[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5436
18. Wahlperiode 01.07.2015
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 29. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5182 –
Ausbau der Europastraße 233 im Zuge der angekündigten Neuen Generation
von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende April 2015 verkündeten das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
gemeinsam die Absicht, eine sogenannte Neue Generation von ÖPP-Projekten (ÖPP –
öffentlich-private Partnerschaft) auf den Weg zu bringen. Im Rahmen dieser
Ankündigung wurden zehn Verkehrsprojekte genannt, für die eine Realisierung
als ÖPP geprüft wird.
Die ÖPP-Projekte sollen nach dem Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) gestaltet
werden. Im V-Modell übernimmt der private Auftragnehmer Planung, Bau,
Finanzierung und Betrieb einer Verkehrsinfrastruktur im Auftrag des
öffentlichen Auftraggebers. Die laufende Vergütung des Auftragnehmers ist abhängig
von der Verfügbarkeit der Strecke und nicht von der Höhe der Einnahmen
durch Nutzergebühren.
Unter den genannten Projekten findet sich auch der geplante 4-streifige Ausbau
der Europastraße 233 (E 233) von der Anschlussstelle Meppen (A 31) bis zur
Anschlussstelle Cloppenburg (A 1) und beinhaltet die Bundesstraßen B 402,
B 213 und B 72. Das Gesamtvorhaben verläuft auf einer Länge von ca. 84
Kilometern und gliedert sich in acht Planungsabschnitte.
Im aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2003) ist das Vorhaben
nur der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“ zugeordnet. Die erwarteten
Kosten für das Gesamtprojekt wurden damals auf unter 300 Mio. Euro geschätzt
(
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Schiene/2003/
niedersachsen.pdf?__blob=publicationFile). Im August 2014 rechnete die
Bundesregierung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 720 Mio. Euro
(Bundestagsdrucksache 18/2352, S. 62 bis 63).
Gemäß der Grundkonzeption für den BVWP 2015 sollen im Zuge der
Aufstellung auch Vorhaben des letzten BVWP, die noch nicht begonnen wurden bzw.
nicht bis zum Jahr 2015 in den Bau gehen, erneut bewertet werden. Dies beträfe
nach Kenntnisstand der Fragesteller auch das Projekt E 233. In der Übersicht
über die laufenden und die für den BVWP vorgeschlagenen Vorhaben der
Bundesfernstraßen werden zurzeit alle Abschnitte als „zu untersuchende
Vorhaben“ gelistet (Stand: 5. September 2014).
Gemäß den Worten des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Alexander Dobrindt, gehört das Vorhaben im Zuge der E 233 jedoch zu den
zehn ausgewählten Projekten, die „an entscheidenden Stellen unseres
Straßennetzes helfen, den größten volkswirtschaftlichen Schaden zu verringern: den
Stau“ (Pressemitteilung des BMF „Bund startet Neue Generation von ÖPP-
Projekten“ 30. April 2015).
1. Welche konkreten Gründe auf Grundlage welcher Daten haben die
Bundesregierung dazu veranlasst, das bisher im BVWP der Dringlichkeitsstufe
„Weiterer Bedarf“ zugehörige Gesamtvorhaben E 233 in die Liste der zehn
Straßenvorhaben der „Neuen Generation von ÖPP-Projekte“
aufzunehmen?
Im Ergebnis einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung (VWU) aus dem Jahr
2010 wurde für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ein sehr gutes Nutzen-
Kosten-Verhältnis (NKV) von 4,6 ermittelt. Das Projekt ist im derzeit gültigen
Bedarfsplan 2004 dem „Weiteren Bedarf“ mit Planungsrecht (WB*) zugeordnet.
Als Bestandteil des EU-Förderprogramms „INTERREG IV“ (A-Projekt
PlanInfra E 233) wurde von den Landkreisen Emsland und Cloppenburg die
Erstellung eines ÖPP-Eignungstests zum vierstreifigen Ausbau der E 233
zwischen der A 31 (Anschlussstelle [AS] Meppen) und der A 1 (AS
Cloppenburg) beauftragt. Dieser wurde im Jahr 2013 abgeschlossen und zeigte im
Ergebnis, dass ein hohes Maß an Eignung für die E 233 als ÖPP-Projekt erreicht wird.
2. Liegen der Bundesregierung bereits neue Bewertungsergebnisse des
Vorhabens „Ausbau der E 233“ vor, die seine Priorisierung im Rahmen der
„Neuen Generation von ÖPP-Projekten“ rechtfertigen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht, und zu welchem Zeitpunkt werden diese
vorgelegt?
