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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit (G-SIG: 16011860)

Fehlerhaftes Beitrags- und Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Krankenkassen: Abschließende Regelung zu Schadenersatzforderungen, gegenwärtiges Funktionieren der Software; teambezogene Auswertungsmöglichkeit, notwendige Daten für Sozialplanung der Kommunen; vertraglich vereinbarte sowie 2005 und 2006 tatsächliche Systemstabilität und Systemverfügbarkeit, laufender jährlicher monetärer Schaden: Schätzung des Schleswig-holsteinischen Landkreistages auf 230. Mio Euro, Gegenmaßnahmen, eigene Zahlen, Verständlichkeit der Erläuterungen in den Bescheiden <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.04.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/467913. 03. 2007

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Konnte angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit das „unzulängliche Beitrags- und Meldeverfahren“ der BA (Bundesagentur für Arbeit) zu fehlerhaften Abrechnungen zwischen BA und Krankenkassen führte und die Krankenkassen für den dadurch verursachten Mehraufwand Schadenersatzforderungen geltend gemacht haben, inzwischen eine abschließende Regelung vereinbart werden?

Wenn ja, wie sieht diese Regelung konkret aus?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird es diese Regelung geben?

2

Bildet die Software A2LL das Beitrags- und Meldeverfahren zwischen BA und Krankenkassen mittlerweile korrekt ab?

3

Steht – nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/1469, die BA arbeite an der Implementierung eines operativen Einzeldatensatzes, mit dessen Hilfe teambezogene Auswertungen vorgenommen werden können – derzeitig den Argen eine Erleichterung innerhalb von A2LL zur Verfügung?

Wenn nein, wann wird dies der Fall sein?

4

Können die Kommunen die für die Sozialplanung notwendigen Daten aus A2LL gewinnen?

Wenn nein, wann wird dies der Fall sein?

5

Welche Systemstabilität und -verfügbarkeit der Software wurde in den Jahren 2005 und 2006 tatsächlich erreicht?

Welche Verfügbarkeit ist vertraglich vereinbart?

6

Teilt die Bundesregierung diese Auffassung, dass die Erläuterungen in den Bescheiden teils schwer verständlich sind?

Wenn nein, wie bewertet sie die diesbezügliche Kritik?

Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun dem abzuhelfen?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Schleswig-holsteinischen Landkreistages, dass der Schaden, der durch ungenügende und fehlerhafte Funktionalität von A2LL in den Arbeitsverwaltungen entsteht, jährlich rund 230 Mio. Euro beträgt?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

Wenn nein, auf welche Höhe beziffert sie den laufenden jährlichen monetären Schaden in den Verwaltungseinheiten, die die Software einsetzen (bitte aktuelle Zahlen nennen)?

Berlin, den 9. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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