[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2793
18. Wahlperiode 09.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Matthias Gastel, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2574 –
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms in den Jahren 2011 bis 2020
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2011 stellte der damalige Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, das Nationale
Verkehrssicherheitsprogramm vor. Mit Hilfe des Programms soll die Zahl der Getöteten, Schwer- und
Schwerstverletzten im Straßenverkehr weiter abgesenkt werden. Kernziel ist
die Reduktion der im Verkehr Getöteten um 40 Prozent bis zum Jahr 2020,
bezogen auf das Jahr 2010. Neben einer Verringerung der Zahl der im
Straßenverkehr getöteten Verkehrsteilnehmer soll es darum gehen, auch die Zahl der
schwerstverletzten Unfallopfer deutlich zu senken. Die Bundesregierung nennt
40 Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, diese Ziele zu erreichen.
1. In welcher Höhe sind Bundeshaushaltsmittel seit dem Jahr 2011 zur
Umsetzung des Programms bereitgestellt worden (bitte in Jahresscheiben
angeben)?
Die im Bundeshaushalt für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur
Bekämpfung von Verkehrsunfällen eingestellten Mittel stellen sich wie folgt dar:
2011 und 2012: je 10 Mio. Euro
2013 und 2014: je 11,5 Mio. Euro
Darüber hinaus werden jährlich Forschungsmittel für die
Straßenverkehrssicherheit in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
2. In welcher Höhe sollen Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2015 für die
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms aufgewendet werden?
Im Regierungsentwurf 2015 sind für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen
im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 11,5 Mio. Euro vorgesehen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 7. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2793 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen hat die Bundesregierung zur
besseren Kindersicherung in Kraftfahrzeugen durchgeführt, und wie
bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen für Kinder und
Jugendliche insgesamt?
Das Programm „Kind und Verkehr“ (KuV), das der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) durchführt, ist ein Elternbildungsprogramm zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit von Kindern im Vorschulalter. Es richtet sich primär an
Eltern, spricht aber auch andere Personen an, die erzieherische Aufgaben
wahrnehmen. Ausgebildete Moderatoren führten im Berichtszeitraum
Veranstaltungen für Eltern in Kindertagesstätten oder Spielgruppen durch. Dabei wurden die
Schwerpunktthemen der Informationsveranstaltungen gemeinsam mit den
Teilnehmern festgelegt. Dazu standen verschiedene Programm-Module zur
Verfügung.
Sie reichten von der Wahrnehmungsfähigkeit und dem Verhalten des Kindes bis
hin zu Gefahren im Umfeld des Wohnbereichs oder der Sicherung im Auto. Im
Jahr 2013 konnten so ca. 45 000 Eltern erreicht werden.
Verkehrssicherheitsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche gehören zu den
Hauptbetätigungsfeldern der Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland. Dabei
sind nicht nur das BMVI, sondern zahlreiche weitere Stellen wie beispielsweise
die Bundesanstalt für Straßenwesen, die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, die Deutsche Verkehrswacht oder der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat aktiv. In vielen Städten und Gemeinden bilden sich darüber hinaus
verstärkt Kinderunfallkommissionen, die sich zentral nur um die Auswertung von
Kinderunfällen und die erforderlichen Präventionsmaßnahmen kümmern.
4. Was hat die Bundesregierung zur Förderung des freiwilligen Tragens von
Radhelmen bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Senioren, die
statistisch gesehen ungefähr die Hälfte aller getöteten Fahrradfahrer
ausmachen, unternommen, und wie bewertet sie die Ergebnisse der Maßnahmen
und Kampagnen?
Seit 2011 führt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) im Auftrag des BMVI die
Aktion „Ich trag Helm“ durch. Um möglichst alle Bevölkerungsgruppen zu
erreichen, werden jährlich wechselnde Schwerpunkte entwickelt, die immer
wieder neue Aspekte des Radfahrens und Helmtragens darstellen. Die Aktion zählt
zu den Bausteinen des Bundesprogramms „FahrRad … aber sicher!“, das über
verkehrssicheres Radfahren informiert, Unfallrisiken deutlich macht und
praktische Hilfe anbietet. Die örtlichen Verkehrswachten setzen das Projekt bei
Verkehrssicherheitstagen, zum Beispiel bei Stadtfesten oder Radsport-Events, um.
Das Programm bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um über das
„Radfahren“ miteinander ins Gespräch zu kommen.
● Kampagne „Runter vom Gas“
Im Rahmen der BMVI-Kampagne „Runter vom Gas“ wurde u. a. Anfang
September 2014 die Aktion „Hut ab, Helm auf“ mit Manuel Cortez, Roger Cicero
und Mateo Jaschik gestartet. Mütze oder Hut sind für die an der Plakataktion
beteiligten Künstler wichtige Markenzeichen. Für mehr Verkehrssicherheit
tauschten sie ihre Kopfbedeckung gegen einen Fahrradhelm aus. Auch Star-Friseur
Udo Walz unterstützte die Werbung im Rahmen der Kampagne „Runter vom
Gas“ und zeigte auf, welche Frisuren gut zum Fahrradhelm passen.
