[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2302
18. Wahlperiode 07.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Harald Weinberg,
Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/2191 –
Zur Situation in den klinischen Notaufnahmen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gut funktionierende und schnell zu erreichende Notaufnahmen an
Krankenhäusern retten Menschenleben. Notaufnahmen übernehmen bei akuten
Krankheiten und Unfällen die medizinische Betreuung, Ersteinschätzung,
Stabilisierung, Sofortdiagnostik und die notwendige Soforttherapie. Immer noch gibt es
in vielen deutschen Krankenhäusern eine Vielzahl an Ambulanzen und
Aufnahmebereichen, oft für jede Fachabteilung eine. Üblich ist die Aufteilung
nach internistischen Erkrankungen und chirurgischen Fällen. In einer
Notfallsituation sind betroffene Patientinnen und Patienten mit der Entscheidung
überfordert, an welche der Fachabteilungen sie sich wenden sollen. Die
Einrichtung von zentralen Notaufnahmen mit einer Lotsenfunktion ist sinnvoll.
Eine patientenorientierte und effiziente Notfallversorgung erfordert rasche
Entscheidungen und damit eine hohe medizinische Kompetenz sowie ein enges
Zusammenspiel aller an der Notfallmedizin beteiligten Berufsgruppen. Um die
Qualität der Notaufnahmen zu steigern, fordert die Deutsche Gesellschaft
interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA) eine eigene
Facharztrichtung für Notfallmedizin. Denn bisher gibt es für Chirurginnen und
Chirurgen oder Internistinnen und Internisten lediglich Zusatzweiterbildungen in der
Notfallmedizin. Die Vizepräsidentin der Europäischen Gesellschaft für
Notfallmedizin (EuSEM), Dr. Barbara Hogan, dazu: „Ich halte Deutschland für ein
Entwicklungsland, was die notfallmedizinische Qualifikation angeht. In den
meisten europäischen Ländern gibt es die fünfjährige Ausbildung zum
Facharzt für Notfallmedizin. Und da muss Deutschland unbedingt anschließen.“
(
www.presseportal.de/pm/75892/-swr-das-erste). Die Bundesärztekammer lehnt
die Einführung eines Facharztes für Notfallmedizin jedoch ab. Gegenüber dem
ARD-Magazin „REPORT MAINZ“ heißt es: „Eine eigenständige
Qualifikation, die hauptsächlich auf organisatorische Aspekte und auf die
Führungsqualifikation zur Leitung einer bestimmten Krankenhauseinheit abstellt, passt
nicht in die Systematik der (Muster-) Weiterbildungsordnung“ (ebd.).
Die Situation in vielen Notaufnahmen hat sich zugespitzt. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) weist auf immer mehr Patientinnen und Pa-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6.August 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2302 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetienten in Notaufnahmen hin. Viele Notaufnahmen arbeiten am Rande ihrer
Belastbarkeit, vor allem nachts und an den Wochenenden. Die
Personalausstattung ist unzureichend, die Arbeitsverdichtung nimmt zu. Neben langen
Wartezeiten werden zunehmend kritische Versorgungssituationen bekannt, die die
Sicherheit von Patientinnen und Patienten gefährden. Die DKG stellt fest: „Die
Krankenhäuser übernehmen hier einen wesentlichen Teil des
Versorgungsauftrages, den eigentlich die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen mit
ihren Mitgliedern zu erfüllen hätten“ (ebd.). Doch vor allem in ländlichen
Regionen wurden notärztliche Dienste geschlossen und Versorgungsregionen
zusammengelegt, sodass Patientinnen und Patienten weite Wege in Kauf nehmen
müssen und dann auch bei Bagatellerkrankungen gleich das Krankenhaus
aufsuchen.
Der erhöhte Aufwand im Notfallbereich wird im Vergütungssystem der
Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups – DRGs) nur unzureichend abgebildet.
