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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erfahrungen und Schlussfolgerungen nach 18 Monaten Bundeskinderschutzgesetz - Erfahrungen und Schlussfolgerungen - Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Durchführung und Akzeptanz der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen", Vorgaben des Bundes sowie deren Umsetzung durch die Länder, Probleme, flächendeckender Ausbau, Verteilung der Förderung auf die Fördergebiete, Umfang der Unterstützung für Familien, Mittelverausgabung gemäß der Verwaltungsvereinbarung der Länder mit dem Bund, Arbeit der Steuerungsgruppe, Einrichtung von Koordinierungsstellen, Weiterentwicklung der Familienhebammen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.06.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1385307. 06. 2013

Erfahrungen und Schlussfolgerungen nach 18 Monaten Bundeskinderschutzgesetz – Erfahrungen und Schlussfolgerungen – Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2012 trat nach mehreren Anläufen und mehrjähriger Diskussion das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Es legt mit der projektbezogenen Finanzierung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ einen bedeutenden Fokus auf die frühen Hilfen. Diese Bundesinitiative soll in einem breiten Netzwerk unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure zum Tragen kommen.

Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt die Aufteilung der Aufgaben und Bundeshaushaltsmittel. Letztere umfassen 2012 30 Mio. Euro, 2013 45 Mio. Euro und 2014 und 2015 je 51 Mio. Euro. Die Bundeshaushaltsmittel sind aber nicht so bemessen, dass alle Familien Zugang zu den Netzwerken Frühe Hilfen und den Familienhebammen haben. Von vornherein war eine Fokussierung auf – in der Debatte um das BKiSchG – so bezeichnete Problemfamilien gelegt. Damit wurden Familien gemeint, die vor allem durch Armut und Bildungsferne auffallen. Somit wurde eine Leistung eingeführt, die nur einem geringen Teil der Familien zukommt und somit eine stigmatisierende Wirkung befördert. Und dies, obwohl in der Fachwelt bekannt ist, dass Probleme in Familien nicht alleine von der sozialen Lage abhängig sind und weitaus mehr Familien diese gute Unterstützung hilfreich sein könnte.

Neben dieser Schwachstelle muss die generelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe beachtet werden, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen von Bedeutung ist. So wurde im Rahmen der Debatte um das BKiSchG angemerkt, dass die Wirksamkeit des Gesetzes von den organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen vor Ort abhängig ist. „Bei all den Aktivitäten des Gesetzgebers darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Rechtsgrundlagen ein wichtiger Baustein für einen besseren Kinderschutz sind, letztlich entscheidend sind aber die organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen vor Ort – in erster Linie die Personalausstattung in den Jugendämtern.“ (Reinhard Wiesner: Der Kinderschutz auf der Agenda des Bundesgesetzgebers, ZKJ 10/2011, S. 377). Neben fachlichen Aspekten ist für erfolgreichen Kinderschutz die Personalausstattung der Jugendämter vor Ort ausschlaggebend, welche wiederum von der finanziellen Situation der Kommunen abhängig ist. Nicht nur deswegen forderten viele Verbände eine Einbettung der Familienhebammen in den Regelkatalog des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Auf die Kommunen entfallen aber im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereits anderweitige massive finanzielle Verpflichtungen. Sie müssen ab 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Frühförderungsplatz von Kindern unter drei Jahren sicherstellen. Seit Jahren ist eine Mittelumschichtung in der Kinder- und Jugendhilfe zu Lasten der größeren Kinder und Jugendlichen zu beobachten. Die Ausgaben für Einzelfallhilfen sind stark angewachsen. Die Auswirkungen dieser Umverteilungen und politisch gewollten Schwerpunktsetzungen auf Förderung in den Netzwerken Frühe Hilfen und Kinderbetreuung sowie die verpflichtenden Ausgaben in der Einzelfallhilfe auf die anderen Gebiete der Kinder- und Jugendhilfe und deren Auswirkung auf den Kinderschutz sind noch nicht untersucht. Das Wegbrechen von Strukturen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hingegen lässt sich vielerorts beobachten. Während auf der einen Seite Kinderschutz strukturell gestärkt wird, ist auf der anderen Seite eine strukturelle Schwächung von Institutionen, in denen Kinderschutz praktiziert wird, zu beobachten. Wirksamer Kinderschutz muss aber mehrdimensional umgesetzt werden.

