[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1551
18. Wahlperiode 27.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Beate Müller-Gemmeke,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1389 –
Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
2,9 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der Tourismuswirtschaft.
Ein erheblicher Teil hiervon ist im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt.
Rund 1,7 Millionen Beschäftigte und 63 000 Auszubildende arbeiten derzeit in
gastgewerblichen Betrieben. Sie tragen mit ihrer Arbeit entscheidend zum
Erfolg der Tourismuswirtschaft in Deutschland bei. Insgesamt erwirtschaftete das
Gastgewerbe im Jahr 2012 in den 224 000 gastgewerblichen Betrieben 70 Mrd.
Euro Jahresumsatz (Quelle: DEHOGA,
www.dehoga-bundesverband.de/
datenfakten-trends).
Trotz ansteigender Übernachtungszahlen in den Großstädten und stetiger
Umsatzzuwächse (sog. Tourismusboom) steht die Branche bei der
Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung vor großen Herausforderungen. Dies hat
nicht nur partiell strukturelle Ursachen, wie rückläufige Geburtenraten,
sondern liegt auch an den oft wenig attraktiven Arbeitsbedingungen der Branche.
Auffällig ist hierbei insbesondere das geringe Lohnniveau, welches weit unter
dem Branchendurchschnitt liegt. Hinzu kommt der hohe Anteil an
geringfügiger und befristeter Beschäftigung, Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche oder
weniger, mangelnder Einhaltung und Überprüfung des (Jugend-) Arbeitsschutzes
und verbesserungswürdige Ausbildungsqualität. Mindestens ein Drittel der
Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeitet derzeit in sogenannten
Minijobs (Quelle: NGG,
www.ngg.net/branche_betrieb/gastgewerbe/
minijobsim-gastgewerbe).
Besonders auffällig und besorgniserregend sind seit Jahren die
Vertragslösungsquoten in den Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes.
Sie lagen im Jahr 2009 bei durchschnittlich 37,8 Prozent (einbezogen wurden
die Ausbildungsberufe: Fachkraft für Gastgewerbe, Fachkraft für
Systemgastronomie, Hotelfachmann, Hotelkaufmann, Koch, Restaurantfachmann, vgl.
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Arbeits- und
Ausbildungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe“, Bundestagsdrucksache
17/9320, S. 8). Hinzu kommt eine stark rückläufige Tendenz an
Ausbildungsverhältnissen insgesamt. 52 Prozent der Betriebe im Gastgewerbe hatten im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
23. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1551 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeJahr 2011 Schwierigkeiten, Jugendliche für eine Ausbildung zu gewinnen
(DIHK Unternehmensbefragung zur Ausbildung 2012).
Diese Umstände und der immer stärker werdende Wettbewerb um motivierte
Fachkräfte erfordern verstärkte Aktivitäten vor allem von Seiten der
Unternehmen, aber auch der Politik, um künftig Fachkräfte für das Hotel- und
Gaststättengewerbe zu gewinnen und sie in den Betrieben zu halten.
Die Bundesregierung betonte zuletzt in ihrem Tourismuspolitischen Bericht
aus dem Jahre 2013 die Bedeutung der Fachkräftesicherung für den
Tourismusstandort Deutschland. Dort heißt es: „Für die Wettbewerbsfähigkeit der
vorwiegend mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ist die qualifizierte
Ausbildung der Fachkräfte von besonderer Bedeutung.“ (vgl.
Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 17/13674, S. 21).
1. Wie hat sich das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt im Hotel- und
Gaststättengewerbe nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010
entwickelt (bitte auch das branchenübergreifende durchschnittliche
Bruttomonatsentgelt vergleichend darstellen)?
Aktuelle amtliche Daten zu Bruttomonatsverdiensten differenziert nach
Wirtschaftszweigen können aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) des
Statistischen Bundesamtes bereitgestellt werden. Allerdings erfasst die VVE nur
Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs
(Wirtschaftsabschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige) und mit zehn
und mehr Beschäftigten. Die Entwicklung der durchschnittlichen
Bruttomonatsverdienste im Gastgewerbe und in allen erfassten Wirtschaftszweigen seit dem
Jahr 2010 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Beschäftigte im
Hotel- und Gaststättenbereich trotz abgeschlossener Berufsausbildung einen
Stundenlohn unter 8,50 Euro brutto verdienen (bitte nach Bundesland oder
Tarifgebiet darstellen)?
Amtliche Daten zu Bruttostundenlöhnen differenziert nach Ausbildungsstatus
und Bundesländern können aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) des
Statistischen Bundesamtes bereitgestellt werden. Allerdings gelten hier die gleichen
J ahr 2010 = 100
V eränderung zum
V orjahr in P rozent
2010 100,0 -
2011 103,3 3,3
2012 105,9 2,5
2013 107,4 1,4
2010 100,0 -
2011 102,5 2,5
2012 104,9 2,3
2013 104,7 -0,2
Nom inallohnindex
B-S P roduzierendes G ewerbe und Dienstleistungsbereich
I G astgewerbe
© S tatistisches Bundesam t, W iesbaden 2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1551Einschränkungen wie bei den zur Beantwortung der Frage 1 verwendeten Daten
der VVE. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse einer
Sonderauswertung der VSE 2010. Aktuellere Daten liegen nicht vor.
Drucksache 18/1551 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Beschäftigungsverhältnisse (bitte differenziert in Vollzeit, Teilzeit und geringfügige
Beschäftigung angeben) und Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe
vom Jahr 2005 bis heute pro Jahr entwickelt?