Vor allem solche Kliniken – vornehmlich im öffentlichen Besitz –, die breit
aufgestellt und eine möglichst umfassende Versorgung bieten wollen, stehen
unter einem extremen Kostendruck. Während die Anzahl der Krankenhäuser
insgesamt abgenommen hat, ist die Anzahl der privaten Kliniken gestiegen
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/14555). Das heizt die Spirale weiter an: die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden weiter verschlimmert, die
Versorgung der Patientinnen und Patienten verschlechtert sich. Die Bevölkerung
muss lange Wege bis zum Krankenhaus auf sich nehmen. Bei Schlaganfällen,
Unfällen und anderen Notfällen verlängert sich die Zeit bis zur medizinischen
Versorgung. Dabei läuft in diesen Fällen die Uhr. Je schneller die medizinische
Versorgung einsetzt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit des Überlebens
bzw. desto geringer sind nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen
und mögliche Pflegebedarfe.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung misst einer gut organisierten und funktionierenden
Notfallversorgung in den Krankenhäusern zur Sicherstellung der medizinischen
Versorgung der Bevölkerung eine hohe Bedeutung bei. Aus ihrer Sicht ist eine
gute Notfallversorgung in Deutschland gewährleistet, aber sie kann weiter
verbessert werden und aufkommende Probleme müssen gelöst werden.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18.
Legislaturperiode greift wesentliche Fragen der Notfallversorgung auf. So ist u. a. zu
überprüfen, ob die Vorhaltekosten für Krankenhäuser, insbesondere für die
Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert werden. Zudem wird
Handlungsbedarf hinsichtlich der beschriebenen vermehrten Inanspruchnahme stationärer
Notaufnahmen in Zeiten gesehen, in denen der von den Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) zu organisierende vertragsärztliche Notdienst für die
Versorgung der Patientinnen und Patienten außerhalb der Sprechzeiten zuständig wäre.
Aus diesem Grund sieht der Koalitionsvertrag eine Anpassung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen vor, mit dem Ziel einer regelhaften Kooperation der KVen
und der Krankenhäuser.
Aspekte der Notfallversorgung sind damit Teil der mit dem Koalitionsvertrag
skizzierten Krankenhausreform in der 18. Legislaturperiode, zu der eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) bis Ende des Jahres 2014 Eckpunkte erstellen wird. Die Bund-
Länder-Arbeitsgruppe hat sich am 26. Mai 2014 konstituiert.
Zu der begrifflichen Zielrichtung der Kleinen Anfrage ist im Hinblick auf die
„klinische Notaufnahme“ darauf hinzuweisen, dass die Notfallversorgung in
Deutschland in drei Bereiche gegliedert wird, den ärztlichen Bereitschaftsdienst
der niedergelassenen Vertragsärzte, den in den Landesgesetzen geregelten
Rettungsdienst sowie die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Einige Aspekte der an
Krankenhäusern eingerichteten Notaufnahmen liegen zudem in der Zuständig-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2302keit der Länder für die Krankenhausbedarfsplanung. Sie sind regelmäßig
Bestandteil des Sicherstellungsauftrags für die ordnungsgemäße stationäre
Krankenversorgung der Bevölkerung durch die Länder. Demgegenüber unterliegt der
ärztliche Notdienst der niedergelassenen Vertragsärzte dem
Sicherstellungsauftrag der KVen.
Eine gesetzliche Definition des Begriffs „klinische Notaufnahme“ besteht
hingegen nicht. Die Notaufnahme ist in tatsächlicher Hinsicht eine Anlaufstelle im
Krankenhaus zur Akutversorgung und ist Teil der Notfallmedizin. Der Zugang
zu den „klinischen Notaufnahmen“ erfolgt entweder über den Rettungsdienst,
dessen Schwerpunkt mit Rettungswagen und Notarztmaßnahmen bei den
lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Verhinderung schwerer
gesundheitlicher Schäden liegt, oder aber aufgrund eigener Entscheidung der
Patientinnen und Patienten, die als „ambulante Notfälle“ ein Krankenhaus
aufsuchen.
Unabhängig von den geschilderten Zutrittswegen oder der Existenz einer
gesonderten, organisatorisch abgegrenzten Notaufnahme ist jedes an der Versorgung
teilnehmende Krankenhaus in Deutschland zur Behandlung von hilfesuchenden
Patientinnen und Patienten verpflichtet.
