[Deutscher Bundestag Drucksache 18/900
18. Wahlperiode 24.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Birgit Wöllert,
Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/738 –
Wirtschaftliche Lage der Hebammen und Entbindungspfleger
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen ist in Deutschland
nicht mehr gewährleistet. Freiberufliche Hebammen können die verpflichtende
Haftpflichtversicherung häufig nicht mehr bezahlen (vgl. z. B.
„Freiberuflichen Hebammen droht das Aus“, STUTTGARTER NACHRICHTEN vom
18. Februar 2014; „Hebammen droht Berufsverbot“, Kölner Stadt-Anzeiger
vom 19. Februar 2014; „Hohe Beiträge: Hebammen in MV vor dem Aus?“,
OSTSEE-ZEITUNG vom 18. Februar 2014). Die Prämien sind explodiert und
der Markt zusammengebrochen („Warum freiberuflichen Hebammen das Aus
droht“, Wirtschafts-Woche vom 18. Februar 2014; „Zukunft ohne Hebammen?
Ganzer Berufsstand ist in Gefahr/Versicherer wollen die Frauen nicht als
Kunden“, Frankfurter Rundschau vom 19. Februar 2014).
In immer mehr Gebieten stehen Frauen Alternativen zur Klinikgeburt (zu
Hause oder in Geburtshäusern) gar nicht mehr zur Verfügung („Suche nach
Hebammen oft schwierig“, neues deutschland vom 27. Februar 2014). Auch
die Vor- und Nachsorge von Wöchnerinnen ist nicht mehr flächendeckend
gesichert. Hintergrund sind die niedrigen Honorare der Krankenkassen. Immer
weniger Hebammen sind finanziell in der Lage, eine Wochenbettbetreuung
anzubieten. Die wenigen Hebammen, die diese Leistungen noch anbieten,
können den Betreuungsbedarf nicht erfüllen. Die Folge ist eine Mangelversorgung
der Frauen und Neugeborenen bei der aufsuchenden Wochenbettbetreuung.
Dabei ist der Bedarf gestiegen. Wöchnerinnen werden meist schnell aus der
Klinik entlassen, da diese über Fallpauschalen abrechnet. Die Hebamme
übernimmt die medizinische und psychosoziale Nachbetreuung von Mutter und
Kind.
Freiberufliche Hebammen arbeiten auch als Beleghebammen in
Krankenhäusern. Wie bei Hausgeburten oder in Geburtshäusern wird so meist eine
Eins-zu-eins-Betreuung von Hebamme zu Wöchnerin möglich, die zur
optimalen Versorgung wünschenswert ist. Doch nach und nach schließen immer
mehr Kliniken ihre Geburtshilfestation.
Insgesamt ist ein ganzer Berufsstand qualifizierter und hochmotivierter
Hebammen und Entbindungspfleger existenziell gefährdet. Die bundesweite Ver-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. März 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/900 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesorgung mit qualitativ hochwertiger Geburtshilfe und sonstigen
Hebammenleistungen steht auf der Kippe.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Belange der Hebammen sehr ernst. Hebammen
leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Qualität der
medizinischen und psychosozialen Versorgung Schwangerer, junger Mütter und von
Familien. Sie beraten und betreuen werdende Eltern individuell während
Schwangerschaft und Geburt. Die Sicherstellung einer flächendeckenden
Versorgung mit Geburtshilfe ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Dazu
haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich bekannt.
Dies schließt die Möglichkeit der freien Wahl des Geburtsortes ein – ob
ambulant oder stationär im Krankenhaus, durch Hausgeburt, im Geburtshaus oder in
einer Hebammenpraxis.
Die damalige Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode die
Anliegen der Hebammen bereits mehrfach, auch im Rahmen von gesetzlichen
Initiativen, aufgegriffen. Insbesondere wurde im Rahmen des GKV-
Versorgungsstrukturgesetzes gesetzlich klargestellt, dass die gestiegenen
Haftpflichtprämien bei den Vergütungsverhandlungen des GKV-Spitzenverbandes (GKV:
gesetzliche Krankenversicherung) mit den Hebammenverbänden berücksichtigt
werden müssen. Im Anschluss an die Gesetzesänderung haben GKV-
Spitzenverband und Hebammenverbände bereits erhebliche Vergütungserhöhungen
vereinbart. Zur Verbesserung der Datenlage zur Versorgungs- und Vergütungssituation
der Hebammenhilfe hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Jahr
2011 das IGES Institut mit einem Gutachten beauftragt. Für dieses Gutachten
wurde eine umfassende Befragung von ca. 3 600 Hebammen durchgeführt.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Sekundärstatistiken ausgewertet. Das Gutachten
ist seit Mai 2012 veröffentlicht.
