[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12586
17. Wahlperiode 01. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Sabine Stüber,
Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12315 –
TETRA-Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einführung des Digitalfunks sollen die Defizite in der
sicherheitsrelevanten Kommunikation für alle Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) behoben werden. Es handelt sich dabei um eines der
derzeit größten technischen Modernisierungsvorhaben in Deutschland. Danach
soll erstmals ein bundesweit einheitliches Funknetz für Rettungs- und
Sicherheitskräfte flächendeckend zur Verfügung stehen und die bestehenden,
voneinander unabhängigen Analogfunknetze ablösen (vgl. Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
www.bdbos.bund.de). Im Jahr 1996 fand zur Erprobung in Aachen ein erster
Feldversuch statt. Im Jahr 2007 vereinbarten Bund und Länder, bundesweit
diesen digitalen Sprech- und Datenfunk auf der Basis des Mobilfunkstandards
TETRA (Terrestrial Trunked Radio) aufzubauen und zu betreiben. In
einzelnen Regionen ist das BOS-Digitalfunknetz bereits verfügbar und wird genutzt
(z. B. Berlin, Hamburg, Bremen, Leipzig, München sowie Regionen in
Niedersachsen, Schleswig-Holstein West und dem östlichen Landesteil Baden-
Württembergs; vgl. Bundestagsdrucksache 17/10066).
Bisher können gesundheitliche Risiken für Menschen durch den BOS-
Digitalfunk nach TETRA-Standard nicht ausgeschlossen werden. Zwar sind in der
Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes die Grenzwerte für elektromagnetische Funkwellen festgelegt
und laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen des Deutschen
Mobilfunk Forschungsprogramms Untersuchungen zur Frage der
gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter Felder durchgeführt worden. „Die dort
gewonnenen Erkenntnisse können aber nur eingeschränkt auf den TETRA-
Funk übertragen werden, da sich die Pulsfrequenz und der Frequenzbereich
von denen des kommerziellen Mobilfunks unterscheidet.“ (BfS).
Internationale Studien zeigen in einzelnen Bereichen einen Forschungsbedarf
auf. Zu den Langzeitfolgen gibt es bisher keine aussagekräftigen
Untersuchungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Februar 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12586 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn Deutschland gibt es zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich mit der
Einrichtung des BOS-Digitalfunks auseinandersetzen. Dabei geht es nicht nur um
mögliche gesundheitliche Gefährdungen, sondern auch um fehlende
Einflussmöglichkeiten auf die Netzinstallation in den Gemeinden. Auch Beschlüsse
gewählter Bürgervertretungen werden außer Kraft gesetzt.
1. Welche nationalen und internationalen Forschungsergebnisse zu den
gesundheitlichen Auswirkungen des TETRA-Funks liegen derzeit vor, und
mit welchen zentralen Aussagen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Ergebnissen für den weiteren Ausbau des BOS-Digitalfunks?
Der Aufbau des Digitalfunknetzes TETRA (Terrestrial Trunked Radio) wird
neben Deutschland in einigen weiteren europäischen Staaten wie
Großbritannien und Belgien durch Studien begleitet. Untersucht wird hierbei im
Wesentlichen die Wirkung der Endgeräte auf die Nutzerinnen und Nutzer. Die Studien
zeigen bisher keine Effekte auf untersuchte Parameter wie Kognition, EEG
usw.
Darüber hinaus haben die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk
Forschungsprogramms und anderer internationaler Forschungsprogramme gezeigt, dass
unterhalb der bestehenden Grenzwerte, die auch vom Digitalfunk eingehalten
werden, keine Gesundheitsgefährdung durch hochfrequente
elektromagnetische Felder besteht. Eine Übertragung dieser Ergebnisse auf den Tetra-
Digitalfunk ist möglich, da bisher kein Wirkmechanismus nachgewiesen wurde, der
von der Frequenz oder Modulation abhängig wäre. Auch die vorliegenden
Hinweise auf einen möglichen Einfluss von mit etwa 16 Hz gepulsten
elektromagnetischen Feldern auf den Kalzium-Haushalt von Zellen, die für TETRA
Bedeutung hätten, konnten bisher nicht bestätigt werden.
2. Inwiefern können mit den vorliegenden Forschungsergebnissen
langfristige gesundheitliche Schäden infolge der Nutzung des TETRA-Funks
ausgeschlossen werden?
Insgesamt zeigen die wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, dass keine
gesundheitlichen Langzeitauswirkungen auf den Menschen zu erwarten sind.
Aufgrund der langen Latenzzeiten von manchen Erkrankungen und der
vergleichsweise kurzen Nutzungszeit der großflächigen Mobilfunktechnik kann
diese Aussage nur für den bislang betrachteten Beobachtungszeitraum gemacht
werden.
3. Wie viele Basisstationen zur Errichtung eines einheitlichen BOS-
Digitalfunknetzes sind bisher gebaut worden, und wie viele soll es bei kompletter
Fertigstellung geben (bitte jeweils nach Bundesländern nennen)?
Als gebaute Basisstationen werden die Basisstationen der Netzabschnitte sowie
zur Luftraumversorgung betrachtet, deren Systemtechnik installiert ist, die aber
noch nicht notwendigerweise in das Netz integriert wurden. Mit Stand vom
31. Januar 2013 wurden 3 600 Basisstationen installiert. Geplant ist die
Installation von ca. 4 500 Basisstationen an 4 300 Basisstationsstandorten. Im
Anschluss an den Plan-Aufbau folgt noch eine „Feinjustierung“, wenn die
gewünschte Funkversorgung in der Realität – abweichend von der planerischen
Vorausberechnung – nicht erreicht wird. Dabei können auch zusätzliche
Basisstationen nötig werden.
(Quelle: BDBOS, Stand 31. Januar 2013)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12586Die Inbetriebnahme des Netzes erfolgt zeitlich gestaffelt in 45 geografischen
Netzabschnitten und wird im Wesentlichen bis Ende 2014 abgeschlossen sein.
4. Wie viele Basisstationen sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten
geplant (bitte einzeln für die Landkreise und kreisfreien Städte aufführen
und die Standorte benennen)?
Eine Auflistung der Basisstationen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
ist in der als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Anlage aufgeführt.*
Die Tabelle enthält die Basistationen (Netzelemente), deren Standort bereits
entsprechend zuordenbar ist. Dies sind mit Datenbestand zum 31. Januar 2013
bereits 97 Prozent aller geplanten Standorte. Im Gegensatz dazu ordnet die
Liste in der Antwort zu Frage 3 die Basisstationen den Ländern nach
Versorgungsgebieten (nicht Standorten) zu. An den Landesgrenzen kann der
funkplanerisch optimale Standort zur Funkversorgung unter Umständen auch auf dem
Gebiet des benachbarten Landes liegen.
Nachfragen zu aktuellen Daten in der VS-Nur für den Dienstgebrauch
eingestuften Tabelle können gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen in den
Innenministerien der Länder gestellt werden.
Land PLAN IST
Brandenburg (BB) 147 136
Berlin (BE) 48 47
Baden-Württemberg (BW) 645 644
Bayern 1 003 366
Bremen (HB) 18 18
Hessen (HE) 416 340
Hamburg (HH) 34 34
Mecklenburg-Vorpommern (MV) 127 127
Niedersachsen (NI) 465 406
Nordrhein-Westfalen (NW) 484 453
Rheinland-Pfalz (RP) 280 279
Schleswig-Holstein (SH) 166 165
Saarland 55 55
Sachsen (SN) 256 220
Sachsen-Anhalt (ST) 160 150
Thüringen (TH) 181 160
Gesamt 4 485 3 600
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden (diese Regelung gilt noch befristet bis zum
Ende der 17. Wahlperiode).
Drucksache 17/12586 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Um wie viel hat sich die Anzahl der ursprünglich geplanten Basisstationen
erhöht (bitte nach Bund, Länder und Gemeinden antworten), und was sind
die Gründe dafür?
Am 23. Oktober 2002 wurde der Abschlussbericht der Expertengruppe aus
Bund und Ländern Gruppe „Anforderungen an das Netz“ (GAN) über die
Leistungsmerkmale eines Mindeststandards und über die Bewertung der
technischen Lösungen verabschiedet. Themenschwerpunkte des Berichts sind u. a.
Grundanforderungen, Dienste, Übergang zu anderen Netzen sowie
organisatorische Anforderungen. Hierauf aufbauend haben die Länder weitere
landesspezifische Zusatzanforderungen an Kapazitäten und erhöhte
Versorgungskategorien erarbeitet (GAN+X). Dieses Ergebnis ist Grundlage der Grobnetzplanung
des BOS-Digitalfunknetzes.
