[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13734
17. Wahlperiode 05. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Andrea Wicklein,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13586 –
Stand und Perspektiven der Erforschung und des Einsatzes von 3D-Druckern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt maßgeblich davon
ab, dass ökonomische Potentiale von Innovationen aus Wissenschaft und
Forschung frühzeitig identifiziert und vielversprechende Ansätze konsequent
gefördert werden. Ein Beispiel für eine neue Technologie, die geeignet erscheint,
Veränderungen in industriellen Produktionsprozessen herbeizuführen, sind so
genannte 3D-Drucker. Diese Technik findet bereits heute erste Anwendung in
der Industrie. Durch diese Technik lassen sich computergesteuert aus flüssigen
oder pulverförmigen Werkstoffen nach vorgegebenen Maßen und Formen
dreidimensionale Werkstücke produzieren. Einige Medien sprechen in diesem
Zusammenhang bereits von einer „dritten industriellen Revolution“. Bereits in der
letzten Legislaturperiode hat sich das Büro für Technikfolgen-Abschätzung
beim Deutschen Bundestag (TAB) im TAB-Bericht „Individualisierte Medizin
und Gesundheitssystem“ (Bundestagsdrucksache 16/12000) in Ansätzen mit
dieser Technologie beschäftigt. Die Autoren der TAB-Studie kamen unter
anderem zu dem Schluss, dass mit der Herstellung von individuellen keramischen
Implantaten als Knochenersatz in absehbarer Zeit zu rechnen sei.
Die Preise für 3D-Drucker sind in den vergangenen Jahren erheblich gesunken,
und sie sind daher auch für Privatpersonen erschwinglich geworden. In
Verbindung mit Open-Source-Mustern (Muster meint in diesem Fall die Datei, in der
die Informationen abgespeichert sind, die der Drucker braucht, um einen
Gegenstand zu drucken) ergeben sich für die private Nutzung vollkommen neue
Möglichkeiten. Hieraus ergeben sich zahlreiche neue Fragen, die sich bisher
nur im Bereich der digitalen Welt gestellt haben. So können mit 3D-Druckern
problemlos verlustfreie Kopien von Inhalten oder Objekten angefertigt werden,
die dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegen. In den Medien wurde darüber
hinaus vor Kurzem über ein hoch umstrittenes Projekt berichtet, in dessen
Rahmen Privatpersonen in den USA an einem Muster arbeiten, welches zur
Produktion einer Waffe in einem 3D-Drucker genutzt werden kann. Nach den
Plänen der Beteiligten soll dieses Muster frei verfügbar gemacht werden.
Eine frühzeitige gesellschaftliche und politische Begleitung dieser Technologie
ist notwendig, um die enormen Chancen und Potenziale zu erkennen und zum Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
31. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13734 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVorfeld des Wirtschaftsstandortes Deutschland nutzen zu können.
Wissenschaft und Forschung können in erheblicher Weise dazu beitragen, dass eine
gesellschaftliche Debatte über Einsatzgebiete und Folgen des Einsatzes von
3D-Druckern frühzeitig und fundiert geführt werden kann. Eine gezielte
Forschungsförderung ist daher unabdingbar.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Unter dem Begriff „3D-Druck“ werden in den Medien unterschiedliche
Technologien subsumiert. Bei den derzeit für Privathaushalte angebotenen Geräten
werden die zu verarbeitenden Materialien (typischerweise thermoplastische
Kunststoffe) in Form von dünnen Strängen zugeführt. Geräte für den professionellen
Einsatz arbeiten typischerweise mit in Form von Pulvern bereitgestellten
Metall- , Keramik- oder Polymerwerkstoffen. Diese werden meist mittels Laser lokal
aufgeschmolzen und so zu einem dreidimensionalen Gegenstand geformt. Ohne
Zweifel ermöglichen diese Technologien sowohl in der Industrie als auch in
Privathaushalten völlig neue Möglichkeiten zur Herstellung von Gegenständen.
Die genannten Entwicklungen auf dem Gebiet additiver Fertigungsverfahren, zu
denen auch verschiedene als „3D-Druck“ bezeichnete Technologien zählen,
werden von der Bundesregierung bereits seit längerer Zeit beobachtet und analysiert.
1. Welche Einrichtungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen
arbeiten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung und
Optimierung von 3D-Drucktechnologien?
Neben vielen universitären Forschungseinrichtungen arbeiten u. a. zahlreiche
Institute der Fraunhofer Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) auf
dem Gebiet additiver Fertigungsverfahren. Allein in der Fraunhofer-Allianz
Generative Fertigung bündeln elf Institute ihre Kompetenzen auf diesem Gebiet.
In der HGF sind insbesondere das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt
(DLR), das Forschungszentrum Jülich, das Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) zu nennen. Darüber hinaus befassen sich u. a. auch das Bayerische
Laserzentrum, das Laserzentrum Hannover, das LZN Laserzentrum Nord Hamburg,
das DMRC-Direct Manufacturing Research Center in Paderborn und das Günter-
Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung in Jena mit dieser
Thematik.
2. Gibt es in Deutschland nach Wissen der Bundesregierung Lehrstühle oder
Forschungsinstitute an Hochschulen, die sich schwerpunktmäßig mit der
Entwicklung von 3D-Drucktechnologien befassen, und falls ja, um welche
Einrichtungen handelt es sich?
Ja, zu nennen sind hier insbesondere:
• RWTH Aachen, u. a. Forschungscampus Digital Photonic Production
• Institut für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften (iwb) der
Technischen Universität München
• Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Sonderforschungsbereich 814 – Additive Fertigung
• Institut für Laser- und Anlagensystemtechnik (iLAS) an der Technischen
Universität (TU) Hamburg-Harburg
• Institut für Produkt Engineering am Lehrstuhl für Fertigungstechnik der
Universität Duisburg-Essen
• Laserinstitut der Hochschule Mittweida.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13734Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten zu dieser Thematik, wenn auch
nicht schwerpunktmäßig, an vielen deutschen Hochschulen wie beispielsweise
der Ruhruniversität Bochum oder der TU Berlin durchgeführt.
