[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4861
18. Wahlperiode 08.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4702 –
Qualität der Personenkontrolle auf Flughäfen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende des Jahres 2014 wurde bekannt, dass bei einer Überprüfung der
Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt am Main gravierende
Sicherheitsmängel festgestellt wurden. Die Prüfer der Europäischen Kommission
konnten laut Medienberichten bei jedem zweiten Versuch Waffen oder
gefährliche Gegenstände durch die Personenkontrollen schmuggeln. Grund sei vor
allem eine schlechte Schulung der Mitarbeiter privater
Sicherheitsunternehmer. Die Europäische Kommission habe mit dem Ausschluss des Flughafens
Frankfurt aus dem Schengen-Raum gedroht, sollten sich keine Verbesserungen
einstellen (vgl.
www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen
34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_53917775). Auch in
Düsseldorf wurden Mängel festgestellt, dort aber von Beamten der Bundespolizei
(„Test der Bundespolizei: Kontrollen auch am Düsseldorfer Flughafen
schlampig“, SPIEGEL ONLINE vom 22. Dezember 2014). Zuständig für die Aus-
und Fortbildung der privaten Luftsicherheitsassistenten sind die
Sicherheitsunternehmen selbst, die ganz offensichtlich einem Kostendruck unterliegen. Nach
Informationen der Fragesteller aus Sicherheitskreisen wird die Fortbildung von
Luftsicherheitsassistenten oftmals nicht in Seminaren oder Schulungen,
sondern „on the job“, also einsatzbegleitend, durchgeführt. Außer bei Gefahr seien
die bei Personen- bzw. Passkontrollen eingesetzten Bundespolizisten den
privaten Luftsicherheitsassistenten nicht einmal weisungsberechtigt. Zudem seien
einzelne private Sicherheitsdienstleister bereits dazu übergegangen, vermehrt
nichtzertifizierte und nichtbeliehene Kräfte innerhalb der hochsensiblen
Sicherheitskontrollstellen für Passagiere und Gepäck einzusetzen.
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen könnten auch der Grund dafür sein, dass an
Flughäfen weniger Luftsicherheitspersonal eingesetzt wird als notwendig bzw.
von der Bundespolizei bestellt. In Düsseldorf klagten Ende März 2015
Passagiere über erhebliche Wartezeiten („Verzögerungen bei Sicherheitskontrollen“,
RP ONLINE vom 24. März 2015). Grund dafür sind offenbar mehrere
Faktoren: Die Gewerkschaft ver.di wirft dem Sicherheitsunternehmen vor, mit einer
regelmäßigen Personalunterdeckung von 100 Mitarbeitern zu arbeiten; die
Beschäftigten seien „völlig überlastet“. Die Firma selbst führt als Grund „die
Einführung neuer Kontrolltechniken“ und das gestiegene Fluggastaufkommen an
(ebenda). Auch vom Flughafen Stuttgart wird berichtet, dass es dort vermehrt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Mai 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4861 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezu langen Warteschlangen kommt. Neben Personalengpässen werden dort auch
die Körperscanner als Grund genannt, an die sich Personal und Passagiere
„zunächst gewöhnen müssen“ („Erboste Fluggäste schlagen nach langem Warten
Alarm“, STUTTGARTER NACHRICHTEN vom 16. März 2015).
Nach Informationen der Fragesteller aus Sicherheitskreisen hat die Wartezeit
an den Sicherheitskontrollstellen in den letzten sechs Monaten nicht nur in
Düsseldorf und Stuttgart erheblich zugenommen. An den deutschen
Verkehrsflughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei komme es regelmäßig
vor, dass bis zu 100 oder sogar mehr private Kontrollkräfte pro Schicht weniger
im Einsatz an den Passagierkontrollstellen sind, als von der Bundespolizei
vorgegeben.