3. Welche Auswirkungen hat die Absicht der Bundesregierung, das Vorhaben
im Rahmen der „Neuen Generation von ÖPP-Projekten“ zu realisieren, auf
die zurzeit laufende Bewertung aller bis Ende des Jahres 2015 nicht im Bau
befindlichen Bundesfernstraßenvorhaben im Zuge der Aufstellung des
neuen BVWP?
4. a) Wurde oder wird das noch nicht begonnene Vorhaben im Zuge der
Aufstellung des BVWP einer erneuten Bewertung unterzogen?
Wenn ja, wann werden die Bewertungsergebnisse öffentlich
bekanntgegeben?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwiefern würden sich neue Bewertungsergebnisse auf die
geplante Umsetzung des Ausbaus der E 233 im Rahmen der „Neuen
Generation von ÖPP-Projekten“ auswirken?
c) Wenn ja, auf welche Weise würde sich eine mögliche niedrige
Dringlichkeitseinstufung des Vorhabens auf die geplante Umsetzung des
Ausbaus der E 233 im Rahmen der „Neuen Generation von ÖPP-Projekten“
auswirken?
Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zuge der Betrachtungen zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015
wurde das Gesamtprojekt E 233 von der A 31 (AS Meppen) bis zur A 1 (AS
Cloppenburg) einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Nunmehr wird das Projekt
gesamtwirtschaftlich bewertet und hinsichtlich netzkonzeptioneller,
raumordnerischer, städtebaulicher und naturschutzfachlicher Aspekte beurteilt. Auf
Basis dieser Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des verfügbaren
Finanzvolumens die Dringlichkeitsreihungen der erwogenen Projekte zu erarbeiten
und der Arbeitsentwurf des BVWP aufzustellen. Dieser wird mit den
Vorhabenträgern diskutiert, der Referentenentwurf entwickelt und einem öffentlichen
Konsultationsverfahren im Herbst 2015 zugeführt.
Die Absicht der Bundesregierung, das Vorhaben E 233 im Rahmen der „Neuen
Generation von ÖPP-Projekten“ zu realisieren, hat keine Auswirkungen auf die
dargelegte Bewertungsmethodik des Bundes im Zuge der Aufstellung des
BVWP 2015.
Der vierstreifige Ausbau der E 233 steht zunächst unter dem Vorbehalt der
Bewertung im Zuge der Aufstellung des BVWP 2015 und des künftigen
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen sowie der Schaffung des Baurechts durch die
Straßenbauverwaltungen der Länder. Die ÖPP-Umsetzung steht ferner unter
dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit, d. h. sie muss mindestens so
wirtschaftlich sein wie die konventionelle Umsetzung. Dies ist vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) projektspezifisch jeweils in einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachzuweisen.
5. a) In welchem Planungsstadium befinden sich die acht
Planfeststellungsabschnitte der E 233 zwischen Cloppenburg und Meppen (bitte für jeden
Abschnitt gesondert ausweisen)?
b) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn und Abschluss der
Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Abschnitte (bitte für jeden
Abschnitt gesondert ausweisen)?
Die Planungsstände der Abschnitte der E 233 zwischen Meppen und
Cloppenburg sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Für die sich erst in der
Planungsphase befindenden Abschnitte können keine Angaben über Beginn und
Abschluss der Planfeststellungsverfahren gemacht werden.
Abschnittsbezeichnung Planungsstand
AS Meppen (A 31)–Meppen (B 70) Entwurfsplanung durch BMVI zugestimmt (Gesehen-
Vermerk erteilt) am 26.05.2015, Einleitung
Planfeststellungsverfahren im I. Quartal 2016 geplant,
Planfeststellungsbeschluss erwartet Ende 2017
Meppen (B 70)–westlich Haselünne Entwurfsplanung in Bearbeitung
westlich Haselünne–Kreisgrenze Emsland/CLP Entwurfsplanung in Bearbeitung
Kreisgrenze Emsland/CLP–östl. Löningen Entwurfsplanung in Bearbeitung
östl. Löningen–östl. Lastrup Entwurfsplanung in Bearbeitung
östl. Lastrup–Cloppenburg (B 68) Entwurfsplanung in Bearbeitung
Cloppenburg (B 68)–Cloppenburg (B 213) bereits 4-streifig vorhanden
Cloppenburg (B 213)–AS Cloppenburg (A 1) Entwurfsplanung in Bearbeitung
6. Welcher Zeitplan wird für den Bau und die Inbetriebnahme der jeweiligen
Abschnitte im Rahmen einer ÖPP angestrebt?
