[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13814
17. Wahlperiode 07. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Markus Tressel,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13611 –
Beschluss und Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, „den neuen NRVP dem
Deutschen Bundestag und den kommunalen Spitzenverbänden zur
Beschlussfassung vorzulegen“ und anschließend „die darauf basierende Förderrichtlinie“
zu überarbeiten (Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und
Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) am 14./15. September 2011 in Neuruppin,
Top 4.9 „Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans“). Beides ist
bislang nicht erfolgt. Zwar hat das Bundeskabinett am 6. September 2012 den
Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP 2020) beschlossen und den
Deutschen Bundestag im Oktober 2012 davon unterrichtet. Aber erst am 24. April
2013, also mehrere Monate nach dem Inkrafttreten des NRVP 2020, kam es zu
einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages. Somit konnten weder
die Ergebnisse der Anhörung noch die Anträge zur Nachbesserung des NRVP
2020 der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD berücksichtigt
werden. Auch ist bisher nicht bekannt, ob und bis wann eine Beschlussfassung
des NRVP 2020 durch den Deutschen Bundestag möglichweise noch erfolgen
soll.
Hauptkritikpunkt der Sachverständigenanhörung am 24. April 2013 im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages
war, dass die Bundesregierung auf konkrete Ziele und Fristen insbesondere zur
Steigerung des Radverkehrsanteils verzichtet hat. Übereinstimmende Kritik
gab es von Seiten der Experten auch, dass der NRVP 2020 unterfinanziert sei
bzw. dass konkrete Aussagen zum erforderlichen Finanzierungsvolumen für
Projekte des Bundes vermieden wurden. Ferner wurde die geringe personelle
und institutionelle Verankerung des Radverkehrsressort im Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie die unzureichende
Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Ressorts, wie z. B. dem
Bundesministerium für Gesundheit, kritisiert. Einige Experten schlugen daher zur Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 5. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13814 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekonkreten Umsetzung einen Aktionsplan zur Umsetzung des NRVP 2020 vor
(Stellungnahme des Deutschen Verkehrssicherheitsrates – DVR) bzw.
forderten einen gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung des NRVP 2020
(Stellungnahme des Deutschen Instituts für Urbanistik gGmbH – difu).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Bundesregierung stellt der Radverkehr einen wichtigen Bestandteil
einer nachhaltigen Verkehrs- und Mobilitätspolitik dar. Sie hat daher nach
einem umfangreichen Beteiligungs- und Erarbeitungsprozess am 6. September
2012 den „Nationalen Radverkehrsplan 2020 – Den Radverkehr gemeinsam
weiterentwickeln“ vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/10681). Darin würdigt
sie eingehend die verkehrlichen und wirtschaftlichen Chancen des Fahrrades,
benennt seine vielfältigen Potenziale und verdeutlicht die Verknüpfung der
Radverkehrsförderung mit wichtigen politischen und gesellschaftlichen Zielen,
z. B. den Klima- und Umweltschutz, die Stadtentwicklung oder die Gesundheit.
Mit dem NRVP 2020 bekennt sich die Bundesregierung zu ihrer Verantwortung
für eine nachhaltige Mobilität im Allgemeinen und für die Unterstützung des
Radverkehrs in Deutschland im Besonderen.
Der bisherige NRVP (NRVP 2002–2012) hat dazu beigetragen, dass positive
Effekte erzielt wurden, so etwa eine deutschlandweite Steigerung des
Radverkehrsanteils sowie die Festigung eines Bewusstseins für den Radverkehr,
vor allem bei Ländern und Kommunen. Um dieses erfolgreiche Instrument der
Radverkehrsförderung auch über das Jahr 2012 hinaus fortführen zu können,
wurde im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode festgelegt: „Der
Radverkehr stellt für uns einen wichtigen Bestandteil städtischer Mobilität dar.
Deshalb werden wir den Nationalen Radverkehrsplan weiterentwickeln.“
Der NRVP 2020 bildet vor diesem Hintergrund – wie zuvor der NRVP 2002–
2012 – die Grundlage für die Radverkehrspolitik des Bundes in Deutschland
und definiert die Rahmenbedingungen zur Stärkung des Fahrradverkehrs als
Gesamtsystem. Die Bundesregierung nimmt mit dem NRVP 2020 erneut eine
wichtige Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber der
Radverkehrsförderung ein und setzt wichtige Impulse für eine nachhaltige Mobilität sowie
für attraktive Städte und Gemeinden.
