[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13071
17. Wahlperiode 16. 04. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. April 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12788 –
Ausmaß staatlicher und privater Videoüberwachung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Überwachung durch Videokameras ist auch in Deutschland eine
weitverbreitete Maßnahme, mit der Straftaten verhindert und aufgeklärt werden sollen.
Jede Videoüberwachung stellt allerdings auch einen Eingriff in die Grundrechte
der von der Überwachung betroffenen Menschen dar.
In den letzten 20 Jahren hat sich die Videoüberwachung (VÜ), beschleunigt
durch den technischen Fortschritt und sinkende Preise, in Deutschland massiv
ausgebreitet. So waren Ende 2012 allein in Bayern mehr als 17 000 Kameras, die
von staatlichen Stellen oder in deren Auftrag betrieben werden, im öffentlichen
Raum installiert – das geht aus einer Aufstellung des Freistaates hervor, die der
„Süddeutschen Zeitung“ im Februar 2013 vorgelegt wurde (
www.sueddeutsche.de
vom 27. Februar 2013 „Spähangriff mit 17 000 Kameras“). Dazu kommen die
bislang nicht erfassten privaten und privatwirtschaftlich genutzten
Videoüberwachungsanlagen. Im Vergleich zum Jahr 2008 stieg die Zahl der staatlichen
Kameras in Bayern laut dem Bericht um 5 500. Weiterhin heißt es, dass von den
17 000 Kameras 4 621 der öffentlichen Sicherheit dienen, 6 455 dem
Objektschutz und 1 512 der Überwachung des Verkehrs. Überwacht werden dabei
Bahnhöfe, Kindergärten, Krankenhäuser, Marktplätze, Tankstellen, Volksfeste,
Tiefgaragen, Busse und Bahnen, Hauseingänge, Toilettenanlagen und noch
viele weitere Orte. Für Bayerns Datenschutzbeauftragten Thorsten Petri sei
damit ein Trend erkennbar, dessen Fortsetzung bedenklich wäre. Auf Nachfrage
rechtfertigte das Bayerische Staatsministerium des Innern diese Entwicklung
damit, dass die Videoaufzeichnung für Prävention, Fahndung und Tataufklärung
ein unverzichtbares Hilfsmittel darstelle.
In Deutschland gibt es bisher erst wenige Studien, die die tatsächliche Effizienz
der öffentlichen Videoüberwachung als Instrument der
Kriminalitätsbekämpfung differenziert und umfänglich untersuchen. Anders in Großbritannien, das
als das am stärksten videoüberwachte Land Europas gilt. Hier verfolgen mehr
als vier Millionen Kameras die Bürger auf Schritt und Tritt. Obwohl jede
Bürgerin und jeder Bürger Londons statistisch betrachtet im Durchschnitt 300 Mal
pro Tag von Kameras erfasst wird, kam schon vor Jahren einem internen Bericht
der London Metropolitan Police zufolge auf 1 000 Überwachungskameras in
der britischen Hauptstadt lediglich die Aufklärung von nur einer Straftat. Die
geringe Effizienz der VÜ wird vor allem der mangelhaften Auswertung des
Videomaterials zugeschrieben (
www.heise.de vom 25. August 2009 „Britischer
Polizeibericht: Videoüberwachung ist ineffizient“).
Dennoch führt hierzulande jede ausufernde Gewalttat immer wieder zu einer
Debatte, die eine verstärkte Videoüberwachung im öffentlichen Raum fordert.