Ein konkreter Zeitplan für eine etwaige Umsetzung der E 233 als ÖPP-Projekt
liegt noch nicht vor.
7. Wann wurde die letzte Aktualisierung der Gesamtkostenberechnung für
die Realisierung des Verkehrsbauvorhabens E 233 vorgenommen?
8. Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung für
dieses Verkehrsbauvorhaben aus, und wie verteilen sich diese auf die
einzelnen Planfeststellungsabschnitte?
9. Wie hoch sind die kalkulierten Kosten je Kilometer?
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die letzte Aktualisierung der Gesamtkostenberechnung wurde mit der
Anmeldung des Vorhabens für die Aufnahme in den neuen BVWP 2015 und den
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vorgenommen (Kostenstand: 1. Januar
2014).
Die Gesamtkosten betragen 719,1 Mio. Euro. Sie verteilen sich auf die
auszubauenden Abschnitte wie folgt:
Die gesamte Ausbaulänge beträgt 76,7 km, insofern belaufen sich die Kosten je
Kilometer derzeit auf rund 9,4 Mio. Euro.
10. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des
Ausbaus versiegelt bzw. dauerhaft in Anspruch genommen?
b) Wie viel Fläche wird entsiegelt?
11. a) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse benötigt (bitte
nach Landkreisen aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits im Auftrag der Landkreise erworben
worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach
Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro
Quadratmeter aufschlüsseln)?
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
noch fehlenden Baufläche (bitte nach Landkreisen, den Gesamtkosten
und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
Abschnittsbezeichnung Kosten
AS Meppen (A 31)–Meppen (B 70) 123,3 Mio. Euro
Meppen (B 70)–westlich Haselünne 104,8 Mio. Euro
westlich Haselünne–Kreisgrenze Emsland/CLP 146,5 Mio. Euro
Kreisgrenze Emsland/CLP–östl. Löningen 85,2 Mio. Euro
östl. Löningen–östl. Lastrup 53,5 Mio. Euro
östl. Lastrup–Cloppenburg (B 68) 87,1 Mio. Euro
Cloppenburg (B 213)–AS Cloppenburg (A 1) 118,7 Mio. Euro
12. a) Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur
Erstaufforstung benötigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits im Auftrag der Landkreise erworben
worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach
Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro
Quadratmeter aufschlüsseln)?
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
noch fehlenden Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte
nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro
Quadratmeter aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund des frühen Planungsstandes können hierzu seitens der
Bundesregierung keine Angaben gemacht werden.
13. Wie viele Anschlussstellen werden nach jetzigem Planungstand im Zuge
des Ausbaus der E 233 realisiert?
Einschließlich der Anbindungen an die A 31 und die A 1 sind nach derzeitigem
Stand insgesamt 22 Anschlussstellen geplant.
14. Welche Nebenstrecken werden durch den Ausbau der E 233 zusätzlich
erforderlich (bitte Kilometerzahl der Strecken und Anzahl Fahrstreifen
nennen)?
Aufgrund des frühen Planungsstandes können hierzu seitens der
Bundesregierung keine Angaben gemacht werden.
15. Sieht die Bundesregierung das Ziel im Rahmen der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch auf maximal 30 Hektar pro Tag zu
verringern, durch den 4-streifigen Ausbau der E 233 gefährdet?
Wenn ja, inwiefern, und welche Maßnahmen gedenkt sie zur Einhaltung
des Ziels zu unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Ziel der Bundesregierung ist es nach wie vor, die Inanspruchnahme neuer
Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf durchschnittlich
30 Hektar (ha) pro Tag zu begrenzen. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
sieht vor, die ursprüngliche Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und
Verkehrsfläche je Tag auf ein Viertel zu verringern. Dieses Ziel soll auf der Ebene der
Bundesverkehrswegeplanung auf den Verkehrssektor übertragen werden. Bei
der Aufstellung des BVWP 2015 wird für jedes zu bewertende Projekt, also auch
das vorliegende, die Flächeninanspruchnahme abgeschätzt und über alle zu
realisierenden Projekte aufsummiert. Diese Summe stellt die
Gesamtplanauswirkungen im Kriterium Flächeninanspruchnahme dar und wird hinsichtlich des
30-Hektar-Ziels bewertet. Im Rahmen der Festlegung des
Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung zum BVWP 2015 wird u. a. die
Berücksichtigung des 30-Hektar-Ziels auf Einzelprojektebene diskutiert.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Preisentwicklung für
landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Landkreisen Emsland und
Cloppenburg seit dem Jahr 2005?
