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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufklärungsbedarf zur Arbeit der Conterganstiftung in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Februar 2013

Vorwürfe des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e. V. an die Conterganstiftung: angeblicher Zugang der Firma Grünenthal zu medizinischen Akten der Stiftung, Zuwendungen an die Stiftung, Bezahlung von Gutachtern und Finanzierung der medizinischen Kommission der Stiftung durch Grünenthal; angebliche &quot;Geldwäsche&quot;, Vorwurf mangelnder Transparenz der Stiftung, Tätigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezüglich der Stiftung, angebliche Parteispenden der Firma Grünenthal<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

23.04.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1299804. 04. 2013

Aufklärungsbedarf zur Arbeit der Conterganstiftung in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Februar 2013

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und die Gremien der Conterganstiftung für behinderte Menschen erhob der Sachverständige Andreas Meyer in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages zur Conterganstudie der Universität Heidelberg am 1. Februar 2013. Andreas Meyer ist Vorsitzender des BCG – Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e. V. – und gewähltes ordentliches Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung.

In einem Brief des Vorstandes der Conterganstiftung vom 22. Februar 2013 an den Familienausschuss des Deutschen Bundestages sah sich Karl Schucht „gehalten, dem von Herrn Andreas Meyer abgegebenen Statement entgegenzutreten, soweit dies bewusst unwahre Behauptungen enthält, die allein geeignet sind, die Conterganstiftung herabzuwürdigen und in ein schlechtes Licht zu setzen“.

Eine diesbezügliche Gegenäußerung von Andreas Meyer erhielt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages mit Datum vom 8. März 2013.

Die Anhörung und beide Schreiben sind in der Öffentlichkeit bekannt (siehe u. a. www.gruenenthal-opfer.de). Dieser ungewöhnliche Vorgang ist für Außenstehende verwirrend und nährt die Vermutung, dass innerhalb der Stiftung und dem zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erheblicher Klärungs- bzw. Demokratisierungsbedarf besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Inwieweit bildet der Brief von Karl Schucht vom 22. Februar 2013 nur die Meinung des Stiftungsvorstands oder auch die des aufsichtführenden Bundesministeriums ab?

2

Inwieweit teilt die Bunderegierung die Aussage, dass das Statement von Andreas Meyer „bewusst unwahre Behauptungen enthält, die allein geeignet sind, die Conterganstiftung herabzuwürdigen und in ein schlechtes Licht zu setzen“?

3

Kann die Bundesregierung die Behauptung des Vorstands der Conterganstiftung bestätigen: „Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt.“ (siehe Brief Karl Schucht vom 22. Februar 2013)?

4

Wenn nein, welche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Grünenthal GmbH haben oder hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Einblick in die medizinischen Unterlagen der Conterganopfer?

5

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung Einblick in die medizinischen Unterlagen der Conterganopfer?

6

Von wann bis wann war Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Vorsitzender bzw. Mitglied der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung?

7

War Herbert Wartensleben nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Conterganprozesses oder zu anderen Zeiten Leiter der Rechtsabteilung der Grünenthal GmbH sowie nach seiner Berufung zum Vorsitzenden der Medizinischen Kommission Parteienvertreter für die Firma Grünenthal GmbH, zum Beispiel 2007 in der Auseinandersetzung mit dem „WDR“ um den Conterganspielfilm (siehe Brief Andreas Meyer vom 8. März 2013)?

8

Welche finanziellen Leistungen (auch „Zustiftungen“) hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Firma Grünenthal GmbH oder die Familie Wirtz über die zwei Zahlungen an die Conterganstiftung (1972 und 2009) hinaus direkt oder indirekt an die Conterganstiftung, an Mitglieder von Gremien der Conterganstiftung sowie an Conterganopfer und ihre Organisationen erbracht (bitte einzeln die Empfänger, den Zeitpunkt und den finanziellen Umfang und den Grund bzw. die Grundlage der Zahlung nennen)?

