[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13298
17. Wahlperiode 25. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate
Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12934 –
Schlussfolgerungen aus der Evaluation der zweiten Programmphase des
Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ältere Langzeitarbeitslose haben in Deutschland überdurchschnittlich
schlechte Chancen, wieder Arbeit zu finden. Aus diesem Grunde wurde im
Jahr 2003 ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von älteren
Frauen und Männern zwischen 50 und 64 Jahren aufgelegt. Die „Perspektive
50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“ befindet sich nun in der
dritten Programmphase, die im Jahr 2015 ausläuft.
Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) und das Institut für Angewandte
Wirtschaftsforschung e. V. (IAW), die mit der Evaluation der zweiten
Programmphase des Bundesprogramms beauftragt waren, liefern in ihrem am
30. September 2012 veröffentlichten Bericht wichtige Kennzahlen und geben
Handlungsempfehlungen. Die Langfassung der Untersuchung, auf die in der
vorliegenden Kurzfassung regelmäßig verwiesen wird, ist bis dato noch nicht
veröffentlicht worden.
In der Studie heißt es, dass eine entscheidende Besonderheit des
Bundesprogramms im Vergleich zur Regelförderung „die größtmögliche Freiheit in der
Verwendung der Mittel“ sei, ohne dass ein gesetzlicher Katalog spezifische
Maßnahmen für bestimmte Personengruppen vorschreibe. Den
Grundsicherungsstellen werde so ein „größerer Gestaltungsspielraum gewährt“. Auch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt in einer Pressemitteilung vom
18. Februar 2013 „individualisierte Angebote“ als „Schlüssel für die
Vermittlung von Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre“ hervor.
Laut der vorliegenden Studie sagten 45 Prozent der Teilnehmenden aus, dass
sich vor ihrem Eintritt in die „Perspektive 50plus“ niemand richtig um sie
gekümmert habe. Positiv wurden insbesondere die höhere Betreuungsintensität
sowie -kontinuität im Vergleich zur Regelförderung bewertet.
Aufgrund der Ergebnisse der Studie und dem Ende des Bundesprogramms im
Jahr 2015 ergibt sich die Frage, wie die bisherigen Erkenntnisse für eine
Modifikation der Regelförderung über das Jahr 2015 hinaus nutzbar gemacht
werden können. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
23. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13298 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Arbeitsmarkt für Ältere zwischen 55 und 64 Jahren hat sich in den
vergangenen Jahren positiv entwickelt. Nach Schweden weist Deutschland aktuell die
zweithöchste Erwerbstätigenquote unter den 55- bis 64-Jährigen in der EU 27
auf. Im Jahr 2005 lag Deutschland diesbezüglich noch im Mittelfeld. Dabei ist
insbesondere die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung positiv hervorzuheben. Diese nahm unter älteren Personen in den
vergangenen Jahren deutlich überproportional zu. Dass dies nicht nur durch den
demografischen Wandel bedingt ist, zeigt ein Blick auf die Beschäftigungsquoten
Älterer, die ebenfalls seit Jahren stärker wachsen als die Beschäftigungsquoten der
15- bis 64-Jährigen insgesamt. Ein wichtiger Baustein hierbei ist das
Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den
Regionen“, das im Jahr 2005 aufgelegt wurde.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die zweite
Programmphase des Bundesprogramms (2008 bis 2010) eine begleitende Evaluation in
Auftrag gegeben, die die Ergebnisse der Programmumsetzung in den
Dimensionen Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit bewerten sollte. Zudem sollte
untersucht werden, inwieweit regional unterschiedliche Erfolgsbilanzen durch
die jeweils verfolgten unterschiedlichen Konzepte und Strategien zu erklären
sind. Mit dieser Evaluation sind das Institut Arbeit und Qualifikation der
Universität Duisburg-Essen (IAQ) sowie – in deren Unterauftrag – das Institut für
Angewandte Wirtschaftsforschung, Tübingen (IAW) – im Folgenden
Evaluatoren genannt – beauftragt worden.