Andere Sicherheitsfirmen könnten nach diesen Angaben den erwähnten
Personalmangel wegen fehlender Beleihung und Zertifizierung ihrer Mitarbeiter
nicht auffangen. Die Bundespolizei habe daher keine angemessenen
Reaktionsmöglichkeiten auf nicht ausreichende Kräftegestellung und verfüge auch
nicht über Sanktionsmöglichkeiten. Nach Informationen der Fragesteller bringt
die Körperscanner-Technologie keine Verbesserungen an den Kontrollspuren
mit sich. Die immer noch hohe Alarmquote von über 50 Prozent mache
umfangreiche Nachkontrollen per Hand nötig. Daher setze die Bundespolizei in so
genannten Peakzeiten wieder vermehrt auf Metalldetektorschleusen und
reduziere die Nutzung von Körperscannern, um die Wartezeiten der Passagiere auf
einem erträglichen Niveau zu halten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Verordnung (VO) (EG) Nr. 300/2008 regelt die gemeinsamen
Grundstandards für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen. Zur
Überwachung dieser Standards schreibt das EU-Recht sowohl nationale
Qualitätskontrollmaßnahmen als auch Inspektionen durch die Europäische
Kommission vor.
Die Europäische Kommission führt solche Luftsicherheitsinspektionen gemäß
VO (EU) Nr. 72/2010 auf allen europäischen Flughäfen durch. Im Jahr 2014
führte die Europäische Kommission auf zwei deutschen Flughäfen eine EU-
Inspektion durch. Dabei wurden nur am Flughafen Frankfurt schwere Mängel
festgestellt. Seitens der Europäischen Kommission wurde die Akte zur EU-
Inspektion am Flughafen Düsseldorf im März 2014 geschlossen, sofern Mängel
festgestellt wurden, sind diese beseitigt worden. Die Berichte der Europäischen
Kommission mit den Ergebnissen sowie die dazugehörigen Unterlagen wurden
als EU-Verschlusssachen eingestuft und sind daher entsprechend vertraulich zu
behandeln.
Gemäß VO (EU) Nr. 18/2010 sind die EU-Mitgliedstaaten zur Durchführung
von nationalen Qualitätskontrollen verpflichtet. Danach muss jeder EU-
Mitgliedstaat ein nationales Qualitätskontrollprogramm entwickeln, fortschreiben
und die Qualitätskontrollmaßnahmen auf dessen Grundlage durchführen. Damit
wird die Wirksamkeit und ordnungsgemäße Durchführung von
Qualitätskontrollmaßnahmen überprüft und der Grad der Einhaltung der EU-
Luftsicherheitsstandards gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 und der nationalen Vorschriften
ermittelt. Hierbei ist die Durchführung von Tests eine der Tätigkeiten um die
Qualitätskontrolle durchzuführen. Ziel ist es, durch die regelmäßige Überwachung,
mögliche Schwachstellen und Mängel frühzeitig zu entdecken und entsprechend
rasch zu beseitigen.
Im nationalen Qualitätskontrollprogramm sind für alle Luftsicherheitsbehörden
in Deutschland die Grundsätze und Standards für die Durchführung von
Qualitätskontrollmaßnahmen festgeschrieben. Vom Grundsatz her beruhen die
nationalen Regelungen auf den Vorgaben der EU (VO) Nr. 18/2010, wurden jedoch
unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze, Zuständigkeiten und der gelten-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4861den Anordnungslage weiter entwickelt, präzisiert und festgelegt. Ein Teil dieser
nationalen Regelungen im Nationalen Qualitätskontrollprogramm befasst sich
auch mit der Durchführung von behördlichen Sicherheitstests. Die jeweils
zuständigen Luftsicherheitsbehörden sind danach dazu verpflichtet,
Sicherheitstests durchzuführen und bei negativen Ergebnissen entsprechende
Folgemaßnahmen einzuleiten, z. B. das Kontrollpersonal nachzuschulen. Im Jahr 2014
wurden auf den deutschen Flughäfen im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums des Innern (BMI) über 2 000 nationale Qualitätskontrollmaßnahmen
durchgeführt.
Die folgenden Antworten beziehen sich nur auf solche Flughäfen, an denen
nicht die Länder für Personenkontrollen zuständig sind.
1. Welche Mängel führt der EU-Bericht zur Überprüfung der Grenzkontrollen
am Flughafen Frankfurt am Main auf, und wie bewertet die
Bundesregierung selbst diese Mängel hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen aus
dem Schengener Grenzkodex?
Die Überprüfung der Grenzkontrollen am Flughafen Frankfurt/Main
hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen aus dem Schengener Grenzkodex war
nicht Gegenstand der Überprüfung.
Die Inspektion der Europäischen Kommission im November 2014 hatte die
Überprüfung der Einhaltung der gemeinsamen Grundstandards für die
Zivilluftfahrt gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 zum Gegenstand. Hierbei stellte die
Europäische Kommission schwere Mängel bei den Kontrollen von Personal und bei
den Kontrollen des Handgepäcks fest.