Aufgrund der Heterogenität von Zuständigkeiten und Zugangswegen zu
Notaufnahmen an Krankenhäusern sowie unterschiedlicher Vergütungssysteme, die die
Kosten der Notfallversorgung abdecken, ist die Frage nach den Ursachen von
ggf. ungedeckten Kosten äußerst vielschichtig. Je nach Art der Notfallleistungen
erfolgt eine Abrechnung entweder über das pauschale Entgeltsystem im
Krankenhaus (DRGs) oder über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die
Vergütung über das pauschalierende Entgeltsystem basiert auf der Kalkulation
von Bewertungsrelationen auf der Grundlage tatsächlicher Kosten- und
Leistungsdaten der Krankenhäuser. Hierbei werden in Abhängigkeit vom jeweils
kodierten Behandlungsanlass sämtliche entstehenden Kosten berücksichtigt. Dies
gilt grundsätzlich auch bei Notfällen. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag
vorgesehenen Krankenhausreform soll u. a. geprüft werden, ob die Vorhaltekosten
der Notfallversorgung der Krankenhäuser ausreichend finanziert werden.
Die personelle Ausstattung von Krankenhäusern, also auch der „klinischen
Notaufnahmen“, liegt grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit und -
verantwortlichkeit des einzelnen Krankenhausträgers. Der Bundesgesetzgeber hat die
Personalausstattung in den vergangenen Jahren durch verschiedene Programme
gefördert. So wurde beispielsweise in den Jahren 2009 bis 2011 die
Personalausstattung in der Pflege mit rund 1,1 Mrd. Euro zusätzlich finanziert.
Im Hinblick auf die – auch in der Vorbemerkung der Fragesteller geforderte –
Einführung einer eigenen Facharztrichtung für Notfallmedizin hatten die
ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände im Rahmen des Prozesses zur
Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) Gelegenheit zur
Stellungnahme. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde ein Vorschlag zur
Einführung einer eigenen Facharztrichtung für Notfallmedizin nicht
eingebracht. Vielmehr wird bei den aktuellen Beratungen zur Novellierung der
MWBO die Einführung einer Zusatz-Weiterbildung für die Tätigkeiten in
Notaufnahmen diskutiert. Aufgrund der Zuständigkeit der Ärztekammern für die
ärztliche Weiterbildung sind die Fragen um eine geeignete Qualifizierung für
Tätigkeiten in der klinischen Notaufnahme im Zusammenhang mit der
Novellierung der MWBO aufzugreifen.
Drucksache 18/2302 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie viele klinische Notaufnahmen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell, und wie viele Patientinnen und Patienten suchen diese
durchschnittlich auf?
2. Wie hat sich die Zahl der Notaufnahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung der
klinischen Notaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
4. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Steigerung bei den
Patienten- und Behandlungszahlen gegeben?
Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Summe der Patienten- und Behandlungszahlen in klinischen Notaufnahmen
setzt sich aus verschiedenen Teilelementen zusammen. Bei einem Teil der
Patienten erfolgt im Anschluss eine stationäre Aufnahme, ein Teil wird lediglich
ambulant behandelt. Nach den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
dem BMG auf Anfrage im Februar 2014 übermittelten Daten der KVen ist die
Anzahl der Behandlungsfälle im Krankenhaus, die ambulant versorgt werden,
bundesweit von rund 8,4 Millionen im Jahr 2009 auf rund 9 Millionen im Jahr
2012 gestiegen. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass
Daten für Bremen fehlen und bei der Erfassung Abgrenzungsprobleme zu
verzeichnen sind (z. B. wenn Krankenhausärzte an dem von den KVen organisierten
vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen). In einzelnen KVen war auch ein
Rückgang oder keine Veränderung in der Anzahl der Behandlungsfälle zu
beobachten.
Im Rahmen der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik stehen dem
Statistischen Bundesamt Daten vollstationär behandelter Patientinnen und
Patienten nach dem Aufnahmeanlass für alle Krankenhäuser zur Verfügung, die nach
dem DRG-System abrechnen. Einrichtungen für psychiatrische und
psychosomatische Erkrankungen oder sonstige Einrichtungen sind in dieser Statistik
nicht enthalten.
