[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14715
17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Kerstin Andreae, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14558 –
Wissenschaftliche Erkenntnisse über Doping in Deutschland seit 1950,
Beteiligung des Bundes an Projekten zur Dopingforschung und deren
Finanzierung durch den Bund
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Dopingpraktiken in der Bundesrepublik Deutschland sind seit 2008
Gegenstand einer von der Bundesregierung mit 550 000 Euro finanzierten
wissenschaftlichen Studie mit dem Titel „Doping in Deutschland von 1950 bis
heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“.
Die von zwei Forschergruppen an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster und an der Humboldt-Universität zu Berlin geleiteten Forschungen
sollten im Frühjahr 2013 zum Abschluss gebracht werden und in einen Bericht
münden, der die zuvor in Auszügen der Öffentlichkeit vorgestellten drei
Teilstücke ausführlich darstellt und miteinander verbindet. Nachdem der
„Süddeutschen Zeitung“ das Dokument zugespielt wurde (Süddeutsche Zeitung
vom 3./4. August 2013), hat am 5. August 2013 auch der Sportausschuss des
Deutschen Bundestages den Abschlussbericht erhalten. Die Angaben dazu,
warum das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) die Veröffentlichung
des zweiten Berichts der Berliner Forschergruppe (Zeitraum ab 1972 bis
1989) nicht übernimmt, sind widersprüchlich. Ebenso unklar ist, warum der
dritte Teil der Arbeit (Zeitraum 1990 bis 2007) nicht fertiggestellt werden
konnte.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde Dopingforschung insbesondere an der
sportmedizinischen Abteilung des Universitätsklinikums Freiburg, aber auch
an anderen Standorten wie Saarbrücken und Köln, seitens staatlicher Stellen
nicht nur toleriert, sondern auch finanziell vom Bund über das BISp gefördert.
So konstatiert ein Forscher bereits im Zwischenbericht zur zweiten
Untersuchungsphase (1972 bis 1989), dass hier „die zweite Phase sportmedizinisch
angeleiteten Dopings [begann], unter Mitwirkung von Teilen des
neugegründeten Bundesinstituts für Sportwissenschaft.“ (G. Spitzer, Vortragstext zur
Kurzfassung der Ergebnisse des zweiten Projektjahres bei der Präsentation
von Zwischenergebnissen des Teilprojektes an der Humboldt-Universität zu
Berlin, Berlin, September 2011). Es ist jedoch fraglich, ob alle Erkenntnisse Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. August 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14715 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Berliner Forschergruppe Eingang in den Abschlussbericht finden, da mit
dem BISp als Projektgeber eine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung
abgeschlossen wurde. Die Forscher haben diese Vereinbarung ihrerseits
wiederholt beklagt und als Einschränkung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit
bezeichnet, welche „die Freiheit der Wissenschaft gefährdet“ (DER TAGES-
SPIEGEL vom 6. November 2012). Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der
inzwischen verstorbene ehemalige Leiter der Sportmedizin an der Freiburger
Universtitätsklinik Joseph Keul. Er soll laut Studie Doping über Jahre
erforscht und verharmlost haben. Dabei sollen auch Anabolika an Minderjährige
getestet worden sein.
Nach jüngsten Medienberichten wurden für die Aufarbeitung der
westdeutschen Vergangenheit wichtige Akten von staatlichen Stellen zurückgehalten
bzw. vernichtet (Süddeutsche Zeitung vom 31. Juli 2013, S. 29). Andere, nun
aufgetauchte Akten, belegen erstmals die frühe Förderung der
Dopingforschung durch das Bundesministerium des Innern (BMI)/BISp ab 1972.
Demnach wurden in Freiburg außer mit Anabolika auch Versuche mit dem
Wachstumshormon Somatropin und mit Insulin durchgeführt (Main-Post vom
30. Juli 2013, S. 2). Außerdem sollen nach Erkenntnissen der Berliner
Forscher Minderjährige systematisch in medizinische Experimente zur
Leistungssteigerung über Doping einbezogen worden sein (DER TAGESSPIEGEL vom
5. August 2013, S. 18).
Unabhängig von der wissenschaftlichen Aufarbeitung der
Dopingvergangenheit in Deutschland liegt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung,
zur Beteiligung und Finanzierung des Bundes an Projekten der
Dopingforschung Auskunft zu geben.
1. In welchem Umfang haben Einrichtungen der Universitätsklinik Freiburg
seit 1970 Fördermittel des Bundes für sportmedizinische Forschung und
insbesondere für Projekte mit Bezug zur Dopingforschung erhalten (bitte
nach Jahren, Bezeichnung des Forschungsprojektes, Höhe der
Fördersumme, und Projektleiter auflisten)?
Fördergelder des Bundes, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand seit 1970 an
Einrichtungen der Universitätsklinik Freiburg geflossen sind, sind der
beigefügten Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage 11 vom 14. August 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14577) verwiesen.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der über das
BISp geförderten Anträge zur Forschung mit im Sport verbotenen
Substanzen seit 1970?
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der SPD vom 11. Dezember 1991 (Bundestagsdrucksache 12/1781) ausgeführt,
dass das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) seit 1970 insgesamt 14
Anträge gefördert hat, bei denen im Sport verbotene Substanzen einbezogen
waren. Nach heutiger Aktenlage lassen sich noch zwölf dieser Projekte
rekonstruieren (vgl. Anlage 2).
3. Mit welcher Summe wurden diese Forschungsprojekte bis 1989 vom BISp
gefördert, und welche Sportmediziner an welchen Universitäten waren
daran beteiligt (bitte Titel der Arbeiten, den Förderzeitraum und die jeweilige
Fördersumme angeben)?
Eine Gesamtsumme der Forschungsprojekte bis 1989 kann nicht genannt
werden, da die Forschungsvorhaben zusammengefasst bewilligt wurden. Eine Ein-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14715zelaufstellung wurde nur thematisch vorgenommen. Auch die Abrechnungen
erfolgten nicht bezogen auf die Teilprojekte, sondern auf die bei der Forschung
üblichen Teilgebiete Personal, Sachmittel, Reisekosten und Investitionen.
