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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wissenschaftliche Erkenntnisse über Doping in Deutschland seit 1950, Beteiligung des Bundes an Projekten zur Dopingforschung und deren Finanzierung durch den Bund

Förderung der sportmedizinischen Forschung und Untersuchung der Vergangenheit an der Universitätsklinik Freiburg sowie der Dopingforschung durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), Studien mit Kadersportlern und minderjährigen Probanden, Aktenzugriff für Forschergruppen der Studie "Doping in Deutschland", Einzelheiten zur Vereinbarung mit dem BISp zur Auftragsdatenverarbeitung, Gründe für fehlende Ergebnisse der Berliner Forschergruppe, weitere Förderung und Abschluss der Forschung, Sicherung des Dopingverbots, Anti-Doping-Politik der Bundesregierung<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.09.2013

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1455813. 08. 2013

Wissenschaftliche Erkenntnisse über Doping in Deutschland seit 1950, Beteiligung des Bundes an Projekten zur Dopingforschung und deren Finanzierung durch den Bund

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Kerstin Andreae, Daniela Wagner, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Tom Koenigs, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Dopingpraktiken in der Bundesrepublik Deutschland sind seit 2008 Gegenstand einer von der Bundesregierung mit 550 000 Euro finanzierten wissenschaftlichen Studie mit dem Titel „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“. Die von zwei Forschergruppen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Humboldt-Universität zu Berlin geleiteten Forschungen sollten im Frühjahr 2013 zum Abschluss gebracht werden und in einen Bericht münden, der die zuvor in Auszügen der Öffentlichkeit vorgestellten drei Teilstücke ausführlich darstellt und miteinander verbindet. Nachdem der „Süddeutschen Zeitung“ das Dokument zugespielt wurde (Süddeutsche Zeitung vom 3./4. August 2013), hat am 5. August 2013 auch der Sportausschuss des Deutschen Bundestages den Abschlussbericht erhalten. Die Angaben dazu, warum das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) die Veröffentlichung des zweiten Berichts der Berliner Forschergruppe (Zeitraum ab 1972 bis 1989) nicht übernimmt, sind widersprüchlich. Ebenso unklar ist, warum der dritte Teil der Arbeit (Zeitraum 1990 bis 2007) nicht fertiggestellt werden konnte.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde Dopingforschung insbesondere an der sportmedizinischen Abteilung des Universitätsklinikums Freiburg, aber auch an anderen Standorten wie Saarbrücken und Köln, seitens staatlicher Stellen nicht nur toleriert, sondern auch finanziell vom Bund über das BISp gefördert. So konstatiert ein Forscher bereits im Zwischenbericht zur zweiten Untersuchungsphase (1972 bis 1989), dass hier „die zweite Phase sportmedizinisch angeleiteten Dopings [begann], unter Mitwirkung von Teilen des neugegründeten Bundesinstituts für Sportwissenschaft.“ (G. Spitzer, Vortragstext zur Kurzfassung der Ergebnisse des zweiten Projektjahres bei der Präsentation von Zwischenergebnissen des Teilprojektes an der Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin, September 2011). Es ist jedoch fraglich, ob alle Erkenntnisse der Berliner Forschergruppe Eingang in den Abschlussbericht finden, da mit dem BISp als Projektgeber eine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Forscher haben diese Vereinbarung ihrerseits wiederholt beklagt und als Einschränkung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit bezeichnet, welche „die Freiheit der Wissenschaft gefährdet“ (DER TAGESSPIEGEL vom 6. November 2012). Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der inzwischen verstorbene ehemalige Leiter der Sportmedizin an der Freiburger Universtitätsklinik Joseph Keul. Er soll laut Studie Doping über Jahre erforscht und verharmlost haben. Dabei sollen auch Anabolika an Minderjährige getestet worden sein.

Nach jüngsten Medienberichten wurden für die Aufarbeitung der westdeutschen Vergangenheit wichtige Akten von staatlichen Stellen zurückgehalten bzw. vernichtet (Süddeutsche Zeitung vom 31. Juli 2013, S. 29). Andere, nun aufgetauchte Akten belegen erstmals die frühe Förderung der Dopingforschung durch das Bundesministerium des Innern (BMI)/BISp ab 1972. Demnach wurden in Freiburg außer mit Anabolika auch Versuche mit dem Wachstumshormon Somatropin und mit Insulin durchgeführt (Main-Post vom 30. Juli 2013, S. 2). Außerdem sollen nach Erkenntnissen der Berliner Forscher Minderjährige systematisch in medizinische Experimente zur Leistungssteigerung über Doping einbezogen worden sein (DER TAGESSPIEGEL vom 5. August 2013, S. 18).

