[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
28. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5899
18. Wahlperiode 01.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger,
Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5636 –
Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle
Strukturentscheidungen vor dem Hintergrund des Weißbuches
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. Oktober 2014 kündigte die Bundesministerin der Verteidigung,
Dr. Ursula von der Leyen, in ihrer Rede auf der Bundeswehrtagung an, bis zum
Jahr 2016 das bestehende Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahr 2006
überarbeiten zu wollen. Im Weißbuch der Bundeswehr legt die Bundesregierung in
unregelmäßigen Abständen ihre Überlegungen zur sicherheitspolitischen Lage
Deutschlands dar, aus denen sie Schlussfolgerungen für die Bundeswehr zieht.
Daraus werden der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr sowie das
sogenannte level of ambition, die nationale Zielvorgabe für die Fähigkeiten der
Bundeswehr, abgeleitet. Etwaige Anpassungen der bestehenden Strukturen bzw.
noch einzunehmenden Strukturentscheidungen der Neuausrichtung der
Bundeswehr sollten sich sinnvollerweise aus den Überlegungen im Rahmen des
Weißbuchprozesses ergeben.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Konflikte ist es wichtig, dass eine neue
Friedens- und Sicherheitsstrategie erarbeitet wird. Diese darf jedoch nicht auf
das Militärische verkürzt werden, denn die Krisen und Konflikte dieser Welt
lassen sich nicht mit militärischen Mitteln lösen. Die frühzeitige Prävention von
Krisen mittels ziviler Instrumente ist hingegen sicherheitspolitisch effizienter,
ökonomischer, in der Regel erfolgreicher und häufig auch politisch
konsensfähiger. Eine neue friedens- und sicherheitspolitische Strategie sollte dem Primat
des Zivilen folgen und die zivile Krisenprävention, das Konfliktmanagement
und die Friedenskonsolidierung sollten den Schwerpunkt des
sicherheitspolitischen Engagements Deutschlands bilden.
Doch während das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dieses neue
Weißbuch erarbeitet, werden parallel bereits an zentralen Stellschrauben der
bestehenden Bundeswehrstruktur gedreht und Strukturentscheidungen vorbereitet
und getroffen. Dieses Vorgehen ist unsystematisch und wird der Tragweite der
Entscheidungen nicht gerecht.
Die Neuausrichtung der Bundeswehr befindet sich im sechsten Jahr und ist noch
nicht vollständig umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
hatten sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrages darauf verständigt, bis
spätestens Ende des Jahres 2014 eine Evaluierung der Neuausrichtung vorzunehmen
und dort nachzusteuern, wo sich aus ihrer Sicht Änderungsbedarf ergibt. Dies
ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen widersprechen sich die Koalitionsfraktionen
gegenseitig. Die Fraktion der SPD legte im April 2014 ein eigenes Papier zum
„Nachsteuerungsbedarf bei der Bundeswehrreform“ vor. Gleichzeit sprach sich
die Fraktion der CDU/CSU eindeutig gegen eine Reform der Reform aus. Somit
ist völlig unklar, welchen konkreten Nachbesserungsbedarf die Koalitionäre
hinsichtlich der Neuausrichtung der Bundeswehr sehen.
Bereits Ende Februar 2015 sprach sich die Bundesverteidigungsministerin in
ihrem Interview gegenüber der Redaktion des Magazins „Die Bundeswehr“ u. a.
dafür aus, die Obergrenzen der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr zu
überprüfen, die Fähigkeitenplanung zu dynamisieren und zu flexibilisieren, die
getroffenen Stationierungsentscheidungen vom Oktober 2011 auf den Prüfstand
zu stellen sowie die Verfügbarkeit von Material und Maßnahmen zu dessen
Erhalt zu verändern. Zudem relativierte sie das bisher vorherrschende
Strukturprinzip „Breite vor Tiefe“ mit der Aussage, dass sie von derartigen
Schlagworten nichts halte (
www.bmvg.de „Ursula von der Leyen: ,Gutes überschüssiges
Material wird nicht mehr verschrottet‘ “ vom 27. Februar 2015).
Die Bundesverteidigungsministerin stellt somit zentrale Pfeiler der bisherigen
Neuausrichtung infrage, ohne dass dabei klar ist, auf welcher Grundlage und
Analyse dieses geschieht und wie diese Ankündigungen konkret umgesetzt
werden sollen. Im BMVg finden zudem jenseits der öffentlichen und
parlamentarischen Debatte Überprüfungs- und Entscheidungsprozesse statt (beispielsweise
Obergrenzen für Hauptwaffensysteme), die eine hohe Auswirkung auf die
weitere Aufstellung der Streitkräfte ebenso wie auf das zukünftige
Aufgabenspektrum der Bundeswehr im Spannungsfeld der Pole „Auslandseinsätze“ und
„Landes- und Bündnisverteidigung“ haben.
Über diese Absichten wurde das Parlament nur unzureichend unterrichtet. Dem
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 29. Januar 2015
lediglich ein Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der
Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel, übersandt, in dem Korrekturen in
kleinem Ausmaß und insbesondere mit dem Fokus auf die Neugliederung des
Bundesministeriums der Verteidigung dargestellt wurden, wie beispielsweise
die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur „Koordinierung
leitungsrelevanter Entscheidungen“ oder die Umgliederung der Abteilung Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung (AIN) im BMVg.
Diese zahlreichen Ankündigungen und Prozesse wirken nach Auffassung der
Fragesteller wenig strategisch durchdacht, unsystematisch und setzen falsche
Schwerpunkte. Sie drohen das Chaos und die Unzufriedenheit, die durch die
Neuausrichtung der Bundeswehr entstanden sind, weiter zu verschärfen.
Gleichzeitig besteht auf diese Weise die Gefahr, dass die notwendigen
Kurskorrekturen bei den Reformbemühungen nicht in Angriff genommen werden können.
Denn relativ offensichtlich tritt zu Tage: Das Prinzip „Breite vor Tiefe“ ist, so
wie es in der Bundeswehr umgesetzt wurde, gescheitert. Wie bei den Reformen
der letzten Jahre bestehen zudem auch dieses Mal große Zweifel, ob diese
Prozesse in Abstimmung mit den entsprechenden Institutionen und Partnernationen
stattfinden, um eine funktionierende europäische Arbeitsteilung in der
Sicherheitspolitik zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich zahlreiche Fragen, die im Rahmen des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages mehrfach nicht
beantwortet wurden und die sowohl den begonnenen Weißbuch-Prozess als auch die
damit zusammenhängenden Pläne für eine Nachjustierung der Neuausrichtung
der Bundeswehr und die Materiallage der Truppe betreffen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Sicherheitspolitische, gesellschaftliche, ökonomische und technologische
Rahmenbedingungen unterliegen heute mehr denn je dynamischen und sich stets
beschleunigenden Veränderungsprozessen. Diese kontinuierlich zu analysieren und
ganzheitlich zu bewerten, ist Aufgabe einer vorausschauenden Sicherheitspolitik.
