[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5547
18. Wahlperiode 13.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5169 –
Stand der Liquidation von Absatzfonds, der Centrale Marketingorganisation
der deutschen Landwirtschaft und der Zentralen Markt- und Preisberichterstattung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Entscheidung vom 3. Februar 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) die gesetzliche Pflichtabgabe der deutschen Landwirtschaft an den
Absatzfonds rückwirkend bis zum 1. Juli 2002 für verfassungswidrig. Aus
diesen Abgaben wurden die CMA GmbH (Centrale Marketingorganisation
der deutschen Landwirtschaft) und die ZMP GmbH (Zentrale Markt- und
Preisberichterstattung) finanziert. Seit dem Jahr 2002 wurde so von den
Landwirten in Deutschland nach Information der Fragesteller die Summe von ca.
600 Mio. Euro verfassungswidrig eingezogen.
Durch das im Jahr 1969 erlassene Absatzfondsgesetz wurden letztlich jedem
Landwirt beim Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse gesetzlich festgelegte
Zwangsbeiträge für die Branchenwerbung abgezogen. Der
Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte die Praxis der Buchführung und Kostenkontrolle als
intransparent: „Es findet keine Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben statt, so
wie für öffentliche Haushalte vorgesehen“ (Prüfbericht vom 30. Juni 2006).
Seit dem Jahr 2009 befinden sich der Absatzfonds und die ehemals von ihm
finanzierten Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP in Liquidation. Bis
jetzt ist weder die Liquidation abgeschlossen noch ist ein Termin für den
Abschluss der Liquidation bekannt. Damit sind Kosten verbunden, die durch den
Steuerzahler getragen werden bzw. gegebenenfalls zulasten des Berufsstandes
gehen. Trotz der Verfassungswidrigkeit der Zwangsabgabe haben die
Landwirte nach Information der Fragesteller bislang nur einen Bruchteil der
eingezahlten Gelder zurückerhalten.
Der Liquidator ist ein Rechtsanwalt, der vormals Mitglied der Geschäftsleitung
der CMA war. Diese personelle Kontinuität ist kritisch zu betrachten. Mit
fortschreitender Dauer der Liquidation des Absatzfonds und der Unternehmen
stellt sich die Frage, warum sich diese immer weiter in die Länge zieht, für
welche Aufgaben Gelder ausgegeben werden, warum in hohem Maße
Personalkosten aufgewendet werden und welche Arbeitsleistungen dafür erbracht wer-
den.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 10. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5547 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAktueller Stand der Liquidation
1. Wie ist der aktuelle Stand der Liquidationen von Absatzfonds, CMA und
ZMP?
Der Absatzfonds befindet sich noch in der Abwicklung. Die Liquidation der
CMA GmbH i. L. wurde zum 30. April 2015 beendet. Ihre Löschung wurde am
1. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragen. Die Liquidation der ZMP
GmbH i. L. wurde zum 31. Dezember 2014 beendet. Ihre Löschung wurde am
3. März 2015 in das Handelsregister eingetragen.
2. Sind die in der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14339 genannten Berichte
über den Fortgang der Liquidation verfügbar (für Bundestagsabgeordnete
und bzw. oder für die Öffentlichkeit)?
Die Berichte werden für behördeninterne Zwecke angefertigt. Für die
Öffentlichkeit kann Einsicht auf Antrag nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung des
Zugangs zu Informationen des Bundes gewährt werden. Für Anfragen von
Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist das parlamentarische Fragerecht
maßgeblich.
3. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren über Beiträge bzw.
Rückerstattung von Beiträgen an den Absatzfonds sind aktuell noch anhängig,
und um welche strittige Beitragssumme handelt es sich?
4. Wie ist der Stand dieser Verfahren, und wann ist mit einem Abschluss dieser
Verfahren zu rechnen?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren auf Beitragsrückerstattung richteten bzw.
richten sich nicht nur gegen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE), sondern auch gegen Landesstellen. Dies betrifft die Länder, die eine
Umlage nach dem Milch- und Fettgesetz erhoben und bei denen die
Zuständigkeit der betreffenden Landesstellen gemäß § 3 der Verordnung über die Beiträge
nach dem Absatzfondsgesetz auch die Erhebung der Absatzfondsbeiträge im
Milchbereich umfasste.
