[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14378
17. Wahlperiode 15. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig),
Andrea Wicklein, Sönke Rix, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/14266 –
Aufbau des „Informations- und Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus“
und Sicherung seiner Vernetzung mit den Akteuren aus der Zivilgesellschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende 2012 hat das bundesweite „Informations- und Kompetenzzentrum gegen
Rechtsextremismus“, kurz BIKnetz, seine Arbeit aufgenommen. Es soll Ziel
des BIKnetz der Bundesregierung zufolge sein, Wissen zu generieren,
Kompetenz zu stärken, zu sensibilisieren und zu aktivieren. Das BIKnetz soll Wissen
und Erfahrungen aus den vergangenen und aktuellen Bundesprogrammen des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
bündeln und eine Plattform über Methoden, Ansätze und Zugänge für die
präventiv-pädagogische Arbeit mit rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
darstellen (vgl.
www.biknetz.de). Dafür wurden eine webbasierte
Wissensdatenbank und ein Servicetelefon aufgebaut. Im Fokus steht die präventive Arbeit
mit Jugendlichen. Der Aufbau des Zentrums, für das rund zwei Mio. Euro
veranschlagt sind, soll bis Ende 2014 abgeschlossen sein. Viele lokale Akteure im
Kampf gegen Rechtsextremismus sehen das „Informations- und
Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus“ kritisch und lehnen es ab (siehe
Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung – BAGD – und
der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus – BAGKR –).
Statt des BIKnetz als einer weiteren Einzelmaßnahme der Bundesregierung
wird von lokalen Trägern eine stärkere Unterstützung des
zivilgesellschaftlichen Engagements gefordert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 12. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14378 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie begründet die Bundesregierung den Bedarf für ein bundesweites
Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus?
Woraus leitet sie die vermuteten Wissensdefizite in der Präventionsarbeit
gegen Rechtsextremismus sowie Defizite im Transfer von Kompetenzen ab
(siehe Antwort auf die Kleine Anfrage „Übertragung
zivilgesellschaftlicher Aufgaben auf ein staatliches Informations- und Kompetenzzentrum
gegen Rechtsextremismus“, Bundestagsdrucksache 17/9010)?
2. Um welche Akteure handelt es sich bei den „erfahrenen Akteuren und
ausgewiesenen Fachleuten“, deren Empfehlungen die Bundesregierung
eigenen Informationen in einem Schreiben an Beratungsnetzwerke im Januar
2013 zufolge bei der Schwerpunktsetzung in der Aufbauphase des BIKnetz
gefolgt ist?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage
„Übertragung zivilgesellschaftlicher Aufgaben auf ein staatliches Informations- und
Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus“ dargelegt, sollen mit dem „BIK-
netz – Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus“ das Wissen und die
umfangreiche Expertise, die in den Modellprojekten der Bundesprogramme in den
vergangenen Jahren erarbeitet wurden, für die pädagogische Fachpraxis der
zivilgesellschaftlichen und staatlichen Träger umfassend nutzbar gemacht werden.
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, die seit vielen Jahren im
Bereich der präventiv-pädagogischen Arbeit gegen Rechtsextremismus tätig
sind, haben sich anlässlich eines Gesprächs der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, am 16. Januar 2012 für die
Einrichtung eines bundesweiten Informations- und Kompetenzzentrums
ausgesprochen und einen entsprechenden Bedarf bestätigt. So wurde festgestellt, dass
die präventiv-pädagogische Praxis oft verstreut und nicht immer sichtbar ist, eine
Vielzahl von Akteuren und Institutionen nebeneinander existiert und eine
Vielzahl von erfolgreichen präventiv-pädagogischen Ansätzen vorhanden ist, zu
denen aber der Zugang schwierig ist. Dieses Transferdefizit soll mit dem BIKnetz
behoben werden.
Im Rahmen des „Spitzentreffens gegen Rechtsextremismus“ am 24. Januar 2012,
welches auf Einladung der Bundesfamilienministerin und des Bundesministers
des Innern stattfand, ist die geplante Umsetzung einer Einrichtung eines
bundesweiten Informations- und Kompetenzzentrums angekündigt worden.
3. Wann fand die Ausschreibung für die Gründung und den Aufbau des
BIKnetzes statt?
Wie lautete der Ausschreibungstext für das BIKnetz?
4. Warum hat die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
den Zuschlag als Projektträger erhalten?
Welche Kriterien waren dafür ausschlaggebend?
5. Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Aufträge der Bundesregierung
an die gsub übertragen?
Um welche Projekte handelte es sich dabei (bitte einzeln auflisten, jeweils
mit Laufzeit und Finanzierungsrahmen)?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auftragsvergaben an die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung GmbH
(gsub) oder die gsub-Projektegesellschaft mbH im Rahmen des aktuellen Bun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14378desprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, aus
dem das BIKnetz finanziert wird, sind nicht erfolgt.
