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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausmaß staatlicher und privater Videoüberwachung

Zweifelhafte Angaben zur Effektivität von Videoüberwachung, Überlegungen zur Registrierung aller Überwachungskameras, Angaben über Installation von Videokameras im gesamtdeutschen öffentlichen Raum, verdeckte Videoüberwachungen von Terrorverdächtigen, Anzahl der Betroffenen, Anzahl der mittels Videoüberwachung aufgeklärten Straftaten, Forschungsvorhaben zur Videoüberwachung<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.04.2013

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1278814. 03. 2013

Ausmaß staatlicher und privater Videoüberwachung

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Überwachung durch Videokameras ist auch in Deutschland eine weitverbreitete Maßnahme, mit der Straftaten verhindert und aufgeklärt werden sollen. Jede Videoüberwachung stellt allerdings auch einen Eingriff in die Grundrechte der von der Überwachung betroffenen Menschen dar.

In den letzten 20 Jahren hat sich die Videoüberwachung (VÜ), beschleunigt durch den technischen Fortschritt und sinkende Preise, in Deutschland massiv ausgebreitet. So waren Ende 2012 allein in Bayern mehr als 17 000 Kameras, die von staatlichen Stellen oder in deren Auftrag betrieben werden, im öffentlichen Raum installiert – das geht aus einer Aufstellung des Freistaates hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ im Februar 2013 vorgelegt wurde (www.sueddeutsche.de vom 27. Februar 2013 „Spähangriff mit 17 000 Kameras“). Dazu kommen die bislang nicht erfassten privaten und privatwirtschaftlich genutzten Videoüberwachungsanlagen. Im Vergleich zum Jahr 2008 stieg die Zahl der staatlichen Kameras in Bayern laut dem Bericht um 5 500. Weiterhin heißt es, dass von den 17 000 Kameras 4 621 der öffentlichen Sicherheit dienen, 6 455 dem Objektschutz und 1 512 der Überwachung des Verkehrs. Überwacht werden dabei Bahnhöfe, Kindergärten, Krankenhäuser, Marktplätze, Tankstellen, Volksfeste, Tiefgaragen, Busse und Bahnen, Hauseingänge, Toilettenanlagen und noch viele weitere Orte. Für Bayerns Datenschutzbeauftragten Thorsten Petri sei damit ein Trend erkennbar, dessen Fortsetzung bedenklich wäre. Auf Nachfrage rechtfertigte das Bayerische Staatsministerium des Innern diese Entwicklung damit, dass die Videoaufzeichnung für Prävention, Fahndung und Tataufklärung ein unverzichtbares Hilfsmittel darstelle.

In Deutschland gibt es bisher erst wenige Studien, die die tatsächliche Effizienz der öffentlichen Videoüberwachung als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung differenziert und umfänglich untersuchen. Anders in Großbritannien, das als das am stärksten videoüberwachte Land Europas gilt. Hier verfolgen mehr als vier Millionen Kameras die Bürger auf Schritt und Tritt. Obwohl jede Bürgerin und jeder Bürger Londons statistisch betrachtet im Durchschnitt 300 Mal pro Tag von Kameras erfasst wird, kam schon vor Jahren einem internen Bericht der London Metropolitan Police zufolge auf 1 000 Überwachungskameras in der britischen Hauptstadt lediglich die Aufklärung von nur einer Straftat. Die geringe Effizienz der VÜ wird vor allem der mangelhaften Auswertung des Videomaterials zugeschrieben (www.heise.de vom 25. August 2009 „Britischer Polizeibericht: Videoüberwachung ist ineffizient“).