Hinsichtlich der erfragten Forschungsnehmer, Universitäten und Titel wird auf
Anlage 2 verwiesen.
4. In welchen dieser Studien dienten Kadersportler als Probanden?
Im Rahmen der Studie „Regeneration im Hochleistungssport“ wurden 19
Kader-Athleten als Probanden eingesetzt. Im Übrigen gibt es keine Hinweise
darauf, dass im Rahmen der weiteren Studien (siehe Antwort zu Frage 2)
Kadersportler als Probanden dienten. Etwaige sich aus den Studien der Humboldt-
Universität zu Berlin (HU Berlin) und der Westfälischen Wilhelms-Universität
in Münster (WWU Münster) ergebende neue, valide Erkenntnisse wird die
Bundesregierung sorgfältig prüfen.
5. Für wie viele und welche dieser Studien wurden Minderjährige als
Probanden herangezogen (bitte Titel angeben)?
Es liegen keine validen Erkenntnisse vor, dass in den unter der Antwort zu
Frage 2 genannten Projekten Minderjährige als Probanden eingesetzt wurden.
In den Studienergebnissen der HU Berlin ist von einem Verdachtsfall die Rede,
dessen wissenschaftliche Validität in Frage steht. Nach eigenen Angaben der
Forschungsnehmer liegen hier keine aussagekräftigen Unterlagen vor. Weitere,
in den Studien genannte Fälle müssen sorgfältig geprüft werden.
6. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass der Einsatz
von jugendlichen Probanden in der Dopingforschung als Missbrauch
einzuschätzen ist?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass verbotene Substanzen
an Minderjährige im Rahmen der Projekte, die durch den Bund gefördert
wurden, verabreicht wurden. Der Einsatz minderjähriger Probanden in der
Dopingforschung ist aus Sicht der Bundesregierung sowohl juristisch als auch ethisch
verwerflich und würde damit eindeutig Missbrauch darstellen.
7. Wie verhält sich die Bundesregierung zu ihren eigenen Aussagen laut
Bundestagsdrucksache 12/1781, wonach „[k]einem der vom BISp geförderten
Forschungsprojekte, bei denen Substanzen, die auf der Doping-Liste des
IOC enthalten sind, eingesetzt wurden, […] eine Zielsetzung zugrunde
[lag], Doping zu fördern“, die „Zielsetzung […] zu jeder Zeit eindeutig
und ausschließlich auf Verhinderung von Doping im Leistungssport
ausgerichtet“ war, insbesondere „[a]llen vom BISp geförderten
Forschungsprojekten mit anabolen Steroiden […] keine leistungssteigernde Zielsetzung
zugrunde“ lag und die „Probanden […] keine Kader-Athleten und damit
keine Hochleistungssportler“ waren?
Eine Bewertung aus heutiger Sicht kann erst nach sorgfältiger Prüfung der
wissenschaftlichen Erkenntnisse der Forscher aus dem Abschlussbericht zur Studie
„Doping in Deutschland“ erfolgen.
Drucksache 17/14715 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Verbleib der für die Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD von 1991
(Bundestagsdrucksache 12/1781) zu Rate gezogenen Akten?
a) Wenn diese Akten vernichtet wurden, mit welcher Begründung wurde
dies getan?
b) Wenn die Akten noch immer existieren, hatten die Forschungsgruppen
der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ Zugriff auf
diese, und wenn nein, warum nicht?
Es lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren, welche Akten seinerzeit für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD aus dem Jahr 1991
(Bundestagsdrucksache 12/1781) zu Rate gezogen wurden. Verfügbar ist indes
der Verwaltungsvorgang zur Beantwortung der damaligen Kleinen Anfrage, der
zusammengestellte Übersichten aus den nicht mehr rekonstruierbaren
Akteninhalten enthält. Dieser Verwaltungsvorgang stand den Forschungsnehmern
ohne Einschränkung zur Verfügung.
9. Wie verhält sich die Bundesregierung zu Medienberichten, wonach
bereits Anfang der 70er-Jahre von der sportmedizinischen Abteilung des
Universitätsklinikums Freiburg die leistungsfördernde Wirkung von
Wachstumshormonen und Insulin untersucht wurde?
Mit Ausnahme der unter der Antwort zu Frage 2 geförderten Projekte hat die
Bundesregierung keine Kenntnis zu Forschungen der sportmedizinischen
Abteilung in Freiburg. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung keine
Medienberichte.
10. Trifft es zu, dass das BMI bezüglich der Wirkung von
Wachstumshormonen ein Gutachten in Auftrag gegeben hat?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat kein Gutachten zu
Wachstumshormonen in Auftrag gegeben.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, woher die
sportmedizinische Abteilung des Universitätsklinikums Freiburg Anfang
der 70er-Jahre das damals nur aus den Hypophysen von Leichen zu
gewinnende Wachstumshormon für ihre Versuche bezog?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Haben die Forschergruppen des Projektes „Doping in Deutschland von
1950 bis heute“ zu jedem Zeitpunkt vollen Zugriff auf alle Akten die die
sportmedizinische Abteilung des Universitätsklinikums Freiburg
betreffen und auf die Datenbanken des BISp gehabt?
Wenn nein, welche Akten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von den Wissenschaftlern vergeblich angefragt, und aus welchem Grund
standen diese nicht zur Verfügung (bei sog. Vernichtungsermächtigungen
bitte Betreff der Akten und den Zeitpunkt ihrer Vernichtung angeben)?
