[Deutscher Bundestag Drucksache 18/342
18. Wahlperiode 24.01.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/189 –
Lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen, insbesondere der
Bundeswehr und der Bundespolizei
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Beihilfe ist eine eigenständige, ergänzende und beamtenrechtliche
Krankenfürsorge. Neben Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfängern sowie früheren Beamtinnen und Beamten können
weitere Personengruppen auf Grund spezialgesetzlicher Verweisungen einen
Beihilfeanspruch haben, zum Beispiel nach § 31 des Soldatengesetzes. Der
Beihilfeanspruch umfasst nach § 80 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) u. a.
die Erstattung der notwendigen und angemessenen Aufwendungen in
Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, zur Früherkennung von Krankheiten und für
Schutzimpfungen.
Die Rechtsverordnung zur Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-
und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) erfährt durch die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
vom 13. Juni 2013 weitere Konkretisierungen. Ehegattinnen, Ehegatten,
Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und Kinder von Beihilfeberechtigten
erhalten, sofern sie berücksichtigungsfähig sind, ebenfalls Beihilfeleistungen.
Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BBhV besteht auf Beihilfe ein Rechtsanspruch.
In der Praxis folgt aus dem Kostenerstattungsprinzip, dass die Beamtin oder der
Beamte eine Rechnung als Privatpatientin oder Privatpatient erhält, diese
begleicht und ihr oder ihm die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem
Beihilfebemessungssatz anschließend erstattet werden. Die BBhV verzichtet
weitgehend auf bindende Formvorschriften für das Antragsverfahren. Damit
soll „den Festsetzungsstellen die Möglichkeit gegeben werden, ein auf ihre
individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Verfahren zu gestalten“, § 51 Absatz 3
Satz 1 BBhVVwV.
Kommt es bei den Festsetzungsstellen zu längeren Bearbeitungszeiten,
bedeutet dies für die Beihilfeberechtigten, dass sie für entstandene Kosten – die
Zahlung von Medikamenten, der Arztbehandlung oder eines
Krankenhausaufenthaltes – in Vorlage treten müssen. Ärztliche Zahlungsfristen bedingen Mahnun-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Januar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/342 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegen, Mahngebühren und bei längeren Zeiträumen auch Inkassogebühren. Dies
kann für die Betroffenen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten, indem
diese ihre zinspflichtigen Dispositionskredite oder Darlehen in Anspruch
nehmen müssen. Viele Beihilfeberechtigte empfinden diese Verzögerungen und
ihre Folgen auch als Ausdruck mangelnder Wertschätzung seitens ihres
Dienstherrn. Des Weiteren kann dies bei den Beihilfeberechtigten – neben dem
bürokratischen Aufwand – zu sozialen Härten führen.
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beihilfeanträge der Bundeswehr,
kam es bereits im letzten Jahr über die lange Dauer der Bearbeitung zu
Beschwerden. Im August 2013 beliefen sich die Bearbeitungsrückstände auf
insgesamt ca. 70 000 unerledigte Beihilfeanträge, davon ca. 60 000 im Bereich
der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/14617).
Diese Bearbeitungsrückstände traten während des Prozesses der
Neustrukturierung der Bundeswehr auf. Die Staatssekretäre der Bundesministerien der
Verteidigung, der Finanzen und des Innern vereinbarten am 2. November 2012 die
Verlagerung von Aufgaben der Personalabrechnung sowie von
Abrechnungsaufgaben des künftigen Travel Managements der Bundeswehr von der
Wehrverwaltung in das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das
Bundesministerium des Inneren (BMI), um den Verwaltungsapparat durch
Zentralisierung zu optimieren. In der Folge wurde die Zuständigkeit für die Beihilfe am
1. Juli 2013 von der Wehrverwaltung in das BMF verlagert.
Ebenso wurden auch aus den Reihen der Bundespolizei zunehmend Fälle
bekannt, in denen es vorrangig bei den Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfängern zu unzumutbaren langen Bearbeitungszeiten und in diesem
Zusammenhang zu sozialen Härten gekommen ist (vgl. Polizeispiegel,
November 2013/47. Jahrgang).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beihilfeangelegenheiten der Bundeswehr werden seit dem 1. Juli 2013
durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) bearbeitet. Für den Bereich der Besoldungsempfänger liegt die
fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung der Beihilfe beim
Bundesverwaltungsamt (BVA).
Für den Bereich der Versorgungsempfänger liegt die fachliche Zuständigkeit für
die Bearbeitung der Beihilfe beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen (BADV).
Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen für den Bezugszeitraum 2013
erfolgt daher jeweils für die Zuständigkeiten (Bundesministerium der
Verteidigung [BMVg] – erstes Halbjahr, BMI/BMF – zweites Halbjahr).