Diese Mängel waren so schwerwiegend, dass diese sich erheblich auf die
Luftsicherheit in der Gemeinschaft ausgewirkt hätten, wenn sie nicht umgehend
behoben werden würden. Die Europäische Kommission erwog daher die
Einleitung eines sogenannten Artikel-15-Verfahrens gemäß Artikel 15 Absatz 1
VO (EU) Nr. 72/2010. Danach wäre der Flughafen Frankfurt als
Drittstaatenflughafen eingestuft worden, mit weitreichenden Folgen für die Abfertigung der
Fluggäste. Die Anwendung des Schengener Grenzkodexes wäre hiervon
unberührt gewesen.
2. Zu welchen konkreten Erkenntnissen hat die Analyse der Mängel an den
Kontrollen am Frankfurter Flughafen geführt, und welche Konsequenzen
wurden daraus konkret gezogen?
Zur Beseitigung der festgestellten Mängel wurden als Sofortmaßnahmen die
unverzügliche Nachschulung des Kontrollpersonals, die Erhöhung der
Nachkontrollquote für das Handgepäck sowie die Durchführung von zusätzlichen
behördlichen Sicherheitstests angeordnet. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
der Europäischen Kommission einen Aktionsplan zur Beseitigung der Mängel
vorgelegt. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission entsprechen die
ergriffenen Korrekturmaßnahmen den Empfehlungen der Inspektoren der
Europäischen Kommission und sollten bei strikter Einhaltung durch alle Beteiligten
die korrekte Anwendung der relevanten Vorschriften sicherstellen, um so die
Sicherheit am Frankfurter Flughafen zu gewährleisten.
3. Welche Konsequenzen aus dem EU-Prüfbericht zum Flughafen Frankfurt
wurden für die Qualitätssicherung der Kontrollen auch an anderen
Flughäfen auf dem Bundesgebiet gezogen?
Drucksache 18/4861 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNeben den sofortigen Kompensationsmaßnahmen wird derzeit eruiert, welche
Faktoren zu den schlechten Ergebnissen am Flughafen Frankfurt geführt haben.
Besonderer Fokus liegt hierbei auf der Fortbildung des Kontrollpersonals. Ob
weitere Faktoren eine Rolle spielen, die speziell auf den Flughafen Frankfurt
zutreffen, wird derzeit ebenfalls untersucht. Die von der Europäischen
Kommission festgestellten Sicherheitsmängel betreffen ausschließlich den Flughafen
Frankfurt. Es lassen sich von den Ergebnissen in Frankfurt keine Rückschlüsse
für die anderen deutschen Flughäfen ziehen.
4. Warum wurden die Mängel bei der Personenkontrolle am Flughafen
Frankfurt bzw. des Ausbildungsstandes der Luftsicherheitsassistenten nicht schon
vorher von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde erkannt?
Die nationalen Qualitätskontrollmaßnahmen, insbesondere die Ergebnisse der
Tests, haben bisher keinen Handlungsbedarf erkennen lassen. Die Ergebnisse
der EU-Inspektion in Frankfurt sind für das BMI und die Bundespolizei
alarmierend und haben zur Überprüfung der bisherigen Qualitätskontrollmaßnahmen
geführt.
5. Welche EU-Inspektionen sind in den letzten fünf Jahren an anderen
deutschen Flughäfen durchgeführt worden, und welche Mängel wurden dabei
festgestellt (bitte chronologisch unter Nennung der wichtigsten Ergebnisse
auflisten)?
In den letzten fünf Jahren sind folgende EU-Inspektionen an deutschen
Flughäfen durchgeführt worden:
Juni 2011 Flughafen Hannover,
Februar 2012 Flughafen München,
Juli 2013 Flughafen München,
März 2014 Flughafen Düsseldorf.
Die Berichte der Europäischen Kommission mit den Ergebnissen sowie die
dazugehörigen Unterlagen wurden als EU-Verschlusssachen eingestuft und sind
daher entsprechend vertraulich zu behandeln.
