[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14484
17. Wahlperiode 02. 08. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14299 –
Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages aus der
17. Wahlperiode im Bereich der Tourismuspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat in der 17. Wahlperiode bis Juni 2013 mehrere
Anträge mit tourismuspolitischen Zielen und Aufgaben beraten und beschlossen
sowie die Bundesregierung mit deren Umsetzung beauftragt. Dazu gehören:
• Zukunft für ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen
(Bundestagsdrucksache 17/11654), beschlossen am 29. November 2012,
• Tourismus in ländlichen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen
(Bundestagsdrucksache 17/9570), beschlossen am 18. April 2013,
• Kinder- und Jugendtourismus unterstützen und weiter fördern
(Bundestagsdrucksache 17/8451), beschlossen am 14. Juni 2012,
• Tourismus als Chance für die Einhaltung der Menschenrechte nutzen
(Bundestagsdrucksache 17/8347), beschlossen am 1. März 2012,
• Tourismus und Landschaftspflege verknüpfen – Gemeinsam die
Entwicklung ländlicher Räume stärken (Bundestagsdrucksache 17/2478),
beschlossen am 24. März 2011 und
• Kulturtourismus in Deutschland stärken, Potentiale von Kultur und
Tourismus nutzen – Kulturtourismus gezielt fördern (Bundestagsdrucksache
17/2940), beschlossen am 8. Oktober 2010.
Zum Antrag „Zukunft für ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und
ausbauen“ (Bundestagsdrucksache 17/11654)
1. Welche konkreten Teile des im Antrag unter Abschnitt II stehenden
Kataloges von Empfehlungen für Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes
bzw. der jeweils angesprochenen Bundesressorts wurden bisher umgesetzt,
bzw. wie ist der derzeitige Umsetzungsstand?
Welche Hindernisse stehen der vollständigen Umsetzung entgegen?
Die Bundesregierung unterstützt die im Antrag „Zukunft für Ländliche Räume –
Regionale Vielfalt sichern und ausbauen“ aufgenommenen Empfehlungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
26. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14484 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegrundsätzlich. Im Einzelnen wird auf die Antwort der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/13343 vom 26. April 2013) zu Frage 51 auf die Große
Anfrage zur Lage der Kommunen in Deutschland verwiesen.
2. Welcher Parlamentarische Staatssekretär wurde zum Koordinator für die
ländlichen Räume bestimmt?
Über die Ernennung eines Parlamentarischen Staatssekretärs zum Koordinator
für die ländlichen Räume ist noch nicht entschieden worden.
Zum Antrag „Tourismus in ländlichen Räumen – Potenziale erkennen, Chancen
nutzen“ (Bundestagsdrucksache 17/9570)
3. In welcher Höhe wurden zusätzliche finanzielle Mittel u. a. für die
touristische Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und der
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
bereitgestellt, bzw. warum unterblieb die zusätzliche Mittelbereitstellung?
Mit dem am 18. April 2013 beschlossenen Antrag „Tourismus in ländlichen
Räumen – Potenziale erkennen, Chancen nutzen“ (Bundestagsdrucksache
17/9570) wurde die Bundesregierung beauftragt, weiterhin ausreichende
finanzielle Mittel u. a. für die touristische Entwicklung der ländlichen Räume im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)
und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
(GRW) bereitzustellen. Eine finanzielle Aufstockung der Mittel beinhaltete der
Beschluss nicht und war auch nicht vorgesehen. Die bestehenden Mittelansätze
werden auf hohem Niveau weitergeführt. Inwieweit diese für den Tourismus
eingesetzt werden, liegt in der jeweiligen Verantwortung und Prioritätensetzung
der Länder.
Es wird außerdem auf die Antwort der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/14275 vom 28. Juni 2013) zu Frage 9 auf die Große Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zukunft des Reiselandes Deutschland“
verwiesen.
4. Wie weit ist die Breitbandversorgung im ländlichen Raum erfolgt?
Wo konkret, und weshalb gibt es noch besonders große Lücken?
Die Grundversorgung ist mittlerweile nahezu flächendeckend gewährleistet:
99,7 Prozent der Haushalte können auf Bandbreiten von mind. 1 Mbit/s
zurückgreifen. Einen Überblick über die Breitbandversorgung des ländlichen Raumes
mit höheren Bandbreiten geben die Antwort der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/13354) zu den Fragen 23 und 24 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Versorgung mit schnellem Internet und Breitbandpolitik
der Bundesregierung“ sowie der Breitbandatlas. Die Erschließung des
ländlichen Raumes mit Breitbandanschlüssen ist aufgrund der meist geringeren
Wirtschaftlichkeit der Projekte insgesamt schwieriger zu realisieren als im
städtischen Raum.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/144845. Welche Handlungsempfehlungen und/oder Praxisleitfäden gibt es zu den
nachfolgenden Themenfeldern: Qualifizierung der touristischen Anbieter
in ländlichen Räumen, Arbeitsplatz- und Fachkräftesicherung im
ländlichen Tourismus, Qualitäts- und Innovationsmanagement,
Angebotsgestaltung und Vernetzung der verschiedenen Anbieter, Hervorhebung von
Regionalität und Tradition als Alleinstellungsmerkmale, Vorhaltung
touristischer Infrastruktur und Sicherung der Mobilität und Gestaltung von
Marketing und Vertrieb?
Falls nicht vorhanden, warum nicht, und wann werden sie vorliegen?
