[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5607
18. Wahlperiode 21.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn
(Tübingen), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5297 –
Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der demografische Wandel hinterlässt deutliche Spuren vor allem auf dem
Land. In vielen ländlich geprägten Regionen werden die Menschen nicht nur
älter, sondern vor allem weniger. Die Bevölkerungsabnahme verstärkt sich
durch die Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Gründe
hierfür sind meist die ökonomischen Strukturen auf dem Land, die im Gegensatz
zur Stadt weniger persönliche Entwicklungsoptionen bieten. Laut Prognose des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird die
Bevölkerung in ländlichen Kreisen insgesamt um rund 4 Prozent im Vergleich zum
Jahr 2005 zurückgehen. Im Osten Deutschlands und in peripher gelegenen
Regionen werden sogar Rückgänge von bis zu 30 Prozent erwartet.
Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge und die
Wirtschaftskraft dieser Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen,
wie Schulen, Kulturangebote, Wasser- oder Energieversorgung, sind nicht
ausreichend ausgelastet. Die Wohnflächennachfrage sinkt, der Einzelhandel
schließt und Leerstände nehmen zu. Fehlende Verkehrsanbindungen an
Ballungsräume verstärken diese Tendenzen. Während als Folge der abnehmenden
Bevölkerung die kommunalen Einnahmen sinken, erhöhen sich die Kosten pro
Kopf für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur (Kostenremanenz), da die
Kosten für die Infrastruktur bei geringer Auslastung nicht in gleichem Maße
mit zurückgehen. Die Gemeinden geraten also ebenso wie die Bürgerinnen und
Bürger unter Druck. Regelmäßig kommt es zu Kürzungen in traditionellen
Bereichen der Daseinsvorsorge und weiteren Wegen dorthin. Sie gehen einher mit
einem nur schleppenden Ausbau neuer Basisinfrastrukturen wie dem
Breitband-Internet. Die Attraktivität einer Region nimmt weiter ab. Für von
Schrumpfung betroffene Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger ist es
nicht einfach, aus dieser Spirale herauszukommen.
Der letzte Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Schluss,
dass besonders die ländlichen Räume Ostdeutschlands, weite Teile
Mecklenburg-Vorpommerns, der Nordwesten von Brandenburg und der Norden von
Sachsen-Anhalt weit unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse auf-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5607 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeweisen. Es droht die Gefahr einer negativen Abwärtsspirale, bei der sich die
ungünstigen Verhältnisse gegenseitig verstärken.
Im Grundgesetz ist das Leitbild der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen
Landesteilen festgeschrieben. Im Raumordnungsgesetz ist dieses Leitbild als
„die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der
Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der
Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen […] auch in dünn besiedelten
Regionen“ ausgeführt. Es verpflichtet den Bund einzugreifen, wenn „sich die
Lebensverhältnisse in den Ländern […] in erheblicher, das bundesstaatliche
Gefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich
eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet“ (Bundesverfassungsgericht
– BVerfG –, 2002). Die Bundesregierung ist also aufgefordert zu handeln.
Um dem Grundsatz Rechnung zu tragen, stehen der deutschen Regionalpolitik
zwei Hebel zur Verfügung: die Raumordnung und die Strukturpolitik. Das
Bundesraumordnungsgesetz aus dem Jahr 2008 legt Leitbilder und
Handlungsstrategien für die Landes- und Regionalplanungen fest, die von der
europäischen Regionalpolitik mit verbindlichen Vorgaben eingerahmt werden.
Darüber hinaus kann der Bund im Bereich der Raumordnung Modellvorhaben
fördern. Das Hauptinstrument deutscher Strukturpolitik ist die Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Um unvermeidbare regionale Schrumpfungsprozesse aktiv zu gestalten,
müssen Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft neue Wege der
Zusammenarbeit finden. Denn die raumpolitischen Herausforderungen in
schrumpfenden ländlichen Regionen sind groß: Es gilt, die Daseinsvorsorge
zukunftsfähig zu sichern, die natürlichen Ressourcen zu wahren und die Wettbewerbs-
und Innovationsfähigkeit der Regionen zu erhalten. Gleichzeitig muss sich die
Regionalpolitik auch einer Wertedebatte stellen und ihre raumprägenden Ziele,
Normen und Politikstrategien zwischen der ausgleichenden Wirkung der
Raumordnung und der wachstumsorientierten Wirkung der Strukturpolitik
definieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für das Ziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen
Deutschlands ein. Damit zielt sie auch auf diejenigen ländlichen Regionen, die
besonders unter demografischen und ökonomischen Problemen leiden. Sie hat
im April 2012 eine Demografiestrategie unter dem Titel „Jedes Alter zählt“
verabschiedet, in der die Ziele, strategischen Handlungsfelder und Maßnahmen im
Umgang mit dem demografischen Wandel formuliert sind. Seit Herbst 2012
beschäftigen sich in einem breiten Dialogprozess zehn Arbeitsgruppen mit den
Herausforderungen des demografischen Wandels in den Handlungsfeldern und
entwickeln konkrete Lösungsansätze und Umsetzungsprojekte. Erste Ergebnisse
haben die Arbeitsgruppen zum zweiten Demografiegipfel im Mai 2013
vorgelegt, weitere werden zum nächsten Gipfel am 22. September 2015 folgen.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode wichtige Maßnahmen
ergriffen, um Regionen zu stärken und Kommunen finanziell zu entlasten. So
werden die Maßnahmen der Regional- und Strukturpolitik, der Politik zur
Entwicklung ländlicher Räume sowie die aufgestockten Bundesfinanzhilfen der
Städtebauförderung überproportional in strukturschwachen und von
Schrumpfungsprozessen betroffenen ländlichen Räumen eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5607Entwicklung von Schrumpfungsregionen
1. Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose des BBSR bis
zum Jahr 2030 zu den schrumpfenden Regionen (bitte mit Angabe des
erwarteten Rückgangs der Bevölkerung bis zum Jahr 2030 in Prozent), und in
welchen Regionen nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis zum Jahr
2030 besonders stark zu?
Anhang 1 zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum der
Jahre 2012 bis 2030 in Prozent. Danach nimmt die Bevölkerung vor allem in den
ländlichen Regionen der neuen Länder weiter um 10 bis 20 Prozent ab. Aber
auch in westdeutschen, vom Strukturwandel geprägten Regionen sind bis zum
Jahr 2030 deutliche Bevölkerungsverluste von 5 bis 10 Prozent zu erwarten
(Saarland, Ruhrgebiet). Insgesamt zählen bis zum Jahr 2030 nur noch wenige
Regionen zu den Wachstumszentren. Das sind vor allem städtische Regionen der
alten Länder und Berlin mit Umland.
Anhang 2 zeigt die prognostizierte Entwicklung der über 60-Jährigen im
Zeitraum der Jahre 2012 bis 2030 in Prozent sowie den Anteil der über 60-Jährigen
in den Jahren 2012 und 2030. Raumordnungsregionen, in denen der Anteil der
über 60-Jährigen bis zum Jahr 2030 mit über 25 Prozent besonders stark
zunimmt, sind vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu
finden. Aber auch die südlichen Regionen Hessens, Nordrhein-Westfalen (außer
Ruhrgebiet und Niederrhein) sowie große Teile Niedersachsens, Schleswig-
Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns weisen diesen Trend auf. Das sind vor
allem die Regionen, in denen der Anteil der über 60-Jährigen im Jahr 2012 noch
verhältnismäßig niedrig war, ca. 25 Prozent. Die Regionen Sachsens,
Thüringens und Sachsen-Anhalts, die bereits im Jahr 2012 mit 30 Prozent und mehr
einen hohen Anteil über 60-Jähriger aufweisen, werden bis zum Jahr 2030 einen
Zuwachs der über 60-Jährigen von gut 6 bis knapp 20 Prozent verzeichnen. Im
Jahr 2030 sind es dann vor allem ländliche Regionen der neuen Länder, die einen
Anteil von mehr als 40 Prozent über 60-Jährige aufweisen. Den geringsten
Anteil über 60-Jähriger erwarten im Jahr 2030 Hamburg und die Region München.
Alle anderen westdeutschen Regionen werden einen Anteil von 30 bis 40
Prozent über 60-Jähriger haben.
Den Ergebnissen liegt die aktuelle Raumordnungsprognose 2035 des BBSR zu
Grunde. Diese berücksichtigt die Zensusergebnisse sowie die aktuell hohen
positiven Außenwanderungssalden.
2. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus diesem
Schrumpfungsprozess und der Verschiebung der Altersstruktur für die
Daseinsvorsorge und die Wirtschaftskraft der betroffenen Regionen, und sieht die
Bundesregierung hier Handlungsbedarf auf Bundesebene (bitte mit
Begründung)?
Die öffentliche Daseinsvorsorge unterliegt einem steten Wandel, der nicht nur
durch den demografischen Wandel bedingt ist. Wichtige Einflussfaktoren sind
gesellschaftliche Ansprüche (z. B. Kinderbetreuung), technologische
Entwicklungen (z. B. Hochleistungsinternet), Veränderungen von
Organisationsstrukturen (z. B. Multifunktionalisierung oder Privatisierung) und die Erreichbarkeit
von Angeboten durch Kommunikation und Mobilität. Auch die Entwicklung der
Wirtschaftskraft ist von vielen weiteren Faktoren abhängig.