Von den erfassten 1 692 allgemeinen Krankenhäusern nahmen nach Angaben
der gesetzlichen Krankenkassen rd. 92 Prozent an der Notfallversorgung teil.
Von den insgesamt im Jahr 2012 fast 18 Millionen behandelten Patientinnen und
Patienten kamen 58,5 Prozent aufgrund einer ärztlichen Überweisung, durch
Verlegung aus einer anderen Einrichtung oder Geburt in ein Krankenhaus, und
41,5 Prozent als Notfall. Dabei liegt der Notfalldefinition keine medizinische
Definition zu Grunde. Vielmehr handelt es sich um einen administrativen
Notfallbegriff, der Auskunft über den Anteil der Fälle gibt, für die keine ärztliche
Einweisung vorliegt bzw. der Zugang in das Krankenhaus über die Notaufnahme
erfolgte. Die Entwicklung der behandelten Patientinnen und Patienten seit
erstmaliger Erfassung im Jahr 2005 und ihr Anteil an allen vollstationären
Behandlungsfällen geht aus der folgenden Übersicht hervor:
Berichtsjahr Vollstationäre Patienten aus dem
DRG-Entgeltbereich insgesamt
davon mit
Aufnahmeanlass Notfall
2005 16 071 846 5 420 277 (33,7 %)
2006 16 230 407 5 702 142 (35,1 %)
2007 16 600 472 5 963 137 (35,9 %)
2008 16 924 180 6 320 950 (37,3 %)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2302Aufgrund der steigenden Notfallquoten ist von einer steigenden
Inanspruchnahme der Notaufnahmen auszugehen, was allerdings auch auf Notfälle im
administrativen Sinn zurückgeht.
5. Wie lange müssen Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der
Bundesregierung auf eine Behandlung durchschnittlich und höchstens warten, und
wie haben sich die Wartezeiten in den letzten zehn Jahren verändert?
Amtliche Statistiken über Wartezeiten für Behandlungen liegen nicht vor.
6. Im welchem Verhältnis hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Personalschlüssel im Bereich der Notaufnahmen in den letzten zehn Jahren
im Verhältnis zum Patientenaufkommen entwickelt?
7. Gibt es Hinweise auf eine Zunahme der Überlastungs- beziehungsweise
Gefährdungsanzeigen des in Notaufnahmen tätigen Pflegepersonals?
Wenn ja, in welcher Anzahl und für welche Tage und Situationen (tagsüber,
nachts, Wochenenden, Urlaubszeiten, Krankheitsausfälle etc.)?
Zu den wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam zu beantwortenden
Fragen 6 und 7 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Grundsätzlich ist – wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung bereits
dargelegt – darauf hinzuweisen, dass die Verantwortlichkeit für die sachgerechte
personelle Ausstattung von Krankenhäusern und einzelner Abteilungen bei den
Krankenhausträgern liegt.
8. In wie vielen Krankenhäusern und Kliniken sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zentrale Notfallaufnahmen eingerichtet worden?
In wie vielen Krankenhäusern und Kliniken erfolgt die Notaufnahme in
nach Fachrichtung getrennten Stationen?
Bundesweite amtliche Statistiken liegen hierzu nicht vor. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die organisatorische Gliederung des Krankenhauses in die
Betriebshoheit des Krankenhauses fällt. Dies gilt auch für die Organisation der
Notaufnahmen. Einige Länder haben im Rahmen der aus Anlass der Kleinen
Anfrage durch das BMG durchgeführten Umfrage Folgendes berichtet:
In der Freien und Hansestadt Hamburg sind an der Not- und Unfallversorgung
insgesamt 22 Plankrankenhäuser beteiligt, davon bieten drei Krankenhäuser
eine eingeschränkte bzw. auf bestimmte Krankheitsbilder konzentrierte Not-
und Unfallversorgung an (z. B. nur Chirurgie oder nur Herzchirurgie).
