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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kosten von BAföG-Reformvorschlägen

Jährliche Mehrkosten einzelner Reformschritte: Erhöhung der Fördersätze bzw. Kopplung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten, Absenkung von Verschuldensobergrenze oder Darlehensanteil, Anhebung der Freibeträge, Berücksichtigung der Pflege von Angehörigen, Anhebung der Kinderzuschläge, BAföG-Öffnung für Teilzeit- und duale Studiengänge oder für den gesamten Bologna-Raum, Weiterzahlung zwischen Bachelor-Abschluss und Master-Studium, Wohnkostenerstattung entsprechend Mietenstufen, Mehrbedarfe sowie Unterkunftskosten Behinderter, Studierendentarife der Krankenkassen sowie pauschale Anrechnung von Beiträgen, Einbeziehung von Vorbereitungs- und Brückenkursen; Entbürokratisierungsvorschläge<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

18.03.2013

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1249925. 02. 2013

Kosten von BAföG-Reformvorschlägen

der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den vergangenen Monaten haben Studierendenvertreterinnen und -vertreter, Gewerkschaften und Verbände wiederholt dringend notwendige Verbesserungen und eine Erhöhung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eingefordert, darunter auch der Dachverband der Deutschen Studentenwerke (DSW).

Bei den verschiedenen Forderungen und Reformvorschlägen geht es im Kern um höhere Fördersätze und Freibeträge, eine bessere Berücksichtigung besonderer Lebensumstände von Studierenden, Anpassung an die Auswirkungen der Bologna-Studienreform sowie eine Entbürokratisierung des BAföG. So steht u. a. die Umsetzung der Entbürokratisierungsvorschläge des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) aus, der sich mehrfach in Appellen an die Bundesregierung gewandt hat, seine Empfehlungen noch in dieser Wahlperiode umzusetzen.

Die amtierende Bundesregierung plant ausweislich des Haushalts 2013 und der Mittelfristigen Finanzplanung für die nächsten Jahre keine BAföG-Erhöhung und -Verbesserung. Für den Haushaltsgesetzgeber, die Fraktionen des Deutschen Bundestages, ist es gleichwohl geboten, schon jetzt die Kosten einzelner Reformschritte zu ermitteln und damit finanzielle und hochschulpolitische Spielräume für eine mögliche Erhöhung, Verbesserung und Vereinfachung des BAföG auszuloten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung durch eine Erhöhung der Fördersätze um 3, 5 oder 10 Prozent und bei gleichzeitiger Steigerung der Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent (die Szenarien bitte in einer Tabelle sowohl nach Kosten der Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge als auch bezogen auf die unterschiedlich hohen prozentualen Erhöhungen aufschlüsseln)?

2

Welche jährlichen Mehrkosten wären seit Inkrafttreten der 23. BAföG-Novelle entstanden, wenn die Höhe der BAföG-Fördersätze an die Steigerung der Lebenshaltungskosten nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt worden wäre?

3

Welche jährlichen Mehrkosten entstünden nach Schätzungen der Bundesregierung durch die Absenkung der Verschuldungsobergrenze von derzeit 10 000 auf

a) 8 000 Euro,

b) auf 5 000 Euro bzw.

c) auf null (bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)?

4

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen nach Schätzungen der Bundesregierung durch die Absenkung des Darlehensanteils von derzeit 50 Prozent auf 40, 30 bzw. 25 Prozent?

Welche Mehrkosten entstehen jährlich bei ersatzlosem Wegfall des Darlehensanteils (bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)?

5

Um welchen Betrag müsste der Freibetrag vom Einkommen der Auszubildenden steigen, der nach § 23 Absatz 1 Satz 1 BAföG derzeit bei 255 Euro liegt, damit für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem BAföG Nebeneinkünfte bis 450 Euro anrechnungsfrei bleiben, was seit Anfang des Jahres 2013 der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber entspricht?

Welche jährlichen Mehrkosten bedeutet diese Anhebung der Freibeträge?

6

Wie steht die Bundesregierung zu einer Berücksichtigung von Pflegezeiten von Angehörigen im BAföG?

7

Wie groß ist die Personengruppe, die während ihres Studiums Angehörige pflegt?

8

Inwiefern reicht aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung bei der Bestimmung der Förderungshöchstdauer, um eine Berücksichtigung von Pflegezeiten von Angehörigen im BAföG zu gewährleisten?

9

Bietet sich aus Sicht der Bundesregierung die Legaldefinition des Begriffs „Angehörige“ nach dem Pflegezeitgesetz an, nach dessen § 7 nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder sind?

10

Welche anderen Definitionen des Begriffs „Angehörige“ kommen aus Sicht der Bundesregierung in Betracht?

11

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, für die Definition des Begriffs „Angehörige“ zur Berücksichtigung von Pflegezeiten im BAföG eine völlig neue Definition zu wählen, die zum Beispiel Formen nichtformalisierter Partnerschaften berücksichtigt?

12

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung, die Pflege von Angehörigen während des Studiums im BAföG zu berücksichtigen (bitte nach einzelnen Definitionen des Begriffs „Angehörige“ aufschlüsseln)?

13

Welche jährlichen Mehrkosten bedeutet es nach Schätzung der Bundesregierung, den Kinderzuschlag, der aktuell 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind beträgt, auf 113 Euro für jedes Kind anzuheben (bitte in Szenarien für die heute geltenden Freibeträge und für eine Steigerung der Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent angeben)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Öffnung des BAföG für formale Teilzeitstudiengänge sowie duale Studiengänge, und welche jährlichen Mehrkosten würde die Öffnung mit sich bringen (bitte in Szenarien für die heute geltenden Freibeträge und für eine Steigerung der Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent angeben)?

