[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13433
17. Wahlperiode 10. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Hans-Peter Bartels,
Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13290 –
Attraktivität der deutschen Flagge stärken
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem überarbeiteten Flaggenrechtsgesetz ist die Ausflaggung von
Handelsschiffen deutscher Eigner in ein kostengünstigeres ausländisches
Schiffsregister nur noch dann möglich, wenn dafür ein Ausgleich durch die Reederei
geleistet wird. Dieser soll dazu beitragen, die seefahrtbezogene Ausbildung an
Bord deutschflaggiger Schiffe zu finanzieren und den Wegfall von
Ausbildungsplätzen am Standort Deutschland zu verhindern. Mit dieser
Gesetzesänderung will die Bundesregierung die fortgesetzte Ausflaggung deutscher
Schiffe stoppen. Doch diese Maßnahme wird nicht ausreichen, um die Zahl
deutschflaggiger Schiffe zu erhöhen und so die im „Maritimen Bündnis für
Ausbildung und Beschäftigung“ zwischen den Sozialpartnern getroffenen
Verabredungen zu erfüllen. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist der Anteil der
Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, im Jahr 2012 geschrumpft.
Der Trend zur Umflaggung dürfte angesichts der krisenhaften Situation auf
den Schifffahrtsmärkten weiter anhalten. Verstärkt wird diese Entwicklung
durch die Einrichtung neuer ausländischer Schiffsregister, wie des
Schiffsregisters „Romanian International Flag Administration“ (Rifa), die sich als
attraktive Alternative zum deutschen Schiffsregister präsentieren und mit einer
vereinfachten, schnelleren Registrierung sowie dem Vorteil einer europäischen
Flagge werben, die Voraussetzung für die Optierung zur pauschalen
Gewinnermittlung für Seeschiffe – der sog. Tonnagesteuer – ist.
Vor dem Hintergrund der aggressiven Konkurrenz ausländischer Billigregister
wird die von der Bundesregierung bereits im Jahr 2011 angekündigte
Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung in Deutschland umso dringlicher.
Derzeit sind die Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Stellen verteilt, und neben
dem Bund sind auch die Länder und Kommunen an dem
Verwaltungsverfahren zur Eintragung von Schiffen in das deutsche Schiffsregister beteiligt. Die
Bundesregierung muss die Frage beantworten, welche Maßnahmen aus ihrer
Sicht geeignet sind, um verstärkte Anreize für eine Registrierung unter
deutscher Flagge zu geben, und welche Schritte sie dazu plant. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 8. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13433 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland ist einer der größten und erfolgreichsten Schifffahrtsstandorte
weltweit. Kaum eine maritime Wirtschaft hat sich so dynamisch entwickelt wie
die deutsche. Das spricht dafür, dass in den vergangenen Jahren die richtigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesetzt und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wurden.
Die Bundesregierung hält unverändert an ihren Zielen fest: Die
Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrts- und Reedereistandortes zu verbessern, eine
international wettbewerbsfähige, qualitativ hochwertige und leistungsstarke
Handelsflotte sowie sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze im maritimen Bereich
in Deutschland zu haben, an Bord wie an Land.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Handelsschiffe deutscher Eigner unter deutscher Flagge seit dem Jahr 2010
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Handelsschiffe deutscher Eigner unter deutscher Flagge hat sich
wie folgt entwickelt:
Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Handelsschiffe deutscher Eigner unter fremder Flagge im gleichen Zeitraum
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bestand der Handelsschiffe deutscher Eigner unter fremder Flagge hat sich
wie folgt entwickelt:
Quelle: BSH
3. Wie hat sich das Zahlenverhältnis ausgeflaggter Schiffe zu Schiffen unter
deutscher Flagge nach Kenntnis der Bundesregierung seither entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viele Schiffe deutscher Eigner
fahren unter der Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
(bitte in absoluten Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?
Das Zahlenverhältnis der Handelsschiffe unter deutscher Flagge zu
ausgeflaggten Handelsschiffen stellt sich wie folgt dar:
Quelle: BSH
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.03.2013
571 530 448 423
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.03.2013
3 034 3 155 3 117 3 063
Jahr gesamt dt. Flagge ausgeflaggt europ. Flagge
2010 3 605 571 (15,84 %) 3 034 (84,16 %) 505 (14,00 %)
2011 3 685 530 (14,38 %) 3 155 (85,62 %) 448 (12,15 %)
2012 3 565 448 (12,57 %) 3 117 (87,43 %) 500 (14,03 %)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/134334. Wie viele Anträge auf Ausflaggung von Schiffen deutscher Eigner nach
dem Flaggenrechtsgesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Jahr 2000 gestellt, und wie viele davon wurden positiv beschieden
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Antragszahlen haben sich wie folgt entwickelt:
Alle Anträge wurden positiv beschieden.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schiffsflotte
deutscher Eigner seit dem Jahr 2000 nach der Flaggenzugehörigkeit
entwickelt?