Zu den Beihilfeangelegenheiten der Bundeswehr
1. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung der
Beihilfeanträge für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger sowie
für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten entwickelt (bitte
detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
In den ehemaligen Wehrbereichsverwaltungen Süd und West war die
Beihilfebearbeitung nicht nach Aktiven und Versorgungsempfängern getrennt. Es liegen
für beide Gruppen keine gesonderten Statistiken vor. Die nachfolgend
genannten statistischen Bearbeitungszeiten der Wehrbereichsverwaltungen Süd und
West stellen Durchschnittswerte für die Beihilfebearbeitung beider Gruppen dar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/342Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Besoldungs- und
Versorgungsempfänger haben sich im ersten Halbjahr 2013 für den Geschäftsbereich
des BMVg wie folgt entwickelt (in Arbeitstagen):
* (Wehrbereichsverwaltungen Nord und Ost): Die Bearbeitungszeiten bei den Beihilfestellen der Wehrbereichsverwaltung Nord in Hannover und
Ost in Strausberg, die beide ausschließlich für die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der aktiven Beschäftigten zuständig waren, bewegten
sich im 1. Halbjahr 2013 in den Grenzen der üblichen Bearbeitungszeiten von 9 bis höchstens 15 Arbeitstagen.
Für das zweite Halbjahr 2013 haben sich die durchschnittlichen
Bearbeitungszeiten für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger in den Geschäftsbereichen
des BMI und BMF wie folgt entwickelt (in Arbeitstagen):
1. Halbjahr 2013
(Bereich BMVg)
Wehrbereichsverwaltung Süd
Wehrbereichsverwaltung West
Wehrbereichsverwaltung Nord*
Wehrbereichsverwaltung Ost*
Januar 2013 24,5 14,6
Februar 2013 24,2 17,9
März 2013 21,9 18,2
April 2013 19,2 20,3
Mai 2013 21,7 21,1
Juni 2013 27,8 24,0
2. Halbjahr 2013
(Bereich BMI)
Wehrbereichsverwaltung Süd
(Aktive BMVg)
Wehrbereichsverwaltung West
(Aktive BMVg)
Wehrbereichsverwaltung Nord
(Aktive BMVg)
Wehrbereichsverwaltung Ost
(Aktive BMVg)
Juli 2013 35 27 11 16
August 2013 33 24 10 19
September 2013 32 21 12 7
Oktober 2013 15 15 11 11
November 2013 12 14 7 10
Dezember 2013 14 11 7 11
2. Halbjahr 2013
(Bereich BMF)
Wehrbereichsverwaltung Süd
(Versorgungsempf.
BMVg)
Wehrbereichsverwaltung West
(Versorgungsempf.
BMVg)
Anmerkungen
Juli 2013 (32.KW) 32 27
August 2013 (36.KW) 31 27
September 2013 (40.KW) 32 22
Oktober 2013 (45.KW) 33 10
November 2013 (49.KW) 29 9
Dezember 2013 (52.KW) 16 10
Drucksache 18/342 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Wird in diesen Bearbeitungszeitraum auch die Zeit seit dem Eingang des
Beihilfeantrages mit eingerechnet oder nur die reine Bearbeitungszeit?
b) Wenn es sich nur um die reine Bearbeitungszeit handelt, wie viel Zeit
verging in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich zwischen
Antragseingang und Bearbeitungsbeginn?
Die Bearbeitungszeiten wurden/werden in allen drei Geschäftsbereichen ab
Eingang des Beihilfeantrags in der Beihilfefestsetzungsstelle ermittelt.
c) Gibt es hinsichtlich des Bearbeitungsbeginnes Unterschiede im Hinblick
auf die einzelnen Formen der Beantragung (Fax, E-Mail, Briefpost,
Hauspost, persönliche Einreichung)?
Nein.
d) Wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
2. Wie viele Beihilfeanträge sind derzeit seit mehr als zwei Wochen nach
Eingang des Beihilfeantrages noch unbearbeitet (bitte nach
Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
Bis wann sollen die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge auf die normale
Dauer von neun bis fünfzehn Tagen reduziert werden?
Anzahl:
Anmerkung:
Bereich BMI ist zuständig für die Beihilfeanträge von aktiven
Beihilfeberechtigten des BMVg, BMF für Versorgungsempfänger des BMVg.
Reduzierung:
Für den Bereich der Besoldungsempfänger wird die maximale
Bearbeitungsdauer von 15 Arbeitstagen seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten (siehe
auch Antwort zu den Fragen 1 und 3c).
Im Bereich der Versorgungsempfänger bei der ehemaligen
Wehrbereichsverwaltung West werden derzeit Beihilfeanträge bereits in weniger als durchschnittlich
15 Arbeitstagen bearbeitet. Dieser Wert soll in Kürze auch für den Bereich der
ehemaligen Wehrbereichsverwaltung Süd erreicht und mittelfristig auch in
beiden Bereichen dauerhaft gehalten werden.