1. Wie viele der Grundsicherungsstellen haben an der zweiten Phase des
Bundesprogramms in wie vielen Beschäftigungspakten teilgenommen (bitte
differenziert nach Bundesländern angeben)?
In der zweiten Programmphase gab es 62 Beschäftigungspakte, an denen sich
zunächst 194 Grundsicherungsstellen beteiligt haben. Im Jahr 2009 erhöhte sich
die Anzahl der teilnehmenden Grundsicherungsstellen auf 292 und im Jahr
2010 auf 349. Nach Ländern teilen sich im Jahr 2010 die beteiligten
Grundsicherungsstellen wie folgt auf:
Quelle: Programmdatenbank „Perspektive 50plus“.
Land Anzahl der beteiligten
Grundsicherungsstellen in 2010
Baden-Württemberg 33
Bayern 90
Berlin 8
Brandenburg 13
Bremen 2
Hamburg 1
Hessen 24
Mecklenburg-Vorpommern 18
Niedersachsen 26
Nordrhein-Westfalen 39
Rheinland-Pfalz 24
Saarland 4
Sachsen-Anhalt 18
Sachsen 16
Schleswig-Holstein 11
Thüringen 22
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/132982. Mit welcher Teilnehmeranzahl am Programm 50plus (Zielgröße) wurde im
Vorfeld der zweiten Programmphase gerechnet, und wie viele erwerbslose
Personen über 50 Jahren nahmen tatsächlich daran teil (bitte differenziert
nach Bundesländern angeben)?
Welchen Anteil an allen Arbeitslosen über 50 Jahren machten die
Teilnehmenden am Programm 50plus in dieser Phase aus (bitte differenziert nach
Bundesländern angeben)?
Der Grundansatz des Bundesprogramms besteht in der Nutzung, der Stärkung
und der Bündelung von Kompetenzen, Ideen, Ressourcen und Strukturen. In
den Beschäftigungspakten kooperieren teilweise Grundsicherungsstellen über
Ländergrenzen hinweg. Daher beziehen sich alle nachfolgenden Daten auf das
Gesamtprogramm. Differenzierte Teilnehmer- und Ergebniszahlen für einzelne
Länder liegen nicht vor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Vorfeld der zweiten
Programmphase die Fördermittel für die zweite Programmphase so dimensioniert,
dass durch das Bundesprogramm jährlich eine Zielgröße von ca. 65 000
aktivierten Teilnehmenden und ca. 20 000 Integrationen in reguläre Beschäftigung
erreicht werden konnte. In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der
registrierten und aktivierten Teilnehmenden aufgeführt. Registrierte Teilnehmende
sind alle Personen, die dem Programm zugewiesen wurden. Als aktiviert gelten
Teilnehmende ab einem Aktivierungsumfang von 25 Stunden im Verlauf eines
Projektjahres.
Quelle: Programmdatenbank „Perspektive 50plus“.
3. Wie setzte sich die Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zusammen (bitte jeweils differenziert nach Bundesländern angeben)?
Die nachfolgenden Daten wurden im Rahmen der Evaluation aufbereitet und
beziehen sich ausschließlich auf das Jahr 2010. Differenzen der Gesamtzahl der
erfassten Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vergleich zu den
Teilnehmerzahlen aus der Programmdatenbank „Perspektive 50plus“ (siehe Antwort zu
Frage 2) ergeben sich aus fehlenden Informationen und erforderlichen
Bereinigungen durch die Verknüpfung mit den Prozessdaten der Bundesagentur für
Arbeit. Die in den Teilfragen b bis g erbetene Aufschlüsselung nach
Altersgruppen ist nicht möglich, da die Individualdaten aus Datenschutzgründen gelöscht
werden mussten. Im Rahmen der Bewilligung des Antrags auf Übermittlung
von Sozialdaten gemäß § 75 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)
für die fachliche Begleitung und programmbegleitende Evaluation haben die
zuständigen Landesbehörden Löschfristen für die betreffenden Individualdaten
aus der Programmdatenbank festgelegt. Die spätesten Löschfristen endeten am
31. März 2013. Hinsichtlich der erbetenen Zahlen für einzelne Länder wird auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Jahr Summe der registrierten
Teilnehmenden
Perspektive 50plus
Summe der aktivierten
Teilnehmenden
Perspektive 50plus
Bestand an Arbeitslosen
über 50 im SGB II im
Jahresdurchschnitt
2008 91 815 73 873 538 736
2009 201 752 124 701 540 398
2010 283 332 188 891 533 572
Drucksache 17/13298 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Wie viele Frauen und Männer waren unter den Teilnehmenden (bitte
nach den Altersgruppen 50 bis 55, 56 bis 60 und über 60 Jahre
differenziert darstellen)?