Die Ergebnisse des Projektes „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“
sind im Leitfaden „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen –
Handlungsempfehlungen zur Förderung des Tourismus in ländlichen Räumen“
zusammengefasst. Zu den dort abgehandelten Handlungsfeldern stehen außerdem
zehn vertiefende Kurzreports zur Verfügung, die von den Seiten
www.bmwi.de
und
www.tourismus-fuers-land.de heruntergeladen werden können. Dabei
handelt es sich im Einzelnen um:
Band 1: Kurzreport Markenbildung
Band 2: Kurzreport Mobilität
Band 3: Kurzreport Fachkräfte
Band 4: Kurzreport Produktinszenierung
Band 5: Kurzreport Barrierefreiheit
Band 6: Kurzreport Nachhaltige touristische Entwicklung ländlicher
Lebensräume
Band 7: Kurzreport Infrastruktur und Investitionsmanagement
Band 8: Kurzreport Netzwerke und Kooperationen
Band 9: Kurzreport Kommunikation und Vertrieb
Band 10: Kurzreport Organisationsstrukturen
Zum Antrag „Kinder- und Jugendtourismus unterstützen und weiter fördern“
(Bundestagsdrucksache 17/8451)
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 10
Die Regierungskoalition forderte die Bundesregierung 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8451) auf, Kinder- und Jugendtourismus zu unterstützen und weiter zu
fördern.
Die Umsetzung des Antrages nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) gerne wahr, um den Kinder- und Jugendtourismus und
damit den Tourismusstandort Deutschland durch gezielte Maßnahmen mit
Unterstützung der Deutschen Zentralen für Tourismus e. V. (DZT) zu stärken. Es
ergeben sich zudem zusätzliche positive Effekte für das DZT-Themenjahr 2013
„Junges Reiseland Deutschland“. Schließlich hat das Thema zusätzlich zu
seiner ökonomischen Bedeutung eine wichtige gesamtgesellschaftliche
Bedeutung: Für junge Menschen ist das Kennenlernen der eigenen Heimat und der
Austausch mit anderen Kulturen und Nationalitäten prägend und in einer
globalisierten Welt von zunehmender Bedeutung.
Zur Umsetzung des o. g. Antrags fördert das BMWi das „Zukunftsprojekt
Kinder- und Jugendtourismus – Entwicklung jugendtouristischer Angebote“.
Projektträger ist das Deutsche Jugendherbergswerk e. V. (DJH). Die Laufzeit reicht
bis April 2014. Ziele sind die intensive internationale Vermarktung von
Angeboten für den Kinder- und Jugendtourismus, insbesondere durch die DZT, die
Drucksache 17/14484 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebessere Vernetzung und Kooperation der Anbieter jugendtouristischer
Angebote sowie die Entwicklung eines professionellen Marketings. Bundesweit
sollen sechs Zukunftskonferenzen zum Austausch von Best-Practice-Beispielen
stattfinden, um Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Das Projekt wird von
einem Fachbeirat, gebildet aus Vertretern der Tourismuswirtschaft und
gemeinnützigen Institutionen, flankiert.
6. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Aktionspläne zum Kinder- und Jugendtourismus aufgestellt, und mit welchen
Maßnahmen wird dieser Bereich jeweils gefördert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen so genannte Aktionspläne beschlossen. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
7. Wie werden Angebote für den Kinder- und Jugendtourismus in
Deutschland international durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT)
vermarktet?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Zuwachs an
Reisenden aus dem Ausland in den letzten vier Jahren?
Junges Reisen nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren stark an
Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund rückt die Deutsche Zentrale für Tourismus
(DZT) im Jahr 2013 Jugendreisen in den Fokus ihrer weltweiten Vertriebs- und
Marketingaktivitäten. Mit dem Themenjahr „Junges Reiseland Deutschland –
HotSpots, Brandnew, Lifestyle“ trägt sie nicht nur einem touristischen Segment
mit enormem wirtschaftlichen Potenzial Rechnung, auch die Zielgruppe ist
beträchtlich: Im Jahr 2011 sind allein aus Europa, der Quellregion, aus der die
meisten Übernachtungen für das Reiseland Deutschland kommen, fast zehn
Millionen Reisen von jungen Menschen zwischen 15 und 29 Jahren gezählt
worden.
Im Mittelpunkt der Aktionen zum Themenjahr steht die breit angelegte Social
Media-Kampagne „Youth HotSpots in Germany – Share the moment.“, die im
März 2013 zur ITB Berlin offiziell gestartet ist und bis März 2014 laufen wird.
Ein zentrales Element der Kampagne ist die Microsite, die unter
www.germany.travel/youth abgerufen werden kann. Mit ihr spricht die DZT
gezielt die jungen Gäste an und gibt ihnen so die Möglichkeit, sich bereits vor
der Reise über Deutschland zu informieren. Eine interaktive Karte zeigt hier
durch unterschiedlich große und pulsierende Kreise, wo in Deutschland in den
fünf Kategorien „Must Sees“, „Nightlife“, „Shopping“, „Bars & Cafés“ sowie
„Festivals & Events“ am meisten geboten wird. Beim Klick auf die Kreise in
der interaktiven Karte öffnen sich die Städte und Orte, in denen die
unterschiedlichen HotSpots zu finden sind. Seit dem Start der Kampagne verzeichnet die
Website mit der interaktiven Karte starken Traffic. Immer mehr Nutzer tragen
ihre ganz persönlichen HotSpots in Deutschland in die Karte ein und
kommentieren die Einträge anderer Nutzer. Viele der HotSpots sind im klassischen
Reiseführer nicht zu finden und gelten in der Community daher als echte
Geheimtipps. Diese Art der persönlichen Empfehlungen bringt den Nutzern die
Bars, Museen, Clubs und „Must Sees“ auf sehr authentische Art und Weise
nahe. Mit dieser lebendigen Form nutzergenerierter Inhalte nutzt die DZT das
im Trend liegende „Empfehlungsmarketing“, um junge Gäste auf HotSpots in
Deutschland aufmerksam zu machen. Denn gerade Jugendliche informieren
sich maßgeblich über Empfehlungen von Freunden in sozialen Netzwerken.
