[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4171
18. Wahlperiode 27.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Uwe Kekeritz,
Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3956 –
Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die Ebola-Epidemie
in Westafrika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Kampf gegen die Ebola-Epidemie in Westafrika meldet die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) Erfolge: Die Zahl der Neuerkrankungen sei in allen
drei Ländern auf den niedrigsten Stand seit mehreren Monaten gefallen.
Insgesamt wurden in Westafrika bislang mehr als 21 000 Ebola-Fälle bekannt, von
denen mehr als 8 600 tödlich verliefen.
Ein Grund für die verbesserte Lage sei die inzwischen bessere Ausstattung mit
Isolierstationen und Krankenbetten. Theoretisch gäbe es in den drei Ländern
genug Betten auf Isolierstationen, um alle Menschen mit einer bestätigten oder
wahrscheinlichen Infektion zu behandeln, schreibt die WHO in ihrem
Situationsbericht. Durch die hohe Dunkelziffer und die ungleiche geografische
Verteilung von Fällen und Betten sei dieses Ziel in der Realität jedoch noch nicht
erreicht. Die Betten stehen nicht immer dort, wo sich die Krankheit am
schnellsten ausbreitet (
www.who.int/csr/disease/ebola/situation-reports/en/,
zuletzt eingesehen am 27. Januar 2015).
Die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ verweist derweil auf die Tatsache,
dass der Ebola-Erreger noch nicht unter Kontrolle sei und die Zahl der neuen
Fälle jederzeit wieder steigen könne. Einen Anlass zur Entwarnung sieht die
Hilfsorganisation deshalb nicht. Immer wieder würden Ebola-Fälle u. a. in
abgelegenen Gegenden registriert werden, aus denen bis dahin keine Infektionen
gemeldet worden waren. Zudem seien Gesundheitseinrichtungen dort oft nicht
in der Lage, die Fälle angemessen zu behandeln. Neben dem Bedarf an mobilen
Behandlungsmöglichkeiten müsse die Überwachung und Nachverfolgung von
Infektionswegen intensiviert werden. Erschwerend komme hinzu, dass nach
wie vor viele Menschen keinen Zugang zu regulärer, kostenloser
Gesundheitsversorgung haben. Viele Menschen sterben an vermeidbaren Krankheiten und
unbehandelten Komplikationen anderer Erkrankungen, so die
Hilfsorganisation weiter (
www.aerzte-ohne-grenzen.de/uebersicht-ueber-die-arbeit-
vonaerzte-ohne-grenzen-im-einsatz-gegen-ebola, zuletzt eingesehen am 27. Januar
2015).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4171 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie internationale Hilfe und insbesondere das Engagement der
Bundesregierung waren nach Auffassung der Fragesteller bisher zu langsam und
bruchstückhaft. Anstatt schnell und koordiniert zu handeln, ließ die Bundesregierung
ein ressortübergreifendes Krisenmanagement vermissen. Die fehlende
Kohärenz zwischen den beteiligten Ministerien sowie die wochenlange
Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung trugen zur Verzögerung der Hilfen in den
betroffenen Ländern bei. Viel zu spät beteiligte sich die Bundesregierung bei der
Finanzierung und dem Aufbau von Behandlungszentren vor allem in der Nähe
städtischer Ballungsräume. Mit zwei Transall-Maschinen der Bundeswehr
werden derzeit im Rahmen der VN-Mission UNMEER (United Nations
Mission for Ebola Emergency Response) Hilfsgüter aus Dakar in die Hauptstädte
Liberias, Sierra Leones und Guineas transportiert. Lediglich ein Ebola
Treatment Center (ETC) wird durch die Bundeswehr gemeinsam mit dem Deutschen
Roten Kreuz betrieben.
Auch wenn die internationale Gemeinschaft Personal und Material in die
betroffenen Regionen entsendet hat, reicht die Hilfe vor Ort nach wie vor nicht
aus. Um die Ebola-Epidemie einzudämmen, braucht es weiterhin
internationales Engagement: Zukünftig werden vermehrt kleine
Behandlungseinrichtungen, die sich vergleichsweise schnell errichten ließen sowie mobile
Einsatzteams benötigt. Zudem gibt es weiterhin einen ungedeckten Bedarf an gut
ausgebildeten Freiwilligen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zu
schulen, Kontaktpersonen Infizierter ausfindig zu machen, die Erkrankten zu
isolieren und zu behandeln sowie die Bevölkerung aufzuklären. Des Weiteren
bedarf es eines besonderen Fokusʼ auf den Wiederaufbau der regulären
Gesundheitsversorgung (Ebola in Westafrika – Briefing von Ärzte ohne Grenzen,
Stand 16. Januar 2015).
Deutschlands Hilfen vor Ort
1. Wie viele Ebola-Infizierte wurden bisher direkt durch die ehrenamtlichen
DRK-Helferinnen und DRK-Helfer und Angehörige der Bundeswehr, die
dem Aufruf der Bundesregierung gefolgt sind, behandelt, und welche
weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Behandlungszahlen
zu erhöhen?
Die Bundesregierung unterstützt die humanitäre Nothilfe des Deutschen Roten
Kreuzes in Sierra Leone und Liberia. In den beiden Ländern hat das Deutsche
Rote Kreuz – im Behandlungszentrum Kenema, im Rahmen des sog. hot
training und bei den sog. Triagen – bislang hunderte Ebola-Patienten behandelt.
Angehörige der Bundeswehr, deren originäre Aufgabe die personelle
Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes in der deutschen Ebola Treatment Unit
(ETU) ist, haben keine direkte Behandlung von Ebola-Infizierten durchgeführt.
Sie haben aber im John-F.-Kennedy-Krankenhaus in Monrovia eine Triage zum
Ausschluss von möglichen Ebola-Infektionen bei neu aufzunehmenden
Patienten aufgebaut und betrieben sowie die sanitätsdienstliche
Versorgungseinrichtung von UNMIL (United Nation Mission in Liberia) durch Triage unterstützt.
Dabei kam es auch zum Kontakt mit ebolainfizierten Patienten. Nach
Umwidmung der deutschen ETU in eine Severe Infection Temporary Treatment Unit
(SITTU) wurden, mit Stichtag 9. Februar 2015, mehrere dutzend Patienten mit
verschiedenen Infektionskrankheiten (außer Ebola) diagnostiziert und
behandelt. Knapp 100 Patienten wurden in der vorgeschalteten Triage untersucht.
