[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13582
17. Wahlperiode 16. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Wolfgang
Tiefensee, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13164 –
Lage am Zuckermarkt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2006 hat die Europäische Union (EU) die Europäische
Zuckermarktordnung neu ausgerichtet. Die Zuckermarktreform sollte den Sektor stärker auf den
Markt ausrichten und internationale Zusagen erfüllen (etwa mit der Initiative
Everything but arms – Alles außer Waffen – EBA– und den WTO-
Verhandlungen – WTO = Welthandelsorganisation). Die europäische Zuckerproduktion
sollte effizienter und damit wettbewerbsfähiger werden. Subventionen für
Zuckerexporte und Verarbeitungsbeihilfen fielen weg. Den Selbstversorgungsgrad
führte die EU von 115 Prozent auf 85 Prozent zurück.
Die Zuckermarktordnung besteht aus drei Kernelementen:
Erstens regeln feste Quoten die Produktion.
Zweitens gilt ein Mindestpreis für Quotenzucker.
Drittens sind umfangreiche Regelungen für Tarifquoten für Importe aus
Drittländern formuliert. Der Marktzugang für die am wenigsten entwickelten Länder
(Least Developed Countries, LDC) sowie die Gruppe der afrikanischen,
karibischen und pazifischen Staaten (AKP) bleibt sichergestellt.
Der sogenannte Quotenzucker garantiert eine begrenzte Versorgungssicherheit.
Er entspricht 85 Prozent des EU-Eigenbedarfs. Produktionsüberschüsse können
als Nichtquotenzucker ohne Erstattung zu Weltmarktpreisen teilweise
exportiert, für die Verarbeitung etwa als Biokraftstoff, Biogas oder Futtermittel
verkauft oder aber gegen den Quotenzucker des folgenden Jahres aufgerechnet
werden.
Die EU-Zuckermarktordnung sieht Anpassungsmaßnahmen an die
Entwicklung auf dem EU-Markt vor. So kann bei sich abzeichnender Überproduktion
die zulässige Erzeugung begrenzt werden. Bei sich abzeichnenden
Versorgungsengpässen können Nichtquotenzucker für den EU-Verbrauch freigegeben und
Zölle herabgesetzt werden.
Der Restrukturierungsprozess der europäischen Zuckerwirtschaft endete im
Jahr 2010. Die EU entwickelte sich vom zweitgrößten Nettoexporteur zum
größten Nettoimporteur. Die Zahl der Rübenanbauer hat sich nahezu halbiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 14. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13582 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zahl der Zuckerfabriken ist von 189 auf 106 zurückgegangen. Die Zahl der
Beschäftigten in der Zuckerindustrie ist innerhalb von vier Jahren von 50 000
auf 29 000 gesunken.
Den Weltzuckermarkt dominieren die brasilianischen Zuckerexporte (mit einem
Exportanteil von 52 Prozent).
Durch die erfolgte Reform des Zuckermarktes ist nach Angaben zahlreicher
Veröffentlichungen der Europäischen Kommission für die Zucker verarbeitende
Industrie und die Verbraucher ein Wertschöpfungsvorteil von jährlich 3,3 Mrd.
Euro entstanden. Die Zuckermarktordnung wurde dabei haushaltsneutral
umgesetzt. Zur Restrukturierung haben die Rüben- und Zuckerproduzenten in Form
von Produktionsabgaben beigetragen.
Der Schwerpunkt der europäischen Zuckerproduktion liegt bei Rübenzucker.
Der Weltmarkt für Zucker ist ein hoch veränderlicher Rohstoffmarkt. Die
Nachfrage nach Zucker steigt durch den Kaufkraftzuwachs in den Schwellenländern
jährlich um durchschnittlich zwei bis drei Millionen Tonnen. Die Investitionen
in neue Zuckerfabriken auch in den LDC- und AKP-Ländern hat sich aufgrund
der Weltfinanz- und Weltwirtschaftskrise verzögert. Die wirtschaftliche
Situation in Brasilien, vor allem die Aufwertung der brasilianischen Währung, der
steigende Einsatz von Ethanol aus Rohrzucker, aber auch Ernteausfälle in
Zuckeranbauregionen haben zu höheren Preisschwankungen und zu einem
strukturell höheren Preisniveau geführt. Zeitweilig lag der Weltmarktpreis erheblich
über den Preisen der EU. Der europäische Markt war in dieser Zeit für
zuckerexportierende Länder wenig attraktiv, die Importe blieben aus.
