[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4608
18. Wahlperiode 14.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Özcan Mutlu,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4491 –
Ausbau der Schulverpflegung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2014 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
im Rahmen eines ersten bundesweiten Schulkongresses eine neue
Qualitätsoffensive für ein gesundes Schulessen ausgerufen und eindringlich für eine
gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und Schulen geworben.
Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in
Auftrag gegebene und beim Schulkongress vorgestellte Studie über die
Qualität des deutschen Schulessens (abrufbar unter
www.in-form.de/profiportal/
in-form-initiative/allgemeines/bundeskongress-schulverpflegung-2014/
schulessen-in-deutschland-von-delikat-bis-aetzspinat.html) kam zu dem
Schluss, dass sich die Versorgung in deutschen Schulen in vielen Bereichen
noch klar verbessern muss. Oft gilt: zu viel Fleisch, zu wenig Vielfalt und zu
wenig Zeit beim Essen. Rund die Hälfte der untersuchten Speisepläne enthält
darüber hinaus zu wenig Gemüse.
Kinder und Jugendliche, die den ganzen Tag in der Kita oder der Schule
verbringen, brauchen ein gutes Essen. Durch ein leckeres und gesundes Kita- und
Schulessen können Kinder und Jugendliche eine gesunde Esskultur und
Lebensweise erlernen und im Alltag erleben. In der Kita und der Schule kann das
praktische Erleben mit der Vermittlung von Ernährungswissen und
Handlungskompetenzen verbunden werden. Zentraler Ansatzpunkt für die Ernährungs-,
Bildungs- und Gesundheitspolitik muss es daher sein, Kindern dort, wo sie
lernen und leben, auch eine gesunde Ernährung anzubieten. Bei dieser Aufgabe
muss der Bund die Länder und die Kommunen unterstützen: beim Ausbau von
Infrastruktur (z. B. Mensen und Küchen), der Vernetzung (z. B. Ausbau der
Schulvernetzungsstellen) und der Qualitätssicherung der Schulverpflegung
(z. B. durch ein nationales Kompetenzzentrum).
Um eine gute Schulverpflegung vor Ort umzusetzen, benötigen Schulträger
und Schulen Beratung und Unterstützung. Dies bieten die von den
Bundesländern und dem BMEL befristet geförderten Vernetzungsstellen
Schulverpflegung. Sie beraten zu allen Aspekten einer gesunden, regionalen und
umweltschonenden Ernährung und richten sich hierbei nach den Standards der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die entscheidende Bedeutung der
Vernetzungsstellen beim Ausbau eines Verpflegungsangebots und der Qualitäts-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 10. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4608 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeverbesserung haben Ministerinnen und Minister der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
bereits berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen wurden die finanziellen Mittel
aufgestockt und verlängert, und in Rheinland-Pfalz wurde das
Beratungsangebot der Vernetzungsstelle auf Kindertagesstätten ausgeweitet. Der
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, signalisiert seit
dem Schulverpflegungskongress im November 2014 die Bereitschaft, die
Vernetzungsstellen mit Bundeshaushaltsmitteln weiter zu finanzieren, wenn die
Bundesländer ebenfalls weiterhin ihren Beitrag erbringen (
www.das-parlament.de/
2014/49/themenausgaben/-/343336).
Fast jedes fünfte Kind war im Jahr 2013 nach EU-SILC von Armut bedroht.
Gerade für diese Kinder ist ein gesundes und bezahlbares Kita- und Schulessen
äußerst wichtig. Denn niedriges Einkommen und ein geringer beruflicher
Status bringen ein höheres Risiko für Fehlernährung mit sich (z. B. Studie zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, KIGGS, unter:
www.kiggs-studie.de, und Health Behavior in School-aged Children, HBSC,
unter: www. hbsc-germany.de/).
Fehlendes Wissen über eine gesunde Ernährung und fehlende Kompetenz zur
Zubereitung frischer Zutaten kommen in allen sozialen Schichten vor. Bei
armen oder armutsgefährdeten Familien kommen fehlende finanzielle Mittel als
Ursache für eine Fehlernährung hinzu. Eine Erhebung (
www.idw-online.de/de/
news220692) des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) errechnete,
dass mit dem Anteil für Essen in den Hartz-IV-Leistungssätzen für 0- bis 5-
Jährige der Bedarf dieser Altersgruppe nur gedeckt werden kann, wenn die
Lebensmittel ausschließlich beim Discounter gekauft werden. Bei den älteren
Altersgruppen klafft die finanzielle Lücke zwischen Hartz-IV-Satz und den
Kosten für Lebensmittel weiter auseinander und es ist kaum möglich, ein Kind
ausgewogen zu ernähren. Bei fortschreitendem Alter weichen die realen Kosten
drastisch von den Regelsätzen ab.
Die vom Bundesminister aufgestellten Forderungen und Ankündigungen
werfen die Frage auf, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung
eine spürbare Qualitätsoffensive für ein gesundes Schulessen umsetzen will.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel,
dass Erwachsene gesünder leben, Kinder gesünder aufwachsen und von einer
höheren Lebensqualität und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit in Bildung, Beruf
und Privatleben profitieren. Neben der Unterstützung von Transparenz,
Vernetzung und Kooperation in der Prävention soll IN FORM dem bestehenden
Engagement für ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung ein Dach geben.
Im Rahmen von IN FORM führt die Bundesregierung eine Vielzahl von
Maßnahmen durch, die zu einer Verbesserung der Qualität der Verpflegung in
Kindertageseinrichtungen und Schulen beitragen. Neben Maßnahmen zur
Förderung der Ernährungsbildung stehen die Bekanntmachung und Verbreitung von
Empfehlungen zu Qualitätsstandards sowie die Unterstützung der Arbeit der
Vernetzungsstellen Schulverpflegung im Mittelpunkt der Aktivitäten.
Erste Empfehlungen zum Qualitätsstandard für die Schulverpflegung hat die
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) im Jahr 2007 vorgelegt. Diese
wurden – sowie die im Jahr 2009 veröffentlichten Empfehlungen zum
Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) – mit
Förderung des BMEL im Rahmen von IN FORM erarbeitet.
Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung wurden als eine Initialmaßnahme von
IN FORM gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet. Seit Oktober 2009
sind sie in allen 16 Bundesländern aktiv. Die Vernetzungsstellen unterstützen
Schulen – sowie in einigen Ländern auch Kindertageseinrichtungen (Kitas) – bei
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4608der Gestaltung eines ausgewogenen Verpflegungsangebotes. Sie bieten
umfassende Informationen zum Thema Schulverpflegung an, organisieren
Fortbildungsveranstaltungen, vermitteln kompetente Fachkräfte für die Beratung der
Schulen vor Ort und bauen Netzwerke zwischen Behörden,
Wirtschaftsbeteiligten, Schulträgern, Schulleitungen sowie Lehrkräften und Eltern auf.
Verpflegungssituation in Deutschland
1. Wie haben sich, seit den Jahren 2010/2011 bis heute, die Zahlen der
Schülerinnen und Schüler, die an einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule
lernen, entwickelt?
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die insgesamt an einer allgemein
bildenden Schule im Ganztagsschulbetrieb lernen, ist in den vergangenen Jahren
kontinuierlich gewachsen. Im Jahr 2010 waren es 2 141 846, im Jahr 2011:
2 321 010, im Jahr 2012: 2 439 156 und im Jahr 2013 insgesamt 2 601 861
Schülerinnen und Schüler.
2. Wie viele Ganztagsschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
mit Mensen und Küchen ausgestattet (bitte nach offenen und gebundenen
Ganztagsschulen aufschlüsseln)?
Laut Definition der Kultusministerkonferenz zeichnet sich eine Ganztagsschule
neben einem ganztägigen Angebot im Umfang von täglich mindestens sieben
Zeitstunden an mindestens drei Tagen in der Woche und der Organisation der
Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitungen mit
einem konzeptionellen Zusammenhang zum Unterricht auch durch die
Bereitstellung eines Mittagessens für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
aus. Entsprechend sollten also auch alle Ganztagsschulen über eine Mensa
verfügen.