Für die Jahre 2000 und 2001 liegen keine Zahlen vor. Für die nachfolgenden
Jahre hat sich die Flotte deutscher Eigner (ab BRZ 100) nach fremder
Flaggenzugehörigkeit wie folgt entwickelt:
(Die Aufstellung umfasst neben den Handelsschiffen auch Spezial- und
Arbeitsschiffe unter fremder Flagge.)
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
553 669 685 965 946 1 225 1 312 1 656 1 535 1 671 1 742 1 766 1 819
Flagge 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002
Antigua und Barbuda 1 046 1 116 1 078 1 013 955 943 853 758 746 714 620
Bahamas 18 22 27 34 36 41 32 21 18 11 9
Belize 1 0 1 1 1 0 0 0 1 2 0
Bermuda 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0
Bolivien 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0
Britische Jungferninseln 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1
Cookinseln 2 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0
Curacao (Niederl. Antillen) 17 21 26 29 39 45 52 39 30 33 22
Dänemark 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Dominica 1 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0
Dominikanische Republik 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0
Färöer 0 2 2 2 2 2 2 2 0 0 0
Frankreich 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1
Georgien 0 0 1 3 3 0 0 0 1 2 1
Gibraltar 126 110 123 129 121 124 111 94 88 74 45
Guyana 25 25 25 25 25 25 1 0 0 0 0
Insel Man 40 48 55 47 45 48 45 36 31 28 28
Jamaika 10 10 10 10 3 2 1 0 0 0 0
Kaimaninseln 3 3 0 7 10 7 6 3 2 2 2
Korea (Nord) 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0
Lettland 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Liberia 1 236 1 255 1 141 953 815 811 626 435 395 369 308
Drucksache 17/13433 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: BSH
6. Welche Eingangsvoraussetzungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den ausländischen Schiffsregistern, unter denen ausgeflaggte
deutsche Handelsschiffe eingetragen sind, hinsichtlich der Anforderungen
an Schiffssicherheit, Klassifikation, Besetzung und Umweltschutz,
insbesondere im Hinblick
a) auf Nationalitätsanforderungen bei Eignern,
b) auf die Besteuerung des aus dem Betrieb von Schiffen erzielten
Einkommens im Registerland,
c) auf Nationalitätsanforderungen und erforderliche
Qualifikationsnachweise für Schiffsbesatzungen?
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kosten vor, die
bei diesen ausländischen Schiffsregistern für die deutschen Reedereien
anfallen
a) für Gebühren, die bei der Eintragung in das Register anfallen,
b) für jährliche Steuern?
8. Wie stellen sich diese im Verhältnis zu den Gebühren und Steuern bei einer
Eintragung in das deutsche Schiffsregister dar?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu den Fragen 6, 7 und 8 keine Erkenntnisse vor.
Litauen 4 4 4 4 4 5 4 4 4 4 4
Luxemburg 5 5 8 5 2 9 9 8 10 13 8
Malta 150 115 118 109 114 90 70 51 32 29 31
Marshallinseln 222 259 243 249 239 226 167 110 63 47 27
Myanmar (Burma) 0 0 1 1 1 3 5 5 2 3 2
Neuseeland 1 2 2 2 2 1 1 1 1 0 0
Niederlande 5 4 4 9 10 17 17 16 16 9 8
Panama 9 10 10 13 17 19 13 11 7 9 6
Polen 5 5 5 5 6 6 5 5 4 0 0
Portugal 31 19 16 17 20 28 22 16 21 20 18
Rumänien 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Singapur 1 1 1 1 1 3 1 5 5 3 0
Slowakische Republik 0 1 3 3 3 1 0 0 0 0 0
Spanien 2 2 3 3 3 7 7 9 7 7 6
Sri Lanka 5 6 5 3 2 4 4 3 3 0 0
St. Vincent und die Grenadinen 3 0 1 1 0 0 0 0 0 0 1
Tuvalu 0 1 1 1 1 1 1 3 3 5 4
Vereinigtes Königreich 47 53 62 85 82 78 64 48 40 33 14
Zypern 128 128 132 125 119 132 107 90 82 71 59
Flagge 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/134339. Welche Informationen hat die Bundesregierung
a) zum Anteil von sog. sub-standard ships unter den ausgeflaggten
Schiffen deutscher Eigner, die bei der Flaggenstaatskontrolle der
entsprechenden Flaggenstaaten aufgefallen sind, und welche Mängel
bzw. Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte nach Häufigkeit in den
Hauptkategorien aufschlüsseln),
b) zur Umsetzung der internationalen Vorgaben zur
Flaggenstaatskontrolle durch die Verwaltungen der entsprechenden Flaggenstaaten
(Häufigkeit der Kontrollen, Kontrollintensität), und wie schneiden
diese nach Kenntnis der Bundesregierung in den regelmäßigen
Leistungsvergleichen der Hafenstaatkontrollregime ab?