Weitere Projekte im Auftrag des BMVI, die sich auch an Fahrradfahrer richten
und auch das Helmtragen adressieren:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2793● „Käpt’n-Blaubär-Verkehrsfibel“
Seit zehn Jahren hat sich die Käpt’n-Blaubär-Verkehrsfibel als
Aufklärungsmaßnahme für Kinder an Kindergärten, Grundschulen und Aktionen der
Verkehrswachten bewährt. Das sichere Fahrradfahren und das Helmtragen nehmen
einen bedeutenden Stellenwert in der Broschüre ein. Mit einer Auflage von
4 400 000 Exemplaren erfolgt der Versand u. a. an insgesamt 38 000
Kindergärten und 17 000 Schulen sowie an Verkehrswachten.
● „Mobil bleiben aber sicher“
Das Programm „Mobil bleiben, aber sicher“ der DVW hat zum Ziel, ältere
Verkehrsteilnehmer für altersspezifische Stärken und Schwächen zu sensibilisieren
und entsprechend der sich verändernden körperlichen und geistigen
Leistungsfähigkeit mögliche Bewältigungsstrategien vorzustellen, zu erarbeiten oder
einzuüben. Dies geschieht vor allem im Rahmen von Verkehrssicherheitstagen, durch
Seniorenberater und Moderatoren.
● „Jugendmesse YOU“
Hier soll für eine besondere Risikogruppe (14–22 Jahren)
Verkehrsaufklärungsarbeit geleistet und für die entsprechenden Risiken des Straßenverkehrs
sensibilisiert werden. Bei der Jugendmesse werden die Jugendlichen durch aktives
Erleben über ihr Verhalten als Verkehrsteilnehmer aufgeklärt.
● „Kinder im Straßenverkehr“
Ziel dieses Projekts des DVW ist es, eine enge Beziehung zwischen den
Moderatoren und den Kindertageseinrichtungen zu fördern und damit einen ständigen
Kontakt in der Zusammenarbeit zu den Themen der Verkehrssicherheit für
Kinder sicherzustellen. Dazu kann auch ein Verkehrssicherheitstag mit
kindgerechten Aktionen und praktischen Übungen durchgeführt werden, der durch den
Einsatz vielfältiger Aktionselemente unterstützt wird.
● Programm zur Mobilität älterer Verkehrsteilnehmer „sicher mobil“
Ziel des Programms des DVR ist es, die Mobilität älterer Menschen als
Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und Nutzer öffentlicher
Verkehrsmittel) so lange und so sicher wie möglich zu erhalten. Die
Programmaktualisierung und Weiterentwicklung wird in 2014 auf die Entwicklung eines
Praxisbausteins „Fahrrad/Pedelec gerichtet, um auf die steigende Zahl
gefährdeter älterer Rad- und Pedelecfahrer einzugehen.
Die Aktivitäten finden breiten Zuspruch.
5. Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der
Fahranfängervorbereitung und zielgruppenspezifischer Kommunikation unternommen?
Wie wird ggf. die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen für Fahranfänger und
junge Fahrerinnen und Fahrer insgesamt bewertet?
Welche Regelungen sind in naher Zukunft vorgesehen?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Optimierung des „Begleiteten
Fahrens“ vor?
Welche Schritte sind bereits erfolgt, welche geplant?
Inwiefern fließen die Empfehlungen des 51. Deutschen
Verkehrsgerichtstages 2013 ein?
6. In welchen Schritten plant die Bundesregierung die Einführung bzw.
Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
festgehaltenen Mehr-Phasen-Modells für die Verbesserung der
Fahranfängerausbildung?
Drucksache 18/2793 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWelche Schritte sind bereits erfolgt?
Welche Ergebnisse liegen bereits vor?
Inwiefern fließen die Empfehlungen des 51. Deutschen
Verkehrsgerichtstages 2013 ein?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Bundesregierung ist die Reduzierung des Unfallrisikos junger Menschen
seit den 90er Jahren ein zentrales Thema, die auch in der Sicherheitsforschung
der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ihren Niederschlag gefunden hat. So
wurden Lebensstil, Verkehrsverhalten und soziales Umfeld ebenso untersucht
wie Fahrkompetenz und Möglichkeiten einer optimierten Ausbildung der
Fahrschüler. Sichtbarstes Ergebnis der Untersuchungen waren das seit dem 1.
August 2007 geltende Alkoholverbot. Es konnte nachgewiesen werden, dass
insgesamt die Anzahl der unfallbeteiligten Fahranfänger (Pkw) mit einem
Blutalkoholwert von mindestens 0,3 Promille in den ersten 12 Monaten nach
Einführung der Maßnahme im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum vor der
Einführung um 15 Prozent zurückgegangen ist. Auch für den Zeitraum nach
Einführung der Gesetzesänderung ließ sich ein deutlich überdurchschnittlicher
Rückgang aller festgestellten Alkoholverstöße bei jungen Fahrerinnen und
Fahrern unter 21 Jahren um insgesamt 17 Prozent feststellen.