Das Konsortium der mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäischen
Union (EU) finanzierten Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG –
hat im Jahr 2013 deskriptive Ergebnisse zu einer bundesweiten Befragung
vorgelegt, bei der unter anderem auch Schulleitungen von Ganztagsschulen im
Primarschulbereich, im Sekundarschulbereich I und im gymnasialen Schulbereich
danach gefragt wurden, ob die Ausstattung der Mensa/des Essensraums in
Anzahl und Größe ausreichend ist. Danach bezeichneten 63,1 Prozent der
Schulleitungen in den Grundschulen, 82,5 Prozent im Sekundarschulbereich I und
71,2 Prozent in den Gymnasien bezeichneten die jeweilige
Ressourcenausstattung als ausreichend.
Angaben zur Aufschlüsselung nach offenen und gebundenen Ganztagsschulen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Welche Ausstattung bzw. welche Verpflegungssysteme sind nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Ganztagsschulen vorzufinden (bitte in Prozent
angeben und nach offenen und gebundenen Ganztagsschulen
aufschlüsseln)?
Über den Grad der Ausstattung bzw. über die Art der Verpflegungssysteme
liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Dies fällt in den
Zuständigkeitsbereich der für den schulischen Bildungsbereich verantwortlichen Länder,
Kommunen und Schulträger.
Drucksache 18/4608 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) im
Auftrag des BMEL im Jahr 2014 durchgeführte Erhebung zur Qualität der
Schulverpflegung in Deutschland kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit
der befragten Schulen (60 Prozent) über das Verpflegungssystem der
Warmverpflegung die Mittagsmahlzeiten angeliefert bekommt.
4. Wie viele Schulen in Deutschland bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung kein Mittagessen an?
Wie viele davon sind Ganztagsschulen (bitte nach gebundenen und offenen
Formen aufteilen)?
Wie viele sind Halbtagsschulen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
5. Welche Bundeshaushaltsmittel fließen derzeit direkt und indirekt in die
Schulverpflegung (bitte nach verfassungsrechtlicher und gesetzlicher
Grundlage, Haushaltstitel, Finanzvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)?
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung sind im Wesentlichen
die Länder für das Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende
Infrastruktur zuständig. Dem Bund obliegt es daher insbesondere nicht, die
Bereitstellung von Verpflegungsangeboten zu gewährleisten.
Im Rahmen der ungeschriebenen Bundeszuständigkeit aufgrund
gesamtstaatlicher Repräsentation nimmt der Bund allerdings seine Aufgabe zur Information
der Verbraucherinnen und Verbraucher wahr. Hierunter fällt auch der Nationale
Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung“. In diesem Rahmen fördert das BMEL derzeit verschiedene
Aktivitäten, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Qualität der Schulverpflegung
zu verbessern (Haushaltstitel: 10 02 684 04). Zum einen werden die
Vernetzungsstellen Schulverpflegung gefördert (2014: ca. 720 000 Euro, Laufzeit
endet je nach Bundesland unterschiedlich von Juni 2016 bis September 2017).
Darüber hinaus wird die Bekanntmachung und Verbreitung des von der DGE
empfohlenen Qualitätsstandard für die Schulverpflegung finanziell gefördert
(2014: ca. 300 000 Euro). Und schließlich fördert das BMEL verschiedene
Maßnahmen zur Ernährungsbildung in der Schule. Denn es hat sich gezeigt, dass
Schulverpflegung besonders dann gut angenommen wird, wenn sie mit
Ernährungsbildung verknüpft wird. Dazu standen im Jahr 2014 ca. 890 000 Euro zur
Verfügung.
6. Ist es zutreffend, dass die Studie „Qualität der Schulverpflegung“ des
BMEL nur Zahlen und Daten von Schulen erfasst hat, die eine
Schulverpflegung anbieten?
Wenn ja, warum wurden nur diese Daten erhoben?
Im Rahmen der von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
(HAW) im Auftrag des BMEL durchgeführten Erhebung zur Qualität der
Schulverpflegung in Deutschland wurden bundesweit Schulleitungen und Schulträger
sowie Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Schulformen befragt. Für
jede dieser Gruppen wurden Zufallsstichproben gezogen. Die
Stichprobenziehung der Schulträger erfolgte auf Grundlage des Städte- und
Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes. Die 212 teilnehmenden Schulträger
(Rücklauf = 43,4 Prozent) bilden insgesamt 5 018 Schulen ab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4608Es wurden also auch Daten von Schulen erfasst, die keine Mittagsverpflegung
anbieten. Da es aber das Ziel der Erhebung war, die aktuelle Situation der
Schulverpflegung abzubilden und daraus weitere Schritte hin zu einer
kontinuierlichen Verbesserung der Qualität abzuleiten, konzentrierte sich die Auswertung
der Daten auf die Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler verpflegt werden.
7. Wie bewertet das BMEL das vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) finanzierte und vom FKE durchgeführte
Forschungsprojekt, das Empfehlungen für das Mittagessen in Ganztagsschulen gibt und
der Frage nachgeht, wie die Akzeptanz der Mensa oder der Cafeteria bei
Schülerinnen und Schülern erhöht werden kann?
Und wie werden die Ergebnisse dieses Projekts konkret bei der Arbeit des
BMEL berücksichtigt, zum Beispiel bei dem Projekt von InForm
„Akzeptanz von Schulverpflegung – Eine interaktive Handreichung“, um
insbesondere Parallelstrukturen zu vermeiden?
Dem BMBF ist kein derartiges Forschungsprojekt bekannt. Im Bereich der
Schulverpflegung gibt es allerdings aus Sicht des BMEL eine Reihe von
Fragestellungen, die einer weitergehenden wissenschaftlichen Untersuchung
unterzogen werden müssten. Eine der Aufgaben wird es deshalb sein, den
vordringlichen Forschungsbedarf zu identifizieren und entsprechende Untersuchungen zu
initiieren. Dabei sind Fragestellungen zur Akzeptanz des Mittagessens durch
Schülerinnen und Schüler und vor allem Antworten auf die Frage, wie sich die
Akzeptanz steigern lässt, selbstverständlich von besonderem Interesse.
Die online verfügbare Publikation „Akzeptanz der Schulverpflegung – eine
interaktive Handreichung“ ist ein gutes Beispiel für die konkrete Arbeitsweise des
BMEL an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis in der
Schulverpflegung. Die Handreichung ist eine von fünf im Wesentlichen von den
Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern initiierten und von
entsprechenden Arbeitsgruppen entwickelten Informationsmaterialien, die in Kooperation
mit dem BMEL unter der Bezeichnung „Praxiswissen – Vernetzungsstellen
Schulverpflegung“ im Rahmen von IN FORM publiziert werden.
8. Inwiefern arbeiten das BMEL, BMBF, Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beim
Thema „Schulverpflegung“ zusammen?
In welcher Form finden der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen
den Bundesministerien statt?
Wie werden die Ergebnisse der von den unterschiedlichen
Bundesministerien geförderten Projekte zusammengeführt?
9. Inwiefern kann das BMEL ausschließen, dass die von BMEL, BMBF,
BMAS und BMG durchgeführten Projekte nicht denselben Fragestellungen
nachgehen und Parallelstrukturen vermieden werden?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMAS und das BMG führen keine Projekte zum Thema Schulverpflegung
durch. Das BMBF unterstützt die für den schulischen Bildungsbereich
verantwortlichen Länder beim Thema Qualitätsverbesserung im Bereich
Schulverpflegung mit entsprechender Begleitforschung wie z. B. der Studie zur Entwicklung
von Ganztagsschulen – StEG. Das BMEL unterstützt – wie in der Vorbemerkung
der Bundesregierung einleitend ausgeführt und bei den Antworten zu
zahlreichen anderen Fragen näher dargelegt – im Rahmen von IN FORM verschiedene
Aktivitäten mit dem Ziel der Verbesserung der Schulverpflegung und damit der
Drucksache 18/4608 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVerbesserung der Ernährungssituation von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland.