Häufigkeit und Kontrollintensität von Flaggenstaatkontrollen liegen allein in
der Zuständigkeit des jeweiligen Flaggenstaates. Der Bundesregierung liegen
daher keine Informationen über Auffälligkeiten vor, die bei
Flaggenstaatkontrollen von ausgeflaggten Schiffen deutscher Eigner festgestellt werden.
Ein Vergleich der Flaggenstaaten ist über die Ergebnisse von
Hafenstaatkontrollen möglich. Anhand des Verhältnisses der Anzahl der Besichtigungen zu den
Festhaltungen wegen schwerwiegender Mängel werden die Flaggenstaaten in
der sog. weißen, grauen, schwarzen Liste des Paris MoU (siehe auch www.
parismou.org/Publications/Performance_lists/) aufgeführt. Deutschland belegt
aktuell Platz 1 der weißen Liste.
Liberia, Antigua und Barbuda, die Marshallinseln, Malta und Zypern, also die
Staaten, nach denen deutsche Reeder am häufigsten ausflaggen, werden auf der
„weißen Liste“ geführt.
10. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wie viele Schiffe
deutscher Eigner seit Dezember 2012 in das neu eingerichtete rumänische
Schiffsregister „Romanian International Flag Administration“ (Rifa)
gewechselt sind?
a) Wurde die von der Bundesregierung für 2011 angekündigte
Untersuchung zu den Ursachen der Ausflaggung deutscher Handelsschiffe
inzwischen beauftragt, und wenn ja, liegen die Ergebnisse vor?
b) Welche wesentlichen Gründe nennen die Schiffseigner demnach für
die Entscheidung zur Ausflaggung?
11. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den
Untersuchungsergebnissen gezogen, und welche Maßnahmen plant sie in diesem
Zusammenhang, um den fortgesetzten Trend zur Ausflaggung deutscher
Handelsschiffe zu stoppen?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit Dezember 2012 ist ein Schiff eines deutschen Eigners in das neu
eingerichtete rumänische Schiffsregister gewechselt (Stand: 29. April 2013), siehe
auch Antwort zu Frage 5.
Die Zeit nach der 7. Nationalen Maritimen Konferenz war dominiert von der
Weiterentwicklung des Maritimen Bündnisses und der Schifffahrtsförderung.
Am Ende dieses Prozesses standen neue Rahmenbedingungen
(Flaggenrechtsnovelle von Ende 2012), die die Wettbewerbsfähigkeit der Fahrt unter deutscher
Flagge berühren. Eine Untersuchung noch zu den alten „Konditionen“ zu
starten, hätte zu nicht verwertbaren Ergebnissen geführt.
Drucksache 17/13433 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie hat sich die Zahl der Aus- und Arbeitsplätze auf Handelsschiffen
deutscher Eigner unter deutscher Flagge seit dem Jahr 2010 entwickelt?
13. Wie hat sich die Zahl der Aus- und Arbeitsplätze auf Handelsschiffen
deutscher Eigner unter fremder Flagge im gleichen Zeitraum entwickelt?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung des Bordpersonals auf Schiffen unter deutscher Flagge seit
2010 stellt sich wie folgt dar:
Quelle: Knappschaft-Bahn-See
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Anzahl der
Arbeitsplätze auf Handelsschiffen deutscher Eigner unter fremder Flagge vor.