Auch die Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 (BF 17) ab 2004 führte zu
positiven Effekten. So konnte nachgewiesen werden, dass im ersten Jahr des
selbstständigen Fahrens BF 17-Absolventen 19 Prozent weniger
Unfallbeteiligungen und 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße im Vergleich zu gleichaltrigen
Fahrern mit herkömmlichem Führerscheinerwerb haben.
Um das Sicherheitsniveau von Fahranfängern künftig zu erhöhen, soll daher das
Maßnahmenspektrum in seiner gesamten Breite dahin weiter entwickelt werden,
dass die großen Aufgabenstellungen der Fahranfängervorbereitung – die
Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die Bekämpfung der
Jugendlichkeitsrisikos und des Anfängerrisikos – noch besser als bisher gelöst werden können.
Hierzu wurde unter der Leitung der BASt zunächst ein Rahmenkonzept zur
Weiterentwicklung der Fahranfängervorbereitung in Deutschland, das als fachliche
Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des
Systems der Fahranfängervorbereitung in Deutschland dienen wird. Auf der
Grundlage der Ergebnisse dieses Rahmenkonzepts vom August 2012 und der
Empfehlungen des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags vom Januar 2013
werden derzeit von der BASt weiterführende Maßnahmenansätze zur Absenkung
des Unfallrisikos von Fahranfängern in der Anfangsphase des selbständigen
Fahrens erarbeitet. Diese schließen auch Überlegungen zur Fortentwicklung des
begleiteten Fahrens ab 17 ein.
7. Was plant die Bundesregierung in Bezug auf die Verbesserung der
pädagogischen Qualität der Fahrlehrerausbildung?
Welche Schritte sind bereits erfolgt?
Die Verbesserung der Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer ist
Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD. Bund und
Länder arbeiten derzeit in einer dafür eingerichteten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gemeinsam an den Grundlagen für eine Neustrukturierung der
Ausbildungsinhalte und des Ausbildungsverlaufs in der Fahrlehrerausbildung. Dabei
werden auch die Vorschläge der Fahrlehrerverbände geprüft sowie die
verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde gelegt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/27938. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der
Bevölkerung ein Bewusstsein für die besondere Gefährdung älterer Menschen
vor allem als Fußgänger und Radfahrer geschaffen?
Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrssicherheitskampagne des Deutschen
Verkehrssicherheitsrats (DVR) und des BMVI „Runter vom Gas“ wird seit 2012
regelmäßig auf das besondere Schutzbedürfnis schwächerer Verkehrsteilnehmer
wie Senioren hingewiesen und für mehr Toleranz und Rücksichtnahme im
Straßenverkehr geworben.
Im Rahmen der Kampagne werden in jedem Jahr auch Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrern umgesetzt. Die Themen sind
dabei vor allem die Werbung für das Tragen von Fahrradhelmen und die
Verbesserung der Sichtbarkeit der Radfahrer.
Die „Aktion Schulterblick“ im Auftrag des BMVI des DVR richtet sich nicht
allein an die älteren Verkehrsteilnehmer, sondern auch an ihre Angehörigen und
Freunde. Die Aktion gibt Hinweise, wie man bei Angehörigen und Freunden das
Thema Mobilität ansprechen und wie man gemeinsam die Mobilität möglichst
lange erhalten kann (siehe auch Antwort zu Frage 9).
Darüber dienen Programme und Aktionen von DVR und DVW wie „Sicher
mobil“, „FahrRad … aber sicher“, „Mobil bleiben, aber sicher!“, die im Auftrag
des BMVI durchgeführt werden der Verkehrssicherheit insbesondere auch der
älteren Menschen.
Die Projekte wurden in der Antwort zu Frage 4 näher erläutert.
Nach Abschluss der erfolgreichen einjährigen Pilotphase in den Städten Berlin
und Freiburg koordiniert der DVR aktuell – vom BMVI mit Mitteln zur
Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) von Juli 2013 bis Ende 2015
gefördert – die bundesweite Öffnung der Kommunikationskampagne
„Rücksicht im Straßenverkehr“ zur Verbesserung des Verkehrsklimas. Im Rahmen
dieses Projektes berät der DVR interessierte Städte und Gemeinden beim
Kampagnenstart und bei der Umsetzung. Damit wird ebenfalls ein Beitrag zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit u. a. der Radfahrer und Fußgänger geleistet.
9. Was hat die Bundesregierung unternommen, um für freiwillige
Gesundheitschecks zu werben und die Angebote zur verkehrsmedizinischen
Beratung älterer Verkehrsteilnehmer zu erweitern, und wie wird die
Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet?
Das BMVI und der DVR haben 2012 die „Aktion Schulterblick“ gestartet.
