[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5895
18. Wahlperiode 01.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5671 –
Unterstützung von sicherheitspolitischen EU-Projekten in der Sahel-Region
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen Bundesbehörden die Umsetzung des
Regionalen Aktionsplans für die Sahelzone 2015-2020 (Ratsdokument
7823/15). Angaben dazu lieferte die Bundesregierung zunächst knapp als
Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 18/5040, Details folgten aber erst auf Nachfrage (E-Mail der
Stellvertretenden Leiterin des Parlaments- und Kabinettsreferat im Auswärtigen
Amt an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 29. Mai 2015). Demnach sind
Bundesbehörden an der Unterstützung polizeilicher, grenzpolizeilicher und
militärischer Strukturen der Länder der Sahelzone beteiligt. Auf welche Weise
welche Behörden in den Projekten tätig sind, ist aber teilweise unklar, auch dort
durchgeführte Tätigkeiten werden nicht genannt.
1. Mit welchen Mitteln sollen nach Ansicht des Bundesministers des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier die so genannten EUCAP-Einsätze in
Mali und Niger „intensiviert“ werden (Onlineausgabe Deutschlandfunk vom
17. Juni 2015)?
Der Europäische Rat hat am 23. April 2015 ein umfassendes migrations- und
flüchtlingspolitisches Maßnahmenpaket beschlossen. Als ein Element dieses
Gesamtansatzes will die Europäische Union Mali und Niger verstärkt bei der
Überwachung und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege unterstützen. Der
Europäische Auswärtige Dienst ist mit der Umsetzung beauftragt. Die
Europäische Union kann dazu auf die bestehenden GSVP1-Missionen in der Region
aufbauen. Der Auftrag der zivilen Mission EUCAP2 Sahel Niger wurde deshalb
bereits angepasst, um die Unterstützung beim Grenzschutz und der Bekämpfung
krimineller Schleusungen zu ermöglichen. Für die zivile Mission EUCAP Sahel
Mali wird dies ebenfalls geprüft. Die Bundesregierung legt dabei besonderen
1 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
2 EU Capacity Building Mission
Wert auf die Einhaltung und Vermittlung von menschenrechtlichen und
rechtsstaatlichen Grundsätzen.
2. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung gegenüber welchen Gremien
gemacht, auf welche Weise „örtliche Sicherheitskräfte auch in Fragen der
Grenzsicherung und im Umgang mit Flüchtlingen geschult werden“ sollten?
Die Bundesregierung hat sich in den zuständigen Gremien der Europäischen
Union in enger Absprache mit den Partnern der Europäischen Union für die
Umsetzung der Aufträge des Europäischen Rates vom 23. April 2015 eingesetzt. Auf
die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Welche Projekte des Internationalen Forschungsinstituts der Vereinten
Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI) sind der
Bundesregierung für die Maghreb- und Sahelländer zur Strafverfolgung,
Terrorismusbekämpfung und Verhütung von Radikalisierung bekannt?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Projekte bekannt.
4. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Interpol Capacity Building Programme to Foster Stability
in North Africa and the Sahel (Mali, Mauretanien, Niger, Tschad)“ beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Das Auswärtige Amt unterstützt das „Interpol Capacity Building Programme to
Foster Stability in North Africa and the Sahel“’ im Haushaltsjahr 2015 mit einer
finanziellen Zuwendung in Höhe von 280 132,01 Euro. Personal und Ausrüstung
sind dabei nicht beteiligt. Finanziert werden mit dieser Zuwendung Maßnahmen
zur Vorbereitung und Durchführung eines zweiwöchigen Regionalworkshops,
mit dem Fähigkeiten zur effektiven Bekämpfung von Terrorismus, Korruption
und Geldkriminalität im jeweiligen Entsendestaat vermittelt werden. Enthalten ist
auch eine einwöchige Grenzkontroll-Operation unter der Leitung von INTER-
POL3 und mit der Verwendung von INTERPOL-Technik. Teilnehmerländer sind:
Burkina Faso, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Tunesien und Tschad.
b) Auf welche Weise wird dort die „Vermittlung von Fähigkeiten zur
effektiven Bekämpfung von Terrorismus, Korruption und Geldkriminalität im
jeweiligen Entsendestaat sowie die Stärkung der regionalen
Zusammenarbeit und Verbesserung der Grenzkontrollen“ umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen.
3 International Criminal Police Organization
5. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Regionale Unterstützung für Waffenmanagement, -
kontrolle und -zerstörung in der Sahel-Region (Niger, Mali, Tschad, Burkina
Faso, Mauretanien)“ beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Am genannten Projekt der Europäischen Union sind keine Bundesbehörden
beteiligt. Das Projekt beruht auf einem Beschlussvorschlag des Europäischen
Auswärtigen Dienstes, dem Deutschland in der Sitzung des Rats der Europäischen
Union am 15. Dezember 2014 zugestimmt hat. Dieser Beschluss, der sämtliche
inhaltliche Vorgaben an das Projekt der Europäischen Union enthält, ist öffentlich
einsehbar. Nach der Unterzeichnung des Projektvertrages zwischen der
Europäischen Union und den Vereinten Nationen im Juni 2015 wird das zuständige
Vereinte Nationen Regionalzentrum für Abrüstung (UNREC4) in Lomé, Togo, in den
nächsten Wochen mit den ersten Schritten zur praktischen Durchführung des
Projekts beginnen. Ein wichtiger Partner wird dabei die Nichtregierungsorganisation
Mine Action Group sein.
b) Auf welche Weise wird das Projekt umgesetzt?
