[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14377
17. Wahlperiode 15. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/14262 –
Komplementärmedizin – Forschung und Anwendung in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Begriff der Komplementärmedizin werden Behandlungsmethoden
und Konzepte beschrieben, die sich selbst als Ergänzung zu
schulmedizinischen Ansätzen verstehen.
Methoden und Produkte aus dem Bereich der Komplementärmedizin finden in
Deutschland in größerem Umfang Anwendung und erleben seit Jahren eine
stetig steigende Nachfrage, obgleich sich diese Angebote dadurch
auszeichnen, dass ein wissenschaftlicher Nachweis ihrer Wirksamkeit regelmäßig nicht
vorliegt.
Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Anwendung
komplementärmedizinischer Methoden in Deutschland tatsächlich stattfindet, in welche
Richtung sich diese zukünftig entwickeln wird und ob bezüglich des Kenntnis-
und Erfahrungsstandes zur Wirksamkeit der Komplementärmedizin
Forschungsbedarf besteht. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Wirkung
zahlreicher Methoden und Konzepte der Komplementärmedizin in erster Linie
auf Placeboeffekten beruht.
1. Wie bewertet die Bundesregierung im Grundsatz
komplementärmedizinische Methoden und Produkte?
Komplementärmedizinische Behandlungsmethoden sind Bestandteil der
medizinischen Praxis. Soweit es um den Marktzugang von Arzneimitteln geht,
werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel der
besonderen Therapierichtungen unter Berücksichtigung der spezifischen
Besonderheiten bewertet.
Für eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Heilmethoden fehlen
allerdings insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen
Behandlungsmethoden bisher empirisch fundierte Erkenntnisse sowohl über den
wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch über die möglichen Risiken. Die
Bundesregierung begrüßt daher alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren
Evidenzbasierung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen
Behandlungsmethoden beitragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
11. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14377 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSoweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode
als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die
Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den
Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die medizinische Notwendigkeit und
Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
2. Wie viel Prozent der deutschen Bevölkerung nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung Angebote in Anspruch, die man der Komplementär-/
Alternativmedizin zuordnen kann?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentanteil der auf
dem deutschen Markt vertretenen Medikamente, die dem Bereich der
Komplementärmedizin zugerechnet werden können?
Eine Abfrage der Datenbank des Arzneimittelinformationssystems (AMIS-
Datenbank, Stand 5. Juli 2013) ergibt folgende Daten zu den in der
Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
zugelassenen und registrierten Arzneimitteln:
Verkehrsfähige Humanarzneimittel in der Zuständigkeit
des BfArM oder Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), gesamt 97 793.
Pflanzliche Arzneimittel, gesamt 22 365.
– Pflanzliche und traditionelle pflanzliche Arzneimittel 1 903.
– Standardzulassungen pflanzliche Arzneimittel, Meldungen
an das BfArM 20 462.
Homöopathische Arzneimittel, gesamt 6 974.
– Homöopathische Arzneimittel 4 946.
– Standardregistrierungen homöopathische Arzneimittel 2 028.
Anthroposophische Arzneimittel, gesamt 1 029.
Besondere Therapierichtungen, gesamt 30 368.
Legt man die in der AMIS-Datenbank erfassten Arzneimittel der besonderen
Therapierichtungen zu Grunde, so ergibt sich zahlenmäßig ein Anteil von
31 Prozent an den auf dem deutschen Markt vertretenen Arzneimitteln zur
Anwendung am Menschen. Dem BfArM liegen keine Daten zur Anwendung im
Rahmen der 1 000er-Regelung für homöopathische Arzneimittel vor. Zur
Nutzung der Standardregistrierung liegen keine exakten Daten vor, da keine
Meldepflicht besteht.
4. Welcher Umsatz wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit
komplementärmedizinischen Leistungen in den letzten fünf Jahren im
Durchschnitt in Deutschland erwirtschaftet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die von den
Krankenkassen gezahlten Kosten für komplementärmedizinische Leistungen in den
Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012?
In den Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung werden die
unterschiedlichen Therapierichtungen grundsätzlich nicht abgegrenzt erfasst. Die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14377Krankenkassen können nach § 53 Absatz 5 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) in ihrer Satzung als Wahltarif die Übernahme der Kosten für
Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln, die von der Versorgung
nach § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V ausgeschlossen sind, und hierfür spezielle
Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. Die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenkassen für diese Wahltarife betrugen im Jahr 2012 98 105 Euro.
Die Entwicklung der Ausgaben der Jahre 2008 bis 2012 ist der folgenden
Tabelle zu entnehmen:
6. Welche Krankenkassen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
Leistungen, die man der Komplementärmedizin/Alternativmedizin
zuordnen kann (bitte um Darstellung nach Krankenkasse – gesetzlich und privat –
und anhand ausgewählter Leistungen)?