Zuletzt geschehen nach dem vermeintlichen Terroranschlagsversuch am Bonner
Hauptbahnhof und nach der tödlichen Prügelattacke auf einen Jugendlichen
am Berliner Alexanderplatz. So äußerte sich der Bundesminister des Innern,
Dr. Hans-Peter Friedrich, unmittelbar nach den Vorfällen in Bonn mit den
Worten: „Wir brauchen eine effiziente Videoüberwachung und
Videoaufzeichnung auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen“. Mit „verstärkter und
verbesserter Videotechnik“ ließen sich „Gewalttäter abschrecken und Straftaten und
geplante Anschläge aufklären“ („Deutsche wollen mehr Videoüberwachung“,
www.spiegel.de, 21. Dezember 2012). Um die angebliche Notwendigkeit und
Sinnhaftigkeit der VÜ im öffentlichen Raum zu belegen, ließ der
Bundesinnenminister durch seine Sprecherin ein paar Zahlen verlautbaren: So seien im
Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2012 mittels Videotechnik 3 639
Straftaten entdeckt und davon 1 230 Straftaten aufgeklärt worden („Rot-Grün
gegen mehr Kameras“,
www.taz.de, 17. Dezember 2012). Das entspräche
immerhin fast einem Drittel der entdeckten Vergehen. Bis heute konnte jedoch
nicht einschlägig belegt werden, woher diese Zahlen überhaupt stammen, in
welchem Zusammenhang sie erhoben wurden und in welchem Verhältnis sie zur
Gesamtkriminalität stehen.
Wie das Beispiel Niedersachsen zeigt, gehen mit der zunehmenden VÜ des
öffentlichen und privaten Raums dagegen oftmals eklatante Rechtsverstöße
einher. Nach einer Untersuchung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
(LfD) in Niedersachsen, in der von Dezember 2008 bis März 2010
Informationen über die von einem Großteil der Landesbehörden und von 34 Kommunen
eingesetzten Videokameras abgefragt wurden, verstießen niedersächsische
Behörden und Kommunen beim Betrieb von Videokameras in 99 Prozent der
3 345 überprüften Geräte gegen datenschutzrechtliche Vorschriften
(Presseinformation des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom
20. April 2010 „Zahlreiche Rechtsverstöße bei der Videoüberwachung“).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Nutzung von Videotechnik (Videoüberwachung, Videoaufzeichnung,
Videoauswertung) ist eine Maßnahme, um der – spätestens seit dem 11. September
2001 – weltweit geänderten Gefahrenlage zu begegnen. Ermittlungen,
insbesondere im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität und im
terroristischen Umfeld, können vom Einsatz (mobiler) Videotechnik und der Auswertung
von Videodaten stationärer Kameras profitieren. Das gilt auch für den Bereich
der Gefahrenabwehr.
Für den Einsatz von Videotechnik und die Verarbeitung der auf diese Weise
gewonnenen Daten gelten für den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung
klare und an dem jeweiligen Grundrechtseingriff orientierte bereichsspezifische
Regelungen (z. B. im Bundespolizeigesetz, im Bundeskriminalamtgesetz –
BKAG und in der Strafprozessordnung – StPO) sowie subsidiär das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine darüber hinausgehende Regulierung für den
Einsatz von Videotechnik ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht angezeigt.
Auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in ihren Antworten auf die
Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2750
vom 13. August 2010 und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/12318 vom 11. Februar 2013 wird ergänzend verwiesen.
1. Aus welcher Erhebung stammen die von der Sprecherin des
Bundesinnenministeriums vorgetragenen Zahlen, und wer hat diese Erhebung wann und
in wessen Auftrag durchgeführt (bitte das einschlägige Dokument der
Antwort beifügen)?
Die von der Sprecherin des Bundesministeriums des Innern (BMI) genannten
Zahlen stammen aus einer Erhebung der Bundespolizei, die eigeninitiativ
strafrechtliche Delikte statistisch erfasst und dabei seit 2011 auch Videobezüge
vermerkt. Das parlamentarische Fragerecht umfasst den Anspruch auf vollständige
und wahrheitsgemäße Beantwortung der der Bundesregierung gestellten Fragen.
Einen Anspruch auf Übermittlung von (einzelnen) Schriftstücken umfasst das
parlamentarische Fragerecht hingegen nicht. Von einer Übermittlung eines
Dokuments wird daher abgesehen.
2. Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Effektivität
der öffentlichen Videoüberwachung, und woher stammen diese?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass ein angemessener und zielgerichteter
Einsatz von Videotechnik in Kombination mit anderen begleitenden
Maßnahmen dazu beitragen kann, der staatlichen Verpflichtung zur Vermeidung und
Verfolgung von Straftaten im konkreten Einzelfall nachzukommen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 17/2750 vom 13. August 2010 wird ergänzend verwiesen.
3. Plant die Bundesregierung eine mit der in der Vorbemerkung der Fragesteller
erwähnten niedersächsischen vergleichbare Untersuchung auch für die in
seiner Verantwortung befindlichen VÜ-Anlagen durchführen zu lassen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die erwähnte Untersuchung in Niedersachsen wurde ausweislich der
Vorbemerkung der Fragesteller zu dieser Kleinen Anfrage vom dortigen
Landesbeauftragten für den Datenschutz durchgeführt. Zuständig für entsprechende
Kontrollen bei der Bundesregierung ist der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Der BfDI nimmt seine
Kontrollbefugnisse nach § 24 BDSG bei den öffentlichen Stellen des Bundes unabhängig
und weisungsfrei wahr.
4. Welche Position hat die Bundesregierung zu der Forderung nach der
Einführung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Katasters für jede
einzelne Videoüberwachungskamera, egal ob ihre Nutzung durch öffentliche
Stellen oder privat erfolgt?
Die Bundesregierung strebt keine Änderung der Regelungen des BDSG über
den Einsatz von Videotechnik an. Im BDSG sind die Voraussetzungen für die
Videoüberwachung (§ 6b BDSG) und die einzelnen bußgeldbewehrten
Tatbestände (§ 43 BDSG) hinreichend konkret geregelt. Nach § 6b Absatz 2 BDSG
sind bereits heute der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle
durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird ergänzend verwiesen.
5. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, wonach zukünftig die
Installation und der Betrieb jeder einzelnen Videokamera erfasst, eine
nachvollziehbare Begründung für ihren Einsatz und regelmäßige Überprüfung
sowie bei Verstößen auch eine bußgeldbewerte Sanktionierung vorgesehen
ist?
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch die anderen Bundesländer wie
Bayern die Installation von Videokameras im öffentlichen Raum statistisch
erfassen?
Wenn ja, welche Bundesländer sind das, und durch wen wird die Erfassung
jeweils durchgeführt?
Nein.
7. Wie viele durch Bundesbehörden angeordnete bzw. betriebene Kameras
überwachen den gesamtdeutschen öffentlichen Raum, und welche Ziele
werden damit verfolgt (bitte nach Anzahl der Kameras in den Bundesländern
und Zweck der Installation aufschlüsseln)?
Ein Nachweis über die Anzahl der durch Bundesbehörden angeordneten oder
betriebenen Kameras wird nicht geführt. Bundesbehörden setzen Videotechnik
im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf der
Grundlage der jeweiligen bereichsspezifischen Regelungen oder auf der Grundlage des
§ 6b BDSG ein.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/12318 vom 11. Februar 2013 verwiesen.
8. Welche öffentlichen Räume (z. B. Schwimmbäder, Straßen und Plätze,
Schulen, Museen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland besonders mit Videokameras überwacht, und welche belegbaren
Ergebnisse hat diese Überwachung erbracht?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. August 2010 zur gleichlautenden
Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 17/2750 wird verwiesen. Auf eine erneute
diesbezügliche Nachfrage der Bundesregierung bei den Ländern wurde
verzichtet.
9. Wie viele Bahnhöfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland mit Videokameras überwacht, wie viele davon sind
mit Aufzeichnungstechnik versehen, und welche Ziele werden mit der
Überwachung verfolgt (bitte nach Bundesländern und Bahnhöfen in Orten mit
weniger und mehr als 50 000 Einwohnern aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/12318
vom 11. Februar 2013 wird verwiesen. Eine Aufschlüsselung der auf Bahnhöfen
installierten Kameras nach Einwohnerzahlen von Orten liegt der
Bundesregierung nicht vor.
10. Werden in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile auch Autobahnen
oder Autobahnabschnitte dauerhaft mit Videokameras überwacht?
