[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3114
18. Wahlperiode 07.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/2962 –
Die Situation der Straßenkinder in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Alexanderplatz im Zentrum Berlins ist ein zentraler Anlaufpunkt für
Straßenkinder. Dort, in aller Öffentlichkeit für jeden sichtbar, finden Kinder und
Jugendliche, die aus vielfältigsten Gründen ihre Familien und Heimat
verlassen haben, Anschluss an Gleichgesinnte. Hier auf und um den „Alex“ führen
sie ein Leben zwischen Flucht, Freiheit und Existenzkampf (vgl.
www.spiegel.
de/kultur/gesellschaft/punks-am-berliner-alexanderplatz-fotos-von-goeran-
gnaudschun-a-990112.html, 23. September 2014). Doch auch in anderen
Großstädten, wie u. a. Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, existieren
Straßenkinderszenen.
Jede/Jeder Einzelne, die/der auf der Straße landet, hat ihre/seine Gründe,
warum sie/er das Leben auf der Straße gewählt hat. Diese Gründe wurden unter
anderem auf dem ersten Bundeskongress der Straßenkinder in Deutschland
thematisiert, der vom 19. bis 21. September 2014 unter dem Motto „Mein
Name ist Mensch“ in Berlin stattfand. Mehr als 120 Straßenkinder aus ganz
Deutschland nahmen an der Veranstaltung teil, haben sich ausgetauscht und
einen Forderungskatalog an die Politik entwickelt. Nach Angaben von Karuna
e. V., terre des hommes und dem Bündnis für Straßenkinder in Deutschland,
den Organisatoren, haben über 20 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland
ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße. Die Bundesregierung geht in ihrem
Armuts- und Reichtumsbericht aus dem Jahr 2005 dagegen von einer Zahl
zwischen 5 000 und 7 000 aus (vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 174 f.).
Nachdem der Diskurs über die Situation der Straßenkinder in Deutschland in
den 90er-Jahren von verschiedenen Akteuren aufgegriffen wurde, ist er im
Laufe der letzten 15 Jahre wieder weitestgehend aus der öffentlichen Debatte
verschwunden. Auch im Deutschen Bundestag wurde das Thema in den letzten
25 Jahren nur in zwei Schriftlichen Fragen einer Abgeordneten thematisiert.
Eine einheitliche Definition des Begriffes „Straßenkinder“ gibt es nicht. Der
Begriff „Straßenkinder“ wurde in der Vergangenheit in Bezug auf die Lage in
der Bundesrepublik Deutschland kontrovers diskutiert. Auf keinen Fall darf
und kann die Situation der Straßenkinder in Deutschland mit der Situation von
Straßenkindern in bspw. südamerikanischen Ländern verglichen werden (vgl.
für eine Übersicht Manfred Liebel, in: Soziale Arbeit, Nr. 4/2000, S. 122–130). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 5. November 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3114 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund)
unterscheidet zwischen „Kindern der Straße“ und „Kindern auf der Straße“ (vgl.
UNICEF, 1989). Zur ersten Gruppe zählen Kinder und Jugendliche, die die
meiste Zeit ihres Tages auf der Straße verbringen und eventuell dort arbeiten,
aber trotzdem bei ihren Eltern oder Freunden schlafen. Zur zweiten Gruppe
zählen obdachlose Kinder und Jugendliche, die ihren Lebensmittelpunkt auf
der Straße haben und dort auch schlafen.
Die Ursachen, warum Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt auf der
Straße suchen, sind verschieden. Bei der Mehrheit der Fälle kann nicht ein
einzelner Faktor als Erklärung herangezogen werden, sondern ein gemeinsames
Auftreten mehrerer Faktoren. Den meisten Straßenkindern gemeinsam ist, dass
sie in ihrer Familie negativen Erlebnissen ausgesetzt waren und Strukturen der
örtlichen Kinder- und Jugendhilfe nicht in der Lage waren, durch präventive
Angebote ein Abrutschen in ein Straßenmilieu zu vermeiden. Viele von ihnen
waren in ihren Familien mit materieller und emotionaler Armut konfrontiert,
die sich vor allem durch Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung
manifestiert hat. Einige haben sich aufgrund dieser Erfahrungen und scheinbarer
Alternativlosigkeit entschieden, ein Leben auf der Straße zu führen bzw. dorthin
ihren Lebensmittelpunkt zu verlegen. Demgegenüber stehen die Fälle, in denen
Kinder und Jugendliche von ihren Eltern auf die Straße gesetzt werden. Andere
wiederum verlassen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, in denen sie gegen
ihren Willen untergebracht worden sind. Daneben sind die Jugendlichen
anzutreffen, die zwar noch bei ihren Eltern leben, aber so viel wie möglich auf die
Straße fliehen, zum Teil Tage und Wochen nicht nach Hause zurückkehren.