* Die unter bestimmten Voraussetzungen zugelassene Altersgruppe 47–49 Jahre wurde der
Vollständigkeit halber ergänzt.
** Die Gesamtzahl von 181 637 aktivierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern entspricht der bereinigten
Gesamtpopulation der Evaluation; zu den Abweichungen zur Programmdatenbank siehe die einleitende
Erläuterung zur Antwort zu Frage 3; Abweichungen von dieser Anzahl in den folgenden Tabellen sind
auf fehlende Werte zurückzuführen.
Quelle: Abschlussbericht der Evaluation der Zweiten Phase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“;
IAQ, IAW, Duisburg 2012.
b) Wie groß war der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern/Menschen
mit Migrationshintergrund am Bundesprogramm (bitte differenziert
nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)?
* Abweichungen von den Gesamtzahlen der Tabelle zur Antwort zu Frage 3a sind auf fehlende Werte
zurückzuführen.
Quelle: Abschlussbericht der Evaluation der Zweiten Phase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“;
IAQ, IAW, Duisburg 2012.
c) Wie groß war der Anteil der Menschen mit Behinderung am
Bundesprogramm (bitte differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht
aufführen)?
Aus der Evaluation der Zweiten Phase des Bundesprogramms geht hervor, dass
im Jahr 2010 7 432 Menschen mit Behinderungen am Bundesprogramm
teilnahmen. Davon waren 2 831 Frauen (3,7 Prozent) und 4 601 Männer (4,7 Prozent).
Finanzierungsmodell A/B Finanzierungsmodell C Gesamt
Alter Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer
47–49* 3 882 4 904 261 289 4 143** 5 193**
50–55 44 952 57 093 4 267 5 121 49 219** 62 214**
56–60 22 254 28 819 2 403 2 859 24 657** 31 678**
>60 1 486 2 809 109 129 1 595** 2 938**
Gesamt** 72 574 93 625 7 040 8 398 79 614** 102 023**
Frauen Männer
absolut Prozent absolut Prozent
Ausländer 8 366 10,8 % 11 325 11,3 %
Eingebürgerte 3 475 4,5 % 5 911 5,9 %
Aussiedler 6 383 8,2 % 6 917 6,9 %
als Deutsche
geboren
59 522 76,6 % 75 865 75,9 %
Gesamt* 77 746 100,0 % 100 018 100,0 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13298d) Welchen Schulabschluss hatten die Teilnehmenden (bitte differenziert
nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)?
* Abweichungen von den Gesamtzahlen der Tabelle zur Antwort zu Frage 3a sind auf fehlende Werte
zurückzuführen.
Quelle: Abschlussbericht der Evaluation der Zweiten Phase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“;
IAQ, IAW, Duisburg 2012.
e) Wie viele der Teilnehmenden hatten einen Berufsabschluss (bitte
differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht und Art des Abschlusses
aufführen)?
* Abweichungen von den Gesamtzahlen der Tabelle zur Antwort zu Frage 3a sind auf fehlende Werte
zurückzuführen.
Quelle: Abschlussbericht der Evaluation der Zweiten Phase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“;
IAQ, IAW, Duisburg 2012
f) Wie lang war die durchschnittliche Arbeitslosigkeit der Teilnehmenden
(bitte differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)?