6. Wie viele Rezertifizierungen von Luftsicherheitsassistenten privater
Sicherheitsunternehmen wurden seit dem Jahr 2010 durchgeführt, und wie
hoch ist der Anteil der nicht bestandenen Prüfungen bzw. nicht erteilten
Rezertifizierungen (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Anzahl der Rezertifizierungen auf Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizei:
2010: keine
2011: keine
2012: 796, davon alle erfolgreich
2013: 3 918, davon alle erfolgreich
2014: 868, davon alle erfolgreich
2015: 433, davon zwei endgültig nicht bestanden
Gesamt: 6 015, davon zwei endgültig nicht bestanden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4861 7. Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit pro Passagier an den
Sicherheitskontrollen in den letzten sechs Monaten entwickelt (bitte monatlich
und nach Flughäfen aufschlüsseln), und welche Gründe gibt es nach
Auffassung der Bundesregierung für die Zunahme der Wartezeiten in den
letzten sechs Monaten?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten über die Wartezeiten an den
Luftsicherheitskontrollstellen.
8. Ist es richtig, dass an vielen deutschen Verkehrsflughäfen, wie z. B. am
Flughafen Düsseldorf, regelmäßig bis zu 100 oder sogar mehr private
Kontrollkräfte pro Schicht weniger im Einsatz an den
Passagierkontrollstellen sind, als von der Bundespolizei vorgegeben und gefordert, obwohl
die Firmen gemäß vertraglicher Vereinbarung hierzu verpflichtet wären?
Nein. Richtig ist vielmehr, dass die Umsetzung neuer EU-Vorgaben zu einem
personellen Mehrbedarf in den Kontrollstellen führt, dem derzeit durch
umfangreiche Ausbildungen Rechnung getragen werden muss.
9. Welchen Einfluss hat die mögliche Mindergestellung von
Luftsicherheitsassistenten durch die vertraglich dazu verpflichteten privaten
Sicherheitsfirmen auf die Wartezeiten vor den Passagierkontrollstellen?
Hypothetisch könnten auch punktuelle Mindergestellungen, die nicht durch
Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden können, einen Faktor für
Wartezeiten vor den Luftsicherheitskontrollstellen darstellen. Allerdings unterliegt der
Kontrollstundenabruf bei den privaten Sicherheitsunternehmen bestimmten
zeitlichen Vorgaben, auch um den Mitarbeitern des Unternehmens durch
vorhersehbare Einsatzzeiten eine sozialverträgliche Lebensplanung zu ermöglichen.
Im Übrigen hat der Unternehmer arbeitsschutzrechtliche und
tarifvertragsrechtliche Bestimmungen zu beachten (z. B. minimale und maximale Einsatzzeiten).
Daher kann es z. B. bei kurzfristigen Flugverlegungen oder Flugverspätungen
auch bei sorgfältiger Planung zu Personalengpässen kommen, welche nur
teilweise und nur mit erheblichen Mehrkosten reduziert werden können.
10. An welchen anderen Flughäfen, an denen Passagiere im Auftrag der
Bundespolizei kontrolliert werden, gibt es ähnliche Probleme wie in
Düsseldorf, und wie hoch ist dort die aktuelle Personalunterdeckung (bitte nach
Flughafen auflisten)?
Dazu hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Auf die Antwort zu Frage 8
wird verwiesen.
11. Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen der Bundespolizei zur Verfügung,
wenn die Verträge durch die privaten Sicherheitsfirmen nicht eingehalten
werden?
Nicht erbrachte Kontrollstunden werden nicht vergütet. Darüber hinaus sehen
die derzeitigen Verträge mit den privaten Sicherheitsdienstleistern bei nicht
ordnungsgemäßer Leistungserbringung eine angemessene Reduzierung des
Pauschalstundensatzes, eine intensivierte Fachaufsicht auf Kosten der
Auftragnehmerin nach erfolgter Abmahnung sowie die Möglichkeit der fristlosen
Kündigung bei wiederholter Verletzung vertraglicher Leistungspflichten vor.
Drucksache 18/4861 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Ist es richtig, dass andere Sicherheitsfirmen wegen fehlender Beleihung
und Zertifizierung ihrer Mitarbeiter nicht für eine evtl. Ersatzvornahme
zur Verfügung stehen und die Bundespolizei somit weder über
angemessene Reaktionsmöglichkeiten auf nicht ausreichende Kräftegestellung
noch über Sanktionsmöglichkeiten verfügt?