Um die vielschichtigen Problemlagen im Bereich der Versorgung mit
Hebammenhilfe zu sichten sowie Lösungsansätze zu identifizieren, wurde außerdem im
letzten Jahr eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Versorgung mit
Hebammenhilfe“ unter Federführung des BMG eingerichtet, an der auch alle
Hebammenverbände teilgenommen haben. Hier wurde auch die Problematik der
Berufshaftpflichtversicherung umfassend erörtert und es wurden verschiedene
Lösungsmodelle diskutiert. Derzeit wird der Abschlussbericht der
interministeriellen Arbeitsgruppe final abgestimmt. Die Ergebnisse dieses Berichts werden
anschließend in die politischen Beratungen einfließen.
Der Bundesminister Hermann Gröhe hat sich am 18. Februar 2014 mit
Vertreterinnen der an der IMAG beteiligten Hebammenverbände getroffen, um über die
Anliegen der Hebammen und insbesondere die problematische Situation bei der
Berufshaftpflichtversicherung zu sprechen. Dabei standen auch der
angekündigte Ausstieg der Nürnberger Versicherung und die möglichen Folgen für den
Versicherungsmarkt im Fokus. Der Bundesminister Hermann Gröhe hat in
diesem Gespräch kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der freiberuflich tätigen
Hebammen zugesagt.
Die Bundesregierung will zudem einen Weg finden, um die
Haftpflichtproblematik der Hebammen nachhaltig und dauerhaft zu lösen. Derzeit werden
verschiedene Optionen geprüft, um unter Berücksichtigung der Veränderungen des
Versicherungsmarktes eine langfristige Lösung der Haftpflichtproblematik zu
erreichen. Hierzu finden auch Gespräche mit der Versicherungswirtschaft, dem
GKV-Spitzenverband und anderen Interessengruppen statt. Zudem wird die
Bundesregierung im Interesse einer gemeinsamen Lösungsfindung den Dialog
mit den Hebammenverbänden fortführen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9001. Wie viele Frauen bringen ihr Kind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Kliniken, in Einrichtungen der außerklinischen Geburtshilfe oder durch
Hausgeburt zur Welt, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn
Jahren einschließlich des Jahres 2013 entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
Tabelle 1:
Eine amtliche, bundesweite Statistik zur Anzahl der außerklinischen Geburten
existiert nicht. In Tabelle 1 wurde sie über die Differenz zwischen der Anzahl
der klinischen Geburten und der Gesamtzahl der Geburten ermittelt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass auch die ungeplanten außerklinischen Geburten ohne
Hebammenbegleitung als außerklinische Geburten gezählt werden. Daten der
amtlichen Statistik zur Anzahl der Geburten liegen bis zum Jahr 2012 vor.
Die interministerielle Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ hat zur
Verbesserung der Datenlage eine Erweiterung der GKV-Statistik angeregt. Dem
ist die Bundesregierung gefolgt und hat die gesetzlichen Krankenkassen
verpflichtet, ab dem Jahr 2015 die außerklinischen Geburten, die über die GKV
abgerechnet werden, differenziert nach dem Ort der Geburt (außerklinische Geburt
in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung, außerklinische Geburt in einer von
Hebammen geleiteten Einrichtung und Hausgeburt) in der GKV-Statistik (KG2)
zu erfassen.
2. Welche Kosten entstehen den Krankenkassen im Durchschnitt pro
Entbindung in einer Klinik, in einer Einrichtung der außerklinischen
Geburtshilfe oder bei einer Hausgeburt?
Nach Informationen des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Internetseite
entstehen den Krankenkassen im Durchschnitt pro ambulanter Entbindung
folgende Kosten:
geborene Kinder
in Deutschland
insgesamt
im Krankenhaus
geborene Kinder
außerklinisch
geborene
Kinder
% der
außerklinisch
geborenen
Kinder
2002 721.950 711.458 10.492 1,45
2003 709.420 699.795 9.625 1,36
2004 708.350 695.885 12.465 1,76
2005 688.282 675.688 12.594 1,83
2006 675.144 663.979 11.165 1,65
2007 687.233 675.892 11.341 1,65
2008 684.926 674.751 10.175 1,49
2009 667.464 656.265 11.199 1,68
2010 680.413 668.950 11.463 1,68
2011 665.072 654.243 10.829 1,63
2012 675.944 665.780 10.164 1,50
Quelle: IGES auf Basis der Geburtenstatistik des Statistischen Bundesamtes (Stand 10.
Januar 2012), sowie den Grunddaten der Krankenhausstatistik, Fortschreibung für 2011
und 2012 auf derselben Basis.
Geburten in Deutschland nach Art der Geburt (klinisch / außerklinisch)
Drucksache 18/900 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode* exemplarische Berechnung möglicher Hebammenleistungen während einer außerklinischen Geburt
nach den Verträgen nach § 134a SGB V
** exemplarische Berechnung möglicher Hebammenleistungen während einer außerklinischen Geburt
nach den Verträgen nach § 134a SGB V inklusive Betriebskostenpauschale
3. Wie viele freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie hat sich die Zahl der
Hebammen einschließlich des Jahres 2013 in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
Die Zahl der Hebammen und Entbindungspfleger insgesamt ist gemäß der
Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes von rund 16 000 im
Jahr 2000 auf rund 21 000 im Jahr 2011 angestiegen. Dabei nimmt der Anteil der
Teilzeitbeschäftigten im Krankenhaus zu. Aktuellere Zahlen liegen derzeit noch
nicht vor.
