[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13017
17. Wahlperiode 10. 04. 2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten
Tackmann, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12667 –
Infrastruktur und Mobilität in ländlichen Räumen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der ländliche Raum im engeren Sinne nimmt etwa 58 Prozent des
Bundesgebiets ein. Hier lebt ein Viertel der Bevölkerung.
Es handelt sich meist um naturnahe, von Land- und Forstwirtschaft sowie
kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägte Siedlungs- und
Landschaftsräume mit geringer Bevölkerungs- und Bebauungsdichte sowie meist niedriger
Wirtschaftskraft und geringer Zentralität der Orte. Die Dichte sozialer
Netzwerke zwischenmenschlicher Beziehungen ist meist höher als in Städten.
Aufgrund dieser Strukturen werden objektive Versorgungsdefizite gar nicht als
solche wahrgenommen.
Oft wird in Politik und Wissenschaft auch von „strukturschwachen Regionen“
gesprochen. Meist ist der Begriff der Strukturschwäche an Kriterien wie
Wanderungssaldo, Infrastrukturausstattung, Arbeitsplätze und Sozialprodukt
gekoppelt (Henkel, Gerhard, 2004. Der Ländliche Raum. Gegenwart und
Wandlungsprozesse seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland. Berlin und Stuttgart:
Gebrüder Borntraeger, S. 34 f.).
Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2 zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist auch
erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (s.
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume auf
Bundestagsdrucksache 17/8499, im Folgenden: „Fortschrittsbericht“).
Abgesehen von Stadt-Land-Unterschieden unterscheiden sich auch die
Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen untereinander: Auf der einen Seite gibt es
florierende Räume im Süden und Westen Deutschlands, während ländliche
Räume in anderen Regionen veröden. Schrumpfung bedeutet dabei nicht nur
abnehmende Einwohnerzahlen, sondern vielmehr auch einen Rückgang an
Infrastrukturangeboten, Kaufkraft und regionalem Entwicklungspotential.
Mobil zu sein ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar, ob für die
Existenzsicherung (Wege zur Arbeit, zum Einkaufen), ob für Bildung und Kultur (Wege
zur Schule, Ausbildung, Hochschule, Theater und vieles mehr) oder für den
sozialen Austausch. Mobilität ist auch Bestandteil der Demokratie, denn „wer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 8. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13017 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodean der Gesellschaft teilhaben will, muss auch hinkommen können“ (Motto der
Sozialticketinitiativen). Dies gilt umso mehr in den ländlichen Räumen mit
schrumpfender Bevölkerung, wo Gesundheitsdienste, Schulen und
Kulturangebote immer mehr ausgedünnt werden. Um soziale und ökonomische Exklusion
zu verhindern, muss die öffentliche Hand daher Mobilität für alle ermöglichen
– barrierefrei und bezahlbar. Mobilität heißt heute aber auch virtuelle Mobilität
durch Telekommunikation, vor allem Internet.
Die bestehenden Probleme sind Folge der mittlerweile chronischen
Unterfinanzierung der Kommunen. Bund und Länder wälzten in den vergangenen
Jahren immer mehr Kosten auf die kommunale Ebene ab. Hochverschuldete
Gemeinden sind keine Seltenheit mehr – mit verheerenden Folgen für den
ländlichen Raum. Infrastruktur, Dienste der sozialen Vorsorge und kulturelle
Güter werden zunehmend privatisiert oder ganz abgebaut. Dies gilt auch für
kommunale Verkehrsbetriebe, auf Bundesebene auch für die Deutsche Bahn.
Konsequenz dieser Privatisierungen ist oft die Ausrichtung der Betriebe
vorrangig auf Erwirtschaftung von Profit, statt auf das Angebot von
Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland lebt von der Vielfalt seiner Regionen. Kennzeichnend sind aber
auch zunehmende Unterschiede, die eine Stärkung des Zusammenhalts
erfordern, um allen Regionen faire Entwicklungschancen zu ermöglichen. Die
Stärken der Regionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, ist eine
der zentralen Aufgaben der Bundesregierung. Sie setzt sich deshalb mit
Nachdruck für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für
die Menschen in allen Regionen Deutschlands ein.
Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in diesem Zusammenhang einen
besonderen Stellenwert und schafft die Basis für Lebensqualität und ökonomische
Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit einer Region. Ein leistungsfähiges
Verkehrssystem ist dabei Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und
gesellschaftliche Teilhabe. Die Sicherung von Mobilität durch eine effiziente
Verkehrsinfrastruktur und ein bedarfsgerechtes Verkehrsangebot gehören daher zu
den Kernaufgaben der Daseinsvorsorge.
Die ländlichen Räume in Deutschland und die in ihnen lebenden und
arbeitenden Menschen stehen insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden
gesellschaftlichen und technischen Wandels in allen Sektoren verbunden mit
der zunehmenden Globalisierung vieler Märkte vor neuen Herausforderungen.
Die demografische Entwicklung verstärkt den Handlungsbedarf in diesen
Räumen. Der Bevölkerungsrückgang und die Verschiebung in der Altersstruktur
führen regional zu einer spürbaren Veränderung in der Nachfrage nach
Angeboten der Daseinsvorsorge und bei der Zahl der Erwerbsfähigen. Dies gilt auch für
die Nachfragestruktur im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Bewältigung der komplexen Herausforderungen in den ländlichen Räumen
erfordert ein koordiniertes Vorgehen aller Entscheidungsträger auf und über alle
staatlichen Ebenen hinweg. Das Ziel ist, einen gemeinsamen Rahmen zu
definieren, der differenzierte Antworten auf unterschiedliche regionale und lokale
Herausforderungen unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zulässt. Dazu
sind bestehende Instrumente an veränderte demografische, gesellschaftliche
und ökonomische Bedingungen neu zu justieren und zugleich auch neue
Instrumente zu entwickeln, die den künftigen Entwicklungen Rechnung tragen.
1. Strebt die Bundesregierung an, finanziell tragfähige Infrastruktur- und
Versorgungskonzepte für ländliche Räume zu entwickeln und diese noch mehr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13017auf die Bedürfnisse der verbleibenden und zunehmend älter werdenden
Bevölkerung auszurichten?