3. Wie viele Mittel hat die Bundesregierung im Rahmen der Projektförderung
des Bundes in den letzten zehn Jahren für Forschung und Entwicklung von
3D-Drucker-Techniken vergeben und an wen (bitte um tabellarische
Übersicht)?
Ergänzend zu den im Rahmen der institutionellen Förderung bereitgestellten
Fördermitteln wurden in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der
Projektförderung des Bundes Fördermittel in Höhe von rund 21,2 Mio. Euro vergeben.
Für die gewünschte tabellarische Übersicht wird auf den Anhang 1 verwiesen.
4. In welchen Industriezweigen und zu welchen Zwecken wird nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits heute die 3D-Drucker-Technik eingesetzt?
Additive Herstellungsverfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung
heute u. a. in folgenden Industriezweigen eingesetzt:
• Rapid Prototyping in verschiedenen Bereichen
• automatisierte Herstellung von Zahnersatz
• medizinische Implantate (individuelle Implantate aus Titanlegierungen,
Kunststoff für Hörgeräte) und medizinische Operationshilfen wie 3D-Schablonen
aus Kunststoff
• Werkzeug- und Formenbau, z. B. für die Herstellung von Spritzgussbauteilen
• Sonderanfertigungen wie Greifer oder Hydraulikkomponenten mit
komplexen Geometrien in geringen Stückzahlen
• Schmuckindustrie, hier insbesondere für die materialeffiziente Nutzung von
Edelmetallen
• Auftragsproduktion von kundenspezifischen Designobjekten (e-
Manufacturing) über Internetplattformen
• vereinzelt Sportgeräte und -ausrüstung.
5. In welchen deutschen Industriezweigen und zu welchen Zwecken erwartet
die Bundesregierung den serienmäßigen Einsatz von 3D-Druckern in den
nächsten zehn Jahren?
Falls die in der Antwort zu Frage 14 genannten Herausforderungen bewältigt
werden können, ist mit einem stetig zunehmenden Einsatz von 3D-
Drucktechnologien u. a. in den folgenden Industriezweigen zu rechnen:
• Automobilindustrie (Prototypenfertigung, Vorserienfertigung,
Kleinserienfertigung, evtl. Ersatzteilfertigung, Individualisierung, funktionsoptimierter
Leichtbau)
• Sondermaschinenbau (kleine Stückzahlen, hohe Komplexität, kurze
Innovationszyklen)
• Turbomaschinenbau (Flugtriebwerke, stationärer Turbinenbau) Herstellung
komplexer Bauteile in Leichtbauweise (z. B. Gitterstrukturen) mit
verbesserter Funktionalität (z. B. Kühlung)
• Werkzeug- und Formenbau
Drucksache 17/13734 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• Luft- und Raumfahrtindustrie (Vorserien- und Serienanwendungen,
Individualisierung, funktionsoptimierter Leichtbau)
• Medizintechnik
• Elektronikindustrie
• Sportindustrie (Individualisierung)
• Konsumerprodukte (individualisierte Designobjekte).
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass 3D-Drucker die
industrielle Produktion revolutionieren werden?
Wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung und die industrielle Forschung in Deutschland betrachten
die 3D-Drucktechnik als eine kontinuierliche, längerfristige Entwicklung, die
vor etwa 20 Jahren unter dem Oberbegriff „rapid prototyping“ begann. Darunter
werden im Kern generative Produktionsverfahren verstanden, die geeignet sind,
funktional nicht oder nur eingeschränkt verwendbare Einzelstücke effizient
herzustellen, die z. B. als Design-Modelle oder Abgussformen Verwendung finden.
Unter anderem aufgrund hoher Kosten war zudem die Anwendung der 3D-
Drucktechnik in der Fertigung bislang auf Nischenmärkte beschränkt, etwa in
der Medizintechnik oder beim Formenbau.
Aus Sicht der Bunderegierung handelt es sich beim 3D-Druck zunächst um eine
– sehr interessante und vielversprechende – Ergänzung der
Produktionsverfahren, die sich in den kommenden Jahren in der industriellen Praxis bewähren
muss. Wenn das gelingt, dann ist in einigen Jahren mit einem soliden Wachstum
auf diesem Gebiet zu rechnen.
7. In welchen Anwendungsgebieten wäre nach Auffassung der
Bundesregierung eine Verlagerung des Produktionsprozesses von Unternehmen zu
Konsumentinnen und Konsumenten dank des Einsatzes von 3D-Druckern
wünschenswert?
Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Vorgaben für die Entwicklung
von Marktstrukturen zu machen. Man kann in einer Marktwirtschaft davon
ausgehen, dass neue Produktionstechnologien in dem Maß Märkte und deren
Arbeitsteilung verändern, wie das für die dort beteiligten Akteure (Anbieter/
Nachfrager) vorteilhaft ist. Gegenwärtig kann von einer großflächigen Verlagerung
der Produktion zum Konsumenten nicht die Rede sein. Allerdings sind
Anzeichen dafür erkennbar, dass produktionsbezogene Dienstleistungen, die bislang
nur innerhalb der industriellen und gewerblichen Wertschöpfung genutzt
wurden, in verstärktem Maße auch für Endkunden zugänglich werden (z. B.
Laserschneiden, Herstellen von 3D-Abbildungen oder Designobjekten). Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) arbeitet im Rahmen seiner
Forschungsprojekte u. a. auch mit Partnern aus der sogenannten Maker-Szene
zusammen, da hier das Potenzial der generativen Produktionsverfahren
engagiert und vielfältig erforscht und erprobt wird. So könnte z. B. die
Ersatzteilverfügbarkeit von Geräten und damit deren Lebenszyklus verlängert werden, wenn
Ersatzteile künftig bei Bedarf generativ hergestellt und nicht mehr auf Lager
produziert würden.