Wenn ja,
a) wo und zu welchen einzelnen Zwecken wurde die VÜ jeweils
eingerichtet,
b) in welchen Fällen ist die VÜ auch zur (automatischen) Identifizierung
von Fahrzeugen geeignet,
c) in wie vielen Fällen davon ist die VÜ ausreichend und frühzeitig für die
Verkehrsteilnehmer gekennzeichnet,
d) durch wen werden diese VÜ-Anlagen jeweils auf welcher gesetzlichen
Grundlage betrieben?
Bundesautobahnen werden mit Ausnahme von Tunnelabschnitten nicht
dauerhaft mit Videokameras überwacht. Die Tunnelüberwachung wird zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit eingesetzt. Eine Identifizierung von Fahrzeugen
ist damit nicht verbunden. Insofern bedarf es auch keiner speziellen rechtlichen
Grundlage.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache
17/2750 vom 13. August 2010 wird ergänzend verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung im Detail Kenntnis über VÜ-Anlagen, die
potentiell dazu in der Lage sind, eine Identifizierung der überwachten Menschen
z. B. anhand biometrischer Merkmale vorzunehmen?
Wenn ja, wo befinden sich diese Anlagen, und aus welchem konkreten
Grund wurden sie jeweils von wem installiert?
Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis von entsprechenden
Planungen, und wie sehen diese aus?
12. Hat die Bundesregierung im Detail Kenntnis über VÜ-Anlagen, die mit
Verhaltensmustererkennungssystemen verknüpft sind?
Wenn ja, wo befinden sich diese Anlagen, und aus welchem konkreten
Grund wurden sie jeweils von wem installiert?
Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis von entsprechenden
Planungen, und wie sehen diese aus?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung werden keine derartigen
Videoüberwachungsanlagen betrieben. Planungen, solche
Videoüberwachungssysteme einzusetzen, existieren nicht. Auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/2750 vom 13. August 2010 wird
ergänzend verwiesen.
13. Welche Projekte zur Entwicklung der in den Fragen 11 und 12
angesprochenen Instrumente oder Programme sowie sonstigen Projekte zur
Videoüberwachung und -erkennung werden in welcher Höhe aus welchen
Forschungsprogrammen der Bundesregierung gefördert bzw. finanziert, und
wer ist daran jeweils beteiligt?
Im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der
Bundesregierung werden die in der beigefügten Anlage zusammengestellten
Verbundprojekte gefördert.
14. Welche Kosten entstanden der Bundesregierung durch die öffentliche
Videoüberwachung im gesamtdeutschen Raum in den Jahren 2005 bis
2013, und welchen Etat sah der jeweilige Bundeshaushalt dafür vor?
Im Bundeshaushalt gibt es keinen separaten Etat für „öffentliche
Videoüberwachung“. Vielmehr wird Videoüberwachungstechnik im Zuständigkeitsbereich
des Bundes in verschiedenen Gebieten eingesetzt, wie z. B. auf Bahnhöfen, für
Objektschutz und zur Eigensicherung, für Ermittlungen und bei Einsätzen. Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Ansätzen der Haushalte der
betreffenden Behörden in einer Vielzahl von Kapiteln enthalten. Die tatsächlich
angefallenen Kosten in allen Ressorts inklusive Geschäftsbereichsbehörden für einen
Zeitraum von neun Jahren belastbar zu ermitteln, ist somit nicht möglich.
15. Welche Zugriffsmöglichkeiten haben welche Sicherheits- und
Ermittlungsbehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder
auf welcher gesetzlichen Grundlage auf die Bilder und Aufzeichnungen
von Kameras im öffentlichen Raum?
