Haftbedingungen und Willkür im russischen Strafvollzug
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Januar 2007 saßen in Russland 871 000 Menschen in Haft. Damit hat Russland nach den USA die weltweit höchste Haftquote mit 611 Gefangenen pro 100 000 Einwohner. Die Tendenz, auch wegen kleinster Vergehen Haftstrafen zu verhängen, führt zu einer permanenten Überbelegung russischer Gefängnisse, vor allem in der Moskauer Region.
Die Haftbedingungen in Russland stellen ein großes Problem dar. 36 Prozent der Beschwerden, die der Menschenrechtsbeauftragte Vladimir Lukin erhält, richten sich gegen Missstände im Strafvollzug. Zwar haben Sanierungen, mehr staatliche Kontrolle und das Inkrafttreten einer neuen Strafprozessordnung zu einigen Verbesserungen und vorübergehend auch zu einem Rückgang der Zahl der Inhaftierten geführt. Trotzdem bleiben die Haftbedingungen in Russlands Gefängnissen schlecht. Das gilt besonders für die Polizeihaft und die Untersuchungshaftanstalten.
Neben extremer Beengung, Lichtmangel, kargem Essen, desolater medizinischer Versorgung und schlechten sanitären Standards kommt es nach wie vor zu Folterungen und Misshandlungen durch Ordnungskräfte, vor allem in der Polizeihaft, die meist die Erpressung eines Geständnisses zum Ziel haben. Russische Nichtregierungsorganisationen dokumentierten allein im Jahr 2005 114 Fälle von Folterungen (ohne Nordkaukasus). Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, auch weil Gefangene aus begründeter Angst vor weiteren Repressalien Misshandlungen nicht melden. Begünstigt werden diese Zustände durch unzureichende Strafverfolgung, im Jahr 2005 wurden laut Amnesty International von den 114 Fällen nur 33 strafrechtlich verfolgt. Auch Vergewaltigungen gehören zum Gefängnisalltag, wobei das Wachpersonal in der Regel nicht eingreift. Besonders dramatisch sind die Haftbedingungen im Nordkaukasus, vor allem in Tschetschenien. Dort werden Menschen an unbekannten Orten festgehalten und sind völlig Folter und Willkür ausgesetzt. Human Rights Watch dokumentierte in Tschetschenien 115 Fälle von Folter zwischen Juni 2004 und September 2006, aber nur einen Fall von Strafverfolgung. In diesem Zusammenhang gibt auch zu denken, dass die russische Regierung im Oktober 2006 das Mandat des UN-Sonderbeauftragten für Folter ablehnte, der unangekündigt Gefängnisse im Nordkaukasus besuchen wollte. Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hatte in der Vergangenheit nicht zu allen Haftanstalten im Nordkaukasus Zugang.
Russland hat sowohl das „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom Dezember 1984 als auch die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von 1987 unterzeichnet und ratifiziert und ist an deren Standards gebunden.
Schon mehrfach wurde Russland vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen seiner Missstände im Strafvollzug verurteilt.