In welchen ländlichen Regionen und warum sieht die Bundesregierung hier
noch besonderen Handlungsbedarf?
Die Verantwortung für die Ausstattung der ländlichen Räume mit tragfähigen
Infrastrukturen der Daseinsvorsorge liegt entsprechend der verfassungsmäßigen
Zuständigkeitsverteilung bei den Ländern und Kommunen. Der Bund
unterstützt sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit Mitteln aus den
Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“,
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, aus der Städtebauförderung sowie
mit Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem
Entflechtungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz.
Der demografische Wandel stellt viele ländliche Räume vor große und teilweise
neue Herausforderungen bei der Sicherung der infrastrukturellen
Daseinsvorsorge. Rückgang und Alterung der Bevölkerung wirken sich regional jedoch
sehr unterschiedlich aus. Häufig liegen schrumpfende und wachsende Regionen
nahe beieinander. Die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und
Entwicklungspotentiale erfordern entsprechend regionsspezifische Ansätze im Umgang
mit dem demografischen Wandel.
Nach Auffassung der Bundesregierung lassen sich diese demografischen
Herausforderungen nur durch einen ressort- und ebenenübergreifenden Ansatz
gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen meistern. Die Bundesregierung
hält es für erforderlich, dass die Unterstützungsmöglichkeiten von Europäischer
Union, Bund und Ländern für die vom demografischen Wandel betroffenen
ländlichen – und städtischen – Regionen noch besser aufeinander abgestimmt
und zielgerichtet auf diese Herausforderungen ausgerichtet werden. Daher hat
die Bundesregierung diesem Thema einen zentralen Stellenwert in ihrer
Demografiestrategie gegeben und dazu eine ressort- und ebenenübergreifende
Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände eingesetzt. Eine der Aufgaben der Arbeitsgruppe besteht darin,
bundesweit einheitliche Kriterien für die Abgrenzung der besonders vom
demografischen Wandel betroffenen städtischen und ländlichen Regionen zu
entwickeln und den aus dem demografischen Wandel resultierenden regionalen
Handlungsbedarf herauszuarbeiten.
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der im Fortschrittsbericht unter
„Handlungsfeld 2“ formulierten Ziele zur Entwicklung der Infrastruktur in
ländlichen Räumen?
Der aktuelle Stand der Umsetzung der im Fortschrittsbericht unter
„Handlungsfeld 2“ aufgeführten fünf Ziele ist wie folgt:
1. Prüfung bzw. Überprüfung neuer Ansätze der Versorgung auf ihre Eignung
speziell für die Situation in peripheren ländlichen Räumen und
2. Berücksichtigung der Versorgungssituation im ambulanten Bereich, auch
innerhalb der regionalen Planungsbereiche in den potenziell von
Unterversorgung betroffenen ländlichen Räumen
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass wir auch künftig in ganz Deutschland eine flächendeckende, möglichst
wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung gewährleisten
können. Dies geschieht durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Zu nennen ist
hier beispielsweise die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zum 1. Januar
2013 erfolgte Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie, mit der der
Planungsrahmen für die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten einschließ-
Drucksache 17/13017 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelich der Psychotherapeutinnen und -therapeuten weiterentwickelt wurde. Diese
Weiterentwicklung ist die Grundlage für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte
ambulante medizinische Versorgung. Mit der Neufassung der Richtlinie kann
nun zielgenauer und flexibler als bisher den regionalen Besonderheiten
Rechnung getragen werden. Durch verbesserte Zulassungsmöglichkeiten von
Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen können Verteilungsprobleme in der
ärztlichen Versorgung zielgerichtet angegangen werden. Das neue und
feingliedrigere Planungsraster ermöglicht es, Versorgungslücken schneller zu erkennen
und zu schließen. Die Situation der Patientinnen und Patienten wird sich
dadurch im konkreten Alltag spürbar verbessern. Zudem wurden die bisherigen
Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in
ländlichen Regionen ausgebaut. Zu nennen sind hier beispielsweise zusätzliche
Niederlassungsanreize sowie der Ausbau von „mobilen“ Versorgungskonzepten
(z. B. verbesserte Möglichkeiten zur Gründung von Zweigpraxen).
3. Nachhaltige Absicherung von Mobilität durch eine hinreichende
Verkehrsinfrastruktur und ein bedarfsorientiertes Verkehrsangebot
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 bis 14 verwiesen.
4. Flächendeckende Gewährleistung einer nachhaltigen und finanzierbaren
technischen und städtebaulichen Infrastruktur
In vielen Bereichen der sozialen und technischen Infrastruktur verändert sich
infolge des demografischen Wandels und der damit verbundenen Abnahme und
Alterung der Bevölkerung die Nachfrage. In dünn besiedelten, ländlichen
Räumen lassen zurückgehende Nutzerzahlen kommunale oder regionale
Infrastrukturen vielfach an wirtschaftliche Tragfähigkeitsgrenzen geraten. Es gilt daher,
mit innovativen Lösungen eine bedarfsgerechte und gleichzeitig effizientere
Infrastrukturversorgung wohnortnah sicherzustellen. Die Bundesregierung
unterstützt und begleitet diesen Prozess im Rahmen der verfassungsrechtlichen
Zuständigkeiten mit verschiedenen Programmen und Modellvorhaben. Auf die
Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.
5. Gewährleistung der Gefahrenabwehr im ländlichen Raum
Die Zuständigkeit für die flächendeckende Vorsorge vor und Abwehr von
alltäglichen Gefahren einschließlich der überörtlichen nachbarschaftlichen Hilfe
liegt in Deutschland dezentral bei den Kommunen. Der Bund hat eine
thematisch enge beschränkte Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung in
militärischen Lagen. Er unterstützt die Länder im Wege der Amts- und
Katastrophenhilfe. Hierfür stehen insbesondere das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) mit dem dort eingerichteten Gemeinsamen Melde-
und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ), die Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk (THW) und ggf. auch im Wege der Amtshilfe die
Bundespolizei oder Bundeswehr mit ihren Ressourcen zur Verfügung.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels und der veränderten
Arbeitsrahmenbedingungen tragen zunehmend dazu bei, dass der Einsatz von
Freiwilligen über das bürgerschaftliche Engagement in Diensten zur Gefahrenabwehr,
wie z. B. der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk, erschwert wird. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen der nationalen Engagementstrategie für
die Entwicklung von Angebotsformaten für Freiwillige ein, die insbesondere
das Potential für freiwilliges Engagement in ländlichen Räumen ansprechen.
Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist die Ermächtigungsgrundlage
für die Schaffung entsprechender Feuerwehrführerscheine geschaffen worden.
Die Umsetzung ist in einigen Bundesländern erfolgt, andere machen keinen
Gebrauch von der Ermächtigungsgrundlage, da entweder kein Bedarf gesehen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13017wird (Hamburg, Berlin) oder der Erwerb der „klassischen“ Fahrerlaubnis der
Klassen C, C1 für die Freiwilligen Feuerwehren besonders gefördert wird.
3. Welche Mobilitätskonzepte sind in Bezug auf Elektromobilität in
ländlichen Modellregionen entwickelt worden, wie im Fortschrittsbericht
angekündigt?
Die Bundesregierung fördert aktuell zwei Modellvorhaben, die
Mobilitätskonzepte in Bezug auf Elektromobilität in ländlichen Räumen aufgreifen:
a) Das Projekt inmod – „Revitalisierung und Attraktivierung des ÖPNV im
ländlichen Raum durch Elektromobilitätskomponenten“ wird von der
Hochschule Wismar und dem Kompetenzzentrum ländliche Mobilität in
Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.
Der Modellversuch des Kompetenzzentrums Ländliche Mobilität an der
Hochschule Wismar soll den ÖPNV im strukturschwachen ländlichen Raum
wiederbeleben. Ein „neuer ÖPNV“ soll die Lebensqualität für die einheimische
Bevölkerung und die Wirtschaftskraft des Tourismus stärken.
Inmod strebt an, die ländlichen Gebiete des dünn besiedelten Nordosten
Deutschlands über die Elektromobilität mit einem intermodalen
Verkehrskonzept nachhaltig und CO2-arm zu gestalten. Im Gegensatz zu vielen städtischen
Elektromobilitätsprojekten ist dies ein Projekt, das den Effekten des
demografischen Wandels und dem reduzierten Verkehrsangebot in ländlichen Regionen
Rechnung trägt.
Kern des Konzepts ist, den Zugang von den Orten und Ortsteilen abseits der
Hauptverkehrsstraße zur Bushaltestelle nicht den Fahrgästen zu überlassen,
sondern systematisch in das ÖPNV – System zu integrieren (Erste und Letzte
Meile). Damit stellt inmod ein integriertes intermodales Nahverkehrssystem für
den ländlichen Raum dar. Für die erste bzw. letzte Meile werden bei inmod
Elektrofahrräder eingesetzt. Mit diesen kann jeder, ob Anwohner, in der Region
beschäftigter Pendler oder Tourist, zur nächsten Bushaltestelle gelangen und
dort in einen der Busse umsteigen bzw. zu seinem Ausgangspunkt
zurückkehren.
Das Projekt soll folgende Mobilitätsziele realisieren:
• Mit Elektro- und Hybridbussen umweltschonend auf der kürzest möglichen
Strecke fast so schnell wie mit einem Auto ans Ziel zu gelangen.
• Von zu Hause mit dem Elektrorad zur Haltestelle und später wieder
zurückzufahren.
• Speziell entworfene Fahrradgaragen in ausgewählten Dörfern
bereitzustellen.
• Umweltschonenden und attraktiven ÖPNV im ländlichen Raum der Zukunft
zu bieten.
Die Bundesregierung unterstützt dieses Projekt zur Attraktivierung des ÖPNV
durch Elektromobilität mit rund 4,2 Mio. Euro.
b) Ein weiteres wegweisendes Projekt wird mit NeMoLand: „Neue Mobilität
im ländlichen Raum: Angewandte Elektromobilität – Technologiekonzepte –
Mobilitätseffekte“ in der Modellregion Bremen/Oldenburg realisiert.
Das Umfeld der Modellregion ist ländlich-urban geprägt. Besondere
Mobilitätsbedürfnisse entstehen aus dem Verkehr zwischen den drei Städten Bremerhaven,
Bremen und Oldenburg sowie den umliegenden Städten und Gemeinden. Der
ländliche Raum um diese Städte herum bietet gute Voraussetzungen für die
Entwicklung der Elektromobilität. Eigene Stellplätze oder Garagen mit Lademög-
Drucksache 17/13017 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelichkeit sind fast überall vorhanden. Diese können mit der regenerativen
Energieerzeugung durch Solar- und Windkraftanlagen direkt vor Ort verknüpft werden.
Gleichzeitig besteht im ländlichen Raum nicht zuletzt durch den demografischen
Wandel bedingt ein erhöhtes Bedürfnis für individuelle Mobilität.
Zur Erforschung und Optimierung der Elektromobilität im ländlichen Raum
werden Flottenversuche mit unterschiedlichen Fahrzeugen und Fahrzeugtypen
getestet. Die Zielgruppe sind private wie auch kommerzielle Nutzer von
Elektrofahrzeugen. Flottenversuche und deren Auswertung zählen zu den
elementaren Bausteinen der Erforschung und Optimierung der Elektromobilität. Dabei
wird nicht nur die aktuell am Markt verfügbare Technologie bewertet, sondern
auch die Integration der neuen Technologien in den Alltag und der tatsächliche
ökonomische Nutzen.
Mit den gewonnenen Erfahrungen und Reaktionen aus den Versuchen werden
technologische Ansätze neu definiert und weiterentwickelt. Dies beinhaltet
einerseits Informations- und Kommunikationstechnologie-Themen als auch
konzeptionelle Fahrzeugentwicklungen und Ladetechnologien. Andererseits
werden die Effekte ausgewertet, die Elektromobilität in ökologischer,
wirtschaftlicher, soziologischer und verkehrspolitischer Hinsicht mit sich bringt bzw.
ermöglicht.
Die Bundesregierung fördert das Vorhaben mit 5,6 Mio. Euro.