Quelle: Abschlussbericht der Evaluation der Zweiten Phase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“;
IAQ, IAW, Duisburg 2012.
g) Wie verteilten sich die Teilnehmenden auf die Finanzierungsmodelle A/B
und C der zweiten Programmphase (bitte differenziert nach
Altersgruppen, Geschlecht und Länge der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit
aufführen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 3a und 3f wird verwiesen.
Finanzierungsmodell A/B
Finanzierungsmodell C
Gesamt
Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer
Kein
Hauptschulabschluss 9 491 12 987 1 538 1 615 11 029 14 602
Hauptschulabschluss 29 682 42 266 3 088 4 317 32 770 46 583
Mittlere Reife 19 542 20 059 1 532 1 446 21 074 21 505
Fachhochschulreife 2 527 4 457 151 246 2 678 4 703
Abitur/Hochschulreife 4 787 7 289 289 446 5 076 7 735
Gesamt* 66 029 87 058 6 598 8 070 72 627 95 128
Frauen Männer
ohne Berufsabschluss 29 003 31 790
Lehrausbildung 38 260 52 984
FH/Hochschulbildung/Meister/Techniker 4 280 8 021
ausl. Abschluss nicht anerkannt 3 527 3 907
Gesamt* 75 070 96 702
Arbeitslosigkeitsdauer in den letzten 10 Jahren
Finanzierungsmodell A/B Finanzierungsmodell C
Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt
Durchschnittliche
Arbeitslosigkeit
in Monaten
54 55 55 67 73 70
Drucksache 17/13298 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeh) Welche Arbeitsmarktnähe bzw. -ferne wiesen die Teilnehmenden in den
Finanzierungsmodellen A/B und C jeweils auf?
Die folgende Tabelle stellt dar, wie weit die letzte Beschäftigung einschließlich
öffentlich geförderter und geringfügiger Beschäftigung durchschnittlich
zurückliegt. Zudem ist der Anteil der Teilnehmenden dargestellt, für die in den
letzten 10 Jahren keine Beschäftigungsmeldung vorliegt.
Quelle: Abschlussbericht der Evaluation der Zweiten Phase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“;
IAQ, IAW, Duisburg 2012.
4. Wie wurden im Programm 50plus jeweils die Ziele „Aktivierung“,
„Arbeitsmarktintegration“ sowie „nachhaltige Arbeitsmarktintegration“ definiert?
Die Definitionen sind dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung
in der zweiten Programmphase des Bundesprogramms „Perspektive 50plus –
Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ vom 16. August 2007 zu
entnehmen. Demnach wurde unter „Aktivierung“ die tatsächliche Teilnahme an
Angeboten und Maßnahmen zur Erreichung von Integrationsfortschritten
verstanden, an denen die Teilnehmenden zur Erhöhung der Eigenverantwortung
und Beschäftigungsfähigkeit mitgewirkt haben. Dazu gehörten beispielsweise
intensive Profiling-Ansätze, Empowerment-Module, Mobilitäts- und
Gesundheitsförderung, sozialintegrative Beratung, Einzel- und Gruppencoaching,
Praktika in Unternehmen oder betriebliche Trainingsmaßnahmen. Es wurde
vorausgesetzt, dass die Aktivitäten eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
erwarten lassen und einen nicht unerheblichen zeitlichen Umfang umfassen,
sich also beispielsweise sowohl über einen Zeitraum von einer Woche als auch
von mehreren Monaten erstrecken können.
Das Ziel „Arbeitsmarktintegration“ wurde als eine reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens vier Wochen
Beschäftigungsdauer oder eine Existenzgründung definiert. Die Aufnahme eines Minijobs
stellte keine Integration in diesem Sinne dar. Öffentlich geförderte
Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Förderung durch einen Beschäftigungszuschuss)
wurden ebenfalls nicht als Integration im o. g. Sinne gewertet.