Vor diesem Hintergrund gibt es keine Doppelarbeiten oder Parallelstrukturen.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten pro
Mahlzeit für ein Schulessen, das den Qualitätsstandards der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) entspricht, verglichen mit den Kosten für
ein Schulessen, das nicht den DGE-Qualitätsstandards entspricht?
Im Januar 2010 wurden die Ergebnisse einer vom BMEL geförderten
Untersuchung mit dem Titel „Umsetzung der Qualitätsstandards in der
Schulverpflegung – Eine Beurteilung der Kostenstrukturen“ veröffentlicht. Ein Ergebnis war,
dass die Kosten für die Verpflegung maßgeblich von den in der Schule
vorliegenden Rahmenbedingungen, wie etwa der Ausstattung oder der Anzahl an
Mittagsmahlzeiten pro Tag, abhängig sind. Da die reinen Wareneinstandskosten nur
einen geringen Teil der Kosten verursachen, kann gefolgert werden, dass kein
oder nur ein geringfügiger Kostenunterschied zwischen einer Verpflegung „nach
DGE-Standard“ und einer Verpflegung „nicht nach DGE-Standard“ besteht.
Viel wichtiger ist es danach, die Akzeptanz der Schulverpflegung zu fördern, da
sich mit steigender Anzahl an Mahlzeiten die Kosten je Einheit verringern.
Qualitätsoffensive des BMEL zur Verbesserung des Schulessens in
Deutschland
11. Welche Maßnahmen bezüglich eines nationalen Kompetenzzentrums hat
die Bundesregierung seit dem Schulverpflegungskongress im November
2014 ergriffen?
a) Welche Aufgaben soll das vom Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft, Christian Schmidt, angekündigte nationale
Kompetenzzentrum für Schulessen bekommen, welches bei der DGE
eingerichtet werden soll?
b) Welche Mittel wird das BMEL der DGE für das Kompetenzzentrum
zur Verfügung stellen?
c) Wann soll die Arbeit des Kompetenzzentrums aufgenommen werden?
d) Welches Verhältnis wird das Kompetenzzentrum zu den
Vernetzungsstellen in den Bundesländern einnehmen?
e) Wie werden andere von der Bundesregierung geförderte Institutionen,
die zum Thema Schulverpflegung aktiv sind, beispielsweise aid, FKE
oder die Verbraucherzentralen, in die Arbeit des Kompetenzzentrums
mit einbezogen?
Die Fragen 11a bis 11e werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, sind aufgrund der
verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung im Wesentlichen die Länder für das Schul- und
Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig. Im Rahmen der
ungeschriebenen Bundeszuständigkeit aufgrund gesamtstaatlicher
Repräsentation nimmt der Bund allerdings seine Aufgabe zur Information der
Verbraucherinnen und Verbraucher wahr.
Die vorliegenden Ergebnisse der HAW-Studie haben Ansatzpunkte aufgezeigt,
wie diese Informationsarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität der
Schulverpflegung und damit der Ernährungssituation von Kindern und Jugend-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4608lichen in Deutschland weiter verbessert werden kann. Ausgehend von den
identifizierten Handlungsfeldern
– Verbesserung der Informationsarbeit auf Bundesebene,
– Optimierung der „internen“ Kommunikation und des Informationstransfers
zwischen den Vernetzungsstellen und anderen relevanten Interessengruppen
auf Bundesebene,
– Prüfung und Bewertung und soweit erforderlich auch Entwicklung von
bundeseinheitlichen Qualifizierungsmaßnahmen für die verschiedenen Akteure
im Bereich der Schulverpflegung,
– Weiterentwicklung der ernährungswissenschaftlichen Expertise und des
Qualitätsstandards für die Schulverpflegung
sollen die vom geplanten Nationalen Qualitätszentrum Schulessen (Arbeitstitel)
zu bearbeitenden Aufgaben definiert werden.
Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben soll das Nationale Qualitätszentrum
Schulessen die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern
ergänzen und so auf Bundesebene dazu beitragen, vorhandene Synergien und
Potenziale effizienter zu nutzen. Das Qualitätszentrum Schulessen soll keine
Parallelstruktur oder gar ein Ersatz für die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in
den Ländern sein. Vielmehr soll hier genau das geleistet und auf Bundesebene
gebündelt werden, was die einzelnen Vernetzungsstellen nicht leisten können.
Die oben genannten Handlungsfelder sowie die Zielsetzung, das Nationale
Qualitätszentrum Schulessen als eine in der Öffentlichkeit bekannte „Stelle“ auf
Bundesebene zu etablieren, die als anerkannter Dienstleister für die Akteure in
der Schulverpflegung mit dem Ziel der Verbesserung der Verpflegungssituation
an Deutschlands Schulen tätig ist, sind das Ergebnis von zwei Fachgesprächen,
die das BMEL im Januar und Februar 2015 geführt hat. Teilnehmer dieser
Gespräche waren u. a. Vertretungen der Vernetzungsstellen Schulverpflegung, der
Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften und der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung. An dem Gespräch am 10. Februar 2105 waren darüber
hinaus auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern vertreten.
Derzeit wird an der Ausgestaltung der oben beschriebenen Handlungsfelder bis
hin zur Definition der zu erledigenden Aufgabenstellungen gearbeitet. Hiermit
hat das BMEL die Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg
beauftragt, die sich im Rahmen der Durchführung der Studie zur Situation der
Schulverpflegung in Deutschland intensiv mit allen Facetten der Verpflegung an
Deutschlands Schulen befasst hat und deshalb aus Sicht des BMEL sehr gut
geeignet ist, die oben genannte Aufgabenstellung zu bearbeiten und dem BMEL
entsprechende Vorschläge für das Konzept eines Qualitätszentrums Schulessen
zu unterbreiten. Dieses Konzept soll bis Ende Juni 2015 vorliegen.
12. Wie soll der von Bundesminister Christian Schmidt angekündigte „TÜV“
für die Qualität der Schulverpflegung (
www.zeit.de vom 25. November
2014 „Agrarminister Schmidt fordert ,Ernährungs-TÜV‘ für Schulessen“)
ausgestaltet werden?
Wer soll diese Aufgabe ausführen?
Wie ein derartiger Qualitätsnachweis für Anbieter von Schulverpflegung unter
den gegeben Bedingungen gestaltet und bundesweit umgesetzt werden kann,
wird eine der Aufgabenstellungen des neuen Qualitätszentrums Schulessen sein
(Handlungsfeld Qualifizierung). Von entscheidender Bedeutung wird sein, dass
diejenigen, die Schulverpflegung beauftragen – in der Regel sind dies die
Schulträger –, bereits in den Ausschreibungen und Auswahlverfahren einen solchen
Drucksache 18/4608 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQualitätsnachweis von ihren potentiellen Auftragnehmern einfordern. Hier wird
es die Aufgabe der Qualitätszentrums sein, geeignete Qualifizierungsnachweise
zu identifizieren und Schulträger bundesweit darüber zu informieren.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Qualitätsstandards der DGE zur Grundlage der Schulverpflegung zu machen?
Durch welche Maßnahmen des BMEL werden die Beteiligten in diesem
Prozess unterstützt?
