[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14518
17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Yvonne Ploetz und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14411 –
Alleinerziehende Frauen und Armut
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die soziale Absicherung alleinerziehender Familien in der Bundesrepublik
Deutschland ist unzureichend. Im europäischen Vergleich bildet die
Bundesrepublik Deutschland sogar „das Schlusslicht“, so eine aktuelle Studie des
Mannheimer Zentrums für Europäische Sozialforschung (MZES) zu
„Familiären Risikogruppen“ (2013). Laut Studie leben in Deutschland fast zwei Drittel
der Alleinerziehenden unter der Armutsgrenze – 30 Prozent der
Alleinerziehenden sind nicht erwerbstätig, 35 Prozent beziehen einen Niedriglohn.
In der Bundesrepublik Deutschland sind Alleinerziehende zu 90 Prozent
Frauen. Sie sind besonders von Armut bedroht und überdurchschnittlich
häufig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV)
angewiesen: wegen Erwerbslosigkeit, zu niedriger Erwerbsbeteiligung oder der
generell schlechteren Bezahlung in den sogenannten typischen Frauenberufen.
Aber auch nach staatlichen Transfers bleibe rund die Hälfte aller erwerbslosen
Alleinerziehenden in Deutschland unter der Armutsgrenze von 50 Prozent des
nationalen Median-Haushaltseinkommens (Böckler Impuls Ausgabe 12/2013).
Ein Ausbau der sozialen Sicherung für nichterwerbstätige und
geringverdienende alleinerziehende Frauen steht daher dringend an; ebenso eine bessere
Integration ins Erwerbsleben. Die Programme der Bundesregierung, die
Alleinerziehende auf ihrem Weg ins Berufsleben unterstützen sollen, verfestigen
oft Rollenklischees und vermitteln Frauen zu oft in niedrig entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil sind eine weit verbreitete
Familienform: Knapp jede fünfte der insgesamt 8,1 Millionen Familien mit
minderjährigen Kindern ist alleinerziehend. Ihre Lebenssituationen und
Lebenslagen sind heterogen. Sie unterscheiden sich beispielsweise nach dem Alter der
Kinder, der beruflichen Qualifikation und der Dauer der Lebensphase „allein- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 6. August 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14518 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeerziehend“. Allein erziehen ist für die Mehrheit kein Lebensentwurf, sondern
nur eine vorübergehende Phase im Leben.
Im Alltag sehen sich Alleinerziehende zwar immer wieder vor besondere
Herausforderungen gestellt und mit Problemen konfrontiert, die nicht zuletzt auf
die im Durchschnitt häufiger nicht zufriedenstellende Arbeits- und
Einkommenssituation zurückzuführen sind. Dem übergeordnet sehen sich
Alleinerziehende aber mehrheitlich durchaus als Bewältigungsoptimisten in einer
Übergangsphase mit guten Aussichten auf „Lebenszufriedenheit in Sichtweite“ (vgl.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2011),
Lebenswelten und -wirklichkeiten von Alleinerziehenden). Das Selbstbild
Alleinerziehender ist insgesamt deutlich positiver als das antizipierte Fremdbild.
Nicht nur die (wenigen) alleinerziehenden Väter, sondern auch die
alleinerziehenden Frauen stehen ganz überwiegend im Beruf und sichern ihren
Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigener Kraft. So sind rund 70 Prozent der
1,4 Millionen alleinerziehenden Mütter in Deutschland erwerbstätig, mehr als
40 Prozent davon in Vollzeit. Auf der anderen Seite gilt: Jede zweite nicht
berufstätige Alleinerziehende würde gerne arbeiten und viele Alleinerziehende
wollen ihre Arbeitszeit erhöhen.
Mitentscheidend ist die Frage der Kinderbetreuung. Dafür hat die
Bundesregierung mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für
Kinder ab dem ersten Lebensjahr im August 2013 die entscheidende Weiche
gestellt.
Die Bundesregierung hat sich zudem das Ziel gesetzt, gemeinsam mit der
Bundesagentur für Arbeit, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden
Unterstützung kompetenter und wirksamer zu strukturieren, um die Lebens-
und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende nachhaltig zu verbessern: mit
klar definierten Zielvereinbarungen, die die Verpflichtung beinhalten, die
Integrationsquote Alleinerziehender zu beobachten bzw. zu steigern, mit einem
geschäftspolitischen Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit, der die
Erschließung von Beschäftigungschancen zum Ziel erklärt, mit 77 Projekten zur
Integration alleinerziehender Mütter und Väter in den Arbeitsmarkt, mit
102 regionalen Netzwerken, die als Katalysatoren für die systematische
Vernetzung von Angeboten sorgen und mit den „Beauftragten für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt“, die sich seit zwei Jahren in den Jobcentern für eine
dauerhafte Verankerung der Netzwerkarbeit in die Regelabläufe engagieren. Dabei
wurden transparente, verlässliche und bürgernahe Strukturen der Unterstützung
aufgebaut, wirkungsstarke Akteure wie die Kommunen, die Arbeitgeber, die
Lokalen Bündnisse für Familie oder Mehrgenerationenhäuser in die
gemeinsame Arbeit eingebunden und eine Fülle von Beispielen guter Praxis zum
Regelfall gemacht.
Diese Anstrengungen zahlen sich aus: Seit 2009 sinkt die Zahl der arbeitslosen
Alleinerziehenden, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
beziehen, kontinuierlich – und zwar stärker als im Durchschnitt der Arbeitslosen
im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) insgesamt. Dazu kommt: Die
Integrationsquote für alleinerziehende Frauen im SGB II – seit 2011 Maß für die
vergleichende Abbildung der Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration –
liegt mittlerweile regelmäßig über der entsprechenden Quote aller Frauen in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die Bundesregierung ist mit ihren Partnern entschlossen, diese gemeinsamen
Anstrengungen fortzusetzen, und die Lebensperspektiven von
Alleinerziehenden spürbar zu verbessern und mehr Alleinerziehende dauerhaft in Existenz
sichernde Arbeit zu integrieren – auch weil der Arbeitsmarkt sie braucht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/145181. Wie viele alleinerziehende Frauen gibt es in Deutschland?
Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von alleinerziehenden
Frauen, und wie verteilt sich dies für alle alleinerziehende Frauen auf die
Kategorien: unter 500, 500 bis 900, 900 bis 1 300, 1 300 bis 1 500, 1 500
bis 1 700, 1 700 bis 2 000, 2 000 bis 2 600, 2 600 bis 3 200, 3 200
bis 4 500, 4 500 Euro und mehr (bitte im Vergleich zu den Jahren 1990,
2000, 2010 und 2012)?
2. Wie viele alleinerziehende Männer gibt es in Deutschland?
Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von alleinerziehenden
Männern, und wie verteilt sich dies für alle alleinerziehende Männer auf die
Kategorien: unter 500, 500 bis 900, 900 bis 1 300, 1 300 bis 1 500, 1 500
bis 1 700, 1 700 bis 2 000, 2 000 bis 2 600, 2 600 bis 3 200, 3 200
bis 4 500, 4 500 Euro und mehr (bitte im Vergleich zu den Jahren 1990,
2000, 2010 und 2012)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Daten zur Anzahl der alleinerziehenden Frauen und Männer sowie zu deren
monatlichen Nettoeinkommen in der gewünschten Schichtung können den
nachfolgenden Tabellen auf Basis des Mikrozensus entnommen werden. Werte
für die Jahre 2007 und früher liegen nicht vor.