Sämtliche im BMI und dem BISp zu dem angefragten Gegenstand
vorhandenen Akten haben den Forschergruppen in vollem Umfang zur Verfügung
gestanden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14715Inwieweit der Zugriff auf Akten die Abteilung Sportmedizin des
Universitätsklinikums Freiburg betreffend zu jeder Zeit und in vollem Umfang an anderer
Stelle möglich war, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
Die Datenbanken des BISp (Sportliteratur – „SPOLIT“, Sportforschung –
„SPOFOR“, AV-Medien Sport – „SPOMEDIA“ und der
Fachinformationsführer Sport – „SPOTIF“) sind über den Internetauftritt des BISp „
www.bisp-
datenbanken.de“ für jedermann ohne Einschränkung zur Recherche
zugänglich.
13. Wann genau wurde den beteiligten Forschern durch das BISp die
Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abverlangt,
und auf wessen Veranlassung geschah das?
Am 7. Februar 2011 unterzeichnete die HU Berlin und am 1. April 2011 die
WWU Münster die Vereinbarung mit dem BISp zur Auftragsdatenverarbeitung.
Die Forschungsnehmer wurden bereits im Rahmen eines
Koordinierungsgesprächs am 20. Oktober 2009 in Bonn darüber informiert, dass der das BISp
zum gesamten Projekt beratende Bundesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit ein Datenschutzkonzept erbeten hat. Am 19. Februar 2010
wurde den Forschungsnehmern der Entwurf eines Datenschutzkonzeptes, in
dem die Auftragsdatenverarbeitung Bestandteil war, mit der Bitte um
Mitwirkung zugeleitet.
Im Koordinierungsgespräch am 14. Juli 2010 in Bonn wurden beide Gruppen
aufgefordert, sich bei ihrem Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, ob
für den Umgang mit Daten eine Auftragsdatenverarbeitung zu wählen ist.
Nachdem hierauf keine Reaktion folgte, wurde den Forschungsnehmern im
Koordinierungsgespräch am 1. Oktober 2010 in Hannover die
Auftragsdatenverarbeitung angekündigt, was schließlich zur freiwilligen Unterzeichnung der
Vereinbarung führte.
14. Welchen Wortlaut bzw. welche wesentlichen inhaltlichen Regelungen hat
die zwischen den Forschergruppen und dem BISp unterzeichnete
Vereinbarung zu Auftragsdatenverarbeitung?
Grundlage ist die im Internet (
www.cio.bund.de) verfügbare
„Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) für BMI und Geschäftsbereich“. Wesentliche Intention der
Vereinbarung war die Sicherstellung des Datenschutzes im Verlauf des Projekts und
damit auch der Schutz der Forschungsnehmer vor datenschutz- und
haftungsrechtlichen Problemen bei der Nennung von betroffenen Personen im
historischen Kontext.
15. Teilt die Bundesregierung die von der Forschergruppe wiederholt
vorgebrachte Kritik an der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (DER
TAGESSPIEGEL vom 6. November 2012), und wenn nein, warum
nicht?
Während der Projektlaufzeit wurde das BISp vom Bundesbeauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit datenschutzrechtlich beraten. Aus dieser
Beratung folgte, dass angesichts der Projektstruktur Verträge zur
Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem BISp und den Universitäten abgeschlossen
werden mussten (vgl. BfDI, 23. Tätigkeitsbericht 2009 bis 2010, Nr. 16, S. 101).
Zu keinem Zeitpunkt hat das BISp in der Handhabung der
Auftragsdatenverarbeitung die Forschung behindert oder die Freiheit der Wissenschaft einge-
Drucksache 17/14715 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschränkt oder gefährdet. Das BISp hatte der HU Berlin nicht verboten, Namen
zu nennen, sondern nur auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht (vgl.
BfDI, 24. Tätigkeitsbericht 2011 bis 2012, S. 181 bis 182). Das BISp hat darauf
hingewiesen, dass § 40 Absatz 3 BDSG zu beachten ist, wonach hinsichtlich der
Namensnennungen zu begründen ist, dass „dies für die Darstellung von
Forschungsergebnissen über Ereignisse der Zeitgeschichte unerlässlich ist“.
Damit wurde zugleich sichergestellt, dass im Rahmen des § 40 Absatz 3 BDSG
Namensnennungen zur umfassenden Aufklärung der Dopingvergangenheit in
Westdeutschland möglich wurden. Die Auftragsdatenvereinbarung diente
damit auch dem Schutz der Forschungsnehmer vor datenschutz- und
haftungsrechtlichen Problemen bei der Nennung von betroffenen Personen im
historischen Kontext.
16. Bei welchen weiteren Forschungsprojekten im Rahmen der
sportwissenschaftlichen Forschung des BISp wurden zwischen Auftraggeber und
Forschungsnehmer Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung
unterzeichnet?
Bisher wurden vom BISp als Auftraggeber und von Forschungsnehmern keine
Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung unterzeichnet.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die Gründe der
fehlenden Ergebnisse der Berliner Forschergruppe den Zeitraum 1990 bis
2007 betreffend vor?
Die Forschungsnehmer der HU Berlin führen im Abschlussbericht an, dass
„schon vor Beginn des Projektes für die Berliner Wissenschaftler erkennbar
war: Die historische Bearbeitung der in die Gegenwart reichenden Phase würde
erwartbar mit methodischen Problemen behaftet sein. (…) Die historische
Arbeit wird zudem dadurch erschwert, dass viele Verantwortliche in den
Verbänden oder in anderen relevanten Institutionen (wie z. B. der Dopinganalytik)
noch aktiv sind. Anders gesagt: Von Personen, die möglicherweise in der Frage
des Dopings belastet sind, kann i. d. R. Mitarbeit bei der Doping-Aufklärung
nicht bzw. nur bedingt erwartet werden“ (vgl. Administrativer Schlussbericht,
Seite 74). Ferner führen die Wissenschaftler aus: „Im Rahmen des geförderten
Projekts konnten die im Berliner Teilprojekt umfänglich erhobenen Daten nicht
vollständig ausgewertet werden. Dies trifft in besonderem Maße für die Daten
zur Phase III 1989/1990 bis 2008 zu….“ (vgl. Administrativer Schlussbericht,
Seite 81). Zudem heißt es: „Die rechtshistorische Forschungsarbeit an der
dritten Phase konnte aufgrund der Komplexität der entsprechenden Rechtslage nur
begonnen, jedoch nicht abgeschlossen werden. Darüber hinaus fiel die für die
rechtlichen Belange des Projektes zuständige Wissenschaftliche Mitarbeiterin
im September 2011 krankheitsbedingt aus und war erst ab Januar 2012 wieder
arbeitsfähig“ (vgl. Administrativer Schlussbericht, Seite 56). Im Rahmen der
Ergebnisse zu Phase III führen die Forschungsnehmer aus: „Die Analysen zu
dieser Phase konnten durch das Berliner Teilprojekt nicht beendet werden:
Aufgrund der Komplexität war die detaillierte Rekonstruktion im Rahmen dieses
Projekts nicht mehr möglich“ (vgl. Administrativer Schlussbericht, S. 73).