Nicht nur deswegen forderten vor allem eine Vielzahl der Verbände eine Einbettung der Familienhebammen in den Regelkatalog des SGB V. Eine Regelleistung im SGB V würde darüber hinaus eine Versorgung aller Familien sicherstellen.

Das BKiSchG ist nunmehr 18 Monate alt, die Verwaltungsvereinbarung zu der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen trat vor zwölf Monaten in Kraft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Haben die Länder die ihnen nach der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zustehenden Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2012 ausgeschöpft (bitte nach Bundesländern und Höhe der Haushaltsmittel aufschlüsseln)?

2

Werden die Länder die ihnen nach der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zustehenden Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2013 ausschöpfen (bitte nach Bundesländern und Höhe der bisher beantragten Haushaltsmittel aufschlüsseln)?

3

Sind der Bundesregierung Probleme beim Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen bekannt, und wenn ja, welche? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

4

Können die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung einen flächendeckenden Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen sicherstellen? Wenn nein, warum nicht, und wo befinden sich die Lücken?

5

Welche einheitlichen Richtlinien bzw. Vorgaben gibt es seitens des Bundes zur Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“, insbesondere im Bereich der Familienhebammen und zu deren Implementierung in den Kinderschutznetzwerken?

6

Erfüllen alle Landesverwaltungen nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgaben zur Umsetzung der Bundesinitiative und haben entsprechende Richtlinien zur Umsetzung durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe erlassen? Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung dieser Richtlinien in den Ländern, und wie wird die Umsetzung dieser Richtlinien kontrolliert?

7

Wie viele Familien werden mit der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zusätzlich erreicht und durch diese innerhalb der ersten Lebensmonate ihrer neugeborenen Kinder unterstützt (bitte nach Bundesländern und im Verhältnis zu allen Familien mit Neugeborenen aufschlüsseln)?

8

Wie viele Familien werden insgesamt im Rahmen der bereits vorhandenen Strukturen und der Bundesinitiative erreicht und durch diese innerhalb der ersten Lebensmonate ihrer neugeborenen Kinder unterstützt (bitte nach Bundesländern und im Verhältnis zu allen Familien mit Neugeborenen aufschlüsseln)?

9

Wie viele der Familien benötigen über diesen Zeitraum hinaus Unterstützung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Kann diese Unterstützung flächendeckend sichergestellt werden? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)?

10

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die neuen zusätzlichen Angebote von den betroffenen Familien angenommen? Wenn nein, warum nicht? Auf welchen Erhebungen beruhen diese Kenntnisse?

11

Wie verteilt sich die Förderung der Bundesinitiative auf die unterschiedlichen Fördergebiete nach Artikel 2 Absatz 3 bis 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder (Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen, Ehrenamtsstrukturen und in diesen Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Früher Hilfen sowie weitere zusätzliche Maßnahmen – bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Haben alle Bundesländer Koordinierungsstellen gemäß Artikel 5 der Verwaltungsvereinbarung für Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den einzelnen Förderbereichen nach Artikel 2 der Verwaltungsvereinbarung und für den länderübergreifenden fachlichen Austausch einschließlich des Vollzuges dieser Verwaltungsvereinbarung sowie die Beratung der Kommunen eingerichtet? Wenn nein, warum nicht?

13

Hat die Koordinierungsstelle des Bundes gemäß Artikel 6 der Verwaltungsvereinbarung ihre Arbeit aufgenommen, und womit hat sie sich bislang schwerpunktmäßig beschäftigt?

14

Wann ist die Steuerungsgruppe gemäß Artikel 7 der Verwaltungsvereinbarung erstmalig zusammengekommen, womit hat sie sich bislang schwerpunktmäßig beschäftigt, und was sind die wesentlichen Ergebnisse?

15

Strebt die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Familienhebammen und eine damit verbundene Aufnahme in den Regelkatalog des SGB V an, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

Berlin, den 7. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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