In Rheinland-Pfalz sind verschiedene Organisationsmodelle bekannt. Die
meisten kleineren Krankenhäuser halten zentrale Notaufnahmen vor. In großen
Krankenhäusern wie z. B. in der Universitätsklinik Mainz finden sich Notaufnahmen,
2009 17 191 063 6 621 561 (38,5 %)
2010 17 434 400 6 844 022 (39,3 %)
2011 17 708 910 7 163 214 (40,4 %)
2012 17 976 447 7 464 171 (41,5 %)
Berichtsjahr Vollstationäre Patienten aus dem
DRG-Entgeltbereich insgesamt
davon mit
Aufnahmeanlass Notfall
Drucksache 18/2302 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie zumindest nach konservativen und operativen Fächern getrennt sind und
auch Notaufnahmen, die direkt über die jeweilige Fachrichtung vorgenommen
werden. Ein präziser Gesamtüberblick besteht jedoch nicht.
In Berlin gibt es aktuell 39 Krankenhäuser, die sich an der Notfallversorgung
beteiligen. Davon sind sechs Notfallzentren, die alle notfallrelevanten
Fachabteilungen vorhalten (so genannte Maximalversorger) und 33 Notfallkrankenhäuser,
die die Notfallversorgung entsprechend der ausgewiesenen Haupt- und
Subdisziplinen (24 h/365 Tage) leisten. 38 von 39 Notfallkrankenhäusern in Berlin
haben eine zentrale Notaufnahme.
9. Wie viele der in Kliniken eingewiesenen Patientinnen und Patienten
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über die Notaufnahme
eingewiesen?
Falls bekannt, wegen welcher Diagnosen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Eine Information über
die Diagnosen der Notfallversorgung in allgemeinen Krankenhäusern, die nach
dem pauschalen Entgeltsystem abrechnen, ist in der Anlage beigefügt.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Notfallpatientinnen und -patienten an den Erlösen in allgemeinen
Krankenhäusern?
Der Erlösanteil für Behandlungskosten in Notaufnahmen wird in den amtlichen
Statistiken nicht ausgewiesen.
11. Wie viele klinische Notaufnahmen wurden in den letzten zehn Jahren
geschlossen?
Wie viele Notaufnahmen haben nur noch zeitweise geöffnet (z. B.
tagsüber)?
12. Wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung klinische
Notaufnahmen geschlossen, nachdem ein privater Träger die betreffende
Klinik übernommen hatte?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den Öffnungszeiten der Notaufnahmen und zur Frage des Schließens liegen
keine systematischen Daten vor. Aus den Antworten einiger Länder, die aus
Anlass der Kleinen Anfrage durch das BMG befragt wurden, geht hervor, dass es
in Niedersachsen zu zwei Schließungen und in der Freien und Hansestadt
Hamburg zur Schließung einer Notaufnahme lediglich aufgrund der
Zusammenlegung von Krankenhäusern gekommen ist. Den Ergebnissen der DRG-
Begleitforschung ist zu entnehmen, dass es in den vergangenen Jahren zahlreiche
Umstrukturierungen und auch Erweiterungen von Notaufnahmen gegeben hat.
13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Erreichbarkeit einer klinischen Notaufnahme (in Fahrminuten bzw. in
Kilometern)?
Die Erreichbarkeit einer stationären Notaufnahme wird in den
Rettungsdienstgesetzen der Länder und auch durch Festlegungen in der Krankenhausplanung
der Länder geregelt und folgt dabei unterschiedlichen Kriterien. Die im Rahmen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2302der Umfrage des BMG aus Anlass der Kleinen Anfrage befragten Länder
berichten, dass eine Erreichbarkeit regelmäßig innerhalb von zehn bis 20 Minuten oder
im Radius von zehn bis unter 30 Kilometern gewährleistet sei.
14. Sind der Bundesregierung Gebiete mit einer unzureichenden Versorgung
durch klinische Notfallaufnahmen bekannt?
Die Länder haben im Rahmen der aus Anlass der Kleinen Anfrage durch das
BMG durchgeführten Umfrage keine Gebiete mit einer unzureichenden
Versorgung durch klinische Notfallaufnahmen mitgeteilt.
