[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716
17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14579 –
Abwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und
Gesundheitsbereich
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gudrun Kopp, wirbt die
Bundesregierung um Fachkräfte aus Entwicklungsländern. Weil bis 2025 in
Deutschland angeblich mehr als 6,5 Millionen Fachkräfte fehlen sollen,
versucht die Bundesregierung, vor allem im Pflege- und Ingenieurbereich
Fachkräfte aus dem Ausland und insbesondere aus den Ländern des Südens
abzuwerben (Pressemitteilung epd vom 4. Juni 2013). Die negativen
Auswirkungen für die Herkunftsländer, wenn diese ihre am besten ausgebildeten
Personen an Industriestaaten wie Deutschland verlieren, sind hinlänglich
bekannt. Besonders die Abwerbung von Gesundheitspersonal unterläuft die
bestehenden Bestrebungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zum Aufbau von Gesundheitssystemen in
Entwicklungsländern und verschärft die globalen Ungleichheiten in der
Gesundheitsversorgung.
Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt der
Versorgungszustand in einem Land mit weniger als 2,28 Gesundheitsfachkräften
(Ärzten, Krankenpflegern und Hebammen) pro 1 000 Menschen als kritisch,
und selbst bei diesem Grenzwert sind 20 Prozent der Bevölkerung schon vom
Zugang zum Gesundheitssystem ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu gibt es in
Deutschland 150,7 Gesundheitsfachkräfte pro 1 000 Einwohner (WHO, World
Health Statistics 2013).
Noch in diesem Jahr sollen im Rahmen eines Pilotprojekts 150 chinesische
Altenpflegekräfte nach Deutschland kommen. Doch dies ist erst der Anfang:
Um die Lücke von rund 30 000 fehlenden Pflegekräften zu schließen, sollen
die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Pflege- und
Gesundheitskräfte aus Entwicklungsländern gewinnen. Zum Beispiel zielt das von der
GIZ geführte „Triple Win“-Programm darauf ab, für das BMZ 2 000
qualifizierte Pflegekräfte aus Vietnam, Indonesien, Indien, Tunesien, Serbien und
Albanien abzuwerben. Der WHO-Verhaltenskodex gegen unethische interna- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 5. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14716 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetionale Abwerbung von Gesundheitspersonal rät davon ab, aus Ländern mit
einem kritischen Fachkräftemangel (definiert im World Health Report 2006)
abzuwerben. Laut WHO fallen auch Indonesien, Indien und Marokko in die
Kategorie der Länder mit kritischem Fachkräftemangel. Zwar spricht die
Bundesregierung in ihrer globalen Gesundheitsstrategie davon, auf die
Abwerbung von Gesundheitspersonal aus Ländern mit einem kritischen
Versorgungszustand zu verzichten, doch basiert die verwendete Ausschlussliste auf
umstrittenen und veralteten Daten.
Auf dem Internetportal „Make it in Germany“ wirbt die Bundesregierung
zwar allgemein für eine Beschäftigung in Deutschland, doch auf der für
Indonesien ausgelegten Internetseite werden explizit Gesundheitsfachkräfte
angesprochen. Darüberhinaus führt die GIZ im Auftrag des BMZ ein
Pilotprogramm zur Anwerbung von über 100 Vietnamesinnen/Vietnamesen durch,
um sie zu Altenpflegeinnen/Altenpflegern fortzubilden und in deutschen
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern einzusetzen. Laut jüngster WHO-
Statistiken liegt Vietnam auch 2013 mit einem Wert von 2,23
Gesundheitsfachkräften pro 1 000 Einwohner unter dem Grenzwert (WHO, World Health
Statistics 2013). Auch unter Berücksichtigung von Binnendisparitäten ist die
Gesundheitsversorgung in Vietnam keinesfalls so gut, dass von dort
Gesundheitspersonal abgeworben werden könnte. In der Nordwestregion gibt es
3,3 Gesundheitsfachkräfte pro 1 000 Einwohner, jedoch wird der Grenzwert
der WHO von 2,28 im zentralen Hochland mit 1,69 Gesundheitsfachkräften
pro 1 000 Menschen deutlich unterschritten. Weiterhin ist davon auszugehen,
dass eine Verschärfung der Situation in Vietnam einen Prozess der
Kettenmigration in Gang setzt und medizinisches Personal aus den Nachbarländern
Laos und Kambodscha abzieht, die mit Gesundheitsfachkräften extrem
unterversorgt sind und nur über eine Deckung von einer einzigen
Gesundheitsfachkraft für 1 000 Menschen verfügen.