8. Welche Unternehmen sind weltweit nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Produktion industriell nutzbarer 3D-Drucker marktführend, und wie
bewertet die Bundesregierung die Weltmarktposition deutscher Hersteller?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13734Im Metallbereich sind nach Kenntnis der Bunderegierung eine Reihe deutscher
Anlagenhersteller (z. B. EOS, SLM Solutions, Concept Laser, Realizer)
führend. Namhafte internationale Wettbewerber gibt es in Großbritannien,
Frankreich und Schweden. Beim Laserauftragschweißen hat die deutsche Firma
TRUMPF eine marktführende Position inne. Das Laserauftragschweißen hat zur
Zeit allerdings noch eine untergeordnete Bedeutung und wird vorwiegend zur
Reparatur und Aufarbeitung teurer Bauteile wie Flugzeugturbinen eingesetzt.
Im Kunststoffbereich sind derzeit US-Unternehmen führend. Aber auch
deutsche Unternehmen (z. B. Voxeljet und EOS) haben sich im Kunststoffbereich
eine starke Marktposition aufgebaut. Als international führende Dienstleister
bzw. Plattformbetreiber für Auftragsdienstleistungen sind z. B. Shapeways
(USA, Niederlande) und Materialise (Belgien) zu nennen.
Neben den Herstellern der industriell nutzbaren 3D-Drucker leisten weitere
Unternehmen aus dem Bereich der Lasertechnik, der 3D-Messtechnik, der CAD/
CAM-Software, der Materialherstellung sowie des Maschinen- und
Anlagenbaus wichtige Beiträge zu dieser guten Position der deutschen Wirtschaft im
internationalen Wettbewerb. Ergänzt wird diese starke Position durch eine Reihe
in Deutschland ansässiger Endanwender mit spezifischem Know-how, etwa in
der Automobilherstellung oder der Luftfahrtindustrie. Durch die von der
Bundesregierung betriebene Projektförderung wird in den
Verbundforschungsprojekten die enge Kooperation von Ausrüstern und Anwendern gefördert, so dass
Innovationen der Ausrüster stets auch auf die Bedürfnisse des Marktes
abgestimmt sind und deutsche Anwender/Produzenten stets Zugang zur neuesten
Fertigungsausrüstung haben und diese schneller als der Wettbewerb für die
Entwicklung innovativer Produkte nutzen können.
Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig internationale Anstrengungen auf
dem Gebiet des 3D-Drucks wie etwa die Gründung des National Additive
Manufacturing Innovation Institute (NAMII) in den USA. Zur Sicherung und zum
Ausbau der starken Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen im Bereich
des 3D-Drucks wird die Bundesregierung ihre konsequente und nachhaltige
Förderung im Bereich der relevanten Schlüsseltechnologien auch in Zukunft
fortsetzen.
9. Hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren zum Thema 3D-
Drucktechnologie Gutachten in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat im genannten Zeitraum keine Gutachten in Auftrag
gegeben. Stattdessen hat die Bundesregierung wiederholt einen breiten Fachdialog
mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft geführt, der zu entsprechenden
FuE-Fördermaßnahmen geführt hat. Dies gilt sowohl für die Verfahren zum
„Rapid Prototyping“ (siehe Antwort zu Frage 6) in den vergangenen 10 bis 15 Jahren,
als auch aktuell für die Forschungsthemen im Zusammenhang mit generativen
Fertigungsverfahren.
Im Rahmen des Agendaprozesses „Photonik 2020“, der im Jahr 2010 gestartet
wurde und dessen Ergebnisse 2011 in das Förderprogramm „Photonik Forschung
Deutschland“ mündeten, wurden additive Fertigungsverfahren und deren
Einbindung in Prozessketten als wichtiges Zukunftsthema identifiziert. Gleichzeitig
stellte sich heraus, dass zur breiten Nutzung des Potenzials dieser Technologien
noch erheblicher Forschungsbedarf besteht. Zur Vorbereitung geeigneter
Fördermaßnahmen fand im Oktober 2012 im BMBF ein Fachgespräch mit führenden
Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft statt. Im November 2012 hat das
BMBF ein Expertenforum initiiert, bei dem Perspektiven und Chancen additiver
Fertigungsverfahren intensiv diskutiert wurden. In der Folge hat das BMBF zwei
FuE-Fördermaßnahmen erarbeitet und im März 2013 veröffentlicht. Dafür stellt
Drucksache 17/13734 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedas BMBF insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung. Arbeiten zu Materialien,
Verfahren und Prozessketten für additive Fertigungsverfahren bilden darin einen
wichtigen Schwerpunkt. Mögliche Gefahren durch neue Technologien sind
parallel Gegenstand der Beratung und der Sicherheitsforschung, etwa verbesserte
Verfahren zur Detektion von gefährlichen Gegenständen.
10. Welche Chancen sieht die Bundesregierung im Bereich des
Gesundheitswesens für den Einsatz von 3D-Druckern, und ab wann rechnet sie mit
einem großflächigen Einsatz dieser Technologie?