Die Bundesregierung unterstützt dieses Projekt, das sich sehr gut in die
Bemühungen der Staatengemeinschaft zur weltweiten Umsetzung der einschlägigen
Abkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen
Waffenhandels einfügt. Sie finanziert bereits seit dem Herbst 2014 eine Expertenstelle im
afrikanischen Vereinten Nationen Regionalzentrum aus dem Programm für
Beigeordnete Sachverständige.
6. Welche Bundesbehörden sollen mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Regionale Unterstützung für Waffenmanagement, -
kontrolle und -zerstörung in der Sahel Region“ beteiligt werden?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Unterstützung für das African Union Border Programme
(AUBP) „From Barriers to Bridges“ (Burkina Faso, Mali, Niger)“ beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Das Projekt wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes von der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt. In Mali sind für das Vorhaben
zwei nationale Mitarbeiter, ein regionaler Koordinator sowie ein Berater zur
Grenzkooperation tätig. In Burkina Faso arbeitet ein nationaler Berater für das
Vorhaben, der neben Burkina Faso u. a. auch den Partner im Niger berät.
Partner des Vorhabens sind in Burkina Faso das Ständige Sekretariat der
Nationalen Grenzkommission (Secrétariat Permanent de la Commission Nationale des
Frontières du Ministère de l’Administration Territoriale et de la Sécurité), in Mali
die Nationale Grenzdirektion (Direction Nationale des Frontières du Ministère de
l´Intérieur et de la Sécurité), sowie in Niger das Ständige Sekretariat der
Nationalen Grenzkommission der Direktion für Verwaltungs- und Grenzkoooperation
(Secrétariat Permanent de la Commission Nationale des Frontières de la Direction
4 United Nations Regional Centre for Peace and Disarmament
de Coopération Administrative et Transfrontalière du Ministère de l’Intérieur, de
la Sécurité Publique, de la Décentralisation et des Affaires Coutumières et
Religieuses). Zielgruppen sind lokale Regierungen sowie die Bevölkerung in
Grenzgebieten.
Im Rahmen des Vorhabens wurden den Partnern Fahrzeuge (Geländewagen),
Büroausstattung (Computer, Drucker), GPS-Geräte zur Grenzvermessung sowie
Baumaterial zur Errichtung von Grenzsteinen und Versorgungsinfrastruktur in
Grenznähe (Latrinen, Duschen, Wasserpumpen) zur Verfügung gestellt.
b) Auf welche Weise wird dort die „Unterstützung des Integrierten
Grenzmanagements“, die „Vorbereitung von Grenzarbeiten an der Grenze“
sowie die „Beratung von Grenzgemeinden in MLI und BFA zur
grenzübergreifenden Kooperation“ umgesetzt?
Im Rahmen der „Unterstützung des Integrierten Grenzmanagements“ leistete die
GIZ in Burkina Faso fachliche Beratung zur Erarbeitung einer Nationalen Politik
des Integrierten Grenzmanagements sowie zur Entwicklung eines nationalen
Programms zur Unterstützung des Integrierten Grenzmanagements, die auch
Workshops und Fortbildungen beinhaltet. In Mali wird der Partner technisch bei der
Überarbeitung der Nationalen Grenzpolitik beraten, es haben ebenfalls
Workshops stattgefunden. In Niger erfolgten Fortbildungen u.a. für Bürgermeister von
Grenzkommunen sowie eine Zusammenarbeit mit der Grenzkommission von
Burkina Faso für Demarkierungsarbeiten. Das Vorhaben ermöglicht darüber
hinaus den regelmäßigen Austausch von Vertretern der Grenzkommissionen der
Partnerländer untereinander.
Die „Vorbereitung von Grenzarbeiten an der Grenze Niger – Burkina Faso“
bestand in der Berechnung von Koordinaten für die Grenzsteine, die in der Folge
entlang eines 44 km langen Grenzabschnitts errichtet wurden. In den
Grenzgebieten wurden Wasserpumpstellen zur Trinkwasserversorgung und Befüllung von
Viehtränken sowie Aufenthaltsräume mit Latrinen und Duschen errichtet.
Die „Beratung von Grenzgemeinden in Mali und Burkina Faso zur
grenzübergreifenden Kooperation“ findet in der Grenzregion Kossi-Tominian statt, die
Erarbeitung grenzübergreifender lokaler Entwicklungspläne wird begleitet. Die
Formalisierung der burkinisch-malischen Steuerungsstruktur zur
Grenzkooperation (Groupement Local de Coopération Transfrontalière) wurde durch das
Vorhaben unterstützt. Nach der Restrukturierung der Verwaltung in Burkina Faso
führte das Vorhaben Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur
grenzübergreifenden Kooperation für die neuen Mitglieder der lokalen Verwaltung
durch. Das gemeinsame Gesundheitszentrum (Ouarokuy-Wanian Cross-Border
Health Centre) wurde 2012 durch das Vorhaben ermöglicht und von den Partnern
selbstständig weitergeführt. Dabei wird es weiterhin von der GIZ zu den Themen
Instandhaltung und nachhaltige Finanzierung beraten. Darüber hinaus unterstützt
die GIZ den Aufbau eines Vieh-Parcours, durch den Nomaden ihr Vieh treiben
und somit beidseitig der Grenze Weideland nutzen können.
8. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte“ in Mali beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Mit Billigung der parlamentarischen Ausschüsse (Auswärtiger Ausschuss und
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) wurde Mali im Januar 2012
erneut in das „Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische
Streitkräfte“ (AH-P) für die Projektlaufzeit 2013 bis 2016 aufgenommen; im
Dezember 2014 wurde ein entsprechendes Regierungsabkommen mit Mali
unterzeichnet. Das AH-P wird unter der politischen und finanziellen Federführung des
Auswärtigen Amtes und der Durchführungsverantwortung des
Bundesministeriums der Verteidigung umgesetzt und durch eine Beratergruppe der Bundeswehr
unterstützt. Die im Aufbau befindliche Beratergruppe, derzeit zwei Soldaten, ist
dem Ausbildungszentrum Pioniere zugeordnet.
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr führt die im Rahmen der jeweiligen Projektmaßnahmen erforderlichen
Beschaffungen durch, beauftragt Dienstleistungen und sorgt für die weitere
Auftragsabwicklung (Transport, Abrechnung, usw.).
Genaue Aussagen zu Personalstärken bei den Behörden, die sich mit dem AH-P
beschäftigen, können nicht getroffen werden, da diese Aufgaben in der Regel
neben anderen Aufgabenbereichen und Funktionen wahrgenommen werden.
Das im Rahmen des AH-P in den zurückliegenden Programmzeiträumen
gelieferte Material (z. B. Fahrzeuge, Hohlplatten-Brückengerät mit diversen
Schubbooten und Transportanhängern, Baumaschinen/Fahrzeugkräne und
Feldlagermaterial) ist für eine aufzustellende malische Pioniereinheit zweckgebunden, die
für Katastropheneinsätze und Friedensmissionen im Rahmen der Vereinten
Nationen beziehungsweise der Afrikanischen Union (z. B. ECOWAS5) eingesetzt
werden soll.
b) Auf welche Weise wird das Projekt umgesetzt?
Die Durchführung des AH-P erfolgt entlang sogenannter Länderprogramme, die
jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren den Finanzrahmen und die zu
fördernden Projekte enthalten. Die Programmvereinbarung für das AH-P 2013 bis 2016
beinhaltet für die verbleibenden beiden Jahre 2015 und 2016 eine
Zentralwerkstatt der Pioniere, die Unterstützung beim Aufbau einer Pioniermaschineneinheit
sowie einer Feldlagerbetriebseinheit und die Nachsorge an einem
Ausbildungszentrum für technische Berufe.
Die Mitglieder der Beratergruppe der Bundeswehr haben keinen militärischen
Auftrag, sondern beraten und unterstützen die Streitkräfte der Empfängerländer
im sachgerechten Einsatz des gelieferten Materials, bei der Inanspruchnahme
notwendiger industrieller Dienstleistungen sowie bei der Aus- und Fortbildung des
Personals.
Das AH-P soll kurz- bis mittelfristig technisch logistische Schwächen der
malischen Streitkräfte und insbesondere der Pioniertruppe verringern und insgesamt
zu einer gesteigerten Mobilität und materiellen Einsatzbereitschaft führen.
5 Economic Community of West African States
9. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Trainingskurse für afrikanische Polizei an der École de
Maintien de la Paix“ als Vorbereitung für die Teilnahme an
„Friedensmissionen“ in Mali beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Das Auswärtige Amt unterstützt die École de Maintien de la Paix (EMP)
finanziell bei der Durchführung von Polizeitrainingskursen. Das Bundesministerium der
Verteidigung stellt derzeit einen Generalstabsoffizier als Militärberater der EMP
zur Verfügung. Dieser organisiert alle an der EMP durchgeführten Lehrgänge im
Sinne der Logistik. Materiell wurde er durch das Streitkräfteamt der Bundeswehr
mit einem Fahrzeug ausgestattet.
Die Teilnehmer stammen mehrheitlich aus Westafrika, jedoch sind auch andere
afrikanische Nationalitäten in den Kursen vertreten. Einige Kurse werden
ausschließlich für die malische Polizei und MINUSMA6 Kräfte ausgerichtet.
b) Auf welche Weise wird das Projekt umgesetzt?
