[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13432
17. Wahlperiode 10. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin
Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13294 –
Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzeptes für die See- und Binnenhäfen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Initiative der SPD hat der Bund im Jahr 2009 das „Nationale
Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen“ vorgelegt, um der hohen
volkswirtschaftlichen Bedeutung der Häfen Rechnung zu tragen. Der Beirat zur Umsetzung des
Nationalen Hafenkonzeptes hat jetzt beschlossen, den Maßnahmenplan
fortzuschreiben. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Dr. Peter Ramsauer, hat auf der Achten Nationalen Maritimen Konferenz in
Kiel angekündigt, dass ein Entwurf für Leitlinien dafür noch in dieser
Legislaturperiode vorgelegt werden soll. Darüber hinaus hat der Beirat die vorrangige
Umsetzung einzelner Maßnahmen beschlossen. Allerdings zeigt sich
insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, dass die
politischen Ziele des Hafenkonzeptes bislang nur unzureichend umgesetzt worden
sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Schwerpunkte die
Bundesregierung bei der Anpassung des Hafenkonzeptes setzen und wie sie
die zeitnahe Realisierung der als prioritär eingestuften Vorhaben sicherstellen
will.
1. Welche Gründe gibt es für die vom Beirat auf seiner Sitzung am 11. März
2013 beschlossene Fortschreibung des „Nationalen Hafenkonzeptes für die
See- und Binnenhäfen“ (kurz: Nationales Hafenkonzept), das in der derzeit
vorliegenden Form den Zeitraum bis 2019 umfasst, und welche
Schwerpunkte sollen dabei nach den Plänen der Bundesregierung gesetzt werden?
Seit der Erarbeitung des Hafenkonzepts hat sich der Hafensektor in vielen
Bereichen weiterentwickelt. Die Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzeptes
müssen neuen, sich z. B. aus der weltwirtschaftlichen Entwicklung ergebenden
Situationen angepasst werden. Dabei sollen die wesentlichen Ziele des
Hafenkonzeptes 2009 beibehalten und gegebenenfalls um neue Themen, z. B. mit
Blick auf die Offshore-Windenergie, europäische Hafenpolitik und Vernetzung
von See- und Binnenhäfen, ergänzt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 7. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13432 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Schlägt die Bundesregierung vor, im Zuge der Weiterentwicklung des
Nationalen Hafenkonzeptes neue Prioritäten zu setzen, und wenn ja, in
welchen Bereichen sieht sie Bedarf für eine Anpassung bzw. Aktualisierung?
3. Ist in diesem Zusammenhang auch eine Überprüfung und/oder Streichung
von bisher im Nationalen Hafenkonzept aufgelisteten Maßnahmen
geplant?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
wird – wie auf der 8. Nationalen Maritimen Konferenz am 8./9. April 2013 in
Kiel angekündigt – in einem ersten Schritt Leitlinien für die Fortschreibung des
Hafenkonzeptes erarbeiten. Auf dieser Grundlage werden in einem intensiven
Dialog mit den Ländern, Häfen und Sozialpartnern die Handlungsfelder
identifiziert und festgelegt. Im Rahmen dieses Prozesses kommen alle Maßnahmen
aus dem bestehenden Hafenkonzept auf den Prüfstand. Dabei werden noch
nicht abgeschlossene Maßnahmen weiterverfolgt und um neue Vorschläge
ergänzt. Maßnahmen, die bereits vollständig umgesetzt wurden, werden
gestrichen.
4. Bestand im Beirat Konsens über diese Fragen, und wenn nicht, an welchen
Punkten gab es eine unterschiedliche Einschätzung der Beiratsmitglieder?
Der Beirat hat in seiner Sitzung am 11. März 2013 einstimmig dem Vorschlag
des BMVBS zur Fortschreibung des Hafenkonzeptes zugestimmt.
5. Bis wann soll nach den Plänen der Bundesregierung die Fortschreibung des
Nationalen Hafenkonzeptes abgeschlossen sein, und zu welchem Zeitpunkt
will sie den angekündigten Entwurf für Leitlinien vorlegen?
a) In welchem Rahmen sollen die Arbeiten zur Fortschreibung des
Hafenkonzeptes erfolgen, und welche Stelle soll die Federführung
übernehmen?
b) Welche weiteren Sitzungen des Beirates sowie des
Lenkungsausschusses zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzeptes sind in diesem
Zusammenhang geplant?
