[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14824
17. Wahlperiode 16. 10. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14805 –
Sachbeschädigungen und Sabotageaktionen gegen Kriegsgeräte und militärische
Infrastruktur
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat auf die Schriftliche Frage 20 der Abgeordneten Ulla
Jelpke (Bundestagsdrucksache 17/14577) eine Auflistung von
Sachbeschädigungen, die es seit 2010 zum Schaden der Bundeswehr bzw. ihrer Fahrzeuge,
Materialien oder Gebäude gegeben hat, geliefert.
Darin werden insgesamt 91 Sachbeschädigungen aufgezählt, worunter 14
Brandstiftungen und acht „gefährliche Eingriffe in den Luft-/Bahn- und
Straßenverkehr“ gewesen seien.
Die bürgerliche Presse titulierte diese Sachbeschädigungen umgehend als
„Anschläge“, allerdings wies die „BILD Zeitung“ vom 18. August 2013
(www. bild.de) darauf hin, dass es sich bei den Delikten häufig lediglich um
Beschädigungen von Hinweistafeln oder Werbeständen bzw. um
„Sabotageakte an den Bahnzubringern zu Truppenübungsplätzen“ gehandelt habe.
Nach Angaben der Bundesregierung ordnen die zuständigen
Sicherheitsbehörden von den insgesamt 91 Sachbeschädigungen 83 dem Bereich der Politisch
Motivierten Kriminalität (PMK) – links zu. Nähere Angaben zur
Tragfähigkeit dieser Zuordnung hat die Bundesregierung unter Verweis auf die
Zuständigkeit der Landesbehörden jedoch nicht gemacht.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben Zweifel daran, dass diese
Zuordnung in jedem Fall zu Recht erfolgt. Zwar ist ihnen bekannt, dass die
Beschädigung von Kriegsgerät bzw. militärischer Infrastruktur in Teilen der Friedens-
und antimilitaristischen Bewegung als legitimes Aktionsmittel gegen jegliche
Kriegspolitik eingeschätzt wird, denn „was in Deutschland brennt, kann in
Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten“ (
http://einstellung.so36.net),
wie auch die christlich motivierte Pflugscharbewegung gezielt symbolische
Beschädigungs- bzw. Abrüstungsaktionen durchführt (
http://en.wikipedia.org/
wiki/Plowshares_Movement). Diese allgemeine Erkenntnis darf jedoch nicht
dazu führen, unreflektiert jede Sachbeschädigung zum Nachteil der
Bundeswehr als PMK-links zu werten. In mindestens einem der aufgelisteten Fälle Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Oktober 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14824 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeentspricht die von der Bundesregierung angegebene Zuordnung nicht der
tatsächlich von der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgenommenen.
So ist bekannt, dass nach der spektakulären Zerstörung von 16
Bundeswehrfahrzeugen in der Nacht auf den 27. Juli 2013 in einer Kaserne in Havelberg
(Sachsen-Anhalt) die Polizei umgehend behauptete, eine „Spur“ zu einem
antimilitaristischen Protestcamp zu haben. Dort wurde das Fahrzeug eines
Journalisten beschlagnahmt, der zur Tatzeit aber woanders unterwegs war. Das
Fahrzeug wurde später wieder freigegeben, man habe keine „heiße Spur“
mehr, erklärte die Polizei (
www.mz-web.de). Der Abgeordneten Ulla Jelpke
liegt ein Schreiben der sachsen-anhaltinischen Ministerin für Justiz und
Gleichstellung vom 4. September 2013 vor, in dem es heißt, es könnten
„derzeit keine Angaben dazu gemacht werden, ob die Tat dem Bereich politisch
motivierter Kriminalität – links zuzuordnen ist.“ Dennoch wird die Tat in der
Antwort der Bundesregierung an die Abgeordnete Ulla Jelpke als PMK-links
gewertet.
Ungeachtet der Zuständigkeit der Landesbehörden gehen die Fragesteller
davon aus, dass zumindest bezüglich der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren
die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung als gleichsam
Geschädigte Aussagen zur Validität der vorgenommenen Einstufungen machen
können.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die in der vorliegenden Kleinen Anfrage gestellten Fragen beziehen sich auf
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, die seit dem Jahr 2000 in den Ländern
geführt wurden oder werden. Da das gegenwärtig von den Polizeien von
Bund und Ländern verwendete Definitions- und Erfassungssystem
„Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) erst im Jahr 2001 neu eingeführt
wurde, sind Angaben aus dem Jahr 2000, soweit es sich um PMK-Delikte
handelt, nicht verfügbar.
2. Auch das Definitions- und Erfassungssystem der „Polizeilichen
Kriminalstatistik“ (PKS) beinhaltet nicht die erfragten Angaben zu den in Bezug
genommen Straftaten. Die PKS ist eine Massenstatistik. Die Straftaten werden
nach so genannten Straftatenschlüsseln erfasst. Die in Bezug genommenen
Taten gehen in der Masse der Delikte desselben Straftatenschlüssels (z. B.