Ein weiteres Kernelement der Kampagne ist die mobile App. Die DZT stellt
jungen Reisenden, die zum Großteil auch auf Reisen und im Urlaub mit dem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14484Smartphone unterwegs sind, im Rahmen der Kampagne die App „Youth Hot-
Spot“ zur Verfügung. Sie steht im Apple Store unter
http://bit.ly/13DCLzx
sowie im Google Play Store unter
http://bit.ly/WK51hZ kostenlos zum Download
bereit. Die App bietet jungen Reisenden eine Übersicht über derzeit 1 300 frei
zugängliche WLANs in Deutschland. So erhalten die jungen Reisenden aus
dem Ausland einen kostenlosen Zugang zu sozialen Netzwerken. Mit dem
ersten Update Anfang Mai 2013 haben Nutzer zusätzlich die Möglichkeit, WLAN-
Punkte selbst hinzuzufügen sowie sich die komplette Detailkarte im Fullscreen-
Modus anzusehen.
Darüber hinaus stehen die Social Media-Plattformen Facebook, Twitter
(twitter.com/GNTB2013) und Instagram (
www.instagram.com/youthhotspots
germany) im Mittelpunkt der Kommunikation.
Die DZT in Frankfurt hat 2013 bereits zwei Bloggerreisen für die Vermarktung
der Youth Kampagne initiiert: Vom 6. Juni bis zum 3. Juli 2013 ist der US-
amerikanische Video-Blogger Jeremy Fischer mit seiner Kamera durch alle 16
Bundesländer unterwegs gewesen und hat Material für einen Imagefilm über das
junge Reiseland Deutschland gesammelt. Das rund einminütige Video soll
sowohl bekannte als auch weniger bekannte Orte in Deutschland zeigen. Die
Auswahl basiert auf den meistgenannten HotSpots aus einer Umfrage der DZT
unter deutschen Jugendlichen. Mit dem entstehenden Video trägt die DZT der
steigenden Relevanz von Bewegtbild Rechnung. Laut einer Umfrage im
Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft e. V. (BVDW) konsumieren
77 Prozent der deutschen Internetnutzer Online-Videos – 33 Prozent davon
mindestens wöchentlich. Weltweit sieht es nicht anderes aus, hier sind es
insgesamt 74 Prozent laut dem Nielsen Multi-Screen Media Report von 2012, und
davon schauen 28 Prozent Videos über ihr Mobiltelefon jeden Tag. Die Arbeit
mit Bewegtbild im Onlinesegment ist somit ein unerlässliches
Kommunikationsinstrument, speziell bei der Ansprache junger Zielgruppen. Der steigende
Konsum von Videos und Kurzfilmen belegt zudem den fortschreitenden
Wandel im Mediennutzungsverhalten und die Nachfrage der Nutzer nach
Unterhaltung und Information gleichermaßen.
Vom 19. März bis 5. Mai 2013 war der populäre britische Reiseblogger
Kash Bhattacharya auf seiner Reise „BUDGETTRAVELLER’S GERMAN
WANDERLUST“ durch Deutschland unterwegs. Über
www.germany.travel/
youth, seinen Reiseblog
http://budgettraveller.org/announcing-my-next-
bloject-budgettravellers-german-wanderlust/ sowie seinem Instagram-Kanal
http://instagram.com/budgettraveller und Twitter-Kanal
http://twitter.com/
budgettraveller hat er regelmäßig über seinen Low-Budget-Trip kommuniziert.
Übernachtet hat der „HotSpotter“ in deutschen Jugendherbergen. Unterstützt
wurde das Projekt vom Deutschen Jugendherbergswerk und der Deutschen
Bahn.
Die zahlreichen persönlichen Deutschland-Impressionen von Kash Bhattacharya
können Interessenten auf dem Instagram-Kanal des Reisebloggers
nachverfolgen. Ein Teil seiner Bilder ist auch im Instagram-Channel der DZT unter
http://instagram.com/youthhotspotsgermany zu sehen. Im Sommer 2013 werden
darüber hinaus zwölf City-Guides in Form von eBooks seine Eindrücke
widerspiegeln, die dann auf Kashs Blog, auf der Website des Deutschen
Jugendherbergswerkes (DJH)
www.youth-hostels.de und über die DZT Website
www.germany.travel/youth zum Download zur Verfügung stehen.
Zusätzlichen finden Bloggerreisen aus den Social Media-affinen Märkten wie
z. B. Polen, Österreich und Dänemark statt. Gleichzeitig postet ein deutsches
Bloggerteam Beiträge auf der Seite
www.youpodia.de vom Deutschen
Jugendherbergswerk.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat während der ITB Berlin für ihr
Engagement rund um das Thema „Junges Reisen nach Deutschland“ den
Drucksache 17/14484 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInnovation Award 2013 erhalten. Die Auszeichnung wird seit 2008 von der
internationalen Gruppe der A&O HOTELS und HOSTELS verliehen und wird
an touristische Unternehmen vergeben, die sich durch besonders innovative
Produkte oder technische Entwicklungen auszeichnen.
8. Wie und in welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Klassenfahrten in den Richtlinien (Schulfahrtenerlasse) verankert?
Wie wurden hierbei pädagogische oder thematische Bezüge einbezogen,
um schulisches und außerschulisches Lernen noch besser miteinander zu
verbinden und entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer und
Referendare anzubieten?
