[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 16. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7924
18. Wahlperiode 18.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Matthias Gastel, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7774 –
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der 18. Wahlperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das 2011 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte nationale
Verkehrssicherheitsprogramm verfolgt das Ziel, die Zahl der Getöteten im
Straßenverkehr bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. Wenn die Bundesregierung ihre
Anstrengungen im Bereich Verkehrssicherheit nicht verstärkt, wird sie ihr
selbstgestecktes Ziel verfehlen.
Besorgniserregend ist vor allem die Entwicklung der Anzahl der Verkehrstoten
im Straßenverkehr in den beiden zurückliegenden Jahren. In 2014 (3 377) und
2015 (3 440) (nach den vorläufigen Zahlen für das vierte Quartal) ist die Zahl
der Unfalltoten zwei Jahre in Folge angewachsen, eine Entwicklung, die es seit
1991 nicht mehr gab. Dies schlägt sich auch in der internationalen
Verkehrsstatistik nieder: Deutschland ist bei der Anzahl der Verkehrstoten je 100 000
Einwohner vom 4. Platz auf den 8. Platz abgerutscht (4,1 Verkehrstote je
100 000 Einwohner jährlich).
Mit den aktuellen Herausforderungen im Bereich Verkehrssicherheit befasste
sich im Januar 2016 wieder der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Der 54. Deutsche
Verkehrsgerichtstag hat in seinen Empfehlungen unter anderem die Reform des
Fahrlehrerrechts eingefordert. So wird gefordert, die Ausbildung der
Ausbildungsfahrlehrer zu verbessern, dem Erwerb pädagogischer Kompetenzen einen
höheren Stellenwert beizumessen sowie die Fahrschulüberwachung zu
vereinheitlichen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im
Oktober 2015 die Halbzeitbilanz zum Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis
2020 veröffentlicht, die auch im Internet verfügbar ist (
www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Publikationen/LA/halbzeitbilanz-verkehrssicherheitsprogramm.html).
Mit ihr wird ein Resümee über die vergangenen Jahre gezogen und ein Ausblick
auf die nächsten 5 Jahre gegeben. Dabei werden die Maßnahmen identifiziert, die
die größten Potentiale zur weiteren Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
aufweisen. Der Bund wird hierbei seine Handlungsmöglichkeiten in vollem
Umfang nutzen. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen
Bundestages hat sich am 13. Januar 2016 ausführlich mit der Halbzeitbilanz des
BMVI befasst.
Im Hinblick auf den Vergleich in der internationalen Verkehrsstatistik wird
darauf hingewiesen, dass ein Vergleich mit anderen europäischen Staaten bei der
momentanen Entwicklung nicht zielführend ist, da bei einer bloßen Betrachtung
des bevölkerungsbezogenen Risikos sehr viele begleitende Umstände nicht
berücksichtigt werden, wie z. B. die Wirtschaftsentwicklung, das
Verkehrsaufkommen, die Verkehrsleistung, der Transitverkehr, die Witterungsabhängigkeit, die
demographischen Entwicklungen und die Förderung und Entwicklung des
Radverkehrs in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten.
1. Welche Unfallzahlen liegen der Bundesregierung für 2015 vor (Getötete,
Schwer- und Leichtverletzte)?
Für das Jahr 2015 liegen der Bundesregierung derzeit die vom Statistischen
Bundesamt (StBA) am 25. Februar 2016 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse vor.
Demnach wurden im Jahr 2015 insgesamt 2,5 Millionen Straßenverkehrsunfälle
erfasst, davon 305 900 mit Personenschaden. Bei diesen Unfällen wurden
393 700 Personen verletzt und 3 475 Personen getötet. Die vorläufigen
Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes differenzieren noch nicht zwischen Leicht-
und Schwerverletzten. Detaillierte Ergebnisse für das Jahr 2015 sind erst im
Sommer 2016 mit der Veröffentlichung der Jahresunfallstatistik durch das Statistische
Bundesamt zu erwarten.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung
der Unfallzahlen in den Jahren 2014 und 2015 vor dem Hintergrund der im
Verkehrssicherheitsprogramm 2011 – 2020 formulierten Ziele, insbesondere
zur Reduzierung der Zahl der im Straßenverkehr Getöteten?
