BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2013

Angaben zur Anerkennung von Abschiebungshindernissen (Gesamtschutzquote), Widerrufsverfahren, Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte oder zurückgenommene Asylanträge, Flughafenverfahren, Rechtsmittel und Gerichtsentscheidungen in Asylsachen, Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung, Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen, Angaben zu Asylsuchenden aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina, Entwicklung der Asylsuche (auch für Westbalkan sowie Russland/Tschetschenien)<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.12.2013

Aktualisiert

02.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/2028. 10. 2013

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2013

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Kersten Steinke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden.

So ist wohl weitgehend unbekannt, dass derzeit etwa jeder zweite Asylsuchende in Deutschland als schutzberechtigt anerkannt wird. Die so genannte bereinigte Schutzquote betrug im ersten Quartal 2013 46,5 Prozent (zweites Quartal: 42,2 Prozent), hinzukommen Anerkennungen durch die Gerichte (über 13 Prozent der Klagen gegen eine ablehnende Asylentscheidung erwiesen sich im Jahr 2012 als berechtigt). Die bereinigte Schutzquote bezieht sich nur auf die tatsächlich inhaltlich geprüften Asylanträge und entsprechende Entscheidungen des BAMF – und nicht auf formelle Entscheidungen wie z. B., dass ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig ist oder das Verfahren eingestellt wird. Die bereinigte Schutzquote gibt also Auskunft darüber, in welchem Maße Asylanträge vom BAMF inhaltlich als berechtigt angesehen werden. Die hohe Quote widerlegt das Vorurteil, wonach die meisten Asylsuchenden angeblich „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder „Scheinasylanten“ seien. Auch abgelehnte Flüchtlinge können gute Gründe für ihre Flucht vorweisen, wie jüngst sogar der Präsident des BAMF, Manfred Schmidt, bestätigte (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 16. Oktober 2013: „Amtschef hält Asylbegriff für nicht mehr passend zur Lage“).

Bei etwa einem Fünftel aller Asylsuchenden ist das BAMF aufgrund der Dublin-Verordnung der Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asylprüfung zuständig sei. Im Jahr 2012 stand ausgerechnet Italien an der Spitze der Länder, in die Deutschland Asylsuchende abschieben möchte, 2013 hat Polen diese Rolle übernommen.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2012 im Durchschnitt ein knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive Gerichtsverfahren vergeht etwa ein Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, sind die Verfahrensdauern infolge von Beschleunigungsmaßnahmen und vorgezogener Entscheidungen bedeutend kürzer. Im Jahr 2012 dauerte das behördliche Verfahren diesbezüglich nur etwa zwei Monate. Im Gegenzug stieg die Verfahrensdauer bei Flüchtlingen aus anderen Ländern mit meist hohen Anerkennungschancen an, im zweiten Quartal 2013 auf durchschnittlich 10,6 Monate (Afghanistan 15,2, Pakistan 15,9 und Somalia 18,8 Monate).

Im Jahr 2012 wurden 174 Asylanhörungen mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Nach massiver Kritik an diesem umstrittenen Verfahren gab es im zweiten Quartal 2013 keine Asylanhörungen per Video mehr. Die Bundesregierung ließ auf Nachfrage offen, ob sie überhaupt mit der geänderten EU-Asylverfahrenslinie vereinbar wären (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14553, Antwort zu Frage 12e).

Angesichts gestiegener Asylzahlen könnte das BAMF erhebliche („Kapazitäten einsparen, wenn auf massenhafte Widerrufsverfahren verzichtet würde. Im Zeitraum 2005 bis 2010 gab es fast so viele Asylwiderrufe (38 500) wie Anerkennungen (41 000). Im Jahr 2012 wurden gut 10 000 Widerrufsverfahren betrieben, nur noch in jedem 20. Fall kommt es dabei zu einer Aberkennung des zuvor gewährten Flüchtlingsstatus. Dennoch sind die Verfahren für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sehr belastend und für Behörden und Gerichte arbeitsaufwändig. In der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor.

Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2012 787 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 230 syrische, 113 afghanische und 108 iranische Flüchtlinge sowie 28 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 58 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten, abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.

37,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2012 waren Kinder. 3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die Gesamtschutzquote zwischen 40,9 und 57,7 Prozent lag. Die Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen dauerten im Jahr 2012 mit durchschnittlich 9,9 Monaten ungewöhnlich lange, derzeit sind es etwa elf Monate (Bundestagsdrucksache 17/14553, Antwort zu Frage 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – (in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2013, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals 2013 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die zehn wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen sowie für jedes dieser zehn Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele einen internationalen Flüchtlingsstatus, wie viele einen subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren – sowie schließlich die Verteilung von subsidiärem Schutz auf nationaler bzw. europäischer Rechtsgrundlage darstellen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie zuvor differenzieren)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im dritten Quartal 2013 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2013 bzw. im vorherigen Quartal 2013 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren sowie die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im dritten Quartal 2013 (bitte auch den Vergleichswert des vorherigen Quartals 2013 nennen) bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens), wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie werden weit überdurchschnittliche Verfahrensdauern etwa in Bezug auf afghanische, pakistanische und somalische Asylsuchende (im zweiten Quartal 2013 15 bis 19 Monate) gerechtfertigt?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten Quartal 2013 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen, die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen)?