Soweit von Dritten Bildaufzeichnungen gefertigt werden, können diese im
Einzelfall sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn dies im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung erforderlich
ist. Im Ermittlungsverfahren ist insoweit auf §§ 94, 98 der StPO, für die
polizeiliche Gefahrenabwehr auf die jeweilige bereichsspezifische Befugnisnorm zur
Sicherstellung abzustellen. Für das Bundeskriminalamt (BKA) wird die
Sicherstellung im Rahmen der Gefahrenabwehraufgaben in § 4a in Verbindung mit
§ 20s BKAG sowie § 5 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 BKAG und § 6 in
Verbindung mit §§ 26, 21 Absatz 5 BKAG geregelt. Entsprechende
Sicherstellungsbefugnisse für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei enthalten die
§§ 47 ff. Bundespolizeigesetz (BPOLG). Die Betreiber von Videoanlagen z. B.
an Tankstellen oder Einkaufszentren können in einem Ermittlungsverfahren
nach §§ 161a, 163 Absatz 3 StPO als Zeugen vernommen werden. Haben sie
Bildaufzeichnungen, die als Beweismittel für die Ermittlungen von Bedeutung
sein können, in ihrem Gewahrsam, sind sie nach § 95 Absatz 1 StPO
verpflichtet, diese auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Im Falle
der Weigerung kann gegen sie nach Maßgabe des § 95 Absatz 2 StPO
vorgegangen werden. In Ermittlungsverfahren können zudem Videoaufnahmen für
Zwecke einer kurzfristigen Observation nach Maßgabe des § 100h StPO und für
Zwecke einer längerfristigen Observation nach Maßgabe des § 163f in
Verbindung mit § 100h StPO angefertigt werden.
Zur Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit dem
grenzüberschreitenden Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr kann der
Zollfahndungsdienst auf Grundlage der §§ 24 bis 29 Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Videodaten erheben und auswerten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf nach § 18 Absatz 3 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Staatsanwaltschaften und,
vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien sowie
andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, also auch Bilder
und Aufzeichnungen, ersuchen. Auf § 18 Absatz 3 BVerfSchG verweisen der für
den Bundesnachrichtendienst einschlägige § 8 Absatz 3 des Gesetzes über den
Bundesnachrichtendienst und der für den Militärischen Abschirmdienst
einschlägige § 10 Absatz 2 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis und gegebenenfalls Statistiken darüber,
wie oft welche Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der
Länder auf die Bilder und Aufzeichnungen der Videokameras im
öffentlichen Raum in dem Zeitraum von 2005 bis 2013 zugegriffen haben (wenn
ja, bitte entsprechend aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Eine Statistik hierzu wird nicht geführt. Eine Notwendigkeit, diese Praxis
zu ändern, wird nicht gesehen.
17. Wie viele Ermittlungsverfahren führten nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2009 wesentlich oder ausschließlich aufgrund von
Bildmaterial aus Überwachungskameras zu Anklagen (bitte nach Jahren, Art der
Straftat und Anteil der Erkenntnisse durch VÜ an der Aufklärung –
wesentlich und ausschließlich – aufschlüsseln)?
18. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren endeten nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchem Strafmaß und mit einer Verurteilung im Sinne der
Anklage (bitte genaue Auflistung)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. In wie vielen Fällen werden derzeit Terrorverdächtige, sogenannte
Kontaktpersonen, Gefährder und andere in der Anti-Terror-Datei geführte Personen
und in der Rechtsextremismusdatei (RED) erfasste Personen mit
Videokameras verdeckt überwacht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Im BKA werden derzeit drei verdeckte Videomaßnahmen durchgeführt, die
unter die in der Frage aufgeführte Kategorie fallen. Von einer Aufschlüsselung
nach Bundesländern wird nach sorgfältiger Abwägung der verfassungsrechtlich
garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten einerseits und den damit verbundenen negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BKA sowie der daraus
resultierenden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und
der möglichen Gefährdung für die Mitarbeiter des BKA andererseits abgesehen.
Zudem ließen sich durch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern
gegebenenfalls Rückschlüsse auf Schwerpunkte operativer Maßnahmen ziehen.
