[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 26. Oktober 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6494
18. Wahlperiode 28.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tabea Rößner,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6260 –
Aktivitäten des Bundes zur Verringerung von Schienenlärm
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jeder sechste Deutsche fühlt sich in seinem Wohnumfeld durch
Schienenverkehr gestört oder belästigt. Dies ermittelte eine repräsentative Umfrage des
Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2014 (
www.umweltbundesamt.de/themen/
verkehr-laerm/laermwirkung/laermbelaestigung).
Lärm wirkt sich negativ auf die menschliche Gesundheit aus: Er erhöht das
Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck zu erkranken. Eine
wichtige Rolle spielen hierbei die Maximalpegel der Lärmbelastung und die
Häufigkeit, mit denen diese Spitzenwerte insbesondere in den Nachtstunden
auftreten. Eine Studie der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und
Hessen (
www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/
bahnlaermmacht-krank/) leitet daraus konkrete politische Forderungen ab. Hierzu gehören
ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner
bestehender Schienenstrecken, die verkehrsträgerübergreifende Beurteilung
von Verkehrslärm, die Festlegung von Maximalpegeln und die Schaffung der
Rechtsgrundlagen für Anordnungen der Eisenbahnaufsichtsbehörden zum
Schutz vor Lärm und Erschütterung.
Die Bundesregierung bleibt beim Lärmschutz auf der Schiene weit hinter
solchen Vorschlägen zurück. Die Grundprobleme, dass Menschen an
Bestandsstrecken keinen Anspruch auf Lärmschutz haben, Lärm nicht
verkehrsträgerübergreifend beurteilt wird und sich Lärmschutzmaßnahmen an
Durchschnittswerten und nicht an Maximalpegeln orientieren, tastet die Bundesregierung nicht
an. Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen sind nicht
ausreichend, um den Schienenlärm zeitnah und wirkungsvoll zu bekämpfen. Das im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Ziel, bis zum
Jahr 2016 mindestens die Hälfte aller Güterwagen auf leisere Bremsen
umzurüsten, wird verfehlt. Die im Haushalt für den Lärmschutz bereitgestellten
Mittel stagnieren.
Eine ambitionierte Lärmschutzpolitik ist für den Gesundheitsschutz und die
Akzeptanz des Bahnverkehrs in Deutschland dringend nötig. Erst recht, wenn man
die von der Bundesregierung selbst prognostizierte Zunahme des
Schienengüterverkehrs bis zum Jahr 2030 bedenkt (
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Pressemitteilungen/2014/044-dobrindt-verkehrsprognose2030.html).
Lärmmessung und Zugmonitoring
1. An welchen Stellen des deutschen Bahnnetzes befinden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung Dauermessstellen für Schienenlärm, und wie haben
sich dort seit Bestehen der Messstellen die Lärmwerte entwickelt (bitte nach
Bundesland und mit genauen Ortsangaben und Entwicklungen pro Jahr seit
dem Jahr der Inbetriebnahme bis heute aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) werden in Deutschland
dauerhafte Messstellen an den Standorten
- Rüdesheim-Assmannshausen durch das Land Hessen,
- Oberwesel durch das Land Rheinland-Pfalz,
- Osterspai und Boppard Bad-Salzig durch die Deutsche Bahn AG betrieben.
Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass sie ihre Messergebnisse unter www.
deutschebahn.com/laerm/Messstationen/ veröffentlicht. Messerergebnisse der
von Hessen betriebenen Messstelle in Assmannshausen veröffentlicht das
Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (
www.hlug.de/no_cache/start/
laerm/schienenverkehrslaerm-im-mittelrheintal.html).
Messergebnisse der von Rheinland-Pfalz betriebenen Messstelle in Oberwesel
veröffentlicht das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und
Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (
www.luwg.rlp.de/Aufgaben/Gewerbeaufsicht/Laerm/
Schienenverkehrslaerm/Messergebnisse/).
2. Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell weitere
Dauermessstellen für Schienenlärm in Planung?
Hierzu liegen keine Informationen vor.
3. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das
sogenannte Zugmonitoring vor, bei dem während des laufenden Betriebes an
vorbeifahrenden Zügen erkannt werden kann, ob, und welche Radsätze
Schadstellen (Flachstellen, Polygone) haben und damit vermeidbaren Lärm
erzeugen?
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Lärmemissionen von
Güterwagen durch Schadstellen an den Rädern erhöhen?
Wenn ja, um welchen Wert erhöht sich der Spitzenlärmpegel eines
Güterwagens mit Grauguss- bzw. mit Verbundstoffbremsen durch Flachstellen oder
Polygone (Unrundheiten) bei Tempo 80 km/h nach Kenntnis der
Bundesregierung maximal?
5. Inwieweit können Schadstellen an den Rädern von Güterwagen mit
Verbundstoffbremsen nach Kenntnis der Bundesregierung so viel zusätzlichen
Lärm verursachen, wie Verbundstoffbremsen im Vergleich zu
Graugussbremsen bei schadfreien Rädern in der Regel einsparen?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) führt das EBA im Mittelrheintal an der linken Rheinstrecke (2630) bei
Brey und an der rechten Rheinstrecke (3507) bei Kestert Lärmmessungen durch.
Gegenstand des Auftrags ist es, eine Analyse von Häufigkeit und Intensität von
Radunrundheiten (Flachstellen, Polygone) vorzunehmen und über mögliche
Auswirkungen auf die Lärmbelastung der Anlieger zu berichten. Zu diesem Zweck
wurden im Gleis Detektionsgeräte (Dehnungsmessstreifen und
Beschleunigungsaufnehmer) für die Erkennung der Radunrundheiten ausgebracht und
Mikrofonanlagen an der Strecke aufgestellt. Erst nach Ende des Messzeitraums und einer
detaillierten Auswertung können statistisch belastbare Erkenntnisse gewonnen
werden.
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aus Gründen der Lärmvermeidung
beschädigte Räder von Güterwagen so schnell wie möglich repariert werden
sollten?
Ja.
7. Durch welche Verfahren ist es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
gewährleistet, dass Schadstellen an Rädern von Güterwagen frühzeitig
erkannt werden?
Mit der Europäischen Richtlinie 2008/110/EG ist im Eisenbahnbereich die für die
Instandhaltung zuständige Stelle (ECM) eingeführt worden, die mittels eines
Instandhaltungssystems gewährleistet, dass die Fahrzeuge, für deren Instandhaltung
sie zuständig ist, in einem sicheren Betriebszustand sind.
8. Welche Grenzwerte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
bezüglich der Größe von Flachstellen und Polygonen bei Rädern von
Güterwagen?
Grenzwerte sind in Tabelle 7 im Abschnitt 6.2.2.1 der EN 15313-2010-10
„Bahnanwendungen - Im Betrieb befindliche Radsätze - Instandhaltung der Radsätze
im eingebauten oder ausgebauten Zustand“ als anerkannte Regeln der Technik in
Abhängigkeit von Radsatzlast, Geschwindigkeit und Raddurchmesser festgelegt.
Die dort beschriebenen Werte stellen Betriebsgrenzwerte dar.
9. Welcher Anteil an Güterwagen verfügte gemäß der Messungen an der
Messstation in Leutesdorf nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 an
mindestens einem Rad über Schadstellen oberhalb der von der UCI
empfohlenen Grenzwerte (bitte nach Monaten und nach allen Güterwagen, nach
Güterwagen mit Graugussbremsen sowie Güterwagen mit
Verbundstoffbremsen aufschlüsseln)?
Dem Bund liegen hierzu keine Messergebnisse vor.
10. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung ein Wagenmeister bei der
vorgeschriebenen Sichtkontrolle vor Fahrtbeginn in der Lage, mit bloßem Auge
alle Flachstellen ab 60 mm Länge an Rädern von Güterwagen zu erkennen?
Die Sichtkontrolle vor Fahrtbeginn dient dazu, erkennbare Schäden festzustellen,
die Einfluss auf die Lauffähigkeit der Wagen haben könnten, sowie
vorbeugenden Instandhaltungsbedarf bei Fahrzeugen anzumelden. Grundsätzlich sind
Flachstellen mit einem betrieblichen Grenzmaß optisch erkennbar.
11. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich
betriebswirtschaftlich günstiger, kleinere Schadstellen an Rädern frühzeitig zu reparieren als
größere Schäden später?
Falls nein, warum nicht?
Die betriebswirtschaftliche Optimierung der Instandhaltungsprozesse ist
unternehmerische Aufgabe der für die Instandhaltung zuständigen Unternehmen.
12. Wo in Deutschland, Europa oder weltweit wird nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Zugmonitoring“ mit welchen Erfolgen für den Lärmschutz
angewandt?
Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat in den Jahren 2003 bis 2014
einen Bericht zu sechs Messstellen in der Schweiz veröffentlicht. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Inwieweit sich Lärmmessstellen auf
den Lärmschutz auswirken, ist nicht bekannt.
Umrüstung von Güterwagen auf „leisere“ Bremsen
13. Wie viele Güterwagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig
im nationalen Fahrzeugregister gelistet, und wie viele dieser Güterwagen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig mit „leisen“ Bremsen
(LL- und K-Sohlen) ausgestattet?
Mit Stand 2. Oktober 2015 sind im Nationalen Fahrzeugregister ca. 173 000
Güterwagen gelistet. Im Bestand enthalten sind ca. 21 100 Neuwagen mit
Bremssohlen (K-Sohlen) nach Grenzwert der TSI Noise. Weitere 9 300 Wagen sind
bereits auf Verbundstoffsohlen (LL-Sohlen) umgerüstet.
14. Welchen Anteil an gefahrenen Trassenkilometern hatten „leise“ Güterzüge
(Züge mit mindestens 90 Prozent leisen Wagen) im Verhältnis zum
gesamten Schienengüterverkehr nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden
Jahr 2015 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Eine Auswertung für das laufende Jahr liegt noch nicht vor.
15. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die 159 000 Waggons, für
die im April 2015 ein Antrag zur Umrüstung auf „leise“ Bremsen vorlag
(vgl. Handelsblatt vom 21. April 2015), tatsächlich umgerüstet sind?
Mit Stand Oktober 2015 sind zur Umrüstung bis 2020 ca. 162 000 Güterwagen
von 25 Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden,
Spanien und der Schweiz angemeldet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
diese Güterwagen entsprechend der Anmeldungen in Jahresscheiben bis 2020
umgerüstet sind.
16. Hält die Bundesregierung an dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD festgelegten Ziel, dass bis zum Jahr 2016 die Hälfte aller
Güterwagen auf „leise“ Bremsen umgerüstet sein sollen, fest, und wenn ja, wie trägt
die Bundesregierung Sorge dafür, dass das Ziel erreicht wird?
17. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn das im
Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, bis zum Jahr 2016 die Hälfte aller
Güterwagen auf „leise“ Bremsen umzurüsten, nicht erreicht wird?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVI setzt sich dafür ein, dass die Umrüstung der Bestandsgüterwagenflotte
bis zum Jahr 2020 verbindlich abgeschlossen wird. Aus Sicht der
Bundesregierung soll in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag auf EU-Ebene ein
entsprechendes Verbot ab 2020 angestrebt werden. Das BMVI erarbeitet
entsprechende Regelungsentwürfe.
18. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der Umrüstung auf
„leise“ Bremsen die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 70 Prozent der
Kosten besteht (50 Prozent durch das nationale Förderprogramm und
20 Prozent durch die Connecting Europe Facility)?
Wenn ja, weshalb hat die Bundesregierung bislang die Position vertreten,
dass eine über 50 Prozent hinausgehende Förderung nicht mit dem EU-
Beihilferecht vereinbar wäre (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 18/4402)?