Die 3D-Druckertechnologie kommt in der Medizintechnik bereits vereinzelt
zum Einsatz. Sie bietet insbesondere Anwendungspotenziale im Bereich der
Fertigung therapeutischer Unikate. Zur automatisierten Herstellung von Zahnersatz
werden additive Verfahren bereits seit einigen Jahren eingesetzt. Auch bei der
Herstellung von Hörgeräten (individualisierte Hörgeräte haben innerhalb von
zwei Jahren konventionell gefertigte nahezu komplett verdrängt) oder
medizinischen Operationshilfen wie 3D-Schablonen aus Kunststoff werden diese
Verfahren bereits genutzt. Die Fertigung therapeutischer Unikate mit Hilfe der 3D-
Druckertechnologie oder verwandter additiver Verfahren ist zurzeit noch mit
sehr hohen Kosten verbunden. Können letztere nicht durch innovative Lösungen
deutlich reduziert werden, dürfte dies den weiteren Einsatz von 3D-
Druckertechnologien im Gesundheitswesen stark limitieren. Vor dem Hintergrund des
aktuellen Forschungsstandes und der genannten Herausforderungen ist eine belastbare
Prognose, ob und wann es zu einem breiten Einsatz von 3D-Drucktechnologien
im Bereich des Gesundheitswesens kommt, derzeit noch nicht möglich.
11. Welche Forschungsprojekte zum Einsatz von 3D-Drucktechnologie im
Gesundheitswesen bzw. in der Medizintechnologie hat die
Bundesregierung in den letzten vier Jahren gefördert (bitte um tabellarische
Übersicht)?
Ergänzend zu den im Rahmen der institutionellen Förderung finanzierten
Forschungsarbeiten wurden in den vergangenen vier Jahren im Rahmen der
Projektförderung des Bundes im Bereich des Gesundheitswesens bzw. in der
Medizintechnologie folgende Projekte gefördert:
Zuwendungsempfänger Projekttitel
Schaefer Kalk GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft
– Bereich Labor –
Füllstoffe/Pigmente
Verbundprojekt: Biodegradierbare
Kompositwerkstoffe für die generative Fertigung
bioaktiver Knochenersatzimplantate (ActiveBone) –
Teilvorhaben: Maßgeschneiderte funktionelle
PCCs und die Herstellung biodegradierbarer
Kompositwerkstoffe für den SLM-Prozess
EOS GmbH Electro Optical
Systems – Technical
Management (TM)
Verbundprojekt: Biodegradierbare
Kompositwerkstoffe für die generative Fertigung
bioaktiver Knochenersatzimplantate (ActiveBone) –
Teilvorhaben: Grundlagenforschung zur
additiven Fertigung auf Laser-Sintersystemen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1373412. Welche Potenziale hat die Bundesregierung für den Einsatz von 3D-
Drucktechnologien in Wissenschaft und Forschung identifiziert (etwa
hinsichtlich der Konstruktion von nanoskaligen Gerüsten für gezieltes
Zellwachstum)?
Insbesondere spezielle 3D-Drucktechnologien, die geeignet sind, um
submikrometergenau Mikro- und Nanostrukturen herzustellen, eröffnen in Wissenschaft
und Forschung neue Möglichkeiten. Zum Einsatz kommen sie bereits bei
Forschungsarbeiten auf den Gebieten Mikromechanik, Biomedizin, Plasmonik,
Mikrofluidik oder Mikrophotonik. In erster Linie handelt es sich dabei um die
Nutzung der Mehrphotonen-Polymerisation. Dabei werden die angestrebten
Strukturen mittels Laser in photosensitive Materialien geschrieben. Diese
Verfahren werden gegenwärtig genutzt, um im Rahmen der Grundlagenforschung
beispielsweise photonische Kristallstrukturen oder optische Metamaterialien zu
Rheinisch-Westfälische
Technische Hochschule
Aachen – Fakultät 10 –
Medizin und
Universitätsklinikum – Lehrstuhl für
Zahnärztliche
Werkstoffkunde und
Biomaterialforschung
Verbundprojekt: Biodegradierbare
Kompositwerkstoffe für die generative Fertigung
bioaktiver Knochenersatzimplantate (ActiveBone) –
Teilvorhaben: Werkstoffe, bioaktive
Funktionalisierung, mechanische und zellbiologische
Charakterisierung
Karl Leibinger
Medizintechnik GmbH & Co. KG –
Abt. Innovation/
Engineering
Verbundprojekt: Biodegradierbare
Kompositwerkstoffe für die generative Fertigung
bioaktiver Knochenersatzimplantate (ActiveBone) –
Teilvorhaben: Design eines bioresorbierbaren
patientenspezifischen Implantats und Aufbau
von Demonstratoren mittels generativer
Fertigungsverfahren
EOS GmbH Electro Optical
Systems – Technical
Management (TM)
Verbundprojekt: Biodegradierbare
Kompositwerkstoffe für die generative Fertigung
bioaktiver Knochenersatzimplantate (ActiveBone) –
Teilvorhaben: Grundlagenforschung zur
additiven Fertigung auf Laser-Sintersystemen
Fraunhofer-Institut für
Lasertechnik (ILT)
Verbundprojekt: Generative Fertigung von
Knochenersatzimplantaten aus resorbierbaren
Werkstoffen – Resobone –, Teilvorhaben:
Implantatfertigung
Rheinisch-Westfälische
Technische Hochschule
Aachen – Fakultät 5 –
Georessourcen und
Materialtechnik – Fachgruppe
für Metallurgie und
Werkstofftechnik – Institut für
Gesteinshüttenkunde
Verbundprojekt: Generative Fertigung von
Knochenersatzimplantaten aus resorbierbaren
Werkstoffen – Resobone –, Teilvorhaben:
Werkstofftechnik zur Synthese eines an den
Laserschmelzprozeß adaptierten bioresorbierbaren Keramik-
Glas-Verbundwerkstoff
Universitätsklinikum
Aachen – Klinik für Zahn-,
Mund-, Kiefer- und
Plastische Gesichtschirurgie
Verbundprojekt: Generative Fertigung von
Knochenersatzimplantaten aus resorbierbaren
Werkstoffen – Resobone –, Teilvorhaben: In vitro und
in vivo Evaluierung
Zuwendungsempfänger Projekttitel
Drucksache 17/13734 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeuntersuchen. Für die Biowissenschaften lassen sich mit diesen Verfahren
maßgeschneiderte Gerüste für das Zellwachstum und künstliche extrazelluläre
Matrizen herstellen. Solche Gerüste können genutzt werden, um beispielsweise
Knorpelstrukturen als Implantat herzustellen. Des Weiteren könnten 3D-
Druckverfahren durch gezielte Anordnung von beispielsweise Blutgefäßzellen die
Effektivität der Blutgefäßneubildung im Gewebeersatz erhöhen. Eine große
Herausforderung von mittels 3D-Druckertechnologie hergestellten Produkten,
die für den Einsatz im Menschen bestimmt sind, stellt die Suche nach geeigneten
Ausgangssubstanzen und Fertigungsprozessen dar, die den regulatorischen
Anforderungen genügen und so die Patientensicherheit gewährleisten.