Im Zuständigkeitsbereich der BLE sind keine verwaltungsgerichtlichen
Verfahren zur Beitragsrückerstattung mehr anhängig.
Nach Angaben der Länder sind in deren Zuständigkeitsbereich noch 17
verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Beitragsrückerstattung anhängig. Die Summe
der jeweiligen Streitwerte beträgt insgesamt rund 20,7 Mio. Euro. Derzeit ist
offen, wann mit einem Abschluss dieser Verfahren zu rechnen ist.
5. Wie viele Beitragsbescheide wurden insgesamt aufgrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts aufgehoben, und wie hoch ist jeweils die
Summe
a) der somit nicht erhobenen bzw. eingezogenen Beiträge (Abgaben) und
Die Summe der nach dem Urteil des BVerfG vom 3. Februar 2009 nicht mehr
erhobenen bzw. nicht mehr eingezogenen Beiträge ist nicht gesondert erfasst
worden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5547b) der zurückerstatteten Beiträge (Abgaben)?
Zu der Anzahl der zurückgenommenen Beitragsbescheide und den von der BLE
bzw. den Landesstellen erstatteten Beiträgen wird auf die nachfolgende Tabelle
verwiesen, die auf Angaben der BLE und der Länder beruht:
Erstattet wurden bislang insgesamt Beiträge in Höhe von rund 117,4 Mio. Euro.
6. Wie teilt sich die Summe der nicht erhobenen bzw. der rückerstatteten
Beiträge auf die einzelnen Bereiche der ehemals abgabenpflichtigen
Erzeugnisse auf (nach § 10 Absatz 3 Nummer 1 bis 10 des Absatzfondsgesetzes)?
Zu der Summe der nicht erhobenen Beiträge wird auf die Antwort zu Frage 5a
verwiesen.
Die Aufteilung der erstatteten Beiträge nach Branchen stellt sich nach Angaben
der BLE und des Absatzfonds wie folgt dar:
Branche erstattete Beiträge (in Millionen Euro, gerundet):
Schlachtereien 20,3
Molkereien 64,2
Eierpackstellen 9,2
Mühlenbetriebe 6,5
Geflügelschlachtereien 4,6
Ölmühlenbetriebe 4,3
Großhandelsbetriebe, Obst, Gemüse und Kartoffeln 4,0
Zuckerfabriken 3,3
Verarbeitungsbetriebe 0,5
Brauereibetriebe 0,3
Gärtnereien 0,2
Anzahl zurückgenommener Bescheide erstattete Beiträge in Euro
BLE rund 8 200 66 464 046
BB 27 387 724
BW 376 6 578 738
BY 1 063 14 858 234
HE 142 3 276 800
NI 498 14 669 569
NW keine Angaben 6 253 880
RP, SL keine Angaben 3 333 454
TH 152 1 499 504
Drucksache 18/5547 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Wird die Summe, die von Landwirten in Deutschland seit dem Jahr 2002
verfassungswidrig eingezogen wurde, zurückgezahlt?
Wie wird diese zurückgezahlt, und wann wird diese zurückgezahlt?
Die Wirkungen von Entscheidungen des BVerfG, die zur Nichtigkeit von
Gesetzen führen, sind gesetzlich geregelt. Nach § 79 Absatz 2 Satz 1 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bleiben die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen,
die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt. Vor diesem
Hintergrund wurden bzw. werden erhobene Beiträge von den erhebenden Stellen
erstattet, soweit die entsprechenden Bescheide zum Zeitpunkt des Urteils des
BVerfG vom 3. Februar 2009 noch nicht bestandskräftig waren.
Personalkosten und andere Kosten von CMA GmbH in Liquidation (i. L.),
ZMP GmbH i. L. und Absatzfonds i. L. und erbrachter Leistungen
8. Wie hoch sind die vom Absatzfonds an CMA GmbH i. L. und ZMP GmbH
i. L. bereitgestellten Mittel pro Jahr (2009 bis 2015)?
Nach Angaben des Absatzfonds hat dieser der CMA GmbH i. L. und der ZMP
GmbH i. L. folgende Mittel (in Millionen Euro) zur Verfügung gestellt:
9. Inwieweit entspricht die Internet-Präsenz des Absatzfonds unter www.
absatzfonds.de den nach dem Telemediengesetz vorgeschriebenen
Impressumangaben (bitte begründen)?
Nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Telemediengesetzes besteht eine
Impressumspflicht für Dienstleister, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt
angebotene Telemedien bereithalten. Die Internetpräsenz des Absatzfonds
beschränkt sich auf die Angabe einer Kontaktadresse. Weitere Informationen sind
nicht verlinkt. Eine bloße Information über eine Kontaktmöglichkeit wird
regelmäßig nicht gegen Entgelt erbracht, so dass die vorgenannte Vorschrift keine
Anwendung findet.
Jahr CMA GmbH i. L. ZMP GmbH i. L.
2009 26,0 14,7
2010 1,2 3,0
2011 0,9 0,9
2012 0,7 0,4
2013 0,8 0,5
2014 0,8 0,8
2015 0,7 0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/554710. Wie viele Mitarbeiter werden aktuell (Stand: 2015) noch von
a) CMA GmbH i. L.,
b) ZMP GmbH i. L. und
c) Absatzfonds i. L.
beschäftigt?
Im Absatzfonds sind vier Personen auf 3,5 Stellen beschäftigt. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Wie viele Mitarbeiter wurden in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte
Jahresangaben) von
a) CMA GmbH i. L.,
b) ZMP GmbH i. L. und
c) Absatzfonds i. L.
beschäftigt?
Die Antwort ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Dabei sind
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren jeweiligen Zeitanteilen
erfasst. Die Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember eines jeden Jahres.
* ohne Liquidatoren
12. Welche Personalkosten werden im Jahr 2015 voraussichtlich für
a) die CMA GmbH i. L.,
b) die ZMP GmbH i. L. und
c) den Absatzfonds i. L.
anfallen?
Für den Absatzfonds sind in dessen Haushaltsplan Personalkosten in Höhe von
466 200 Euro veranschlagt. Die Personalkosten der CMA GmbH i. L. betragen
141 000 Euro. Bei der ZMP GmbH i. L. fallen keine Personalkosten mehr an.
13. Warum war die Beschäftigung von insgesamt acht Mitarbeitern (Stand:
1. Juni 2013) notwendig, wenn die Beendigung der Liquidation im
Wesentlichen durch die ausstehende Entscheidung in einem Rechtsstreit und
Jahr Absatzfonds CMA GmbH i. L.* ZMP GmbH i. L.*
2009 6 51,04 8
2010 4 17,75 3
2011 3 7 2
2012 3,5 2,75 2
2013 3,5 2,5 2
2014 3,5 2,5 2
Drucksache 18/5547 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedurch die Prüfung seitens Dritter verzögert wurde (Bundestagsdrucksache
17/14339)?
14. Mit welchen Aufgaben waren die acht Mitarbeiter (Stand: 1. Juni 2013)
und der Liquidator betraut, und welche Arbeitsleistungen wurden durch
die Mitarbeiter und insbesondere durch den Liquidator erbracht?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der genannten Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelte es sich
um die Gesamtzahl der Personen, die im Absatzfonds, in der CMA GmbH i. L.
und in der ZMP i. L. tätig waren. Auf die Antwort zu Frage 11 wird ergänzend
verwiesen.
Soweit es sich um die CMA GmbH i. L. handelt, waren die Beschäftigten im
Wesentlichen mit folgenden Aufgaben beschäftigt:
● Änderungen des Gesellschaftsvertrages, u. a. um Beschlüsse des
Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung zu erleichtern,
● Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten, nicht nur der in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/14060 genannten,
● Umstellung aller Jahresabschlüsse ab dem Jahre 2009 auf den Zeitpunkt der
Eröffnung des Liquidationsverfahrens als Folge eines beim Bundesamt für
Justiz anhängigen Beschwerdeverfahrens,
● Prüfung einer Verpflichtung der CMA GmbH i. L. zur Tragung von
Sozialabgaben und Künstlersozialabgaben aus Agenturleistungen,
● Vorbereitung und Begleitung einer Betriebsprüfung durch das zuständige
Finanzamt,
● Beitreibung ausstehender Forderungen aus laufenden Vollstreckungs- und
Insolvenzverfahren,
● laufende Berichterstattung an den Absatzfonds,
● Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen (Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung),
● Vorbereitung der Archivierung zur Erfüllung gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten,
● kameralistische und doppische Rechnungslegung einschließlich der Abgabe
erforderlicher Steuererklärungen.