1. Mit welchen Mitteln trägt die Bundesregierung zur Verbesserung der
Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und anderen so
genannten Engpassberufen bei, um mehr Menschen in Deutschland zu motivieren,
sich in diesem Bereich zu qualifizieren und dort zu arbeiten?
Für eine gute Gesundheitsversorgung und Pflege werden Fachkräfte in den
Heil- und Pflegeberufen benötigt, die den wachsenden Bedarf an
Gesundheitsdienstleistungen decken können. Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche
Maßnahmen auf den Weg gebracht, um attraktive Rahmenbedingungen für eine
Ausbildung und Beschäftigung in den Heil- und Pflegeberufen einschließlich
einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. In dieser
Legislaturperiode gehören dazu insbesondere folgende Maßnahmen:
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden die Bedingungen für die in
der Versorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte gezielt verbessert – insbesondere
in ländlichen Räumen. Das Gesetz baut Bürokratie ab und schafft auf allen
Ebenen mehr Flexibilität, mehr Spielräume, mehr Steuerungsmöglichkeiten für
diejenigen, die vor Ort die medizinische Versorgung gestalten.
Die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ergänzt die im
Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer
flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen ärztlichen Versorgung. Sie trägt
auch dazu bei, den Arztberuf – insbesondere im Bereich der Allgemeinmedizin –
noch attraktiver zu gestalten.
Um familiengerechte Arbeitsbedingungen im Krankenhaus zu erörtern, hat das
Bundesministerium für Gesundheit einen Runden Tisch zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf im Gesundheitswesen eingesetzt. Auf Empfehlung des
Runden Tisches wurden u. a. zwei Internetplattformen freigeschaltet, die
Informationen über gute Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
im Krankenhaus und der Arztpraxis bereitstellen. Auch im Versorgungsstruk-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14716turgesetz wurden wichtige Vorschläge aus den Gesprächen beim Runden Tisch
aufgegriffen, beispielsweise die Verlängerung des Vertretungszeitraums für
niedergelassene Ärztinnen im Zusammenhang mit der Geburt von sechs auf zwölf
Monate.
Im Mai 2011 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung
die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet, die
gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen wird. Die von allen
Beteiligten am 13. Dezember 2012 unterzeichnete Vereinbarung mit zehn
Handlungsfeldern soll darauf hinwirken, dass die Aus- und Weiterbildung in der
Altenpflege gestärkt und die Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes
erhöht wird. Zu den wesentlichen Zielvereinbarungen des ersten bundesweiten
Ausbildungspakts für die Altenpflege gehören unter anderem die stufenweise
Steigerung der Ausbildungszahlen um jährlich 10 Prozent bis zum Jahr 2015
sowie die Wiedereinführung der dreijährigen Umschulungsförderung durch die
Bundesagentur für Arbeit für die dreijährige Laufzeit der Offensive bei
gleichzeitiger Stärkung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung bei
entsprechenden Vorkenntnissen. Die letztgenannte Zielvereinbarung wurde durch den Bund
bereits durch das am 19. März 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der
beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege umgesetzt.