Entsprechende Angaben liegen in der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit vor. Die Entwicklung seit dem Jahr 2005 kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden. Hierbei sind Vergleiche mit den Jahren vor 2008
jedoch nur eingeschränkt möglich, da die Klassifikation der Wirtschaftszweige
im Jahr 2008 umgestellt wurde. Zudem ist der Anstieg der
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten in der Statistik zuletzt überzeichnet. Der Grund
dafür liegt in einer Umstellung bei den Meldungen der Arbeitgeber im
Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeber haben im Zuge dieser
Umstellung die melderelevanten Angaben über ihre Beschäftigten überprüft und
häufig auch aktualisiert.
Tabelle: Betriebe, sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte im
Gastgewerbe – Deutschland (Arbeitsort)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
x) Aufgrund der Umstellung der Erhebungsinhalte hinsichtlich der Angaben zur Tätigkeit („Arbeitszeit“,
„Berufsabschluss“ und „ausgeübte Tätigkeit (Beruf)“) ist ein statistischer Nachweis für Stichtage nach
dem 30. Juni 2011 und vor dem 31. Dezember 2012 nicht möglich.
1) Bis 2007 nach Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ2003, ab 2008 nach WZ2008.
2) Betrieb im Sinne der Beschäftigtenstatistik ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte
Einheit, in der sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind. Der Betrieb kann aus einer
oder mehreren Niederlassungen eines Unternehmens bestehen. Als Betrieb wird immer die Einheit
bezeichnet, für die der Betriebsnummern-Service in Saarbrücken eine Betriebsnummer vergeben hat.
Dabei erfolgt die regionale Abgrenzung auf der Grundlage des Gemeindeschlüssels.
3) Geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigte.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die direkte und die
indirekte Tarifbindung im Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2005 bis
heute pro Jahr entwickelt?
Daten zur Tarifbindung im Gastgewerbe liegen der Bundesregierung nur auf der
Basis des IAB-Betriebspanels (IAB: Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung) vor. Da es sich beim IAB-Betriebspanel um eine Stichprobenerhebung
handelt, sind die Ergebnisse mit statistischen Unsicherheiten behaftet, die
mehgeringfügig Beschäftigte 3)
darunter
Vollzeit Teilzeit
ausschließlich
im
Nebenjob
1 2 3 4 5 6 7
30.06.2005 143.081 746.906 602.451 144.201 667.926 477.957 189.969
30.06.2006 140.996 754.945 602.583 152.125 699.700 495.799 203.901
30.06.2007 142.254 781.078 614.716 166.119 716.830 500.513 216.317
30.06.2008 141.898 805.856 626.760 178.810 726.486 498.396 228.090
30.06.2009 144.465 828.441 635.056 193.031 808.770 553.662 255.108
30.06.2010 146.212 846.373 639.165 206.760 834.604 562.740 271.864
30.06.2011 146.526 868.218 642.899 224.258 859.822 570.361 289.461
30.06.2012 148.029 901.459 x x 878.096 576.521 301.575
30.06.2013 148.899 921.517 551.769 369.517 893.637 582.298 311.339
Stichtage 1)
Betriebe 2)
Insgesamt
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
Insgesamt
Beschäftigte
davon
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1551rere Prozentpunkte betragen können. Zu beachten ist dabei, dass der
Stichprobenumfang im Gastgewerbe relativ klein ist. Die Ergebnisse von 2005 bis 2012
sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
5. Wie viele Beschäftige des Hotel- und Gaststättengewerbes werden nach
Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich absolut und prozentual im
Hotel- und Gaststättengewerbe von dem derzeit angestrebten gesetzlichen
Mindestlohn (ab dem Jahr 2015 bzw. 2017) profitieren können?
6. Wird die Einführung des Mindestlohns nach Einschätzung der
Bundesregierung Auswirkungen auf das weitere Lohngefüge in den Unternehmen
aus der Hotel- und Gaststättenbranche haben?
Wenn ja, mit welchen Entwicklungen rechnet die Bundesregierung
diesbezüglich?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, auf deren Grundlage
eine valide Schätzung der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Hotel- und Gaststättengewerbe, die vom Mindestlohn unmittelbar profitieren,
vorgenommen werden könnte. Für das Jahr 2015 hängt diese Zahl u. a. davon
ab, ob die Branche die beabsichtigte Möglichkeit nutzt, über einen nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärten
Mindestlohn vom allgemeinen Mindestlohn abzuweichen. Für das Jahr 2017 wären
zudem Annahmen über die Lohnsteigerungen zu treffen, die die
Tarifvertragsparteien bis dahin vereinbaren. Für solche Annahmen hat die Bundesregierung
keine Basis. Vor diesem Hintergrund können auch eventuelle Auswirkungen des
allgemeinen Mindestlohns auf die Lohnstruktur in der Branche nicht
prognostiziert werden.
Tabelle: Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben im Bereich Beherbergung
und Gastronomie
Anteile in Prozent
Branchen-/
Firmentarifvertrag
kein Tarifvertrag davon Orientierung
am Branchentarif
2005 48 52 38
2006 53 47 32
2007 45 55 44
2008 51 49 48
2009* 48 52 44
2010 49 51 43
2011 45 55 45
2012 41 59 47
* Methodischer Hinweis: Bis zum Jahr 2008 wurden die Wirtschaftszweige nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige 2003 erfasst: Das Gastgewerbe wurde danach unter dem Abschnitt H
zusammengefasst (WZ 55). Seit dem Jahr 2009 werden die Wirtschaftszweige nach der aktuelle Klassifikation der
Wirtschaftszweige 2008 kodiert. Das Gastgewerbe ist jetzt im Abschnitt I zu finden (Beherbergung
WZ 55 und Gastronomie WZ 56).
Quelle: IAB-Betriebspanel 2005 bis 2012
Drucksache 18/1551 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
steigende Zahl tariflicher Mindestlöhne im Hotel- und Gaststättengewerbe (seit
dem Jahr 2014 erstmals gültige Entgelttarifverträge in allen DEHOGA-
Landesverbänden), eine verstärkte Kontrolle durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) erfordert, nicht zuletzt, um einen fairen Wettbewerb
zu gewährleisten?