4. Wie ist der Stand der Umsetzung der 2010 vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestarteten „Initiative ländliche
Infrastruktur“, und welche Ergebnisse konnten durch die Initiative erzielt
werden?
Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ fasst eine Vielzahl von Maßnahmen des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die
Stärkung der ländlichen Räume unter einem Dach zusammen. Kernelemente
der Initiative sind das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und
Gemeinden“, der Wettbewerb „Menschen und Erfolge“, das Aktionsprogramm
regionale Daseinsvorsorge und das Modellvorhaben der Raumordnung „Stadt-
Land-Partnerschaften – großräumig – innovativ – vielfältig“.
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zielt
explizit auf die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in
Kommunen in ländlichen, dünn besiedelten oder vom demografischen Wandel
betroffenen Räumen. Handlungsschwerpunkte des Programms sind die
Unterstützung aktiver interkommunaler bzw. überörtlicher Kooperationen sowie
Investitionen in die bedarfsgerechte Anpassung und Entwicklung der Infrastruktur.
Bundesweit werden inzwischen mehr als 250 Gesamtmaßnahmen bzw.
überörtliche Kooperationen gefördert. Im Jahr 2013 stellt der Bund hierfür
Programmittel im Umfang von 55 Mio. Euro bereit. Damit wurden diese Finanzhilfen
gegenüber 2012 deutlich um rd. 10 Mio. Euro angehoben.
Zum Wettbewerb „Menschen und Erfolge“ wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
Das Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge unterstützt 21 vom
demografischen Wandel besonders betroffene Regionen fachlich und finanziell bei der
Erarbeitung und Umsetzung von Regionalstrategien zur Entwicklung
innovativer Lösungen. Im Programm werden neue Ansätze zu einzelnen Bereichen der
Daseinsvorsorge wie soziale Infrastruktur (insbesondere Jugend und Alter),
Mobilität und Erwerbstätigkeit, technische Infrastruktur, Siedlungsentwicklung
und Wohnen aufgezeigt und erprobt. Obwohl sich die Ergebnisse aus dem
Aktionsprogramm erst nach Fertigstellung der Forschungsarbeiten zum Jahresende
2013 darstellen lassen, zeichnet sich bereits ab, dass es auf der regionalen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13017Ebene einer verstärkten Koordinierung gegenüber den räumlichen
Fachplanungen bedarf, um den Anpassungsprozess der Daseinsvorsorge
bereichsübergreifend aufeinander abzustimmen. Alle verfügbaren Kenntnisse zur
Infrastrukturausstattung und zur räumlichen Versorgungsqualität der Nutzer gilt es in den
Prozess der Formulierung von Ausstattungsstandards und Standortdiskussionen
einzubringen.
Das BMVBS sieht die Herausbildung und Stärkung von Stadt-Land-
Partnerschaften als einen Handlungsschwerpunkt der Raumentwicklungspolitik an.
Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Regionen im
internationalen Maßstab unterstützt sie seit 2008 im Rahmen der Modellvorhaben der
Raumordnung „Stadt-Land-Partnerschaften: großräumig – innovativ –
vielfältig“ (vormals „Überregionale Partnerschaften“) die Entwicklung und Stärkung
funktionaler Räume über administrative Grenzen hinweg. Insgesamt wurden in
acht Regionen ca. 50 Projekte durchgeführt. Im Rahmen einer europäischen
Konferenz wurden im vergangenen Jahr der in Deutschland erfolgreich erprobte
raumordnerische Ansatz der (großräumigen) Stadt-Land-Partnerschaften vor
dem Hintergrund der Verhandlungen zur neuen Förderperiode der europäischen
Strukturfonds 2014 bis 2020 mit einem breiten europäischen Publikum
diskutiert und Vorschläge zur möglichen Einbeziehung von Stadt-Land-
Partnerschaften in die Europäische Strukturförderung entwickelt.
5. Wie ist der Stand der Umsetzung des 2011 im Agrarpolitischen Bericht der
Bundesregierung angekündigten Wettbewerbs „Menschen und Erfolge“ für
beispielhafte Lösungen für eine nachhaltige Infrastrukturversorgung in
ländlichen Räumen, und welche Ergebnisse konnten durch den Wettbewerb
für ländliche Räume erzielt werden?
Der Wettbewerb „Menschen und Erfolge“ wurde bislang dreimal ausgelobt. Die
Resonanz war mit insgesamt rund 1 000 Einreichungen gut. Gesucht wurden
innovative Ideen und Projekte für eine nachhaltige Infrastrukturversorgung in
ländlichen Regionen, die zur Lebensqualität beitragen sowie die Attraktivität
und Zukunftsfähigkeit steigern. Die Preisträger der diesjährigen
Wettbewerbsrunde „Zu Hause in ländlichen Räumen“ werden am 10. April 2013 durch eine
unabhängige Jury ermittelt und am 5. Juni 2013 in Berlin ausgezeichnet. Alle
Wettbewerbsbeiträge der bisherigen Runden sind auf der Internetseite des
Wettbewerbs
www.menschenunderfolge.de dokumentiert und dienen zugleich als
Ideenbörse. Neben einer kurzen Projektbeschreibung befinden sich dort auch
die Kontaktdaten der Projektträger. So kann unmittelbar der Kontakt zu den
Verantwortlichen bereits erfolgreich umgesetzter Projekte aufgenommen
werden. Darüber hinaus wurde Preisträgern der Wettbewerbsrunden 2011 und 2012
Gelegenheit gegeben, ihre Projekte bei verschiedenen Veranstaltungen wie
beispielsweise der Internationalen Grünen Woche vorzustellen. Der Intention des
Wettbewerbs, gute Lösungen zur Sicherung der ländlichen Infrastruktur
bekannt zu machen und die öffentliche Wahrnehmung dieser Projekte zu fördern,
aber auch die Projektträger in Erfahrungsaustausch zu bringen und zu
vernetzen, wird damit entsprochen.
6. Welche (Zwischen-)Ergebnisse zeitigen die in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
(Bundestagsdrucksache 17/10302) erwähnten neun ebenenübergreifenden Arbeitsgruppen,
die zu Themen der Demografiestrategie eingesetzt werden sollten?