Wehrbereichsverwaltung Süd
Wehrbereichsverwaltung West
Wehrbereichsverwaltung Nord
Wehrbereichsverwaltung Ost
Bereich BMI – – – –
Bereich BMF 17 027* 9 604*
* Die Zahlen dokumentieren den Bestand offener Beihilfeanträge am Ende der 52. KW 2013.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3423. Welche personellen und strukturellen Maßnahmen wurden wann im
Rahmen der Neustrukturierung der Bundeswehr seitens der Wehrverwaltung
und des BMF seit der Ressortvereinbarung zur Verlagerung der Beihilfe von
der Wehrverwaltung in das BMF vom 2. November 2012 ergriffen?
Anmerkung:
Mit der Aufgabenverlagerung zum 1. Juli 2013 hat auch das BVA eine neue
Struktur zur besseren Integration der Aufgaben der außer Dienst gestellten
Wehrbereichsverwaltungen (WBVen) eingenommen. Beihilfeanträge wurden ab
Juli 2013 an insgesamt acht Standorten bearbeitet. Ziel des BVA ist eine
standortübergreifende gleichmäßige und auskömmliche Bearbeitung. Vor diesem
Hintergrund muss die Bearbeitungszeit auch standortübergreifend betrachtet
werden.
a) Welche Auswirkungen hatten diese personellen und strukturellen
Maßnahmen auf die Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge?
Im Bereich des BMVg gab es geringfügige nachteilige Auswirkungen durch die
oben beschriebene Trennung. Die erforderlichen Maßnahmen (Trennung der
Akten, entsprechende Umstellung der IT und Umzüge) führten dazu, dass an
einigen Arbeitstagen keine oder nur eine eingeschränkte Beihilfebearbeitung
möglich war. Auch war die telefonische Erreichbarkeit dadurch eingeschränkt.
Für den Bereich des BMF ist die Reduzierung der Bearbeitungszeiten in der
Tabelle zum zweiten Halbjahr BMF zu Frage 1 dargestellt.
Bereich BMVg Bereich BMF
Generelle,
übergreifende
Maßnahmen
Organisatorische und räumliche
Trennung der Beihilfebearbeitung für Aktive
und für Versorgungsempfänger, für
letztere die Aufteilung in die Beihilfestellen
in Düsseldorf (WBV West) und Stuttgart
(WBV Süd).
A. Strukturelle Maßnahmen:
1. Bevorzugte Bearbeitung von
Beihilfeanträgen mit einem Gesamtvolumen von
mehr als 2 500 Euro
2. Abschlagszahlungen für Beihilfeanträge mit
einem Gesamtvolumen von 1 000 Euro bis
2 500 Euro
3. Risikoorientierte Beihilfebearbeitung für
Beihilfeanträge mit einem Gesamtvolumen von
weniger als 1 000 Euro.
B. Personelle Maßnahmen:
Verstärkung der Beihilfefestsetzungsstellen
durch insgesamt 48 Arbeitskräfte (AK)
1. Bereich WBV Süd – 20 AK
2. Bereich WBV West – 28 AK
Wehrbereichsverwaltung Süd
siehe oben Abgabe von ca. 12 000 Beihilfeanträgen
(5 000 Beihilfeakten) zur Bearbeitung an die
ehem. WBV West (11-12/2013)
Wehrbereichsverwaltung West
siehe oben Vorübergehende personelle Verstärkung durch
10 AK der PBeaKK (08-12/2013)
Wehrbereichsverwaltung Nord
entfällt
Wehrbereichsverwaltung Ost
entfällt
Drucksache 18/342 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm BVA liegt die Bearbeitungszeit des einzelnen Antrags aufgrund eines
umfangreichen Maßnahmenpakets des BVA (siehe auch Antwort zu Frage 3c) seit
Oktober 2013 durchgängig zwischen zwei und 15 Arbeitstagen.
b) Wurden anschließend, mit Bekanntwerden der verzögerten
Bearbeitungsdauer, personelle oder organisatorische Veränderungen
vorgenommen, um die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge weiter zu verkürzen?
Ja, siehe Antwort zu Frage 3 und Frage 3c.
c) Wenn ja, welche?
Das BMVg hatte bereits vor der Aufgabenverlagerung zum 1. Juli 2013 ein
kompaktes Bündel von Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehörte vor allem die
Gewinnung und Einarbeitung von neuem Personal, Mehrarbeit (auch an
Samstagen), Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften, gegenseitige Unterstützung
der Beihilfestellen, Unterstützung durch Büropersonal, Einsatz von
studentischen Hilfskräften.