2. Inwieweit passt die Bundesregierung ihre Hilfen den veränderten Bedarfen
in den betroffenen Ländern an, beispielsweise an kleineren
Behandlungseinrichtungen sowie mobilen Einsatzteams, die in den ländlichen,
abgelegenen Regionen schneller und flexibler zum Einsatz kommen können?
Die Bundesregierung beobachtet ständig die Entwicklung in den von Ebola
betroffenen Ländern und steht in engem Kontakt mit den eingesetzten Helfern. Der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4171Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Ebola-Krise, der Botschafter
Walter Lindner, hat sich selbst bei bereits fünf Reisen in die Region ein Bild von
der Lage gemacht. Auf dieser Grundlage passt die Bundesregierung ihre Hilfe
flexibel an die sich verändernde Lage an. Auf den positiven Trend der sinkenden
bzw. stagnierenden Fallzahlen und die dadurch geringere Auslastung der
klassischen Ebola-Behandlungszentren hat die Bundesregierung mit der
Identifizierung und Umsetzung von neuen medizinischen Projekten reagiert. Sie
unterstützt nun das John-F.-Kennedy-Krankenhaus in Monrovia durch Triage,
Logistik und medizinische Ausbildung und stärkt damit das Vertrauen der
liberianischen Bevölkerung in das dortige Gesundheitswesen. Mit der Unterstützung der
Triage von UNMIL Monrovia stellt die Bundesregierung sicher, dass dieser
wichtige Stabilitätsfaktor weiter funktionieren kann. Das deutsche Ebola-
Behandlungszentrum wurde in einem Pilotprojekt in eine SITTU umgewandelt.
Es bietet nun Ebola-Triage und ebolafreie Behandlung von im Zuge der Ebola-
Epidemie unbehandelt gebliebenen, schweren Infektionskrankheiten wie Lassa
und Malaria an. Damit kann eine gravierende Lücke in der liberianischen
Gesundheitsversorgung geschlossen werden.
3. Gibt es aufgrund der divergierenden Entwicklungen (u. a. unterschiedliche
geografische Verteilung der Fallzahlen sowie das uneinheitliche Absinken
der Fallzahlen in den drei betroffenen Ländern) seitens der
Bundesregierung verschiedene gesundheits- und entwicklungspolitische Strategien für
die einzelnen betroffenen Länder Liberia, Guinea und Sierra Leone?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
Die strategische Ausrichtung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit
den drei von Ebola am stärksten betroffenen Ländern beruht auf entsprechenden
Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der jeweiligen
Partnerregierung. Grundlage hierfür sind neben dem jeweiligen spezifischen Bedarf in jedem
der Länder die politischen Prioritäten der Partnerregierungen.
Die laufenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben auf
die Herausforderung durch Ebola kurzfristig reagiert und sind zum Teil
erheblich angepasst worden. Mittel- bis langfristig hält das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die in der Vergangenheit
gewählten Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Guinea,
Liberia und Sierra Leone, ergänzt um ebolaspezifische Maßnahmen (z. B.
Prävention, Stärkung von Gesundheitseinrichtungen), auch im Angesicht der
veränderten Lage in den Ländern für relevant: In Guinea werden soziale Grunddienste
gestärkt (Bildung, Gesundheit), in Liberia soziale und wirtschaftliche (Verkehrs-)
Infrastruktur, und in Sierra Leone liegt der Fokus auf
Jugendbeschäftigungsförderung.
Im Hinblick auf die Unterstützung der drei Länder bei der Bewältigung der
sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Ebola-Krise ist ein zwischen den
bilateralen und multilateralen Gebern und den Partnerregierungen abgestimmter,
multisektoraler Ansatz erforderlich. In diesem – jetzt mit der EU-Konferenz am
3. März 2015 in Brüssel beginnenden – Prozess wird Deutschland anbieten, die
Zusammenarbeit in den bestehenden Schwerpunkten fortzusetzen.
Die entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe (ESÜH)
orientiert sich ebenfalls eng an den gemeldeten Bedarfen der Regierungen und
Implementierungspartner. Viele ESÜH-Vorhaben zielen auf die Ernährungssicherheit
der Bevölkerung ab. Nach der Bundesregierung vorliegenden Angaben ist die
Ernährungslage vor allem noch in nördlichen und östlichen Gebieten Sierra
Drucksache 18/4171 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLeones instabil. Entsprechend werden die Maßnahmen der Träger dahingehend
geprüft.
4. Bewertet die Bundesregierung die geplanten 31 Mio. Euro für das laufende
Haushaltsjahr 2015 für den Kampf gegen Ebola als ausreichend?
Gibt es Pläne, die Mittel aufzustocken?
Die Bundesregierung wird im Haushaltsjahr 2015 deutlich mehr als 31 Mio.
Euro für den Kampf gegen Ebola einsetzen:
Das Auswärtige Amt stellt Mittel in Höhe von 33 Mio. Euro für humanitäre
Projekte zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden bewährte, bereits im Jahr 2014
begonnene Projekte im Kampf gegen Ebola fortgeführt und der sich
verändernden Lage angepasst. So wird der deutschen Welthungerhilfe ermöglicht,
weiterhin unter Quarantäne stehende Haushalte mit Nahrungsmitteln zu versorgen.
Das Technische Hilfswerk kann weiterhin logistische Grundlagen für den
Kampf gegen Ebola stellen, das Deutsche Rote Kreuz Patienten behandeln und
Präventionskampagnen durchführen.
Aus überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus dem Jahr 2014
resultieren Barmittel in Höhe von 24,7 Mio. Euro für die Ebola-Bekämpfung.
Darüber hinaus hat es überwiegend im Rahmen seiner laufenden bilateralen
Kooperation mit den betroffenen Ländern im Jahr 2014 Maßnahmen zur Ebola-
Bekämpfung im Wert von insgesamt rund 44 Mio. Euro in Auftrag gegeben, die
auch im Jahr 2015 noch umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt dem Robert Koch-Institut bis 2016
Mittel in Höhe von 2,22 Mio. Euro für die Durchführung von
Trainingsprogrammen für medizinisches Personal in den Anrainerstaaten der hauptbetroffenen
Länder zu Verfügung.
Abhängig von der weiteren Entwicklung vor Ort ist eine Erhöhung der
finanziellen Mittel der Bundesregierung im Kampf gegen Ebola möglich.