Wenn ja, wird die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage dafür
schaffen, dass die FKS in bestimmten Branchen auch branchenspezifische
Mindestlöhne nach dem Tarifvertragsgesetz kontrollieren kann?
Eine gesetzliche Grundlage für die Schaffung branchenspezifischer
Mindestlöhne und ihre Kontrolle durch die Behörden der Zollverwaltung
(Finanzkontrolle Schwarzarbeit – FKS) ist mit dem AEntG bereits vorhanden. Das AEntG
ermöglicht es, tarifliche Mindestlöhne für alle in einer Branche tätigen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Erstreckung der Rechtswirkungen eines
Mindestlohntarifvertrages per Rechtsverordnung auch auf nicht tarifgebundene
Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Das Hotel- und
Gaststättengewerbe gehört nicht zu den in das AEntG einbezogenen Branchen. Eine
Kontrolle der Einhaltung von (Mindestlohn-)Tarifverträgen im Hotel- und
Gaststättengewerbe durch die FKS findet daher derzeit nicht statt.
Durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das sich derzeit im
parlamentarischen Verfahren befindet, soll das AEntG für alle Branchen geöffnet
werden. Die Tarifvertragsparteien des Hotel- und Gaststättengewerbes können
gemeinsam die Erstreckung der Rechtsnormen eines bundesweiten
Mindestlohntarifvertrages auf alle unter seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an
ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantragen.
Im Falle des Erlasses einer entsprechenden Rechtsverordnung wird die
Einhaltung der Pflicht der betroffenen Arbeitgeber zur Gewährung der
Mindestentgeltbedingungen von den Behörden der Zollverwaltung kontrolliert.
Für eine Ausweitung der Kontrollaufgaben der FKS auch auf die Einhaltung
tarifvertraglicher Regelungen außerhalb des Anwendungsbereichs des AEntG
sehen die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis auch die Sozialpartner vor
dem Hintergrund des mit dem AEntG zur Verfügung stehenden
Instrumentariums keine Veranlassung. Tarifverträge stellen im Ausgangspunkt
privatrechtliche Verträge dar, aus denen gerichtlich einklagbare Ansprüche erwachsen
können, deren Einhaltung aber nicht unter staatlicher Aufsicht steht.
8. Wie viele Kontrollen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im
Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2010 bis heute pro Jahr
durchgeführt und wie viele Ermittlungsverfahren eingeleitet?
In der Branche Hotel- und Gaststättengewerbe sind in den Jahren 2010 bis 2013
wie folgt Prüfungen durchgeführt und Ermittlungsverfahren eingeleitet worden:
Jahr Personenbefragungen Arbeitgeberprüfungen eingeleitete
Ermittlungsverfahren
2010 60 079 8 315 20 688
2011 76 514 9 515 22 309
2012 68 422 8 640 17 316
2013 65 746 8 203 16 432
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1551 9. Wie viele Bußgelder und Freiheitsstrafen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Hotel- und Gaststättengewerbe vom Jahr 2010 bis heute
pro Jahr verhängt?
In der Branche Hotel- und Gaststättengewerbe sind in den Jahren 2010 bis 2013
wie folgt Geldbußen festgesetzt sowie Geld- und Freiheitsstrafen verhängt
worden:
10. Wie viele Kontrollen plant die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung
nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Hotel- und
Gaststättengewerbe vom Jahr 2015 bis 2020 pro Jahr, um den gesetzlichen
Mindestlohn wirkungsvoll durchzusetzen?
Für die Prüfung des voraussichtlich ab dem Jahr 2015 geltenden gesetzlichen
Mindestlohns wird eine Anzahl von Prüfungen durch die FKS nicht vorgegeben.
Die FKS prüft bereits jetzt nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in der
Branche des Hotel- und Gaststättengewerbes. Bei jeder Prüfung der FKS wird
ab dem Jahr 2015 grundsätzlich auch die Einhaltung des Mindestlohnes geprüft.
Die FKS wird aufgrund bisheriger Erkenntnisse in dieser Branche und nach
Risikoanalysen auf der Ortsebene entscheiden, welche Betriebe auch für eine
zusätzliche Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes in Betracht kommen.
Unabhängig davon wird die FKS den Schwerpunkt ihrer Prüfaktivitäten ab dem
Jahr 2015 auf die von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung besonders
betroffenen Branchen legen. Zu diesen Branchen gehört auch das Hotel- und
Gaststättengewerbe.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Minijobs im Hotel-
und Gaststättengewerbe immer weiter zunehmen und lediglich 40 Prozent
der sog. Minijobber klassische „Aushilfen“, nämlich Rentner, Studenten
und Schüler, sind (Dehoga Jahrbuch 2013, S. 30)?
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten lag im Juni 2013 im Gastgewerbe
(Wirtschaftsabteilungen 55 „Beherbergung“ und 56 „Gastronomie“, Klassifikation
der Wirtschaftszweige 2008) bei rund 893 600 und damit um 23 Prozent über
dem Niveau des Jahres 2008 (jeweils Stichtag 30. Juni). Im gleichen Zeitraum
stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe
um 14,4 Prozent auf rund 921 500 (vgl. Angaben in der Tabelle Antwort zu
Frage 3). Der Anstieg aller sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland lag währenddessen bei 6,6 Prozent.
Ungeachtet der Zunahme geringfügiger Beschäftigung im Gastgewerbe hat es in
diesem Wirtschaftszweig daher einen beachtlichen Zuwachs
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gegeben, der deutlich über dem allgemeinen
Trend liegt.