Das BMF hat unmittelbar nach Übernahme der Beihilfebearbeitung zum
1. Juli 2013 Kontakt zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hergestellt. Von
dort wurden ab August 2013 vorübergehend zehn Aushilfskräfte (AK) in
Düsseldorf zur Aushilfe bereitgestellt. Dadurch konnten die dortigen
Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Ferner haben BMFund BMVg vereinbart, zur
Gewährleistung von Abschlagszahungen an Beihilfeberechtigte weitere Mitarbeiter
vorübergehend zur Verfügung zu stellen.
Zur Konsolidierung der Bearbeitungszeiten haben BMF und BMVg vereinbart,
dass BMVg ab Oktober 2013 insgesamt 48 AK zusätzlich zur Verfügung stellt.
Von den 48 AK sind insgesamt 14 AK für die haushaltsrechtlich
vorgeschriebene Vier-Augen-Prüfung vorgesehen, so dass der direkten Beihilfebearbeitung
34 AK zur Verfügung stehen. Davon haben zum 1. Januar 2014 28 AK ihren
Dienst aufgenommen; weitere werden in Kürze folgen. Da diese AK zunächst
für Beihilfeaufgaben ausgebildet werden mussten, werden sich die personellen
Verstärkungen erst ab dem Frühjahr 2014 auswirken.
Zur schnelleren Bearbeitung wurde ab August 2013 die risikoorientierte
Beihilfebearbeitung für Beihilfeanträge mit einem Gesamtvolumen von weniger als
1 000 Euro angeordnet.
Im Bereich des BMI hat das BVA neben der Einführung eines stringenten
Rückstandsmanagements und -controllings zur Steuerung die bereits vor der
Aufgabenübernahme aus dem Bereich der Bundeswehrverwaltung bestehende
Beihilfestelle in Köln temporär zu Lasten anderer Fachaufgaben des BVA personell
verstärkt, um die bisherigen WBV-Standorte bei dem Abbau der Rückstände zu
unterstützen. Mehrere tausend Akten/Anträge wurden nach Köln verlagert.
Zwischen sämtlichen Standorten wurde wöchentlich ein Ausgleich in der
Antragsbelastung herbeigeführt, um bundesweit eine zeitnahe Bescheidung der ältesten
Anträge bzw. der Anträge mit hohen Summen zu gewährleisten. Auf freiwilliger
Basis wurde für alle BVA-Beihilfestandorte Mehrarbeit ermöglicht. Mehrarbeit
ist dabei auch in den neuen Außenstellen des BVA (ehemalige WBV-Standorte)
geleistet worden. Vorübergehend haben zudem zusätzlich Beschäftigte aus dem
Geschäftsbereich BMI beim Abbau der Rückstände unterstützt. Schließlich
wurden temporäre Personalverstärkungen (Einsatz von Zeitarbeitskräften und
Personal Vivento) vorgenommen.
Zur Konsolidierung der Bearbeitungszeiten haben BMI und BMVg vereinbart,
dass seitens BMVg für diesen Bereich insgesamt zehn AK zusätzlich zur
Verfügung gestellt werden. Davon haben bereits vier AK ihren Dienst aufgenommen.
Da weitere AK noch gewonnen und für Beihilfeausgaben ausgebildet werden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/342müssen, werden sich die personellen Verstärkungen erst ab dem Frühjahr 2014
auswirken
d) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 3b und 3c wird verwiesen.
e) Erfolgt eine prioritäre Bearbeitung zum Beispiel für Beamte des
einfachen Dienstes, mittleren Dienstes, chronisch Kranke bzw.
Pensionärinnen und Pensionäre mit Mindestruhegehalt?
Für das BMVg gilt im Bereich der Versorgungsempfänger seit dem
Kalenderjahr 2008 eine prioritäre Bearbeitung bei geltend gemachten Aufwendungen von
mehr als 2 500 Euro unabhängig vom Status oder Einkommen des einzelnen
Beihilfeberechtigten.
Während der verlängerten Bearbeitungszeiten für Versorgungsempfänger des
BMVg erfolgt die prioritäre Bearbeitung aktuell in Abstimmung zwischen BMF
und BMVg nach folgenden Vorgaben:
1. Bevorzugte Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit einem Gesamtvolumen
von mehr als 2 500 Euro
2. Abschlagszahlungen für Beihilfeanträge mit einem Gesamtvolumen von
1 000 Euro bis 2 500 Euro
3. Risikoorientierte Beihilfebearbeitung für Beihilfeanträge mit einem
Gesamtvolumen von weniger als 1 000 Euro.