Das BfV setzt anlassbezogen im Rahmen von technischen
Observationsmaßnahmen auch Videokameras zur Beobachtung von Personen des islamistisch/
terroristischen Spektrums sowie rechtsextremistischen Phänomenbereichs
außerhalb von Wohnungen ein. Derzeit werden beim BfV 20 Personen unter Einsatz
von Videotechnik überwacht. Auch hier wird von einer Aufschlüsselung nach
Bundesländern nach sorgfältiger Abwägung der verfassungsrechtlich
garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten
einerseits und den damit verbundenen negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie der daraus resultierenden
Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der
möglichen Gefährdung für die Mitarbeiter des BfV andererseits abgesehen. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 17/2750
vom 13. August 2010 wird verwiesen.
20. In wie vielen Fällen werden derzeit verdeckte Videoüberwachungen im
Zusammenhang mit anderen Straftaten durch Sicherheitsbehörden des
Bundes durchgeführt (bitte nach Anzahl, Sicherheitsbehörde und Art der –
vermuteten – Straftat aufschlüsseln)?
Im BKA werden derzeit drei, bei der Bundespolizei zwölf (davon einmal
Amtshilfe) verdeckte Videoüberwachungsmaßnahmen in Ermittlungsverfahren im
Bereich der schweren und organisierten Kriminalität durchgeführt.
Im Zollfahndungsdienst werden derzeit verdeckte
Videoüberwachungsmaßnahmen in acht Ermittlungsverfahren bezogen auf Straftaten von erheblicher
Bedeutung im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung durchgeführt.
21. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
11. September 2001 bis heute von gezielten
Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten und terroristischen
Aktivitäten durch deutsche Sicherheitsbehörden betroffen (bitte nach
Anzahl, Sicherheitsbehörde und Datum aufschlüsseln)?
Die Frage wird im Gesamtzusammenhang dahingehend verstanden, dass es um
die Verhinderung oder die Aufdeckung terroristischer Straftaten und
terroristischer Aktivitäten geht.
Seit dem 11. September 2001 hat das BKA bei insgesamt 84 Personen
Videoüberwachungsmaßnahmen durchgeführt, die sich auf den Berichtszeitraum wie
folgt verteilen:
Im Rahmen von Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wurden,
soweit feststellbar, anlassbezogen strafprozessuale Maßnahmen der gezielten
Videoüberwachung zu Observationszwecken durchgeführt, die sich auf 13
Personen bezogen haben:
Das BfV hat im Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus seit dem
11. September 2001 insgesamt 962 Personen zur Aufklärung von terroristischen
Bestrebungen gezielt mit Maßnahmen der Videoüberwachung beobachtet:
22. In wie vielen Fällen führte nach Kenntnis der Bundesregierung die VÜ zur
Verhinderung von Straftaten und zur Aufdeckung terroristischer
Aktivitäten, und um welche Art von Straftaten handelte es sich jeweils dabei?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 auf
Bundestagsdrucksache 17/2750 vom 13. August 2010 verwiesen.
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
4 2 1 0 3 7 12 2 5 21 13 7 7
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
0 0 0 1 0 0 5 0 0 0 5 1 1
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
142 36 21 157 79 201 44 60 39 38 37 60 48
23. Welche Studien sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet zur
Beurteilung von Videoüberwachungsmaßnahmen, und hat die
Bundesregierung selbst solche Studien zu Auswirkungen, Umfang und Effizienz der
VÜ in Auftrag gegeben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
24. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung von 1990 bis Ende
2012 finanziell unterstützt (bitte nach Forschungsprojekt, Jahren, Höhe der
Förderung und beteiligten Forschungseinrichtungen und Unternehmen
auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 13 und die nachfolgende Anlage wird verwiesen.