5. Wie viel Material ist bisher durch die Bundeswehr zu Hilfszwecken im
Rahmen der Ebola-Hilfe transportiert worden?
Die Bundeswehr hat seit dem Beginn der Luftbrücke in der Krisenregion am
3. Oktober 2014 auf 278 Flügen mehr als 650 Tonnen humanitäres Material
transportiert. Ergänzend hat die Bundeswehr bislang 16 Lufttransporte von
Deutschland in die Krisenregion durchgeführt und dabei mehr als 165 Tonnen
Material zur humanitären Hilfe verbracht.
6. Sind die Kapazitäten des Lufttransports von Hilfsgütern durch die
Bundeswehr ausgelastet, und wenn nein, warum nicht?
Sämtliche Hilfstransporte der Bundeswehr in der Krisenregion wurden durch
das Hauptquartier von UNMEER koordiniert. Es bestand eine große Nachfrage
nach den Transportkapazitäten der Bundeswehr. Alle Bitten seitens UNMEER
um Transporte in die Hauptstädte der Ebola-Krisenstaaten konnten durch die
Bundeswehr erfüllt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4171 7. Sind Probleme im Rahmen dieses Lufttransports aufgetreten, und wenn ja,
welche?
Die Durchführung des taktischen Lufttransportes in der Krisenregion verlief
unter den gegebenen Rahmenbedingungen problemlos.
8. Mussten Anfragen seitens der VN-Mission UNMEER zur Deckung des
Bedarfs an Lufttransportkapazitäten negativ beantwortet werden, und
wenn ja, warum?
Alle Anfragen für Lufttransporte innerhalb der Krisenregion konnten – gemäß
den mit dem Hauptquartier von UNMEER getroffenen Verfahrensabsprachen
und den technischen Parametern der C-160 TRANSALL – positiv beantwortet
werden.
9. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Ausweiterung der
Kapazitäten des Lufttransports von Hilfsgütern?
Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Bedarf für eine Ausweitung der
Lufttransportkapazitäten.
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch ländliche,
abgelegene Regionen mittels Lufttransport durch die Bundeswehr mit
Hilfsgütern zu versorgen?
Für eine Versorgung ländlicher, abgelegener Regionen mit Lufttransporten liegt
der Bundeswehr derzeit keine Anfrage von UNMEER vor.
Der Einsatz der C-160 in ländlichen Regionen liegt außerhalb des aktuellen
Auftrages und müsste im Einzelfall nach Bewertung der Risiken sowie der
Nutzbarkeit der Flugplätze gesondert entschieden werden.
Freiwillige Helferinnen und Helfer und ihre soziale Absicherung
11. Wie viele freiwillige Helferinnen und Helfer aus Deutschland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher in den von Ebola betroffenen
Gebieten im Einsatz (bitte nach Berufsgruppen und Entsendungsorganisation
aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr hat bisher 63 Soldatinnen und Soldaten sowie zwei zivile
Angehörige der Bundeswehr als freiwillige Helfer eingesetzt:
– 14 Soldatinnen und Soldaten als Ärzte,
– 21 Soldatinnen und Soldaten und einen zivilen Angehörigen der Bundeswehr
als Krankenpfleger(in) bzw. Rettungsassistent(in),
– drei Soldatinnen und Soldaten als Desinfektor(in),
– 17 Soldatinnen und Soldaten und einen zivilen Angehörigen der Bundeswehr
als Techniker(in) und Logistiker(in),
– vier Soldatinnen und Soldaten als Stabsdienstbearbeiter,
– vier Soldatinnen und Soldaten als militärische Pressevertreter und
– einen zivilen Angehörigen der Bundeswehr als Truppenpsychologen.
Das Deutsche Rote Kreuz wird nach seiner aktuellen Einsatzplanung bis Ende
April 2015 insgesamt 84 Freiwillige in Liberia eingesetzt haben:
Drucksache 18/4171 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– 45 im Bereich Gesundheit,
– 18 im Bereich Technik,
– acht im Bereich Hygiene,
– 13 im Management.
In Sierra Leone werden 13 Freiwillige des Roten Kreuzes zum Einsatz
gekommen sein:
– acht im Bereich Gesundheit,
– drei im Bereich Technik,
– zwei im Bereich Hygiene.
12. Plant die Bundesregierung darüber hinaus, weitere freiwillige Helferinnen
und Helfer in die betroffenen Gebiete zu entsenden, um den von „Ärzte
ohne Grenzen“ beklagten, zum Teil immer noch bestehenden ungedeckten
Bedarf an ausgebildeten Personal zu reduzieren?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, zusätzliche Freiwillige zu entsenden.
In der derzeitigen epidemiologischen Situation sind nicht zusätzliche
Behandlungskapazitäten, sondern ist vielmehr eine Stärkung der
Kontaktnachverfolgung und der Prävention erforderlich. Es ist nun vorrangig, die Kontakte von
Ebola-Infizierten zu verfolgen und so die Infektionskette zu durchbrechen. Die
dafür notwendige kulturelle Sensibilität und soziale Einbindung besitzen v. a.
lokale Kräfte, die die Bundesregierung im Rahmen von Projekten der
Welthungerhilfe oder der Rotkreuz-Organisationen unterstützt.
13. Inwieweit wird die Bundesregierung der Forderung der Vereinten Nation
nachkommen, mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
beispielsweise vom Bernhard-Nocht-Institut sowie vom Robert Koch-Institut, in
die betroffenen Gebiete zu entsenden?
Das Robert Koch- und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin sind
sofort nach Bekanntwerden des Ausbruchsgeschehens der Bitte um Unterstützung
nachgekommen. Die Institute haben seit April 2014 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler nach Westafrika entsandt. Die Institute sind bereit, diese
Unterstützung auch in Zukunft im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten zu leisten.
14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die berufliche Freistellung für
die ehrenamtlichen DRK-Helferinnen und DRK-Helfer im Rahmen des
humanitären Hilfseinsatzes geregelt?
Die Helferinnen und Helfer des DRK werden i. d. R. vom Arbeitgeber für den
Einsatz freigestellt, die Lohnzahlung erfolgt weiterhin durch den Arbeitgeber.
Diese Kosten werden dem Arbeitgeber durch das DRK erstattet. Zusätzlich
erhalten die DRK-Helferinnen und -Helfer ein Tagegeld nach dem
Bundesreisekostengesetz.
15. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale
Absicherung (wie private Lebensversicherung, Einsatzentschädigung und
Arbeitsplatzsicherung) der zivilen freiwilligen DRK-Helferinnen und
DRK-Helfer im Infektions- oder Sterbefall, und gibt es Unterschiede zu
der sozialen Absicherung von den Bundeswehrsoldatinnen und Bundes-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4171wehrsoldaten hinsichtlich versorgungsrechtlicher und finanzieller
Aspekte?
Für die Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes besteht eine
soziale Absicherung, die eine Kranken-, Risikolebens-, Unfall- und
Arbeitsunfähigkeitsversicherung umfasst.
16. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachsorge sowohl
für die freiwilligen DRK-Helferinnen und DRK-Helfer als auch die
Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten geregelt?
Die psychosoziale Fürsorge für die Freiwilligen von DRK und Bundeswehr ist
mehrstufig und beinhaltet die Betreuung vor, während und nach dem Einsatz.
Für die Einsatzkräfte stehen geschulte Ansprechpartner zur Verfügung. Im
Anschluss an den Einsatz wird ein dreiwöchiges Nachsorgekonzept angeboten.
17. Wie viele freiwillige Soldatinnen und Soldaten sowie sogenannte
Unterstützungssoldatinnen und Unterstützungssoldaten (die, nach Angaben des
Bundesministeriums der Verteidigung, unter anderem die medizinische
Versorgung der freiwilligen Ebola-Helfer sicherstellen sollen und für die
das Prinzip der Freiwilligkeit nicht gelten solle, vgl.
www.tagesspiegel.de
vom 3. Dezember 2014 „Bundeswehr schickt nicht nur Freiwillige“) sind
bisher im Einsatz (bitte nach Einsatzbereichen unterteilen)?
Die Bundeswehr hat bisher für die Unterstützung des freiwilligen Hilfspersonals
17 Soldatinnen und Soldaten sowie einen zivilen Angehörigen der Bundeswehr
eingesetzt. Die Einsatzbereiche unterteilen sich wie folgt:
– sieben Ärzte, davon fünf als Leiter Unterstützungselement für das Deutsche
Rote Kreuz und zwei als Leiter eines Beweglichen Arzttrupps,
– ein ziviler Angehöriger der Bundeswehr als Psychologe im Stab des
Deutschen Humanitären Hilfskontingentes,
– vier Soldatinnen und Soldaten als Rettungsassistent(in),
– vier Soldatinnen und Soldaten als Pressefachleute,
– zwei Soldatinnen und Soldaten als Stabsdienstbearbeiter.
Bezüglich der freiwilligen Soldatinnen und Soldaten wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
18. Warum gilt nach Einschätzung der Bundesregierung das Prinzip der
Freiwilligkeit bei den sogenannten Unterstützungssoldatinnen und
Unterstützungssoldaten nicht?
Direkt in der Ebola-Behandlung eingesetztes Personal wird unmittelbar mit
Leid, Krankheit und Tod konfrontiert. Es unterliegt einer besonderen
psychischen sowie physischen (Arbeit unter Vollschutz) Belastung. Bei diesem
Personal wird gemäß der Weisung der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula
von der Leyen, wie auch beim Deutschen Roten Kreuz ausschließlich auf
Freiwilligkeit gesetzt.
Soldatinnen und Soldaten hingegen, die nicht direkt in der Ebola-Behandlung
zum Einsatz kommen, werden in etablierten Verfahren aus dem Gesamtpersonal
der Bundeswehr ausgewählt.
Drucksache 18/4171 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Entsendung der
Unterstützungssoldatinnen und Unterstützungssoldaten im Widerspruch zu der
Aussage der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der
Leyen, vom 22. September 2014 steht, dass ausschließlich sich freiwillig
meldende militärische und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundeswehr für einen humanitären Einsatz in den Ebola-Gebieten
entsandt werden sollen?
Falls nein, wie begründet sie das?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Der Aufruf zur freiwilligen
Meldung, der durch die Bundesministerin der Verteidigung im
„Morgenmagazin“ der ARD am 22. September 2014 angekündigt und mit einem Tagesbefehl
am selben Tag umgesetzt wurde, bezieht sich explizit auf Personal für den
Betrieb einer Krankenstation.
20. Inwieweit war die Ankündigung der Bundesverteidigungsministerin
Dr. Ursula von der Leyen im „Morgenmagazin der ARD“ am 22.
September 2014, einen Aufruf an die Freiwilligen der Bundeswehr zu richten, mit
dem Krisenstab des Auswärtigen Amtes abgestimmt?
Die Ankündigung der Bundesministerin der Verteidigung vom 22. September
2014 erfolgte auf der Grundlage des im Krisenstab der Bundesregierung am
19. September 2014 im Auswärtigen Amt abgestimmten Maßnahmenpakets der
Bundesregierung zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung der Ebola-
Epidemie.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Bewerbungs- und
Ausbildungsverfahren der freiwilligen Helferinnen und Helfer für den
humanitären Einsatz in den betroffenen Gebieten effektiver und effizienter
gestaltet worden wäre, wenn bereits vor dem Aufruf der
Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen sowie des Bundesministers für
Gesundheit Hermann Gröhe klare Qualifikationsanforderungen sowie
Freistellungsregelungen und eine klare Rückholgarantie existiert hätten?
Wenn nein, warum nicht?
Die Qualifikationsanforderungen waren zum Zeitpunkt des Aufrufes bekannt.
Auf dieser Grundlage haben Bundeswehr und DRK zügig und mit der gebotenen
Sorgfalt geeignetes Hilfspersonal ausgewählt.
Die grundsätzlichen Qualifikationsanforderungen und Freistellungsregelungen
für Freiwillige im Ebola-Einsatz unterschieden sich nicht von denen in anderen
Katastrophenhilfeeinsätzen. Aufgrund der besonderen Risiken und Belastungen
des Einsatzes im direkten Kontakt mit Ebola-Patienten wurde jedoch besonderer
Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Helferinnen und Helfer
gelegt. Das Ausbildungskonzept der Helfer wurde an die neuartige
Einsatzsituation angepasst und in enger Abstimmung mit der Internationalen Föderation der
Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) sowie in Zusammenarbeit
mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Ärzte ohne Grenzen (MSF)
festgelegt. Bereits am 22. September 2014 war eine Erkundungsmission in das
Einsatzgebiet entsandt worden, um sich ein Bild der Lage vor Ort zu machen
und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für Auswahl und Ausbildung
des Personals zu ziehen.