Zunächst wird das BMVBS den Entwurf der angekündigten Leitlinien
erarbeiten. Die Dauer der Fortschreibung kann noch nicht eingeschätzt werden.
a) Die Arbeiten werden in den für die Umsetzung des Nationalen
Hafenkonzeptes eingerichteten Gremien (Beirat, Lenkungsausschuss,
Koordinierungsstelle) durchgeführt. Die Federführung liegt beim BMVBS.
b) Die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses ist für Juni 2013 geplant. Ein
Termin für die nächste Beiratssitzung wurde noch nicht festgelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/134326. Welche 53 der im Nationalen Hafenkonzept benannten 74
Einzelmaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt oder auf den Weg gebracht
worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/12707)?
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Umsetzungsstand
bei den derzeit noch nicht abgeschlossenen Vorhaben (bitte nach
Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Bei den vorgenannten Einzelmaßnahmen handelt es sich um solche, die durch
den Bund umzusetzen sind. Der Umsetzungsstand der durch die Länder und die
Wirtschaft umzusetzenden Maßnahmen kann von der Bundesregierung
innerhalb der kurzen Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht beantwortet
werden. Beigefügte Anlage fasst den Sachstand der Einzelmaßnahmen
zusammen.
8. Bei welchen acht Einzelmaßnahmen bestehen derzeit noch Hindernisse,
die nach Aussage der Bundesregierung vor der Umsetzung ausgeräumt
werden müssen, und um welche Hemmnisse handelt es sich dabei konkret
(vgl. ebd.)?
Die jeweiligen Maßnahmen sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt:
Einzelmaßnahme
Der Bund wird die Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals ausbauen. Mit
den Planungsarbeiten zum Vollausbau des Nord-Ostsee-Kanals
(Vertiefung um einen Meter) wurde begonnen.
Der Bund erweitert in Absprache mit den Ländern und abhängig von
deren Infrastrukturinvestitionen seine Projektlisten für die
infrastrukturelle Anbindung der Häfen.
Der Bund prüft vorrangig die Umsetzung der am 29. September 2008
durch die Verkehrsminister der Küstenländer verabschiedete Liste mit
wichtigen norddeutschen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Dabei
geht es um folgende Projekte: (Seite 30/31 des NHK).
Überprüfung und Erneuerung der Bestandserhaltungsstrategie für das
Bundesfernstraßennetz durch den Bund unter Beteiligung der Länder,
für das Wasserstraßennetz durch die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes und für das Schienennetz durch die
DB AG in Abstimmung mit dem Bund.
Der Bund prüft, welche infrastrukturellen Voraussetzungen und
welche Anreize für die Stärkung eines umweltfreundlichen
Kurzstrecken-Seeverkehrs nötig sind.
Der Bund prüft, inwieweit eine Ausweitung der Zollabfertigung für die
Binnenschifffahrt in Seehäfen ermöglicht werden kann.
Der Bund wird für die Einrichtung weiterer SECAs weltweit eintreten,
um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Häfen zu minimieren und
um die Umweltfreundlichkeit der Seeschifffahrt weiter zu verbessern.
Der Bund prüft Verlagerungsoptionen, z. B. Kurzstreckenseeverkehr.
2. Wettbewerbsfähigkeit der Häfen verbessern
Oststrecke
Das Planfeststellungsverfahren läuft. Der Planfeststellungsbeschluss wird
voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2013 vorliegen.
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Vollausbau (Vertiefung um 1 m)
Eine Realisierung der Maßnahme kommt aus heutiger Sicht frühestens im Anschluss
an den Ausbau der NOK-Oststrecke in Betracht. Für die Umsetzung der
Maßnahme sind zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich.
Der "erste Spatenstich" für den Bau der dritten großen Schleuse ("5. Kammer") am
NOK in Brunsbüttel fand am 17.04.2012 statt. Die Ausschreibung der
Hauptbaumaßnahme ist im April 2013 erfolgt.
Stand der Umsetzung
1. Ausbau der hafenrelevanten Verkehrsachsen und -knoten voranbringen und
Kapazitätsengpässe in den Häfen beseitigen
1.1 Seewärtige Zufahrten ausbauen
Die Länder wurden im Beirat für die Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts
gebeten, sich innerhalb der Ahrensburger Liste über zeitliche Realisierungshorizonte
zu verständigen.
Bundesverkehrswegeplan 2015 ist in Arbeit.