Im Falle einer Ersatzvornahme als Vertragsstrafe kann die
Kontrolldienstleistung auf Kosten des beauftragten Unternehmens durch Dritte bzw. durch
Personal der Bundespolizei erbracht werden. Dies ist ausschließlich auf Veranlassung
des Auftraggebers möglich. Sofern es zu einer Ersatzvornahme kommt, hat das
dann einzusetzende Personal die gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz in der
Luftsicherheitskontrolle zu erfüllen (Zertifizierung und Beleihung durch die
zuständige Behörde).
13. Sind die eingesetzten Bodyscanner mittlerweile technisch in der Lage,
metallische Gegenstände und Sprengstoffe in Schuhen bzw. im
Fußbereich der Passagiere zu erkennen?
Körperscanner sind in der Lage metallische und nicht metallische Gegenstände
zu detektieren. Zu den spezifischen Detektionsfähigkeiten von eingesetzter
Luftsicherheitskontrollausrüstung äußert sich die Bundesregierung aus
Sicherheitsgründen nicht.
14. Welchen Einfluss hat die Einführung der Körperscanner auf die
Wartezeiten vor den Passagierkontrollstellen?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten über die Wartezeiten an den
Luftsicherheitskontrollstellen.
15. Wie lange dauert derzeit durchschnittlich die Passagierabfertigung an
einer Kontrollspur mit Körperscanner im Vergleich zu einer Kontrollspur
mit Metalldetektorschleuse?
Ein pauschaler Vergleich von Kontrollspuren mit Körperscanner mit
Kontrollspuren mit Metalldetektorschleusen ist nicht möglich. Die Kontrollzeiten in der
Kontrollspur werden von einer Vielzahl verschiedener Aspekte wie zum
Beispiel der Breite und Länge der Kontrollspur, der Anzahl der mitgeführten
Gegenstände sowie Anzahl und Art der mitgeführten Flüssigkeiten beeinflusst, die
die Ermittlung eines pauschalen Werts nicht zulassen.
16. Ist es richtig, dass die Alarmquote bei den ausgelieferten Körperscannern
immer noch weit über 50 Prozent liegt und deshalb in erhöhtem Maße
umfangreiche Kontrollen per Hand erforderlich sind?
Die Alarmquoten der am Flughafen eingesetzten Körperscanner hängen im
Wesentlichen davon ab, ob der Passagier alle detektionsrelevanten Gegenstände
ablegt und ob er ruhig während des Kontrollvorgangs im Gerät steht. Die Anzahl
der vollständigen manuellen Nachkontrollen beim Einsatz des Körperscanners
ist im Vergleich zur Metalldetektorschleuse geringer.
17. Entspricht es den Tatsachen, dass die Bundespolizei in so genannten
Peakzeiten wieder vermehrt Metalldetektorschleusen einsetzt und die Nutzung
von Körperscannern reduziert, um die Wartezeiten der Passagiere auf
einem erträglichen Niveau zu halten?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4861Die Bundespolizei öffnet aus Sicherheitsgründen bevorzugt die Kontrollspuren
mit Körperscannern. Steigt das Passagieraufkommen an, werden weitere Spuren
geöffnet, und damit auch solche Kontrollspuren, die mit
Metalldetektorschleusen ausgestattet sind. Ein Zusammenhang mit Wartezeiten besteht nicht.
18. Warum führt die Bundesregierung eine nach Auffassung der Fragesteller
unausgereifte Technik wie den Körperscanner ein, wenn auch die
Kontrolle mittels Metalldetektorschleusen zulässig und als sicher genug
eingestuft ist?
Die Bundesregierung bewertet den Einsatz von Körperscannern in der
Luftsicherheitskontrolle als einen deutlichen Sicherheitsgewinn für die Luftsicherheit
und erachtet die an den Flughäfen eingesetzten Körperscanner als vollauf
praxistauglich.
Wie auch die Bundesregierung hat die Europäische Kommission gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten den (alleinigen) Einsatz von Metalldetektorschleusen als
nicht mehr ausreichend beurteilt und die EU-Verordnungslage entsprechend
angepasst. Ab spätestens dem 1. September 2015 müssen Passagiere entweder mit
dem Körperscanner oder, wo dieser nicht verfügbar ist, zusätzlich zu der
Metalldetektorschleuse mit Sprengstoffspurendetektoren kontrolliert werden.