15. Wie viele Kliniken in ländlichen Gebieten nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht mehr vollständig an der Notfallversorgung teil?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
16. Kennt die Bundesregierung Fälle einer unzureichenden Versorgung bzw.
Gesundheitsgefährdung durch eine mangelhafte klinische Notaufnahme?
Die Länder haben im Rahmen der aus Anlass der Kleinen Anfrage durch das
BMG durchgeführten Umfrage keine derartigen Fälle mitgeteilt.
17. Wie hoch ist die aktuelle Vergütung pro Fall in einer Notaufnahme?
Ist diese Vergütung nach Einschätzung der Bundesregierung
kostendeckend und bildet den Aufwand der Notaufnahmen sachgerecht ab?
Sofern die Notfallbehandlung nach dem pauschalen Entgeltsystem erfolgt,
richtet sich deren Höhe nach dem kodierten Behandlungsanlass. Durchschnittswerte
liegen hierzu nicht vor.
Der Vergütungsanspruch in der ambulanten Notfallversorgung („ambulant
behandelte Notfälle“) ergibt sich dem Grunde und der Höhe nach aus den
Vorschriften des Vertragsarztrechts über die Honorierung ärztlicher Leistungen (vgl.
u. a. Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 1992 – Az.: 6 RKa 6/91).
Die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnungsfähigen
vertragsärztlichen Leistungen und deren Bewertung sind im EBM aufgeführt. Der
EBM wird eigenverantwortlich durch den Bewertungsausschuss vereinbart, der
gemeinsam von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet und paritätisch besetzt wird. Nach den
Vorgaben des EBM können im Notfall verschiedene Notfallpauschalen und
Zusatzpauschalen, differenziert nach dem ersten und ggf. weiteren persönlichen
Arzt-Patienten-Kontakten, abgerechnet werden.
Vor dem Hintergrund der Urteile des Bundessozialgerichts vom 12. Dezember
2012 (Az.: B 6 KA 3/12 R und B 6 KA 4/12 R) und dem Grundsatz der gleichen
Vergütung in Notfällen im ärztlichen Notfalldienst bzw. von Notfallambulanzen
der Krankenhäuser berät der Bewertungsausschuss derzeit über Neuregelungen
der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen. Das BMG wird die weiteren
Beratungen aufmerksam beobachten und hat den Bewertungsausschuss hierzu
um Stellungnahme gebeten.
Drucksache 18/2302 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Evaluation der
Notfallmedizin in der DRG-Begleitforschung?
Befürwortet die Bundesregierung eine Verbesserung dieser Evaluation,
und plant sie entsprechende Schritte?
Der im März 2013 erschienene Endbericht des dritten Forschungszyklus (2008
bis 2010) der DRG-Begleitforschung (gemäß § 17b Absatz 8 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes, durchgeführt vom IGES – Institut GmbH im Auftrag des
Instituts für das pauschalierende Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK))
beschäftigt sich insbesondere mit den Auswirkungen des pauschalen
Entgeltsystems auf Versorgungsstrukturen, der Qualität der Versorgung, den
Entwicklungen in anderen Versorgungsbereichen sowie der Art und dem Umfang von
Leistungsverlagerungen.
Hinsichtlich der Notfallversorgung bestätigt er die bereits beschriebene
Steigerung der Fallzahlen in Notfallaufnahmen für den Zeitraum 2006 bis 2010.
Aufgrund einer Befragung führen die Krankenhäuser die Fallzahlsteigerung
weniger auf die Einführung des Fallpauschalensystems zurück (nur 3 Prozent),
sondern vielmehr auf Neustrukturierungen der Notfallaufnahmen, auf fehlende
Ressourcen der kassenärztlichen Notfallversorgung oder auf regionale
Neustrukturierungen der Notfallversorgung aufgrund von Veränderungen der
Krankenhauslandschaft. Zudem wird dargelegt, dass die Notfallaufnahmen der
Krankenhäuser für die Patientengewinnung und -bindung an Bedeutung gewonnen
haben, ggf. den erforderlichen stationären Aufenthalt vorbereiten und
Patientinnen und Patienten in optimale hausinterne Versorgungsbahnen steuern.