Damit sollen ältere Autofahrerinnen und Autofahrer dafür sensibilisieren werden,
dass einige Sinne mit dem Alter nachlassen und regelmäßig überprüft werden
sollten. Gesundheitschecks stellen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
Fahrtüchtigkeit aller Verkehrsteilnehmer dar. Überprüft werden sollten
beispielsweise neben der Sehkraft, das Gehör, die Beweglichkeit, die
Aufmerksamkeit und die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Funktion von Herz, Leber und
Nervensystem. Von der BaSt wurde im Jahr 2007 ein Handbuch für Ärzte zur
Verkehrssicherheitsberatung älterer Verkehrsteilnehmer entwickelt.
Eine Reihe von freiwilligen Trainings und Seminaren in Deutschland richtet sich
insbesondere an ältere Autofahrerinnen und Autofahrer. Der DVR, die
Verkehrswachten, die Automobilclubs und andere Organisationen bieten entsprechende
Programme an.
Die nächsten Angehörigen sehen es häufig als Erste, wenn sich bei
Familienmitgliedern allmählich Beeinträchtigungen beim Fahren einschleichen. Sie sind
deshalb besonders gefragt, die Betroffenen darauf aufmerksam zu machen und
Drucksache 18/2793 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesie auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen. Der Flyer „Sicher mobil im
Alter. Tipps für Angehörige und Freunde“ der Aktion Schulterblick unterstützt
sie dabei. Er gibt Hinweise, wie man bei Angehörigen und Freunden das Thema
Mobilität ansprechen und wie man gemeinsam die Automobilität möglichst
lange unfallfrei erhalten kann.
Die Aktion Schulterblick wird weiterentwickelt und fortgesetzt. Eine Evaluation
ist Bestandteil der Aktion.
10. Liegen der Bundesregierung Erhebungen vor, wie viele Senioren bzw.
Bürgerinnen und Bürger freiwillige Gesundheitschecks und weitere
Angebote der verkehrsmedizinischen Beratung seit dem Jahr 2011 in Anspruch
genommen haben und welche Auswirkungen dies auf die Verbesserung
der Verkehrssicherheit hatte?
Wenn nein, plant die Bundesregierung entsprechende Erhebungen?
Die Rückmeldungen im Rahmen der Aktion Schulterblick waren positiv, die
Evaluation wird fortgesetzt. Aufgrund der hohen Anzahl an Ärzten in
Deutschland und der Vielzahl der Beratungsmöglichkeiten liegen der Bundesregierung
keine umfassenden Erhebungen vor, wie viele Senioren/Bürgerinnen und
Bürger freiwillige Gesundheitschecks und weitere Angebote verkehrsmedizinischer
Beratung seit 2011 in Anspruch genommen haben. Angesichts der Komplexität
und der ärztlichen Schweigepflicht ist eine solche umfassende Erhebung auch
nicht geplant.
11. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es auch künftig
bei der Freiwilligkeit von Gesundheitschecks bleiben soll?
Wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei
ihrer Haltung?
Die Bundesregierung setzt weiterhin auf die Freiwilligkeit von
Gesundheitschecks. Dadurch soll die Eigenverantwortung älterer Verkehrsteilnehmer
gestärkt werden. Anhand des Unfallgeschehens, bei dem ältere Menschen beteiligt
sind, sowie aufgrund weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse lässt sich eine
obligatorische Gesundheitsüberprüfung ab einem bestimmten Alter nicht
rechtfertigen.
12. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der IVS-Richtlinie (IVS –
Intelligente Verkehrssysteme) in nationales Recht, und welchen Effekt für die
Erhöhung der Verkehrssicherheit verspricht sich die Bundesregierung von
der Richtlinie?
Die „Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im
Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern“ wurde
mit dem „Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und
deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Intelligente Verkehrssysteme
Gesetz – IVSG)“ vom 11. Juni 2013 in nationales Recht umgesetzt. Das IVSG ist
mit Wirkung vom 21. Juni 2013 in Kraft getreten.
Mit dem zunehmenden Einsatz intelligenter Verkehrssysteme (IVS) wird ein
immer sichtbarer werdender Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – auch
in Deutschland – erwartet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/279313. Welche Maßnahmen im Bereich Infrastruktur (motorradfreundliche
Schutzeinrichtungen, Rüttelstreifen) konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Straßenbauverwaltungen der Länder seit dem Jahr
2011 auf den Weg gebracht werden, und welche Auswirkungen auf die
Verbesserung der Verkehrssicherheit konnten damit erzielt werden?
14. In welchem Umfang wurden auf Bundesstraßen in den letzten Jahren
durch die Straßenbauverwaltungen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit Überholfahrstreifen gebaut?
15. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Weise diese
Infrastrukturmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
beigetragen hat?
Die Fragen 13, 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Infrastruktur
werden im Rahmen von Erhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten realisiert, die
von den Straßenbauverwaltungen der Länder in eigener Zuständigkeit
durchgeführt und dem BMVI nicht regelmäßig gemeldet werden. Aus diesem Grund
liegen dem BMVI zu Art und Umfang der umgesetzten Maßnahmen sowie ihrer
Auswirkungen auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit keine Informationen
vor. Der positive Sicherheitseffekt der Maßnahmen ist jedoch durch
wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen und durch Erfahrungen in der Praxis
bestätigt.