Mit dem NRVP 2020 werden die grundsätzlichen Leitlinien für die
Radverkehrsförderung der kommenden Jahre dargestellt. Er ist dabei auf neue
verkehrs- und gesellschaftspolitische Herausforderungen, wie z. B. die
zunehmende Elektromobilität im Radverkehr, Kapazitätsprobleme in den Städten
oder die Akzentuierung des Radverkehrs im ländlichen Raum, ausgerichtet. Im
NRVP 2020 werden die Aufgaben und konkrete Maßnahmen des Bundes
beschrieben. Um zu verdeutlichen, dass eine wesentliche Zuständigkeit im
Bereich des Radverkehrs bei Ländern und Kommunen liegt, wird ihr
Aufgabenbereich vom NRVP 2020 durch gezielte Maßnahmenvorschläge und
Empfehlungen mit umfasst.
Das Ziel des NRVP 2020 ist es, den Radverkehr attraktiver und sicherer zu
machen sowie darüber hinaus den sogenannten Umweltverbund aus
Öffentlichem Personennahverkehr, Fuß- und Radverkehr insgesamt zu stärken.
Der NRVP 2020 wurde in der Fachwelt und der Öffentlichkeit überwiegend
positiv aufgenommen. Hervorgehoben wurden vor allem das Verfahren seiner
Erarbeitung im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses unter
Einbeziehung von Akteuren aus den Ländern, Kommunen, Verbänden und der
Wissenschaft sowie die gute und zutreffende Beschreibung der Situation des
Radverkehrs in Deutschland und der anstehenden Herausforderungen in den
einzelnen Handlungsfeldern des NRVP 2020. Dies ist auch von den Experten
im Rahmen der öffentlichen Sachverständigenanhörung am 24. April 2013 im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13814Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausdrücklich anerkannt und
positiv bewertet worden.
1. Aus welchen Gründen wurde der NRVP 2020 nicht vor Inkrafttreten
abschließend im Deutschen Bundestag beraten?
2. Wann soll der NRVP 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen
werden?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der seit 1. Januar 2013 gültige Nationale Radverkehrsplan (NRVP) 2020 ist ein
Strategiepapier der Bundesregierung, das die grundlegenden Leitlinien für die
Radverkehrspolitik der kommenden Jahre darstellt und die Arbeitsgrundlage
für die Radverkehrsförderung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) bildet. Die Bundesregierung hat dem Deutschen
Bundestag mit Schreiben vom 6. September 2012 den NRVP 2020 zur
Kenntnisnahme übersandt. Ein Beschluss des Bundestages ist – wie zuvor bei der
Unterrichtung der Bundesregierung über den NRVP 2002–2012 – nicht
erforderlich.
3. Bis wann wird die Bundesregierung die neue Richtlinie zur Förderung
nichtinvestiver Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP 2020 fertigstellen?
Die Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung
des NRVP 2020 liegt im Entwurf vor und befindet sich aktuell im
beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Die
Richtlinie tritt voraussichtlich noch 2013 in Kraft.
4. Warum hat die Bundesregierung im NRVP 2020 lediglich mögliche
Potenziale ausgewiesen und auf konkrete messbare Fristen und Ziele verzichtet,
obwohl diese im Rahmen der Erarbeitung des NRVP 2020 von Experten
und Verbänden ausdrücklich gefordert worden waren?
Jedes Verkehrsmittel soll sich entsprechend seiner Stärken aus eigener Kraft
entwickeln. Die Bundesregierung hat im NRVP 2020 dem formulierten Potenzial
eines bundesweiten Radverkehrsanteils von 15 Prozent daher den Vorzug
gegeben vor der Nennung von eher gegriffenen Zielwerten von 20 oder 30 Prozent,
weil es sich um eine realistische Einschätzung der möglichen
Radverkehrsentwicklung handelt. Diese Einschätzung wurde mit Unterstützung einer Reihe
von führenden Experten der Mobilitätsforschung erarbeitet. Wichtiger als die
Diskussion um verbindliche Zielwerte ist vielmehr die systematische
Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, so dass die Menschen mehr mit dem Fahrrad
fahren. Dazu soll auch der neue NRVP 2020 beitragen.
5. Plant die Bundesregierung die Erarbeitung eines Aktionsplans zur
Umsetzung des NRVP 2020?