Auswirkungen des pauschalierenden Entgeltsystems auf die Qualität der
Versorgung wurden auf der Grundlage umfangreicher von den Krankenkassen und
ihrer Verbände bereitgestellter Routinedaten u. a. anhand von Veränderungen der
poststationären Mortalität als Indikator für die Ergebnisqualität untersucht.
Hierbei hat sich gezeigt, dass eine kontinuierliche und deutliche Verminderung
der poststationären Sterblichkeit (Messungen 30, 90 und 365 Tage nach
Krankenhausaufenthalt) für den gesamten Zeitraum der Einführung des
Fallpauschalensystems von 2004 bis 2010 feststellbar war. Weitere Evaluierungen der
Notfallmedizin im Rahmen der DRG-Begleitforschung sind nicht vorgesehen.
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Patientinnen und Patienten in zentralen Notaufnahmen, die als vollstationäre bzw.
vorstationäre Fälle abgerechnet werden?
Im Rahmen der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistiken wird
die Gesamtzahl vor-, nach- und teilstationärer Behandlungen ausgewiesen, nicht
jedoch der Aufnahmeanlass.
20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Vorhaltekosten, die einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung
durch den Betrieb einer Notaufnahme entstehen?
21. Werden diese Vorhaltekosten nach Einschätzung der Bundesregierung
aktuell ausreichend durch das Fallpauschalensystem abgedeckt (bitte mit
Bezug auf unterschiedliche Klinikgrößen beantworten)?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2302Daten über Vorhaltekosten dürften in Abhängigkeit von der Auslastung der
einzelnen Versorgungseinrichtungen sehr heterogen sein und allenfalls auf der
Ebene einzelner Krankenhäuser vorliegen.
Im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Krankenhausreform soll u. a. geprüft werden, ob die Vorhaltekosten der
stationären Notfallversorgung ausreichend finanziert werden.
22. Folgt die Bundesregierung der Einschätzung von Niehues/Barbe (in: Das
Krankenhaus, 12/2012), dass das französische Abrechnungssystem, das
den Krankenhäusern einen Sockelbetrag von 500 000 Euro für die
Aufrechterhaltung einer Notfallversorgung sichert zuzüglich
mengenabhängiger Zuschläge, die Vorhaltekosten sachgerechter abbildet als die DRGs
(wenn nicht, bitte begründen)?
Wenn ja, welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung?
Ein Artikel von Niehues/Barbe zur Notfallversorgung in der Zeitschrift „Das
Krankenhaus“ 5/12 schlägt die Einrichtung einer zentralen Notaufnahme als
separate Kostenstelle vor, um u. a. auch die Kalkulationsbasis zu verbessern.
Dieser Vorschlag wie auch der im Artikel enthaltene Hinweis auf einen
Sockelbetrag im französischen DRG-System stellen unterschiedliche Möglichkeiten zur
Ausgestaltung von Vergütungssystemen dar. Bei der Umsetzbarkeit solcher
Vergütungsvarianten sind die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der
Gesundheitssysteme anderer Staaten zu berücksichtigen. Ausgestaltungsvarianten
unterschiedlicher Vergütungen werden bei der weiteren Erörterung der im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform
zu prüfen sein.
23. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland eine durchweg gut organisierte und mit Sachmitteln und
Personal gut ausgestattete Notfallmedizin?
Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungspotentiale?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Notfallversorgung in
Deutschland grundsätzlich gut organisiert und gut ausgestattet ist. Dies deckt sich mit
den Rückmeldungen aus den Ländern im Rahmen der aus Anlass der Kleinen
Anfrage durch das BMG durchgeführten Umfrage. Die von Beteiligten
vorgetragenen Probleme und weiterer Verbesserungsbedarf sind auch Gegenstand der
Erörterungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.