Seit wann haben sich diese Arbeitsgruppen konstituiert, wie setzen sie sich
zusammen, und wann werden jeweils (Zwischen-)Ergebnisse vorliegen?
Die erwähnten neun Arbeitsgruppen haben sich anlässlich des Ersten
Demografiegipfels der Bundesregierung am 4. Oktober 2012 konstituiert. Sie arbeiten
Drucksache 17/13017 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeseitdem auf der Grundlage selbst gesetzter Programme, die sich an
Handlungsfeldern und Schwerpunktzielen der Demografiestrategie der Bundesregierung
unter dem Motto „Jedes Alter zählt“ ausrichten. Die Arbeitsgruppen setzen sich
aus Vertretern des Bundes, der Länder, Kommunen, Verbände, Sozialpartner
und der Wissenschaft sowie aus anderen Akteuren der Zivilgesellschaft
zusammen. Dadurch wird ein breit angelegter, ressort- und ebenenübergreifender
Dialog ermöglicht, der über diese Legislaturperiode hinausgeht. Er bietet die
Chancen, voneinander zu lernen, Kräfte zu bündeln, gemeinsam Lösungen zu
entwickeln und in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Die Arbeitsgruppen stehen
jeweils unter dem Vorsitz einer Bundesministerin/eines Bundesministers sowie
dem Kovorsitz einer Vertreterin/eines Vertreters der oben genannten
Gestaltungspartner. Die ersten Ergebnisse des Dialogprozesses werden auf dem
Zweiten Demografiegipfel der Bundesregierung am 14. Mai 2013 vorgestellt und
auch auf dem Demografieportal veröffentlicht. Das Demografieportal des
Bundes und der Länder (
www.politik-fuer-alle-generationen.de) weist im Einzelnen
u. a. die Arbeitsgruppen mit ihren Programmen, den Vorsitzenden und
Kovorsitzenden sowie den einzelnen Mitgliedern namentlich aus und bietet zudem
den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Onlinedialogs zu den in
den Arbeitsgruppen diskutierten Themen.
7. Welche Mittel aus dem Konjunkturpaket II haben in peripheren
ländlichen Regionen dazu beigetragen, eine tragfähige Infrastruktur (weiter) zu
entwickeln?
In welche Bereiche sind diese Mittel geflossen (bitte prozentual und
absolut sowie nach Bundesländern aufgliedern)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie die Mittel
des Konjunkturpakts II regional aufgeteilt sind, insbesondere welcher Anteil in
periphere ländliche Regionen geflossen ist. Letzteres gilt auch für die Ländern
und Kommunen gewährten Finanzhilfen für Investitionen nach dem
Zukunftsinvestitionsgesetz. Die Entscheidung über die Mittelverwendung lag im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei den Ländern.
8. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich
schädlicher Lenkungswirkungen in Bezug auf eine Ausdehnung der
Siedlungsstruktur, Verkehrswachstum und eine Zunahme des Flächenverbrauches
infolge der Pendlerpauschale, und was gedenkt sie gegebenenfalls
dagegen zu unternehmen?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse bezüglich schädlicher
Lenkungswirkungen der Entfernungspauschale auf eine Ausdehnung der
Siedlungsstruktur, Verkehrswachstum und eine Zunahme der
Flächenneuinanspruchnahme.
9. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um angesichts von
Klimaschutzzielen und steigenden Treibstoffpreisen in bevölkerungsarmen
ländlichen Räumen die Mobilität aller Menschen zu gewährleisten,
insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, von Menschen mit
Kinderwagen oder Gepäck, von Kindern, von ärmeren
Bevölkerungsgruppen?
10. In welcher Form beziehen diese Konzepte neben dem privaten Pkw-
Verkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auch Carsharing, den Fuß- und Radverkehr
(inkl. Leihräder) sowie weitere nichtkommerzielle Verkehre, wie zum
Beispiel den Verkehr über Mitfahrerforen, ein?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1301711. Welche Konzepte zur Erreichung eines flächendeckenden ÖPNV im
ländlichen Raum verfolgt die Bundesregierung angesichts von Menschen, die
aus Alters-, Gesundheits- und finanziellen Gründen auf ein eigenes Auto
verzichten müssen oder die auf ein eigenes Auto verzichten wollen?
Die Fragen 9 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verkehrspolitik muss einen signifikanten Beitrag zur Gestaltung der
künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen leisten: dem Verkehrswachstum,
dem demografischen Wandel, der Gewährleistung einer bezahlbaren Mobilität
und nicht zuletzt den steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und CO2-
Reduzierung. Dem ÖPNV kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale
Bedeutung zu.
Die Lebensqualität in unseren Städten und auf dem Land ist unmittelbar mit der
Qualität des ÖPNV verbunden. In Deutschland nutzen täglich rund 27
Millionen Fahrgäste den ÖPNV; hierdurch werden rein rechnerisch rund 19 Millionen
Pkw-Fahrten vermieden. Der ÖPNV ist im Vergleich zum Pkw immer noch
umweltfreundlicher. Er verbraucht pro Person weniger Energie und stößt weniger
klimaschädliches CO2 aus.
Die Qualität des ÖPNV in Deutschland befindet sich auf einem erfreulich
hohen Niveau. Dies zu sichern, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der
öffentlichen Daseinsvorsorge, die entsprechend unserer föderalen Strukturen von den
Ländern, Kreisen und Kommunen zu leisten ist.
Der demografische Wandel stellt Politik und Gesellschaft jedoch vor neue
Herausforderungen bei der Sicherung der Mobilität. Besonders ländliche Räume
sind von weitreichenden Veränderungen betroffen. Um auch in Zukunft in den
ländlichen Räumen eine nachhaltige und bezahlbare Mobilität sicherstellen zu
können, muss die Verkehrspolitik auf die großen regionalen Unterschiede
reagieren und spezifische, innovative Lösungsansätze zur Sicherstellung eines
bedarfsgerechten Mobilitätsangebotes in den Regionen unterstützen. Dabei setzt
die Bundesregierung auch auf die Kreativität der Akteure vor Ort. Ein
zukunftsfähiger und nachhaltiger Verkehr erfordert eine integrierte Politik, die sowohl
die Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkehrsmittel und ihr Zusammenspiel
optimiert als auch den sogenannten Umweltverbund, also Fußgänger-, Rad- und
öffentlichen Personenverkehr, attraktiver gestaltet und damit stärkt.