Im Rahmen des Programms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“ wurde nach einer europaweiten Ausschreibung die
Aufgabe der Regiestelle an die gsub vergeben. Im Übrigen wird auf die Antworten
zu den Fragen 2 und 3 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Bundesweites Informations- und Kompetenznetz zum Thema
Rechtsextremismus“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/13382)
verwiesen.
6. Wie viele Personalstellen wurden mit dem BIKnetz geschaffen, und warum
(bitte nach Stellen und Vollzeit/Teilzeit aufschlüsseln)?
Aktuell wurden 6,5 Vollzeitäquivalente mit dem BIKnetz geschaffen. Diese
setzen sich zusammen aus vier Vollzeitstellen und sechs anteiligen Stellen.
Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen obliegen u. a. Gesamtsteuerung und
Koordination des Projekts, Sachbearbeitung, Koordination/Beratung, (Weiter-)
Entwicklung der Wissensdatenbank, Aufbau des bundesweiten Servicetelefons,
(Weiter-)Entwicklung eines Glossars zur Präventionsarbeit gegen
Rechtsextremismus, (Weiter-)Entwicklung eines Rahmencurriculums „Handlungs-
KOMPETENZ“, inhaltliche Anleitung, Begleitung und Auswertung der
Bildungsmaßnahmen.
7. Welche Qualifikationen zu den Themenfeldern
„Rechtsextremismusbekämpfung“ und „Prävention“ weisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des BIKnetz auf?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontaktstelle BIKnetz verfügen über
die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen bezogen auf ihren Einsatz in
den einzelnen Handlungsfeldern. Die Projektleitung und Koordinatorinnen der
drei Handlungsfelder besitzen langjährige Erfahrungen im Bereich der
präventiv-pädagogischen Arbeit gegen Rechtsextremismus. Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Kontaktstelle BIKnetz haben einen Studienabschluss.
Zusatzqualifikationen im Bereich des Qualitätsmanagements, der Prozessmoderation
und im Social Media sind vorhanden. Kompetenzen aus den Bereichen der
Forschungs- und Lehrtätigkeit an universitären und außeruniversitären
Einrichtungen zum Thema „Rechtsextremismus“, zur historisch-politischen Bildung sowie
zum Wissensmanagement und zur digitalen Wissensverwaltung werden
vorgehalten.
Es bestehen Kontakte mit zahlreichen Programmakteuren auf allen Ebenen:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in anderen Bundesressorts und auf
Landesebene im Themenfeld „Prävention von Rechtsextremismus“,
Landeskoordinierungsstellen der Beratungsnetzwerke (BNW), mobilen
Beratungsteams, Koordinierungsstellen von Lokalen Aktionsplänen, Coaches,
Modellprojektträgern, Forschungseinrichtungen u. a.
8. Warum dauert der Aufbau des Informations- und Kompetenzzentrums zwei
Jahre?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage „Bundesweites Informations- und Kompetenznetz zum Thema
Rechtsextremismus“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/
13382) dargelegt, verfolgt das BIKnetz drei Handlungsfelder: Wissen
generieren, Kompetenzen stärken, Öffentlichkeit herstellen. Die Umsetzung der drei
Drucksache 17/14378 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHandlungsfelder erfolgt partizipativ, so dass ein Zeitraum von zwei Jahren für
die Erreichung der Ziele angemessen ist.
9. Auf welchen Präventionskonzepten innerhalb der pädagogischen Arbeit
gegen Rechtsextremismus basiert die Konzeption der Bundesregierung
für das BIKnetz?
10. Zielen die Angebote von BIKnetz auf
a) primäre Prävention (Bedingungen schaffen, um Rechtsextremismus
im Vorfeld durch Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft zu
verhindern),
b) sekundäre Prävention (Arbeit mit identifizierten Risikogruppen,
rechtsoffenen Jugendlichen) oder
c) tertiäre Prävention (Arbeit mit rechtsextremistischen Gewalttätern)?
11. Welche pädagogischen Ansätze sind nach Auffassung der
Bundesregierung für die präventiv-pädagogische Arbeit gegen Rechtsextremismus,
wie sie das BIKnetz beabsichtigt, besonders geeignet, und welche
pädagogischen Grenzen und Qualitätsstandards gilt es ihrer Ansicht nach zu
beachten (bitte jeweils nach sekundärer und tertiärer Prävention
aufschlüsseln)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für
präventivpädagogische Arbeit mit rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
angesichts der nach Auffassung der Fragesteller ernüchternden
Erfahrungen mit dem Ansatz der „akzeptierenden Jugendarbeit“ in den 90er-
Jahren?
Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des BIKnetzes ist es, die zahlreichen Erkenntnisse aus der
Rechtsextremismusprävention, vor allem aus den Bundesprogrammen der vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten
Projekten, zu sichten, zu analysieren und in einer webbasierten Wissensdatenbank
aufzubereiten. Die Wissensdatenbank bietet die Möglichkeit, sich über Projekte,
Konzepte, Ansätze, Methoden und Materialien der Präventionsarbeit zu
informieren und diese zu nutzen. Dabei erfolgt die Sichtung nach entwickelten
Auswahlkriterien und im Dialog mit den Projektträgern. Auswahlkriterien sind
übergreifende Kriterien wie klarer Themen- und Zielgruppenbezug und
produktspezifische Kriterien wie anwendbare Vorgehensbeschreibungen bei
Methoden. Den interessierten pädagogischen Fachkräften soll die Möglichkeit
gegeben werden, sich möglichst breit zu informieren. Deshalb erfolgt die
Zurverfügungstellung von Wissen ohne Präferenzen für bestimmte pädagogische
Ansätze. Eine grundsätzliche Aufarbeitung von Erfolgsaussichten
entsprechender präventiv-pädagogischer Arbeit ist nicht beabsichtigt.
13. Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung, ob Jugendliche
„rechtsextremistisch gefährdet bzw. orientiert“ und somit Zielgruppe der
Programme sind, die im BIKnetz konzentriert werden?
BIKnetz stellt Interessierten Informationen zur Verfügung (u. a. Glossar und
verschiedene Dossiers), um ihnen zu helfen, rechtsextreme Tendenzen bei
Jugendlichen zu erkennen. Eine Einordnung der Jugendlichen ist diesbezüglich
nicht vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1437814. An welchen Faktoren bemisst die Bundesregierung den Erfolg von
Ansätzen der Präventionsarbeit, und welche Fragen beinhaltet das Raster, mit
dessen Hilfe BIKnetz bei lokalen Trägern die Gelingensfaktoren abfragt?
Das Sichtbarmachen von vorhandenem Wissen im Bereich der präventiv-
pädagogischen Arbeit gegen Rechtsextremismus erfolgt über die in der Informations-
und Kommunikationsplattform integrierte Wissensdatenbank. Die als passend
identifizierten Wissensprodukte werden in Rastern aufbereitet, die
produktspezifisch (Unterscheidung nach: Projekten, Konzepten, Ansätzen, Methoden,
Materialien und Arbeitshilfen) ausgerichtet sind. Hier sollen Informationen
aufgenommen werden, die im Austausch mit den Expertinnen und Experten als
relevant für die Nutzbarmachung/Anwendung erachtet wurden.
Die Raster beinhalten u. a. folgende Fragen/Punkte:
• Beschreibung der Kernidee und zentrales Ziel (des Projektes, der Methode
etc.).
• Hintergrund des Projektes: Was war die Ausgangslage, in welchem Kontext
wurde das Projekt entwickelt?
• Schwerpunkte des Projektes, Umsetzungsschritte und Teilbereiche.
• Gelingensfaktoren: Welche Faktoren trugen aus Sicht des Trägers
entscheidend zum Gelingen des Projektes/zur Umsetzung der Methode etc. bei?
• Lessons Learned: Mit welchen Problemen/Hindernissen wurde der Träger
ggf. bei der Planung/Umsetzung konfrontiert und wie wurde damit
umgegangen?
Es wird angestrebt, bis Ende der Aufbauphase 2014 auf die Frage „Was wirkt
für wen?“ Antworten im Sinne von Fachstandards für die präventiv-
pädagogische Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten und orientierten Jugendlichen
geben zu können. Die Erarbeitung von Fachstandards erfolgt wiederum in enger
Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus dem Themenfeld. Sie
werden u. a. auch Thema der geplanten Expertengremien bzw. Arbeitsgruppen sein.
15. Wie viele und welche Modellprojekte zur „Bekämpfung
rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen“, wie sie auch das BIKnetz
beabsichtigt, hat die Bundesregierung im Rahmen des Bundesprogramms
„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ gefördert (bitte Auflistung nach
Träger, Projekttitel und Projektzeitraum)?
16. Wie viel Prozent der im Bundesprogramm „Toleranz fördern –
Kompetenz stärken“ bereitgestellten Mittel hat die Bundesregierung für die
Förderung von Modellprojekten zur „Bekämpfung rechtsextremistischer
Bestrebungen bei jungen Menschen“, wie sie auch das BIKnetz
beabsichtigt, verwendet?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des BIKnetzes werden keine Modellprojekte gefördert. Es besteht
die Absicht, die Ergebnisse aus den Modellprojekten des aktuellen
Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“,
Themencluster 2 „Auseinandersetzung mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen“,
dem BIKnetz zur Verfügung zu stellen.
Dabei handelt es sich um die folgenden Modellprojekte, die in den Förderjahren
2011 bis 2014 ein Fördervolumen von rund 3,1 Mio. Euro aufweisen. Das
entspricht 25,4 Prozent des Ansatzes für Modellprojekte und 3,1 Prozent des
Programmansatzes im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPE-
TENZ STÄRKEN“.
