Planungen zur Autobahn 52
der Abgeordneten Kai Gehring, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bund beabsichtigt, die heutige Bundesstraße (B) 224 zwischen der Autobahn (A) 42 in Essen und der A 2 zu einer A 52 umzubauen, die im Endzustand offenbar eine zusätzliche Transitautobahn im westlichen Ruhrgebiet zwischen West- und Norddeutschland werden soll. Zurzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für ein Autobahndreieck A 52/A 2 auf dem Gebiet der Stadt Gladbeck („Mittelabschnitt“). Das im Jahr 2009 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt A 42 von Essen bis zur Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck („Südabschnitt“) wird nach der im Jahre 2011 durchgeführten Anhörung erkennbar nicht weiter betrieben, zumal es bislang ungeachtet des langen Zeitablaufs keinen Erörterungstermin gibt.
Der Rat der Stadt Gladbeck hat am 5. Februar 2015 beschlossen, sich gegen den Bau zur Wehr zu setzen und hat eine entsprechende Einwendung zur Vorlage im Planfeststellungsverfahren freigegeben. Wesentliches Argument ist die unklare Situation hinsichtlich des Südabschnitts bis Essen, insbesondere aber der beabsichtigte Bau des isolierten Dreiecks A 52/A 2 ohne eine gleichzeitige, planerische Lösung für die nördlich davon erforderliche Durchquerung der Gladbecker Innenstadt bis zur Anschlussstelle (AS) Gelsenkirchen Buer der A 52 („Nordabschnitt“).
Aufgrund von aus Sicht der Anfragenden nicht verbindlicher Signale verschiedener Politiker aus Bund und Land gehen die betroffenen Städte Gladbeck, Essen und Bottrop davon aus, dass der Bund bereit sein könnte, zeitgleich mit dem Bau des sogenannten Autobahndreiecks, eine Lösung für den angrenzenden Nordabschnitt in die Planung einzubringen, die Finanzierung zu sichern und den Bau zeitgleich durchführen zu lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Bestehen konkrete Absichten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, einen weiteren Abschnitt der B 224 (Gladbeck-Nordteil) in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen?
Wenn ja, besteht die Bereitschaft des Bundes, das Autobahndreieck A 52/A 2 so zu modifizieren, dass es mit dem Nordteil der Trasse nahtlos verbunden, kleiner als im Planfeststellungsantrag vorgesehen gestaltet und die gesamte Strecke aus einem Guss gebaut werden kann?
Wenn ja, welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf das laufende Planfeststellungsverfahren haben, und ist eine Rücknahme der aktuellen oder eine erneute Offenlegung der geänderten Pläne erforderlich?
Welche Bedeutung hat es für die Bundesregierung, dass der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Groschek, in einer öffentlichen Veranstaltung am 3. Februar 2015 in Gladbeck angekündigt hat, der Bund beabsichtige möglicherweise, einen A-52-Tunnel durch Gladbeck zu bauen, er werde aber das laufende Planfeststellungsverfahren, das einen Tunnel ausschließt, weiterlaufen lassen?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls, die für den Bau eines Tunnels durch den Innenstadtbereich von Gladbeck nach Information der Fragesteller erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von ca. 500 Mio. Euro zusätzlich zu den jetzt vorliegenden, zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Maßnahmen für die erforderlichen Planungen zur Verfügung zu stellen?
Gibt es seitens der Bundesregierung die Bereitschaft, über andere, teilweise bereits vorgeschlagene Maßnahmen mit vergleichbarem Verkehrseffekt, die ggf. preiswerter als der abschnittweise Bau einer Transitautobahn A 52 wären, in einen gezielten Diskurs mit den politischen Kräften im Land und den beteiligten Städten einzutreten?
Wenn ja, welche Folgerungen ergeben sich daraus für die jetzt betriebenen, noch nicht entschiedenen und ggf. im Wege von Klageverfahren zu klärenden Verfahren?