Ausgangspunkte für die Erstellung eines neuen Weißbuchs sind die wesentlich
veränderte sicherheitspolitische Lage und die gewandelte Dynamik der globalen
Ordnung. Als das sicherheitspolitische Grundlagendokument der Bundesrepublik
Deutschland wird das Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der
Bundeswehr eine sicherheitspolitische Positionsbestimmung vornehmen und
daraus ableitbare Auswirkungen für die Bundeswehr in den Blick nehmen. Zehn
Jahre nach dem letzten Weißbuch wird mit dem neuen Weißbuch eine solide
Grundlage für die kontinuierliche Modernisierung der Bundeswehr gelegt.
Die Auftaktveranstaltung am 17. Februar 2015 leitete den Erstellungsprozess des
Weißbuchs 2016 ein. Dieser ist inklusiv angelegt und umfasst eine mehrmonatige
Partizipationsphase, in der Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und
interessierte Öffentlichkeit im Rahmen verschiedener Veranstaltungs- und
Beteiligungsformate wie Fachgesprächen, Experten-Workshops sowie einer Internetpräsenz
einbezogen werden. Dabei soll durch diverse Beteiligungsformate eine breite
Expertise für das Weißbuch 2016 nutzbar gemacht und die Möglichkeit eröffnet
werden, Ideen und Anregungen für das neue Weißbuch zu formulieren und somit
auch die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland zu befördern.
Das Weißbuch soll im Laufe des kommenden Jahres vorgelegt werden. Zum
jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen zu Einzelaspekten
beziehungsweise konkreten Inhalten getroffen werden.
Weißbuch-Prozess
1. Welche konkreten Gründe und Absichten veranlassten die
Bundesverteidigungsministerin ein neues Weißbuch zu erstellen (vgl. Ankündigung am
29. Oktober 2014 auf der Bundeswehrtagung)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche globalen Herausforderungen und sicherheitspolitischen
Bedrohungen sieht die Bundesregierung aktuell als prioritär (bitte einzeln
aufschlüsseln und jeweils begründen)?
Gilt nach wie vor der bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2014
gesetzte Schwerpunkt des deutschen Engagements in Afrika, und in
welchem Verhältnis steht dieser zu anderen globalen Herausforderungen und
sicherheitspolitischen Bedrohungen?
Im Zuge des Erstellungsprozesses des Weißbuchs 2016 werden die
gegenwärtigen und absehbaren Herausforderungen für die deutsche Sicherheitspolitik
analysiert, bewertet und in Relation zu unseren Interessen, Gestaltungsmöglichkeiten
und -instrumenten gesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
3. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft die
Landes- und Bündnisverteidigung und warum (bitte detailliert begründen)?
Die Landes- und Bündnisverteidigung ist verfassungsmäßiger Auftrag der
Bundeswehr. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
4. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vorhandenen
Fähigkeitenspektrums und der Fragen der Durchhaltefähigkeit ein Spannungsfeld
zwischen der Gewichtung der Aufgaben der multilateralen
Friedenssicherung und Gewaltverhütung auf der einen Seite und den Aufgaben der
Bündnis- und Landesverteidigung auf der anderen Seite?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Damit die Bundeswehr ihre Aufgaben in einem sich ständig wandelnden Umfeld
erfüllen kann, müssen ihre inneren Strukturen erlauben, dass sie im Sinne einer
kontinuierlichen Modernisierung flexibel auf veränderte Zielvorgaben reagieren
kann. Dieser Ansatz ist Teil der langfristigen nationalen Sicherheitsvorsorge und
bezieht sich auf Fähigkeiten, Strukturen und Verfahren in der gesamten
Bundeswehr. Im Zuge der Zukunftsentwicklung wird das Fähigkeitsprofil deshalb
kontinuierlich überprüft und an sich ändernde Rahmenbedingungen und neue Risiken
und Bedrohungen angeglichen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Inwiefern plant die Bundesregierung eine umfassende, systematische
Bilanzierung bzw. Evaluierung der bisherigen und zukünftigen Auslandseinsätze?
Wenn ja, wie, und durch wen soll diese Bilanzierung bzw. Evaluierung
durchgeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Grundsätzlich erfolgt eine Evaluierung der bisherigen und laufenden Einsätze
durch die betroffenen Ressorts der Bundesregierung. Auf der Grundlage der
Evaluierungsprozesse der jeweiligen Missionen beziehungsweise Operationen und
Organisationen wird darüber hinaus eine umfassende Bilanzierung bzw.
Evaluierung gewährleistet.
Die nationalen und die im Rahmen der Missionen beziehungsweise Operationen
vorgenommenen Evaluierungen haben sich aus Sicht der Bundesregierung als
zweckmäßig und hinreichend erwiesen. Eine über diese bewährte Praxis
hinausgehende Evaluierung ist seitens der Bundesregierung derzeit nicht geplant,
obgleich auch die Praxis der Bilanzierung und Evaluierung einem ständigen
Weiterentwicklungsprozess unterliegt.
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein neues Weißbuch
bereits vor Beginn der Neuausrichtung hätte vorgelegt werden und die
Grundlage für diese bilden müssen, und welchen praktischen Wert hat ein neues
Weißbuch nach Auffassung der Bundesregierung?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Die Neuausrichtung der
Bundeswehr wurde bereits im Koalitionsvertrag 2009 angelegt und erfolgte vor dem
Hintergrund der fortgeschriebenen sicherheitspolitischen, demographischen und
haushalterischen Rahmenbedingungen unter Beachtung deutscher
sicherheitspolitischer Interessen und Ziele sowie der Erwartungen unserer Partner und
Verbündeten.
Wesentliche Grundlagen für die Neuausrichtung waren die aus dem
ressortabgestimmten Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft
der Bundeswehr abgeleiteten Verteidigungspolitischen Richtlinien 2011 sowie
die Ergebnisse der internen Defizitanalyse und der Strukturkommission der
Bundeswehr.
Mit dem Weißbuch 2016 werden die Grundzüge, Interessen, Ziele und
Rahmenbedingungen deutscher Sicherheitspolitik sowie die Vorgaben für die zukünftige
Entwicklung der Streitkräfte auf eine aktualisierte Grundlage gestellt. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Streitkräftereform aus
einer ressortgemeinsamen Überprüfung des sicherheitspolitischen
Umfeldes, des Auftrages, der Aufgaben und der Zielvorgaben abgeleitet werden
sollte?