Überdies haben die Forschungsnehmer von Archivproblemen (u. a.
Abschlussbericht – Zusammenfassende Darstellung, S. 14) berichtet. Die Finanzierung des
Projekts war indes auch für die Phase III gesichert (siehe Antwort zu Frage 20).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1471518. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Einschätzung der Berliner Forschergruppe, dass ein
Dopingverbot durch ein entsprechendes Gesetz zu sichern sei und dies ein
„unerlässlicher, zeitnah zu implementierender Schritt“ sei (Zusammenfassende
Darstellung zum Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus
historisch-soziologischer Sicht um Kontext ethischer Legitimation“,
S. 36)?
Nach Ansicht der Bundesregierung wird das Dopingverbot bereits durch die
Europaratskonvention, durch den Welt-Anti-Doping-Code, den Nationalen
Anti-Doping-Code sowie durch vielfältige strafrechtliche Tatbestände im
Arzneimittelgesetz und Strafgesetzbuch realisiert.
Die Diskussion, ob darüber hinaus weitere Straftatbestände erforderlich sind,
wurde nicht erst durch die hier in Rede stehende Studie angestoßen. Die
Bundesregierung hat diese Thematik wiederholt, z. B. in dem
Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
vom 24. Oktober 2007 und zuletzt in der Evaluierung dieses Gesetzes im Jahr
2012 untersucht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
Entwicklung eines Straftatbestandes zur Verfolgung von dopenden Sportlern – neben
den bereits bestehenden strafrechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten –
rechtssystematisch und rechtspolitisch komplexe Fragen aufweißt. Die
Bundesregierung wird den zur Klärung dieser Fragen notwendigen Diskurs im Rahmen von
Expertengesprächen führen.
19. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um „eine öffentliche
Thematisierung der sportpolitischen Ziele im Leistungssport und
glaubwürdige Anti-Dopingbemühungen von Sportverbänden und Sportpolitik“
zu gewährleisten, wie sie nach Auffassung der Autoren der Studie
„Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ (Zusammenfassende
Darstellung zum Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus
historisch-soziologischer Sicht um Kontext ethischer Legitimation“, S. 36)
notwendig ist?
Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Studie „Doping in Deutschland“
auch mit Blick auf die gegenwärtige Förderung des Spitzensports sorgfältig
prüfen und die ggf. erforderlichen Konsequenzen ziehen. Es ist in diesem
Zusammenhang allerdings bereits jetzt anzumerken, dass die Förderung der
Bundessportfachverbände bereits auf der Basis einer „Null-Toleranz-Politik“
gegenüber Dopingaktivitäten der Athleten erfolgt. Die entsprechenden Klauseln
in den Förderbescheiden stellen die Fördergelder unter den ausdrücklichen
Vorbehalt, dass der Verband alles ihm Mögliche unternimmt, Doping zu
unterbinden. Im Falle eines Verstoßes können öffentliche Gelder zurückgefordert
werden. Seit 2008 finden jährliche Überprüfungen (durch die Nationale Anti
Doping Agentur und das Bundesverwaltungsamt) der
Bundessportfachverbände statt (sog. Anti-Doping-Berichte). In 2009 wurden aufgrund von
Mängeln erstmals Förderbeträge in Höhe von über 200 000 Euro zurückgefordert.
Die Bundesregierung verfolgt damit eine strenge Anti-Doping-Politik, die auch
bei der Verbandsförderung konsequent umgesetzt wird.
20. Welche Gründe haben nach Ansicht der Bundesregierung dazu geführt,
dass die Berliner Forschergruppe seit März 2012 keine Gelder für ihre
Forschung bekommen hat, was einen nachteiligen Einfluss auf die
Ergebnisse der Jahre 1990 bis 2007 hat?
Ursprünglich hat das BISp für das Forschungsprojekt 450 000 Euro aus seinem
Haushalt außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Dazu wurden zwei Nach-
Drucksache 17/14715 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefinanzierungsanträge der beiden Forschergruppen im Jahr 2010 (je 9 900 Euro)
und 2011 (je 15 000 Euro) aus dem Haushalt des BISp bewilligt. Schon am
30. November 2011 gab BISp-Direktor Jürgen Fischer in der 41. Sitzung des
Sportausschusses in Gegenwart der Forschungsnehmer der HU Berlin eine
Zusage für eine mögliche Finanzierungsunterstützung für den ehrenamtlich beim
Teilprojekt der HU Berlin mitwirkenden Prof. Dr. Giselher Spitzer, der bis
März 2012 über ein anderes Forschungsprojekt („Translating Doping“) des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fremdfinanziert war.
