[Deutscher Bundestag Drucksache 18/705
18. Wahlperiode 05.03.2014
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. März 2014
übermittelt und mit Schreiben vom 11. März 2014 korrigiert.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/433 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen
Berichterstattung wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die
Anerkennungsquote bei tatsächlich inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als
die offiziellen Zahlen vermuten lassen: Die so genannte bereinigte
Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag in den
ersten drei Quartalen des Jahres 2013 im Durchschnitt zwischen 36,1 und
46,5 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge z. B. aus Serbien inzwischen zu
nahezu 100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen Anerkennungen durch
die Gerichte: Im Jahr 2012 erwiesen sich über 13 Prozent der Klagen gegen
ablehnende Asylbescheide als begründet, bei Asylsuchenden aus Afghanistan,
Iran oder Pakistan lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren zuletzt sogar bei
etwa 40 Prozent.
Bei einem Fünftel bis einem Viertel aller Asylsuchenden begründet das BAMF
seine Ablehnung damit, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU)
für die Asylprüfung zuständig sei, 2013 betraf dies vor allem Polen. Die
erhebliche Differenz zwischen der Zahl der Zustimmungen zur Übernahme aus
Deutschland und der Zahl der tatsächlichen Überstellungen (2012: 8 249 zu
3 037) weist darauf hin, dass viele Betroffene sich entweder erfolgreich auf
gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung wehren – wegen erheblicher
Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund
individueller Besonderheiten – oder aber, dass sie im Zweifelsfall lieber „untertauchen“
als gegen ihren Willen in ein Land überstellt zu werden, in dem sie ein unfaires
Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder sogar
eine Inhaftierung fürchten müssen. Das geltende Dublin-II-System produziert
somit eine große Zahl von rechtlosen, illegalisierten Schutzsuchenden und
erreicht damit gerade nicht, dass alle Asylsuchende in der EU Zugang zu einem
fairen Asylverfahren erhalten. Innerhalb des BAMF werden für die zum Teil
sehr aufwändigen Dublin-II-Verfahren Personalressourcen gebunden, die
weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten.
Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung –
immer häufiger gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen
Asylsuchenden angehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und
begründen soll. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen
Glaubwürdigkeit des individuellen Asylvortrags wird diese Identität zwischen Anhörer und
Entscheider auch vom BAMF angestrebt. In der Praxis ist dies momentan
jedoch häufig nicht der Fall, nur bei der Gruppe besonders vulnerabler
Antragsteller (Traumatisierte, unbegleitete Minderjährige, Menschenhandelsopfer
usw.) wird die Personenidentität zu rund 95 Prozent gewahrt. Bei syrischen
Asylsuchenden ist dies nur zu 50 Prozent der Fall, in Bezug auf die
Westbalkanstaaten ebenfalls nur zu 60 Prozent und bei afghanischen Asylsuchenden
zu 70 bis 75 Prozent. Auch der Bundesregierung sind diese Zahlen offenbar
unangenehm. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
18/127 hatte sie zu Frage 15 noch behauptet, selbst ungefähre Einschätzungen
hierzu seien dem BAMF nicht möglich. Erst nach einer Beschwerde der Ersten
Parlamentarischen Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen
Bundestag gab das Bundesministerium des Innern dann die oben genannten
Werte bekannt. Fachanwalt Reinhard Marx hat laut „die tageszeitung“ vom
13. Dezember 2013 (
www.taz.de/Asylverfahren-in-Deutschland/!129273/) den
Eindruck, dass nach seiner eigenen Erfahrung und Gesprächen mit Kollegen
die Identität von Anhörer und Entscheider „eher die Ausnahme“ ist.
Eine Möglichkeit zur Optimierung der Arbeitskapazitäten im BAMF
angesichts gestiegener Asylzahlen wäre, auf massenhafte Widerrufsverfahren zu
verzichten. Im Zeitraum 2005 bis 2010 gab es fast ebenso viele Asylwiderrufe
(38 500) wie -anerkennungen (41 000). Im Jahr 2012 wurden gut 10 000
Widerrufsverfahren betrieben, nur noch in jedem 20. Fall kommt es dabei zu einer
Aberkennung des zuvor gewährten Flüchtlingsstatus. Für die Betroffenen –
politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren sehr
belastend und für Behörden und Gerichte arbeitsaufwändig. In der EU sieht nur
Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen in jedem Fall nach drei Jahren
ohne konkreten Anlass vor.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2012 im
Durchschnitt ein knappes halbes Jahr. Nachdem die Verfahrensdauer infolge
größerer Asylzahlen auf neun Monate gestiegen war, sank sie im dritten
Quartal 2013 wieder auf 6,6 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit
geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die
Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen und vorgezogener
Entscheidungen bedeutend kürzer und beträgt etwa zwei Monate. Umso länger dauern
die Verfahren bei Flüchtlingen aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen,
im dritten Quartal 2013 waren es etwa 14 bis 18 Monate bis zu einer
Entscheidung bei den Herkunftsländern Afghanistan, Pakistan und Somalia.
Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland
eingereist sind, ist über die letzten Jahre relativ stabil geblieben, im dritten Quartal
2013 waren es zuletzt 1 022 Personen. Der durch die Aussetzung der
Überstellungen nach Griechenland oftmals beschworene „Pull-Effekt“ ist somit
offenkundig nicht eingetreten. Gründe hierfür sind die Abschottungsmaßnahmen der
EU und push-backs durch griechische Grenzschutzbehörden, aber auch die
erschwerte Weiterflucht von Griechenland in ein anderes Land der EU.
Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2012 787
Asylsuchende betroffen, unter ihnen 230 syrische, 113 afghanische und 108
iranische Flüchtlinge sowie 28 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde
58 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die
Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten
oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht
bekannt.
37,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2012 waren Kinder.
3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die
Gesamtschutzquote zwischen 40,9 und 57,7 Prozent lag. Die Asylverfahren bei
unbegleiteten Minderjährigen dauerten im Jahr 2012 mit durchschnittlich
9,9 Monaten ungewöhnlich lange, zuletzt waren es sogar 11,6 Monate.
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes – GG – nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
– AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –
und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7
AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2013
bzw. im Gesamtjahr 2013, und wie lauten die Vergleichswerte des
Vorjahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die zehn
wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen – bitte für jedes
dieser zehn Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele einen
internationalen Flüchtlingsstatus, wie viele einen subsidiären Schutzstatus
zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art
der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz,
subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche
Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60
Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60
Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren –, bitte auch
die Verteilung von subsidiärem Schutz auf nationaler bzw. europäischer
Rechtsgrundlage darstellen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte
Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf
tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen
(bitte wie in Frage 1a zuvor differenzieren)?
Die so genannten Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage 1a sowie die Quoten
im Sinne von Frage 1b können den folgenden Tabellen entnommen werden:
* Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014 korrigiert.
4. Quartal 2013 Art. 16 GG, § 60, 1
AufenthG
Subsidiärer Schutz Gesamtschutz Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent in Prozent
Herkunftsländer gesamt 3 196 12,2 1 800* 6,9* 4 996 19,1* 34,4
darunter
Serbien 0 0,0 4 0,1 4 0,1 0,1
Syrien 1 343 49,6 1 158* 42,8* 2 501 92,4 99,7
Mazedonien 4 0,1 2 0,1 6 0,2 0,3
Eritrea 117 64,6 14 7,7 131 72,4 99,2
Afghanistan 343 25,7 255 19,1 598 44,8 63,1
Somalia 101 21,0 35* 7,3* 136 28,2 63,3
Bosnien-Herzegowina 0 0,0 11 0,7 11 0,7 1,1
Russische Föderation 39 0,9 29 0,7 68 1,6 26,7
Iran 414 52,8 19 2,4 433 55,2 73,9
Kosovo 1 0,1 2 0,2 3 0,2 0,5
* Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014 korrigiert.
4. Quartal 2013 Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent in Prozent
Asylberechtigung 317 1,2 2,2
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 2 879 11,0 19,8
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 1 346 5,1 9,3
§ 60 III AufenthG 15 0,1 0,1
§ 60 V AufenthG – – 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 401 1,5 2,8
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 17 0,1 0,1
§ 4 I AsylVfG 21* 0,1* 0,1*
Summe nationaler subsidiärer Schutz 401 1,5 2,8
Summe europäischer subsidiärer Schutz 1 399* 5,4 9,6
Gesamtschutz 4 996* 19,1 34,4*
Jahr 2013 Art. 16 GG, § 60, 1
AufenthG
Subsidiärer Schutz Gesamtschutz Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent in Prozent
Herkunftsländer gesamt 10 915 13,5 9 213* 11,4 20 128 24,9 39,3
darunter
Russische Föderation 155 1,3 116 0,9 271 2,2 17,0
Syrien 2 907 31,5 5 795* 62,8* 8 702 94,2 99,7
Serbien 1 0,0 24 0,2 25 0,2 0,3
Afghanistan 1 289 21,0 1 648 26,9 2 937 47,9 56,6
Mazedonien 6 0,1 11 0,2 17 0,3 0,4
Iran 1 848 52,8 96 2,7 1 944 55,5 65,8
Pakistan 784 32,9 25 1,0 809 33,9 41,2
Irak 2 116 50,2 159* 3,8 2 275 53,9 60,9
Somalia 452 31,0 268 18,4* 720 49,3 72,4
Eritrea 373 63,1 54 9,1 427 72,3 95,5
Die folgende Tabelle wurde entsprechend dem Schreiben des
Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014 ergänzt.