Dennoch führt hierzulande jede ausufernde Gewalttat immer wieder zu einer Debatte, die eine verstärkte Videoüberwachung im öffentlichen Raum fordert. Zuletzt geschehen nach dem vermeintlichen Terroranschlagsversuch am Bonner Hauptbahnhof und nach der tödlichen Prügelattacke auf einen Jugendlichen am Berliner Alexanderplatz. So äußerte sich der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, unmittelbar nach den Vorfällen in Bonn mit den Worten: „Wir brauchen eine effiziente Videoüberwachung und Videoaufzeichnung auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen“. Mit „verstärkter und verbesserter Videotechnik“ ließen sich „Gewalttäter abschrecken und Straftaten und geplante Anschläge aufklären“ („Deutsche wollen mehr Videoüberwachung“, www.spiegel.de, 21. Dezember 2012). Um die angebliche Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der VÜ im öffentlichen Raum zu belegen, ließ der Bundesinnenminister durch seine Sprecherin ein paar Zahlen verlautbaren: So seien im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2012 mittels Videotechnik 3 639 Straftaten entdeckt und davon 1 230 Straftaten aufgeklärt worden („Rot-Grün gegen mehr Kameras“, www.taz.de, 17. Dezember 2012). Das entspräche immerhin fast einem Drittel der entdeckten Vergehen. Bis heute konnte jedoch nicht einschlägig belegt werden, woher diese Zahlen überhaupt stammen, in welchem Zusammenhang sie erhoben wurden und in welchem Verhältnis sie zur Gesamtkriminalität stehen.

Wie das Beispiel Niedersachsen zeigt, gehen mit der zunehmenden VÜ des öffentlichen und privaten Raums dagegen oftmals eklatante Rechtsverstöße einher. Nach einer Untersuchung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) in Niedersachsen, in der von Dezember 2008 bis März 2010 Informationen über die von einem Großteil der Landesbehörden und von 34 Kommunen eingesetzten Videokameras abgefragt wurden, verstießen niedersächsische Behörden und Kommunen beim Betrieb von Videokameras in 99 Prozent der 3 345 überprüften Geräte gegen datenschutzrechtliche Vorschriften (Presseinformation des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 20. April 2010 „Zahlreiche Rechtsverstöße bei der Videoüberwachung“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Aus welcher Erhebung stammen die von der Sprecherin des Bundesinnenministeriums vorgetragenen Zahlen, und wer hat diese Erhebung wann und in wessen Auftrag durchgeführt (bitte das einschlägige Dokument der Antwort beifügen)?

2

Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Effektivität der öffentlichen Videoüberwachung, und woher stammen diese?

3

Plant die Bundesregierung eine mit der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten niedersächsischen vergleichbare Untersuchung auch für die in seiner Verantwortung befindlichen VÜ-Anlagen durchführen zu lassen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

4

Welche Position hat die Bundesregierung zu der Forderung nach der Einführung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Katasters für jede einzelne Videoüberwachungskamera, egal ob ihre Nutzung durch öffentliche Stellen oder privat erfolgt?

5

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, wonach zukünftig die Installation und der Betrieb jeder einzelnen Videokamera erfasst, eine nachvollziehbare Begründung für ihren Einsatz und regelmäßige Überprüfung sowie bei Verstößen auch eine bußgeldbewerte Sanktionierung vorgesehen ist?

Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch die anderen Bundesländer wie Bayern die Installation von Videokameras im öffentlichen Raum statistisch erfassen?

Wenn ja, welche Bundesländer sind das, und durch wen wird die Erfassung jeweils durchgeführt?

7

Wie viele durch Bundesbehörden angeordnete bzw. betriebene Kameras überwachen den gesamtdeutschen öffentlichen Raum, und welche Ziele werden damit verfolgt (bitte nach Anzahl der Kameras in den Bundesländern und Zweck der Installation aufschlüsseln)?

8

Welche öffentlichen Räume (z. B. Schwimmbäder, Straßen und Plätze, Schulen, Museen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland besonders mit Videokameras überwacht, und welche belegbaren Ergebnisse hat diese Überwachung erbracht?

9

Wie viele Bahnhöfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland mit Videokameras überwacht, wie viele davon sind mit Aufzeichnungstechnik versehen, und welche Ziele werden mit der Überwachung verfolgt (bitte nach Bundesländern und Bahnhöfen in Orten mit weniger und mehr als 50 000 Einwohnern aufschlüsseln)?

10

Werden in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile auch Autobahnen oder Autobahnabschnitte dauerhaft mit Videokameras überwacht?

