[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4674
18. Wahlperiode 21.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Herbert Behrens,
Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4374 –
Finanzierung öffentlicher Infrastruktur durch private Investoren
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unzweifelhaft wird in Deutschland seit Jahren sowohl im privaten als auch im
öffentlichen Sektor zu wenig investiert. Das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin schätzt den gesamten Investitionsbedarf auf rund
75 Mrd. Euro jährlich (
www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_
01.c.423458.de/13-26.pdf). Allein den Investitionsrückstand der Kommunen
beziffert die KfW mit 118 Mrd. Euro (
www.kfw.de/PDF/Download-Center/
Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/
Kommunalpanel-2014.pdf).
Im Sommer 2014 hat nun der Bundesminister für Wirtschaft und Energie,
Sigmar Gabriel, eine externe Expertenkommission zum Thema „Stärkung von
Investitionen in Deutschland“ eingesetzt. Von der Kommission erhofft er sich
Vorschläge, die offenbar vier zentrale Probleme lösen sollen: Zum einen sollen
die Investitionen erhöht und hierüber der über lange Jahre aufgelaufene und
mittlerweile sichtbare Verfall der öffentlichen Infrastruktur behoben werden,
zum anderen soll dafür „insbesondere privates Kapital mobilisiert werden“
(
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/investitionsstrategie.html). Hierüber
sollen insbesondere für Versicherungskonzerne in einer Phase niedriger Zinsen
neue, lukrative Anlagemöglichkeiten geschaffen werden, der
gesamtwirtschaftlich hoch problematische Leistungsbilanzüberschuss sinken und
zugleich der öffentliche Haushalt geschont werden, um die Kriterien der
Schuldenbremse und des Fiskalpaktes einzuhalten, ohne Steuern zu erhöhen. Diese
völlig unterschiedlichen Zielsetzungen erfordern geradezu die sprichwörtliche
„Eier legende Wollmilchsau“ (vgl. WELT am SONNTAG vom 15. Februar
2015).
Einige Vorschläge aus den Arbeitspapieren der Kommission finden sich bereits
in den Medien. Diskutiert werden unter anderem die flächendeckende
Überführung des Autobahnnetzes in eine Fernstraßengesellschaft sowie ein Ende der
Finanzierung bei Autobahnen aus den öffentlichen Haushalten und der Einstieg
in die komplette Nutzerfinanzierung (vgl. Handelsblatt vom 11. Februar 2015).
Ebenso sei auch ein „Regionaler Infrastrukturfonds (RIF)“ denkbar, um durch
die gebündelte Weitergabe an private Investoren Finanzierungskosten zu sen-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. April 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4674 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeken. Dieser Fonds könnte auch „Wertpapiere emittieren“, so dass die „private
Finanzierung indirekt – über den Fonds, und auch ohne ÖPP – in kommunale
Investitionen fließen“ könnte (
www.taz.de vom 6. März 2015). Unterm Strich
wäre dies eine Variation der bisherigen ÖPP-Ansätze unter neuem Label, um
deren schlechtes Image zu korrigieren. Bei aller Begriffskosmetik wird damit
kein konkretes Problem der bisherigen ÖPP-Projekte gelöst. „Es gibt ja keine
wirklich anderen Modelle“, meint auch der ehemalige Bundesminister der
Finanzen, Hans Eichel (vgl. taz vom 20. Dezember 2014).
Die Probleme des gesamten ÖPP-Ansatzes sind hinreichend bekannt und
werden exemplarisch in einem Bericht des Bundesrechnungshofes zum
Fernstraßenbau aufgelistet. Im Ergebnis sind alle „bisherigen ÖPP-Projekte
unwirtschaftlich“. Einzelprojekte waren bis zu 46 Prozent teurer als die
konventionelle Beschaffung. Auch ein gemeinsamer Erfahrungsbericht der
Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten von
2011 zeigt, dass die ÖPP-Varianten in vielen Fällen schöngerechnet wurden
und die Transaktionskosten teilweise den ursprünglich geplanten Betrag
erheblich überstiegen haben „sodass – bei nur geringen Vorteilen der ÖPP-
Maßnahme gegenüber der herkömmlichen Beschaffung – die Wirtschaftlichkeit der
ÖPP-Beschaffungsvariante bereits dadurch infrage gestellt war“.
Keine Beachtung findet in der Regierungskoalition die Frage, in welchem
Umfang trotz Schuldenbremse öffentliche Investitionen über eine staatliche
Kreditaufnahme getätigt werden könnten, die kaum Zinskosten verursacht.
Vor diesem Hintergrund besteht die berechtigte Sorge, dass über die Vorschläge
der Expertenkommission erstens auf Kosten der Allgemeinheit die privaten
Lebensversicherungen subventioniert werden und zweitens durch die höheren
Finanzierungskosten für die öffentliche Infrastruktur bei der signifikanten
Beteiligung privater Investoren mittelfristig mit erheblichen Mehrkosten zu
rechnen ist (vgl. „Langsam wird das Bild deutlich: Die öffentlichen Infrastrukturen
als Pfand für Garantierenditen an Versicherungskonzerne, bezahlt aus
Steuergeldern und Gebühren für Leistungen der Daseinsvorsorge“, www.
gemeingut.org).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Anknüpfend an die Beantwortung der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. „Beziehungen von Geschäftsbanken und Investmentbanken zur
Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/11456) sowie „Beziehungen der
Automobil-, Luftfahrt- und Bauindustrie zur Bundesregierung“
(Bundestagsdrucksache 17/14550) und die umfangreichen Antworten darauf
(Bundestagsdrucksachen 17/12332 und 17/14698) enthalten die Fragen 20 bis 22 der
vorliegenden Kleinen Anfrage wiederum Fragen zu den in dieser Legislaturperiode
bestehenden Beziehungen der Wirtschaft, jetzt Versicherungswirtschaft und
ihren Verbänden zur Bundesregierung. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage
bezieht sich auf die in der Kleinen Anfrage genannten, folgenden Unternehmen
(„inklusive Vertreterinnen und Vertreter der Tochterunternehmen“) und der dort
genannten, folgenden Verbände („inklusive Verbandsvertreterinnen und
Verbandsvertreter“):
Allianz SE (Allianz Group), Munich Re, Allianz Deutschland AG, Talanx AG,
Generali Versicherungen Holding AG, ERGO Versicherungsgruppe AG, Allianz
Lebensversicherungs-AG, Hannover Re SE, R+V Versicherung, AXA Konzern
AG, Debeka Versicherungen, Allianz Versicherungs-AG, Konzern
Versicherungskammer Bayern (VBK), HUK-Coburg Versicherungsgruppe, Zürich
Gruppe (Deutschland), Signal Iduna Gruppe, AachenMünchener
Lebensversicherungs-AG, Generali Lebensversicherung AG, Gothaer Versicherungsbank
VVaG, Wüstenrot & Württembergische AG, Barmenia Versicherungen, HDI-
Gerling Industrie Versicherung AG, Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Arbeitgeberverband der Versicherungsunterneh-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4674men in Deutschland e. V. (AGV), Bundesverband Vermögensanlagen im
Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL), Verband der Deutschen
Versicherungsmakler (VDVM), Verband Öffentlicher Versicherer e. V., Verband der privaten
Krankenversicherung e. V.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zu der Kleinen Anfrage eine
Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der in dem rund ein
und ein halbes Jahr umfassenden Zeitraum dieser Legislaturperiode
stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung, an denen „eine
Vertreterin oder ein Vertreter der Versicherungswirtschaft“ und ihrer Verbände
teilnahmen und der in den Fragen 21 und 22 erfragten Positionspapiere und
Stellungnahmen, kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben zu den Fragen 20 bis 22 erfolgen auf
der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen. Die Tochterunternehmen der genannten Unternehmen und
ihre Zulieferungen von Stellungnahmen und Positionspapieren konnten aus
Zeitgründen nicht vollständig in die Ressortabfrage mit einbezogen werden.
Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre und
Staatsekretärinnen bzw. Staatssekretäre der Bundesministerien in jeder Wahlperiode Kontakte
mit einer Vielzahl von Akteuren.
Die Bundesregierung steht grundsätzlich auch mit Vertretern der
Versicherungswirtschaft und ihren Verbänden im ständigen Austausch. Eine Verpflichtung zur
Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen,
Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) besteht nicht. Insbesondere bei
größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach
nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und
welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt
worden sind. Mit Vertretern von Unternehmen und Verbänden findet oftmals ein
Gedankenaustausch während oder am Rande diverser Veranstaltungen statt. Eine
vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht,
weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden.
Sie ist im Nachgang nicht archivierbar. Die Angaben zu den Gesprächspartnern
richten sich zudem nach der Anmeldung bei Terminvereinbarung, kurzfristige
Änderungen der anwesenden Teilnehmer können nicht mehr in jedem Einzelfall
nachvollzogen werden.
Auf die Verfahrensweise in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14698 wird in der Frage 20 ausdrücklich Bezug
genommen. Ebenso wie seinerzeit dort erfolgt nun hier eine Auflistung von
Einzelterminen der Ressorts unterhalb der Leitungsebene daher nicht. In diesem
Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass Lücken bei der Beantwortung
u. a. dadurch nicht ausgeschlossen werden können, dass Vertreter der genannten
Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Verbände z. B. auch als Gast oder
Beauftragter eines Dritten an einer Gremiensitzung oder einer Veranstaltung ohne
Teilnehmerliste teilgenommen haben können und bei dieser Gelegenheit mit
Mitgliedern der Bundesregierung in Kontakt getreten sein können.