Als Mitglied des Europarats ist Russland auch an Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden, der das Recht auf einen fairen Prozess garantiert. Insbesondere bei einer Reihe von Prozessen wegen Preisgabe von Staatsgeheimnissen ist es nach Einschätzung des Berichterstatters der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Christos Pourgourides, zu gravierenden rechtsstaatlichen Verstößen gekommen. Aktuelle Beispiele sind die Fälle der zu 14- bis 15-jährigen Haftstrafen verurteilten Wissenschaftler Igor Sutjagin und Walentin Danilow sowie des Rechtsanwaltes Michail Trepaschkin. Auch in Prozessen gegen ehemalige Verantwortliche des Ölkonzerns Yukos stellte die Entschließung 1418 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Rechtsverstöße fest. Prominentestes Beispiel ist der wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilte Michail Chodorkowski, der seine Strafe im 5 000 km von Moskau entfernten Krasnokamensk absitzt. Unter Umständen hätte Michail Chodorkowski nach der Hälfte der Haftstrafe entlassen werden können. Allerdings hatte er bis Ende 2006 schon drei Disziplinarstrafen erhalten: zunächst wegen Besitzes unerlaubter Dokumente des Justizministeriums, anschließend wegen unerlaubten Teetrinkens und zuletzt wegen zweier Zitronen, die er unter Verstoß der Gefängnisordnung von einem Mithäftling erhalten hatte. Die erste Disziplinarstrafe war vom Gericht bereits als unrechtmäßig befunden worden. Zudem wurde am 5. Februar 2007 gegen ihn eine neue Anklage der Staatsanwaltschaft in Tschita wegen angeblichen Öldiebstahls und Geldwäsche erhoben, die eine weitaus längere Haftstrafe nach sich ziehen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, in dem voraussichtlich während ihrer EU-Ratspräsidentschaft neu zu verhandelnden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), Folter und die schlechten Haftbedingungen in Russland zu thematisieren und sich dafür einzusetzen, gewisse Mindeststandards, z. B. unabhängige Kontrollmechanismen und effektive Strafverfolgung der Täter festzuschreiben?
Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die russische Regierung dabei, ihr Strafvollzugssystem zu reformieren und auf internationale und europäische Standards anzuheben, zu deren Einhaltung Russland sich verpflichtet hat, und welche Ergebnisse gibt es bisher dabei?
Gibt es auf EU-Ebene Programme, die eine Unterstützung Russlands bei der Verbesserung von Haftbedingungen, der besseren Ausbildung von Ordnungskräften etc. zum Ziel haben, und wenn ja, wie werden deren Wirkungen evaluiert?
Inwieweit thematisiert die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung die mangelnde Unabhängigkeit der russischen Justiz, und inwieweit wird sie sich im Rahmen des gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für eine bessere Kooperation zwischen der EU und Russland im Justizbereich einsetzen?
Hat es bisher Maßnahmen im Rahmen der von der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, und ihrem Amtskollegen Wladimir Ustinow am 9. November 2006 getroffenen Zusammenarbeitvereinbarung gegeben, vor allem im Bereich Recht im Strafvollzug?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind dort durchgeführt worden?
b) Wenn nein, für wann sind erste Maßnahmen geplant, und wie sollen diese aussehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis vom aktuellen Stand des Gesetzentwurfs 11807-3 zur Einrichtung eines öffentlichen Kontrollmechanismus von Strafvollzugsanstalten, dessen zweite Lesung durch die Duma seit September 2003 immer wieder verschoben wurde?
Versucht die Bundesregierung bezüglich des im Juni 2006 in Kraft getretenen, von Russland bisher noch nicht unterschriebenen Fakultativprotokolls der UN-Anti-Folter-Konvention, das unabhängige nationale und internationale Kontrollmechanismen für alle Haftanstalten vorsieht, Einfluss auf die russische Regierung zu nehmen?