Tabelle 1: Alleinerziehende im Jahr 2008 nach ausgewählten Merkmalen und
Geschlecht (Deutschland insgesamt)
Gegenstand
der Nachweisung
1 000 1 000
Insgesamt 351 100 2 317 100
Monatliches Nettoeinkommen der Familie
(von ... bis unter ... EUR)
Mit Angabe zur Höhe des
monatlichen Nettoeinkommens zusammen 323 92,0 2 144 92,5
unter 500 / / 38 1,6
500 - 900 17 4,8 237 10,2
900 - 1 300 40 11,4 540 23,3
1 300 - 1 500 24 6,8 264 11,4
1 500 - 1 700 28 8,0 210 9,1
1 700 - 2 000 40 11,4 239 10,3
2 000 - 2 600 68 19,4 330 14,2
2 600 - 3 200 41 11,7 157 6,8
3 200 - 4 500 42 12,0 99 4,3
4 500 und mehr 19 5,4 30 1,3
Sonstige 1) 29 8,3 174 7,5
/ = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug
Quelle: Destatis 2008: Fachserie 1 Reihe 3
% %
1) Alleinerziehende, die in ihrer Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt sind, sowie ohne
Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
Männer Frauen
insgesamt insgesamt
Drucksache 17/14518 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 2: Alleinerziehende im Jahr 2010 nach ausgewählten Merkmalen und
Geschlecht (Deutschland insgesamt)
Gegenstand
der Nachweisung
1 000 1 000
Insgesamt 364 100,0 2 291 100,0
Monatliches Nettoeinkommen
der Familie/Lebensform
(von ... bis unter ... EUR)
Mit Angabe zur Höhe des monatlichen
Nettoeinkommens zusammen 331 90,9 2 109 92,1
unter 500 / / 33 1,4
500 - 900 12 3,4 179 7,8
900 - 1 300 41 11,3 511 22,3
1 300 - 1 500 26 7,2 258 11,2
1 500 - 1 700 27 7,3 213 9,3
1 700 - 2 000 37 10,2 256 11,2
2 000 - 2 600 71 19,5 348 15,2
2 600 - 3 200 44 12,1 164 7,2
3 200 - 4 500 46 12,5 111 4,9
4 500 und mehr 23 6,4 37 1,6
Sonstige 1) 33 9,1 181 7,9
Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
/ = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug
1) Alleinerziehende, die in ihrer Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt sind, sowie ohne Angabe.
% %
Quelle: Destatis 2010: Fachserie 1 Reihe 3
Männer Frauen
insgesamt insgesamt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/145183. Wie hoch ist das durchschnittliche Einkommen in Deutschland, und wie
viel Prozent dieses durchschnittlichen Einkommens steht
alleinerziehenden Frauen zur Verfügung (bitte im Vergleich zu den Jahren 1990, 2000,
2010 und 2012)?
Aktuelle Daten und Fakten zum Durchschnittseinkommen werden von der
Bundesregierung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich dargestellt
und erläutert. Die nachfolgende Tabelle ist diesem Bericht entnommen
(Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 222). Die Werte für das Jahr 2003 basieren auf
der Fachserie 15 EVS 2003, Heft 3 des Statistischen Bundesamtes. Beide
Tabellen zeigen die nachgefragten Indikatoren, soweit verfügbar. Dabei wird
nicht zwischen alleinerziehenden Männern und Frauen unterschieden.
Tabelle 3: Alleinerziehende im Jahr 2012 nach ausgewählten Merkmalen und
Gebietsstand (Deutschland insgesamt)
Gegenstand
der Nachweisung
1 000 % 1 000 %
Insgesamt 389 100,0 2 308 100,0
Monatliches Nettoeinkommen
der Familie/Lebensform
(von ... bis unter ... EUR)
Mit Angabe zur Höhe des monatlichen
Nettoeinkommens zusammen 367 94,1 2 217 96,1
unter 500 / / 32 1,4
500 - 900 15 4,0 179 7,8
900 - 1 300 42 10,8 506 21,9
1 300 - 1 500 25 6,5 259 11,2
1 500 - 1 700 25 6,3 231 10,0
1 700 - 2 000 40 10,3 254 11,0
2 000 - 2 600 74 19,0 372 16,1
2 600 - 3 200 53 13,7 198 8,6
3 200 - 4 500 58 14,9 142 6,1
4 500 und mehr 32 8,1 45 1,9
Sonstige 1) 23 5,9 91 3,9
Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
/ = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug
1) Alleinerziehende, die in ihrer Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt sind, sowie ohne Angabe.
Quelle: Destatis 2012: Fachserie 1 Reihe 3
Männer Frauen
Drucksache 17/14518 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 4: Struktur des Einkommens privater Haushalte im Jahr 2008
Haushalte insgesamt 3 707 2 056 239 385 183 842 793 2 914
Nach dem Alter des Haupteinkommensbeziehers
unter 25 2 020 1 415 ( 23) 53 226 301 414 1 607
25 — 39 3 934 2 904 233 246 161 389 1 020 2 913
40 — 49 4 639 3 234 389 410 163 442 1 178 3 462
50 — 64 4 093 2 561 353 469 152 557 943 3 149
2 705 102 58 456 235 1 853 233 2 473
Nach der sozialen Stellung des Haupteinkommensbeziehers
Selbstständige 5 359 676 3 315 718 206 442 1 178 4 181
Beamte 5 255 3 980 71 529 237 437 890 4 366
Angestellte 4 876 3 983 54 368 163 306 1 392 3 484
Arbeiter 4 066 3 206 20 355 122 362 1 007 3 058
Arbeitslose 1 214 130 ( 10) 76 85 911 20 1 194
Rentner 2 303 72 21 395 224 1 590 187 2 117
Pensionäre 4 738 180 45 708 289 3 515 415 4 322
Nach dem Haushaltstyp
Alleinlebende 2 193 1 104 116 190 135 645 467 1 726
Alleinerziehende 2 327 1 171 104 137 300 614 384 1 943
Paare ohne Kind 4 230 1 984 243 509 232 1 261 843 3 387
Paare mit Kinder 5 441 3 602 488 540 170 640 1 250 4 191
Einkommen
aus
öffentlichen
Transferzahlungen
aus
unselbstständiger
Arbeit
aus
selbstständiger
Arbeit
Durchschnitt je Haushalt und Monat in Euro
Gegenstand der
Nachweisung
Haushaltsbruttoeinkommen
davon
Steuern und
Sozialabgaben
Haushaltsnettoeinkommen
Bruttoeinkommen
Einnahmen
aus
Vermögen
Einkommen
aus nicht
öffentlichen
Transferzahlungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14518Zu den öffentlichen Transferzahlungen zählen u. a. Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
Pensionsleistungen und Beihilfe im öffentlichen Dienst zu krankheitsbezogenen Aufwendungen. Zu den nicht öffentlichen
Transferzahlungen zählen u. a. Erstattungen und Leistungen privater Versicherungen (z. B. private Unfall- und
Krankenversicherung).
Wert in Klammern: Aussagewert ist eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Haushaltszahlen (25 bis unter 100
Haushalte) statistisch relativ unsicher ist (relativer Standardfehler von 10 Prozent bis unter 15 Prozent).
Quelle: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS); Statistisches Bundesamt.
4. Wie hoch ist die Armutsquote derzeit in Deutschland für alle Haushalte,
und wie hoch ist sie bei alleinerziehenden Frauen (bitte im Vergleich zu
den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2012)?