Ansonsten entscheiden die Festsetzungsstellen im Bereich des BMF bei
verlängerten Beihilfebearbeitungszeiten selbständig über geeignete Maßnahmen für
eine prioritäre Bearbeitung. Hierzu zählen insbesondere:
● Interne Personalverstärkungen
● Anordnung von Mehrarbeit an Wochenenden
● Bevorzugte Bearbeitung von Beihilfeanträgen von chronisch kranken
Personen, die Medikamente sofort bezahlen müssen
● Bevorzugte Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit besonders hohen
Aufwendungen
● Aushilfe durch andere Festsetzungsstellen.
Im Bereich des BMI wird die bereits vor der Aufgabenübertragung für den
Bereich der Versorgungsempfänger bestehende Regelung nunmehr auch bei den
Aktiven durch das BVA durchgeführt. Anträge mit besonders hohen
Antragssummen (2 500 Euro und höher) werden bevorzugt bearbeitet. Eine bevorzugte
Bearbeitung von Anträgen bestimmter Personengruppen erfolgt nicht.
f) Wenn ja, seit wann, und für welche Beihilfeberechtigten?
Auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen.
g) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 3e und 3f wird verwiesen.
Drucksache 18/342 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Wie viel Personal ist aktuell jeweils mit der Bearbeitung von
Beihilfeanträgen betraut (bitte nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
(Sämtliche Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2013)
a) Sind die geschaffenen Kapazitäten nach Auffassung der
Bundesregierung ausreichend?
Im Bereich des BMF müsste mit den für das BADV zur Verfügung gestellten
weiteren 48 AK die personelle Ausstattung für eine ordnungsgemäße
Geschäftserledigung ausreichen, sofern die Zahl der zu erledigenden Geschäftsfälle nicht
ansteigt und eine wirksame IT-Unterstützung gewährleistet ist.
Dies gilt gleichermaßen für den Bereich des BMI mit den zusätzlich zur
Verfügung gestellten zehn AK für das BVA.
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen.
5. Erfolgt eine automatisierte Bearbeitung der Beihilfeanträge mit
entsprechenden zeitsparenden Softwareprogrammen?
a) Wenn ja, welche Programme werden eingesetzt, wodurch zeichnen diese
sich aus, und seit wann werden sie zur Bearbeitung verwendet?
Für den Bereich des BMF erfolgt die Bearbeitung der Beihilfeanträge zurzeit in
den ehemaligen WBVen Süd und West mit dem bundeswehreigenen IT-System
BABSy. Im Geschäftsbereich des BMF wird das IT-System ABBA verwendet.
Derzeit wird im Beihilfebereich des BADV ein neues elektronisches
Beihilfesystem (eBiV) eingeführt. Dieses zeichnet sich durch eine durchgehend digitale,
medienbruchfreie und workflowgesteuerte Vorgangsbearbeitung vom
Posteingang bis zur Archivierung aus. Die Einführung von eBiV im BADV (ohne
ehemalige WBV) soll im Wesentlichen bis Mitte 2014 abgeschlossen sein.
Für den Bereich des BMI erfolgt die Bearbeitung der Beihilfeanträge mit
automatisierten Programmen. Im BVA ist seit dem Jahr 2000 das Programm
„ABBA“ im Einsatz. Im Bereich der Bundeswehr wird auch hier das
Fachverfahren BABSy eingesetzt. Geplant ist, künftig nur noch eine Fachanwendung
einzusetzen, um Synergieeffekte zu erzielen.
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen.
Wehrbereichsverwaltung Süd
Bereich
BMI
17 Personen
(entspricht 15,33
Vollzeitäquivalente)
Bereich
BMF
86 Personen
(entspricht 79,64
Vollzeitäquivalente)
105 Personen
(entspricht 99
Vollzeitäquivalente)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3426. Wie viele Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren
Beihilfeanträge sich auf einen Rechnungsbetrag zwischen 1 000 und 2 500
Euro belaufen, haben gemäß der Entscheidung von 5. August 2013 (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/14777) Abschlagszahlungen erhalten (bitte
prozentual nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
Anmerkung:
Damit wurde nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bei rund 22 000
Beihilfeanträgen von Versorgungsempfängern eine Abschlagszahlung geleistet.
a) In welchem Zeitraum wurden diese Abschlagszahlungen ausgezahlt?
Die vorgenannten Werte beruhen auf Daten, die bis zum 16. Dezember 2013
erfasst wurden. Abschlagszahlungen wurden gewährt,
● im Bereich der ehemaligen WBV Süd ab 12. August 2013,
● im Bereich der ehemaligen WBV West ab 2. September 2013.
b) Bei wie vielen Beihilfeanträgen mit einem Rechnungsbetrag zwischen
1 000 und 2 500 Euro wurden Abschlagszahlungen nicht gewährt, und
warum nicht?
Es wurden keine entsprechenden Bearbeitungsdaten erfasst.