Die Zuckermarktordnung ist Bestandteil der Verhandlungen zur Gemeinsamen
Agrarpolitik 2014 bis 2020. Das Ende der Zuckermarktordnung ab Herbst 2015
ist dabei besonders umstritten.
Die Europäische Kommission hat den Umstrukturierungsprozess als erfolgreich
eingestuft und deshalb vorgeschlagen, die Zuckermarktordnung ab dem Jahr
2015 auslaufen zu lassen. Der Umstrukturierungsprozess hat die
Wettbewerbsfähigkeit des Sektors verbessert und die Marktorientierung des Sektors
gefördert. Dies geht aus einer Bewertung vom Dezember 2011 hervor, die die
Europäische Kommission in Auftrag gegeben hatte.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, sich für eine letztmalige Verlängerung
bis zum Jahr 2020 einzusetzen. Diese Position teilen auch die
Länderagrarminister und das Europäische Parlament. Der EU-Agrarministerrat hat sich
darauf geeinigt, die Zuckermarktordnung bis 2017 zu verlängern. Die
zuckerverarbeitende Industrie beklagt wegen der Zuckermarktordnung einen
Versorgungsengpass.
1. Warum setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Zuckermarktordnung
über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern?
Welche Konsequenzen erwartet sie für die deutsche Landwirtschaft?
Mit der Reform von 2006 wurde im Zuckersektor eine tiefgreifende
Strukturanpassung eingeleitet, die allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Der Abschluss
dieses Anpassungsprozesses darf nicht durch eine Änderung in 2015 gefährdet
werden. Auch mit Blick auf andere Sektoren kann der Zuckersektor allerdings
nicht von der weiteren marktwirtschaftlichen Orientierung der EU-Agrarpolitik
ausgenommen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die derzeitige
Zuckerquotenregelung letztmalig verlängert werden und dann auslaufen.
Im Rahmen schwieriger und intensiver Beratungen hat die Bundesregierung
daher den Kompromiss der irischen Präsidentschaft mitgetragen, als Mandat des
Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der
Kommission, die Quotenregelung letztmalig für zwei Jahre bis zum 30. September 2017
zu verlängern. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/135822. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Zuckerindustrie und die Rübenanbauer im internationalen Vergleich nach
Abschluss der Reformmaßnahmen der EU-Zuckermarktreform?
Rückblickend auf die Entwicklungen der letzten Jahre ist zu erkennen, dass
weltweit der Zuckerrohranbau zur Zuckergewinnung ansteigt, während die
Zuckererzeugung aus Zuckerrüben absolut nahezu konstant bleibt und anteilig
leicht rückläufig ist (derzeit etwas unter 20 Prozent). Vorliegende Analysen der
Kostenstruktur bei der Erzeugung bestätigen diese Entwicklung.
Weltmarktführer und damit preisbestimmend ist die Rohrzuckererzeugung in Brasilien,
gefolgt von Thailand mit zusammen deutlich über 50 Prozent am globalen Handel.
Seit der Reform von 2006 haben sowohl die europäische als auch die deutsche
Zuckerwirtschaft Fortschritte gemacht, um wettbewerbsfähiger zu werden, u. a.
durch Konzentration des Anbaues auf die Gunststandorte, verbesserte
Anbaumethoden, Schließung unproduktiver Fabriken, Abbau von Arbeitskräften,
Verlängerung der Verarbeitungskampagne und Einstieg in die Produktion
erneuerbarer Energien, wie Biogas und Bioethanol.
Trotz der Fortschritte geht die Bundesregierung davon aus, dass die europäische
Zuckerwirtschaft noch immer einen Kosten- und damit Wettbewerbsnachteil
gegenüber den Weltmarktführern – vor allem Brasilien und Thailand – hat, nicht
zuletzt auch wegen der in der EU höheren Umwelt- und Sozialstandards.
Im Vergleich zu den anderen EU-Staaten ist Deutschland, was die
Wettbewerbsfähigkeit anbetrifft, gut aufgestellt. Als Nettoexporteur beliefert Deutschland
andere EU-Staaten. Wichtigster Handelspartner ist Italien. Konkurrenten auf
dem EU-Zuckermarkt sind Frankreich und Polen. Auf Frankreich (22 Prozent),
Deutschland (22 Prozent) und Polen (11 Prozent) entfallen etwas mehr als die
Hälfte der Quoten für Zuckerrüben in der EU.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Weltmarktpreises
für Zucker nach dem Auslaufen der Zuckermarktordnung?