Die Bundesregierung hat im Juni 2011 ihr Fachkräftekonzept beschlossen, das
Ziele und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung darlegt. Das Fachkräftekonzept
der Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz zur
Fachkräftesicherung basierend auf fünf Sicherungspfaden. Der jährliche Fortschrittsbericht, der
erstmals im Januar 2013 vom Kabinett beschlossen wurde, beschreibt anhand
von Indikatoren die Fortschritte bei der Sicherung der Fachkräftebasis und die
Weiterentwicklung der Maßnahmen, auch im Bereich der Gesundheits- und
Pflegeberufe.
Auch die im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) enthaltenden Maßnahmen
werden einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe leisten.
Mit dem PNG sind u. a. zusätzliche Klarstellungen in das Gesetz aufgenommen
worden, um die Möglichkeit einer angemessenen und leistungsgerechten
Entlohnung zu stärken. Danach muss es einer Pflegeeinrichtung bei
wirtschaftlicher Betriebsführung möglich sein, ihre Aufwendungen zu finanzieren. In der
Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass nach der höchstrichterlichen
Rechtsprechung die Zahlung von Tariflöhnen ausdrücklich als wirtschaftliche
Betriebsführung bezeichnet wird.
Besonders wichtig zur Verbesserung des Arbeitsalltags von Pflegekräften ist
auch ein Abbau von überflüssiger Bürokratie. Das Bundesministerium für
Gesundheit hat deshalb eine Ombudsperson für die Entbürokratisierung in der
Pflege benannt, die Vorschläge zum Bürokratieabbau sammelt und auf ihre
Umsetzbarkeit prüft. Verschiedene Vorschläge sind bereits im Rahmen des
PNG aufgegriffen und umgesetzt worden.
Außerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit die Studie
„Herausforderung Pflege – Modelle und Strategien zur Stärkung des Berufsfeldes
Altenpflege“ in Auftrag gegeben. Im Rahmen des Projekts sollen wegweisende
Modelle und Strategien zur Stärkung des Berufsfeldes Altenpflege systematisch
erfasst und analysiert werden. Darauf basierend sind Vorschläge zu entwickeln,
wie dem Mangel und dem zunehmenden Bedarf an qualifiziertem Personal in
der Pflege begegnet werden kann. Ziel ist u. a. die Erarbeitung von Best-
Practice-Ansätzen zur Rekrutierung, Qualifizierung und Förderung des
Berufsverbleibs von Pflegekräften.
Drucksache 17/14716 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus ist vorgesehen, die Ausbildungen zur Gesundheits- und
(Kinder-)Krankenpflege und zur Altenpflege in einem neuen Pflegeberufegesetz
zusammen zu führen. Damit soll eine generalistisch ausgerichtete
Pflegeausbildung geschaffen und der Pflegeberuf attraktiver werden. Im Rahmen des
Pflegeberufegesetzes wird es auch darum gehen, qualitative Verbesserungen in
der Ausbildung herbeizuführen.
Zur Verbesserung der Personalsituation im Krankenhaus hat die
Bundesregierung bereits im Jahr 2009 das Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt. Mit
zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von rund 1,1 Mrd. Euro
konnten über drei Jahre rund 15 300 neue Pflegestellen in den Krankenhäusern
geschaffen werden. Diese Mittel sind seit dem Jahr 2012 im Rahmen des DRG-
Vergütungssystems den Krankenhäusern zugeordnet, die einen erhöhten
pflegerischen Aufwand aufweisen.
2. Welche Aktivitäten und Programme der Bundesregierung dienen der
Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus Entwicklungsländern (bitte
vollständig auflisten)?
3. In welchen Ländern wirbt die Bundesregierung aktiv um Fachkräfte aus
dem Gesundheits- und Pflegebereich?
4. Durch welche Organisationen und Institutionen wirbt die Bundesregierung
um diese Fachkräfte?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam
beantwortet.