Aus dem Projekt „Doping in Deutschland“ wurden die an der HU Berlin
beschäftigten Mitarbeiter lediglich bis Ende März 2012 bezahlt, obwohl die
bewilligten Mittel ausweislich des Zuwendungsbescheids vom 23. Juni 2010 bis
zum Ende der Projektlaufzeit am 31. Juli 2012 zur Verfügung standen. Die
Forschungsmitarbeiter des Teilprojekts der HU Berlin sind Ende März 2012
ausgeschieden. Eine weitere konkrete Summe von je 25 000 Euro für beide
Forschergruppen wurde am 15. Juni 2012 im Rahmen eines Koordinierungstreffens
seitens des BISp gegenüber beiden Forschungsnehmern angeboten. Mit
Schreiben vom 2. Juli 2012 bedankte sich die HU Berlin für dieses Angebot. Während
diese Summe der Projektgruppe der WWU Münster aufgrund eines
entsprechenden Nachfinanzierungsantrags mit Zuwendungsbescheid vom 23. Juli
2012 bewilligt wurde, hat die Forschungsgruppe der HU Berlin, obwohl hierzu
haushalterisch die Möglichkeit bestand, im Jahr 2012 keinen
Nachbewilligungsantrag beim BISp gestellt. Insgesamt hat das BISp für das
Forschungsprojekt ca. 525 000 Euro zur Verfügung gestellt.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf
nachträgliche Anträge der Berliner Forscher zur Bewilligung von Geldern vor, um
den Zeitraum 1990 bis 2007 abzuschließen, und welche Fristen zum
Abschluss der Forschungen wurden hierbei gesetzt?
Hinsichtlich der Bewilligung von beantragten Fördermitteln wird auf die
Antwort zu Frage 20 verwiesen. Die Zuwendungsbescheide zur Bewilligung des
Projekts wurden am 30. Juli 2009 für die HU Berlin und WWU Münster
ausgestellt. Die Projektlaufzeit umfasste drei Jahre. Der Zuwendungszeitraum
(Abrufen der Mittel) begann am 1. August 2009 und endete am 31. Juli 2012.
Entsprechend dem eingereichten Zeitplan im Zwischenbericht der HU Berlin
wurde der Zuwendungszeitraum vom Bundesverwaltungsamt (BVA) mit
Bescheid vom 23. Juni 2010 um zwei Monate auf den 30. September 2012
verlängert. Nach gängigem Verfahren gewährten das BVA und das BISp für die
Vorlage des administrativen Abschlussberichts drei Monate und für die Abgabe
des inhaltlichen Abschlussberichts sechs Monate jeweils nach Ende des
Zuwendungszeitraums. Folglich war der inhaltliche Abschlussbericht über die
Forschungsergebnisse nach Verlängerung des Bewilligungszeitraumes am
31. März 2013 fällig.
22. Gedenkt die Bundesregierung, den rechtshistorischen Teil aus Phase III
der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“, welche den
Zeitraum 1989/1990 bis 2007 behandelt, nochmals gesondert finanziell zu
fördern und somit zu einem Abschluss zu bringen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, für wann und in welcher Höhe ist die finanzielle Förderung
geplant?
Die Bundesregierung wird auch hinsichtlich einer weiteren Untersuchung des
Zeitraums 1989/90 bis heute die vorliegenden Ergebnisse des
Abschlussberichts sorgfältig auf einen fortbestehenden Forschungsbedarf prüfen und im
Falle eines positiven Ergebnisses nach Maßgabe realistischer, wissenschaft-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14715licher Machbarkeit die entsprechenden Konsequenzen ziehen. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
23. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Aussage der Projektnehmer,
dass „[g]erade wenn Forschungsergebnisse auch im Sinne (sport-)
politischer Beratung genutzt werden sollen, […] die Option unerlässlich
[scheint], darüber nachzudenken, wie die gründliche Auswertung der
Daten zur Phase III gewährleistet werden kann“ (Zusammenfassende
Darstellung zum Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus
historisch-soziologischer Sicht um Kontext ethischer Legitimation“, S. 22)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung Joseph Keul für die
Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse vorgeschlagen, das ihm 1990
verliehen wurde?
Joseph Keul wurde vom damaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-
Württemberg Lothar Späth für die Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz
1. Klasse vorgeschlagen.
25. Gedenkt die Bundesregierung, eine Aberkennung des
Bundesverdienstkreuzes für Joseph Keul vorzuschlagen, nachdem der Nachweis über
seine Dopingpraktiken nun geliefert wurde, und wenn nein, warum nicht?
Gegen einen Verstorbenen ist kein Ordensentziehungsverfahren möglich. Die
Zuständigkeit für das Ordensentziehungsverfahren liegt im Übrigen beim
Bundespräsidenten gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 1 des
Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.
26. In welcher Form hat die Bundesregierung die 2007 vom
Universitätsklinikum Freiburg eingesetzte Untersuchungskommission zur
Erforschung der Vergangenheit der Sportmedizin unterstützt?
Auf schriftliche Anfrage der Vorsitzenden der Untersuchungskommission auf
Akteneinsicht vom 21. Oktober 2011 hat das Bundesministerium des Innern
Prof. Letizia Paoli auf Akten, die im Bundesarchiv, beim Bundesrechnungshof
sowie beim BMI einzusehen war, verwiesen.
Die „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“ hat nach Auskunft
des Bundesrechnungshofs nicht um Einsicht in die Prüfungsakten „Prüfung der
Ausgaben des BMI für den Olympiastützpunkt Freiburg sowie für die
sportmedizinische Betreuung der Universitätsklinik und die Sporttraumatologie in
Freiburg“ gebeten. Die Freiburger Kommission hat im März 2012 im Bundesarchiv
Unterlagen aus Akten des BMI eingesehen. Das BISp hat die von der
Universität Freiburg eingesetzte Untersuchungskommission durch freien Zugang zu
seinen Akten unterstützt.
Drucksache 17/14715 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Vorwürfen der Leiterin der Freiburger
Untersuchungskommission, wonach deren Nachforschungen u. a. durch einen manipulierten
Arbeitsauftrag behindert wurden (
www.welt.de vom 7. Februar 2013)?