Aufbauend auf einer Analyse des deutschen Autobahnnetzes hat das BMVI die
Länder im Jahr 2010 gebeten, Streckenabschnitte mit einem erhöhten Anteil an
Abkommensunfällen mit Rüttelstreifen am Fahrbahnrand auszustatten.
Insgesamt wurden Streckenabschnitte mit einer Länge von ca. 100 Kilometern mit
Rüttelstreifen ausgestattet. Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf das
Unfallgeschehen werden von der BASt derzeit im Auftrag des BMVI untersucht.
16. In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren auf Bundesautobahnen
Seitenstreifen temporär freigegeben (in Kombination mit dem Ausbau von
Streckenbeeinflussungsanlagen)?
Bundesweit werden rund 310 km Richtungsfahrbahnen zur temporären
Seitenstreifenfreigabe (TSF) in Spitzenzeiten genutzt, davon rund 180 km in
Kombination mit Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA). In dem Zeitraum 2010 bis
2014 wurden etwa 100 km Richtungsfahrbahnen mit TSF neu errichtet.
17. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Weise diese
Infrastrukturmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
beigetragen hat?
Streckenbeeinflussungsanlagen dienen der Erhöhung Verkehrssicherheit und
Harmonisierung des Verkehrsflusses mit Hilfe von verkehrs- und
witterungsabhängigen Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Gefahrenwarnungen. Durch
den Einsatz von Streckenbeeinflussungsanlagen können bis zu 30 Prozent der
Verkehrsunfälle auf hoch belasteten Autobahnabschnitten reduziert werden.
Anlagen zur temporären Seitenstreifenfreigabe durch telematisch unterstützte
Umnutzung von Seitenstreifen erhöhen die Leistungsfähigkeit und Kapazität auf
Bundesautobahnen um bis zu 25 Prozent bei gleichem Sicherheitsniveau in den
Spitzenstunden.
Drucksache 18/2793 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Falschfahrern auf
Bundesautobahnen favorisiert die Bundesregierung auf Basis des in Bayern
durchgeführten Pilotprojekts?
19. Folgt die Bundesregierung dem österreichischen Beispiel, indem auf
Bundesautobahnen Falschfahrerwarntafeln aufgestellt werden?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung favorisiert ein Maßnahmenbündel zur Verhinderung von
Falschfahrten. Dazu zählt unter anderem die Verbesserung der Markierungen im
Zufahrtsbereich einer Anschlussstelle, die Überprüfung von Zufahrten von
Rastanlagen und Anschlussstellen anhand von Checklisten, die den Ländern bereits
zur Verfügung gestellt wurden und auch der Einsatz einer Falschfahrerwarntafel
um eine bereits entstandene Falschfahrt aufzuhalten. Vorrangiges Ziel muss es
sein, Falschfahrten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Da auch intelligente Verkehrssysteme einen Beitrag zur Reduzierung von
Falschfahrten und damit zur Sicherheit liefern könnten, wird derzeit ein digitales
Testfeld vorbereitet, um die Eignung solcher Systeme zu erproben.
20. Plant die Bundesregierung zwecks Warnung von Falschfahrern auch die
Überarbeitung der Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)?
Wenn ja, bis wann soll die Änderung der genannten Richtlinie erfolgen,
und in welchen Punkten soll sie angepasst werden?
Derzeit werden die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) von der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. überarbeitet.
Hierbei fließen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur verkehrstechnischen
Optimierung des Linksabbiegens vom nachgeordneten Straßennetz auf die
Autobahn hinsichtlich einer Ummarkierung von Anschlussstellen ein, um nicht
vorsätzlich herbeigeführte Falschfahrten bereits beim Abbiegen vom
nachgeordneten Straßennetz auf die Auffahrtrampe der Autobahn zu verhindern.
21. Wie ist der Sachstand beim Aufbau eines elektronischen
Mobilitätsdatenmarktplatzes (MDM), und welchen Effekt verspricht sich die
Bundesregierung von diesem Projekt in Bezug auf die freie Verfügbarkeit von
sicherheitsrelevanten Informationen?
Die technische Realisierung und der Testbetrieb des
Mobilitätsdatenmarktplatzes (MDM) sind abgeschlossen. Seit 2014 befindet sich der MDM im
Regelbetrieb. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verspricht
sich hiervon einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der Informationen über
die Verkehrsnetze für die Verkehrsteilnehmer und neue Möglichkeiten für das
Verkehrsmanagement.
22. Wie ist der Sachstand beim Aufbau eines automatisierten Notrufsystems
(eCall) insbesondere mit Blick auf die notwendigen Rahmensetzungen
durch den Bund?