Einzelstaatliche Beihilfen unterliegen den Grenzen der Europäischen
Beihilfeleitlinien. Nach Äußerungen der Europäischen Kommission sei es die Absicht, eine
zusätzliche Erstattung von bis zu 20 Prozent aus der Connecting Europe Facility
zu gewähren, solange die kombinierten Mittel die Finanzierungslücke (erwartete
Kosten abzüglich erwarteter Einnahmen) der Investitionen in die
lärmreduzierenden Bremssohlen nicht überschreiten.
19. Hat die Bundesregierung, die einer Abwrackprämie für laute Güterwagen
auf EU-Ebene aufgeschlossen gegenübersteht (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/4402), konkrete
Maßnahmen ergriffen, damit eine solche EU-weite Abwrackprämie eingeführt wird,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung erwartet die angekündigte Erklärung der Europäischen
Kommission zum Schienenverkehrslärm, und wird nach deren Auswertung das
weitere Vorgehen abstimmen.
Lärmabhängige Trassenpreise
20. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem
lärmabhängigen Trassenentgelt im Jahr 2014 und bislang im Jahr 2015?
Nach Angaben der DB Netz AG betrug das Entgelt für nicht leise Züge im Jahr
2014 insgesamt rund 7,4 Mio. Euro. Im Jahr 2015 wurde bis September ein
Zuschlag für den Einsatz lauter Güterzüge in Höhe von 8,7 Mio. Euro erhoben.
21. Kann die Bundesregierung mittlerweile quantifizieren, wie viel Geld im
Jahr 2014 durch das lärmabhängige Trassenpreissystem an die
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ausbezahlt wurde, die einen Antrag auf Boni
für umgerüstete Wagen gestellt haben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/4402)?
Im Umrüstungsregister der DB Netz AG wurden für das Programmjahr 2014
insgesamt 6 210 Bonusanträge gestellt, davon 5 388 Anträge für umgerüstete
Güterwagen genehmigt und ein Bonus an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
in Höhe von 1,47 Mio. Euro ausbezahlt.
22. Sind, abgesehen von der Erhöhung des Malus für Güterwagen ohne LL- oder
K-Sohlen im Dezember 2015 (von 2 Prozent auf 2,5 Prozent des
Trassenpreises), weitere Erhöhungen des Malus geplant?
Wenn ja, wann sollen diese erfolgen, und auf welche Prozentwerte des
Trassenpreises soll die lärmabhängige Komponente dann steigen?
Der Aufschlag für laute Güterzüge wird im Förderzeitraum (jeweils zum
Fahrplanwechsel) stufenweise angepasst und beträgt ab dem 13. Dezember 2015 2,5
Prozent.
23. Mit welcher Begründung erfolgt der Finanzierungskreislauf des
lärmabhängigen Trassenpreissystems (Gebühren bzw. Boni) nach Kenntnis der
Bundesregierung über die EVU und nicht über die Güterwagenhalter?
Entgegen der ursprünglichen Absicht der Bundesregierung, die Zuwendung an
die Wagenhalter zu adressieren, bestand die Europäische Kommission im
Rahmen des Notifizierungsverfahrens auf das heute geltende Fördermodell.
24. Inwieweit besteht aus Sicht der Bundesregierung eine ungleiche
Wettbewerbssituation zwischen Straßen- und Schienenverkehr, weil beim
Schienenverkehr die Trassenpreise lärmabhängig sind, die LKW-Maut jedoch
lärmunabhängig ist?
25. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Lärmbelastungskosten bei der LKW-Maut genauso einzubeziehen, wie dies
bei den Trassenpreisen für die Schienenbahnen bereits der Fall ist (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/4402,
in der die Bundesregierung erklärte, sie prüfe entsprechende Änderungen am
LKW-Mautsystem)?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Wettbewerbssituation zwischen Straßen- und Schienenverkehr wird von
einer Vielzahl an Faktoren bestimmt. Die Einbeziehung von Lärmbelastungskosten
bei der Lkw-Maut wird derzeit von der Bundesregierung geprüft.
Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an und entlang der Schiene
26. Welcher Betrag wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden
Jahr bisher aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes
abgerufen?
Aus dem Lärmsanierungstitel sind mit Stand 8. Oktober 2015 im Haushaltsjahr
2015 insgesamt 61 581 980,26 Euro abgeflossen.
27. Welchen Betrag wird die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 verbauen können?
Für 2015 wird aus dem Lärmsanierungstitel ein Mittelabfluss in vergleichbarer
Höhe wie 2014 erwartet. Für 2016 erwartet die Bundesregierung von der DB AG
einen möglichst vollständigen Mittelabfluss.
28. Weshalb sind im Entwurf des Bundeshaushaltes 2016 für die Maßnahmen
zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des
Bundes (Einzelplan 12, Haushaltstitel 891 05-742) 130 Mio. Euro
vorgesehen und nicht 150 Mio. Euro, wie es das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) im Oktober 2014 angekündigt hatte (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3010)?
Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen können aus den für
Schienenwegeinvestitionen in Kapitel 60 02 Titel 891 31 veranschlagten Mitteln
(Zukunftsinvestitionsprogramm) finanziert werden.
29. Inwieweit ist die im Entwurf des Bundeshaushaltes 2016 zur Lärmsanierung
an bestehenden Schienenwegen des Bundes (Haushaltstitel 891 05-742) in
den Erläuterungen formulierte Regelung, dass „ein Teil der zusätzlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro für die Unterstützung bei höheren
Wartungskosten nach Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen im
Güterverkehr verwendet werden“ kann, mit dem EU-Beihilferecht vereinbar?
Wenn diese Regelung nach Ansicht der Bundesregierung EU-rechtskonform
ist, weshalb hat die Bundesregierung bislang eine gegenteilige Position
vertreten (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/4402)?
Aus den Mitteln des Lärmsanierungstitels werden auch die Ausgaben für
laufleistungsabhängige Bonuszahlungen des lärmabhängigen Trassenpreissystems
(Förderrichtlinie laTPS) für leise umgerüstete Güterwagen in Höhe von bis zu
152 Mio. Euro bei einer Förderintensität von 50 Prozent der
Investitionsmehrkosten geleistet. Eine gegenüber dieser der EU-beihilferechtlich notifizierten
Bundesförderung zusätzliche nationale Förderung des Bundes wird beihilferechtlich
als nicht genehmigungsfähig bewertet. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung
hat sich das BMVI für eine ergänzende Europäische Förderung eingesetzt, für die
beihilferechtliche Fragen bezüglich Wettbewerbsverzerrungen in der EU nicht
einschlägig sind.
30. Liegt der Abschlussbericht zum „Flüsterschienen-Projekt“ bei Weinböhla
mittlerweile vor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 18/4402)?
Wenn ja, welche Vor- und Nachteile hat die seit dem Jahr 2013 bei
Weinböhla getestete „Flüsterschienen“-Technologie als
Schienenlärmschutzinstrument aus Sicht der Bundesregierung, und hält die Bundesregierung
diese Technik für anwendungsfähig?
Falls nein, wann ist mit der Vorlage des Abschlussberichts zu rechnen?
Auf der Strecke Friedrichstadt – Elsterwerde (DB Streckennummer 6248)
wurden auf insgesamt rund 3,5 km zwei verstärkte Schienenprofile im Hinblick auf
ihren Einfluss auf das Rollgeräusch erprobt. Diese Erprobung war ein Teil der im
Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms umgesetzten Maßnahmen.
Die Erwartung war, dass in Folge des verstärkten Schienenstegs eine Minderung
der bei Zugüberfahrten auftretenden Schwingen und der daraus entstehenden
Schallabstrahlung auftritt. Hierzu hat die DB Netz AG berichtet, dass die
Messergebnisse diesen Ansatz leider nicht bestätigt haben.
31. Welchen Beitrag kann nach Einschätzung der Bundesregierung die
„RailRunner“-Technologie, mit der laut Herstellerangaben Sattelauflieger
auf „Units“ transportiert werden, die durch Scheibenbremsen gebremst
werden und mit Luftfederung sowie mit selbstlenkenden Achsen ausgestattet
sind, zur Lärmreduzierung im Schienengüterverkehr beitragen
(vgl.
www.railrunner.com)?
32. Inwieweit sind nach Einschätzung der Bundesregierung die 5 dB(A)
gegenüber heutigen Standards im Güterzugbereich (Güterzüge mit LL- oder
K-Sohlen) realisierbar, von denen der Hersteller spricht (vgl.
www.railrunner.com)?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ausweislich des Internetauftritts bereitet die US-amerikanische Firma Rail
Runner einen Markteintritt auf dem Europäischen Markt vor. Bislang ist jedoch noch
kein Zulassungsverfahren für entsprechende Fahrzeuge in Deutschland bekannt,
so dass auch keine Aussagen zur Normenkonformität möglich sind.
33. Weshalb sollten aus Sicht der Bundesregierung feste Lärmgrenzwerte nicht
auch für die Bestandsstrecken des deutschen Schienennetzes gelten?
Eine Setzung von Lärmgrenzwerten für die Infrastruktur ist nicht vorgesehen.
Lärmgrenzwerte sind für Fahrzeuge in den technischen Spezifikationen für die
Interoperabilität - Lärm (TSI Noise) festgelegt. Die Bundesregierung setzt sich
gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, die in der TSI Noise
festgelegten Grenzwerte für Neuwagen auf Bestandsgüterwagen zu übertragen.
Verbot lauter Güterwagen ab dem Jahr 2020
34. Trifft es zu, dass die Bundesregierung noch im laufenden Jahr einen
Gesetzentwurf zum Verbot lauter Güterwagen (mit Graugussbremssohlen)
vorlegen wird (vgl. Berliner Morgenpost vom 1. September 2015), und wenn ja,
was werden die wesentlichen Inhalte dieser Gesetzesinitiative sein?
35. Wird es sich bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich um ein generelles
Fahrverbot von lauten Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz handeln?
Wenn nein, warum nicht, und durch welche Maßnahmen sollen die
Lärmreduktionen auf der Schiene dann erreicht werden?
36. Wie will die Bundesregierung rechtssicher durchsetzen, dass nach dem
Jahr 2020 keine lauten Güterzüge aus dem Ausland auf dem deutschen
Schienennetz unterwegs sein werden?
37. Sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung kein generelles Verbot von
lauten Güterwagen ab dem Jahr 2020 beinhalten, sondern Lärmreduktionen
durch andere Vorgaben anstreben (z. B. Geschwindigkeitsreduktion),
inwieweit rechnet die Bundesregierung im Fall von vorgeschriebenen
Geschwindigkeitsreduktionen für den Güterverkehr mit Verlagerungen von Verkehr
von der Schiene auf die Straße?
Die Fragen 34 bis 37 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 laute Güterwagen das
deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Das BMVI erarbeitet derzeit
eine entsprechende Regelung.
38. Welche Lärmminderungen können nach Kenntnis der Bundesregierung
durch Geschwindigkeitsreduktion für Güterzüge erreicht werden, und um
wie viel km/h müsste ein Güterwagen mit Graugussbremsen nach Kenntnis
der Bundesregierung durchschnittlich langsamer fahren, um den gleichen
Lärmminderungseffekt zu erreichen, wie durch die Ausrüstung mit
Verbundstoffbremsen?
Grundsätzlich werden durch eine Geschwindigkeitsreduktion die
Vorbeifahrtpegel reduziert, gleichzeitig aber die Vorbeifahrtdauer verlängert.
Geschwindigkeitsreduzierungen können eine Umrüstung von Güterwagen generell nicht
ersetzen, so dass von Seiten der Wagenhalter und Verkehrsunternehmen vorrangig die
Einhaltung der Umrüstungsziele verfolgt werden muss.
39. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Europäische
Kommission gegen ein Verbot lauter Güterwagen in Deutschland ab dem
Jahr 2020 Einwände erhoben hat, und wenn ja, welche sind dies konkret?