Bei der ZMP GmbH i. L. fielen ähnliche Aufgaben an, allerdings in geringerem
Umfang.
Zum Absatzfonds wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
15. Ist der genannte Rechtsstreit mittlerweile entschieden
(Bundestagsdrucksache 17/14339)?
Wenn ja, wie?
Ist die Prüfung abgeschlossen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
Der Rechtsstreit wurde zwischenzeitlich zugunsten der CMA GmbH i. L.
abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/554716. Mit welchen Aufgaben sind die aktuell beschäftigten Mitarbeiter und der
Liquidator betraut, und welche Arbeitsleistungen werden durch diese und
insbesondere durch den Liquidator erbracht?
Die Beschäftigten des Absatzfonds nehmen im Wesentlichen noch folgende
Aufgaben wahr:
● kontinuierliche Überprüfung der Finanzlage,
● Prüfung und Steuerung der Bereitstellung von Mitteln an die Landesstellen
zur Erstattung von Beiträgen, auch im Hinblick auf die dort noch anhängigen
Verfahren,
● laufende Berichterstattung an das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft,
● kameralistische und doppische Rechnungslegung,
● Finanzanlagenmanagement,
● Vorbereitung von Steuerprüfungen,
● Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen (Verwaltungsrats-
und Vorstandssitzungen),
● Verwaltung und Verwertung der bisher von der CMA GmbH i. L. genutzten
Immobilie,
● Vorbereitung der Archivierung zur Erfüllung gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten.
Die Begleitung von CMA GmbH i. L. und ZMP GmbH i. L. durch den
Absatzfonds, mit der dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2013 auch
befasst waren, ist mit der Beendigung der Liquidationen abgeschlossen. Sie
umfasste insbesondere die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Finanzmittel im
Rahmen von Zuwendungen und die Kontrolle der Verwendung dieser Mittel.
17. Wie hoch waren die Personalkosten in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte
Jahresangaben)
a) der CMA GmbH i. L.,
b) der ZMP GmbH i. L.
c) des Absatzfonds i. L.?
Die Personalkosten von Absatzfonds, CMA GmbH i. L. und ZMP GmbH i. L.
sind aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in Euro):
18. Welche Kosten werden außer den Personalkosten im Jahr 2015 (gesamt)
voraussichtlich anfallen?
In welcher Höhe werden diese anfallen?
Außer den Personalkosten fallen beim Absatzfonds im Jahr 2015 Kosten in
Höhe von voraussichtlich rund 455 600 Euro an. Diese teilen sich im
Wesentlichen auf in Raumkosten in Höhe von 77 200 Euro, Immobilienkosten in Höhe
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Absatzfonds 671 000 550 300 371 300 376 300 399 100 373 900
CMA GmbH i. L. 14 325 000 861 000 450 000 374 000 376 000 141 000
ZMP GmbH i. L. 11 464 000 2 871 000 471 000 337 000 336 000 425 000
Drucksache 18/5547 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevon 124 000 Euro, Kosten für Sachverständige in Höhe von 90 000 Euro,
Kosten für den Verwaltungsrat in Höhe von 35 000 Euro, der Kostenerstattung an
die BLE gemäß § 13a des Absatzfondsgesetzes in Höhe von 58 000 Euro sowie
sonstige Sachkosten in Höhe von 71 400 Euro.
Bei der ZMP GmbH i. L. fallen im Jahr 2015 keine Kosten mehr an.
Die Kosten, ausgenommen der Personalkosten, der CMA GmbH i. L. belaufen
sich auf 595 000 Euro. Sie setzen sich aus dem Rückstellungsverbrauch für das
Jahr 2014 und den Auszahlungen für Sachkosten im Jahr 2015 in Höhe von
518 000 Euro zusammen.
Es handelt sich im Wesentlichen um Kosten für den Geschäftsbedarf, Prüfungen
und Beratungen. In den Kosten für den Geschäftsbedarf sind insbesondere die
Kosten für die Archivierung der Akten und der digital vorliegenden Daten
enthalten (Aufbewahrungsfrist bis zu zehn Jahre). Die Kosten für Prüfungen und
Beratungen setzen sich u. a. aus den Kosten eines Vergleichs zur Beendigung
eines Rechtsstreites und den Kosten für die Prüfung von sieben
Jahresabschlüssen (infolge des Abschlusses des Beschwerdeverfahrens beim Bundesamt für
Justiz) zusammen.