Die Gegenüberstellung dieser Planung mit der aktuellen Planung kann der
beigefügten Tabelle entnommen werden. Eine Darstellung auf Ebene der
Gemeinden ist nicht möglich. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
(Quelle: BDBOS, Stand: 14. Februar 2013)
Die Planung nach GAN+X ist idealisiert und dient der Abschätzung des
Mengengerüstes. Als Grundlage für die Berechnung wurden dabei standardisierte
Werte zu Grunde gelegt.
Bei der Realisierung kommt es vor, dass auf Standortalternativen ausgewichen
werden muss. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Abweichungen treten
insbesondere hauptsächlich in topografisch anspruchsvollen Gebieten (z. B. in
gebirgigen Regionen) oder bei hoher Umgebungsbebauung auf, da hier die
idealen Ausbreitungsbedingungen nicht immer erfüllt werden. Auch können Ge-
Land ursprüngliche
Planung (GAN+X)
aktuelle Planung Differenz
Brandenburg (BB) 178 147 –31
Berlin (BE) 33 48 15
Baden-Württemberg (BW) 553 645 92
Bayern (BY) 785 1 003 218
Bremen (HB) 17 18 1
Hessen (HE) 341 416 75
Hamburg (HH) 35 34 –1
Mecklenburg-Vorpommern (MV) 130 127 –3
Niedersachsen (NI) 359 465 106
Nordrhein-Westfalen (NW) 367 484 117
Rheinland-Pfalz (RP) 187 280 93
Schleswig-Holstein (SH) 152 166 14
Saarland (SL) 43 55 12
Sachsen (SN) 189 256 67
Sachsen-Anhalt (ST) 133 160 27
Thüringen (TH) 158 181 23
Gesamt 3 660 4 485 825
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12586sichtspunkte der Wirtschaftlichkeit dazu führen, dass ein angedachter Standort
nicht realisiert wird.
Abweichungen in Grenznähe entstehen wegen der Restriktionen der
Auslandskoordinierung. Hier muss teilweise auf Standorte zurückgegriffen werden,
die nicht die optimale Versorgung bieten, aber deren Störpotential in den
angrenzenden Staat geringer ist. In diesen Fällen muss, damit die geforderte
Netzabdeckung erreicht wird, i. d. R. mindestens eine weitere Basisstation errichtet
werden.
Weitere Abweichungen können durch erhöhte Kapazitätsanforderungen der
Nutzerinnen und Nutzer zustande kommen. Diese Anforderungen wurden bei
der Planung nach GAN+X noch nicht berücksichtigt.
6. Wann, in welchen Zeiträumen und in welchen Regionen werden
Probebetriebe für den Behördenfunk vor der endgültigen Inbetriebnahme
durchgeführt?
Das BOS-Digitalfunknetz wird sukzessive und abschnittsweise aufgebaut.
Bereits fertiggestellte Bereiche werden nach und nach in Betrieb genommen,
während der Netzaufbau an anderer Stelle noch fortgesetzt wird. Dort, wo die
Installation der Funknetz-Infrastruktur abgeschlossen wird, werden im Rahmen
der Integrationsphase verschiedene Tests und Feinjustierungen durchgeführt,
die mehrere Monate beanspruchen können. Die der Integrationsphase
nachfolgenden Abnahmephasen schließen einen sechsmonatigen erweiterten
Probebetrieb ein, in dem das Netz bereits unter realitätsnahen Bedingungen von
Einsatzkräften in repräsentativer Stärke genutzt wird. Der Probebetrieb soll
etwaige Mängel bzw. Verbesserungsbedarfe im Hinblick auf die
Nutzeranforderungen aufzeigen, die mit sonstigen Tests nicht hinreichend zu erkennen wären.
In allen Abschnitten werden Probebetriebe vor der Inbetriebnahme
durchgeführt. Der Probebetrieb ist Teil der Abnahmeprüfung des Abschnittes. Aus der
beigefügten Übersicht ist ersichtlich, wann und in welcher Reihenfolge die
Probebetriebe durchgeführt werden oder in den derzeit zur Integration
angemeldeten Abschnitten geplant sind. Zugrunde liegt die Regeldauer des Probebetriebs.
Im erweiterten Probebetrieb ist noch mit Anpassungsbedarf zu rechnen – dies
ist jedoch kein Fehler, sondern Zweck der Erprobung. Dies kann allerdings zu
einer vorübergehenden Unterbrechung des Probebetriebs und im Ergebnis zu
einer späteren Beendigung führen. Netzabschnitte, in denen die Probebetriebe
bereits abgeschlossen sind, wurden nicht mehr in der nachfolgenden Tabelle
aufgenommen.
(Quelle: BDBOS, Stand 13. Februar 2013)
Netzabschnitt
Probebetrieb
Beginn Ende
SN_13/14.2 (Dresden) 25.06.12 18.02.13
SH_25 (Lübeck) 09.07.12 23.02.13
TH_15.1 (Gera) 11.06.12 01.03.13
TH_16.2 (Gera) 23.07.12 08.03.13
SH_24 (Kiel) 23.07.12 13.03.13
SH_23 (Kiel) 20.08.12 26.03.13
BB_43.1 (Brandenburg Nord-West) 20.08.12 27.03.13
Drucksache 17/12586 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Ergebnis wird das BOS-Digitalfunknetz in immer mehr Städten und
Regionen von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt. Im
Januar 2013 waren bereits über 275 000 Nutzerinnen und Nutzer angemeldet.
Genutzt wird es beispielsweise in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Köln
und München, im nördlichen Niedersachsen, im Nordwesten des Landes
Rheinland-Pfalz sowie in einem Großteil Baden-Württembergs und Sachsen-
Anhalts. Am 19. Dezember 2012 verkündete Schleswig-Holstein seinen
landesweiten Übergang in die Betriebsphase des Digitalfunk BOS. Gemeinsam
mit Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland nehmen damit bereits drei
Flächenländer vollständig am Netzbetrieb des Digitalfunk BOS teil.
Der norddeutsche Raum ist damit annähernd flächendeckend mit dem
Digitalfunk BOS versorgt.
Damit ist mehr als 72 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland
funkversorgt.
NW_29.1 (Westliches Ruhrgebiet) 06.08.12 02.04.13
NI_08 (Osnabrück) 08.10.12 24.05.13
NW_30.1 (Östliches Ruhrgebiet) 22.10.12 07.06.13
BW_05 IZ BL (Hohenzollern) 05.11.12 02.08.13
ST_20.4 (Burgenlandkreis/Südharz) 07.01.13 26.08.13
NW_27.3/28.2 (Bergisches Land) 02.01.13 26.08.13
BW_05 IZ FR (Schwarzwald) 02.01.13 26.08.13
TH_16.3 (Erfurt) 18.02.13 20.09.13
BB_43.2 (Brandenburg Ost) 18.02.13 16.09.13
RP_19 (Rheinland Pfalz Süd) 04.03.13 22.10.13
HE_44 (Südhessen) 04.03.13 25.10.13
HE_44 (Mittelhessen) 01.04.13 22.11.13
NW_31.1 (Münsterland) 15.04.13 03.12.13
SN_TNA_3 (Chemnitz) 29.04.13 17.12.13
BY_37 (Mittelfranken) 29.04.13 17.12.13
BB_TNA_3 (Brandenburg Süd) 03.06.13 20.01.14
TH_16.4 (Erfurt) 01.07.13 19.02.14
NW_32.1 (Ostwestfalen) 17.06.13 07.02.14
NI_10 (Braunschweig) 01.07.13 19.02.14
HE_44 (Nordhessen) 10.02.14 30.09.14
NI_11 (Göttingen) 26.08.13 14.04.14
BY_33 (Oberbayern-Nord) 26.08.13 14.04.14
NW_30.2 (Siegerland) 30.09.13 19.05.14
Netzabschnitt
Probebetrieb
Beginn Ende
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/125867. Wann ist die Digitalfunktechnik auf TETRA-Standard international
eingeführt worden?
Im Jahr 1995 wurde vom ETSI (European Telecommunications Standards
Institute) die Version TETRA Release 1 veröffentlicht. Mit der Entwicklung des
Standards wurde im ETSI 1988 begonnen. Im Jahr 2000 wurde das erste
landesweite TETRA-Netz in den Niederlanden in Betrieb genommen.
8. Bis wann soll in Deutschland die Errichtung eines kompletten TETRA-
Netzes abgeschlossen sein?
Die Inbetriebnahme des Netzes erfolgt zeitlich gestaffelt in 45 geografischen
Netzabschnitten und wird im Wesentlichen bis Ende 2014 abgeschlossen sein.
9. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Einführung des
TETRA-Digitaler BOS-Funk und die damit verbundenen Chancen und
Risiken informiert?
Die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern erfolgt überwiegend auf
regionaler und lokaler Ebene. So wurden in vielen Ländern
Informationsveranstaltungen in den Kommunen abgehalten mit dem Ziel, die Bürger vor Ort über
den Digitalfunk BOS im Allgemeinen, die Standortertüchtigung und zur
elektromagnetischen Umweltverträglichkeit zu informieren. Neben der
ausführlichen Kommunikation mit den betroffenen Gemeinden erfolgt durch die
Länder eine umfassende projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit – zum Teil durch
die Herausgabe eigener Informationsmaterialien, Medienmaßnahmen und
bedarfsorientierter Durchführung von projektbezogenen Veranstaltungen in
Kommunen.
Über Art und Umfang der Aktivitäten entscheiden die Länder in eigener
Zuständigkeit. So hat zum Beispiel das Innenministerium Baden-Württemberg im
Januar 2008 eine gemeinsame Vereinbarung mit dem Städte-, Gemeinde- und
Landkreistag zur Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen am Aufbau des
Digitalfunknetzes verabschiedet. Ziel dieser Vereinbarung ist die frühzeitige
Schaffung von Transparenz sowie die Verdeutlichung von Sinn und Zweck des
Digitalfunk BOS.
In Sachsen werden die Gemeinden im Rahmen der baurechtlichen Verfahren
auf Genehmigung der Vorhaben (Errichtung und Betrieb von Basisstationen für
den Digitalfunk BOS) innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeit und der
einschlägigen gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Soweit in diesem Kontext von
gemeindlicher Seite die Bitte geäußert wurde, die (betroffenen) Bürgerinnen und
Bürger der Gemeinde über das konkrete Vorhaben und dessen Auswirkungen
zu unterrichten, wurde diesem Wunsch regelmäßig in Form von durch die
Projektgruppe BOS-Digitalfunk Sachsen durchgeführten
Informationsveranstaltungen entsprochen.
Zudem informiert die Bundesanstalt zur elektromagnetischen
Umweltverträglichkeit des Digitalfunks BOS auf der BDBOS-Internetseite (
www.bdbos.bund.
de). Die meisten Länder bieten auf ihren Internetseiten ebenfalls Informationen
zum Thema elektromagnetische Umweltverträglichkeit. Ein Zugang zu den
Internetauftritten von Bund und Ländern besteht über
www.bdbos.bund.de →
Projekt Digitalfunk BOS → Informationen der Länder.
Die BDBOS hat eine Broschüre zur Thematik erstellt, die wesentliche
Informationen zusammenfasst (
www.bdbos.bund.de → Im Focus → Umwelt und
Gesundheit im Fokus).
Drucksache 17/12586 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie viele Menschen sind derzeit von welcher Intensität der Strahlungen
des BOS-Digitalfunks betroffen (bitte nach Bundesländern auszählen,
wenn möglich auch nach Landkreisen)?
Wie viele werden es bei kompletter Fertigstellung und Inbetriebnahme
des BOS-Digitalfunks sein?
Eine konkrete Strahlungsintensität, also in welchen Umfang der Einzelne
elektromagnetischen Feldern des BOS-Digitalfunknetzes ausgesetzt ist
(insbesondere nach Land und Landkreis differenziert), lässt sich ohne konkrete Messung
nicht darstellen. Hingewiesen werden kann auf die von der Bundesnetzagentur
durchgeführten Messreihen, die aber noch nicht den Digitalfunk erfassen:
www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/
TechRegTelekommunikation/ElektromagnetischeFelderEMF/EMF-Messreihen/
EMF-Messreihen_node.html.
Zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern hat der
Gesetzgeber eine Reihe von Regelungen erlassen. Diese werden beim Aufbau und
Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes ohne Ausnahme eingehalten.
Alle TETRA-Basisstationen benötigen als ortsfeste Funkanlagen gemäß
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer
Felder (BEMFV, abrufbar unter
www.gesetze-im-internet.de) zudem eine
Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. In der Standortbescheinigung legt die
Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung des geltenden Grenzwertes fest,
welche Sicherheitsabstände zu Bereichen einzuhalten sind, in denen sich
Menschen dauerhaft aufhalten können. Diese werden vom Digitalfunk BOS
eingehalten. Dabei werden auch andere Sendeanlagen, etwa benachbarte
Rundfunksender oder Mobilfunkanlagen, in die Prüfung mit einbezogen. Bei jeder
Änderung von funktechnischen Parametern an der Basisstation prüft die
Bundesnetzagentur den Standort erneut.
Die Bundesnetzagentur überprüft in unregelmäßigen Abständen und ohne
Vorankündigung vor Ort Standorte von Funkanlagen, für die eine
Standortbescheinigung erteilt wurde, auf Einhaltung der in der Standortbescheinigung
festgelegten Werte.
In Nordrhein-Westfalen wurden Messungen an einem typischen Standort des
BOS Digitalfunks vorgenommen. Die Messergebnisse können der Broschüre
„Messung der Immissionen elektromagnetischer Felder im Umfeld einer TETRA
BOS-Sendeanlage“, vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen, Stand 2009, entnommen werden (
http://www.lanuv.nrw.de/
veroeffentlichungen/fachberichte/fabe11/fabe11.pdf). Hierbei wurde eine
maximale Feldstärke im Abstand von 10 m zum Sendemast von 1,9 V/m gemessen.
Damit wird der Grenzwert der Verordnung über elektromagnetische Felder
(26. BImSchV), der künftig auch für BOS-Anlagen rechtsverbindlich werden
soll, um mehr als 93 Prozent unterschritten.
11. Trifft es zu, dass TETRA im 24-Stunden-Sendebetrieb sendet und immer
mit voller Leistung, und inwiefern kann dies bei Anwohnerinnen und
Anwohnern der Sendestationen zu hoher dauerhafter Strahlenbelastung
führen?
Im Digitalfunk BOS nutzen die BOS-Endgeräte eine Steuerungseinrichtung zur
automatischen Leistungsregelung. In Bezug auf Basisstationen werden die
benötigten Funknetzkapazitäten nur bei Bedarf aktiviert. Durch die Nutzung der
Steuerungseinrichtung sowie durch die Verwendung von niedrigen
Sendeleistungen verringert sich auch die elektromagnetische Feldstärke.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12586Bezüglich der Frage zu den Auswirkungen der elektromagnetischen
Verträglichkeit des Digitalfunk BOS wird auch auf die Antwort zu den Fragen 10, 13
und 14 verwiesen.
12. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Empfehlungen und
Ermahnungen des BfS, die Funkbelastung für die Bevölkerung zu minimieren,
umzusetzen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10, 13 und 14 verwiesen.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
gesundheitlichen Risiken durch die pulsierenden Signale des BOS-Funks am
Empfangsgerät?
Sind der Bundesregierung Alternativen zum TETRA-Funk bekannt, die
auf eine andere, weniger gesundheitsgefährdende Modulation des Signals
setzen?
Einige Nachbarstaaten wie Belgien, die Niederlande und Großbritannien
nutzen bereits seit einiger Zeit TETRA-Netze für ihre Sicherheitsbehörden und
begleiten die Nutzung mit Forschungsstudien. Bei keiner der bislang
durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen gibt es einen Hinweis darauf, dass
sich die bei TETRA verwendeten Funkwellen bei Einhaltung gesetzlich
vorgegebener oder empfohlener Grenzwerte nachteilig auf die Gesundheit
auswirken.
Ergänzend zu den vorhandenen wissenschaftlichen Arbeiten hat die BDBOS
vorsorglich zwei Studien in Auftrag gegeben, die den Einfluss der TETRA-
Endgeräte bei den Nutzerinnen und Nutzern der BOS untersuchen. Die Themen
der Studien wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfohlen, das
auch die Koordinierung übernommen hat.
Die erste der beiden Studien, die SAR-Werte-Studie, steht vor der
Veröffentlichung. In der SAR-Werte-Studie wurde untersucht, inwiefern beim Gebrauch
von Endgeräten, die in Deutschland verwendet werden, Temperaturerhöhungen
im Kopf- und Rumpfbereich auftreten können. Mit Hilfe von
Computersimulationen wird die Verteilung der Werte der „spezifischen Absorptionsrate“
(Einheit: Watt pro Kilogramm) im Körper für verschiedene praxisrelevante
Gebrauchspositionen, Betriebsszenarien beziehungsweise Einsatzsituationen
bestimmt und sowohl maximal mögliche wie auch durchschnittlich zu erwartende
Werte ermittelt. Schließlich werden die resultierenden lokalen
Temperaturerhöhungen in bestimmten, besonders empfindlichen Zielorganen (unter anderem
den Augen) untersucht.