Grundsätzlich fällt die Organisation sowie die Ausstattung der Notfallmedizin in
den Notaufnahmen mit Sachmitteln und Personal in den Verantwortungs- sowie
Gestaltungsbereich des jeweiligen Krankenhausträgers. Bei feststellbaren
Kostenunterdeckungen durch Vorhaltekosten stationärer Notaufnahmen sieht der
Koalitionsvertrag Verbesserungen vor.
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Patientinnen und Patienten, die statt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes eine
klinische Notaufnahme aufsuchen?
Dem BMG sind zu dieser Frage keine aussagekräftigen Studien bekannt.
Aussagen dazu werden erschwert, da derzeit regelmäßig keine Dokumentation der
Uhrzeit der Durchführung der (Notfall-)Untersuchung im Rahmen der
Abrechnung erfolgt. Dadurch kann nicht festgestellt werden, ob die Behandlung in
klinischen Notaufnahmen außerhalb der Sprechstundenzeiten und somit während
Drucksache 18/2302 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedes vertragsärztlichen Notdienstes erfolgt ist oder während der
Sprechstundenzeiten.
Nach den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dem BMG auf Anfrage
im Februar 2014 übermittelten Daten der KVen aus dem Jahr 2012 liegt die
Anzahl der Behandlungsfälle im organisierten Notdienst bei Vertragsärzten bei
rund 8,3 Millionen und bei Krankenhäusern und anderen Ärzten bei rund 9
Millionen (ohne Angaben für Bremen).
25. Kommen die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Sicht der
Bundesregierung dem Sicherstellungsauftrag nach § 75 Absatz 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) hinsichtlich der ärztlichen Bereitschaftsdienste
aktuell flächendeckend und uneingeschränkt nach?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die KVen die Versorgung der
Versicherten auch außerhalb der Sprechstundenzeiten sicherstellen. Die KVen
unterstehen der Landesaufsicht, die insoweit zu prüfen hat, ob die KVen ihrem
Sicherstellungsauftrag nach § 75 SGB V nachkommen.
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an „echten“
Notfällen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser (also Patientinnen und
Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen wie z. B. Schlaganfall,
Kreislaufkollaps, Unterzuckerung oder nach einem Unfall)?
Aus der in der Anlage beigefügten Liste stationärer Behandlungsfälle mit dem
Aufnahmeanlass Notfall können Fallzahlen zu den beispielhaft benannten
Erkrankungen entnommen werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Frage,
ob es sich im konkreten Behandlungsfall um einen „echten“ Notfall handelt,
kaum zu beantworten. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser
Kleinen Anfrage und die Ausführungen im Zusammenhang mit der statistischen
Notfalldefinition, die auch administrative Aspekte berücksichtigt, wird
verwiesen (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 4).
27. In wie vielen Ländern der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile die Facharztbezeichnung Notfallmedizin
bzw. eine dem europäischen Curriculum für Notfallmedizin
entsprechende Ausbildung?
Laut Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gibt es in zehn EU-Staaten eine vergleichbare fachärztliche
Weiterbildung in „Unfall- und Notfallmedizin“ mit einer Mindestdauer von fünf Jahren.
28. Worin sieht die Bundesregierung die Gründe, dass das europäische
Curriculum für Notfallmedizin in der Bundesrepublik Deutschland nicht
angewendet wird?
29. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung ein, die
Facharztbezeichnung Notfallmedizin in die (Muster-)Weiterbildungsordnung
(MWBO) der Bundesärztekammer zu übernehmen?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die ärztliche Weiterbildung sind ausschließlich die Länder zuständig, die
diese Zuständigkeit den Ärztekammern übertragen haben. Nach Kenntnis der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2302Bundesregierung befasst sich die Bundesärztekammer seit Jahren mit dieser
Thematik. Bei den aktuellen Beratungen zur Novellierung der MWBO wird die
Einführung einer Zusatz-Weiterbildung für die Tätigkeiten in Notaufnahmen
diskutiert. Aktuell hat die Ärztekammer Berlin die Einführung der Zusatz-
Weiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ beschlossen.
Drucksache 18/2302 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnlage
Drucksache 18/2302 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/2302 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/2302 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/2302 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/2302 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/2302 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/2302 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/2302 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]