Leistungen der Komplementär- oder Alternativmedizin, wie
Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen, können von
allen gesetzlichen Krankenkassen unter Beachtung des
Wirtschaftlichkeitsgebots erbracht werden, soweit Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem
allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse unter
Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist die
Aufnahme der Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule
und des Kniegelenks in die vertragsärztliche Versorgung durch den G-BA im
Jahr 2006.
Im Jahr 2012 haben 13 gesetzliche Krankenkassen nach § 53 Absatz 5 SGB V
in ihrer Satzung als Wahltarif die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der
besonderen Therapierichtungen, die von der Versorgung nach § 34 Absatz 1
Satz 1 SGB V ausgeschlossen sind, geregelt. Außerdem haben gesetzliche
Krankenkassen in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen nach § 11 Absatz 6
SGB V u. a. bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen
apothekenpflichtigen Arzneimitteln vorgesehen.
In welchem Umfang private Krankenversicherungsunternehmen die Kosten für
Leistungen übernehmen, die der Komplementärmedizin zuzuordnen sind, hängt
vom individuell vereinbarten Leistungsumfang ab. Der Bundesregierung liegen
keine näheren Informationen zu den Ausgaben der privaten
Versicherungsunternehmen für komplementärmedizinische Leistungen vor. Der Verband der
privaten Krankenversicherung weist allerdings bei den Versicherungsleistungen
die Heilpraktikerbehandlungen separat aus. Nach dem Zahlenbericht 2011/2012
haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen im Jahr 2011 insgesamt
239,3 Mio. Euro für Heilpraktikerbehandlungen ausgegeben
(Leistungsauszahlung an die Versicherten und Schadensregulierung).
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche betriebs- bzw.
versicherungswirtschaftlichen Überlegungen der Bereitschaft einiger
Krankenkassen zugrundeliegen, Leistungen der Komplementär-/Alternativmedizin
zu finanzieren, und falls ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche betriebs- bzw.
versicherungswirtschaftlichen Überlegungen der Bereitschaft einiger
Krankenkassen zugrunde liegen, Leistungen der Komplementär-/Alternativmedizin
insbesondere im Rahmen der in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 genannten
Satzungsregelungen zu finanzieren.
Ausgaben für Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
nach § 53 Absatz 5 SGB V in Euro
2008 2009 2010 2011 2012
50 927 75 305 193 346 91 589 98 105
Drucksache 17/14377 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. In welcher Höhe und im Rahmen welcher Projekte hat die
Bundesregierung in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 die Erforschung der
Wirksamkeit von Angeboten aus der Komplementärmedizin gefördert
(bitte um tabellarische Übersicht)?
Im Zeitraum von 2008 bis 2012 sind drei Projekte mit einem Volumen von
insgesamt 1,75 Mio. Euro gefördert worden (s. Tabelle):
9. Welche Forschungsprojekte zur Wirksamkeit von Placeboverfahren hat
die Bundesregierung im gleichen Zeitraum in welcher Höhe gefördert?
Im Zeitraum von 2008 bis 2012 ist ein Projekt mit einem Volumen von
insgesamt 0,1 Mio. Euro gefördert worden (s. Tabelle):
10. Geht die Bundesregierung davon aus, dass in Zukunft mehr, genauso
viele oder weniger komplementärmedizinische Methoden als heute zum
Einsatz kommen werden, und warum?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor.
11. Sind der Bundesregierung Statistiken darüber bekannt, welche Alters-
und Sozialgruppen komplementäre Leistungen besonders häufig in
Anspruch nehmen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung sind keine Statistiken bekannt, in denen die
Inanspruchnahme von komplementären Leistungen nach Alters- und Sozialgruppen
aufgegliedert ist. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor,
welche Bevölkerungsgruppen diese Leistungen besonders häufig in Anspruch
nehmen.