Eine umfassende, differenzierte Statistik zu allen in Deutschland tätigen
Hebammen nach Erwerbsstatus gibt es nicht. Insbesondere wird nicht statistisch
erfasst, welche Tätigkeiten Hebammen freiberuflich durchführen und wie viele
Hebammen freiberuflich außerklinische Geburtshilfe leisten (bei Hausgeburten
oder im Geburtshaus). Zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Hebammen und
Entbindungspfleger sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig ist. Zur Anzahl
der in Deutschland freiberuflich tätigen Hebammen werden von den beteiligten
Akteuren sehr unterschiedliche Angaben gemacht. Nach Daten des GKV-
Spitzenverbandes waren im Dezember 2013 insgesamt rund 17 700 Hebammen
freiberuflich tätig und davon haben 5 140 (auch) freiberuflich Geburtshilfe
angeboten. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes belief sich die Anzahl der
freiberuflich tätigen Hebammen im März 2009 auf rund 15 300; im Jahr 2009 gab
es nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes 4 500 freiberufliche Hebammen,
die Geburtshilfe leisteten. Der Deutsche Hebammenverband e. V. schätzt, dass
ca. 3 500 freiberuflich tätige Hebammen Geburtshilfe durchführen.
Weitere Daten für die Vorjahre liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Wie viele freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell als Beleghebammen in
Krankenhäusern tätig?
Im Jahr 2012 waren rund 2 000 freiberufliche Hebammen und
Entbindungspfleger als Beleghebammen in Krankenhäusern tätig. Zahlen für 2013 liegen noch
nicht vor.
5. Wie viele Hebammen und Entbindungspfleger sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der außerklinischen Geburtshilfe tätig (bitte aufgliedern
nach Hausgeburtshilfe, Geburtshäusern und Arztpraxen)?
Der Bundesregierung liegt keine amtliche Statistik über die Anzahl der
Hebammen und Entbindungspfleger vor, die nur in der außerklinischen Geburtshilfe
tätig sind. In der IGES-Befragung gaben rund zwei Drittel der freiberuflichen
Beleghebammen an, dass sie ausschließlich klinische Geburtshilfe anbieten.
Wenn der Anteil der Beleghebammen, die ausschließlich in Kliniken
Geburtshilfe anbieten, von den verfügbaren Daten zur Gesamtzahl der freiberuflichen
Hebammen, die Geburtshilfe anbieten (siehe Antwort zu Frage 2), in Abzug
gebei Tag bei Nacht
Hausgeburt* ca. 1 058 Euro ca. 1 208 Euro
Geburtshaus-Geburt** ca. 1 562 Euro ca. 1 729 Euro
Ambulante Klinikgeburt (max. 1 Tag Verweildauer) 922 Euro 922 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/900bracht wird, lässt sich schließen, dass die Anzahl der freiberuflichen
Hebammen, die in der außerklinischen Geburtshilfe tätig sind, zwischen 2 200 und
3 800 liegt.
Zur Aufteilung der Tätigkeit der Hebammen und Entbindungspfleger in der
außerklinischen Geburtshilfe auf verschiedene Orte der Erbringung liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Hinweise hierzu sind durch die
Erweiterung der GKV-Statistik ab dem Jahr 2015, bezogen auf die erbrachten
Leistungen der außerklinischen Geburtshilfe, zu erwarten (siehe Antwort zu Frage 1).
6. Wie viele freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Vor- und Nachsorge der Frauen bei
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett?
Wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren einschließlich des Jahres
2013 entwickelt?
7. Wie viele Hebammen und Entbindungspfleger sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell tätig in der Versorgung von Frauen in der
aufsuchenden Wochenbettbetreuung?
Wie hat sich diese Zahl einschließlich des Jahres 2013 in den letzen zehn
Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Erkenntnisse zur Anzahl der Hebammen und Entbindungspfleger, die in der Vor-
und Nachsorge sowie in der aufsuchenden Wochenbettbetreuung tätig sind, sind
nicht verfügbar, weil hierzu keine differenzierende Statistik vorliegt. Das
Tätigkeitsspektrum und der Erwerbsstatus der Hebammen und Entbindungspfleger ist
schwer abzugrenzen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Ist es Ziel der Bundesregierung, die Zahl der Hebammen und
Entbindungspfleger in der außerklinischen Geburtshilfe und der
Wochenbettbetreuung zukünftig zu erhöhen oder zu senken?
Ziel der Bundesregierung ist es, dass ausreichend Hebammen und
Entbindungspfleger in der außerklinischen Geburtshilfe zur Verfügung stehen, um die im
Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerte Wahlfreiheit der
Versicherten zu gewährleisten. Aus diesem Grund haben auch die Vertragspartner nach
§ 134a SGB V bei den Vergütungsverhandlungen u. a. den Bedarf der
Versicherten an Hebammenhilfe zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Frauen eine aufsuchende
Wochenbettbetreuung nachfragen und wie viele Frauen sie tatsächlich in
Anspruch nehmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
10. Hält die Bundesregierung die Zahl der freiberuflichen Hebammen und
Entbindungspfleger vor dem Hintergrund der reduzierten Verweildauer in
Klinken nach Geburten für ausreichend (bitte begründen)?