Sachbeschädigung) auf. Auch wird die Motivation von ermittelten
Tatverdächtigen in der PKS nicht erfasst.
3. Angaben zu politisch motivierten Straftaten werden durch das jeweils
zuständige Landeskriminalamt (LKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) in Form
von Kriminaltaktischen Anfragen – Politisch motivierte Kriminalität (KTA-
PMK) an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt. In diesen KTA-PMK
sind Angaben im Sinne der Fragestellung wie etwa Detailinformationen zu
Tätern und Opfern/Geschädigten (z. B. die Zugehörigkeit zur Bundeswehr)
nicht als Pflichtfelder vorgesehen und damit nicht automatisiert suchfähig.
Darüber hinausgehende Informationen können in den dafür vorgesehenen
fakultativ auszufüllenden Freitextfeldern ausgeführt werden, diese Angaben
sind jedoch insofern nicht obligatorisch und zudem nicht automatisiert
suchfähig.
4. Somit käme nur eine händische, sehr zeit- und ressourcenintensive
Einzelsichtung der beträchtlichen Anzahl der betreffenden KTA-PMK in Betracht
(vgl. Antwort zu Frage 8). Dies ist jedoch angesichts begrenzter
Personalressourcen im BKA und wegen erheblicher Arbeitsauslastung nicht leistbar.
Zudem wäre der Aussagewert vor dem Hintergrund der durch die
zuständigen Landesbehörden nicht zwingend in die KTA-PMK aufzunehmenden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14824Detailinformationen mit einiger Wahrscheinlichkeit unvollständig und hätte
dadurch nur begrenzten Aussagewert.
5. Ferner ist zu beachten, dass KTA-PMK grundsätzlich nur für einen Zeitraum
von drei Jahren zentral im BKA vorgehalten werden. Ältere, im Sinne der
Fragestellung relevante KTA-PMK sind zwar dateimäßig noch im
Erfassungssystem LAPOS des BKA gespeichert, jedoch zum Teil lediglich mit
reduzierten Kurzsachverhalten. Aus diesem Grunde wäre der Aussagewert
hierbei nochmals weiter eingeschränkt. Somit wäre – trotz eines erheblichen
Arbeitsaufwands – letztlich absehbar, dass nicht sichergestellt werden kann,
dass valide Ergebnisse im Sinne der vorliegenden Fragestellungen erzielt
werden könnten.
1. Um welche Form der Sachbeschädigung hat es sich bei den 91
aufgeführten Aktionen jeweils konkret im Einzelnen gehandelt, und welcher
Schaden ist dabei jeweils entstanden (bitte vollständig aufführen; erbetene
Einzelangaben: Anzahl der jeweils beschädigten Gegenstände bzw. Objekte,
Art der Beschädigung, entstandener finanzieller Schaden)?
Die auf Seiten der Bundeswehr verfügbaren detaillierten Informationen zu den
in Frage 1 in Bezug genommenen 91 Vorfällen sind der nachfolgenden Tabelle
zu entnehmen.
Zu insgesamt 37 Vorfällen gibt es kein Meldeaufkommen innerhalb der
Bundeswehr, da nur solche Ereignisse erfasst werden, die Gegenstand eines
gemeldeten Sicherheitsvorkommnisses sind. Eine statistische Erfassung der
finanziellen Schäden findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Tatzeit Tatort Sachverhaltsdarstellung gemäß auf Seiten der Bundeswehr verfügbaren
Informationen
23.01.2010 Düsseldorf Sachbeschädigung an einem Dienstfahrzeug, 4 Reifen zerstochen, Seitenscheibe
eingeschlagen, mit Farbe beschmiert
25.02.2010 Donaueschingen Farbschmiererei an Mauer: ,SMASH NATO-NO WAR‘
12.03.2010 Bamberg Kein Meldeaufkommen
06.04.2010 Potsdam Kein Meldeaufkommen
17.04.2010 Würzburg
Eindringversuch in Militärischen Sicherheitsbereich, zuvor wurde eine Kfz-Sperre
(quer liegendes Brett mit langen Schrauben) im Zufahrtsbereich des
Standortübungsplatzes verlegt.