Fragen zur persönlichen Absicherung der Einsatzkräfte wurden in einem engen
Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung sowie mit allen beteiligten
Organisationen zeitnah geklärt. Eine klare Rückholgarantie wurde bereits mit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4171dem Tagesbefehl der Bundesministerin der Verteidigung vom 22. September
2014 gegeben.
Ergänzende Hilfen
22. Inwieweit beteiligt sich die Bundesregierung am (Wieder-)Aufbau
regulärer Gesundheitsversorgung in den Krisenländern, und welche konkreten
Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um die
Basisgesundheitsversorgung, wie den Zugang zu medizinischen Behandlungen,
Medikamenten und Impfungen sowie SRGR-Diensten (sexuelle und
reproduktive Gesundheit und Rechte – SRGR), wie Aufklärungsarbeit,
Familienplanung, Schwangerschaftsvorsorge, Geburtshilfe etc., in diesen
Ländern zukünftig sicherzustellen?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die guineische
Regierung seit den 1980er-Jahren im Gesundheitsbereich. Seit 2014 befindet sich das
aktuelle Programm „Reproduktive Gesundheit und Familiengesundheit“ in
Umsetzung. Die Unterstützung des guineischen Gesundheitssektors im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ist in Reaktion auf die Ebola-Krise angepasst und
noch einmal ausgeweitet worden. In Sierra Leone befindet sich ein Vorhaben zur
HIV-/Aids-Prävention und zur Stärkung der Frauenrechte in Umsetzung.
Daneben wird sowohl in Liberia als auch in Sierra Leone jeweils ein Vorhaben zur
Stärkung gemeindebasierter Gesundheitsdienste und zur Absicherung des
Betriebs sowie der Rehabilitation von Gesundheitsstrukturen zeitnah begonnen
werden.
Auf regionaler Ebene werden die ECOWAS-Kommission und die West African
Health Organisation (WAHO) finanziell dabei unterstützt, langfristige,
strukturbildende Maßnahmen zur Pandemieprävention und zur Stärkung der
Gesundheitssysteme in den 15 ECOWAS-Mitgliedsländern insgesamt umzusetzen.
Ein mit Treuhandmitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in Liberia gefördertes Projekt der International
Planned Parenthood Federation (IPPF) zur Förderung integrierter
Dienstleistungen für sexuelle und reproduktive Gesundheit für gefährdete Mädchen und
Menschen mit Behinderung wurde um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert und um
Maßnahmen der Ebola-Bekämpfung und zugunsten von Ebola-Waisen ergänzt.
23. Inwieweit beteiligt sich die Bundesregierung an Präventions- bzw.
Aufklärungsarbeit der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten, und welche
weiteren langfristigen Maßnahmen sind geplant?
Ein Schwerpunkt der aus Mitteln der humanitären Hilfe geförderten Projekte
liegt auf der Präventions- und Aufklärungsarbeit in den betroffenen Ländern und
benachbarten Staaten (sog. Risikoländern). Mit Mitteln des Auswärtigen Amts
bilden die Nichtregierungsorganisationen Humedica, HELP, Plan International,
Ärzte ohne Grenzen oder arche noVa lokale Informationsteams aus, richten
Informationshotlines ein und nutzen Massenmedien für Aufklärungs- und
Präventionskampagnen. Auch im Rahmen der Ebola-Maßnahmen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in den betroffenen
Ländern und den Anrainerstaaten sind Prävention und Aufklärung wesentliche
Bestandteile.
Zudem wird bezüglich langfristiger Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen
auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Drucksache 18/4171 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die
zunehmende Zahl von Waisenkindern aufgrund der Ebola-Seuche in den
betroffenen Ländern?
Aus Mitteln der humanitären Hilfe werden in allen drei betroffenen Ländern
Projekte durchgeführt, deren Fokus auf der Betreuung von Waisenkindern liegt.
Die Projekte werden durch SOS Kinderdörfer, Save the Children sowie Plan
International implementiert.
Die Bundesregierung fördert zudem im Rahmen der entwicklungsorientierten
Not- und Übergangshilfe ein regionales Hilfsprogramm von UNICEF, dessen
Ziel es ist, Waisenkinder zu erfassen, zu betreuen und ihre Aufnahme in neue
Kernfamilien sicherzustellen.
25. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kinder- und
Müttersterblichkeitsrate aufgrund mangelnder Schwangerschaftsvorsorge
und Nachsorge sowie fehlender Geburtshilfe entwickelt, und welche
konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um die
Versorgung insbesondere von Kindern und Frauen zu verbessern?
Genaue Zahlen über die Entwicklung der Kinder- und Müttersterblichkeitsrate
liegen der Bundesregierung nicht vor, allerdings ist von negativen Folgen der
Ebola-Epidemie auszugehen.
Die Bundesregierung unterstützt durch Triage, Ausstattungs- und
Ausbildungshilfe das John-F.-Kennedy-Krankenhaus in Monrovia. Dadurch werden auch die
Versorgung von Kindern und Frauen verbessert und das Vertrauen der
Bevölkerung in die dortige Schwangerschaftsvor- und Nachsorge sowie Geburtshilfe
und Kinderheilkunde gestärkt.
Die in der Antwort zu Frage 22 dargestellten langfristigen Maßnahmen zur
Stärkung der Gesundheitssysteme sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, auch
vulnerablen Gruppen und damit (Klein-)Kindern und Müttern besondere
Unterstützung zukommen zu lassen.
26. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Morbiditäts-
und Mortalitätsraten von Malaria, HIV/Aids, Tuberkulose und Lassafieber
seit Ausbruch der Ebola-Epidemie in den betroffenen Ländern entwickelt,
und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
eingeleitet, um die Prävention und Behandlung dieser vernachlässigten und
armutsbezogenen Krankheiten zu verbessern?
Der Bundesregierung liegen noch keine genauen Erkenntnisse über die
Entwicklung der Morbiditäts- und Mortalitätsraten von Malaria, HIV/Aids,
Tuberkulose und Lassafieber seit Ausbruch der Ebola-Epidemie vor. Es muss
allerdings von einem deutlichen Anstieg ausgegangen werden, da die
Gesundheitssysteme in den betroffenen Ländern massiv beeinträchtigt sind.
