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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Feinstaubemissionen bei Holzverbrennung - Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (G-SIG: 16011834)

Geplante Änderung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen), Neuregelung der Anforderungen an kleine Holzfeuerungsanlagen, betroffene Haushalte, Bewertung der Feinstaubemissionen aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten, Belastung durch Holzpellet-Heizungen, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, Vergleich mit anderen EU-Staaten, harmonisierte Vorschriften auf europäischer Ebene, Europarechtskonformität der mit Regelungsverschärfung einhergehenden Behinderung des freien Warenverkehrs mit Heizkesseln und Einzelraumfeuerstätten <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

23.03.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/463807. 03. 2007

Feinstaubemissionen bei Holzverbrennung – Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung

der Abgeordneten Michael Kauch, Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Feinstaubbelastung vor allem in den Ballungsräumen ist seit Einführung neuer Grenzwerte für die Luftqualität auf europäischer Ebene einer der Brennpunkte der Umweltpolitik. Dabei hat sich die politische Debatte bislang auf Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung im Verkehrsbereich konzentriert. Die Diskussion weitet sich nun auf die Feinstaubemissionen aus, die durch die Holzverfeuerung entstehen. Tatsächlich heizen immer mehr private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe mit Holz. Da Holz bei seiner Verbrennung nur soviel klimaschädliches Kohlendioxid freisetzt, wie vorher beim Pflanzenwachstum im Holz gebunden wurde, ist dies aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüßen. Das Umweltbundesamt mahnt allerdings bereits wegen der gesundheitlichen Risiken durch Feinstaub zum Handeln. Der Ausstoß von Feinstaub aus kleinen Holzfeuerungsanlagen müsse aus Sicht des Umweltbundesamtes drastisch abnehmen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) plant, durch eine Änderung der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) die Anforderungen an kleine Holzfeuerungsanlagen neu zu regeln. Feuerungsanlagen in privaten Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben müssen zwar bislang nicht genehmigt werden, unterliegen aber gleichwohl den Anforderungen der 1. BImSchV. Zur Änderung dieser Verordnung liegt ein Eckpunktepapier des BMU vor, das unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Torfbriketts und Brenntorf in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen vorsieht. Zudem sollen Vorschriften zum Filtereinbau in Holzverbrennungsanlagen sowie Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für alle Einzelraumfeuerstätten festgelegt werden. Es ist geplant, den Geltungsbereich für Emissionsanforderungen im Betrieb der Anlagen deutlich zu verschärfen.

Betroffen sind auch moderne, staatlich geförderte Holzpellet-Heizungen. Hierzu sind verschiedene Stufen mit Übergangsfristen vorgesehen. Darüber hinaus sollen Getreidekörner und ähnliche Brennstoffe neu in die Brennstoffliste aufgenommen werden. Die Verbrennung von Getreide soll vorerst nur in Betrieben zulässig sein, die Getreide anbauen oder verarbeiten. Eine Öffnung für alle Betreiber ist erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Feinstaubemissionen durch die private und gewerbliche Holzverbrennung aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten?

2

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Anteil der Feinstaubemissionen durch die Verbrennung von Holz, differenziert nach privater und gewerblicher Nutzung im Vergleich zu anderen Quellen, insbesondere zum Verkehr in Deutschland, differenziert nach Rußpartikeln aus Dieselmotoren und anderen verkehrsbedingten Emissionen?

Gibt es hierbei regionale Unterschiede bzw. Schwerpunkte?

3

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des Anteils an der Gesamtfeinstaubemission die Anforderungen an Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerstätten nach dem Eckpunktepapier des BMU im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit?

4

Wie hoch ist die Zahl der Haushalte mit Kleinfeuerungsanlagen, die vom Regelungsgehalt einer nach den Eckpunkten geänderten 1. BImSchV betroffen sein werden?

5

Wie viele Haushalte werden erstmals in den Regelungsbereich der Verordnung kommen?

6

Mit welcher durchschnittlichen finanziellen Zusatzbelastung der betroffenen Haushalte infolge einer solchen Änderung der 1. BImSchV rechnet die Bundesregierung?

7

Wie würden sich nach Ansicht der Bundesregierung die Feinstaubemissionen aus der Holzverbrennung künftig entwickeln, wenn die geplanten Neuregelungen ausschließlich für Neuanlagen gelten würden?

8

Erwägt die Bundesregierung Altanlagen von den geplanten Neuregelungen auszunehmen, wenn ja unter welchen Voraussetzungen, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie werden sich nach Ansicht der Bundesregierung die Feinstaubemissionen aus der Holzverbrennung differenziert nach privater und gewerblicher Nutzung in den nächsten Jahren ohne Gegenmaßnahmen entwickeln?