Die nachstehende Tabelle gibt die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse zur
Schiffsmechanikerin/zum Schiffsmechaniker sowie der nautischen und
technischen Offiziersassistentinnen/Offiziersassistenten an, die im Bezugsjahr ihre
praktische Ausbildung und Seefahrtzeit begonnen haben.
Die Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin/zum Schiffsmechaniker kann
auch auf Schiffen unter fremder Flagge erfolgen. Es liegen keine Angaben
darüber vor, wie viele Auszubildende auf Schiffen unter fremder Flagge fahren.
Quelle: Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
14. Wie hat sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen deutschen Seeleuten
und Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten
entwickelt, die auf Schiffen deutscher Eigner ihren Dienst versehen (bitte
nach deutsch- und fremdflaggigen Schiffen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der offenen
Stellen für Kapitäne und Schiffsoffiziere, die deutsche Reedereien
anbieten, seit dem Jahr 2000 entwickelt, und lässt sich aus ihrer Sicht derzeit
von einem Fachkräftemangel sprechen?
Der Bundesregierung liegen hierzu die gewünschten Informationen nicht
vollständig vor.
Jahr Deutsche EU-Seeleute Drittstaaten Gesamt
2010 6 976 7 316
(Aufschlüsselung liegt nicht vor)
14 292
2011 6 720 1 445 5 527 13 692
2012 6 295 1 030 4 638 11 963
Jahr Berufsausbildung Schiffsmechaniker Offiziersassistenten
Neue
Ausbildungsverhältnisse
Auszubildende
insgesamt
Nautik Technik
2010 230 739 54 50
2011 243 656 71 108
2012 176 575 46 86
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13433Den Arbeitsagenturen wurden im Verlauf des Jahres 2012 insgesamt 232 Stellen
für nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne neu gemeldet. Im Vergleich hierzu
wurden 2011 208 Stellen gemeldet und 2008 – vor Beginn der weltweiten
Wirtschafts- und Finanzkrise – 445 Stellen. Hierbei ist es jedoch nicht möglich
auszuweisen, wie viele der gemeldeten Arbeitsstellen von einer deutschen Reederei
angeboten wurden.
Tabelle: Gemeldete Arbeitsstellen für Fahrzeugführer im Schiffsverkehr –
Deutschland
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Hinweis: In der Tabelle sind die der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten
Arbeitsstellen ausgewiesen. Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot ist höher.
Der Ausweis erfolgte für die Berufsgattung der Nautischen Schiffsoffiziere und
Kapitäne (5 421) nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010). Der
Ausweis nach der KldB 2010 für diese Berufsgattung ist erst ab 2007 möglich.
Statistisch betrachtet besteht derzeit an nautischen Schiffsoffizieren und
Kapitänen kein Fachkräftemangel.
Die norddeutschen Länder sehen im Hinblick auf die Entwicklung der
Altersstruktur deutscher Seeleute und des Fachkräftebedarfs in der Seeschifffahrt die
Nachwuchsgewinnung und -förderung als Daueraufgabe. Sie haben im Rahmen
der 8. Nationalen Maritimen Konferenz angeregt, das Thema „Maßnahmen im
Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung in der deutschen
Seeschifffahrt“ stärker in den Fokus des Maritimen Bündnisses zu rücken.
ll i ik d d f b i ( )
Gemeldete Arbeitsstellen
absolut absolut
1 2
Insgesamt 2.075.191 423.440
524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 842 186
5241 Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne 384 88
Insgesamt 1.947.710 389.048
524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 876 202
5241 Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne 445 107
Insgesamt 1.618.817 300.641
524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 669 180
5241 Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne 367 93
Insgesamt 2.018.342 359.349
524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 542 123
5241 Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne 289 60
Insgesamt 2.232.903 466.288
524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 427 101
5241 Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne 208 52
Insgesamt 2.022.947 477.528
524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 451 98
5241 Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne 232 51
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
Klassifikation der Berufe 2010
Zugang Bestand
Drucksache 17/13433 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung bei einem fortgesetzten
Trend zur Ausflaggung deutscher Handelsschiffe auf europäischer Ebene
vor dem Hintergrund, dass „der Rückgang des Anteils heimischer
Flaggen zunehmend im Widerspruch zu den in den EU-Beihilfeleitlinien
festgelegten Bedingungen für die Tonnagesteuer gerät“ (vgl. Zweiter
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und
Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland, Bundestagsdrucksache
17/5572)?
Die Tonnagesteuer ist als Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des
Schifffahrtsstandortes Deutschland unverzichtbar. Die Bundesregierung wird
an dem deutschen Tonnagesteuerregime festhalten.