Durch Unterstützung afrikanischer Bemühungen um Frieden und Sicherheit
sowie Bemühungen zur Stärkung von Institutionen und staatlichem Handeln sollen
westafrikanische Staaten in die Lage versetzt werden, sich unter anderem
wirksamer mit eigenen Mitteln für die Verhütung und Lösung von Konflikten
einzusetzen. In Trainingskursen werden Polizisten und Zivilisten aller
westafrikanischen Staaten für Einsätze in Friedensmissionen ausgebildet. Ausbilder der EMP
vermitteln das benötigte Wissen für die Teilnahme an Friedensmissionen in
theoretischen und praktischen Einheiten. Unterstützt werden sie von temporären
Ausbildern aus ganz Afrika sowie von Spezialisten aus dem Bereich der
MINUSMA, welche je nach Bedarf in verschiedenen Themenfeldern ihre
Expertise in Vorträgen miteinbringen. Nach erfolgreichem Abschluss der Kurse werden
die Teilnehmer in Missionen der Vereinten Nationen sowie der Afrikanischen
Union eingesetzt.
c) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder
Militärs beteiligt?
Frankreich beteiligt sich mit einem Oberst, der als Chef des Stabes fungiert und
die angebotenen Studiengänge organisiert. Die Schweiz stellt einen zivilen
Mitarbeiter und hat zusätzlich den Leiter der zivilen Komponente unter Vertrag.
Weitere europäische Länder treten als Geber auf. Die Bundesregierung vergibt ihre
Förderung nur zweckgebunden („soft earmarking“) und vermeidet somit
mögliche Doppelfinanzierungen.
10. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Komponente des Polizeiprogramms Afrika“ in
Mauretanien beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Die Ländermaßnahme Mauretanien wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes vom
Personal der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vor Ort
umgesetzt. Derzeit sind ein Auslandsmitarbeiter, eine nationale Fachkraft und eine
6 United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali
nationale Verwaltungsfachkraft in der Ländermaßnahme Mauretanien
beschäftigt.
Das Programm unterstützt die nationale Polizei (Direction de la Sûreté Nationale,
DGSN). Neben der Durchführung von Baumaßnahmen und der Beschaffung von
Ausstattungsmaterialien für Grenzstationen und die Kriminaltechnik besteht die
Hauptaufgabe der Mitarbeiter darin, die Umstrukturierungen im Aus- und
Weiterbildungsbereich der mauretanischen Polizei beratend zu begleiten. Hierfür
wurden die Mitarbeiter mit einem Projektfahrzeug und Computern ausgestattet.
b) Auf welche Weise werden die Einzelmaßnahmen „Aufbau und
Ausstattung von Grenzpolizeistationen sowie Förderung von
grenzüberschreitendem Austausch“, „Rehabilitierung der nationalen Polizeischule in
Nouakchott“ und „Aufbau einer Kriminaldatenbank zur Identifizierung von
Straftätern“ umgesetzt?
Im Rahmen der Einzelmaßnahme „Aufbau und Ausstattung von
Grenzpolizeistationen sowie Förderung von grenzüberschreitendem Austausch“ wurden drei
neue Grenzstationen gebaut. Diese sowie sechs weitere Posten wurden mit
Möbeln, Computern und Solarpanelen ausgestattet. Der Aus- und
Fortbildungsbereich der Polizei wurde bei der Entwicklung eines Fortbildungsmoduls zum
Thema „Grenzsicherheit“ unterstützt, das internationalen Verfahren und
Standards bei Grenzkontrollen entspricht. Die Fortbildung von 100 Polizisten zum
Thema Grenzsicherheit hat begonnen und soll bis Ende 2015 abgeschlossen
werden. Ein grenzüberschreitender Austausch findet im Rahmen der sog. G5-
Initiative statt, welcher der Tschad, Niger, Burkina Faso, Mauretanien und Mali
angehören.
Neben der „Rehabilitierung der nationalen Polizeischule in Nouakchott“ wird
auch die Abteilung für „Aus- und Weiterbildungen“ der Polizei bei der
Entwicklung einer Aus- und Weiterbildungsstrategie unterstützt. Diese Strategie befähigt
die Polizei, Fortbildungsmaßnahmen von internationalen Gebern zu
koordinieren, mauretanische Prioritäten zu artikulieren und sicherzustellen, dass
Teilnehmer entsprechend der identifizierten Bedarfe ausgewählt werden, sowie
Trainingsinhalte aufeinander aufbauen.
Im Rahmen des „Aufbaus einer Kriminaldatenbank zur Identifizierung von
Straftätern“ wurden 50 Kommissariate mit mechanischen Fingerabdrucksets
ausgestattet und in jedem Kommissariat mindestens zwei Polizisten in der Abnahme
von Fingerabdrücken fortgebildet. Außerdem wurden die Leiter von
Polizeistationen geschult, so dass ihnen die Bedeutung der Spurensicherung bewusst ist und
ein regelmäßiger landesweiter Austausch zwischen der kriminaltechnischen
Abteilung und den lokalen Dienststellen stattfindet. Ziel des Aufbaus einer
nationalen Kriminaldatenbank ist es, die Justizkette zu stärken und die Staatsanwaltschaft
dazu zu befähigen, Anklagen auf Grundlage von Beweisen zu erheben.
c) Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu dieser
„Kriminaldatenbank zur Identifizierung von Straftätern“ machen, und inwiefern
soll diese auch den internationalen Datentausch befördern?
Die mauretanische Polizei hat die Verknüpfung der Kriminaldatenbank mit der
INTERPOL Datenbank vorgesehen. Die praktische Umsetzung hat bislang noch
nicht stattgefunden.
d) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder
Militärs beteiligt?
Die Programmmaßnahmen werden mit der Europäischen Union, der
Internationalen Organisation für Migration (IOM), anderen europäischen Gebern
(Frankreich, Spanien) und den USA abgestimmt, so dass sich die
Unterstützungsmaßnahmen der internationalen Akteure ergänzen.
11. Welchen Inhalt hatten bzw. haben die Einzelmaßnahmen des
Bundeskriminalamtes (BKA)
a) Lehrgang polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden für die
Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN) und die Gendarmerie,
Inhalt des Lehrganges war die Vermittlung von Grundlagen im Bereich
kriminalpolizeilicher Ermittlungen. Folgende Themen wurden dabei angesprochen:
Polizeistrukturen und Ablauf eines Strafverfahrens in Deutschland (inklusive Aufbau
des Bundeskriminalamtes), Grundsätze der Beweislehre und Bedeutung der
Anzeigenaufnahme, polizeiliche Durchsuchung und Vernehmung (Theorie und
Praxis), Tatortaufnahme, polizeiliche Fallbearbeitung (Ermittlungstaktik) anhand
eines fiktiven Beispiels und Aktenführung sowie internationale polizeiliche
Kooperation (Grundsätze internationaler Rechtshilfe).
b) Expertenaustausch Staatsschutz beim BKA Berlin,
Neben der Vorstellung der zuständigen Dienststellen für die
Terrorismusbekämpfung in Deutschland und Mauretanien wurde inhaltlich auf die Themen
„Reisebewegungen Syrien und die Gefährdungslage Deutschlands“ sowie auf die
„Aktivitäten der Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) in der Sahel-Zone unter
Berücksichtigung der mauretanischen Sicherheitslage“ eingegangen.
c) zweiwöchige Hospitation eines mauretanischen Polizeibeamten in
Deutschland (im BKA und einer Länderpolizei-Dienststelle)
für den Bereich der polizeilichen Aufbauhilfe in Mauretanien, und was
wurde dort jeweils behandelt?
Die Hospitation ist entgegen der bisherigen Planungen nur noch für den Zeitraum
vom 14. bis 18. September 2015 vorgesehen. Die inhaltlichen Abstimmungen mit
der Abteilung „Kriminalistisches Institut“ des Bundeskriminalamtes finden
derzeit statt.
12. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Komponente des Polizeiprogramms Afrika“ im Niger
beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Die Ländermaßnahme wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes vom Personal der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vor Ort umgesetzt. Derzeit
sind zwei Auslandsmitarbeiter, eine nationale Fachkraft und eine nationale
Verwaltungsfachkraft in der Ländermaßnahme Niger beschäftigt.
Das Programm unterstützt die nationale Polizei (Police Nationale du Niger,
PNN). Neben der Durchführung von Baumaßnahmen und der Beschaffung von
Ausstattungsmaterialien für Grenzstationen und die Kriminaltechnik beraten die
Mitarbeiter die Personalabteilung der Polizei. Für diese Tätigkeiten ist neben
einem Projektfahrzeug und Computern keine weitere Ausrüstung erforderlich.
b) Auf welche Weise werden die Einzelmaßnahmen „Aufbau und
Ausstattung von Grenzpolizeistationen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen
Grenzverkehrs“ und „Ausweitung der Trainingskurse für die dort tätigen
Polizisten“ umgesetzt?
Im Rahmen der Einzelmaßnahme „Aufbau und Ausstattung von
Grenzpolizeistationen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Grenzverkehrs“ werden neun
Grenzstationen entlang der Grenze Niger-Nigeria gebaut und ausgestattet. Drei
Grenzstationen werden vom Auswärtigen Amt finanziert, weitere sechs werden
aus Mitteln einer Kofinanzierung der Europäischen Union umgesetzt. Die
Grenzstationen werden mit Möbeln und jeweils einem Fahrzeug ausgestattet. Ziel der
Unterstützung von Grenzsicherheitsmaßnahmen ist eine verbesserte und
internationale Menschenrechtskonventionen beachtende Kontrolle des Grenzverkehrs an
der Grenze Niger-Nigeria.