In den Ländern der Europäischen Union wirbt die Bundesagentur für Arbeit um
Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich insbesondere im Rahmen
des EURES-Netzwerks (European Employment Services). In Absprache und
Kooperation mit den jeweiligen EURES-Partnern führt die Bundesagentur für
Arbeit im Ausland Informationsveranstaltungen, sog. European Job Days und
Jobbörsen durch. Dabei konzentriert sie sich auf die Mitgliedstaaten, in denen
aufgrund der dortigen Arbeitsmarktsituation ein entsprechendes Potenzial an
arbeitsuchenden Bewerberinnen und Bewerbern vorhanden ist. Unter
Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Arbeitslosenquote und sog. Brain-
Drain-Effekte wurden vier Hauptzielländer identifiziert. Aktivitäten zur
Gewinnung von Fachkräften für den Gesundheits- und Pflegebereich werden
daher insbesondere in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien durchgeführt.
Für das Jahr 2013 sind beispielsweise in Spanien noch sieben Veranstaltungen
im Gesundheitsbereich geplant.
Seit Anfang dieses Jahres hat die Bundesagentur für Arbeit mit den
Arbeitsverwaltungen von Serbien, Bosnien-Herzegowina, den Philippinen und Tunesien
Absprachen über die Vermittlung von Pflegefachkräften getroffen. Der
Vermittlungs- und Integrationsprozess wird von der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen einer mit der
Bundesagentur für Arbeit vereinbarten Kooperation unterstützt (Triple Win-Projekt). Bei
dem „Triple Win“-Programm handelt es sich also nicht, wie von den
Fragestellern in der Vorbemerkung behauptet, um einen Auftrag aus dem
Bundeswirtschaftsministerium.
Mit der chinesischen Arbeitsverwaltung hat die Bundesagentur für Arbeit eine
projektbezogene Vermittlungsabsprache über die Beschäftigung von 150
chinesischen Pflegekräften in der Altenpflege getroffen. Dieses Projekt wird vom
Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14716Das Willkommensportal
www.make-it-in-germany.com trägt weltweit zur
Imagebildung Deutschlands als attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort bei und
wirbt allgemein um Fachkräfte aus Engpassberufen, insbesondere aus dem
MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).
Eine gezielte Werbung für einzelne Branchen wie den Gesundheitsbereich
wurde in den Entwicklungsländern ausgeschlossen. Banner im Rahmen von
Onlinewerbemaßnahmen zu „Make it in Germany“ in Italien, Portugal und
Spanien bilden – neben anderen Berufen – auch eine Ärztin ab.
5. Würde sich die Bundesregierung verpflichten, Entschädigungszahlungen
für die Kosten der Ausbildung an die Herkunftsländer der abgeworbenen
Fachkräfte zu leisten oder für die Aufnahme einer entsprechenden
internationalen Vereinbarung in den WHO-Verhaltenskodex einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Aufnahme einer entsprechenden
internationalen Vereinbarung kein zielführendes Mittel, um gegen einen kritischen
Personalmangel im Gesundheitswesen in besonders betroffenen Ländern
vorzugehen. Die Frage der Aufnahme einer entsprechenden Regelung wurde vor
den förmlichen Verhandlungen zum WHO-Kodex diskutiert. Die an den
Verhandlungen beteiligten WHO-Mitgliedsstaaten waren nicht von der
Zweckmäßigkeit einer entsprechenden potentiellen Regelung überzeugt und
verwarfen die Idee. Entschädigungszahlungen werden auch von der WHO nicht als
Mittel unterstützt.
6. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die
volkswirtschaftlichen Kosten der Abwerbung von Fachkräften für die
Herkunftsländer wesentlich höher sind als ihr Nutzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt dieser Einschätzung nicht zu, da sich diese Frage
nicht pauschal beantworten lässt. Es müssen vielfältige Faktoren bei der
Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten berücksichtigt werden, für die in
vielen Entwicklungsländern derzeit keine adäquaten Daten vorliegen. In der
jüngeren wissenschaftlichen Debatte wird häufig darauf hingewiesen, dass die
volkswirtschaftlichen Wirkungen von geregelter Migration für die
Herkunftsländer durchaus positiv sein können.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die
Entwicklungsländer durch den Verlust ihrer ausgebildeten Fachkräfte in ihrer
Entwicklung gebremst werden?