26.04.2010 Sittensen Kein Meldeaufkommen
29.04.2010 Münster Kein Meldeaufkommen
06.05.2010 Hamburg Farbschmiererei an zwei Bundeswehrbussen
08.05.2010 Hamburg Farbanschlag auf die Fregatte Hamburg
31.05.2010 Bamberg Kein Meldeaufkommen
25.06.2010 Stuttgart Kein Meldeaufkommen
01.07.2010 Münster Kein Meldeaufkommen
21.07.2010 Leipzig Kein Meldeaufkommen
30.07.2010 Nürnberg Farbschmiererei an einem Dienstgebäude, „Soldaten = Mörder“
Drucksache 17/14824 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30.07.2010 Stuttgart Kein Meldeaufkommen
31.07.2010 Stuttgart Angriff mit Farbbeuteln
04.08.2010 Berlin
Anbringen von bundeswehrfeindlichen Flugblättern und einem Aufkleber an einem
Dienstfahrzeug
09.08.2010 Halle/Saale Farbschmiererei
22.08.2010 Leipzig Farbschmierereien an der Kasernenmauer
29.08.2010 Kempten (Allgäu)
Farbschmiererei an der Außenmauer des Eingangsbereiches, „Die Freiheit stirbt
zuletzt“
06.09.2010 Hamburg Kein Meldeaufkommen
22.10.2010 Dresden Brandanschlag auf ein Bundeswehrfahrzeug
16.11.2010 Göttingen Kein Meldeaufkommen
21.11.2010 Siegen Kein Meldeaufkommen
22.11.2010 Holzminden Farbschmiererei (Angriff mit Farbbeuteln)
23.12.2010 Berlin Beschädigung eines Dienst-Kfz, drei Scheiben mit Betonsteinen eingeworfen.
14.02.2011 Zwickau Kein Meldeaufkommen
23.02.2011 Oldenburg
Brandanschlag auf Bundeswehr-Kfz, das Feuer griff auf ein angrenzendes Gebäude
über.
24.02.2011
Leinfelden-
Echterdingen
Störaktion, Schmiererei mit Ketchupbeuteln.
24.02.2011 Gardelegen Kein Meldeaufkommen
04.03.2011 Halle/Saale Kein Meldeaufkommen
13.03.2011 Bochum
Scheiben an Dienstgebäude mit Steinen eingeschlagen, Farbschmiererei, „FUCK
YOU! A“
Beschädigung Dienst-Kfz, hintere Scheibe eingeschlagen, Seitentür beschädigt, mit
Farbe beschmiert
26.03.2011 Celle Kein Meldeaufkommen
30.04.2011 Hamburg Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeug
03.05.2011 Rostock Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge
14.05.2011 Oldenburg Eindringversuch in den Militärischen Bereich, Außenzaun durchtrennt
21.05.2011 München Brandstiftung an Bundeswehrfahrzeug
24.06.2011 Gardelegen Farbschmiererei, Container zerkratzt
08.07.2011 Hannover Demonstration mit Sachbeschädigungen
04.08.2011 Siegen Kein Meldeaufkommen
08.08.2011 Erfurt Beschädigung eines Lkw-Reifens
10.08.2011 Wittmund Kein Meldeaufkommen
11.08.2011 Erfurt
Beschädigung eines Lkw-Reifens (Lkw-Anhänger des
Kraftfahrausbildungszentrums)
Tatzeit Tatort Sachverhaltsdarstellung gemäß auf Seiten der Bundeswehr verfügbaren
Informationen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1482409.10.2011 Berlin Kein Meldeaufkommen
13.10.2011 Hamburg Windschutzscheibe und Dach beschädigt.
26.10.2011 Oldenburg
Eindringen in den Militärischen Sicherheitsbereich, beschädigte Fensterscheibe,
Einschnitt im Zaun 27.10.2011 Oldenburg
27.10.2011 Ohrdruf Kein Meldeaufkommen
06.11.2011 Bonn
Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge.
Einschnitt im Zaun des Militärischen Sicherheitsbereiches
13.11.2011 Pöcking Anbringen von Aufklebern, „KEIN BOCK AUF BUNDESWEHR“
15.11.2011 Kiel Kein Meldeaufkommen
20.11.2011 Heilbronn Kein Meldeaufkommen
13.12.2011 Hamburg Kein Meldeaufkommen
03.01.2012 Bielefeld Eindringen in ein Gebäude, Farbschmiererei, „Soldaten sind Mörder“
06.01.2012 Berlin Steinwürfe, Scheibe hintere Bustür beschädigt
29.01.2012 Bremen Brandanschlag an einem Bundeswehrbus, Beschädigungen am Reifen
30.01.2012 Bonn Kein Meldeaufkommen
06.02.2012 Haldensleben Kein Meldeaufkommen
07.02.2012 Oldenburg Zerstörte Scheibe an Dienstgebäude, Farbschmiererei an der Fassade
16.03.2012 Münster
Farbschmiererei am Eingangsbereich des Deutschen Panzermuseums.