15

Unter welchen Bedingungen wird das BAföG zwischen Erreichen des Bachelorabschlusses und der Aufnahme eines Masterstudiums weitergezahlt?

16

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen, wenn das BAföG auch dann gezahlt wird, wenn zwar der Bachelorabschluss nicht vorliegt, aber eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium bereits erteilt wurde, und welche Entlastungswirkung entsteht für die einzelnen staatlichen Ebenen, wenn diese Gruppe keine Leistungen mehr über das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten würde?

17

Wie haben sich die Kosten für BAföG-Zahlungen an Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union an deutschen Hochschulen seit Inkrafttreten der 23. BAföG-Novelle entwickelt?

18

Wie haben sich die Kosten für BAföG-Zahlungen an deutsche Studierende an Hochschulen in der Schweiz und an Hochschulen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union entwickelt?

19

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen nach Schätzungen der Bundesregierung, den gesamten Bologna-Raum (aktuell 47 Staaten) für das BAföG zu öffnen (bitte in Szenarien für die heute geltenden Freibeträge und für eine Steigerung der Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent angeben)?

20

Wie bewertet es die Bundesregierung, anstatt der derzeitigen Wohngeldpauschale von 224 Euro für auswärts wohnende Studierende die Wohnkosten für Studierende im BAföG entsprechend der im Wohngeldgesetz festgelegten Mietenstufen zu erstatten, um den regional sehr unterschiedlichen Mietkosten zu entsprechen?

Welche jährlichen Mehrkosten bzw. Minderkosten würde das nach Schätzung der Bundesregierung bedeuten?

21

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Lücken in der Deckung der Mehrbedarfe sowie der Unterkunftskosten von Menschen mit Behinderung, die die derzeitigen Regelungen des SGB II und BAföG bewirken, zu beseitigen, und welche Mehrkosten würde dieser notwendige Lückenschluss nach Ansicht der Bundesregierung jährlich bedeuten?

22

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass das BAföG für Mastersstudierende zwar bis zum 35. Lebensjahr gezahlt wird, aber der Studierendentarif in der Krankenversicherung nur dann über das 30. Lebensjahr hinaus erhältlich ist, wenn das 14. Fachsemester noch nicht überschritten wurde, während für ein nichtkonsekutives Masterstudium unabhängig von Alter und Fachsemesterzahl der günstige Tarif der gesetzlichen Krankenkassen nicht angeboten wird?

23

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung, wenn allen Masterstudierenden zwischen 30 und 35 Jahren von den Krankenversicherern der günstigere Studierendentarif angeboten würde (bitte nach Krankenversicherern aufschlüsseln)?

24

Inwiefern gibt es aus Sicht der Bundesregierung Lücken bei der Förderung des Lebensunterhaltes in Studienzeiten, die erst zum Studium hinführen (wie z. B. Vorbereitungs- und Brückenkurse), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

25

Welche jährlichen Mehrkosten entstünden nach Schätzungen der Bundesregierung, wenn Studienzeiten, die erst zum Studium hinführen (wie z. B. Vorbereitungs- und Brückenkurse), in die Förderung nach dem BAföG aufgenommen werden?

26

Für welche Gruppen befürwortet die Bundesregierung eine Anpassung der Förderhöchstdauer, z. B. aufgrund von Tätigkeiten in Hochschulgremien oder der studentischen Selbstverwaltung, und welche jährlichen Mehrkosten würden dadurch entstehen?

27

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen durch den Vorschlag des NKR, Krankenkassenbeiträge pauschal anzurechnen, damit Erbringung und Prüfung des Krankenversicherungsnachweises entfallen, was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Entbürokratisierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 17/11099) in einem künftigen BAföG- Änderungsgesetz für erörterungswürdig hält?

In welchem Verhältnis stehen diese Mehrkosten im Vergleich zu den vom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen?

Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an?

28

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen bei einem kompletten Wegfall der Vorlage des Leistungsnachweises in einem sechssemestrigen Bachelorstudium, der bisher nach vier Semestern erbracht werden muss?

In welchem Verhältnis stehen diese Mehrkosten im Vergleich zu den vom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen?

Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an?

29

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Folgen Förderunterbrechungen beim BAföG zwischen dem Ende der letzten Bachelorprüfung und der Aufnahme eines Masterstudiums haben, weil zwar gesonderte Bescheinigungen der Hochschule vorliegen, dass das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen wurde, aber die Abschlussnote noch nicht feststeht?

30

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen bei einer durchgehenden Förderung zwischen dem Absolvieren der letzten Bachelorprüfung und der Aufnahme eines Masterstudiums bei Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule, dass das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen wurde, auch wenn die Abschlussnote noch nicht feststeht?

31

Welche Vorschläge hat die Bundesregierung den Ländern zur weiteren Entbürokratisierung der Einzelfallbezogenen Berechnung der im BAföG zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unterbreitet (siehe Ankündigung der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 11 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entbürokratisierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“, Bundestagsdrucksache 17/11099), und wie ist dazu der Diskussionsstand zwischen Bund und Ländern?

32

Welche jährlichen Mehrkosten entstehen bei Ersatz der Einzelfallbezogenen Berechnung der nach § 82 des Einkommensteuergesetzes geförderten Altersvorsorgebeiträge (z. B. für Riester-Renten) durch eine Pauschalierung?

In welchem Verhältnis stehen diese Mehrkosten im Vergleich zu den vom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen?

Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an?

Berlin, den 22. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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