Die Studie wurde vom BfS durchgeführt. Ein Zwischenbericht zur SAR-Werte-
Studie wurde bereits auf der BfS-Internetseite veröffentlicht. Die bisherigen
Ergebnisse der Studie zeigen, dass die empfohlenen Grenzwerte für die berufliche
Nutzung unter den vorgesehenen alltagstypischen Randbedingungen
eingehalten werden. Diesbezüglich sind deshalb keine gesundheitlichen Gefahren zu
erwarten.
Die zweite Studie, die Probandenstudie, wird voraussichtlich Ende 2013
abgeschlossen sein. Die Beschreibung der Studien sowie Informationen zum
Sachstand und den Ergebnissen der Studien erhalten Sie auf den Internetseiten des
BfS (
www.bfs.de).
Drucksache 17/12586 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass bei der
niedrigen Trägerfrequenz von TETRA (ca. 400 MHz) ein Schutz auch in zig
Kilometer Entfernung nahezu unmöglich ist, da die Funkwellen alle
nichtmetallischen Wände durchdringen, und was leitet sie gegebenenfalls
daraus für den Schutz der Bevölkerung ab?
Im Digitalfunk BOS erfolgt die Übertragung der Informationen zwischen
Endgerät und Basisstation mit Hilfe von Funkwellen niedriger Sendeleistung
(elektromagnetische Funkwellen). Generell gilt: Je weiter die Entfernung zur
Quelle, das heißt zur Basisstation, desto niedriger die Intensität
(Leistungsflussdichte) des Signals. In doppelter Entfernung ist nur noch maximal ein
Viertel der Ausgangs-Sendeleistung vorhanden, in zehnfacher Entfernung nur
noch maximal ein Hundertstel.
Zudem beschäftigten sich seit den 1950er-Jahren zahlreiche wissenschaftliche
Untersuchungen mit der Umweltwirkung der Funkwellen. Mit der Einführung
des digitalen Mobilfunks Anfang der 1990er-Jahre erhöhte sich die Akzeptanz
in der Bevölkerung gegenüber der schnurlosen Kommunikation schlagartig –
gleichzeitig diskutierte die Öffentlichkeit verstärkt über die etwaigen
Auswirkungen der elektromagnetischen Felder. Dies nahm die Bundesregierung zum
Anlass, eine weitreichende Überprüfung der bestehenden Grenzwerte
vorzunehmen und ein nationales Forschungsprogramm, das Deutsche
Mobilfunkforschungsprogramm, einzuleiten.
Alle von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten
kamen zu ein und demselben Ergebnis: Es gibt keine Hinweise, die eine Revision
der aktuellen Grenzwerte erforderlich machen würden. Dabei liegen zum
Frequenzbereich des öffentlichen Mobilfunks insgesamt weit mehr
wissenschaftliche Studien vor als zum TETRA-Frequenzbereich. In der Gesamtheit aller
bisherigen Forschungsstudien im Bereich der Hochfrequenz wurden jedoch
keine Wirkungsmechanismen nachgewiesen, die von der Frequenz oder
Modulation abhängig wären. Die Erkenntnisse betreffen sowohl die thermischen als
auch die nichtthermischen (athermischen) Effekte.
In Übereinstimmung mit internationalen und mehreren nationalen
Strahlenschutzgremien kann nach heutigem Kenntnisstand festgestellt werden:
Innerhalb der empfohlenen Grenzwerte wurden keine negativen gesundheitlichen
Auswirkungen der verschiedenen Telekommunikationstechnologien, damit auch
des Digitalfunk BOS, nachgewiesen. Der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren
ist bei Einhaltung der Grenzwerte demnach zu jeder Zeit gegeben. Einen
umfassenden Überblick über die Studien, die sich mit den Auswirkungen von TETRA-
Signalen beschäftigen, gibt das Bundesamt für Strahlenschutz (
www.bfs.de).
15. Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Behördenmitarbeitern
und Bevölkerung vor TETRA-Wirkungen hat die Bundesregierung
vorbereitet, und wie werden diese Maßnahmen finanziert?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
16. Wie hoch sind die geltenden Grenzwerte für TETRA/BOS-Funkanlagen
laut Bundes-Immissionsschutzgesetz?
Faktisch werden die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische
Felder (26.) von BOS-Anlagen eingehalten, da sie nach der Verordnung über das
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMV) einer
Standortbescheinigung bedürfen, die ihrerseits auf die Werte der 26. BImSchV
Bezug nimmt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1258617. Nach welchen Verfahren in welchem Zeitraum bzw. welcher Zeitdauer
wurden die Grenzwerte ermittelt?
Die Grenzwerte der 26. BImSchV, die von den BOS-Anlagen faktisch
eingehalten werden, beruhen auf Grenzwerten, die von der unabhängigen
internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) und dem Rat der Europäischen Gemeinschaften auf Basis einer
Vielzahl von aktuellen wissenschaftlichen Studien empfohlen werden.
18. Wie werden die Kommunen, auf deren Territorien Sendemasten errichtet
werden sollen, in die Planungen einbezogen (bitte mit Angabe der
Konsequenzen bei ablehnender Haltung der Standortkommune)?
Für die fachspezifischen Fragen im Rahmen der Standortakquise bzw. den
Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes stehen Mitarbeiter der Landesprojektgruppen
für den Digitalfunk BOS als Ansprechpartner zur Verfügung. Beim Neubau von
Masten werden die Kommunen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in den
Prozess der Standorterrichtung eingebunden: Sie haben dabei die Möglichkeit,
ihre Belange einzubringen.
Die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen Land, insbes. der
Projektgruppe für den Digitalfunk BOS, und den Kommunen unterscheidet sich in den
einzelnen Ländern.
In Bayern und vielen anderen Ländern wird bspw. in einem mit der BDBOS
abgestimmten Auswahlverfahren unter mehrfacher Einbindung der regional
verantwortlichen BOS-Vertreter (Regierung, Kreisverwaltungsbehörde,
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc.) der funkplanerisch, taktisch, technisch und
wirtschaftlich bestgeeignete Standort ausgewählt. Die Abstimmung und
Akquise erforderlicher Standorte erfolgt unter Einbeziehung der betroffenen
Kommune(n) in eigener Zuständigkeit der Länder. So werden bspw. in
Niedersachsen die Kommunen bereits mit Bekanntgabe des Suchkreises zur Unterstützung
bei der Standortsuche einbezogen.
In Sachsen wurden bspw. die betroffenen Kommunen bei der Auswahl
geeigneter Standorte für Basisstationen innerhalb der von der BDBOS definierten
Suchkreise regelmäßig frühzeitig beratend einbezogen und gegebenenfalls auch
um die Unterbreitung von – alternativen -(Standort-)Vorschlägen gebeten. Im
Rahmen eines sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens wurden die
betroffenen Gemeinden durch die Leitstelle Digitalfunk beim Sächsischen
Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement um die Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens ersucht.
Im Falle der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wurde durch die
zuständige Behörde zunächst geprüft, ob innerhalb der Suchkreise alternative,
„konsensfähige“ Standorte zur Verfügung stehen. Bejahendenfalls wurde
anschließend regelmäßig auf diese Standorte zurückgegriffen. In den
verbleibenden Fällen wurde die Prüfung, ob die Verweigerung des gemeindlichen
Einvernehmens rechtswidrig erfolgte, initiiert. Bejahendenfalls wurde das
gemeindliche Einvernehmen durch die zuständige Behörde nach § 36 Absatz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) ersetzt.
Die Bundesregierung hat keine Basisstationen errichtet. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Drucksache 17/12586 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. In wie vielen Fällen haben Gemeinden die Errichtung von Funkmasten
abgelehnt?
In wie vielen Fällen wurden dennoch Funkmasten errichtet, und auf
Grundlage welcher gesetzlichen Regelung?
An die Bundesregierung haben sich bisher keine Gemeinden gewandt, um die
Errichtung von Funkmasten abzulehnen. In den Ländern gibt es
unterschiedliche Erfahrungen.
Alle Länder sind darauf bedacht, in konsensualer Weise mit allen Kommunen
zusammen zu arbeiten, um die Standortsuche einvernehmlich zu gestalten.
Dennoch gab es in einigen Ländern Ablehnungen. So wurden im Land
Brandenburg einige Standortvorschläge zunächst durch Bürger bzw. durch die
Kommunalverwaltung abgelehnt, jedoch konnte gemeinsam jeweils ein alternativer
Standort zumeist im gleichen Suchkreis gefunden werden.