Die Bedeutung der EU für die Preisbildung am Weltzuckermarkt hat sich seit der
Zuckermarktreform von 2006 – u. a. in Reaktion auf ein WTO-Panel – deutlich
abgeschwächt und ist nur noch gering, da die EU ihre Zuckerproduktion kräftig
reduziert hat und von einem Nettoexporteur, mit grundsätzlich preisdämpfender
Wirkung, zu einem Nettoimporteur mit einem Importanteil von ca. 15 Prozent
am Gesamtverbrauch geworden ist. Das Auslaufen der Zuckermarktordnung
(Quotenabschaffung) würde daher auch nach Einschätzung der
Bundesforschungsanstalt Thünen Institut (TI) voraussichtlich nur einen geringen Einfluss
auf den Weltmarktpreis haben.
4. Welche Rolle spielt aus der Sicht der Bundesregierung die brasilianische
Zuckerpolitik vor dem Hintergrund der bilateralen Verhandlungen mit dem
Gemeinsamen Markt des Südens (Mercado Común del Sur, Mercosur) und
hinsichtlich der Investitionen in die Ethanolproduktion?
Brasilien produziert auf Basis von Zuckerrohr Zucker für die menschliche
Ernährung und Ethanol vor allem für den Treibstoffbereich und hat in beiden
Verwendungsbereichen eine starke Stellung am Weltmarkt. Der brasilianische
Zuckerrohrsektor kann entsprechend den Preisrelationen schnell zwischen der
Zucker- und Ethanolproduktion hin und her wechseln. Er reagiert als
Mengenanpasser auf die Bedingungen des Welt- sowie des Binnenmarkts; eine aktive
brasilianische Zuckerpolitik besteht jedoch nicht. Allerdings wird über die
Treibstoffpolitik, z. B. durch den Beimischungszwang in Benzin Einfluss auf die
Drucksache 17/13582 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebrasilianische Zuckerwirtschaft genommen. Damit hat Brasilien als weltweit
größter Erzeuger und Exporteur von Zucker einen erheblichen Einfluss auf die
Versorgung und damit die Preise für Zucker auf dem Weltmarkt.
In den derzeit nicht sehr intensiv laufenden bilateralen Verhandlungen der EU
mit Mercosur spielt daher auch die Zucker- und Ethanolpolitik Brasiliens eine
wichtige Rolle. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Europäische
Kommission im Rahmen des ihr gegebenen Verhandlungsmandats zwischen
offensiven und defensiven Interessen der EU sachgerecht abwägt und dabei auch
die jeweilige Politik der Verhandlungspartner mit in Betracht zieht.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen am EU-Zuckermarkt
und speziell in Deutschland für Rübenerzeuger, die Zuckerindustrie, die
zuckerverwendende Lebensmittelindustrie und die Verbraucher nach dem
Auslaufen der Zuckerquote?
Die Konsequenzen eines Quotenausstiegs bei Zucker und damit auch bei
Isoglukose sind angesichts vieler Unsicherheiten und der komplexen Zusammenhänge
schwer zu schätzen. Das hat auch das Gutachten der Bundesforschungsanstalt
Thünen-Institut (siehe Antwort zu Frage 13) gezeigt. Die wichtigsten Parameter
sind: die Höhe der Zuckerpreise am Weltmarkt, die Konkurrenzfähigkeit der
Rüben gegenüber anderen Ackerkulturen wie Mais und Raps sowie die
Wettbewerbsfähigkeit von Rübenzucker zu anderen Süßungsmitteln wie insbesondere
Isoglukose.
Der wichtigste Einflussfaktor auf der Angebotsseite ist die Wettbewerbsstellung
der Zuckerrübe zu anderen Anbaualternativen. Dabei ist die künftige
Preisentwicklung bei Zucker entscheidend:
• In einer Situation mit dauerhaft niedrigen Weltmarktpreisen ist mit einem
Rückgang der Rüben- und Zuckerproduktion in Deutschland zu rechnen. Die
Rübenbauern würden verstärkt auf Mais- und Rapsanbau umstellen, um
damit ihre Einkommensverluste in Grenzen halten. Der Selbstversorgungsgrad
der EU würde weiter sinken.
• Demgegenüber ist in einer Situation mit hohen Preisen mit einer Ausweitung
der Zuckerrübenproduktion zu rechnen und die Einkommen der Landwirte
würden in Abhängigkeit vom Anbauanteil von Zuckerrüben steigen.