Neben der institutionellen Förderung unterstützt die Bundesregierung auch im
Rahmen der Projektförderung – u. a. beispielsweise mit dem Förderprogramm
„Photonik Forschung Deutschland“ – Arbeiten, die das Potenzial dieser
speziellen Form des 3D-Drucks für die Untersuchung von sogenannten
Metamaterialien oder neuen Elementen für die optische Datenübertragung nutzen.
13. Fördert die Bundesregierung Projekte, in deren Rahmen 3D-Drucker
verwendet werden, um mittels embryonaler Stammzellen dreidimensionales
Gewebe wachsen zu lassen, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus entsprechenden Forschungsprojekten?
Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland wird durch
das Stammzellgesetz geregelt (Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes
im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler
Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG)).
Gemäß § 11 StZG sind die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben
durch die zuständige Behörde in einem öffentlich zugänglichen Register zu führen.
Das entsprechende Register ist auf den Internetseiten der zuständigen Behörde,
des Robert Koch-Instituts (RKI), einsehbar (
www.rki.de/DE/Content/Gesund/
Stammzellen/Register/register_node.html).
Gemäß dem Register des RKI werden in Deutschland derzeit keine
Forschungsprojekte durchgeführt, in deren Rahmen 3D-Drucker verwendet werden, um auf
diesem Wege embryonale Stammzellen zur Herstellung von Geweben zu nutzen.
14. Worin sieht die Bundesregierung die größten technischen
Herausforderungen für den Einsatz von 3D-Druckern?
Bei additiven Fertigungsverfahren für den industriellen Einsatz besteht
Forschungsbedarf u. a.:
• bei der Erforschung der Werkstoff-/Bauteileigenschaften sowie deren
Reproduzierbarkeit (u. a. Langzeitbeständigkeit der optischen, mechanischen und
chemischen Eigenschaften)
• zur Steigerung der Prozesssicherheit, Reproduzierbarkeit und Produktivität,
sowie zur Senkung der Fertigungskosten einschließlich einer ggf.
erforderlichen Fertigbearbeitung
• zur Einbindung additiver Fertigungsschritte in Prozessketten und zur
Durchgängigkeit der Datenkette
• zu Methoden für die Online-Qualitätsüberwachung und -sicherung zur
Realisierung einer first-time-right-Fertigung
• zur angepassten Bauteilauslegung und Erarbeitung von Normen und
Richtlinien für die additive Fertigung sowie von Konstruktionsrichtlinien
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13734• zur Optimierung der Werkstoffeigenschaften zur Erhöhung von
Oberflächengüte, Qualität in Aufbaurichtung und Bauteilfestigkeiten
• zur Erforschung der Verarbeitungseigenschaften der Werkstoffe, u. a. im
Hinblick auf Aufschmelz- und Kristallisationsverhalten sowie Fließverhalten der
Schmelze
• zu optimal zugeschnittenen Partikelgrößenverteilungen bei
Pulverbettverfahren und zu optimalen Fließeigenschaften
• zur Erweiterung der mit generativen Verfahren verarbeitbaren
Werkstoffpalette
• zur Modellierung additiver Verfahren
• zur Entwicklung von Design- und Simulationswerkzeugen für das 3D-
Drucken, die insbesondere auch für das 3D-Design durch Anwender oder
Endkunden genutzt werden können.
Für den Einsatz im privaten Bereich bestehen technische Herausforderungen vor
allem bei dem derzeit prinzipbedingt noch sehr eingeschränkten
Materialspektrum.
15. Worin sieht die Bundesregierung die größten rechtlichen
Herausforderungen für den Einsatz von 3D-Druckern?
Rechtliche Herausforderungen, die aus dem Einsatz von 3D-Druckern
resultieren können, sieht die Bunderegierung im Bereich des Verbraucherschutzes und
des Waffenrechts.
Über Internet-Plattformen können Laien selbstkonstruierte Gegenstände mittels
3D-Druckverfahren herstellen lassen und zum Kauf anbieten. Damit besteht die
Gefahr, dass in größerem Umfang nicht sachgerecht ausgelegte Produkte in
Umlauf gebracht werden und im schlimmsten Fall dem Verbraucher Schaden
zufügen. Auch wenn die Dienstleister in ihren AGB auf solche Gefahren ausdrücklich
hinweisen, sind diese eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der dort
angebotenen Gegenstände für den Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar. Eine
gefüllte Espresso-Tasse suggeriert, dass die gedruckte Tasse tatsächlich auch
gefahrlos zum Trinken von Espresso genutzt werden kann. Gleiches gilt für einen
Lampenschirm. Der Verbraucher ist es gewohnt, dass dieser so konstruiert ist,
dass er sich bei zweckentsprechender Benutzung z. B. nicht entzünden kann.
Wenn der 3D-Druck in Zukunft dazu führt, dass vermehrt Laien Produkte
konstruieren und in Verkehr bringen, besteht aus Sicht der Bundesregierung
rechtlicher Handlungsbedarf bei der Stärkung des Verbraucherschutzes.