3. Hält die Bundesregierung das Ziel, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten
bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, noch für erreichbar?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der vorgelegten Halbzeitbilanz wurden solche Maßnahmen identifiziert, die
auf wissenschaftlicher Grundlage besonders geeignet erscheinen, die
Verkehrssicherheit spürbar zu stärken und die Anzahl der getöteten Verkehrsteilnehmer im
Straßenverkehr bis zum Jahr 2020 möglichst effizient zu verringern.
Verkehrssicherheit ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es bedarf
weiterhin großer Anstrengungen aller Akteure in der Verkehrssicherheitsarbeit, den
Erfolgspfad der vergangenen Jahre und Jahrzehnte fortzusetzen und wenn
möglich zu investieren. Das nationale Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bildet auch
weiterhin den geeigneten Rahmen und Leitfaden für die
Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland.
Unter diesen Voraussetzungen kann es gelingen, die Zahl der Verkehrstoten bis
zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2011 um 40 Prozent in Deutschland zu
reduzieren.
4. Was waren nach Einschätzung der Bundesregierung die Hauptgründe dafür,
dass gegen den langfristigen Trend die Unfallzahlen und insbesondere die
Zahl der im Straßenverkehr Getöteten 2014 und 2015 angestiegen sind?
Setzt man die Zahl aller statistisch erfassten Verkehrsunfälle ins Verhältnis zur
jeweils erbrachten Verkehrsleistung, so zeigt sich seit Anfang der Neunziger
Jahre ein kontinuierlicher Rückgang dieser Kennzahl. Auch bezüglich der
Getötetenzahlen besteht langfristig ein allgemein abnehmender Trend, der sich umso
deutlicher abzeichnet, wenn man die erbrachte Verkehrsleistung in die
Betrachtung einbezieht.
Die seit den 1970er-Jahren stark gesunkenen und immer geringer werdenden
absoluten Getötetenzahlen unterliegen jedoch auch kurzfristigen Einflüssen, die den
langfristigen Trend überlagern, so dass es zu Anstiegen der Werte zwischen
einzelnen Jahren kommen kann. Das Statistische Bundesamt sieht als wesentlichen
Grund für die gestiegenen Zahlen bei den Verunglückten (Verletzten und
Getöteten) in den letzten beiden Jahren die Witterungsbedingungen: Insbesondere die
relativ milden Wintermonate und ein sehr warmer, trockener Frühling haben zu
mehr Getöteten und Verletzten geführt. Bei günstigen Witterungsbedingungen
wird mehr und häufig schneller gefahren. Zudem sind mehr ungeschützte
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Zweiradfahrer unterwegs. Dadurch steigt die
Schwere der Unfälle.
Eine genauere Ursachenanalyse zu den aktuellen Entwicklungen in 2015 kann
erst mit Vorliegen der vollständigen Unfalldaten Mitte des Jahres 2016
vorgenommen werden.
5. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und zur Erreichung der Ziele des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 –
2020 plant die Bundesregierung noch in der 18. Wahlperiode, und welche
bestehenden Maßnahmen sollen verstärkt werden?
In der Halbzeitbilanz zum Verkehrssicherheitsprogramm 2011 werden auf
wissenschaftlicher Grundlage Maßnahmen für die zweite Halbzeit in den drei
Aktionsfeldern „Mensch“, „Infrastruktur“ und Fahrzeugtechnik“ sowie übergreifende
Maßnahmen identifiziert. Dabei wird dort angesetzt, wo die größten Potenziale
vorhanden sind.
6. Welche Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und zur Erreichung der Ziele des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 –
2020 will die Bundesregierung in der 18. Wahlperiode noch auf den Weg
bringen bzw. abschließen?