Ein wesentlicher Einflussfaktor auf der Nachfrageseite ist die mögliche
Substitution von Zucker durch Isoglukose (getreidebasierter Zucker) bei Freigabe
auch der Isoglukoseproduktion. Der gegenwärtige Anteil von Isoglukose in der
Lebensmittelindustrie in der EU liegt mit 4 Prozent weit unter dem anderer
Staaten. Ein Potential für eine Ausweitung ist gegeben, jedoch ist die
Wettbewerbssituation von Isoglukose schwer abschätzbar. Der Einsatzbereich von
Isoglukose liegt vor allem im Getränkebereich und kann hier schätzungsweise zu einer
Verminderung der Zuckernachfrage zwischen 10 und 15 Prozent führen. Das
derzeitige System von Produktionsquoten begrenzt jedoch sowohl die
Herstellung von Zucker als auch von Isoglukose und beschränkt somit auch den
Wettbewerb in diesem Sektor.
6. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei Beibehaltung der
Zuckerquote?
Eine befristete Beibehaltung der Zuckerquote dürfte zu keinen wesentlichen
Veränderungen im Produktions- und Preisgefüge auf allen Ebenen der
Wertschöpfungskette in der EU führen. Damit wird der Zuckerwirtschaft der noch
notwendige Zeitraum, um eine ausreichende Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen,
ermöglicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/135827. Welchen Einfluss haben dabei mittelfristig hohe, mittlere oder niedrige
Weltmarktpreise?
Der EU-Zuckermarkt wird durch Zölle und Importkontingente geschützt und ist
deshalb von den Preisschwankungen am Weltmarkt weitgehend abgekoppelt.
Bestimmten Staaten werden allerdings Präferenzen beim Marktzugang
eingeräumt. So haben vor allem die AKP- und LDC-Staaten seit Oktober 2009 im
Grundsatz einen zoll- und quotenfreien Marktzugang. Dabei hat sich jedoch der
Wert des präferentiellen Marktzugangs der AKP-Staaten u. a. zu Gunsten von
Zuckerexporteuren in asiatischen LDCs deutlich reduziert (Präferenzerosion).
Zudem gilt für diejenigen AKP-Staaten, die noch kein
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU abgeschlossen haben und nicht unter die
„Everything-but-Arms“ (EBA)-Regelung fallen, nur eine Übergangsregelung
für freien Marktzugang (MAR 1528/2007), die ab 2014 ausgesetzt werden soll.
Somit können Preisentwicklungen am Weltmarkt zumindest indirekt einen
Einfluss auf den Binnenmarkt haben. Das hat sich in den letzten Wirtschaftsjahren
gezeigt: 2010 und 2011 erreichten die Weltmarktpreise Rekordniveaus und
lagen teilweise sogar über dem Binnenmarktpreis. Die Folge dieser
außergewöhnlichen Situation war, dass die Importe aus den AKP- und LDC-Staaten deutlich
niedriger ausfielen als prognostiziert. Der Binnenmarkt wurde damit nicht mehr
ausreichend mit Zucker versorgt, die Bestände sanken und die Preise stiegen.
8. Wie hat sich die europäische Zuckerindustrie seit Beginn der
Zuckermarktreform im Jahr 2006 entwickelt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
9. Welche Zuckerverarbeitungsprodukte (Flüssigzucker, besondere
Zubereitungen) werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem europäischen
Markt in welcher Qualität und Menge nachgefragt?
Wie viele Unternehmen sind in der Lage, die nachgefragten Produkte in der
geforderten Qualität herzustellen?
Wie stellt sich die Situation auf dem Weltmarkt dar?
Zur Nachfrage von Flüssigzucker und besonderen Zubereitungen aus Zucker auf
dem europäischen Markt und dem Weltmarkt sowie zur Zahl der Unternehmen,
die solche Produkte herstellen, liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die wettbewerbsrechtliche Situation in
der Zuckerindustrie aufgrund der geringen Zahl von Marktteilnehmern
ein?
Welchen Handlungsbedarf sieht sie?
11. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung ein Angebotsoligopol in
Deutschland?
Gibt es seitens des Bundeskartellamts Hinweise auf Preis- und
Mengenabsprachen der Anbieterseite?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundeskartellamt hat 2009 im Rahmen der Fusion zweier
Zuckerproduzenten (Nordzucker/Danisco) den deutschen Zuckermarkt analysiert. Dieser teilt
sich sachlich in den Markt für Verarbeitungszucker und den für Haushaltszucker
Drucksache 17/13582 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauf. Auf Verarbeitungszucker entfallen dabei etwa 80 Prozent des
Gesamtzuckermarkts. Diesem Segment kommt damit auch die größte
gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu.
Obwohl Verarbeitungszucker deutschlandweit geliefert und vertrieben werden
kann, hat das Bundeskartellamt bei seinen Ermittlungen überwiegend
geschlossene regionale Vertriebsgebiete der drei deutschen Zuckerhersteller
(Nordzucker, Südzucker und Pfeifer & Langen) vorgefunden.