Als Ziel „nachhaltige Arbeitsmarktintegration“ wurde eine Integration dann
verstanden, wenn die Aufnahme einer Beschäftigung erfolgte, die von
vorneherein auf mehr als sechs Monate angelegt war.
5. Welche Ergebnisse wurden in der zweiten Programmphase des
Bundesprogramms erreicht (bitte wenn möglich nach Bundesland, Anzahl und Anteil
an allen Programmteilnehmenden aufschlüsseln und jeweils differenziert
nach den Zielgruppen und Teilnehmenden an den Finanzierungsmodellen
A/B und C darstellen) hinsichtlich der
a) Aktivierungen,
b) Arbeitsmarktintegrationen (bitte auch darstellen, wie häufig dies mit
einem Austritt aus dem Leistungsbezug verbunden war),
c) nachhaltigen Arbeitsmarktintegrationen (bitte auch darstellen, wie
häufig dies mit einem Austritt aus dem Leistungsbezug verbunden war),
Abstand zur letzten Beschäftigung (inkl. geringfügiger Beschäftigung)
innerhalb der letzten 10 Jahre
Finanzierungsmodell A/B Finanzierungsmodell C
Frauen Männer Frauen Männer
Abstand in Monaten – Mittelwert 24,4 28,6 39,1 44,9
Anteil nie Beschäftigter 13,4 % 12,4 % 23,6 % 21,3 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13298d) Integrationen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
sowie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse,
e) Aufnahme eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses,
f) Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und
g) Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Aus der Programmdatenbank „Perspektive 50plus“ lassen sich die Ergebnisse
des Bundesprogramms für die drei Jahre der zweiten Programmphase wie folgt
darstellen:
Die Addition der jährlichen Ergebnisse zu einer Gesamtsumme für die zweite
Programmphase würde zu unzulässigen Schlussfolgerungen führen, da
Mehrfachzählungen sowohl bei den aktivierten Teilnehmenden als auch bei den
Integrationen vorkommen würden. Hinsichtlich der erbetenen Zahlen für einzelne
Länder wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
* jeweils im Sinne des Programms, siehe dazu Antwort zu Frage 4; die Daten aus der
Programmdatenbank resultieren aus ex ante-Erhebungen auf Grundlage des Arbeitsvertrages, während die Evaluation
für das Jahr 2010 die tatsächlichen Beschäftigungszeiträume ex post untersucht hat.
** Finanzierungsmodell C stand den Pakten erst seit Anfang 2010 zur Verfügung, entsprechend gelten
diese Zahlen nur für das Jahr 2010.
Quelle: Programmdatenbank „Perspektive 50plus“.
6. Welche Ergebnisse wurden im Vergleich dazu im Rahmen der
Regelförderung im selben Zeitraum für Arbeitslose über 50 Jahre erzielt (bitte
ebenfalls aufgeschlüsselt nach den in den Fragen 5a bis 5g abgefragten Zielen
2008
Finanzierungsmodell A/B
Finanzierungsmodell C**
Gesamt
Aktivierte Teilnehmende 73 873 0 73 873
Integrationen* 19 490 0 19 490
davon > 6 Monate 16 085 0 16 085
davon < 6 Monate 2 764 0 2 764
Existenzgründungen 641 0 641
Minijobs 2 925 0 2 925
2009
Finanzierungsmodell A/B
Finanzierungsmodell C**
Gesamt
Aktivierte Teilnehmende 124 701 0 124 701
Integrationen* 31 133 0 31 133
davon > 6 Monate 25 338 0 25 338
davon < 6 Monate 4 539 0 4 539
Existenzgründungen 1 256 0 1 256
Minijobs 5 784 0 5 784
2010
Finanzierungsmodell A/B
Finanzierungsmodell C**
Gesamt
Aktivierte Teilnehmende 169 763 19 128 188 891
Integrationen* 54 569 1 639 56 208
davon > 6 Monate 43 849 1 280 45 129
davon < 6 Monate 8 789 314 9 103
Existenzgründungen 1 931 45 1 976
Minijobs 10 684 949 11 633
Drucksache 17/13298 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund den Zielgruppen und Teilnehmenden an den Finanzierungsmodellen
A/B und C darstellen)?