Belastbare Zahlen zur Entwicklung der Zahl der freiberuflichen Hebammen und
Entbindungspfleger liegen nicht vor (siehe Antworten zu den Fragen 3 bis 7). Es
Drucksache 18/900 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeliegen außerdem keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Ausmaß ein
Rückgang der Verweildauer zu einem steigenden Bedarf an aufsuchender
Wochenbettbetreuung führt. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit
Hebammenhilfe wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 19 bis 21
verwiesen.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede in der
Verfügbarkeit von Hebammenleistungen zwischen ländlichen Gebieten und
Ballungsräumen?
Falls ja, inwiefern?
Falls nein, weshalb nicht?
Das IGES Institut hat in der für das BMG erstellten Studie „Vergütungs- und
Versorgungssituation in der außerklinischen Geburtshilfe“ auch die
Versorgungssituation in der Hebammenhilfe auf regionaler Ebene (Kreisebene)
analysiert. Dabei sind neben den Angebotskapazitäten auch die Erreichbarkeit des
klinischen Angebotes und die regionale Reichweite der außerklinischen
Hebammen einbezogen worden.
Eine unterdurchschnittliche Versorgung im ländlichen Raum lässt sich daraus
nicht ableiten. Allerdings hat die Studie regionale Unterschiede in der
Erreichbarkeit des nächsten Krankenhauses ermittelt. Während die durchschnittliche
Entfernung zum nächsten Krankenhaus mit geburtshilflicher Abteilung in
Kernstädten rund zwei km beträgt, liegt die durchschnittliche Entfernung im
ländlichen Umland und im ländlichen Raum bei mehr als neun km. Mit Ausnahme
eines Kreises (Wunsiedel im Fichtelgebirge) lag die durchschnittliche Entfernung
zur nächstgelegenen Krankenhausabteilung für Geburtshilfe in allen
untersuchten Kreisen unter 20 km, in elf davon zwischen 15 km und 20 km.
Die regionale Analyse der Reichweite der Hebammen in der außerklinischen
Versorgung ergab, dass in 60 Prozent der 412 Kreise in Deutschland die
durchschnittlich zurückgelegte Einzelstrecke zwischen acht und zwölf km lag. In
einigen Kreisen, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt,
Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, betrug die durchschnittlich
gefahrene Strecke für eine einfache Fahrt zwischen 16 und 20 km. Nur in einem Kreis
lag die durchschnittlich gefahrene Strecke über 20 km (Landkreis Regen mit
22,5 km).
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Postleitzahlengebiete, in
denen keine oder eine nicht ausreichende Wochenbettbetreuung angeboten
wird?
Nach Postleitzahlgebieten differenzierte Daten zur Wochenbettbetreuung liegen
der Bundesregierung nicht vor.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede in der
Inanspruchnahme von Hebammenleistungen im Hinblick auf benachteiligte
Stadtteile oder auf verschiedene Bevölkerungsgruppen (z. B.
Migrantinnen)?
Differenzierte Daten zur Inanspruchnahme von Hebammenleistungen nach
Stadtteilen oder nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/90014. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor hinsichtlich einer Korrelation
von sozialen Statusfaktoren und der Inanspruchnahme von klinischer und
außerklinischer Geburtshilfe bzw. Hausgeburtshilfe?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor über eine Korrelation
zwischen der Häufigkeit von Kaiserschnitten und dem sozialen Status?
Daten zum sozialen Status werden im Rahmen der Qualitätssicherung und der
Abrechnung von stationären geburtshilflichen Leistungen nicht systematisch
erhoben.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Einkommen
freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger seit dem Jahr 2010
entwickelt (Gewinn vor Steuern)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Entwicklung des Einkommens
freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger seit dem Jahr 2010 vor. Die
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Hebammenleistungen sind
von 431,1 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 462,7 Mio. Euro im Jahr 2012 gestiegen.
Nach den seit Kurzem vorliegenden vorläufigen Finanzergebnissen gab es im
Jahr 2013 einen erneuten Ausgabenzuwachs von 12,4 Prozent.
17. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Ergebnis der
Honorarverhandlungen vom 9. Juli 2012 den gestiegenen
Haftpflichtversicherungsprämien hinreichend Rechnung trägt, insbesondere unter
Berücksichtigung von Hebammen und Entbindungspflegern, die nicht in Vollzeit
tätig sind (wenn ja, bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Umlage der Kostensteigerung der Berufshaftpflichtversicherung nach
§ 134a Absatz 1 Satz 3 SGB V zum 1. Juli 2012 erfolgte auf der Grundlage einer
vertraglichen Vereinbarung vom 9. Juli 2012, die vom Bund freiberuflicher
Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD) und vom Deutschen Hebammenverband
e. V. (DHV) mit dem GKV-Spitzenverband getroffen wurde. Es ist nicht
Aufgabe der Bundesregierung, einvernehmlich zustande gekommene
Verhandlungsergebnisse zu bewerten. Ist es aus Sicht der Verhandlungspartner nicht
möglich, eine sachgerechte Lösung im Verhandlungswege zu erreichen, besteht
nach den gesetzlichen Vorschriften die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens.