Die Straßenszene ist für die meisten Betroffenen ein attraktiver Anlaufpunkt,
da sie dort auf Altersgenossen mit ähnlichen Erfahrungen treffen. Dies
verbindet, und viele Straßenkinder berichten, dass sich auf der Straße eine Art
Ersatzfamilie für sie entwickelt hat (vgl.
www.strassenkinderreport.de/index.php?
goto=209&user_name=#ursachen). Der Zusammenhalt zwischen den
Straßenkindern wird auch dadurch verstärkt, dass sie mit einer Kriminalisierung durch
Polizei und Justiz konfrontiert sind. Die Vertreibung der Jugendlichen aus
öffentlichen Räumen (Bahnhöfen, Innenstadtlagen, Einkaufszentren) ist zu einer
gängigen Praxis der Ordnungspolitik geworden. Doch auch innerhalb der
Peergroup können sie Gewalt bis hin zu sexuellen Missbrauch erleben. Hinzu
kommen mitunter vielfältige Suchtprobleme durch den Konsum von Drogen und
Alkohol. Des Weiteren müssen minderjährige Jugendliche durch das
Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
fürchten, dass sie, wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden, gegen ihren
Willen zu ihren Familien oder in Jugendhilfeeinrichtungen gebracht werden.
Die Jugendlichen werden damit einem permanenten Verfolgungsdruck
ausgesetzt. Sie werden als Täter wahrgenommen und nicht als häufig aus der Not
heraus handelnde Kinder und Jugendliche. Sanktionierungen statt
Unterstützung stehen nach Wahrnehmung der Betroffenen im Vordergrund. Als eine
besondere Methode der Sanktionierung kann bspw. die Form der Geschlossenen
Unterbringung exemplarisch angeführt werden, die durch die Skandale in der
Haasenburg an die Öffentlichkeit drangen (vgl. „Alternativen zur
Geschlossenen Unterbringung“, Dokumentation des Fachgesprächs am 3. Dezember 2013
in Potsdam, Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg).
Diese Art der Ordnungspolitik ersetzt nicht nur eine Jugendpolitik, die auf die
Bedürfnisse dieser Jugendlichen eingeht, sie erschwert auch die Arbeit der
Jugendsozialarbeit. Die Jugendlichen suchen sich immer wieder neue Räume, um
sich diesen ordnungspolitischen Instrumenten zu entziehen, und sind damit
auch für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit schwieriger zu erreichen. Noch
viel schlimmer ist, wenn aufgrund negativer Erfahrungen mit der Jugendhilfe
kein Vertrauen seitens der Jugendlichen mehr zu den Angeboten der
Jugendhilfe besteht – Angebote, die ihnen eigentlich das Leben erleichtern und
Zukunftsoptionen anbieten sollten.
Die Hartz-IV-Gesetze befördern in dieser Altersgruppe den sozialen Ausschluss.
Hilfeleistungen können komplett sanktioniert werden, womit
Wohnungslosigkeit gefördert wird. Diese Sanktionen treffen und berücksichtigen nicht die in-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3114dividuelle Lebens- und Notsituation der Jugendlichen (vgl.
www.taz.de/!91296,
11. April 2012).
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela
Schwesig, schreibt hingegen in ihrem Grußwort an den Bundeskongress der
Straßenkinder: „Auch das Bundesjugendministerium und ich als Ministerin tun
etwas, damit junge Menschen nicht auf der Straße leben müssen. Wir fördern
Projekte, die deutlich machen, wo Hilfe nicht funktioniert und welche
Unterstützung erforderlich ist, damit junge Menschen den Weg von der Straße in
ein Leben mit Schule und Ausbildung gehen können“ (
www.facebook.com/
bundesstrassenkinderkonferenz vom 22. September 2014).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Fragesteller spricht in den meisten Fragen von „Straßenkindern“, in
manchen Fragen von „Kindern und Jugendlichen“ und zum Teil von „Jugendlichen“.
Bei der Beantwortung wird, falls nicht anders genannt, die gesamte
Altersgruppe der unter 27-Jährigen betrachtet.
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Straßenkinder“?
Eine einheitliche Definition von Straßenkindern existiert nicht.
Der 13. Kinder- und Jugendbericht versteht unter dem Begriff „dauerhaft
obdachlose“ Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
2. Wie viele Straßenkinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte jährlich nach Geschlecht, den Altersstufen bis zur
Vollendung des 15. Lebensjahres, vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
sowie 18 bis 25 Jahre seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?
3. Durch wen, und auf welcher Grundlage wurden diese Zahlen ermittelt?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Valide zahlenmäßige Angaben zu Kindern und Jugendlichen, die in Deutschland
auf der Straße leben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Straßenkinder und -jugendliche sind für private und staatliche
Unterstützungsinstitutionen schwer zugänglich, da sie häufig den Aufenthaltsort wechseln und
sich teils bewusst den Hilfestrukturen entziehen.
Angaben zur bundesweiten Zahl von Straßenkindern und -jugendlichen basieren
auf Schätzungen, die allerdings aufgrund fehlender empirischer Grundlagen,
aber auch vor dem Hintergrund einer nicht einheitlichen Definition des Begriffs
„Straßenkinder“ kaum vergleichbar sind.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht heißt es unter der Überschrift „Exkurs 9.1
Wohnungslose Heranwachsende in Deutschland“ hierzu (13. Kinder- und
Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, Bundestagsdrucksache 16/12860):
„Im Unterschied zu erwachsenen Wohnungslosen verfügen junge
Wohnungslose häufig über einen offiziellen festen Wohnsitz, da sie noch bei ihren Eltern
gemeldet sind.
Da in der Bundesrepublik keine Statistik über die Zahl der Wohnungslosen
geführt wird, gibt es hierzu nur Schätzwerte. Die Zahl der dauerhaft obdachlosen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen bewegt sich in der Spanne zwischen
Drucksache 18/3114 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2 000 und 9 000 Heranwachsenden (30 bis 40 Prozent sind davon Mädchen;
Terre des Hommes 2008); jährlich kommen 1 500 bis 2 500 neue Fälle hinzu
(Off Road Kids 2008).“
4. Welche sozialen Ursachen sieht die Bundesregierung in der Existenz des
Phänomens von Straßenkindern?