Falls nein, welche Instrumente zur konkreten Umsetzung sind stattdessen
geplant?
6. Plant die Bundesregierung ein Bundesradverkehrsgesetz oder andere
gesetzliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung des NRVP 2020?
Falls ja, welche?
Drucksache 17/13814 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Plant die Bundesregierung einen Aktionsplan für Nahmobilität aufzulegen,
nach dem Vorbild der Schweizer Strategie für den sogenannten
Langsamverkehr bzw. des Aktionsplans des Bundeslandes NRW „Nahmobilität
2.0“?
Die Fragen 5, 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung plant zur Umsetzung des NRVP 2020 weder einen
Aktionsplan oder ein Bundesradverkehrsgesetz noch einen Aktionsplan
Nahmobilität. Der NRVP 2020 enthält bereits eine Vielzahl konkreter Maßnahmen für
den Bund und Maßnahmenvorschläge für Länder und Kommunen. Im Hinblick
auf die grundgesetzliche Kompetenzverteilung konnte und wollte der NRVP
gegenüber den Ländern, Gemeinden und Verbänden im Übrigen keine konkreten
Maßnahmen festschreiben. Die tatsächliche Ausgestaltung der
Radverkehrspolitik auf Grundlage des NRVP 2020 ist nun von den beteiligten Akteuren im
Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und in fach- und ebenübergreifender
Zusammenarbeit zu leisten.
Im Zusammenhang mit geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen wird
derzeit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften zum Radverkehr
überarbeitet. Im Rahmen eines Projektes der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) wird ein Handlungsleitfaden zur Radwegebenutzungspflicht erarbeitet.
Dies dient der Schaffung von Rechtssicherheit im Nachgang zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2010, das die Anforderungen
an die Benutzungspflicht von Radwegen konkretisiert hat. Mit diesem
Handlungsleitfaden wird für die zuständigen Behörden vor Ort ein Instrument
bereitgestellt, das diese beim Umgang mit der Radwegbenutzungspflicht unterstützt.
8. Warum geht die Bundesregierung im neuen NRVP davon aus, dass der
Radverkehrsanteil in Deutschland bis zum Jahr 2020 lediglich auf
15 Prozent ansteigen wird, obwohl dieser laut Deutschem Mobilitätspanel
(2012) schon im Jahr 2011 bei 14,7 Prozent lag?
Bei der Einordnung des für das Jahr 2011 erhobenen Einzelwertes im Rahmen
des Deutschen Mobilitätspanels (MOP) ist Folgendes zu berücksichtigen: Der
Anteil der Fahrradfahrten an allen Wegen bewegte sich in den vergangenen
Erhebungszeiträumen des MOP 2002–2011 vorwiegend zwischen 10 und
12 Prozent. Lediglich im Jahr 2011 stieg der Fahrradanteil auffällig stark auf
14,7 Prozent an. Diesen hohen Einzelwert führen die mit den Erhebungen
beauftragten Experten in Teilen auf einen „Schönwettereffekt“ des Jahres 2011
zurück. Der im NRVP 2020 genannte Potenzialwert eines bundesweiten
Radverkehrsanteils von 15 Prozent bis zum Jahr 2020 ist daher realistisch.
Grundlage dafür war eine Abschätzung führender Experten der Mobilitätsforschung,
in die auch die mit dem MOP beauftragten Wissenschaftler einbezogen waren.
9. Wie wird der Bedarf für den Ausbau und Erhalt von Radverkehrsanlagen
an Bundesstraßen ermittelt?
Die Verteilung der im Haushalt zur Verfügung stehenden Radwegemittel erfolgt
proportional der jährlichen Bedarfsmeldungen der Bundesländer. Die
Verwendung der Radwegemittel im Einzelnen liegt in der Zuständigkeit der
Auftragsverwaltungen der Bundesländer.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1381410. Warum hat die Bundesregierung im NRVP 2020 auf konkrete Aussagen
zum Investitionsbedarf für Radverkehrsanlagen an Bundesstraßen
verzichtet, obwohl der jährliche Finanzbedarf pro Einwohner für Neubau,
Erneuerung und Betrieb im Kurzgutachten der Planungsgemeinschaft
Verkehr Hannover aus dem Jahr 2012 für das BMVBS nicht nur für
Länder und Kommunen, sondern auch für den Bund detailliert dargestellt
wird?