Der Markt für Verarbeitungszucker wird nach den Feststellungen des
Bundeskartellamts im Zusammenschlussverfahren Nordzucker/Danisco durch ein Oligopol
jedenfalls von Nordzucker und Südzucker beherrscht. Auf dem deutschen Markt
für Verarbeitungszucker konnten eine Reihe von Strukturbedingungen –
zusätzlich zu den günstigen Grundbedingungen für eine Koordinierung, die durch die
Zuckermarktordnung geschaffen werden – nachgewiesen werden, die ein
Parallelverhalten von Nordzucker und Südzucker weiter begünstigen. Es handelt sich
um einen konzentrierten Markt mit wenigen Marktteilnehmern und hohen
Marktanteilen von Nordzucker und Südzucker. Der Markt ist transparent und
durch hohe Marktzutrittsschranken geschützt, die Nachfrage ist stabil und
Innovation findet nur in untergeordnetem Umfang statt. Verarbeitungszucker ist ein
homogenes Massenprodukt und die Unternehmen weisen ähnliche
Kostenstrukturen auf.
Das Bundeskartellamt führt derzeit ein Bußgeldverfahren wegen möglicher
Gebiets-, Kunden- und Preisabsprachen bei Verarbeitungs- und Haushaltszucker
durch.
12. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung der Konsum von
Zucker in verarbeiteten Produkten bei der Entstehung von Übergewicht und
damit zusammenhängenden Erkrankungen bei den Menschen?
Angesichts des komplexen Geschehens bei der Entstehung von Übergewicht
und Adipositas wird es der Wirklichkeit nicht gerecht, einzelne Lebensmittel für
die Entstehung von Übergewicht verantwortlich zu machen. Es kommt auf eine
ausgewogene Zusammensetzung des gesamten Speiseplans und vor allem auf
das Verhältnis von Ernährung und Bewegung an. Die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung (DGE) empfiehlt für eine ausgewogene Ernährung die mäßige
Verwendung von Zucker. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt als Ziel an,
die Zufuhr an zugesetzten Zuckerarten auf unter 10 Prozent der Energiezufuhr
zu begrenzen.
13. Welche Rolle spielt das Gutachten des Johann Heinrich von Thünen-
Instituts (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei –
TI) bei der Positionierung der Bundesregierung zur Reform der
Zuckermarktregelung im Rahmen der anstehenden Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik?
Bei der Positionierung der Bundesregierung zur Reform der
Zuckermarktregelung im Rahmen der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde
u. a. auch das diesbezügliche Gutachten der Bundesforschungsanstalt Thünen-
Institut berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1358214. Wie schätzt die Bundesregierung die Versorgungslage der
zuckerverwendenden Unternehmen in der Lebensmittelwirtschaft hinsichtlich ihrer
Planungs- und Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und
Wachstumsmöglichkeiten in den vergangenen zwei Zuckerwirtschaftsjahren ein?
Wie schätzt sie diese im aktuellen Wirtschaftsjahr ein?
Wie in der Antwort zu Frage 7 bereits ausgeführt, fielen die Zuckerimporte der
EU in den letzten beiden Wirtschaftsjahren niedriger aus als erwartet. Die
Konsequenz waren Versorgungsengpässe und steigende Zuckerpreise am
Binnenmarkt – zum Nachteil der zuckerverwendenden Unternehmen in der
Lebensmittelwirtschaft.
Die Europäische Kommission hat deshalb in den letzten beiden
Wirtschaftsjahren mit Unterstützung der Bundesregierung zeitlich gestaffelt verschiedene
Maßnahmen zur Marktentlastung eingeleitet. So wurden die Zollsätze für
bestehende Einfuhrkontingente gesenkt, Sonder-Importkontingente zum Nullzollsatz
neu eingeführt, Dauerausschreibungsverfahren für die Einfuhr von Zucker zu
einem reduzierten Zollsatz eröffnet und Nicht-Quotenzucker innerhalb der EU für
die Lebensmittelindustrie freigegeben.
Auch im laufenden Wirtschaftsjahr 2012/2013 hat die Europäische Kommission
wie in den Vorjahren mit grundsätzlicher Unterstützung der Bundesregierung
diese Instrumente für eine Verbesserung der Versorgungssituation am
Zuckermarkt eingesetzt.