Durch welche Prozesse hat die Bundesregierung dies vor der Ausgestaltung
der laufenden Neuausrichtung der Bundeswehr sichergestellt?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Welche Stelle der Bundesregierung ist bei der Erarbeitung des Weißbuches
federführend, wer ist mitberatend, und wie genau erfolgt die
Zusammenarbeit mit den anderen Bundesressorts (bitte einzeln unter Angabe der
Aufgabenstellung auflisten sowie Abstimmungsprozesse darstellen)?
Welche Abteilungen des BMVg sind derzeit mit der Erstellung des neuen
Weißbuches befasst (bitte einzeln unter Angabe der Aufgabenstellung
auflisten sowie Abstimmungsprozess darstellen)?
Wie bei den bisherigen zehn Weißbüchern obliegt dem Bundesministerium der
Verteidigung die Gesamtfederführung bei der Erstellung des Weißbuchs 2016.
Im Bundesministerium der Verteidigung wurde in der Abteilung Politik eine
Projektgruppe Weißbuch gebildet, die sich eng im Ressortkreis abstimmt. Das
Auswärtige Amt hat einen Arbeitsstab „Weißbuch 2016“ eingerichtet und bringt sich
in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung mit Textentwürfen
in die Erstellung des Weißbuchs ein. In einer erweiterten Projektgruppe, die der
inhaltlichen Abstimmung und Koordinierung dient, sind neben dem Arbeitsstab
„Weißbuch 2016“ des Auswärtigen Amts alle Abteilungen des
Bundesministeriums der Verteidigung sowie Vertreter weiterer Ressorts vertreten. Darüber hinaus
werden Ressortbesprechungen zur inhaltlichen Abstimmung und Koordinierung
durchgeführt, bei denen auch das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt
sowie sämtliche Bundesministerien eingebunden sind.
9. Sieht die Bundesregierung den Review-Prozess des Bundesministeriums des
Auswärtigen und die Entwicklung einer Zukunftscharta durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die
Erstellung eines Weißbuches als unabhängige Prozesse an, und in welchem
Verhältnis stehen sie zueinander?
Ergebnisse bereits abgeschlossener oder parallel laufender Strategieprozesse der
Bundesregierung, darunter auch des Review-Prozesses im Auswärtigen Amt
sowie der Zukunftscharta des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, fließen in das Weißbuch 2016 ein. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Wie genau ist die angemessene Beteiligung des Deutschen Bundestages und
der Öffentlichkeit am Erarbeitungsprozess des Weißbuches geplant (bitte
detailliert mit Zeitplan und den geplanten Beteiligungsformaten darlegen)?
Der Deutsche Bundestag wurde und wird in unterschiedlichen Formaten, nämlich
durch die zuständigen Ausschüsse, die Fraktionen sowie über einzelne
Abgeordnete eingebunden. Die Öffentlichkeit wurde und wird durch die Wahrnehmung
öffentlicher Diskussionsveranstaltungen und Gesprächsformate durch Vertreter
der Bundesregierung sowie die Weißbuch-Internetpräsenz und deren
Dialogfunktion beteiligt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
11. Wie und auf welche Weise erfolgt die derzeitige Erarbeitung des
Weißbuches der Bundeswehr in Abstimmung mit der Europäischen Union,
insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung der Außenbeauftragten der
Europäischen Union, Federica Mogherini, eine neue europäische
Sicherheitsstrategie der Europäischen Union erarbeiten zu lassen?
Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union wurden und werden im
Rahmen des Erstellungsprozesses des Weißbuchs in die unterschiedlichen
Formate wie die Fachgespräche oder Experten-Workshops aktiv einbezogen. Der
Arbeitsstab „Weißbuch 2016“ im Auswärtigen Amt stellt eine enge Koordinierung
mit den deutschen Positionsbestimmungen im Zuge des Erstellungsprozesses
einer neuen außen- und sicherheitspolitischen Strategie der Europäischen Union
sicher. Die Bundesregierung bringt ihre Positionen aktiv und gestaltend in den
Prozess ein.
12. Gibt es hinsichtlich der Erstellung eines neuen Weißbuches eine
Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen, wie beispielsweise den
Vereinten Nationen, der NATO, der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und wie sieht diese konkret aus (bitte nach
Institutionen, Stellen und Art der Zusammenarbeit genau aufschlüsseln)?
Vertreterinnen und Vertreter der genannten Organisationen wurden und werden
im Rahmen des Erstellungsprozesses des Weißbuchs in die unterschiedlichen
Formate wie Fachgespräche oder Experten-Workshops aktiv einbezogen.
13. Welche Relevanz haben die auf Ebene der EU und NATO laufenden
militärischen Planungsprozesse für die Erstellung eines neuen Weißbuches bzw.
die Neuausrichtung der Bundeswehr, und wie und auf welche Weise werden
diese berücksichtigt?
Fester Bestandteil des Erstellungsprozesses des Weißbuchs 2016 sowie der
kontinuierlichen Modernisierung der Bundeswehr ist die Einbindung der
Bundeswehr in multinationale Bündnisstrukturen und die zugehörigen Planungsprozesse.
Für das Weißbuch relevante Prozesse der EU und der NATO werden im Zuge der
Erstellung des Weißbuchs 2016 entsprechend berücksichtigt.
14. Werden Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen in den
Entstehungsprozess des neuen Weißbuches aktiv eingebunden (ähnlich wie die
Hinzuziehung des Botschafters Wolfgang Ischinger bei der Erstellung des
französischen Weißbuches für Verteidigung und nationale Sicherheit)?
Wenn ja, Vertreterinnen und Vertreter welcher Nationen, und auf welcher
Grundlage wurden diese ausgewählt (bitte aufschlüsseln), auf welche Weise
werden sie genau eingebunden, und wie lauten ihre Namen und ihre
Funktionen?
Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen werden im Rahmen des
Erstellungsprozesses des Weißbuchs in die unterschiedlichen Formate wie
Fachgespräche oder Experten-Workshops eingebunden. Sie werden auf der Basis ihrer
Expertise für spezifische sicherheitspolitische Themenbereiche ausgewählt. Von
besonderer Relevanz sind dabei Partner aus NATO und EU.
15. Ist es geplant, das Weißbuch per Kabinettbeschluss zu verabschieden, und
wenn nein, warum nicht?
Es ist geplant, das Weißbuch 2016 dem Bundeskabinett zum Beschluss
vorzulegen.