Aktuelle Daten und Fakten zur Armutsgefährdung werden von der
Bundesregierung im 4. Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich dargestellt und
erläutert. Die nachfolgenden Tabellen sind diesem Bericht entnommen
(Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 303 und S. 304) und zeigen die nachgefragten
Indikatoren, soweit verfügbar. Dabei wird nicht zwischen alleinerziehenden
Männern und Frauen unterschieden.
Tabelle 5: Struktur des Einkommens privater Haushalte im Jahr 2003
Haushalte insgesamt 3 561 1 862 210 399 183 906 NV 2 833
Nach dem Alter des Haupteinkommensbeziehers
unter 25 1 819 1 174 (22) 69 221 332 NV 1 453
25 — 39 3 758 2 664 215 271 180 426 NV 2 802
40 — 49 4 552 3 073 347 450 169 512 NV 3 432
50 — 64 4 087 2 121 303 536 184 941 NV 3 246
2 412 67 45 401 188 1 709 NV 2 242
Nach der sozialen Stellung des Haupteinkommensbeziehers
Selbstständige 5 200 617 3 078 796 225 480 NV 4 377
Beamte 5 373 3 922 72 572 246 559 NV 4 455
Angestellte 4 859 3 799 60 412 176 412 NV 3 453
Arbeiter 3 706 2 837 14 333 118 402 NV 2 756
Arbeitslose 1 654 215 21 172 137 1 106 NV 1 594
Rentner 2 167 75 18 363 181 1 528 NV 2 026
Pensionäre 4 420 208 39 663 278 3 230 NV 4 009
Nach dem Haushaltstyp
Alleinlebende 2 105 952 103 201 140 707 NV 1 679
Alleinerziehende 2 243 1 059 102 144 289 649 NV 1 904
Paare ohne Kind 3 960 1 746 200 502 206 1 304 NV 3 210
Paare mit Kinder 4 999 3 243 377 538 191 649 NV 3 891
aus
selbstständiger
Arbeit
Durchschnitt je Haushalt und Monat in Euro
Gegenstand der
Nachweisung
Haushaltsbruttoeinkommen
davon
Steuern und
Sozialabgaben
Haushaltsnettoeinkommen
Bruttoeinkommen
Einnahmen
aus
Vermögen
Einkommen
aus nicht
öffentlichen
Transferzahlungen
Einkommen
aus
öffentlichen
Transferzahlungen
aus
unselbstständiger
Arbeit
Drucksache 17/14518 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 6: Einkommensarmutsrisiko nach EVS, EU-SILC und Mikrozensus
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/145185. Wie verteilt sich die Erwerbstätigenquote bei alleinerziehenden Frauen
(bitte nach Frauen mit Kindern unter 3 Jahren, 3 bis unter 6 Jahren, 6 bis
unter 10 Jahren, 10 Jahren und älter sowie nach Vollzeit und Teilzeit
aufschlüsseln, im Vergleich zu den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2012)?
Beim Statistischen Bundesamt liegen auf Basis des Mikrozensus Angaben zur
jährlichen Entwicklung der Erwerbstätigkeit bis zum Jahr 2012 vor. Die
Darstellung der Ergebnisse erfolgt nach dem sogenannten Lebensformenkonzept,
welches ab dem Berichtsjahr 2005 Standard für die Veröffentlichung
familienbezogener Ergebnisse aus dem Mikrozensus ist. Dieses Konzept wurde
erstmalig 1996 verwendet. Ergebnisse für das Jahr 1990 können deshalb nicht
ausgewiesen werden.
Die Erwerbstätigenquoten alleinerziehender Frauen mit minderjährigen
Kindern sowie der jeweilige Anteil in Vollzeit und Teilzeit sind den nachstehenden
Tabellen zu entnehmen.
Tabelle 7: Einkommensarmutsrisiko nach dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP)
Drucksache 17/14518 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: Statistisches Bundesamt, Ergebnisse des Mikrozensus.
(Im Jahr 1996 wurde der Mikrozensus im April durchgeführt, im Jahr 2000 im Mai; seit 2005 wird der Mikrozensus mit laufender
Berichtswoche erhoben.)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Ergebnisse des Mikrozensus
(Im Jahr 1996 wurde der Mikrozensus im April durchgeführt, im Jahr 2000 im Mai; seit 2005 wird der Mikrozensus mit laufender
Berichtswoche erhoben.)
*) Die Zuordnung von Voll-/Teilzeittätigkeit basiert auf der Selbsteinstufung der Befragten – in Verbindung mit der Angabe zu den
normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 32 und mehr
Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt und Personen mit 1 bis einschl. 31 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den
Veröffentlichungen ausgewiesen werden.
Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen.
Vergleicht man die Erwerbsbeteiligung alleinerziehender Mütter mit denen von
Müttern in Paarfamilien, zeigt sich, dass Alleinerziehende bisher in größerem
Umfang erwerbstätig waren als andere Mütter. Erst seit 2011 haben Mütter in
Paarfamilien bei der Erwerbstätigenquote aufgeschlossen. In beiden Gruppen
steigt die Erwerbstätigenquote mit dem Alter des jüngsten Kindes deutlich an.
Die höchste Quote findet sich 2012 unter alleinerziehenden Müttern mit dem
jüngsten Kind zwischen 15 und 17 Jahren, die mit rund 81 Prozent einen halben
Prozentpunkt über der von Müttern in Paarfamilien mit Kindern in der gleichen
Altersgruppe liegt. Zudem arbeiten alleinerziehende Mütter deutlich häufiger in
Vollzeit: 2012 übten rund 45 Prozent der Alleinerziehenden nach eigener
Auskunft eine Vollzeittätigkeit aus, hingegen nur 30 Prozent der Mütter in
Paarfamilien.
Tabelle 8: Erwerbstätigenquote alleinerziehender Frauen (20 bis 64 Jahre) nach Alter des
jüngsten Kindes (in %)
Alter des jüngsten Kindes 1996 2000 2010 2012
bis unter 3 Jahren 39,7 43,2 35,8 40,9
3 bis unter 6 Jahren 52,3 57,3 61,2 62,0
6 bis unter 10 Jahren 65,1 68,6 70,6 72,5
10 bis unter 15 Jahren 74,0 75,7 79,7 80,1
15 bis unter 18 Jahren 76,2 76,9 80,0 80,9
insgesamt 63,3 66,4 68,4 69,9
Tabelle 9: Erwerbstätige alleinerziehende Frauen in Vollzeit/Teilzeit* nach Alter des jüngsten
Kindes (in 1 000)
1996 2000 2010 2012
Alter des jüngsten Kindes Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit
bis unter 3 Jahren 43 22 53 31 35 41 45 44
3 bis unter 6 Jahren 53 53 48 61 49 89 56 91
6 bis unter 10 Jahren 100 82 91 103 72 136 84 134
10 bis unter 15 Jahren 147 81 165 114 140 194 146 179
15 bis unter 18 Jahren 95 34 108 48 113 98 119 105
insgesamt 437 272 465 356 409 558 449 553
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/145186. Wie viele alleinerziehende Frauen gehen einer Erwerbsarbeit nach?
Und wenn ja, in welcher Branche arbeiten die Frauen (bitte nach Vollzeit
und Teilzeit aufschlüsseln sowie nach Bundesländern und im Vergleich zu
den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2012)?