Das Verhältnis der Schiffe der deutschen Handelsflotte unter europäischen zu
außereuropäischen Flaggen ist EU-beihilferechtlich für den Erhalt der
deutschen Tonnagesteuerregelung von Bedeutung. Die deutsche
Schifffahrtsbranche hat ein hohes eigenes Interesse daran, eine bestimmte Anzahl von Tonnage
unter der Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zu betreiben.
Auf der 8. Nationalen Maritimen Konferenz am 8./9. April 2013 hat der
Verband Deutscher Reeder erklärt, er stelle sich der Herausforderung und werde
bei den deutschen Reedern aktiv dafür werben, dass die Reeder in ihrer
Eigenverantwortung dafür Sorge tragen, die EU-rechtlichen Voraussetzungen für die
Tonnagesteuer einzuhalten.
17. Welche Bereiche umfassen die 88 speziellen nationalen Regelungen,
die zu berücksichtigen sind, wenn deutsche Reeder ihre Schiffe
wiedereinflaggen wollen (vgl. die Rede vom Bundesminister für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, auf der 7. Nationalen
Maritimen Konferenz 2011 in Wilhelmshaven), und sieht die Bundesregierung
hier Änderungsbedarf, um das Ziel eines Bürokratieabbaus beim
deutschen Flaggenrecht zu erreichen?
Das erstmalige Führen der deutschen Flagge bereitet einen größeren Aufwand,
da die Vorschriften der einzelnen Staaten unterschiedlich sind. In dem Fall, dass
ein Schiff bereits früher die deutsche Flagge geführt hatte, ist eine
Wiedereinflaggung ohne große Probleme möglich. Eine Anpassung an die jeweiligen
Vorschriften des Flaggenstaates ist jedoch bei jedem Flaggenwechsel
erforderlich. Die Bundesregierung hat durch das Gesetz zur Umsetzung des
Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation und durch die
Anpassung weiterer Gesetze und Verordnungen einen erheblichen Beitrag zum
Bürokratieabbau geleistet.
Im Rahmen der 8. Nationalen Maritimen Konferenz stimmten die Teilnehmer
des Arbeitskreises Seeschifffahrt darin überein, dass eine moderne deutsche
Flaggenstaatverwaltung mehr Service für Reeder und Seeleute bieten und die
deutsche Flagge insgesamt attraktiver machen kann. Dazu müssen die
Flaggenstaatverwaltung optimiert und Schwachstellen beseitigt werden. Der Verband
Deutscher Reeder hat hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet.
Für die Bundesregierung ist eine moderne Flaggenstaatverwaltung von hoher
Priorität. Basierend auf der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten laufen die
Arbeiten in diesem Kreis bereits seit geraumer Zeit. Auf dem Weg zu einer
modernen deutschen Flaggenstaatverwaltung hat die Bundesregierung bereits
Optimierungspotenziale realisieren können.
Die Teilnehmer des Arbeitskreises III haben vereinbart, den begonnenen
Prozess der Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung fortzusetzen und zu
verstetigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1343318. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 2011 unternommen, um die
auf der 7. Nationalen Maritimen Konferenz angekündigte
Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung voranzubringen?
a) In welchem Rahmen wurden dazu Gespräche geführt, und wer war
daran beteiligt?
b) Welche Maßnahmen wurden vereinbart, und wie ist der
Umsetzungsstand?
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 hat die
Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung der
Flaggenstaatverwaltung vorgenommen. So wurden beispielsweise
Behördenzuständigkeiten durch den Wegfall des Musterungsverfahrens, durch die Konzentration
von Zuständigkeiten bei der Durchführung der flaggenstaatlichen
Überprüfungen und Zeugniserteilungen auf eine Behörde, die Dienststelle Schiffssicherheit
der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, und durch den
Wegfall von Länderzuständigkeiten bei der Kontrolle der Bordapotheke und der
Arbeitszeiten erheblich reduziert.
Im Rahmen der 8. Nationalen Maritimen Konferenz startete die
Bundesregierung die Website
www.deutsche-flagge.de. Diese neue Website führt erstmalig
eine Vielzahl von maritimen Informationen der Flaggenstaatverwaltung
zusammen und leistet damit einen Beitrag zur leichteren Informationsmöglichkeit und
Serviceverbesserung.
www.deutsche-flagge.de wird deutlich machen, welche
Vorteile das Führen der deutschen Flagge hat und den Wechsel zur deutschen
Flagge vereinfachen. Außerdem sind Möglichkeiten der elektronischen
Antragstellung auch über Behördengrenzen hinaus vorgesehen. Die Bundesregierung
wird das Informationsangebot auf
www.deutsche-flagge.de zielgerichtet weiter
ausbauen.