Thema des Projektes/
Förderkennzeichen
Zuwendungsempfänger
Laufzeit
Gesamtsumme
in Euro
2008
in Euro
2009
in Euro
2010
in Euro
2011
in Euro
2012
in Euro
Saccharomyces boulardii
zur Prävention der
Antibiotika-assoziierten Diarrhö –
randomisierte,
doppelblinde, Placebo-
kontrollierte Studie/01KG0902
Bernhard-
Nocht-Institut
für
Tropenmedizin (BNI)
01.08.2009–
30.04.2013
895 570 0 46 870 277 000 189 999 226 000
Johanniskraut (SJW) bei
leichter bis mittelschwerer
Depression (MDD) bei
Jugendlichen/01KG0914
Universität Ulm 01.07.2009–
30.11.2012
764 988 0 134 026 201 103 341 502 88 358
Ein systematisches Review
zu komplementären und
alternativen
Behandlungsverfahren bei Insomnien/
01KG1111
Albert-
Ludwigs-
Universität Freiburg
01.02.2012–
31.01.2013
93 904 0 0 0 0 84 021
Summe 1 754 462 0 180 896 478 103 531 501 398 379
Thema des
Projektes/
Förderkennzeichen
Art des
Projektes
Zuwendungsempfänger
Laufzeit
Gesamtsumme
in Euro
2008
in Euro
2009
in Euro
2010
in Euro
2011
in Euro
2012
in Euro
Systematische
Reviews: Sind
manche
Placebos wirksamer
als andere?/
01KG0924
Systematische
Übersichtsarbeit
Technische
Universität
München
01.11.2009–
30.04.2011
100 224 0 8 929 83 985 7 311 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1437712. Welche der Komplementär-/Alternativmedizin zuzuordnenden
Leistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung besonders stark
nachgefragt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
13. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Komplementärmedizin in der staatlich geförderten Gesundheitsforschung
Frankreichs, Polens und Großbritanniens?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor.
14. Wie viel Prozent der amerikanischen Bevölkerung nehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung Methoden aus dem Bereich der
Komplementärmedizin in Anspruch?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor.
15. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die USA in den
Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 die Erforschung der
Wirksamkeit der Komplementärmedizin gefördert?
Den Informationen der Bundesregierung zufolge wird die Evaluation
komplementärmedizinischer Verfahren in den USA ganz überwiegend vom National
Center for Complementary and Alternative Medicine (NCCAM) gefördert. Das
Jahresbudget dieser Einrichtung betrug 2008 insgesamt 121,6 Mio. US-Dollar,
2009 125,5 Mio. US-Dollar, 2010 128,8 Mio. US-Dollar und 2012 insgesamt
128 Mio. US-Dollar (Quelle: Internetportal des NCCAM). Es kann seitens der
Bundesregierung jedoch keine abschließende Einschätzung darüber erfolgen, in
welchem Umfang die Erforschung der Wirksamkeit der Komplementärmedizin
in den USA gefördert worden ist.
16. Wie viel Geld hat die Bundesregierung für den Bereich der Erforschung
der Wirksamkeit komplementärmedizinischer Ansätze für 2012 und 2013
vorgesehen?
Die Bundesregierung hat für die Forschungsförderung im Bereich der
Komplementärmedizin kein gesondertes Budget eingestellt. Entsprechende
Forschungsvorhaben können grundsätzlich gleichberechtigt neben anderen
wissenschaftlichen Ansätzen im Rahmen des „Normalverfahrens“ der von Bund und
Ländern gemeinsam finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie im
Rahmen einschlägiger Fördermaßnahmen des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung der Bundesregierung beantragt werden.
17. Welche Maßnahmen bzw. Projekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf europäischer Ebene mit dem Ziel der Erforschung der
Wirksamkeit komplementärmedizinischer Methoden gefördert, und wie hoch
ist der Finanzierungsbeitrag Deutschlands an diesen Maßnahmen bzw.
Projekten?
Die Europäische Kommission unterstützt Forschung und Entwicklung im
Bereich Medizin über ihre Rahmenprogramme. Im 7.
Forschungsrahmenprogramm wird medizinische Forschung insbesondere innerhalb des Themas
„Gesundheit“ im spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ gefördert. In diesem
Drucksache 17/14377 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeProgrammteil wurden zwei Themen, die sich explizit mit Komplementär- und
Alternativmedizin beschäftigen, ausgeschrieben; jeweils ein Projekt kam zur
Förderung. Bei beiden Projekten handelt es sich um koordinierende
Maßnahmen. Insgesamt beläuft sich der Finanzbeitrag der Europäischen Union auf fast
2,5 Mio. Euro, wovon ca. 662 000 Euro an deutsche Einrichtungen flossen.
Eine zusätzliche Kofinanzierung aus nationalen Mitteln erfolgt bei diesen
Projekten nicht.
18. Wie viele Professuren mit komplementärmedizinischen Schwerpunkten
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Zuständigkeit
für die Hochschulen liegt bei den Ländern.
19. Bei wie vielen dieser Professuren handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um Stiftungsprofessuren, und durch wen wurden sie
gestiftet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
20. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigen sich
nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Thema
Komplementärmedizin?
Keine der institutionell durch die Bundesregierung geförderten
Forschungseinrichtungen befasst sich ganz oder überwiegend mit
komplementärmedizinischen Fragestellungen.