Auf die methodischen Hinweise in der Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Den folgenden Tabellen können die nach Arbeitszeit und wirtschaftsfachlicher
Gliederung differenzierten Angaben zur Erwerbstätigkeit von
alleinerziehenden Frauen für Deutschland bzw. für die Länder entnommen werden. Die
Angaben beziehen sich hier auf die sogenannten aktiv erwerbstätigen
alleinerziehenden Mütter. Zu den „aktiv“ Erwerbstätigen zählen alle Erwerbstätigen, die
in der Berichtswoche gearbeitet haben. Erwerbstätige, die vorübergehend z. B.
wegen Krankheit, Urlaub, Mutterschutz oder Elternzeit nicht am Arbeitsplatz
waren, sind nicht erfasst.
Eine Differenzierung nach Wirtschaftszweigen (Branche), kann nur für
Deutschland insgesamt und Voll- und Teilzeit vorgenommen werden, da bei
einer tieferen regionalen Gliederung die Aussagekraft der Daten aufgrund sehr
kleiner Besetzungszahlen nicht mehr gegeben wäre. Zudem ist zu beachten,
dass ein Vergleich aufgrund der im Zeitverlauf geänderten
Wirtschaftsklassifikationen nur eingeschränkt möglich ist.
Im Jahr 2012 gab es etwa 872 000 aktiv erwerbstätige alleinerziehende Mütter
mit Kindern unter 18 Jahren in Deutschland.
Tabelle 10.1: Aktiv erwerbstätige* alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 18
Jahren nach Voll- und Teilzeit** und Bundesländern
Insgesamt Vollzeit Teilzeit Insgesamt Vollzeit Teilzeit Insgesamt Vollzeit Teilzeit
Früheres Bundesgebiet ohne Berlin 569 274 295 683 259 423 671 274 397
Baden-Württemberg 93 43 50 106 40 66 109 46 64
Bayern 117 56 61 128 50 78 130 54 76
Bremen 8 / / 10 / 7 9 / 6
Hamburg 20 12 9 25 10 15 25 10 15
Hessen 53 23 30 62 25 37 58 27 32
Niedersachsen 63 31 32 87 34 53 84 32 52
Nordrhein-Westfalen 144 72 72 174 65 108 174 69 105
Rheinland-Pfalz 34 17 18 44 17 28 41 16 25
Saarland 9 / / 11 / 7 9 / /
Schleswig-Holstein 28 12 16 35 11 24 33 13 19
Neue Länder einschl. Berlin 219 166 53 191 106 85 201 111 90
Berlin 55 35 20 50 26 24 51 27 24
Brandenburg 35 28 7 32 20 12 34 19 15
Mecklenburg-Vorpommern 24 19 5 20 11 9 24 14 10
Sachsen 51 41 11 40 21 19 43 25 18
Sachsen-Anhalt 26 21 / 25 14 11 25 14 12
Thüringen 29 23 6 26 15 11 24 13 11
Deutschland 789 441 348 874 365 508 872 385 487
1.000
2012
Bundesländer
2000 2010
Drucksache 17/14518 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 10.2: Aktiv erwerbstätige* alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 18
Jahren in Deutschland nach Voll- und Teilzeit** und Branchen (WZ 93)
Insgesamt Vollzeit Teilzeit
Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 12 10 /
Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u.
Erden, Verarbeitendes Gewerbe
104 68 36
Energieversorgung,
Wasserversorgung, Entsorgung u.Ä.
/ / /
Baugewerbe 16 11 /
Handel, Gastgewerbe 175 84 90
Verkehr u. Nachrichtenübermittlung 31 18 13
Kredit- und Versicherungsgewerbe 24 15 9
Grundstückswesen 68 35 33
Öffent. Verwaltung u.ä. 68 42 26
Öffentliche und private
Dienstleistungen
290 156 134
Insgesamt 789 441 348
1.000
Branche (Klassifikation der
Wirtschaftszweige 93)
2000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14518Quelle: Statistisches Bundesamt, Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/ Lebensformen am Hauptwohnsitz.
- = Nichts vorhanden.
/ = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug.
* „Aktiv“ Erwerbstätige: Zu den „aktiv“ Erwerbstätigen zählen alle Erwerbstätigen, die in der Berichtswoche gearbeitet haben.
In der Berichtswoche vorübergehend Beurlaubte (Personen, die unter anderem wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit,
Kur, (Sonder-)Urlaub, Altersteilzeit, Dienstbefreiung, Streik, Schlechtwetterlage oder Kurzarbeit nicht gearbeitet haben und
weniger als drei Monate, beispielsweise wegen Mutterschutz, vom Arbeitsplatz abwesend waren) zählen nicht zu den „aktiv“
Erwerbstätigen.
** Selbsteinstufung der Befragten – in Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden
wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 32 und mehr Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt
und Personen mit 1 bis einschl. 31 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen
werden.
Tabelle 10.3: Aktiv erwerbstätige* alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 18
Jahren in Deutschland nach Voll- und Teilzeit** und Branchen (WZ 08)
Insgesamt Vollzeit Teilzeit Insgesamt Vollzeit Teilzeit
1.000
A Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei / / / / / /
B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u.
Erden
/ / - / / /
C Verarbeitendes Gewerbe 84 46 38 88 49 39
D Energieversorgung / / / / / /
E Wasserversorgung, Entsorgung u.Ä. / / / / / /
F Baugewerbe 11 / 6 12 6 7
G Handel; Instandh. u. Reparatur v.
Kraftfahrzeugen
140 47 93 136 49 87
H Verkehr u. Lagerei 23 10 13 24 11 13
I Gastgewerbe 50 15 35 55 17 38
J Information u. Kommunikation 19 10 9 18 8 10
K Finanz- und
Versicherungsdienstleister
26 12 14 24 13 11
L Grundstücks- u. Wohnungswesen 6 / / 6 / /
M Freiberufl., wissenschaftl. u. techn.
Dienstleister
39 19 20 41 21 20
N Erbringung v. sonst. wirtschaftlichen
Dienstleistungen
59 20 39 55 19 36
O Öffent. Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung
60 31 29 55 31 25
P Erziehung und Unterricht 79 33 47 76 36 40
Q Gesundheits- u. Sozialwesen 197 83 114 201 88 113
R Kunst, Unterhaltung u. Erholung 17 8 9 14 7 7
S Erbringung v. sonstigen
Dienstleistungen
44 16 28 47 19 28
T Häusliche Dienste 11 / 10 11 / 10
U Exterritoriale Organisationen u.
Körperschaften
/ / - / / /
Insgesamt 874 365 508 872 385 487
Branche (Klassifikation der
Wirtschaftszweige 08)
2010 2012
Drucksache 17/14518 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Durch welche staatlichen Leistungen werden alleinerziehende Frauen
unterstützt?
Wie hoch sind die Auszahlungen der staatlichen Leistungen (bitte die
einzelnen Leistungen aufzählen)?
Alleinerziehenden Frauen und Männern stehen grundsätzlich alle
familienbezogenen staatlichen Leistungen zur Verfügung. Angaben zum Umfang der
Leistungen, die auf weibliche Alleinerziehende entfallen, liegen der
Bundesregierung nur bezüglich des Wohngeldes vor.
• Kindergeld:
monatlich für erste und zweite Kinder jeweils in Höhe von 184 Euro, für
dritte Kinder in Höhe 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind
jeweils in Höhe von 215 Euro.
• Steuerliche Kinderfreibeträge in Höhe von 3 504 Euro; bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Verdoppelung durch Übertragung der
dem anderen Elternteil zustehenden Freibeträge möglich.