In der Praxis haben sich sogenannte flexible Bedienungsformen im ÖPNV als
ein adäquater Lösungsansatz gerade in solchen Regionen herausgestellt, in
denen herkömmliche ÖPNV-Angebote, wie etwa der klassische Linienbus, an ihre
Einsatzgrenzen stoßen. Mit flexiblen Bedienungsformen kann das klassische,
durch den „Schülerverkehr“ geprägte Linienangebot regions- und
bedarfsspezifisch um ein wirtschaftliches und attraktives Mobilitätsangebot ergänzt werden,
das insbesondere auf die Mobilitätsbedürfnisse auch anderer Altersgruppen im
ländlichen Raum zugeschnitten ist.
Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung neuer und nachhaltiger
Lösungsansätze durch verschiedene Forschungsinitiativen, insbesondere auch
auf dem Gebiet der flexiblen Bedienungsformen. Sie hat zudem im Rahmen
ihrer Zuständigkeit darauf hingewirkt, dass der ordnungsrechtliche Rahmen
(Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes) für eine Flexibilisierung des
ÖPNV in solchen Regionen, die besonders stark von demografischen
Veränderungen betroffen sind, verbessert wird.
Ferner setzt sich die Bundesregierung für eine Effizienzsteigerung durch
Optimierung der Schnittstellen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern ein. Hierzu
gehören z. B.:
• eine möglichst weitgehenden Herstellung von Barrierefreiheit als
Qualitätsgewinn für alle,
Drucksache 17/13017 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• eine möglichst nahtlose Reisekette mit Fahrgastinformationen und Ticketing
von Tür zu Tür,
• die Verknüpfung von öffentlichen Fahrradverleihsystemen, Car-Sharing-
Flotten und sonstigen Verleihsystemen mit dem ÖPNV sowie
• die Bildung von Fahrgemeinschaften (Pendlernetzen) zur Verstärkung des
ÖPNV.
12. Wie stellt sich die Bundesregierung die künftige Finanzierung des ÖPNV
in ländlichen Räumen vor unter Berücksichtigung der spezifischen
Herausforderungen (demografischer Wandel, Schrumpfungsprozesse)?
Welche Standards sollen für den ÖPNV in ländlichen Räumen gelten?
13. Welche Verantwortung übernimmt die Bundesregierung für die
langfristige Stärkung von ÖPNV und SPNV in ländlichen Räumen?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zuständigkeit für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung
des ÖPNV einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) liegt bei
den Ländern bzw. den Kommunen. Ungeachtet dessen wird der Bund den
Ländern im Jahr 2013 nach dem Regionalisierungsgesetz ca. 7,191 Mrd. Euro zur
Finanzierung des ÖPNV und des SPNV zur Verfügung stellen. Darüber hinaus
erhalten die Länder auf Grund der Föderalismusreform I aus dem Haushalt des
Bundes Kompensationszahlungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in
den Gemeinden (ÖPNV und kommunaler Straßenbau nach dem
Entflechtungsgesetz (2013: ca. 1,336 Mrd. Euro) und weitere Zahlungen von 332,6 Mio. Euro
jährlich nach Maßgabe des sog. Bundesprogramms gemäß § 6 Absatz 1 des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.
Die Definition des öffentlichen Verkehrsinteresses und die Festlegung eines
entsprechenden ÖPNV- und SPNV-Angebots erfolgt vor Ort durch den
zuständigen Aufgabenträger und auf Grund der Ziele und Grundsätze, die sich aus den
Nahverkehrsgesetzen der Länder ergeben. Die Sicherung der Finanzierung des
ÖPNV insgesamt ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Der Bund hat
diesbezüglich auch weiterhin ein gemeinsames Interesse mit den Ländern. Es ist Ziel der
Verkehrspolitik der Bundesregierung, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen
leistungsfähigen, bezahlbaren und umweltfreundlichen ÖPNV nutzen können.
Dabei muss insbesondere darauf geachtet werden, dass auch die ländlichen
Räume mit einem leistungsfähigen ÖPNV versorgt werden.
14. Welche Konzepte hat die Bundesregierung zur langfristigen Stärkung von
ÖPNV und SPNV in ländlichen Räumen?
Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 wird verwiesen.
15. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung so genannten
Bürgerbussen bei, die einerseits Defizite der öffentlichen Hand deutlich machen,
andererseits neue Formen von Bürgerbeteiligung bei der ÖPNV-Planung
und -Gestaltung ermöglichen?
Bürgerbusse sind eine Möglichkeit von flexiblen Bedienungsformen im ÖPNV.
Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1301716. Hält die Bundesregierung Internetforen zum Leihen/Verleihen privater
Pkw und Fahrräder für sinnvoll und förderungswürdig (bitte mit
Begründung)?
Dazu liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.
17. Welche der bis 1937 noch bestehenden später stillgelegten
grenzüberschreitenden Bahnlinien beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen
des europäischen Zusammenwachsens wieder zu öffnen, bzw. die Länder
und Kommunen bei deren Öffnung finanziell zu unterstützen?
Seit 1990 wurde auf verschiedenen grenzüberschreitenden Streckenabschnitten
der SPNV – überwiegend auf Veranlassung der zuständigen Aufgabenträger –
wieder aufgenommen:
Niebüll – Tønder,
Gronau – Enschede,
Herzogenrath – Heerlen,
Bayerisch Eisenstein – Železná Ruda město (Markt Eisenstein),
Klingenthal – Kraslice (Graslitz),
Potůčky (Breitenbach) – Johanngeorgenstadt,
Vejprty (Weipert) – Bärenstein (Kr. Annaberg),
(Rumburk – ) Jiřikov – Ebersbach (S),
Varnsdorf – Seifhennersdorf,
Großschönau (Sachs) – Varnsdorf.