Im Gremium des Bund-Länder-Ausschusses Tourismus wurde in der laufenden
Legislaturperiode ein Meinungsaustausch zu Klassenfahrten aus touristischer
Sicht geführt. Der Bund begrüßt sinnvolle Initiativen, Klassenfahrten zu
fördern, jedoch liegt die originäre Zuständigkeit bei den Ländern. Vertreter der
Länder Berlin, Saarland und Sachsen-Anhalt stellten ihre Maßnahmen zu
Klassenfahrten vor.
9. Wie wurde die Qualifizierung von im Kinder- und Jugendtourismus
tätigen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern weiter gefördert und
unterstützt?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
unterstützt und fördert seit Jahren aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des
Bundes (KJP) zahlreiche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für
Verantwortliche und begleitende Personen im Bereich der Kinder- und
Jugendreisen.
10. Wie weit ist der Aufbau einer Internetplattform „Jugendtourismus in
Deutschland“ erfolgt, bzw. wann soll diese Internetplattform in Betrieb
gehen?
Zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages „Kinder- und
Jugendtourismus unterstützen und weiter fördern“ (Bundestagsdrucksache
17/8451) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das im
September 2012 gestartete „Zukunftsprojekt Kinder- und Jugendtourismus –
Entwicklung jugendtouristischer Angebote“. Eines der Projektziele sieht vor zu
prüfen, inwieweit der Aufbau einer Internetplattform „Jugendtourismus in
Deutschland“ unterstützt werden kann. Diese Prüfung ist noch nicht
abgeschlossen.
Zum Antrag „Tourismus als Chance für die Einhaltung der Menschenrechte
nutzen“ (Bundestagsdrucksache 17/8347)
11. Auf welche Weise wurde der Dialog mit den Tourismusunternehmen und
ihren Branchenverbänden zum Thema Menschenrechte durch die
Bundesregierung intensiviert, und wie wurde über die aktuellen
internationalen Vereinbarungen zur menschenrechtlichen
Unternehmensverantwortung informiert?
Die Bundesregierung unterstützt den Dialog über die Verantwortung von
Unternehmen für Menschenrechte und deren Beachtung. Grundlage bilden die
Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte als
globaler Handlungsrahmen. Zum Themenkomplex „Menschenrechte und Tourismus“
wurden im Auftrag der Bundesregierung (BMZ) 2011 und 2012 insgesamt vier
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14484Veranstaltungen durchgeführt, die sich vorrangig der Thematik des sog.
„Arabischen Frühlings“ widmeten. Vor allem vor diesem Hintergrund wurde das
Thema „Menschenrechte“ mit Branchenvertretern sowie Vertretern von
Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen diskutiert. Im Jahr 2012 gab das
Deutsche Global Compact Netzwerk die Publikation „Menschenrechte achten –
Ein Leitfaden für Unternehmen“ heraus, die vom BMZ finanziell unterstützt
wurde. Der Leitfaden informiert zu internationalen Vereinbarungen zur
menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung und thematisiert anhand von
Fallbeispielen die Unternehmensverantwortung auch im Bereich Tourismus.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit Tourismusverbänden und
unternehmen eng zusammen, um zur Umsetzung der VN-Übereinkommens über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-
Behindertenrechtskonvention) und des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Kindern vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung beizutragen.
12. Wie wurden die Tourismusverbände, die direkt vor Ort aktiven deutschen
Unternehmen sowie die Reiseveranstalter bei ihren Bemühungen zur
Einhaltung der Menschenrechte sowie der Sensibilisierung der Mitarbeiter,
Geschäftspartner und Reisenden bisher durch die Bundesregierung
unterstützt?
15. Mit welchen Mitteln hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass
der Bekanntheitsgrad des Globalen Ethikkodexes der
Welttourismusorganisation (UNWTO) erhöht wird und dieser Ethikkodex auch im
Rahmen der touristischen Aus- und Weiterbildung eine größere Beachtung
findet?
Die Fragen 12 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für einen nachhaltigen und sozial verträglichen
Tourismus ein und bekennt sich zum Globalen Ethikkodex im Tourismus, der
als Kompass für einen verantwortungsvollen Tourismus bereits 1999 von der
Welttourismusorganisation (UNWTO) verabschiedet wurde. Mit der 2012
erfolgten Unterzeichnung des Kodex durch den Bundesverband der Deutschen
Tourismuswirtschaft e. V. (BTW), den Deutschen ReiseVerband e. V. (DRV)
sowie führende Reiseveranstalter und Fluggesellschaften setzt auch die
deutsche Tourismusbranche ein deutliches Signal für verständnis- und respektvolles
Verhalten gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den
Menschen in den Gastländern sowie gegenüber dem globalen Natur- und
Kulturerbe. An der Unterzeichnung nahmen Ernst Burgbacher, MdB,
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, sowie Taleb
Rifai, Generalsekretär der Welttourismusorganisation, teil.
Ein wichtiger Grundsatz des Globalen Ethikkodex im Tourismus ist der Schutz
von Kindern. Hier arbeitet die Bundesregierung sowohl national mit den
Tourismusverbänden und -unternehmen und Nichtregierungsorganisationen als
auch international mit anderen Ländern eng zusammen.
Die Tourismusindustrie ist ein wichtiger Partner zur Bekämpfung der sexuellen
Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Die Bundesregierung unterstützt
die Umsetzung des „Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller
Ausbeutung im Tourismus“, der zwischen dem Deutschen Reiseverband und
ECPAT 1 vereinbart wurde. Wichtige Bestandteile des Kodex sind unter ande-
1 ECPAT (End Child Prostitution, Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes) ist eine
international Kinderrechtsorganisation mit Sitz in Thailand.