Aus dem seit dem Jahr 1990 in den neuen Ländern fast flächendeckend
ablaufenden Schrumpfungsprozess und der einhergehenden Alterung der
Bevölkerung in ländlichen Regionen lassen sich folgende Erkenntnisse für die
Daseinsvorsorge ableiten, die auch als Konsequenzen der aktuellen Schrumpfungs- und
Alterungsprozesse in anderen Regionen Deutschlands zu erwarten sind:
Drucksache 18/5607 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– Durch die Abnahme jüngerer Altersgruppen sinkt die Nachfrage nach
bestimmten Daseinsvorsorgeangeboten im sozialen Bereich, wie Schulen.
– Die Alterung führt zu einer steigenden Nachfrage nach medizinischen und
Pflegedienstleistungen. Die zunehmende Zahl an Hochbetagten führt zu
einem zusätzlichen Bedarf an Betreuungs- und Wohnangeboten.
– Für den Öffentlichen Personennahverkehr ist eine weitgehende Verzahnung
mit dem Schülerverkehr – ergänzt durch flexible Angebotsformen (Rufbusse
und Sammeltaxis) – zu verzeichnen.
– Durch Abwanderung entstehen im Bereich der fast ausschließlich
ehrenamtlich erbrachten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Brandschutz und
technische Hilfeleistung) Probleme der Gewährleistung der Daseinsvorsorge.
Der demografische Wandel und die wirtschaftliche Entwicklung einer Region
beeinflussen sich wechselseitig. So ist in vielen schrumpfenden Regionen ein
Teil der Einwohnerverluste auch durch eine ungünstige Wirtschaftsentwicklung
verursacht. Und vor allem junge Menschen wandern ab, wenn es an Arbeits- und
Ausbildungsplätzen mangelt.
Die auf Basis der BBSR-Raumordnungsprognose 2035 dargestellten
Schrumpfungsprozesse und Verschiebungen der Altersstruktur wirken sich in
Deutschland regional sehr differenziert aus. Entsprechend unterschiedlich sind die
Konsequenzen dieser Entwicklungen vor Ort und der Bedarf an flexiblen, örtlich
angepassten Lösungen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und der
Wirtschaftskraft. Nicht zuletzt deshalb liegt die Zuständigkeit für die öffentliche
Daseinsvorsorge vorrangig bei Ländern und Kommunen und für die regionale
Wirtschaftspolitik grundsätzlich bei den Ländern. Insbesondere in peripher
gelegenen und strukturschwachen Regionen werden die Probleme mit der
Auslastung und Wirtschaftlichkeit von baulichen und technischen Infrastrukturen
zunehmen. Zudem wird die Alterung der Bevölkerung die Nachfrage nach
Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur verändern. Diese Regionen
stehen bei der Gestaltung des demografischen Wandels vor besonderen
Herausforderungen, wollen sie als Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum attraktiv
bleiben. Die Regionen zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu
fördern, ist daher eine der zentralen Zukunftsaufgaben.
Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
3. Wie definiert die Bundesregierung den grundgesetzlichen Auftrag,
gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen, insbesondere
vor dem Hintergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Räumen,
welche Bereiche der Daseinsvorsorge fallen unter diesen Grundsatz, und
wie schlägt sich dieser Grundsatz in der Regional- und Strukturpolitik der
Bundesregierung nieder?
Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet wird von der
Bundesregierung als ein politisches Ziel mit hoher Priorität verfolgt und ist als
Leitvorstellung der Raumordnung des Bundes und der Länder gesetzlich verankert.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist zu bemerken, dass das Grundgesetz (GG)
keinen Verfassungsauftrag oder ein eigenständiges Staatsziel zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet enthält (vgl. dazu bereits
Bundestagsdrucksache 16/5418, S. 5). Die in Artikel 72 Absatz 2 GG erwähnte
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist eines von
mehreren Tatbestandsmerkmalen für die Zulässigkeit einer bundesgesetzlichen
Regelung in den dort im Einzelnen genannten Rechtsgebieten. Diese Norm
beinhaltet insofern eine Kompetenzausübungsschranke für den
Bundesgesetzgeber, nicht aber eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5607dieser Befugnis im Sinne einer Staatszielbestimmung oder eines
Verfassungsauftrags.
Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Ziel der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse. Dies spiegelt sich beispielsweise in der Regional- und
Strukturpolitik der Bundesregierung wider. Die regionale Wirtschaftspolitik fällt
grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Wenn ein Land regionale
Strukturprobleme allerdings nicht aus eigener Kraft zu lösen vermag, kann der Bund
nach Artikel 91a GG bei der Erfüllung von Länderaufgaben mitwirken. Im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) übernimmt der Bund die Hälfte der Finanzierung und die Rolle der
Koordinierung der regional- und strukturpolitischen Aktivitäten von Bund und
Ländern.
Ähnliches gilt für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK). Auch hier unterstützt der Bund die Länder bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, soweit diese Aufgaben für die Gesamtheit
bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der
Lebensverhältnisse erforderlich ist. Der Finanzierunganteil des Bundes beträgt bei
Maßnahmen der Agrarstruktur 60 Prozent, bei Maßnahmen des Küstenschutzes
70 Prozent.
Zudem gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen auf der Grundlage des
Artikels 104b GG u. a. für städtebauliche Investitionen der Länder und
Kommunen im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme.
4. Sieht die Bundesregierung Bedarf einer konzeptionellen und
operationalisierbaren (Neu-)Definition des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Förderpolitik
nach dem Jahr 2020?
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse reflektiert ein breites Spektrum an
Rahmenbedingungen der Menschen in den Regionen und reicht von der
Daseinsvorsorge bis hin zu wirtschaftlichen Chancen. Das eindeutige Bekenntnis
der Bundesregierung zum Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
spiegelt sich beispielsweise in der Demografiestrategie, in der Regional- und
Strukturpolitik, in der Politik für ländliche Räume und in der
Städtebauförderung der Bundesregierung wider. Dies wird sich auch in Zukunft im Rahmen der
Weiterentwicklung der Förderpolitiken nicht ändern.
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition von
Mindestanforderungen an Daseinsvorsorge für vergleichbare Raumkonstellationen unter dem
Grundsatz der Gleichwertigkeit im Sinne einer „Sockelgleichwertigkeit“
(Raumordnungsbericht 2011), die erreicht werden muss, um gleichwertige
Lebensverhältnisse zu erreichen, und welche Kategorien erscheinen
sinnvoll?
Dem Grundsatz der regionalen Differenzierung und Lösungsfindung folgend
sieht die Bundesregierung derzeit nicht die Notwendigkeit, bundesweit
einheitliche Mindestanforderungen an die Daseinsvorsorge zu definieren. Gleichwohl
vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Festlegung von
qualitativen Ausstattungsstandards auf regionaler Ebene einen wichtigen Beitrag leistet,
gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Die bisherige Praxis in den
Ländern und der Fachplanungen hierzu ist sehr vielfältig, um sowohl materielle
Unterschiede, wie z. B. Siedlungsstrukturen oder ökonomische und geografische
Unterschiede, als auch administrativ-organisatorische Unterschiede zu
berücksichtigen.
Drucksache 18/5607 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition der Gleichwertigkeit als
Staatsziel in Bayern, die seit dem 1. Januar 2014 neben den
Mindestvoraussetzungen zur Sicherstellung der Bedürfnisse der Menschen auch gleiche
Chancen für die Lebensentwicklung, also das Wohnen, die Bildung, die
Freizeit, die Erholung, die Daseinsvorsorge, soziale und kulturelle
Leistungen sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen umfasst (Drucksache
des Bayerischen Landtags 16/15140), und ist diese Definition nach
Einschätzung der Bundesregierung auf den Auftrag des Grundgesetzes
übertragbar?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Zielvorgabe der territorialen
Kohäsion der EU-Regionalpolitik, also einer regionalspezifischen
Betrachtung der Gegebenheiten und Entwicklungspotenziale, im Verhältnis zur
deutschen Zielvorgabe der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im
Sinne einer Umverteilung, Standardisierung und Infrastrukturausstattung?
Die Europäische Union verfolgt weiterhin die Politik zur Stärkung ihres
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhaltes (Artikel 174 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Sie hat sich das
Ziel gesetzt, die Unterschiede im Entwicklungsstand ihrer Regionen
anzugleichen und so die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der
Gemeinschaft zu verringern. Durch die Anpassung der Lebens- und
Wirtschaftsverhältnisse soll die Union insgesamt zu einem wettbewerbsfähigeren
europäischen Wirtschaftsraum werden. Die Bundesregierung bekennt sich klar zu
diesen Zielen.
Dem Kohäsionsgedanken entsprechend kommt das Gros der Mittel der
Europäischen Kohäsionspolitik auch künftig den strukturschwachen Mitgliedstaaten
und Regionen zugute. Die wichtigsten Instrumente der Europäischen
Kohäsionspolitik sind der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der
Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die
ländliche Entwicklung (ELER), der Kohäsionsfonds (KF) und der Europäische
Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Mit Ausnahme des Kohäsionsfonds
werden alle Instrumente in Deutschland zum Einsatz kommen.