Bei der Reaktivierung des SPNV können die Aufgabenträger für den deutschen
Streckenanteil Mittel verwenden, die der Bund den Ländern nach dem
Regionalisierungsgesetz zur Wahrnehmung der Aufgaben- und Finanzverantwortung
zur Verfügung stellt. Derzeit wird die Reaktivierung des SPNV auf den
Streckenabschnitten Aš (Asch)–Selb-Plößberg und Sebnitz (Sachs)–Dolní
Poustevna (Nieder Einsiedel) vorbereitet. Hierbei können auch Mittel eingesetzt
werden, die der Bund der DB Netz AG im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) für Neu- und Ausbaumaßnahmen an Strecken
bereitstellt, die überwiegend oder ausschließlich dem SPNV dienen. Die
Verwendung dieser Mittel vereinbart die DB Netz AG mit den Bundesländern.
Die Reaktivierung des Streckenabschnitts Dalheim–Vlodrop(–Roermond) wird
als Internationales Vorhaben im Rahmen des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege verfolgt.
Die Entwicklung der Strecken an der deutsch-polnischen Grenze des Jahres
1937 ist der Bundesregierung nicht bekannt, da sich diese Strecken auf
polnischem Staatsgebiet befinden.
Drucksache 17/13017 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Inwieweit wird bei der geplanten Machbarkeitsstudie für einen
Deutschlandtakt der SPNV berücksichtigt?
Werden bei dieser Machbarkeitsstudie entsprechend des Beschlusses der
Verkehrsministerkonferenz vom 4./5. Oktober 2012 auch die SPNV-
Aufgabenträger einbezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
Das Ziel der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt ist die Verbesserung
der Verknüpfung der bestehenden Taktsysteme des SPNV und des
Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV). Insofern ist es erforderlich, den SPNV in die
Betrachtung einzubeziehen.
Die Aufgabenträger des SPNV werden gemäß Wunsch der Länder durch die
Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG SPNV) an der
Lenkungsgruppe einbezogen.
19. Wie will die Bundesregierung bei sinkenden Haushaltsmitteln für den
Radverkehr ihr Radverkehrskonzept umsetzen?
In den vergangenen zehn Jahren wurden in den Bau und die Erhaltung von
Radwegen an Bundesstraßen insgesamt 877 Mio. Euro investiert. Allein im Jahr
2013 stehen im Haushalt des Bundes Finanzmittel in Höhe von mehr als
70 Mio. Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung, darunter
• 60 Mio. Euro zzgl. 11 Mio. Euro aus den
Infrastrukturbeschleunigungsprogrammen I und II für den Radwegebau an Bundesstraßen,
• 3 Mio. Euro für die Förderung von Modellprojekten (z. B. Wettbewerbe,
Maßnahmen der Mobilitätsbildung, Studien oder Sicherheitskampagnen),
die zur Umsetzung des NRVP beitragen und die Vorteile der Fahrradnutzung
öffentlichkeitswirksam kommunizieren sowie
• 1,3 Mio. Euro für die Ertüchtigung von Betriebswegen an
Bundeswasserstraßen für den Radverkehr (unter der Voraussetzung, dass die
Betriebsnotwendigkeit einer Maßnahme von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
nachgewiesen wird).
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes
und der verfügbaren Haushaltsmittel auch künftig weiter für den Radverkehr
engagieren: mit dem Bau von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des
Bundes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Überprüfung des
Rechtsrahmens (z. B. der StVO) und die Fortsetzung und ggf. Anpassung der Förderung
nichtinvestiver Maßnahmen, um noch zielgenauer fördern zu können.
20. Welche Konsequenzen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine
Abkehr von der Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Lebensqualität in ländlichen
Räumen (z. B. shared spaces innerorts)?
Eine Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs sieht die StVO nicht
vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1301721. Welche Kriterien – außer ökonomischen – betrachtet die Bundesregierung
als relevant bei Beschaffung, Vergabe und Bereitstellung öffentlicher
Daseinsvorsorge?
Die Beschaffung, Vergabe und Bereitstellung öffentlicher Daseinsvorsorge hat
den drei allgemeinen Kriterien Qualität, Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit
in einem untereinander ausgewogenen Verhältnis Rechnung zu tragen. Die
Qualität der Daseinsvorsorgeangebote sollte dem aktuellen Wissensstand und
den jeweiligen spezifischen Anforderungen entsprechen sowie ausreichende
Differenzierungsmöglichkeiten nach zielgruppenspezifischen
Bedarfsausprägungen aufweisen. Die Erreichbarkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen
bemisst sich außer nach der Reisezeit des jeweils schnellsten Verkehrsmittels auch
nach den möglichen Alternativen (z. B. wenn kein Pkw verfügbar ist) durch
flexible ÖPNV-Angebote.
22. Wie viele Haushalte im ländlichen Raum hatten bzw. haben 2009, 2010,
2011 sowie aktuell Zugang zu einem Breitband-Internetanschluss von
mindestens 1 Mbit, mindestens 16 Mbit/s und mindestens 50 Mbit/s?
Der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) gibt Auskunft über die Breitbandverfügbarkeit in Deutschland.
Danach stellt sich die Versorgungssituation wie folgt dar:
23. Sind die Fördergelder für den Breitband-Ausbau im ländlichen Raum nach
Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um das Ziel einer
flächendeckenden Versorgung mit 50-Mbit/s-Anschlüssen bis 2018 zu erreichen?
a) Wenn ja, mit welchen Zahlen rechnet die Bundesregierung?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung den Breitband-
Infrastrukturausbau zu beschleunigen?
Die Bundesregierung verfolgt bei der Versorgung des ländlichen Raums mit
Bandbreiten ab 50 Mbit/s einen technologie- und wettbewerbsoffenen Ansatz.