Konkrete Einwände der Europäischen Kommission zu den Überlegungen des
BMVI zu einem Verbot des Einsatzes lauter Güterwagen in Deutschland ab dem
Jahr 2020 liegen nicht vor.
40. Welche Gutachten über die Konformität eines Verbotes lauter Güterwagen
mit EU-Recht hat die Bundesregierung bisher in Auftrag gegeben, und was
sagen diese Gutachten aus?
Das BMVI hat kein Gutachten zur Konformitätsüberprüfung eines Verbotes
lauter Güterwagen mit EU-Recht in Auftrag gegeben. Auf die Antwort zu den Fragen
34 bis 37 wird verwiesen.
41. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht und
wird die Bundesregierung weiter versuchen, ein EU-weites Verbot lauter
Güterwagen ab dem Jahr 2020 zu erwirken?
Die Bundesregierung ist auf verschiedenen Ebenen mit der Europäischen
Kommission bzw. der Direktion Mobilität und Transport (DG MOVE) in Kontakt. Auf
Initiative des BMVI hat die nationale Spiegelgruppe zur Evaluierung der
TSI-Norm ein Votum für die Übertragung der Grenzwerte für Neuwagen auf
Bestandsgüterwagen ab dem Jahr 2020 abgegeben. Auch die Hausleitung des BMVI
hat sich gegenüber der Kommission positioniert.
Rheintalbahn
42. Welche Ausweichstrecken prüft das BMVI beim Ausbau der Rheintalbahn
im Abschnitt des Mittelrheintals?
Das BMVI hat ein Gutachterkonsortium mit der Entwicklung einer verkehrlichen
Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse – Rhein/Main –
Rhein/Neckar – Karlsruhe beauftragt. Diese Korridorstudie ist mittlerweile
abgeschlossen und auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht. Zu der Studie ist ein
Konsultationsverfahren durchgeführt worden, dessen eingegangene
Stellungnahmen derzeit ausgewertet werden.
43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Planungsstand beim
Offenburger Tunnel sowie der zweigleisigen, autobahnparallelen
Güterzugtrasse zwischen Offenburg und Riegel?
Der Planungsträger DB AG hat auf der letzten Sitzung des Projektbeirates am
26. Juni 2015 mitgeteilt, dass die Grundlagenermittlung und die Vorplanung
(Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) für den Tunnel Offenburg bis zum Jahr
2019 abgeschlossen werden sollen. Die Entscheidung für die sog. BAB-Trasse
hat der Projektbeirat erst am 26. Juni 2015 getroffen. Die DB AG wird auf dieser
Grundlage mit den vorbereitenden Planungen unmittelbar beginnen und die
bisherigen Planungen ruhen lassen.
44. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine
Beschlussvorlage zum Tunnel in Offenburg (sogenannte Kernforderung 1) vorlegen,
wie es der Projektbeirat am 26. Juni 2015 gefordert hat?
45. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine
Beschlussvorlage zur zweigleisigen, autobahnparallelen Güterzugtrasse (sogenannte
Kernforderung 2) vorlegen, wie es der Projektbeirat am 26. Juni 2015
gefordert hat?
Die Fragen 44 und 45 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entgegen der in der Frage gewählten Formulierung richtet sich die Bitte des
Projektbeirates zur Herbeiführung der notwendigen Beschlüsse an die
parlamentarischen Gremien des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Die
Bundesregierung wird daher ihrerseits dem Deutschen Bundestag keine Beschlussvorlage
zuleiten.
46. Bis wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Inbetriebnahme
des Tunnels Offenburg möglich sein?
47. Bis wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung die ersten Züge
auf der autobahnparallelen Strecke zwischen Offenburg und Riegel fahren
können?
Die Fragen 46 und 47 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums und der noch ausstehenden Entscheidung
des Deutschen Bundestages bzw. des Landtags des Landes Baden-Württemberg
ist eine belastbare Aussage zum Inbetriebnahmezeitpunkt der in der Frage
erwähnten Infrastruktur derzeit nicht möglich.
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