Drucksache 17/14378 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLfd.
Nr. Träger Projekttitel
Projektzeitraum
Beginn
Projektzeitraum
Ende
1 Amadeu Antonio Stiftung „no-nazi.net – für Soziale
Netzwerke ohne Nazis.“
01.04.2011 31.03.2014
2 Arbeitsgemeinschaft
Jugendfreizeitstätten (AGJF) Sachsen e. V.
Mut vor Ort – Arbeit mit
Rechten, Jungen und Mädchen
01.05.2011 30.04.2014
3 Bildungsvereinigung ARBEIT
UND LEBEN Niedersachsen Ost
gGmbH/ARUG Braunschweig
Zentrum für demokratische
Bildung. Demokratiepädagogik
in Kooperation von Staat und
Zivilgesellschaft
15.03.2011 14.03.2014
4 Christliches Jugenddorfwerk
Deutschlands gemeinnütziger
e. V. (CJD) – Waren (Müritz)
„A-Ja!“ Akzeptierende
Jugendarbeit im Landkreis Güstrow
01.03.2011 31.12.2013
5 Cultures Interactive e. V. Handlungskonzept für die Arbeit
mit rechtsaffinen Jugendlichen
im ländlichen Raum in
Ostdeutschland (HaKo_reJu)
01.04.2011 31.03.2014
6 Dissens – Institut für Bildung und
Forschung e. V.
Fortbildung zum Thema
„Geschlechterreflektierende
Arbeit mit rechtsextrem
orientierten Jungen und jungen Männern“
15.10.2011 30.06.2014
7 Drudel 11 e. V. OBJEKTIV –
Vorurteilsreduzierende Bildungsprogramme für
Jugendgruppen
01.10.2011 01.09.2014
8 Förderverein JVA Holzstraße
e. V.
Die Werft – Kulturelle Arbeit und
Integration
01.03.2011 28.02.2014
9 Gegen Vergessen –
Für Demokratie e. V.
Online-Beratung als Form
der qualifizierten Elternarbeit.
01.02.2011 31.12.2013
10 Landesamt für Soziales, Jugend
und Versorgung
MAP’s – Mediale Aktions
Projekte gegen Rechtsextremismus,
– Motivation, Aktion,
Präsentation-Mitmachen-Aktiv sein –
Preisgeben
01.04.2011 31.03.2014
11 Jugendbildungsstätte Bremen
Lidice-Haus Gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Rechte Jungs, rechte Mädchen –
ratlose Eltern – Beratung von
Eltern und Angehörigen
rechtsextremer Jugendlicher
01.05.2011 30.04.2014
12 Miteinander – Netzwerk für
Demokratie und Weltoffenheit in
Sachsen-Anhalt e. V.
RollenWechsel 01.04.2011 31.03.2014
13 Landessportbund Hessen –
Sportjugend Hessen
Erlebniswelt Sport – Wir bieten
Respekt und Anerkennung!
(R.AN!)
01.04.2011 31.03.2014
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1437817. Warum fokussiert das BIKnetz vor allem auf die präventiv-pädagogische
Arbeit mit Jugendlichen, wenn das Themencluster „Bekämpfung
rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen“ nur ein Unterpunkt
im Förderschwerpunkt 2 des Bundesprogramms „Toleranz fördern –
Kompetenz stärken“ ist?
In der BIKnetz-Aufbauphase ist es erforderlich, dass sich das BIKnetz auf einen
bestimmten Bereich konzentriert. Nur so kann es gelingen, die pädagogische
Arbeit so umfassend wie möglich darzustellen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
18. Inwiefern werden Erfahrungen und Erkenntnisse der Bundeszentrale für
politische Bildung, der Regiestellen anderer Bundesprogramme (Xenos,
Zusammenhalt durch Teilhabe), des Bündnisses für Demokratie und
Toleranz, der Antidiskriminierungsbeauftragten, des Forums gegen Rassismus
und der Sicherheitsbehörden im BIKnetz berücksichtigt?
Erfahrungen und Erkenntnisse unterschiedlichster Träger, darunter auch die der
Genannten, werden je nach Ausbaustand in zunehmendem Maße mit
berücksichtigt, soweit sie die vom BIKnetz zur Verfügung gestellten Informationen
thematisch ergänzen. Die Projekte anderer Bundesprogramme und Träger
haben die Möglichkeit, Erfahrungen und Erkenntnisse, die sie im Rahmen der
Umsetzung der Programme gemacht haben, in der Wissensdatenbank der
Internetplattform BIKnetz zur Verfügung zu stellen.