18. Hält die Bundesregierung die Regelungen des § 134a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch für ausreichend, die besagen, dass die Vertragspartner
(GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Hebammenverbände) bei
den Verhandlungen über die abrechnungsfähigen Hebammenleistungen
und ihre Vergütung die „berechtigten wirtschaftlichen Interessen“ der
Hebammen zu berücksichtigen haben, wozu auch die Haftpflichtprämien
gehören, oder ist die Bundesregierung der Meinung, dass die
Berücksichtigung der Haftpflichtprämien bei den Gesamtkosten der Hebammen
durch gesetzliche Regelungen besser gewährleistet werden könnte (bitte
begründen)?
Angesichts der von Hebammen und ihren Verbänden geschilderten
Schwierigkeiten bei den Vergütungsverhandlungen hat der Gesetzgeber mit dem am 1.
Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz in § 134a SGB V
Drucksache 18/900 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeausdrücklich klargestellt, dass bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen insbesondere Kostensteigerungen
zu beachten sind, die die Berufsausübung betreffen. In der Gesetzesbegründung
zu dieser Regelung werden Beitragserhöhungen zu den von den Hebammen
abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherungen ausdrücklich als mögliche
Kostensteigerungsfaktoren, die zu beachten sind, genannt. Die gesetzlichen
Vorgaben erlauben zudem auch eine über die Veränderungsrate der
beitragspflichtigen Einnahmen hinausgehende Vergütungserhöhung, wenn dies erforderlich ist,
um den Hebammen eine angemessene Vergütung zu gewähren. In der Folge
wurde die Vergütung für Leistungen der Geburtshilfe bereits mehrfach
angehoben. Dies zeigt, dass die gesetzliche Regelung ihre Wirkung entfaltet.
19. Sieht die Bundesregierung die Wahlfreiheit von Frauen in Bezug auf die
Art der Entbindung (Klinik, Geburtshaus, ärztliche Praxis, zu Hause)
angesichts der Ergebnisse der Studie „Versorgungs- und Vergütungssituation
in der außerklinischen Hebammenhilfe“ der IGES Institut GmbH aus dem
Jahr 2012 nach wie vor als tatsächlich gegeben an?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht, und welche Schritte hält die Bundesregierung für
erforderlich, um eine tatsächliche Wahlfreiheit herzustellen?
20. Sieht die Bundesregierung die Versorgung von Frauen im Bereich der Vor-
und Nachsorge von Schwangeren und Wöchnerinnen angesichts der
Ergebnisse der IGES-Studie nach wie vor als tatsächlich gegeben an?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht, und welche Schritte hält die Bundesregierung für
erforderlich, um die flächendeckende Versorgung herzustellen?
21. Sieht die Bundesregierung die Versorgung von Frauen im Bereich der
Betreuung von Geburten in Eins-zu-eins-Betreuung angesichts der
Ergebnisse der IGES-Studie nach wie vor als tatsächlich gegeben an?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht, und welche Schritte hält die Bundesregierung für
erforderlich, um die Versorgung zu verbessern?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe ist
ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Dies schließt die Möglichkeit der freien
Wahl des Geburtsortes – ob ambulant oder stationär im Krankenhaus, durch
Hausgeburt, im Geburtshaus oder in einer Hebammenpraxis – ein. Es gibt
Anzeichen dafür, dass Hebammen infolge der gestiegenen
Haftpflichtversicherungsprämien die freiberufliche Geburtshilfe teilweise einstellen. Die
Bundesregierung erkennt die Bedeutung des Themas ausdrücklich an. So betont auch
der Koalitionsvertrag die Wichtigkeit der Sicherstellung einer flächendeckenden
Versorgung mit Geburtshilfe. Die Koalitionspartner sagen darin zu, die Situation
der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen zu beobachten und für eine
angemessene Vergütung zu sorgen.
22. Wie viele Geburtshäuser und Hebammenpraxen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung zwischen den Jahren 2002 und 2012 geschlossen und
wie viele neu eröffnet?
Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/90023. Wie viele Geburtshilfestationen an Kliniken und Krankenhäusern gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie viele wurden seit
dem Jahr 2003 geschlossen?
Im Jahr 2012 betrug die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland mit einer
geburtshilflichen Fachabteilung 430 (Quelle: Statistisches Bundesamt). Im Jahr
2003 gab es 589 Krankenhäuser mit einer Geburtshilfestation (Quelle:
Statistisches Bundesamt). Es gab daher im Jahr 2012 insgesamt 159
Geburtshilfestationen in Krankenhäusern weniger als im Jahr 2003. Da die Verminderung der
Zahl der Fachabteilungen neben Schließungen auch andere Gründe (z. B.