Jahr 2013 Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent in Prozent
Asylberechtigung 919 1,1 1,8
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 9 996 12,3 19,5
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 6 769 8,4 13,2
§ 60 III AufenthG 16 0,0 0,0
§ 60 V AufenthG 2 0,0 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 2 206 2,7 4,3
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 199 0,2 0,4
§ 4 I AsylVfG 21 0,0 0,1
Summe nationaler subsidiärer Schutz 2 208 2,7 4,3
Summe europäischer subsidiärer Schutz 7 005 8,7 13,7
Gesamtschutz 20 128 24,9 39,3
4. Quartal 2012 Art. 16 GG, § 60, 1
AufenthG
Subsidiärer Schutz Gesamtschutz Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent in Prozent
Herkunftsländer gesamt 2 042 8,6 2 071 8,8 4 113 17,4 23,0
darunter
Serbien 2 0,0 2 0,0 4 0,0 0,1
Syrien 588 26,9 1 525 69,7 2 113 96,5 99,5
Afghanistan 204 18,0 286 25,3 490 43,3 49,7
Mazedonien 0 0,0 6 0,1 6 0,1 0,2
Russische Föderation 24 12,7 1 0,5 25 13,2 27,8
Bosnien-Herzegowina 0 0,0 13 0,7 13 0,7 0,8
Irak 579 49,2 30 2,6 609 51,8 56,9
Iran 440 54,6 30 3,7 470 58,3 64,0
Pakistan 34 20,4 0 0,0 34 20,4 28,1
Kosovo 0 0,0 14 1,0 14 1,0 1,5
* Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014 korrigiert.
4. Quartal 2012 Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent in Prozent
Asylberechtigung 219 0,9 1,2
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 1 823 7,7 10,2
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 1 699 7,2 9,5
§ 60 III AufenthG 1 0,0 0,0
§ 60 V AufenthG 0 0,0 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 347 1,5 1,9
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 24 0,1 0,1
Summe nationaler subsidiärer Schutz 1 724 7,3 1,9*
Summe europäischer subsidiärer Schutz 347 1,5 9,6*
Gesamtschutz 4 113 17,4 23,0*
Jahr 2012 Art. 16 GG, § 60, 1
AufenthG
Subsidiärer Schutz Gesamtschutz Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent in Prozent
Herkunftsländer gesamt 8 764 14,2 8 376* 13,5 17 140 27,7 35,8
darunter
Serbien 3 0,0 20 0,1 23 0,2 0,3
Afghanistan 789 17,1 1 014 21,9 1 803 39,0 44,2
Syrien 1 987 25,5 5 480 70,2 7 467 95,7 99,7
Irak 2 657 57,4 123 2,7 2 780 60,1 65,9
Mazedonien 1 0,0 9 0,1 10 0,2 0,2
Iran 1 589 51,9 69 2,3 1 658 54,2 61,2
Pakistan 284 17,1 16 1,0 300 18,1 20,5
Russische Föderation 133 11,0 38 3,1 171 14,2 23,9
Bosnien-Herzegowina 0 0,0 24 1,1 24 1,1 1,3
Kosovo 2 0,1 52 1,9 54 2,0 3,0
Die folgende Tabelle wurde entsprechend dem Schreiben des
Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014 ergänzt.
2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im
vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 beruhten auf staatlicher,
nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und
relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern angeben)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
2012 Quote zu
Frage 1b
absolut in Prozent in Prozent
Asylberechtigung 740 1,2 1,5
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 8 024 13,0 16,8
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 6 690 10,8 14,0
§ 60 III AufenthG 10 0,0 0,0
§ 60 V AufenthG 4 0,0 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 1 398 2,3 2,9
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 274 0,4 0,6
Summe nationaler subsidiärer Schutz 1 402 2,3 2,9
Summe europäischer subsidiärer Schutz 6 974 11,3 14,6
Gesamtschutz 17 140 27,7 35,8
Zeitraum Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz nach
§ 26 IV AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
davon
geschlechtsspez.
Verfolgung
davon
geschlechtsspez.
Verfolgung
4. Quartal 2013 2 879 688 1 553 38 638 68
darunter:
Serbien 0 0 0 0 0 0
Syrien 1 187 166 911 9 110 0
Mazedonien 4 2 2 0 0 0
Eritrea 109 10 97 3 2 2
Afghanistan 332 80 32 2 220 37
Somalia 100 74 2 1 24 7
Bosnien-Herzegowina 0 0 0 0 0 0
Russische Föderation 33 19 14 1 0 0
Iran 351 51 291 11 9 3
Kosovo 1 0 0 0 1 0
Zeitraum Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz nach
§ 26 IV AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
davon
geschlechtsspez.
Verfolgung
davon
geschlechtsspez.
Verfolgung
Jahr 2013 9 996 3 060 3 991 111 2 945 359
darunter:
Russische Föderation 132 72 46 4 14 7
Syrien 2 567 550 1 733 21 284 20
Serbien 0 0 0 0 0 0
Afghanistan 1 233 329 125 9 779 141
Mazedonien 4 2 2 0 0 0
Iran 1 585 234 1 314 34 37 12
Pakistan 755 74 77 6 604 10
Irak 2 108 1 197 39 1 872 20
Somalia 450 273 3 1 174 48
Eritrea 339 77 257 8 5 3
3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2013 bzw. im
Gesamtjahr 2013 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den
verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Vorjahreswerte
nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem
Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach
den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten
und zum Vergleich die jeweiligen Vorjahreswerte nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
4. Quartal 2013 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 4 724 3 873 44 1,1 53 1,4 11 0,3 3 765 97,2
Irak 1 599 1 499 – – 27 1,8 5 0,3 1 467 97,9
Iran 805 675 – – 3 0,4 – – 672 99,6
Afghanistan 472 357 – – 2 0,6 3 0,8 352 98,6
Türkei 266 343 24 7,0 3 0,9 – – 316 92,1
Syrien 230 202 2 1,0 – – 2 1,0 198 98,0
Somalia 220 105 – – 1 1,0 – – 104 99,0
Eritrea 148 67 – – – – – – 67 100,0
Sri Lanka 142 28 4 14,3 2 7,1 – – 22 78,6
Russische
Föderation 115 52 – – – – – – 52 100,0
Pakistan 84 95 1 1,1 1 1,1 – – 93 97,9
Jahr 2013 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 13 633 11 125 258 2,3 184 1,7 84 0,8 10 599 95,3
Irak 4 753 4 338 13 0,3 90 2,1 12 0,3 4 223 97,3
Iran 2 004 1 377 6 0,4 9 0,7 1 0,1 1 361 98,8
Afghanistan 1 259 873 1 0,1 2 0,2 11 1,3 859 98,4
Türkei 1 048 909 148 16,3 20 2,2 7 0,8 734 80,7
Syrien 646 420 5 1,2 9 2,1 2 0,5 404 96,2
Somalia 538 387 – – 1 0,3 2 0,5 384 99,2
Russische
Föderation 449 192 1 0,5 4 2,1 1 0,5 186 96,9
Sri Lanka 410 169 14 8,3 5 3,0 9 5,3 141 83,4
Eritrea 405 370 – – 6 1,6 – – 364 98,4
Pakistan 243 225 2 0,9 1 0,4 – – 222 98,7
4. Quartal 2012 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 2 128 1 790 64 3,6 41 2,3 22 1,2 1 663 92,9
Irak 728 768 1 0,1 11 1,4 1 0,1 755 98,3
Iran 259 204 2 1,0 2 1,0 – – 200 98,0
Türkei 207 305 51 16,7 13 4,3 3 1,0 238 78,0
Afghanistan 191 100 – – – – 4 4,0 96 96,0
Eritrea 119 39 1 2,6 – – – – 38 97,4
Sri Lanka 68 54 1 1,9 1 1,9 2 3,7 50 92,6
Pakistan 56 22 – – – – – – 22 100,0
Somalia 54 24 – – 1 4,2 1 4,2 22 91,7
Russische
Föderation 53 42 – – – – 4 9,5 38 90,5
Kosovo 49 15 2 13,3 – – 2 13,3 11 73,3
Jahr 2012 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 7 672 10 677 193 1,8 266 2,5 114 1,1 10 104 94,6
Irak 3 021 5 570 11 0,2 102 1,8 5 0,1 5 452 97,9
Türkei 974 1 132 95 8,4 32 2,8 19 1,7 986 87,1
Iran 675 836 15 1,8 9 1,1 4 0,5 808 96,7
Afghanistan 542 558 6 1,1 26 4,7 36 6,5 490 87,8
Eritrea 267 283 2 0,7 3 1,1 – – 278 98,2
Russische
Föderation 245 325 – – 5 1,5 7 2,2 313 96,3
Kosovo 236 142 22 15,5 3 2,1 12 8,5 105 73,9
Pakistan 186 180 – – 1 0,6 1 0,6 178 98,9
Sri Lanka 180 316 7 2,2 21 6,6 8 2,5 280 88,6
Syrien 164 239 3 1,3 17 7,1 – – 219 91,6
4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
behördlichen Entscheidung im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013
(bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals bzw. des Vorjahres
nennen), wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens),
und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei
Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und
wie will das BAMF die in der Koalitionsvereinbarung als Ziel gesetzte
maximal dreimonatige Verfahrensdauer erreichen (bitte detailliert nach
Einzelmaßnahmen und Zeitplanung aufführen)?