16. In welchem Verhältnis steht das Weißbuch zu den Verteidigungspolitischen
Richtlinien der Bundeswehr sowie zur Konzeption der Bundeswehr, und
inwiefern hält das BMVg es für notwendig, die zuletzt im Jahr 2011 erlassenen
Verteidigungspolitischen Richtlinien einer Überprüfung zu unterziehen und
diese zu überarbeiten?
Wenn ja, wie sehen die Planungen zu diesen Prozessen aus, wie sind sie mit
der Erstellung eines neuen Weißbuches verknüpft, und wann sollen sie
endgezeichnet werden?
Das Weißbuch steht in der Dokumentenhierarchie des Bundesministeriums der
Verteidigung über den Verteidigungspolitischen Richtlinien und der Konzeption
der Bundeswehr. Über die Notwendigkeit einer Anpassung dieser dem Weißbuch
nachgeordneten Dokumente kann erst nach dem Vorliegen des Weißbuchs 2016
entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle
Strukturentscheidungen im BMVg
17. Auf welcher Grundlage werden die nationalen Zielvorgaben (level of
ambition) festgelegt, und erachtet die Bundesregierung dies als ein geeignetes
Planungsinstrument (bitte begründen)?
a) Ist die Bundeswehr in ihrer derzeitigen Struktur, ihrem Personalumfang
und ihrer Materialausstattung dazu in der Lage, die nationalen
Zielvorgaben vollumfänglich zu erfüllen und gemäß derer eingesetzt zu werden?
b) Sind derzeit Anpassungen der nationalen Zielvorgaben geplant, und wenn
ja, auf welcher Grundlage sollen diese erfolgen und wie sollen diese
aussehen?
Die Nationale Zielvorgabe definiert die durch die Bundeswehr bereit zu
stellenden Fähigkeiten auf hohem Abstraktionsniveau. Sie definiert dazu einen dem
Gewicht und der Wirtschaftskraft Deutschlands in der Staatengemeinschaft
angemessenen Beitrag. Sie leitet sich aus dem Auftrag und den Aufgaben der
Bundeswehr ab und berücksichtigt das sicherheitspolitische Umfeld.
Die Nationale Zielvorgabe ist kein Planungsinstrument. Sie wird durch das
Priorisierte Fähigkeitsprofil weiter operationalisiert. Das so im Verbund mit den
Vorgaben der Konzeption der Bundeswehr beschriebene Leistungs- und
Fähigkeitsprofil der Bundeswehr wird über den Integrierten Planungsprozess bereitgestellt.
Anpassungen der Nationalen Zielvorgabe sind derzeit nicht geplant. Gleichwohl
kann eine Aktualisierung der Grundlagen der deutschen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik im Rahmen der Erstellung des Weißbuchs 2016 ggf. auch eine
Anpassung der Nationalen Zielvorgabe zur Folge haben. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. In welchen Bereichen der Neuausrichtung der Bundeswehr besteht nach
Auffassung des BMVg auf welcher Grundlage Nachbesserungsbedarf, und
inwieweit handelt es sich dabei um kleine Korrekturen oder aber
tiefgreifende Änderungen der laufenden Reform der Streitkräfte (bitte einzeln
aufschlüsseln und jeweils begründen)?
Wie wird dem Nachbesserungsbereich im BMVg sowie im nachgeordneten
Bereich aktuell begegnet, und was wird künftig diesbezüglich geplant?
Es besteht im Bundesministerium der Verteidigung derzeit über den in der
Ausschussdrucksache Nr. 18(12)322 „Evaluierung im Rahmen der Neuausrichtung
der Bundeswehr“ dargestellten Bedarf hinaus kein weiterer
Nachbesserungsbedarf. Im nachgeordneten Bereich evaluieren die Leiterinnen und Leiter aller
Führungsebenen Prozesse und Strukturen grundsätzlich in ihrer eigenen
Verantwortung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
19. Beabsichtigt das BMVg das Stationierungskonzept vom Oktober 2011
weiter zu verändern, und falls ja, warum, in welchem Umfang und in welchem
Zeitplan?
Weitere Anpassungen am Stationierungskonzept vom 26. Oktober 2011 sind
derzeit nicht absehbar.
20. Bei welchen Standorten ist bereits jetzt klar, dass es zu Abweichungen von
den Entscheidungen aus dem Stationierungskonzept kommen wird, und
welche werden noch überprüft (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Standorte
mit Stand der Pläne, Begründung und Zeitleiste darlegen)?
a) Welche Kriterien werden hierfür herangezogen, und inwiefern werden
die für das Stationierungskonzept 2011 verwandten
Entscheidungskriterien berücksichtigt?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
b) Inwieweit ergeben sich mögliche Änderungen des
Stationierungskonzeptes infolge der Evaluierung der Neuausrichtung der Bundeswehr bzw. aus
dem Prozess zur Erstellung eines neuen Weißbuches der Bundeswehr?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Plant das BMVg eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des
derzeit gültigen Personalstrukturmodells?
Wenn ja, warum, mit welchen Prämissen, und vor welchem zeitlichen
Horizont?
Das Personalstrukturmodell 185 (PSM 185) ist für den Bereich des militärischen
Personals das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für die Ausplanung
der Dienstposten, für die Ermittlung des quantitativen Personal- und
Ausbildungsbedarfs sowie mittelbar für die Entwicklung von Forderungen an die
Personalführung und den Haushalt.
Aufgrund dieser zentralen Bedeutung wird das PSM 185 regelmäßig durch das
Bundesministerium der Verteidigung überprüft und anlassbezogen angepasst.
Dabei handelt es sich um moderate Nachjustierungen und nicht um grundlegende
Neufassungen.
Die jüngste Anpassung des PSM 185 lässt den Grundumfang von 185 000
unberührt. Wesentliche Maßnahme ist eine bedarfsgerechte und personalstrukturell
ausgewogene Erhöhung des Umfangs an Berufssoldaten um 5 000 auf nunmehr
50 000 unter Kompensation bei den Soldaten auf Zeit. Dabei wurde der
Schwerpunkt bei den schwer regenerierbaren Feldwebeln der Fachdienste gesetzt. Die
gezielte Erhöhung des Berufssoldaten-Umfangs insbesondere in diesen
Bereichen ermöglicht die langfristige Bindung von geeignetem Personal durch
zusätzliche Berufssoldaten-Übernahmemöglichkeiten und reduziert gleichzeitig den
Einstellungsbedarf um ca. 10 Prozent. Mit Blick auf diese immer schwieriger zu
gewinnende Zielgruppe wird insgesamt die Demographiefestigkeit erhöht.