Wie in der Antwort zu Frage 6 beschrieben, ist die Gefahr des sog. Brain Drain
unterschiedlich hoch, je nachdem wie die diesbezüglichen Faktoren gelagert
sind. Mitunter stellt die Abwanderung von Fachkräften eben keine Gefahr,
sondern sogar eine Chance für die Entwicklung der Herkunftsländer dar, wie etwa
die Wissenschaftler William Easterley und Yaw Nyarko in einer Studie aus dem
Jahr 2008 festgestellt haben (Easterly, William; Nyarko, Yaw [2008]: Is
the Brain Drain good for Africa? Global Economy & Development Working
Paper 19, March 2008). Entwicklungspolitisches Augenmerk sollte sich daher
darauf richten, die Rahmenbedingungen für Migration so zu gestalten, dass die
Herkunfts- und Aufnahmeländer sowie die Migranten selbst davon profitieren.
Drucksache 17/14716 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die WHO eine neue Liste
der Länder mit einem kritischen Versorgungszustand auf Basis einer
neuen Berechnungsmethode aufstellt, welche auch regionalen
Unterschieden der Versorgung mit Gesundheitspersonal Rechnung trägt?
Die von der WHO erstellte Liste weist 57 Länder mit einem kritischen
Personalmangel im Gesundheitswesen aus. Grundlage für diese Liste ist die Anzahl
an Gesundheitspersonal pro 1 000 Einwohnern. Die WHO geht davon aus, dass
die Liste nach wie vor Geltung hat und die ausgewiesenen Länder trotz einiger
Fortschritte noch immer einen kritischen Personalmangel im
Gesundheitswesen im Sinne des WHO-Kodexes aufweisen. Die WHO analysiert derzeit die
Lage in den 57 Ländern und darüber hinaus. Sie hat angekündigt, den
Verwaltungsgremien der WHO im kommenden Frühjahr einen Bericht hierzu zur
Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die Bundesregierung sieht der Analyse
und den Vorschlägen der WHO mit Interesse entgegen und wird sich
konstruktiv an der Debatte beteiligen.
9. Gibt es Überlegungen vonseiten der Bundesregierung, gezielt nach
Deutschland geflohene Menschen (Geduldete und Asylbewerberinnen
und Asylbewerber) in den so genannten Engpassberufen auszubilden?
Wenn nein, warum nicht?
Mit der zum 1. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Beschäftigungsverordnung
ist die Aufnahme von betrieblichen Ausbildungen für den in der Frage
benannten Personenkreis erleichtert worden. Geduldeten Ausländerinnen und
Ausländern kann die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung ohne
Berücksichtigung einer Wartezeit und ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
erlaubt werden. Der Verzicht auf das Zustimmungserfordernis gilt auch für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
10. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass trotz der EU-Freizügigkeit
nur sehr wenige Pflegekräfte aus Ländern wie Polen, Tschechien, der
Slowakei und Ungarn nach Deutschland kamen und andere europäische
Länder bevorzugt haben?
Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind in den letzten Jahren
sowohl die Zahl als auch der Anteil der in der Pflegebranche
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den in der Frage genannten Ländern gestiegen. Die
Zahl der Beschäftigten hat sich in der Zeit vom 31. Dezember 2010 bis 31.
Dezember 2012 von ca. 15 000 auf ca. 21 000 erhöht. Ihr Anteil an den in der
Pflegebranche sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich dadurch um
0,2 Prozentpunkte auf 0,8 Prozent erhöht.