• Elterngeld als Einkommensersatzleistung während der Betreuung eines
Kindes. Das Elterngeld beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens
1 800 Euro. Einem alleinerziehenden Elternteil mit alleinigem Sorgerecht
steht das Elterngeld sogar für die Dauer von 14 anstatt zwölf Monaten zu.
Für Familien mit niedrigem Einkommen kommen des Weiteren folgende
Leistungen in Betracht:
• Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro monatlich pro Kind, wenn das
elterliche Einkommen ausreicht, um zwar den eigenen Bedarf zu decken,
nicht aber den Lebensunterhalt der Kinder.
• Wohngeld als Beitrag zur Sicherung angemessenen und familiengerechten
Wohnens. Bei der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
bleiben das Kindergeld und der Kinderzuschlag unberücksichtigt;
Kinderbetreuungskosten und andere Aufwendungen für Kinder sind abzugsfähig.
Alleinerziehende Wohngeldempfängerinnen erhalten durchschnittlich 147 Euro
Wohngeld monatlich.
• Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene.
Speziell für Alleinerziehende bzw. ihre Kinder stehen darüber hinaus folgende
spezifische Leistungen zur Verfügung:
• Gesonderter steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro im Jahr
für Personen, die allein mit ihren Kindern im Haushalt leben (Steuerklasse II).
• Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II
(Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Sozialhilfe) beziehen, mit ihren minderjährigen Kindern in
einem Haushalt leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen. Die
Ausgaben für Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 21 Absatz 3 SGB II) beliefen sich insgesamt
(Männer und Frauen) im Jahr 2012 nach (hochgerechneten) Angaben der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf 700 Mio. Euro. Die amtliche
Statistik nach dem SGB XII weist die Ausgaben für den laufenden
Lebensunterhalt als Gesamtsumme und nicht differenziert nach einzelnen Leistungen aus.
Daher liegen keine Angaben zu den Gesamtaufwendungen für Mehrbedarfe
nach dem SGB XII vor.
• Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für
Alleinerziehende: Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14518in Höhe von 133 Euro monatlich für Kinder bis unter sechs Jahren und für
ältere Kinder bis unter zwölf Jahren 180 Euro monatlich.
Die Gesamtausgaben von Bund und Ländern für
Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) betrugen 880 Mio. Euro
im Jahr 2012.
• Bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung erhalten
Alleinerziehende, die allein mit ihren minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben,
einen Freibetrag in Höhe von 600 Euro jährlich je Kind unter zwölf Jahren.
8. Wie verteilt sich die Selbständigenquote bei alleinerziehenden Frauen
(bitte nach Frauen mit Kindern unter 3 Jahren, 3 bis unter 6 Jahren, 6 bis
unter 10 Jahren, 10 Jahren und älter, sowie nach Vollzeit und Teilzeit
aufschlüsseln, im Vergleich zu den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2012)?
9. Wie viele alleinerziehende Frauen sind selbständig (bitte nach
Unternehmensformen aufschlüsseln)?
Und wenn ja, in welcher Branche arbeiten sie selbständig?
Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst einer alleinerziehenden Frau,
die selbständig ist?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Angaben zur Anzahl der alleinerziehenden Selbstständigen können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
Tabelle 11: Alleinerziehende Selbstständige im Jahr 2008 (Deutschland insgesamt)
Gegenstand
der Nachweisung
1 000 1 000
Beteiligung am Erwerbsleben und Stellung im
Beruf
Selbstständige 46 13,1 115 5,0
Quelle: Destatis 2008: Fachserie 1 Reihe 3
% %
Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
Männer Frauen
insgesamt insgesamt
Tabelle 12: Alleinerziehende Selbstständige im Jahr 2010 (Deutschland insgesamt)
Gegenstand
der Nachweisung
1 000 1 000
Beteiligung am Erwerbsleben und Stellung
im Beruf
Selbstständige 47 12,9 124 5,4
Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
% %
Quelle: Destatis 2010: Fachserie 1 Reihe 3
Männer Frauen
insgesamt insgesamt
Drucksache 17/14518 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie viele alleinerziehende Frauen müssen mit staatlichen
Transferleistungen ihren Lebensunterhalt aufstocken (bitte nach Leistungen wie z. B.
Unterhaltsvorschuss, Hartz IV usw. aufschlüsseln)?
Als staatliche Transferleistungen bzw. Sozialleistungen können
alleinerziehende Frauen und Männer Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld,
Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss beziehen.
Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen Angaben zur Gesamtzahl
aller alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Arbeitslosengeld-II-
Bezieher/-Bezieherinnen) sowie – als Teilgruppe davon – zur Zahl der
alleinerziehenden erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern/-Bezieherinnen vor.
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher (sogenannte Aufstocker) sind
erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund des Hilfebedarfs der
Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, Leistungen aus der Grundsicherung für
Arbeitsuchende und gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger oder selbständiger
Erwerbstätigkeit beziehen.
Im Jahr 2012 waren jahresdurchschnittlich rund 614 000 alleinerziehende
erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
registriert. Davon waren etwa 578 000 bzw. 94 Prozent Frauen. Von allen
alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erzielten 35 Prozent ein
Einkommen aus Erwerbstätigkeit, davon war der weit überwiegende Teil
weiblich (94,8 Prozent).
Nicht erwerbsfähige alleinerziehende Frauen erhalten Sozialhilfe nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). In der Statistik zum SGB XII sind
„weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren“ erfasst. Zum
Stichtag 31. Dezember 2011 haben 2 726 alleinerziehende Frauen Hilfe zum
Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII bezogen und davon hatten 2 625
ein anrechenbares Einkommen, d. h. ihr Einkommen wurde mit der Hilfe zum
Lebensunterhalt aufgestockt.
Zum 31. Dezember 2011 haben 58 000 Haushalte von alleinerziehenden Frauen
Wohngeld erhalten. Darunter waren etwa 9 000 Mischhaushalte, in denen die
Kinder Wohngeld bezogen haben und die Mütter SGB-II-Leistungen.
Die Anzahl der alleinerziehenden Haushalte und die Aufschlüsselung der
alleinerziehenden Kinderzuschlagsbezieher nach Geschlecht werden statistisch
nicht erfasst. Aus einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend veröffentlichten Studie kann die Anzahl der alleinerziehenden
Kinderzuschlagsbezieher jedoch mit 14 Prozent angegeben werden (vgl.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2013, Das Bildungs-
und Teilhabepaket: Chancen für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag,
Monitor Familienforschung Ausgabe 30).
Tabelle 13: Alleinerziehende Selbstständige im Jahr 2012 (Deutschland insgesamt)
Gegenstand
der Nachweisung
1 000 % 1 000 %
Beteiligung am Erwerbsleben und Stellung
im Beruf
Selbstständige 48 12,3 129 5,6
Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
Quelle: Destatis 2012: Fachserie 1 Reihe 3
Männer Frauen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14518Unterhaltsleistungen (Unterhaltsvorschussleistung oder
Unterhaltsausfallleistung) nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind
Unterstützungsleistungen, die ausschließlich von Alleinerziehenden einkommensunabhängig
bezogen werden können. Ob die alleinerziehenden Bezieher von UVG-Leistungen
daneben noch Leistungen nach dem SGB II oder Kinderzuschlag beziehen
und „Aufstocker“ sind, wird statistisch nicht erfasst. Im Jahr 2012 haben
487 809 Kinder die UVG-Leistung bezogen. Die Zahl der Haushalte von
alleinerziehenden Frauen, in denen die Kinder Unterhaltsvorschuss beziehen, wird
statistisch nicht erfasst.