Farbschmiererei an einem Ausstellungspanzer im Eingangsbereich
10.04.2012 Würzburg Kein Meldeaufkommen
12.05.2012 Hamburg Versuch das Dienst-Kfz gewaltsam zu stoppen
19.05.2012 Berlin Kein Meldeaufkommen
22.05.2012 Frankfurt am Main Scheibe eingeschlagen
24.05.2012 München Vier Fensterscheiben mit Steinen eingeschlagen
06.06.2012 Hannover
Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge
Zaun zum Militärischen Sicherheitsbereich eingeschnitten
24.06.2012 Gardelegen Kein Meldeaufkommen
28.06.2012 Haldensleben Kein Meldeaufkommen
08.07.2012 Berlin Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeug
25.07.2012 Heilbronn Farbschmiererei an einem Bundeswehrbus, „Soldaten sind Mörder“
12.08.2012 Oldenburg Farbschmiererei „Mörder“ am Gebäude des Bundeswehrdienstleistungszentrums
01.09.2012 Hamburg Brandstiftung an einem Dienst-Kfz
06.09.2012 Haldensleben Kein Meldeaufkommen
11.09.2012 Strausberg Kein Meldeaufkommen
Tatzeit Tatort Sachverhaltsdarstellung gemäß auf Seiten der Bundeswehr verfügbaren
Informationen
Drucksache 17/14824 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche dieser Aktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den
zuständigen Sicherheitsbehörden (zunächst) als PMK-links eingestuft
worden, und in welchen Fällen ist diese Zuordnung später revidiert worden?
3. Welche aus den Sachbeschädigungen resultierende Ermittlungsverfahren
sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile zu welchem
Abschluss gebracht worden (bitte den jeweiligen Sachbeschädigungen
zuordnen)?
Der Bundesregierung liegen zur zweiten Teilfrage zu Frage 2 sowie zu Frage 3
keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Zur ersten Teilfrage der
Frage 2 wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. August 2013 auf
die Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke zu politisch motivierten
Sachbeschädigungen zum Nachteil von an Fahrzeugen, Liegenschaften,
Material oder Gebäuden der Bundeswehr (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14577
vom 16. August 2013, Frage 20) hingewiesen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15.09.2012 Gardelegen
Demonstration mit Sachbeschädigung. Steinwürfe und Farbschmierereien gegen
Gefechtsfahrzeuge (Schützenpanzer). Farbschmierereien an Biwak-Einrichtungen.
15.09.2012 Gardelegen
17.09.2012 Haldensleben
09.10.2012 Gardelegen Kein Meldeaufkommen
16.10.2012 Karlsruhe Kein Meldeaufkommen
01.02.2013 Frankfurt am Main Brandanschlag auf ein Bundeswehr-Kfz
09.02.2013 Göttingen Kein Meldeaufkommen
04.03.2013 Münster Kein Meldeaufkommen
25.03.2013 Darmstadt Farbschmiererei an 18 Bundeswehrfahrzeugen
25.04.2013 Stendal
Farbschmierereien an der Außenwand des Karriereberatungsbüros „War starts here“
und „Nicht werben für’s sterben“, Beschädigung der Klingelanlage im
Eingangsbereich
05.05.2013 Stuttgart
Anbringen von Aufklebern „Der Krieg beginnt hier, beenden wir ihn hier“ am
Zufahrtsschild zum Karrierecenter
14.05.2013 München
Farbschmiererei am Eingangsbereich des Bundeswehrdienstleistungszentrums,
mehrere Fensterscheiben des Dienstgebäudes beschädigt 14.05.2013 München
17.05.2013 Strausberg Farbschmiererei am Zufahrtschild, „Mörder“
07.06.2013 Leipzig Kein Meldeaufkommen
10.07.2013 Stuttgart Kein Meldeaufkommen
27.07.2013 Havelberg Brandanschlag auf 16 Bundeswehr-Kfz, zwei Schleppdächer beschädigt.
Tatzeit Tatort Sachverhaltsdarstellung gemäß auf Seiten der Bundeswehr verfügbaren
Informationen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/148244. Wie viele rechtskräftige
a) Einstellungen mit oder ohne Auflagen
b) Gerichtsurteile
gegen wie viele Personen wegen jeweils welcher Sachbeschädigung hat es
nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte möglichst jeweils
Strafmaß angeben)?
In wie vielen Fällen hat sich dabei der Verdacht auf Vorliegen einer
politischen Motivation bestätigt (bitte nach Möglichkeit erläutern, welcher Art
diese Bestätigung ist)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Bei den in Frage 1 in Bezug genommenen Verfahren handelt es sich um
Ermittlungs- und Strafverfahren der Länder. Aus der Strafverfolgungsstatistik können
hierzu keine Daten konkretisiert werden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Validität der Zuordnung
der genannten Straftaten zum Bereich politisch motivierter Kriminalität?
Die Zuordnung einer Straftat zur politisch motivierten Kriminalität obliegt
grundsätzlich den Polizeibehörden des Landes, in welchem die Ermittlungen zu
den jeweiligen Straftaten geführt werden. Damit knüpft das geltende
Definitions- und Erfassungssystem der PMK an die den Grundsätzen des
Föderalismus entsprechende originäre Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder
zur Ermittlung und Ahndung von Straftaten an.
Die örtlichen Staatsschutzdienststellen leiten ihre Bewertungen an das
zuständige LKA, das die einheitliche Anwendung der Erfassungskriterien kontrolliert
und in Zweifelsfällen eine Entscheidung herbeiführt. Erkenntnisse über
politisch motivierte Straftaten werden durch das jeweils zuständige LKA in Form
von KTA-PMK an das BKA als kriminalpolizeiliche Zentralstelle übermittelt.