Zahlen zur Verfahrensdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung liegen für
das Jahr 2013 noch nicht vor. Die übrigen Angaben können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
4. Quartal 2013
Herkunftsländer gesamt 6,1
darunter:
Serbien 2,0
Syrien 4,3
Mazedonien 2,2
Eritrea 14,7
Afghanistan 12,8
Somalia 11,0
Bosnien-Herzegowina 2,3
Russische Föderation 6,0
Iran 12,6
Kosovo 3,2
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
4. Quartal 2013
Gesamt 6,1
davon
Erstanträge 6,5
Folgeanträge 3,7
Jahr 2013 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
bis zu einer behördlichen
Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 7,2
darunter:
Russische Föderation 5,6
Syrien 4,6
Serbien 2,1
Afghanistan 14,1
Mazedonien 2,4
Iran 13,0
Pakistan 15,0
Irak 9,5
Somalia 15,3
Eritrea 16,9
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
Jahr 2013
Gesamt 7,2
darunter:
Erstanträge 7,7
Folgeanträge 4,5
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
3. Quartal 2013
Herkunftsländer gesamt 6,6
darunter:
Serbien 2,1
Russische Föderation 4,3
Syrien 4,7
Mazedonien 2,2
Afghanistan 14,1
Kosovo 3,8
Pakistan 16,2
Bosnien-Herzegowina 2,4
Somalia 17,8
Irak 9,6
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten
Minderjährigen betrug im vierten Quartal 2013 durchschnittlich 10,4 Monate
und im Gesamtjahr 2013 durchschnittlich 11,2 Monate.
Zur Verkürzung der Dauer der Asylverfahren auf drei Monate ist zunächst das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) personell ausreichend
auszustatten, damit angesichts steigender Asylbewerberzahlen auch weiterhin
zügige und rechtsstaatliche Asylverfahren gewährleistet sind. Dazu sind vorerst
die Ergebnisse der Verhandlungen für den Haushalt 2014 abzuwarten.
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
3. Quartal 2013
Gesamt 6,6
darunter:
Erstanträge 7,1
Folgeanträge 4,0
Jahr 2012 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
bis zu einer behördlichen
Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 5,5
darunter:
Serbien 1,9
Afghanistan 9,0
Syrien 6,5
Irak 5,6
Mazedonien 2,1
Iran 9,4
Pakistan 7,5
Russische Föderation 10,2
Bosnien Herzegowina 1,9
Kosovo 4,7
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung
in Monaten
Jahr 2012
Gesamt 5,5
davon
Erstanträge 5,8
Folgeanträge 4,4
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 eingeleitet (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie
die Quote der auf EURODAC-Treffern (EURODAC = europäische
Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) basierenden Verfahren
angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals nennen)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden:
a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten
angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen
angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern,
Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Asylerstanträge
Übernahmeersuchen
(ÜE) an die
Mitgliedstaaten gesamt
Prozentualer Anteil
der ÜE zu den
Asylerstanträgen
Prozentualer Anteil
der ÜE mit EURODAC-
Treffer
4. Quartal 2013 34 904 18 127 51,9 70,6
3. Quartal 2013 30 880 7 692 24,9 59,4
Jahr 2013 109 580 35 280 32,2 66,7
4. Quartal 2013 Übernahmeersuchen 3. Quartal 2013 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Russische Föderation 4 627 25,5 Russische Föderation 4 928 64,1
Somalia 1 537 8,5 Kosovo 264 3,4
Georgien 1 124 6,2 Georgien 262 3,4
Afghanistan 1 071 5,9 Afghanistan 245 3,2
Kosovo 876 4,8 Syrien 198 2,6
Syrien 728 4,0 Pakistan 185 2,4
Pakistan 651 3,6 Somalia 146 1,9
Serbien 604 3,3 Iran 144 1,9
Eritrea 518 2,9 Serbien 123 1,6
Iran 514 2,8 Nigeria 89 1,2
4. Quartal 2013 Übernahmeersuchen 3. Quartal 2013 Übernahmeersuchen
ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Polen 4 876 26,9 Polen 4 575 59,5
Italien 4 138 22,8 Belgien 534 6,9
Belgien 1 556 8,6 Italien 533 6,9
Ungarn 1 532 8,5 Ungarn 434 5,6
Schweiz 1 026 5,7 Frankreich 336 4,4
Frankreich 954 5,3 Österreich 268 3,5
Schweden 928 5,1 Schweden 229 3,0
Österreich 582 3,2 Schweiz 225 2,9
Spanien 492 2,7 Spanien 110 1,4
Niederlande 346 1,9 Niederlande 95 1,2
Bulgarien 226 1,2 Bulgarien 47 0,6
Malta 251 1,4 Malta 34 0,4
Zypern 42 0,2 Zypern 13 0,2
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Jahr 2013 Übernahmeersuchen Jahr 2013 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Russische Föderation 14 209 40,3 Polen 13 902 39,4
Somalia 1 902 5,4 Italien 5 827 16,5
Afghanistan 1 874 5,3 Belgien 2 831 8,0
Georgien 1 772 5,0 Ungarn 2 441 6,9
Kosovo 1 515 4,3 Frankreich 1 741 4,9
Syrien 1 223 3,5 Schweiz 1 635 4,6
Pakistan 1 056 3,0 Schweden 1 525 4,3
Serbien 959 2,7 Österreich 1 259 3,6
Iran 799 2,3 Spanien 865 2,5
Nigeria 699 2,0 Niederlande 582 1,6
Bulgarien 334 0,9
Malta 332 0,9
Zypern 74 0,2
Griechenland 0 0,0
b) Wie viele Dublin-II-Entscheidungen mit welchem Ergebnis
(Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik
Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.)
gab es in den benannten Zeiträumen?
Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden beim BAMF nach den in der
folgenden Tabelle aufgeführten Kategorien erfasst:
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland,
Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele
dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne
Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
4. Quartal
2013
3. Quartal
2013
Jahr 2013
Ablehnungen durch den
Mitgliedstaat gesamt 2 081 814 4 203
davon Ablehnungen
nach Artikel 6 Satz 2 Dublin II 10 6 20
nach Artikel 7 Dublin II 1 1 23
nach Artikel 15 Dublin II 24 8 37
Zustimmungen des
Mitgliedstaates gesamt 8 384 6 172 21 942
davon Zustimmungen
nach Artikel 4 Absatz 3 Dublin II 60 27 133
nach Artikel 6 Satz 1 Dublin II 1 0 3
nach Artikel 7 Dublin II 0 0 4
nach Artikel 8 Dublin II 1 1 7
nach Artikel 15 Dublin II 0 0 8
4. Quartal 2013 Überstellungen 3. Quartal 2013 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
gesamt 975 gesamt 1 462
darunter: darunter:
Russische Föderation 692 71,0 Russische Föderation 974 66,6
Georgien 25 2,6 Kosovo 63 4,3
Afghanistan 23 2,4 Pakistan 44 3,0
Mazedonien 20 2,1 Georgien 39 2,7
Pakistan 18 1,8 Afghanistan 37 2,5
Kosovo 15 1,5 Syrien 30 2,1
Marokko 15 1,5 Marokko 24 1,6
Somalia 14 1,4 Tunesien 21 1,4
Iran 12 1,2 Algerien 20 1,4
Syrien 12 1,2 Irak 19 1,3
4. Quartal 2013 Überstellungen 3. Quartal 2013 Überstellungen
an Mitgliedstaaten absolut in Prozent an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 975 gesamt 1 462
darunter: darunter:
Polen 617 63,3 Polen 907 62,0
Belgien 100 10,3 Belgien 132 9,0
Italien 60 6,2 Ungarn 95 6,5
Österreich 38 3,9 Italien 68 4,7
Frankreich 33 3,4 Österreich 66 4,5
Schweiz 25 2,6 Schweiz 44 3,0
Spanien 22 2,3 Schweden 34 2,3
Schweden 21 2,2 Spanien 31 2,1
Ungarn 20 2,1 Frankreich 26 1,8
Norwegen 11 1,1 Norwegen 14 1,0
Bulgarien 5 0,5 Bulgarien 3 0,2
Malta 2 0,2 Malta 1 0,1
Zypern 0 0,0 Zypern 0 0,0
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Jahr 2013 Überstellungen Jahr 2013 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 4 741 gesamt 4 741
darunter: darunter:
Russische Föderation 2 334 49,2 Polen 2 234 47,1
Kosovo 337 7,1 Belgien 674 14,2
Afghanistan 194 4,1 Italien 414 8,7
Georgien 191 4,0 Schweiz 213 4,5
Serbien 141 3,0 Schweden 201 4,2
Pakistan 124 2,6 Ungarn 197 4,2
Syrien 113 2,4 Österreich 192 4,0
Tunesien 94 2,0 Frankreich 172 3,6
Mazedonien 92 1,9 Spanien 136 2,9
Marokko 90 1,9 Norwegen 67 1,4
Bulgarien 14 0,3
Malta 13 0,3
Zypern 1 0,0
Griechenland 0 0,0
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-II-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten
Zeiträumen?
Im vierten Quartal 2013 hat die Bundespolizei 11 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 11 Überstellungen vollzogen. Im Jahr 2013 hat die Bundespolizei
123 Ersuchen an andere Staaten gestellt und 119 Überstellungen vollzogen.
e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung
abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in
absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Zeitraum Überstellungen ohne Durchführung
eines Asylverfahrens
4. Quartal 2013 103
3. Quartal 2013 312
Jahr 2013 1 370
Zeitraum Entscheidungen gesamt
davon Dublin-Entscheidungen (Nichtzuständigkeit)
davon
unzulässig
(nach § 27a
AsylVfG)
davon
Einstellungen
davon
kein weiteres
Verfahren
durchzuführen
4. Quartal 2013 26 171 7 257 6 897 218 142
3. Quartal 2013 24 332 6 029 5 810 159 60
Jahr 2013 80 978 15 944 15 186 437 321
f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei
Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-II-
Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenziert angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands
4. Quartal 2013
Herkunftsländer gesamt 692
darunter:
Afghanistan 249
Syrien 175
Pakistan 58
Iran 43
Irak 29
Somalia 23
Eritrea 12
Algerien 10
Nigeria 9
Ungeklärt 6
Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands
3. Quartal 2013
Herkunftsländer gesamt 1 022
darunter:
Afghanistan 357
Syrien 278
Pakistan 113
Irak 36
Iran 35
Nigeria 19
Algerien 17
Somalia 13
Ghana 12
Marokko 12
g) Wie viel Personal bzw. Arbeitskapazitäten sind im BAMF derzeit in
welchem Umfang für Dublin-II-Verfahren bzw. auch in einem weiteren
Sinne für Aufgaben im Zusammenhang mit der Dublin-II-Verordnung
gebunden, wie hat sich dies in den letzten Jahren entwickelt (bitte so
genau wie möglich nach Aufgabengebieten differenzieren, hilfsweise
ungefähre Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF
angeben), und welche entsprechenden Angaben lassen sich zum Bereich
der Widerrufsprüfungen machen?