Die Europäische Kommission beobachtet sehr genau den Markt und wird, wenn
nötig, weitere Maßnahmen ergreifen. Die inzwischen wieder gesunkenen
Weltmarktpreise und die wieder ansteigenden Importe deuten darauf hin, dass sich
die Marktsituation in den kommenden Monaten weiter entspannen wird.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis für
Haushaltszucker für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Jahren 2010, 2011
und 2012 entwickelt?
Der Verbraucherpreis für Haushaltszucker (bei Abgabe in 1 kg-Packungen)
betrug im ersten Halbjahr 2010 durchschnittlich rd. 70 Cent je Kilogramm. Nach
einem Preisrückgang ab September 2010 stieg der Preis im Oktober 2011 abrupt
von 66 auf rund 85 Cent an. Nach weiteren Preisanhebungen im Herbst 2012
lag der Durchschnittspreis im Dezember 2012 bei 90 Cent je Kilogramm. Damit
liegen die Preise unter dem Niveau der Jahre 2005 bis 2008.
16. Wie erklärt die Bundesregierung die Ursachen für kurzfristige erhebliche
Verteuerungen und Verknappung von Haushaltszucker in jenen Ländern,
die weniger Zucker herstellen als sie verbrauchen – wie etwa Polen oder
Tschechien?
Anfang 2011 kam es in Polen zu einem deutlichen Preisanstieg und einer
Verknappung des Angebotes im Einzelhandel. Die Preise stiegen bis April 2011 an
und erreichten zeitweilig einen Höchststand von 5 Zloty (1,25 Euro). Seitdem
hat sich der Preis jedoch stabilisiert und liegt seit Mitte 2011 stabil knapp unter
4 Zloty (1 Euro). Für den Preisanstieg im Jahr 2011 kann keine eindeutige
Ursache benannt werden. Ursächlich kommen verschiedene Faktoren in Betracht, die
möglicherweise in der Summe auf die Preisentwicklung Einfluss genommen
haben, voraussichtlich vor allem die damals vergleichsweise hohen
Weltmarktpreise, die Verringerung der Zuckererzeugung gemäß der damaligen Reform der
EU-Zuckermarktordnung, Spekulationen sowie eine durch „Hamsterkäufe“ der
Verbraucher bedingte Preisblase.
Drucksache 17/13582 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Preisanstieg im Einzelhandel dürfte hingegen maßgeblich durch die Angst
der Verbraucher vor steigenden Preisen angetrieben worden sein. Bereits im Jahr
2010 hatte der Zuckerpreis deutlich zugelegt, so dass viele Verbraucher weitere
Preissteigerungen befürchteten. Viele Verbraucher haben im besagten Zeitraum
– vermutlich aufgeschreckt durch Gerüchte über eine bevorstehende
Preissteigerung – „Hamsterkäufe“ vorgenommen und so möglicherweise eine
Negativspirale in Gang gesetzt. Zwischen Februar und April 2011 hat sich der Umsatz
von Zucker nach den Berechnungen der größten Food-Ketten vervierfacht,
obwohl einzelne Ketten den Verkauf pro Person auf 5 bzw. 10 Kilo beschränkt
hatten.
Für eine Preisblase spricht, dass die Preise im Großhandel in dem besagten
Zeitraum zunächst unverändert blieben und erst infolge der gestiegenen Nachfrage
des Einzelhandels anzogen. Nach Angaben der Firma Südzucker war in dem
besagten Zeitraum – gemessen an dem üblichen Bedarf zu dieser Jahreszeit –
ausreichend Zucker im Einzelhandel vorhanden. Auch der Großhandel verfügte im
besagten Zeitraum über ausreichend Zucker, der jedoch überwiegend in Silos
gelagert wurde. Auf den rapide ansteigenden Bedarf an verpacktem Zucker
infolge der „Hamsterkäufe“ im Einzelhandel konnte der Großhandel jedoch nicht
ausreichend schnell reagieren.
Die vergleichsweise niedrigen Preise für losen Haushaltszucker in Deutschland
gingen u. a. auf den intensiven Wettbewerb im deutschen
Lebensmitteleinzelhandel zurück. Deswegen kauften z. B. Kunden aus Polen in Grenznähe den
preiswerteren deutschen Zucker ein, bis der deutsche Lebensmitteleinzelhandel
die Abgabe an den Endverbraucher mengenmäßig beschränkte.
17. Warum wurde nach Auffassung der Bundesregierung Zucker für die
Verbraucher und Industrie im Jahr 2011 bei hohen Weltmarktpreisen teurer, im
Jahr 2012 bei niedrigeren Weltmarktpreisen jedoch nicht günstiger?