Drucksache 17/14484 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderem die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Tourismusbranche in den Herkunfts- und Destinationsländern und die Sensibilisierung
von Reisenden.
Die Bundesregierung unterstützt ebenfalls Schulungen von angehenden
Beschäftigten der Tourismusbranche, um sie zu befähigen, sich für den Schutz von
Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung im Tourismus zu engagieren.
Zur Implementierung des ECPAT-Verhaltenskodex gegen sexuellen Missbrauch
Minderjähriger besteht seit Anfang 2013 eine Entwicklungspartnerschaft des
BMZ mit The Code (von der Wirtschaft unterstützte Initiative, die sich für den
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus einsetzt) und
Tourismusunternehmen (Kuoni, Accor, TUI) in Thailand. Ein wichtiger Partner ist
hierbei auch die ITB, die im Jahr 2011 den Verhaltenskodex ebenfalls
unterzeichnet hat und sich damit ganz klar gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern
ausspricht.
Im Herbst 2010 hat Deutschland gemeinsam mit der Schweiz und Österreich
eine trilaterale Aufklärungskampagne gegen Kindersextourismus gestartet. Im
Januar 2013 fand in Berlin eine internationale Tagung zu der Kampagne statt,
bei der die Erweiterung der Kampagne auf weitere europäische Partnerländer
beschlossen wurde. Auf die Ausführungen dazu im Tourismuspolitischen
Bericht der Bundesregierung wird verwiesen.
Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit gilt es, das Potenzial des
Tourismus für die Schaffung von Arbeitsplätzen und fairer Entlohnung, die
Verbesserung der Einkommenssituation ärmerer Bevölkerungsschichten und damit für
die Armutsreduktion zu erkennen und zu nutzen. Tourismus soll sich positiv auf
den Erhalt der natürlichen Ressourcen auswirken. Außerdem soll der
verantwortungsvolle Umgang mit der Kultur und den Traditionen der lokalen
Bevölkerung gefördert werden. Die entwicklungspolitische Herausforderung besteht
darin, die Potenziale des Tourismus zu erschließen und die mit dem Tourismus
verbundenen ökologischen, sozialen und kulturellen Risiken zu minimieren.
Damit werden zugleich auch menschenrechtliche Belange unterstützt.
Auf nationaler Ebene dient unter anderem das von der Bundesregierung
geförderte „Themennetzwerk Tourismus“ der Information und Abstimmung
entwicklungspolitisch relevanter Maßnahmen im Sektor Tourismus zwischen
Bundesregierung (BMWi, BMU, BMZ), den Durchführungsorganisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit, dem BfN, der DEG und UNWTO/
Bonn sowie dem Studienkreis Tourismus und Entwicklung e. V.
13. Wann und wie wurde der Deutsche Bundestag über die Umsetzung des
CSR-Aktionsplans der Bundesregierung im Hinblick auf den
Tourismussektor informiert?
Mit dem Aktionsplan CSR (Kabinettbeschluss vom 6. Oktober 2010)
unterstützt die Bundesregierung verantwortungsbewusste Unternehmen aller
Branchen dabei, nachhaltiges Wirtschaften in die Breite zu tragen und Transparenz
herzustellen, damit Verbraucher/-innen CSR einfordern bzw. belohnen und sich
die Marktkräfte dadurch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besser
entfalten können. Die CSR im Tourismus umschreibt den Beitrag eines
Unternehmens zu einer nachhaltigen Entwicklung, indem es über gesetzliche Vorgaben
hinaus soziale und ökologische Verantwortung in sein Kerngeschäft übernimmt.
Das Engagement von Unternehmen kann etwa darin zum Ausdruck kommen,
dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair behandelt und beteiligt werden,
kulturelle Vielfalt und Toleranz innerhalb des Betriebes und im Rahmen der
Reiseveranstaltung gefördert wird, Verbraucherinnen und Verbraucher
transparent informiert werden, die Umwelt geschont wird, oder im Tourismusgeschäft
mit weltweiten Zielen die Menschenrechte geachtet werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14484Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit regelmäßig auf
Veranstaltungen sowie auf ihrer CSR-Website
www.csr-in-deutschland.de über die
Inhalte und Umsetzung des Aktionsplans CSR.
14. Mit welchen Beratungsleistungen wurde die Tourismuswirtschaft bei der
Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung durch die
Bundesregierung unterstützt, und welche vorbildlichen Aktivitäten deutscher
Tourismusunternehmen auf dem Gebiet der CSR (Corporate Social
Responsibility) wurden gewürdigt und bekannt gemacht?
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen aller Branchen bei der
strategischen Verankerung von CSR in ihr Kerngeschäft. Das für CSR innerhalb der
Bundesregierung federführend zuständige Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) waren zudem mehrmals in CSR-bezogenen
Veranstaltungen der Internationalen Tourismusbörse (ITB) vertreten. In diesem
Rahmen wurde ebenso zum Aktionsplan CSR der Bundesregierung informiert
wie „Good Practices“ in der Tourismuswirtschaft (z. B. im Rahmen der
Verleihung des „To Do! 2012“-Preises für sozialverantwortlichen Tourismus)
gewürdigt.
Mit dem 2013 neu eingeführten CSR-Preis der Bundesregierung soll die
öffentliche Anerkennung von CSR-Aktivitäten gefördert und die Sichtbarkeit und
Glaubwürdigkeit von CSR erhöht werden. Der CSR-Preis der Bundesregierung
zeichnet besonders vorbildliche Unternehmen aus, die den Pfad zu einer
gesamthaft nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung
eingeschlagen haben und diesen systematisch weiterverfolgen. Auch ein
Unternehmen der Tourismus-Branche wurde 2013 mit dem Preis ausgezeichnet, da es für
nachhaltigen und menschengerechten Tourismus Pionierarbeit leistet und in
seiner Strategie feste Ziele zur Umsetzung dieser unternehmerischen
Verantwortung setzt (Studiosus Reisen München GmbH, siehe auch:
http://www.csr-preis-
bund.de/preisverleihung/die-nominierten/studiosus-reisen-muenchen.html).