Die „Ausweitung der Trainingskurse für die dort tätigen Polizisten“ erfolgt durch
die Entwicklung eines Fortbildungsmoduls der nigrischen Polizeischule zu
Grenzsicherheit. Das Modul entspricht internationalen Standards und thematisiert
Menschenrechtsgrundsätze. Im Anschluss werden die an den neu errichteten
Grenzstationen eingesetzten Polizisten darin fortgebildet.
c) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder
Militärs beteiligt?
Alle Maßnahmen werden eng mit Frankreich, Spanien, den USA und EUCAP
Sahel abgestimmt, so dass sich die Beiträge der Geber ergänzen. Die Europäische
Union finanziert mit einem Beitrag von 1,8 Mio. Euro die Ausweitung des
deutschen Beitrags im Bereich Grenzsicherheit.
13. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher
Ausrüstung am Projekt „Komponente des Polizeiprogramms Afrika“ im Tschad
beteiligt?
a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung
beteiligt?
Die Ländermaßnahme wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes vom Personal der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vor Ort umgesetzt. Derzeit
sind eine Auslandsmitarbeiterin, eine nationale Fachkraft und eine nationale
Verwaltungsfachkraft in der Ländermaßnahme Tschad beschäftigt.
Das Programm unterstützt die nationale Polizei (Police Nationale Tchadienne,
PNT). Neben der Durchführung von Baumaßnahmen und der Beschaffung von
Ausstattungsmaterialien für Grenzstationen und die Kriminaltechnik, beraten die
Mitarbeiter die Personalabteilung der Polizei. Für diese Tätigkeiten ist neben
einem Projektfahrzeug und Computern keine weitere Ausrüstung erforderlich.
b) Auf welche Weise werden die Einzelmaßnahmen „Aufbau und
Ausstattung von Grenzpolizeistationen und Fortbildung im Management der
Polizeistationen“, „Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen im Bereich
Kriminalpolizei“ und „Aufbau einer Kriminaldatenbank zur Identifikation
von Straftätern“ umgesetzt?
Im Rahmen der Einzelmaßnahme „Aufbau und Ausstattung von
Grenzpolizeistationen und Fortbildung im Management der Polizeistationen“ wurde eine
Grenzstation an der Grenze zwischen Tschad und Kamerun gebaut und sieben
Kommissariate mit Möbeln ausgestattet. Weiterhin ist vorgesehen, die Grenzpolizei in
der Anwendung korrekter Verfahren zur Regelung des Grenzverkehrs zu schulen.
Diese Fortbildung soll gewährleisten, dass Reisende im grenzüberschreitenden
Verkehr professionell und insbesondere entsprechend internationaler
Menschenrechtsstandards behandelt werden.
Die „Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen im Bereich Kriminalpolizei“
beinhalteten eine dreimonatige Grundausbildung von 80 Kriminalpolizisten der
tschadischen Polizei.
Für den „Aufbau einer Kriminaldatenbank zur Identifikation von Straftätern“
wurden vier Fortbildungen in Kernbereichen der Kriminaltechnik wie Ballistik,
Tatortabsicherung und Gerichtsmedizin unterstützt.
c) Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu dieser
„Kriminaldatenbank zur Identifizierung von Straftätern“ machen, und inwiefern
soll diese auch den internationalen Datentausch befördern?
Die Arbeit der Abteilung für Kriminaltechnik wurde der Direktion für
„Personenerkennung“ (Identité Civile) unterstellt, welche für Pässe, Ausweise und
Aufenthaltsgenehmigungen zuständig ist. Der Schwerpunkt dieser Direktion liegt bei der
Einführung einer biometrischen Datenbank.
d) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder
Militärs beteiligt?
Die Maßnahmen des Programms sind mit Frankreich, den USA und der
Europäischen Union abgestimmt und so konzipiert, dass sie die
Unterstützungsleistungen der internationalen Geber ergänzen.
14. Wie viele mutmaßliche „Schleuser“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung
von der bei Europol eingerichteten Task Force JOT MARE bereits
aufgespürt worden?
Das Joint Operation Team (JOT) MARE ist ein europäisches Projekt zur
Bekämpfung der schweren und organisierten internationalen Kriminalität auf dem
Seeweg. JOT MARE ist in dem Policy Cycle der Europäischen Union - EMPACT
(Europäische multidisziplinäre Kooperationsplattform zur Bekämpfung der
Bedrohungen durch internationale schwere und organisierte Kriminalität)
eingebunden. Das JOT Mare analysiert in diesem Kontext Informationen aus
Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität, die von den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei erkennbaren internationalen Bezügen mitgeteilt
werden.
Die Analyseergebnisse werden den nationalen Ermittlungsbehörden über EURO-
POL7 zur Verfügung gestellt. Einleitungen oder auch Erweiterungen von
bestehenden Ermittlungsverfahren obliegen den jeweiligen nationalen Behörden.
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Inwiefern wurden diese auch durch Finanzermittlungen oder
Überwachung der Telekommunikation ermittelt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Wie begegnet die Bundesregierung Bedenken der Fragesteller, wonach es
sich bei vielen der unter Mithilfe des BKA bei JOT MARE ermittelten
„Schleuser“ keinesfalls, wie behauptet, um organisierte Kriminelle,
sondern um Geflüchtete handeln könnte, die im Verlauf ihrer Flucht mitunter
kleinere Aufgaben übernehmen und hierfür von den Fluchthelfern
Vergünstigungen erhalten?
Zur Zuständigkeit für die Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Schleuser
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Deutsche Ermittlungsbehörden unterliegen dem Legalitätsprinzip und sind daher
verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Rahmen des
gerichtlichen Strafverfahrens werden die jeweiligen Tathandlungen und -beiträge
individuell gewürdigt und finden im Urteil, u.a. bei der Strafzumessung,
Berücksichtigung.
15. Welche der auf Bundestagsdrucksache 18/4784 genannten Behörden, die im
Rahmen einer „Counter Terrorism-Scooping-Mission“ der EU in Kairo
Projekte planen, haben mit welchem Inhalt Kontakt zum BKA aufgenommen?
Die ägyptischen Sicherheitsbehörden National Security Sector (NSS) und
General Intelligence Service (GIS) nahmen Kontakt zum Bundeskriminalamt
bezüglich einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet Terrorismus-/
Extremismusbekämpfung auf.
16. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Irak in
einem EU-Projekt zum „Aufbau von Kapazitäten für die
Terrorismusbekämpfung“ hinsichtlich der Ziele „[B]esserer Informationsaustausch, Erarbeitung
und Umsetzung einer umfassenden menschenrechtskonformen Strategie zur
Terrorismusbekämpfung, Maßnahmen zur Verhütung von Radikalisierung
sowie strafrechtliches Vorgehen bei Terrorismus“ unterstützt (
www.state-
watch.org/news/2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation-9422-
15.pdf)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7 European Police Office
17. Welche Bundesbehörden haben an dem vom Europäischen Auswärtigen
Dienst und dem Golfkooperationsrat am 22. April 2015 in Bahrein
abgehaltenen „Workshop auf hoher Ebene über Terrorismusfinanzierung“
teilgenommen, und mit welchem Inhalt wurde dort über die Ausweitung von
Finanzermittlungen auch mit neuen IT-Werkzeugen oder Datenbanken
gesprochen (
www.statewatch.org/news/2015/jun/eu-council-ct-coordinator-imple-
mentation-9422-15.pdf)?
An der genannten Veranstaltung haben Vertreter der Bundesregierung nicht
teilgenommen. Inhalt des Treffens war nach Kenntnis der Bundesregierung, mit
welchen Mitteln Terrororganisationen deren Einnahmequellen entzogen werden
können und insbesondere die Verhinderung des Transfers von Geldern, der
überwiegend außerhalb des formalen Banksystems stattfindet und daher schwer zu
verfolgen ist.
18. Welche Bundesbehörden haben an dem „Expertentreffen über die
Bekämpfung der Finanzierung des ISIL“ im Februar 2015 teilgenommen, das unter
anderem von den USA organisiert wurde, und mit welchem Inhalt wurde
dort über die Ausweitung von Finanzermittlungen, auch mit neuen IT-
Werkzeugen oder Datenbanken, gesprochen (
www.statewatch.org/news/
2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation-9422-15.pdf)?
An der genannten Veranstaltung nahmen seitens der Bundesregierung Vertreter
des Bundeskriminalamts in ihrer Rolle als Financial Intelligence Unit (FIU) teil.
Sowohl von anderen EU-Mitgliedstaaten als auch von EUROPOL wurde ein
verstärkter Austausch von personenbezogenen Daten aus dem Bereich der politisch
motivierten Kriminalität gefordert. Seitens EUROPOL wurde das
Auswertesystem „Match 3“ vorgestellt.
19. Welche Bundesbehörden sind auf welche Weise in die Vorbereitung der
„Valletta Conference on Migration“ (Ratsdok. 10387/15) eingebunden?
Die Bundesregierung ist über die Gruppe der „Freunde der Präsidentschaft
Valletta-Gipfel (Hochrangige Gruppe Asyl und Migration)“ in die Vorbereitung des
Gipfels am 11./12. November 2015 in La Valletta/Malta eingebunden.
Das Auswärtige Amt koordiniert die Position der Bundesregierung in der
Vorbereitung des Gipfels im Wege der Ressortabstimmung und vertritt Deutschland in
den Sitzungen der Gruppe der „Freunde der Präsidentschaft Valletta-Gipfel
(Hochrangige Gruppe Asyl und Migration)“.
a) Inwiefern hält die Bundesregierung dabei Kontakt mit den zu
„Kerngruppen“ definierten Behörden aus Ägypten und Marokko oder kooperiert mit
diesen in der Vorbereitung des Gipfels?
Die Bundesregierung unterstützt den Europäischen Auswärtigen Dienst bei der
Vorbereitung des Gipfels, zu dem die Mitgliedstaaten des Rabat-Prozesses, des
Khartum-Prozesses sowie die Kommissionen der Afrikanischen Union und der
ECOWAS eingeladen sind. Dazu gehören auch Ägypten und Marokko als
gegenwärtige Vorsitzende des Khartum- und Rabat-Prozesses.