Wenn ja, wie haben sich die Preise seit dem Jahr 2005 verändert?
Wenn nein, warum nicht?
Der Preisanstieg für landwirtschaftlich genutzte Flächen lag im Jahr 2012 im
Vergleich zu den Jahren 2007 bis 2011 im Landkreis Cloppenburg bei über
50 Prozent und im Landkreis Emsland bei über 30 Prozent.
17. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang des beobachteten
Preisanstiegs für landwirtschaftlich nutzbare Flächen in den Landkreisen
Emsland und Cloppenburg (
www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/
artikel/567782/agrarminister-fordert-preisbremse-fur-ackerland) und dem
Ausbau der E 233?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Über ganz Niedersachsen ist ein Anstieg der Verkehrswerte landwirtschaftlich
nutzbarer Flächen festzustellen. Besonders in den veredlungsstarken
landwirtschaftlichen Regionen im westlichen Niedersachsen sind die Steigerungen
der Verkehrswerte aufgrund gestiegener Nachfrage aus der Landwirtschaft sehr
hoch. In den Landkreisen Vechta, Diepholz, Oldenburg und Grafschaft
Bentheim sind vergleichbar starke Preissteigungen zu verzeichnen wie in den
Landkreisen Emsland und Cloppenburg.
18. a) Wann wurde die letzte Aktualisierung des Nutzen-Kosten-
Verhältnisses für das Gesamtvorhaben Ausbau E 233 durchgeführt?
b) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung
zurzeit aus?
c) Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis wurde im Rahmen der Aufstellung
des BVWP 2003 in die damalige Bewertung einbezogen?
Im Jahr 2010 wurde im Ergebnis einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung
für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)
von 4,6 ermittelt. Die Ergebnisse der Beurteilungen und Bewertungen zum
BVWP 2015 liegen bundesweit noch nicht vor. Eine Einschätzung über eine
künftige Einstufung des Gesamtprojektes B 213 von der A 31 (AS Meppen) bis
zur A 1 (AS Cloppenburg) im neuen Bedarfsplan ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht möglich.
Das Projekt wies im Zusammenhang mit den Bewertungen zum BVWP 2003 ein
NKV von 0,2 auf. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Grundlage für die
Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 die Straßenverkehrsprognose 2015
war. Diese war für das Projekt E 233 fehlerhaft. Zum Zeitpunkt der
Straßenverkehrszählung 2000, die als Grundlage für die Bewertung der
Straßenverkehrsprognose 2015 diente, waren Abschnitte der E 233 für den Durchgangsverkehr
gesperrt. Da dieser Umstand nicht beachtet wurde, führte dies zur Ermittlung
wesentlich geringerer als den tatsächlich vorhandenen Verkehrsbelastungen und
damit zu einem falschen NKV.
19. a) Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung im
genannten Planungskorridor der E 233 (B 402, B 213, B 72) seit dem Jahr
2005 bis heute entwickelt (bitte abschnittsweise angeben und den Lkw-
Anteil separat aufzeigen)?
b) Wie hoch ist aktuell der Anteil der Transit-Lkw entlang der E 233
zwischen der A 31 (Anschlussstelle Meppen) und der A 1 (Anschlussstelle
Cloppenburg; bitte abschnittsweise angeben)?
c) Wie hat sich der Anteil der Transit-Lkw auf der E 233 zwischen der
A 31 (Anschlussstelle Meppen) und der A 1 (Anschlussstelle
Cloppenburg) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren
entwickelt, insbesondere nach Einführung der Lkw-Maut?
Im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählungen 2000, 2005 und 2010
wurde im Zuge der E 233 eine kontinuierliche Zunahme der durchschnittlichen
täglichen Verkehrsbelastung (DTV) mit einem sehr hohen Anteil des
Schwerlastverkehrs (SV) ermittelt:
Die Beantwortung der Frage zum Anteil der Transit-Lkw entlang der E 233
zwischen der A 31 und der A 1 ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.
20. a) Mit welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung rechnet
die Bundesregierung nach Fertigstellung des 4-streifigen Ausbaus im
genannten Planungskorridor der E 233 (B 402, B 213, B 72) auf Basis
der Verkehrsprognose 2030 (bitte abschnittsweise angeben und den
Lkw-Anteil aufzeigen)?
b) Berücksichtigt die Verkehrsprognose die Auswirkungen sowie
mögliche Ausweichverkehre des Schwerlastverkehrs im Zuge der
Ausweitung der Lkw-Maut auf eine zukünftig 4-streifig ausgebaute E 233?