Darüber hinaus werden im Rahmen des ESF-Förderprogramms des BMAS
„Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ zwei Projekte mit dem Ziel
unterstützt, CSR im Tourismussektor weiter voranzutreiben. Konkret handelt es
sich dabei um die Projekte „CSR in Tourismus und Handel“ der Kontaktstelle
für Umwelt und Entwicklung e. V. sowie „Umweltmanagement in KMU des
Tourismussektors“ des Deutschen Seminars für Tourismus Berlin e. V.
Im Rahmen der Aktivitäten des Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN),
welches von der Bundesregierung gefördert wird, finden regelmäßig
Unternehmenscoachings zum Thema „Wirtschaft und Menschenrechte“ statt. Das
Angebot steht auch Unternehmen außerhalb des DGCN offen und wird als solches
auch von Tourismusunternehmen genutzt.
Zum Antrag „Tourismus und Landschaftspflege verknüpfen – Gemeinsam die
Entwicklung ländlicher Räume stärken“ (Bundestagsdrucksache 17/2478)
16. Wie und mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass
die bisher nur begrenzt vorhandenen naturtouristischen Angebote
verstärkt werden, um die Wirtschaftsentwicklung in strukturschwachen
ländlichen Regionen zu unterstützen sowie zur Umweltbildung und -
erziehung beizutragen?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Große Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Zukunft des Reiselandes
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/14275) und dort auf die Vorbemerkung 4.1 der
Drucksache 17/14484 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesregierung sowie die Antworten zu den Fragen 135 bis 139 (Seiten 66
bis 68).
So bildete zum Beispiel der Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusregionen
2012/2013“, an dem sich 34 Tourismusregionen aus zwölf Bundesländern mit
ihren Nachhaltigkeitskonzepten bewarben, eine Chance für ländliche Regionen,
sich zu präsentieren und in der Folge am Markt besser behaupten zu können. Der
Wettbewerb diente auch der Förderung eines umweltfreundlichen
Reiseverhaltens von Urlaubern/innen als Beitrag zur Umweltbildung.
17. Wie und mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung dafür gesorgt, im
Rahmen von Modellvorhaben die Entwicklung von naturtouristischen
Angeboten entlang der gesamten Servicekette zu erproben?
Die Bundesregierung will im Rahmen von Forschungs- und Modellprojekten
die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus im Inland voranbringen und die
guten Erfahrungen für ein nachhaltiges Destinationsmanagement auch in die
Hauptzielgebiete der deutschen Touristen im Ausland weitervermitteln. Aktuelle
Beispiele enthält der Tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung über die
17. Legislaturperiode vom 24. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13674, vgl.
Seiten 43 ff.).
Zu den Anträgen „Potentiale von Kultur und Tourismus nutzen –
Kulturtourismus gezielt fördern“ (Bundestagsdrucksache 17/1966) und „Kulturtourismus
in Deutschland stärken“ (Bundestagsdrucksache 17/676)
18. Wie weit sind die Gespräche mit den Ländern und den kommunalen
Spitzenverbänden vorangekommen, die das Ziel haben, sich auf ein
gemeinsames Kulturtourismuskonzept zu verständigen, welches die kommunale
Selbstverwaltung und die Länderinteressen berücksichtigt und wahrt?
Wann ist mit der Umsetzung eines solchen Konzeptes zur Vermarktung
und gleichzeitigen Integration von Kulturangeboten in den Städten und
ländlichen Regionen zu rechnen?
Die Bundesregierung unterstützt die Vernetzung und den Austausch der
zuständigen kulturtouristischen Akteure, beispielsweise durch den thematischen
Austausch im Gremium des Bund-Länder-Ausschusses für Tourismus. Aufgrund
unterschiedlicher Länderinteressen haben die intensiv geführten Diskussionen
bisher zu keinem gemeinsamen Kulturtourismuskonzept geführt.
Aus bundestourismuspolitischer Sicht ist es wünschenswert, den Dialog mit
allen föderalen Ebenen über Kulturtourismuskonzepte fortzusetzen und zu
intensivieren.
19. Wurde die von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des
Deutschen Bundestages empfohlene Auslobung eines regelmäßigen
Wettbewerbs „Kulturregion Deutschland“, der das besondere Engagement von
Städten und Regionen für ein vielfältiges kulturelles Angebot würdigt und
weiteres Engagement fördert, geprüft, und zu welchem Ergebnis kam die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat die empfohlene Auslobung eines entsprechenden
Wettbewerbs geprüft. Es zeigte sich, dass der Deutsche Städtetag einem solchen
Wettbewerb kritisch gegenübersteht, weil zu befürchten ist, dass infolge der
notwendigen Kosten wichtige Mittel an anderer Stelle fehlen. Dieser
Auffassung ist die Bundesregierung gefolgt und hat in der laufenden Legislaturperiode
von weiteren konkreten Umsetzungsschritten abgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1448420. Wurde die von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des
Deutschen Bundestages empfohlene Schaffung einer Plattform für
strategisches kulturtouristisches Marketing von Bund und Ländern unter
Einbeziehung der Dachverbände aus Kunst, Kultur und Tourismus geprüft,
und mit welchem Resultat?