Über eine bevorzugte Beschäftigungsaufnahme von Pflegefachkräften in
anderen europäischen Ländern liegen der Bundesregierung keine gesicherten
Erkenntnisse vor. Als ein Hemmnis für die stärkere Aufnahme von
Beschäftigungen in Deutschland dürften u. a. fehlende Sprachkenntnisse anzusehen sein.
Um die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Beschäftigung als Fachkraft
in Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung das Sonderprogramm
„Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten
Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“
aufgelegt. Mit dem Programm werden junge Menschen aus der Europäischen Union
unterstützt, eine qualifizierte Beschäftigung in Engpassberufen in Deutschland
aufzunehmen, zu denen auch die Pflegeberufe gehören. Die Finanzierung von
Deutschsprachkursen im Herkunftsland und in Deutschland ist ein wesentlicher
Förderbaustein des Programms.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1471611. Für welche Berufsgruppen aus welchen Ländern hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Personalmangels im
Herkunftsland keine Blauen Karten erteilt?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor dem Hintergrund der
bisher vorliegenden Erfahrungen keinen Anlass gesehen, von der
Ermächtigung im Aufenthaltsgesetz, die Erteilung einer Blauen Karte EU an Fachkräfte
aus bestimmten Staaten für einzelne Berufe durch eine Rechtsverordnung
auszuschließen, Gebrauch zu machen.
12. Wie viele Fachkräfte wurden bereits insgesamt im Rahmen des „Triple
Win“-Programms von der GIZ aus den Partnerländern durch die
Pilotvorhaben abgeworben (bitte mit Auflistung nach Ländern und
Berufsgruppen)?
An dem Projekt „Triple Win“ nehmen derzeit 389 Pflegekräfte teil, die teilweise
noch sprachlich und fachlich qualifiziert werden. Die Projektteilnehmer
stammen aus Bosnien-Herzegowina (273), Serbien (93) und den Philippinen (23).
Ihre Anwerbung erfolgt im Einvernehmen mit den genannten Partnerländern.
13. Wie hoch waren die Kosten für das Programm „Triple Win“ bisher?
Da sich ein Großteil der Teilnehmer derzeit noch in der Qualifizierungsphase
befindet und das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, können die Kosten noch
nicht beziffert werden.
14. Wo beginnt für die Bundesregierung aktive Abwerbung im Sinne des
WHO-Verhaltenskodex?
Gemäß Artikel 5.1 des WHO-Kodexes sollten die Mitgliedstaaten die aktive
Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus Entwicklungsländern mit einem
entsprechenden Personalnotstand unterbinden. Aktive Anwerbung setzt dabei
voraus, dass gezielt Gesundheitspersonal aus einem Entwicklungsland mit
kritischem Personalmangel angesprochen wird, um es aus dem Herkunftsland
abzuwerben.
15. Betrachtet die Bundesregierung die Ausschreibungen von Stellen im
Bereich der Humanmedizin auf dem Portal „Make it in Germany“, das
über einen direkten Link von der indonesischsprachigen Titelseite
(
www.make-it-in-germany.com/en/landingpages/indonesia/) aus erreicht
wird, als aktive Abwerbemaßnahme?
Nein. Indonesien ist ein Pilotland im Rahmen von „Make it in Germany“ und
hat eine eigene sog. Landingpage (Titelseite). Diese hat primär das Ziel, auf die
„Make it in Germany“-Berater vor Ort sowie auf deren landesspezifische
Neuigkeiten und Veranstaltungen in der Landessprache zu verweisen. Bei der
Konzeption der Landingpage für Indonesien wurde, analog zur Ausrichtung des
Pilotprojektes in Indonesien, ausdrücklich auf den WHO-Verhaltenskodex zur
Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus dem Ausland geachtet.
Die „Make it in Germany“-Berater informieren und beraten
zuwanderungsinteressierte Fachkräfte aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik) zu Leben und Karriere in Deutschland. Die
Landingpage für Indonesien spricht dementsprechend weder über die verwendeten
Fotos noch in den Texten Fachkräfte aus Gesundheitsberufen ausdrücklich an.