Die in den Zentralreferaten eingesetzten Ressourcen im Dublin-Bereich haben
sich von 20,36 Sachbearbeitungs-Stellen (SB) und 19,84 Bürosachbearbeitungs-
Stellen (Bsb) im Februar 2010 auf 30,05 SB-Stellen und 31,79 Bsb-Stellen im
Februar 2014 erhöht. Zudem werden derzeit Dublin-Verfahren auch in den
Außenstellen bearbeitet. Hier sind etwa 50 SB-Entscheider auch mit der Erstellung
von Übernahmeersuchen beauftragt.
Im Februar 2010 waren im Zusammenhang mit Widerrufsprüfungen 9,32 SB-
Stellen und 5,14 Bsb-Stellen besetzt. Im Februar 2014 sind es 13,45 SB-Stellen
und 11,55 Bsb-Stellen.
h) Welche ungefähren Einschätzungen kann die Bundesregierung zu der
durchschnittlichen Dauer eines Dublin-II-Verfahrens bis zur
Überstellung machen (soweit möglich auch zu Besonderheiten in Bezug auf
einzelne Mitgliedstaaten), und wie ist deren Einschätzung zu den Gründen
für die Diskrepanz zwischen der Zahl der Zustimmungen zur
Übernahme bzw. der tatsächlichen Überstellungen (bitte ausführen)?
Angaben im Sinne der Frage werden statistisch nicht erfasst. Auch sind
ungefähre Einschätzungen zur durchschnittlichen Dauer eines Dublin-Verfahrens bis
zur Überstellung wegen der je nach Einzelfall sehr unterschiedlichen
Verfahrensdauer nicht möglich.
Die im Vergleich zur Zahl der Zustimmungen zu Übernahmeersuchen geringere
Zahl von tatsächlich erfolgten Überstellungen erklärt sich im Wesentlichen aus
dem Untertauchen der Asylbewerber vor der Überstellung, der Geltendmachung
von Reiseunfähigkeit, der Aussetzung der Dublin-Überstellungen durch
Gerichte und dem Einlegen von Petitionen.
Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands
Jahr 2013
Herkunftsländer gesamt 3 879
darunter:
Afghanistan 1 385
Syrien 1 237
Pakistan 304
Irak 196
Iran 173
Nigeria 50
Somalia 50
Algerien 46
sonstige asiatische Staatsangehörige 29
Marokko 28
i) Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des UNHCR nach
einem Überstellungsstopp nach Bulgarien wegen systemischer Mängel
im dortigen Asylsystem (vgl.
www.proasyl.de/de/news/detail/news/
unhcr_ fordert_ueberstellungsstopp_nach_bulgarien/), und was hat die
Bundesregierung diesbezüglich bislang unternommen bzw. was plant
sie (bitte ausführen)?
Bulgarien unternimmt derzeit vor allem mit Hilfe des Europäischen
Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) und des UNHCR große Anstrengungen, um
trotz des gestiegenen Flüchtlingszustroms im Jahr 2013 die Anforderungen des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an Asylverfahren und
Aufnahmebedingungen zu gewährleisten. Der UNHCR hat insoweit bereits eine
Verbesserung der Verhältnisse für Asylbewerber in Bulgarien festgestellt. Deutschland
hat EASO-Asylexperten zur Unterstützung der bulgarischen Behörden
angeboten. Im Jahr 2013 gab es in Deutschland nur relativ wenige Asylbewerber mit
Dublin-Bezügen zu Bulgarien. Es erfolgten lediglich 14 Rücküberstellungen.
Deutschland wendet derzeit weiterhin das Dublin-Verfahren gegenüber
Bulgarien an. Dabei prüft das BAMF in jedem Einzelfall, ggf. in Abstimmung mit den
bulgarischen Behörden, die Rechtmäßigkeit einer Überstellung.
6. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr
2013 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen Jahres nennen)
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts
wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden
gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von
Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16
und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt
(bitte jeweils in absoluten Zahlen und Prozentzahlen in Relation zur
Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-
Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren
die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten
Gruppen?
Die sog. Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren
lag im vierten Quartal 2013 bei 57,5 Prozent, bei Unbegleiteten im Alter von
16 bis unter 18 Jahren bei 40,6 Prozent und bei Personen unter 18 Jahren bei
17,1 Prozent. Im Jahr 2013 lag sie bei unbegleiteten Minderjährigen unter
16 Jahren im Jahr 2013 bei 61,2 Prozent (2012: 47,2 Prozent), bei Unbegleiteten
im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 46,0 Prozent (2012: 38,9 Prozent) und
bei Personen unter 18 Jahren bei 24,2 Prozent (2012: 29,4 Prozent).
Die sog. bereinigte Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter
16 Jahren lag im vierten Quartal 2013 bei 61,0 Prozent, bei unbegleiteten
Minderjährigen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 45,9 Prozent und bei
Personen unter 18 Jahren bei 30,5 Prozent. Im gesamten Jahr 2013 lag sie bei
unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren 2013 bei 64,8 Prozent (2012
50,5 Prozent), bei unbegleiteten Minderjährigen im Alter von 16 bis unter
18 Jahren bei 49,8 Prozent (2012: 42,4 Prozent) und bei Personen unter 18
Jahren bei 39,2 Prozent (2012: 36,2 Prozent).
Die weiteren Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die nur Kinder
unter 16 Jahre betreffen, kann statistisch nicht unterschieden werden, ob ein Kind
hier geboren oder eingereist ist.
4. Quartal 2013
absolut
Verhältnis zu
Asylerstanträgen gesamt
Asylerstanträge gesamt 34 904
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 18 Jahre insgesamt 11 379 32,6 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 16 Jahre 10 096 28,9 %
unbegleitete Minderjährige
unter 16 Jahre 203 0,6 %
Anträge gemäß § 14a
Absatz 2 AsylVfG 783 2,2 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
von 16 bis unter 18 Jahre 1 283 3,7 %
unbegleitete Minderjährige
(16 bis unter 18 Jahre) 654 1,6 %
Jahr 2013 Jahr 2012
absolut
Verhältnis
zu
Asylerstanträgen
gesamt absolut
Verhältnis
zu
Asylerstanträgen
gesamt
Asylerstanträge gesamt 109 580 64 539
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 18 Jahre insgesamt 38 799 35,4 % 24 388 37,8 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 16 Jahre 34 656 31,6 % 21 268 33,0 %
unbegleitete Minderjährige
unter 16 Jahre 638 0,6 % 598 0,9 %
Anträge gemäß § 14a
Absatz 2 AsylVfG 2 951 2,7 % 2 344 3,6 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
von 16 bis unter 18 Jahre 4 143 3,8 % 3 120 4,8 %
unbegleitete Minderjährige
(16 bis unter 18 Jahre) 1 847 1,7 % 1 498 2,3 %
7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im
vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 einen Asylerstantrag gestellt
(bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern),
und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen
in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und
den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger
4. Quartal 2013
Herkunftsländer gesamt 768
darunter
Afghanistan 172
Somalia 129
Syrien 95
Eritrea 68
Ägypten 55
Guinea 23
Äthiopien 21
Irak 18
Marokko 16
Pakistan 14
Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger
4. Quartal 2013
Bundesländer gesamt 768
davon
Baden-Württemberg 47
Bayern 192
Berlin 40
Brandenburg 5
Bremen 11
Hamburg 112
Hessen 145
Mecklenburg-Vorpommern 6
Niedersachsen 35
Nordrhein-Westfalen 98
Rheinland-Pfalz 18
Saarland 21
Sachsen 14
Sachsen-Anhalt 1
Schleswig-Holstein 18
Thüringen 5
Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger
Jahr 2013
Herkunftsländer gesamt 2 486
darunter
Afghanistan 691
Somalia 354
Syrien 287
Eritrea 138
Ägypten 119
Pakistan 88
Irak 86
Guinea 73
Äthiopien 53
Russische Föderation 47
Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger
Jahr 2013
Bundesländer gesamt 2 486
davon
Bayern 451
Berlin 153
Brandenburg 13
Bremen 42
Hamburg 362
Hessen 544
Mecklenburg-Vorpommern 12
Niedersachsen 138
Nordrhein-Westfalen 350
Rheinland-Pfalz 61
Saarland 71
Sachsen 35
Sachsen-Anhalt 3
Schleswig-Holstein 63
Thüringen 18
* Etwaige Quoten ergeben sich aus dem Verhältnis der jeweiligen Einzelentscheidungen zu allen Entscheidungen.
ENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge
insgesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a u.