Die Bundesregierung nimmt zu Arbeitsaufträgen der Freiburger Universität
keine Stellung.
28. Beabsichtigt die Bundesregierung in Anbetracht der eigenen
Einschätzung der Berliner Forschergruppe, dass die „ethische Bearbeitung [des
dritten Berichtszeitraums nach 1989/90] kaum über eine Reflexion von
Kontinuitäten und Trends hinaus[geht]“ (Strang et al., Inhaltlicher
Schlussbericht gemäß Schnittstellenkonzept zum Vorhaben „Doping in
Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht
im Kontext ethischer Legitimation“, S. 85) weitere wissenschaftliche
Studien zum Thema anfertigen zu lassen, etwa zum offenen Zeitraum
1990 bis 2007 oder zur Anwendung des in medizinischen Studien
gewonnenen Dopingwissens im bundesdeutschen Sport bis 1990?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, für wann ist ein solches Projekt bzw. sind solche Projekte
geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
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Anlage 1
AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
1971
Medizin Reindell 180.000 DM Hypoxämieresistenz; Kontraktilitätszustand des Myokards;
Wirkungsmechanismus verschiedener Trainingsmethoden;
Training unter Sauerstoffmangelbedingungen
1120 / 24 /
1972
1972 1972 Medizin Keul 7.900 DM Biologische Untersuchungen zur Früherkennung von
Verletzungen
1120 / 26 /
1972
1972 1972 Medizin Keul 1.145 DM Untersuchung über Art und Ausmaß von Sportverletzungen
0407 / 01 / 06
/ 1992
1972 1992 Medizin Keul 1.062.835 DM * Trainings-und Wettkampfbegleitende sowie
Sportartspezifische Untersuchungen (einschließlich
sportwissenschaftlicher Meßwagen)
* Geringfügige Unterschiede der
Teilsummen zur Gesamtsumme
ergeben sich durch die jeweiligen
haushalterischen Abrechnungen im
Nachgang der Projektbewilligung
davon 1973 12.078 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen)
1974 16.800 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen)
1975 16.850 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen)
1976 16.850 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen)
Anlage 1
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
1977 16.955 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen)
1978 15.755 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen)
1979 13.912 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen)
1980 97.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 8 Einzelvorhaben
1981 113.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 8 Einzelvorhaben
1982 103.600 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 8 Einzelvorhaben
1983 102.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 7 Einzelvorhaben
1984 73.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 7 Einzelvorhaben
1985 62.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 4 Einzelvorhaben ***
1986 63.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 7 Einzelvorhaben ***
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
1987 67.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 5 Einzelvorhaben ***
1988 55.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 7 Einzelvorhaben
1989 60.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 7 Einzelvorhaben
1990 70.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 9 Einzelvorhaben
1991 50.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); 6 Einzelvorhaben
1992 70.000 DM Untersuchungen bei Training und Wettkampf
(sportwissenschaftlicher Messwagen); ? Einzelvorhaben
0407 / 01 / 07
/ 1989
1972 1989 Medizin Keul 3.360.300 DM * Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation /
Regulation und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel**
* Geringfügige Unterschiede der
Teilsummen zur Gesamtsumme
ergeben sich durch die jeweiligen
haushalterischen Abrechnungen im
Nachgang der Projektbewilligung
davon 1972 188.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 6
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten **
1973 180.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 6
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten **
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
1974 198.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 6
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten **
1975 250.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 7
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten **
1976 250.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 9
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten **
1977 250.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 9
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten **
1978 260.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 12
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1979 266.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation / Regulation
und Anpassung von Kreislauf und Stoffwechsel; 10
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1980 123.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 5
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1981 121.200 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 10
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1982 136.400 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 10
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1983 153.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 10
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
1984 167.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 8
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1985 175.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 7
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten ***
1986 172.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 7
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten ***
1987 183.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 8
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten ***
1988 190.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 7
Einzelvorhaben
1989 200.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 7
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1990 200.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 7
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1991 200.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; 6
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1992 130.000 DM Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation; ?
Einzelvorhaben mit weiteren Unterprojekten
1120 / 17 /
1972
1972 1972 Medizin Roskamp 36.000 DM Vergleichende Untersuchungen verschiedener Trainingsformen
und Trainingsbedingungen auf die körperliche Leistungsfähigkeit
