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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Leistungen des Bundes für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte und Entwicklungen an der Militärbasis Ansbach

Belastung des Bundes, der Länder und Kommunen durch Bauvorhaben der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte; Entschädigungszahlungen der US-Streitkräfte für Baunebenkosten, Fragen zur strittigen Stacheldrahtumzäunung einer US-Militärsiedlung einschließlich des Naherholungsgebiets &quot;Soldatenweiher&quot; bei Ansbach<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.04.2013

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1296928. 03. 2013

Leistungen des Bundes für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte und Entwicklungen an der Militärbasis Ansbach

der Abgeordneten Kornelia Möller, Harald Weinberg, Inge Höger, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Paul Schäfer (Köln), Alexander Süßmair, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut den Auftragsbautengrundsätzen (ABG 1975) als Verwaltungsabkommen zum NATO-Truppenstatut (www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_us/index. html) in der aktuell gültigen Fassung vom 1. Oktober 1982 haben die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte, bei Baumaßnahmen auf den ihr zur Nutzung überlassenen Liegenschaften lediglich zwischen 5 und 7 Prozent der Ausführungskosten als Baunebenkosten zu tragen (Artikel 23 ABG 1975). Die tatsächliche Höhe der Baunebenkosten bewegt sich jedoch, nach Erfahrungen der ausführenden Behörden – etwa dem Staatlichen Bauamt Nürnberg – zwischen 15 und 20 Prozent der Ausführungskosten. Durch diese Deckungslücke wird der Bundeshaushalt belastet.

Die US-Armee hat Anfang Oktober 2012 am Standort Ansbach damit begonnen, die 150 Hektar große Militärsiedlung „Urlas“ mit mehreren Kilometern Stacheldraht zu umzäunen, obwohl die Stadt Ansbach in Ratsbeschlüssen ausdrücklich den Verzicht auf diese Maßnahme gefordert hat. Am US-Stützpunkt Grafenwöhr entstand bis zum Jahr 2008 eine ähnliche Militärsiedlung in Eschenbach-Netzaberg, die nicht umzäunt wurde.

In die hermetische Abriegelung des Urlas-Geländes in Ansbach wurde auch das von der Bevölkerung seit jeher zur Naherholung genutzte Gebiet „Soldatenweiher“ nahe dem Stadtteil Obereichenbach mit einbezogen. Bürgerinnen und Bürgern ist der Zutritt seit Frühjahr 2012 nicht mehr gestattet. Auch den Bundestagsabgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Kornelia Möller und Dr. Kirsten Tackmann wurde im April 2012 im Rahmen eines Besuchs in Ansbach der Zutritt durch US-Militärpolizei verwehrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welcher Höhe belasteten die Bauvorhaben der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte den Bundeshaushalt in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren, Standorten und konkreten Baumaßnahmen aufschlüsseln) nach Maßgabe der ABG 1975?

2

Welche dieser Kosten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe durch die Länder und/oder Kommunen erbracht (bitte nach Jahren, Standorten und konkreten Baumaßnahmen aufschlüsseln)?

3

Welche Leistungen erbringt die Bundesregierung an das in Deutschland stationierte US-Militär?

4

In welchen HaushaltsTiteln sind die in den Fragen 1 und 3 sowie nach Kenntnis der Bundesregierung auch die in Frage 2 genannten Kosten und Kostenersätze aufgelistet?

5

Welche Entschädigungszahlungen nach Maßgabe der ABG 1975 wurden seitens der US-Streitkräfte für die Baumaßnahmen des Bundes in den letzten zehn Jahren geleistet, und in welchen HaushaltsTiteln werden diese Einnahmen verbucht (bitte nach Jahren, Standorten und konkreten Baumaßnahmen aufschlüsseln)?

6

Aus welchen Gründen wurde die Forderung der Stadt Ansbach nach einem Verzicht auf die Umzäunung abgelehnt?

7

Hat die Bundesregierung, in Anbetracht der Tatsache, dass in Grafenwöhr auf eine Umzäunung verzichtet wurde, Erkenntnisse, nach denen die Gefährdungslage bei den der US-Armee überlassenen Liegenschaften des Bundes sich in Ansbach grundsätzlich von der Situation in Grafenwöhr unterscheidet?

8

Welchem militärischen Zweck für das US-Militär dient nach Kenntnis der Bundesregierung der Naturraum des „Soldatenweihers“?

9

Plant die Bundesregierung für das Gebiet um den „Soldatenweiher“ eine Aufhebung der militärischen Nutzung oder eine Rückgabe an die Stadt Ansbach, um den Zutritt für die Bürgerinnen und Bürger wieder zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

10

Welches Antrags- und Genehmigungsverfahren gewährleistet, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages Flächen des Bundes, die derzeit den US-Streitkräften überlassen werden, in Augenschein nehmen können?

Berlin, den 22. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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