Fusionen) haben kann, muss die Differenz nicht zwingend identisch mit der Zahl der
geschlossenen Geburtshilfeabteilungen sein.
24. In welcher Trägerschaft befanden sich diese Kliniken nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Schließung der jeweiligen
Entbindungsstation?
Das Statistische Bundesamt differenziert die Zahl der Fachabteilungen
„Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ in Krankenhäusern nicht nach der Trägerschaft der
jeweiligen Krankenhäuser. Unabhängig davon, dass der Bundesregierung die
exakte Zahl der „Schließungen“ nicht bekannt ist (siehe Antwort zu Frage 23),
kann vonseiten der Bundesregierung eine diesbezügliche Differenzierung
anhand der vorhandenen Daten nicht vorgenommen werden.
25. Wie hat sich die Verweildauer von Frauen in der klinischen Geburtshilfe
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 entwickelt?
Die durchschnittliche Verweildauer in den geburtshilflichen Abteilungen ist von
5,2 Tagen im Jahr 2003 auf 4,1 Tage im Jahr 2012 zurückgegangen.
26. Wie viele Geburten betreuen Hebammen und Entbindungspfleger in
Kliniken nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich parallel?
Daten, wie viele Geburten Hebammen und Entbindungspfleger in Kliniken
durchschnittlich parallel betreuen, werden vom Statistischen Bundesamt nicht
systematisch erhoben. Angesichts dessen liegen der Bundesregierung hierzu
keine Erkenntnisse vor.
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Kaiserschnitte seit dem Jahr 2003 entwickelt (bitte nach Bundesländern und im
europäischen bzw. internationalen Vergleich aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Zahl der Kaiserschnitte in Deutschland seit 2003 (getrennt
nach Bundesländern) ist in der nachfolgenden Übersicht (Tabelle 2) dargestellt.
Danach betrug die Kaiserschnittrate in Deutschland im Jahr 2012 rund
31,9 Prozent.
Drucksache 18/900 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 2: Entwicklung der Zahl der Kaiserschnitte in Deutschland nach
Bundesländern
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bezogen auf den internationalen Vergleich liegen der Bundesregierung nur
Zahlen einiger weniger europäischer Länder vor (Jahr 2011). Danach ergeben
sich – bezogen auf alle Lebendgeburten – in den nachfolgend aufgeführten
Ländern Europas die in Tabelle 3 aufgeführten Anteile an
Kaiserschnittentbindungen.
Tabelle 3: Kaiserschnittentbindungen im europäischen Vergleich
Quelle: Statistisches Bundesamt
Land 2003 2012
Entbundene Frauen Entbundene Frauen
insgesamt darunter
Entbindungen
durch
Kaiserschnitt
Anteil in % insgesamt darunter
Entbindungen
durch
Kaiserschnitt
Anteil in %
Deutschland 687 508 175 341 25,5 653 215 208 254 31,9
davon:
Baden-Württemberg 95 216 25 574 26,9 86 845 29 186 33,6
Bayern 109 584 29 002 26,5 104 483 33 819 32,4
Berlin 29 728 6 089 20,5 35 702 9 907 27,7
Brandenburg 15 021 3 026 20,1 14 407 3 755 26,1
Bremen 7 753 2 156 27,8 7 926 2 632 33,2
Hamburg 17 942 4 761 26,5 20 677 6 843 33,1
Hessen 52 342 14 872 28,4 8 448 16 767 34,6
Mecklenburg-Vorpommern 12 261 2 627 21,4 12 438 3 602 29,0
Niedersachsen 66 194 16 506 24,9 57 218 18 316 32,0
Nordrhein-Westfalen 155 643 41 179 26,5 142 180 46 717 32,9
Rheinland-Pfalz 32 273 9 102 28,2 30 290 10 759 35,5
Saarland 8 062 2 457 30,5 7 321 2 727 37,2
Sachsen 31 463 6 036 19,2 33 932 8 025 23,7
Sachsen-Anhalt 16 252 3 126 19,2 16 246 4 823 29,7
Schleswig-Holstein 22 059 5 480 24,8 19 174 6 102 31,8
Thüringen 15 715 3 348 21,3 15 928 4 274 26,8
Jahr 2011
Land Zahl der
Lebendgeburten
Entbindungen
durch Kaiserschnitt
Quote
in %
Bulgarien 70 846 23 463 33,1
Tschechische Republik 108 673 25 291 23,3
Deutschland 662 685 206 012 31,1
Spanien 453 348 117 224 25,9
Frankreich 824 263 166 495 20,2
Italien 546 585 206 139 37,7
Österreich 78 109 22 119 28,3
Portugal 96 856 33 751 34,8
Rumänien 196 242 71 249 36,3
Finnland 59 961 9 701 16,2
Schweden 111 770 18 123 16,2
Großbritannien 807 776 194 864 24,1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/90028. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für diese Entwicklung
der Kaiserschnittrate, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass es
mit durch die Fallpauschalen gesetzten Anreizen zu tun hat?