19. Plant die Bundesregierung, die bisherige Kompetenzverteilung zwischen
Bund, Ländern und Kommunen bei der Flaggenstaatsverwaltung zu
überprüfen, und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie dazu bisher eingeleitet?
Im Rahmen der Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 ist die
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern neu geordnet worden; siehe
Antwort zu Frage 18.
20. Erwägt die Bundesregierung weiterhin, die Struktur der
Flaggenstaatsverwaltung, die bisher auf verschiedene Stellen – darunter die
Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und
Verkehrswirtschaft sowie die Bundesnetzagentur – verteilt ist, zu überprüfen,
und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie dazu bisher eingeleitet?
Die Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung wird auf fachlicher Ebene
erarbeitet (Antworten zu den Fragen 17, 18, 19). Die Frage nach der optimalen
Organisationsform der Flaggenstaatverwaltung ist ein langfristiges Ziel.
www.deutsche-flagge.de kann, ohne Behördenstrukturen zu verändern, z. B.
die Rolle eines (virtuellen) einheitlichen Ansprechpartners übernehmen.
Zu gegebener Zeit wird die Bundesregierung im Lichte des Erreichten
entscheiden, ob bzw. ggf. wie durch strukturelle Veränderungen ein weiterer
signifikanter „Mehrwert“ für Schifffahrtsunternehmen und Seeleute erreicht werden
kann.
Drucksache 17/13433 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Ist die von der Bundesregierung angekündigte Analyse der Prozesse
zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der
Dienststelle Schiffssicherheit inzwischen abgeschlossen, die zu einer
besseren Kundenorientierung der deutschen Flaggenstaatsverwaltung
beitragen soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
17/7208), und wenn ja, welche Ergebnisse hatte diese?
a) In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung hier
Optimierungsbedarf?
b) Welche Maßnahmen hat sie bislang eingeleitet?
c) Welche Maßnahmen sind bereits abgeschlossen?
Bei der Analyse wurden mehrere Handlungsfelder identifiziert. Die Arbeiten
werden mit dem Ziel der Kundenorientierung der deutschen
Flaggenstaatverwaltung zielgerichtet fortgeführt, siehe auch Antworten zu den Fragen 18 und 20.
22. Hat die Bundesregierung die für 2011 angekündigte Untersuchung zur
Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Handelsschifffahrt unter
deutscher Flagge inzwischen beauftragt?
a) Wenn ja, liegen die Ergebnisse bereits vor, bzw. wann wird dies der
Fall sein?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Untersuchung wurde nicht vergeben. Auf die Antwort zu den Fragen
10 und 11 wird verwiesen.
23. Plant die Bundesregierung eine Umstellung der
Schiffssicherheitszeugnisse auf elektronische Dokumente (vgl. die Handlungsempfehlungen der
8. Nationalen Maritimen Konferenz)?
a) Wenn ja, bis wann soll diese erfolgen?
b) Wenn nein, wie begründet sie dies?
Die Bundesregierung plant, die Möglichkeit zu schaffen, elektronische
Schiffssicherheitszeugnisse zur Verfügung zu stellen oder Schiffssicherheitszeugnisse
auf elektronischem Wege zu übersenden.
In der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) wird aktuell über die
weltweite Zulassung elektronischer Zeugnisse diskutiert. Der Unterausschuss
FSI (Flaggenstaataufgaben) und der Ausschuss FAL (Erleichterung der
internationalen Zusammenarbeit) haben im März und April 2013 den elektronischen
Zugang zu und die elektronische Fassung von Zeugnissen und Dokumenten,
die an Bord mitzuführen sind, erörtert. FAL wird Richtlinien mit den dafür
erforderlichen Anforderungen erarbeiten. Dieses Vorhaben ist für die 40. FAL-
Sitzung (2015) in Aussicht genommen. Auf der Grundlage dieser Richtlinien,
die von der IMO-Vollversammlung beschlossen werden sollen, können dann
die deutschen Behörden elektronische Schiffssicherheitszeugnisse einführen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1343324. Welche weiteren Entbürokratisierungsmöglichkeiten und Verbesserungen
im Service für die Schifffahrt bestehen aus Sicht der Bundesregierung,
und zu welchen Ergebnissen haben die diesbezüglichen Gespräche mit
den norddeutschen Küstenländern geführt (vgl. ebd.)?
a) Zu welchem Zeitpunkt soll nach Kenntnis der Bundesregierung die
angekündigte Modernisierung der Schiffsregister durch die
norddeutschen Länder erfolgen?