Familienasyl)
Gewährung von
Flüchtlingsschutz
gemäß § 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot gemäß
§ 60 II,III,VII
S. 2 AufenthG
festgestellt
Abschiebungsverbot gemäß
§ 60 IV,V,VII
S. 1 AufenthG
festgestellt
4. Quartal 2013* 167 1 50 27 13
davon
Afghanistan 37 – 17 2 5
Somalia 4 – 3 – –
Syrien 46 1 20 24 –
Eritrea – – – – –
Ägypten 3 – – – –
Guinea 4 – 1 – 1
Äthiopien 6 – 1 – 2
Irak 8 – – – 2
Marokko 4 – – – –
Pakistan 9 – 3 – –
Jahr 2013* 1 024 5 176 179 220
davon
Afghanistan 422 1 67 33 173
Somalia 38 – 12 10 3
Syrien 176 1 50 122 –
Eritrea 15 – 7 2 3
Ägypten 24 – – – –
Pakistan 32 2 12 – 1
Irak 63 – 8 1 9
Guinea 24 – 4 1 5
Äthiopien 21 – 3 1 4
Russische Föderation 14 – 1 – –
8. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) wurden im
vierten Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 an welchen Grenzen durch
die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die
Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder
zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben für das vierte Quartal 2013 und das Jahr 2013 können den
folgenden Tabellen entnommen werden, wobei nur Daten zu Minderjährigen unter
16 Jahren im Sinne von § 80 AufenthG bzw. § 12 AsylVfG erfasst werden:
4. Quartal 2013
nach Grenze Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Gesamt 161 0 7 148
Frankreich 40 0 1 39
Österreich 39 0 0 39
Belgien 27 0 2 25
Flughäfen 23 0 0 19
Niederlande 18 0 3 15
Schweiz 8 0 0 8
Dänemark 3 0 1 0
Tschechische Republik 2 0 0 2
Luxemburg 1 0 0 0
4. Quartal 2013
nach Staatsangehörigkeit Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Afghanistan 80 0 3 73
Somalia 17 0 0 17
Marokko 17 0 4 13
Eritrea 10 0 0 10
Ägypten 7 0 0 7
Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den
aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden,
etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen.
Jahr 2013 nach Grenze
Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Gesamt 443 4 29 394
Frankreich 113 0 1 111
Österreich 80 0 2 77
Belgien 79 0 15 64
Flughäfen 65 1 0 53
Niederlande 57 3 9 44
Schweiz 29 0 1 28
Dänemark 11 0 1 8
Polen 4 0 0 4
Tschechische Republik 3 0 0 3
Luxemburg 2 0 0 2
Jahr 2013
nach Staatsangehörigkeit Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Afghanistan 188 3 5 173
Marokko 48 0 8 40
Somalia 35 0 1 33
Eritrea 28 0 2 26
Syrien 19 0 0 18
9. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2013 bzw. Gesamtjahr
2013 bzw. im Vorjahr als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte
Angaben differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen
und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
4. Quartal 2013
Ablehnungen insgesamt
darunter: als offensichtlich
unbegründet abgelehnt
insgesamt 9 522 7 169
davon
Serbien 3 141 2 956
Syrien 8 0
Mazedonien 1 716 1 627
Eritrea 1 0
Afghanistan 349 4
Somalia 79 6
Bosnien-Herzegowina 1 008 888
Russische Föderation 187 57
Iran 153 5
Kosovo 624 540
Jahr 2013
Ablehnungen insgesamt
darunter: als offensichtlich
unbegründet abgelehnt
insgesamt 31 145 19 372
davon
Russische Föderation 1 319 350
Syrien 23 2
Serbien 7 255 6 775
Afghanistan 2 255 46
Mazedonien 3 881 3 496
Iran 1 012 34
Pakistan 1 153 254
Irak 1 459 136
Somalia 274 19
Eritrea 20 5
10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal
2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 an welchen Flughafenstandorten mit
welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der
unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
machen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Jahr 2012
Ablehnungen insgesamt
darunter: als offensichtlich
unbegründet abgelehnt
insgesamt 30 700 21 036
davon
Serbien 9 111 8 640
Afghanistan 2 274 48
Syrien 19 7
Irak 1 437 151
Mazedonien 4 535 4 348
Iran 1 050 44
Pakistan 1 163 230
Russische Föderation 543 162
Bosnien-Herzegowina 1 796 1 681
Kosovo 1 769 1 447
4. Quartal 2013
Entscheidungen innerhalb
von 2 Tagen nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage
Mitteilung
§ 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Düsseldorf 18 16 1 0
Berlin 0 0 0 0
München 1 1 0 0
Frankfurt 155 145 16 0
Summe 174 162 17 0
4. Quartal 2013
Entscheidungen innerhalb
von 2 Tagen nach Antragstellung
Herkunftsland
Aktenanlage
Mitteilung
§ 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Syrien 43 42 0 0
Afghanistan 19 26 0 0
Kamerun 19 12 7 0
Irak 16 15 1 0
Eritrea 14 14 0 0
Iran 12 11 0 0
Somalia 10 10 0 0
China 7 7 0 0
Ägypten 5 5 0 0
Nigeria 4 0 3 0
Kongo, Dem. Republik 4 2 2 0
Summe 174 162 17 0
Jahr 2013
Entscheidungen innerhalb
von 2 Tagen nach Antragstellung
Flughafen
Aktenanlage
Mitteilung
§ 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Düsseldorf 115 100 1 0
Berlin 5 2 3 0
München 11 4 0 0
Frankfurt/M. Flughafen 841 793 44 0
Summe 972 899 48 0
Jahr 2013
Entscheidungen innerhalb
von 2 Tagen nach Antragstellung
Herkunftsland
Aktenanlage
Mitteilung
§ 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Syrien 322 317 0 0
Afghanistan 114 105 0 0
Somalia 76 76 0 0
Iran 67 66 0 0
Irak 62 57 2 0
Pakistan 37 34 1 0
Kongo, Demokrat. Republik 36 30 6 0
Kamerun 32 21 9 0
Sri Lanka 30 32 0 0
Eritrea 27 27 0 0
Herkunftsländer gesamt 972 899 48 0
Entscheidungen innerhalb
von 2 Tagen
nach Antragstellung
Frankfurt/Main
Aktenanlage
Mitteilung
§ 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Unbegleitete Antragsteller
unter 18 Jahre
4. Quartal
2013 28 32 1 0
Jahr 2013 180 178 2 0
11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Jahr 2013 (soweit vorliegend, bitte wie in der
Antwort zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/
4627 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen
Verfahrens können gemacht werden?
Angaben können, soweit bereits vorliegend, den folgenden Tabellen entnommen
werden:
Erst- und Folgeanträge
Januar –
November
2013
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
Art. 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz Ablehnungen
sonstige
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
anhängige
Rechtsmittel
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 35 241 28 702 3 709 12,9 8 774 30,6 16 219 56,5 34 569
darunter
Russische
Föderation 6 732 1 397 28 2,0 188 13,5 1 181 84,5 6 158
Serbien 6 137 7 077 39 0,6 2 051 29,0 4 987 70,5 5 150
Mazedonien 3 536 3 746 26 0,7 1 197 32,0 2 523 67,4 3 098
Afghanistan 2 946 3 421 1 440 42,1 674 19,7 1 307 38,2 3 809
Syrien 2 350 1 636 536 32,8 215 13,1 885 54,1 1 763
Kosovo 1 631 1 615 55 3,4 656 40,6 904 56,0 1 413
Bosnien-
Herzegowina 1 392 1 247 17 1,4 320 25,7 910 73,0 1 211
Irak 1 284 1 226 148 12,1 738 60,2 340 27,7 1 557
Iran 1 175 1 127 433 38,4 280 24,8 414 36,7 1 340
Pakistan 1 037 916 324 35,4 282 30,8 310 33,8 1 290
* Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014 korrigiert.
Widerrufsverfahren
Januar –
November
2013
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
Widerruf Art. 16a/
Flüchtlingseigenschaft/subsidiärer
Schutz kein Widerruf
sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
anhängige
Rechtsmittel
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 262 394 147 37,3 113 28,7 134 34,0 487
darunter
Türkei 107 172 49 28,5 69 40,1 54 31,4 137
Irak 47 36 18 50,0 6 16,7 12 33,3 101
Kosovo 22 21 15 71,4 1 4,8 5 23,8 25
Afghanistan 18 58 20 34,5 15 25,9 23 39,7 55
Sri Lanka 15 23 9 39,1 11 47,8 3 13,0 18
Iran 8 14 6 42,9 2 14,3 6 42,9 17
Syrien 6 1 0 0,0 0 0,0 1 100,0 12
Russische
Föderation 4 4 0 0,0 0 0,0 4 100,0 15
Serbien 3 3 0 0,0 1 33,3 2 66,7 4
Togo 2 10 5 50,0 2 20,0 3 30,0 11
Durchschnittliche Dauer gerichtlicher Verfahren in Monaten
Verfahrensdauer
Erst- und Folgeanträge:
Verfahrensdauer
Widerrufe:
Jan–November 2013* 9,5 27,8
12. Wie viele Asylanhörungen gab es im vierten Quartal 2013 bzw. im
Gesamtjahr 2013 (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Anhörungen im 4. Quartal 2013 Anzahl
Herkunftsländer gesamt 12 696
darunter
Serbien 2 805
Syrien 2 121
Mazedonien 1 605
Eritrea 285
Afghanistan 570
Somalia 235
Bosnien-Herzegowina 768
Russische Föderation 302
Iran 401
Kosovo 561
Anhörungen Jahr 2013 Anzahl
Herkunftsländer gesamt 46 409
darunter
Russische Föderation 2 752
Syrien 7 068
Serbien 6 232
Afghanistan 3 850
Mazedonien 3 656
Iran 2 779
Pakistan 1 927
Irak 1 667
Somalia 1 083
Eritrea 591
13. Wie waren die Schutzquoten und die Zahlen der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im
vierten Quartal bzw. im Gesamtjahr 2013?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden:
14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von
Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und
Bosnien-Herzegowina in den Monaten November und Dezember 2013 bzw.