9

Welcher dieser finanziellen Leistungen erfolgten in Abstimmung bzw. nach Rücksprache mit Vertretern der Conterganstiftung und/oder der Bundesregierung und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung des Deutschen Bundestages (bitte ebenfalls einzeln nennen)?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorstandes der Conterganstiftung, dass Andreas Meyers Behauptungen, Grünenthal habe Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt und es gäbe einen diesbezüglichen Vertrag mit der Conterganstiftung, unwahr sind (siehe Brief Karl Schucht vom 22. Februar 2013)?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Schreiben der Firma Grünenthal GmbH an die Conterganstiftung vom 5. März 1973, unterschrieben von Dr. Franz Wirtz und (ppa.) Herbert Wartensleben, in dem es heißt: „Entsprechend der Ihnen bekannten Vereinbarung mit der Bundesregierung bestätigen wir Ihnen, dass wir die in Ihrem Schreiben vom 8. Februar 1973 aufgeführten Kosten der medizinischen Gutachter übernehmen werden.“ (siehe Brief Andreas Meyer vom 8. März 2013)?

12

Stimmt der Verweis von Andreas Meyer in seinem Schreiben vom 8. März 2013, nachdem aus den (von der Bundesregierung genehmigten) Haushaltsplänen der Conterganstiftung hervorgeht, dass die Kosten der Medizinischen Kommission durchlaufende Posten sind, da die Ausgaben von der Firma Grünenthal GmbH erstattet werden?

13

Stimmt die Behauptung von Andreas Meyer, dass es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Conterganstiftung und der Firma Grünenthal GmbH vom 18. April 2005 zur Finanzierung der Kosten der Medizinischen Kommission gibt?

Wenn ja, was ist der Inhalt der Vereinbarung?

14

Auf welchem Weg und auf welcher Grundlage sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung von der Firma Grünenthal GmbH Zahlungen an die Mitglieder der Medizinischen Kommission erfolgt?

15

Kann die Bundesregierung die Auskünfte von Andreas Meyer in seinem Brief vom 8. März 2013 zu seinen Bemühungen, den in Frage 18 genannten Vertrag zu kündigen und die diesbezüglichen Entscheidungen im Stiftungsrat dazu bestätigen?

Wenn nicht, wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung der Sachverhalt dar?

16

Kann die Bundesregierung die Darstellungen zum „Vorwurf Geldwäsche“ im Zusammenhang mit Zahlungen an Dr. J. G. im Brief von Andreas Meyer vom 8. März 2013 bestätigen?

Wenn nicht, was gibt es für abweichende Auffassungen?

17

Welche Regelungen sowie Regelungsänderungen gibt es seit 2009 hinsichtlich der Einsichtnahme, der Anfertigung von Notizen sowie der Anfertigung von Kopien von Protokollen für den Stiftungsratsvorsitz, die Stiftungsratsmitglieder und deren Stellvertreter?

Inwieweit wird bei der Frage der Anfertigung von Notizen und oder Kopien auf Behinderungen der Mitglieder Rücksicht genommen?

18

Welche Funktionen und Aufgaben mit Bezug auf das Thema Contergan hatte bzw. hat der Bundesbeamte Dieter Hackler im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in Gremien der Conterganstiftung (bitte jeweilige Funktionen, Aufgaben und Zuständigkeiten sowie den dazu gehörigen Zeitraum einzeln nennen)?

19

Inwieweit sieht die Bundesregierung diese Bündelung von Kompetenzen und Zuständigkeiten mit Blick auf die bemängelte Transparenz und Demokratie in den Stiftungsgremien sowie die Rechtsaufsicht und Kontrolle über ihr Wirken durch die Bundesregierung als problematisch?

20

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie von Andreas Meyer in der öffentlichen Anhörung am 1. Februar 2013 behauptet, dass Grünenthal-Eigner Michael Wirtz für die Sammelaktion des Ex-Kanzlers Helmut Kohl 250.000 DM spendete (siehe Vorabfassung des Wortprotokolls 17/87, S. 24 sowie SPIEGEL ONLINE vom 26. April 2000)?

21

Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen der Spende und dem Verhalten der Bundesregierung der Firma Grünenthal GmbH gegenüber?

22

Sind der Bundesregierung Spenden an Parteien von der Firma Grünenthal GmbH oder der Familie Wirtz oder anderer Unternehmen, die im Besitz dieser Familie sind, bekannt?

Wenn ja, welche (bitte Empfänger, Höhe und Zeitpunkt nennen)?

Berlin, den 4. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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