19. Wie gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung (vgl.
Rahmencurriculum HandlungsKOMPETENZ auf
www.biknetz.de), dass
pädagogische Fachkräfte bisher zu wenig Möglichkeiten haben, sich über
Handlungsansätze zur Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten
Jugendlichen zu informieren?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Übertragung zivilgesellschaftlicher Aufgaben auf
ein staatliches Informations- und Kompetenzzentrum gegen
Rechtsextremismus“ der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/9010) verwiesen.
20. Kooperiert das BIKnetz mit den Bildungsministerien auf Landesebene,
um pädagogischen Fachkräften diese Ansätze zugänglich zu machen?
Die Angebote des BIKnetzes stehen auch den Bildungsministerien auf
Landesebene offen.
21. Auf welchen wissenschaftlichen Studien oder sonstigen Erkenntnissen
beruht die Einschätzung der Bundesregierung, dass in Deutschland bisher
zu wenig über Phänomene des Rechtsextremismus aufgeklärt wurde
(Pressemitteilung des BMFSFJ vom 4. Januar 2013)?
Inwiefern kann eine Datenbank diesbezüglich Abhilfe schaffen?
Es handelt sich um eine wissensbasierte Datenbank, die Pädagoginnen und
Pädagogen in ihrer alltäglichen präventiv-pädagogischen Arbeit unterstützen soll.
Diese Angebote stehen ihnen in den Regelstrukturen nicht in ausreichendem
Maße zur Verfügung.
Drucksache 17/14378 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Wie soll eine Datenbank Strukturen vernetzen und Kooperationen
initiieren?
Die Aufgaben des BIKnetzes beschränken sich nicht auf die
Zurverfügungstellung einer Datenbank. Die Informations- und Kommunikationsplattform
bietet viele Möglichkeiten, sich aktiv zu beteiligen und zu vernetzen. In der
Wissensdatenbank können vorgestellte Beiträge kommentiert und bewertet werden.
So können bestehende Ansätze weiterentwickelt und kritisch reflektiert werden.
Es gibt Kontaktdaten, Verweise auf ähnliche Projekte, Beiträge vom gleichen
Projekt sowie Verlinkungen auf weiterführende Materialien oder Internetseiten.
Neue Materialien können zur Aufnahme in die Datenbank vorgeschlagen
werden, die Kommunikationsplattform von BIKnetz lädt zum bundesweiten Fach-
und Erfahrungsaustausch ein.
Im Übrigen wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage „Bundesweites Informations- und Kompetenznetz
zum Thema Rechtsextremismus“ der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/13382) verwiesen.
23. Inwiefern vernetzen die Landesberatungsnetzwerke gegen
Rechtsextremismus nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen miteinander und
schaffen neue Kooperationspartnerschaften zwischen Staat,
Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft?
Die landesweiten Beratungsnetzwerke vernetzen die Beratungskompetenzen
innerhalb ihres jeweiligen Landes. Umfangreiche Informationen zu den
Beratungsnetzwerken sind in der Leitlinie zum Programmbereich „Förderung und
Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten
Beratungsnetzwerken“ enthalten.
Die Leitlinie ist auf der Homepage des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖR-
DERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ unter
www.toleranz-foerdern- kompetenz-
staerken.de/fileadmin/toleranz-foerdern/Redaktion/Downloads/PDF/
101026foerderleitlinienberatungsnetzwerke.pdf abrufbar.
24. An welche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bzw. Expertinnen
und Experten soll das Servicetelefon des BIKnetz vermitteln?
Das Servicetelefon fungiert als Lotse zu Angeboten und kompetenten
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort. Die relevanten Träger und
Akteure vor Ort werden durch die Kontaktstelle BIKnetz angeschrieben, über
die Ziele und das Anliegen von BIKnetz informiert und gebeten, ihre
Kontaktdaten in die Datenbank aufnehmen zu dürfen. Auf die Möglichkeit, einer
Aufnahme in die Kontaktdatenbank zu widersprechen, wird hingewiesen. Bei den
272 Trägern, die sich bislang registrieren lassen wollten und an die im
Bedarfsfall über das Servicetelefon vermittelt werden kann, handelt es sich um
Expertinnen und Experten u. a. aus den Themengebieten:
• Antidiskriminierung
• Antisemitismus
• Ausstiegshilfe
• Gedenkstättenarbeit
• Gewaltprävention
• Migrantenarbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14378• Nationalsozialismus/Holocaust
• Opferhilfe
• Rassismus
• Rechtsextremismus
• rechtsextrem orientierte Jugendliche
• Zivcilcourage.
25. Wann wurden die Landesregierungen, insbesondere die
Landeskoordinierungsstellen der Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus, erstmals
direkt vom BMFSFJ über das geplante BIKnetz informiert?