Die reformierte EU-Kohäsionspolitik der Jahre 2014 bis 2020 soll zugleich zu
mehr Wachstum und Beschäftigung in ganz Europa beitragen. Die Struktur- und
Investitionsfonds sind vor diesem Hintergrund zugleich das Schlüsselinstrument
zur Verwirklichung der Ziele von Europa-2020, der Strategie für intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum. In dieser Strategie hat die Europäische
Union die zentralen Treiber für die Erhöhung von Wohlstand und Produktivität
benannt. Dazu gehören v. a. Forschung und Innovation, die Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die
Förderung von Bildung und Ausbildung, die Reduzierung der Armut sowie die
Bekämpfung des Klimawandels und der Energieabhängigkeit. Die Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds sind ein wesentlicher Faktor zur Verwirklichung
dieser Wachstumsziele. Sie ermöglichen europaweit einen Großteil der
Strukturinvestitionen, die gerade für die Hebung der Wachstumspotenziale in
strukturschwachen Regionen von entscheidender Bedeutung sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5607Indikatoren regionaler Lebensverhältnisse
8. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Definition der
Gleichwertigkeit im Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011, die sich aus
Indikatoren der wirtschaftlichen Situation, der Wohlstandsverteilung, der
sozialen und technischen Infrastrukturversorgung, des Wohnungsmarkts, der
Erreichbarkeits- und Mobilitätslage sowie der allgemeinen
Umweltsituation ergibt?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das vom BBSR entwickelte
Indikatorenmodell einen wissenschaftlichen, in seiner Ausgestaltung noch deutlich
fortzuentwickelnden Ansatz darstellt, um über das Aufzeigen von Disparitäten
Lebenssituationen – rein quantitativ – zu beschreiben und abstrakt zu
vergleichen. Aussagen über die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und etwaige
Handlungserfordernisse lassen sich daraus aber schon im Hinblick auf die
unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse und aufgrund des Fehlens qualitativer
Merkmale nicht ohne Weiteres ableiten.
9. Welche ersten Ergebnisse brachten die Bürgerdialoge zur
Regierungsstrategie „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ im Hinblick auf die
Vorstellungen von Lebensqualität, mit welcher Zielsetzung wird anhand
der Ergebnisse anschließend das Indikatoren- und Berichtssystem
erarbeitet, und werden die Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Grundsatzes
der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einfließen?
Derzeit liegen noch keine ausreichend belastbaren Zwischenergebnisse des
Bürgerdialog-Prozesses vor. Ziel der Regierungsstrategie „Gut leben in
Deutschland – was uns wichtig ist“ ist es, mit dem Indikatoren- und Berichtssystem
Politik und Gesellschaft ein Orientierungs- und Hilfsmittel für die Verbesserung
der Lebensqualität in Deutschland an die Hand zu geben, das sowohl an den
neuesten Erkenntnissen der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen
Forschung als auch an den Prioritäten der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet ist.
Diese Ergebnisse sollen in das gesamte Regierungshandeln einfließen.
10. Welchen Maßstab verfolgt die Bundesregierung bei der
Regierungsstrategie „gut leben“, um anhand der Indikatoren die regionalen
Lebensverhältnisse:
a) eine teilräumliche Differenzierung,
b) das Verhältnis zum Bundesdurchschnitt,
c) regionalspezifische Soll-Werte,
d) eine Kompensation, beispielsweise durch niedrige
Lebenshaltungskosten zu ermitteln?
Inwieweit regional differenzierte Analysen und Auswertungen Eingang in das
Indikatoren- und Berichtssystem von „Gut leben in Deutschland – was uns
wichtig ist“ finden, ist noch nicht entschieden.
Drucksache 18/5607 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wie wird der ressortübergreifende Aktionsplan „gut leben“ zur
Verbesserung der Lebensqualität in das konkrete Handeln der Bundesregierung
Eingang finden, welcher Zeitplan ist für die Maßnahmen vorgesehen, und
inwiefern werden hierbei räumliche und soziale Differenzierungen der
Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigt?
Der Aktionsplan im Rahmen der Regierungsstrategie „Gut leben in
Deutschland – was uns wichtig ist“ wird im Laufe der 18. Wahlperiode erstellt und die
Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen in Angriff genommen. Der
Aktionsplan knüpft an den laufenden, ergebnisoffenen Bürgerdialog an. Seine Inhalte
stehen daher noch nicht fest.
12. Wie finden die W3-Indikatoren der Enquete-Kommission „Wachstum,
Wohlstand, Lebensqualität“, also materieller Wohlstand
(Bruttoinlandsprodukt – BIP), Teilhabe (Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Freiheit)
und Ökologie (Treibhausgase, Stickstoff, Artenvielfalt), Eingang in die
Regierungsstrategie „gut leben“, und inwieweit werden
Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen berücksichtigt?
Die Regierungsstrategie berücksichtigt bei der Entwicklung des Berichts- und
Indikatorensystems die neuesten Erkenntnisse der sozial- und
wirtschaftswissenschaftlichen Forschung und somit auch Erkenntnisse über den
demografischen Wandel und seine Folgen in ländlichen Räumen ebenso wie die
Ergebnisse der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“
inklusive der W3-Indikatoren.
13. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung einen Gesetzescheck auf
Raumwirksamkeit ähnlich dem Demografie-Check, und inwiefern
berücksichtigt die Demografie-Strategie der Bundesregierung räumliche
Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen?
Die einzelnen Aspekte des Demografie-Checks lassen sich nicht ohne Weiteres
auf die Aspekte der Raumwirksamkeit übertragen. Zudem würde sich eine
Beurteilung im spekulativen Bereich bewegen, da ihr keine Informationen über den
genauen Inhalt des in Frage stehenden Raumwirksamkeits-Checks vorliegen.
Jedoch ist festzustellen, dass wesentliche Teilaspekte der Raumwirksamkeit
bereits von den existierenden Gesetzesprüfungen erfasst werden. Hierzu gehören
zum Beispiel der Demografie-Check sowie die Prüfung der Auswirkungen eines
Gesetzentwurfs auf die Wirtschaft und auf die Haushalte von Bund, Ländern und
Kommunen.
Bei der Weiterentwicklung der Demografiestrategie wird die Sicherung der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen betont und die
Situation der unterschiedlichen Räume beleuchtet. Der Aspekt von „räumlichen
Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen“ ist ein zentrales Thema der
Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität
in Stadt und Land fördern“. Nachdem zunächst ein Indikatorensystem mit
wissenschaftlichen Kriterien zur Abgrenzung der vom demografischen Wandel
besonders betroffenen Regionen erarbeitet und auf Grundlage dieser Methodik
regional differenzierte Auswirkungen des demografischen Wandels bis zum Jahr
2030 mit den zu erwartenden spezifischen Entwicklungsnachteilen in den
Bereichen Daseinsvorsorge und Wirtschaftskraft in mehreren Themenkarten
dargestellt wurde, beschäftigt sich die Arbeitsgruppe gegenwärtig mit Fragen von
Standards und Normen der Daseinsvorsorge, der Gestaltung nachhaltiger
Infrastrukturen, Handlungsoptionen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie
Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement und erarbeitet
Empfehlungen, wie mit diesen Ansätzen regionale Anpassungsmaßnahmen zur Sicherung
der Daseinsvorsorge unterstützt werden können.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5607Grundsätze der Raumordnung
14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Zentrale-Orte-Konzept vor dem
Hintergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen (bitte
mit Begründung), und sieht die Bundesregierung Bedarf einer Anpassung
des Konzeptes, beispielsweise durch
a) eine Stärkung der Mittelzentren,
b) die Einführung einer Extrafunktionalität,
c) eine Ausdünnung des zentralörtlichen Netzes,
d) eine Funktionsteilung in Städteverbünden,
e) eine stärkere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf
Versorgungszentren oder
f) einen stärkeren Fokus auf die Erreichbarkeit von Einrichtungen, statt
auf die Vor-Ort-Verfügbarkeit?
Gemäß den im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes festgelegten
Grundsätzen (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ROG) ist die Siedlungstätigkeit vorrangig auf
vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte
auszurichten. Zur Umsetzung dieses Grundsatzes haben die Länder Zentrale-
Orte-Konzepte aus den gemeinsamen Grundlagen, die in den Beschlüssen der
Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) der Jahre 1968, 1972, 1983 und
2001 niedergelegt sind, entwickelt. Aktuell überprüft die MKRO ihre
Beschlüsse bzw. die dort genannten gemeinsamen Grundlagen, jedoch hat die
Prüfung kein deutschlandweit einheitliches Zentrale-Orte-Konzept zum Ziel. Nach
Ansicht der Bundesregierung müssen die einzelnen Zentrale-Orte-Konzepte der
Länder, die gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein
bedeutendes Element für die Siedlungsentwicklung und für die Sicherung der
Daseinsvorsorge in der Fläche darstellen, ihren jeweiligen regionalen
Gegebenheiten flexibel Rechnung tragen; aktuelle und zukünftige Entwicklungen
müssen in die jeweiligen Fortschreibungen der Länderkonzepte einfließen. Damit
werden auch Anliegen wie die Stärkung der Mittelzentren, Ausdünnung des
zentralörtlichen Netzes, Funktionsteilung in Städteverbünden oder Konzentration
der Siedlungsentwicklung auf Versorgungszentren berücksichtigt.
15. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt zwischen einer zentralen
Planung (Zentrale-Orte-Konzept) und einer dezentralen Steuerung in
Bereichen der Daseinsvorsorge, beispielsweise beim Breitband-Ausbau,
welche Bereiche der Daseinsvorsorge sind betroffen, und sieht die
Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte mit Begründung)?
Zentrale-Orte-Konzepte bilden keinen Gegensatz zur regionalen
Daseinsvorsorge. Strategien der Daseinsvorsorge im Raum zeigen, dass sich flexible
Angebote in der Fläche (beispielsweise Pflege und Gesundheitsversorgung,
Mobilität, usw.) miteinander verknüpfen lassen. Der stark marktgesteuerte Breitband-
Ausbau stellt diesbezüglich eher eine Ausnahme dar. Für die Verzahnung von
regionaler Daseinsvorsorge und Zentrale-Orte-Konzepten bedarf es der
Erprobung grundsätzlicher Modelle in interkommunaler und kleinräumiger
Verantwortung, die Zentrale-Orte-Konzepte sinnvoll ergänzen, weiterentwickeln und
schlüssig in die formalen Landes- und Regionalplanungen integrieren.