Nach empirischen Befunden des Deutschen Jugendinstituts e. V. (DJI) sind
drastische Erscheinungen sozialer Ausgrenzung bis hin zur Obdachlosigkeit auf
folgende individuelle Gefährdungspotenziale zurückzuführen:
Bildungsbenachteiligung, Suchthintergrund, fehlende Aufenthaltsgenehmigung (insbesondere
bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen), fehlende soziale Kompetenzen,
schwierige familiäre Rahmenbedingungen, häufig auch sexueller Missbrauch
und teils nicht diagnostizierte psychische Erkrankungen. Als strukturelle
Ausgrenzungsrisiken gelten Langzeitarbeitslosigkeit und nach den Erkenntnissen
des DJI Totalsanktionierung im SGB-II-Bezug (SGB II – Zweites Buch
Sozialgesetzbuch), Abbrüche von Ausbildung und Maßnahmen sowie Exklusion im
Anschluss an eine Haftentlassung.
5. Welche regionalen Schwerpunkte bzgl. öffentlich in Erscheinung tretender
Straßenkinder sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Strategien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Verantwortlichen vor Ort gewählt, um mit den Jugendlichen umzugehen (bitte
nach ordnungs- und sicherheitspolitischen Maßnahmen sowie
Jugendhilfemaßnahmen unterscheiden)?
Da Straßenkinder und -jugendliche überwiegend aus hoch belasteten Familien
stammen und ihr zu Hause häufig aufgrund von Vernachlässigung,
Misshandlung und Missbrauch verlassen, versucht die Straßensozialarbeit vorrangig, sie
in betreute Wohngruppen zu integrieren, die sie aus dem schädigenden Umfeld
der Straße herauslösen und eine Rückkehr dorthin verhindern. Im Übrigen wird
auf die Antworten zu den Fragen 4, 7 bis 9 und 10 bis 12 verwiesen.
6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch zunehmend Jugendliche aus
anderen europäischen Staaten in der hiesigen Straßenkinderszene
anzutreffen, und wenn ja, gibt es hier bestimmte Schwerpunkte?
Der Bundesregierung liegen keine quantitativ-empirischen Befunde zur
Zusammensetzung der Straßenkinderszene nach den Herkunftsländern der jungen
Menschen vor.
7. Welche Projekte hat die Bundesregierung in Bezug auf die Situation der
Straßenkinder in Deutschland seit dem Jahr 1990 gefördert und fördert sie
aktuell?
a) Welche Projekte hat die Bundesregierung im Einzelnen gefördert bzw.
fördert sie aktuell, „die deutlich machen, wo Hilfe nicht funktioniert und
welche Unterstützung erforderlich ist, damit junge Menschen den Weg
von der Straße in ein Leben mit Schule und Ausbildung gehen können“
(Bundesjugendministerin Manuela Schwesig, in ihrem Grußwort an den
Bundeskongress der Straßenkinder)?
b) Wer führte bzw. führt diese Projekte aus?
c) In welchem Zeitraum werden die Projekte durchgeführt, und welche
Kosten entstehen dadurch?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3114d) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
e) Sind Ergebnisse dieser Projekte bereits umgesetzt worden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7a bis 7e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert seit dem Jahr 2000 erstmals Projekte für
Straßenkinder und -jugendliche. Im Rahmen des Innovationsfonds Eigenständige
Jugendpolitik, Handlungsfeld Jugendsozialarbeit, fördert das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für 2 Jahre (2015 und
2016) vier Modellprojekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 400 000
Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Folgende Träger und Projekte werden gefördert:
● Bündnis für Straßenkinder in Deutschland e. V., Berlin – Verbreitung der
Werkschule Sophisticated People,
● KuB Kontakt- und Beratungsstelle Berliner Jugendclub e. V., Berlin –
Theaterprojekt mit Straßenjugendlichen,
● OffRoadKids Jugendhilfe gGmbH, Bad Dürrheim – Integration des
Fernschulsystems in die überregionale Straßensozialarbeit für Straßenkinder und
Ausreißer in Deutschland,
● Straßenkinder e. V., Berlin – StreetWorkstatt.
Die Projekte starten in den nächsten Monaten und enden am 31. Dezember 2016,
daher liegen noch keine Projektergebnisse vor.
8. Welche Hilfsprojekte für Straßenkinder in Deutschland sind der
Bundesregierung darüber hinaus bekannt?
Folgende weitere Hilfsprojekte, die bereits mit Straßenkindern arbeiten, sind der
Bundesregierung bekannt:
● Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e. V., Stuttgart –
schulische und berufliche Bildung für Straßenjungs,
● Evangelische Jugendhilfe Bochum – „Sprung.Chance“: Aufbau Mobile
Anlaufstelle,
● Jugendbildung Hamburg gGmbH – aufsuchende Sozialarbeit,
● KARUNA Zukunft für Kinder und Jugendliche in Not International e. V.,
Berlin – Straßenkinder zurück in die Schule,
● Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Brandenburg
e. V., Potsdam – „Sofahopping“: Aufbau vernetzter Angebote,
● OUTLAW gGmbH – Region Sachsen, Dresden – „Du entscheidest“:
niedrigschwellige Zugänge,
● Treberhilfe Dresden e. V. – „SPIELMOBIL“: Streetwork, Beratung,
Kreativangebote.