19. Welche Rückfallszenarien hat die Bundesregierung für den Fall
vorgesehen, dass die mittels Verträgen an die Bundespolizei gebundenen
privaten Sicherheitsfirmen im bevorstehenden Sommerflugplan keine
ausreichende Anzahl an zertifizierten und beliehenen Kontrollkräften für die
Passagier- und Gepäckkontrollen an den deutschen Flughäfen zur
Verfügung stellen können und es dadurch zu Verspätungen und Flugausfällen
im Luftverkehr kommt?
Die Bundesregierung wird ihren Fokus wie bisher darauf richten, dass in den
von der Bundespolizei betriebenen Kontrollstellen das angestrebte
Sicherheitsniveau erreicht wird. Zu der Frage von ausreichenden Kapazitäten in den
Kontrollstellen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 12 verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob einzelne private
Sicherheitsdienstleister bereits dazu übergegangen sind, vermehrt
nichtzertifizierte und nichtbeliehene Kräfte innerhalb der hochsensiblen
Sicherheitskontrollstellen für Passagiere und Gepäck einzusetzen, und was gedenkt
die Bundesregierung gegen einen solchen Qualitätsverlust ad hoc zu
unternehmen?
Der Einsatz von nichtzertifizierten und nichtbeliehenen Mitarbeitern in den von
der Bundespolizei betriebenen Luftsicherheitskontrollstellen ist ausnahmsweise
und nur unter engen Voraussetzungen für unterstützende Tätigkeiten zulässig.
21. Muss das mit der Wartung von Flugzeugen beschäftigte Personal
sicherheitsüberprüft sein (Sabotageschutz)?
Die Wartung von Passagierflugzeugen erfolgt in der Regel im Vorfeldbereich
eines Flughafens oder im sog. überlassenen Bereich von Luftfahrtunternehmen,
das heißt in nicht allgemein zugänglichen Bereichen nach § 8 Absatz 1 Satz 1
Nummer 4 bzw. § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Luftsicherheitsgesetzes
(LuftSiG). Deswegen benötigt das hiermit beauftragte Wartungspersonal
grundsätzlich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 LuftSiG.
Drucksache 18/4861 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEine Ausnahme gilt nach der gesetzlichen Regelung für den Fall, dass das
Wartungspersonal „nur gelegentlich“, das heißt in der Regel nur bis zu einem Tag im
Monat, Zugang zu den vorgenannten nicht allgemein zugänglichen Bereichen
hat. In diesem Fall kann ausnahmsweise auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
verzichtet werden, wenn die betreffende Person während ihres Aufenthalts in
diesen Bereichen ständig begleitet ist (vgl. Nr. 1.2.7.2 des Anhangs der VO (EU)
Nr. 185/2010).
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob beim Wartungspersonal
ähnlich verfahren wird, wie in Frage 20 beschrieben?
Ein derartiges Verfahren ist der Bundesregierung nicht bekannt. Soweit es um
Ausnahmen von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung
geht, enthält § 7 Absatz 1 Nummer 1 LuftSiG eine spezielle Regelung.
22. Welchen Betrag hat die Bundesregierung durch die Erhebung an
Luftsicherheitsgebühren im Jahr 2014 bei den Passagier- und Gepäckkontrollen
eingenommen, und welche Summe wurde durch die Bundespolizei für die
Inanspruchnahme der Dienstleistung privater Sicherheitsfirmen zur
Gewährleistung der Passagier- und Gepäckkontrollen sowie für die
Beschaffung der hierzu erforderlichen Technik im Jahr 2014 ausgegeben (bitte
differenziert nach Art der Einnahmen und Ausgaben auflisten)?
Für die Durchsuchung von Passagieren und ihres Gepäcks wurden im Jahr 2014
Luftsicherheitsgebühren in Höhe von 374,6 Mio. Euro eingenommen.
Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung privater Sicherheitsdienstleister
wurden im Jahr 2014 Zahlungen in Höhe von 324,2 Mio. Euro geleistet. Die
Ausgaben für die Beschaffung der Luftsicherheitskontrollausrüstung betrugen
im Jahr 2014 14,4 Mio. Euro. Weitere Ausgaben fallen für eigenes Personal,
gemietete Flächen und sonstige Aufwendungen an.
23. Über wie viele eigene Luftsicherheitsassistenten verfügte die
Bundespolizei am 31. Dezember 2014?
Die Bundespolizei beschäftigt zur Zeit 596 eigene Luftsicherheitsassistenten.