Zur Zusammensetzung der Personengruppen, die im Gastgewerbe geringfügig
beschäftigt sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im
Übrigen versteht die Bundesregierung die Regelungen zur geringfügigen Beschäfti-
Jahr Summe der festgesetzten
Geldbußen
Summe der Geldstrafen aus
Urteilen und Strafbefehlen
Summe der Freiheitsstrafen
aus Urteilen
2010 5 575 195 € 3 195 705 € 141 Jahre
2011 6 631 928 € 2 344 578 € 128 Jahre
2012 5 378 711 € 2 110 883 € 113 Jahre
2013 5 153 459 € 1 736 100 € 109 Jahre
Drucksache 18/1551 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegung nicht ausschließlich als Beschäftigungsmöglichkeiten für besondere
Personengruppen – etwa die als „klassische Aushilfe“ benannten Rentner, Schüler
und Studenten. Vielmehr ist geringfügige Beschäftigung ein Instrument, das
häufig den Bedürfnissen sowohl von Arbeitgebern als auch von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unterschiedlichsten Lebenslagen entspricht, da
es insbesondere für Unternehmen die Flexibilität erhöht und den Beschäftigten
Hinzuverdienstmöglichkeiten bietet.
12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Minijobs im
Hotel- und Gaststättengewerbe zurückzudrängen?
Branchenspezifische Regelungen entsprechen nicht der Systematik der
Vorschriften zur geringfügigen Beschäftigung. Im Rahmen des Koalitionsvertrags
haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, künftig allgemein die
Übergänge von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
erleichtern. Konkrete Festlegungen dazu sind noch nicht getroffen.
13. Liegen der Bundesregierung Belege dafür vor, dass die
Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe zu mehr Vollzeitbeschäftigung, besseren
Arbeitsbedingungen oder einem Rückgang geringfügiger Beschäftigung
in den Betrieben geführt hat?
Ziel der Mehrwertsteuersenkung für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar
2010 war die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hotelleriebranche im
europäischen Vergleich und damit des Tourismusstandortes Deutschland.
Wissenschaftlich fundierte Belege für die qualitativen und quantitativen Auswirkungen
der Mehrwertsteuersenkung auf Arbeitsbedingungen und Beschäftigung liegen
der Bundesregierung nicht vor.
14. Wie viele der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe sind
zusätzlich auf Transferleistungen angewiesen, bzw. stocken mit Leistungen
gemäß Arbeitslosengeld II auf, und wie hat sich diese Anzahl seit dem
Jahr 2010 entwickelt?
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher (sogenannte Aufstocker) sind
erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund des Hilfebedarfs der
Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, Leistungen aus der Grundsicherung für
Arbeitsuchende und gleichzeitig Brutto-Einkommen aus abhängiger oder
selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.
Bei der Interpretation der Ergebnisse in der nachfolgenden Tabelle ist zu
beachten, dass der gleichzeitige Bezug von Grundsicherungsleistungen und
Erwerbseinkommen nur für einen Teil der betroffenen Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit
der Erwerbstätigkeit (Stundenlohn) zusammenhängt und deshalb nicht kausal in
dem Sinne zu interpretieren ist, dass durch die Erwerbstätigkeit der
Leistungsanspruch entsteht. Gründe für den gleichzeitigen Bezug von
Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen liegen vor allem im Arbeitsumfang
(Teilzeit- bzw. geringfügige Beschäftigung) und/oder im Haushaltskontext (Größe
der Bedarfsgemeinschaft).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1551Tabelle: Beschäftigung von erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern im Gastgewerbe – Deutschland
(Wohnort)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Beschäftige im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland.
15. Mit welchen weiteren Maßnahmen – abgesehen von der geplanten
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns – will die Bundesregierung die
Attraktivität des Hotel- und Gaststättengewerbes für Arbeitnehmende
steigern, und welche Zielgruppen hat die Bundesregierung bei ihren
Programmen zur Fachkräftesicherung im Blick?
Die Steigerung der Attraktivität des Hotel- und Gaststättengewerbes für
Arbeitnehmende ist zuvorderst Aufgabe der Unternehmen selbst. Die
Bundesregierung unterstützt die Branche dabei unter anderem mit dem Projekt
„Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus“. Im Rahmen des Projektes sollen
konkrete Bedarfe ermittelt und Handlungsansätze aufgezeigt werden und
gleichzeitig ein Beitrag zur Steigerung der Motivation und Qualifizierung der
Beschäftigten sowie der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Unternehmen
geleistet werden.
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung werden im
aktuellen Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung
dargelegt. Die fünf Sicherungspfade des Fachkräftekonzepts sprechen alle
Zielgruppen an, um die Fachkräftebasis in Deutschland langfristig zu sichern.
16. Welche Erfahrungen macht die Bundesregierung im Dialog mit der
Branche, wenn es um Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Weiterbildung und Personalentwicklung geht, und welche Fördermaßnahmen
verfolgt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung setzt sich mit dem Unternehmensprogramm
„Erfolgsfaktor Familie“ in Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften für
eine familienfreundliche Arbeitswelt ein. Dazu gehört auch der
Branchenverband DEHOGA, der sich beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf
engagiert zeigt. Das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ hat im Jahr 2008 im
Rahmen einer Kooperation mit dem Dehoga die branchenspezifische Broschüre
„Aus der Praxis für die Praxis – Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Hotellerie
und Gastronomie“ erstellt und an die entsprechenden Arbeitgeber verteilt.
dar. ALG II-
Bezieher
mit
Einkommen aus
Erwerbstätigkeit
in Vollzeit (ohne
Azubi)-Beschäftigung
mit
Einkommen aus
Erwerbstätigkeit
dar. mit
Einkommen aus
Erwerbstätigkeit
absolut absolut absolut
in %
(Sp.2 an Sp.1)
absolut absolut
in %
(Sp.6 an Sp.5)
1 2 3 4 5 6 7
Juni 2010 839.718 63.438 61.239 7,6 528.079 94.871 18,0
Juni 2011 861.013 65.235 63.248 7,6 534.546 93.070 17,4
Juni 2012 892.964 69.766 67.848 7,8 538.069 89.827 16,7
Juni 2013 911.872 71.702 69.906 7,9 541.498 90.668 16,7
Berichtsmonat
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
Ausschließlich geringfügig
Beschäftigte
alle
Beschäftigten 1)
dar. ALG II-Bezieher Anteil
beschäftigter
Alg II-Bezieher
mit Einkommen aus
Erwerbstätigkeit an
allen
Beschäftigten
alle
Beschäftigten 1)
Anteil
beschäftigter
Alg II-Bezieher
mit Einkommen
aus
Erwerbstätigkeit
an allen
Beschäftigten
Drucksache 18/1551 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Rahmen des Projekts „Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus“ – vgl.