11. Wie lange beziehen alleinerziehende Frauen Transferleistungen?
Die Bezugsdauer von Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss werden
statistisch nicht erfasst. Angaben über die Dauer des Bezugs von staatlichen
Transferleistungen liegen aus der amtlichen Statistik nach dem SGB XII vor.
Danach betrug Ende 2011 für alleinerziehende Frauen mit Bezug von laufender
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen die durchschnittliche
bisherige Dauer der Hilfegewährung rund 22 Monate; der Vergleichswert für
alle Bedarfsgemeinschaften betrug gut 25 Monate.
Im Hinblick auf die Verweildauer im Bezug von SGB-II-Leistungen haben
Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der
Bundesagentur für Arbeit (IAB) ergeben, dass Bedarfsgemeinschaften von
alleinerziehenden Müttern länger als andere diese Transferleistungen beziehen (Juliane
Achatz u. a., 2013, Alleinerziehende Mütter im Bereich des SGB II. Eine
Synopse empirischer Befunde aus der IAB-Forschung, IAB-Forschungsbericht (im
Erscheinen)). Zwölf Monate nach Beginn des ersten Bezugs von
Arbeitslosengeld II haben Alleinerziehende in 30 Prozent der Fälle den Bezug zumindest
vorübergehend für mindestens einen Kalendermonat beendet, während dies für
andere Bedarfsgemeinschaften für 44 Prozent bis 48 Prozent gilt. Auch vor
2005 waren es die Alleinerziehenden, die länger als andere Haushalte
Sozialhilfe bezogen haben. Längere Bezugszeiten von Alleinerziehenden sind zum
einen vor dem Hintergrund einer einschneidenden biografischen Erfahrung, etwa
Scheidung, Trennung oder frühe Mutterschaft, und deren Folgen zu sehen, die
zunächst bewältigt werden muss, um dann zu einer Neuorientierung zu finden.
Zum anderen steigt mit der Anzahl der Kinder die Summe der Einkommen aus
Erwerbsarbeit, Unterhalt, Kindergeld und weiteren Quellen, die erzielt werden
muss, um die Einkommensschwelle zu überschreiten, bei der keine
Leistungsberechtigung nach dem SGB II mehr besteht.
Nach den IAB-Analyseergebnissen steigt die Wahrscheinlichkeit, den
Leistungsbezug zu überwinden, erwartungsgemäß mit höherem Alter des jüngsten
Kindes und mit der Höhe des erreichten Berufsabschlusses. Neben diesen
individuellen Einflussgrößen spielen aber auch der regionale Kontext in Form einer
höheren oder niedrigeren Arbeitslosigkeit sowie die regionale Quote des
Angebots an öffentlicher Kinderbetreuung eine Rolle.
12. Welche Maßnahmen oder Förderprogramme hat die Bundesregierung
gestartet, um alleinerziehende Frauen besser zu unterstützen, und welche
messbaren Erfolge konnten damit erzielt werden?
Welche Bedingungen will die Bundesregierung für alleinerziehende
Frauen schaffen?
Die Maßnahmen und Förderprogramme, die die Bundesregierung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende in dieser
Legislaturperiode umgesetzt hat, zielen darauf ab, Alleinerziehenden in ihrem
Drucksache 17/14518 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekonkreten Lebensumfeld ein ganzheitliches, zielgruppenspezifisches und
aufeinander abgestimmtes Unterstützungsangebot bereitzustellen. Wie aus
repräsentativen Befragungen bekannt ist, entspricht dies auch dem Wunsch der
überwiegenden Mehrheit der Betroffenen. Denn die Entwicklung einer beruflichen
Perspektive und nachhaltige Beschäftigung werden häufig von persönlichen
Problemlagen behindert. Beides sind jedoch grundlegende Bedingungen für die
Erzielung eines auskömmlichen Einkommens, mit dem Alleinerziehende
dauerhaft den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder sichern können.
Die Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden ist seit 2010 ein
geschäftspolitischer Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit und wird auch in
Zukunft fortgeführt. Seit dem Jahr 2011 ist die bessere Integration von
Alleinerziehenden zudem Teil des Zielvereinbarungsprozesses des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit den
Ländern. Darüber hinaus haben die Beauftragten für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt (BCA) in den Jobcentern den Blick für die Belange der
Alleinerziehenden geschärft.
Um einen bundesweiten Impuls für eine wirksame Unterstützung von
Alleinerziehenden zu setzen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) in den Jahren 2009 bis 2013 mit Mitteln des Europäischen
Sozialfonds zwei verschiedene Programme umgesetzt: „Gute Arbeit für
Alleinerziehende“ und „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“.
Über „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ wurden zwischen Herbst 2009 und
Ende 2012 in 77 Projekten insgesamt über 23 000 alleinerziehende Frauen und
(wenige) Männer betreut. Insgesamt knapp ein Fünftel der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer, die in den Jahren 2010 und 2011 Maßnahmen absolviert
haben, waren einen Monat nach Austritt in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung integriert.
Ab April 2011 bis Mitte 2013 arbeiteten bundesweit insgesamt 102 „Netzwerke
wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“, um in den vor Ort bestehenden
Unterstützungsstrukturen noch ein Mehr für Alleinerziehende und ihre Familien zu
erzielen. Zu den Stärken des Netzwerkeprogramms gehört es, dass kein
Einheitsmuster für alle Fälle existiert, sondern regional passende Lösungen im
Vordergrund stehen. Gleichwohl lassen sich vier Themenschwerpunkte
ausmachen, zu denen auch konkrete „Produkte“ erarbeitet wurden: Bestands- und
Bedarfsanalysen im Hinblick auf Unterstützungsangebote, Dienstleistungsketten
und Optimierung von Schnittstellen bei trägerübergreifender Betreuung, breit
gefächerte Informationsangebote für Alleinerziehende und Arbeitgeber sowie
die Organisation von Teilzeitausbildung.
Eine verstärkte Arbeitgeberansprache setzt den Aufbau von dauerhaften
Unternehmenskontakten und gemeinsamen Informationsnetzwerken voraus. Im
Rahmen der Fachkräfteoffensive haben deshalb Bundesagentur für Arbeit und
Bundesministerium für Arbeit und Soziales insgesamt zwanzig Projektstandorte in
einem zunächst einjährigen Wettbewerb dabei unterstützt, die
Arbeitgeberansprache voranzubringen. Diese Aktivität wird fortgesetzt.