Die Bundesregierung wird außerdem an den Treffen der teilnehmenden Staaten
und Institutionen zur Gipfelvorbereitung teilnehmen.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch libysche
Regierungen in die Vorbereitung eingebunden sind oder dies geplant ist?
Libyen ist Mitglied des Rabat-Prozesses und wurde zur Gipfel-Teilnahme
eingeladen.
20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob im Rahmen des
Khartum- und des Rabat-Prozesses bezüglich der Verhinderung
unerwünschter Migration auch mit diktatorischen Regimes in Eritrea, Somalia
oder dem Sudan kooperiert werden müsste (WDR-Magazin Monitor vom
23. Juli 2015)?
Im Rahmen des Khartum-Prozess arbeitet die Europäische Union u.a. mit Eritrea,
Sudan und Somalia mit dem Ziel der Bekämpfung von Menschenhandel und
Menschenschmuggel zusammen. Ein zentrales Ziel des deutschen und des
europäischen Engagements im Rahmen des Khartum-Prozesses ist es, den Schutz der
Rechte der Flüchtlinge und Migranten entlang der Migrationsroute am Horn von
Afrika zu verbessern.
Eritrea, Sudan und Somalia nehmen nicht am Rabat-Prozess teil.
a) Inwiefern ist die Bundesregierung selbst mit der Einladung von Eritrea,
Somalia oder dem Sudan zu der Konferenz befasst?
Die Einladungen zur Konferenz ergingen durch den Europäischen Rat und die
Europäische Kommission.
b) Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Friends of the
Presidency“-Gruppe zur Vorbereitung auf den Gipfel teil?
Die Teilnahme an der Gruppe der „Freunde der Präsidentschaft Valletta-Gipfel
(HLWG)“ steht allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den
Institutionen der Europäischen Union offen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage
19 verwiesen.
21. Welche Kernbotschaften sollten aus Sicht der Bundesregierung von dem
Gipfel ausgehen, und wie soll dies nach außen dargestellt werden?
Auf Grundlage der Aufträge des Europäischen Rates vom 23. April 2015 und
25./26. Juni 2015 soll von dem Gipfel das Signal ausgehen, dass in gemeinsamer
Verantwortung und echter Partnerschaft zusammengearbeitet wird, um auf
integrierte Weise gegen irreguläre Migration vorzugehen. Folgendes soll erreicht
werden: Hilfe für Partnerländer beim Kampf gegen Schleuser; eine verstärkte
Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik; eine bessere Ausrichtung
der Entwicklungszusammenarbeit und eine Stärkung der Investitionen in Afrika,
um die Ursachen der Migration anzugehen und wirtschaftliche und soziale
Chancen zu eröffnen.
a) Welchen Stellenwert sollen aus Sicht der Bundesregierung
sicherheitspolitische Maßnahmen zur Migrationskontrolle erhalten?
Sicherheitspolitische Maßnahmen zur Migrationskontrolle stehen nicht im Fokus
der Gipfelvorbereitung.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auf dem Gipfel
afrikanische Regierungen zur Zusammenarbeit oder Zuarbeit für die
militärische Mission EUNAVFOR MED gewonnen werden sollen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
c) Inwiefern und auf welche Weise werden auf dem Gipfel auch die Themen
„Bekämpfung des Schleusertums“ und verstärkte Abschiebungen
(„Rückführungen“) behandelt?
Die Prävention und Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel sowie die
Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr und Rückführung sind zwei
von fünf Aktionsfeldern, die aus Sicht der Europäischen Union beim Gipfel
thematisiert werden sollen.
d) Welche Vorschläge haben welche Regierungen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Vorbereitung des Gipfels zur Bekämpfung der
Ursachen irregulärer Migration vorgelegt bzw. planen dies, und worin besteht
deren Kernaussage?
Die Positionen anderer Regierungen sind Teil des europäischen
Meinungsbildungsprozesses in der Vorbereitung des Gipfels. Die Bundesregierung nimmt
hierzu daher keine Stellung.
e) Welche Vorschläge hat die Bundesregierung vorgelegt?
Die Bundesregierung hat für eine Gipfelvorbereitung auf der Grundlage der
Aufträge des Europäischen Rates vom 23. April 2015 und 25./26. Juni 2015
geworben.
22. Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt, die Zielsetzung und die
Vorbereitenden eines „Westbalkan-Gipfels“ zu Migration bekannt?
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 25./26. Juni 2015
festgehalten, dass eine hochrangige Konferenz zu den Herausforderungen der
Westbalkanroute abgehalten werden soll. In seinen Schlussfolgerungen vom
20. Juli 2015 nimmt der Rat der Europäischen Union (Auswärtige
Angelegenheiten) davon Kenntnis, dass Ungarn Budapest als Veranstaltungsort angeboten hat.
Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission
koordinieren die Vorbereitungen.
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ISSN 0722-8333]