Antwort zu Frage 15 – werden auch Handlungsempfehlungen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, zu Weiterbildung und Personalentwicklung erarbeitet.
In für die Erarbeitung der durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung nach § 53 Absatz 1 und 2 des Berufsbildungsgesetzes geregelten
Aufstiegsfortbildung üblichen Verfahren wurden mit den Spitzenorganisationen der
Wirtschafts- und Sozialpartner und Branchenvertretern die
Fortbildungsordnungen zu folgenden Fortbildungsabschlüssen entwickelt: Geprüfter
Tourismusfachwirt/Geprüfte Tourismusfachwirtin vom 9. Februar 2012, (BGBl. I S. 302);
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. März 2014, (BGBl. I S. 278),
zum Geprüften Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin vom 5. August 2003,
(BGBl. I S. 1560); zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. März 2014,
(BGBl. I S. 285) und zum Geprüften/Geprüfte Restaurantmeisterin vom 8.
August 2003, (BGBl. I S. 1576); zuletzt geändert durch die Verordnung vom
26. März 2014, (BGBl. I S. 288).
Damit stehen dem Hotel- und Gaststättengewerbe Qualifikationsprofile zur
Verfügung, die den Bedürfnissen dieser Branche entsprechen, der Transparenz
dienlich sind und dort im Rahmen der Weiterbildung, der Personalentwicklung und
der Personalgewinnung genutzt werden können. Die geregelten Qualifikationen
befähigen zur Ausübung von gehobenen Fach- und Führungsaufgaben und
stellen auch eine Alternative zu fachhochschulischen Abschlüssen dar.
Zudem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hotel- und
Gaststättenbetrieben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Förderleistungen der
Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Weiterbildung erhalten, insbesondere
wenn sie in Klein- und Mittelbetrieben arbeiten. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer unter 45 Jahren setzt dies u. a. voraus, dass sich der Arbeitgeber mit
mindestens 50 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligt. Damit bestehen auch
für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere im
mittelständisch geprägten Hotel- und Gastgewerbe finanzielle Anreize, verstärkt in
Weiterbildung zu investieren.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten in
der hotel- und gastgewerblichen Ausbildung seit dem Jahr 2009 bis heute
pro Jahr entwickelt (bitte untergliedert nach Bundesländern darstellen)?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei diesen
Ausbildungsverhältnissen einen höheren Zufriedenheitsgrad zu
schaffen?
b) Welche Maßnahmen (Beispiele) wurden hierzu von der
Bundesregierung in den letzten Jahren ergriffen, und wie beurteilt die
Bundesregierung, vor dem Hintergrund der aktuellen Abbrecherquoten in der
Hotel- und Gaststättenbranche aus dem Berufsbildungsbericht 2014,
deren Erfolg?
Die nachfolgenden Tabellen 1 bis 6 bilden die Vertragslösungsquoten bei
Berufsausbildungen in den verschiedenen Berufen des Hotel- und
Gaststättengewerbes ab, die nach BBiG/HwO geregelt sind. Zu beachten ist, dass eine
Vertragslösung nicht mit einem Ausbildungsabbruch gleichzusetzen ist.
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge sind definiert als vor Ablauf der im
Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste
Ausbildungsverträge. Eine Form der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses
stellt dabei die Kündigung von Ausbildungsverträgen dar. Sie wird in § 22 des
Berufsbildungsgesetzes geregelt. Weitere Fälle vorzeitiger Vertragslösung
können sein: der Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen; das Schließen eines
gerichtlichen Vergleichs, der eine Aufhebung zum Gegenstand hat; die Anfech-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1551tung des Ausbildungsvertrags, z. B. wegen Irrtums oder wegen Täuschung nach
§§ 119 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs; der Tod des Auszubildenden (nicht der
Tod des Ausbildenden, da dann in der Regel dessen Rechtsnachfolger Ausbilder
wird); die tatsächliche Beendigung wegen Fernbleibens von der Ausbildung
oder wegen unterlassener Ausbildung.
In der Berufsbildungsstatistik werden als Vertragslösungen grundsätzlich nur
solche Verträge erfasst, die tatsächlich angetreten wurden. Bereits vor dem
Beginn der Ausbildung gelöste Ausbildungsverträge gehen somit nicht in die
Meldungen ein.
Vertragslösungen sind nicht mit Ausbildungsabbrüchen gleichzusetzen. Ein
Großteil der Jugendlichen mit gelöstem Ausbildungsvertrag verbleibt mit einem
neuen Ausbildungsvertrag im dualen System, nur ein Teil der Vertragslösungen
stellt auch Abbrüche dar. Es gibt jedoch auch Ausbildungsabbrüche ohne
Vertragslösungen. Dies ist dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung endgültig
nicht bestanden oder nicht alle Prüfungsmöglichkeiten in Anspruch genommen
werden. Da Ausbildungsverträge befristet sind, erfolgt bei Abbruch nicht
zwingend eine Vertragslösung. Die Indikatoren „vorzeitige Vertragslösung“ und
„Ausbildungsabbruch“ haben also eine gemeinsame Schnittmenge, sind jedoch
nicht deckungsgleich. Da die Berufsbildungsstatistik aufgrund fehlender
Personennummern ein Nachzeichnen individueller Bildungsverläufe nicht erlaubt, ist
eine Berechnung von Ausbildungsabbruchquoten nicht möglich (vgl. auch
Kap. A4.7, Seite 181 ff. im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2013, siehe
http://datenreport.bibb.de/html/5781.htm).