Ein wichtiger Wunsch der an der Erarbeitung des NRVP 2020 beteiligten
Expertinnen und Experten war es, mit dem NRVP gerade für Kommunen einen
finanziellen Orientierungsrahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung
anzugeben. Mit dem genannten Kurzgutachten ist die Bundesregierung diesem
Wunsch nachgekommen.
Bei den im Gutachten ermittelten Daten handelt es sich um eine grobe
Abschätzung des Finanzbedarfs im Hinblick auf den Radverkehr, die auf Basis
verschiedener Annahmen und Vergleichsdaten ermittelt wurde. Im Zuge der
Umsetzung des NRVP 2020 wird der Bund zur Ermittlung der erforderlichen
Haushaltsmittel in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen
detaillierter untersuchen, welcher Finanzbedarf für Investitionen in die
Radverkehrsinfrastruktur auf den verschiedenen Ebenen in den kommenden zehn
Jahren notwendig ist. Die entsprechende Studie wird das BMVBS im Rahmen des
Forschungsprogramm Stadtverkehrs (FoPS) noch in diesem Jahr initiieren.
11. Welchen Ausbaubedarf sieht die Bundesregierung mittelfristig in den
nächsten 20 Jahren bei der Ausstattung von Bundesstraßen mit Radwegen
(Angaben bitte in Prozent ausweisen), und welchen Betrag müsste der
Bund dafür jährlich nach jetzigen Erkenntnissen bereitstellen?
Die Planung und Unterhaltung der Radwege an Bundesstraßen obliegt den
Ländern als Auftragsverwaltung des Bundes. Der Bundesverkehrswegeplan
umfasst die übergeordnete Investitionsplanung für den Erhalt sowie Aus- und
Neubau von Bundesschienenwegen, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen.
Begleitende Radwege an Bundesverkehrsinfrastruktur werden nicht gesondert
im Bundesverkehrswegeplan untersucht. Sie sind Bestandteil der
konkretisierenden Planungen im weiteren Planungsablauf der Auftragsverwaltung.
12. Bis wann wird die Bundesregierung einen Bericht über den Netzzustand
der Radwege in die Bauträgerschaft des Bundes vorlegen, um im Rahmen
des Bundesverkehrswegeplans 2015 die weitere Investitionsstrategie
festlegen zu können?
Ein Bericht über den Netzzustand der Radwege in der Bauträgerschaft des
Bundes ist nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
13. Wie hoch ist der jährliche Bedarf zum Unterhalt und zur Erneuerung der
bestehenden Radwege an Bundesstraßen?
Die Bundesländer haben für das Jahr 2013 einen Bedarf zur Erhaltung der
bestehenden Radwege an Bundesstraßen in Höhe von rund 15 Mio. Euro
angemeldet.
Drucksache 17/13814 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Plant der Bund einen eigenen Haushaltstitel für den ungedeckten Bedarf
an Abstell-, Service-, Fahrradmitnahme- und Umsteigemöglichkeiten für
Radfahrende an den Schnittstellen des Eisenbahnverkehrs (Bahnhöfe und
Haltepunkte) gemäß Artikel 73 Absatz 4 des Grundgesetzes,
beispielsweise im Rahmen eines Bahnhofsprogramms?
Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) finanziert der Bund
die Investitionen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG, DB
Station&Service AG und DB Energie GmbH in deren Schienenwege. Die in der
Frage aufgeführten Anlagen zählen nicht zum Schienenweg und sind daher auf
der Basis des BSWAG nicht förderfähig. Ein Sonderprogramm mit gesonderter
Ermächtigung im Bundeshaushalt ist nicht geplant.
15. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Mittel für die
Fahrradakademie langfristig zu sichern?
Die Fahrradakademie wird als zentrales und bewährtes Instrument der
Weiterbildung und Vernetzung zu aktuellen Themen der Radverkehrsförderung im
Rahmen des NRVP 2020 fortgeführt.
16. Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die gesundheitlichen
Effekte des Radfahrens künftig bei der Bewertung von
Verkehrsinvestitionen umfassend berücksichtigt werden?
Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung werden projektbezogene
gesamtwirtschaftliche Bewertungen von Verkehrsinvestitionen vorgenommen. Dabei
werden auch gesundheitliche Auswirkungen beispielsweise über die
Veränderungen im Bereich der Lärm- und Abgasemissionen sowie der
Verkehrssicherheit (Unfallhäufigkeiten und Unfallschwere) ermittelt. Eine projektbezogene
Bewertung gesundheitlicher Effekte erfolgt im Bereich des Radverkehrs nicht,
da die Planung der Radwege an Bundesstraßen den Ländern obliegt. Vergleiche
dazu die Antwort zu Frage 11.
17. Welche Fördermaßnahmen für den Radverkehr plant die Bundesregierung
zur Kompensation der ab 2019 wegfallenden Entflechtungsmittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, insbesondere um die Kommunen
bei der Anpassung der Infrastruktur an die zunehmende Zahl von Elektro-
und Lastenfahrrädern zu unterstützen?
Aufgrund der Föderalismusreform erhalten die Länder
Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro pro Jahr zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Diese Mittel
kommen dem ÖPNV und dem kommunalen Straßenbau zugute und können somit
grundsätzlich auch für Zwecke des Radverkehrs genutzt werden. Über die
Verwendung der Mittel entscheiden die Länder. Nach § 6 des
Entflechtungsgesetzes überprüfen Bund und Länder bis Ende 2013, in welcher Höhe die den
Ländern zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder
noch angemessen und erforderlich sind. Ab dem 1. Januar 2014 entfällt die
aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung; lediglich die investive
Zweckbindung bleibt bestehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1381418. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Finanzbedarf zur wirksamen
Förderung von innovativen Maßnahmen und Modellprojekten bis 2020
ein?
Dem Bund stehen jährlich rund 3 Mio. Euro für nicht investive Maßnahmen zur
Verfügung, die in besonderem Maße innovativ sind, wie z. B. Ideen- und
Projektwettbewerbe, Maßnahmen der Mobilitätsbildung, Studien oder
Sicherheitskampagnen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Der Bund
hat über die nicht investiven Maßnahmen hinaus in den Jahren 2009 bis 2012
bereits zusätzliche Mittel für einen umfassenden Modellversuch im Bereich
„Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme“ bereitgestellt. Eine Erhöhung
der Mittel für nicht investive innovative Modellprojekte ist vor dem
Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung derzeit nicht vorgesehen.
19. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zeitnah
Radschnellwege mit überregionaler Bedeutung zu fördern, und welche
finanziellen Mittel wird sie dafür bis wann einsetzen?
Sogenannte Radschnellwege sind, auch vor dem Hintergrund des zunehmenden
Radverkehrs, als weitere innovative Infrastrukturangebote, geeignet, die
Fahrradnutzung auch über längere Distanzen attraktiv zu machen.
Das BMVBS fördert daher im Rahmen des NRVP 2020 als nicht investive
Maßnahme der Radverkehrsförderung entsprechende Machbarkeitsstudien, wie
z. B. aktuell die Machbarkeitsstudie „Radschnellwege Ruhr“ mit einem
Fördervolumen von insgesamt rund 370 000 Euro für eine Projektlaufzeit von ca. zwei
Jahren. Gegenstand dieses Modellprojektes sind u. a. die Darstellung der
erforderlichen Infrastruktur, die städtebauliche Integration der Wegeverbindungen
sowie alternative Finanzierungsmodelle und der volkswirtschaftliche Nutzen.
Im Rahmen des Schaufensters Niedersachsen fördert die Bundesregierung das
Projekt „eRadschnellwege“ mit rund 980 000 Euro für eine Projektlaufzeit vom
1. November 2012 bis zum 31. Oktober 2015. Untersucht werden u. a.
infrastrukturelle Voraussetzungen für die Zweirad-Elektromobilität,
Akzeptanzfragen sowie Eignung der vorhandenen Fahrradnetzstrukturen für die
Elektromobilität.
Die auf Basis von Machbarkeitsstudien nachfolgende Umsetzung der
Infrastruktur, d. h. der Bau der Radschnellwege, ist in erster Linie Aufgabe der
Länder und Kommunen. Hierfür können nach derzeitiger Rechtslage u. a. nach
Maßgabe des jeweiligen Landesrechts die vom Bund bereit gestellten
Entflechtungsmittel genutzt werden.
20. Warum empfiehlt der Bund den Ländern und Gemeinden die
systematische Anwendung von Regelwerken, wie die „Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010), wendet aber bei den Radverkehrsanlagen in
Baulast des Bundes niedrigere Standards an (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 115 des Abgeordneten Stephan Kühn auf
Bundestagsdrucksache 17/12646)?