Wie in der Antwort zu Frage 7 bereits ausgeführt, haben die hohen
Weltmarktpreise in 2010 und 2011 zu einem Rückgang der Importe und zu einem Anstieg
des Binnenmarktpreises ab Frühjahr 2011 geführt. Die Weltmarktpreise sind seit
Mitte letzten Jahres wieder gesunken, der EU-Preis verharrt aber weiter auf
hohem Niveau. Ursache dafür dürfte sein, dass viele Zuckerverwender
längerfristige Kontrakte mit den Zuckerherstellern zur Gewährleistung einer
entsprechenden Versorgungssicherheit abgeschlossen haben. Mit Auslaufen und
Neuverhandlung der Kontrakte dürften die Binnenmarktpreise wieder sinken. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
18. Ist in jedem Falle davon auszugehen, dass die Verbraucherpreise für
zuckerhaltige Produkte – insbesondere Markenprodukte – sinken würden,
wenn der Rohstoffpreis für Zucker sinkt?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Feststellung des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2010
zu dieser Fragestellung?
Der Europäische Rechnungshof verweist in seinem Sonderbericht Nr. 6/2010
auf Studien, wonach es unwahrscheinlich ist, dass Preissenkungen für losen
Zucker unmittelbar an den Endverbraucher weitergegeben werden. Aufgrund des
intensiven Wettbewerbs im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist jedoch
grundsätzlich von einer zumindest teilweisen Weitergabe der Preissenkung an
die Verbraucher auszugehen. Allerdings können bei Verarbeitungserzeugnissen,
auf die 80 Prozent des Zuckerverbrauchs entfallen, die Vielzahl anderer
Kostenfaktoren wie z. B. Personal- und Energiekosten, eine völlig andere Entwicklung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13582nehmen, als die Rohstoffpreise für Zucker. Die Auswirkungen einer möglichen
Zuckerpreissenkung können hierdurch überlagert und somit für Verbraucher
nicht mehr spürbar werden.
19. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den bisherigen Marktmaßnahmen der Europäischen Kommission
(Notmaßnahmen) am EU-Zuckermarkt, um die Versorgungssicherheit der
Zuckerverwender zu gewährleisten?
Den temporären Engpässen am EU-Zuckermarkt ist die Europäische
Kommission bislang im Wesentlichen durch die Freigabe von Nicht-Quotenzucker für
die Ernährungswirtschaft sowie den zollreduzierten Import von Zucker aus
Drittländern wirksam begegnet. Diesbezügliche Maßnahmen werden bei
temporären Engpässen von der Bundesregierung weiterhin eingefordert und
unterstützt werden.
20. Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz der weit über dem
Weltmarktpreisniveau liegenden EU-Zuckerpreise nach wie vor zu wenig Importe
aus den Entwicklungsländern mit wirtschaftlichen
Partnerschaftsabkommen (EPA), dem Abkommen „Alles außer Waffen“ (EBA), den Least
Developed Countries (LDC) sowie den Staaten Afrikas, der Karibik und des
Pazifiks (AKP) kommen?
Wie die Fragesteller bereits im Vorspann ihrer Anfrage ausführen, haben sich die
Investitionen in neue Zuckerfabriken in den LDC- und AKP-Ländern auch
aufgrund der Weltfinanz- und Weltwirtschaftskrise verzögert und mit der
Einkommensentwicklung stieg auch die Nachfrage nach Zucker in den Ländern selbst
rasch an. Dies dürften wesentliche Gründe für die bisher weiterhin zögerlichen
Zuckerimporte aus diesen Ländern sein. Daneben sind aber auch
witterungsbedingte Ernteausfälle sowie mangelhafte, fehlende oder zerstörte
Transportinfrastruktureinrichtungen zu berücksichtigen.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der LDC- und
AKP-Zuckerproduzenten ein?
22. Wie schätzt die Bundesregierung in Zukunft die Attraktivität des EU-
Marktes für Lieferungen aus den LDC- und AKP-Staaten ein?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die AKP- und LDC-Staaten sind am Weltmarkt gegenüber den dominierenden
Anbietern wie Brasilien und Thailand i. d. R. nicht konkurrenzfähig. Sie
beliefern in erster Linie den EU-Markt, zu dem sie aufgrund von
Präferenzabkommen zoll- und quotenfreien Zugang haben und auf dem sie i. d. R. Zuckerpreise
erzielen, die über dem Weltmarktniveau liegen. Der EU-Markt ist deshalb für
diese Länder sehr attraktiv und wird es auch bleiben, solange das EU-
Quotenregime und der Zollschutz für nicht präferentielle Zuckerimporte beibehalten
werden.