24. Wie viel kostet die Bundespolizei ein eigener Luftsicherheitsassistent
durchschnittlich pro Stunde?
Grundlage der Ermittlung der Kosten für die bundespolizeieigenen
Luftsicherheitsassistenten sind die veröffentlichten Personalkostensätze des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Danach betragen die durchschnittlichen Kosten
des Luftsicherheitsassistenten pro Arbeitsstunde in Entgeltgruppe E 3 35,25 Euro,
in Entgeltgruppe E 5 38,45 Euro.
25. Wie viel bezahlt die Bundespolizei pro Kontrollstunde durchschnittlich an
einen privaten Sicherheitsdienstleister?
Die privaten Sicherheitsdienstleister erhalten für eine erbrachte Kontrollstunde
einen pauschalen Stundenverrechnungssatz von durchschnittlich 30 Euro netto.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/486126. Hat die Bundesregierung untersucht, ob eine eigene
Aufgabenwahrnehmung durch Tarifbeschäftigte der Bundespolizei neben einer möglichen
Steigerung von Effizienz und Qualitätskontrolle eventuell kostengünstiger
wäre als die Aufgabenwahrnehmung durch private Sicherheitsfirmen?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis über Berechnungen
anderer, und zu welchem Ergebnis kommen diese?
Auf die Antwort zu den Fragen 24 und 25 wird verwiesen. Zusätzlich handelt es
sich bei den Angaben zu den bundespolizeieigenen Luftsicherheitsassistenten
um Kosten pro Arbeitsstunde, bei den Beschäftigten privater Unternehmer um
die Angaben tatsächlich geleisteter Kontrollstunde (diese enthält z. B. auch
Kosten für Overheadpersonal, Fortbildung etc.). Daher fällt die
Vergleichsberechnung nochmals günstiger für den Einsatz privater Kräfte aus. Gleichwohl stellt
dieses Ergebnis lediglich auf den jetzigen Zeitpunkt ab, die weitere Entwicklung
(insbesondere die Tarifentwicklung) wird fortlaufend beobachtet.
27. Wie viele der neu bei der Bundespolizei geschaffenen Stellen – 400 in
diesem sowie nach bisheriger Planung 350 im kommenden Jahr (afp
Pressemeldung vom 4. April 2015 „De Maizière: Attentäter könnten sich unter
Flüchtlinge mischen – Innenminister bekräftigt Pläne für neue Polizei-
Spezialeinheit“) – sind für den Bereich der Sicherheitskontrollen an
Flughäfen vorgesehen, und welchen weiteren Stellenbedarf sieht die
Bundesregierung?
Von den 406 im Haushalt 2015 neu geschaffenen Planstellen sind 206 für die
Aufgabenwahrnehmung des Objektschutzes Deutsche Bundesbank
zweckgebunden. Darüber hinaus wurden durch den Haushaltsgesetzgeber 140 Stellen für
die Aufgabenwahrnehmung an Flughäfen und 60 Stellen für Auslandsaufgaben
zur Verfügung gestellt.
Auf Grundlage dieser Planstellenmehrungen wurde das Einstellungskontingent
an Laufbahnanwärtern für die Einstellung im September 2015 entsprechend
angepasst. Nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung werden die
Polizeivollzugsbeamten voraussichtlich Anfang des Jahres 2018 ihren Dienst
aufnehmen.
Eine detaillierte Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung nach Luftsicherheit,
grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung etc. ist nicht möglich, da eine
organisatorische Trennung dieser Aufgaben an den Flughafendienststellen nicht
erfolgt.
Mit dem Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts zur Haushaltsaufstellung 2016
wurde u. a. ein Paket zur Stärkung der Sicherheitsbehörden verabschiedet. Im
Rahmen dieses Sicherheitspaktes sind für den Geschäftsbereich des BMI
(Bundespolizei, Bundeskriminalamt bzw. Bundesamt für Verfassungsschutz)
insgesamt 750 Planstellen und Stellen – hiervon 350 Planstellen und Stellen für die
Bundespolizei – vorgesehen. Über die konkrete Verwendung dieser Planstellen
wurde bisher nicht abschließend entschieden.
Darüber hinaus hat das BMI im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr
2016 gegenüber dem BMF einen Mehrbedarf an insgesamt von 200 Planstellen
zum Schutz kritischer Infrastrukturen an Flughäfen geltend gemacht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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