Bezüglich des Handlungsbedarfs beim Waffenrecht wird auf die Antworten zu
den Fragen 23 und 24 verwiesen.
16. Worin sieht die Bundesregierung den größten gesellschaftlichen Nutzen
für den Einsatz von 3D-Druckern?
Gesellschaftlicher Nutzen kann sich aus der effizienten Nutzung von Ressourcen
durch die hohe Materialeffizienz ergeben, ebenso durch die Umsetzung neuer
Logistikkonzepte mit verteilten Produktionsstätten und damit einhergehend einem
reduzierten Transportbedarf von Endprodukten sowie durch die Herstellung von
topologieoptimierten Strukturen für Leichtbauanwendungen.
Zu dem für das Bedarfsfeld Gesundheit erwarteten Nutzen wird auf die Antwort
zu Frage 10 verwiesen.
Drucksache 17/13734 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus profitiert die Gesellschaft von schnelleren Innovationszyklen und
niedrigeren Markteintrittsbarrieren für Kleinstunternehmer. Individuell
angepasste Produkte haben zudem potenziell einen größeren Kundennutzen. 3D-
Drucktechnologien eröffnen für jeden Einzelnen neue Möglichkeiten, innovative
Gegenstände zu erdenken und umzusetzen. Open Source- und Open Innovation-
Ansätze, die bislang vor allem im Softwarebereich verbreitet sind, lassen sich so
auch auf die Entwicklung und Optimierung von Alltagsgegenständen übertragen.
Von der sog. Maker-Szene wurde dieses Konzept bereits vor einiger Zeit
aufgegriffen. Gleichzeitig ermöglichen 3D-Druckverfahren auch die Anfertigung von
nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen, so dass defekte Geräte und Gebrauchsgüter
länger genutzt werden können.
17. Worin sieht die Bundesregierung den größten wirtschaftlichen Nutzen für
den Einsatz von 3D-Druckern?
Neben den in der Beantwortung der Frage 16 aufgezeigten Effekten bieten die
generativen Fertigungstechnologien zusätzliche Möglichkeiten, der wachsenden
Nachfrage nach höherer Individualität der Produkte kostengünstig entsprechen
zu können. Weiterhin spielt im Marketing die Einbindung des Kunden in den
Entwicklungsprozess von Produkten eine wachsende Rolle, und auch dafür bieten
generative Herstellungsverfahren zusätzliche Optionen. Für die
Angebotsstruktur der deutschen Industrie stellen schließlich Materialien, Software und Geräte
für generative Fertigungsverfahren einen künftig wachsenden internationalen
Markt dar.
18. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung heute durchschnittlich
ein 3D-Drucker, wie haben sich die Beschaffungskosten für einen 3D-
Drucker seit 2005 entwickelt, und liegen der Bundesregierung Schätzungen
vor, wie sich die Kosten für die Beschaffung eines 3D-Druckers, der sich
im privaten Bereich nutzen lässt, in den nächsten Jahren entwickeln
werden?
Die Preise für 3D-Drucker, die sich prinzipiell im privaten Bereich nutzen
lassen, variieren je nach Bauraumgröße, Arbeitsgeschwindigkeit, nutzbarem
Materialspektrum und Präzision zwischen 400 und 25 000 USD. Im Segment
unterhalb von 1 500 USD liegt der durchschnittliche Preis aktuell bei etwa 940 USD.
Damit haben sich die Beschaffungskosten gegenüber 2005 deutlich reduziert.
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Schätzungen zur künftigen
Entwicklung der Beschaffungskosten von 3D-Druckern für den Privatgebrauch vor.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Preise durch Innovation und
zunehmenden Wettbewerb weiter sinken werden.
19. Welche Werkstoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung
heutzutage schwerpunktmäßig bei 3D-Druckern eingesetzt, und fördert die
Bundesregierung Forschungsprojekte, um neue Werkstoffe für den Einsatz in
3D-Druckern zu entwickeln?
Schwerpunktmäßig werden heute im industriellen Umfeld verschiedene
Metalle, Keramiken und Polymere für die Verarbeitung in 3D-Druckprozessen
eingesetzt. 3D-Drucker, die für den Einsatz in Privathaushalten konzipiert sind,
verarbeiten überwiegend thermoplastische Polymere. Eine etwas breitere
Materialpalette steht auch Privathaushalten über Dienstleister zur Verfügung.
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit Forschungsarbeiten zur
Erweiterung der druckbaren Materialpalette gefördert. Mit der aktuellen Förder-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13734maßnahme „Photonische Prozessketten“ (siehe Antwort zu Frage 9) werden
explizit weiterführende Forschungsarbeiten zu diesem Thema adressiert.
20. Welche energetischen Vorteile oder Nachteile bietet nach Kenntnis der
Bundesregierung der Einsatz von 3D-Druckern in Produktionsprozessen?
Eine pauschale Aussage zu energetischen Vor- und Nachteilen von 3D-Druckern
ist kaum möglich und muss stets für den konkreten Anwendungsfall getroffen
werden. In einigen Fällen, wenn beispielsweise auf die aufwändige Herstellung
einer Form verzichtet werden kann, ergeben sich energetische Vorteile. Gleiches
gilt, wenn mit Hilfe neuer Logistikkonzepte und verteilter Produktionsstätten
Gegenstände erst dort gefertigt werden, wo sie benötigt werden, so dass
Transporte über längere Strecken vermieden werden können. Grundsätzlich ist das
Aufschmelzen von Materialien mittels Laserstrahl im Allgemeinen energetisch
ungünstiger als alternative Heizmethoden. Energetische Vorteile bietet der Laser
dann, wenn durch seinen Einsatz eine gezielte lokale Erwärmung erfolgt und
Ofenprozesse, bei denen das gesamte Bauteil erwärmt wird, vermieden werden.