19. Welche Kosten sind außer den Personalkosten in den Jahren 2009 bis 2014
(bitte Jahresangaben) angefallen?
In welcher Höhe sind diese angefallen?
Einen Überblick über die Gesamtsummen der in den Jahren 2009 bis 2014
angefallenen Kosten außer den Personalkosten gibt die nachstehende Tabelle, die
auf den Angaben des Absatzfonds beruht:
Die Kosten außer den Personalkosten beinhalten im Wesentlichen folgende
Positionen:
– beim Absatzfonds
Von den Kosten außer Personalkosten beim Absatzfonds im Jahr 2009 in Höhe
von 2,8 Mio. Euro entfielen auf die Kostenerstattung gemäß § 13a des
Absatzfondsgesetzes an die BLE 1,3 Mio. Euro, auf die Ausgaben für
Informationstätigkeit – letztmalig im Jahr 2009 – 641 300 Euro sowie auf die Ausgaben für
Sachverständige 570 500 Euro. In den Folgejahren ging es im Wesentlichen um
den Ausgleich von Sachkosten. So lagen diese im Jahr 2013 bei insgesamt
620 000 Euro. Davon entfielen 433 700 Euro auf die vorgenannte
Kostenerstattung an die BLE, 65 600 Euro auf Miete und Bewirtschaftung der Büroräume,
jeweils 28 000 Euro auf die Ausgaben für Sachverständige und die
Bewirtschaftung der Immobilie und 17 000 Euro auf die Ausgaben für Gremien.
Kosten außer
den Personalkosten
Absatzfonds CMA GmbH i. L. ZMP GmbH i. L.
Jahr in 1 000 Euro in 1 000 Euro in 1 000 Euro
2009 2 787 11 711 3 225
2010 1 028 348 144
2011 960 401 389
2012 582 338 13
2013 620 416 179
2014 303 620 352
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5547– bei der CMA GmbH i. L.
Von den Kosten außer den Personalkosten bei der CMA GmbH i. L. im Jahr 2009
in Höhe von 11,7 Mio. Euro entfielen 8,6 Mio. Euro auf die Bezahlung von
Marketingverpflichtungen sowie 1,9 Mio. Euro auf Sachausgaben. Die größten
Sachausgabenpositionen waren die Ausgaben der Außenstellen mit 866 000 Euro, der
Geschäftsbedarf mit 206 600 Euro und die Prüfungen und Beratungen mit
206 000 Euro. In den Folgejahren fielen im Wesentlichen nur noch
Sachausgaben an, die vor allem den Geschäftsbedarf, die Prüfungen und Beratungen, die
Raumkosten sowie die Gremienkosten betrafen. So entfielen im Jahre 2013 auf
den Geschäftsbedarf Ausgaben in Höhe von 103 900 Euro sowie auf die
Prüfungen und Beratungen in Höhe von 223 600 Euro;
– bei der ZMP GmbH i. L.
Von den Kosten außer den Personalkosten bei der ZMP GmbH i. L. im Jahr 2009
in Höhe von 3,2 Mio. Euro entfielen 259 200 Euro auf die restlichen Ausgaben
der Informationsbeschaffung und 1,2 Mio. Euro auf die sonstigen betrieblichen
Ausgaben. Die sonstigen betrieblichen Ausgaben umfassten Raumkosten in
Höhe von 699 000 Euro, Ausgaben für Miete, Wartung und Reparaturen in Höhe
von 90 600 Euro sowie Ausgaben für Kommunikation und Porti in Höhe von
92 500 Euro. In den Folgejahren waren die Kosten außer Personalkosten
erheblich niedriger. Im Jahr 2014 betrugen diese Kosten 352 000 Euro. Sie teilten
sich im Wesentlichen auf in Archivierungskosten in Höhe von 87 700 Euro und
sonstige Sachausgaben in Höhe von 232 300 Euro, unter die Ausgaben für die
Rechtsberatung, die Prüfung der Liquidationsabschlüsse, das Outsourcing der
Personal- und Finanzbuchhaltung sowie der IT-Dienstleistungen fielen.
20. Wie hoch ist bzw. war das Honorar des Liquidators im Jahr 2015 und in
den vergangenen Jahren seit 2009 (bitte Jahresangaben)?