Drucksache 18/3114 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus sind folgende Träger und Projekte bekannt, die in
Forschungsvorhaben des DJI eingebunden waren:
● Auf-Achse-gGmbH, Köln – „B.O.J.E.“-Beratungsbus,
● Basis e. V., Hamburg – „KIDS“: Anlaufstelle für Straßenkinder,
● ConAction e. V., München – Streetwork für Straßenkinder und -jugendliche,
● Projekt „Zinkhütte“, Mühlheim a. d. R. – Unterstützung für Straßenkinder
und -jugendliche,
● S.C.H.I.R.M.-Projekt der Jugendwerkstatt „Frohe Zukunft“, Halle (Saale) –
sozialpädagogische Arbeit mit exkludierten Jugendlichen,
● OffRoadKids e. V., Hamburg, Berlin, Köln, Dortmund, Bad Dürrheim –
Unterstützungsstellen, Notruf- und Kontakttelefonen für (ehemalige)
Straßenkinder und Eltern-Hotline,
● Outlaw gGmbH, Leipzig – Projekt „Strohhalm“: betreutes Einzelwohnen und
„City-WGs“
● knapp 100 Bahnhofsmissionen in Deutschland in kirchlicher Trägerschaft –
niedrigschwellige Anlaufstellen, Notversorgung.
Die Hilfsprojekte konzentrieren sich vorrangig auf den großstädtischen Bereich,
da sich die Straßenkinder und -jugendlichen meist dort aufhalten.
9. Werden diese Hilfsprojekte für Straßenkinder in Deutschland von der
Bundesregierung finanziell unterstützt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die in der Antwort zu Frage 8 aufgezählten Hilfsprojekte werden von der
Bundesregierung finanziell nicht unterstützt. Nach der grundgesetzlich
vorgesehenen Aufgabenteilung sind die Länder für die soziale, schulische und berufliche
Integration von Straßenkindern und -jugendlichen zuständig. In den Ländern
nimmt die kommunale öffentliche Jugendhilfe (§§ 13, 35 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VIII) diese Aufgabe wahr. Die in Antwort zu Frage 7
genannten Projekte werden als Modellvorhaben des Bundes auf der Grundlage
von § 83 SGB VIII gefördert.
10. Welche präventiven Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind nach
Kenntnis der Bundesregierung geeignet, um Kinder und Jugendliche
vorbeugend vor einem Abrutschen in die Straßenszene zu schützen, welche
Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung dabei Methoden einer
Sozialraumorientierung verbunden mit einer Sozialraumanalyse zu, und
wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die andauernde
Aktualität der Straßenkinderproblematik (bitte detailliert ausführen)?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Maßnahmen
der Kinder- und Jugendhilfe für wohnungslose Jugendliche?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirkung mobiler
Jugendarbeit bzw. Streetwork in Deutschland mit der Zielgruppe Straßenkinder?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die besondere Lebenssituation und die spezifischen Gründe, die Kinder und
Jugendliche in die Obdachlosigkeit treiben, erfordern gerade im präventiven
Bereich das gesamte Spektrum der Leistungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3114Auch können insbesondere die präventiven Maßnahmen des
Bundeskinderschutzgesetzes helfen. Die lokalen Kinderschutznetzwerke sind wichtige
Anlaufstellen, die die rechtssichere Zusammenarbeit aller im Kinderschutz beteiligten
Akteure befördern und Unterstützung vor Ort anbieten.
Darüber hinaus leisten Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35 SGB VIII),
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
und Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) ebenfalls präventive
Unterstützung.
Die steigende Komplexität der Herausforderungen für junge gefährdete
Menschen und die daraus resultierenden Verunsicherungen für ihr Leben und ihre
Zukunft machen lebenswelt- und subjektorientierte Angebote für junge Menschen
unentbehrlich. Gemeinwesensorientierte Angebote, die sich gerade in sozialen
Brennpunkten entwickelt haben, spielen für präventive Hilfen eine besondere
Rolle. Häufig wird Jugendarbeit als Teil eines Quartierkonzepts oder
Sozialraumkonzepts in den jeweiligen Kommunen angeboten. Solche aufsuchenden
Angebote der mobilen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bilden einen
wichtigen Zugang zur Zielgruppe.
Neben den Jugendämtern vor Ort und den freien Trägern der Jugendhilfe, die für
die Straßenkinder und -jugendlichen verantwortlich sind und entsprechende
Hilfsangebote vorhalten, gibt es in Deutschland auch überregional arbeitende
Hilfsorganisationen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 7 bis 9 verwiesen.
13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe
arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Deutschland,
und wie viele von ihnen arbeiten direkt mit der Zielgruppe Straßenkinder
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Durch Erhebungen zu den Einrichtungen und dort tätigen Personen der
amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) liegen statistische
Informationen zur Anzahl der tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe vor.
Die KJH-Statistik erfasst allerdings nicht die Zahl der Personen in
Einrichtungen, die explizit mit der Zielgruppe der Straßenkinder arbeiten (vgl. Tabelle 1).