Eine erneute Überprüfung und Bewertung der von den Ländern
vorgenommenen Zuordnung einer Straftat als PMK-Delikt ist – schon allein aufgrund der
Bewertungshoheit der Länder in dieser Angelegenheit – nicht Aufgabe des
BKA. Soweit im Laufe der polizeilichen Ermittlungen aufgrund neuer
Erkenntnisse eine Modifikation oder Rücknahme dieser Zuordnung erforderlich wird,
liegt dies ebenfalls in der Verantwortung der Länder. Das BKA wird hierüber
unterrichtet.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, die die von den Fragestellern
in ihrer Vorbemerkung geltend gemachten Zweifel an der Validität der von den
Ländern vorgenommenen PMK-Zuordnung bestätigen könnten.
6. In welchen Fällen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Bekennerschreiben gegeben (bitte kurz zusammenfassen) bzw. vergleichbare
„Bekenntnisse“ (etwa in Form eines Graffitos oder von Aufklebern oder
am Tatort verteilten/hinterlegten Flugblättern, dieses bitte wiedergeben)
gegeben (bitte jeweils den einzelnen Taten zuordnen)?
Bekennerschreiben und/oder vergleichbare „Bekenntnisse“ werden im Rahmen
des KPMD-PMK nicht als eigenständiger Suchbegriff erfasst, so dass eine
entsprechende automatisierte Abfrage nicht möglich ist. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 17/14824 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die falsche Zuordnung der
Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen in der Kaserne in Havelberg
(27. Juli 2013) zum PMK-links-Bereich in der Antwort auf die erwähnte
Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke zustandegekommen?
a) Liegt der Bundesregierung ein Schriftstück vor, in dem die sachsen-
anhaltinische Staatsanwaltschaft die Tat als PMK-links wertet, und wenn
ja, von welchem Datum stammt dieses Schreiben, oder ist diese
Zuordnung nicht von der zuständigen Landesbehörde, sondern von einer
anderen Stelle (welcher?) vorgenommen worden, und wenn Letzteres, auf
welcher Grundlage?
b) Werden die Bundeswehr bzw. die Bundesregierung generell darüber
unterrichtet, wenn die zuständigen Landesbehörden eine ursprüngliche
PMK-Einschätzung revidieren?
Ausweislich einer dem BKA Mitte September 2013 übermittelten KTA-PMK
zu dem in Rede stehenden Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge auf dem
Gelände der Kaserne in Havelberg vertritt das LKA Sachsen-Anhalt
ausdrücklich die Einschätzung, dass auf Grund der Begehungsweise und des Tatzieles
sehr wahrscheinlich eine linksextremistische Tatmotivation vorliege. Insofern
gehen die Fragesteller unzutreffend von der Annahme einer angeblich
„falschen Zuordnung“ aus. Von einem anderslautenden Schriftstück der
zuständigen Staatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt hat die Bunderegierung
keine Kenntnis.
Zu Frage 7b wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Eine Unterrichtung der
Bundeswehr über eine etwaige Rücknahme der Zuordnung einer Straftat als
PMK-Delikt erfolgt nicht.
8. Wie viele Sachbeschädigungen gegen militärische Einrichtungen,
Fahrzeuge, Gebäude oder Infrastrukturen im Sinne der eingangs erwähnten
Schriftlichen Frage hat es jeweils in den Jahren 2000 bis 2009 gegeben,
und in wie vielen Fällen gehen die Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung (bei Ermittlungsbeginn sowie -abschluss) von einer
politischen Motivation aus (bitte ggf. nach Phänomenbereichen aufgliedern)?
Welcher finanzielle Schaden ist dabei pro Jahr entstanden?
Sachbeschädigungen gegen militärische Einrichtungen, Fahrzeuge, Gebäude
oder Infrastrukturen im Sinne der Fragestellung, die nicht politisch motiviert
sind, werden im Rahmen der PKS erfasst. Eine Auswertung der PKS hierzu ist
jedoch nicht möglich, weil in dieser zwar allgemein Sachbeschädigungen an
Kraftfahrzeugen sowie wichtiger Arbeitsmittel, jedoch nicht solche an
militärischen Kraftfahrzeugen oder Infrastrukturen erfasst werden.
Gegen militärische Einrichtungen, Fahrzeuge, Gebäude oder Infrastrukturen
gerichtete Straftaten, die durch die zuständige Landespolizei als PMK-Delikt
bewertet wurden, werden im Rahmen des KPMD-PMK in der Regel dem
Oberthema „Militär“ zugeordnet, erfasst und zentral beim BKA vorgehalten.