Ausweislich der bereits mehrfach genannten Studie zur Qualität der
Schulverpflegung in Deutschland kennen mehr als die Hälfte der befragten
Schulleitungen (51 Prozent) und je nach Bundesland bis zu 100 Prozent der befragten
Schulträger den DGE-Standard. In Bezug auf die Vernetzungsstellen
Schulverpflegung hat die Befragung ergeben, dass im Schnitt mehr als ein Drittel der
befragten Schulleitungen und zwischen 33 und 100 Prozent der Schulträger die
Vernetzungsstellen kennen. Gefragt nach den Institutionen, die Unterstützung
zum Thema Schulverpflegung liefern, nennen die Schulleitungen mit jeweils
mehr als 20 Prozent an erster und an zweiter Position die DGE und die
Vernetzungsstellen Schulverpflegung. Darüber hinaus geben die Schulträger an, dass
der DGE-Qualitätsstandard bereits häufig Bestandteil des Vertrages (50,3
Prozent) ist.
Diese Ergebnisse bestätigen aus Sicht des BMEL, dass der im Rahmen von IN
FORM eingeschlagene Weg mit den zwei Förderschwerpunkten
Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den
Ländern ausgesprochen erfolgreich war. Diese Daten und die Auskünfte der
Schulträger, nach denen Leistungsverzeichnisse in nur ca. 44 Prozent der Fälle
bestehen und eine Qualitätskontrolle der Schulverpflegung nur selten stattfindet
(27,7 Prozent), machen aber auch deutlich, dass hier weiterer Handlungsbedarf
besteht.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft, Christian Schmidt, die Qualitätsoffensive für das Schulessen in
Deutschland gestartet und die Einrichtung eines Nationalen Qualitätszentrums
Schulessen angekündigt (siehe Antwort zu den Fragen 11a bis 11e). Darüber hinaus hat
er deutlich gemacht, dass die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung
auch in den nächsten Jahren erforderlich bleiben wird, um die Qualität der
Schulverpflegung in Deutschland weiter zu verbessern. Er hat betont, dass der
Bund die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung weiter unterstützen
wird, wenn auch die Länder weiter ihren Beitrag leisten. Dabei sind
selbstverständlich die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten.
14. In wessen Verantwortung sollte nach Auffassung der Bundesregierung vor
Ort die Qualitätssicherung für das Schulessen liegen, das nach
Ankündigung von Bundesminister Christian Schmidt durch eine Qualitätsoffensive
des Bundes für ein gesundes Schulessen (
www.zeit.de vom 25. November
2014 „Agrarminister Schmidt fordert ,Ernährungs-TÜV‘ für Schulessen“)
finanziert bzw. unterstützt werden soll?
15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Idee,
Verpflegungsausschüsse in den Schulen zu etablieren, die als Hüter über die Qualität des
Schulessens tätig werden und in denen Eltern-, Lehrer- und
Schülervertreter sowie Anbieter an einem Tisch sitzen?
Plant die Bunderegierung, die Etablierung solcher Gremien in irgendeiner
Form zu fördern?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4608Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung kommt den Verpflegungsausschüssen eine
zentrale Rolle bei der Sicherung der Verpflegungsqualität in Schulen zu. Mit Blick
auf die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Möglichkeiten, täglich vor
Ort in den Mensen präsent zu sein, kommt dabei den Schulleitungen und den
Lehrkräften eine besondere Verantwortung zu. Vor diesem Hintergrund hat
Bundesernährungsminister Christian Schmidt gefordert, dass die Verpflegung in
Schulen zur Chefsache werden muss.
Im Rahmen des IN FORM Projektes „Modellvorhaben zur Qualitätssicherung
der Schulverpflegung in Berliner Grundschulen“ hat das BMEL die DGE und
die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin mit der Aufgabenstellung
betraut, zu erproben, wie Schulträger und Mittagessensausschüsse, die in Berlin
verpflichtend an Ganztagsgrundschulen zu bilden sind, bei der
Qualitätssicherung unterstützt werden können. Durch die Arbeit in einem Berliner
Modellbezirk konnten Schulungsmodule und Medien entwickelt werden, die nicht nur in
den anderen elf Bezirken in Berlin, sondern auch bundesweit einsetzbar sind, da
die Inhalte – mit wenigen Ausnahmen – nicht berlinspezifisch sind. Die
Ergebnisse dieses Projekts werden beim nächsten Vernetzungstreffen des BMEL mit
den 16 Vernetzungsstellen Schulverpflegung am 28. und 29. Mai 2015 in
Schwerin vorgestellt.
Regionale Produkte in der Schulverpflegung
16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der
Schulverpflegung „stärker auf regionale und lokale Anbieter zu setzen“ und die
Schulverpflegung nicht allein durch größere Caterer liefern zu lassen (www.
tagesspiegel.de/weltspiegel/agrarminister-fordert-ernaehrungs-tuev-
studieoffenbart-maengel-in-schulkantinen/v_print/11030212.html?p=)?
Die Auswahl der Anbieter der Schulverpflegung liegt im Ermessen des
Auftraggebers. Dies sind in Deutschland – wie bereits in der Antwort zu Frage 12
ausgeführt – in der Regel die Schulträger.
Anzumerken ist, dass die HAW-Studie zur Situation der Schulverpflegung in
Deutschland zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Schulverpflegungsmarkt
sowohl von sehr kleinen lokal agierenden Anbietern als auch von überregional
agierenden großen Unternehmen bedient wird.
17. Inwiefern werden regionale Verarbeitungs-, Vermarktungs- und
Belieferungsstrukturen für die Schulverpflegung im Rahmen der
Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse seit Anfang des Jahres 2013 bis heute
und in der Zukunft gefördert?
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, Förderprogramme aufzulegen, um
insbesondere regionalen und lokalen Anbietern einen Einstieg in die
Schulverpflegung zu ermöglichen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ bestehende mögliche Förderung von Verarbeitungs-
und Vermarktungsstrukturen ist auf den Absatz landwirtschaftlicher Erzeug-
Drucksache 18/4608 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenisse ausgerichtet. Spezielle Förderprogramme für Anbieter von
Schulverpflegung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer, müssten eine
Doppelförderung in Bezug auf die Förderprogramme der EU für Schulmilch und Schulobst
ausschließen und wären von der Europäischen Kommission zu genehmigen.
Schulvernetzungsstellen
19. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulvernetzungsstellen
in den Bundesländern organisiert (bitte nach Bundesländern auflisten), wo
sind sie jeweils angesiedelt (z. B. Verbraucherzentrale, Landesbehörde,
privater Verein), und wie sind sie personell und mit Sachmitteln
ausgestattet?
Nachfolgender Übersicht sind die Institutionen zu entnehmen, bei denen die
jeweiligen Vernetzungsstellen Schulverpflegung angesiedelt sind:
Über die Personalausstattung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung und die
Ausstattung mit Sachmitteln entscheiden die Bundesländer. Die
Bundesregierung kann hierzu aufgrund der fehlenden Zuständigkeit keine Angaben machen.
Bundesland Institution
Baden-Württemberg DGE-Baden-Württemberg e.V.
Bayern Kompetenzzentrum für Ernährung – Kern,
Bayern
Berlin Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin e. V.
Brandenburg Vernetzungsstelle Schulverpflegung
Brandenburg e. V.
Bremen Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bremen
Hamburg Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für
Gesundheitsförderung e. V.
Hessen Servicestelle S&G im Landesschulamt und
Lehrkräfteakademie
Mecklenburg-Vorpommern DGE-Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Niedersachsen DGE-Niedersachsen e. V.
Nordrhein-Westfalen Verbraucherzentrale-NRW e. V.
Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum ländlicher Raum
Westerwald-Osteifel
Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sachsen Sächsische Landesvereinigung für
Gesundheitsförderung e. V.
Sachsen-Anhalt Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-
Anhalt e. V.
Schleswig-Holstein DGE-Schleswig-Holstein e. V.
Thüringen Verbraucherzentrale-Thüringen e. V.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 ��� Drucksache 18/460820. Wie viel Geld bekommen die jeweiligen Vernetzungsstellen aus dem
Bundeshaushalt, und wie viel Geld investieren die jeweiligen Bundesländer
nach Kenntnis der Bundesregierung in ihre jeweilige
Schulvernetzungsstelle (bitte pro Bundesland, unter Berücksichtigung der jeweiligen
Laufzeit auflisten)?