Januar 2014 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-
Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen
Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Herkunftsland 4. Quartal 2013 Jahr 2013
Schutzgesuche Gesamtschutz Schutzgesuche Gesamtschutz
Erstanträge
Folgeanträge absolut In Prozent
Erstanträge
Folgeanträge absolut In Prozent
Ägypten 973 5 22 26,5 2 133 14 88 26,9
Libyen 144 2 7 13,5 346 12 16 11,9
Marokko 364 16 0 0 1 191 41 7 1,2
Syrien 4 097 337 2 501 92,4 11 851 1 012 8 702 94,2
Tunesien 198 6 4 5,4 597 43 5 1,6
Asylanträge November 2013 Entscheidungen über Asylanträge November 2013
Herkunftsland
Asylanträge
gesamt
davon
Erstanträge
davon
Folgeanträge
insgesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a
und
Familienasyl)
Gewährung von
Flüchtlingsschutz
gem. § 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
gem. § 60
II,III,V,VII
AufenthG
festgestellt
Ablehnungen
(unbegr.
abgel./
offens.
unbegr.
abgel.)
sonstige
Verfahrenserledigungen
Albanien 252 246 6 62 – – 7 39 16
darunter Roma 5 5 – – – – – – –
Bosnien–
Herzegowina 692 493 199 765 – – 10 474 281
darunter Roma 566 386 180 620 – – 2 368 250
Montenegro 55 46 9 38 – – – 14 24
darunter Roma 42 34 8 31 – – – 12 19
Mazedonien 1 357 932 425 1 093 – 2 1 644 446
darunter Roma 986 608 378 889 – – 1 499 389
Serbien 2 613 1 769 844 1 999 – – – 1 160 839
darunter Roma 2 447 1 630 817 1 861 – – – 1 070 791
Asylanträge Dezember 2013 Entscheidungen über Asylanträge Dezember 2013
Herkunftsland
Asylanträge
gesamt
davon
Erstanträge
davon
Folgeanträge
insgesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a
und
Familienasyl)
Gewährung von
Flüchtlingsschutz
gem. § 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
gem. § 60
II,III,V,VII
AufenthG
festgestellt
Ablehnungen
(unbegr.
abgel./
offens.
unbegr.
abgel.)
sonstige
Verfahrenserledigungen
Albanien 287 280 7 106 – – – 70 36
darunter Roma 19 19 – 8 – – – 4 4
Bosnien-
Herzegowina 513 349 164 307 – – 1 212 94
darunter Roma 397 251 146 258 – – – 179 79
Montenegro 46 29 17 26 – – – 10 16
darunter Roma 33 23 10 20 – – – 8 12
Mazedonien 775 570 205 493 – – – 359 134
darunter Roma 547 372 175 359 – – – 240 119
Serbien 2 416 1 613 803 1 138 – – 4 884 250
darunter Roma 2 263 1 490 773 1 095 – – 4 856 235
Asylanträge Januar 2014 Entscheidungen über Asylanträge Januar 2014
Herkunftsland
Asylanträge
gesamt
davon
Erstanträge
davon
Folgeanträge
insgesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a
und
Familienasyl)
Gewährung von
Flüchtlingsschutz
gem. § 3 I
AsylVfG
Gewährung von
subsidiärem
Schutz
gem § 4 I
AsylVfG
Feststellung eines
Abschiebungsverbotes gem.
§ 60 V/VII
AufenthG
Ablehnungen
(unbegr.
abgel./
offens.
unbegr.
abgel.)
sonstige
Verfahrenserledigungen
Albanien 420 418 2 112 – 1 – 7 84 20
darunter Roma 36 36 – – – – – – – –
Bosnien-
Herzegowina 775 618 157 436 – – – – 324 112
darunter Roma 511 372 139 343 – – – – 255 88
Montenegro 77 41 36 26 – – – – 20 6
darunter Roma 56 26 30 20 – – – – 16 4
Mazedonien 1 024 746 278 680 – – – – 520 160
darunter Roma 705 474 231 530 – – – – 387 143
Serbien 2 548 1 776 772 1 812 – 1 4 1 1 259 547
darunter Roma 2 353 1 620 733 1 680 – – 4 – 1 168 508
15. In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär
bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -
entwicklung und -planung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen,
insbesondere im Bereich Asyl, und wie ist die Bilanz der bisherigen
Versuche, das Personal im Bereich der Asylprüfung vorübergehend
respektive dauerhaft aufzustocken?
Derzeit werden Asylanträge aus den Ländern des Westbalkans und Syrien
prioritär bearbeitet.
Im Jahr 2013 erfolgten, überwiegend im gehobenen Dienst, etwa 75
Einstellungen für den Bereich Asyl. Zum 1. Januar 2014 waren im BAMF im Bereich der
Asyl- und Dublin-Verfahren 288,7 Stellen mit Sachbearbeitern und 411,0 Stellen
mit Bürosachbearbeitern besetzt. Davon waren etwa 188 Stellen befristet.
Darüber hinaus wird das BAMF neben 12 Beschäftigten aus dem Bereich des
Bundesministeriums der Verteidigung auch weiterhin mit derzeit 104
Beschäftigten vorübergehend von der Bundespolizei unterstützt. Die Verstärkung des
Entscheiderbereichs in den Außenstellen des BAMF durch Personal des
gehobenen Dienstes aus anderen Arbeitsbereichen des Hauses wird aufrechterhalten.
Die Personalgewinnung wird auch im Jahr 2014 im Rahmen der vorhandenen
Stellen intensiviert werden.
16. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzung der
Bundesregierung derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im
Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Ländern
differenzieren), und wie beurteilt und rechtfertigt es das BAMF, dass so
häufig (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gegen den eigenen
Grundsatz verstoßen wird, eine solche Einheit anzustreben?
Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass die auf ausdrücklichen
Wunsch der Fragesteller durch fachkundige Bedienstete des BAMF
vorgenommenen Schätzungen nur äußerst grob sind und entsprechende
Ungenauigkeiten aufweisen können. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten
Werte haben sich nicht verändert.
Grob geschätzt ist danach derzeit davon auszugehen, dass die Identität von
Anhörer und Entscheider in rund 95 Prozent der Verfahren vulnerabler Gruppen
(unbegleitete Minderjährige, Folteropfer und Traumatisierte,
geschlechtsspezifisch Verfolgte, Opfer des Menschenhandels) durch den Einsatz von
Sonderbeauftragten gewahrt werden konnte. Diese Identität ist auch in rund 50 Prozent
der Syrien-, 60 Prozent der Westbalkan- und 70 bis 75 Prozent der Afghanistan-
Verfahren gegeben.
Obwohl das Gesetz keine Identität von Anhörer und Entscheider vorgibt, sieht
die Weisungslage im BAMF laut „Dienstanweisung Asyl“ vor, dass diese in der
Praxis des BAMF grundsätzlich anzustreben ist. Die Identität von Anhörer und
Entscheider in jedem einzelnen Asylfall einzuhalten, ist jedoch in der Praxis
nicht möglich (z.B. aufgrund von Personalwechseln), und könnte zudem zu
einer den Antragstellern gegenüber nicht zu verantwortenden Verzögerung der
Asylverfahren führen. In der „Dienstanweisung Asyl“ ist deshalb festgelegt,
dass der in der Anhörung vorgetragene Sachverhalt so ausführlich zu
dokumentieren ist, dass auch ein Entscheider, der die Anhörung nicht selbst durchgeführt
hat, die Entscheidung ohne weitere Sachverhaltsermittlung treffen kann.
a) Wie ist dies damit vereinbar, dass einige Verwaltungsgerichte eine
Trennung von Anhörer und Entscheider für unzulässig halten (vgl.
Entscheiderbrief 12/2012, S. 1 f., insbesondere Fußnote 2)?
Das BAMF sieht die Identität von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren
auch weiterhin als erstrebenswertes Ziel an, das jedoch wegen stark gestiegener
Zugangszahlen im Asylbereich und fehlender personeller Ressourcen nicht
immer eingehalten werden kann und zudem vom Gesetzgeber nicht gefordert wird.
§ 24 Absatz 1 AsylVfG bestimmt lediglich, dass das BAMF den Sachverhalt
klärt und die erforderlichen Beweise erhebt. Hierzu hat es regelmäßig auch
persönlich anzuhören. Die Norm fordert keinen konkret bestimmten oder
bestimmbaren Bediensteten. Auch § 25, die Grundnorm des AsylVfG zu Anhörungen,
sagt nichts darüber aus, wer die Anhörung durchzuführen hat. Nach § 5 Absatz 1
Satz 1 AsylVfG entscheidet das BAMF über Asylanträge. Der Leiter des BAMF
sorgt für die ordnungsgemäße Organisation der Asylverfahren (§ 5 Absatz 2
Satz 2 AsylVfG). Das Gesetz macht lediglich Vorgaben hinsichtlich der
Entscheidung, nicht aber hinsichtlich deren Vorbereitung. Es kommt grundsätzlich
nur darauf an, dass die Entscheidung der zuständigen Behörde zuzurechnen ist
und nicht darauf, welcher Bedienstete sie unter welchen Umständen getroffen
hat (so schon das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in dem auch heute noch
aktuellen Beschluss vom 13. Mai 1996 – 9 B 174.96). Das BVerwG widersprach
damit dem Verwaltungsgericht (VG) München, das in mehreren Entscheidungen
die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet bei fehlender
Identität von Anhörer und Entscheider als unzulässig angesehen hatte. Laut
BVerwG ist das Verwaltungsverfahren beim BAMF nicht mit einem
gerichtlichen Verfahren vergleichbar. Das Erfordernis der VwGO, wonach eine
Entscheidung nur von demjenigen gefällt werden dürfe, der an der Verhandlung
teilgenommen habe, die der Entscheidung zugrunde liegt, gelte für das Verfahren
beim BAMF nicht. Etwas anderes führe zu einer systemwidrigen Konvergenz
von Judikative und Exekutive und gefährde auch die verfassungsmäßig
gebotene zügige Bescheidung. Denn schon angesichts schwankender Zugänge,
eines oft engen „Fristenkorsetts“ und der Notwendigkeit eines effektiven
Verfahrens müssten Entscheider dort eingesetzt werden können, wo hohe Zugänge
seien oder Ausfälle aufgefangen werden müssten.