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob von russischer Seite die bereits mehrfach ausgesprochene Empfehlung des UN-Anti-Folter-Komitees, die Staatsanwaltschaft unabhängiger und unparteiischer zu machen und die Zuständigkeit für die Strafverfolgung einerseits und die Kontrolle über deren Methoden und Untersuchung von Foltervorwürfen andererseits zu trennen, umgesetzt wird bzw. eine solche Umsetzung geplant ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT) von seinen 13 Berichten zu Russland und Tschetschenien bisher elf nicht veröffentlichen konnte, womit Russland als mittlerweile einziges Mitglied des Europarates extensiv von seinem Recht Gebrauch macht, seine Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Berichte zu verweigern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung des Mandats des UN-Sonderbeauftragten für Folter, Manfred Nowak, seitens der russischen Regierung hinsichtlich unangekündigter Gefängnisbesuche und Privatgesprächen mit Häftlingen, die zu einer Verschiebung der geplanten Reise in den Nordkaukasus auf unbestimmte Zeit führten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es vor allem in Tschetschenien, aber auch in Inguschetien und Nordossetien inoffizielle Gefängnisse gibt, die keiner Kontrolle unterstehen und in denen Menschen gefoltert und misshandelt werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen der russischen Regierung, die vom CPT und Menschenrechtsorganisationen als Ort besonders gravierender Misshandlungen eingestufte, dem Innenministerium unterstehende Haftanstalt ORB-2 in Grosny aufzulösen bzw. besserer Kontrolle und effektiver Strafverfolgung zu unterstellen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in Russland Polizisten anhand der Anzahl aufgeklärter Fälle befördert werden, im Hinblick auf die Anreize eines solchen Systems, Geständnisse durch Folter zu erzwingen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Strategie der russischen Regierung ein, dem Problem der Überbelegung von Untersuchungshaftanstalten (SIZO) dadurch entgegenzuwirken, dass bisher ca. 157 zusätzliche temporäre Untersuchungshaftanstalten eingerichtet wurden (PFIRSI), die jedoch wegen ihrer geographischen Abgelegenheit schwieriger zu kontrollieren und als „Folterzonen“ berüchtigt sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von Plänen der russischen Regierung, das auch vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof kritisierte Inhaftierungsverfahren dahingehend zu verändern, dass weniger Menschen unnötig inhaftiert werden, wie von offizieller Seite selbst zugegeben wird?
Sieht die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahl von mit HIV infizierten russischen Häftlingen von ca. 15 000 in 2001 auf ca. 36 000 in 2005 sowie Hinweisen auf Diskriminierung und mangelnde medizinische Versorgung dieser Häftlinge einen verstärkten Handlungsbedarf der russischen Regierung hinsichtlich Prävention von HIV/AIDS in der russischen Gesellschaft generell und Gefängnissen im Besonderen, und gibt es von europäischer Seite Unterstützung für dieses wachsende Problem?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass auch die neue russische Strafprozessordnung nicht das Recht eines Gefangenen auf eine unabhängige medizinische Untersuchung in Polizeihaft und Untersuchungshaft vorsieht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Zustand des Rechtsanwalts Michail Trepaschkin, dem laut Amnesty International in der offenen Strafkolonie IK 13 die erforderliche medizinische Versorgung für sein als lebensbedrohlich eingestuftes Asthma verwehrt wird, und wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der zuständigen Behörden, Michail Trepaschkin sei angemessen medizinisch versorgt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Christos Pourgourides kritisierten Verstöße gegen das Recht auf einen fairen Prozess bei Anklagen wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen gegen Igor Sutjagin, Walentin Danilow und Michail Trepaschkin?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Entschließung 1418), dass durch Gesetzesreformen von 2001 und 2002 russische Richter noch schlechter als zuvor vor staatlicher Einflussnahme geschützt sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verurteilung der Yukos-Angestellten Swetlana Bachmina zu sechseinhalb Jahren Haft unter dem Gesichtspunkt, dass sie bei einer Strafe von bis zu sechs Jahren als Mutter kleiner Kinder für eine Amnestie in Frage gekommen wäre?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Anwalts Juri Schmidt, dass die drei Disziplinarmaßnahmen gegen Michail Chodorkowski, von denen eine bereits vom Gericht für unrechtmäßig erklärt wurde, lediglich als Mittel dienen sollten, seine vorzeitige Entlassung wegen guter Führung zu verhindern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die russische Generalstaatsanwaltschaft zurzeit neue Vorwürfe gegen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew wegen Öldiebstahls im Wert von 23 Mrd. US-Dollar und Geldwäsche erhebt, die weitere Strafverfahren und damit voraussichtlich eine Verlängerung der Haft nach sich ziehen werden?