Im Fall des 3D-Drucks muss jedoch zur Bauteilherstellung das gesamte
Volumen des Bauteils Schritt für Schritt aufgeschmolzen werden, so dass hier
gegenwärtig in der Regel eher mehr Energie als bei vergleichbaren konventionellen
Fertigungsprozessen aufgewendet werden muss.
21. Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung 3D-Drucker nutzen, um
auch größere Produkte (z. B. Roboter, Triebwerke) produzieren zu
können, und falls ja, welche Herausforderungen ergeben sich hieraus für die
Zukunft des Industriestandortes Deutschland?
Derzeit ist der Bauraum von 3D-Druckern noch beschränkt. Hinzu kommt, dass
für größere Bauteile auch die Problematik der herstellungsbedingten internen
Verspannungen stark an Gewicht gewinnt. Prinzipiell ist es aber denkbar, dass
es in Zukunft zu einer weiteren Skalierung des Bauraums kommt. Derzeit gibt
es aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass in absehbarer Zeit große,
komplexe, aus einer Vielzahl unterschiedlicher Materialien bestehende Produkte
wie komplette Roboter oder Triebwerke vollständig mittels 3D-Druck
hergestellt werden.
22. Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit 3D-Druckern einen
Gesetzgebungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Nein, die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Gesetzgebungsbedarf. Zur
generellen Einschätzung siehe die Antworten zu Frage 15 sowie zu den Fragen
23 bis 25.
23. Wäre nach Auffassung der Bundesregierung der Ausdruck einer
einsatzfähigen Waffe (etwa einer Pistole) in einem 3D-Drucker nach geltendem
Recht verboten, und falls ja, welche rechtlichen Vorgaben wären hier
einschlägig?
Der Ausdruck einer einsatzfähigen Waffe in einem 3D-Drucker ist eine
gewerbsmäßige Waffenherstellung nach § 21 Waffengesetz (WaffG) bzw. § 21a WaffG
odereinenichtgewerbsmäßigeWaffenherstellungnach§ 26WaffG,fürdiejeweils
eine Waffenherstellungserlaubnis erforderlich ist. Die Strafvorschrift für die
gewerbsmäßige Waffenherstellung ohne Erlaubnis ist in § 52 Absatz 1 Nummer 2
BuchstabecWaffGgeregelt(FreiheitsstrafevonsechsMonatenbiszufünfJahren).
Drucksache 17/13734 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Strafvorschrift für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung ist in § 52
Absatz 3 Nummer 3 WaffG geregelt (Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder
Geldstrafe).
24. Inwieweit ist die Erarbeitung bzw. die Verbreitung eines Musters, mit dem
eine Waffe an einem 3D-Drucker produziert werden kann, in Deutschland
strafbar?
Die Erarbeitung und Verbreitung von Bauplänen oder Software für die
Herstellung herkömmlicher Waffen ist waffenrechtlich nicht strafbar.
25. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich
Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz im Zusammenhang mit 3D-
Druckern, und wie plant sie diesen zu begegnen?
3D-Drucktechnologien ermöglichen mit verhältnismäßig geringem Aufwand
die Vervielfältigung von Werken und Schutzgegenständen, die durch
Immaterialgüterrecht, insbesondere durch das Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht oder
Geschmacksmusterrecht (Designrecht) geschützt sind. Verletzungen dieser
Rechte beim Einsatz von 3D-Druckern sind im Einzelfall möglich.
Nach Ansicht der Bundesregierung reicht der bislang vorhandene Rechtsrahmen
in diesem Bereich aus, um den mit dem Einsatz von 3D-Druckern verbundenen
Rechtsfragen sachgerecht begegnen zu können. Für das Urheber-,
Geschmacksmuster- und Markenrecht sind neue, durch die Verwendung von 3D-Druckern
aufgeworfene Rechtsfragen bis jetzt nicht bekannt geworden. Regelungsbedarf
in diesem Bereich ist derzeit nicht erkennbar. Die Technologie für 3D-Drucker
ist unter den allgemeinen patentrechtlichen Voraussetzungen patentierbar. Das
Patentrecht trifft allerdings keine Aussage zu der Zulässigkeit oder
Rechtswidrigkeit der Nutzung patentierter Erfindungen. Regelungsbedarf ist auch im
Patentrecht derzeit nicht erkennbar.
26. Wie viele Unternehmen in Deutschland arbeiten, produzieren oder bieten
Dienstleistungen im Bereich von 3D-Druckern an (bitte nach
Unternehmensgröße aufschlüsseln)?
Amtliche Statistiken derartiger Unternehmen liegen nicht vor. Eine innerhalb der
Bearbeitungszeit dieser Anfrage durchgeführte, kurze Recherche ergab eine Zahl
von mindestens 28 kleinen und mittelgroßen sowie 19 großen Unternehmen, die
in Deutschland im genannten Bereich arbeiten, produzieren oder
Dienstleistungen anbieten.
27. Welche Chancen verbindet die Bundesregierung mit dem Einsatz von
3D- Druckern?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7, 10, 12, 16 und 17 verwiesen.
28. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass auch in Kultur und
Kunst der Einsatz von 3D-Druckern erhebliche Potenziale bietet, und falls
ja, in welcher Form fördert der Bund diese Form des Einsatzes von 3D-
Druckern?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die 3D-Drucktechnik auch im
Bereich von Kunst und Kultur Potenziale bietet. Durch die Möglichkeit der Ent-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13734kopplung von Kreativität und manueller Ausführung entstehen neue Freiräume
für die künstlerische Gestaltung von Objekten und die Schaffung von Kunst. So
wurde etwa vor kurzem in Deutschland ein mit einem 3D-Drucker gefertigtes
Kleid vorgestellt; eine LED-Lichtinstallation an einer Brücke in San Francisco
erfolgte unter Verwendung einer großen Zahl von mit einem 3D-Drucker
gefertigten Befestigungselemente usw.