Tabelle 1: Hotelkaufmann/-kauffrau (ggf. mit Vorgänger) (IH1): Lösungsquote2 in Prozent, 2009 bis 20123
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2009 bis 2012. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
1 IH = Industrie und Handel; Hw = Handwerk; HwEx = IH-Beruf im Handwerk ausgebildet; ggf. mit Vorgänger: ggfs. sind Auszubildendenzahlen
von Vorgängerverordnungen/-berufen mit einbezogen.
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Schleswig-Holstein * * * *
Hamburg * * * *
Niedersachsen 32,1 36,4 35,2 29,0
Bremen * * * *
Nordrhein-Westfalen 18,9 18,7 29,2 19,4
Hessen 13,5 18,3 19,8 15,7
Rheinland-Pfalz 42,6 30,1 35,8 11,8
Baden-Württemberg 27,5 31,9 39,2 27,1
Bayern 26,9 37,7 32,5 31,7
Saarland * * * *
Berlin (ab 1991 mit Berlin-Ost) * * 12,5E *
Brandenburg * * * *
Mecklenburg-Vorpommern 43,2 24,9 27,8 24,5
Sachsen * * * *
Sachsen-Anhalt * * * *
Thüringen * * * *
Deutschland 26,6 29,5 31,4 25,9
Drucksache 18/1551 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2 Lösungsquotenberechnung i. d. R. nach dem Schichtenmodell, neue Berechnungsweise. Dabei fließen jeweils Daten aus dem aktuellen und den
drei vorhergehenden Jahren ein (Ausnahme 2009, hier fließen nur drei Jahre ein); wenn nicht in allen berücksichtigten Jahren die Neuabschlusszahl
im Beruf größer 20 ist, wird das Schichtenmodell nicht berechnet (Gefahr von Artefakten bei kleinen Fallzahlen); es wird dann die einfache
Lösungsquote (LQE, wenn im aktuellen Berichtsjahr die Neuabschlusszahl größer 20 ist) oder keine Lösungsquote (*) ausgewiesen.
3 Weitreichende Statistikumstellung ab dem Berichtsjahr 2007; Achtung bei Zeitvergleich! Aufgrund von Meldeproblemen insbesondere in den
ersten Jahren nach der Statistikumstellung können Lösungsquoten verzerrt sein (insbesondere bei kleineren Fallzahlen).
Tabelle 2: Hotelfachmann/-fachfrau (ggf. mit Vorgänger) (IH/HwEx): Lösungsquote in Prozent, 2009 bis 2012
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2009 bis 2012. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Tabelle 3: Fachkraft im Gastgewerbe (ggf. mit Vorgänger) (IH/HwEx): Lösungsquote in Prozent, 2009 bis 2012
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Schleswig-Holstein 38,6 41,2 40,0 43,4
Hamburg 26,7 26,6 31,1 37,1
Niedersachsen 42,0 42,4 43,7 43,4
Bremen 26,3 24,9 29,0 30,3
Nordrhein-Westfalen 32,7 33,0 37,2 37,1
Hessen 28,2 28,7 37,6 34,4
Rheinland-Pfalz 35,4 41,5 44,5 41,1
Baden-Württemberg 33,5 37,9 40,5 38,4
Bayern 31,3 34,1 36,7 38,5
Saarland 36,8 46,2 50,6 54,5
Berlin (ab 1991 mit Berlin-Ost) 25,7 30,6 34,6 36,9
Brandenburg 35,8 43,8 41,0 41,0
Mecklenburg-Vorpommern 35,8 45,2 45,6 38,9
Sachsen 31,2 39,3 39,9 34,9
Sachsen-Anhalt 37,5 43,3 43,8 52,3
Thüringen 36,7 33,8 46,9 42,6
Deutschland 33,4 36,2 39,2 39,0
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Schleswig-Holstein 39,4 44,2 41,3 47,4
Hamburg 53,5 40,7 46,5 42,3
Niedersachsen 46,3 40,0 47,6 45,8
Bremen 55,5 44,4 31,1 51,1
Nordrhein-Westfalen 42,5 35,4 42,7 42,6
Hessen 38,4 37,4 39,9 47,1
Rheinland-Pfalz 45,9 45,4 45,8 46,6
Baden-Württemberg 38,7 48,0 37,8 42,7
Bayern 35,8 39,7 40,2 38,0
Saarland 20,0E * 41,7E *
Berlin (ab 1991 mit Berlin-Ost) 31,9 41,2 49,1 40,9
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1551Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2009 bis 2012. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Tabelle 4: Restaurantfachmann/-fachfrau (ggf. mit Vorgänger) (IH/HwEx): Lösungsquote in Prozent,
2009 bis 2012
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2009 bis 2012. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Tabelle 5: Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie (IH/HwEx): Lösungsquote in Prozent, 2009 bis 2012
Brandenburg 42,9 47,7 39,9 32,4
Mecklenburg-Vorpommern 54,3 52,8 46,0 55,0
Sachsen 43,5 45,8 49,3 51,8
Sachsen-Anhalt 43,8 43,4 43,8 57,1
Thüringen 42,2 47,8 46,9 63,3
Deutschland 42,7 42,1 44,0 45,1
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Schleswig-Holstein 41,4 60,9 57,4 49,9
Hamburg 44,9 52,6 65,6 45,4
Niedersachsen 50,5 48,0 53,3 51,4
Bremen 48,2 44,0 64,1 41,3
Nordrhein-Westfalen 46,7 46,2 47,2 52,1
Hessen 37,1 42,2 46,0 49,5
Rheinland-Pfalz 46,2 53,8 51,3 56,5
Baden-Württemberg 41,5 46,7 48,9 51,3
Bayern 42,6 43,8 44,2 48,6
Saarland 43,7 59,8 55,6 60,6
Berlin (ab 1991 mit Berlin-Ost) 41,8 47,0 50,8 54,7
Brandenburg 43,6 43,1 50,4 41,9
Mecklenburg-Vorpommern 43,1 47,5 53,5 52,9
Sachsen 39,8 48,1 53,8 49,7
Sachsen-Anhalt 47,6 48,0 61,8 50,8
Thüringen 35,5 51,1 47,3 43,7
Deutschland 43,6 47,6 51,0 50,7
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Schleswig-Holstein 34,9 42,1 49,1 45,5
Hamburg 29,5 30,1 43,8 43,0
Niedersachsen 39,2 44,7 41,3 36,9
Bremen 48,2 34,0 32,1 46,7
Nordrhein-Westfalen 37,5 42,0 37,3 43,6
Hessen 32,5 37,2 35,4 36,1
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Drucksache 18/1551 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQuelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2009 bis 2012. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Tabelle 6: Koch/Köchin (IH/HwEx): Lösungsquote in Prozent, 2009 bis 2012
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter
des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember), Berichtsjahre 2009 bis 2012. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Die Fragen 17a und 17b werden im Kontext mit Frage 18 beantwortet.