7. Wie viele Beihilfeanträge von Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger mit Rechnungsbeträgen unterhalb von 1 000 Euro wurden
gemäß der Entscheidung von 19. August 2013 (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14777) mit einem beschleunigten risikoorientierten Prüfverfahren
bearbeitet (bitte prozentual nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
Es wurden keine entsprechenden Bearbeitungsdaten erfasst.
a) Wie unterscheidet sich das beschleunigte risikoorientierte Prüfverfahren
gegenüber dem vorherigen Prüfverfahren?
Die risikoorientierte Prüfung beruht auf einer Analyse der Kostenarten
hinsichtlich Kostenintensität und Fehlerträchtigkeit. Die Prüfung der eingereichten
Rechnungen beruht auf besonders risikobehafteten, d. h. auf die
kostenintensiven und fehlerträchtigen Kostenarten:
1. Die Kostenarten in der ersten (roten) Kategorie sind auf jeden Fall einer
Vollprüfung zu unterziehen.
2. Bei den in der zweiten (blauen) Kategorie eingeordneten Kostenarten soll die
Prüfung auf einzelne, genau beschriebene Punkte beschränkt werden.
3. Bei den in der dritten (weißen) Kategorie eingeordneten Kostenarten sind die
Rechnungen keiner besonderen Prüfung zu unterziehen. Bei der Kategorie
weiß ist davon auszugehen, dass hier Wissen und Praxis erfahrener
Beihilfefestsetzer für die korrekte Bearbeitung der Belege ausreichen. Die hier
eingeordneten Kostenarten bergen geringe Fehlerquellen in sich und/oder sind
nicht kostenintensiv.
Wehrbereichsverwaltung Süd
Wehrbereichsverwaltung West
Wehrbereichsverwaltung Nord
Wehrbereichsverwaltung Ost
Bereich BMF 18,46 Prozent 3,99 Prozent
Drucksache 18/342 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der
beschleunigten risikoorientierten P Prüfverfahren seit dem 19. August 2013
entwickelt (bitte detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen
aufschlüsseln)?
Es wurden keine Daten zu den Bearbeitungszeiten von Anträgen erfasst, die im
risikoorientierten Prüfverfahren bearbeitet wurden. Als gesichert gilt, dass die
Einführung der beschleunigten risikoorientierten Prüfung bei beiden
ehemaligen Bundeswehrstandorten zu einer spürbaren Entlastung geführt hat.
Für den Bereich des BMF ist die Reduzierung der Bearbeitungszeiten in der
Tabelle zum zweiten Halbjahr BMF zu Frage 1 dargestellt.
c) Wie viele Beihilfeanträge von Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfängern mit Rechnungsbeträgen unterhalb von 1 000 Euro
wurden nicht mit einem Prüfverfahren seit dem 19. August 2013
entwickelt (bitte detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen
aufschlüsseln)?
Es wurden keine entsprechenden Bearbeitungsdaten erfasst.
8. Wurden in den letzten zwölf Monaten Untätigkeitsklagen in Bezug auf die
Bearbeitungsdauer erhoben?
a) Wenn ja, um wie viele Untätigkeitsklagen handelt es sich?
Es wurden in den letzten zwölf Monaten keine Untätigkeitsklagen in Bezug auf
die Bearbeitungsdauer erhoben.
b) Wenn ja, welchen Verfahrensausgang haben diese Untätigkeitsklagen
genommen?
Auf die Antwort zu Frage 8a wird verwiesen.
9. Welche Bearbeitungszeit ist nach Auffassung der Bundesregierung noch
angemessen (bitte Arbeitstage angeben)?
Nach allgemeiner Erfahrung haben ärztliche und zahnärztliche Liquidationen in
aller Regel Zahlungsziele von ca. vier Wochen. Da nach der BBhV nur noch
Kopien der Rechnungsbelege erforderlich sind und somit die Aufwendungen
gleichzeitig bei der Beihilfestelle und der Versicherung eingereicht werden
können, sind Bearbeitungszeiten bis zu 15 Arbeitstagen durchaus zumutbar.
10. Welche personellen und organisatorischen Maßnahmen werden aktuell
ergriffen, um die Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen zu reduzieren?
Auf die Antwort zu den Fragen 3b und 3e wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/342Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beihilfeangelegenheiten der Bundespolizei werden durch das BMI und das
BMF bearbeitet. Für den Bereich der Besoldungsempfänger liegt die fachliche
Zuständigkeit für die Bearbeitung der Beihilfe bei der Bundespolizei. Für den
Bereich der Versorgungsempfänger liegt die fachliche Zuständigkeit für die
Bearbeitung der Beihilfe beim BADV und den Bundesfinanzdirektionen.
Zu den Beihilfeangelegenheiten der Bundespolizei
11. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung der
Beihilfeanträge für Beihilfeberechtigte bei der Bundespolizei, hier insbesondere
bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, deren
Beihilfeanträge von den Bundesfinanzdirektionen bearbeitet werden, nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten entwickelt
(bitte detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen
aufschlüsseln)?