Im Bereich des Marketings ist die Zuständigkeit der Bundesregierung
grundsätzlich auf das Auslandsmarketing begrenzt. Die Deutsche Zentrale für
Tourismus (DZT) nimmt diese Vermarktungsaufgabe im Auftrag des Bundes intensiv
wahr. Dabei spielt die kulturtouristische Vermarktung Deutschlands im Rahmen
des Megatrends „Kultur“ eine bedeutende Rolle.
21. Wann wird das Internetangebot der Deutschen Zentrale für Tourismus
e. V. (DZT) nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer
Informationsplattform für den Kulturtourismus ausgebaut?
Die Seite
www.germany.travel der Deutschen Zentrale für Tourismus informiert
in 29 Sprachen kulturinteressierte Reisende zu einer Vielfalt von Themen. Im
Folgenden wird eine Zusammenstellung der Themen und der medialen
Einbindung aufgezeigt.
Startseite für Städte und Kultur:
www.germany.travel/de/staedte-kultur/staedte-kultur.html
Hier kann der Kultur interessierte Besucher Schwerpunkte wählen, geboten
werden neben den 38 UNESCO Welterbestätten (Thema der DZT für 2014)
auch Informationen zu Musik und Festivals, Museen und Spezialthemen wie
z. B. aktuell das Thema Richard Wagner. In der TOP 100 sind durch Touristen
bewertete Sehenswürdigkeiten in Deutschland zusammengefasst. Im Bereich
Gemütlichkeit werden Themen wie Weinland Deutschland, Kulinarik und
Volksfest zusammengefasst.
Einstiegsseite UNESCO:
www.germany.travel/de/staedte-kultur/unesco-welterbe/unesco-welterben.html
Hier erhält der Besucher Informationen inkl. Bilder, Videos und Routen zu den
38 UNESCO-Welterbestätten.
Einstiegsseite Musik:
www.germany.travel/de/staedte-kultur/musik-shows/musik-shows.html
Hier kann der Besucher Informationen, Bilder und Videos zu unterschiedlichen
Spezialthemen finden, wie Klassische Komponisten, Opern und Konzerthäuser,
Orchester, Chöre, Musicals und Shows, Jazz Clubs, Pop und Rock Bands. Die
Informationen sind zusätzlich auf der interaktiven Karte verortet.
Übersicht Interaktive Karte:
www.germany.travel/de/kartenansicht.html
In der interaktiven Karte kann der Besucher die kulturellen Highlights
individualisiert zusammenstellen. Die Themen UNESCO, Museen, Musik, Schlösser-
Parks und Gärten, oder auch Spezialthemen wie Luther stehen hier zur
Auswahl.
Spezielle Microsite zum Themenjahr Richard Wagner:
www.germany.travel/de/microsite/richard-wagner/start/start.html
Drucksache 17/14484 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Wie hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass die
Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich weiter
verbessert wurden?
Eine Gesellschaft lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Freiwilliges Engagement ist Ausdruck von Verantwortung und ein wesentlicher
Beitrag für faire Chancen in unserer Gesellschaft. In Deutschland engagieren sich
bereits mehr als 23 Millionen Menschen ehrenamtlich. Sie bereichern das
soziale Miteinander und vermitteln Erfolgserlebnisse, die prägend sein können
für das ganze Leben. Auch in der Kultur spielt bürgerschaftliches Engagement
eine große Rolle. Zum Beispiel wären Denkmalschutz und Denkmalpflege oder
auch viele Aktivitäten in der kulturellen Bildung ohne die Mitarbeit von
Ehrenamtlichen gar nicht zu leisten. Die gesellschaftliche Bedeutung dieser Aufgabe
hat die Bundesregierung erkannt und deshalb auch in ihrem Koalitionsvertrag
die Entwicklung einer nationalen Engagementstrategie des Bundes vereinbart.
Bei der Umsetzung dieses Vorhabens gibt es eine bisher noch nicht gekannte
Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, die im Nationalen Forum für
Engagement und Partizipation bürgerschaftliches und freiwilliges Engagement
in verschiedenen thematischen Kontexten diskutiert und weiterentwickelt
haben, z. B. in Bezug auf Pflege, Engagementlernen und Infrastrukturfragen.
Ein wichtiger Baustein auf dem Feld des bürgerschaftlichen Engagements sind
die Freiwilligendienste. Hier konnte die Zahl der Einsatzstellen kontinuierlich
gesteigert werden. Für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur stehen über
1 350 Einsatzplätze in Einrichtungen der Hoch- und Breitenkultur, in ländlichen
Regionen und Ballungszentren deutscher Großstädte zur Verfügung. Zudem
leisten rund 600 Freiwillige einen Bundesfreiwilligendienst bei der
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ). Wie viele
Freiwillige der anderen 19 Zentralstellen des Bundesfreiwilligendienstes sich darüber
hinaus im Bereich der kulturellen Bildung engagieren, ist nicht erfasst.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement
wurden in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert. Das kommt auch der
Kultur zugute. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden bestehende
Vergünstigungen im gemeinnützigen Sektor, also Steuerbefreiungen für
gemeinnützige Einrichtungen, der Sonderausgabenabzug von Spenden und der
steuerliche Freibetrag bei ehrenamtlichem Engagement deutlich verbessert.