Die Entwicklung der Kaiserschnittrate wird durch unterschiedliche Aspekte
beeinflusst. Dem Gutachten des IGES Institutes zufolge wird als Grund für die
relativ hohe Kaiserschnittrate die „Zunahme der Risikoschwangerschaften“
angeführt. Der Anteil der Schwangeren „mit Risiko“ lag im Jahr 2001 noch bei
68,5 Prozent. Bis zum Jahr 2010 erhöhte er sich auf 73,4 Prozent. Als
„Risik[en]“ gelten dabei u. a. eine Allgemeinerkrankung der Mutter, eine späte bzw.
frühe Schwangerschaft (d. h. die Erstgebärende ist älter als 35 Jahre bzw. jünger
als 18 Jahre) sowie risikoerhöhende Befunde während der Schwangerschaft
(z. B. Diabetes mellitus, Mehrlinge, drohende Frühgeburt, Anämie).
Gleichzeitig sind durch veränderte Operations- und Narkosetechniken und eine
verbesserte Infektions- und Thromboseprophylaxe die Risiken eines
Kaiserschnitts immer weiter gesunken mit der Folge einer veränderten Nutzen-Risiko-
Bewertung im Einzelfall.
Im Übrigen unterscheidet sich die Kaiserschnittrate beträchtlich zwischen den
Bundesländern (siehe Tabelle zu Frage 27). Im Jahr 2012 war Sachsen mit
23,7 Prozent das Land mit dem geringsten Anteil an Kaiserschnittentbindungen
und das Saarland mit 37,2 Prozent das Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Analysen über monokausale Ursache-Wirkung-Beziehungen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
29. Wie viele gynäkologische Notfallambulanzen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie diese von
Schwangeren in Anspruch genommen werden?
Angaben zur Zahl gynäkologischer Notfallambulanzen und zu deren
Inanspruchnahme liegen der Bundesregierung nicht vor.
30. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Versicherungswettbewerb
im Bereich der Haftpflichtversicherungen für Geburtshilfe durch
Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen und Entbindungspfleger nach wie vor
funktioniert?
Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung?
Jedes Versicherungsunternehmen, das die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllt,
ist berechtigt, die Hebammen-Haftpflichtversicherung und auch andere
Bereiche der Berufshaftpflichtversicherung im Gesundheitswesen zu betreiben. Der
Versicherungswettbewerb wird nicht behindert oder beschränkt. In der
Hebammen-Haftpflichtversicherung gibt es nur noch einige wenige Unternehmen, die
Geburtshilfe von Hebammen versichern. Die Gründe liegen darin, dass die
Geburtshilfe mit dem Risiko schwerer Personenschäden einhergeht und die von
den Versicherern zu leistenden Summen für derartige Personenschäden in der
Vergangenheit weit überproportional gestiegen sind.
Drucksache 18/900 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode31. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die
Kalkulationsgrundlagen der Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Geburtshilfe
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen
zu lassen (wenn nein, bitte begründen)?
Aufgrund des Themenzusammenhangs ist wahrscheinlich nicht die
Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Berufshaftpflichtversicherung gemeint.
Diese ist Teil der Schaden- und Unfallversicherung. In diesem Bereich sind die
Versicherer bei der Prämienkalkulation grundsätzlich frei. Sie unterliegen
keinem Genehmigungserfordernis durch die BaFin und müssen keine
vorgegebenen Kalkulationsgrundlagen verwenden. Darüber hinaus würde in dem hier
vorliegenden Kontext eine Überprüfung der Kalkulation nur Sinn ergeben, wenn im
Bereich der Haftpflichtversicherung für Hebammen und Ärzte in der
Geburtshilfe mit ungerechtfertigt überhöhten Prämien zu rechnen wäre. Hierfür gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Der
Rückzug von Versicherern aus diesem Segment spricht umgekehrt vielmehr dafür,
dass kein ausreichendes Prämienniveau erzielt werden kann und ein gewichtiges
Verlustpotential besteht (siehe Antwort zu Frage 30).
32. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die stark steigenden
Haftpflichtversicherungsprämien der Hebammen und
Entbindungspfleger?
Wesentliche Gründe für den Anstieg der Prämien für
Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen sind wachsende Schadenersatzsummen, die auf eine
verbesserte medizinische Versorgung und die damit verbundene steigende
Lebenserwartung der geschädigten Kinder und die Berücksichtigung eines
hypothetischen Verdienstausfalls durch die Gerichte zurückzuführen sind. Dabei haben
sich insbesondere die Großschäden in den letzten Jahren erheblich verteuert.
Außerdem schlägt sich der zunehmende Regress der Sozialversicherungsträger
bei den Hebammen (bzw. bei der Haftpflichtversicherung) in den
Versicherungsprämien nieder. Daher steigen nur die Prämien für die
Versicherungsverträge massiv, die auch Geburtshilfe abdecken.
33. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Schadensersatzansprüche gegen freiberufliche
Hebammen und Entbindungspfleger geltend gemacht (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
e. V. (GDV) waren in den Jahren 2006 bis 2011 durchschnittlich etwa 100
Personenschäden pro Jahr zu verzeichnen. Die Anzahl der Personengroßschäden
über 100 000 Euro pro Jahr liegt im Durchschnitt bei zwölf. Differenziertere
Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
34. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Haftpflichtschäden und deren Anteil an allen Geburten in der klinischen und
außerklinischen Geburtshilfe und bei der Vor- und Nachsorge der
Geburten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/90035. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der
Schadensersatzansprüche entwickelt?
Um welche Summen ging es dabei im Einzelnen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Zur Entwicklung der Höhe der Schadenersatzansprüche insgesamt und zu den
Summen im Einzelnen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Nach Angaben des GDV ist der mittlere Schadenaufwand von
Personengroßschäden bei Geburtsschäden in den Jahren 2003 bis 2012 im Durchschnitt um
6,6 Prozent pro Jahr auf zuletzt 2,6 Mio. Euro gestiegen. 90 Prozent des
Gesamtschadenaufwands entfielen auf Großschäden über 100 000 Euro.
Einen Überblick über die Verteilung der Schäden auf Schadensgrößenklassen
gibt das IGES-Gutachten für den Betrachtungszeitraum 2005 bis 2009 (s.
Tabelle 4):
Tabelle 4: Anteil der Schadensgrößenklassen an der Gesamtschadenszahl und
am Gesamtaufwand
Quelle: IGES nach Daten des GDV
36. In wie vielen Fällen haben Sozialversicherungsträger nach Kenntnis der
Bundesregierung Regressansprüche gegenüber Hebammen und
Entbindungspflegern geltend gemacht, und um welche Summen ging es im
Einzelnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Informationen zu Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger gegenüber
Hebammen und Entbindungspflegern liegen der Bundesregierung nicht vor.
Nach Angaben des GDV machen bei Personenschäden im Heilwesen insgesamt
die Regresse der Sozialversicherungsträger nach fünf Jahren
Schadenentwicklung rund 25 Prozent des Schadenaufwandes aus. Dieser Anteil steigt im
weiteren Verlauf der Schadenentwicklung tendenziell an.
37. In wie vielen Fällen lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die geltend
gemachten Ansprüche inklusive Schmerzensgeld, Leibrenten und
Regressansprüchen über der Summe von 1 Mio., 2 Mio. bzw. 5 Mio. Euro?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Anteil der Schadensgrößenklassen
Schadensgrößenklasse an der Gesamtschadenszahl am Gesamtaufwand
bis 1 000 Euro 70,9 % 0,1 %
bis 5 000 Euro 7,9 % 0,4 %
bis 10 000 Euro 2,5 % 0,4 %
bis 25 000 Euro 4,1 % 1,3 %
bis 50 000 Euro 2,8 % 2,2 %
bis 100 000 Euro 3,6 % 5,6 %
bis 250 000 Euro 3,3 % 11,3 %
bis 500 000 Euro 1,8 % 10,7 %
bis 1 000 000 Euro 1,5 % 21,3 %
über 1 000 000 Euro 1,5 % 46,7 %
Drucksache 18/900 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode38. Wie viele Fälle wurden in welcher jeweiligen Höhe bereits durch
Haftpflichtversicherungen reguliert, und wie viele Fälle sind noch in der
Prüfung bzw. in gerichtlicher Auseinandersetzung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der GDV weist
darauf hin, dass schwere Personenschäden, die z. B. mit einem Pflegebedarf
einhergehen, über einen langen Zeitraum hinweg reguliert werden. Die
Regulierung wird, wenn es zu keinem Abfindungsvergleich kommt, erst nach
Versterben des Anspruchstellers abgeschlossen. Veränderungen des
Gesundheitszustandes können zu neuen Ansprüchen und damit zu entsprechenden Prüfungen
durch den Versicherer führen.
39. Kann die Bundesregierung Angaben zur regionalen Verteilung der
Haftpflichtfälle machen?
Gibt es Regionen, in denen signifikant mehr oder weniger Schadensfälle
in der Geburtshilfe aufgetreten sind als im Durchschnitt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
40. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung der
Hebammenverbände, einen staatlich finanzierten Haftungsfonds einzurichten, der die
über die private Haftpflichtversicherung abzusichernde
Versicherungssumme begrenzt (z. B. auf 1 Mio. Euro, vgl. Pressemitteilung des
Deutschen Hebammenverbandes e. V. vom 18. November 2013;
Pressemitteilung des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. vom
13. Februar 2014; „Der Staat muss haften“, Berliner Zeitung vom
19. Februar 2014)?
41. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einem
gemeinsamen Haftungsfonds für alle Heilberufe, um einen Risikoausgleich
zu schaffen zwischen Fachgebieten und Tätigkeiten mit höherem und
niedrigerem Risiko?
Die Fragen 40 und 41 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Bedeutung einer
flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe betont. Sie prüft daher Wege, das Problem
steigender Haftpflichtprämien nachhaltig zu lösen. Ein staatlich finanzierter
Haftungsfonds wurde von den Hebammenverbänden auch im Rahmen der
interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ vorgeschlagen
und wird in die Prüfung einbezogen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]