Rheinland-Pfalz 30,5 32,2 39,9 34,0
Baden-Württemberg 40,5 44,5 38,3 46,5
Bayern 35,2 37,6 37,5 42,4
Saarland 59,3 42,9 51,0 43,2
Berlin (ab 1991 mit Berlin-Ost) 33,7 52,3 54,1 51,4
Brandenburg 5,4 37,7 30,7 10,3
Mecklenburg-Vorpommern 33,3E * * *
Sachsen 35,4 38,7 33,2 53,1
Sachsen-Anhalt 46,0 41,5 46,1 48,9
Thüringen 47,5 20,3 27,8 34,0
Deutschland 36,7 40,9 39,5 42,2
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Schleswig-Holstein 46,7 49,7 55,3 54,5
Hamburg 39,7 39,6 52,6 44,0
Niedersachsen 45,2 49,4 52,8 47,2
Bremen 40,4 41,2 53,1 46,0
Nordrhein-Westfalen 43,2 45,6 46,4 47,0
Hessen 37,2 39,4 50,1 45,5
Rheinland-Pfalz 45,0 53,1 49,1 54,7
Baden-Württemberg 45,2 43,4 47,9 51,3
Bayern 40,8 41,4 44,9 43,4
Saarland 53,6 53,0 51,6 48,8
Berlin (ab 1991 mit Berlin-Ost) 41,7 46,2 53,1 52,5
Brandenburg 44,5 47,2 47,4 43,6
Mecklenburg-Vorpommern 52,3 56,3 54,1 50,6
Sachsen 46,0 48,4 49,0 48,4
Sachsen-Anhalt 49,2 52,0 54,2 59,3
Thüringen 38,7 44,9 50,3 50,5
Deutschland 44,0 46,3 49,4 48,4
Land/Jahr 2009 2010 2011 2012
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/155118. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe, die mindestens einen
Ausbildungsplatz anbieten (Ausbildungsbetriebsquote), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen
vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftebedarfs in der Branche?
Die folgenden Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur
Bestandsentwicklung von Betrieben und Ausbildungsbetrieben auf der
Grundlage von Zahlen zur Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (vgl.
Tabelle 7) zeigen die Entwicklung im Bereich des „Gastgewerbes“, der hier in
die Abteilungen „Beherbergung“ und „Gastronomie“ unterteilt ist. Im Ergebnis
dieser Berechnungen steht ein Anstieg bei der Anzahl der Betriebe im
Gastgewerbe von 140 022 im Jahr 2009 auf 143 164 im Jahr 2012. Parallel hierzu
geht die Zahl der ausbildenden Betriebe in diesem Bereich im gleichen Zeitraum
von 22 306 auf 18 262 zurück.
Tabelle 7: Bestandsentwicklung der Ausbildungsbetriebe und Betriebe im Gastgewerbe 2009 bis 2012
Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Die Ausbildungsbetriebsquote (Anteil von ausbildenden Betrieben an allen
Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Stichtag 31.
Dezember der jeweiligen Ausbildungsjahre) liegt für das Gastgewerbe im Jahr 2012
demnach bei 12,8 Prozent und damit deutlich unter der Gesamtquote von
22,3 Prozent, die auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem BIBB-
Qualifizierungspanel 2011/2012 ermittelt worden ist (vgl. hierzu Kap. A4.11.4, S. 230
im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2013, online verfügbar unter http://
datenreport.bibb.de/html/5781.htm).
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es zwischen den Abteilungen
„Beherbergung“ und „Gastronomie“ einen deutlichen Unterschied gibt: So sind
28,3 Prozent aller Betriebe im Beherbergungsbereich, aber nur 9,6 Prozent aller
Betriebe in der Gastronomie Ausbildungsbetriebe.