D
ru
cksach
e 17/13071
–
1
0
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Anlage
Thema Laufzeitbeginn Laufzeitende Gesamtzuwendung AusführendeStelle Bekanntmachung
Verbundprojekt:MultiBiometrische
Gesichtserkennung(GES3D)
01.01.2012 31.12.2014 L1Identity Solutions AG
CognitecSystemsGmbH
FraunhoferInstitutfürGraphischeDatenverarbeitung(IGD)
Bundeskriminalamt
HochschuleDarmstadt
UnabhängigesLandeszentrumfürDatenschutzSchleswigHolstein(ULD)
Biometrie vom
19.02.2010
Gesamtzuwendung: 2.547.705
Polymetric GmbH
Verbundprojekt:MultiBiometriebasierteForensische
PersonensucheinLichtbildundVideomassendaten
(MisPel)
01.01.2012 31.12.2014 L1IdentitySolutionsAG
Videmo IntelligenteVideoanalyseGmbH&Co.KG
FraunhoferInstitutfürOptronik, SystemtechnikundBildauswertung
(IOSB)
KarlsruherInstitutfürTechnologie(KIT)
UniversitätPassau
Universität derKünste Berlin
Biometrievom
19.02.2010
Gesamtzuwendung: 2.738.402
Verbundprojekt: Automatisierte Detektion
interventionsbedürftiger Situationen durch
KlassifizierungvisuellerMuster(ADIS)
01.06.2010 31.05.2013 Indanet AG
FraunhoferInstitutfürProduktionsanlagenundKonstruktionstechnik
(IPK)
RuprechtKarlsUniversitätHeidelberg
Mustererkennungvom
14.05.2008
Gesamtzuwendung: 1.317.078
Verbundprojekt:AnalysevonPersonenbewegungen
anFlughäfenmittelszeitlichrückwärtsundvor
wärtsgerichteterVideodatenströme(APFel)
01.01.2010 31.03.2013 L1IdentitySolutionsAG
Avistra GmbH
TechnischeUniversitätIlmenau
HochschuleRuhrWest
RuhrUniversitätBochumft
easce.V.
Flughafen HannoverLangenhagenGesellschaftmitbeschränkter
Haftung
Mustererkennungvom
14.05.2008
Gesamtzuwendung: 2.043.652
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
11
–
D
ru
cksach
e 17/13071
Verbundprojekt:AutomatischeSituationseinschätzung 01.05.2010 30.04.2013 ORFIX InternationalGmbH&Co.KG Mustererkennungvom
fürereignisgesteuerteVideoüberwachung(ASEV) Leibniz Universität Hannover Fakultät fürElektrotechnikund Informatik 14.05.2008
Gesamtzuwendung: 2.051.313
LeibnizUniversitätHannoverPhilosophischeFakultät
PRODESIGNElectronicGmbH
Verbundprojekt:Verteilte,vernetzteKamerasysteme
zurinsituErkennungPersoneninduzierterGefahren
situationen(CamInSens)
01.04.2010 31.03.2013 VitracomAG
FraunhoferInstitutfürIntelligenteAnalyseundInformationssysteme
(IAIS)
FraunhoferInstitutfürOptronik, SystemtechnikundBildauswertung
(IOSB)
IVEIngenieurgesellschaftfürVerkehrs undEisenbahnwesenmbH
Mustererkennungvom
14.05.2008
Gesamtzuwendung: 2.686.893
LeibnizUniversitätHannover
UniversitätKassel
Verbundprojekt:VideoschlittenzurStartbahn
InspektionundBodenradar (Videobahn)
Verbundprojekt:Sicherheitinoffenen
VerkehrssystemenEisenbahn(SinoVE)
01.04.2012 31.03.2014 TechnischeUniversitätBerlin
ASEAG
Gesamtzuwendung: 901.123
01.09.2008 31.10.2011 DeutscheBahnAktiengesellschaft
Bundespolizeipräsidium
FraunhoferInstitutfürNachrichtentechnik,HeinrichHertzInstitut(HHI)
Sicherheitim
Luftverkehrvom
25.07.2011
Verkehrsinfrastruktu
renvom27.03.2007
Gesamtzuwendung: 7.244.443
GesellschaftzurFörderungangewandterInformatike.V.
SiemensAktiengesellschaft
Visàpix GmbH
TechnischeUniversitätBerlin
FunkwerkvideosystemeGmbH
BoschSicherheitssystemeEngineeringGmbH
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]