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten haben sich für die Besoldungs- und
Versorgungsempfänger in den Geschäftsbereichen des BMI und BMF wie folgt
entwickelt (in Arbeitstagen):
a) Wird in diesen Bearbeitungszeitraum auch die Zeit seit dem Eingang des
Beihilfeantrages mit eingerechnet oder nur die reine Bearbeitungszeit?
b) Wenn es sich nur um die reine Bearbeitungszeit handelt, wie viel Zeit
verging in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich zwischen
Antragseingang und Bearbeitungsbeginn?
Die Bearbeitungszeiten werden jeweils ab Eingang des Beihilfeantrags in der
Beihilfefestsetzungsstelle ermittelt.
2013 Aktive Versorgungsempfänger
Januar 2013 13,1 12,9
Februar 2013 17,9 15,5
März 2013 19,9 14,8
April 2013 19,1 11,0
Mai 2013 24,1 12,7
Juni 2013 28,4 11,5
Juli 2013 17,5 10,5
August 2013 14,8 12,0
September 2013 11,1 11,6
Oktober 2013 13,3 9,6
November 2013 13,5 8,1
Dezember 2013 13,4 5,4
Drucksache 18/342 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Wie viele Beihilfeanträge sind derzeit seit mehr als zwei Wochen nach
Eingang des Beihilfeantrages noch unbearbeitet (bitte nach
Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 11a und 11b wird verwiesen.
d) Gibt es hinsichtlich des Bearbeitungsbeginnes Unterschiede im Hinblick
auf die einzelnen Formen der Beantragung (Fax, E-Mail, Briefpost,
Hauspost, persönliche Einreichung)?
e) Wenn ja, welche?
Nein.
12. Sind personelle Veränderungen geplant, um die Bearbeitungszeit der
Beihilfeanträge zu verkürzen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Im Bereich des BMF sind keine Veränderungen vorgesehen, da die
Bearbeitungszeiten derzeit bei allen Festsetzungsstellen durchschnittlich unter zehn
Arbeitstagen (Ausnahme BFD Südwest – 13 Tage) liegen.
Die Bundespolizei beabsichtigt, einen zusätzlichen Beihilfefestsetzer
einzustellen.
13. Wurden organisatorische Veränderungen vorgenommen, um die Dauer der
Bearbeitungszeit zu reduzieren bzw. um soziale Härten zu vermeiden, und
erfolgt hier eine prioritäre Bearbeitung zum Beispiel für chronisch Kranke
bzw. Pensionäre mit Mindestruhegehalt?
a) Wenn ja, welche?
Für den Bereich des BMF siehe Antwort zu Frage 3e.
Im Bereich der Bundespolizei werden Beihilfeanträge mit einer Antragshöhe
von 1 500 Euro sofort bearbeitet.
b) Wenn ja, seit wann, und für welche Beihilfeberechtigten?
Für den Bereich des BMF siehe Antwort zu Frage 3e.
c) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 3e und 13b wird verwiesen.
14. Wie viel Personal ist aktuell jeweils mit der Bearbeitung von
Beihilfeanträgen betraut (bitte nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
Bereich BMI 21 Personen
Bereich BMF Personalzahlen zur Bearbeitung des Personenkreises
„Bundespolizei“ werden nicht gesondert erfasst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/342a) Sind die geschaffenen Kapazitäten nach Auffassung der
Bundesregierung ausreichend?
Ja.
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 14a wird verwiesen.
15. Erfolgt eine automatisierte Bearbeitung der Beihilfeanträge mit
entsprechenden zeitsparenden Softwareprogrammen?
a) Wenn ja, welche Programme werden eingesetzt, wodurch zeichnen sich
diese aus, und seit wann werden sie zur Bearbeitung verwendet?
Die Beihilfebearbeitung im Geschäftsbereich des BMF erfolgt zurzeit noch mit
dem bewährten Beihilfebearbeitungsprogramm ABBA, das Ende der 90er-Jahre
eingeführt wurde. Dieses Programm ist vollständig überarbeitet und unter dem
Namen eBiV (elektronische Beihilfebearbeitung in der Verwaltung) Anfang
Dezember 2013 im BADV eingeführt worden. Dieses zeichnet sich durch eine
durchgehend digitale, medienbruchfreie und workflowgesteuerte
Vorgangsbearbeitung vom Posteingang bis zur Archivierung aus (siehe Antwort zu Frage 5a).