Drucksache 18/3114 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Welche Beratungsangebote und Maßnahmen speziell für lesbische,
schwule, transsexuelle, transgender und intersexuelle (LSBTTI)
Straßenkinder stehen zur Verfügung, und inwieweit hält die Bundesregierung
diese für ausreichend?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vertreibung und Kriminalisierung
von Straßenkindern aus öffentlichen Räumen, und plant die
Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um der Kriminalisierung der betroffenen
Jugendlichen wirkungsvoll entgegenzutreten (bitte detailliert ausführen
und begründen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Spezielle
Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht geplant.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die medizinische Versorgung von
Straßenkindern, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den
betroffenen Jugendlichen den Zugang zur medizinischen Versorgung zu
verbessern (bitte detailliert ausführen und begründen)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den Grad der medizinischen
Versorgung von Straßenkindern beziehungsweise über die Inanspruchnahme
von medizinischen Leistungen durch Straßenkinder. Auch über den
Versichertenstatus der Straßenkinder liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor. Es ist als wahrscheinlich anzunehmen, dass ein erheblicher Teil der
Straßenkinder, die ihr Zuhause verlassen haben, in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. Sie haben damit Anspruch auf eine ausreichende,
bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft
Tabelle 1: Tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe nach Tageseinrichtungen für
Kinder und sonstigen Einrichtungen (Deutschland; 2010/2011; Angaben absolut)1
Personal
insgesamt
Tageseinrichtungen
für Kinder
Sonstige
Einrichtungen2
Personen in
Einrichtungen, die mit der
Zielgruppe
Straßenkinder arbeiten
Deutschland 663.453 443.460 219.993
Hierzu werden über
die amtliche Statistik
zu den Einrichtungen
und tätigen Personen
keine Informationen
erhoben.
Baden-Württemberg 81.535 58.488 23.047
Bayern 92.874 63.866 29.008
Berlin 33.722 20.683 13.039
Brandenburg 22.226 15.809 6.417
Bremen 6.479 4.112 2.367
Hamburg 17.250 11.378 5.872
Hessen 56.982 37.983 18.999
Mecklenburg-Vorpommern 13.632 9.751 3.881
Niedersachsen 58.879 39.306 19.573
Nordrhein-Westfalen 140.971 85.720 55.251
Rheinland-Pfalz 35.192 23.706 11.486
Saarland 7.185 4.765 2.420
Sachsen 36.558 26.791 9.767
Sachsen-Anhalt 19.932 14.367 5.565
Schleswig-Holstein 22.685 14.132 8.553
Thüringen 17.351 12.603 4.748
1 Die Angaben beziehen sich für den Zeitraum 2010/2011 auf die Angaben zu den Beschäftigten in Tageseinrichtungen für
Kinder vom März 2011 sowie zu den anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vom Dezember 2012. Die
Angaben zum Personal berücksichtigen nicht die Angaben zu den Beschäftigten in öffentlicher geförderter Kindertagespflege.
Mit eingeschlossen sind die tätigen Personen in den Bereichen Verwaltung, Hauswirtschaft und Technik.
2 Zu den sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gehören beispielsweise solche in den Arbeitsfeldern Hilfen
zur Erziehung oder auch Beratungsleistungen, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, aber u. a. auch die
Beschäftigten in den Jugendämtern.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesbetreuung und Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe, verschiedene Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung: Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3114entsprechende medizinische Versorgung. Soweit es um flankierende
Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die aufgrund sozialer Umstände
besonderer gesundheitlicher Fürsorge bedürfen, geht, sind an erster Stelle die Länder
und Kommunen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der
Gesundheitshilfe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zuständig.
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich chronischer
Krankheiten und sexuell übertragbarer Infektionen bei Straßenkindern
vor, und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
18. Inwieweit hält die Bundesregierung die vorhandenen
Unterbringungsmöglichkeiten und Notaufnahmeeinrichtungen von Straßenkindern für
ausreichend, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um
den betroffenen Jugendlichen den Zugang zu entsprechenden
Einrichtungen zu verbessern (bitte detailliert ausführen und begründen)?
Alle Kinder und Jugendliche in Deutschland haben Zugang zu den Leistungen
der Kinder- und Jugendhilfe und ihren Einrichtungen. Zuständig für die
Unterbringung von Straßenkindern und -jugendlichen sind die Kreise und kreisfreien
Städte und – aufgrund landesrechtlicher Regelung – auch kreisangehörige
Gemeinden als örtliche Träger der kommunalen Selbstverwaltung.
Hilfe und Betreuung erhalten die betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in der Regel im Rahmen des SGB VIII durch Hilfen zur Erziehung
(§§ 27 bis 35), durch Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche (§ 35a), durch Hilfe für junge Volljährige (§ 41) sowie durch die
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42). Im Rahmen der
Jugendsozialarbeit (§ 13) haben sich vor allem aufsuchende Angebote sowie
Anlaufstellen für die Grundversorgung (Essen, Waschen, Duschen, Schlafen), die auch
medizinische und die psychosoziale Beratung umfassen, bewährt. Die
Grundversorgung von Straßenkindern und -jugendlichen beispielsweise mit Nahrung,
Kleidung, Gesundheitsvorsorge ist somit durch das SGB VIII gewährleistet.
Konkrete Angebote reichen von Notschlafstellen, über Beratung und
Unterstützung, bis hin zu der individuellen Vermittlung von Hilfestellungen zum
Ausstieg. Begleitend erhalten auch die Familien Unterstützungsangebote.