26. Hat es vor Errichtung des BIKnetz einen fachlichen Austausch mit
Trägern und Ländervertreterinnen und -vertretern über Inhalte und Form des
Zentrums gegeben, die in dem Themenfeld Rechtsextremismus aktiv
sind?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMFSFJ hat in den AGJF-Sitzungen (AGJF: Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden) im März und September 2012
sowie im Rahmen der JFMK-Sitzung (JFMK: Jugend- und
Familienministerkonferenz) Ende Mai/Anfang Juni 2012 über die Planungen und Inhalte
informiert. Im Oktober 2012 erfolgte zudem ein Schreiben an die Länder, in dem die
konzeptionelle Ausrichtung des BIKnetzes skizziert wurde. Im Rahmen eines
Informations- und Abstimmungsgesprächs am 25. Februar 2013 wurden die
ersten Umsetzungsschritte und die weiteren Vorhaben mit den Landesministerien
abgestimmt.
27. Welche Vorschläge und Kritikpunkte von Trägern und
Ländervertreterinnen und -vertretern hinsichtlich des BIKnetz wurden von der
Bundesregierung aufgenommen und berücksichtigt (bitte entsprechend
aufschlüsseln)?
Umfassende schriftliche Vorschläge und Kritikpunkte wurden seitens der
Länder nicht eingereicht. Es wurden lediglich vereinzelt Anmerkungen gemacht.
Die Bundesregierung hat diese Anmerkungen zur Kenntnis genommen, sieht
sich in ihren Planungen grundsätzlich aber bestätigt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13382).
28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem gemeinsamen offenen Brief des Geschäftsführers der RAA
Brandenburg, des Brandenburgischen Instituts für
Gemeinwesenberatung – Demos, des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus
und Fremdenfeindlichkeit und der Opferperspektive e. V. vom November
2012 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, in dem das BIKnetz kritisiert wird?
Konkrete Anfragen, die sich auf den genannten offenen Brief bezogen, gaben
dem BMFSFJ Gelegenheit, gegebenenfalls bestehende Missverständnisse über
die konzeptionelle Ausgestaltung, Zielgruppe und den Auftrag von BIKnetz
richtigzustellen.
Drucksache 17/14378 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Forderung der BAGD und der BAGKR, die in einem
Positionspapier vom 17. Januar 2013 zu den Bundestagswahlen die Förderung
einer bedarfsorientierten Vernetzung und Qualifizierung
zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie des Wissenstransfers statt des BIKnetz fordern?
Berücksichtigt die Bundesregierung die in diesem Positionspapier
angemeldeten Bedarfe?
Mit den Forderungen nach einer bedarfsorientierten Vernetzung und
Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie des Wissenstransfers sieht sich die
Bundesregierung in der Einrichtung eines bundesweiten Vernetzungssystems
bestätigt. Damit schließen sich die Forderungen der BAGD und BAGKR und
die Einrichtung des BIKnetzes nicht gegenseitig aus. Die Bundesregierung
präferiert allerdings den mit der Einrichtung des BIKnetzes eingeschlagenen Weg.
30. Sind auf der Plattform bereits die Kontaktdaten der
Landeskoordinierungsstellen von Beratungsnetzwerken eingepflegt, und falls nicht, ist
dies vorgesehen?
Auf der Informations- und Kommunikationsplattform von BIKnetz wird zum
gegenwärtigen Zeitpunkt eine Linkliste zur Verfügung gestellt. Die Linkliste
stellt das Engagement der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus dar und
verweist auf bundesweit tätige Institutionen im Themenfeld. Der Fokus der
gegenwärtigen Aufbauphase liegt in der Präsentation von Wissensprodukten zur
Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten und orientierten Jugendlichen mit
den dazugehörigen Kontaktdaten insbesondere in der Wissensdatenbank. Dies
wird auch von den Landeskoordinierungsstellen gegen Rechtsextremismus
genutzt.
Darüber hinaus verweist die Kontaktstelle über ihr Servicetelefon im
Bedarfsfall an die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den
Landeskoordinierungsstellen.
31. Welche Anlaufstellen für Hilfesuchende in den Ländern, z. B.
Landeskoordinierungsstellen von Beratungsnetzwerken gegen
Rechtsextremismus, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung heute schon?
Wenn ja, wo sind diese Anlaufstellen angesiedelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
32. Werden diese Anlaufstellen durch die Bundesregierung gefördert, und
wenn ja, seit wann, und in welcher Höhe (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen von „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
werden bundesweit 16 Beratungsnetzwerke gefördert, welche Hilfesuchende in den
Ländern unterstützen und entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung
stellen. Die Landeskoordinierungsstellen dienen als Erstkontaktstelle und
stellen den Kontakt zu den landesweiten Beratungsträgern her. Details zu den
Anlaufstellen finden sich unter
www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/
listenansicht_bnw.html. Gemäß der Leitlinie zum Programmbereich „Förderung
und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten
Beratungsnetzwerken“ können die Länder bis zu zehn Prozent der bewilligten
Bundesmittel für eine anteilige Finanzierung der Aufgaben der
Landeskoordinierungsstelle nutzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1437833. Welche Kosten haben der Aufbau und die Unterhaltung der
Internetpräsenzen der bisherigen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus und
für Demokratie des BMFSFJ und des Bundesministeriums des Innern
(BMI) insgesamt gekostet (bitte nach Programmen und Jahren
aufschlüsseln)?