Drucksache 18/5607 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der
Standarderprobungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, welche
Erfolge kann sie dabei erkennen, und sieht sie Bedarf für eine
Standardöffnung über ein Erprobungsgesetz im Bund (bitte mit Begründung und
Bereich)?
Die Bundesregierung beurteilt Ansatz und Erfolg der
Standarderprobungsgesetze in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht. Ein
Bedarf für ein Erprobungsgesetz auf Bundesebene wird derzeit nicht gesehen.
Instrumente der Strukturpolitik
17. Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen
in ländlichen Regionen können beziehungsweise konnten in der Struktur-
und Regionalpolitik in der aktuellen und in der vergangenen
Förderperiode über
Der demografische Wandel wird innerhalb der Europäischen Union regional
sehr heterogen verlaufen. Innerhalb der Union gehört Deutschland zu den
Mitgliedstaaten, die insgesamt in besonderem Maße mit einer rückläufigen
Gesamtbevölkerung und einer Veränderung der Altersstruktur konfrontiert sind.
Dementsprechend spielt der demografische Wandel auch im Rahmen der
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eine zunehmend bedeutende Rolle.
Diesem Gedanken wird bereits in Artikel 174 AEUV betreffend den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt Rechnung getragen, der
nunmehr auch „Gebiete mit schweren, dauerhaften natürlichen oder
demografischen Nachteilen[…]“ berücksichtigt. Konsequenterweise können die Mittel aus
den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in vielfältiger Weise dazu
genutzt werden, den demografischen Herausforderungen schrumpfender
ländlicher Räume durch entsprechende unmittelbar und mittelbar
demografieorientierte Maßnahmen zu begegnen.
a) den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER),
Der ELER unterstützt Maßnahmen, die einer abgestimmten Entwicklung
ländlicher Räume vor allem in den Bereichen der Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, der Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung
der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz sowie der Erreichung einer
ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen
Räume dienen.
Relevante Fördermöglichkeiten in der Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013
waren insbesondere:
– Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, Diversifizierung hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten,
– Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen,
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und
Bevölkerung,
– Dorferneuerung und -entwicklung,
– Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von Leader,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5607und sind in der ELER-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 insbesondere:
– Investitionen in materielle Vermögenswerte, Entwicklung
landwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Unternehmen,
– Basisdienstleistungen und Dorferneuerung,
– Förderung für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur
lokalen Entwicklung im Rahmen von Leader.
b) den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
Der EFRE unterstützt vor allem Maßnahmen, die der weiteren Stärkung der
regionalen Wettbewerbsfähigkeit dienen. Dadurch werden die Bedingungen für
Innovation, Forschung und Entwicklung verbessert, die Beschäftigungs- und
Erwerbspotenziale in den betroffenen Regionen gehoben und eine harmonische
regionale Entwicklung vorangetrieben.
Relevante Maßnahmen zur Begegnung des demografischen Wandels im
Rahmen des EFRE sind beispielsweise
– die Förderung der unternehmerischen Initiative und die Schaffung von
Anreizen für die Gründung neuer Unternehmen, einschließlich der Bereitstellung
neuer Finanzierungsquellen,
– die Förderung von Forschung und Innovationstätigkeit, einschließlich der
Unterstützung durch wachstumssteigernde Investitionen in Infrastrukturen
zum Ausbau der innovationsbasierten regionalwirtschaftlichen Entwicklung,
– Steigerung der Standortattraktivität durch Maßnahmen zur Verbesserung des
wirtschaftlichen und sozialen Umfeldes von benachteiligten Städten und
ländlichen Gebieten, einschließlich Investitionen zur Förderung einer
integrierten Stadt- bzw. Umlandentwicklung.
c) den Europäischen Sozialfonds (ESF),
Grundsätzlich sind die durch den ESF finanzierten beschäftigungsfördernden
Maßnahmen aus dem ESF-Bundesprogramm auf eine bundesweite Förderung
ausgerichtet. Spezifische Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von
Schrumpfungsprozessen in bestimmten ländlichen Regionen waren und sind hier nicht
vorgesehen.
Vor dem Hintergrund von strukturellen Veränderungen, dem demografischen
Wandel und dem damit verbundenen Fachkräftemangel fördert das ESF-
Bundesprogramm bundesweit die Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und
Unternehmer an den Wandel. Hiervon können auch die von
Schrumpfungsprozessen betroffenen Regionen profitieren.
d) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK),
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) werden diese Regionen durch Maßnahmen des
Förderbereichs „Verbesserung ländlicher Strukturen“ bei Integrierten ländliche
Entwicklungskonzepten, Plänen für die Entwicklung von Gemeinden,
Regionalmanagement, Dorferneuerung und -entwicklung, dem ländlichen Charakter
angepassten Infrastrukturvorhaben und bei der Breitbandversorgung unterstützt.
Einen Beitrag leistet auch die einzelbetriebliche Förderung zur Diversifizierung.
Drucksache 18/5607 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden?
Ziel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist es, dort dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen
und zu erhalten. Dazu werden gezielt Investitionszuschüsse für betriebliche
Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen gewährt. Außerdem
werden Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation von lokalen Akteuren
gefördert, zu denen u. a. integrierte regionale Entwicklungskonzepte,
Regionalmanagement sowie Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement zur
Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen
Einrichtungen gehören.
18. In welchen der Schrumpfungsregionen sind Maßnahmen zur aktiven
Gestaltung von Schrumpfungsprozessen aus der Struktur- und Förderpolitik
in der Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013 umgesetzt worden (bitte mit
Angabe der Mittelhöhe, nach Region aufschlüsseln)?
Die Länder entscheiden in eigener Zuständigkeit, welche aus den Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds sowie aus Gemeinschaftsaufgaben förderfähige
Maßnahmen sie in ihrem Bereich auch im Hinblick auf die Gestaltung von
regionalen Schrumpfungsprozessen anbieten bzw. priorisieren. Eine
Klassifizierung nach Schrumpfungsregionen findet nicht statt. Angaben zur
diesbezüglichen Mittelverteilung liegen der Bundesregierung dementsprechend nicht vor.
19. In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei
den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die
Förderpolitik nach dem Jahr 2020 für schrumpfende Regionen in ländlichen
Räumen dafür ein, Anreize zu setzen, um
a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit
Metropolregionen zu stärken,
b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft und Raumpioniere zu unterstützen,
c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und
interkommunale Kooperation zu stärken,
d) die Regionen als Ganzes in den Fokus zu nehmen, also
Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch
Regionalfonds und Regionalstrategien,
e) dezentrale, Bottom-up-Ansätze und die Bürgerbeteiligung zu stärken,
f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler,
regionaler, Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu
fördern,
g) die informelle Planung und den Erfahrungstransfer aus
Modellprojekten zu stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen,
h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu
berücksichtigen,
i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken?
Hinsichtlich der Weiterentwicklung der nationalen Regionalpolitik nach dem
Jahr 2020 steht die Bundesregierung noch ganz am Anfang des Prozesses. Auch
die in den Teilfragen genannten Ziele werden in diesen
Weiterentwicklungsprozess eingehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5607Konkrete Diskussionen zur Zukunft der Europäischen Kohäsionspolitik nach
dem Jahr 2020 haben noch nicht begonnen. Derzeit wird die
Programmierungsphase der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 in Europa zum Abschluss
gebracht. Nach der Programmierung werden im Rahmen erster Ex-post-
Evaluationen die ersten Elemente der Reform der Europäischen Kohäsionspolitik der
Jahre 2014 bis 2020 untersucht. Im Rahmen der Förderperiode der Jahre 2014
bis 2020 finden Anreizmechanismen im Hinblick auf die in den Fragen 19a
bis19i genannten Ziele bereits Berücksichtigung.
Auch in einzelnen Programmen und Projekten werden Erfahrungen gesammelt
und finden die genannten Ziele Niederschlag, so z. B. im Hinblick auf
Frage 19i im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, aus dem neun Modellprojekte gefördert
werden, um im ländlichen Raum die demokratische, politische Kultur und
Selbstorganisation, vor allem bei jungen Menschen, zu stärken. Die
Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ beschäftigt sich innerhalb der
Demografiestrategie der Bundesregierung mit dem thematischen Schwerpunkt
„Aufwachsen in ländlichen Regionen“.
20. In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei
den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die
Förderpolitik nach dem Jahr 2020 dafür ein,
a) neue Förderkriterien neben den Arbeitsmarktindikatoren („beyond
GDP“) zu entwickeln und beispielsweise die Auswirkungen des
demografischen Wandels auf den Fachkräftenachwuchs als Kriterium
aufzunehmen,
b) den Bottom-up-Ansatz (CLLD) neben dem Leader-Ansatz in ELER
auch in den anderen europäischen Strukturfonds und in der nationalen
Kofinanzierung (GAK und GRW) obligatorisch zu machen,
c) den Multifonds-Ansatz zu stärken und die ressortübergreifenden
Hürden abzubauen,
d) durch die Definition der Förderschwerpunkte, der Förderart, der
thematischen Konzentrationen und der Konditionalitäten der
Strukturförderung den ländlichen Raum nicht zu benachteiligen,
e) durch Vereinfachung die Hürden und Absenkung der
Kofinanzierungsrate zur Beantragung der Mittel die Projektdurchführung auch
kleineren Betrieben, Kommunen und Regionen zu erleichtern,
f) die Abgrenzung und Definition von förderwürdigen Regionen auf
europäischer Ebene vorzunehmen,
g) entwickelte Regionen in den EU-Strukturfonds von der Förderung,
beziehungsweise von weiteren Förderbereichen neben der
Verkehrsinfrastruktur auszunehmen,
h) Fördermaßnahmen einzuführen, die sich speziell an
Schrumpfungsregionen richten,
i) ELER, ESF und EFRE stärker miteinander zu verzahnen und dies auch
national durch eine engere Verzahnung der GAK und der GRW
abzubilden?
Verschiedene der in den Teilfragen aufgeführten Mechanismen haben bereits
Eingang in die derzeitige europäische und nationale Förderpolitik gefunden. Im
Rahmen der Europäischen Kohäsionspolitik zählen hierzu beispielsweise die
engere Verzahnung von EFRE, ESF und ELER oder die Stärkung des
Multifonds-Ansatzes; auch die Wirkung dieser Mechanismen und Strukturen wird im
Rahmen der Ex-post-Evaluationen zu untersuchen sein.
Drucksache 18/5607 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInwieweit die in den Fragen 19a bis 19i angesprochenen Themen, einschließlich
der Aspekte des demografischen Wandels bei der inhaltlichen und finanziellen
Ausgestaltung der Europäischen Kohäsionspolitik nach dem Jahr 2020 eine
konkrete Rolle spielen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet
werden (vgl. Antwort zu Frage 19). Die demografische und die wirtschaftliche
Entwicklung von Regionen sind jedoch eng miteinander verflochten. Dies zeigt
sich z. B. in der Bedeutung der Entwicklung der erwerbsfähigen Bevölkerung
für die Wachstumseffekte. Angesichts der zunehmend heterogenen
demografischen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union (vgl. Antwort zu
Frage 17) und der damit verbundenen Herausforderungen wird eine stärkere
Berücksichtigung demografischer Faktoren bei der künftigen Ausgestaltung der
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) jedoch zu prüfen
sein. Auch die Fachkräftesicherung bleibt vor dem Hintergrund eines insgesamt
rückläufigen Arbeitskräfteangebots ein zentrales Handlungsfeld der
Demografiepolitik der Bundesregierung.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung der nationalen Regionalpolitik nach dem
Jahr 2020 steht die Bundesregierung noch ganz am Anfang des Prozesses. Ziel
ist ein integrierter Ansatz ressortübergreifender Maßnahmen des Bundes, die der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Regionen dienen. Eine
enge Abstimmung der europäischen und nationalen Fördermaßnahmen ist
weiterhin vorgesehen. Auch zukünftig wird das Spektrum an Fördermaßnahmen die
Heterogenität von strukturschwachen Regionen berücksichtigen. So können
inhaltliche Schwerpunkte entsprechend den Bedürfnissen und Chancen der
Regionen gesetzt werden. Strukturschwache ländliche Räume werden auch
zukünftig einen Schwerpunkt der GRW-Förderung bilden. Die in den Fragen 19a
bis 19i angesprochenen Themen gehen insgesamt in die Überlegungen zur
Weiterentwicklung der Förderpolitiken nach dem Jahr 2020 ein.
21. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung der GAK zu
einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung und einer besseren
Verzahnung mit der GRW gekommen, welcher weitere Zeitplan bis zur
Vorstellung erster Ergebnisse ist vorgesehen, und wie werden
Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen in diesem Prozess berücksichtigt?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht für diese
Legislaturperiode vor, die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“
weiterzuentwickeln und dabei die Fördermöglichkeiten des ELER umfassend zu
nutzen. Dabei geht es darum, das Förderspektrum um folgende ELER-
Maßnahmen zu erweitern:
– Investitionen in die Schaffung kleiner Infrastrukturen und
Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung,
– Existenzgründungen und Investitionen in nicht landwirtschaftliche
Tätigkeiten von Kleinstbetrieben,
– Investitionen zugunsten des Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen
und natürlichen Erbes,
– Investitionen zur Verlagerung von Tätigkeiten und Umnutzung von
Gebäuden.
Derzeit werden die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Erweiterung des
Förderspektrums ergeben, beraten. Dabei findet auch eine Abstimmung der
neuen Förderinhalte mit der GRW-Förderung statt. Insbesondere bei den
vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Infrastrukturen und der
Daseinsvorsorge werden Schrumpfungsprozesse berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/560722. Wann hat die letzte Evaluation der Raumwirksamkeit der GAK und der
GRW stattgefunden, beziehungsweise für wann ist die nächste Evaluation
angesetzt, und welche Handlungsaufträge für die Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgaben ergeben sich hieraus für die Bundesregierung?
Die Ergebnisse der letzten externen Evaluation der Wirksamkeit der GAK-
Maßnahmen sind in die Priorisierung der GAK-Förderungsgrundsätze im Jahr 2012
eingeflossen und haben sich in den Beschlüssen des PLANAK 2012 mit
Wirksamkeit ab dem Rahmenplan der Jahre 2014 bis 2017 niedergeschlagen. Im
Ergebnis wurde die Förderung stärker auf prioritäre Maßnahmen von
bundesweiter Bedeutung und auf gesellschaftlich erwünschte Anforderungen vor allem
den Tier- und Umweltschutz betreffend ausgerichtet. Darüber hinaus findet
gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des
Rahmenplans eine permanente Überprüfung der Fördermaßnahmen statt. Eine
darüber hinausgehende formale Evaluation ist derzeit nicht geplant.
Die GRW-Förderung wird fortlaufend extern evaluiert, die
Evaluationsinstrumente werden ihrerseits ständig weiterentwickelt. Um eine möglichst hohe
Belastbarkeit der Ergebnisse von Evaluationsvorhaben zu gewährleisten, sollen
adäquate statistische Verfahren angewendet werden. Schwerpunktmäßig soll
untersucht werden, ob und inwiefern der Einsatz der Maßnahme zur Erreichung
wesentlicher regionalpolitischer Ziele beigetragen hat.
Die letzte externe Evaluation der GRW-Förderung im Jahr 2010 durch Prof. Dr.
Franz-Josef Bade (TU Dortmund) hat zur einzelbetrieblichen
Investitionsförderung ergeben, dass im Zeitraum der Jahre 1998 bis 2008 die geförderten
Unternehmen ihre Beschäftigung und ihr Lohneinkommen gegenüber den nicht
geförderten Unternehmen erheblich ausgebaut haben. Im Rahmen des von der
Europäischen Kommission genehmigten Evaluationsplanes wird die GRW-
Investitionsförderung in den kommenden Jahren für die laufende Förderperiode der
Jahre 2014 bis 2020 erneut evaluiert.
23. Welche Projekte hat die Bundesregierung für eine Finanzierung über den
neuen EFSI-Fonds (EFSI – Europäischer Fonds für strategische
Investitionen) eingereicht, die im ländlichen Raum, insbesondere in
Schrumpfungsregionen, umgesetzt werden sollen, und in welcher Hinsicht ergibt
sich daraus ein Mehrwert für die europäische Wirtschaft?
Im Zusammenhang mit der vom Präsidenten der Europäischen Kommission,
Jean-Claude Juncker, angestoßenen europäischen Investitionsinitiative wurde
im Herbst 2014 eine „Task Force Investitionen“ unter Leitung der Kommission
und der Europäischen Investitionsbank und mit fachlicher Beteiligung der
Mitgliedstaaten eingesetzt. Sie sollte einen konzeptionellen Bericht mit einer
vertieften Analyse zu Investitionshindernissen in der EU sowie in dessen Anhang
eine exemplarische Liste potenziell rentabler Investitionsprojekte erstellen.
Die Zusammenstellung der Liste galt repräsentativen Projekten aus dem
öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor. Das Bundesministerium der Finanzen
hat die Liste in Zusammenarbeit mit betroffenen Ressorts und nach Kontakten
mit Vertretern der Privatwirtschaft zusammengestellt. Exemplarisch wurde
deshalb das Projekt „Extending Broadband coverage“ aufgenommen, um die
Mobilisierung privaten Kapitals für den enormen Bedarf zum Ausbau
hochleistungsfähiger Breitbandnetze insbesondere auch im ländlichen Raum zu
signalisieren.
Die Zusammenstellung dieser ersten Liste war und ist nicht der Abschluss,
sondern gehört zum Beginn der europäischen Investitionsinitiative. Sie ging dem
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung des Europäischen
Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) voraus. Entsprechend bedeutet das
Drucksache 18/5607 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeErscheinen eines Projektes auf der Liste der Task Force keine Anmeldung auf
Förderung durch den EFSI. Die in der Liste benannten Projekte werden nicht
automatisch finanziert und umgekehrt sind nicht benannte Projekte von einer
Finanzierung durch den EFSI nicht ausgeschlossen.
Investoren, die eine EFSI-Unterstützung für Projekte beantragen wollen, können
sich direkt an die EIB bzw. den „European Investment Advisory Hub“ oder an
Investitionsplattformen wenden, die in Zusammenarbeit mit nationalen
Förderbanken geschaffen werden. Parallel zum EFSI wird von der Europäischen
Kommission und der EIB ein Investitionsvorhabenportal auf europäischer Ebene
aufgebaut werden. Es soll Informationen für potentielle Investoren unbürokratisch
und transparent zur Verfügung stellen, ohne jedoch eine eventuelle Förderung
durch den EFSI zu präjudizieren.
24. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, innerhalb der
Transeuropäischen Verkehrsnetze nicht nur Metropolregionen, sondern auch
ländliche Regionen anzubinden, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung auf nationaler Ebene zur besseren Anbindung ländlicher,
dünn besiedelter Räume sowie zur Verbesserung der Mobilität vor Ort?