19. Wie viele Jugendliche waren nach Kenntnis der Bundesregierung von einer
Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31 Absatz 5 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betroffen (bitte seit dem Jahr 2005
sowie nach Geschlecht, den Altersstufen 15 bis 17 Jahren sowie 18 bis
25 Jahre aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Überprüfung der
Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte
unter 25 Jahren“ (Bundestagsdrucksache 18/1404) verwiesen.
Im Juni 2014 waren in den gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 4 417
Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 25 Jahren von einer
Vollsanktionierung betroffen.
Statistische Angaben zu vollsanktionierten erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten stehen ab dem Jahr 2008 zur Verfügung. Die Zeitreihe in der Differenzierung
nach Alter und Geschlecht können der Tabelle 2 entnommen werden.
Drucksache 18/3114 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Folge
einer Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31 Absatz 5
SGB II obdachlos geworden (bitte seit dem Jahr 2005 sowie nach
Geschlecht, den Altersstufen 15 bis 17 Jahren sowie 18 bis 25 Jahre
aufschlüsseln)?
Statistiken dazu, wie viele Jugendliche aufgrund einer Vollsanktionierung
obdachlos geworden sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Welche Forschungseinrichtungen und Studien befassen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung mit der Situation ausgegrenzter und obdachloser
Jugendlicher in Deutschland seit dem Jahr 1980 (bitte detailliert und
chronologisch ausführen)?
Folgende abgeschlossene Forschungsprojekte und wissenschaftliche
Publikationen zu ausgegrenzten und obdachlosen Jugendlichen sind der
Bundesregierung bekannt:
● Köhler, A.-S./König, J. (2014): „Die im Dunkeln sieht man nicht“ –
Marginalisierte und schwer erreichbare junge Menschen mit komplexen
Problemlagen als Zielgruppe der Jugendsozialarbeit, Nürnberg: Ev. Hochschule
Nürnberg (Studie der Evangelischen Hochschule Nürnberg im Auftrag der
LAG JSA, finanziert aus Mitteln des Freistaates Bayern),
● Tillmann, F./Gehne, C. (2012): Situation ausgegrenzter Jugendlicher –
Expertise unter Einbeziehung der Perspektive der Praxis; BAG Katholische
Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Düsseldorf. (Erstellt vom DJI im Auftrag der
BAG KJS, finanziert aus Mitteln des BMFSFJ),
● Mögling, T./Tillmann, F./Skrobanek, J. (2010): Verlorene Jugendliche am
Übergang Schule–Beruf. Expertise für die BAG KJS, München/Halle: DJI.
(Erstellt vom DJI im Auftrag der BAG KJS, finanziert aus Mitteln des
BMFSFJ),
● Auf Achse gGmbH (2006): Lebenswelten obdachloser Jugendlicher und
junger Erwachsener in Köln – eine schriftliche Befragung im Beratungsbus
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Deutschland
Zeitreihe
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut absolut
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
7.853 4.417 3.233 1.184 269 189 80 4.148 3.044 1.104
8.887 5.268 3.851 1.417 319 209 110 4.949 3.642 1.307
9.824 6.067 4.411 1.656 360 232 128 5.707 4.179 1.529
10.400 6.836 4.931 1.905 456 301 155 6.380 4.630 1.750
11.412 7.911 5.742 2.169 538 360 178 7.373 5.382 1.991
10.938 7.555 5.474 2.082 568 368 200 6.987 5.106 1.882
12.089 8.077 5.822 2.255 660 438 222 7.417 5.384 2.033
© Statistik der Bundesagentur für A
1) Bei vollsanktionierten Personen übersteigt die Höhe des Sanktionsbetrages die Höhe des laufenden Leistungsanspruchs im Berichtsmonat, d.h. es liegt eine komplette Leistungskürzung vo
Tabelle 2: Bestand vollsanktionierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) nach Strukturmerkmalen
Berichtszeitraum
Bestand vollsanktionierte eLb 1)
Ingesamt
darunter
15 bis einschl.
25 Jahre
davon 15 bis einschl.
17 Jahre
davon 18 bis einschl.
25 Jahre
Jahresdurchschnitt 2009
Jahresdurchschnitt 2008
davon
Juni 2014
Jahresdurchschnitt 2013
Jahresdurchschnitt 2012
Jahresdurchschnitt 2011
Jahresdurchschnitt 2010
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Bei vollsanktionierten Personen übersteigt die Höhe des Sanktionsbetrages die Höhe des laufenden Leistungsanspruchs im Berichtsmonat, d. h. es liegt eine
komplette Leistungskürzung vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3114B.O.J.E. (Wissenschaftliche Begleitung des gleichnamigen aufsuchenden
Angebotes in Köln),
● Lembeck, H. J./Schneider, K. (2003): Zur Qualität der psychosozialen
Versorgung von „Straßenkindern“, Münster: ISA. (Studie „Qualität
psychosozialer Versorgung von Straßenkindern“ erstellt vom ISA Münster, finanziert
aus Mitteln des BMFSFJ),
● Buchholz, S. (1998): „Suchen tut mich keiner“ – obdachlose Jugendliche in
der individualisierten Gesellschaft, Münster: Lit-Verlag (Qualitative
Forschungsarbeit unter Einbeziehung zurückliegender Studien),
● Permien, H./Zink, G. (1998): Straßenkarrieren aus der Sicht von
Jugendlichen, München: Verlag DJI. (Erstellt vom DJI im Auftrag des BMFSFJ),
● DJI München/Projektgruppe Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen
(Hrsg.) (1995): Straßenkinder. Annäherungen an ein soziales Phänomen,
München: DJI (Projekt zu Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen
im Auftrag des BMFSFJ),
● Pfennig, G. (1995): Lebenswelt Bahnhof: sozialpädagogische Hilfen für
obdachlose Kinder und Jugendliche. Neuwied: Luchterhand.