Die regelmäßige Überprüfung und ggf. Nachjustierung des PSM 185 folgt der
Prämisse, aktuelle Entwicklungen und prognostizierbare Trends frühzeitig
aufzugreifen. Damit sind die beschriebenen moderaten Anpassungen als Beitrag zum
kontinuierlichen Modernisierungsprozess der Bundeswehr zu verstehen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Wie ist die Aussage der Bundesverteidigungsministerin im Rahmen des
Interviews mit der Redaktion des Magazins „Die Bundeswehr“ vom
27. Februar 2015 bezüglich einer „angemessenen Breite an militärischen
Fähigkeiten“ zu verstehen?
Die sicherheitspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres haben erneut
die begrenzte Vorhersehbarkeit künftiger Herausforderungen bestätigt. Um
diesen begegnen zu können, muss Deutschland über ein angemessen breites
Spektrum an Handlungsmöglichkeiten verfügen, welches u. a. militärisches Handeln
einschließt. Dies erfordert von der Bundeswehr ein angemessen breites Spektrum
an militärischen Fähigkeiten, um – dem Primat der Politik folgend – flexibel
Handlungsoptionen im vernetzten Sicherheitsansatz bereitstellen zu können.
23. Inwiefern ist aus Sicht des BMVg für eine etwaige Reduzierung von
Fähigkeiten bzw. der abgebildeten Tiefe eine Abstimmung mit Partnern in der
Europäischen Union oder der NATO notwendig?
Wenn ja, bei welchen Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten, und wenn
nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
24. Bei welchen Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten sieht das BMVg
die Möglichkeit, sich verstärkt gemeinschaftlich und arbeitsteilig zu
organisieren?
Deutschland arbeitet mit den Mitgliedstaaten von NATO und EU in der
multinationalen Fähigkeitsentwicklung zusammen. Dies trifft auch auf die Beteiligung
an Projekten im Rahmen „Smart Defence“ und „Pooling & Sharing“ zu. Das
mittel- bis langfristig angelegte „Framework Nations Concept“ der NATO (FNC)
geht auf eine deutsche Initiative zurück. Die Identifizierung möglicher
Kooperationsbereiche im Rahmen der Fähigkeitsentwicklung ist Gegenstand laufender
bilateraler und multilateraler Abstimmungen.
25. Welche Fähigkeiten der Bundeswehr sind nach Auffassung des BMVg
derzeit
a) mit einer angemessenen Tiefe abgebildet (bitte die Bewertungsgrundlage
„angemessen“ definieren),
b) mit einer Tiefe abgebildet, die reduziert werden kann (bitte begründen),
c) künftig verzichtbar und können ganz aufgegeben werden (bitte
begründen)?
Neben seiner Breite wird das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr durch die Faktoren
Qualität und Quantität bestimmt („Tiefe“). Sie leiten sich unter anderem aus den
in NATO und EU politisch vereinbarten Planungsparametern und Zielvorgaben
ab, die aktuell vor dem Hintergrund des veränderten sicherheitspolitischen
Umfeldes überprüft werden. Die Verteidigungsminister der NATO haben hierzu bei
ihrem Treffen am 24. und 25. Juni 2015 eine neue Political Guidance
verabschiedet.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Bundesregierung auch, die
Zusammenarbeit mit anderen europäischen Nationen zu intensivieren, um militärische
Fähigkeiten gemeinsam bereitzustellen. Deutschland hat dazu das FNC in die
NATO eingebracht, in welchem derzeit in 17 Clustern gemeinsam mit 15
weiteren Nationen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit konkretisiert werden.
Des Weiteren werden mit dem Weißbuch 2016 die sicherheits- und
verteidigungspolitischen Grundlagen Deutschlands weiterentwickelt. Es gilt, in diesem
Rahmen auch die künftig denkbaren Einsatzszenarien sowie die hierfür
erforderlichen Fähigkeiten der Bundeswehr zu betrachten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Wie genau soll eine Dynamisierung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr
erfolgen, wie dies die Bundesverteidigungsministerin im genannten
Interview vom Februar 2015 einforderte, und wie hängt dies mit Fragen der
Breite und Tiefe des Fähigkeitenspektrums zusammen?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Welche militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr sollten aus Sicht des
BMVg perspektivisch vollständig aufgegeben oder nur noch zum
überragenden Anteil durch Bündnispartner abgebildet werden?
Auf die Antwort zu Frage 25 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
28. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr beabsichtigt das
BMVg, in absehbarer Zeit eine Anpassung der Obergrenzen vorzunehmen,
und welche sicherheitspolitische Begründung liegt diesen Überlegungen
jeweils zugrunde (bitte nach Waffensystemen, derzeit geltender Obergrenze,
geplanter neuer Obergrenze, sicherheitspolitischer Begründung
aufschlüsseln)?
Inwieweit ist diese Überprüfung bzw. Anpassung an den Weißbuch-Prozess
gekoppelt (bitte einzeln nach vorgenommenen und geplanten Anpassungen
der jeweiligen Waffensysteme aufschlüsseln)?
Das BMVg hat entschieden, die Obergrenzen bei den Hauptwaffensystemen
Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug (GTK) BOXER und Kampfpanzer (KPz) LE-
OPARD 2 anzupassen, um so die Durchhaltefähigkeit der Kräfte des Heeres zu
verbessern. Für das System GTK BOXER wurde die Obergrenze hierzu von
bislang 272 auf 403 Fahrzeuge, für das System KPz LEOPARD 2 von 225 auf
328 Systeme erhöht.
Zur Frage, inwieweit sich aus dem Weißbuchprozess weiterer Anpassungsbedarf
ergibt, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
Frage 25 verwiesen.
29. Welche Hauptwaffensysteme befinden sich aktuell in welcher Stückzahl, in
welchem Rüststand und welcher Einsatzbereitschaft im Bestand der
Bundeswehr, und inwiefern ist eine Aussonderung einzelner Systeme geplant?
Die hier geforderte Gesamtaufstellung der Hauptwaffensysteme wird
gegenwärtig mit Referenzdatum Sitzung des Verteidigungsausschusses im November 2015
erarbeitet. Eine dieser Sitzung des Verteidigungsausschusses vorgreifende
Beantwortung ist nicht möglich.
30. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr gibt es seit wann in
welchem Maße Engpässe hinsichtlich der Ausstattung mit notwendiger
Munition?
Bis wann sollen diese Engpässe behoben werden, und welche Kosten
werden hierfür durch das BMVg veranschlagt?
Das Bundesministerium der Verteidigung führt zurzeit eine Untersuchung zum
Munitionsbedarf bezogen auf die Hauptwaffensysteme der Streitkräfte durch.
Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
31. In welchem Maße gibt es Engpässe bei der Ausrüstung unterhalb der
Hauptwaffensysteme, insbesondere bei geschützten Transport- und
Führungsfahrzeugen sowie persönlicher Ausrüstung, und welche Kosten und welcher
Zeithorizont werden zur Beseitigung dieser Mängel veranschlagt (bitte
detailliert darstellen)?