Im Rahmen der 8. Nationalen Maritimen Konferenz am 8./9. April 2013
erklärten die norddeutschen Länder, dass sie eine Modernisierung der
Seeschiffsregister und Schiffsbauregister für Seeschiffe entsprechend dem Bedarf und den
haushaltsrechtlichen Möglichkeiten anstreben. Im Zentrum stehen dabei die
Anpassung der Erreichbarkeitszeiten an die Bedarfslage der Reeder und der
übrigen an Schiffsein- und -austragungen beteiligten Kreise. Mittelfristig
streben die Länder eine Digitalisierung der Schiffsregister und die Umstellung
auf elektronischen Rechtsverkehr an.
b) In welchen Bereichen ist die Bundesregierung tätig geworden, um das
Ziel einer Entbürokratisierung und eines besseren Service in den
Zuständigkeitsbereichen des Bundes zu erreichen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 17, 18 und 20 verwiesen.
25. Welche Vor- und Nachteile hat aus Sicht der Bundesregierung ein
fakultatives europäisches Flaggenregister, und welche Bedingungen müssten
dafür nach ihrer Einschätzung erfüllt sein?
Die Bundesregierung steht Forderungen zur Einrichtung eines fakultativen
Europäischen Flaggenregisters ablehnend gegenüber.
Nach den Grundsätzen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
(Artikel 91 SRÜ) dokumentiert das Schiffsregister die Staatsangehörigkeit der
eingetragenen Schiffe. Nur Staaten, nicht aber supranationale Organisationen
wie die EU haben die Befugnis, Schiffen durch Registrierung das Flaggenrecht
zu verleihen.
Die Bundesregierung sieht angesichts des bestehenden, im Rahmen der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) geschaffenen umfangreichen
Rechtsrahmens für die flaggenstaatliche Aufgabenerfüllung und auch des an die
EU-Mitgliedstaaten gerichteten Leitlinienregimes für Tonnagebesteuerung und
Beihilfen im Seeverkehr keinerlei Mehrwert in der Schaffung eines „EU-
Flaggenregisters“.
26. Wird der im Grünbuch der Europäischen Kommission „Die künftige
Meerespolitik der EU“ aus dem Jahr 2007 vorgelegten Vorschlag für ein
EU-Register nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene
aktuell weiterverfolgt, und unterstützt die Bundesregierung
entsprechende Überlegungen?
In den meerespolitischen Gremien auf Bundesebene wurde die Frage bisher
nicht, in den meerespolitischen Gremien auf EU-Ebene nicht vertiefend
thematisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Drucksache 17/13433 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Hält die Bundesregierung es für ein geeignetes Instrument, die Einhaltung
der Verabredungen im Maritimen Bündnis künftig an Sanktionen zu
knüpfen und so die Bündnisziele verbindlicher zu gestalten, und wie
begründet sie ihre Haltung?
Das Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt
(Maritimes Bündnis) hat sich in den vergangenen Jahren als eine bewährte und
akzeptierte Institution positioniert. Auf Vertrauensbasis konnte ohne zusätzliche
Strukturen und komplizierte Regelwerke ein belastbares Netzwerk geschaffen
werden. Die Bundesregierung hält an den Zielen des Maritimen Bündnisses fest
und wird es gemeinsam mit den Bündnispartnern weiter entwickeln.
28. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der „Stiftung
Schifffahrtsstandort Deutschland“, um zu prüfen, inwieweit das Modell eines
privaten Fonds das politische Ziel einer verlässlichen Förderung der
seefahrtbezogenen Ausbildung erfüllt, und wenn ja, in welchem Rhythmus?
Gemäß § 24 des Flaggenrechtsgesetzes wird die Bundesregierung dem
Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2016 über die Erfahrungen mit der
Neuregelung des Ausflaggungsverfahrens berichten. Dabei wird sie unter
Mitwirkung der Stiftung „Schifffahrtsstandort Deutschland“ über die Einnahmen
und deren ordnungsgemäße Verwendung Auskunft geben.
29. Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bundesregierung auf die
ursprünglich geplante Befristung der Regelung zur Ausgleichszahlung bei
Ausflaggung im „Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der
Schiffsregisterordnung“ bis zum Jahr 2018 verzichtet hat?
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde von einer Befristung der
Regelung zur Ausgleichzahlung bei Ausflaggung abgesehen.
30. Welche Ansatzpunkte bieten sich aus Sicht der Bundesregierung im
Rahmen einer Novelle der Schiffsbesetzungsverordnung, um das Ziel
einer Stärkung der deutschen Flagge zu erreichen?
Die Vorschriften der Schiffsbesetzungsverordnung dienen der Sicherheit des
Schiffes und der Personen an Bord. Die Gewährleistung dieser Vorschriften auf
deutschflaggigen Schiffen ist Garant für einen sicheren Schiffsbetrieb und ein
Qualitätszeichen der deutschen Flagge.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die
Schifffahrtsförderung des Bundes künftig an die Bedingung zu knüpfen, dass die
Eigner einen Mindestanteil von deutschen (europäischen)
Besatzungsmitgliedern an Bord ihrer Schiffe garantieren müssen?
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Die Maßnahme würde die Kosten
der Fahrt unter deutscher Flagge erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Seeverkehrsunternehmen schwächen.
b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang von der für den Frühsommer 2013 geplanten
Abschaffung der Visapflicht für die Beschäftigung von Nicht-EU-Seeleuten an
Bord von Schiffen unter deutscher Flagge?
Das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, mit dem auch die Visa-
Pflicht für Nicht-EU-Seeleute aufgehoben wird, soll im Frühsommer in Kraft
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13433treten. Hiermit sind Verfahrensvereinfachungen für die
Seeschifffahrtsunternehmen als weiterer Beitrag der Bundesregierung auf dem Weg zu einer
modernen Flaggenstaatverwaltung verbunden.
31. Wird die Bundesregierung der Handlungsempfehlung der 8. Nationalen
Maritimen Konferenz nachkommen, für eine längerfristige Verstetigung
der Finanzbeiträge an die Seeschifffahrt im Bundeshaushalt auf der Höhe
des Niveaus von 2010 zu sorgen, und wie begründet sie ihre Haltung?
Die Bundesregierung hat ihre Zusagen zur Förderung der Seeschifffahrt im
Vorfeld der 8. Nationalen Maritimen Konferenz am 8./9. April 2013 umgesetzt.
So wurde der Finanzbeitrag des Bundes an die Seeschifffahrt wieder auf das
Niveau des Förderjahres 2010 angehoben. Über eine mittelfristige Verstetigung
der Bundeszuwendungen auf dieser Höhe besteht Einvernehmen. Auch hat die
Bundesregierung die Maßnahmen in Angriff genommen, um den deutschen
Reedern frühzeitig weiter Planungssicherheit zu geben, indem sie die Richtlinie
zur Lohnnebenkostenförderung, beginnend ab dem Jahr 2013, erstmals mit
einer Geltungsdauer von fünf Jahren auf den Weg gebracht hat.
32. Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung
geeignet, um Anreize für eine Rückflaggung von Schiffen deutscher Eigner
unter deutscher Flagge zu geben und dem weiteren Verlust von
Arbeitsplätzen am Standort Deutschland entgegenzuwirken, und welche Schritte
plant sie dazu?
Das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt
hat in den mehr als 10 Jahren seiner Existenz auf der Basis vertrauensvoller und
konstruktiver Zusammenarbeit wichtige Weichenstellungen für eine positive
Entwicklung des Schifffahrtsstandortes Deutschland erreicht. Auch in
schwierigen Zeiten ist der Dialog zwischen den Bündnispartnern mit dem Ziel
fortgesetzt worden, sichere und zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze im
maritimen Bereich in Deutschland – an Bord und an Land – zu erhalten bzw. zu
schaffen.
Mit den im Rahmen der 8. Nationalen Maritimen Konferenz getroffenen
Vereinbarungen wurden die Ziele und Schwerpunkte für die Zukunftsausrichtung
des Schifffahrtsstandortes Deutschland und für die weitere Arbeit im Maritimen
Bündnis gesetzt. Die Bundesregierung wird hieran mit allen Partnern im
Maritimen Bündnis konstruktiv mit dem Ziel arbeiten, die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Seeschifffahrt zu fördern und den maritimen Standort Deutschland
zukunftsfähig zu gestalten.
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ISSN 0722-8333]