(Bestandsaufnahme sozialpädagogischer Interventionsansätze für Straßenkinder und -
jugendliche),
● Bodenmüller, M. (1995): Auf der Straße leben: Mädchen und junge Frauen
ohne Wohnung, Münster: Lit. (Qualitatives Forschungsprojekt zur
Betrachtung von Lebensumständen weiblicher obdachloser Jugendlicher),
● Kluge, K.-J. (1980): Wir wollen hier raus!: obdachlose Jugendliche,
Eingliederungshilfen für Familie, Schule, Beruf und Freizeit; Ergebnisse eines
bundesweiten Modellversuches, München: Minerva Publ. (Projektbericht der
wissenschaftlichen Begleitung im Auftrag des Bundesjugendministeriums
für Familie und Jugend).
Folgende laufende Forschungsprojekte sind der Bundesregierung bekannt:
● „Disconnected Youth – Hilfestrukturen am Übergang ins junge
Erwachsenenalter“, Untersuchung von Gefährdungs- und Integrationspotenzialen im
Rahmen des Projektverbundes OffRoadKids, durchgeführt vom DJI im
Auftrag der Vodafone-Stiftung,
● „Disconnected Youth: Entkopplung beim Übergang von der Schule in
Ausbildung und Beruf“, qualitative Regionalstudie für Ludwigshafen und Worms,
durchgeführt vom ISG Köln und der Universität Siegen im Auftrag der
Bundesagentur für Arbeit.
Außerdem hat das DJI, finanziert aus Mitteln des BMFSFJ, von Ende 2014 bis
2016 die wissenschaftliche Begleitforschung der Projekte des Innovationsfonds,
Handlungsfeld Jugendsozialarbeit übernommen. Sie soll rechtliche und soziale
Integrationsbarrieren identifizieren sowie zur Quantifizierung der in
Deutschland lebenden Straßenkinder und -jugendlichen beitragen.
22. Wie viele Jugendliche werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Einrichtungen der Obdachlosenhilfe betreut?
Wie viele Jugendliche sind in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe
postalisch oder melderechtlich erfasst (bitte nach Bundesländern und den
Altersstufen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie 18. bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?
Drucksache 18/3114 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEs liegen keine bundesweiten Angaben über die Anzahl von jungen Menschen
in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe vor. Zudem gibt es keine bundesweite
amtliche Statistik zu den Einrichtungen der Obdachlosenhilfe.
23. Wie haben sich die Ausgaben der Jugendhilfe seit dem Jahr 1990 in Bezug
auf Hilfen für diese Jugendlichen nach § 13 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und der Einzelfallhilfe entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Über die KJH-Statistik werden jährlich Ausgaben der öffentlichen
Gebietskörperschaften der Kinder- und Jugendhilfe für Einrichtungen und Leistungen der
Jugendsozialarbeit erfasst. Hierbei kann auch zwischen Ausgaben für
Einrichtungen und denen für Einzel- und Gruppenhilfe unterschieden werden. Die
finanziellen Aufwendungen für die Einzel- und Gruppenhilfen im Kontext von
Leistungen gemäß § 13 SGB VIII sind zwischen den Jahren 1991 und 2012
gestiegen. Es ist allerdings nicht möglich zu identifizieren, wie hoch der Anteil
der jährlichen Aufwendungen für obdachlose junge Menschen ist.
24. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Rückführung von
minderjährigen Jugendlichen nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht § 1627
BGB vor (bitte nach Geschlecht, den Altersstufen bis zur Vollendung des
15. Lebensjahres, vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie
18 bis 25 Jahre, Rückführung in das Elternhaus oder
Jugendhilfeeinrichtungen sowie Bundesland der Rückführung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Tabelle 3: Ausgaben der öffentlichen Gebietskörperschaften für Einzel- und
Gruppenhilfen im Rahmen der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII (Deutschland; 1991 bis 2012;
Angaben in 1.000 EUR absolut)
Jahr
Höhe der
Aufwendungen*
1991 59.037
1992 91.161
1993 93.750
1994 97.685
1995 111.945
1996 173.719
1997 149.497
1998 141.748
1999 133.965
2000 140.853
2001 148.950
2002 155.107
2003 175.039
2004 169.627
2005 167.036
2006 162.536
2007 250.795
2008 273.779
2009 309.763
2010 319.384
2011 363.576
2012 358.565
* Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen für Leistungen gem. § 13 SGB VIII. Eine Konkretisierung bezogen auf Hilfen für
obdachlose junge Menschen ist nicht möglich.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen, verschiedene
Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/311425. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu typischen Straftaten in der
Straßenkinderszene und der Entwicklung der Strafverfahren seit dem Jahr
1990 vor?
Über die Anzahl, Verteilung und Entwicklung von Straftaten in der
„Straßenkinderszene“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
26. Wie viele Einrichtungen der Geschlossenen Unterbringung für
Jugendliche und Einrichtungen, die auch mit Methoden der Geschlossenen
Unterbringung arbeiten, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte nach Bundesländern, Einrichtungen der Geschlossenen
Unterbringung und Einrichtungen, die auch mit Methoden der Geschlossenen
Unterbringung arbeiten sowie nach öffentlicher, freier und privater
Trägerschaft sowie Entwicklung seit dem Jahr 1990 aufschlüsseln)?