Aus Sicht der Bundesregierung sind die Zahlen angesichts des bestehenden
Fachkräftebedarfs im Gastgewerbe unbefriedigend. Die Bundesregierung hat
Stichtag Anzahl der Betriebe Veränderung zum
Vorjahr in Prozent
Anzahl der
ausbildenden Betriebe
Veränderung zum
Vorjahr in Prozent
Gastgewerbe insgesamt (Abschnitt I nach WZ2008)
31.12.2009 140 022 22 306
31.12.2010 140 732 0,51 21 312 –4,46
31.12.2011 141 219 0,35 19 775 –7,21
31.12.2012 143 164 1,38 18 262 –7,65
Nur Beherbergung (Abschnitt I, Abteilung 55 nach WZ2008)
31.12.2010 24 064 7 608
31.12.2011 24 303 0,99 7 285 –4,25
31.12.2012 24 436 0,55 6 909 –5,16
Nur Gastronomie (Abschnitt I, Abteilung 56 nach WZ2008)
31.12.2010 116 668 13 704
31.12.2011 116 916 0,21 12 490 –8,86
31.12.2012 118 728 1,55 11 353 –9,10
Drucksache 18/1551 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedeshalb im Jahr 2012 das Projekt „Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse
Tourismus“ gestartet; vgl. dazu auch Antwort zu Frage 15.
Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 8 und 10 der Kleinen Anfrage zur Ausbildungsqualität in den
Gastronomieberufen (Bundestagsdrucksache 18/949) verwiesen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des
Berufsbildungsberichts 2014, dass es sich bei Gaststätten und Hotels um eine
„Problembranche mit schlechter Ausbildungsqualität“ (S. 160) handelt, in der
„junge Menschen als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden und ihnen
keine attraktiven Berufsperspektiven für die Zeit nach der Ausbildung
angeboten werden“ (S. 161), und welche konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung ergreifen, um diese Situation zu verändern?
Bei den in der Frage zitierten Ausführungen handelt es sich nicht um
Einschätzungen des Berufsbildungsberichts, sondern um Zitate aus der Stellungnahme
der Arbeitnehmer zum Berufsbildungsbericht. Nach § 92 BBiG kann der
Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Stellungnahmen zum
Berufsbildungsbericht abgeben, die dann mit veröffentlicht werden.
Eine Reihe von „DeHoGa-Berufen“ ist unter den Top-25-Berufen bei der
Besetzung der Ausbildungsstellen vertreten, insofern kann man nicht von einer
Problembrache sprechen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18
verwiesen.
20. Welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung der
betrieblichen Ausbildung in der Hotellerie und Gastronomie, und inwiefern
setzt sich die Bundesregierung für Ausbildungskooperationen ein?
Die Bundesregierung hat mit der Novelle des BBIG im Jahr 2005 die
Möglichkeit der „Verbundausbildung“ in das Gesetz aufgenommen und ausdrücklich als
legitime Ausbildungsform benannt. Damit traten die qualitativen Aspekte der
Verbundausbildung deutlich stärker in den Vordergrund (§ 10 Absatz 5 BBiG
vom 23. Mai 2005). Mit dem Programm JOBSTARTER wurden die
Möglichkeiten der Verbundausbildung unterstützt. Die Erfahrungen sind für den Transfer
in der JOBSTARTER Publikation „Verbundausbildung – vier Modelle für die
Zukunft“ (
www.bmbf.de/pub/jobstarter_praxis_band_sechs.pdf) aufbereitet.
Zudem werden im Rahmen des Projektes „Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse
Tourismus“ – vgl. Antwort zu Frage 15 – auch Handlungsempfehlungen zur
betrieblichen Ausbildung und zu Ausbildungskooperationen im Gastgewerbe
entwickelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.
21. Welche Auswirkungen eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
erwartet die Bundesregierung für die Ausbildungsbereitschaft junger
Menschen in den Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes, und auf welche
Weise, in welcher Regelmäßigkeit und durch welche Instrumentarien hält
sie eine Evaluation dieser Auswirkungen für sinnvoll und möglich?
Die Bundesregierung erwartet durch einen allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohn keine deutlichen Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft junger
Menschen in den Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes. Das
Mindestlohn-Gesetz wird im Jahr 2020 evaluiert. Die Bundesregierung wird zu
gegebener Zeit ein entsprechendes Konzept entwickeln.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/155122. Welche eigenen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zur Gründung der im Koalitionsvertrag angekündigten „Allianz für
Aus- und Weiterbildung“ im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes?
Liegen der Bundesregierung bereits Forderungen und Positionen der
Verhandlungspartner aus diesem Bereich vor, und wenn ja, welche?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird zurzeit geprüft, wie der „Nationale
Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ (sogenannter Ausbildungspakt)
zu einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann.
Dabei sind die bisherigen Partner des Ausbildungspaktes und neu auch die
Gewerkschaften von Anfang an in den Prozess der Überlegungen einbezogen.
Spezifische Anliegen aus einzelnen Branchen sind in den bisherigen
Gesprächen nicht erörtert worden. Die Bundesregierung erwartet einen Abschluss der
Allianzverhandlungen im Herbst 2014.
23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neben der betrieblichen
Ausbildung auch den Fachhochschulen eine wichtige Schlüsselstellung
bei der Gewinnung von innovativen und gut ausgebildeten Beschäftigten
für die Branche zukommt, und wenn ja, wie unterstützt die
Bundesregierung die Lehr- und Forschungstätigkeit der Fachhochschulen für
Tourismus?
Unabhängig von Fachgebieten und der Zuordnung zu einzelnen Branchen
kommt der betrieblichen und der akademischen Ausbildung eine gleichwertige
und gleich wichtige Rolle bei der Qualifizierung gut ausgebildeter Fachkräfte
zu. Die Bundesregierung unterstützt die Forschungs- und Lehrtätigkeit von
Fachhochschulen durch verschiedene Förderprogramme wie zum Beispiel den
„Qualitätspakt Lehre“ oder das Programm „Forschung an Fachhochschulen“.
Auf eine branchenspezifische Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre an
Fachhochschulen hat die Bunderegierung keine direkten Einflussmöglichkeiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]