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
1120 / 33 /
1974
1974 1974 Medizin Keul 8.400 DM Untersuchungen spezifischer Trainingsprogramme unmittelbar
vor entscheidenden Wettkämpfen
0407 / 01 / 07
/ 1984
1979 1984 Medizin Reindell 179.500 DM Sport und Herzerkrankungen, insbesondere
Hochleistungssport, Prophylaxe, Belastbarkeit und Therapie
davon 1979 35.000 DM Körperliche Aktivität und Herzerkrankungen; Prophylaxe,
Belastbarkeit und Therapie
1980 39.500 DM Körperliche Aktivität und Herzerkrankungen; Prophylaxe,
Belastbarkeit und Therapie
1981 38.000 DM Körperliche Aktivität und Herzerkrankungen; Prophylaxe,
Belastbarkeit und Therapie
1982 22.000 DM Körperliche Aktivität und Herzerkrankungen; Prophylaxe,
Belastbarkeit und Therapie
1983 22.500 DM Körperliche Aktivität und Herzerkrankungen; Prophylaxe,
Belastbarkeit und Therapie
1984 22.500 DM Körperliche Aktivität und Herzerkrankungen; Prophylaxe,
Belastbarkeit und Therapie
0407 / 01 / 11
/ 1986
1985 1986 Medizin Reindell 40.000 DM Echokardiographische Nachuntersuchung ehemaliger
Leistungssportler hinsichtlich Rückbildung der physiologischen
Myokardhypertrophie und Dilatation
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
davon 1985 20.000 DM Echokardiographische Nachuntersuchung ehemaliger
Leistungssportler hinsichtlich Rückbildung der physiologischen
Myokardhypertrophie und Dilatation
1986 20.000 DM Echokardiographische Nachuntersuchung ehemaliger
Leistungssportler hinsichtlich Rückbildung der physiologischen
Myokardhypertrophie und Dilatation
0408 / 01 / 02
/ 1986
1986 1989 Medizin Keul 99.868 DM * Untersuchung zur Regeneration von
Hochleistungssportlern **
* Geringfügige Unterschiede der
Teilsummen zur Gesamtsumme
ergeben sich durch die jeweiligen
haushalterischen Abrechnungen im
Nachgang der Projektbewilligung
davon 1986 44.000 DM Untersuchung zur Regeneration von Hochleistungssportlern
1988 8.568 DM Untersuchung zur Regeneration von Hochleistungssportlern
1989 50.000 DM Untersuchung zur Regeneration von Hochleistungssportlern
1987 1990 Medizin Reindell 80.000 DM Die sportliche Belastbarkeit des gesunden und kranken
Herzens
davon 1987 20.000 DM Die sportliche Belastbarkeit des gesunden und kranken Herzens
1988 20.000 DM Die sportliche Belastbarkeit des gesunden und kranken Herzens
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
1989 20.000 DM Die sportliche Belastbarkeit des gesunden und kranken Herzens
1990 20.000 DM Die sportliche Belastbarkeit des gesunden und kranken Herzens
070107/92 01.01.1992
Medizin Keul 30.678,00 € Adaptation und Leistungsdiagnostik
070105/92 01.01.1992 31.12.1992 Medizin Keul 86.920,00 € Metabolismus
070106/92 01.01.1992 31.12.1992 Medizin Keul 35.790,00 € Trainingsadaptation
070115/93 01.01.1993 31.12.1992 Medizin Keul 72.259,00 € Adaptation und Leistungsdiagnostik
070113/94 01.01.1994 31.12.1993 Medizin Keul 51.129,00 € Adaptation und Leistungsdiagnostik
070114/94 01.01.1994 31.12.1994 Medizin Keul 34.257,00 € Kardiozirkulatorische Adaptation
070110/95 01.01.1995 31.12.1994 Medizin Jakob 12.782,00 € Höhentraining
070112/95 01.01.1995 31.12.1995 Medizin Keul 39.369,00 € Kardiozirkulatorische Adaptation
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
070705/95 01.01.1995 31.12.1995
Behindertensport
Keul 23.519,00 € Adaptation und Leistungsdiagnostik
070708/96 01.01.1996 31.12.1995
Behindertensport
Keul 24.030,00 € Kardiozirkulatorische Adaptation
070119/96 01.01.1996 31.12.1996 Medizin Jakob 7.669,00 € Höhentraining
070704/98 01.04.1996 31.12.1996
Behindertensport
Keul 23.008,00 € Dimensionen und Funktionen des Herzens und des arteriellen
Gefäßsystems bei körperlich inaktiven sowie bei trainierten
Para- / Tetraplegikern und Gliedmaßenamputierten im Vergleich
zu untrainierten Personen sowie trainierten nichtbehinderten
Leistungssport
070709/96 01.11.1996 01.12.1998
Behindertensport
Keul 5.112,00 € Hormonelle vegetative Veränderungen und ihre Auswirkung auf
kardiozirkulatorische, metabolische und muskuläre Parameter
bei leistungssporttreibenden Rollstuhlathleten unterschiedlicher
Läsionshöhen, Trainerökonomie und Wirkungsgrad
070703/97 01.01.1997 30.12.1996
Behindertensport
Keul 26.587,00 € Kardiozirkulatorische Adaptation
070101/97 01.01.1998 31.12.2007 Medizin Berg 15.338,00 € Erforschung von auslösenden Mechanismen der
belastungsinduzierten Entzündungsreaktion bei Leistungssportlern Kurztitel:
Belastungsstreß und Entzündungsreaktion
070102/98 01.01.1998 30.12.1998 Medizin Berg 17.895,00 € Trainingsinduzierte Veränderungen der antioxidativen
Regulation während unterschiedlicher saisonaler Trainingszyklen bei
Leistungssportlern
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
070405/99 01.01.1999 30.12.1998
Behindertensport
Keul 28.121,00 € Wirkung unterschiedlicher Trainingsformen auf
kardiozirkulatorische, metabolische, muskuläre und hormonale Parameter bei
leistungssporttreibenden Rollstuhlathleten unterschiedlicher
Läsionshöhe unter besonderer Berücksichtigung der
sympathischen Insuffizienz
03020401/99 01.08.1999 01.12.1999 Betreuung Keul 7.669,38 € Höhenakklimatisation bei behinderten Skilangläufern im Hinblick
auf die Paralympics in Salt Lake City 2002 Kurztitel:
Höhenakklimatisation
070129/00 01.01.2000 30.12.1999 Medizin Wolfarth 20.451,00 € Die Bedeutung des Angiotensin-Konvertierungs-Enzyms (ACE)
Insertions-/Deletions-Polymorphismus für die Vorhersage der
Ausdauerleistungsfähigkeit
080104/00-01 01.09.2000 30.12.2000 Medizin Wolfarth 8.487,00 € Untersuchung zur individuellen Höhenakklimatisation, Biathlon
(Höhentraining, Teilprojekt 4)
070402/01 01.01.2001 30.12.2001
Behindertensport
Berg 88.882,00 € Belastung und Regeneration
080301/02-06 01.07.2002 01.12.2003
Dopingbekämpfung
Wolfarth 85.676,00 € Bekämpfung Gendoping
070164/03 01.01.2003 30.06.2003 Medizin Wolfarth 15.000,00 € Rationale und rationelle EBV-Diagnostik im Leistungssport:
Evaluation von Quer- und Längsschnittdaten bei
Ausdauerathleten unterschiedlicher Leistungsklassen
070150/03-04 01.01.2003 01.12.2003 Medizin Mayer 59.000,00 € Untersuchungen zur therapeutischen Effizienz bei Tendinosen
der unteren Extremität im Leistungssport
070150/03-04 01.01.2003 01.12.2004 Medizin Mayer 59.000,00 € Untersuchungen zur therapeutischen Effizienz bei Tendinosen
der unteren Extremität im Leistungssport
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
070149/03-05 01.01.2003 31.12.2004 Medizin Mayer 60.000,00 € Geschlechtsspezifische Einlagenversorgung
03020402/03 01.03.2003 31.12.2005 Betreuung Schmid 7.769,00 € Leistungsdiagnostische Untersuchungen und Objektivierung der
laborchemischen Kenngrößen der systemischen und
muskulären Belastung zur Trainingssteuerung bei behinderten, v.a.