21. Warum werden bei der Planung und beim Bau von Radverkehrsanlagen
an Bundesstraßen die in der ERA 2010 empfohlenen Standardmaße für
Breite und Linienführung nach Informationen der Fragesteller häufig
nicht angewandt?
22. Warum werden bei der Planung und beim Bau von Radverkehrsanlagen
an Bundesstraßen die in der ERA 2010 empfohlenen Führungsformen an
Drucksache 17/13814 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHauptverkehrsstraßen und Verkehrsknoten nach Informationen der
Fragesteller häufig nicht angewandt?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach bei Planung und
Bau von Radverkehrsanlagen in der Baulast des Bundes niedrigere Standards
angewendet würden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 115 des Abgeordneten Stephan Kühn (Bundestagsdrucksache 17/12646)
wird verwiesen.
23. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um das Thema Radverkehr
und integrierte Mobilität zum Bestandteil der Ausbildung innerhalb der
Ingenieurwissenschaften, Verkehrsplanung, Verkehrspsychologie und der
mit der Verkehrsüberwachung befassten Ordnungskräfte zu machen?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sind für die Ausgestaltung
von Studiengängen die Länder und Hochschulen und für die Inhalte der
Ausbildung der Ordnungskräfte die Länder alleine zuständig.
Um derzeit bestehende Defizite im Ausbildungsbereich auszugleichen, bietet
die mit Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes geförderte
Fahrradakademie im Deutschen Institut für Urbanistik sehr erfolgreich seit
2007 im gesamten Bundesgebiet berufsbegleitende Fortbildungsangebote mit
großer Breitenwirkung an (u. a. kommunale Verkehrsplaner, Vertreter von
Straßenverkehrsbehörden, in jüngster Zeit auch Vertreter von Polizei und
Ordnungsbehörden).
24. Bis wann und in welchem Umfang wird der Bund im Rahmen seiner
eigenen Fahrzeugbeschaffung und seines Mobilitätsmanagements
Dienstfahrräder für die Bundesministerien anschaffen?
Die Anschaffung von Dienstfahrrädern wird nicht zentral für die
Bundesverwaltung gesteuert. Sie obliegt der Zuständigkeit jedes einzelnen Ressorts.
Die Bundesministerien überprüfen im Rahmen ihres Mobilitätsmanagements
die bedarfsgerechte Ausstattung mit Dienstfahrrädern.
25. Plant der Bund eine ressortübergreifende Initiative, mit der er die
Aktivitäten der Länder und Kommunen zur Bewegungsförderung koordinieren
und unterstützen wird?
Das BMI und das BMG planen keine Initiative zur Koordinierung der
Aktivitäten zur Bewegungsförderung der Länder und Kommunen.
Im Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde
Ernährung und mehr Bewegung“ werden von den beiden federführenden
Ressorts BMG und BMELV eine Vielzahl von breitgefächerten Aktivitäten zur
Etablierung von gesundheitsförderlichen Strukturen in den verschiedenen
Lebenswelten wie Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben und
Senioreneinrichtungen unterstützt. Dabei ist die Förderung der Bewegung und der sportlichen
Aktivität ein zentrales Anliegen, da diese eine wesentliche Voraussetzung für
einen gesunden Lebensstil sind. Der Nationale Aktionsplan versteht sich als ein
Instrument des Dialogs, der mit allen relevanten Akteuren wie den Ländern,
Kommunen sowie der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt werden
muss. Es ist geplant, die in diesem Rahmen entstandene bewährte
Zusammenarbeit – auch mit den Ländern und Kommunen – weiterhin fortzuführen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13814Im Zuständigkeitsbereich des BMVBS hat sich mit dem Bund-Länder-
Arbeitskreis „Fahrradverkehr“ ein bewährtes Gremium zur Koordinierung von Bund,
Ländern und weiteren Akteuren etabliert. Die Fahrradkommunalkonferenz
ergänzt dieses im Hinblick auf den Austausch von Bund und Kommunen. Da
Radverkehrsförderung gleichzeitig auch Bewegungs- und somit
Gesundheitsförderung ist, wird dies dort auch regelmäßig thematisiert. In Kürze wird sich
die im NRVP 2020 angekündigte Interministerielle Arbeitsgruppe Radverkehr
(IMAG) zu ihrer konstituierenden Sitzung treffen; der IMAG wird das BMG
angehören.