1.2 Priorität für den Ausbau von Hinterlandanbindungen
Mit der Erstellung eines Short Sea Konzeptes prüft der Bund Verlagerungsoptionen
zugunsten des Verkehrsträgers Schiff (See- und Binnenschiff). Die Erstellung des
Short Sea Konzeptes erfolgt in mehreren Stufen.
Nachdem Datensammlung und die Bestandsaufnahme der systematischen Vor- und
Nachteile des Kurzstreckenseeverkehrs sowie die Kriterienermittlung hinsichtlich
der Entscheidung für oder gegen die Nutzung des Kurzstreckenseeverkehrs
abgeschlossen sind, wird die Entwicklung von Maßnahmen, die eine Verlagerung
von Güterströmen auf den Wasserweg fördern, vsl. an einen externen Berater
vergeben. Beginn des Vergabeverfahrens noch offen.
4.3 Bevölkerung von Lärmemissionen des Hinterlandverkehrs entlasten
Vorschlag zur Ausdehnung der SECA-Grenzwerte auf alle europäischen Gewässer
wurde im Zuge der Überarbeitung der EG-SchwefelRL eingebracht, jedoch
mehrheitlich abgelehnt.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrswegeplanung des Bundes wird auch
berücksichtigt, inwieweit z. B. seewärtige Zufahrten, der Ausbau von
Hinterlandanbindungen der See- und Binnenhäfen oder des NOK dem
Kurzstreckenseeverkehr förderlich sein könnten.
Die im BMVBS zuständigen Referate gleichen die betroffenen Fernstraßen
untereinander ab und steuern in den jährlichen Erhaltungsstrategiegesprächen mit
den Auftragsverwaltungen der Bundesländer die Erhaltungsprogramme
entsprechend.
Inwieweit die Bestandserhaltungsstrategie durch die WSV und das
Schienennetz durch die DB AG überprüft und erneuert wurde, muss noch
geprüft werden.
4. Umwelt- und Klimaschutz fördern
4.1 Schadstoff- und Treibhausgasemissionen sowie Lärm in den Häfen und auf den Wasserstraßen
reduzieren, Ökosysteme erhalten
Es ist derzeit vorgesehen, frühestens Ende 2013 die Struktur der deutschen
Binnenzollämter umfassend zu untersuchen. Hierbei wird auch das Bedürfnis der
einzelnen Zollämter für erweiterte Öffnungszeiten geprüpft, um Ein- und
Ausfuhrabfertigung weiter zu verbessern.
2.5 Optimierung und Flexibilisierung der Zollverfahren
1.4 Förderung der europäischen Kurzstrecken-Seeschifffahrt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/134329. Sollen die bislang nicht realisierten Vorhaben noch vor der jetzt vom Beirat
zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzeptes beschlossenen
Fortschreibung des Maßnahmenplanes vollständig umgesetzt werden, und welche
13 Einzelmaßnahmen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
überprüft (vgl. ebd.)?
Es ist vorgesehen, noch nicht realisierte Vorhaben in die Fortschreibung des
Nationalen Hafenkonzeptes zu übernehmen, sofern sie noch aktuell sind. Gemäß
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/12707 befinden sich 13 Maßnahmen in der Überprüfung oder
wurden noch nicht in Angriff genommen.
Einzelmaßnahme
Der Bund prüft, wie kartellrechtlich zulässige Standorte übergreifende
Kooperation der deutschen Nordranghäfen unter Einbeziehung des
künftigen Jade-WeserPorts unterstützt werden können.
Zur Entmischung von Personen- und Güterverkehren im
Hafenhinterland werden Bund und DB AG Schritte zum Aufbau eines
eigenen Netzes für den Schienengüterverkehr einleiten.
Der Bund wird in Kooperation mit den Ländern
Teilraumordnungspläne für die See- und Binnenhäfen gemäß § 17
Abs. 2 ROG aufstellen.
Der Bund wird prüfen, ob die unterschiedliche Energiebesteuerung der
Umschlagsunternehmen in den See- und Binnenhäfen ebenfalls eine
Wettbewerbsverzerrung darstellt. Ggf. ist zu ermitteln, ob die
Energiebesteuerung der Umschlagsunternehmen in den See- und
Binnenhäfen vereinheitlicht werden kann.
Der Bund prüft mit den Ländern und der Hafenwirtschaft die
Einrichtung von Binnenlandterminals mit Zollzone, um ein
beschleunigtes Routing zu ermöglichen.