Zunächst sollen alle Möglichkeiten des Marktes ausgeschöpft werden. Hierfür
hat sie mit der Breitbandstrategie die notwendigen Rahmenbedingungen bereit-
≥ 1 Mbit Versorgung der Haushalte (in %)
Anfang 2009 93,5
31.12.2010 98,3
31.12.2011 99,1
31.12.2012 99,7
≥ 16 Mbit Versorgung der Haushalte (in %)
Anfang 2009 n/a
31.12.2010 67,9
31.12.2011 71,4
31.12.2012 75,9
≥ 50 Mbit Versorgung der Haushalte (in %)
Anfang 2009 < 10
31.12.2010 39,5
31.12.2011 48,2
31.12.2012 55,0
Drucksache 17/13017 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegestellt. Hierzu gehören Regelungen zu verstärkten Investitionsanreizen und
verbesserten Mitnutzungsmöglichkeiten bestehender Infrastruktur im Rahmen
der TKG-Novelle, mehr Transparenz über vorhandene
Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Bereitstellung von Informationen für Marktteilnehmer über
das Breitbandportal
www.zukunft-breitband.de. Das Breitbandbüro unterstützt
die Bundesregierung operativ bei der Umsetzung der Breitbandstrategie.
Zudem hat die Bundesregierung eine beihilfenrechtliche Rahmenregelung
(Bundesrahmenregelung Leerrohre) geschaffen. Diese bildet die
beihilfenrechtliche Grundlage für alle Fördermaßnahmen, die den Aufbau einer passiven
Infrastruktur unterstützen. Die Bundesrahmenregelung Leerrohre wird kurzfristig
um die zusätzlichen Spielräume, die die Breitbandleilinie eröffnet, ergänzt.
Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können im Einklang mit der Bundesrahmenregelung
Leerrohre für die Schaffung von Hochleistungsnetzen eingesetzt werden.
Darüber hinaus kann die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
des Küstenschutzes“ (GAK) sowie der Europäischen Landwirtschaftsfonds zur
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Förderung des Ausbaus der
Breitbandnetze genutzt werden.
Zudem haben einzelne Länder bereits spezielle Programme zur Förderung des
Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsanschlüssen aufgelegt, die sich an der
Bundesrahmenregelung orientieren bzw. einzeln bei der Kommission notifiziert
wurden.
Sollten die bestehenden Möglichkeiten auf mittlere Sicht nicht ausreichen, wird
zu entscheiden sein, inwiefern frei werdende Frequenzen bzw. zusätzliche
Fördermittel notwendig sind, um das Flächendeckungsziel zu erreichen.
24. Wurden die jährlichen Fördergelder für den Ausbau des Breitbandnetzes
vollständig abgerufen (bitte nach verschiedenen Förderprogrammen und
Bundesländern aufteilen)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung deren Akzeptanz erhöhen?
Seit 2008 wird der Ausbau der Breitbandnetze in ländlichen Räumen im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) gefördert. Der Bund stellt gegenwärtig jährlich
10 Mio. Euro zweckgebunden für diese Maßnahmen zur Verfügung.
Während die Fördergelder anfangs, d. h. in den Jahren 2008 und 2009, nur
zögerlich in Anspruch genommen wurden, fließen seit 2010 pro Jahr mehr
Bundesmittel ab, als neue Mittel (10 Mio. Euro) zweckgebunden für den
Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrausgaben resultieren aus
übertragenen Ausgabenresten der beiden Vorjahre oder in einigen Ländern auch
aus Mittelumschichtungen zugunsten der Breitbandmaßnahmen. Die genaue
Inanspruchnahme der Mittel aufgeschlüsselt nach Bundesländern, kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13017Inanspruchnahme GAK Breitbandmittel in den Haushaltsjahren 2008 bis 2012
(in Euro)
Die Mittel aus der GRW sind nicht zweckgebunden. Seit 2011 können
hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert
werden. Bisher wurden folgende Bundesmittel bewilligt:
Bewilligungen GRW Breitbandmittel in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 (in
Euro)
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Stadt-Land-
Gefälle umso ausgeprägter ist, je höhere Bandbreiten betrachtet werden, und
wie will die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen vorgehen?
Das Stadt-Land-Gefälle bei höheren Bandbreiten ist technologie- und
marktbedingt. Im Rahmen der Breitbandstrategie möchte der Bundesregierung
erreichen, dass in Stadt und Land eine einheitliche Mindestbandbreite verfügbar ist.
Dabei setzt sie mit ihrer Breitbandstrategie die Rahmenbedingungen für eine
weitestgehende Erschließung über den Markt.
Zu den Maßnahmen für eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten ab
50 Mbit/s wird auch auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
2008 2009 2010 2011 2012
BW 42 000 80 000 1 067 270 1 664 119 693 529
BY 67 022 298 147 1 482 705 4 200 295 3 515 674
BE 0 0 0 0 0
BB 0 0 73 240 662 047 1 183 039
HB 0 0 0 0 0
HH 0 0 0 0 0
HE 0 201 240 28 601 1 013 087 571 157
MV 23 954 352 510 2 060 535 3 269 157 1 359 895
NI 14 394 2 449 276 2 653 060 1 441 220 364 619
NW 0 727 028 2 830 165 1 272 614 1 957 509
RP 0 360 669 942 663 1 363 466 1 430 223
SL 0 0 0 0 48 861
SN 8 801 60 100 396 241 1 463 400 2 010 939
ST 0 60 972 1 080 000 419 195 766 110
SH 180 706 321 186 623 973 1 324 892 447 049
TH 0 109 991 803 012 1 055 886 359 095
Insgesamt 336 877 5 021 119 14 041 465 19 149 378 14 707 699
2011 2012 2013
BB 518 450 833 800 73 100
NW 0 466 949
SN 0 149 289 36 709
Insgesamt 518 450 1 450 037 109 809
Drucksache 17/13017 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Sieht die Bundesregierung den Grundsatz der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bereich des Breitband-Internets aufgrund der
Preisunterschiede und des unterschiedlichen Versorgungsgrades im
ländlichen Raum verletzt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung eine
Universaldienstverpflichtung für Breitband-Internetanschlüsse verhindert?
Nein. Eine von vielen Voraussetzungen für die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse ist die Sicherstellung einer Breitbandgrundversorgung. Diese
ist derzeit bei Bandbreiten von mind. 1 Mbit/s gewährleistet. Inzwischen
können 99,7 Prozent der Haushalte solche Bandbreiten nutzen. Über bestehende
Fördermöglichkeiten, Satellitenanbindungen und mitunter auch LTE (Long
Term Evolution) werden letzte noch bestehende Versorgungslücken zügig
geschlossen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]