querschnittgelähmten, Leistungssportlern im Hinblick auf die
Paralympics in Athen 2004
070182/04 01.01.2004 31.12.2003 Medizin Röcker 27.874,23 € Automatisierte Intrabreath-Analyse von Formeigenschaften in
Exspirogrammen
080465/04 01.01.2004 31.12.2004
Behindertensport
Berg 105.000,00 € Belastungsverträglichkeit und Gesundheitsrisiko im Behinderten-
Hochleistungssport aus leistungsphysiologisch-internistischer
und orthopädischer Sicht unter besonderer Berücksichtigung
unterschiedlicher Behinderungsarten.
070101/05 01.01.2005 31.12.2005 Medizin Berg 25.000,00 € Beurteilung der sportinduzierten myokardialen
Belastungsreaktion mittels Troponin T und Brain Natriuretic Peptide
070116/05 01.01.2005 31.12.2005 Medizin Mayer 31.000,00 € Die Effizienz exzentrischer Belastungsformen bei chronischen
Achillessehnen- und Patellasehnenbeschwerden im
Leistungssport
071601/05 01.01.2005 31.12.2005 Betreuung Schmid 6.000,00 € Laborchemische Kenngrößen der systematischen und
muskulären Belastung zur Trainingssteuerung bei behinderten, u.a.
querschnittgelähmten Leistungssportlern im Hinblick auf die
Paralympics in Turin 2006.
071606/06 01.01.2006 31.12.2005 Betreuung Schmid 6.000,00 € Laborchemische Kenngrößen der systemischen und muskulären
Belastung (Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse) zur
Trainingssteuerung bei behinderten Leistungssportlern im
näheren Umfeld zu den Paralympics in Turin 2006.
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AZ Beginn Ende Projektleiter Gesamt-förderbetrag Thema Bemerkung
070120/07 01.01.2007 30.06.2008 Medizin Pottgießer 24.730,84 € Identifikation von Be- und Überlastungszuständen anhand von
Änderungen der Genexpressionsmuster von Monozyten und T-
Lymphozyten im Verlauf einer Wettkampfsaison
070407/07 01.01.2007 30.06.2008
Behindertensport
Dickhuth 13.027,43 € Blutvolumen, Herzgröße und Ausdauerleitungsfähigkeit bei
querschnittsgelähmten Sportlern und Nichtsportlern
unterschiedlicher Läsionshöhe
071617/10 01.09.2010 31.12.2010 Betreuung Hirschmüller 4.290,00 € Leistungsoptimierung im Behindertenradsport:
Ergonomieverbesserung und Trainingssteuerung mit SRM Meßkurbeln
070303/10-11 01.01.2010 28.02.2012
Dopingbekämpfung
Pottgießer 97.000,00 € Nachweis von autologem Blutdoping anhand Markern der
molekularen Immunantwort auf die sog. strage lesion
** Bei diesen Projekten wurden auch Teilprojekte mit
Dopingbezug durchgeführt, deren Finanzierungshöhe nicht mehr
bezifferbar ist.
*** Teilprojekte mit Dopingbezug wurden im Forschungsprojekt
"Metabolische kardiozirkulatorische Adaption" oder "Trainings-
und Wettkampfbegleitende sowie sportartspezifischen
Untersuchungen" durchgeführt. Eine konkrete Zuordnung war kurzfristig
nicht möglich. Die Finanzierungshöhe ist nicht mehr bezifferbar.
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Anlage2
Jahr Leitung Universität Thema
1978 Weicker et.al. Uni Heidelberg Untersuchungen über die anabole-katabole Umstellungsphase des Muskelstoffwechsels unter
Berücksichtigung der Plasma-Aminosäureverteilung und Hormon-Regulation
1979 1982
1985 1986
1987
Rompe Uni Heidelberg Tierexperimentelle Untersuchungen des Trainingseffektes an Knorpeln und Sehnen
1984 Hollmann Deutsche
Sporthochschule Köln
Globalthema: Arbeits- und Trainingsuntersuchungen - Unterpunkt 21: Die Bedeutung des
Testosteron bzw. der anabolen Steroide für die Regeneration nach Trainings- und Wettkampfbelastungen
1985 Keul Uni Freiburg Untersuchungen über den veränderten Testosteronspiegel bei starken Trainingsbelastungen
1986 Keul Uni Freiburg Bestimmung der Alpha- und Beta-Adrenorezeptoren sowie der Thrombozytenaggregation in
Abhängigkeit von Trainingszustand und ihre Beeinflussung durch Adrenalin, Noradrenalin und
Dopamin
1987 Keul Uni Freiburg Metabolische und kardiozirkulatorische Adaptation, u.a. wurden anabole Steroiden wiederholt ein
günstiger Einfluss auf den Immunstatus zugeordnet, ohne dass es dafür Befunde gab.
Untersuchungen sollen diese Befunde erhärten und widerlegen.
1988 Kindermann Uni Saarbrücken Globalthema: Leistungsdiagnostik unter sportartspezifischen Bedingungen und Trainingssteuerung
- Unterpunkt: Bodybuilder-Studie
1991 Riedel Uni Bayreuth Übertraining
Anlage 2
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]