Im KPMD-PMK ist jedoch kein gesondert auszuweisendes Angriffsziel
„Bundeswehr“ definiert. Die dem Oberthema „Militär“ zugeordneten Straftaten
richten sich daher nicht zwangsläufig gegen die Bundeswehr bzw. deren
Angehörige, sondern sind im größeren Begründungszusammenhang mit militärischen
Themenstellungen begangen worden. Somit ist eine Vergleichbarkeit mit den
betreffenden Angaben für die Jahre 2010 bis 2013 in der Antwort der
Bundesregierung vom 13. August 2013 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten
Ulla Jelpke zu politisch motivierten Sachbeschädigungen zum Nachteil von an
Fahrzeugen, Liegenschaften, Material oder Gebäuden der Bundeswehr (vgl.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14824Bundestagsdrucksache 17/14577 vom 16. August 2013, Frage 20) nicht
gegeben.
Im Rahmen des KPMD-PMK wurden dem BKA die nachfolgend aufgelisteten
Straftaten aus den Jahren 2001 bis 2009 gemeldet, die von den betreffenden
Ländern dem Themenfeld „Militär“ zugeordnet wurden. Unter „politisch
motivierten Sachbeschädigungen“ im Sinne der Fragestellung werden darunter auch
– wie bereits in o. g. Antwort der Bundesregierung vom 16. August 2013
dargestellt – entsprechende Brandstiftungen, gefährliche Eingriffe in den Luft-,
Bahn- und Straßenverkehr sowie Sprengstoffdelikte verstanden. Die
Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die
Bewertung der politischen Motivation bzw. die Zuordnung der einzelnen Straftaten zu
einem bestimmten PMK-Phänomenbereich grundsätzlich den Ländern obliegt.
Zum Oberthema „Militär“ erfasste polizeiliche Fallzahlen der Jahre 2001 bis
2009:
Die auf Seiten der Bundeswehr erfasste Anzahl der nachfolgend angeführten
Gewaltaktionen in den Jahren 2000 bis 2009 wurde aus den Jahresberichten zur
Militärischen Sicherheitslage Bundeswehr übernommen. Hierin enthalten sind
auch aus Auslandseinsätzen gemeldete Vorkommnisse. Eine nachträgliche
Differenzierung der Sachbeschädigungen z. B. nach Fahrzeugen oder Gebäuden ist
nicht mehr in allen Fällen möglich.
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Sachbeschädigungen 73 70 110 69 37 33 61 67 255
PMK-links 67 62 101 67 33 30 58 59 236
PMK-rechts 0 5 0 1 0 0 0 2 7
PMK-Ausländer 1 1 0 0 0 0 0 0 3
PMK-sonstige 5 2 9 1 4 3 3 6 9
Brandstiftungen 1 2 2 3 0 1 3 3 32
PMK- links 0 2 2 3 0 1 3 3 32
PMK-rechts 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK-Ausländer 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK-sonstige 1 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 1
PMK-links 0 0 0 0 0 0 0 0 1
PMK-rechts 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK-Ausländer 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK-sonstige 0 0 0 0 0 0 0 0 0
gefährliche Eingriffe
in den Luft-, Bahn-
und Straßenverkehr
0 1 4 1 0 0 0 1 0
PMK- links 0 1 3 0 0 0 0 1 0
PMK-rechts 0 0 0 0 0 0 0 0 0
PMK-Ausländer 0 0 1 0 0 0 0 0 0
PMK-sonstige 0 0 0 1 0 0 0 0 0
Drucksache 17/14824 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine statistische Erfassung der finanziellen Schäden findet nicht statt (vgl. auch
Antwort zu Frage 1).
9. Inwiefern sind die finanziellen Schäden, die bei den 91 Aktionen
entstanden sind, durch Versicherungsleistungen gedeckt, und welche Summen
mussten von der Bundeswehr selbst getragen werden?
Die Bundeswehr ist „Selbstversicherer“; somit werden für Schäden, die der
Bundeswehr zugefügt werden, keine Versicherungsleistungen fällig. Im Fall
einer erfolglosen Täterermittlung sind die Schäden immer durch die
Bundeswehr selbst zu tragen.
Hinsichtlich der Summe des entstandenen finanziellen Schadens wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Wie viele und welche physischen Angriffe von Zivilpersonen auf
Bundeswehrangehörige in Deutschland gab es seit 2010 (bitte aufschlüsseln,
wann, wo und bei welcher Gelegenheit diese Angriffe erfolgten, ob die
Attackierten Uniform trugen, ob sie zum Zeitpunkt des Angriffs im
Dienst waren, und welche möglichen Verletzungen oder Beschädigungen
ihrer Kleidung sie davontrugen)?
Wie viele und welche dieser Angriffe hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung einen politischen Hintergrund (bitte nach Phänomenbereichen
aufgliedern und Einordnung begründen)?