Wenn ja,

a) wo und zu welchen einzelnen Zwecken wurde die VÜ jeweils eingerichtet,

b) in welchen Fällen ist die VÜ auch zur (automatischen) Identifizierung von Fahrzeugen geeignet,

c) in wie vielen Fällen davon ist die VÜ ausreichend und frühzeitig für die Verkehrsteilnehmer gekennzeichnet,

d) durch wen werden diese VÜ-Anlagen jeweils auf welcher gesetzlichen Grundlage betrieben?

11

Hat die Bundesregierung im Detail Kenntnis über VÜ-Anlagen, die potentiell dazu in der Lage sind, eine Identifizierung der überwachten Menschen z. B. anhand biometrischer Merkmale vorzunehmen?

Wenn ja, wo befinden sich diese Anlagen, und aus welchem konkreten Grund wurden sie jeweils von wem installiert?

Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis von entsprechenden Planungen, und wie sehen diese aus?

12

Hat die Bundesregierung im Detail Kenntnis über VÜ-Anlagen, die mit Verhaltensmustererkennungssystemen verknüpft sind?

Wenn ja, wo befinden sich diese Anlagen, und aus welchem konkreten Grund wurden sie jeweils von wem installiert?

Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis von entsprechenden Planungen, und wie sehen diese aus?

13

Welche Projekte zur Entwicklung der in den Fragen 11 und 12 angesprochenen Instrumente oder Programme sowie sonstigen Projekte zur Videoüberwachung und -erkennung werden in welcher Höhe aus welchen Forschungsprogrammen der Bundesregierung gefördert bzw. finanziert, und wer ist daran jeweils beteiligt?

14

Welche Kosten entstanden der Bundesregierung durch die öffentliche Videoüberwachung im gesamtdeutschen Raum in den Jahren 2005 bis 2013, und welchen Etat sah der jeweilige Bundeshaushalt dafür vor?

15

Welche Zugriffsmöglichkeiten haben welche Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder auf welcher gesetzlichen Grundlage auf die Bilder und Aufzeichnungen von Kameras im öffentlichen Raum?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis und gegebenenfalls Statistiken darüber, wie oft welche Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder auf die Bilder und Aufzeichnungen der Videokameras im öffentlichen Raum in dem Zeitraum von 2005 bis 2013 zugegriffen haben (wenn ja, bitte entsprechend aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

17

Wie viele Ermittlungsverfahren führten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2009 wesentlich oder ausschließlich aufgrund von Bildmaterial aus Überwachungskameras zu Anklagen (bitte nach Jahren, Art der Straftat und Anteil der Erkenntnisse durch VÜ an der Aufklärung – wesentlich und ausschließlich – aufschlüsseln)?

18

Wie viele dieser Ermittlungsverfahren endeten nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Strafmaß und mit einer Verurteilung im Sinne der Anklage (bitte genaue Auflistung)?

19

In wie vielen Fällen werden derzeit Terrorverdächtige, sogenannte Kontaktpersonen, Gefährder und andere in der Anti-Terror-Datei geführte Personen und in der Rechtsextremismusdatei (RED) erfasste Personen mit Videokameras verdeckt überwacht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20

In wie vielen Fällen werden derzeit verdeckte Videoüberwachungen im Zusammenhang mit anderen Straftaten durch Sicherheitsbehörden des Bundes durchgeführt (bitte nach Anzahl, Sicherheitsbehörde und Art der – vermuteten – Straftat aufschlüsseln)?

21

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 11. September 2001 bis heute von gezielten Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten und terroristischen Aktivitäten durch deutsche Sicherheitsbehörden betroffen (bitte nach Anzahl, Sicherheitsbehörde und Datum aufschlüsseln)?

22

In wie vielen Fällen führte nach Kenntnis der Bundesregierung die VÜ zur Verhinderung von Straftaten und zur Aufdeckung terroristischer Aktivitäten, und um welche Art von Straftaten handelte es sich jeweils dabei?

23

Welche Studien sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet zur Beurteilung von Videoüberwachungsmaßnahmen, und hat die Bundesregierung selbst solche Studien zu Auswirkungen, Umfang und Effizienz der VÜ in Auftrag gegeben?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

24

Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung von 1990 bis Ende 2012 finanziell unterstützt (bitte nach Forschungsprojekt, Jahren, Höhe der Förderung und beteiligten Forschungseinrichtungen und Unternehmen auflisten)?

Berlin, den 14. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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