Der künftige Gesamtansatz von 54 000 Landfahrzeugen für eine qualitativ und
quantitativ hinreichende Landmobilität der Bundeswehr und eine Ausplanung der
dazu erforderlichen jährlichen Regeneration unter den gegebenen
finanzplanerischen Rahmenbedingungen wurde im August 2014 durch den Generalinspekteur
der Bundeswehr gebilligt.
Eine Umsetzung der Beschaffungs-, Nutzungs- und Regenerationsplanung erfolgt
vom Jahr 2016 an bis zum Erreichen der Zielgröße im Jahr 2030.
Der Ausbildungs- und Übungsbetrieb ist durch das konsequente Ausnutzen der
zur Verfügung stehenden eigenbewirtschafteten Fahrzeuge sowie die zeitgerechte
Bereitstellung von Fahrzeugen durch die BwFuhrparkService GmbH zu
gewährleisten.
Die persönliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten wurde vor dem
Hintergrund der Einsätze konsequent und kontinuierlich weiterentwickelt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
32. Inwiefern verfügt die Bundeswehr über genügend Material, wie Fahrzeuge,
Waffen oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, um die in ihrer Struktur
vorgesehenen Einheiten gleichzeitig und gemäß ihrer jeweiligen Soll-Struktur
voll auszustatten (Vollausstattung der Bundeswehr)?
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr ist ein zielvorgabenorientierter
Ausrüstungsumfang an die Stelle des bisherigen Prinzips der Vollausstattung der
Strukturen getreten. Es wurde der Umfang beschafft, der zur Gewährleistung des
Fähigkeitsprofils der Bundeswehr mit den daraus abgeleiteten Kräftedispositiven
einschließlich der notwendigen Ausbildung erforderlich erschien. Die
organisatorische Zuordnung des Materials zu Truppenteilen war dabei nachrangig.
Die Bundeswehr nimmt das wesentlich veränderte sicherheitspolitische Umfeld
und die damit einhergehenden Entwicklungen u. a. in der NATO auf, überprüft
dazu die Vorgaben des bisherigen Ausrüstungsumfanges und passt diese bis zum
Erreichen einer strukturgerechten Ausstattung ggf. an, um die Reaktionsfähigkeit
und die Durchhaltefähigkeit zu erhöhen.
Dieser Entwicklung Rechnung tragend, wurden in einem ersten Ansatz bereits
Planungsentscheidungen zur Erhöhung des Ausrüstungsumfangs mit GTK BO-
XER und mit KPz LEOPARD 2 getroffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
33. Bei welchen Einheiten soll es künftig eine Vollausstattung geben, welche
Einheiten sollen von einer Vollausstattung weiterhin oder künftig
ausgenommen werden, und inwiefern und auf welcher Grundlage wurden hierzu
bereits verbindliche Entscheidungen getroffen (bitte einzeln aufschlüsseln und
begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Bei welchem Material sieht die Bundeswehr bewusst von einem
Materialbestand ab, der eine Vollausstattung ermöglichen würde, und wie hoch ist
jeweils die Differenz zum vorhandenen Material?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
35. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet das BMVg mittelfristig, um die für eine
Vollausstattung notwendigen Materialumfänge zu erreichen (etwa für
Investitionen, zusätzliche Materialerhaltungskosten)?
Eine Anpassung des Leistungsvermögens der Streitkräfte wird finanzielle
Auswirkungen haben. Insbesondere gilt dies für die erforderliche Anpassung von
Umfängen bei Waffensystemen und Querschnittsgerät zur Erhöhung von
Bereitschaft und Reaktionsfähigkeit sowohl zur Landes- als auch zur
Bündnisverteidigung.
Eine Aufschlüsselung der zu erwartenden Ausgaben nach Teilstreitkräften erfolgt
dabei im Bundesministerium der Verteidigung nicht, da Bundeswehrplanung nur
noch streitkräftegemeinsam – also teilstreitkraftübergreifend – erfolgt.
Die tatsächliche Höhe der finanziellen Auswirkungen kann derzeit – sowohl für
den Ausgabenbereich „Militärische Beschaffungen“ als auch für alle übrigen
Ausgabenbereiche (z. B. Materialerhaltung, Infrastruktur) – noch nicht
abschließend beziffert werden, da hierzu noch Untersuchungen laufen.
Ergebnisse mit dem zeitlichem Horizont 2017 bis 2021 werden nach der
Billigung durch die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung in die
Anmeldung zum Bundeshaushalt 2017 und dem 50. Finanzplan einfließen.
Im Einklang mit dem Planungszyklus sind Ergebnisse nicht vor dem Abschluss
der Finanzbedarfsanalyse 2017 im Jahr 2016 zu erwarten. Dabei ist dann auch der
Zusammenhang zwischen den investiven Finanzbedarfen und den resultierenden
Bedarfen (Frage 36b) für den Betrieb (z. B. Materialerhaltung) zu
berücksichtigen.
Über die Bereitstellung der Haushaltsmittel wird im Zuge des
Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2017 und dem 50. Finanzplan zu entscheiden
sein.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
36. Teilt das BMVg die Kostenschätzung des Inspekteurs des Heeres,
Generalleutnant Bruno Kasdorf, nach der eine Vollausstattung des Heeres mit den
Hauptwaffensystemen der Bundeswehr bis zum Jahr 2025 rund
20 Mrd. Euro benötigen würde (
www.sueddeutsche.de vom 21. Mai 2015
„Der Investitionsbedarf ist riesig“)?
a) Wie hoch wären die zu erwartenden Kosten für die anderen
Teilstreitkräfte?
b) Wie viel Geld würde für die Vollausstattung also insgesamt nötig sein,
und wie sollte das im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts abgebildet
werden?
Inspekteur des Heeres ist Generalleutnant Jörg Vollmer. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Wie oft ist es seit dem Jahr 2010 bei Übungen (z. B. im Rahmen von NATO
NRF und EU Battlegroups) und bei Einsätzen zu Engpässen bei der
Materialbereitstellung gekommen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Materialbereitstellung für die Einsätze und Übungen folgt den operativen
Vorgaben. Damit sind die Forderungen nach Material einer ständigen Anpassung
an die Einsatzgegebenheiten unterworfen.
Neue bzw. ergänzende materielle Forderungen werden nach Prüfung
schnellstmöglich gedeckt, wobei der Zulauf des Materials in den Einsatzgebieten stetig
aufwächst, da zu Beginn u. a. auch eine fachliche und logistische Ausbildung und
Einweisung (im Inland) erfolgt.