Eine Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung insbesondere aus
folgenden Gründen nicht möglich:
Sofern Straftaten im Sinne der Fragestellung nicht der PMK zugeordnet
werden, erfolgt ihre Erfassung im Rahmen der PKS. Eine Auswertung der PKS
hierzu ist jedoch nicht möglich. Zwar werden für einzelne Delikte in der
Geschädigtenspezifik (Beruf/Tätigkeit) bestimmte Berufsgruppen erfasst, hierzu
gehören aber nicht Soldaten oder andere Bundeswehrangehörige. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Der PMK zugeschriebene Delikte dieser Art werden zwar im Rahmen des
KPMD-PMK in der Regel unter dem Oberthema „Militär“ erfasst und dem
BKA übermittelt. Die statistische Erfassung sieht jedoch gesonderte Angaben
im Sinne der Fragestellung weder bei den Tätern (Zivilpersonen) noch bei den
Geschädigten (Bundeswehrangehörige) vor. In diesem Zusammenhang wird
Jahr Anzahl
2000 259
2001 273
2002 230
2003 254
2004 195
2005 271
2006 281
2007 236
2008 168
2009 165
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14824auf die Antwort zu Frage 8 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf Seiten der Bundeswehr sind seit 2010 insgesamt 37 Vorfälle bekannt
geworden, bei denen Bundeswehrangehörige aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur
Bundeswehr Ziel von Angriffen/Tätlichkeiten oder zumindest der Androhung
von Gewalt geworden sind.
Eine Bewertung zu politisch motivierten Hintergründen wird durch die
Bundeswehr nicht vorgenommen.
2010 (12 Vorfälle)
• Am 24. Januar 2010 wurde eine zivile Person mit Hund auf dem
Standortübungsplatz Schauendahl durch den Offizier vom Wachdienst (OvWa)
angetroffen. Die Person verweigerte sich auszuweisen. Im Verlauf einer verbalen
Auseinandersetzung biss der Hund dem OvWa ins Bein.
• Am 24. Februar 2010 wurde ein Soldat in Uniform von einer Person in einem
Linienbus beleidigt, genötigt und gewürgt. Die polizeibekannte Person
konnte überwältigt und in die Psychiatrie eingeliefert werden.
• Am 2. März 2010 bewarfen fünf polizeibekannte Personen in Oldenburg
einen Soldaten in einem Dienst-Kfz mit Schneebällen. Als der Soldat
ausstieg wurde er beleidigt.
• Am 23. März 2010 beschimpfte eine Person in Hamm eine Gruppe von
Soldaten und drohte einem Soldaten, diesen „das nächste Mal abzustechen“.
• Am 6. April 2010 griffen auf dem Bahnhof in Bremen fünf unbekannte
Personen einen Soldaten in Uniform an und verletzten ihn. Der Soldat wehrte
die Angriffe ab und schlug die Täter in die Flucht.
• Am 2. Mai 10 bewarfen vier unbekannte Täter einen als Streckenposten beim
8. Düsseldorfer Marathonlauf eingeteilten Soldaten mit einer Torte. Die Täter
hinterließen mehrere Flugblätter, die der Organisation „Bundeswehr
wegtreten“ zuzuordnen sind.
• Am 14. Juni 2010 bewegten sich mehrere, offensichtlich alkoholisierte
Fußball-Fans auf ein Feldjägerfahrzeug zu, hinderten es an der Weiterfahrt,
versuchten das Fahrzeug aufzuschaukeln und bewarfen es mit Bierflaschen.
• Am 6. Juli 2010 schlugen zwei unbekannte Täter einen Soldaten in Uniform
in Berlin-Köpenick nieder, bedrohten ihn mit einer Schusswaffe und
entwendeten seine Geldbörse. Sie drohten zudem weitere Gewalt sowie die
Explosion einer Bombe in der Julius-Leber-Kaserne an.
• Am 21. Juli 2010 bedrohte eine alkoholisierte Person einen Soldaten in
Uniform in Leipzig, bedrohte ihn mit einer Bierflasche und schlug ihn mit der
Faust gegen den Hinterkopf.
• Am 5. Oktober 2010 bewarfen zwei Jugendliche im Militärischen
Sicherheitsbereich des Standortübungsplatzes Weißenfels das Kfz des OvWa mit
Steinen.
• Am 8. Oktober 2010 griffen zwei unbekannte Täter auf dem Bahnhof
Tuttlingen einen Soldaten von hinten an, warfen ihn zu Boden, traten und schlugen
ihn.
• Am 31. Oktober 2010 beschimpften vier unbekannte Täter einen Soldaten in
Uniform in Berlin-Tempelhof als „Nazischwein“. Anschließend schlugen
und traten sie auf den Soldaten ein.
Drucksache 17/14824 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2011 (13 Vorfälle)
• Am 28. Februar 2011 zielten mehrere Schüler u. a. mit Spielzeugpistolen in
einem Schulzentrum auf einen Wehrdienstberatungsoffizier. Durch Bewurf
mit mehreren Gegenständen wurde er verletzt.
• Am 16. März 2011 schoss eine unbekannte Person mehrfach ohne
Vorwarnung auf einen Soldaten in Uniform vor dessen Wohnung und traf ihn am
Oberschenkel.