10

Wie hoch ist der Anteil der Feinstaubemissionen von Holzpellet-Heizungen an der gesamten Feinstaubemission in Deutschland?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von einigen Sachverständigen, dass die aus Pellet-Heizungen emittierten Feinstäube eine geringere Schädlichkeit aufweisen als beispielsweise die von Dieselmotoren, und wie begründet sie ihre Haltung hierzu?

Wenn ja, wie trägt die Bundesregierung diesem Umstand bei der Änderung der 1. BImSchV Rechnung?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die strengeren Grenzwerte der Stufe 2 ab 2015 nur noch mit aufwändigen Rauchgas- Reinigungsanlagen zu erreichen sind?

Wenn ja, hält die Bundesregierung dies bezogen auf die private Nutzung für verhältnismäßig?

13

Wie hoch ist der Anteil von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung größer als 4 kW und kleiner als 15 kW an den Feinstaubemissionen insgesamt und im Vergleich zu anderen Kleinfeuerungsanlagen?

14

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der aktuelle Bestand dieser Holzheizungskesselanlagen, und wie wird sich dieser in den nächsten Jahren entwickeln?

15

Handelt es sich bei so genannten „Einzelraumfeuerungen“ um Kamine, deren Brennraum durch eine Glasscheibe abgetrennt ist, und wenn nein, welche Anlagen sind mit diesem Begriff gemeint?

16

Wie hoch ist der Anteil von Einzelraumfeuerungen mit einer Nennwärmeleistung größer als 8 kW und kleiner als 15 kW an den Feinstaubemissionen insgesamt und im Vergleich zu anderen Kleinfeuerungsanlagen?

17

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der aktuelle Bestand dieser Einzelraumfeuerungsanlagen, und wie wird sich dieser in den nächsten Jahren entwickeln?

18

Wie hoch ist der Anteil von Einzelraumfeuerstätten mit handwerklich hergestellten Brennräumen an den Feinstaubemissionen insgesamt und im Vergleich zu anderen Kleinfeuerungsanlagen?

19

Wie begründet die Bundesregierung, dass diese künftig nur noch errichtet werden dürfen, wenn gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsminderung getroffen werden, und hält sie dies für verhältnismäßig?

20

Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der im Eckpunktepapier vorgesehene Feuchtegehalt von Holz im lufttrockenen Zustand von 20 Prozent des Trocken- oder Darrgewichts sichergestellt und überwacht werden?

21

Aufgrund welcher wissenschaftlicher Untersuchungen oder Aussagen von Sachverständigen will die Bundesregierung einen Feuchtegehalt von maximal 20 Prozent festschreiben?

22

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es für den Verbraucher nicht erkennbar bzw. ermittelbar ist, welchen Feuchtegehalt das Brennholz besitzt, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung hieraus?

23

Wie viele handbeschickte Einzelraumfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung kleiner 8 kW, deren Erstprüfung zwischen 1985 und 1994 stattfand, gibt es in Deutschland?

24

Wie bewertet die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt die Verhältnismäßigkeit der geplanten Regelungen, wonach diese Anlagen bis zum 31. Dezember 2019 außer Betrieb zu nehmen sind, sofern sie nicht den Emissionsgrenzwerten der Stufe 1 entsprechen?

25

Wie viele handbeschickte Einzelraumfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung kleiner 8 kW, deren Erstprüfung vor dem Jahr 1985 stattfand, gibt es in Deutschland?

26

Wie bewertet die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt die Verhältnismäßigkeit der geplanten Regelungen, wonach diese Anlagen bis zum 31. Dezember 2014 außer Betrieb zu nehmen sind, sofern sie nicht den Emissionsgrenzwerten der Stufe 1 entsprechen?

27

Mit welcher Zahl offener Kamine, die infolge der Altanlagenregelungen ab 31. Dezember 2014, ab 31. Dezember 2019 und ab 31. Dezember 2024 nicht mehr betreiben werden dürfen, rechnet die Bundesregierung?

28

Wie stellen sich die im Eckpunktepapier geplanten Anforderungen und Emissionsgrenzwerte im Vergleich zu anderen EU-Staaten dar oder sind ähnliche Regelungen in anderen EU-Staaten geplant, und wenn ja, welche?

29

Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für harmonisierte Vorschriften auf europäischer Ebene einsetzen?

30

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die mit der deutschen Regelungsverschärfung einhergehende Behinderung des freien Warenverkehrs mit Heizkesseln und Einzelraumfeuerstätten europarechtskonform und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

31

Plant die Bundesregierung über die im Eckpunktepapier vorgestellten Änderungen weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen durch kleine Feuerungsanlagen?

Berlin, den 6. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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