Um den Aufbau eines interoperablen automatisierten eCall-Dienstes zu
ermöglichen, hat die Europäische Kommission einen Beschlussvorschlag für Rat und
Parlament vorgelegt, der die verpflichtende Ausrüstung der Rettungsleitstellen
für die Entgegennahme von automatisch abgesetzten Notrufen ab spätestens
dem 1. Oktober 2017 vorsieht. Das Europäische Parlament hat diesen Beschluss-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2793vorschlag bei seiner Plenumssitzung vom 15. April 2014 mehrheitlich
angenommen, der Rat hat die Annahme des Vorschlags am 8. Mai 2014 bestätigt. Die
Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte
am 3. Juni 2014 (L 164/6). Die termingerechte Ausstattung der
Notrufabfragestellen entsprechend den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
305/2013 vom 26. November 2012 liegt nun in der Zuständigkeit der Länder.
Weiterhin hat die Europäische Kommission (2013) einen Vorschlag für eine
Typgenehmigungsverordnung unterbreitet, der vorsieht, dass alle neu zu
genehmigenden Fahrzeugtypen in der Lage sein müssen, automatische Notrufe über
die Notrufnummer 112 zu versenden. Über diesen Verordnungsentwurf wird
gegenwärtig noch in Brüssel verhandelt. Eine Allgemeine Ausrichtung hierzu hat
der Rat am 26. Mai 2014 gebilligt. Trilogverhandlungen werden voraussichtlich
im Oktober 2014 stattfinden.
23. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur verstärkten Einbeziehung
von Fahrerassistenzsystemen in die Sicherheitsbewertung von
Neufahrzeugen (Euro NCAP) entwickelt, und wie bewertet sie den Nutzen dieser
Technologie?
Die Bundesregierung hat sich für die Aufnahme von aktiven Systemen in die
Bewertung von neuen Fahrzeugmodellen im Rahmen des Programms Euro
NCAP zur Verbraucherinformation eingesetzt. Dabei wurde insbesondere die
Bewertung von automatischen Notbremssystemen in Personenkraftwagen
mitgestaltet. Die Bundesregierung befürwortet den verstärkten Einsatz von
Fahrerassistenzsystemen in Kraftfahrzeugen, die zur Unfallvermeidung und zur
Unfallfolgenminderung beitragen können.
24. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Assistenzsysteme in den
einzelnen Fahrzeugen verbaut sind und wie sich die Unfallstatistik dieser
Fahrzeuge entwickelt hat?
Nein.
25. Plant die Bundesregierung die Aufnahme der Daten über den Verbau von
Fahrerassistenzsystemen in das Fahrzeugregister i. S. d. § 33 des
Straßenverkehrsgesetzes (StVG)?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Aufnahme der Daten über
Fahrerassistenzsysteme in das Zentrale Fahrzeugregister.
26. Plant die Bundesregierung auf europäischer Ebene eine Initiative für
europaweit einheitliche Erfassungssysteme bei den Unfall- und Verletztendaten
insbesondere für eine definierte Erhebung von Schwer- und
Schwerstverletzten?
Wenn nein, wie soll die Vereinheitlichung in diesem Bereich sonst erzielt
werden?
Auf europäischer Ebene hat man sich für eine einheitliche Definition von
schwersten Verletzungen nach der MAIS-Skala (Maximum Abbreviated Injury
Scale) ausgesprochen. Demnach gilt ein Unfallopfer als schwerstverletzt, wenn
dieser Wert bei drei oder höher liegt. Diese Abgrenzung wurde aus
wissenschaftlicher Sicht bestätigt und die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene
für diese Definition eingesetzt.
Drucksache 18/2793 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung entwickelt, um die
serienmäßige Ausstattung aller Motorräder mit automatischen
Blockierverhinderern (ABV, ABS) zu erreichen?
Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen Kommission für eine
verbindliche Ausrüstung von Motorrädern mit ABV eingesetzt.
28. Welcher Anteil schwerer Motorräder (ab 125 ccm), die derzeit in
Deutschland vertrieben werden, sind serienmäßig mit dieser Sicherheitstechnik
ausgestattet?
Mit der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlamentes und des
Rates über die Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen
wurde die verbindliche Ausrüstung mit ABV ab dem Jahr 2016 für alle neuen
Motorradtypen mit einem Hubraum über 125 ccm oder einer Leistung von mehr
als 11 kW vorgeschrieben. Nach hiesigem Kenntnisstand ist der Anteil der in
Deutschland vertriebenen und serienmäßig mit ABV ausgerüsteten Motorräder
in diesen Klassen bereits jetzt sehr groß. Die genaue derzeitige
Ausrüstungsquote liegt der Bundesregierung nicht vor.
29. Hält die Bundesregierung die im Verkehrssicherheitsprogramm
aufgeführte „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Motorradhersteller für
hinreichend, um das Ziel der Vollausrüstung mit ABV bzw. ABS ab Werk zu
erreichen, oder müssten nicht weitergehende ordnungspolitische
Maßnahmen ergriffen werden?