34. Welche Kosten verursacht der Aufbau und die Unterhaltung der
Internetplattform
www.biknetz.de im Zeitraum von 2012 bis 2014?
Die gsub-Projektgesellschaft mbH hat für den Zeitraum 2012 bis 2014 Aufträge
für Entwicklung und Support betreffend die Internetplattform BIKnetz im
Umfang von insgesamt 93 850 Euro verplant.
35. Wie wird sichergestellt, dass die in der Datenbank dokumentierten
Konzepte aktuellen Anforderungen entsprechen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
36. Wie soll der Transfer und die Übertragbarkeit von Konzepten
sichergestellt werden?
Diesem Zweck dient die onlinebasierte Wissensdatenbank von BIKnetz. Sie
sieht eine Kommunikationsplattform vor, in dem die interessierte
Fachöffentlichkeit einen Austausch über die dargestellten Konzepte und Vorgehensweise
durchführen kann. An dieser Stelle wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Das Angebot der Wissensdatenbank wird durch die interne
Kommunikationsplattform ergänzt. Die Kommunikationsplattform
www.biknetz.de/intern/mein-
biknetz.html lädt zum bundesweiten Fach- und Erfahrungsaustausch ein.
Pädagogische Fachkräfte sowie Interessierte können sich anmelden und mit anderen
Mitgliedern über persönliche Nachrichten in Kontakt treten oder in moderierten
Foren mit anderen Akteuren diskutieren und sich vernetzen. Außerdem bietet
ein Kalender die Möglichkeit, eigene Veranstaltungen einzustellen und zu
bewerben. Darüber hinaus führt BIKnetz regelmäßige Onlinebefragungen durch
und erhebt so den Bedarf der Praxis. Die Ergebnisse fließen dann in die weitere
Ausgestaltung von BIKnetz ein.
Im Zentrum des Handlungsfelds „Kompetenzen stärken“ von BIKnetz steht
zudem die (Weiter-)Entwicklung und modellhafte Erprobung des
Rahmencurriculums „HandlungsKOMPETENZ – ein Bildungsangebot zum Umgang mit
rechtsextremistisch gefährdeten bzw. orientierten Jugendlichen für
Pädagoginnen und Pädagogen“. Das BIKnetz agiert hierbei in einem bundesweiten
Trägerverbund und zielt damit auf die kooperative Entwicklung und Überprüfung
von zum Transfer geeigneten Bildungskonzepten und Fachstandards in diesem
Handlungsfeld ab.
Ressort Programm Jahr Euro (netto)
BMFSFJ VIELFALT TUT GUT. 2007 26 500
BMFSFJ TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN 2010/2011 51 280
BMI Zusammenhalt durch Teilhabe 2010 bis 2013 30 632
Drucksache 17/14378 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Wie und nach welchen Kriterien werden Informationen für das BIKnetz
aufbereitet, und wer bereitet diese auf?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
38. Wie und durch wen werden die Konzepte praxisnah weiterentwickelt,
verarbeitet und weiterverarbeitet?
Die praxisnahe Weiterentwicklung, Verarbeitung und Weiterverarbeitung der
Konzepte obliegt den Projektträgern vor Ort.
39. Entstehen den Zuwendungsempfängern aus dem Bundesprogramm
„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, das heißt lokale Aktionspläne,
Modellprojekte und Landeskoordinierungsstellen der Beratungsnetzwerke,
durch das BIKnetz zusätzliche Meldepflichten gegenüber der Regiestelle
„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“?
Wenn ja, welche Form und welchen Umfang haben diese Pflichten?
Zuwendungsempfänger, die in den genannten Tätigkeitsfeldern aktiv sind,
übermitteln dem BIKnetz die für die Wissensdatenbank relevanten
Informationen. Der Aufwand ist als gering einzuschätzen.
40. Werden die Nutzungsrechte für die geförderten Maßnahmen auf das BIK-
netz zusätzlich übertragen?
41. Entstehen den Trägern durch die Abtretung von Nutzungsrechten Schäden?
Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
BIKnetz bittet um Einräumung des einfachen Nutzungsrechts, soweit dieses
nicht bereits im Rahmen der Programmförderung eingeräumt wurde. Nachteile
entstehen dadurch nicht.
42. Sind Landeskoordinierungsstellen der landesweiten Beratungsnetzwerke
dazu verpflichtet, Ergebnisse der qualitätsorientierten Verfahren für das
BIKnetz zu veröffentlichen?