In Baden-Württemberg haben insgesamt fünf Gemeinden die Errichtung von
Funkmasten abgelehnt. In keinem dieser Fälle wurde die Errichtung gegen die
Ablehnung der betroffenen Gemeinde weiter betrieben.
In Hessen hat eine Gemeinde die Errichtung eines Funkmastes abgelehnt. Der
Suchkreis wurde daraufhin geschlossen, d. h. hier wird keine Basisstation
errichtet. Es werden seitens des Landes weitere Maßnahmen geprüft, wie eine
Funkversorgung in diesem Bereich sichergestellt werden kann.
In Schleswig-Holstein ist gleichfalls eine Standortwahl auf Ablehnung
gestoßen. Hier bemüht sich das Land um eine Lösung.
In Sachsen wurden durch die (Standort-)Gemeinden in 16 Fällen im
baubehördlichen Verfahren die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach
§ 36 Absatz 1 BauGB zur Errichtung und zum Betrieb einer Basisstation
verweigert. In vier dieser Fälle wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
Absatz 2 BauGB ersetzt, die entsprechenden Basisstationen wurden
zwischenzeitlich errichtet. In den verbleibenden 12 Fällen wurde in Abstimmung mit den
betroffenen Gemeinden auf alternative Standorte zurückgegriffen. In einem
weiteren Fall wurde durch eine Gemeinde zunächst das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung und zum Betrieb einer Basisstation erteilt, im Nachgang
der baubehördlichen Entscheidung und von Aktivitäten einer gegen die
Realisierung dieses Vorhabens gerichteten Bürgerinitiative die Errichtung der
Basisstation am konkreten Standort durch die Gemeinde – außerhalb des
Baugenehmigungsverfahrens – jedoch abgelehnt. Die gegenständliche Basisstation wurde
errichtet.
Die mancherorts vorgebrachten Gründe gegen den BOS-Digitalfunk sind sehr
unterschiedlich; eine zahlenmäßige Erhebung ist daher weder möglich noch
repräsentativ, da sich aufgrund des laufenden Errichtungsprozesses hier
kontinuierlich Veränderungen ergeben.
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen gab es keine
Ablehnungen.
20. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Kommunen (Bürgermeister, Stadt und
Gemeinderäte) über das TETRA-Projekt und die Kosten, die dadurch
entstehen, in Kenntnis gesetzt?
In vielen Ländern wurden die Kommunen im Rahmen von
Informationsveranstaltungen, die die Länder durchführen, frühzeitig über die Kosten informiert.
Aufgrund der unterschiedlichen Kostenverteilungsmodelle in den einzelnen
Ländern können keine allgemeinen Angaben zu den Zeiten und Inhalten
gemacht werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12586In Bayern unterrichtete bspw. das Staatsministerium des Innern im November
2008 über die kommunalen Spitzenverbände die Landkreise, Städte und
Gemeinden in einem ausführlichen Schreiben über die Einführung des
Digitalfunks und bat zugleich um Standortvorschläge. Im August 2009 und April 2010
gingen über die Bezirksregierungen erneut Informationen zur
Standortgewinnung an die Kreisverwaltungsbehörden sowie an Städte und Gemeinden.
Daneben erfolgen bedarfsorientiert umfangreiche weitere Mitteilungen zum Umgang
mit digitalfunkbezogenen Informationen, z. B. betreffend die Bekanntgabe von
geplanten Standorten. Den Gebietskörperschaften werden die Hintergründe des
Projekts auch in Vor-Ort-Veranstaltungen näher gebracht. Dies umfasst auch
Informationen zu finanziellen Aspekten.
In Sachsen wird zudem die kommunale Ebene seit dem Jahr 2005 fortlaufend
über das Vorhaben bzw. Projekt – Errichtung der Infrastruktur für den
Digitalfunk der BOS – im Allgemeinen und über konkrete Projektfortschritte und
Mitwirkungserfordernisse im Besonderen informiert.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
21. Welchen Kontakt hat die Bundesregierung bisher zu betroffenen
Gemeinden gesucht?
Die Bundesregierung hat in der Regel keinen direkten Kontakt zu den
betroffenen Gemeinden. Allerdings stehen die Bundesländer in einen intensiven
Kontakt zu den betroffenen Kommunen.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 19 und 20 verwiesen.
22. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag eines TETRA-
Moratoriums und einer gesamteuropäischen Neuvergabe der Aufgabe
nachhaltiges Behörden- und Sicherheits-Kommunikationssystem, und wie
begründet sie ihre Antwort?
Bei allen bislang durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen gibt es
keinen Hinweis darauf, dass sich die bei TETRA verwendeten Funkwellen bei
Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder empfohlener Grenzwerte nachteilig
auf die Gesundheit auswirken.
Aus diesem Grund wird kein Erfordernis für ein Vorgehen im Sinne der Frage 22
gesehen.
23. Welchen Kontakt hat die Bundesregierung bisher zu Bürgerinitiativen
gesucht, die sich mit den Auswirkungen des BOS-Digitalfunks
beschäftigten?
Die Bundesregierung hat keinen aktiven Kontakt zu Bürgerinitiativen gersucht.
In Bezug auf die Standortakquise wird auf Frage 18 verwiesen.
Soweit sich Bürgerinitiativen an die BDBOS oder die Bundesregierung
wenden, informiert die BDBOS diese mit – die Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland beachtender – Transparenz über den Sachstand des
Digitalfunk BOS sowie über die von der BDBOS beauftragten sowie bekannt
gewordenen Studien zum TETRA-Standard.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 10, 20 und 21 verwiesen.
Drucksache 17/12586 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche Erkenntnisse gibt es über technische Defizite des BOS-
Digitalfunks?
In den bislang durchlaufenen Betriebszuständen des Digitalfunk-BOS-Netzes
sind keine derart gelagerten technischen Probleme aufgetreten, die die
grundsätzliche Eignung der Tetra-Technik für den Digitalfunk BOS infrage stellen.
Trotz intensiver vorheriger technischer Tests zeigen sich bestimmte Effekte erst
im Zusammenspiel dieser Komponenten unter Bedingungen des Einsatzes.
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur mangelhaft
technischen Leistungsfähigkeit (vor allem hinsichtlich einer ungenügenden
Datengeschwindigkeit) von TETRA vor, die den modernen Anforderungen
des Behördenfunks nicht gerecht wird?
Das BOS-Digitalfunknetz entspricht den Anforderungen, den grundlegenden
Leistungsmerkmalen und den erforderlichen Mindeststandards, die GAN
formuliert hat. Damit wird der Digitalfunk BOS den Anforderungen an eine
derzeitige BOS-Kommunikation gerecht und stellt durch seinen modularen
Aufbau ein zukunftssicheres Kommunikationssystem dar. Der Schwerpunkt der
Einsatzkommunikation erfolgt per Sprache, innerhalb von weniger als 300
Millisekunden muss eine Einsatzkraft zum Teil hunderte andere erreichen können.
Diese besondere Herausforderung bildet Tetra exemplarisch ab.
26. An wie vielen Standorten kann das in Deutschland zum Teil schon
regional eingerichtete BOS-Digitalfunknetz wegen technischer Probleme nicht
genutzt werden bzw. musste abgeschaltet werden?
Es sind keine Fälle bekannt, in denen ein im Wirkbetrieb befindliches
regionales BOS-Digitalfunknetz abgeschaltet werden musste oder nicht genutzt
werden konnte.
27. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass die Behördenmitarbeiter
trotz TETRA gezwungen sind, ihre privaten Smartphones zu nutzen, um
ihre Aufgaben überhaupt erfüllen zu können?
Es sind keine Fälle bekannt.
28. Welche Planungen bzw. Vorstellungen hat die Bundesregierung
dahingehend, wie eine Nutzung bereits erfolgter Investitionen (beispielsweise der
Funktürme) erfolgen kann, falls ein besseres System bundesweit
eingeführt werden sollte?
Es wird kein Erfordernis gesehen, ein anderes System einzuführen. Für die
Gründe wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
29. Welche Erkenntnisse gibt es über sicherheitstechnische Defizite des
BOS-Digitalfunks?
Welche Ergebnisse brachten der Aachener Feldversuch und die in den
Folgejahren durchgeführten Feldversuche?
Im Pilotnetz Aachen wurde das vom BSI entwickelte Ende-zu-Ende-
Verschlüsselungssystem auf der Basis von Sicherheitskarten erfolgreich erprobt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12586Durch die 100prozenztige Ausstattung aller BOS-Funkgeräte mit der BSI-
Sicherheitskarte bestehen bei dem deutschen digitalen BOS-Funknetz
hinsichtlich der Vertraulichkeit der Kommunikation bei einer konsequenten
Anwendung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsfunktion durch die Nutzerinnen und
Nutzer keine sicherheitstechnischen Defizite.