Die ursprüngliche Förderung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung war auf
fünf Jahre angelegt und endete je nach Bundesland zwischen Juni 2013 und
Oktober 2014. Auf der Grundlage eines Gesamtfördervolumens von 2 Mio. Euro
pro Jahr betrug die Förderung des Bundes im ersten Jahr der Förderung 80
Prozent und wurde im fünften Jahr auf 50 Prozent abgesenkt. Im Zuge der laufenden
dreijährigen Folgeförderung wird der Beitrag des Bundes sukzessive weiter bis
auf 15 Prozent verringert. Voraussetzung für die Förderung des Bundes ist eine
entsprechende Kofinanzierung durch die Bundesländer.
Nachfolgender Übersicht sind die Mittel zu entnehmen, die im Rahmen von IN
FORM in den Jahren 2014 und 2015 für die Förderung der Vernetzungsstellen
Schulverpflegung eingesetzt werden:
Über die auf Landesebene eingesetzten Mittel entscheiden die Bundesländer.
Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund der fehlenden Zuständigkeit keine
Angaben machen.
Bundesland Bundesmittel
2014
Bundesmittel
2015
Förderung bis
Baden-Württemberg 51.894 € 34.131 € 30.06.2016
Bayern 50.505 € 40.236 € 31.08.2016
Berlin 46.112 € 33.077 € 31.10.2016
Brandenburg 53.092 € 42.111 € 30.09.2017
Bremen 42.782 € 38.898 € 30.11.2017
Hamburg 48.674 € 40.405 € 31.08.2017
Hessen 23.546 € 13.570 € 31.08.2016
Mecklenburg-
Vorpommern
45.260 € 34.275 € 28.02.2017
Niedersachsen 55.040 € 41.289 € 31.12.2016
Nordrhein-Westfalen 69.567 € 50.592 € 14.11.2016
Rheinland-Pfalz 5.542 € 37.757 € 28.02.2017
Saarland 44.598 € 34.095 € 31.03.2017
Sachsen 43.207 € 11.922 € 30.07.2016
Sachsen-Anhalt 50.970 € 38.138 € 14.06.2017
Schleswig-Holstein 45.378 € 34.035 € 31.12.2016
Thüringen 39.814 € 26.392 € 30.07.2016
715.981 € 550.922 €
Drucksache 18/4608 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Finden Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern
statt, ob und in welcher Höhe die Vernetzungsstellen auch nach den Jahren
2016 bzw. 2017 durch Bundesgelder mitfinanziert werden, insbesondere
im Hinblick darauf, dass der Bundesminister Christian Schmidt eine
erneute Weiterfinanzierung durch den Bund an die
Mitfinanzierungsbereitschaft auch der Bundesländer geknüpft hat?
Wenn ja, liegen hierzu bereits Ergebnisse vor?
Wenn nein, wann sollen sie begonnen werden, und wann sollen sie nach
Auffassung der Bundesregierung beendet sein, damit der Deutsche
Bundestag zum notwendigen Zeitpunkt die nötigen Haushaltsmittel
bereitstellen kann?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat
diesbezüglich noch keine Gespräche mit den Bundesländern geführt. Es ist
beabsichtigt, diese Gespräche zeitnah zu führen.
22. Hält die Bundesregierung die personelle und sachliche Ausstattung der
Schulvernetzungsstellen für ausreichend, um einen flächendeckenden
Ausbau und eine Qualitätsverbesserung des Essens in den nächsten Jahren
zu erreichen?
Über die Personalausstattung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung und die
Ausstattung mit Sachmitteln entscheiden die Bundesländer.
Zugang zu einem warmen Mittagessen
23. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der im Regelsatz für
Essensausgaben vorgesehene Anteil für die Bedarfe von Kindern der jeweiligen
Altersgruppe ausreichend ist?
Und wenn ja, warum?
Und wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich einen Unterschied zwischen
Kindern, die ein Essen in der Schule einnehmen können und dafür
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, und den Kindern,
bei denen dies nicht der Fall ist?
Der Regelsatz, der für Kinder und Jugendliche bei der Ermittlung des
Gesamtbedarfs berücksichtigt wird, richtet sich nach den Regelbedarfsstufen vier, fünf
und sechs. Diese Regelbedarfsstufen sind nach dem Alter gestuft:
Regelbedarfsstufe vier: Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen
leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe fünf: Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des
siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe sechs: Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung
des sechsten Lebensjahres.
Diese Altersstufung und Ermittlung der regelbedarfsrelevanten
Verbrauchsausgaben für Kinder und Jugendliche gewährleisten, dass auch ein altersgemäßer
Ernährungsbedarf in vollem Umfang abgedeckt wird.
Die drei Altersstufen wurden in der Regelbedarfsermittlung auf der Grundlage
von Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
(Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG, Artikel 1 des Gesetzes zur Ermitt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4608lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011) unter Beteiligung von Experten
überprüft. Ein Änderungsbedarf hat sich daraus nicht ergeben.
Die auf Kinder entfallenden Verbrauchsausgaben wurden in der damaligen
Regelbedarfsermittlung aus den Verbrauchsausgaben von Haushalten ermittelt, in
denen zwei Erwachsene mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
(als Familienhaushalt bezeichnet). Für die Zuordnung, in welchem Umfang die
Verbrauchsausgaben dem im Familienhaushalt lebenden Kind zuzuordnen sind,
wurden unterschiedliche Verfahren genutzt. Zu diesen sogenannten
Verteilungsschlüsseln zählten auch Verfahren, die von Wissenschaftlern entwickelt worden
sind. Solche Verfahren wurde auch genutzt für die Bestimmung des Anteils der
Verbrauchsausgaben des Haushalts für Ernährung, der auf das im
Familienhaushalt lebende Kind entfällt.
Die Höhe der Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche wurde in dem vom
BMAS nach § 10 RBEG zu erstellenden Bericht zur Weiterentwicklung der
Regelbedarfs-Ermittlung überprüft. Nach diesem gesetzlichen Berichtsauftrag
hatte das BMAS dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 unter
Mitwirkung des Statistischen Bundesamtes sowie von Sachverständigen einen Bericht
über die Weiterentwicklung der bei der Ermittlung von Regelbedarfen
anzuwendenden Methodik vorzulegen. Der „Bericht des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales nach § 10 RBEG über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung
von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik“ wurde am 26. Juni 2013 an den
Deutschen Bundestag übermittelt und als Bundestagsdrucksache 17/14282
veröffentlicht.
Teil des Berichtsauftrags war nach § 10 Absatz 2 Nummer 2 RBEG die
„Überprüfung und Weiterentwicklung der Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Verteilung
der Verbrauchsausgaben von Familienhaushalten […] auf Kinder und Jugendliche
als Grundlage für die Ermittlung von regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben
nach § 6 (RBEG) und die danach vorzunehmende Bestimmung von
Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche.“ Das dazu durchgeführte Forschungsprojekt
hat keine Erkenntnisse ergeben, die die Differenzierung und Höhe der
Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche in Frage stellen.
Bei einem Vergleich der Kosten für das tägliche Mittagessen in der Schule oder
der Kindertagesstätte mit den sich für das Erhebungsjahr 2008 der
regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für die heutigen Regelbedarfsstufen ergebenden
Unterschiede ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Kosten für eine
„auswärtige“ Verpflegung liegen wegen der darin enthaltenen und zum Warenwert
hinzukommenden Dienstleistungen für Zubereitung und Bereitstellung stets über
denen, die bei einer Ernährung im gemeinsamen Haushalt entstehen, weil die
benötigten Nahrungsmittel und Getränke zusammen für alle Haushaltsmitglieder
eingekauft werden und die Zubereitung für alle Personen im Haushalt
gemeinsam erfolgt.