Drucksache 17/14716 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVielmehr machen bereits das Bild des ersten deutschen Autos sowie die
angedeuteten Entwurfsskizzen moderner Fahrzeuge im Kopfbereich der
Internetseite deutlich, dass Fachkräfte aus technischen Berufen adressiert werden.
Die Stellenangebote von „Make it in Germany“ umfassen nur Engpassberufe
aus dem Stellenpool der Bundesagentur für Arbeit – dazu zählt auch die
Humanmedizin. Aus Sicht der Bundesregierung stellt die Zusammenstellung von
ohnehin öffentlich verfügbaren Stellenangeboten der Bundesagentur für Arbeit
auf dem allgemeinen Teil des Willkommensportals „Make it in Germany“
keine aktive Abwerbemaßnahme dar (siehe Antwort zu Frage 14).
Eine aktuelle Nachfrage bei der WHO hat diese Position der Bundesregierung
bestätigt. Die WHO sieht auf den Landingpages von „Make it in Germany“
sowie bei den Pilotprojekten keinen Verstoß gegen den Verhaltenskodex zur
Anwerbung von Gesundheitspersonal aus dem Ausland.
16. Trifft es zu, dass die GIZ sich im Rahmen der Kampagne „Make it in
Germany“ darum bemüht, aus Indonesien Fachkräfte aus dem
medizinischen Bereich abzuwerben?
Nein. Die GIZ hat den Auftrag, bei den begleitenden Pilotprojekten zu „Make it
in Germany“ den WHO-Verhaltenskodex zur Anwerbung von
Gesundheitsfachkräften aus dem Ausland zu beachten. Die GIZ verfolgt ein
entwicklungssensitives Vorgehen bei der Gewinnung von Fachkräften, das diese Standards
berücksichtigt. In Indonesien werden von den „Make it in Germany“-Beratern,
die beim Projektdurchführer GIZ angestellt sind, entsprechend Fachkräfte aus
dem Gesundheitsbereich nicht aktiv angesprochen und mit dem Verweis auf
den WHO-Kodex auch nicht beraten. Eine Ausnahme bilden Fachkräfte, die
bereits selbstständig eine Arbeitsstelle in Deutschland gefunden haben und
lediglich Unterstützung bei der Erledigung der Ausreiseformalitäten benötigen.
17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Indonesien als Land mit
einem kritischen Mangel an Gesundheitsfachkräften im Sinne des WHO-
Kodex gilt (bitte begründen)?
Indonesien wird von der WHO in der Liste der 57 Länder mit kritischem
Personalmangel im Gesundheitsbereich aufgelistet und ist deshalb ein Land mit
einem kritischen Mangel im Sinne des WHO-Kodexes.
18. Trifft es zu, dass die meisten, wenn nicht alle der durch die GIZ
angeworbenen rund 100 Vietnamesinnen/Vietnamesen über eine abgeschlossene
Ausbildung in der Krankenpflege verfügen?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Pilotprojektes des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Ausbildung von Arbeitskräften aus
Vietnam zu Altenpflegefachkräften“ haben eine Krankenpflegeausbildung nach
vietnamesischem Recht.
a) Entspricht die Qualifikation der angeworbenen Vietnamesinnen/
Vietnamesen in der Krankenpflege einem deutschen Berufsabschluss?
Könnten sie diesen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wurden sie von der GIZ auf diese Möglichkeit hingewiesen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14716Die berufsrechtliche Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
nach dem Krankenpflege- oder Altenpflegegesetz erfolgt durch die zuständigen
Stellen der Länder. Im Rahmen des Pilotprojekts ging es nur um die Frage, ob
die entsprechenden Vorkenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine
Verkürzung der dreijährigen deutschen Altenpflegeausbildung nach § 7 des
Altenpflegegesetzes rechtfertigen.