Auch hierzu wird in der Halbzeitbilanz ausführlich Stellung genommen. In
Umsetzung des Koalitionsvertrages und der Halbzeitbilanz des
Verkehrssicherheitsprogramms soll beispielsweise durch Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) der Rechtsrahmen geschaffen werden, damit die
Straßenverkehrsbehörden künftig ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 im unmittelbaren
Bereich von z. B. Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen streckenbezogen auch
an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen anordnen können. Mit der Verordnung
soll weiterhin zur Steigerung der Verkehrssicherheit die Vorschrift zur Bildung
einer Rettungsgasse vereinfacht werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen
werden, dass junge Rad fahrende Kinder auf Gehwegen von einer geeigneten
Aufsichtsperson auch mit einem Fahrrad auf dem Gehweg begleitet werden
dürfen.
Den zuständigen Straßenverkehrsbehörden soll für eine bundeseinheitliche
Beschilderung zur Freigabe geeigneter Radwege für E-Bikes zudem ein neues
Zusatzzeichen mit Piktogramm zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
(6. StVGÄndG) und anderer Gesetze erfolgt die Anpassung des deutschen Rechts
an die Richtlinie 2015/413/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden
Austausches von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende
Verkehrsdelikte (sog. Enforcement-Richtlinie). Die entsprechenden Regelungen zur
Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in Deutschland bereits
seit August 2013 aufgrund der Vorgängerrichtlinie angewandt.
7. Mit welchem Finanzvolumen ist das Verkehrssicherheitsprogramm 2016
bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung ausgestattet?
9. Plant die Bundesregierung ein Infrastrukturprogramm „Sichere
Landstraße“?
Wenn nein, warum lehnt die Bundesregierung diese Empfehlung des
Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur ab?
Die Fragen 7 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVI hat für das Jahr 2016 die Mittel für Aufklärungs- und
Erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit auf rund 13 Mio. Euro
erhöht. Der gleiche Betrag wurde auch für die mittelfristige Finanzplanung
eingestellt. Darüber hinaus betreibt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf
allen 3 Aktionsfeldern Mensch, Fahrzeugtechnik und Infrastruktur Forschungen,
um neue Erkenntnisse zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit zu
gewinnen, die dann in die fachliche und politische Arbeit einfließen. Hierfür werden,
vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestages, wie bisher
entsprechende Haushaltsmittel von über 5 Mio. Euro – auch für die mittelfristige
Finanzplanung – bereitgestellt werden. Die Landstraße ist bei all diesen Programmen
Gegenstand der Maßnahmen.
Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2016 Mittel in Höhe von insgesamt 550 Mio.
Euro für Maßnahmen zur Verfügung, die überwiegend der Verbesserung der
Verkehrssicherheit und/oder der Erweiterung der Kapazität von Bundesfernstraßen
dienen. Hiervon entfallen 220 Mio. Euro auf Bundesstraßen, diese sind ebenfalls
in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
8. Plant die Bundesregierung eine Anpassung des Tempolimits auf schmalen
Landstraßen (bis 6 Meter Breite), so wie es der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) empfohlen hat?
Wenn nein, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die
Verkehrssicherheit auf Landstraßen verbessern?
Zu den Maßnahmenschwerpunkten der Verkehrssicherheit auf Landstraßen wird
auf die Halbzeitbilanz verwiesen. Im Übrigen können die Landesbehörden bereits
heute Tempolimits anordnen.
10. Würde die Bundesregierung einen Feldversuch zur Anpassung des
Tempolimits innerorts rechtssicher ermöglichen, um die verschiedenen Wirkungen
der Umkehrung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses ergebnisoffen zu
prüfen?
Das BMVI setzt sich für mehr Tempo 30 insbesondere vor Kindergärten, Schulen
und Seniorenheimen ein. Der Bund setzt mit der StVO den entsprechenden
Rechtsrahmen, den Vollzug/Durchführung der Maßnahmen der StVO obliegt den
Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die StVO-Änderungen bedürfen der
Zustimmung des Bundesrates. Darüber hinaus sind keine Änderungen geplant.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der bereits vom 47.