Das operative Geschäft von Unternehmen mit Bundesbeteiligung zählt nach
etablierter und parlamentarisch gebilligter Staatspraxis nicht zum
Verantwortungsbereich der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 13/6149 – Beschluss
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur
Auslegung der §§105 und 108 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages über
Umfang und Grenzen parlamentarischer Fragerechte). Vor diesem Hintergrund
scheidet eine Beantwortung hierauf gerichteter Fragen durch die
Bundesregierung aus.
Drucksache 18/4674 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSoweit sich die Frage 20 der Kleinen Anfrage auch auf die Arbeitsebene der
genannten Unternehmen und deren Tochtergesellschaften sowie Verbände bezieht,
ist aus Sicht der Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem
Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von
Grundrechten der betroffenen Beschäftigten, insbesondere deren Recht auf
informationelle Selbstbestimmung, eine namentliche Nennung nicht durchgängig
möglich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche
persönlichen oder personenbezogenen Daten unterfallen, hat als Ausprägung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 des
Grundgesetzes – GG – i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG, vgl. BVerfGE 65,
1 [41 ff.]; 118, 168 [184]; 128, 1 [43, 44]). Einschränkungen dieses Rechts sind
nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Bei der Abwägung mit
dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf
Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (vgl. auch BVerfGE
67, 100 [144]; 77, 1 [47]). Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der
Arbeitsebene überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann,
kommt der namentlichen Nennung der Beschäftigten im vorliegenden
Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu. Insoweit kann – bezogen auf die
Arbeitsebene – insbesondere zu den in der Frage 20 angesprochenen
„Veranstaltungen, Sitzungen etc.“ eine Nennung teilweise lediglich in anonymisierter
Form erfolgen. Diese Personen werden deshalb als „Vertreter“ der jeweiligen
Institution bezeichnet.
Die Antwort zu Frage 21, Gesetzvorhaben (inkl. untergesetzliches Regelwerk),
zu denen die Versicherungswirtschaft Stellungnahmen bei der Bundesregierung
eingereicht hat, beinhaltet Angaben zu sämtlichen auf ein konkretes
Gesetzgebungsvorhaben bezogenen untergesetzlichen Regelwerke – also aufgrund
gesetzlicher Ermächtigungen der jeweiligen Gesetzgebungsvorhaben erlassener
Rechtsverordnungen, da sich der Klammerzusatz „(inkl. untergesetzliches
Regelwerk)“ auf das davorstehende Wort „Gesetzvorhaben“ bezieht. Die Antwort
zu Frage 21 beinhaltet weiter Angaben zur nationalen Gesetzgebung, da sich die
Frage auf Gesetzgebungsvorhaben der 18. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages bezieht.
Soweit sich die Frage 22, Übermittlung von Positionspapieren an die
Bundesregierung, auf allgemeine Positionspapiere der Versicherungswirtschaft bezieht,
ist eine Beantwortung dieser Frage nicht vollständig möglich. Insbesondere der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erarbeitet im
Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Vielzahl von Positionspapieren, die in der
Öffentlichkeit und insbesondere im politischen Raum sehr breit gestreut werden,
nicht nur Institutionen sondern auch einzelnen Personen zugeleitet werden und
regelmäßig auf der Website des Verbandes öffentlich zugänglich sind. Derartige
Papiere werden nur dann erfasst, wenn sich aus ihnen Erkenntnisse ergeben.
Ansonsten finden diese Papiere keine Verwendung und werden nicht erfasst. Die
erbetene Aufschlüsselung ist insoweit nicht möglich.
Soweit es sich um Positionspapiere, die sich auf Gesetzesvorhaben beziehen, im
Sinne der Frage 21 handelt, sind diese von der Antwort zu Frage 21 erfasst.
1. Welche verschiedenen Ziele sollen die Vorschläge der vom
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission
verfolgen?
Die Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ wurde
von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzt, um konkrete
Handlungsoptionen zur Stärkung von öffentlichen und privaten Investitionen zu erar-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4674beiten. Zum einen sollen neue Konzepte für die Finanzierung, den Erhalt und
den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur erarbeitet werden. Hierbei soll auch
geprüft werden, ob und auf welche Weise privates Kapital einbezogen werden
kann. Zum anderen sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen und
Finanzierungsmöglichkeiten durch einen Abbau bestehender
Investitionshemmnisse verbessert werden.
2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bei der Einbeziehung von
privaten Investoren bei der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur auch
darum geht, die Vorgaben der Schuldenbremse und des Fiskalpaktes zu
umgehen?
Ja. Die Entscheidung über die Realisierungsvariante eines Infrastrukturprojekts
hat nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) grundsätzlich in jedem
Einzelfall auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu erfolgen. Siehe
dazu auch die Antwort zu den Fragen 4 und 6.
3. Wie wird konkret vermieden, dass durch die diskutierten Varianten der
Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte ein Schattenhaushalt
aufgebaut wird?
Die Vorschläge der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in
Deutschland“ wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
als Ergebnis der dortigen Diskussion nach deren offizieller Vorlage am 21. April
2015 eingehend prüfen und erst dann weitere konkrete Maßnahmen erörtern.
4. Teilt die Bundesregierung den von der Konferenz der Präsidentinnen und
Präsidenten der Rechnungshöfe am 3./4. Mai 2006 in München
beschlossenen Grundsatz, dass sich die öffentliche Hand Projekte, die sie sich
konventionell finanziert nicht leisten kann, ebenso wenig alternativ finanziert
leisten darf, da „bei ÖPP-Projekten […] laufende Zahlungsverpflichtungen aus
Projektverträgen an die Stelle von Zins- und Tilgungslasten [treten] und
[…] künftige Haushalte in gleicher oder ähnlicher Weise [belasten]“?
Ja. Der Grundsatz entspricht dem verwaltungsinternen Regelwerk: Die
Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 2.1 zu § 7 BHO (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
als Planungsinstrument) bestimmt: „Ein Mangel an Haushaltsmitteln darf nicht
dazu führen, dass nicht die wirtschaftlichste Beschaffung (ggf. auch durch die
Verwaltung selbst), sondern eine alternative Beschaffung vorgenommen wird
(z. B. Begründung eines Dauerschuldverhältnisses statt Kauf).“ Der von einer
Arbeitsgruppe der Länder im Auftrag der Finanzministerkonferenz gemeinsam
mit einer Bundes-Arbeitsgruppe erstellte sog. ÖPP-Leitfaden
„Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“, mit BMF-Rundschreiben vom 20.
August 2007 – II A 3 – H 1000/06/0003 zur Anwendung im Bereich der obersten
Bundesbehörden bekanntgegeben, führt dazu unter Nummer 4.2.1.1 aus (S. 15):
„Bei PPP-Projekten gelten […] sowohl für die Bedarfsfeststellung, als auch für
die Untersuchung der Finanzierbarkeit und der Haushaltsverträglichkeit die
gleichen Anforderungen wie für eine konventionelle Projektrealisierung.“
5. Wie soll die in der Expertenkommission diskutierte Finanzierung von
Infrastrukturprojekten nach Ansicht der Bundesregierung im Haushalt
transparent abgebildet werden?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Drucksache 18/4674 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche konkreten Vorteile hat nach Ansicht der Bundesregierung die
Mobilisierung von privatem Kapital zur Infrastrukturfinanzierung,
insbesondere da es nach Auffassung der Fragesteller aufgrund der sehr niedrigen
Finanzierungskosten der öffentlichen Hand bei konventioneller Beschaffung
keinen Finanzierungsvorteil geben wird und bis zu einem bestimmten Maß
eine höhere öffentliche Kreditaufnahme trotz Schuldenbremse möglich
wäre?
Für jedes Infrastrukturvorhaben ist nach § 7 BHO im Einzelfall die
wirtschaftlichste Realisierungsvariante zu ermitteln. Für finanzwirksame Investitionen im
Bundesbereich sind dazu nach § 7 Absatz 2 BHO angemessene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und in geeigneten Fällen privaten
Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und wieweit sie staatliche
Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht
ebenso gut oder besser erbringen können. Die Bundesregierung setzt diese
gesetzliche Vorgabe bei der Ermittlung und Realisierung ihres Bedarfs an
staatlichen Infrastrukturprojekten um, indem das jeweils zuständige Ressort in
geeigneten Fällen private Investoren auffordert, Angebote zur Deckung des vorab
ermittelten Infrastrukturbedarfs abzugeben. Bei der Beurteilung, welche Variante
für den Zeitraum des gesamten Lebenszyklus des Vorhabens im Einzelfall die
wirtschaftlichste Realisierungsvariante ist, kommt es nicht auf die jeweilige
Höhe des Zinssatzes an, den der private Investor für seinen Finanzierungsbedarf
zu entrichten hätte, sondern auf die von ihm angebotenen Preis- und
Leistungskonditionen. Gegebenenfalls höhere Finanzierungskosten sind von ihm durch
Effizienzhebungen an anderer Stelle zu kompensieren, um insgesamt ein
günstiges Angebot abgeben zu können. Wenn ihm das gelingt, liegt der konkrete
Vorteil seines Angebotes in der wirtschaftlichen Deckung des öffentlichen
Beschaffungsbedarfs.
7. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesrechnungshofes (Bericht
an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung über ÖPP als Beschaffungsvariante im
Bundesfernstraßenbau), dass der Private, „Um seine Finanzierungsmehrkosten
gegenüber der konventionellen Variante auszugleichen, müsste der Private
beim ÖPP-Modell also erhebliche Einsparungen bei den übrigen Kosten
erzielen. Im Straßenbau bestehen jedoch aufgrund des engen rechtlichen und
technischen Rahmens kaum Innovationspotentiale, mit denen der Private in
spürbarem Umfang Kosten gegenüber der konventionellen Realisierung
einsparen könnte.“ (bitte begründen)?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zu
der im Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) nach § 88 Absatz 2 BHO über
Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante im
Bundesfernstraßenbau vom 4. Juni 2014 geäußerten Kritik bereits am 18. September
2014 gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ausführlich Stellung genommen (RPA-
Drucksache 18/074) und teilt darin die Auffassung des BRH nicht.
Der RPA hat beide Vorlagen in seiner 10. Sitzung am 5. Dezember 2014 zur
Kenntnis genommen und das BMVI um einen weiteren Bericht bis zum 31.
Dezember 2015 gebeten. In diesem Bericht soll das BMVI unter Beteiligung des
BRH die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede der Bewertung, aber auch
Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der ÖPP-Modelle als
Beschaffungsvariante herausarbeiten. Insoweit wird auf das laufende parlamentarische
Verfahren im RPA verwiesen, dem nicht vorgegriffen werden kann.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4674 8. Ist diese Aussage im Hinblick auf die bisher in der Kommission
diskutierten Varianten von Fondslösungen unzutreffend (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch private Investitionen
in die öffentliche Daseinsvorsorge gelenkt werden, und falls nein, kann sie
ausschließen, dass öffentliche Leistungen, die heute noch gebührenfrei
sind, dadurch zukünftig gebührenpflichtig werden?
Nein. Der Begriff „öffentliche Daseinsvorsorge“ ist nicht statisch. Diverse
Bereiche unterlagen bereits in der Vergangenheit einem Wechsel ihrer Erbringung
durch staatliche oder private Dienstleister (z. B. Postdienstleistungen oder
Bahnbetriebsleistungen). Veränderte Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger
können auch heute und in Zukunft eine Anpassung des Spektrums von
Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und ihrer Erbringung erfordern. Die Frage
von Gebührenpflicht oder -freiheit ist hingegen nicht davon abhängig, ob die
Leistung durch einen privaten Dienstleister oder durch die öffentliche
Verwaltung erfolgt. Gebühren sind gesetzlich geregelte Entgelte. Maßgebend sind
allein die Regelungen der jeweiligen Gebührenordnungen. Diese unterfallen der
Regelungshoheit der parlamentarischen Gremien und unterliegen nicht der
alleinigen Gestaltungsfreiheit der Verwaltung.
10. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt, dass die
behaupteten Belastungen der Versicherungsbranche durch die Niedrigzinsphase
möglicherweise von der Allgemeinheit der Steuerzahler und den Nutzern
der öffentlichen Infrastruktur im Kontext der Mobilisierung von privatem
Fremdkapital für deren Finanzierung zu tragen sind?
Für die Auswahl der Variante zur Realisierung eines Infrastrukturprojekts ist in
jedem Einzelfall allein der Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit entscheidend –
siehe dazu auch die Antwort zu Frage 6. Wenn die Wirtschaftlichkeit unter
Einbeziehung der Komponenten Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung über den
Lebenszyklus des Projekts für eine Variante unter Einbeziehung privaten
Kapitals gegeben ist, ist dies auch für die Zahler von Steuern und Gebühren die
wirtschaftlichste Lösung. Insoweit hat die Frage der wirtschaftlichen
Bedarfsdeckung staatlicher Infrastruktur keinen Bezug zur wirtschaftlichen Situation
der Versicherungsbranche.
11. Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung genuine Aufgabe der
Versicherungskonzerne und deren Anteilseigner, das unternehmerische
Risiko einer Phase niedriger Verzinsung durch signifikante
Kostenreduktion, besseres Management und veränderte Ausschüttungen zu tragen und
so eigenverantwortlich die vertraglich zugesicherten Leistungen an die
Versicherten zu erfüllen?
Die eigenverantwortliche Unternehmensführung ist Grundlage der
Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Versicherungsunternehmen müssen
dementsprechend auf das Niedrigzinsumfeld mit Gegenmaßnahmen reagieren,
um die den Versicherten zugesicherten Leistungen auch in der Zukunft
erbringen zu können. Den Unternehmen sind aber durch das geltende Recht Grenzen
gesetzt. Die gesetzlichen Vorgaben für Lebensversicherungen waren an die
Risiken eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes nicht hinreichend angepasst.
Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten
Lebensversicherungsreformgesetz wurden die erforderlichen Änderungen herbeigeführt. Aufgrund des aus-
Drucksache 18/4674 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegewogenen Maßnahmenpakets dieses Gesetzes leisten alle am
Versicherungsgeschäft Beteiligten einen angemessenen Beitrag, um ungerechtfertigte
Mittelabflüsse aus dem Vermögen der Lebensversicherer zu unterbinden und dadurch
sicherzustellen, dass die Mittel weiterhin zur Erfüllung der Ansprüche der
Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen.
12. Wo liegen für die Bundesregierung die verteilungspolitischen und
unternehmerischen Nachteile (u. a. Risikoübernahme, Garantien und
Subventionen), wenn über einen wie auch immer konstruierten „Bürgerfonds“ bei
Infrastrukturprojekten Renditen gezahlt werden, für die die Allgemeinheit
möglicherweise über Steuern und Abgaben aufkommt?
Sowohl die unternehmerischen als auch die verteilungspolitischen Vor- und
Nachteile hängen von der individuellen Ausgestaltung des Projektes ab. Sie sind
im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
13. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine mögliche Finanzierung
über Gebühren und Nutzerentgelte im Gegensatz zur Steuerfinanzierung
die Bezieher niedriger Einkommen besonders hart trifft, da hier die
progressive Wirkung der Steuergesetzgebung ausgesetzt ist (bitte
begründen)?
Bei der Nutzerfinanzierung zahlt der Bürger Gebühren für die tatsächliche
Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen (z. B. Verwaltungsgebühren für
einen Grundbucheintrag oder Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des
städtischen Freibades), während Steuern Geldleistungen sind, die nicht eine
Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen (§ 3 Absatz 1 der
Abgabenordnung – AO) und die im Haushalt grundsätzlich keine Zuordnung einzelner
Einnahmen zu konkreten Ausgaben bzw. Infrastrukturprojekten erlauben
(Grundsatz der Gesamtdeckung, § 7 des Haushaltsgrundsätzegesetzes – HGrG).
Das finanzverfassungsrechtliche Regelwerk des GG über die
Einnahmekompetenz von Steuerquellen und Steuerertrag, insbesondere Artikel 106 ff. des GG,
gestattet keinen beliebigen Wechsel zwischen der einen oder anderen
Finanzierungsvariante. Nicht jede Steuerquelle trifft jeden Bürger und nicht jede
Steuerart hat progressive Wirkung. Vor diesem Hintergrund wären pauschale
Aussagen über hypothetische Verteilungswirkungen spekulativ.
14. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, durch die Expertenkommission die Frage
beantworten zu lassen, wie Infrastrukturinvestitionen über die
konventionelle Beschaffung effizienter gestaltet werden können, und welche
Vorteile hätte dies gegenüber der teureren Finanzierung über Versicherer und
Pensionsfonds (Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie zum Bericht des Bundesrechnungshofes an den
Haushaltsausschuss vom 4. Juni 2014), mit der die Effizienz der Projektvergabe und
Erstellung als solche gar nicht verbessert wird?
Grundsätzlich hat eine Prüfung der verschiedenen Beschaffungsvarianten
immer unter der Maßgabe zu erfolgen, die wirtschaftlichste Variante für den
öffentlichen Aufraggeber auszuwählen. Inwieweit diese Überlegungen auch in die
Vorschläge der Expertenkommission eingegangen sind, um die Beschaffung
effizienter zu gestalten, wird nach Vorlage ihres Endberichts am 21. April 2015 zu
prüfen sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/467415. Inwiefern wäre eine effiziente und kostengünstige Finanzierung, Planung
und Durchführung von Infrastrukturprojekten durch eine engagierte
öffentliche Verwaltung möglich, und wie begegnet die Bundesregierung
dem Vorwurf, dass dies durch den Abbau von Kompetenzen und den
kontinuierlichen Ressourcenentzug in den zuständigen Behörden massiv
erschwert wird und die öffentliche Hand u. a. ihre Bauherrenfunktion oft gar
nicht mehr richtig wahrnehmen kann (
www.taz.de vom 20. Dezember
2014)?