Der Aufruf der Bundesregierung an die Motorradindustrie, alle neuen
Motorräder mit ABV auszurüsten, soll dazu beitragen die Ausrüstungsquote möglichst
schnell zu erhöhen. Des Weiteren wurde bereits mit der Einführung der ABV-
Pflicht für die leistungsstarken Motorräder festgelegt, dass die Europäische
Kommission anhand einer Einschätzung der technischen Machbarkeit, einer
Analyse der Kosteneffizienz sowie einer Analyse von Verkehrsunfällen die
verbindliche Ausrüstung mit ABV auch für Motorräder mit einer Leistung bis
11 kW (Fahrzeugklasse L3e-A1) prüfen muss.
30. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
bezüglich des Einflusses der Nutzung von Pedelecs und anderer motorisch
unterstützter Fahrräder auf die Verkehrssicherheit vor, und welche
Empfehlungen sind daraus ableitbar?
Inwiefern die zunehmende Anzahl von Pedelecs Einfluss auf die
Verkehrssicherheit hat, wird derzeit in dem von der BASt geförderten Forschungsprojekt
„Potentielle Einflüsse von Pedelecs auf die Verkehrssicherheit“ untersucht.
31. Wie hat sich seit dem Jahr 2011 der Anteil der neu zugelassenen schweren
Lkw entwickelt, die serienmäßig mit einem Abbiegeassistenten
ausgestattet sind?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Verfügbarkeit von
serienmäßigen Abbiege-Assistenzsystemen für schwere Lastkraftwagen vor.
32. Plant die Bundesregierung zur Vermeidung schwerer Abbiegeunfälle mit
Fahrradfahrern die verpflichtende Ausrüstung schwerer Lkw mit
Abbiegeassistenten?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2793Wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
schwere Abbiegeunfälle zukünftig verhindern helfen?
Die Bundesregierung wird sich für eine verpflichtende Ausrüstung von
schweren Lastkraftwagen mit Abbiege-Assistenzsystemen einsetzen. Um die
Möglichkeiten einer schnellen Einführung dieser Systeme mit den betroffenen
Akteuren zu diskutieren, wurde im Jahre 2012 der Runde Tisch „Abbiegeassistent
für Lkw“ durch das BMVI eingesetzt. Zusätzlich hat die Bundesregierung ein
Forschungsprojekt initiiert, in dem ein Testverfahren für die Überprüfung von
Abbiege-Assistenzsystemen für Lastkraftwagen entwickelt wird.
33. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Wirkung der
Winterreifenpflicht bei Lkw vor?
Wenn ja, in welcher Weise konnte die Verkehrssicherheit durch diese
Maßnahme verbessert werden?
34. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Wirkung der
Winterreifenpflicht bei Pkw vor?
Die Fragen 33 und 34 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung führt derzeit ein Forschungsprojekt zu dem Thema
Winterreifen durch. In diesem Rahmen werden unter anderem die Aspekte
Mindestprofiltiefe, Reifenalter, Winterreifen an der Lenkachse von Nutzfahrzeugen und
Schneekettenpflicht bei Nutzfahrzeugen betrachtet.
Spezielle Statistiken, die differenziert die Auswirkungen der Winterreifenpflicht
auf die Verkehrssicherheit belegen, liegen der Bundesregierung bislang nicht
vor.
35. Plant die Bundesregierung, die Regelung zur Winterreifenpflicht,
insbesondere durch die Festlegung einer Mindestprofiltiefe, auszuweiten?
Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Verordnungsentwurf vor, der die
situative Winterreifenpflicht, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an
Winterreifen, anpassen soll.
Die derzeit verfügbaren Informationen eignen sich nicht als Grundlage für eine
Änderung der geltenden Anforderungen hinsichtlich der Mindestprofiltiefe bei
Winterreifen. Daher wird dieser Aspekt derzeit im Rahmen eines
Forschungsprojektes untersucht. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird zu entscheiden sein,
ob eine Änderung der vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe notwendig ist.
36. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Ergebnissen von Umfragen in der Bevölkerung, die ein auch
bereits vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesverkehrsminister ins
Spiel gebrachtes absolutes Alkoholholverbot am Steuer für zielführend für
die Verbesserung der Verkehrssicherheit erachten?
Eine Verschärfung der Promillegrenze ist nicht geplant.
37. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts der
besorgniserregenden Zunahme getöteter Fahrradfahrer in den ersten fünf
Monaten dieses Jahres (verglichen mit dem Vorjahr plus 37,1 Prozent,
Drucksache 18/2793 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
www.destatis.de) auf ein „Mehr“ an Rücksichtnahme und Regelakzeptanz
gegenüber Radfahrern bei anderen Verkehrsteilnehmern hingewirkt?
Der NRVP 2020 ist das Strategiepapier des Bundes, das die grundlegenden
Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre darstellt. Themen
wie die Regelkenntnis und die Regelakzeptanz bei Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern werden im Handlungsfeld Verkehrssicherheit des NRVP
ausdrücklich als zentrale Voraussetzung für einen sicheren Straßenverkehr
genannt. Der NRVP betont das Ziel, das Verkehrsklima zwischen allen
Verkehrsteilnehmern zu verbessern. Um dem in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
verankerten Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme wieder zu mehr Geltung
zu verhelfen, hält der NRVP fest, dass die Kommunikation des BMVI darauf
ausgerichtet wird, Regelkenntnis und -akzeptanz der Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer bei besonders unfallrelevanten Themen zu verbessern
und für defensives, vorausschauendes Verhalten im Straßenverkehr zu werben.