Die potenzielle Bedeutung von 3D-Druckern ergibt sich für Designer,
Architekten und Künstler zunächst aus der Möglichkeit, neue, komplexe Formen zu
schaffen, die mit konventionellen Techniken nicht realisierbar sind. Darüber
hinaus stellt der 3D-Druck aber auch eine neue Grundlage für die Verknüpfung
von digitaler und realer Erfahrung dar. So wie digitale Kameras und
Bildbearbeitung die Fotografie verändert haben und online-Netzwerke heute dazu
beitragen, unser Leben zu digitalisieren, so erschließt der 3D-Druck den umgekehrten
Weg: die Übertragung des digitalen Schaffens in eine „Dingwelt“.
Bezüglich der Unterstützung durch die Bundesregierung ist anzumerken, dass
die Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler zu den Aufgaben der
Länder und Kommunen gehört. Der Staatsminister für Kultur und Medien fördert
Künstlerinnen und Künstler in der Regel nicht individuell, sondern indirekt,
indem er Kultureinrichtungen mit bundesweiter Bedeutung unterstützt. Durch die
Vergabe von Fonds hat die Kulturstiftung des Bundes wichtige Aufgaben in der
Künstlerförderung übernommen. Die Fonds entscheiden in eigener
Verantwortung über die Vergabe von Mitteln; Arbeiten zum 3D-Druck können hierbei
Berücksichtigung finden.
29. Ist es zutreffend, dass die Europäische Weltraumorganisation (ESA)
Projekte unterstützt bzw. verfolgt, in deren Rahmen die Möglichkeit
untersucht werden soll, aus Mondgestein eine Mondstation auszudrucken, und
falls ja, sieht die Bundesregierung grundsätzlich die Möglichkeit, 3D-
Drucktechnologien zu nutzen, um etwa in schlecht erreichbaren Regionen
Infrastrukturen aufzubauen?
Die ESA hält die additive Fertigung für eine Zukunftstechnologie mit großem
Potential. Dabei arbeitet die ESA nicht an den Herstellungsverfahren selbst,
sondern untersucht deren möglichen Einsatz für die Weltraumforschung und die
Weltraumtechnologie. So ließ die ESA die Nutzung des Mondgesteins als
Ausgangsmaterial für die Herstellung von großen Strukturen studieren. Auch sollen
Einsatzmöglichkeiten zur Herstellung von Antennenschüsseln, Komponenten
von Treibstofftanks usw. untersucht werden. Alle aktuellen Projekte der ESA
hierzu befinden sich derzeit in der Studien- bzw. Machbarkeitsphase. Eine
Bewertung der Übertragbarkeit der Ergebnisse für den Aufbau von Infrastrukturen
in schwer zugänglichen Regionen lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
durchführen. Prinzipiell ist die Nutzung von 3D-Drucktechnologien für solche
Aufgaben denkbar. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass in den schwer
zugänglichen Regionen in ausreichendem Maß Energie zum Betrieb eines 3D-Druckers
bereitgestellt werden kann und dass die hohen Kosten eines solchen Vorgehens
akzeptiert werden. Zudem ist zu beachten, dass ein 3D-Drucker kein Material
erzeugt, sondern auf die Verfügbarkeit von druckbarem Material angewiesen ist.
In der Regel und auf absehbare Zeit wird der konventionelle Aufbau von
Infrastruktur, im einfachsten Fall mittels Wasser und Lehm, deutlich kostengünstiger
und wesentlich einfacher umsetzbar sein.
30. Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die
Veränderung von Produktionsabläufen durch die Einführung von 3D-
Druckern auf die heutigen Berufsbilder?
Drucksache 17/13734 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWie jedes neue Fertigungsverfahren wird auch der 3D-Druck bestehende
Berufsbilder verändern und ggf. sogar neue Berufsbilder schaffen. In
Ausbildungsordnungen, die duale Ausbildungsberufe regeln, werden verbindliche Mindestinhalte
einer Ausbildung festgelegt. Es können aber auch nur solche Ausbildungsinhalte
in Ausbildungsordnungen bindend geregelt werden, die bereits von einem
Großteil der Betriebe vermittelt bzw. praktisch umgesetzt werden können.
Ausbildungsordnungen können organisatorische, technische oder gesellschaftliche
Entwicklungen nicht vorwegnehmen, dies würde die Ausbildungsbetriebe in
Bedrängnis bringen und letztlich betriebliche Ausbildung verhindern. Daher können
neue Technologien erst dann in Ausbildungsordnungen berücksichtigt werden,
wenn diese eine nachhaltige und branchenweite Verbreitung in Betrieben
gefunden haben.
Die Entwicklungen im Bereich von 3D-Druckern sind zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht so weit gediehen, dass entsprechende Inhalte bereits in
Ausbildungsordnungen als verbindliche Mindestinhalte aufgenommen werden könnten.
Betriebe, die aber schon über entsprechende Technologie verfügen, können
jederzeit über die Ausbildungsinhalte hinausgehende Qualifikationen anbieten und
vermitteln. Seitens der Bundesregierung wird die Entwicklung im Bereich der
3D-Technologien aufmerksam verfolgt. Bei einem entsprechenden Stand der
Entwicklung und Verbreitung von 3D-Druckern werden adäquate
Ausbildungsinhalte Eingang in duale Ausbildungsordnungen finden. Erste Veränderungen
bei einzelnen Berufsbildern sind bereits in den Bereichen Dentallabor, Formen-
und Modellbau zu beobachten. Neben handwerklichen Fähigkeiten gewinnt
zunehmend auch die Arbeit am Computer mit entsprechender Design-Software an
Bedeutung.
Drucksache 17/13734 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13734 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13734 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]