Unabhängig von der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Dopingvergangenheit in Deutschland liegt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, zur Beteiligung und Finanzierung des Bundes an Projekten der Dopingforschung Auskunft zu geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

In welchem Umfang haben Einrichtungen der Universitätsklinik Freiburg seit 1970 Fördermittel des Bundes für sportmedizinische Forschung und insbesondere für Projekte mit Bezug zur Dopingforschung erhalten (bitte nach Jahren, Bezeichnung des Forschungsprojektes, Höhe der Fördersumme, und Projektleiter auflisten)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der über das BISp geförderten Anträge zur Forschung mit im Sport verbotenen Substanzen seit 1970?

3

Mit welcher Summe wurden diese Forschungsprojekte bis 1989 vom BISp gefördert, und welche Sportmediziner an welchen Universitäten waren daran beteiligt (bitte Titel der Arbeiten, den Förderzeitraum und die jeweilige Fördersumme angeben)?

4

In welchen dieser Studien dienten Kadersportler als Probanden?

5

Für wie viele und welche dieser Studien wurden Minderjährige als Probanden herangezogen (bitte Titel angeben)?

6

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass der Einsatz von jugendlichen Probanden in der Dopingforschung als Missbrauch einzuschätzen ist?

7

Wie verhält sich die Bundesregierung zu ihren eigenen Aussagen laut Bundestagsdrucksache 12/1781, wonach „[k]einem der vom BISp geförderten Forschungsprojekte, bei denen Substanzen, die auf der Doping-Liste des IOC enthalten sind, eingesetzt wurden, […] eine Zielsetzung zugrunde [lag], Doping zu fördern“, die „Zielsetzung […] zu jeder Zeit eindeutig und ausschließlich auf Verhinderung von Doping im Leistungssport ausgerichtet“ war, insbesondere „[a]llen vom BISp geförderten Forschungsprojekten mit anabolen Steroiden […] keine leistungssteigernde Zielsetzung zugrunde“ lag und die „Probanden […] keine Kader-Athleten und damit keine Hochleistungssportler“ waren?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Verbleib der für die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD von 1991 (Bundestagsdrucksache 12/1781) zu Rate gezogenen Akten?

a) Wenn diese Akten vernichtet wurden, mit welcher Begründung wurde dies getan?

b) Wenn die Akten noch immer existieren, hatten die Forschungsgruppen der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ Zugriff auf diese, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie verhält sich die Bundesregierung zu Medienberichten, wonach bereits Anfang der 70er-Jahre von der sportmedizinischen Abteilung des Universitätsklinikums Freiburg die leistungsfördernde Wirkung von Wachstumshormonen und Insulin untersucht wurde?

10

Trifft es zu, dass das BMI bezüglich der Wirkung von Wachstumshormonen ein Gutachten in Auftrag gegeben hat?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, woher die sportmedizinische Abteilung des Universitätsklinikums Freiburg Anfang der 70er-Jahre das damals nur aus den Hypophysen von Leichen zu gewinnende Wachstumshormon für ihre Versuche bezog?

12

Haben die Forschergruppen des Projektes „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ zu jedem Zeitpunkt vollen Zugriff auf alle Akten die die sportmedizinische Abteilung des Universitätsklinikums Freiburg betreffen und auf die Datenbanken des BISp gehabt?

Wenn nein, welche Akten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Wissenschaftlern vergeblich angefragt, und aus welchem Grund standen diese nicht zur Verfügung (bei sog. Vernichtungsermächtigungen bitte Betreff der Akten und den Zeitpunkt ihrer Vernichtung angeben)?

13

Wann genau wurde den beteiligten Forschern durch das BISp die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abverlangt, und auf wessen Veranlassung geschah das?