Aus den vorliegenden Evaluierungsergebnissen lassen sich keine quantitativen
Vergleiche zwischen den Ergebnissen des Bundesprogramms „Perspektive
50plus“ und des Regelgeschäfts ziehen. Ein Vergleich mit der absoluten Zahl
der Aktivierungen und Integrationen im Regelgeschäft auf Basis der
standardmäßig vorliegenden Statistiken ist nicht zielführend, da die Fallzahlen mehrerer
Instrumente einem einzigen gegenüber gestellt würden. Aktivierungs- und
Integrationsquoten für verschiedene Instrumente des Regelgeschäfts werden unter
anderem in den Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit
ausgewiesen. Diese sind auf den Seiten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
unter
www.statistik.arbeitsagentur.de in der Rubrik „Statistik nach Themen“ →
„Eingliederungsbilanzen“ unter „Eingliederungsbilanzen nach § 54 SGB II –
Deutschland, West- und Ostdeutschland, Länder, Typen (ab 2008) – mit Daten
der zkT“ abrufbar. Ein Vergleich mit den Ergebnissen des Bundesprogramms
(vgl. Antwort zu Frage 5) ist damit aber nicht möglich.
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung die die Zielgrößen des
Bundesprogramms (vgl. Frage 2) bei weitem übertreffenden Teilnahmezahlen, und
welche Schlüsse zieht sie daraus hinsichtlich der Attraktivität und der
Reformbedürftigkeit der Angebote der Regelförderung?
Die im Laufe der zweiten Programmphase stark gestiegenen Teilnahmezahlen
erklärt sich vor allem mit dem Anstieg der beteiligten Grundsicherungsstellen.
Im Verlauf der zweiten Programmphase stieg die Zahl der beteiligten
Grundsicherungsstellen von ursprünglich 194 auf 349 (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Mit dieser flächenmäßigen Ausweitung ging in der Folge eine Steigerung der
Teilnehmerzahlen einher. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9, 10
und 11 verwiesen.
8. Welche Schlussfolgerungen werden in der Studie aus den Ergebnissen der
zweiten Programmphase gezogen und welche konkreten
Handlungsempfehlungen daraus entwickelt?
Die Evaluatoren kommen unter Beachtung der methodischen Grenzen zu dem
Kernergebnis, dass die innovative Leistung des Bundesprogramms nicht in der
Entwicklung eines spezifischen Förderinstruments für ältere
Langzeitarbeitslose bestehe, sondern in neuen Akzenten der individuellen Förderung, die sich
auf alle Langzeitarbeitslosen übertragen ließen. Der Bericht enthält folgende
Handlungsempfehlungen:
• Förderung weiterer zielgruppenspezifischer Bundesprogramme mit
vergleichbarer Steuerungslogik,
• Übertragung von Elementen der Steuerungslogik des Bundesprogramms auf
die Regelförderung,
• stärkere Ausrichtung der Arbeitsförderung auf integrationswirksame soziale
Dienstleistung statt auf Erbringung von Geldleistung,
• Teilhabeförderung für besonders arbeitsmarktferne Personen mit stark
eingeschränkter Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie
• Erhöhung der Aufmerksamkeit für die Evaluierbarkeit
arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Maßnahmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/132989. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus
den Ergebnissen der Studie und den darin gegebenen
Handlungsempfehlungen für die Regelförderung auch jenseits der Zielgruppe der über
50-Jährigen im Hinblick auf die
a) flexiblere Ausgestaltung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente,
b) Gestaltungsfreiheit der Jobcenter bei der Mittelverwendung,
c) Überführung von Personalkosten im Bereich Beratung, Vermittlung
und Fallmanagement in den Eingliederungstitel,
d) Betreuungsintensität und -kontinuität,
e) Gestaltung eines Angebots für besonders arbeitsmarktferne Arbeitslose
auch unter Einsatz eines Passiv-Aktiv-Transfers als Erfolgsanreiz?