30. Sind der Bundesregierung die Ausfälle der Mobilfunkversorgung im
Erzgebirge (die über Masten, also oberirdisch erfolgt) bei strengen
winterlichen Witterungsbedingungen bekannt, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie gegebenenfalls daraus für eine unterirdische Verlegung der
Leitungen?
Es sind keine derartigen Ausfälle der Mobilfunkversorgung bekannt.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass nur ein
Glasfasernetz die Basis eines zukunftssicheren, technisch anspruchsvollen,
wetterunabhängigen und gesundheitsverträglichen Behördenfunks höchster
Qualität sein kann?
Mobilfunknetze haben die Zielsetzung, eine drahtlose Kommunikation zu und
zwischen mobilen Teilnehmern zu ermöglichen. Dazu werden ortsfeste Sende-
und Empfangsanlagen (sog. Basisstationen) benötigt, die wiederum an ortsfeste
Vermittlungsanlagen angebunden sind. Dabei zeichnen sich die i. d. R.
unterirdisch verlegten Kupfer- und Glasfaserleitungen insb. durch ihre
Wetterunabhängigkeit aus. Für hochperformante und sichere Anwendungen werden dabei
typischerweise Glasfaserleitungen eingesetzt.
32. Hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Nutzung vorhandener und
Förderung zu errichtender Glasfasernetze insbesondere für den
Behördenfunk ergriffen?
Wenn ja welche?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann will die Bundesregierung
Maßnahmen ergreifen?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) prüft derzeit, ob zur Abdeckung über
das derzeit errichtete Kerntransportnetz Bund hinausgehenden Leistungs- und
Sicherheitsanforderungen der Kauf einer Glasfaser-Basisinfrastruktur
erforderlich und wirtschaftlich ist. Ferner wird auf die ständige Beobachtung der
technischen Entwicklungen, der einsatztaktischen und wirtschaftlichen
Übertragung auf die Bedürfnisse der Einsatzkräfte durch die Bundesregierung und den
Infrastrukturatlas der Bundesregierung verwiesen (siehe auch Antwort zu
Frage 33).
33. Was unternimmt die Bundesregierung, um die für den Aufbau Ost
getätigten Investitionen in Glasfasernetze effizient zu nutzen und weitere
Möglichkeiten wie die Nutzung des Bundesbahnnetzes einzubeziehen,
um die Kommunikationstechnik im Behördenfunk in den neuen
Bundesländern insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit zu verbessern?
Zur Errichtung der Netzinfrastruktur wurden alle Möglichkeiten der Nutzung
von Fremd-Glasfasernetzen erörtert. Unter Berücksichtigung der
Sicherheitsanforderungen und der sehr anspruchsvollen Service-Level wurde davon jedoch
Abstand genommen.
Drucksache 17/12586 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesnetzagentur betreibt seit Ende 2009 einen bundesweiten
Infrastrukturatlas, der Geodaten über in Deutschland vorhandene Infrastrukturen enthält,
die beim Aufbau von Breitbandnetzen grundsätzlich mit genutzt werden
können.
Dazu zählen beispielsweise vorhandene Glasfaserleitungen, Leerrohre,
Funktürme, Masten und Funkstationen. Die Daten stammen von
Infrastrukturinhabern unterschiedlicher Branchen und Bereiche.
Der Infrastrukturatlas geht auf eine Maßnahme der Breitbandstrategie der
Bundesregierung zurück.
Mit dem am 10. Mai 2012 in Kraft getretenen § 77a Absatz 3 des
Telekommunikationsgesetzes hat die Bundesnetzagentur eine Ermächtigungsgrundlage für
die Beschaffung von Daten für den bislang auf freiwilliger Basis betriebenen
Infrastrukturatlas erhalten. Hierdurch verbessert sich die Qualität und die
Quantität der Daten sukzessive.
Seit dem 7. Dezember 2012 kann der Infrastrukturatlas online genutzt werden.
Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer können mittlerweile über einen
gesicherten Zugang auf einer interaktiven Kartenanwendung Infrastrukturdaten und
zugehörige Informationen abrufen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich
schnell und komfortabel über vorhandene Infrastrukturen zu informieren. Zu
allen im Infrastrukturatlas enthaltenen Einrichtungen sind die Kontaktdaten
eines Ansprechpartners beim jeweiligen Eigentümer hinterlegt, so dass eine
zielgerichtete Kontaktaufnahme möglich ist. Synergien beim Breitbandausbau
können somit in effizienteren Verfahren realisiert werden.
Die Deutsche Bahn AG hatte sich an den freiwilligen Phasen des
Infrastrukturatlas beteiligt und entsprechende Daten zur Verfügung gestellt. Da sich durch
die TKG-Novelle die Anforderungen geändert haben, werden die Details der
Bereitstellung von Daten für die Online-Version derzeit im Rahmen eines
Verwaltungsverfahrens geklärt.
34. In welchen Ländern der EU wird im Rahmen der europäischen
Zusammenarbeit der digitale Funkstandard TETRA angewandt (bitte mit
Angabe der Erfahrungen in diesen Ländern)?
Derzeit bauen neben Deutschland sieben weitere europäische Staaten
landesweite TETRA-Netze auf – Österreich, Bulgarien, Irland, Kroatien, Norwegen,
Serbien und Slowenien. Fünf weitere Staaten planen TETRA-Netze. Elf
europäische Staaten – Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien,
Ungarn, Island, Litauen, die Niederlande, Portugal und Schweden – verfügen
bereits jeweils über ein landesweites TETRA-Netz. Das deutsche BOS-
Digitalfunknetz wird mit mindestens 500 000 Nutzern das weltweit Größte
seiner Art sein.
Generell wird die Nutzung des TETRA-Standards positiv bewertet.
Insbesondere die Endnutzer in Polizeien, Feuerwehren und Katastrophenschutz sind mit
der Verlässlichkeit und Qualität der Services sehr zufrieden. Zu Einzelheiten
der unterschiedlichen Länderszenarios kann die Bundesregierung aufgrund der
kurzen Frist keine Angaben machen.
35. Ist der Bundesregierung bekannt, dass TETRA mit dem längst
eingeführten französischen TETRAPOL-Behördenfunknetz nicht kompatibel ist
(das nicht die gefährliche Taktung aufweist), so dass damit ein einheit-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12586liches europäisches Behördenfunknetz verhindert wird, und was
unternimmt sie, um diese Mängel abzustellen?
TETRAPOL ist ein weiterer ebenfalls für den professionellen Mobilfunk
entwickelter Telekommunikationsstandard, der in Europa für Sicherheitsnetze
verwendet wird. Die Entscheidung, welcher Standard zum Einsatz kommt, trifft
jedes Land in eigener Souveränität. Die Mehrzahl der europäischen Staaten hat
sich für den TETRA-Standard entschieden. Hervorzuheben ist in diesem
Zusammenhang auch, dass die grundsätzlichen Entscheidungen für eine
Systemtechnik nicht immer landesweit gelten. So wird etwa das TETRAPOL-Netz in
Spanien durch die dortige „Bundespolizei“ („Guardia Civil“) genutzt, die
Polizei im Baskenland nutzt hingegen ein eigenes TETRA-Netz. Und während sich
Tschechien grundsätzlich für TETRAPOL entschieden hat, gibt es in Prag ein
TETRA-Netz.
Unabhängig davon sieht die Bundesregierung auch das Erfordernis, eine
grenzüberschreitende Kommunikation mit allen Nachbarstaaten sicherzustellen. In
Bezug auf andere europäische TETRA- und TETRAPOL-Netze wird derzeit
ein europäisches Projekt vorbereitet, bei dem mehrere Mitgliedstaaten der EU
sowie alle für europäische BOS-Digitalfunknetze relevanten
Systemtechniklieferanten zusammenarbeiten wollen. Ziel dieses Projektes ist die Erarbeitung
einer Schnittstelle u. a. auch für TETRA-TETRAPOL-Netze.
36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausfälle von
Digitalfunknetzen auf TETRA-Basis in Ländern, die dieses eingerichtet
haben?
Gibt es Länder, die diese Technik aufgegeben oder rückgebaut haben
(wenn ja, welche, und aus welchen Gründen)?
Es gibt hierzu keine Erkenntnisse. Es sind keine Fälle bekannt, in denen die
TETRA-Technik aufgegeben oder rückgebaut wurde.
37. Welche Redundanz hat das geplante TETRA-Netz?
Was passiert, wenn das BOS-Netz ausfällt?