Im Übrigen sehen auch die Verwaltungsgerichte, die laut Fußnote 2 des
Entscheiderbriefs 12/2012 bei fehlender Identität von Anhörer und Entscheider
Kritik an der Praxis des BAMF geäußert hatten, so entstandene Bescheide nicht als
fehlerhaft an.
Darüber hinaus sind im Entscheiderbrief 12/2012 (Fußnote 1) auch
Verwaltungsgerichte aufgeführt, die bei fehlender Identität von Anhörer und
Entscheider den ergangenen Bescheid nicht als fehlerhaft ansehen (VG Magdeburg, U. v.
13. September 2012 – 2 A 65/12 MD; VG Darmstadt, U. v. 27. August 2012 –
7 K 250/10.DA.A). Die Annahme einer Rechtswidrigkeit sei laut VG
Magdeburg allenfalls dann denkbar, wenn die Trennung im konkreten Fall tatsächlich
zu einem Rechtsfehler geführt habe.
b) Inwieweit beabsichtigt das BAMF, die neue gesetzliche Möglichkeit
zu nutzen, dass von einer Anhörung abgesehen werden kann, wenn das
BAMF einem Antrag stattgeben will (was zum Beispiel bei syrischen
Flüchtlingen zu sofortigen Anerkennungsentscheidungen genutzt
werden könnte; bitte die Vor- und Nachteile eines solchen Verfahrens aus
Sicht des BAMF bzw. aus Sicht der Asylsuchenden darstellen, etwa
auch in Hinblick auf eine spätere Widerrufsprüfung)?
Bei syrischen Antragstellern wird vom BAMF zur Vorbereitung der Anhörung
in einem Pilotprojekt ein spezieller Fragebogen eingesetzt. Die Antragsteller
erhalten Gelegenheit, vorab schriftlich die Gründe darzulegen, aufgrund derer sie
internationalen Schutz begehren und – soweit dies nicht bereits im Rahmen der
Antragsannahme erfolgte – Unterlagen vorzulegen oder zu benennen, die
geeignet sind, ihre Herkunft aus Syrien und/oder Gefährdung bzw.
Verfolgungstatbestände zu belegen bzw. glaubhaft zu machen. Da wegen der hohen
Zugangszahlen Anhörungen nicht zeitnah durchgeführt werden können, soll mit dieser
Verfahrensweise die Möglichkeit eröffnet werden, durch die schriftliche
Erklärung die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung darzulegen. Kann dem
Asylantrag bereits nach Aktenlage voll entsprochen werden, ist eine zeitnahe
Entscheidung möglich und es kann nach § 24 Absatz 1 Satz 4 erste Alternative
AsylVfG von einer persönlichen Anhörung abgesehen werden. Ob dieses
Verfahren eine Zeitersparnis mit sich bringt und welche Vor- oder Nachteile sonst
entstehen könnten, wird eine Evaluierung des Pilotprojektes zeigen.
c) Wie wird begründet, dass eine solche Anerkennung ohne vorherige
Anhörung nach § 24 Absatz 1 Satz 5 AsylVfG nur möglich ist bei
Anträgen, die ausschließlich auf internationalen Schutz gerichtet sind
(nach § 13 Absatz 2 Satz 2 AsylVfG), und welche Konsequenzen hat
ein solcher Verzicht auf die Prüfung von Asylgründen im Sinne des
Artikels 16a GG?
Die Fragesteller übersehen, dass nach § 24 Absatz 1 Satz 4 AsylVfG auf eine
Anhörung auch dann verzichtet werden kann, wenn das BAMF den Ausländer
als asylberechtigt anerkennen will.
17. Welche (gegebenenfalls auch herkunftsländerspezifischen) Angaben
liegen vor, bzw. welche ungefähre Einschätzung kann die Bundesregierung
dazu abgeben, wie viele der Folgeanträge von Personen stammen, die in
der Vergangenheit abgelehnt wurden, ausgereist oder abgeschoben
worden sind und nach einem nicht nur kurzfristigen Aufenthalt im Ausland
wieder nach Deutschland eingereist sind, bzw. von Personen, die nach
einer Ablehnung in Deutschland verblieben sind, etwa als Geduldete
aufgrund von Abschiebungshindernissen?
Valide Angaben im Sinne der Frage liegen der Bundesregierung nicht vor, da im
Rahmen des Asylverfahrens die in der Frage genannten Angaben ggf. technisch
nicht so erfasst werden, dass sie automatisiert ausgewertet werden könnten. Eine
händische Auswertung aller ca. 17 000 betroffenen Asylakten aber wäre zu
aufwendig.
Auswertungen von Daten des Ausländerzentralregisters lassen allenfalls grobe
Tendenzaussagen zu Teilaspekten der Frage zu. Danach sind von den Personen,
die mit einem im Jahr 2013 gestellten Asylfolgeantrag erfasst sind, etwa zwei
Drittel im Jahr 2013 erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie bereits bei
einem früheren Aufenthalt in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt hatten.
Bei Folgeantragstellern aus den Westbalkanstaaten liegt dieser Anteil insgesamt
bei etwa 80 Prozent, bei Syrern bei unter 10 Prozent und bei Personen aus der
Russischen Föderation bei unter 40 Prozent.
18. Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus
Ländern des Westbalkan kommen, im vierten Quartal 2013 gegenüber dem
vorherigen Quartal 2013 entwickelt, und wie hoch war im vierten Quartal
2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 die bereinigte Gesamtschutzquote in
Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?
Die Verfahrensdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei
Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, betrug im vierten Quartal
2013 durchschnittlich 8,7 Monate und im dritten Quartal 2013 durchschnittlich
8,5 Monate. Die sog. bereinigte Gesamtschutzquote von Asylsuchenden, die
nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, betrug 62,4 Prozent im vierten
Quartal 2013 und 55,5 Prozent im gesamten Jahr 2013.
19. Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Serbien
und Mazedonien und anderen Ländern des Westbalkan, und wie wird die
Entwicklung für die nächsten Monate eingeschätzt?
Zur aktuellen Entwicklung der Asylzugänge aus Serbien und Mazedonien und
anderen Ländern des Westbalkan wird zunächst auf die Ausführungen der in
Frage 23 von der Fragesteller zitierten Pressemitteilung verwiesen. Ergänzend
hierzu ist bezogen auf Albanien eine deutliche Erhöhung der Zahl der
Asylanträge festzustellen: nach 87 Asylanträgen (Erst- und Folgeanträge) im Jahr
2011 wurden 251 im Jahr 2012 und 1.295 im Jahr 2013 gezählt. Die Asyldaten
im Januar 2014 deuten – bezogen auf den Westbalkan – auf insgesamt weiterhin
eher steigende Asylzahlen auch in den nächsten Monaten hin.
20. Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus
Russland bzw. Tschetschenien, und wie wird die Entwicklung für die nächsten
Monate eingeschätzt?
Zur aktuellen Entwicklung der Asylzugänge aus der Russischen Föderation wird
zunächst auf die Ausführungen der in Frage 23 von der Fragesteller zitierten
Pressemitteilung verwiesen. Die aktuellen Asylzahlen deuten kurzfristig auf
eher gleichbleibende monatliche Zugänge aus diesem Herkunftsland hin.
21. Wie ist die allgemeine Prognose des BAMF in Bezug auf die Entwicklung
der Zahl der Asylsuchenden für das Jahr 2014, und auf welchen konkreten
Annahmen beruht diese Prognose (bitte so detailliert und länderspezifisch
wie möglich antworten)?
Angesichts der Entwicklungen im Jahr 2013 geht die Bundesregierung davon
aus, dass die Asylzahlen des Jahres 2014 nicht unter denen des Jahres 2013
liegen werden. Ein weiterer Anstieg für das gesamte Jahr 2014 auf etwa
140 000 Erst- und 20 000 Folgeanträge erscheint derzeit plausibel.
Die Zugangseinschätzung beruht auf folgenden Entwicklungen:
Erfahrungsgemäß sind die Zugangszahlen im ersten Halbjahr niedriger als im
zweiten Halbjahr. Jedoch beginnt das Jahr 2014 mit deutlich höheren Zugängen
als das Jahr 2013. Dies lässt auf einen weiteren Anstieg der Asylanträge im Jahr
2014 schließen.
Innerhalb der EU hat die Attraktivität Deutschlands als Zielland im Jahr 2013
weiter zugenommen. Der Migrationsdruck auf die EU-Außengrenzen im Süden
und Südosten aus asiatischen und afrikanischen Staaten ist stark und wird im
Lauf des Jahres 2014 wahrscheinlich weiter zunehmen.
Die Zugangszahlen aus Serbien, Mazedonien, Kosovo sowie Bosnien-
Herzegowina betrugen im Jahr 2013 zusammen ca. ein Viertel aller Erstantragsteller. Bei
den Folgeantragstellern waren es mit 12 305 von insgesamt 17 443 sogar 70
Prozent aller Folgeanträge. Im Dezember kamen ca. 31 Prozent aller
Erstantragsteller aus diesen Staaten. Auch die Anträge von albanischen Staatsangehörigen
sind im letzten Quartal des Jahres 2013 nochmals deutlich gestiegen. Für eine
Trendwende bei den Zugangszahlen aus diesen Staaten gibt es derzeit keine
Hinweise.
Syrien war sowohl im Dezember 2013 als auch im Jahresverlauf 2013 das
zweitstärkste Herkunftsland. Auch hier ist weiterhin mit einer hohen Zahl von
Asylanträgen zu rechnen, da sich eine Lösung des bewaffneten Konflikts nicht
abzeichnet.
Die Länder Afghanistan, Iran, Irak und Pakistan sorgen weiterhin für hohe
Asylzugänge in Deutschland. Es gibt keine Erkenntnisse, dass sich hieran in nächster
Zeit etwas ändern wird.