Die Notwendigkeit der Einrichtung sog. Binnenzollterminals wird unter den derzeit
gegebenen Umständen nicht gesehen, da ein wirtschaftliches Bedürfnis nach
zollrelevanten Dienstelistungen in diesem speziellen Bereich bislang von Seiten
der Wirtschaft nicht geltend gemacht wurde.
2.4 Einheitliche Energiebesteuerung für die Umschlagsunternehmen prüfen
Noch nicht erfolgt
2.5 Optimierung und Flexibilisierung der Zollverfahren
Bislang kein Bedarf.
2. Wettbewerbsfähigkeit der Häfen verbessern
1.10 Hafenpolitik des Bundes strategisch ausrichten
Die Trennung von schnellen und langsamen Verkehren erhöht die
Leistungsfähigkeit der Schieneninfrastruktur und gehört deshalb zur
Entwicklungsstrategie der DB Netz AG. Im Einzelfall sind auch eigene Strecken -
z. B. für den Hafen-Hinterlandverkehr denkbar. Projekte zum Neu- und
Ausbaubedarf der Schieneninfrastruktur werden im Rahmen der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 untersucht; bei einem positiven
Untersuchungsergebnis können sie in den BVWP aufgenommen werden. Im
anschließenden Gesetzgebungsverfahren besteht dann die Möglichkeit ihrer
Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege. Die Realisierung
hängt danach von der Planung und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln
ab.
1.2 Priorität für den Ausbau von Hinterlandanbindungen
Prüfung bislang nicht erfolgt
Stand der Umsetzung
1. Ausbau der hafenrelevanten Verkehrsachsen und -knoten voranbringen und
Kapazitätsengpässe in den Häfen beseitigen
1.1 Seewärtige Zufahrten ausbauen
Drucksache 17/13432 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbhängig von der jeweiligen Maßnahme ist das Ziel der Überprüfung die
Aktualisierung von Maßnahmen oder die Identifikation von Hindernissen für
die Umsetzung oder die Streichung.
Der Bund wird in Zusammenarbeit mit den Ländern, der
Hafenwirtschaft und der Binnenschifffahrt eine Bestandsaufnahme
des die Binnenschifffahrt und die Binnenhäfen betreffenden
regulatorischen und administrativen Rahmens vornehmen und einen
Bericht vorlegen, der mögliche Entbürokratisierungsmaßnahmen
aufzeigt und bewertet.
Der Bund unterstützt unter Berücksichtigung des nationalen und
europäischen Wettbewerbsrechts die Häfen bei Vorhaben zur
koordinierten Hafenentwicklungen.
Der Bund wird sich aktiv an der Arbeitsgruppe "Konzeptionelle
Vernetzung der See- und Binnenhäfen" beteiligen.
Der Bund startet in Abstimmung mit den Ländern und den
Sozialpartnern, eine Aus- und Weiterbildungsinitiative für den
Maritimen Cluster
Der Bund strebt die Einbeziehung aller Verkehrsträger in sämtlichen
Aus- und Weiterbildungsregelungen an.
Der Bund setzt sich dafür ein, dass Geräuschemissionen von
Hafenumschlagsanlagen und Binnenschiffen gemäß dem Stand der
Technik reduziert werden.
Der Bund wird sich bei den Ländern dafür einsetzen, bundesweit
einheitliche Verfahren der Gefahrenabwehr in den Häfen einzuführen.
Der Bund wird bei einer möglichen Gefährdung der öffentlichen
Ordnung oder Sicherheit die Möglichkeit des EG-Vertrags nutzen,
beabsichtigte Übernahmen von Hafeneinrichtungen durch Investoren
aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen
Freihandelszone zu prüfen.
Bislang ist noch kein solcher Fall eingetreten.
5.3 Einheitliche Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen in Deutschland gewährleisten
Noch nicht erfolgt.
5.4 Ausländische Investitionen bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit prüfen
5. Sicherheit der Lieferketten optimieren
Noch nicht erfolgt.
Noch nicht erfolgt.
4. Umwelt- und Klimaschutz fördern
4.1 Schadstoff- und Treibhausgasemissionen sowie Lärm in den Häfen und auf den Wasserstraßen
reduzieren, Ökosysteme erhalten
Noch nicht erfolgt.
3.3 Zusammenarbeit zwischen See- und Binnenhäfen bei der Ausbildung fördern
3. Ausbildung und Beschäftigung sichern und stärken
3.1 Aus- und Weiterbildungsinitiative für den Maritimen Cluster, die Binnenschifffahrt und die
Binnenhäfen starten
ZDS und BÖB haben am 29.03.2009 eine gemeinsame Arbeitsgruppe
"Konzeptionelle Vernetzung der See- und Binnenhäfen" initiiert. BMVBS wurde
nicht einbezogen.