Die hohe Verfügbarkeit der Netzinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung,
um die Verlässlichkeit des Funksystems sowie die Zugänglichkeit zu dessen
Diensten sicherzustellen. Hierfür kommt ein entsprechendes
Redundanzkonzept zur Anwendung, welches die besonderen Sicherheitsanforderungen der
BOS berücksichtigt.
Es sieht vor, dass die Basisstationen stets in Ringen an die Vermittlungsstellen
angeschlossen sind, sodass jede Basisstation tatsächlich auf zwei Wegen an die
Vermittlungsstelle angebunden ist. So kann der Funkverkehr auch im Falle des
Ausfalls einer Übertragungsstrecke weiter verlässlich durchgeführt werden.
Selbst beim vollständigen Ausfall einer Basisstation kann als sofortige
Maßnahme auf DMO-Betrieb (Direct-Mode-Operation, Direktmodus) umgeschaltet
werden, so dass die Nutzerinnen und Nutzer, die sich in dem betroffenen Gebiet
befinden, weiterhin mit ihren Endgeräten untereinander im Direktbetrieb
kommunizieren können.
Zudem sind auch die anderen relevanten Elemente der Netzinfrastruktur, wie
die Vermittlungsstellen und die Transitvermittlungsstellen, mehrfach
miteinander verbunden, sodass der etwaige Ausfall einer Übertragungsstrecke stets von
anderen Übertragungsstrecken aufgefangen werden kann. Die
Vermittlungsstellen selbst sind in sich vollständig redundant aufgebaut und dadurch in beson-
Drucksache 17/12586 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeders hohem Maße gegen technischen Ausfall abgesichert. Sollte trotz dieser
Redundanz dennoch eine Vermittlungsstelle ausfallen, so ist eine „Ersatz-
Vermittlungsstelle“ im Bundesgebiet vorgesehen. Darüber hinaus steht ein
Rückfallbetrieb (engl. Fallback-Mode) zur Verfügung für den Fall, dass einzelne
Basisstationen von der Infrastruktur getrennt werden oder diese temporär nicht
betriebsbereit ist. In diesem Modus stehen die Dienste des autonomen Betriebs
zur Verfügung.
38. Welche Informationen liegen zu Nachfolgesystemen von TETRA
vor, die die allgemein bekannten Nachteile nicht haben (Taktfrequenz
mit 17,65 Hz mitten im Gehirnwellenbereich, Ansprechverzögerung, zu
niedrige Datengeschwindigkeit, plötzlicher Gesprächsabbruch bei hoher
Funkfelddämpfung, hohe Kosten, krasser Gegensatz zur Technik
moderner Smartphones für den privaten Bereich)?
Die BDBOS beobachtet die Entwicklungen im nationalen und internationalen
Bereich, insbesondere die Lieferanten von Systemtechnik und
Endgerätetechnik. Derzeit wird weder der Bedarf noch die Möglichkeit gesehen, ein anderes
System einzuführen, das die Bedürfnisse der BOS erfüllen könnte. In Bezug
auf die Auswirkungen des Digitalfunk BOS auf die Gesundheit wird auf die
Antworten zu den Fragen 10 und 13 verwiesen.
Der Digitalfunk BOS wurde speziell für die Anforderungen der BOS
entwickelt. Er verfügt über zahlreiche Vorzüge gegenüber dem kommerziellen
Mobilfunk wie bspw. die Möglichkeit, Gruppen ad hoc und zentralgesteuert in
einem Einsatz zusammenzuschalten. Des Weiteren bestehen im Vergleich zu
kommerziellen Mobilfunkanbietern an das BOS-Digitalfunknetz aus
sicherheitstechnischen Gründen höhere Anforderungen an bestimmte Dienstgüten.
So muss zum Beispiel auch bei Großereignissen ein verlässlicher Rufaufbau
jederzeit sichergestellt sein.
39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen angesichts der
Tatsache, dass in Deutschland beträchtliche Entwicklungskapazitäten
vorhanden sind, um an der Entwicklung eines redundanten, nachhaltig
umweltverträglichen europäischen Höchstleistungsnetzes für Behörden
mit Sicherheitsaufgaben maßgeblich mitzuwirken?
Das BOS-Digitalfunknetz wird über alle grundlegenden Leistungsmerkmale,
die Vertreter von Bund und Ländern im Vorfeld definiert hatten, verfügen. In
Bezug auf die Redundanz wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Die
Entwicklung eines alternativen Netzes wird daher als nicht erforderlich
angesehen.
40. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
wissenschaftliche und unternehmerische Innovationen und Initiativen für die
Lösung der Probleme des Behördenfunks zu fördern?
Die Bundesregierung hat in seiner Zuständigkeit für die Luftraumversorgung
des BOS-Digitalfunknetzes eine Studie mit dem Titel „Verbesserung der
Robustheit der TETRA-Funkübertragung gegenüber Gleichkanalstörungen“ in
Auftrag gegeben, deren Ergebnisse zurzeit messtechnisch evaluiert werden. Im
Ergebnis werden Verbesserungen im Interferenzverhalten, insbesondere im
Bereich der Luftraumversorgung erwartet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1258641. Wie hoch sind derzeit die geschätzten Gesamtkosten für die Errichtung
des kompletten BOS-Digitalfunknetzes, und welche Kosten waren
ursprünglich angesetzt (bitte wenn möglich auch nach Bundesländern
aufgliedern)?
Eine vollständige Übersicht über die Projektgesamtkosten existiert nicht, da im
Bund-Länder-Projekt Digitalfunk BOS eine anteilige Finanzierung erfolgt und
ein Großteil der in den Ländern, Kommunen etc. anfallenden Kosten der
Bundesregierung nicht bekannt ist.
42. Wie hoch wären die Gesamtkosten für die Verschlüsselung des
Analogfunks, und was spricht gegen diese Variante?
Zwischen 1993 und 1995 wurde vom BSI für den analogen BOS-Funk ein
Verschlüsselungsmodul FS 95 entwickelt. Die Preise dieses Zusatzmoduls beliefen
sich auf ca. 800 Euro (1 600 DM) pro Funkgerät.
Bei einer Vollausstattung mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie bei
dem heutigen Digitalfunk zur Anwendung kommt, wären bei ca. 500 000
Endgeräten Kosten in Höhe von ca. 400 Mio. Euro für die Verschlüsselung
angefallen. Im Vergleich dazu belaufen sich die Kosten im heutigen BOS-Digitalfunk
derzeit auf ca. 7 Euro pro Endgerät (bei 500 000 Endgeräten ca. 3,5 Mio. Euro)
für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
43. Wie haben sich Investitions- und Betriebskosten für den digitalen
Behördenfunk entwickelt (bitte dazu auch die ursprüngliche Kostenplanung
angeben)?
44. Wie verteilen sich beim BOS-Digitalfunk die Investitionskosten und die
darauffolgenden Betriebskosten auf Bund, Länder und Kommunen (bitte
für Investitionen und Betriebskosten einzeln nennen)?
45. Zu welchem Anteil werden die Mehrkosten des TETRA-Projekts auf die
Kommunen, Länder und den Bund umgelegt?
In Bezug auf die Kosten wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
46. Ist der Bundesregierung bekannt, dass international der Vorteile wegen
eine technische Wende vom Mikrowellenfunk zur Photonik im Gange ist,
die auch den Behördenfunk betrifft?
Welche Institutionen hat die Bundesregierung beauftragt, diese
Entwicklung zu hinterfragen und europaweit zu nutzen?
Funknetze, wie der Digitalfunk BOS, sind Broadcast-Netze mit – je nach
Antennencharakteristik – raumfüllender oder raumsegmentierter Übertragung. Mit
zunehmender Frequenz muss die Antennenleistung erhöht oder die
Antennendichte (vgl. Antennenanzahl des Digitalfunknetzes, der D- und E-
Mobilfunknetze) vergrößert werden.
Bereits der Frequenzbereich von WLAN lässt keine flächendeckende
Versorgung zu. WLAN bewegen sich immer noch im unteren Frequenzbereich der
Photonik. Insofern erscheint es als höchst unwahrscheinlich, dass
flächendeckende Broadcast-Funknetze im Frequenzspektrum der Photonik zu erwarten
wären. Gemäß Internetportal des BMBF
www.photonikforschung.de/
forschungsfelder gibt es auch keine Forschungsfelder im angefragten Segment.
Drucksache 17/12586 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode47. Welche deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an der ökologischen Wende der
Kommunikationstechnik beteiligt, und wie werden diese im Hinblick auf die
BOS-Kommunikation durch die Bundesregierung gefördert?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
48. Welche Einrichtungen und Institutionen sind angesichts der in Gang
kommenden ökologischen Wende der Kommunikationstechnik durch die
Photonik damit beauftragt, sich um ein nachhaltiges und redundantes
BOS-System auf dieser Grundlage zu bemühen?