Nein.
43. Wie funktioniert der Expertenpool des BIKnetz?
44. Übernimmt das BIKnetz Honorarkosten für die Expertinnen und
Experten, oder wie werden sie finanziert?
45. Wird auf den Pool von Expertinnen und Experten der landesweiten
Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus zurückgegriffen?
Wenn ja, werden diese Ressourcen nach Kenntnis der Bundesregierung
der mobilen Interventionsarbeit entzogen?
Die Fragen 43 bis 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Expertenpool befindet sich aktuell noch in der Planung. Endgültige
Festlegungen zur Zusammensetzung, zu Arbeitsabläufen etc. erfolgen zu einem
späteren Zeitpunkt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1437846. Welchen durch bisherige Angebote nicht abgedeckten Bedarf bedienen
die zusätzlichen Fort- und Weiterbildungen, die das BIKnetz aktuell mit
verschiedenen Fortbildungsformaten für Pädagoginnen und Pädagogen
entwickelt?
Die geplanten Bildungsmaßnahmen werden auf der Grundlage eines noch in
der Abstimmung befindlichen Rahmencurriculums umgesetzt. Die Version 1.0
des Rahmencurriculums „HandlungsKOMPETENZ – ein Bildungsangebot
zum Umgang mit rechtsextremistisch gefährdeten bzw. orientierten
Jugendlichen für pädagogische Fachkräfte“ basiert auf einer im Vorfeld
durchgeführten Expertise und wurde auf
www.biknetz.de zur partizipativen Abstimmung in
einem Forum veröffentlicht.
Entscheidend ist, dass pädagogische Fachkräfte, die in ihren Einrichtungen auf
rechtsextremistisch gefährdete bzw. orientierte Jugendliche treffen, in ihrem
professionellen Habitus fest verankert sind. Die im Rahmen der Expertise
durchgeführte Analyse ergab, dass zu Teilen in bereits bestehenden
Bildungsangeboten Wissen zu Rechtsextremismus und insbesondere Know-How zur
Ausgestaltung von möglichen Gegenstrategien vermittelt werden. Eine gezielte
Reflexion und Anleitung des (sozial)pädagogischen Alltagshandelns von
Fachkräften ist hingegen zumeist nur ein untergeordneter Gegenstand. Genau dieses
Defizit steht bei der Erprobung des Rahmencurriculums HandlungsKOMPE-
TENZ im Mittelpunkt.
47. Wie soll die Ansprache der Pädagoginnen und Pädagogen für die Fort-
und Weiterbildungen erfolgen?
Die Ansprache der pädagogischen Fachkräfte für die Fort- und Weiterbildungen
ist eine Aufgabe der Bildungsträger, die das Rahmencurriculum Handlungs-
KOMPETENZ erproben werden. Geeignete Bildungsträger werden derzeit in
einem zweistufigen Auswahl- und Antragsverfahren durch die Kontaktstelle
BIKnetz ausgewählt. Eines der zentralen Auswahlkriterien ist die
Gewährleistung von Zugangswegen zu den Zielgruppen der Fort- und Weiterbildungen.
Darüber hinaus führt die Kontaktstelle BIKnetz mit Multiplikatoren aus dem
Bereich Kinder- und Jugendhilfegesetz und Schule sowie
Bildungsdienstleistern (z. B. Verlagen) Gespräche oder schaltet Anzeigen, um über Angebote und
aktuelle Entwicklungen zu den Bildungsangeboten zu informieren.
48. Werden länderspezifische Probleme in den Fortbildungsangeboten
berücksichtigt, und wenn ja, wie?
Um den länderspezifischen Besonderheiten in den Fortbildungsangeboten
Rechnung zu tragen, werden Angebote in allen 16 Ländern angestrebt.
49. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Überschneidungen
hinsichtlich der Zielgruppe mit den Fortbildungen im Rahmen des
Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ erfolgen?
Diesbezüglich erfolgen kontinuierliche Abstimmungen zwischen BMFSFJ und
BMI. Die Fortbildungsangebote von BIKnetz und dem Bundesprogramm
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) richten sich grundsätzlich an
unterschiedliche Zielgruppen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Im Rahmen der
Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote von ZdT werden zivilgesellschaftliche
Akteure und kommunale Verantwortungsträger im ländlichen,
strukturschwachen Raum zu den Themen Projektmanagement, Engagementförderung, Extre-
Drucksache 17/14378 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemismus und Öffentlichkeitsarbeit geschult. Die BIKnetz-Angebote dagegen
richten sich vorrangig an Pädagogen, die hauptberuflich mit Jugendlichen oder
jungen Erwachsenen in den Bereichen Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe
arbeiten. Eine Überschneidung hinsichtlich der Zielgruppe beider
Fortbildungsangebote ist damit nicht gegeben.
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ISSN 0722-8333]