Die vom BMVI geförderte Fahrradakademie am Deutschen Institut für
Urbanistik (difu), eine Einrichtung zur Weiterbildung und Vernetzung im Bereich der
Radverkehrsplanung und -förderung, bietet zusätzlich zu den üblichen StVO-
Seminaren im Jahr 2014 ein StVO-Sonderprogramm anlässlich der ab dem
1. April 2013 geltenden Neufassung der StVO an. Mit diesem Sonderprogramm,
das sich im Wesentlichen an die Fachöffentlichkeit als Multiplikatoren richtet,
wird ebenfalls umfänglich über Radverkehrsregelungen informiert.
Im Rahmen der umfangreichen Verkehrssicherheitsarbeit des BMVI ist die
Regelvermittlung zwar ein Baustein der Arbeit, aber insbesondere bei der
Verkehrssicherheitskampagne von BMVI und DVR „Runter vom Gas“ stehen die
Hauptunfallursachen im Mittelpunkt.
Ein Mehr an Rücksichtnahme und Toleranz ist fester Bestandteil von
öffentlichkeitswirksamen Informationsmaterialien und Kampagnen, die mit Finanzmitteln
des BMVI mit Partnern wie DVR und DVW durchgeführt werden. Das BMVI
spricht im Rahmen dieser Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen mit
verschiedenen geförderten Projekten (z. B. Kinder im Straßenverkehr, FahrRad …
aber sicher) die unterschiedlichen Zielgruppen, wie beispielsweise die
Fahrradfahrer, an.
Darüber hinaus werden die aktuellen Entwicklungen im Unfallgeschehen
beobachtet, analysiert und bewertet, sollte sich über die vielfältigen Aktivitäten der
Bundesregierung hinaus weiterer Handlungsbedarf zeigen, werden
entsprechende Schritte eingeleitet.
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den im
Verkehrssicherheitsprogramm angesprochenen Forschungsprojekten zu
ablenkungsbedingten Verkehrsunfällen aufgrund von fahrfremden Tätigkeiten gewonnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung daraus abgeleitet?
Die Bundesregierung untersucht derzeit im Rahmen eines Forschungsprojektes
die Ablenkungswirkung fahrfremder Tätigkeiten.
39. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder seit der Veröffentlichung
des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 ein eigenes
Verkehrssicherheitsprogramm veröffentlicht haben?
Welche Länder verfügen über kein Verkehrssicherheitsprogramm?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/279340. Plant die Bundesregierung zur Stärkung der Umsetzung des
Verkehrssicherheitsprogramms und zur Betonung des Stellenwerts, den die
Verkehrssicherheitsarbeit auf Bundesebene hat, die Einrichtung der Stelle einer
„Beauftragten für die Belange der Verkehrssicherheit“ analog der
„Beauftragten für den Radverkehr“ im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans
(NRVP 2020)?
Nein.
41. Was gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich des Anstiegs der Zahl der
auf Autobahnen Getöteten (plus 10,6 Prozent von 2012 auf 2013, www.
destatis.de) zu tun?
Denkt die Bundesregierung auch über ein Tempolimit als geeignete
Maßnahme nach?
Wenn nicht, warum nicht, und was soll stattdessen passieren, um dem
negativen Trend etwas entgegenzusetzen?
Die Bundesregierung erachtet die Einführung eines generellen Tempolimits auf
Autobahnen nicht für sinnvoll, da hiervon keine durchgreifenden
Sicherheitsgewinne erwartet werden. In Deutschland sind Autobahnen die sichersten Straßen.
Obwohl auf ihnen etwa 32 Prozent der Gesamtfahrleistungen erbracht werden,
ereigneten sich hier im Jahre 2013 nur etwa 6 Prozent der Unfälle mit
Personenschaden. Die Unfallhäufigkeit ist dabei nicht homogen über das gesamte
Autobahnnetz verteilt. Das Unfallgeschehen auf Autobahnen wird im Wesentlichen
durch individuelles Fehlverhalten (z. B. zu geringer Abstand) oder örtliche
Verkehrsverhältnisse (z. B. Steigungsstrecken) beeinflusst. Ausgangspunkt für die
meisten Unfälle ist dabei weniger das Überschreiten einer angeordneten
Höchstgeschwindigkeit, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht situationsangepasste
Geschwindigkeit. Die situationsangepasste Geschwindigkeit kann auch deutlich
unterhalb eines generellen Tempolimits liegen. Zudem ist bereits durch
Verkehrszeichen die Geschwindigkeit auf rund einem Drittel des deutschen
Autobahnnetzes begrenzt. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch
Verkehrsbeeinflussungsanlagen kommen hinzu.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]