Das deutsche Ebola-Behandlungszentrum wurde in einem Pilotprojekt in eine
SITTU umgewandelt. Es bietet nun Ebola-Triage und ebolafreie Behandlung
von im Zuge der Ebola-Epidemie vielfach unbehandelt gebliebenen, schweren
Infektionskrankheiten wie Lassa und Malaria an. Damit kann eine gravierende
Lücke in der liberianischen Gesundheitsversorgung geschlossen werden.
Die Bundesregierung ist einer der größten Geber des Globalen Fonds zur
Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria. Der Globale Fonds hat auf die
Ebola-Epidemie mit einer schnellen Umprogrammierung seiner Unterstützung
in den drei Ländern sowie mit der erstmaligen Inanspruchnahme seines neuen
Nothilfe-Fonds (Emergency Fund, EF) reagiert. Die Umprogrammierungen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4171haben das Ziel, die essentielle HIV-, Tuberkulose- und Malaria-Behandlung
aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ungenutzte Ressourcen für die Milderung
der Ebola-Epidemie einzusetzen (z. B. Personal, mobile Kliniken). Über den EF
wurden für Liberia 1,6 Mio. US-Dollar zur Beschaffung von 448 084
Moskitonetzen bereitgestellt und im November 2014 eine Verteilungskampagne von
Moskitonetzen unter schwierigen Umständen ermöglicht.
27. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Behandlungszentrum in
Monrovia auch für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit
Malaria, HIV/Aids, Tuberkulose, Lassafieber und auch für die
Geburtshilfe zur Verfügung stehen sollte, und ab wann rechnet die
Bundesregierung mit dieser Aufgabenerweiterung, bzw. wie viele Patientinnen und
Patienten werden derzeit versorgt?
Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde das Behandlungszentrum in Monrovia in
eine SITTU umgewandelt. Aufgenommen werden Patienten, die auf Ebola
hindeutende Symptome zeigen. Im Falle einer Ebola-Erkrankung werden die
Patienten an eine ETU überwiesen. Patienten mit anderen Infektionskrankheiten
wie Malaria, Lungenentzündung, Durchfall, Masern und Meningitis werden in
der SITTU behandelt. Sie hat am 24. Januar 2015 den Betrieb aufgenommen und
wird schrittweise auf 20 Behandlungsbetten erweitert.
28. Sieht die Bundesregierung aufgrund der anhaltenden Ebola-Epidemie
einen Grund, die öffentliche Forschung zu vernachlässigten und
armutsassoziierten Krankheiten auszubauen?
Die Bundesregierung hält weltweit verstärkte Investitionen in die Forschung zu
vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten für notwendig. Dabei sind
sowohl öffentliche als auch private Geldgeber gefordert.
a) Wie ist der aktuelle Stand der Evaluation der PDP-Förderung (Product
Development Partnerships) im Rahmen des Förderprogramms
„Vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten“, und wann werden
die Ergebnisse vorliegen?
Der Evaluationsbericht liegt der Bundesregierung seit Anfang Februar 2015 vor.
Er wird voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2015 veröffentlicht. Eine
direkte Information der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist vorgesehen.
b) Strebt die Bundesregierung ein neues Förderkonzept für
vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten an, und wenn ja, wann soll
dieses vorgelegt werden?
Die Bundesregierung hat mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung des
Förderkonzeptes für vernachlässigte und armutsassoziierte Erkrankungen von
2011 begonnen. Das neue Konzept wird voraussichtlich im Sommer/Herbst
2015 vorgelegt.
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine weitere
Ausschreibung der PDP-Förderung noch in der ersten Jahreshälfte 2015 erfolgen
muss, damit keine Lücke in der PDP-Förderung entsteht?
Im Vorfeld einer möglichen neuen Förderrunde ist absehbar, dass zahlreiche
Product Development Partnerships (sowohl gegenwärtig geförderte als auch
neue Bewerber) um die verfügbaren Fördermittel konkurrieren werden. Eine
unmittelbare Anschlussförderung ist für die jetzt geförderten PDP nicht garantiert.
Drucksache 18/4171 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Übrigen verfügen PDP über langfristige Finanzstrategien, die es
ermöglichen, potentielle Veränderungen auf Seiten der Geldgeber zu kompensieren.
d) In welchem finanziellen Umfang soll die nächste PDP-Förderphase
erfolgen?
e) Welche möglicherweise neuen Komponenten oder Zielstellungen plant
die Bundesregierung bei der nächsten PDP-Förderung?
Die Fragen 28d und 28e werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird nach Auswertung des
vorliegenden Evaluationsberichts über den Mittelumfang für eine mögliche nächste
PDP-Förderphase entscheiden.
f) Welche weiteren Forschungsförderungsinstrumente, jenseits der
Förderung von PDP, plant die Bundesregierung, um die Forschung
vernachlässigter und armutsassoziierter Krankheiten sowie den Zugang
und die Verfügbarkeit zu lebensnotwendigen Arzneimitteln zu
verbessern?
Die Forschungsförderung der Bundesregierung basiert auf dem Förderkonzept
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Forschung an
vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten. Zentrale Bestandteile des
Konzepts sind neben der PDP-Förderung die Unterstützung der European and
Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP), eine starke
nationale Forschung in diesem Bereich, insbesondere am Deutschen Zentrum für
Infektionsforschung (DZIF) und die Förderung von Forschungsnetzen für
Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika.
29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Auswirkungen der Ebola-Epidemie auf die Wirtschafts- und
Sozialsysteme der betroffenen Länder, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um einen Aufbau der Wirtschaftsstrukturen und
Sozialsysteme dort langfristig zu unterstützen bzw. aufzubauen?
Die negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaften der betroffenen Länder
sind erheblich. Die Wachstumsraten, die vor allem in Liberia und Sierra Leone
hoch waren, sind für das Jahr 2014 nach Weltbankschätzungen um vier bis acht
Prozentpunkte gesunken. Für das Jahr 2015 droht den Ländern eine Rezession.
Die Inflation ist gestiegen, ebenso die Arbeitslosigkeit. Lediglich die
Ernteeinbußen sind nicht so gravierend wie befürchtet ausgefallen. Formelle
Sozialsysteme waren in den betroffenen Ländern auch vor der Krise nur eingeschränkt
vorhanden.
Zu Stabilisierung der makroökonomischen Situation trägt die Bundesregierung
im Wesentlichen durch ihre anteiligen Beiträge zu den Programmen der EU, der
Weltbank und des IWF bei. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit leistet
in ausgewählten Sektoren (Guinea: Soziale Grunddienste; Liberia: Infrastruktur;
Sierra Leone: Jugendbeschäftigungsförderung) und Projektregionen ihren
Beitrag zur strukturellen Stärkung der lokalen Wirtschafts- und Sozialsysteme der
Partnerländer. Im Hinblick auf die Unterstützung der drei Länder bei der
Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Ebola-Krise ist ein zwischen
den bilateralen und multilateralen Gebern und den Partnerregierungen
abgestimmter, multisektoraler Ansatz erforderlich. In diesem – jetzt beginnenden –
Prozess wird Deutschland anbieten, die Zusammenarbeit in den bestehenden
Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit mit den drei Ländern
fortzusetzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4171Die ESÜH-Maßnahmen zielen vor allem auf die Wiederaufnahme der
landwirtschaftlichen Produktion und deren nachhaltige Stärkung. Ziel ist es,
Anpassungsstrategien der Bevölkerung für den nächsten möglichen Katastrophenfall
zu optimieren. Dafür sollen vor allem gemeindebasierte Spar- und
Kreditsysteme eingeführt werden, die es den Menschen ermöglichen sollen, vorschnelle
Verkäufe von Gütern wie Vieh zu vermeiden.
Im Falle der von der Bundesregierung unterstützten VN-Akteure UNICEF und
Welternährungsprogramm werden die gesammelten Erfahrungen in der
Abwicklung von Bargeld- und Gutscheinprogrammen ausgewertet, um nationale
Sozialsysteme weiter zu stärken.
Erste Lehren aus der Ebola-Epidemie
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die deutschen Hilfen für
die betroffenen Länder aufgrund des Mangels an einem effektiven
Krisenmanagements viel zu spät und schleppend angelaufen sind?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
zukünftig eine operative und ressortübergreifende Struktur der
Seuchenbekämpfung auf Bundesebene zu installieren, welchem
Bundesministerium wird dabei die Federführung zuteil, und welche zukünftige Rolle soll
dabei der derzeitige Ebola-Beauftragte übernehmen?
Ebola hat als Krise neuer Dimension die Staatengemeinschaft, auch die
Bundesregierung, überrascht. Die Bundesregierung führt parallel zu ihren operativen
Maßnahmen im Kampf gegen Ebola einen Lessons-learned-Prozess durch, bei
dem Erfahrungen aus der Ebola-Krise nutzbar gemacht werden sollen, um
effiziente und zielführende Hilfe künftig schneller anlaufen zu lassen und national
und international tragfähige Strukturen, Instrumente und Abläufe zur
effizienteren Früherkennung und Bewältigung ähnlicher internationaler Großkrisen zu
verankern.
31. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig ein verbessertes
globales Krisenmanagement, welches die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel am Rande der GAVI Impfallianz in Berlin am 27. Januar 2015
ankündigte, sowohl finanziell als auch personell aussehen und mit welchen
Kompetenzen und Zugehörigkeiten ausgestattet sein?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 27. Januar 2015 im Rahmen der
Konferenz der globalen Impfallianz Gavi eine Initiative für die Verbesserung
des internationalen Krisenmanagements im Gesundheitsbereich vorgestellt. Die
Initiative wird gemeinsam mit dem derzeitigen Vorsitzenden der
westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, dem ghanaischen Staatspräsidenten
John Dramani Mahama, und der Ministerpräsidentin des Königreichs
Norwegen, Erna Solberg, in die Vereinten Nationen eingebracht. ECOWAS schließt die
von der aktuellen Ebola-Epidemie besonders betroffenen Staaten Liberia, Sierra
Leone und Guinea ein.
Die Initiative zielt auf die Erstellung eines alle maßgeblichen Akteure im
internationalen Gesundheitskrisenmanagement umfassenden Konzepts zur
wirksamen Bekämpfung von Epidemien ab. Dieses Konzept sollte sich aus Sicht der
Bundesregierung insbesondere mit folgenden Punkten befassen:
● Aufstellung von schnell einsatzbereiten und in Krisengebiete verlegbaren
Kontingenten von Ärzten und medizinischem Personal;
Drucksache 18/4171 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Beschleunigung der Verbringung von medizinischem Material (u. a.
Feldhospitälern, mobilen Laboren, Schutzbekleidung) in die Krisengebiete;
● Einrichtung von Fonds zur Bereitstellung schnell abrufbarer finanzieller
Hilfsmittel;
● Anpassung der organisatorischen Strukturen der Vereinten Nationen an die
globalen Herausforderungen durch Epidemien;
● Stärkung der Basisgesundheitssysteme in besonders bedrohten Staaten;
● Schaffung von Anreizen zur Erforschung und Produktion von Medikamenten
und Impfstoffen gegen vernachlässigte Krankheiten.
32. Setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene weiterhin dafür
ein, den Vorschlag vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, zur Bekämpfung von Seuchen wie Ebola eine internationale
Weißhelm-Truppe aufzubauen (
www.mdr.de vom 20. Oktober 2014
„Weißhelm-Truppe gegen Ebola“), voranzutreiben?
Wenn ja, wer ist mit der Umsetzung dieser Pläne beauftragt, und gibt es
konkrete Pläne, wie eine solche Eingreifgruppe ausgestaltet und finanziert
werden soll?
Wenn nein, warum nicht?
Bei der EU-Weißhelm-Initiative des Bundesministers des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, geht es darum, die bestehenden Instrumente des
EU-Katastrophenschutzmechanismus umzusetzen. Die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union können die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten
eines Poolings im Rahmen der geltenden EU-Katastrophenschutzgesetzgebung
(Beschluss Nr. 1313/2013) nutzen, konkret über die Bereitstellung von
Experten, Ausrüstung, Transportmitteln oder Einsatzmodulen, die die Mitgliedstaaten
beim Emergency Response Coordination Centre (ERCC) für den so genannten
freiwilligen Pool der Europäischen Kommission registrieren und dann freiwillig
bereithalten.
Die Finanzierung des Ressourcenpools erfolgt teils durch die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, die einschlägige Einsatzmittel und Experten in den
Pool einstellen, teils durch die Europäische Union, die u. a. die Kosten für die
Entsendung von einzelnen Experten sowie einen Großteil der Kosten für den
Transport von Einsatzteams und -ausrüstung in das Katastrophen- bzw.