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich jedoch kein Unterschied im Sinne einer
Ungleichbehandlung, denn bei Kindern und Jugendlichen, die an einer in
schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
teilnehmen, wird über das Bildungs- und Teilhabepaket ein zusätzlicher Bedarf für
die höheren Kosten dieses Mittagsessens anerkannt, bei dessen Höhe jedoch
nach § 9 RBEG die an jedem Schultag ersparten, durch den Regelbedarf bereits
abgedeckten häuslichen Verbrauchsausgaben für ein Mittagessen als Eigenanteil
berücksichtigt werden. Dieser Eigenanteil beträgt pauschal pro Schultag einen
Euro. Entsprechendes gilt für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder
in Kindertagespflege sind und dort an einer gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung teilnehmen.
Drucksache 18/4608 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass derzeit Kindern in
ausreichendem Maße ein warmes Mittagessen durch Schulen oder
Kindertagesstätten zugänglich ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, welche Möglichkeiten stehen der
Bundesregierung zur Verfügung, um darauf Einfluss zu nehmen, und was plant die
Bundesregierung diesbezüglich?
Finanzielle Zugangsbarrieren zu einem warmen Mittagessen sind durch das
Bildungs- und Teilhabepaket aufgehoben. Soweit die Kita, die Schule oder die
Kindertagespflege ein regelmäßiges gemeinsames warmes Mittagessen anbieten,
können hilfebedürftige Kinder und Jugendliche aus dem Bildungspaket dafür
einen Zuschuss bekommen.
25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Kosten und der
Preise für Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten?
26. Wieviel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt ein
Mittagessen in den Schulen und Kindertagesstätten (falls möglich bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bezüglich der Kosten für ein Mittagessen wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen. In Bezug auf die Preise hat die HAW-Studie zur Situation der
Schulverpflegung in Deutschland folgende Erkenntnisse erbracht:
Der durchschnittliche Verkaufspreis einer Mittagsmahlzeit beträgt nach
Angaben der befragten Schulträger 2,83 Euro in Grundschulen und 3,05 Euro in
weiterführenden Schulen. Von den Schulleitungen werden Preise von 2,70 Euro für
die Grundschulen und 2,95 Euro für weiterführende Schulen berichtet.
Aufschlüsselungen nach Bundesländern sind dem Kongressband zum
Bundeskongress Schulverpflegung 2014 zu entnehmen, der unter
www.in-form.de zum
Herunterladen bereitsteht.
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen oder
Kindertagesstätten, die kostenlos Mittagessen anbieten?
Und wenn ja, wie viele, und welche sind dies?
Und wenn die Bundesregierung davon Kenntnis hat, welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
28. Kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Kostenbeteiligung beim
Mittagessen in den Schulen und Kindertagesstätten dazu führen, dass ein
angebotenes Mittagessen nicht in Anspruch genommen wird?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Nein, durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist für hilfebedürftige Kinder und
Jugendliche ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilnahme an der
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung gewährleistet; für sie verbleibt ein geringer
Eigenanteil von pauschal einem Euro pro Schultag. Die Aufwendungen für Letzteren
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4608werden bereits durch den Regelbedarf in der Sozialhilfe bzw. der
Grundsicherung für Arbeitsuchende gedeckt; ergänzend wird hierzu auf die Antwort zu
Frage 23 verwiesen.
29. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Möglichkeiten seitens der
Bundesregierung, Modellprojekte zu fördern, bei denen ein kostenloses
Mittagessen in Schulen oder Kindertagesstätten angeboten wird?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 erstmals ausgeführt, sind aufgrund der
verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung im Wesentlichen die Länder für das
Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig. Dem
Bund obliegt es daher insbesondere nicht, die Bereitstellung von
Verpflegungsangeboten zu gewährleisten.
Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung eines warmen Mittagessens
30. Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nehmen den
Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der
Mittagsverpflegung wahr?
31. Für wie viele Kinder und Jugendliche wird eine Beteiligung an der
Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, und bei
wie vielen wird diese Beteiligung abgelehnt (falls möglich bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kinder
und Jugendlichen, die den Finanzierungsanspruch des Bildungs- und
Teilhabepakets auf Beteiligung an der Mittagsverpflegung wahrnehmen, an
allen Kindern, die aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation
ihrer Familien Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) bzw. Kinderzuschlag oder Wohngeld
beziehen könnten und deswegen auch einen Finanzierungsanspruch auf
Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket hätten?
33. Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nehmen den
Finanzierungsanspruch des Bildungs- und Teilhabepakets auf Beteiligung an der
Mittagsverpflegung nicht wahr, und wie hoch ist ihr Anteil an allen
Kindern, für die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder
Wohngeld bezahlt werden?
Gibt es Erhebungen darüber, warum der Anspruch nicht geltend gemacht
wird?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, werden solche Untersuchungen geplant?
Die Fragen 30 bis 33 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da für die Umsetzung des Bildungspakets Kommunen und Länder
verantwortlich sind und die amtliche Statistik zur Inanspruchnahme von Bildungs- und
Teilhabeleistungen gegenwärtig noch im Aufbau ist, liegen dem Bund derzeit
keine vollständigen und damit aussagekräftigen Zahlen zur Entwicklung der
Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets vor.
Drucksache 18/4608 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas BMAS hat im Jahr 2013 eine Evaluation der bundesweiten
Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Auftrag
gegeben. Dieses Forschungsprojekt untersucht, welche Faktoren und
Prozesskonstellationen bei der Umsetzung des Bildungspakets auf kommunaler Ebene sich
fördernd oder hemmend auf die Inanspruchnahme der Leistungen auswirken.
Die Evaluation besteht aus drei Teilprojekten: Eine qualitative
Implementationsstudie durch das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI), einer
Längsschnittbefragung von Leistungsberechtigten und Wohnbevölkerung durch
das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und eine Messung des
Erfüllungsaufwands durch das Statistische Bundesamt (StBA). Der Endbericht
wird im Frühjahr 2016 vorliegen.
Ein erster Zwischenbericht zu der Evaluation wurde im April 2014 auf der
Internetseite des BMAS veröffentlicht und enthält Daten zur Antragstellung und
Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung aus dem Jahr 2012 – also einem Jahr
nach Inkrafttreten der Leistungen. Grundlage war die o. g.
Längsschnittbefragung des IAB. Nach den dort ausgewiesenen Befragungsdaten wurde für
31,6 Prozent aller potentiell leistungsberechtigen Kinder und Jugendlichen eine
Beteiligung an der Mittagsverpflegung beantragt. Die Inanspruchnahme lag bei
23,6 Prozent aller Leistungsberechtigten. Der Differenz zwischen
Antragstellung und Inanspruchnahme erklärt sich zum größten Teil daraus, dass ein Teil
der Anträge zum Befragungszeitpunkt noch nicht beschieden war. Von allen
beschiedenen Anträgen wurden nach Auskunft der Befragten lediglich 5 Prozent
abgelehnt.
Es ist davon auszugehen, dass im weiteren Zeitverlauf die Leistungen des
Bildungspaktes bekannter geworden sind und daher auch vermehrt beantragt und in
Anspruch genommen wurden. Änderungen im Zeitverlauf werden mit dem
Endbericht im Jahr 2016 abgebildet werden. Der zitierte Zwischenbericht
beschäftigt sich ausführlich mit der Frage, warum das Angebot ggf. nicht geltend
gemacht wird und identifiziert haushaltsbezogene, individuelle und regionale
Einflussfaktoren. Zusammenfassend wird darin ausgeführt, „dass die Nutzung einer
Mittagsverpflegung in Einrichtungen sowohl durch angebots- als auch durch
nachfragebedingte Selektivität – in erster Linie durch die Entscheidung für bzw.
gegen das verfügbare Angebot an Ganztagsschulen bzw. Ganztagsbetreuung –
beeinflusst wird“.
34. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
jährlichen Verwaltungsausgaben pro Fall für die Finanzierung einer
Beteiligung an der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
sowohl in den leistungsbewilligenden Verwaltungen als auch in den
Schulen und Kindertagesstätten?