Die Frage lässt nicht erkennen, ob mit „BOS System“ der Digitalfunk BOS
oder auch andere Systeme der BOS (z. B. im Bereich der Forensik)
angesprochen werden. Da die weiteren Fragestellungen jedoch auf Kommunikation
ausgerichtet sind, wird ausschließlich dazu Stellung genommen. Insofern wird auf
die Antworten zu den Fragen 31, 32 und 46 verwiesen.
49. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass TETRA für
elektrohypersensibilisierte Menschen zusätzliche gesundheitliche Belastungen
mit sich bringt?
Inwiefern ist dann ein flächendeckender Behördenfunk mit
Funkverfahren wie TETRA aus Gründen der Menschenrechte nicht akzeptabel bzw.
verstößt gegen die grundgesetzlichen Schutzpflichten des Staates?
Das BfS führt in einer Übersicht zum Thema Elektrosensibilität aus, dass „in
Großbritannien unter Laborbedingungen auch die Auswirkungen eines
simulierten Signals einer Basisstation untersucht [wurde] (Wallace et. al., 2010 und
2011). Dafür wurden etwa 130 Gesunde und 50 Personen mit Symptomen, die
subjektiv auf eine TETRA-Exposition zurückgeführt wurden (Elektrosensible),
rekrutiert. Es wurden das Wohlbefinden und das Auftreten von Symptomen, die
kognitive Leistungsfähigkeit und der Kreislauf untersucht. Ein Teil der
Untersuchungen wurde entsprechend den Anforderungen an eine Doppelblindstudie
und der andere Teil in Form eines offenen Provokationstests durchgeführt. Im
Fall des offenen Provokationstests wussten alle Beteiligten von der Exposition.
In dem offenen Provokationstest (Wallace et al., 2010) fühlten sich
Elektrosensible deutlich schlechter und empfanden mehr Symptome als Gesunde. In
der Doppelblindstudie gab es zwischen beiden Gruppen keinen Unterschied. In
keiner der Gruppen konnten Personen erkennen, wann die Basisstation
eingeschaltet war. Elektrosensible hatten allgemein – und verstärkt während des
offenen Provokationstests – einen höheren Puls als gesunde Testpersonen. Diese
Ergebnisse deuten darauf hin, dass nicht die Exposition selber, sondern die
Kenntnis oder die Vermutung einer Exposition mit einer daraus resultierenden
Erwartungshaltung die Symptome verursacht.
Zusätzlich wurden unter doppelblinden Bedingungen computergestützte
Kognitionstests zu Gedächtnis und Aufmerksamkeit durchgeführt (Wallace et al.,
2011). Unter TETRA- oder Scheinexposition wurden verbale und visuelle
Gedächtnisaufgaben und mathematische Aufgaben gelöst. Es zeigten sich keine
Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen den Gruppen und kein
Einfluss der Exposition“ (
http://www.bfs.de/de/bfs/forschung/stellungnahmen/tetra.
html).
Ein Verstoß gegen staatliche Schutzpflichten ist deshalb nicht ersichtlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1258650. Aus welchen Gründen wurden bestimmte Frequenzbereiche des BOS-
Funks (390 bis 399,9 MHz, 335,4 bis 387 MHz und 1559 bis 1610 MHz)
als ausschließlich militärisch klassifiziert?
Welche rechtliche Stellung erfolgt aus der militärischen Klassifizierung
eines Frequenzbereichs gegenüber der Klassifizierung eines zivilen
Frequenzbereichs?
Das Frequenzspektrum ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert. Zivile,
militärische und zivil-militärische Nutzung. Bei der rein militärischen Nutzung
obliegt die Frequenzverwaltung dem Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg), ansonsten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi). Die rein militärischen Frequenzbereiche gehören zu NATO-weit
harmonisierten Frequenzen. Teilbereiche hiervon dürfen zivil von den BOS belegt
werden. Die rechtlichen Stellungen ergeben sich aus den
Frequenzverhandlungsergebnissen des Hoheitsträgers BMVg für das militärische Spektrum und
dem Bedarfsträger BOS.
Die Frequenzbereiche 335,4 bis 387 MHz, 390 bis 399,9 MHz und 1559 bis
1610 MHz sind seit mehreren Jahrzehnten für die militärische Nutzung
bestimmt, derzeit geregelt in der Frequenzverordnung (s. Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Teil I Nummer 41). Diese Frequenzbereiche werden – neben
anderen – von der Bundeswehr für deren störungsfreie und in eigener
Frequenzkoordination durchzuführende Funkkommunikation, sowie für die
Funkkommunikation verbündeter Streitkräfte, im Inland benötigt. Sie sind in Teilen
NATO-weit für diese Zwecke harmonisiert.
Zur Unterstützung der Einführung des digitalen BOS-Funks hat das BMVg in
den für militärische Nutzung vorgesehenen Frequenzbereichen 335,4 bis
387 MHz und 390 bis 399,9 MHz auf die Nutzung der Frequenzteilbereiche
380 bis 385 MHz und 390 bis 395 MHz zugunsten der BOS verzichtet. Diese
Teilbereiche können damit durch die BOS ohne Einschränkungen genutzt
werden. Im Frequenzbereich 1559 bis 1610 MHz hat das BMVg einzelne
Frequenzen den BOS zu deren Nutzung überlassen.
Gemäß Telekommunikationsgesetz bedürfen Frequenznutzungen des BMVg in
den ausschließlich für militärische Nutzungen im (von der Bundesnetzagentur
herausgegebenen) Frequenzplan ausgewiesenen Frequenzbereichen keiner
Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur. Die Nutzungen von Frequenzen
in diesen Frequenzbereichen erfolgt daher in eigenständiger Verwaltung des
BMVg.
51. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Ausstattung
„einer Vielzahl von Objekten“ (Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
www.bdbos.bund.de/
cln_329/nn_421176/DE/Bundesanstalt/Projekt_Digitalfunk/Netzaufbau_
Roll_out/Objektversorgung/objektversorgung_node.html?_nnn=true) mit
notwendigen, zusätzlichen Gebäudefunkanlagen voranzutreiben, um eine
ausreichende Versorgung durch BOS-Funk im Inneren sicherzustellen?
Um wie viele Objekte handelt es sich dabei schätzungsweise?
Die Objektversorgungen sind nicht Bestandteil des BOS-Digitalfunknetzes. Sie
erhalten vielmehr einen Anschluss. Die Verantwortlichkeiten bei der
Objektversorgung sind vergleichbar mit denen sonstiger anlagetechnischer
Maßnahmen, insbesondere Brandschutzmaßnahmen. D.h. die Gefahrenvorsorge liegt
zwar im öffentlichen Interesse, obliegt aber dem Objektverantwortlichen
(Bauherr, Eigentümer), der die Objektversorgung auf eigene Kosten – ohne
Kostenerstattung durch die öffentliche Hand – einrichtet.
Drucksache 17/12586 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie BDBOS hat alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit auch
Gebäudeeigentümer oder Betreiber (sogenannte Dritte) ihre Objekte und Anlagen
mit einer Digitalfunkversorgung ausrüsten können. Dafür wurde unter anderem
ein Leitfaden zur Objektversorgung erarbeitet, der die Planung und
Beschaffung digitaler Gebäudefunkanlagen unterstützen soll. Dieser steht auf der
BDBOS-Website zum Download zur Verfügung:
www.bdbos.bund.de.
Im Rahmen der Innenministerkonferenz wird derzeit erörtert, ob die
landesrechtlichen – beispielsweise bauordnungsrechtlichen – Grundlagen für
bindende Pflichten bzw. Obliegenheiten zur Einrichtung von Objektfunkanlagen
erweitert werden sollten.
Unabhängig davon finden Gespräche mit Verbänden und
Objektverantwortlichen, die eine Vielzahl von Gebäuden unterhalten, statt, um Hemmnisse
auszuräumen und das Verfahren zu erleichtern. So wurde z. B. auf Initiative der
BDBOS ein Gütesiegel für Hersteller von Objektfunkanlagen eingeführt.
Eine Abfrage der BDBOS bei Bund und Ländern hatte im Februar 2011
insgesamt gut 1 300 Objektfunkanlagen (Bestandsanlagen) erwarten lassen. Diese
Einschätzung ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Eine neuerliche
Erhebung in 2012, an deren Vorbereitung auch die Länder beteiligt waren, hat
ergeben, dass die verfügbaren Informationen eine verlässlichere Fortschreibung
des Versorgungsbedarfs – insbesondere im Bereich Dritter (Privater) – nicht
ermöglichen.
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ISSN 0722-8333]