Es bleibt eine ständige Herausforderung, im dynamischen Umfeld des Einsatzes
auf aktuelle materielle Einsatzbedarfe angemessen, schnell und flexibel zu
reagieren, ohne einen ausgewogenen Fähigkeitsaufbau für das gesamte mögliche
Einsatzspektrum aus den Augen zu verlieren.
Die Streitkräfte entsenden grundsätzlich nur Gerät in Einsätze, das funktional den
jeweiligen Erfordernissen entspricht. Im laufenden Einsatzbetrieb werden u. U.
auftretende Engpässe bei der Materialbereitstellung je nach Signifikanz dem
Parlament anlassbezogen im Rahmen der Unterrichtungen zur Kenntnis gebracht.
38. Zu welchen Einschränkungen kam es im vergangenen Jahr aufgrund von
Material- oder Personalengpässen im Grundbetrieb der Bundeswehr, also bei
der Durchführung von Daueraufgaben und in der Ausbildung – im
Besonderen bei der Einsatzvorausbildung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Grundsätzlich konnte die Bundeswehr im vergangenen Jahr sowohl die
Daueraufgaben im Betrieb Inland als auch die Einsatzausbildung durchführen. Dies
gelang allerdings in mehreren Fällen nur durch eine Priorisierung bei der Zuteilung
von Material oder eine Ausbildung an Substituten. Zu Einzelheiten wird auf die
Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. Juni 2015
zum Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten (Ausschussdrucksache
Nr. 18(12)432) verwiesen, hier insbesondere auf die Punkte 4.2. bis 4.4.
Besonders schwierig stellte sich im vergangenen Jahr die Ausbildung an
Luftfahrzeugen dar, die vor allem durch die geringe Verfügbarkeit von einsatzbereiten
Maschinen eingeschränkt wurde. Verschiedene Arbeitsgruppen, u. a. die Task
Forces „Drehflügler“ und „Starrflügler“, sind mit der Erarbeitung von
Lösungsmöglichkeiten beauftragt mit dem Ziel, die materielle Einsatzbereitschaft zu
erhöhen.
Im vergangenen Jahr konnten alle eingegangenen Verpflichtungen bezüglich der
Durchführung von Dauereinsatzaufgaben ohne Einschränkungen erfüllt werden.
39. Wird die Bundeswehr als lead nation einer EU Battlegroup im Jahr 2016 in
der Lage sein, für die eingemeldeten Truppenteile das potentiell benötigte
Material im hinreichenden Umfang durchhaltefähig zur Verfügung zu
stellen, und wenn nein, in welchen Bereichen kann dies warum nicht
sichergestellt werden?
Die materielle Ausstattung der für die EU Battle Group 2016 vorgesehenen
Truppenteile kann durch die Bundeswehr aus jetziger Sicht in einem der Aufgabe
Rechnung tragendem Umfang sichergestellt werden.
40. Wie viele den Anforderungen der NATO entsprechend ausgestattete
Gefechtsverbände in welcher Größe kann die Bundeswehr derzeit nach den
bisherigen Erkenntnissen aus der Testphase der „Very High Readiness Joint
Task Force“ aufstellen?
Deutschland hat gegenüber der NATO für das Jahr 2015 neben dem deutschen
Anteil zur Interim Very High Readiness Joint Task Force (IVJTF) sechs
Gefechtsverbände der Landstreitkräfte (Brigaden zu jeweils ca. 2 500 bis 4 000
Soldatinnen und Soldaten) als NATO Deployable Force und eine weitere Brigade
(ca. 4 000 Soldatinnen und Soldaten) als "Other Forces" angezeigt. Vom
Jahr 2017 an ist geplant, einen luftbeweglichen Einsatzverband über die bereits
im Rahmen der nationalen Krisenvorsorge verfügbaren Kräfte hinaus innerhalb
von 20 Tagen bereitzustellen.
41. Wird die Bundeswehr in der Lage sein, die der NATO im Rahmen der
Landes- und Bündnisverteidigung zu stellende verstärkte Division bestehend aus
drei Brigaden durchhaltefähig voll auszustatten, und wenn ja, ab wann?
Deutschland kommt seinen Verpflichtungen im Rahmen der Landes- und
Bündnisverteidigung nach. Inwieweit die veränderten sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden Beschlüsse vom NATO-Gipfel im
September 2014 in Wales eine Anpassung notwendig machen, wird derzeit noch
geprüft.
42. Wie definiert und differenziert die Bundeswehr derzeit die Einsatzfähigkeit
ihrer Hauptwaffensysteme?
Wie wird diese systematisch festgehalten und an die entsprechenden
Planungsstellen weitergegeben, und sollte es Engpässe geben, welche
Maßnahmen werden durch wen in welchem Zeitraum ergriffen, um die
Einsatzfähigkeit wieder herzustellen (bitte detailliert darlegen)?
Generell ist die Einsatzfähigkeit das Vermögen, mit den personellen, materiellen,
infrastrukturellen, aufbau- und ablauforganisatorischen sowie betrieblichen
Gegebenheiten (einschließlich der Leistungen Dritter) einen Auftrag erfüllen zu
können. Die Hauptwaffensysteme stellen dabei als materielle Ressourcen
Fähigkeitsbeiträge bereit, welche in den Abstufungen
- einsatzfähig,
- einsatzfähig mit Einschränkungen,
- einsatzfähig mit signifikanten Einschränkungen,
- nicht einsatzfähig,
- Fähigkeit nicht vorhanden
durch das Fähigkeitsmanagement der Bundeswehr mit Bezug zur
Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bewertet werden. Die Einsatzfähigkeit bildet somit die
Basis für die planerische Bewertung des Fähigkeitsportfolios und damit der
grundsätzlichen Leistungsfähigkeit der Bundeswehr. Demgegenüber ist die
tagesaktuelle Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft einzelner Ressourcen nicht
Betrachtungsgegenstand im Rahmen der Bewertung der Einsatzfähigkeit.
Die Einsatzfähigkeit stellt innerhalb des Fähigkeitsmanagements der Bundeswehr
den wesentlichen Bewertungsgegenstand dar. Die Bewertung erfolgt innerhalb
der Fähigkeitslage Bundeswehr, auf welche alle im Geschäftsprozess
Fähigkeitsmanagement involvierten Stellen ebenenübergreifend zugreifen. Damit ist die
verzugslose Identifizierung von Fähigkeitsdeltas sichergestellt, welche dann dem
Integrierten Planungsprozess folgend in Maßnahmen zur Anpassung des
Fähigkeitsprofils der Bundeswehr münden. Dies betrifft alle Maßnahmen zum
Schließen identifizierter Fähigkeitslücken, zum Fähigkeitserhalt, aber auch zum
Fähigkeitsabbau.