Die „Integrationsquote für Alleinerziehende“, in der sich auch die Wirkungen
der laufenden Anstrengungen zur Aktivierung und Integration widerspiegeln,
liegt bei den Alleinerziehenden regelmäßig rund einen Prozentpunkt besser als
die Quote bei den Frauen im SGB II insgesamt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1451813. Wie verteilt sich der Anteil der Frauen, die alleinerziehend sind, auf die
Altersgruppen (bitte aufschlüsseln für unter 25-Jährige, 25 bis 35, 35
bis 45, 45 bis 55, 55 bis 65, 65 bis 75, 75 bis 85, älter als 85 Jahre)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Der Anteil alleinerziehender Frauen mit minderjährigen Kindern nach
Altersgruppen im Jahr 2012 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 14: Alleinerziehende Mütter mit jüngstem Kind unter 18 Jahren
nach Altersgruppen (2012)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/
Lebensformen am Hauptwohnsitz
– = Nichts vorhanden
/ = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug
Allein aus den jeweiligen Altersgruppenanteilen bei den alleinerziehenden
Frauen mit minderjährigen Kindern im Haushalt lassen sich keine sozial- und
arbeitsmarktpolitischen Schlussfolgerungen ziehen. Vielmehr sind die
individuellen Unterstützungsbedarfe in der konkreten Lebenssituation
alleinerziehender Frauen in den Blick zu nehmen, die stärker als von ihrem Alter z. B. von
der Frage abhängt, ob sie in einem nachhaltigen und auskömmlichen
Beschäftigungsverhältnis stehen, von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, dem
Alter des jüngsten Kindes, ihrer beruflichen Qualifikation oder dem
Vorhandensein bedarfsgerechter Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung. So
stellen beispielsweise (junge) Alleinerziehende, die einer Erstqualifizierung
oder anderer Formen von beruflichen Einstiegshilfen bedürfen, nur die
Minderheit der Elternteile ohne Partner im Haushalt. Die daraus resultierenden
Herausforderungen sind jedoch komplex und anspruchsvoll. Nach Auffassung der
Bundesregierung muss es Ziel der Politik sein, für alle Frauen mit Kindern,
unabhängig von Alter und Lebensform, Rahmenbedingungen zu schaffen, die
ihnen ein auskömmliches Einkommen für sich und ihre Kinder und Absicherung
im Alter ermöglichen.
14. Wie viele alleinerziehende Frauen müssen einen Unterhaltsvorschuss
beziehen, und in welcher Höhe?
Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden 2012 abgelehnt, und
warum?
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) können Kinder
Unterhaltsvorschuss beziehen. Im Jahr 2012 haben 487 809 Kinder die Leistung bezogen.
Alter Anzahl
in 1 000
Anteil
in %
Insgesamt 1 441 100,0
unter 25 82 5,7
25 – 35 373 25,9
35 – 45 595 41,3
45 – 55 365 25,3
55 – 65 25 1,7
65 – 75 / /
75 – 85 / /
85 und älter – –
Drucksache 17/14518 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zahl der Haushalte von alleinerziehenden Frauen, in denen die Kinder
Unterhaltsvorschuss beziehen, wird statistisch nicht erfasst.
Die Höhe der Leistung beträgt für Kinder bis unter sechs Jahren 133 Euro
monatlich und für ältere Kinder bis unter zwölf Jahren 180 Euro monatlich. Die
Gesamtausgaben von Bund und Ländern für Leistungen nach dem UVG
betrugen 880 Mio. Euro im Jahr 2012.
Die Anzahl der abgelehnten Anträge auf Unterhaltsvorschuss und die
Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst.
15. Wie hoch wäre bei einer „Modellfamilie“ der Bedarf nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?
16. Wie hoch müsste das Bruttomonatseinkommen aus einer Erwerbstätigkeit
der Mutter sein, damit sich die Familie inklusive Kinderzuschlag,
Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Wohngeld aus der Bedürftigkeit im Sinne
des SGB II lösen könnte (wie hoch wäre dann das verfügbare
Einkommen)?
Wie hoch wäre die Bruttoentgeltschwelle im gleichen Fall, wenn kein
Unterhaltsvorschuss beantragt worden wäre (wie hoch wäre dann das
verfügbare Einkommen)?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind als bedarfsorientierte
und bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen ausgestaltet. Die Grundsicherung
für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz. Das bedeutet,
dass neben dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch die mit ihm in
einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit
Leistungen entweder als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Vor diesem Hintergrund kann es keine „Modellfamilie“ geben. Für die
Beantwortung der Fragen wird nachstehende Fallgestaltung einer
Bedarfsgemeinschaft bestehend aus alleinerziehender Mutter und zwei Kindern im Alter von
vier und sechs Jahren angenommen.
1 Analysereport SGB II für Juni 2013 statistische Auswertung für Monat 2013.
2 Zusätzlich können für Kinder Bildungs- und Teilhabeleistungen berücksichtigt werden.
Bedarfsgemeinschaft
Alleinerziehende mit zwei
Kindern
Mutter Kind 4 Jahre
Kind
6 Jahre
Bedarf an Leistungen zur
Sicherung des
Lebensunterhalts
Maßgebender Regelbedarf
(Stand 1.01.2013) 382 € 224 € 255 € 861 €
Mehrbedarf (36% gerundet) 138 € 138 €
Durchschnittliche Kosten der
Unterkunft und Heizung1 157 € 157 € 157 € 471 €
Bedarf an Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts 677 € 381 € 412 € 1 470 €
Berücksichtigung von
Kindergeld 184 € 184 € 368 €
Berücksichtigung von
Unterhaltsvorschuss 133 € 180 € 313 €
ausgezahlte Leistungen zur
Sicherung des
Lebensunterhalts2
677 € 64 € 48 € 789 €
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/14518Bei der Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschuss für beide Kinder benötigt
die Alleinerziehende ein Bruttoerwerbseinkommen aus einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von rund 1 300 Euro monatlich, um durch die
Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Wohngeld den Bezug von
Leistungen der Grundsicherung zu beenden. Der Bedarfsgemeinschaft stünde hier ein
Nettohaushaltseinkommen (bestehend aus Nettoerwerbseinkommen,
Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss) in Höhe von rund
1 780 Euro zur Verfügung.
Ohne Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschuss für beide Kinder benötigt die
Alleinerziehende ein Bruttoerwerbseinkommen aus einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von rund 1 110 Euro monatlich, um durch die
Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Wohngeld den Bezug von Leistungen
der Grundsicherung zu beenden. Der Bedarfsgemeinschaft stünde hier ein
Nettohaushaltseinkommen (bestehend aus Nettoerwerbseinkommen, Kindergeld,
Kinderzuschlag und Wohngeld) in Höhe von rund 1 760 Euro zur Verfügung.
17. Wie viele Menschen konnten mit Hilfe der Aktion „Ich bin gut“ vom
Jobcenter in eine feste Anstellung vermittelt werden?
Wie viele alleinerziehende Frauen wurden vermittelt, und in welche
Berufe?
Mit der Aktion wurde das Ziel verfolgt, insbesondere Arbeitgeber, aber auch
die Öffentlichkeit über die Leistungsfähigkeit von Personen, die Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, zu informieren und Vorurteile
abzubauen. Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen des SGB II wird
häufig mit pauschalen Vorbehalten begegnet („Hartz IV“); das Potenzial dieser
Personen wird in der Öffentlichkeit unterschätzt. Die Ergebnisse der
Allensbach-Umfrage „Erfahrungen mit Hartz IV-Empfängern“ wurden im Zuge der
Aktion veröffentlicht (
www.jobcenter-ich-bin-gut.de/aktionen/
arbeitgeberumfrage/positives-urteil-über-hartz-iv-empfänger).
Die Mitteilung über die Zufriedenheit der Arbeitgeber mit SGB-II-
Leistungsempfängern wurde in 116 Beiträgen mit einer Gesamtauflage von mehr als
zehn Millionen Exemplaren aufgegriffen und erzielte eine Reichweite von ca.
35 Millionen Lesern (Medienresonanzanalyse von November 2012). Damit
wurde das Ziel der Aktion erreicht. Es ist jedoch nicht möglich zu ermitteln,
wie viele Personen (männlich oder weiblich) infolge dieser Aktion eine
unbefristete Tätigkeit aufgenommen haben.
18. Welche Agentur hat das Konzept für die Aktion „Ich bin gut“ erstellt, und
wie viel hat dies gekostet?