Dies wurde von den am Projekt beteiligten Ländern Bayern, Baden-
Württemberg, Niedersachsen und Berlin grundsätzlich bejaht und eine Verkürzung der
Ausbildung zur Altenpflegefachkraft um ein Jahr befürwortet. Ein Antrag auf
Anerkennung der Verkürzung der Ausbildung wurde für jeden Teilnehmer und
jede Teilnehmerin gesondert bei der jeweils zuständigen Stelle gestellt.
b) Wurden bei der Auswahl der Projektteilnehmerinnen und -Teilnehmer
die sozialen Umstände der Personen berücksichtigt?
Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgte auf der Grundlage
eines vorab erstellten Konzepts. Im Vordergrund stand die fachliche Eignung
zur Berufsausbildung in der Altenpflege.
c) Welche Vorteile ergeben sich für die ausgewählten Teilnehmerinnen/
Teilnehmer gegenüber ihrer vorherigen Situation konkret?
d) Wie bewirbt die GIZ diese vermeintlichen Vorteile vor Ort?
Die Vorteile sind individuell unterschiedlich. Generell bietet das Projekt den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine kostenlose Teilnahme an einem
sechsmonatigen Sprachkurs des Goethe-Instituts, die Vermittlung in eine Einrichtung
der Pflege in Deutschland, die Abwicklung der Einreiseformalitäten, die
Übernahme der Kosten der Einreise und die verkürzte Ausbildung in einer
deutschen Altenpflegeschule und Pflegeeinrichtung. Auf diese Punkte wurden die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits in der (Projekt-)Ausschreibung und
vor der Übernahme in das Projekt schriftlich hingewiesen.
e) Hat die Bundesregierung ihre Verantwortung bei der Information der
Vietnamesinnen/Vietnamesen über deren Status, Qualifikation und
ihre berufliche Möglichkeiten in Deutschland entsprechend Artikel 4.4
des WHO-Verhaltenskodex gegen die unethische internationale
Anwerbung von Gesundheitspersonal erfüllt?
Ja.
f) Wurden die angeworbenen Vietnamesinnen/Vietnamesen darüber
informiert, dass sie sich zu einer Ausbildung/Umschulung als
Altenpflegerin/Altenpfleger verpflichten, obgleich die Bundesregierung plant,
die Altenpflegeausbildung mit der von ihnen ohnehin schon
absolvierten Ausbildung als Krankenpfleger zusammenzuführen?
Das Pilotprojekt wird auf Grundlage der geltenden Rechtslage durchgeführt.
Die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft im Rahmen des Pilotprojektes erfolgt
daher nach dem Altenpflegegesetz. Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der
Zusammenführung der bisherigen Ausbildungen der Altenpflege, der
Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu
einem neuen generalistisch ausgerichteten Pflegeberuf
Bestandschutzregelungen und Übergangsvorschriften für Berufsangehörige der derzeitigen
Pflegeberufe vorzusehen.
Drucksache 17/14716 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Gibt es Pläne zu weiteren bilateralen Abkommen bzw.
Vermittlungsabsprachen mit Nicht-EU-Staaten, um Gesundheitsfachkräfte für
Deutschland zu gewinnen?
Nein.
20. Stimmt es, dass die Bundesregierung Mitte März 2013 eine Vereinbarung
mit den Philippinen zur Gewinnung von 150 ausgebildeten Pflegekräften
getroffen hat?
Wenn ja, kann sie dieses Abkommen den Fragestellern im Wortlaut
zukommen lassen?
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 19. März 2013 mit der philippinischen
Arbeitsverwaltung eine Absprache über die Vermittlung von Pflegefachkräften
getroffen. Die Absprache sieht keine zahlenmäßige Begrenzung vor. Sie wird
den Fragestellern mit gesondertem Schreiben übersandt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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