14

Welchen Wortlaut bzw. welche wesentlichen inhaltlichen Regelungen hat die zwischen den Forschergruppen und dem BISp unterzeichnete Vereinbarung zu Auftragsdatenverarbeitung?

15

Teilt die Bundesregierung die von der Forschergruppe wiederholt vorgebrachte Kritik an der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (DER TAGESSPIEGEL vom 6. November 2012), und wenn nein, warum nicht?

16

Bei welchen weiteren Forschungsprojekten im Rahmen der sportwissenschaftlichen Forschung des BISp wurden zwischen Auftraggeber und Forschungsnehmer Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung unterzeichnet?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die Gründe der fehlenden Ergebnisse der Berliner Forschergruppe den Zeitraum 1990 bis 2007 betreffend vor?

18

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Berliner Forschergruppe, dass ein Dopingverbot durch ein entsprechendes Gesetz zu sichern sei und dies ein „unerlässlicher, zeitnah zu implementierender Schritt“ sei (Zusammenfassende Darstellung zum Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historischsoziologischer Sicht um Kontext ethischer Legitimation“, S. 36)?

19

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um „eine öffentliche Thematisierung der sportpolitischen Ziele im Leistungssport und glaubwürdige Anti-Dopingbemühungen von Sportverbänden und Sportpolitik“ zu gewährleisten, wie sie nach Auffassung der Autoren der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ (Zusammenfassende Darstellung zum Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht um Kontext ethischer Legitimation“, S. 36) notwendig ist?

20

Welche Gründe haben nach Ansicht der Bundesregierung dazu geführt, dass die Berliner Forschergruppe seit März 2012 keine Gelder für ihre Forschung bekommen hat, was einen nachteiligen Einfluss auf die Ergebnisse der Jahre 1990 bis 2007 hat?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf nachträgliche Anträge der Berliner Forscher zur Bewilligung von Geldern vor, um den Zeitraum 1990 bis 2007 abzuschließen, und welche Fristen zum Abschluss der Forschungen wurden hierbei gesetzt?

22

Gedenkt die Bundesregierung, den rechtshistorischen Teil aus Phase III der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“, welche den Zeitraum 1989/1990 bis 2007 behandelt, nochmals gesondert finanziell zu fördern und somit zu einem Abschluss zu bringen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, für wann und in welcher Höhe ist die finanzielle Förderung geplant?

23

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Aussage der Projektnehmer, dass „[g]erade wenn Forschungsergebnisse auch im Sinne (sport-)politischer Beratung genutzt werden sollen, […] die Option unerlässlich [scheint], darüber nachzudenken, wie die gründliche Auswertung der Daten zur Phase III gewährleistet werden kann“ (Zusammenfassende Darstellung zum Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historischsoziologischer Sicht um Kontext ethischer Legitimation“, S. 22)?

24

Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung Joseph Keul für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse vorgeschlagen, das ihm 1990 verliehen wurde?

25

Gedenkt die Bundesregierung, eine Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für Joseph Keul vorzuschlagen, nachdem der Nachweis über seine Dopingpraktiken nun geliefert wurde, und wenn nein, warum nicht?

26

In welcher Form hat die Bundesregierung die 2007 vom Universitätsklinikum Freiburg eingesetzte Untersuchungskommission zur Erforschung der Vergangenheit der Sportmedizin unterstützt?

27

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen der Leiterin der Freiburger Untersuchungskommission, wonach deren Nachforschungen u. a. durch einen manipulierten Arbeitsauftrag behindert wurden (www.welt.de vom 7. Februar 2013)?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung in Anbetracht der eigenen Einschätzung der Berliner Forschergruppe, dass die „ethische Bearbeitung [des dritten Berichtszeitraums nach 1989/90] kaum über eine Reflexion von Kontinuitäten und Trends hinaus[geht]“ (Strang et al., Inhaltlicher Schlussbericht gemäß Schnittstellenkonzept zum Vorhaben „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“, S. 85) weitere wissenschaftliche Studien zum Thema anfertigen zu lassen, etwa zum offenen Zeitraum 1990 bis 2007 oder zur Anwendung des in medizinischen Studien gewonnenen Dopingwissens im bundesdeutschen Sport bis 1990?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, für wann ist ein solches Projekt bzw. sind solche Projekte geplant?

Berlin, den 13. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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