Konkrete Aussagen dazu sind derzeit leider nicht möglich. Ergebnisse zum
Teilprojekt Messung des Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung des Bildungspakets
im Rahmen der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung
der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden noch im Frühjahr 2015
vorliegen.
Zum finanziellen Ausgleich für die kommunalen Verwaltungsaufwendungen im
Rahmen der Administration der Bildungs- und Teilhabeleistungen wurde die
Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46
Absatz 5 SGB II ab dem Jahr 2011 dauerhaft und konstant um 1,2 Prozentpunkte
angehoben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/460835. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
jährliche Zeitaufwand für die Eltern von leistungsberechtigten Kindern für
die Beantragung einer Beteiligung an der Mittagsverpflegung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Autoren der
Schulverpflegungsstudie, wonach ein einfacherer, unbürokratischerer Zugang zu dieser
Leistung auch Kindern aus sozial schwächeren Schichten eine Chance auf
regelmäßige Teilnahme am Mittagessen geben würde (
www.bmel.de/
SharedDocs/Downloads/Broschueren/SchulverpflegungBundeskongress
2014.pdf?__blob=publicationFile)?
Konkrete Aussagen dazu sind derzeit leider nicht möglich. Ergebnisse zum
Teilprojekt Messung des Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung des Bildungspakets
im Rahmen der Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung
der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden noch im Frühjahr 2015
vorliegen.
36. Welche Schwierigkeiten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Verteilung der Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets für ein
warmes Mittagessen vor?
Träger des Bildungspaketes sind die Kommunen. Die konkrete Umsetzung der
Leistungsgewährung ist an die Bedingungen vor Ort angepasst und daher im
Detail unterschiedlich.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Schwierigkeiten bei der
Verteilung der Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets für ein warmes
Mittagessen in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vor.
37. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Inanspruchnahme
der Finanzierung eines warmen Mittagessens zu erhöhen, insbesondere
durch die erlangten Erkenntnisse des BMEL (
www.deutschlandfunk.de/
schulessen-fleisch-ist-das-neue-gemuese.680.de.html?dram:article_id=
304307) im Rahmen der bundesweiten Schulverpflegungsstudie der
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)?
38. Sind die vorgenommenen Maßnahmen (Hinweispflichten etc.), die die
Inanspruchnahme der Förderung „Warmes Mittagessen“ von grundsätzlich
anspruchsberechtigten Kindern steigern soll, aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend und erfolgreich?
Liegen hierzu Untersuchungen vor?
Die Fragen 37 und 38 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Ziel, Bildung und Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen zu fördern, im Rechtskreis des SGB II durch das Hinwirkungsgebot
verankert. Danach haben die für die Umsetzung des Bildungspakets zuständigen
kommunalen Leistungsträger darauf hinzuwirken, dass die Kinder und
Jugendlichen Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen
Teilhabe erhalten. Es ist Teil ihrer Aufgaben, die Eltern zu unterstützen und in
geeigneter Weise dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen des
Bildungspakets möglichst in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck arbeiten die
zuständigen kommunalen Träger u. a. mit Schulen und
Kindertageseinrichtungen und sonstigen handelnden Akteuren vor Ort zusammen (vgl. § 4 Absatz 2
Satz 2 bis 4 SGB II).
Drucksache 18/4608 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Frage, welche zur Umsetzung des Hinwirkungsgebotes in Betracht
kommenden Maßnahmen vor Ort getroffen werden und ob diese ausreichend bzw.
erfolgreich sind, haben die für die Umsetzung des Bildungspakets einschließlich
der materiell-rechtlichen Vorschriften zuständigen kommunalen Träger oder die
Aufsicht führenden Länder zu entscheiden. Die Bundesregierung hat keine
Möglichkeit, auf die Umsetzung des Hinwirkungsgebotes vor Ort einzuwirken.
Der Bundesregierung sind Untersuchungen zur Effizienz der vorgenommenen
Maßnahmen nicht bekannt. Im Rahmen der o. g. Evaluation (siehe Antwort zu
den Fragen 30 bis 33) wird auch die kommunale Umsetzungspraxis des
Hinwirkungsgebotes berücksichtigt werden.
EU-Schulobst- und -gemüseprogramm und Schulmilchprogramm
39. Wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene weiter dafür
einsetzen, dass die Programme für Schulobst und -gemüse sowie für
Schulmilch zusammengeführt werden, und wie sieht der konkrete Zeitplan
für die Zusammenlegung der Programme aus?
Die Beratungen zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die
Zusammenlegung der beiden Programme Schulobst- und -gemüse sowie Milch
(Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr.
1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und
Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen COM(2014) 32 final vom
30. Januar 2014) sind auf Ratsebene bis voraussichtlich Ende des Jahres 2015
unterbrochen, da die gesamte Regelung im Zuge der Vereinfachung der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anhand der Grundsätze der Subsidiarität,
Verhältnismäßigkeit und besseren Rechtsetzung evaluiert wird.
Die Beratungen auf der Ebene des Europäischen Parlaments werden fortgesetzt.
Genauere Informationen zum Zeitplan liegen der Bundesregierung nicht vor.
Am Tag der Bekanntgabe der Pläne der Europäischen Kommission zur
Zusammenlegung der beiden Programme am 30. Januar 2014 durch Kommissar Dacian
Cioloș hat der damalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,
Dr. Hans-Peter Friedrich, für die Bundesregierung den Vorschlag zur
Zusammenlegung der beiden Programme unmittelbar begrüßt. Die Bundesregierung
hat sich intensiv an den Beratungen des Programms auf Ratsebene beteiligt und
wird dies bei Wiederaufnahme der Beratungen durch die Kommission
fortsetzen.
40. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den
Bundesländern zu intensivieren, sodass diese eine Teilnahme am EU-Schulobst-
und -gemüseprogramm sowie dem Schulmilchprogramm erleichtert wird?
Die Bundesregierung arbeitet hinsichtlich des EU-Schulobst- und-
gemüseprogramms und des EU-Schulmilchprogramms intensiv mit den Ländern
zusammen und unterstützt diese bei der Durchführung der Programme im Rahmen der
ihr obliegenden Koordinierungsaufgabe.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/460841. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass das Schulobstprogramm auch auf Kindergärten ausgedehnt
wird, wie dies der Bundesminister Christian Schmidt in einem Interview
(
www.welt.de/politik/deutschland/article134683030/Zu-viel-Fleisch-und-
zu-wenig-Gemuese-im-Schulessen.html) geäußert hat, und wenn ja,
wann, und in welcher Form?
Nach Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame
Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der
Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG)
Nr. 1234/2007 (GMO) richten sich Beihilfeprogramme zur Verbesserung der
Verteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung der
Ernährungsgewohnheiten von Kindern an Kinder, die regelmäßig eine
Kindertageseinrichtung, eine Vorschule, eine Grundschule oder eine weiterführende Schule
besuchen, die von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwaltet
werden oder zugelassen sind.
Es obliegt der Entscheidung der Länder, ob diese Kinder in
Kindertageseinrichtungen in das Schulobst- und -gemüseprogramm einbeziehen.
42. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Anfang 2012
unternommen, um im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms den Absatz an
Milchprodukten zu erhöhen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die
Bundesregierung seit Ende 2011 diesbezügliche Gespräche, unter anderem mit
der DGE und Vertreterinnen und Vertreter der Milchwirtschaft, geführt hat
(Bundestagsdrucksache 17/10360)?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. Die Durchführung des EU-
Schulmilchprogramms ist regelmäßig Gegenstand der fachlichen Abstimmung
zwischen Bund und Ländern. Im Rahmen der Gegebenheiten des EU- und
nationalen Rechts werden hierbei auch Möglichkeiten einer Erhöhung des
Schulmilchabsatzes besprochen. Die Ergebnisse der Arbeiten des Max-Rubner-Institutes
zur ernährungsphysiologischen Bewertung von Milch und Milchprodukten und
ihren Inhaltsstoffen stehen den Ländern dabei zur Verfügung.
Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel
wertschätzen“
43. Wann plant die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern, um
der Forderung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
„Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“
(Bundestagsdrucksache 18/3726) Folge zu leisten, nach dem Kindern und
Jugendlichen der Ursprung des Essens vermittelt werden sollen, z. B. über
Schulgärten oder Bauernhof-Schulpatenschaften?
Die Vermittlung altersgerechter und praxisbezogener Informationen und
Erfahrungen über Erzeugung und Herkunft von Lebensmitteln und damit die
Grundlagen des Essens sind Bestandteil vieler Projekte von IN FORM wie auch des
Bundesprogramms ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft. Das von den Ländern durchgeführte Schulobst- und -
gemüseprogramm enthält in vielen Fällen derartige Aktivitäten als Teil der
obligatorischen pädagogischen Begleitmaßnahmen. Im Rahmen der
Abstimmungsprozesse dieser Aktivitäten steht die Bundesregierung in regelmäßigen Kontakten
mit den Ländern.
Drucksache 18/4608 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode44. Wie will die Bundesregierung der Aufforderung aus dem Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Gesunde Ernährung stärken –
Lebensmittel wertschätzen“ Folge leisten, nach dem an Kindertagesstätten und
Grundschulen keine Süßigkeiten, Knabberzeug, Fast Food und Softdrinks
beworben werden sollen?
Die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Wirtschaft an Schulen ist in den
Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Bewerbung von
Süßigkeiten, wie auch von Alkohol und Zigaretten, ist in den meisten Bundesländern
nicht gestattet.
Die empfohlenen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in
Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Schulverpflegung enthalten neben den
Empfehlungen für die Mittagsverpflegung auch Empfehlungen für die
Getränkeversorgung sowie für das Frühstück und die Zwischenverpflegung. Darin wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Limonaden, Nektare, Fruchtsaftgetränke,
Near-Water-Getränke mit hohem Energiegehalt und isotonische Sportgetränke
in den o. g. Einrichtungen nicht angeboten werden sollen. Für das Frühstück und
die Zwischenverpflegung wird eine optimale Lebensmittelauswahl definiert.
Darüber hinaus gilt: Pikante Snacks sollen nur als Nüsse oder Samen ohne
Zucker und Salz, und Süßigkeiten gar nicht angeboten werden. Die Beachtung der
Empfehlungen zu den Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen und
Schulen führt also zu einem Getränke- und Speisenangebot, in dem die in der
Frage genannten Produktgruppen nicht Teil des Angebotes sind.
Das BMEL wird die regelmäßigen Treffen mit den Ernährungsreferenten der
Bundesländer nutzen, um das Thema der Werbung für oben genannte
Erzeugnisse an Kindertagesstätten und Grundschulen zu erörtern.
45. Wird die Bundesregierung hinsichtlich der Implementierung der Aspekte
Ernährungsaufklärung und Verbraucherbildung in die Rahmenlehrpläne
bzw. in die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie
Erzieherinnen und Erziehern das Gespräch mit der Kultusministerkonferenz
suchen?
Wenn ja, wann?
Die Förderung des gesunden Aufwachsens von Kindern sowie eine gute
Gesundheitsbildung von Anfang an, die die Themen Ernährung und Bewegung
einschließt, sind wichtige Voraussetzung für eine gute Entwicklung und frühe
Bildung von Kindern. Die Kindertagesbetreuung als erster Bildungsort außerhalb
der Familie trägt hier gemeinsam mit den Eltern eine besondere Verantwortung.
Dazu bedarf es Fachkräfte, die in Aus-, Fort- und Weiterbildung auf diese
Aufgabe vorbereitet sind. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat für die Aus- und Weiterbildung frühpädagogischer Fachkräfte
die Erstellung eines Curriculums Gesundheitsförderung für Kinder unter drei
Jahren in der Kindertagesbetreuung gefördert, das die Stiftung
Kindergesundheit im Rahmen eines Kooperationsprojektes erarbeitet hat. Das Curriculum
wurde Anfang des Jahres 2015 veröffentlicht. Das kompetenzorientierte
Curriculum enthält in einem Praxisordner interdisziplinäre und wissenschaftlich
evidenzbasierte Leitlinien sowie Module für die Aus- und Weiterbildung. Es soll
u. a. dazu beitragen, Gesundheitsförderung neben der Konzentration auf
gesunde Rahmenbedingungen stärker als integralen Bestandteil ganzheitlicher
Bildung zu begreifen.
Das BMEL und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) setzen sich für Verankerung von Verbraucherbildung in Schulen ein.
Mit der Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) „Verbraucherbildung
an Schulen“ vom September 2013 und dem Beschluss der Verbraucherschutz-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4608ministerkonferenz (VSMK) „Stärkung der schulischen und außerschulischen
Verbraucherbildung“ vom Mai 2014 wurde die Grundlage für die
flächendeckende Verankerung von Verbraucherbildung in der Schule gelegt. Eine
gemeinsam von KMK und VSMK gegründete Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich die
Arbeit aufgenommen. Das BMEL und das BMJV werden diese Aktivitäten mit
dem Ziel der Implementierung der Ernährungs- und Verbraucherbildung in den
Rahmenlehrplänen und Richtlinien der Länder wie bereits in der Vergangenheit
praktiziert auch in Zukunft weiter unterstützen.
46. Wann wird die Bundesregierung eine Bund-Länder-Gruppe initiieren, um
das Leitbild einer gesunden, nachhaltig erzeugten und vielfältigen Kita-
und Schulverpflegung zu erarbeiten, und steht schon fest, welche
Ländervertreter an dieser Bund-Länder-Gruppe beteiligt werden?
Wenn ja, welche Bundesministerien sollen durch welche Abteilungen
vertreten sein?
Die Kita- und Schulverpflegung ist regelmäßig Thema im Rahmen der zweimal
im Jahr stattfindenden Gespräche zwischen dem BMEL und den
Ernährungsreferenten der Bundesländer. Die empfohlenen DGE-Qualitätsstandards für die
Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Schulverpflegung
sind eine wissenschaftsbasierte Grundlage, um Hinweise für eine ausgewogene
und abwechslungsreiche Kita- und Schulverpflegung zu geben.
47. Wird die Bundesregierung in diesem Rahmen auch die Frage nach einer
für alle Kinder zugänglichen Kita- und Schulverpflegung
berücksichtigen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht, und plant sie andere diesbezügliche Initiativen?
Die inhaltliche Gestaltung von Bildungsbereichen im Elementar-, Primarschul-
und Sekundarschulbereich fällt in die Zuständigkeit der hierfür verantwortlichen
Kommunen, Länder und Träger der Einrichtungen. Ihnen obliegt es, alle Kinder
bei der Bereitstellung von Verpflegungen in den Einrichtungen zu
berücksichtigen.
Eine Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 hat sich insgesamt mit dem
System der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung befasst und mit
einem Kommuniqué einen Verständigungsprozess zwischen den zuständigen
Fachministerinnen und Fachministern von Bund und Ländern und unter
Beteiligung der kommunalen Spitzenverbänden über Qualität öffentlich verantworteter
Kindertagesbetreuung eingeleitet. Das Kommuniqué umfasst verschiedene
Handlungsfelder, für die Handlungsbedarfe und gemeinsame Handlungsziele
herausgearbeitet werden sollen. In dem Handlungsfeld Bildung,
Entwicklungsförderung und Gesundheit wird es u. a. auch um eine ausgewogene Ernährung,
ausreichend Bewegung und Unterstützung einer gesunden Lebensführung
gehen. Dazu tagt regelmäßig eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern
des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Mit weiteren
Verbänden und Organisationen wird ein Expertendialog geführt. Im Jahr 2016
wird ein erster Zwischenbericht vorgelegt.
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ISSN 0722-8333]