Allerdings ist der Bundesregierung bekannt, dass die Deutsche Krebshilfe von
2012 bis 2015 den Aufbau eines deutschlandweiten, multidisziplinären
Kompetenznetzes „Komplementärmedizin in der Onkologie – KOKON“ als ein
versorgungsnahes Verbundforschungsprojekt mit insgesamt 2,5 Mio. Euro fördert
mit dem Ziel, den Kenntnisstand zur Komplementärmedizin in der Onkologie
zu verbessern.
21. Welche Ressortforschungseinrichtungen beschäftigen sich nach Kenntnis
der Bundesregierung mit dem Thema Komplementärmedizin?
Folgende Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit beschäftigen sich mit dem Thema
Komplementärmedizin:
Das BfArM ist im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben für die
wissenschaftliche Bewertung der Anträge auf Zulassung oder Registrierung der Arzneimittel
der besonderen Therapierichtungen zuständig. Im Arzneimittelgesetz werden
unter diesem Begriff ausdrücklich Anthroposophie, Homöopathie und
Phytotherapie angeführt. Die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der
Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden unter Berücksichtigung
der spezifischen Besonderheiten bewertet. Das BfArM beteiligt sich aktiv an
der Erarbeitung von harmonisierten Bewertungskriterien auf europäischer
Ebene, z. B. auch mit experimentellen Untersuchungen bei der Erstellung von
Monographien für das Homöopathische Arzneibuch und das Europäische
Arzneibuch.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14377Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI) beschäftigt sich innerhalb der Deutschen Agentur für Health
Technology Assessment (DAHTA) im Rahmen des öffentlichen
Themenfindungsverfahrens und der Vergabe von HTA-Berichten auch mit Themen aus dem Bereich
der Komplementärmedizin.
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Forschungsförderung der Industrie im Bereich der Komplementärmedizin?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
23. Wie viele Professuren mit komplementärmedizinischen Schwerpunkten
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
24. Im Rahmen welcher Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland die Fragen der Kosteneffektivität, der Therapiesicherheit
und der Wirksamkeit von komplementärmedizinischen Angeboten
erforscht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 16 verwiesen.
25. Wie viele Ärzte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland Zusatzqualifikationen im Bereich der Komplementärmedizin?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
26. Wie viel Prozent der Hausärzte in Deutschland praktizieren nach
Kenntnis der Bundesregierung zumindest in Ansätzen Komplementärmedizin?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
27. Wie viele Mitglieder im Gesundheitsforschungsrat der Bundesregierung
haben ihren Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Komplementärmedizin?
Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung das neue Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung veröffentlicht, das derzeit vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) in Form von Aktionsplänen und spezifischen
Fördermaßnahmen ausgestaltet wird. Vor dem Hintergrund geänderter
Rahmenbedingungen und eines veränderten Beratungsbedarfs wird das BMBF seine
Beratungsstruktur im Bereich der Gesundheitsforschung neu ausrichten. In diesem
Zusammenhang wurde die Arbeit des Gesundheitsforschungsrats im Frühjahr
2013 beendet.
28. Wurden bei der Erarbeitung der durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung 2007 herausgegebenen Roadmap für das
Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung Vertreterinnen oder
Vertreter aus dem Bereich der Komplementärmedizin in den
Beratungsprozess mit einbezogen?
Für die Erarbeitung der Roadmap wurden Arbeitsgruppen für sechs umfassende
Krankheitsgebiete, wie z. B. muskuloskelettale Erkrankungen und Krebserkran-
Drucksache 17/14377 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekungen, gebildet. Folglich wurden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
mit Expertise für die entsprechenden Krankheitsfelder einbezogen. Eine
Auswahl nach Querschnittsfeldern – wie zum Beispiel Komplementärmedizin –
fand nicht statt.
29. Welche Rolle spielt die Komplementärmedizin im
Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung?
Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung umfasst die
Aktionsfelder
a) Gebündelte Erforschung von Volkskrankheiten,
b) Individualisierte Medizin,
c) Präventions- und Ernährungsforschung,
d) Versorgungsforschung,
e) Gesundheitswirtschaft und
f) Gesundheitsforschung in globaler Kooperation.
Die Komplementärmedizin ist in diesem Rahmenprogramm nicht als eigener
Forschungsschwerpunkt vertreten.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 16 verwiesen.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem
wissenschaftlichen Kenntnis- und Erfahrungsstand zur Wirksamkeit der
Komplementärmedizin und dessen gesellschaftlichen Akzeptanz bzw.
Nachfrage in Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine validen Untersuchungen vor.
31. Plant die Bundesregierung die Forschungsmaßnahmen im Bereich der
Komplementärmedizin in absehbarer Zukunft auszubauen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine spezifischen Fördermaßnahmen
für die komplementärmedizinische Forschung. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]