Das Regelwerk der BHO enthält in §§ 7, 24 und 54 BHO und den dazu
erlassenen Verwaltungsvorschriften und Erlassen – wie z. B. die Richtlinien für die
Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) – bereits ein
ausführliches Regelwerk zur Gewährleistung einer effizienten und kostengünstigen
Finanzierung, Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten und
sonstigen finanzwirksamen Maßnahmen für langjährig erprobte und bewährte
Verwaltungsabläufe. Die Verantwortung zur Einhaltung des Regelwerkes obliegt nach
§ 9 BHO dem jeweiligen Beauftragten für den Haushalt in den jeweiligen
Bundesressorts. Diese kommen ihrer Verantwortung durch entsprechende Planung
der Vorhaben, der Veranschlagung der dafür notwendigen Ressourcen nach
Personal- und Sachmitteln im jeweiligen Regierungsentwurf des Haushalts des
Bundes und ihrer Bewirtschaftung nach der parlamentarischen Bewilligung
nach. Insoweit entspricht der pauschal erhobene Vorwurf des Abbaus von
Kompetenzen und des Entzugs von Ressourcen nicht den vorstehend geschilderten
erprobten und bewährten Verwaltungsabläufen und ist damit zurückzuweisen.
16. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung nicht zielführender und
ökonomisch rationaler, diese Probleme direkt anzugehen und motivierte und
qualifizierte Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen zu fördern und
mit den entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen auszustatten, und
nicht über den Umweg der privaten Finanzierung und Planung weit
kostspieligere und qualitativ nicht unbedingt bessere Lösungen (Bericht des
Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss) anzustreben?
Das in der Antwort zu den Fragen 6 und 15 dargelegte gesetzlich vorgegebene
Prozedere der Verwaltungsabläufe zur Durchführung von Infrastrukturprojekten
und sonstigen finanzwirksamen Maßnahmen auf Bundesebene gestattet keine
pauschale Ressourcenvorhaltung mit dem Ziel der Vermeidung der
Einbeziehung privater Dienstleister für „den Umweg der privaten Finanzierung und
Planung“. Für jede finanzwirksame Maßnahme und jedes Beschaffungsvorhaben
der Infrastruktur ist die jeweils wirtschaftlichste Realisierungsvariante zu
analysieren und umzusetzen. Die dafür jeweils erforderlichen Kompetenzen zu seiner
Umsetzung sind durch die Verwaltung zu gewährleisten. Eine pauschale
Befürwortung oder Ablehnung von Bedarfslösungen in der Form der
Eigenrealisierung oder der Einschaltung Privater scheidet danach aus.
17. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung bei Investitionen in die
öffentliche Infrastruktur eine Risikoübertragung auf private Investoren
bzw. Kapitalanleger erfolgen, obwohl die öffentliche Hand nach
Auffassung der Fragesteller zentrale Einrichtungen der Daseinsvorsorge gar
nicht ausfallen lassen darf und deshalb letztlich stets haftet?
Nach § 7 Absatz 2 BHO ist bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer
finanzwirksamen Maßnahme die mit der Maßnahme verbundene
Risikoverteilung zu berücksichtigen. In der Arbeitsanleitung „Einführung in
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ die mit Rundschreiben des BMF vom 12. Januar 2011 an
die obersten Bundesressorts (veröffentlicht in GMBL 2011, S. 76 ff.) zur
Anwendung empfohlen wurde, wird die Notwendigkeit zur Bewertung von Risiken
Drucksache 18/4674 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund deren Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen näher
dargelegt. Für die Realisierungsvariante ÖPP ist die Frage der Risikoübertragung
zwischen öffentlicher Hand und Privaten damit Gegenstand der
Wirtschaftlichkeitsanalyse. Der Präsident des BRH als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in
der Verwaltung hat in Band 18 seiner Empfehlungen „Anforderungen an
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen finanzwirksamer Maßnahmen nach § 7
Bundeshaushaltsordnung“ im Jahr 2013 dazu unter Nummer 4.6.3 festgestellt: „Die mit
einer Maßnahme verbundenen Risiken wurden bisher nur in wenigen Fällen
betrachtet und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Lediglich bei
Öffentlich Privaten Partnerschaften haben die Verantwortlichen in der Mehrzahl
der Fälle die Risiken und ihre Wirkungen berücksichtigt.“ Die Frage der
Berücksichtigung von Risiken betrifft bei Infrastrukturvorhaben in erster Linie die
projektspezifischen Risiken, insbesondere die Realisierungsrisiken über den
Lebenszyklus der Vorhaben. Dabei wird ein Risiko jeweils von dem
Vertragspartner getragen, der es am besten beeinflussen kann (vgl. Nummer 4.3.2.3.5
und Nummer 5.2.6 des in der Antwort zu Frage 4 zitierten sog. ÖPP-Leitfadens).
Risiken der Daseinsvorsorge, die der Fürsorgepflicht des Staates unterliegen und
die von Privaten nicht beherrscht oder beeinflusst werden können, können
danach nicht auf Private übertragen werden.
18. Warum und aus welchem Anlass wurde durch eine Änderung der
Anlageverordnung und der Kapitalfonds-Anlagenverordnung das sogenannte
Konzernverbot gelockert, welches bisher dazu diente, die Investitionen
privatwirtschaftlicher Anleger in sensible Bereiche wie die Infrastruktur
zu begrenzen (Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22. Oktober
2013, C-105/12)?
Die Anlageverordnung dient dem Schutz der Versicherten. Sie regelt, wie die
Versicherungsunternehmen das Geld der Kunden im gebundenen Vermögen
anlegen dürfen. Das gebundene Vermögen hat den Zweck, über reine
Finanzanlagen die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen
sicherzustellen.
Beteiligungen an Konzernunternehmen sind für das gebundene Vermögen nicht
zugelassen, weil ihr Wert in der Regel mit dem des Versicherungsunternehmens
korreliert. Von diesem Konzernbeteiligungsverbot waren schon bislang
Beteiligungen ausgenommen, deren alleiniger Zweck das Halten von Anteilen an
konzernfremden Unternehmen oder von Immobilien ist oder von Unternehmen,
deren alleiniger Zweck im Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
Erneuerbaren Energien im Sinne des § 5 Nummer 14 des Gesetzes für den
Vorrang Erneuerbarer Energien besteht.
Um vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfeldes den Versicherern besseren
Zugang zu langfristigen, ertragreichen Anlagen zu ermöglichen, wurde das
Konzernbeteiligungsverbot neu gefasst, jedoch ohne das Schutzniveau für die
Versicherten zu beeinträchtigen. Vom Konzernbeteiligungsverbot sind jetzt Anlagen
an Unternehmen ausgenommen, an denen das Versicherungsunternehmen nur
passiv beteiligt ist, ohne operativ auf das Geschäft Einfluss zu nehmen oder
laufende Projektentwicklung zu betreiben. Beteiligungen an anderen
Versicherungsunternehmen sind damit wie bisher ausgeschlossen, da es sich um
unternehmenspolitische bzw. strategische Entscheidungen handelt, die nicht vom
Kapitalmarkt bestimmt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/467419. Setzt die Bundesregierung mit der Änderung der in Frage 18 genannten
Verordnungen bereits Diskussionen in der sog. Gabriel-Kommission zur
Stärkung privater Investitionen in die Infrastruktur um?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
20. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung – vor
allem Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur – nahm in dieser Legislaturperiode eine
Vertreterin oder ein Vertreter der Versicherungswirtschaft (Allianz SE (Allianz
Group)), Munich Re, Allianz Deutschland AG, Talanx AG, Generali
Versicherungen Holding AG, ERGO Versicherungsgruppe AG, Allianz
Lebensversicherungs-AG, Hannover Re SE, R+V Versicherung, AXA Konzern
AG, Debeka Versicherungen, Allianz Versicherungs-AG, Konzern
Vers.Kammer Bayern (VBK), HUK-Coburg Versicherungsgruppe, Zürich
Gruppe (Deutschland), Signal Iduna Gruppe, AachenMünchener
Lebensversicherungs-AG, Generali Lebensversicherung AG, Gothaer
Versicherungsbank VVaG, Wüstenrot & Würtembergische AG, Barmenia
Versicherungen, HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Arbeitgeberverband der
Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV), Bundesverband
Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL),
Verband der Deutschen Versicherungsmakler (VDVM), Verband Öffentlicher
Versicherer e. V., Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
(inklusive Vertreterinnen und Vertreter der Tochterunternehmen und
Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter)) teil, und wann genau fanden diese
statt (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des
Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin und des
Unternehmens – siehe Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14698)?
Veranstaltung, Sitzung etc.
der Bundesregierung
Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten
Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände
der Versicherungswirtschaft
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Abendessen im Rahmen der
Deutsch-Italienischen
Regierungskonsultationen mit deutschen und
italienischen Wirtschaftsvertretern
17.03.2014 Herr Michael Diekmann, Allianz SE
Gespräch
07.05.2014
Herr Dr. Erdland, Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV),
(Dr. Erdland ist auch Vorstandsvorsitzender der
Wüstenrot & Württembergische AG)
Empfang zum Projekt
„Sprungbrett Zukunft“ der Deutschen
Sporthilfe
13.10.2014 Herr Hans-Peter Ganz, Zurich Gruppe
Chef des Bundeskanzleramts
Gespräch
27.11.2014
Herr Dr. Nikolaus von Bomhard, Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft
Gespräch 12.01.2015 Herr Oliver Bäte, Allianz SE
Drucksache 18/4674 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStaatsminister Dr. Helge Braun
Gespräch 16.09.2014
Herr Dr. Maximilian Zimmerer, Allianz SE
Herr Dr. Thomas Kabisch, MEAG MUNICH ERGO
AssetManagement GmbH
Herr Martin Berger, SIGNAL IDUNA Gruppe
Auswärtiges Amt
Außenwirtschaftstag
Medizintechnik
16.09.2014
Vier Vertreter der HDI-Gerling Industrie
Versicherung AG
Wirtschaftstag der
Botschafterkonferenz
26.08.2014 Vertreter des GDV, der Munich Re und der Allianz SE
Bundesministerium des Innern
Sitzung der AG 4 des IT-Gipfels 03.06.2014 Werner Schmidt, GDV, LVM Versicherungen
IT-Gipfel-Vortagesveranstaltung 20.10.2014 Werner Schmidt, GDV, LVM Versicherungen
Sitzung der AG 4 des IT-Gipfels 21.10.2014 Fred Chiachiacharella, GDV
Sitzung der Plattform 6 des IT-
Gipfels
05.03.2015 Werner Schmidt, GDV, LVM Versicherungen
2. Demografiegipfel zur
Demografiestrategie der Bundesregierung
14.05.2013
Prof. Dr. Volker Deville, Allianz Deutschland AG
Christoph Zeckra, Generali Deutschland Holding AG
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gespräch von BM Maas und St
Billen
24.06.2014 Dr. Torsten Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe AG
Gespräch von BM Maas und
St Billen
21.05.2014
Dr. Alexander Erdland,
Dr. Jörg Freiherr von Fürstenwerth, GDV
Symposium zur
Beratungsdokumentation „Defizite und
Verbesserungsmöglichkeiten der
Beratungsdokumentation bei
Geldanlage und Versicherungen“
mit BM Maas und St Billen
11.11.2014 Vertreter von GDV,VDVM und Zurich Group Germany
Gespräch PSt Kelber 06.03.2014 Dr. Jörg Freiherr von Fürstenwerth, GDV
Gespräch von Herrn St Billen 17.10.2014
Hr. Prof. Deville, Fr. Dr. Grundmann und Hr. Bernhardt,
Allianz
Gespräch von Herrn St Billen 04.02.2015 Hr. Dr. Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe AG
Gespräch von Herrn St Billen 24.03.2014
Hr. Dr. Wehlingen, Hr. Dr. Freiherr von
Fürstenwerth, GDV
Bundesministerium der Finanzen
Gespräch BM Dr. Schäuble 26.06.2014 Herr Diekmann, Herr Dr. Wemmer, Allianz SE
Abendessen/Investorengespräch
BM Dr. Schäuble
(Teilnahme: St Dr. Steffen)
30.10.2014
Herr Bäte, Allianz SE
Herr Thimann, AXA Group
Herr Dr. Schneider, Münchener Rück
Veranstaltung, Sitzung etc.
der Bundesregierung
Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten
Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände
der Versicherungswirtschaft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4674Gespräch BM Dr. Schäuble
(Teilnahme: St Dr. Steffen)
12.01.2015
Herr Bäte
Herr Dr. Wemmer, Allianz SE
Gespräch PSt Dr. Meister 25.03.2014
Vertreter des Verbandes der öffentlichen
Versicherer e.V. (VöV)
Gespräch PSt Dr. Meister 16.09.2014
Herr Dr. Zimmerer, Allianz SE und weitere Vertreter
des Unternehmens
Symposium zur
Beratungsdokumentation „Defizite und
Verbesserungsmöglichkeiten der
Beratungsdokumentation bei
Geldanlage und Versicherungen“ mit
PSt Dr. Meister
11.11.2014 Vertreter von GDV,VDVM und Zurich Group Germany
Gespräch PSt Dr. Meister 15.01.2015
Herr Dr. Leienbach, Verband der privaten
Krankenversicherung e. V. und weitere Vertreter des Verbandes
Gespräch St Dr. Steffen 21.11.2013
Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,
Herr Dr. Wehling, GDV
Gespräch St Dr. Steffen 11.02.2014
Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,
Herr Dr. Wehling, GDV
Gespräch St Dr. Steffen 12.03.2014 Herr Dr. Wehling, GDV
Gespräch St Dr. Steffen 09.05.2014 Herr Bäte, Allianz SE
Gespräch St Dr. Steffen
25.06.2014
Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,
Herr Dr. Wehling, GDV
Gespräch St Dr. Steffen
20.11.2014
Herr Dr. Freiherr von Fürstenwerth,
Herr Dr. Wehling, GDV
Gespräch St Dr. Steffen 25.11.2014 Frau Grundmann, Allianz SE
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Gespräch BM Sigmar Gabriel 11.04.2014
Herr Dr. Torsten Oletzky,
ERGO Versicherungsgruppe AG
Gespräch BM Sigmar Gabriel und
StS Dr. Rainer Sontowski
24.06.2014
Herr Dr. Torsten Oletzky, ERGO Versicherungsgruppe
AG
Gespräch BM Gabriel zum
Jahreswirtschaftsbericht (JWB) 2015 mit
dem Gemeinschaftsausschuss der
Deutschen Gewerblichen
Wirtschaft (GA)
20.01.2015 Herr Dr. Alexander Erdland, GDV
6. Sitzung der
Expertenkommission „Stärkung von Investitionen
in Deutschland“ (StS Dr. Rainer
Sontowski)
24.03.2015
Herr Dr. Torsten Oletzky,
ERGO Versicherungsgruppe AG und
Herr Dr. Andreas Gruber, Allianz Deutschland AG
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gespräch StS Jörg Asmussen 17.01.2014 Herr Oliver Bäte, Allianz SE
Veranstaltung, Sitzung etc.
der Bundesregierung
Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten
Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände
der Versicherungswirtschaft
Drucksache 18/4674 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGespräch BM’in Andrea Nahles
im Vorfeld des
Jahreswirtschaftsberichtes (JWB) mit dem
Gemeinschaftsausschuss der Deutschen
Gewerblichen Wirtschaft
21.01.2014 Herr Dr. Peter Schwark, GDV
Gespräch StS
Jörg Asmussen
01.04.2014
Herr Dr. Peter Schwark, GDV
Herr Frank-Henning Florian, R+V Versicherungen
Herr Dr. Michael Hessling, Allianz
Lebensversicherungs AG
Gespräch StS Jörg Asmussen 10.04.2014 Präsidium des GDV
StS Thorben Albrecht –
Koordinierungstreffen zur Vorbereitung
des Treffens Ministerin/Dax 30
Personalvorstände am 16. Juni
2014
06.05.2014 Herr Dr. Werner Zedelius, Allianz SE
Treffen BM’in Andrea Nahles mit
den Betriebsräten der DAX30-
Unternehmen; Begleitung durch StS
Thorben Albrecht
08.05.2014 Frau Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE
Treffen BM’in Andrea Nahles mit
den Betriebsräten der DAX30-
Unternehmen; Begleitung durch
StS Thorben Albrecht
08.05.2014 Herr Manfred Rassy, Münchener Rückversicherungs AG
Treffen BM’in Andrea Nahles mit
den Personalvorständen und
Arbeitsdirektoren der DAX30-
Unternehmen; Begleitung durch
StS Thorben Albrecht
16.06.2014 Herr Dr. Werner Zedelius, Allianz SE
Treffen BM’in Andrea Nahles mit
den Personalvorständen und
Arbeitsdirektoren der DAX30-
Unternehmen; Begleitung durch StS
Thorben Albrecht
16.06.2014
Herr Dr. Joachim Wenning, Münchener
Rückversicherungs AG
Treffen StS Thorben Albrecht mit
den Betriebsräten der DAX 30-
Unternehmen
21.10.2014 Frau Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE
Treffen StS Thorben Albrecht mit
den Betriebsräten der DAX 30-
Unternehmen
21.10.2014 Herr Manfred Rassy, Münchener Rückversicherungs AG
Treffen BM’in Andrea Nahles mit
den Betriebsräten der DAX30-
Unternehmen; Begleitung durch StS
Thorben Albrecht
17.03.2015 Frau Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gespräch Sts Bomba 12.03.2015 Vertreterin der Allianz SE
Gespräch Sts Bomba 23.09.2014 Thomas Ilka, GDV
Veranstaltung, Sitzung etc.
der Bundesregierung
Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten
Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände
der Versicherungswirtschaft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4674Bundesministerium für Gesundheit
Gespräch des BM Gröhe 12.03.2014
Herr Laue, Herr Dr. Leienbach,
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gespräch des BM Gröhe 21.03.2014
Frau Dr. König, Allianz Private Krankenversicherung AG
und Herr Prof. Dr. Deville, Allianz SE
Gespräch des BM Gröhe 02.10.2014
Herr Prof. Dr. Görg, Herr Dr. Eichmann,
Herr Kurtenbach, Gothaer Versicherungsbank VVaG
Gespräch des BM Gröhe 24.11.2014 Herr Laue, Herr Dr. Leienbach, Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
Gespräch des BM Gröhe 02.02.2015
Herr Daniel Bahr,
Allianz Private Krankenversicherung AG
Gespräch des BM Gröhe 23.02.2015 Herr Dr. Zimmerer und Herr Prof. Deville, Allianz SE
Rede des BM Gröhe beim Berliner
Demografieforum (Initiatoren:
BMFSFJ, Allianz SE)
19.03.2015
Vertreterinnen bzw. Vertreter aus Politik, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft,
Gespräch des BM Gröhe 12.03.2014
Herr Dr. Leienbach und Herr Laue, Verband der privaten
Krankenversicherung e.V.
Gespräch St Stroppe 12.03.2014
Herr Freiherr von Fürstenwerth, GDV und
Herr Dr. Rollinger,
R+V Versicherungen
Gespräch St Stroppe 31.10.2014 Frau Dr. Grundmann, Allianz Deutschland
Gespräch St Stroppe 15.12.2014
Frau Schick und Herr Speil, Versicherungskammer
Bayern (VKB)
Gespräch Frau PStin Fischbach 02.04.2014
Herr Dr. Volker Leienbach
und Herr Uwe Laue, Verband der privaten
Krankenversicherung e. V.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BMUB Roundtable zur
Vereinbarkeit von Klimapolitik und
Standortentwicklung und
Wettbewerbsfähigkeit
15.01.2015 Dr. Maximilian Zimmerer, Allianz SE
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berliner Demografie Forum
(gemeinsame Veranstaltung des
BMFSFJ, Allianz SE und ESMT);
Eröffnungsrede Ministerin
Schwesig
09.–11.04.
2014
Vertreter der Allianz SE
Berliner Demografie Forum
(gemeinsame Veranstaltung des
BMFSFJ, Allianz SE und ESMT);
Teilnahme PSt’in Marks am
Government Panel
18.–20.03.
2015 Vertreter der Allianz SE
Veranstaltung, Sitzung etc.
der Bundesregierung
Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten
Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände
der Versicherungswirtschaft
Drucksache 18/4674 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Zu welchen Gesetzvorhaben (inklusive untergesetzliches Regelwerk) hat
die Versicherungswirtschaft in dieser Legislaturperiode Stellungnahmen
bei der Bundesregierung eingereicht (bitte unter Angabe des betreffenden
Gesetzesvorhabens, des einreichenden Unternehmens bzw. Verbandes und
Eingangsdatums aufschlüsseln)?
Logib-D Erfahrungszirkel
im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Grußwort: Herr StS Kleindiek)
07.10.2014 Vertreterin der ERGO Versicherungsgruppe AG
Gesetzesvorhaben
(inkl. untergesetzliches
Regelwerk)
Einreichendes Unternehmen
bzw. Verband
Eingangsdatum
Bundeskanzleramt
Lebensversicherungsreformgesetz
Allianz SE
17.06.2014
Vorab per Email: 12.06.2014
(Posteingangsstempel auf
Emailausdruck: 13.06.2014)
Lebensversicherungsreformgesetz
Allianz SE
05.06.2014
Vorab per Email: 03.06.2014
Lebensversicherungsreformgesetz
Subdirektion der ERGO Beratung und
Vertrieb AG; der Email beigefügt sind
2 weitere Stellungnahmen, eine vom
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft, Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.,
Bundesverband Finanzdienstleistung, Verband
Deutscher Versicherungsmakler e.V.,
Verband der Privaten
Krankenversicherung; Bundesverband der
Assekuranzführungskräfte e.V., verdi, VOTUM,
Bundesverband Deutscher Vermögensberater
26.06.2014
Bundesministerium des Innern
Gesetz zur Erhöhung der
Sicherheit
informationstechnischer Systeme (IT-
Sicherheitsgesetz)
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
29.04.2014
12.11.2014
17.02.2015
Veranstaltung, Sitzung etc.
der Bundesregierung
Datum Vertreter bzw. Vertreterin der genannten
Unternehmen, Tochterunternehmen und Verbände
der Versicherungswirtschaft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4674Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
GDV 13.02.2015
Entwurf eines Gesetzes zur
Verbesserung der zivilrechtlichen
Durchsetzung von
verbraucherschützenden Vorschriften des
Datenschutzrechts
GDV 08.08.2014
Kleinanlegerschutzgesetz GDV 02.09.2014
Kleinanlegerschutzgesetz
Verband der privaten
Krankenversicherung e.V. PKV
02.09.2014
Entwurf eines Gesetzes zur
Bewältigung von
Konzerninsolvenzen (RegE wird derzeit noch
im BT-RA beraten)
GDV 13.02.2013
Bundesministerium der Finanzen
SEPA-Begleitgesetz Verband öffentlicher Versicherer
22.01.2014
Lebensversicherungsreformgesetz
Verband der Deutschen
Versicherungsmakler (VDVM)
28.05.2014
Gesetz zur Modernisierung der
Finanzaufsicht über
Versicherungen
VDVM 19.09.2014
Gesetz zur Sanierung und
Abwicklung von Instituten und
Finanzgruppen (SAG)
GDV
28.05.2014
21.08.2014
SRM-Anpassungsgesetz GDV 01.04.2015
Gesetz zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Federführung BMJV)
GDV 13.02.2015
16. Änderungsverordnung zur
FinDAGKostV
GDV 18.02.2015
Gesetz zur Verringerung der
Abhängigkeit von Ratings
GDV 09.04.2014
Kleinanlegerschutzgesetz GDV 02.09.2014
Kleinanlegerschutzgesetz
Verband der privaten
Krankenversicherung e.V.
02.09.2014
Gesetz zur Umsetzung der
Transparenzrichtlinie-
Änderungsrichtlinie
GDV 13.03.2015
Gesetzesvorhaben
(inkl. untergesetzliches
Regelwerk)
Einreichendes Unternehmen
bzw. Verband
Eingangsdatum
Drucksache 18/4674 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGesetz zur Modernisierung der
Finanzaufsicht über
Versicherungen
GDV
15.01.2015
10.10.2014
07.08.2014
Gesetz zur Modernisierung der
Finanzaufsicht über
Versicherungen
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
07.08.2014
IT-Sicherheitsgesetz
(Federführung BMI)
GDV
14.11.2014
19.05.2014
Anlageverordnung (AnlV) und
Pensionsfonds-
KapitalanlagenV (PFKapAV)
GDV
21.08.2014
26.06.2014
17.02.2014
20.01.2014
Anlageverordnung (AnlV) Allianz SE 31.10.2013
Verordnung über den
kollektiven Teil der RfB (RfBV)
GDV 26.06.2014
Gesetz zur Anpassung von
Gesetzen auf dem Gebiet des
Finanzmarktes
GDV
21.05.2014
10.03.2014
Gesetz zur Modernisierung der
Finanzaufsicht über
Versicherungen
Allianz SE 30.01.2015
Lebensversicherungsreformgesetz
Allianz SE
30.06.2014
04.04.2014
Lebensversicherungsreformgesetz
GDV
23.06.2014
28.05.2014
12.05.2014
Lebensversicherungsreformgesetz
Generali Deutschland Holding AG 20.06.2014
Lebensversicherungsreformgesetz
Nürnberger Versicherungsgruppe 18.06.2014
Verordnung zur Anwendung
des
Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1
Absatz 5 des
Außensteuergesetzes
(Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV)
GDV im Rahmen der Stellungnahme der
8 Spitzenverbände der Deutschen
Wirtschaft
11.10.2013
GDV 29.04.2014
Gesetzesvorhaben
(inkl. untergesetzliches
Regelwerk)
Einreichendes Unternehmen
bzw. Verband
Eingangsdatum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4674Verordnung zur Umsetzung der
Verpflichtungen aus dem
Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den
Vereinigten Staaten von
Amerika zur Förderung der
Steuerehrlichkeit bei internationalen
Sachverhalten und hinsichtlich
der als Gesetz über die
Steuerehrlichkeit bezüglich
Auslandskonten bekannten US-
amerikanischen Informations-
und Meldebestimmungen
(FATCA-USA-UmsV)
GDV 19.03.2014
Gesetz zur Anpassung des
nationalen Steuerrechts an den
Beitritt Kroatiens zur EU und
zur Änderung weiterer
steuerlicher Vorschriften
GDV im Rahmen der Stellungnahme
der 8 Spitzenverbände der Deutschen
Wirtschaft
11.04.2014
19.06.2014
Verordnung zum
Produktinformationsblatt und zu weiteren
Informationspflichten bei
zertifizierten Altersvorsorge- und
Basisrentenverträgen nach dem
Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetz
GDV 19.08.2014
Verordnung zur Änderung
steuerlicher Verordnungen und
weiterer Vorschriften
GDV 22.10.2014
Gesetz zur Änderung der
Abgabenordnung und des
Einführungsgesetzes zur
Abgabenordnung
GDV im Rahmen der 8 Spitzenverbände
der Deutschen Wirtschaft
10.09.2014
Gesetz zur Anpassung der
Abgabenordnung an den
Zollkodex der Union und zur
Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften
GDV im Rahmen der Stellungnahme der
8 Spitzenverbände der Deutschen
Wirtschaft
09.09.2014
Gesetz zur Anpassung der
Abgabenordnung an den
Zollkodex der Union und zur
Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
09.09.2014
Gesetz zur Umsetzung der
Protokollerklärung zum Gesetz zur
Anpassung der
Abgabenordnung an den Zollkodex der
Union und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften
GDV im Rahmen der Stellungnahme der
8 Spitzenverbände der Deutschen
Wirtschaft
10.03.2015
Gesetzesvorhaben
(inkl. untergesetzliches
Regelwerk)
Einreichendes Unternehmen
bzw. Verband
Eingangsdatum
Drucksache 18/4674 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesminister für Wirtschaft und Energie
Gesetzentwurf zur Absicherung
stabiler und fairer Leistungen
für Lebensversicherte
GDV 04.06.2014
Anlageverordnung GDV 26.06.2014
Gesetz zur Modernisierung der
Finanzaufsicht über
Versicherungen
GDV 11.08.2014
Gesetzentwurf zur Umsetzung
der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
GDV 13.02.2015
Gesetzentwurf zur Umsetzung
der Richtlinie 2014/59/EU
(BRRD-Umsetzungsgesetz)
GDV 22.09.2014
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesetz über
Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-
Leistungsverbesserungsgesetz)
GDV 17.01.2014
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
GDV 19.03.2015
Bundesministerium für Gesundheit
Stellungnahme zum Gesetz zur
Weiterentwicklung der
Finanzstruktur und der Qualität in der
gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-FQWG)
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
19.02.2014
Stellungnahme zum
Referentenentwurf eines Fünften
Gesetzes zur Änderung des Elften
Buches Sozialgesetzbuch –
Leistungsausweitung für
Pflegebedürftige,
Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-
Änderungsgesetz – 5. GB XI-ÄndG)
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
22.04.2014
Stellungnahme zum GKV-
Versorgungsstärkungsgesetz
(GKV-VSG)
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
07.11.2014
Stellungnahme zum GKV-
Versorgungsstärkungsgesetz
(GKV-VSG)
GDV 10.11.2014
Gesetzesvorhaben
(inkl. untergesetzliches
Regelwerk)
Einreichendes Unternehmen
bzw. Verband
Eingangsdatum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/467422. Welche Positionspapiere hat die Versicherungswirtschaft darüber hinaus
an die Bundesregierung übermittelt (bitte unter Angabe des adressierten
Bundesministeriums nebst Eingangsdatum, einreichenden Unternehmens
bzw. Verbandes und Titels des Positionspapieres aufschlüsseln)?
Stellungnahme zum
Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention
(PrävG)
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V. 21.11.2014
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
BK 07.11.2014 Allianz SE und AXA
Letter on Infrastructure to the G20 leaders
by the CEOs of Allianz and Axa, Munich/
Paris, 31 Oct 2014
BK 27.12 2013
Gesamtverband der
Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV)
Europa im Wahljahr 2014
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
BK
18.11.2014
vorab per Email:
17.11.2014
Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft
Brief
BMI 29.11.2013 GDV
Abstimmung des Europäischen
Parlaments zur EU-Datenschutz-
Grundverordnung
BMI 23.12.2013 GDV
Stellungnahme zur pseudonymisierten
Datenverarbeitung und zur Profilbildung
BMI 13.05.2014 GDV
Bedeutung der Profilbildung für
Versicherungen
BMI 27.05.2014 GDV
Antworten auf einen Fragenkatalog des
BMI, aufgrund dessen die
Bundesregierung den Evaluierungsbericht bzgl. §§ 28,
29 BDSG gem. § 48 S. 1 Nr. 2 BDSG
erstellt hat
BMI 18.07.2014 GDV
Kurzpapier zur Nutzung von Statistiken in
der Versicherungswirtschaft
BMI 18.07.2014 GDV QA-Papier zur Nutzung von Statistiken in
der Versicherungswirtschaft
BMI 18.07.2014 GDV
Übersicht über die Bedeutung der
Solvenzanforderungen (Solvency II) für
Versicherungsunternehmen
Gesetzesvorhaben
(inkl. untergesetzliches
Regelwerk)
Einreichendes Unternehmen
bzw. Verband
Eingangsdatum
Drucksache 18/4674 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBMI 04.11.2014 GDV
Einholung der Einwilligung durch
Rückversicherer
BMI 25.11.2014 GDV
Stellungnahme zur Einholung der
Einwilligung durch Rückversicherer und
zum Vorschlag der Bundesregierung
zur Einwilligung
BMI 17.12.2014 GDV
Anmerkungen zu den Bestimmungen zur
Zweckänderung (Antwort auf eine vom
BMI durchgeführte Verbändeanhörung)
BMI 06.01.2015 GDV
Stellungnahmen zur Regelungsidee der
Bundesregierung zum Profiling (Antwort
auf eine vom BMI durchgeführte
Verbändeanhörung)
BMI 27.01.2015 GDV
Stellungnahme zur Auswirkung der
DS-GVO beim Rücktransport kranker
Menschen aus dem Ausland
BMI 13.02.2015 GDV
Stellungnahme zur Regelung der
Einwilligung in der und zu Kapitel II der DS-GVO
BMI 03.03.2015 GDV
Stellungnahme zur Zweckänderung bei
Gesundheitsdaten
BMI 20.03.2015 GDV Stellungnahme zum Profiling
BMI 30.03.2015 GDV Stellungnahme zum Widerspruchsrecht
bei Verarbeitung zu statistischen Zwecken
BMJV 23.12.2013 GDV
[zum Vorschlag der EU-Kommission für
eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr (Datenschutz-
Grundverordnung)]
– Abstimmung des Europäischen
Parlaments zur EU-Datenschutzverordnung
– Änderungsvorschlag zu Artikel 4
Absatz 2a und Artikel 9 Absatz 2k des
KOM-Entwurfs der DS-GVO
BMJV 27.03.2014 GDV
[zum Vorschlag der EU-Kommission für
eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr (Datenschutz-
Grundverordnung)]
Stellungnahme Profilbildungsvorschlag
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/4674BMJV 18.07.2014 GDV
– Kurzpapier zur Nutzung von Statistiken
in der Versicherungswirtschaft
– QA-Papier zur Nutzung von Statistiken
in der Versicherungswirtschaft
– Übersicht über die Bedeutung der
Solvenzanforderungen (Solvency II) für
Versicherungsunternehmen
BMJV 10.11.2014 GDV
E-Mail mit dem Betreff „EU-
Datenschutzgrundverordnung – Profilbildung
fehlende Ausnahme“
BMJV 06.01. 2015 GDV
[zum Vorschlag der EU-Kommission für
eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr (Datenschutz-
Grundverordnung)]
– Stellungnahme des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft
zur Regelungsidee der Bundesregierung
zum Profiling
– Änderungsvorschläge zur
Regelungsidee zum „Profiling“
BMJV 30.06.2013 GDV Schadensregulierung durch Versicherer
BMJV 01.07.2013
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
Schadensregulierung durch Versicherer
BMJV 04.12.2013 GDV
Vorschläge zur Sicherstellung des
Versicherungsschutzes der Haftpflichtrisiken
im Heilwesen zu angemessenen Beiträgen
BMJV 15.04.2014 GDV
Elementarschadenversicherung in
Deutschland – Dritter Versicherungsgipfel
Sachsen (PP-Präsentation)
BMJV 15.05.2014 GDV
Stellungnahme zur Neufassung der EU-
Richtlinie über Versicherungsvermittlung
„IMD2“
BMJV 11.08.2014 GDV
Stellungnahme zum Gesetz zur
Modernisierung der Finanzaufsicht über
Versicherungen
BMJV 08.10.2014 GDV
Stellungnahme zur BR-Drs. 430/14
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
der Finanzaufsicht über Versicherungen
BMJV 08.10.2014 GDV
Stellungnahme zum Eckpunktepapier der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Pflichtversicherung für Elementarschäden“ (für die
Konferenz der Justizministerinnen und
Justizminister am 6. November 2014)
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
Drucksache 18/4674 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBMJV 10.02.2015
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
Stellungnahme zum RefE eines Gesetzes
zur Stärkung der Gesundheitsförderung
und der Prävention (Präventionsgesetz)
BMJV 05.03.2015 ERGO
Versicherungskonzept für hochgefährdete
Überschwemmungsrisiken in der
Wohngebäudeversicherung
BMJV 15.08.2014 GDV
Stellungnahme zum Gutachten
„Evaluierung der Beratungsdokumentation im
Geldanlage- und Versicherungsbereich“
BMJV 28.05.2014
GDV/R+V Allgemeine
Versicherung AG
Revision der Pauschalreiserichtlinie,
Insolvenzabsicherung/Einschätzung zur
Versicherbarkeit
BMJV 23.09.2014 GDV
Absicherung des Erwerbers beim
Bauträgervertrag – Einschätzung zur
Versicherbarkeit
BMJV 22.10.2014
GDV/R+V Allgemeine
Versicherung AG
Revision-Pauschalreiserichtlinie
BMJV 13.11 2014 GDV / R+V Allgemeine Pauschalreiserichtlinie/Insolvenzschutz
BMJV 20.08.2014 GDV
Positionspapier der Deutschen
Versicherungswirtschaft zur Reform der
Insolvenzanfechtung
ID-Nr. 6437280268-55
BMF 29.10.2013 GDV
Comments on the IASB’s Exposure Draft
ED/2013/7 Insurance Contracts
BMF 29.11.2013 GDV
MiFID2: Behandlung von
Versicherungsanlage-Produkten
BMF 24.01.2014 GDV
GDV-Positionspapier zum informellen
Trilog über eine Verordnung über
Basisinformationsblätter für Anlageprodukte
(PRIPs)
BMF 30.01.2014 GDV
Key Aspects on the Draft Delegated Acts
Solvency II as of 10.01.2014
BMF 06.02.2014 Allianz SE Solvency II – Delegated Acts
BMF 11.02.2014 GDV Positionspapier zu PRIPs
BMF 14.02.2014 GDV
Stellungnahme zu einem non-paper der
KOM zur Verordnung über
Basisinformationsblätter für Anlageprodukte
BMF 22.02.2014 GDV
Positionspapier zur Verordnung über
Basisinformationsblätter für
Anlageprodukte (PRIP-KID)
BMF 26.02.2014 GDV
Vorschlag zum PRIPs-Trilog für einen
Kompromiss zur Darstellung von Kosten
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/4674BMF 28.02.2014 GDV
Positionspapier zum informellen Trilog
über eine Verordnung über
Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (PRIPs)
BMF 04.03.2014 Allianz SE
Positionen zum Trilog zur EU-
Verordnung über Basisinformationsblätter für
Anlageprodukte (PRIPs-Verordung)
BMF 06.03.2014 GDV Schreiben zum PRIPs-Trilog
BMF 07.03.2014 Zurich Gruppe Deutschland
Positionen zur EU-Verordnung über
Basisinformationsblätter für
Anlageprodukte (PRIPs-Verordung)
BMF 14.03.2014 GDV
Positionspapier zum PRIPs Trilog am
20. März 2014
BMF 18.03.2014 Zurich Gruppe Deutschland
Positionen zur EU-Verordnung über
Basisinformationsblätter für
Anlageprodukte (PRIPs-Verordnung)
BMF 25.03.2014 GDV
Stellungnahme zu einem EP-
Kompromissvorschlag zu PRIPs
BMF 02.04.2014 GDV
Entwicklung globaler Kapitalstandards im
Versicherungssektor
BMF 09.04.2014 GDV
Politische Positionen der deutschen
Versicherer 2014
BMF 12.05.2014 GDV
Kernforderungen zu den Beratungen des
Rates zur Neufassung der EU-Richtlinie
über Versicherungsvermittlung IMD2
BMF 15.05.2014 GDV
Positionen zur Neufassung der EU-
Richtlinie über Versicherungsvermittlung
„IMD2“
BMF 28.05.2014 GDV
Übersicht zum VO-E zu
Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Securities Financing
Transactions – SFTs)
BMF 08.07.2014 GDV EZB-Versicherungsstatistik
BMF 28.08.2014 GDV
Die Positionen der Versicherer zur
Finanzmarktregulierung
BMF 10.09.2014 GDV
Zur Verbesserung der Bedingungen für
Investitionen in Infrastruktur
BMF 22.09.2014 GDV
GDV-Kernbotschaften zum Kompromiss
der Ratspräsidentschaft zur EbAV-
Richtlinie vom 17. September 2014
BMF 26.09.2014 GDV
Stellungnahme zum Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine
Verordnung über die Meldung und Transparenz
von
Wertpapierfinanzierungsgeschäften 2014/0040(COM)
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
Drucksache 18/4674 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBMF 28.10.2014 GDV
GDV-Kernbotschaften zum zweiten
Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft
vom 23. Oktober 2014 zur EbAV-
Richtlinie
BMF 12.11.2014 GDV
GDV-Kernbotschaften zum dritten
Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft
vom 7. November 2014 zur EbAV-
Richtlinie
BMF 09.01.2015 GDV
GDV-Kernforderungen für den IMD2-
Trilog
BMF 12.01.2015
Verband der Deutschen
Versicherungsmakler (VDVM)
Revision der Versicherungsvermittler-
Richtlinie
BMF 27.01.2015 GDV
Datenaustausch zwischen BaFin und
Dt. Bundesbank: Sicherstellung des
einheitlichen Meldewegs
BMF 05.02.2015 GDV
Key demands for the trilogue negotiations
on the recast of the EU Insurance
Mediation Directive „IMD2“
BMF 19.02.2015 GDV
Stellungnahme zur Konsultation des
Global Insurance Capital Standards (IAIS)
BMF 25.02.2015 GDV Delegierte Rechtsakte zur MiFID2
BMF 02.03.2015 GDV Sanierungs- und Abwicklungsregime für
Versicherer
BMF 06.03.2015 Zurich Gruppe Deutschland
Risk Nexus Long-term investments, risks
and regulation: an insurance perspective
BMF 20.03.2015 GDV
Meldewege für die zukünftige
Versicherungsstatistik
BMF 18.11.2013
GDV im Rahmen der
Stellungnahme der 8
Spitzenverbände der Deutschen
Wirtschaft
Umsatzsteuerliche Organschaft;
organisatorische Eingliederung
BMF 15.01.2014 GDV
Eckpunktepapier zur Umsetzung der
Rechtsprechung zu § 40a KAGG
BMF 31.10.2014 GDV
Argumentationspapier des GDV zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung des Einführungsgesetzes
zur Abgabenordnung (Stand: 20.10.2014)
BMF 11.06.2014 GDV
Stellungnahme zur Anpassung der
Anwendungsvorschriften im Gesetz zur
Anpassung des nationalen Steuerrechts an
den Beitritt Kroatiens zur EU und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/4674BMF
28.07.2014,
08.09.2014,
26.09.2014
GDV
Stellungnahme zur Überarbeitung des
BMF Schreibens vom 20. Dezember 2013
(BStBl 2013 I S. 36) – Ausstellung von
Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG
BMF 15.08.2014 GDV
Stellungnahme zur Berechnung der
Mindestvertragsdauer bei
Lebensversicherungen
BMF 29.08.2014 GDV
Stellungnahme zu Auslegungsfragen zu
§ 1 Abs. 1 Nummer 3 InvStG
BMF 13.11.2014 GDV
Stellungnahme zu den
volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten
Investmentfondsbesteuerung
BMF 21.11.2014 GDV Stellungnahme zu § 6 InvStG
BMF 24.11.2014 GDV
Umsatzsteuerliche Behandlung der
Mitversicherung
BMF 17.12.2014 GDV
Stellungnahme zu fondsgebundenen
Lebensversicherungen
BMF 17.01.2014
30.01.2015
GDV Stellungnahme zum BMF-Schreiben zur
Anwendung des FATCA-Abkommens
BMF 05.02.2015
GDV im Rahmen der
Stellungnahme der 8
Spitzenverbände der Deutschen
Wirtschaft
Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens
BMF 17.02.2015
Bundesverband
Vermögensanlagen im Zweitmarkt
Lebensversicherungen
(BVZL) e. V.
Umsatzsteuerliche Behandlung der
Leistungen im Rahmen des Erwerbs von
Lebensversicherungen im Zweitmarkt
BMF 31.03.2015 GDV
Position der Deutschen
Versicherungswirtschaft zur Digitalen Agenda
2014–2017 der Bundesregierung
BMWi 11.04.2014 GDV Die Positionen der deutschen
Versicherer 2014
BMWi 30.03.2015 GDV
Position der Deutschen
Versicherungswirtschaft zur Digitalen Agenda
2014–2017 der Bundesregierung
BMAS 06.03.2015 GDV
Stellungnahme zur Verbesserung der
Verbreitung der betrieblichen
Altersversorgung vor dem Hintergrund des Vorschlags
des BMAS zu einem „Neuen
Sozialpartnermodell Betriebsrente“
BMVI 17.04.2014 GDV
Rechtsfolgen zunehmender
Fahrzeugautomatisation für die Kfz-Versicherung und
gesetzgeberisches Handlungspotential aus
Sicht der Kfz-Versicherer
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des Positionspapiers
Drucksache 18/4674 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBMVI 17.02.2015 GDV
Stellungnahme zur Erhebung und
Übermittlung von Daten hochautomatisierter
Fahrzeuge
BMG 03.03.2015
Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V.
Anregungen zur Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs
BMG 17.6.2013 GDV
Anmerkungen zu den Änderungsanträgen
des ENVI zu den Vorschlägen der
Europäischen Kommission für eine Verordnung
über Medizinprodukte (COM(2012)542)
und einer Verordnung über In-vitro-
Diagnostika (COM(2012)541)
BMG 04.04.2014 GDV
Comments of the German Insurance
Association (ID number 6437280268-55) on
the current state of play at the Council and
the European Parliament on the Proposals
of the European Commission for the
Regulations on medical devices
(COM(2012) 542) and on in vitro
diganostic medical devices (COM(2012) 541)
BMG 09.09.2014 GDV
Kritische Anmerkungen zu den
Vorschlägen des EU-Parlaments und des Rates zu
den Vorschlägen der EU-Kommission für
die Verordnungen über In-vitro-
Diagnostika (COM(2012) 541) und über
Medizinprodukte (COM(2012) 542)
Ministerium Eingangsdatum
Einreichendes
Unternehmen bzw. Verband
Titel des PositionspapiersGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]