Über die KJH-Statistik wurden zum 31. Dezember 2010 – aktuellere Daten
liegen derzeit nicht vor – 14 „Einrichtungen/Abteilungen/Gruppen für gesicherte/
geschlossene Unterbringung auf der Grundlage einer richterlichen
Entscheidung“ ausgewiesen, die sich jeweils in freier Trägerschaft befinden.
(Vgl. Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Einrichtungen und tätige Personen [ohne Tageseinrichtungen für Kinder], 31.
Dezember 2010, Wiesbaden 2012).
Hierbei muss es sich allerdings nicht zwingend um eigenständige Einrichtungen
handeln.
Diese Zahl hat sich in den 2000er-Jahren nur geringfügig verändert. Bei der
turnusmäßigen Erhebung 2002 werden ebenfalls 14 sowie bei der Erfassung 2006
16 Einrichtungen/Abteilungen/Gruppen gezählt (vgl. Statistisches Bundesamt
2012a a. a. O.). Diese Angaben aus der amtlichen Statistik für die 2000er-
Jahre decken sich mit einem Forschungsprojekt des DJI, deren Rechercheergebnis
13 Heime mit geschlossener Unterbringung war (vgl. Hoops, S.: Die
„Geschlossene Unterbringung“ nach § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Heimen der
Jugendhilfe, in: Sozial Extra, 2004, Heft 10, S. 20–25). Für das Jahr 1998, in
dem diese Angaben erstmals über die KJH-Statistik erhoben worden waren,
weist die KJH-Statistik zehn dieser Einrichtungen aus.
Die über die KJH-Statistik ausgewiesenen 14 Organisationseinheiten mit
bundesweit 182 Plätzen für die geschlossene Unterbringung zum 31. Dezember
2010 verteilen sich wie folgt auf die Länder: Die Daten weisen für Bayern 5
Organisationseinheiten (OE) und 68 Plätze (Pl) auf. Es folgen Baden-Württemberg
(4 OE; 52 Pl), Nordrhein-Westfalen (3 OE; 52 Pl), Berlin (1 OE; 8 Pl) sowie
Sachsen-Anhalt (1 OE; 2 Pl).
27. Wie üben die zuständigen Landesbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Kontrollfunktion gegenüber diesen besonderen
Einrichtungen aus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes führen die Länder die Kinder-
und Jugendhilfe des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) als eigene
Angelegenheit aus. In den Ländern wird die Ausführung von den Jugendbehörden
übernommen. Die Kreise und kreisfreien Städte und – aufgrund landesrechtlicher
Regelung – auch kreisangehörige Gemeinden führen die Aufgaben der örtlichen
Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung
aus. Sie unterliegen insoweit der Rechtsaufsicht der durch Landesrecht
bestimmten Aufsichtsbehörden.
Drucksache 18/3114 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWichtigste Aufsichtsmittel sind insbesondere die Beanstandung bei
rechtswidrigem Handeln sowie die Anordnung bei rechtswidrigem Unterlassen.
28. Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in einer
Geschlossenen Unterbringung nach § 1631b BGB untergebracht (bitte
nach Bundesländern und Alter seit dem Jahr 1990 sowie nach
Unterbringung ohne Genehmigung nach § 1631b Satz 3 BGB sowie mit
Genehmigung nach § 1631b Satz 1 und 2 BGB aufschlüsseln)?
Nachfolgender Tabelle 4 kann entnommen werden, wie viele Verfahren auf
Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung der Unterbringung nach
§ 1631b BGB im Zeitraum 2007 bis 2012 vor den Amtsgerichten,
aufgeschlüsselt nach Bundesländern, abgeschlossen wurden. Darüber hinaus liegt kein
Zahlenmaterial vor.
29. Sind der Bundesregierung die Forderungen des ersten Bundeskongresses
der Straßenkinder bekannt, und wenn ja, inwieweit unterstützt die
Bundesregierung die Forderungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und welche
Rolle kommt dabei den betroffenen Jugendlichen zu (bitte detailliert
ausführen)?
Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wird im November 2014 die
Forderungen der Straßenkinder und -jugendlichen entgegennehmen, die im
Rahmen des ersten Bundeskongresses der Straßenkinder erstellt wurden. Über den
weiteren Umgang mit den Forderungen wird nach Sichtung entschieden.
Bundesland /
Jahr
Baden-
Württemberg
Bayern Berlin
Brandenburg
Bremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
2007 584 1 480 189 165 52 172 679 99
2008 757 1553 175 131 64 169 731 99
2009 566 1167 126 96 31 137 585 58
2010 1081 2031 249 195 59 236 892 86
2011 1246 2258 207 259 56 249 962 98
2012 1323 2619 257 210 51 306 1042 119
Bundesland /
Jahr
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen
Rheinland-
Pfalz
Saar-land Sachsen Sachsen-
Anhalt
Schleswig-
Holstein
Thüringen
2007 1242 2381 346 112 k.A. 324 195 220
2008 1309 2559 406 96 443 333 226 201
2009 908 1743 301 58 308 197 157 126
2010 1354 2726 510 101 567 361 289 250
2011 1452 2846 537 126 548 391 290 266
2012 1829 2951 599 131 586 384 335 282
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]