43. Welche Maßnahmen werden für welche Fähigkeiten ergriffen, um
Interoperabilität, Flexibilität, schnellere Verlegefähigkeit und schnellere
Bereitstellung herzustellen?
Für welche Verbände und Einheiten, welche Fähigkeiten und welches
Personal trifft dies zu (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Forderung nach einer schnellen Verlegung und Bereitstellung von Kräften
stellt sich aktuell im Lichte möglicher Einsätze der IVJTF und betrifft zunächst
den Aspekt der Fähigkeit der Bundeswehr, sowohl ihre nationalen IVJTF-Anteile
als auch Kräfte verbündeter Staaten im Rahmen des Transits in Deutschland
sowie aus Deutschland heraus und zurück verlegen zu können. Die daraus
resultierenden Handlungsfelder sind identifiziert und werden aktuell sowohl innerhalb
der Bundesregierung als auch in den Gremien der NATO mit dem Ziel der
Harmonisierung und/oder Beschleunigung von Abläufen untersucht. Für weitere
diesbezügliche Einzelheiten wird auf den Bericht des Bundesministeriums der
Verteidigung zur Verlegefähigkeit von Fahrzeugen und Material der Bundeswehr
auf Straße, Schiene und See/Luft in der Aktualisierung vom 13. Mai 2015
(Ausschussdrucksache Nr. 18(12)398) Bezug genommen.
Die deutschen IVJTF-Anteile werden durch die nachfolgend aufgeführten
Einheiten und Verbände mit einer Gesamtpersonalstärke von 2 700 Soldatinnen und
Soldaten gestellt:
Land (Heer, SKB, Zentraler Sanitätsdienst Bundeswehr)
DEU Anteil I.DEU/NLD Korps mit
I. Deutsch-Niederländisches Korps Münster
Stabs-/Unterstützungsbataillon
Stabs-/Unterstützungsbataillon I.DEU/NLD Korps Münster
Sanitätsstaffel Einsatz
Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf
Führungsunterstützungsbataillon
Führungsunterstützungsbataillon I.DEU/NLD Korps Eibergen (NLD)
Führungsunterstützungsstaffel (1st NSB)
1st NATO Signal Bataillon Wesel
Deutscher Anteil Medical Cell
Kommando Schnelle Eingreifkräfte Sanitätsdienst Leer
Feldjägerzug
Feldjägerregiment 2 Hilden
GeoInfo-Element
Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr Euskirchen
2 Erkd/VbdgTrp DEU CIMIC Support Unit
Zentrum für Zivil-Militärische Zusammenarbeit Nienburg
Personal Joint Logistics Support Group Head Quarter
DEU Anteil IRF Brigade mit Panzergrenadierbrigade 37 Frankenberg
1 Panzergrenadierbataillon(+/-)
Panzergrenadierbataillon 371 Marienberg
1 Sanitätsstaffel Einsatz
Sanitätsunterstützungszentrum Stetten a.k.M.
1 Versorgungskompanie
Versorgungsbataillon 131 Bad Frankenhausen
1 Panzerartilleriebatterie
Artilleriebataillon 345 Idar-Oberstein
1 Aufklärungskompanie
Aufklärungsbataillon 13 Gotha
1 Panzerpionierzug
Panzerpionierbataillon 701 Gera
1 Sanitätsverband Einsatz
Sanitätsunterstützungszentrum Hammelburg
Nationale Unterstützungskräfte (NUK) mit
Stab DEU KtgtFhr i.E.
Einsatzunterstützungsverband(-) mit
1 Stabs- und Versorgungskompanie
Logistikbataillon 467 Volkach
1 Nachschubkompanie
Logistikbataillon 467 Volkach
1 Instandsetzungskompanie
Logistikbataillon 467 Volkach
1 Führungsunterstützungskompanie
Führungsunterstützungsbataillon 381 Storkow
1 Sanitätskompanie Einsatz
Sanitätsunterstützungszentrum Berlin
1 Feldjägerzug
Feldjägerregiment 2 Hilden
Luft (Luftwaffe, ZSanDstBw)
1 Modul Air and Missile Defence
Flugabwehrraketengeschwader 1 Husum
1 Sanitätsstaffel Einsatz (Role 1)
Sanitätsunterstützungszentrum Neubrandenburg
1 A310 MRTT (in Tankerkonfiguration)
Flugbereitschaft BMVg Köln
1 C-160 Modul (Lufttransport / TacAirMedEvac)
Lufttransportgeschwader 61 Penzing
(inkl. luftwaffenspezifischer Einsatz Logistik)
See (Marine)
Personal Logistik
Marinekommando Rostock
Personal Marineschifffahrtsleitung
Marinekommando Rostock
1 Fregatte
Einsatzflottille 2 Wilhelmshaven
1 Minenabwehreinheit
Einsatzflottille 1 Kiel
44. Welche Ergebnisse hat die Prüfung kurz- und langfristiger Modernisierungs-
und Ergänzungsschritte ergeben, die die Bundesverteidigungsministerin in
dem genannten Interview vom Februar 2015 ankündigte?
Falls diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, wann liegen hier
Ergebnisse vor, und in welchen Bereichen findet eine Prüfung durch welche
Stellen statt?
Die Prüfung des kurz- bis langfristigen Modernisierungsbedarfs ist ein
kontinuierlicher Prozess, der vor, während und nach dem Vorliegen des Weißbuchs
ständig weitergeführt wird. In der Folge des NATO-Gipfels in Wales wurden erste
Maßnahmen der Adaption der Ausprägung des Fähigkeitsprofils eingeleitet und
umgesetzt. Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählt u. a. das Aufstellen und
Beüben der IVJTF im ersten Halbjahr 2015 im Rahmen der Umsetzung des
Readiness Action Plan (RAP) der NATO. Hierbei wurde der Bundeswehr gerade in der
Initialphase eine wesentliche Rolle zuteil. Zu zeitlich nachfolgenden Maßnahmen
wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 25 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
45. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, bisher für die Aussonderung
vorgesehene Waffensysteme im Bestand zu halten und weiter zu nutzen (bitte
aufschlüsseln nach Waffensystem, geplanter Verwendungszusammenhang)?
Grundsätzlich ist die Prüfung zur Anhebung der bisher festgelegten Obergrenzen
für strukturrelevante Hauptwaffensysteme noch nicht abgeschlossen. Auf der
Grundlage der in diesem Zusammenhang herbeizuführenden Entscheidungen
wird festzulegen sein, in welchem Umfang bisher für die Aussonderung
vorgesehene Waffensysteme in der Nutzung gehalten werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 25 verwiesen.
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