Die Asylanträge aus nord- und zentralafrikanischen Ländern sind 2013
insgesamt angestiegen. Die Erstanträge aus Somalia und Eritrea haben sich im Jahr
2013, vor allem in der zweiten Jahreshälfte, erheblich erhöht. Diese Länder
zählen nunmehr zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Eine
Änderung dieser Entwicklung ist derzeit nicht anzunehmen.
22. Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen
Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der
inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so genau wie möglich antworten und
mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgliedern)?
Angaben zur Personalstruktur können der folgenden Aufstellung entnommen
werden:
Personalstruktur (Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal)
Stand: 1. Februar 2014 Absolut Relativ Kosten
Amtsleitung inkl. Leitungsstab 16,1 0,7 % 833 480 €
EU-Fonds 18,4 0,9 % 952 548 €
Prüfbehörde, Bescheinigungsbehörde 18,4 0,9 % 952 548 €
Abteilung 1
Zentrale Dienstleistungen, Personalmanagement 246,4 11,4 % 12 755 864 €
Leitung 4,0 0,2 % 207 076 €
Gruppe 11
Personal und Ressourcen 159,2 7,4 % 8 241 614 €
Gruppe 12
Organisation, Informationstechnik, Statistik 83,2 3,8 % 4 307 175 €
Abteilung 2
Internationale Aufgaben, Migration, Forschungszentrum 216,3 10,0 % 11 197 620 €
Leitung 6,4 0,3 % 331 321 €
Gruppe 21
Internationale Aufgaben, EU-Fondsverwaltung 105,7 4,9 % 5 471 976 €
Gruppe 22
Grundsatzfragen der Migration, Informationszentrum Asyl
und Migration (IZAM) 71,7 3,3 % 3 711 832 €
Gruppe 23
Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl 32,5 1,5 % 1 682 490 €
23. Wie ist die Erklärung des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de
Maizière: „Wir brauchen schneller Klarheit darüber, wer tatsächlich
schutzbedürftig ist und wer nicht, zumal nur knapp 14 Prozent der Anträge
anerkannt wurden. Das dient dem Interesse der wirklich
Schutzbedürftigen“ (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/01/
asylzahlen_2013.html?nn=3314802) – d. h. dass angeblich nur knapp
14 Prozent aller Asylsuchenden wirklich schutzbedürftig seien –, zu
begründen, angesichts des Umstands, dass die Gesamtschutzquote im Jahr
nach einer Meldung des Mediendienstes Integration vom 14. Januar 2014
nicht 14 Prozent, sondern 25 Prozent betrug – und wenn nur inhaltliche
Entscheidungen betrachtet werden, sogar knapp 40 Prozent (
www.me-
diendienst-integration.de: „Rund 40 Prozent der inhaltlichen
Entscheidungen waren positiv“)?
Bei der von den Fragestellern genannten Anerkennungsquote von knapp 14
Prozent handelt es sich um die Quote der Flüchtlingsanerkennungen, wie der
zitierten Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern eindeutig zu
entnehmen ist: „Insgesamt 10 915 Personen erhielten im Jahr 2013 die Rechtsstellung
Abteilung 3
Integration und Gesellschaftlicher Zusammenhalt 185,8 8,6 % 9 618 667 €
Leitung 4,8 0,2 % 248 491 €
Gruppe 31
Grundsatzfragen der Integration, Integrationsmaßnahmen 66,4 3,1 % 3 437 457 €
Gruppe 32
Sprachliche Bildung, Migrationsberatung 114,6 5,3 % 5 932 719 €
Abteilung 4
Grundlagen des Asylverfahren, Sicherheit 130,3 6,0 % 6 745 492 €
Leitung 3,0 0,1 % 155 307 €
Referate 410–416 127,3 5,9 % 6 590 185 €
Abteilung 5
Durchführung von Asylverfahren, Regionalkoordination
der Integration 1 231,20 56,9 % 63 737 907 €
Leitung 5,8 0,3 % 300 260 €
Gruppe MA
Regionalstellen Asylverfahren und Integration 589,2 27,2 % 30 502 254 €
Gruppe MB
Regionalstellen Asylverfahren und Integration 512,2 23,7 % 26 516 046 €
Gruppe MC
Verfahren der Zentrale 124,0 5,7 % 6 419 347 €
Zwischensumme 2 044,5 94,5 %
Mitarbeiter in der Freistellungsphase Altersteilzeit 55,0 2,5 % 2 847 291 €
Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen bei anderen Behörden
beschäftigt (i. d. R. Abordnungen) 63,8 2,9 % 3 302 858 €
Gesamtsumme 2 163,3 100,0 % 111 991 726 €
Personalstruktur (Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal)
Stand: 1. Februar 2014 Absolut Relativ Kosten
eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (13,5 Prozent aller
Asylbewerber). Zudem erhielten 9 213 Personen (11,4 Prozent) so genannten „subsidiären
Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthaltG),
darunter 5 795 Syrer.“ Auch alle anderen relevanten statistischen Angaben
können dieser Pressemitteilung entnommen werden, so dass es den Fragestellern
überlassen bleibt, welche Bewertungen sie hieraus ableiten wollen.
24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in offiziellen
Darstellungen und Mitteilungen, wie der oben zitierten des
Bundesinnenministers, auf die Gesamtschutzquote abgestellt werden sollte, wenn es
darum geht, zu benennen, wie viele Asylsuchende in der
Entscheidungspraxis des BAMF als „wirklich schutzbedürftig“ angesehen werden,
zumal nach § 2 Absatz 13 AufenthG als „international Schutzberechtigte“
sowohl anerkannte Flüchtlinge als auch subsidiär Schutzberechtigte
gelten, was den EU-Asylrichtlinien entspricht, in denen Flüchtlingen wie
subsidiär Schutzberechtigten ein „internationaler Schutz“ zugesprochen
wird (bitte begründen)?
Die Bundesregierung verweist auf die in der Antwort zu Frage 23 zitierte
Passage in der von den Fragestellern erwähnten Pressemitteilung des
Bundesministeriums des Innern. Eine Notwendigkeit, die Darstellung der monatlichen
Asylzahlen im Sinne der Fragestellung zu ändern, wird nicht gesehen.
25. Wie begründet der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, seine in
einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“ vom 14. Januar 2014 („Hartz IV
ist ein Anreiz, hier zu überwintern“) geäußerte Auffassung,
Wiedereinreisesperren seien „sinnvoll, sowohl für Einwanderer in die Sozialsysteme
als auch für abgelehnte Flüchtlinge“ (bitte auch darlegen, ob diese
Interviewaussage autorisiert worden war)?
a) Was hat er in diesem Zusammenhang unter „Einwanderer in die
Sozialsysteme“ verstanden?
Sind hierunter Einwanderer zu verstehen, die einen Antrag auf
Sozialhilfe gestellt haben, deren Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde, die
tatsächlich Sozialhilfe erhalten haben (und wenn ja, ab welcher Höhe,
und über welche Zeiträume, und welche Rolle spielt es, dass ein
Rechtsanspruch auf diese Hilfe bestand), und inwieweit soll eine
Gewährung oder Ablehnung von Hilfen des Sozialsystems eine
Wiedereinreisesperre rechtfertigen können (bitte in Auseinandersetzung mit
der Rechtslage und rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzipien
darlegen)?
b) Was hat der Präsident des BAMF in diesem Zusammenhang unter
„abgelehnten Flüchtlingen“ verstanden (bitte darlegen), und inwieweit
soll eine Ablehnung von Flüchtlingen, etwa im Asylverfahren, eine
Wiedereinreisesperre begründen können (bitte in Auseinandersetzung
mit der Rechtslage und rechtsstaatlichen
Verhältnismäßigkeitsprinzipien darlegen)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerung des Präsidenten des
BAMF, und wird sie seine Anregung zum Thema
Wiedereinreisesperren bei einer entsprechenden Gesetzesinitiative aufnehmen (bitte
darlegen)?
Die Fragen 25, 25a bis 25c werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Interviews des Präsidenten des BAMF werden immer von der Pressestelle des
BAMF autorisiert, so auch das von den Fragestellern genannte Interview mit der
Zeitung „DIE WELT“ vom 14. Januar 2014.
Die in diesem Interview gemachten Äußerungen zum Thema
Wiedereinreisesperre beziehen sich auf folgenden Sachverhalt: Unter den Menschen, die in
Deutschland einen Asylantrag stellen, ist ein wachsender Anteil von Personen,
die keinerlei Schutzgründe vorweisen können, sondern die nach eigenen
Schilderungen ihr Land verlassen, weil sie sich erhoffen, ihre wirtschaftlich prekären
Lebensverhältnisse im Herkunftsland durch einen Asylantrag in Deutschland zu
verbessern. Dies ist nach der gültigen Rechtslage jedoch kein Grund zur
Schutzgewährung, die Anträge dieser Personen müssen abgelehnt werden.
Im Jahr 2013 war zudem eine überproportional starke Zunahme von
Asylfolgeanträgen von Personen zu verzeichnen, deren Erstanträge im Jahr zuvor
bereits abgelehnt worden waren und die auch bei der erneuten Antragstellung
keine schutzrelevanten Gründe vorweisen konnten.
Die Aussage des Präsidenten des BAMF bezog sich auf diese Personengruppen.
Der von den Fragestellern unterstellte Sinnzusammenhang zwischen der
Gewährung oder Ablehnung von Hilfen des Sozialsystems einerseits und einer
Wiedereinreisesperre andererseits wurde vom Präsidenten des BAMF in seinen
Aussagen nicht hergestellt.
Im Übrigen prüft die Bundesregierung derzeit Maßnahmen für eine bessere
Steuerung der Zuwanderung und eine Bekämpfung der Ursachen von
unfreiwilliger Migration und Flucht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]