Sollte es künftig zu einem Abbau der EU-Binnen- und Außenhandelsregelung
für Zucker und damit zu einer Angleichung des EU- und Weltmarktpreisniveaus
kommen, so wird die Attraktivität des EU-Marktes abnehmen. Die AKP-/LDC-
Länder dürften dann vermehrt Zucker-Defizitländer in ihrer Region beliefern
und die Exporte in die EU entsprechend reduzieren.
Drucksache 17/13582 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung unterstützt den Aufbau der Wettbewerbsfähigkeit der
Agrarsektoren in den AKP-Staaten mit bilateraler
Entwicklungszusammenarbeit und Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Aus
entwicklungspolitischer Sicht ist der Zuckersektor in vielen AKP-/LDC-Ländern von
großer Bedeutung für Wachstum und Armutsreduzierung. Die
armutsreduzierende Wirkung ist jedoch neben dem Marktzugang in die EU und der
Wettbewerbsfähigkeit der Produzenten auch von anderen Faktoren (z. B. den
politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Produzentenländer sowie
Geschäftspraktiken der Käufer) abhängig. Daher fördert die Bundesregierung in
Ländern, die potentiell wettbewerbsfähig sind, eine Erhöhung und Vertiefung
der Wertschöpfung der Zuckerproduktion sowie langfristige
Geschäftsbeziehungen mit Beteiligung von Kleinbauern durch Capacity Development entlang
der Wertschöpfungskette. Vor allem in Ländern mit geringerer
Wettbewerbsfähigkeit wird die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion
angestrebt, um die Abhängigkeit vom Zuckersektor sowie vom EU-Markt zu
reduzieren,
23. Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, die Importmodalitäten
in die EU zu verändern?
Mit der Kommissionsverordnung (EU) Nr. 75/2013 hat die Europäische
Kommission bereits bestimmt, dass die zusätzlichen Einfuhrzölle im Zuckersektor
bis zum 30. September 2015 nicht angewendet werden. Eine weitere
Veränderung der Importmodalitäten in die EU wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht
diskutiert. Für die Dauer des Fortbestehens der EU-Zuckermarktordnung sind
weiterhin darauf abgestimmte Außenschutzregelungen erforderlich.
24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Struktur der Importeure im Hinblick auf die Preisentwicklung und
Wettbewerbsverzerrungen?
Zur Struktur der Importeure von Zucker liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
25. Welche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Rohzucker
erwartet die Bundesregierung bei Weltmarktpreisen, die beständig über dem
EU-Quotenpreis liegen?
Die OECD und FAO schätzen, dass sich die Zuckerpreise mittelfristig (bis 2021)
am Weltmarkt auf hohem Niveau bewegen werden, aber deutlich unter den
Rekordständen in 2010 und 2011 bleiben. Die Preise werden außerdem sehr volatil
bleiben. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass der Weltmarktpreis
für Zucker beständig über dem EU-Referenzpreis von 404 Euro je Tonne (t)
Weißzucker liegen wird. Vielmehr ist zu erwarten, dass die Weltmarktpreise
auch zeitweise deutlich darunter fallen, wie dies auch aktuell der Fall ist: Seit
Mitte 2012 sind die Weißzuckerpreise auf dem Weltmarkt deutlich gesunken,
auf 370 Euro/t im Januar dieses Jahres. Die Weltmarktpreise haben sich danach
etwas erholt, liegen aber immer noch unter dem EU-Referenzpreis (Ende April
2013 bei 384 Euro/t).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1358226. Warum hält die Bundesregierung den regulären Zollsatz für Zuckerimporte
vom Weltmarkt in Höhe von 419 Euro je Tonne weiterhin für notwendig?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines regulären
Schutzzolls für den Fall, dass der Weltmarktpreis für Rohzucker über dem
EU-Referenzpreis von 404 Euro je Tonne liegt?
Die Europäische Kommission verhandelt im Rahmen der WTO-Runde mit dem
Mandat einer Zollsenkung im Rahmen eines Gesamtpaketes. Vor Abschluss der
Verhandlungen ist eine einseitige Senkung der gebundenen Zölle nicht
angezeigt. Siehe auch Antwort zu Frage 23.
27. Welche Zuckermarktpolitik führt nach den Überlegungen der
Bundesregierung zu einem höheren gesamtwirtschaftlichen Wachstum?
Wie begründet sie dies?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der 1992 eingeschlagene Weg hin
zu einer marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik das
gesamtwirtschaftliche Wachstum fördert und deshalb richtig ist. Das gilt auch für die
Zuckerpolitik. Siehe auch Antwort zu Frage 1.
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