10. Welche Schlussfolgerungen für die Regelförderung zieht die
Bundesregierung aus der Aussage, dass „das Übertragbarkeitspotenzial der in
diesem Programm gemachten Erfahrungen eher in der Dimension ,andere
arbeitsmarktferne Gruppen‘ als in der Dimension ,alternde Gesellschaft
und Arbeitsmarkt‘ liegt“ (vgl. Kurzfassung, S. iv) für die Bereiche
„Gesundheit“, „räumliche Mobilität“ und „Förderung der sozialen
Kompetenzen“?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der Studie aus
den Erfahrungen mit dem Finanzierungsmodell C und hier speziell die
Optionen 1 bis 3 (vgl. S. xix der Kurzfassung) für bestimmte
Zielgruppen?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Handlungsempfehlungen decken sich weitgehend mit eigenen
Erkenntnissen der Bundesregierung. Sie bestätigen, dass die Ausrichtung der im April
2012 in Kraft getretenen Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
richtig war. Die dezentralen Entscheidungsfreiräume der Jobcenter wurden mit der
Reform gestärkt. Die Zahl der Instrumente wurde reduziert und die
Bestimmungen zu ihrem Einsatz flexibilisiert.
In Bezug auf die besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen bietet das Zweite
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vielfältige Möglichkeiten der Förderung. Zu
nennen sind hier neben Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung in
Form von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und der
Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse vor allem die Freie
Förderung sowie die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung, aber auch kommunale Eingliederungsleistungen, wie z. B.
Schuldneroder Suchtberatung.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Programmumsetzung in der
dritten Phase die Identifizierung, den Transfer und die nachhaltige Sicherung guter
Praxis im Regelgeschäft. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bieten hier
ausreichend Spielraum, um erfolgreiche Ansätze zu übertragen und
fortzuführen.
Der Aspekt zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der physischen und
psychischen Leistungsfähigkeit spielt im Bundesprogramm seit jeher eine zentrale
Rolle und wird durch die Beschäftigungspakte mit diversen Angeboten zur
Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung forciert. Dies geschieht auch
durch die Zusammenarbeit mit den Trägern der gesetzlichen
Krankenversicherung. Entsprechende Impulse für das Regelgeschäft erfolgen fortlaufend durch
Information und Einbindung anderer Integrationsteams in den Jobcentern.
Gleiches gilt für die Förderung sozialer Kompetenzen durch eine aktive
Ausgestaltung und Erprobung der bereitgestellten Instrumente oder die Erhöhung der
räumlichen Mobilität mit finanziellen Hilfen aus dem Vermittlungsbudget.
Drucksache 17/13298 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine hohe Betreuungsintensität und -kontinuität im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende ist und bleibt Ziel der Bundesregierung. Im
bundesweiten Durchschnitt werden die gesetzlich vorgegebenen Orientierungswerte
für die Betreuungsrelationen im Bereich Markt und Integration aktuell erfüllt.
Insofern ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus den
Handlungsempfehlungen und Schlussfolgerungen der Studie keine unmittelbaren
Handlungsbedarfe. Die gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen tragen
jedoch dazu bei, die Grundsicherung für Arbeitsuchende kontinuierlich
weiterzuentwickeln und zu verbessern.
12. Wann ist die Veröffentlichung der Langfassung des Evaluierungsberichts
der zweiten Phase von „50plus“, deren Kurzfassung seit sechs Monaten
vorliegt, geplant?
Die Evaluatoren beabsichtigen, die Langfassung des Berichtes im Laufe des
Monats Mai 2013 zu veröffentlichen.
13. Plant die Bundesregierung über das Ende der zurzeit laufenden dritten
Phase hinaus eine Weiterführung der „Perspektive 50plus“?
Derzeit gibt es keine Pläne, das Bundesprogramm „Perspektive 50plus –
Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ über das Ende der dritten
Programmphase im Dezember 2015 nach dann mehr als zehn Jahren Laufzeit
fortzuführen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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