• Am 17. Mai 2011 steuerte eine unbekannte Person ein Fahrzeug auf eine
Gruppe von Soldaten in Uniform zu. Ein Soldat konnte nur knapp einen
Zusammenstoß verhindern. Nach dem Vorfall hielt der Fahrzeugführer an
und sagte: „Ihr solltet mal die Augen aufmachen, aber drei von euch hätte ich
schon bekommen.“
• Am 18. Mai 2011 legten unbekannte Täter auf einem Standortübungsplatz ein
Nagelbrett auf einen Waldpfad. Ein Soldat trat auf das Nagelbrett und
verletzte sich.
• Am 8. Juni 2011 beleidigten und bedrohten zwei unbekannte Täter zwei
Soldaten in Uniform auf dem Bahnhof in Schifferstadt.
• Am 27. Mai 2011 griff ein unbekannter Täter einen Soldaten in Uniform in
Heidelberg an. Dem Soldat gelang es den Angreifer abzuwehren.
• Am 9. September 2011 griff eine Zivilperson zwei Soldaten in Uniform am
Hauptbahnhof Leipzig an und schlug einen Soldaten mehrfach an den Kopf.
Weitere Angriffe konnten die Soldaten abwehren.
• Am 18. September 2011 griffen zwei Zivilpersonen einen Soldaten am
Koblenzer Hauptbahnhof an, beschimpften ihn und schlugen dem Soldaten
mit der Faust an den Kopf. Beide Männer wurden von dem Soldaten
überwältigt.
• Am 26. September 2011 griff ein unbekannter Täter eine Soldatin in Uniform
auf dem Bahnhof in Duisburg tätlich an und verletzte sie erheblich, bevor er
flüchtete.
• Am 26. September 2011 schlugen und traten unbekannte Täter mehrfach
einen Soldaten in Uniform.
• Am 16. Oktober 2011 stieß eine unbekannte Person am Leipziger
Hauptbahnhof einen Soldaten in Zivil aus dem Zug und beschimpfte ihn. Der
Soldat stürzte und verletzte sich.
• Am 8. November 2011 beschimpfte und schlug eine unbekannte Person einen
Soldaten, der in Kiel für den „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“
sammelte.
• Am 17. November 2011 beleidigten drei unbekannte Männer einen Soldaten
in Uniform und schlugen u. a. mit einer Glasflasche auf ihn ein. Der Soldat
musste ärztlich behandelt werden.
2012 (8 Vorfälle)
• Am 24. Februar 2012 griffen zwei unbekannte Personen einen Soldaten auf
dem Bahnhof in Husum an und verletzten ihn leicht im Gesicht.
• Am 12. Mai 12 stoppten acht vermummte Personen den Zivilkraftfahrer des
Kommandeurs Landeskommando Hamburg auf der Fahrt zum
Hafengeburtstag. Sie beschimpften ihn als Mörder und beschädigten das Fahrzeug.
• Am 7. Juni 12 schlugen vier Personen einen Soldaten auf einem dunklen
Waldweg. Der Soldat erlitt Verletzungen und musste ärztlich behandelt
werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14824• Vor dem Hauptbahnhof in Ludwigshafen wurde ein Soldat von zwei
unbekannten Personen als Mörder beschimpft und mit einem Baseballschläger
angegriffen.
• Am 19. Juli 2012 wurde aus einem fahrenden Pkw heraus ein Wachsoldaten
mit einer Glasflasche beworfen, ohne den Soldaten zu treffen.
• Am 16. September 2012 gab es in einer Bar in Bergen eine Schlägerei
zwischen fünf Soldaten und zehn bis fünfzehn Zivilisten. Dabei wurde ein Soldat
am Kopf verletzt.
• Am 21. Oktober 2012 beschimpften in Bremerhaven fünf männliche
Personen einen Soldaten in Uniform, bespuckten und bewarfen ihn mit brennenden
Zigaretten.
• In München beschimpfte am 11. August 2012 eine Person eine
Feldjägerstreife. Nachdem die Soldaten nicht reagierten, griff die Person die Soldaten
tätlich an.
2013 (4 Vorfälle)
• Am 11. Mai 2013 gegen 00:10 Uhr Angriff von ca. 30 Personen auf eine
Feldjägerstreife. Das Streifenfahrzeug wurde beschädigt.
• Am 5. August 2013, gegen 2.00 Uhr, Angriff von drei Tätern auf einen
Soldaten in Uniform.
• Am 7. August 2013 wurden Bundeswehrsoldaten mit Laserpointern
geblendet.
• Unbekannte Täter brachten auf dem Gelände des Gefechtsübungszentrums
Heer in Letzlingen im Bereich einer Zufahrt ein Fernmeldekabel in 1,60 m
Höhe quer über der Straße an. Ein Soldat fuhr mit einem Dienst-Kfz gegen
das Kabel, machte eine Vollbremsung und prallte neben der Fahrbahn gegen
einen Betonpfosten. Personenschaden entstand nicht.
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ISSN 0722-8333]