Im Bereich der Bundespolizei wird seit 2002 die Bearbeitungssoftware ABBA
eingesetzt. Diese Software ermöglicht
● einheitliche Abrechnungsbescheide,
● Zeitersparnis durch automatisierte Berechnung,
● schneller Zugriff auf alle Daten durch zentrale Datenbank,
● schnelle Zahlungsabwicklung, da automatisierte Erstellung der
Auszahlungsbelege und Nutzung der elektronischen Schnittstelle zur Bundeskasse.
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen.
16. Wie viele Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren
Beihilfeanträge sich auf einen Rechnungsbetrag zwischen 1 000 und
2 500 Euro belaufen, haben Abschlagszahlungen erhalten (bitte
prozentual nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)?
a) In welchem Zeitraum wurden diese Abschlagszahlungen ausgezahlt?
b) Bei wie vielen Beihilfeanträgen mit einem Rechnungsbetrag zwischen
1 000 und 2 500 Euro wurden Abschlagszahlungen nicht gewährt, und
warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
Bereich BMF Abschlagszahlungen wurden nur für den Bereich der
ehemaligen Wehrbereichsverwaltungen Süd und West angeordnet.
Bei den übrigen Beihilfefestsetzungsstellen waren ähnliche
Maßnahmen aufgrund der durchschnittlichen
Bearbeitungszeiten nicht erforderlich.
Drucksache 18/342 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Wurden in den letzten zwölf Monaten Untätigkeitsklagen in Bezug auf die
Bearbeitungsdauer erhoben?
a) Wenn ja, um wie viele Untätigkeitsklagen handelt es sich?
Es wurden in den letzten zwölf Monaten keine Untätigkeitsklagen in Bezug auf
die Bearbeitungsdauer erhoben.
b) Wenn ja, welchen Verfahrensausgang haben diese Untätigkeitsklagen
genommen?
Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen.
18. Bis wann sollen die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge auf die
normale Dauer von neun bis 15 Tagen reduziert werden?
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der Beihilfestellen im
Geschäftsbereich des BMF liegen derzeit in diesem Bereich.
Für die Bundespolizei sollen mit der Einstellung des zusätzlichen
Beihilfefestsetzers die Zeiten von neun bis 15 Tagen zur Abrechnung der Beihilfeanträge
über das gesamte Jahr erreicht werden. Die Schwankungen der Antragszahlen,
sehr starker Anstieg jeweils zum Quartalsbeginn, können ebenfalls abgefangen
werden.
19. Welche zusätzlichen personellen und strukturellen Maßnahmen werden
aktuell ergriffen, um die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge weiter zu
reduzieren?
Auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 wird verwiesen.
20. Gibt es bereits Pläne, die Beihilfegewährung durch die Einführung von so
genannten Beihilfekarten für Beschäftigte und Versorgungsempfänger zu
vereinfachen, um finanzielle und soziale Härten insbesondere bei
kostenintensiven Krankenhausbehandlungen durch Abtretung der
Beihilfeansprüche an die Krankenhäuser und die behandelnden Ärzte zu vermeiden?
a) Wenn ja, um welche Pläne handelt es sich, und bis wann sollen sie
umgesetzt werden?
Die Frage, ob im Beihilferecht des Bundes eine Direktabrechnung bei besonders
kostenintensiven Leistungen, insbesondere bei Krankenhausbehandlungen,
ausgebaut werden soll, wird derzeit geprüft. Gegenstand der Prüfung ist auch, wie
eine eventuelle Direktabrechnung praktisch ausgestaltet werden kann.
Das Ergebnis der Prüfungen und ein eventueller Zeithorizont für die praktische
Umsetzung lassen sich derzeit noch nicht absehen.
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/342Beihilfebearbeitung für andere Bundesbeihilfeberechtigte
21. Welche weiteren Fälle von Bundesbeihilfeberechtigten mit mehr als zwei
Wochen durchschnittlicher Bearbeitungsdauer in den letzten zwölf
Monaten sind der Bundesregierung bekannt?
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten innerhalb der Bundesregierung
liegen grundsätzlich unter bzw. im Bereich von 15 Arbeitstagen.
a) Worauf ist die verzögerte Bearbeitung jeweils zurückzuführen?
Punktuell längere Bearbeitungszeiten über den Jahreswechsel und vor der
Sommerurlaubsperiode sind auf Grund der langjährigen Erfahrungen eher normal, da
in diesen Zeiträumen regelmäßig ein wesentlich höherer Antragseingang auf
erhöhte urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten der Bearbeiter trifft.
b) Welche Maßnahmen wurden jeweils zur Behebung der
Bearbeitungsrückstände ergriffen oder sollen zukünftig ergriffen werden?
Auf diese punktuellen Spitzen in den Bearbeitungszeiten wird zum Teil mit
personeller Verstärkung, aber auch mit arbeitsorganisatorischen Maßnahmen und
Weiterentwicklungen der genutzten Software reagiert.
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ISSN 0722-8333]