5

a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

5

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen?

5

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens, überstellt?

5

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-II-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten Zeiträumen?

5

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

5

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung zuständig gewesen wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

5

g) Welche organisatorischen und verfahrenstechnischen Änderungen im Dublin-Verfahren hat das BAMF infolge der Neufassung der Dublin-II-Verordnung bereits vorgenommen bzw. sind in Planung (insbesondere hinsichtlich persönlicher Gespräche, der Informationsrechte und Garantien für Minderjährige, der neuen Rechtsschutzmöglichkeiten, der Regelungen zur Inhaftnahme usw.)?

5

h) Inwieweit trifft die Information der Fragesteller zu, dass Ungarn im Juli 2013 Dublin-Rücküberstellungen unter Hinweis auf Kapazitätsprobleme abgelehnt haben soll, wie haben die deutschen Behörden hierauf gegebenenfalls reagiert (bitte ausführen), und gibt es ähnliche Vorgänge in Bezug auf andere EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel Bulgarien oder Kroatien?

5

i) Welche praktischen Erfahrungen haben sich aus der Ende Juni 2013 verfügten Aufhebung des Erlasses vom 3. März 2006 ergeben, wonach in „Aufgriffsfällen“ grundsätzlich keine Bearbeitung der Asylanträge durch das BAMF erfolgen und stattdessen Abschiebungshaft beantragt werden sollte (bitte ausführen)?

5

j) Welche Angaben kann das BAMF zur durchschnittlichen Dauer eines Dublin-Verfahrens (soweit möglich bitte auch nach Mitgliedstaaten und nach Dauer bis zur Entscheidung des ersuchten Staates bzw. bis zur tatsächlichen Überstellung differenzieren) und zum aktuellen Stand bzw. zum Stand Ende 2012 und Ende 2011 machen?

5

k) Beinhaltet die monatlich in der Asylgeschäftsstatistik des BAMF bekannt gegebene Zahl noch offener Asylverfahren (Ende September 2013: 80 050, darunter 73 196 Erstanträge und 6 854 Folgeanträge) auch Verfahren, in denen die Frage der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland im Dublin-II-Verfahren noch nicht endgültig geklärt ist (bitte erläutern)?

6

Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2013 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen) nach § 14a Absatz 2 AsylVfG von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2013 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) wurden im dritten Quartal 2013 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2013 bzw. im vorherigen Quartal 2013 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2013 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2013 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/4627 zu Frage 7 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?

12

Wie viele Asylanhörungen gab es im dritten Quartal 2013 bzw. im vorherigen Quartal 2013 (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele davon wurden mit Hilfe der Bild- und Tonübertragung durchgeführt?

13

Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im dritten Quartal 2013?

14

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Juli, August, September, Oktober 2013 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

15

In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur aktuellen Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF, insbesondere im Bereich Asyl, und in welchem Umfang ungefähr kann derzeit die angestrebte Einheit von Asylanhörer und Entscheider nicht gewahrt werden (soweit relevant, bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren; die Fragesteller gehen davon aus, dass das BAMF zumindest ungefähre Einschätzungen hierzu machen kann, ansonsten wird um Darlegung gebeten, warum dies nicht möglich sein soll)?

16

Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im dritten Quartal gegenüber dem vorherigen Quartal entwickelt, wie hoch ist derzeit die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan), und wie bewertet es das BAMF, dass die sechsmonatige Regelvorgabe aus § 24 Absatz 4 AsylVfG bei diesen Asylsuchenden mit hoher Anerkennungschance fast um das Doppelte überschritten wird (10,6 Monate im zweiten Quartal 2013)?

17

Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Serbien und Mazedonien und anderen Ländern des Westbalkans, und wie wird die Entwicklung der nächsten Monate eingeschätzt?

18

Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Russland/Tschetschenien, wie wird die Entwicklung der nächsten Monate eingeschätzt, und was haben die in Bezug auf diese Personengruppe ergriffenen Maßnahmen bewirkt?

19

Inwieweit würde es das BAMF angesichts der steigenden Antragszahlen begrüßen, wenn die in der Europäischen Union einmalige gesetzliche Verpflichtung zur obligatorischen Einleitung von Widerrufsprüfverfahren drei Jahre nach der Anerkennung durch eine Gesetzesänderung zurückgenommen würde und hierdurch Kapazitäten für die Asylantragsprüfung frei würden (Wiederholung der insoweit unbeantwortet gebliebenen Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/14553; die Frage war nicht, ob das BAMF seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, sondern ob es eine Gesetzesänderung begrüßen würde, durch die Widerrufsverfahren in fünfstelliger Zahl pro Jahr entbehrlich würden, zumal es nur noch in einem geringen Umfang tatsächlich zu Widerrufen kommt)?

20

Werden durch deutsche Behörden beim Aufgriff an der Grenze oder im grenznahen Raum oder in Zusammenhang mit einem Asylverfahren personenbezogene Abfragen außer im Eurodac in weiteren europäischen Datenbanken vorgenommen, und wenn ja, zu welchen Anlässen, durch welche Behörden und in welchen Datenbanken?

Berlin, den 28. Oktober 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen