[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4605
18. Wahlperiode 13.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4476 –
Nutzung und Schutz der arktischen Gewässer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Arktis ist eines der empfindlichsten Ökosysteme der Erde. Die Folgen
des Klimawandels sind in der Arktis verstärkt spürbar und schon heute
unübersehbar. Durch die fortschreitende Erderwärmung schmilzt das Eis in der
Arktis stetig ab, in der Folge entstehen neue Zugangsmöglichkeiten zu
arktischen Ressourcen wie Gas, Öl und Fischgründen.
Vorhaben zur verstärkten wirtschaftlichen Nutzung der Arktis durch
industrielle Fischerei, Rohstoffabbau, verkürzte Schifffahrtsrouten und
Energieerzeugung gefährden das arktische Ökosystem zusätzlich. Aufgrund stärker
abschmelzenden Eises in den Sommermonaten ist inzwischen zeitweise
Schifffahrt entlang der Nordostpassage eingeschränkt möglich. Schifffahrtsrouten
über arktische Gebiete eröffnen zwar Chancen für die Schifffahrt, sie sind
jedoch mit sehr großen Risiken verbunden. Die Risiken, die insgesamt durch eine
verstärkte wirtschaftliche Nutzung entstanden sind und noch entstehen werden,
sind nicht absehbar und noch nicht ausreichend erforscht.
Um Eingriffe zu vermeiden und mögliche Folgen abzuschätzen und ihnen
vorzubeugen, müssen Schutzgebiete in der Arktis ausgewiesen und klare
internationale Regelungen getroffen werden. Es haben sich die Bundesregierung hat
zwar in ihrem Koalitionsvertrag (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die 18. Wahlperiode, S. 84) sowie die Bundeskanzlerin bei der
Eröffnung der Arctic Circle Conference für einen größeren Schutz der Arktis, etwa
über die Ausweisung von Schutzgebieten, ausgesprochen – Maßnahmen auf
dem Weg dorthin wurden bisher jedoch nicht definiert.
1. a) Welche international anerkannten Gremien beschäftigen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich mit dem Gebiet der
Arktis, und welche Staaten arbeiten in diesen Gremien ständig mit?
Der Arktische Rat ist das maßgebliche die gesamte Arktis umfassende
internationale politische Forum. Mitglieder sind die acht Staaten mit Staatsgebiet
nördlich des Polarkreises sowie Vertreter indigener Völker als Ständige Teilnehmer. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4605 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDeutschland hat neben anderen Staaten einen Beobachterstatus im Arktischen
Rat und ist mit Experten in mehreren Arbeitsgruppen des Arktischen Rates
vertreten. Eine vollständige Liste der Mitglieder und Beobachter (Staaten und
Organisationen) im Arktischen Rat findet sich unter
www.arctic-council.org.
b) Welche informellen Gremien oder Konferenzen, die sich vor allem mit
der Arktis beschäftigen, sind der Bundesregierung bekannt, und in
welchen Gremien arbeitet(e) sie mit, bzw. an welchen Konferenzen nimmt
bzw. nahm sie teil?
Etabliert haben sich die jährlichen internationalen politischen Konferenzen
Arctic Frontiers (Januar, Tromsö/Norwegen) und Arctic Circle (Oktober/
November, Reykjavik/Island), an denen Vertreter der Bundesregierung
wiederholt teilnahmen. Weiterhin gibt es eine Vielzahl wissenschaftlicher
Konferenzen zur Arktis, an denen auch regelmäßig Wissenschaftler aus Deutschland
teilnehmen.
2. a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung den
Koalitionsvertrag umsetzen, in dem es heißt „Union und SPD unterstützen die
Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis“?
Deutschland unterstützt intensiv den Prozess des Übereinkommens über
biologische Vielfalt (CBD) zur Identifizierung von ökologisch und biologisch
bedeutsamen Meeresgebieten (ecologically and biologically sgnificant areas – EBSAs)
in allen Weltmeeren. Auf der zwölften Vertragsstaatenkonferenz der CBD
konnten EBSAs für die arktischen Meeresgebiete zur Aufnahme in die CBD-
Datenbank angenommen werden. Diese Daten können als wichtige
Informationsgrundlage für zukünftige Schutzgebietsplanungen herangezogen werden.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen von OSPAR (Oslo-Paris-
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) intensiv dafür
ein, dass der Anteil der im Konventionsgebiet liegenden hohen Arktis als
OSPAR-Meeresschutzgebiet ausgewiesen wird.
Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung – in Zusammenarbeit mit den
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – aktiv für die Ausarbeitung
eines Durchführungsabkommens im Rahmen des VN-Seerechtsübereinkommen
zum Schutz der Biodiversität jenseits nationaler Hoheitsgewalt (BBNJ) ein,
welches die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See umfassen soll.
Konkret unterstützt Deutschland die Arbeiten innerhalb der Antarktis-
Vertragsstaatenkonferenz (ATCM) zur Ausweisung weiterer „Besonders geschützter
Gebiete der Antarktis“ (Antarctic Specially Protected Areas, ASPAs) und
„Besonders verwalteter Gebiete der Antarktis“ (Antarctic Specially Managed Areas,
ASMAs), um langfristig ein umfassendes, kohärentes Netzwerk von
Schutzgebieten innerhalb des antarktischen Regelwerks zu schaffen.
Im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden
Meeresschätze der Antarktis (Convention on the Conservation on Antarctic Marine
Living Resources, CCAMLR) wurde im Jahr 2009 das erste Meeresschutzgebiet
in der Antarktis, South Orkney Islands Southern Shelf, eingerichtet. Weitere
Meeresschutzgebiete in der Ostantarktis und im Rossmeer werden diskutiert.
Von deutscher Seite aus wird derzeit der Vorschlag für das Meeresschutzgebiet
„Weddellmeer“ erarbeitet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4605b) Durch welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung den
Schutz der Arktis sicherstellen?
Allgemein setzt sich die Bundesregierung für die Erschließung neuer
Schifffahrtswege in der Arktis sowie für die freie Durchfahrt von Schiffen in
arktischen Gewässern unter Beachtung von hohen Sicherheits- und Umweltstandards
ein. Sie befürwortet insbesondere vorbeugende und effektive multilaterale
Maßnahmen zum Schutz vor Ölverschmutzung dieser ökologisch besonders
sensiblen Region, z. B. hervorgerufen durch Schiffsbetrieb oder nicht
auszuschließende Havarien.
Deutschland setzt sich ferner dafür ein, dass bestehende Schifffahrtsregeln
sowie die Sicherheits- und Umweltstandards der Internationalen Seeschifffahrts-
Organisation (IMO) für Schiffe aller Flaggen gleich verbindlich umgesetzt
werden. Gleichzeitig ist es notwendig, die Sicherheits- und Umweltstandards der
IMO kontinuierlich zu überprüfen und für die polaren Regionen anzupassen
(Polar Code), um den besonderen Herausforderungen in der Arktis gerecht zu
werden. Die Bundesregierung setzt sich zudem in der IMO für eine verbesserte
Seeüberwachung und den Ausbau der Infrastruktur sowie Seenotrettung in der
Arktis ein.
Die Leitlinien deutscher Arktispolitik aus dem Jahr 2013 heben die Bedeutung
des nachhaltigen Arktis-Tourismus hervor, für den höchste Sicherheits- und
Umweltstandards gelten müssen. Dazu zählen insbesondere die Erhöhung der
Sicherheit von Kreuzfahrtschiffen, bessere Streckenführung und Beschränkung
des Zugangs zu stark gefährdeten Gebieten und die Förderung des
umweltverträglichen Tourismus unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften.
3. Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur EU-Strategie für die
Arktis, und inwieweit unterstützt sie die aktuelle Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 12. März 2015 zur EU-Strategie für die Arktis?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Union eine strategische
Politik für die Arktis entwickelt. In diesem Zusammenhang begrüßt sie auch
die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014.
4. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der im Jahr 2013
verabschiedeten Leitlinien deutscher Arktispolitik?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Überarbeitung der Leitlinien deutscher Arktispolitik ist derzeit nicht
vorgesehen, da ihre Grundaussagen weiterhin aktuell sind.
5. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, einen dem Antarktisvertrag
aus dem Jahr 1959 vergleichbaren Arktisvertrag auszuhandeln, um die
wirtschaftliche Ausbeutung und die damit einhergehende Verschmutzung des
arktischen Meeres durch die Anrainerstaaten zu verhindern?
Ein dem Antarktisvertrag vergleichbarer Arktisvertrag ist nicht Gegenstand der
Überlegungen der Bundesregierung, da die Antarktis ein hoheitsfreier Raum
ist, während die Landgebiete der Arktis unter die territoriale Souveränität der
Anrainer-Staaten fallen.
Drucksache 18/4605 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die
Äußerung der Bundeskanzlerin „Umweltschäden wirken sich im sensiblen
arktischen Ökosystem langfristiger als anderswo aus. Die Folgen eines
Umweltunfalls lassen sich viel schwerer unter Kontrolle bringen, umso wichtiger ist
das Vorsorgeprinzip als Richtschnur der Arktispolitik.“ (Grußwort der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Artic Circle Assembly am 30. Oktober
2014 (
www.vimeo.com/110566843?utm_campaign=bafd85fcf7-Arctic_
Declaration_signatories_BKM9_19_2014&utm_medium=email&utm_
source=Arctic+Declaration+signatories&utm_term=0_d04c606040-
bafd85fcf7-205541541) umsetzen?
Für Fragen des internationalen Schiffsverkehrs in der Arktis ist die IMO das
maßgebliche Gremium multilateraler Kooperation. Weil nur die Verhandlungen
in der IMO auf weltweit verkehrende Schiffe wirken, setzt die Bundesregierung
darauf, die erforderlichen Themen hier einzubringen. Der Polar Code
(voraussichtliches Inkrafttreten im Jahr 2017), dessen Konzept auf einem deutschen
Vorschlag beruht und den die Bundesregierung unterstützt, beinhaltet zur
Vorsorge vor Schiffsunfällen in polaren Gebieten neben Regelungen zur
Konstruktion von Schiffen, zu Sicherheitsstandards und zur Qualifikation der
Mannschaften auch ein Umweltschutzkapitel. Mit einem „Polar Ship Certificate“ wird
belegt, dass Schiffe ihrer Bauweise nach den Gefahren polarer Gewässer
standhalten können. Im Hinblick auf die Verschmutzungsverhütung im Gebiet der
Arktis enthält der Polar Code neue verbindliche Regelungen, die in das
MARPOL-Abkommen (International Convention for the Prevention of
Pollution From Ships) integriert werden. Die Bundesregierung setzt sich weiter aktiv
in der Umsetzung des Polar Code der IMO für zusätzliche Maßnahmen ein, die
als besondere Vorsorge für die Seegebiete mit kalten und sensiblen
Ökosystemen in der Arktis und der Antarktis gelten. Des Weiteren wird auf die Antwort
zu Frage 29 verwiesen.
Darüber hinaus ist Deutschland in der Arbeitsgruppe Emergency Prevention,
Preparedness and Response Working Group (EPPR) des Arktischen Rates
vertreten und bringt dort seine nationale Expertise ein. Auf die Antwort zu Frage 28
wird verwiesen.
Die Bundesregierung trägt durch die Entwicklung umweltfreundlicher
Technologien im Rahmen ihrer Förderprogramme zu den Möglichkeiten einer
verantwortlichen Nutzung der Arktis durch die Schifffahrt bei.
Dabei bleibt die ausschließliche Pflicht der Anrainerstaaten der Arktis, bei
Umweltunfällen in der Arktis konkrete Maßnahmen einzuleiten, unbeschadet.
7. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, ihren
Beitrag zur aktiven Arktispolitik auszuweiten?
Die Bundesregierung gestaltet ihre Rolle im Arktischen Rat im Rahmen der
Möglichkeiten eines Beobachterstaates durch aktive Teilnahme an Sitzungen
und Entsendung von Experten in die Arbeitsgruppen des Arktischen Rates.
Im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu arktischen Staaten werden auch
Arktis-Themen aktiv angesprochen.
Mit dem Polar Code, den die Bundesregierung unterstützt, werden die SOLAS-
(International Convention for the Safety of Life at Sea) und die MARPOL-
Bestimmungen gestärkt.
Die deutsche Arktisforschung mit ihren internationalen Kooperationen trägt zur
Erforschung des arktischen Ökosystems und zur Entschlüsselung des
Klimageschehens in der Arktis bei und wird international als wesentlicher deutscher
Beitrag anerkannt. Deutschland unterhält gemeinsam mit Frankreich auf Spitz-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4605bergen eine Arktisforschungsstation. Das Alfred-Wegener-Institut, das
Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) und die in den
Polarregionen forschenden Universitäten untersuchen die Meereisentwicklung und die
Biodiversität, den Klimawandel sowie ozeanographische, biologische und
geologische Veränderungen in den Polarregionen. Die Geodynamik der
Randbereiche des Nordpolarmeers wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe untersucht. Die Bundesregierung unterstützt auch das in Potsdam
beheimatete Sekretariat des internationalen Arktischen Wissenschaftskomitees
(IASC), dem führenden Zusammenschluss aller Staaten und
Wissenschaftsorganisationen, die in der Arktis Wissenschaft betreiben.
Neben der Forschungsförderung investiert Deutschland erhebliche Fördermittel
gezielt in den Klimaschutz und in die Entwicklung erneuerbarer Energietechnik
und effizienter Energiesystemtechnik – dies kommt langfristig auch der Region
Arktis zugute.
8. a) Welche Gebiete in der Arktis plant die Bundesregierung unter
besonderen Schutz zu stellen?
Die Bundesregierung kann als solche keine Schutzgebiete in der Arktis
ausweisen, setzt sich jedoch nachdrücklich für die Ausweisung von Schutzgebieten im
Rahmen internationaler Übereinkommen ein. Für den im Gebiet des OSPAR-
Übereinkommens liegenden Teil der Arktis liegt ein Vorschlag des World Wide
Fund for Nature zur Ausweisung der „Arctic Ice High Seas“ als OSPAR-
Meeresschutzgebiet vor, den Deutschland zusammen mit anderen Vertragsstaaten
unterstützt. Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung (in Zusammenarbeit
mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) aktiv für die
Ausarbeitung eines Durchführungsabkommens zum VN-Seerechtsübereinkommen
zum Schutz der Biodiversität jenseits nationaler Hoheitsgewalt (BBNJ) ein. Auf
die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
sicherstellen, dass das Abschmelzen des arktischen Meereises verhindert bzw.
verlangsamt wird?
Der Rückgang des arktischen Meereises ist zuvörderst ein Effekt der globalen
Erwärmung. Dem Abschmelzen des arktischen Meereises aufgrund der
Erderwärmung ist vor allem durch die Reduktion der globalen
Treibhausgasemissionen entgegenzuwirken. Die Bundesregierung setzt sich in den internationalen
Klimaverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
(UNFCCC) für ambitionierten Klimaschutz und die Begrenzung des weltweiten
Temperaturanstieges ein. Dies soll in einem neuen internationalen
Klimaschutzabkommen münden, welches nach dem Jahr 2020 in Kraft treten und alle Staaten
zu ambitioniertem Klimaschutz verpflichten soll. Auf nationaler Ebene hat die
Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ihren Anspruch
an eine verantwortungsvolle Klimapolitik untermauert.
Darüber hinaus begleitet und unterstützt die Bundesregierung die internationale
Initiative zur Reduzierung kurzlebiger Klimagase (CCAC – Climate and Clean
Air Coalition). Unter anderem widmet sich diese Initiative der Eindämmung des
Rußausstoßes. Neben den Klimaschutzaspekten dieser Maßnahme ist die
Rußbekämpfung für den Schutz des arktischen Meereises besonders relevant, da
Rußablagerungen auf der Eis- oder Schneeoberfläche die Albedo (das
Reflexionsvermögen) beeinflussen und damit das Abschmelzen des Meereises
beeinflussen.
Drucksache 18/4605 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWeiterhin investiert die Bundesregierung erhebliche Fördermittel gezielt in die
Forschungsförderung für den Klimaschutz und in die Entwicklung erneuerbarer
Energietechnik und effizienter Energiesystemtechnik.
9. In welchem Stadium befinden sich Verhandlungen zu transnationalen
Schutzgebieten im Gebiet der Arktis?
Der in der Antwort zu Frage 8a genannte Schutzgebietsvorschlag „Arctic High
Seas MPA“ konnte mangels Unterstützung durch einzelne OSPAR-
Vertragsstaaten in der diesjährigen OSPAR-Kommissionssitzung nicht vorgelegt werden.
Der Vorschlag wird daher im Laufe des Jahres weiter ausgearbeitet und soll im
Jahr 2016 auf internationaler Ebene abgestimmt werden. Darüber hinaus sind
der Bundesregierung keine solchen Verhandlungen bekannt.
10. a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von Greenpeace
vorgeschlagene Schutzgebietskulisse für die Hohe Arktis?
b) Wird sich die Bundesregierung für dieses Szenario einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10a und 10b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt sich der Arktische Rat als
maßgebliches internationales politisches Forum derzeit nicht mit diesem oder
vergleichbaren Vorschlägen für großflächige Schutzgebiete in der Hohen Arktis, da
eine breite Mehrheit sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Vertreter der
indigenen Völker solche Vorschläge ablehnen. Die Bundesregierung hat jedoch
aktiv daran mitgewirkt, dass sich keiner der Mitgliedstaaten des Arktischen Rats
dem im Januar 2015 erzielten Konsens der internationalen Staatengemeinschaft
verschlossen hat, der 69. VN-Generalversammlung eine Resolution über die
Aufnahme von Verhandlungen über ein Durchführungsübereinkommen im
Rahmen des VN-Seerechtsübereinkommens zum Schutz der BBNJ zu empfehlen
(sog. BBNJ-Prozess). Auf die Antwort zu Frage 8a wird verwiesen.
11. Wird sich die Bundesregierung für ein Moratorium gegen industrielle
Aktivitäten in der Arktis einsetzen, bis ein rechtsverbindliches
übergeordnetes Rahmenwerk verabschiedet ist, das den Schutz des Ökosystems und
der in der Arktis lebenden Menschen gewährleistet?
Große Teile der Arktis unterliegen der territorialen Souveränität der Anrainer-
Staaten. Im Arktischen Rat sind auch Vertreter der indigenen Völker Mitglied.
Eine Initiative für ein mögliches Moratorium müsste nach Auffassung der
Bundesregierung von den Anrainer-Staaten der Arktis oder dem Arktischen Rat
ausgehen. Eine solche Initiative ist derzeit nicht erkennbar.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über europäische Fischereiflotten, die
in der Arktis fischen (bitte auflisten)?
Die Fischerei in arktischen Gewässern, soweit sie nicht zu den Ausschließlichen
Wirtschaftszonen der Anrainer-Staaten Norwegen, Russland, USA, Kanada,
Dänemark (für Grönland und die Färöer) sowie Island gehören und von diesen
bewirtschaftet werden, wird im Nordostatlantik durch die Nordostatlantische
Fischereikommission (NEAFC) geregelt. Im Rahmen der durch die NEAFC
beschlossenen Quoten üben ihre Vertragsparteien Norwegen, Dänemark (für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4605Grönland und die Färöer), Russland, die EU und Island in arktischen Gewässern
Fischerei aus.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der
Bereich des arktischen Meeres, der historisch mit Eis bedeckt war, von der
Industriefischerei frei bleiben muss (bitte begründen)?
Die Bewirtschaftung von Fischereiressourcen muss sich an dem Grundsatz der
Nachhaltigkeit und an dem Vorsorgeansatz orientieren, wie er in der Reform der
Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU seinen Niederschlag gefunden hat.
Dies gilt gerade und besonders für empfindliche Gewässer wie die Arktis. Dies
schließt eine Nutzung von Fischereiressourcen in Gewässern, die derzeit von Eis
bedeckt sind oder früher von Eis bedeckt waren, nicht grundsätzlich aus, sofern
die genannten erforderlichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige
Nutzung, einschließlich der in EU-Recht zu überführenden NEAFC-Regelungen,
erfüllt sind. Sofern für derartige Gebiete noch kein internationaler
Regelungsrahmen besteht, hat sich der Rat der Europäischen Union schon im Jahr 2009
dafür ausgesprochen, vorläufig in diesen Gebieten keine neuen Fischereien zu
entwickeln.
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Fischerei in diesen
sensiblen Gebieten anhand der o. a. Grundsätze sowie konkret erhobener Daten
gesteuert und gemanagt wird.
Weiterhin sind nach Auffassung der Bundesregierung „historische“ Grenzen
nicht dazu geeignet, Schutzgebiete für das Fischereimanagement abzugrenzen,
da sie in der Praxis nicht exakt festzustellen sind und solche Abgrenzungen nach
aktuellen Erkenntnissen erfolgen sollten.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der OSPAR-
Konferenz zur Entwicklung eines Netzwerks von Meeresschutzgebieten
außerhalb der Wirtschaftszone der Anrainerstaaten der Arktis?
Auf die Antwort zu den Fragen 8a und 9 wird verwiesen.
15. Plant die Bundesregierung im Jahr 2015 bzw. darüber hinaus,
internationale Konferenzen zum Schutz der Arktis auszurichten, wie zuletzt am
21. März 2013?
Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Ausrichtung eigener internationaler Konferenzen ist – neben anderen
Aktivitäten wie politischen Konsultationen, der Teilnahme an Konferenzen im
Ausland und der aktiven Ausgestaltung der deutschen Beobachterrolle im
Arktischen Rat – nur eine unter mehreren Möglichkeiten, in der Arktispolitik aktiv zu
werden. Derzeit plant die Bundesregierung keine internationale Konferenz zur
Arktis.
16. Wird sich die Bundesregierung für eine internationale Vereinbarung über
den Schutz der bisher unregulierten Gewässer des zentralen nördlichen
Eismeers einsetzen?
Auf die Antwort zu den Fragen 2a, 8a und 10 wird verwiesen.
Drucksache 18/4605 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebietsansprüche
aktuell zwischen den Anrainerstaaten der Arktis auf (Fläche in km2 je
Land)?
Die Aufteilung der offenen Ansprüche zwischen den Anrainer-Staaten der
Arktis ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bis auf die USA haben alle Anrainer-
Staaten bei der VN-Festlandsockelgrenzkommission Anträge auf einen
erweiterten Festlandsockel gestellt. Bislang ist nur der Antrag Norwegens (positiv)
beschieden worden (im Jahr 2009). Beim (erweiterten) Festlandsockel handelt
es sich allerdings nicht um klassische „Gebietsansprüche“.
18. a) Von welchen möglichen Gebieten zur Erdöl- bzw. Erdgasförderung in
arktischen Gebieten hat die Bundesregierung Kenntnis, und inwieweit
unterstützt sie eine Förderung in diesen Gebieten (bitte betroffene
Nationen bzw. beanspruchte Gebiete getrennt nach Rohstoffen nennen)?
Nach Untersuchungen des US-amerikanischen geologischen Dienstes aus dem
Jahr 2008 werden rund 30 Prozent der weltweiten bislang unentdeckten
Ressourcen an Erdgas und rund 13 Prozent an Erdöl nördlich des Polarkreises in den
arktischen Gebieten von Norwegen, Dänemark (Grönland), Russland, den USA
(Alaska) sowie Kanada erwartet. Der Großteil der noch unentdeckten Felder
wird in den flachen Schelfbereichen des arktischen Ozeans in Wassertiefen
kleiner als 500 Meter und damit in den Hoheitsgebieten bzw. ausschließlichen
Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten vermutet.
Im US-amerikanischen Teil der Arktis konzentrieren sich die Aktivitäten zur
Erdöl- und Erdgas-Förderung vor allem auf den Bereich North Slope im
nördlichen Alaska. In der kanadischen Arktis werden dem Mackenzie-Delta und dem
Sverdrup-Becken ein großes Erdgaspotenzial zugeschrieben. In Grönland haben
Explorationsaktivitäten noch zu keinem Nachweis über kommerzielle Erdöl-
und Erdgasvorkommen geführt. In der Barentssee (Norwegen und Russland)
gab es seit den 80er-Jahren eine Reihe von Neufunden, sodass hier weitere
Projekte zur Erdöl- und Erdgasförderung möglich sind. In der Russischen
Föderation schreitet die Exploration im westsibirischen Becken und in der
Timan-Petschorasee voran. Die Schelfgebiete der sibirischen Arktis (Karasee,
Laptewsee, Westsibirische See und Tschuktschensee; alle Russland) gehören zu
den am wenigsten erforschten Regionen der Erde, in denen aber grundsätzlich
mit Erdöl- und Erdgasressourcen zu rechnen ist.
Es bestehen Investitionsgarantien des Bundes zur Absicherung gegen politische
Risiken für ein Projekt von Wintershall zur Förderung von Erdgas aus der
Achimov-Formation in Russland (Joint Venture mit Gazprom). Vor der
Garantieübernahme erfolgte eine Umweltprüfung auf Grundlage der einschlägigen
Weltbankrichtlinie. Nach den Garantiebedingungen muss Wintershall
regelmäßig über die Einhaltung der Weltbankrichtlinie berichten.
b) Von welchen konkreten Projekten zur Förderung von Erdöl bzw.
Erdgas in arktischen Gebieten hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte
beteiligte Mineralölgesellschaften sowie Nationen getrennt nach
Rohstoffen nennen)?
Aktivitäten zur Förderung von Erdöl bzw. Erdgas in der Arktis erfolgen v. a. im
nördlichen Alaska (USA), in der Barentssee (Norwegen und Russland), im
Timan-Petschora-Becken und in Westsibirien (Russland).
In der Barentssee, etwa 140 Kilometer nordwestlich von Hammerfest, erfolgt
durch Statoil die gegenwärtig einzige Offshore-Förderung im norwegischen
Sektor der Arktis, und zwar im Gasfeld Snøhvit. Die DEA Deutsche Erdoel AG
ist hieran mit 2,81 Prozent beteiligt. Das Erdgas wird über Pipelines zu einer
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4605LNG-Aufbereitungsanlage in Hammerfest transportiert (in diesem
Zusammenhang wird auch auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen). Daneben ist die DEA
Deutsche Erdoel AG nördlich des Polarkreises mit einem Anteil von 30 Prozent
an einem Projekt beteiligt, bei dem im Herbst 2014 im Untersuchungsgebiet
Alta in der Barentssee ein Öl- und Gasfund gemacht wurde. Über eine Reihe
Explorationslizenzen in den arktischen Gewässern des norwegischen
Kontinentalschelfs verfügt Wintershall zusammen mit verschiedenen Partnern.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fördern russische Unternehmen, wie z. B.
Gazprom, Gazpromneft, Rosneft und Novatek, Erdöl und Erdgas nördlich des
Polarkreises. Die Förderung erfolgt bisher mehrheitlich Onshore, u. a. im
Timan-Petschora-Becken, im westsibirischen Becken und auf der Halbinsel
Jamal. Hierzu gehört auch ein gemeinschaftlich von Gazprom und Wintershall
betriebenes Projekt zur Förderung von Erdgas aus der Achimov-Formation.
Die Vergabe von Lizenzen zur Erschließung und Förderung von Erdöl und
Erdgas im Offshore-Bereich ist per Gesetz geregelt und kann nur an die beiden
staatlichen Unternehmen Gazprom und Rosneft erfolgen. Die Bundesregierung
hat von folgenden Projekten Kenntnis:
– Rosneft erschließt in der Karasee zusammen mit ExxonMobil die Blöcke
East Prinovozemelsky 1, 2 und 3 sowie in der Barentssee die Lagerstätte
North Gulyaev.
– Im Jahr 2011 hat Rosneft gemeinsam mit ExxonMobil ein arktisches
wissenschaftliches Projektzentrum zur Offshore-Förderung gegründet.
– Gazprom hatte in der Barentssee mit der Entwicklung des Shtokman-
Erdgasfeldes begonnen, die Projektierungsarbeiten aber im Jahr 2012 eingestellt.
Der aktuelle Stand der Entwicklung dieses Feldes ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
– Im Jahr 2013 hat Gazprom die Erdölförderung aus der Lagerstätte
Prirazlomnoye im südöstlichen Teil der Barentssee (Petschorasee) aufgenommen.
c) Welche konkreten Projekte zur Förderung von Erdöl bzw. Erdgas
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in von Russland zur
Nutzung beanspruchten Gebieten, und in welchem Projektstadium
befinden sie sich aktuell?
Der Bundesregierung sind in der Arktis keine konkreten Projekte zur Förderung
von Erdöl bzw. Erdgas außerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone
Russlands bekannt.
19. Welche weitere Infrastruktur (bestehend sowie in Bau bzw. Planung) zum
Erdöl- bzw. Erdgasumschlag in arktischen Gebieten ist der
Bundesregierung bekannt (Häfen, Umschlagsterminals, Pipelines etc.)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Unternehmen Novatek zusammen
mit den Unternehmen Total und CNPC auf der Jamal-Halbinsel Anlagen zur
Verflüssigung von Erdgas errichten will.
Zudem ist ihr die von Statoil auf der Insel Melkøya, 800 Kilometer nördlich des
Polarkreises, betriebene Erdgasverflüssigungsanlage Hammerfest LNG
bekannt.
Für den Erdgastransport von der Jamal-Halbinsel wurde im Jahr 2012 der erste
Strang der Pipeline Bovanenkovskoye-Uchta in Betrieb genommen, derzeit
werden der zweite Strang und acht Kompressorstationen gebaut, die im Jahr 2016
fertigstellt werden sollen. Der Erdgastransport aus dem westsibirischen Becken
erfolgt über die bestehende Infrastruktur der Jamal-Europe-Pipeline.
Drucksache 18/4605 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWeiter ist der Bundesregierung bekannt, dass Wintershall an dem Gaspipeline-
Projekt Polarled beteiligt ist. Mit diesem soll das Aasta-Hansteen-Gasfeld in der
Norwegischen See mit der Gasverarbeitungsanlage in Møre og Romsdal
verbunden werden.
20. Von welchen Ölförderkonzessionen in arktischen Gebieten (Land bzw.
Meeresboden) hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte jeweiligen
Anrainerstaat nennen sowie Fördergebiet)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Angaben zu Ölförderkonzessionen
in arktischen Gebieten vor.
21. Setzt sich die Bundesregierung für ein Verbot von neuen Ölbohrungen in
der Arktis ein (bitte begründen)?
Die Bundesregierung unterstützt die EU im Sinne der EU-Richtlinie 2013/30,
auf internationaler Ebene in relevanten globalen und regionalen Foren,
einschließlich jener, die arktische Gewässer betreffen, auf hohe
Sicherheitsstandards für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten hinzuwirken. Ein generelles
Verbot neuer Ölbohrungen in der Arktis hält die Bundesregierung nicht für
zielführend.
22. Welche aktuellen Anlagen bzw. Planungen zum Bau von
Atomkraftwerken (schwimmend bzw. an Land) in arktischen Gebieten sind der
Bundesregierung bekannt?
Nördlich des Polarkreises sind in Russland gegenwärtig zwei Kernkraftwerke in
Betrieb.
Seit dem Jahr 1973 wird das Kernkraftwerk Kola auf der gleichnamigen
Halbinsel mit vier Druckwasserreaktoren des Typs WWER-440 betrieben. Als
Ersatzkapazität für diese Anlagen wird gegenwärtig die Errichtung des
Kernkraftwerks Kola-2 mit Reaktoren mittlerer Leistung in Betracht gezogen, sofern die
wirtschaftliche Entwicklung der Region dies rechtfertigt.
Darüber hinaus sind im Kernkraftwerk Bilibino im autonomen Kreis der
Tschuktschen im äußersten Nordosten Russlands ab dem Jahr 1974 vier
Reaktorblöcke mit graphitmoderierten Druckröhrenreaktoren des Typs EGP-6
in Betrieb genommen worden. Diese Anlagen sollen zwischen den Jahren 2019
und 2022 stillgelegt werden.
Das seit einigen Jahren in Bau befindliche Kernkraftwerk „Akademik
Lomonossov“ wird auf einer schwimmenden Plattform mit zwei Reaktoren des Typs
KLT-40S errichtet und soll ab dem Jahr 2017 voraussichtlich in der Nähe der
Stadt Pewek (autonomer Kreis der Tschuktschen) stationiert werden.
Darüber hinaus verfügt Russland über sechs nukleargetriebene Eisbrecher, die
zur Freihaltung des nördlichen Seewegs und der großen sibirischen Ströme
eingesetzt werden, sowie ein nukleargetriebenes Containerschiff. Die schrittweise
Modernisierung dieser Flotte ist geplant.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/460523. Welche Risikoquellen für die Umwelt in Arktisgebieten existieren bzw.
entwickeln sich durch eine zunehmende wirtschaftliche Nutzung nach
Auffassung der Bundesregierung?
Es wird auf die Leitlinien deutscher Arktispolitik aus dem Jahr 2013 verwiesen,
in denen die verschiedenen Risiken aufgezeigt werden.
24. Mit wie vielen Schiffspassagen über die Nordost- bzw. die
Nordwestpassage rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 jährlich (bitte Routen
und Tankschiffe getrennt ausweisen)?
Verlässliche Prognosen zu Schiffspassagen in der Arktis sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
25. Welche besonderen Sicherheitsrisiken sind der Bundesregierung bei
Passagen von Kreuzfahrtschiffen bzw. sonstigen Passagierschiffen in
arktischen Gewässern bekannt, und welche Vorkehrungen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung dagegen getroffen?
Diese Frage ist nicht abschließend zu beantworten, da die besonderen
Sicherheitsrisiken vielfältig sind. Vorsorgemaßnahmen beziehen sich insbesondere auf
bekannte Besonderheiten wie niedrige Temperaturen, lange Dunkelheit und die
große Entfernung von dichter besiedelten Gebieten und landseitiger
Unterstützung.
26. a) Wie viele eisgängige Schiffe befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in deutschem Eigentum bzw. unter deutscher Flagge?
b) Wie viele eisgängige Schiffe befinden sich in den Flotten der
Anrainerstaaten der Arktis nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach
Flaggenstaat sowie Eigentumsstaat aufführen)?
Die Fragen 26a und 26b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Eisgängigkeit kann, wenn überhaupt, nur anhand des entsprechenden
Klassenzeichens ermittelt werden. Deshalb kann die Bundesregierung aus den ihr zur
Verfügung stehenden Daten nur Angaben zu Schiffen unter deutscher Flagge mit
gültigen Sicherheitszeugnissen machen.
Es gibt insgesamt 110 Schiffe unter deutscher Flagge mit einer Eisklasse.
Darunter ist das eisbrechende Forschungs- und Versorgungsschiff Polarstern
hervorzuheben, dessen Eigentümer und Flaggenstaat Deutschland ist.
Für Schiffe unter anderen Flaggen kann diese Frage nicht beantwortet werden.
c) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen von
Schiffsneubauten für eisgängige Schiffe der Flotte der Bundesministerien,
LNG (LNG – Liquefied natural gas; Flüssigerdgas) als
Schiffstreibstoff zu berücksichtigen?
Beim Neubau des Forschungsschiffs Polarstern sowie dem geplanten Ersatzbau
des Fischereiforschungsfahrzeuges Walter Herwig III beabsichtigt die
Bundesregierung nicht, LNG als Schiffstreibstoff einzusetzen. LNG schränkt die
Einsatzfähigkeit (Standzeit) eines Schiffes stark ein, zudem fehlen in den
Polargebieten die entsprechenden Betankungs- und Versorgungsinfrastrukturen. Die
Mitführung ausreichender Mengen LNG würde im Übrigen die
Schiffsdimensionen gegenüber der Mitführung herkömmlicher Betriebsstoffe stark vergrö-
Drucksache 18/4605 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeßern, was erhöhte Betriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer zur Folge
hätte.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist
derzeit nicht beabsichtigt, LNG als Treibstoff für Neubauten eisgängiger Schiffe zu
berücksichtigen. Zusätzlich zu den oben benannten Einschränkungen sieht das
BMVg den Nachteil, dass Eigenschaften von LNG in Bezug auf Trefferwirkung
und Schadensbilder nicht hinreichend bekannt sind und damit Auswirkungen für
den Einsatz nicht absehbar sind.
d) Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, im
Rahmen von Schiffsneubauten bzw. Umrüstungen von eisgängigen
Schiffen der Flotte der Bundesministerien, die Schiffsemissionen
(etwa durch Einbau von Filtern bzw. Katalysatoren) zu senken?
Zum Nachfolgeneubau für das Forschungsschiff Polarstern und dem geplanten
Ersatzbau des Fischereiforschungsfahrzeuges Walter Herwig III (eisgängige
Schiffe): Die Bundesregierung beabsichtigt hier die TIER III Abgasnorm
einzuhalten, auch wenn die geltenden Regelwerke dies noch nicht vorschreiben.
Die neuen Schiffe werden bereits mit entsprechenden Technologien
(Rußpartikelfiltern und Abgasnachbehandlung zur Reduktion des Stickoxidausstoßes)
konzipiert, was zusätzlichen Platzbedarf in den Schiffen nach sich zieht (beim
Nachfolgeneubau Polarstern: ca. zehn Meter zusätzliche Schiffslänge). Die
erheblichen Mehrkosten für den Bau und späteren Betrieb werden im Interesse des
Umweltschutzes investiert.
Es ist grundsätzlich vorgesehen, künftig bei der Neuausschreibung dafür
geeigneter Wasserfahrzeuge im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur die Möglichkeit einer Ausrüstung mit LNG-
Antrieb als Variante mitprüfen zu lassen und diese trotz absehbarer Mehrkosten
beim Bau in die Planung und Beschlussfassung über die Beschaffung
einzubeziehen. In diesen Fällen erübrigen sich weitere Maßnahmen zur
Stickoxidreduzierung.
Grundsätzlich hält das BMVg alle gesetzlichen Auflagen zur Senkung der
Schiffsemissionen gemäß den geltenden Bestimmungen der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation IMO ein. Im Geschäftsbereich des BMVg wird
derzeit für Neubauten eisgängiger Kampfschiffe geprüft, inwieweit die
Einrüstung von Filtern und Katalysatoren zur Senkung der Schiffsemissionen den
Anforderungen für ihren primären Verwendungszweck entgegensteht.
27. a) Ist der Bundesregierung das Problem bekannt, dass weite Gebiete der
arktischen Schiffspassagen (Nordwest- bzw. Nordostpassage) nicht
vermessen und keine flächendeckenden Daten zur Wassertiefe
verfügbar sind (
www.arte.tv vom 6. Januar 2015 „Das letzte Eldorado“; bitte
begründen)?
Die mangelnde kartographische und nautische Abdeckung vieler arktischer
Gewässer ist der Bundesregierung bekannt, jedoch sind die Transitseewege der
Nordwest- und Nordostpassage gut vermessen; auch ist Seekartenmaterial,
herausgegeben von den Anrainerstaaten, verfügbar.
b) Welche weiteren nautischen Probleme sind in den arktischen
Schifffahrtspassagen nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben?
In arktischen Gewässern entsprechen die nautischen Probleme denen anderer
Seegebiete, die zumindest zeitweise von Meereis bedeckt sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4605c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, die
Schifffahrtsrouten für die Seekartierung zu vermessen?
Wenn ja, bis wann sollen diese abgeschlossen sein, und wenn nein,
warum nicht (bitte die jeweils betroffenen Anrainerstaaten nennen)?
Die Anrainerstaaten sind für die Kartierung zuständig. Über deren zeitliche
Planungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Für welchen maximalen Schiffstiefgang ist aktuell die Nordost- bzw.
die Nordwestpassage nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelegt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
28. a) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung in arktischen
Gewässern eine Ölbeseitigung bzw. Ölbekämpfung, etwa bei Schiffsunfällen
oder Unfällen bei Ölbohrungen, sichergestellt werden?
Das Vorgehen bei der Gefahrenvorsorge- und -abwehr für derartige Unfälle ist
in den nationalen Regelwerken der jeweiligen Staaten festgeschrieben. Darüber
hinaus beschäftigen sich zwei Arbeitsgruppen des Arktischen Rats, EPPR und
Protection of the Marine Environment (PAME), intensiv mit dieser Thematik.
Von beiden Arbeitsgruppen wurden umfassende Empfehlungen zur
Gefahrenvorsorge- und -abwehr erarbeitet.
Die vom Arktischen Rat eingesetzte Arctic Council Task Force on Oil Pollution
Prevention (TFOPP) hat im November 2014 in Helsinki abschließend einen
Rahmenplan erarbeitet, der die Zusammenarbeit der Anrainer-Staaten der Arktis
im Bereich der Gefahrenvorsorge verbessern soll. Dieser soll im Jahr 2015
verabschiedet werden. Deutschland war in dieser Task Force vertreten.
b) Welche Versorgungshäfen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die in Frage 28a genannten Vorfälle hinsichtlich Rettungs-, Bergungs-
und Schutzmaßnahmen vorbereitet bzw. für solche Vorfälle auf hoher
See ausgestattet (etwa nach Erfahrungen des Ölunglücks Exxon Valdez)?
Die Arbeitsgruppe des Arktischen Rats EPPR hat eine Vereinbarung zwischen
den Staaten des Arktischen Rates veröffentlicht (Agreement on Cooperation on
Marine Oil Pollution Preparedness and Response in the Arctic – Appendix IV
Operational Guidelines), in der diese Versorgungshäfen verzeichnet sind.
29. a) Welche Vorteile bietet der im Jahr 2014 beschlossene IMO-Polar-Code
nach Auffassung der Bundesregierung für die Umwelt bzw. für die
Seeschifffahrt?
Der Polar Code wird die Ausrüstung und Konstruktion von Schiffen regeln, die
ab seinem Inkrafttreten die im Polar Code festgelegten Gebiete befahren und die
international zertifiziert sind.
b) Welchen Geltungsbereich (geographische bzw. politische Gebiete,
Wirtschaftsbereiche) und welchen Status hat der IMO-Polar-Code
nach Kenntnis der Bundesregierung, und ab wann tritt er in Kraft?
Der Geltungsbereich erfasst alle polaren Gebiete, die auch von den bisherigen
Richtlinien erfasst wurden (Verkehrsblatt 2012, S. 747). Er tritt voraussichtlich
zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Drucksache 18/4605 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Welche Teile des Polar-Codes werden nach Kenntnis der
Bundesregierung verpflichtend sein, und welche werden freiwillig?
Es gibt verpflichtende Teile sowohl zu Sicherheitsthemen als auch einen
Umweltteil, der die Anlagen I, II, IV und V des MARPOL-Übereinkommens
ergänzt.
d) Welche weiteren internationalen Regelungen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zuge des Polar-Codes angepasst (SOLAS und
weitere)?
Neben dem SOLAS-Übereinkommen werden mehrere Anlagen zum MARPOL-
Übereinkommen um ein besonderes Kapitel zum Polar Code ergänzt.
e) Welche weiteren Regelungen zur Schifffahrt in arktischen Gewässern
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Das VN-Seerechtsübereinkommen erlaubt Regelungen zum Schutz der Umwelt.
Diese werden in der Regel für besonders sensible Meeresgebiete in Betracht
gezogen, insofern Anrainer-Staaten diese nach IMO-Regeln anmelden.
f) Können nach Auffassung der Bundesregierung durch den IMO-Polar-
Code zukünftige ökologische Probleme und Risiken vermieden bzw.
verringert werden?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Der Polar Code ist mit dem Ziel einer nachhaltigeren Schifffahrt in polaren
Gebieten erarbeitet worden. Deshalb hat sich Deutschland – unter anderem mit
den Erfahrungen, die mit der Polarstern gesammelt wurden – eingebracht.
g) Sind der Bundesregierung weitere Planungen zur Änderung bzw.
Ergänzung des IMO-Polar-Codes bekannt?
Wenn ja, welche und inwieweit unterstützt sie diese (bitte jeweilige
Zeitpläne und Inkrafttreten benennen, sofern bekannt)?
Derzeit ist die Umsetzung der im Polar Code enthaltenen Maßnahmen
erforderlich. Im Lichte der Erfahrungen nach Inkrafttreten des Polar Code wird zu
prüfen sein, ob es weiterer Maßnahmen bedarf.
30. a) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ballastwasserproblematik im neuen IMO-Polar-Code berücksichtigt?
Da das Ballastwasser-Übereinkommen ohne geographische Grenzen gültig ist,
sind zusätzliche Maßnahmen bisher nicht für erforderlich gehalten worden.
b) Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verbot von
Schweröl im neuen IMO-Polar-Code Berücksichtigung, bzw.
inwieweit ist ein solches Vorhaben geplant (bitte auch mögliche
Emissionsbeschränkungen nennen)?
Die bereits bestehenden Verbote der Nutzung von Schweröl werden durch den
Polar Code gestärkt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]