Krisengebiet übernehmen kann.
Die Bundesregierung strebt darüber hinaus ein umfassendes Review des
internationalen Krisenmanagements und der internationalen Krisenprävention im
Gesundheitsbereich durch die Vereinten Nationen an, zu dem auch die
Aufstellung von schnell einsatzbereiten und in Krisengebiete verlegbaren Kontingenten
von Ärzten und medizinischem Personal gehört.
33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Koordinierung der Hilfsmaßnahmen auf europäischer Ebene,
insbesondere zwischen dem Emergency Response Coordination Centre
(ERCC), dem Health Security Committee (HSC) und den einzelnen
Mitgliedstaaten?
Die Bundesregierung arbeitet bei der Ebola-Bekämpfung sehr eng mit der
Europäischen Kommission zusammen. Die Europäische Kommission nimmt
ihre Rolle als Mittler zwischen den VN-Strukturen und den Koordinatoren auf
Mitgliedstaatenebene sehr aktiv wahr und sorgt für einen intensiven
Kommunikationsfluss über ihre Maßnahmen und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4171insbesondere über die regelmäßigen Koordinierungsbesprechungen des ERCC
und des HSC, an denen die Bundesregierung aktiv teilnimmt.
34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine
fehlende solide Grundfinanzierung sowie jahrelang zu geringe freiwillige
Beiträge an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) maßgebliche Gründe
für die verspätete und schleppende internationale Hilfe für die betroffenen
westafrikanischen Ländern waren?
a) Inwieweit wird die Bundesregierung als Erfahrung aus der
internationalen Gesundheitskatastrophe die Verteilung von zweckgebundenen
Mitteln sowie höhere Regelbeiträge der einzelnen Staaten an die WHO
überdenken?
b) Welche zusätzlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Ebola-Epidemie, die letztendlich auch in die Reform der WHO
Eingang finden müssen?
c) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung,
damit der laufende Reformprozess der WHO beschleunigt wird und die
WHO zu einer transparenteren, unabhängigeren und arbeitsfähigeren
Instanz aufgebaut werden kann?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller nicht.
Sie beteiligt sich aktiv an den Diskussionen der WHO-Mitgliedstaaten zur
Verbesserung der Haushaltsaufstellung der WHO. Bereits im Rahmen der
Exekutivratssitzung der WHO im Januar 2015 setzte sich Deutschland gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union dafür ein, im Haushalt der WHO
Umschichtungen zugunsten des Bereichs Katastrophenhilfe vorzunehmen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Schaffung einer
WHO-internen schnellen Eingreiftruppe für Gesundheitskatastrophen sowie die
institutionelle Stärkung der WHO im Bereich Katastrophenhilfe.
Im Rahmen der Reaktion der WHO auf den Ebola-Ausbruch wurde die WHO
mehrfach aufgrund der fehlenden Abstimmung zwischen der Genfer Zentrale,
dem WHO-Regionalbüro der afrikanischen Region in Brazzaville sowie den
WHO-Länderbüros der drei zentral betroffenen Länder kritisiert. Die
Bundesregierung setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der
Abstimmungsmechanismen zwischen den drei Ebenen der WHO mit dem Ziel der Stärkung der
Durchgriffsrechte der WHO-Generaldirektion ein. Vor diesem Hintergrund
unterstützte die Bundesregierung auch den Vorschlag, den temporären Posten eines
WHO-Sonderbeauftragten für Ebola mit unmittelbaren Durchgriffs- und
Weisungsrechten auf Ebene der Genfer Zentrale, der Regional- und der Länderbüros
zu schaffen.
Die Reform der WHO bleibt eine Priorität der Bundesregierung. Ziel ist es, die
WHO an die neuen Herausforderungen anzupassen und sie als leistungsfähige,
transparente, effiziente und verantwortungsvoll handelnde internationale
Organisation im Zusammenspiel mit den anderen globalen Akteuren im
Gesundheitsbereich zu stärken. Entscheidend ist dabei eine klare Fokussierung der WHO auf
ihre Kernaufgaben, die Verbesserung der internen Abstimmungsmechanismen
sowie die Stärkung der Verwaltungsgremien der WHO.
Der Ebola-Ausbruch wird von vielen als „Stress-Test“ für die
Handlungsfähigkeit und Effizienz der WHO gesehen, denn er offenbart, in welchen Bereichen
weitere gemeinsame Anstrengungen der WHO-Mitgliedstaaten unternommen
werden müssen, um die WHO nachhaltig zu stärken.
Drucksache 18/4171 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUm die laufende WHO-Reform auch vor dem Hintergrund der Lehren aus der
Ebola-Krise zu beschleunigen, hat der WHO-Exekutivrat im Januar 2015 mit
deutscher Unterstützung beschlossen, eine Reform-Arbeitsgruppe u. a. zur
Verbesserung der Abstimmungsmechanismen zwischen den drei Ebenen der WHO
einzusetzen. Die Bundesregierung wird diesen Prozess eng begleiten und sich
auch weiterhin aktiv für eine Stärkung der WHO einsetzen.
35. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, den internationalen Einsatz in
Westafrika auf dem kommenden G7-Gipfel zu evaluieren?
Wenn ja, wie sieht der Prozess der Evaluierung aus, und gibt es bereits
Vorgespräche mit den anderen G7-Ländern?
Wenn nein, warum nicht?
36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem G7-Gipfel bei der
Bekämpfung von Ebola bei, und gibt es bereits Pläne, gemeinsam mit den
anderen G7-Ländern, konkrete Maßnahmen einzuleiten, um zukünftig eine
bessere und schnellere Reaktion auf weltweite Krisen dieser Art zu
gewährleisten?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bekämpfung der Ebola-Krise und der Umgang mit zukünftigen ähnlichen
Krisen ist für die G7 ein wichtiger Punkt der Gesundheitsagenda. Die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wird dazu die in der Antwort zu Frage 31
dargestellte Initiative den G7-Partnern vorstellen und um Unterstützung werben. Auf
dem Gipfel am 7./8. Juni 2015 werden sich die Staats- und Regierungschefs mit
der Thematik befassen. Die persönlichen Beauftragten der Staats- und
Regierungschefs für die G7-Gipfel (Sherpas) sind dazu in der Vorbereitung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]