Bislang wurde kein Bedarf der Häfen angemeldet.
2.9 Kooperationen von Hafenstandorten und -unternehmen unterstützen
2.6 Bürokratische Hindernisse für die Binnenschifffahrt abbauen
Noch nicht erfolgt
2.7 Vermarktung des Seehafenstandortes Deutschland intensivieren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1343210. Welche Maßnahmen hat der Beirat in seiner Sitzung am 11. März 2013 im
Einzelnen als vorrangig beschlossen, und bis zu welchem Zeitpunkt
sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung realisiert werden (bitte nach
den jeweiligen Vorhaben aufschlüsseln)?
11. Welche Gründe gibt es dafür, dass der Beirat zum jetzigen Zeitpunkt
erneut eine Liste von vordringlich umzusetzenden Maßnahmen beschlossen
hat, und inwieweit unterscheiden sich diese aus Sicht der
Bundesregierung von den Maßnahmen, die das Gremium im September 2010 als
prioritär eingestuft hatte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7284)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Beirat hat auf der Sitzung am 11. März 2013 keine neue Liste mit vorrangig
umzusetzenden Maßnahmen beschlossen.
12. Welche der damals als prioritär festgelegten Maßnahmen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt worden (bitte nach
Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?
Mit Blick auf die vom Beirat verabschiedete Liste mit vordringlich
umzusetzenden Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzeptes ergibt sich folgendes Bild:
1.1 Seewärtige Zufahrten ausbauen:
Elbe: Planfeststellungsbeschluss liegt vor – Klagen der Naturschutzverbände
Weser: Planfeststellungsbeschluss liegt vor – Eilanträge der
Naturschutzverbände auf aufschiebende Wirkung und Anfechtungsklagen
Vertiefung Peene: abgeschlossen
Vertiefung Außenems: Planfeststellung ist bei der WSD beantragt.
NOK: Bau der dritten großen Schleuse seit 17. April 2012, Ausschreibung der
Baumaßnahme im April 2013 erfolgt. Planfeststellungsverfahren für Oststrecke
läuft, Vertiefung um 1 m: bisher Voruntersuchung.
1.2 Priorität für den Ausbau der Hinterlandanbindungen:
Fortführung der staatlichen Investitionen auf hohem Niveau: Durchschnittliche
Investitionslinie bis 2016 = ca. 10 Mrd. Euro jährlich.
Regelmäßiger Dialog über die Verkehrsinvestitionen der Länder: Jährliche
Haushalts- und Finanzierungprogrammbesprechungen.
Hafenanbindung: Umsetzung des Programms Seehafenhinterlandverkehr
Bedeutung der ARA-Häfen: Die Betuwelinie hat in D zwei wesentliche
Ausbaustufen: Elektronisches Stellwerk und Blockverdichtung sowie den
dreigleisigen Ausbau der Strecke. Die Planfeststellungsverfahren werden zurzeit
abschnittweise eingeleitet.
Bislang nicht erfolgt: Aufbau eines eigenen Schienennetzes für Güterverkehr.
1.3 Wasser- und landseitige Anbindung der Binnenhäfen verbessern:
Einheitliches Profil für die Wasserstraßen herstellen: Netzkategorisierung.
Drucksache 17/13432 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1.7 Durch kombinierten Verkehr die Verlagerung von Straßengüterverkehr auf
die umweltfreundlichen Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene unterstützen:
Fortführung der KV-Förderung: Neukonzeptionierung der Förderrichtlinie,
Fördermittel 2013: 92,7 Mio. Euro.
Prüfung, ob Umschlaganlagen für den Stück- und Massengutverkehr gefördert
werden können: Prüfung ist erfolgt.
1.8 Hafeninfrastrukturen verbessern, Suprastrukturen modernisieren und
erweitern:
Zuständigkeit der Länder und Hafenwirtschaft.
2.9 Kooperationen von Hafenstandorten und Unternehmen unterstützen:
Aktive Beteiligung des Bundes an der Arbeitsgruppe „Konzeptionelle
Vernetzung der See- und Binnenhäfen“:
Bund wurde bislang nicht einbezogen.
4.1 Schadstoff- und Treibhausgasemissionen, Lärm:
Ballastwasserübereinkommen: Inkrafttreten im Februar 2013
Grenzwerte bei Schiffstreibstoffen, Schiffsabgasen und Einleitungen:
Überarbeitete EG-Schwefel-Richtlinie sieht Angleichung des europäischen Rechts
an Vorgaben aus Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens vor.
Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen, die nicht schwefelhaltig sind:
DEU unterstützt im HELCOM-Rahmen die Einrichtung eines Sondergebiets
für Stickoxidemissionen (NECA) auf der Ostsee sowie die Prüfung einer
NECA Nordsee.
13. Welches Investitionsvolumen umfassen die jetzt vom Beirat als prioritär
eingestuften Maßnahmen, und aus welchen Finanzmitteln sollen diese
realisiert werden?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
14. Welche Auswirkungen hat die nun vorgenommene Priorisierung auf die
Umsetzung der übrigen im Nationalen Hafenkonzept aufgeführten
Maßnahmen, und wurde für diese weiteren Vorhaben ein Zeitplan festgelegt,
sofern es sich nicht um Daueraufgaben handelt?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1343215. Welche Beschlüsse wurden vom Beirat in seiner Sitzung am 11. März
2013 hinsichtlich der Verkehrsinfrastrukturprojekte der „Ahrensburger
Liste“ getroffen, die Teil des Nationalen Hafenkonzeptes sind?
a) Welche dieser Verkehrsinfrastrukturvorhaben, deren Umsetzung der
Bund laut Nationalem Hafenkonzept vorrangig prüft, sind inzwischen
realisiert, bzw. wie ist der aktuelle Umsetzungsstand (bitte nach den
einzelnen Projekten aufschlüsseln)?
b) Wurde in diesem Zusammenhang die „Düsseldorfer Liste“, die
Infrastrukturprojekte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-
Pfalz und Nordrhein-Westfalen umfasst, diskutiert, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Der Beirat hat auf der Sitzung am 11. März 2013 keine Beschlüsse hinsichtlich
der „Ahrensburger“ Liste gefasst.
a) Von den Verkehrsinfrastrukturprojekten der „Ahrensburger Liste“ sind 3
Projekte realisiert (ABS Hamburg–Lübeck, ABS Lübeck/Hagenow Land–
Rostock–Stralsund sowie die A 1 in Niedersachsen). Fast alle übrigen Projekte
sind in Teilabschnitten im Bau oder in Planung. Hierzu zählen die
Schienenprojekte ABS Rostock–Berlin, ABS Oldenburg–Wilhelmshaven, ABS
Stelle–Lüneburg und die ABS Berlin–Pasewalk–Stralsund sowie die
Schienenknoten Hamburg und Bremen;
Straßenprojekte A 14 Schwerin–Magdeburg, A 26 Stade–Hamburg, A 281
Eckverbindung Bremen, A 21 nördlich der A 24 in Schleswig-Holstein, A 7
in Hamburg, die Hafenquerspange, A 20 von Lübeck nach Stade, A 39
Lüneburg–Wolfsburg und die A 20 Küstenautobahn;
Wasserstraßenprojekte Unter- und Außenelbe, Unter- und Außenweser und
die Mittelweser.
Für die Y-Trasse laufen derzeit die Vorplanungen. Für die übrigen Projekte
aus der Liste besteht derzeit kein Bedarf (ABS Pinneberg–Elmshorn) bzw.
ist ein Ausbau nicht vorgesehen (Elbe-Lübeck-Kanal).
b) Nein.
16. Welche Beschlüsse wurden vom Beirat zur Umsetzung des Nationalen
Hafenkonzeptes in seiner Sitzung vom 11. März 2013 hinsichtlich der
Zusammensetzung von Beirat und Lenkungsausschuss gefasst, und welche
Gründe gibt es dafür nach Kenntnis der Bundesregierung?
Der Beirat hat in dieser Sitzung den Lenkungsausschuss beauftragt, eine
Erweiterung des Lenkungsausschusses um alle Bundesländer nochmals zu prüfen und
dem Beirat für seine nächste Sitzung eine Beschlussempfehlung vorzubereiten.
Für den Auftrag wurden in der Beiratsitzung am 11. März 2013 keine Gründe
genannt.
17. Weshalb hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet,
Mechanismen zur Evaluierung der bereits umgesetzten Maßnahmen des Nationalen
Hafenkonzeptes zu etablieren, und plant sie dies für die Zukunft?
Die Bundesregierung beurteilt und bewertet die Umsetzung des Nationalen
Hafenkonzepts regelmäßig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/13432
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/13432
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ISSN 0722-8333]