26. Warum plant die Bundesregierung keine personelle Aufstockung im
Radverkehrsbereich innerhalb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, wie beispielsweise die Schaffung eines eigenständigen
Radverkehrsreferates?
Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Personalorganisationshoheit jetzt
und in Zukunft sicher, dass die Aufgaben zur Förderung des Radverkehrs erfüllt
werden (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 22. Mai 2012 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache
17/9734). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. März
2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache
17/9110 verwiesen.
27. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in der
Studie des Umweltbundesamtes (Texte Nummer 19/2013) ausgewiesenen
Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz auszuschöpfen?
a) Welche konkreten Projekte und Initiativen wird die Bundesregierung
auf den Weg bringen, um kurze Wege bis zu 5 Kilometer, die bisher
mit dem Auto gefahren werden, auf den Radverkehr zu verlagern?
b) Welche konkreten Projekte und Initiativen wird die Bundesregierung
auf den Weg bringen, um längere Wege bis zu 15 Kilometer, die bisher
mit dem Auto gefahren werden, auf das Fahrrad bzw. Elektrofahrrad
(Pedelec) zu verlagern?
c) Welche konkreten integrierten Konzepte wird die Bundesregierung
fördern, um Wege, die bisher mit dem Auto zurückgelegt werden, auf
den Radverkehr zu verlagern?
Die Fragen 27 a, b und c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Studie des Umweltbundesamtes „Potenziale des Radverkehrs für den
Klimaschutz“ wurde im März 2013 veröffentlicht. Parallel zur genannten UBA-Studie
hat die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des BMVBS das Projekt
„Einsparpotentiale des Radverkehrs im Stadtverkehr“ betreut. Beide Projekte
sind miteinander abgestimmt und ergänzen sich inhaltlich. Die Bundesregierung
hat bereits vor Veröffentlichung der Studien Projekte und Initiativen zur
Förderung des Radverkehrs unterstützt sowie entsprechende Instrumente und
Maßnahmen entwickelt und gefördert.
Das BMVBS fördert z. B. mit Mitteln zur Umsetzung des NRVP bereits ein
breites Spektrum an Maßnahmen. Maßgebliches Kriterium hierfür ist, dass die
jeweiligen Projekte in besonderem Maße innovativ und auf andere Städte und
Gemeinden übertragbar sind. Die Maßnahmen richten sich dabei an
verschiedene Zielgruppen (z. B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und verfolgen mit einem
guten Instrumentenmix vielfältige Ansätze (z. B. Wettbewerbe, Studien,
Maßnahmen der Mobilitätsbildung, Verkehrssicherheitsarbeit und Informations- und
Drucksache 17/13814 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeImagekampagnen zugunsten des Radverkehrs). In der Gesamtschau sind alle
geförderten Radverkehrsprojekte geeignet, die o. g. Verlagerungspotenziale vom
Pkw auf das Fahrrad zu unterstützen.
Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative innovative Einzelprojekte in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher,
Bildung und Kommunen sowie Klimaschutz in Kommunen, sozialen und
kulturellen Einrichtungen. Im Jahr 2012 wurden mit der Novellierung der
Kommunalrichtlinie Fördermöglichkeiten zum Ausbau einer nachhaltigen Mobilität wie
beispielsweise der Lückenschluss von Fahrradwegen, aber auch eine
fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung und die Errichtung verkehrsmittelübergreifender
Mobilitätsstationen neu eingeführt. Die Intention der Zuwendung für
infrastrukturelle Investitionen zielt darauf ab, die Radverkehrsinfrastruktur zu erweitern,
um ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen zu ermöglichen und eine Alternative
zum Autoverkehr anzubieten.
Zu den Einzelprojekten, die die Verlagerung des Autoverkehrs auf den
Radverkehr unterstützen, gehört aktuell das Elektro-Lastenrad-Projekt „Ich ersetze ein
Auto“ im städtischen Kurier- und Expressdienst sowie die in den Jahren 2009
und 2010 geförderte Kampagne „Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf
Kurzstrecken.“, die auf die Verlagerung der kurzen Wege im Alltag bis zu 5
Kilometer abzielt, und der übergeordnete Ansatz des Mobilitätsmanagements im
abgeschlossenen Projekt „effizient mobil“.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]