Die Bundesregierung hat sich intensiv an der Erarbeitung der neuen TEN-T-
Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien für die transeuropäischen
Verkehrsnetze) beteiligt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung gehört die Sicherung
der Zugänglichkeit und Anbindung aller Regionen der Union, einschließlich der
abgelegenen Gebiete, der Gebiete in äußerster Randlage, der Inselgebiete, der
Randgebiete und der Berggebiete sowie der dünn besiedelten Gebiete, zu den
erklärten Zielen des transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Die Verbesserung der Mobilität vor Ort ist grundsätzlich Aufgabe der Länder
bzw. Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die u. a.
für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV – der in
diesem Kontext eine entscheidende Rolle spielt – zuständig sind. Neben den
Regionalisierungsmitteln und Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz, die der Bund
den Ländern zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung stellt, fördert die
Bundesregierung unter anderem auch im Rahmen von Modellvorhaben Projekte, die
sich mit einer Verbesserung der Mobilität vor Ort beschäftigen. So startete die
Bundesregierung zum Beispiel im Mai 2015 ein neues bundesweites
Modellvorhaben mit dem Titel „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in
ländlichen Räumen“. Das Ziel dieses Modellvorhabens besteht darin, zusammen
mit vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen innovative
Konzepte zu erarbeiten, mit denen in Zukunft neben der Daseinsvorsorge und
Nahversorgung auch die Mobilität der Menschen gewährleistet werden kann.
Dazu werden im Herbst 2015 aus insgesamt 91 teilnahmeberechtigten
Landkreisen etwa 15 Landkreise durch eine Jury ausgewählt, mit denen das
Modellvorhaben von Januar 2016 bis Juni 2018 durchgeführt wird.
Im „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge“ hat sich gezeigt, dass die
Sicherung von Mobilität und Erreichbarkeit in allen Teilräumen der 21
Modellregionen durch innovative, bedarfsgerechte und flexible Mobilitätsangebote als
Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Angebot notwendig ist. In Pilotprojekten
erproben mehrere Regionen neue Lösungswege. Auch bei der Ermittlung des
Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen müssen mittel- und langfristige
demografische Veränderungen in die Überlegungen einbezogen werden. Positive
raumordnerische Wirkungen von Infrastrukturvorhaben, z. B. in Form von
Erreichbarkeitsverbesserungen für den ländlichen Raum, werden deshalb bei der
Bewertung von Investitionen im neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/560725. Welche Erkenntnisse erbrachten die Modellvorhaben, Wettbewerbe und
Förderprojekte
a) Bundesprogramm Ländliche Räume,
Die Website
www.bmel.de informiert über die Ziele und Module des
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung, das im Jahr 2015 begonnen wurde.
Erkenntnisse können folglich erst zu einem späteren Zeitpunkt gewonnen werden.
b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge,
Das Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge unterstützt 21
Planungsregionen, Landkreise und Gemeindeverbünde fachlich und finanziell bei der
Erarbeitung und Umsetzung interkommunal abgestimmter Maßnahmenbündel zur
Sicherung der Daseinsvorsorge. Die so erarbeiteten Regionalstrategien schaffen
ein methodisches Gerüst für integrierte Daseinsvorsorgeplanung in regionaler
Verantwortung. Der Ansatz hat sich in den Modellregionen bewährt. Mehrere
Veröffentlichungen zum Vorhaben sollen den Wissenstransfer in andere
Regionen ermöglichen. Geplant ist die Fortschreibung des Leitfadens
„Regionalstrategie Daseinsvorsorge“, der, ähnlich einem Handbuch, interessierten Regionen
die Methodik der Regionalstrategie erläutert. Die Website
www.regionale-
daseinsvorsorge.de des Aktionsprogramms informiert über laufende
Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Wichtige Erkenntnisse aus dem
Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge werden im Nachfolgevorhaben „Lebendige
Regionen“ als Grundlage herangezogen und dort inhaltlich weiterentwickelt.
Dieses Vorhaben befindet sich derzeit im Stadium der Vorstudie.
c) Initiative Ländliche Infrastruktur (insbesondere des Wettbewerbs
Menschen und Erfolge),
Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ wurde im Jahr 2010 mit dem Ziel
gestartet, die städtebauliche und soziale Infrastruktur insbesondere durch die Nutzung
regionaler Potentiale und die Einbindung der Menschen vor Ort in ländlichen
Räumen zu stärken. Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen
Weiterentwicklung liegt der Schwerpunkt der Initiative in dieser Legislaturperiode auf
Kleinstädten in ländlichen Regionen.
Der Wettbewerb „Menschen und Erfolge“ zeichnet beispielhafte Lösungen für
eine nachhaltige Infrastrukturversorgung in ländlichen Räumen aus. Zentrale
Anliegen des Wettbewerbs sind die Anerkennung der Eigeninitiative vor Ort, die
Sammlung und Präsentation guter Projektbeispiele und deren Empfehlung und
Motivation zur Nachahmung. Alle Wettbewerbsbeiträge sind auf der
Internetseite
www.menschenunderfolge.de eingestellt und können nach
Wettbewerbsjahren, Themen und geografischen Kriterien durchsucht werden. Hierdurch
werden Wissenstransfer und Vernetzung interessierter Akteure unterstützt. Die
vielfältigen Projekte, die bei den einzelnen Wettbewerbsrunden vorgestellt wurden,
unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung zivilgesellschaftlicher und
außergewöhnlicher gemeinwohlorientierter Initiativen für die Sicherung der
Infrastrukturversorgung in ländlichen Regionen.
d) Modellförderung LandZukunft,
Mit dem Modellvorhaben LandZukunft wurde das Ziel verfolgt, neue Wege in
der ländlichen Entwicklung für periphere, strukturschwache Regionen zu
erproben, um Schrumpfungs- und Alterungsprozesse entgegen zu wirken.
Unternehmerische Menschen wurden als Zielgruppe der ländlichen Entwicklung
motiviert, im Rahmen eines Regionalbudgets lokale Projekte umzusetzen.
Drucksache 18/5607 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeErste Ergebnisse liegen mit den Abschlussberichten der Förderregionen
Birkenfeld, Dithmarschen, Holzminden und der Uckermark vor. Dabei zeigt sich, dass
der Ansatz, unternehmerische Menschen aktiv für die Regionalentwicklung zu
aktivieren und einzubinden, sich bewährt hat. Es konnte eine Breitenwirkung
erzielt werden, indem die Menschen vor Ort mobilisiert wurden, innovative lokale
Projekte umzusetzen.
Die Modellvorhaben haben ergeben, dass die Steuerung über zukunftsweisende,
strategische und konkrete, operative Ziele eine gute Steuerungswirkung
entfalten kann. Die Förderregionen wollen dies auch bei zukünftigen Projekten
anwenden. Sie werten das Instrument des Regionalbudgets überaus positiv. In
Kombination mit der Steuerung über Ziele bildet es die Basis für hohes
Engagement der Akteure, insbesondere auch der Wirtschaftspartner, sich in regionale
Entwicklungsprozesse einzubringen. Daraus leitet sich die Schlussfolgerung ab,
das Instrument des Regionalbudgets breiter zu erproben, mit dem Ziel, es als
Fördertatbestand in der Integrierten Ländlichen Entwicklung aufzunehmen.
Der Bericht der Begleitforschung wird im Frühjahr 2016 erwartet und vertiefte
Erkenntnisse erbringen.
e) Modellförderung Land(auf)Schwung,
Das Modellvorhaben Land(auf)Schwung im Bundesprogramm „Ländliche
Entwicklung“ wurde aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Modellförderung
LandZukunft mit erweiterter Zielstellung konzipiert. Die Ausrichtung auf
periphere ländliche Regionen ist ein Alleinstellungsmerkmal dieses
Modellvorhabens, bei dem die Förderregionen die Themenfelder Daseinsvorsorge und
regionale Wertschöpfung miteinander verzahnen. Weiterhin kann der
Gebietszuschnitt thematisch abgeleitet und eine interkommunale Zusammenarbeit über
administrative Grenzen hinweg durch die Akteure vor Ort festgelegt werden, um
Herausforderungen in größerem Zusammenhang kooperativ zu bearbeiten und
arbeitsteilig zu bewältigen.
Die Erarbeitung eines umsetzungsorientierten „Regionalen Zukunftskonzeptes“
soll die Regionen ermutigen, zielgerichtet Projekte zur Stärkung der Region und
Begrenzung der Schrumpfung auszuwählen. Ein ergänzender Ressourcenplan
soll aufzeigen, über welche Ressourcen die Region verfügt und welche
Ressourcenlücke zur Umsetzung der Ziele geschlossen werden muss.
Für dieses Modellvorhaben hat eine Jury aus 39 auf wissenschaftlicher
Grundlage bestimmten Landkreisen 13 Förderregionen ausgewählt, die vom 1. Juli
2015 bis zum 30. Juni 2018 mit jeweils 1,5 Mio. Euro gefördert werden. Die
Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben sollen die Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ begleiten.
f) Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft,
Mit einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt der Bundeswettbewerb „Unser Dorf
hat Zukunft“ das Ziel, die Menschen zu mobilisieren, ihr Lebensumfeld aktiv zu
gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Der Wettbewerb dient als Ansporn
und als Chance, die Lebensqualität in den ländlichen Räumen durch eine
nachhaltige und positive Dorfentwicklung zu verbessern. Er erreicht gemeinsam mit
den Kreis-, Bezirks- und Landeswettbewerben eine erhebliche Breitenwirkung.
Beim 25. Bundesentscheid im Jahr 2016 soll ein Sonderpreis „Herausragende
Leistungen bei der Bewältigung des demografischen Wandels“ vergeben
werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5607g) Wettbewerb Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung
im Hinblick auf die Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen
Regionen beziehungsweise wann ist mit Ergebnissen zu rechnen, und
inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in eine strukturelle Förderung
vorgesehen?
Im Fokus des im Jahr 2013 von der Agrarsozialen Gesellschaft e. V.
durchgeführten bundesweiten Wettbewerbs „Kerniges Dorf! – Ortsgestaltung durch
Innenentwicklung“ stand der Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“. Dabei wurden ganz unterschiedliche Projekte prämiert – von der
Umnutzung bestehender Gebäude bis hin zu einem geordneten Rückbau alter Substanz
und der zeitgemäßen Gestaltung der so gewonnenen Freiflächen.
Die Erfahrungen des Wettbewerbs im Jahr 2013 zeigen, dass eine weitere
Auseinandersetzung mit dem Thema dringend notwendig ist. Ideen zur Gestaltung
eines aktiven Lebens im Dorfkern müssen mehr als bisher publik gemacht
werden. Deutlich wurde weiterhin, dass Innenentwicklung stets individueller
Lösungen bedarf. Die Ansätze der Siegerdörfer können Denk- und
Handlungsanstöße für Orte mit ähnlichen Problemlagen bieten, doch sie können in den
seltensten Fällen in Gänze übernommen werden.
Nach dem erfolgreichen ersten Wettbewerbsdurchgang wurde der Wettbewerb
im Jahr 2015 erneut ausgerufen – diesmal unter dem Titel „Kerniges Dorf! –
Umbau gestalten“. Bis zum 30. April 2015 konnten sich Dörfer bundesweit
bewerben. Es gingen 253 Bewerbungen ein, die gegenwärtig von einer Jury
bewertet werden.
26. Welche weiteren Modellvorhaben sind, wie im Agrarpolitischen Bericht
2015 angekündigt, im Bereich der
a) Basisdienstleistungen,
b) Regionalität,
c) Innenentwicklung,
d) sozialen Dorferneuerung,
e) kleinen und mittelständischen Betriebe,
f) kulturellen Angebote in ländlichen Räumen
geplant, welcher Zeitplan ist hierfür jeweils vorgesehen, und inwiefern
adressieren die geplanten Vorhaben Schrumpfungsprozesse in ländlichen
Regionen?
Die in der Fragestellung aufgeführten Themenbereiche sind Teil des
Bundesprogramms ländliche Entwicklung. Am 31. März 2015 erfolgte die
Bekanntmachung „Regionalität und Mehrfunktionshäuser“, zu der viele Bewerbungen
eingegangen sind. Weitere Bekanntmachungen zu Innovationen für eine soziale
Dorfentwicklung und zur ländlicher Wirtschaft sind in Vorbereitung.
Drucksache 18/5607 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen
in ländlichen Regionen, beispielsweise Rückbau, generationengerechter
Umbau oder Verdichtung des Ortskerns, können über die Programme
a) kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und
Netzwerke,
Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen können alle Programme der
Städtebauförderung nutzen. Die förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung werden in der jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung
zur Städtebauförderung festgelegt. Die Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2015 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit dem Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden –
überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ werden Klein- und Mittelstädte in dünn
besiedelten, ländlichen Räumen gezielt als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge
gestärkt. Handlungsschwerpunkte sind die Unterstützung aktiver
interkommunaler Kooperationen sowie Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der
kommunalen Infrastruktur. Im Jahr 2015 stehen 70 Mio. Euro Bundesmittel zur
Verfügung. Gefördert werden insbesondere:
– die Erarbeitung überörtlich abgestimmter, integrierter
Entwicklungskonzepte, die insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des
demografischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu
gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten,
– der Aufbau strategischer Netzwerke zur überörtlichen Kooperation
einschließlich Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
– Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände und zur Anpassung
der Infrastruktur, die im überörtlichen Abstimmungsprozess als wichtig
erkannt wurden (z. B. bedarfsgerechte bauliche Anpassung von Gebäuden
öffentlicher sozialer, kultureller Einrichtungen, Sanierung und flexibler Umbau
leer stehender Gebäude für bedarfsgerechte Folgenutzungen).
b) Aktive Zentren
gefördert werden, und wie hoch ist hier der Mittelabfluss in
Schrumpfungsregionen?
Im Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ unterstützt
der Bund die Erhaltung und Revitalisierung von Stadt- und Ortsteilzentren als
Orte für Wirtschaft, Kultur, Arbeiten, Wohnen, Versorgung, aber auch als Orte
der Identifikation und als Kristallisationspunkte des Alltagslebens. Im Jahr 2015
stehen dafür 110 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Gefördert werden,
auch zur Abmilderung von Schrumpfungsprozessen, insbesondere:
– Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
– Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden
(auch energetische Erneuerung),
– Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken
mit leer stehenden oder minder genutzten Gebäuden oder Brachen
einschließlich Zwischennutzung,
– Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten (vgl. hierzu § 138
des Baugesetzbuches – BauGB) sowie Immobilien- und
Standortgemeinschaften.
Auch mit den Programmen Stadtumbau Ost (seit dem Jahr 2002) und
Stadtumbau West (seit dem Jahr 2004) werden Städte und Gemeinden in
Schrumpfungsregionen bei der Anpassung an den wirtschaftlichen und strukturellen Wandel in
besonderer Weise unterstützt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5607Eine Klassifizierung nach Schrumpfungsregionen findet nicht statt. Angaben
zum diesbezüglichen Mittelabfluss liegen der Bundesregierung
dementsprechend nicht vor.
28. Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits
getroffen, wer gehört zu dieser Arbeitsgruppe, und welche Maßnahmen,
Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat sie im Bereich der regionalen
Daseinsvorsorge, der regionalen Wirtschaft oder Fragen der
Raumordnung im Hinblick auf schrumpfende ländliche Räume ergriffen?
Der Arbeitsstab Ländliche Entwicklung hat sich unter Leitung des BMEL bisher
zweimal beraten. Ihm gehören die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre Peter Bleser (BMEL), Dr. Günther Krings (Bundesministerium
des Innern), Iris Gleicke (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie),
Annette Widmann-Mauz (Bundesministerium für Gesundheit), Florian Pronold
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) und
Dorothee Bär (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) an.
Der Arbeitsstab hat sich auf gemeinsame Schwerpunkte in den Bereichen
Nahversorgung, Wirtschaft–Arbeit–Infrastruktur sowie Umwelt–Tourismus
verständigt, in denen die Bundesministerien in den kommenden Monaten
koordiniert Fortschritte erreichen wollen, um die Lebensverhältnisse auf dem Land zu
verbessern. Aktuell wurden die Weiterentwicklung der GAK sowie der Ausbau
des Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzes in ländlichen Regionen beraten.
29. Wie weit sind die Planungen des Arbeitsstabs in den im Agrarpolitischen
Bericht 2015 angekündigten Schwerpunktthemen
a) Nahversorgung,
b) Wirtschaft und Infrastruktur,
c) Umwelt und Tourismus,
welche Maßnahmen sollen wann konkret umgesetzt werden, und wie
kommen sie Schrumpfungsregionen zugute?
Die Abstimmungen innerhalb des Arbeitsstabes fließen in die laufende
Politikgestaltung der Bundesregierung ein. Es wird angestrebt, die Ergebnisse zum
Ende dieser Legislaturperiode im zweiten Bericht der Bundesregierung zur
Entwicklung ländlicher Räume der Öffentlichkeit vorzustellen.
30. Wann soll das Kompetenzzentrums für Ländliche Entwicklung bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) seine Arbeit
aufnehmen, an welche Abteilung wird es angedockt, wie viele Stellen soll es
umfassen, und welchen thematischen Fokus soll es verfolgen?
Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung hat seine Arbeit Anfang des Jahres 2015
aufgenommen. Es ist dort eine eigenständige Arbeitseinheit, deren Sollstärke sechs
Stellen im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und eine im mittleren
Dienst beträgt. Zunächst wurde dem KomLE die Projektträgerschaft für die
Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen des
Bundesprogramms ländliche Entwicklung, Begleitung von Forschungsvorhaben,
Durchführung von Wettbewerben, Durchführung von und die Beteiligung an
Messen und Veranstaltungen und weiteren Kommunikationsmaßnahmen
übertragen.
Drucksache 18/5607 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode31. Wann soll der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung seine Arbeit
aufnehmen, und wer wird ihm angehören?
Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung soll das BMEL in Fragen der
ländlichen Entwicklung beraten, insbesondere in den Bereichen Demografie,
Daseinsvorsorge, Soziales und Lebensverhältnisse, Wirtschaft, Arbeit und
Finanzen sowie Landnutzung, Umwelt und Erholung.
Bei der Auswahl der Mitglieder steht die Expertise der jeweiligen Person in den
vorgenannten Bereichen im Vordergrund. Das BMEL bereitet derzeit die
Einsetzung des Sachverständigenrates vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5607Anhang 1: Bevölkerungsentwicklung in den Raumordnungsregionen 2012 bis 2030 in Prozent aufsteigend
sortiert (BBSR 2015)
Raumordnungsregionen Bevölkerungsentwicklung
Nr. Name 2012 – 2030 in Prozent
1502 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg –20,7
1301 Mecklenburgische Seenplatte –18,4
1501 Altmark –17,8
1402 Oberlausitz-Niederschlesien –17,4
1403 Südsachsen –17,4
1603 Ostthüringen –17,3
1604 Südthüringen –16,9
1202 Lausitz-Spreewald –16,2
1503 Halle/S. –16,1
1602 Nordthüringen –16,0
1504 Magdeburg –15,5
1303 Vorpommern –13,8
305 Göttingen –11,4
911 Oberfranken-Ost –10,9
1304 Westmecklenburg –10,9
1601 Mittelthüringen –9,7
1302 Mittleres Mecklenburg/Rostock –9,0
509 Emscher-Lippe –8,8
504 Bochum/Hagen –7,9
602 Nordhessen –7,8
1001 Saar –7,7
909 Main-Rhön –7,6
308 Hildesheim –7,5
603 Osthessen –6,7
705 Westpfalz –6,5
513 Siegen –6,3
914 Oberpfalz-Nord –5,6
301 Braunschweig –5,5
502 Arnsberg –5,4
1203 Oderland-Spree –5,2
912 Oberfranken-West –5,1
1204 Prignitz-Oberhavel –5,0
601 Mittelhessen –4,7
Drucksache 18/5607 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode303 Bremerhaven –4,6
1404 Westsachsen –4,4
105 Schleswig-Holstein Süd-West –4,2
1205 Uckermark-Barnim –4,2
507 Duisburg/Essen –4,1
1401 Oberes Elbtal/Osterzgebirge –3,7
506 Dortmund –3,5
903 Bayerischer Untermain –3,2
313 Südheide –3,0
701 Mittelrhein-Westerwald –3,0
512 Paderborn –2,8
917 Westmittelfranken –2,8
503 Bielefeld –2,8
508 Düsseldorf –2,3
312 Ost-Friesland –2,2
808 Ostwürttemberg –2,1
101 Schleswig-Holstein Mitte –2,0
704 Trier –1,8
103 Schleswig-Holstein Ost –1,5
809 Schwarzwald-Baar-Heuberg –1,3
511 Münster –0,9
905 Donau-Wald –0,9
307 Hannover –0,8
102 Schleswig-Holstein Nord –0,4
918 Würzburg –0,3
309 Lüneburg –0,3
401 Bremen –0,2
302 Bremen-Umland 0,1
702 Rheinhessen-Nahe 0,7
510 Köln 1,1
807 Nordschwarzwald 1,3
902 Augsburg 1,4
703 Rheinpfalz 1,6
901 Allgäu 1,7
Raumordnungsregionen Bevölkerungsentwicklung
Nr. Name 2012 – 2030 in Prozent
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5607906 Industrieregion Mittelfranken 1,9
915 Regensburg 2,0
904 Donau-Iller (BY) 2,1
1201 Havelland-Fläming 2,4
605 Starkenburg 2,5
803 Franken 2,5
501 Aachen 2,5
806 Neckar-Alb 2,7
604 Rhein-Main 3,1
812 Unterer Neckar 3,2
311 Osnabrück 3,5
802 Donau-Iller (BW) 3,5
104 Schleswig-Holstein Süd 3,8
306 Hamburg-Umland-Süd 4,1
805 Mittlerer Oberrhein 4,1
908 Landshut 4,2
810 Stuttgart 4,4
1101 Berlin 4,7
804 Hochrhein-Bodensee 4,8
304 Emsland 5,0
310 Oldenburg 5,2
801 Bodensee-Oberschwaben 5,3
201 Hamburg 5,4
916 Südostoberbayern 5,8
907 Ingolstadt 6,1
505 Bonn 6,8
811 Südlicher Oberrhein 7,5
913 Oberland 8,2
910 München 9,9
Raumordnungsregionen Bevölkerungsentwicklung
Nr. Name 2012 – 2030 in Prozent
Drucksache 18/5607 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnhang 2: Entwicklung der über 60-Jährigen 2012 bis 2030 in Prozent (aufsteigend sortiert) sowie Anteil der
über 60-Jährigen in den Jahren 2012 und 2030 in Prozent (BBSR 2015)
Raumordnungsregionen Über 60-Jährige
Nr.
Name
2012 bis 2030
in Prozent
2012
in Prozent
2030
in Prozent
304 Emsland 49,1 24,1 34,2
310 Oldenburg 45,7 24,4 33,8
908 Landshut 44,8 25,0 34,7
907 Ingolstadt 44,2 23,3 31,6
511 Münster 44,1 23,8 34,7
811 Südlicher Oberrhein 44,1 25,0 33,4
915 Regensburg 43,9 24,0 33,8
1201 Havelland-Fläming 41,8 27,4 38,0
801 Bodensee-Oberschwaben 41,5 25,6 34,4
802 Donau-Iller (BW) 41,3 23,8 32,5
512 Paderborn 40,6 23,9 34,5
306 Hamburg-Umland-Süd 40,6 26,7 36,0
905 Donau-Wald 40,1 26,3 37,1
311 Osnabrück 39,8 24,0 32,4
505 Bonn 39,8 25,1 32,9
803 Franken 39,7 24,9 34,0
804 Hochrhein-Bodensee 38,9 26,0 34,5
904 Donau-Iller (BY) 38,9 25,4 34,6
806 Neckar-Alb 38,9 24,7 33,4
903 Bayerischer Untermain 38,6 25,9 37,1
916 Südostoberbayern 38,5 27,0 35,3
917 Westmittelfranken 37,9 25,9 36,8
913 Oberland 37,5 27,8 35,3
1204 Prignitz-Oberhavel 36,8 29,5 42,5
805 Mittlerer Oberrhein 36,4 26,0 34,1
807 Nordschwarzwald 36,2 26,1 35,1
902 Augsburg 35,9 25,2 33,7
901 Allgäu 35,8 27,5 36,7
1205 Uckermark-Barnim 35,8 30,2 42,8
501 Aachen 35,4 25,8 34,1
912 Oberfranken-West 35,3 26,1 37,3
104 Schleswig-Holstein Süd 35,3 27,7 36,1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5607704 Trier 35,1 26,0 35,8
702 Rheinhessen-Nahe 35,0 25,7 34,4
302 Bremen-Umland 34,8 27,8 37,4
309 Lüneburg 34,7 27,8 37,5
918 Würzburg 34,7 26,0 35,1
1203 Oderland-Spree 34,6 30,0 42,6
605 Starkenburg 33,8 25,9 33,8
703 Rheinpfalz 33,7 27,1 35,7
910 München 33,6 23,8 28,9
914 Oberpfalz-Nord 33,4 26,4 37,3
502 Arnsberg 33,3 26,6 37,5
812 Unterer Neckar 33,1 25,3 32,6
701 Mittelrhein-Westerwald 32,9 27,7 38,0
909 Main-Rhön 32,4 27,4 39,3
808 Ostwürttemberg 31,9 26,1 35,1
810 Stuttgart 31,8 25,2 31,9
1304 Westmecklenburg 31,6 28,8 42,5
102 Schleswig-Holstein Nord 31,5 28,5 37,7
312 Ost-Friesland 31,4 28,5 38,3
906 Industrieregion Mittelfranken 31,2 26,0 33,5
601 Mittelhessen 31,1 26,1 35,8
604 Rhein-Main 30,8 25,2 32,0
313 Südheide 30,2 28,4 38,1
809 Schwarzwald-Baar-Heuberg 30,2 26,6 35,2
105 Schleswig-Holstein Süd-West 29,7 29,0 39,3
510 Köln 29,3 25,1 32,0
603 Osthessen 29,2 27,3 37,8
101 Schleswig-Holstein Mitte 28,9 27,3 35,9
503 Bielefeld 28,5 26,3 34,7
1302 Mittleres Mecklenburg/Rostock 28,0 28,5 40,1
513 Siegen 27,6 26,2 35,6
1101 Berlin 27,6 24,9 30,3
307 Hannover 26,6 27,2 34,7
705 Westpfalz 25,7 27,9 37,6
Raumordnungsregionen Über 60-Jährige
Nr.
Name
2012 bis 2030
in Prozent
2012
in Prozent
2030
in Prozent
Drucksache 18/5607 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1301 Mecklenburgische Seenplatte 25,4 30,0 46,1
1303 Vorpommern 24,5 30,1 43,5
602 Nordhessen 24,5 28,7 38,7
103 Schleswig-Holstein Ost 24,1 31,0 39,0
1501 Altmark 23,7 29,5 44,5
508 Düsseldorf 23,5 27,3 34,5
506 Dortmund 23,3 26,9 34,4
303 Bremerhaven 22,9 29,6 38,2
308 Hildesheim 22,9 29,6 39,3
1001 Saar 22,7 29,1 38,7
507 Duisburg/Essen 22,6 27,6 35,3
201 Hamburg 22,4 24,1 28,0
301 Braunschweig 22,4 28,2 36,5
509 Emscher-Lippe 21,6 27,7 36,9
1601 Mittelthüringen 21,6 29,0 39,0
401 Bremen 21,3 27,0 32,8
1202 Lausitz-Spreewald 20,8 31,5 45,3
305 Göttingen 19,4 29,2 39,3
911 Oberfranken-Ost 19,3 29,5 39,6
1602 Nordthüringen 19,0 30,1 42,6
504 Bochum/Hagen 17,7 28,2 36,0
1404 Westsachsen 17,4 29,2 35,9
1604 Südthüringen 16,9 31,4 44,2
1504 Magdeburg 15,1 31,3 42,6
1401 Oberes Elbtal/Osterzgebirge 14,9 29,7 35,5
1603 Ostthüringen 12,5 32,2 43,8
1402 Oberlausitz-Niederschlesien 11,5 33,3 45,0
1503 Halle/S. 9,8 31,8 41,7
1502 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 8,9 33,8 46,5
1403 Südsachsen 6,6 34,2 44,1
Raumordnungsregionen Über 60-Jährige
Nr.
Name
2012 bis 2030
in Prozent
2012
in Prozent
2030
in ProzentGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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