Das Konzept wurde von der Agentur Scholz & Friends (Hauptsitz: Berlin)
erstellt. Die Konzeptionskosten für die Kampagne betrugen 58 361,40 Euro.
19. Wie viele alleinerziehende Frauen wurden 2012 darin unterstützt, ihren
Schulabschluss nachzuholen oder zu verbessern, und mit welchen
Maßnahmen wurden sie unterstützt?
Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit sind im Jahr 2012 1 299
alleinerziehende Frauen in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
eingetreten. Davon haben 319 Frauen den Hauptschulabschluss zu Beginn der
Maßnahme angestrebt, 125 Frauen haben den Hauptschulabschluss erworben.
Drucksache 17/14518 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBei Teilnahmen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit dem
zusätzlichen Ziel Erwerb des Hauptschulabschlusses erfolgt in den Teilnahmedaten
keine weitere Erfassung zum Erwerb/Nichterwerb des Hauptschulabschlusses,
so dass eine entsprechende statistische Auswertung auf Basis der
Teilnahmedaten nicht möglich ist. Es ist aber davon auszugehen, dass die erfolgreiche
Teilnahme an solchen Maßnahmen den Erwerb des Hauptschulabschlusses
impliziert.
Im Jahr 2012 sind insgesamt 30 704 alleinerziehende Frauen aus Maßnahmen
der beruflichen Weiterbildung ausgetreten. Darunter war bei 432 der Erwerb
des Hauptschulabschlusses ein zusätzliches Ziel der Förderung und 234 davon
haben die Maßnahme erfolgreich beendet.
20. Wie viele alleinerziehende Frauen wurden 2012 darin unterstützt, ihre
Ausbildung zu beenden oder zu beginnen, und mit welchen Maßnahmen
wurden sie unterstützt?
Die Zahl der Eintritte von Frauen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur
Förderung der beruflichen Weiterbildung, Berufswahl und Berufsausbildung
im Jahr 2012 differenziert nach den einzelnen Instrumenten kann der
nachfolgenden Tabelle der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden.
Tabelle 15: Eintritte von alleinerziehenden Frauen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur
Förderung der beruflichen Weiterbildung, Berufswahl und Berufsausbildung (2012)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen
rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Maßnahmeart Eintritte im Jahr 2012
darunter
mit Erwerb
Hauptschulabschluss
Berufseinstiegsbegleitung 25 –
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 1 299 –
Ausbildungsbegleitende Hilfen 382 –
Außerbetriebliche Berufsausbildung 1 542 –
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für
behinderte u. schwerbehinderte Menschen
32 –
Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an
Aus- und. Weiterbildung * –
Einstiegsqualifizierung 427 –
Ausbildungsbonus * –
Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 32 233 493
allgemeine Maßn. z. Weiterbildung Reha 422 –
Arbeitsentgeltzuschuss. zur beruflichen
Weiterbildung Beschäftigter
549 –
ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit 46 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1451821. Wie viele alleinerziehende Frauen und Männer haben bisher eine
Privatinsolvenz beantragt (bitte nach Männern und Frauen sowie Höhe der
Verschuldung und Jahr der Privatinsolvenzbeantragung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Daten zum Insolvenzgeschehen,
sondern legt ihren Entscheidungen die vom Statistischen Bundesamt
herausgegebene Insolvenzstatistik zugrunde. Bei den natürlichen Personen differenziert
die Statistik allerdings nicht nach dem Geschlecht des Schuldners. Die
Insolvenzstatistik für das Jahr 2012 weist aus, dass über das Vermögen von 95 560
Verbrauchern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Gesamtbetrag der
Forderungen in allen Verfahren ca. 5,35 Mrd. Euro betragen hat.
22. Unter welchen gesundheitlichen Folgen leiden alleinerziehende Frauen
auf Grund der Doppelbelastung von Familie und Beruf?
Wie lange verbleiben sie durchschnittlich im Krankenstand?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
alleinerziehende Frauen zu entlasten?
Umfassende Daten, die die gesundheitliche Situation alleinerziehender Frauen
in Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit untersuchen, liegen zur Zeit
nicht vor. Unabhängig von der beruflichen Tätigkeit zeigen alleinerziehende
Frauen eine stärkere Beeinträchtigung durch psychische Störungen oder
Belastungen und körperliche Erkrankungen (vgl. ausführlich RKI – Robert Koch-
Institut (Hrsg.) (2003) Gesundheit alleinerziehender Mütter und Väter.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Heft 14. RKI, Berlin).
Eine Aussage über die durchschnittliche Dauer des Krankenstandes von
alleinerziehenden Frauen ist anhand der Routinedaten der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht möglich. Die Statistik der Krankenversicherung erhebt keine
Fehlzeiten bzw. den Krankenstand von alleinerziehenden Müttern oder Vätern.
Alleinerziehende Frauen sind auch eine Zielgruppe des vom Deutschen
Bundestag am 27. Juni 2013 beschlossenen Gesetzes zur Förderung der Prävention.
Die Krankenkassen sollen zukünftig mindestens 4 Euro jährlich je Versicherten
für Leistungen zur Prävention in den nichtbetrieblichen und betrieblichen
Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger aufwenden und damit den Aufbau und
die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen im direkten Lebensumfeld der
Menschen wie insbesondere in Stadtteilen und kommunalen Einrichtungen
fördern und zum Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung beitragen. Da
Alleinerziehende Präventionsangebote häufig nicht in ihren regulären
Tagesablauf integrieren können, soll darüber hinaus die Inanspruchnahme von
Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention, wie Kursen zur Entspannung
und Stressbewältigung, in kompakter Form in anerkannten Kurorten durch
Erhöhung der Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher
13 auf 16 Euro für Versicherte erleichtert werden.
Alleinerziehende, die zur Bewältigung ihres Alltags mehr Hilfe benötigen,
bedürfen einer passgenauen Unterstützung, die gezielt auf ihre Bedarfslage
zugeschnitten ist. Wenn wirksame – und damit entlastende – Hilfe geleistet werden
soll, muss zur Verbesserung der beruflichen und persönlichen Situation von
Alleinerziehenden in der Regel auf mehreren Feldern gehandelt werden. Die
Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode deshalb einen Schwerpunkt auf die
Förderung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Verwaltungsträgern
und den weiteren Unterstützern insbesondere durch das ESF-finanzierte
Bundesprogramm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ gelegt.
Drucksache 17/14518 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur
Alterseinkommenssituation von Frauen, die längere Zeit alleinerziehend gewesen sind?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. In den einschlägigen
Quellen (z. B. der Erhebung Alterssicherung in Deutschland) werden keine
Informationen zu Haushaltsbiografien erhoben.
24. Wie hoch wäre der Rentenanspruch einer alleinerziehenden Frau, die
40 Erwerbsjahre einen Lohn in Höhe von 800 Euro brutto erhalten und
drei Jahre Kindererziehungszeit genommen hat?
Ein Monatseinkommen von 800 Euro entspricht rund 28 Prozent des
rentenrechtlichen Durchschnittseinkommens gemäß Anlage 1 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI). Unterstellt man diese relative Entgeltposition über
40 Jahre und berücksichtigt noch drei weitere Entgeltpunkte für
Kinderziehungszeiten, so ergibt sich rechnerisch ein Rentenanspruch von 401,54 Euro.
Diese Betrachtung vernachlässigt allerdings die staatlich geförderte zusätzliche
Altersvorsorge z. B. über einen Riester-Vertrag, mit der ein deutlich höheres
Einkommen im Alter erzielt werden kann.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]