Nach § 66 Absatz 1 des GmbH-Gesetzes erfolgt in den Fällen der Auflösung
einer GmbH außer dem Fall des Insolvenzverfahrens die Liquidation durch die
Geschäftsführer, wenn nicht dieselbe durch den Gesellschaftsvertrag oder durch
Beschluss der Gesellschafter anderen Personen übertragen wird. Der Zweck
dieser Regelung ist es, auch im Abwicklungsstadium zu gewährleisten, dass die
GmbH über eine handlungsfähige Leitung verfügt. Dem entspricht es,
Liquidatoren grundsätzlich aus dem Kreis der bisherigen Geschäftsleitung zu
rekrutieren.
Hiervon haben sich auch die Gesellschafter der CMA GmbH i. L. und der ZMP
GmbH i. L. leiten lassen.
Bei der CMA GmbH i. L. und der ZMP GmbH i. L. waren anfangs jeweils zwei
Liquidatoren beschäftigt. Die CMA GmbH i. L. beschäftigte ab Juli 2010, die
ZMP GmbH i. L. ab August 2010 nur noch jeweils einen Liquidator.
Bei der CMA GmbH i. L. fungierte der Geschäftsführer der GmbH vom 1. März
2009 an als Liquidator. Er erhielt in Fortführung seines Dienstvertrages bis zu
seinem Ausscheiden Ende Juni 2010 eine Vergütung in Höhe der Besoldung
eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 11. Ein weiteres Mitglied der
bisherigen Geschäftsleitung fungierte ebenfalls vom 1. März 2009 an als zweiter
Liquidator der CMA GmbH i. L. Er erhielt in Fortführung seines
Dienstvertrages eine Vergütung in Anlehnung an die Besoldung eines Bundesbeamten der
Besoldungsgruppe B 9, die ab 1. Juli 2010 mit dem Ausscheiden des ersten
Liquidators bis zur Beendigung der Liquidation um 1 000 Euro monatlich erhöht
wurde.
Drucksache 18/5547 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBei der ZMP GmbH i. L. fungierte der Geschäftsführer der GmbH vom 1. März
2009 an als Liquidator. Er erhielt in Fortführung seines Dienstvertrages bis zur
Beendigung der Liquidation eine Vergütung in Höhe der Besoldung eines
Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 6. Der zweite Liquidator der ZMP GmbH
i. L. konnte aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrates gewonnen werden.
Seine Vergütung betrug vom 1. März 2009 bis zum 30. Juni 2009 monatlich
2 500 Euro, vom 1. Juli bis zum 28. Februar 2010 monatlich 1 500 Euro und
vom 1. März 2010 bis zum Ausscheiden aus dieser Funktion am 31. Juli 2010
monatlich 900 Euro.
Beim Absatzfonds als Anstalt des öffentlichen Rechts sind keine Liquidatoren
bestellt.
21. Sind in diesem Honorar sämtliche anfallenden Sachkosten enthalten?
Wenn nein, welche Sachkosten werden dem Liquidator erstattet?
Bis zu welcher Höhe werden diese erstattet?
Wie in der Antwort zu Frage 20 ausgeführt, erhielten alle Liquidatoren feste
Vergütungen und keine Honorare. Reisekosten wurden nach den Regelungen des
Bundesreisekostengesetzes erstattet. Weitere Sachkosten wurden nicht erstattet.
Unterrichtung der Bundesregierung durch den BRH
22. Wird oder wurde die Bundesregierung über die Liquidation von
Absatzfonds, CMA und ZMP durch den BRH informiert?
23. Wenn ja, in welchen Abständen ist dies geschehen?
Wann fanden die letzten Unterrichtungen statt (seit 2009)?
24. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihren
Informationen?
Sind die Informationen durch Mitglieder des Bundestages oder die
Öffentlichkeit einsehbar?
25. Wenn nein, warum nicht?
Wie kann sich die Öffentlichkeit stattdessen über die Verwendung von
Geldern informieren?
Wie kann die Prüfung angeregt werden?
Die Fragen 22 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist vom Bundesrechnungshof nicht über den Fortgang der
Liquidation unterrichtet worden. Dem Bundesrechnungshof sind vielmehr vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft regelmäßig die Berichte
über den Fortgang der Liquidation übermittelt worden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]