Wenn ja, wie wirkt sich diese auf die durchschnittliche
Verkehrsbelastung der E 233 und den Lkw-Anteil aus, und welche Folgen ergeben
sich daraus für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit des
Gesamtprojektes?
Wenn nein, warum nicht?
Verkehrsprognosewerte 2030 für einzelne Projekte liegen noch nicht vor. Erst
nach Verabschiedung des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen auf
Basis des BVWP 2015 kann eine verbindliche Straßenverkehrsprognose 2030 im
dann vom Gesetzgeber beschlossenen Netzzustand erarbeitet und veröffentlicht
werden, die Aussagen zu den Prognosewerten für die einzelnen
Bedarfsplanprojekte erlaubt.
Für den Streckenzug B 213 von der A 31 (AS Meppen) bis zur A1 (AS
Cloppenburg) besteht derzeit keine Mautpflicht. Im Zuge der Verkehrssimulationen zur
Bundesverkehrswegeplanung wird für diesen Streckenzug daher auch keine
Lkw-Maut berücksichtigt.
DTV [Kfz/24h] SV [%]
2000 2005 2010 2000 2005 2010
B 72
(E 233) 11 200 13 000 13 800 20,8 29,6 29,4
B 213
(E 233) 8 100 9 600 9 300 29,6 32,7 37,5
B 402
(E 233) 5 000 6 000 8 400 29,7 34,0 34,1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
21. a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil des induzierten
Verkehrs im Zuge des geplanten Ausbaus?
b) Inwiefern berücksichtigt die Nutzen-Kosten-Analyse die durch
induzierten Verkehr entstehenden gesellschaftlichen Kosten, z. B. durch
zusätzliche CO2- oder Lärmemissionen?
Zum Anteil des induzierten Verkehrs im Zuge des geplanten Ausbaus wird auf
die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
In den Nutzen-Kosten-Analysen zum BVWP 2015 werden zunächst die Mengen
des durch das jeweilige Projekt induzierten Verkehrs ermittelt. Anschließend
erfolgt die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Nutzen und Kosten, die mit
diesen zusätzlichen Verkehren verbunden sind.
22. a) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über
Interessenbekundungen privater Finanzinvestoren bzw. Bau- und Betreiberunternehmen,
das Vorhaben im Rahmen einer ÖPP zu realisieren?
b) Haben seitens der Bundesregierung bereits Gespräche mit möglichen
privaten Interessenten stattgefunden?
Wenn ja, mit wem, und wann haben diese stattgefunden?
Die positive Resonanz auf das vom BMVI am 26. Mai 2015 veranstaltete
„Zukunftsforum Infrastruktur“ hat gezeigt, dass grundsätzlich ein hohes
Investoreninteresse an den ÖPP-Projekten der „Neuen Generation“ im
Bundesfernstraßenbereich besteht. Projektspezifische Gespräche der Bundesregierung über das
Vorhaben E 233 mit privaten Interessenten gab es nicht.
23. a) Auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt die Festsetzung der
Vergütungsstruktur im Rahmen der Realisierung der E 233 zwischen
Cloppenburg und Meppen als ÖPP im sogenannten V-Modell, und wie
wird diese festgelegt?
b) Mit welchen monatlichen Leistungsentgelten an die
Betreibergesellschaft rechnet die Bundesregierung im Zuge des Vorhabens?
c) Auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt die Bestimmung der
Entgeltkürzungen für Unterschreitungen der vereinbarten Verfügbarkeit
durch Verschuldung des Auftragnehmers?
d) Welche Kostensumme für den Bundeshaushalt erwartet die
Bundesregierung über die gesamte Vertragslaufzeit (30 Jahre)?
Die Fragen 23a und 23c werden gemeinsam beantwortet.
Die Festlegungen zur Vergütungsstruktur und zur Bestimmung von
Entgeltkürzungen sind jeweils projektspezifisch in erster Linie nach Maßgabe der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu treffen. Für das Projekt E 233 wurden noch keine
diesbezüglichen Festlegungen getroffen.
Zu Frage 23b
Eine valide Abschätzung der monatlichen Leistungsentgelte ist erst mit
Vorliegen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung möglich.
Zu Frage 23d
Gemäß Bundeshaushalt 2015 Kapitel 12 09, Titel 823 11, sind für das Projekt
1,6 Mrd. Euro veranschlagt.]