Unter anderem wurde auch zugunsten von mehr bürgerschaftlichem Engagement
in der Kultur die steuerliche Privilegierung bei Spenden auf einen einheitlichen
Höchstbetrag für alle steuerbegünstigten Zwecke von zuvor 5 Prozent
beziehungsweise 10 Prozent auf generell 20 Prozent der Gesamteinkünfte
angehoben. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ vom 21. März 2013
(BGBl. I S. 556) wurden nun daran anknüpfend – teilweise rückwirkend zum
1. Januar 2013 – weitere Erleichterungen geschaffen, die es steuerbegünstigten
Organisationen und Ehrenamtlichen ermöglichen, ihre gesamtgesellschaftliche
Aufgabe noch besser wahrzunehmen. Unter den Gesichtspunkten der Schaffung
von Rechtssicherheit und Abbau von bürokratischen Hemmnissen wurden
zahlreiche Vorschriften verändert. Ziel dieser Änderungen war es, klarere rechtliche
Handlungsvorgaben zu schaffen sowie an geeigneten Stellen
Nachweiserleichterungen einzuräumen und die Mittelverwendung zu flexibilisieren. Ebenso
wurden die Steuerfreibeträge für Personen, die sich für steuerbegünstigte
Vereine und Körperschaften engagieren, angehoben. Im Kulturbereich
profitieren davon etwa Musiklehrer oder Chorleiter. Die so genannte
Übungsleiterpauschale wurde von 2 100 auf 2 400 Euro und die Ehrenamtspauschale von
500 auf 720 Euro angehoben. Spenden in das zu erhaltende Vermögen
(Vermögensstock) einer Stiftung können bei einer Zusammenveranlagung nun bis zu
einer Höhe von 2 Mio. Euro steuerlich geltend gemacht werden, ohne dass der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14484Nachweis darüber geführt werden muss, dass formal auch beide gespendet
haben.
Weitere steuerliche Erleichterungen wurden auch durch das im Juli 2013 im
Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften geschaffen. Darin wird u. a. die
grundsätzliche Steuerfreiheit des Taschengeldes für Freiwilligendienste i. S. des
§ 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes
geregelt. Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges
Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder andere in dieser
Vorschrift genannte Freiwilligendienste leisten, müssen für das Taschengeld keine
Steuern zahlen. Daneben besteht für sie in der Regel ein Anspruch auf
Kindergeld, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
23. Auf welche Art hat die Bundesregierung bei der Förderung und
Vermarktung von kulturtouristischen Angeboten auf den Aspekt der
Barrierefreiheit hingewirkt und sich dafür eingesetzt, dass Barrierefreiheit und
barrierefreies Reisen auf Bundes- und Länderebene durch die Nationale
Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V. (NatKo) und in
Zusammenarbeit mit den für die Belange von Menschen mit Behinderungen
zuständigen Spitzenorganisationen sowie im Aktionsplan der Bundesregierung
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stärker
berücksichtigt werden?
Das BMWi fördert das 2011 gestartete Projekt „Entwicklung und Vermarktung
barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für
Alle in Deutschland“. Projektträger ist das Deutsche Seminar für Tourismus
(DSFT) in Kooperation mit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für
Alle (NatKo). Das Projektziel besteht in der Entwicklung einer einheitlichen
Kennzeichnung sowie von Qualitätsstandards für den barrierefreien Tourismus,
Sensibilisierung und Schulung des Führungspersonals und der Mitarbeiter der
Tourismusbranche für das Thema sowie die Schaffung einer deutschlandweiten
Datenbank und Internetplattform, auf der sich Reisende über barrierefreie
Angebote informieren können.
Das Projekt ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung
zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und
trägt damit zu dessen Umsetzung bei. Es soll die Entwicklung und Vermarktung
barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Tourismus fördern, sich an
den spezifischen Wünschen und Bedürfnissen der Gäste orientieren und den
Leistungsträgern der Tourismuswirtschaft neue Marktchancen eröffnen. Darin
eingeschlossen sind auch kulturtouristische Angebote.
24. Mit welchen Mitteln wurde die Nationale Koordinationsstelle Tourismus
für Alle e. V. (NatKo) seit Beginn der Legislaturperiode durch den Bund
ausgestattet (bitte einzeln nach Jahren aufgliedern – sowohl in Summen
als auch in Projekten und Personalkosten bzw. Grundfinanzierung des
Vereins)?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Rahmen der
gesundheitsbezogenen Selbsthilfe Zuschüsse zu ausgewählten modellhaften Projekten der
Nationalen Koordinierungsstelle Tourismus für alle e. V. (NatKo) in den Jahren
2009 bis 2013 bewilligt. Diese haben das Ziel, Menschen mit chronischer
Erkrankung und Behinderung Möglichkeiten zur aktiven,
gesundheitsförderlichen Freizeitgestaltung einschließlich des Reisens zu ermöglichen. Gefördert
werden insbesondere Personal und Sachkosten, die ausschließlich zur Umset-
Drucksache 17/14484 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezung der im Antrag formulierten Projektziele notwendig sind. Im Einzelnen
betrifft dies
Haushaltsjahr Summe in Euro
2009 106 735,00 Euro (zwei Projekte)
2010 109 301,51 Euro (zwei Projekte)
2011 87 412,00 Euro (ein Projekt)
2012 82 799,70 Euro (ein Projekt)
2013 47 513,63 Euro (ein Projekt)
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Welche Angebote wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für
Tourismusanbieter über Aus- und Weiterbildungsangeboten zu mehr
Informationsmöglichkeiten zur Vermarktung kulturtouristischer Angebote
bereitgestellt, und welche Schritte wurden eingeleitet, um dem drohenden
Fachkräftemangel entgegenzuwirken und zusammen mit Aus- und
Weiterbildungsinstituten maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsformate
zu entwickeln?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Große Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Zukunft des Reiselandes
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/14275) und dort auf die Vorbemerkung 4.2 der
Bundesregierung „Fachkräfte für den Tourismus“ sowie auf die Antwort zu
Frage 66 (Seiten 38/39).
Die Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus
allen Bereichen des Tourismus läuft Ende 2013 aus. Eine Fortführung der
Richtlinie ist nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]