Deutschen Verkehrsgerichtstag 2009 ins Gespräch gebrachten
Abschnittskontrollen zur Überwachung von Tempolimits und den beginnenden Feldversuch in
Niedersachsen hierzu, um die Verkehrssicherheit zu verbessern?
Das Land Niedersachsen führt den Feldversuch in eigener Verantwortung durch.
12. Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse hat die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Bußgeldkatalog“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
erarbeitet, und wie soll der Bußgeldkatalog demnach angepasst werden?
Der Bußgeldkatalog (BkatV) wurde zum 1. Mai 2014 zuletzt geändert. Auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage
„Angemessenheit des Bußgeldkatalogs“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 18/5561) wird verwiesen.
13. In welchen Schritten plant die Bundesregierung die Einführung des im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltenen Mehr-Phasen-
Modells für die Verbesserung der Fahranfängerausbildung, und wie sieht der
Zeitplan für diese Schritte aus?
Nach einer Untersuchung der BASt 2010 verringert sich durch das seit 2011
mögliche „Begleitete Fahren mit 17“ das Unfallrisiko der jungen Leute um rund
23 Prozent im Vergleich zu „normalen“ Fahranfängern. Ähnlich deutlich sinkt
außerdem die Wahrscheinlichkeit, dass schwere Verkehrsverstöße begangen
werden.
14. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Reform des
Fahrlehrergesetzes, und welche Änderungen sind im Detail geplant, um das Ziel
aus dem Koalitionsvertrag, die Qualität der pädagogischen Ausbildung der
Fahrlehrer zu erhöhen, zu erreichen?
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Jahres 2016 eingeleitet werden.
15. Plant die Bundesregierung die Einsetzung eines/einer Beauftragten für
Verkehrssicherheit (analog der Koordinatorin für Güterverkehr und Logistik),
der/die innerhalb der Bundesregierung für die Vernetzung der Themen und
Aktivitäten im Bereich der Verkehrssicherheit zuständig wäre?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 40 der Kleinen Anfrage
„Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms in den Jahren 2011 bis 2020“ der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/2793) sowie die
Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage „Umsetzung des
Verkehrssicherheitsprogramms in den Jahren 2011 bis 2020 (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2793)“ der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/3380).
16. Wann plant die Bundesregierung die von Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, mehrfach angekündigte
Einführung von Alkohol-Interlock-Systemen für alkoholauffällige
Fahrerlaubnisinhaber?
Entsprechende Regelungen sind in Arbeit.
17. Plant die Bundesregierung eine Einführung eines Bußgeldtatbestandes mit
einem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille der
Blutalkoholkonzentration (BAK) für Radfahrer im Sinne der Empfehlungen des 53.
Verkehrsgerichtstags?
Wenn nein, warum nicht?
Nein.
Die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter
(GKVS) hatte das BMVI gebeten, die aktuellen Forschungsberichte sowie den
Beschluss des Verkehrsgerichtstags zu diesem Thema auszuwerten und im
März 2015 darüber zu berichten. Die damit beauftragte BASt ist im Wesentlichen
zu dem Ergebnis gelangt, dass der derzeit in Deutschland gültige Grenzwert von
1,6 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit auch durch aktuelle Studien und
durch Auswertung aller vorhandenen Quellen, wie Unfallstatistik und
wissenschaftliche Studien, nicht in Frage gestellt wird.
18. Folgt die Bundesregierung der Empfehlung des 54. Deutschen
Verkehrsgerichtstags, wonach der für die Anordnung der Blutprobenentnahme
bestehende Richtervorbehalt in § 81a Absatz 2 der Strafprozeßordnung (StPO)
gestrichen werden und stattdessen eine originäre Anordnungskompetenz der
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft geschaffen werden soll?
Wenn nein, warum nicht?
Regelungsvorschläge hierzu werden gegenwärtig von der Bundesregierung
geprüft.
19. Plant die Bundesregierung eine einheitliche Formulierung des § 13 der
Fahrerlaubnis-Verordnung, um den bestehenden Auslegungswiderspruch zu
beheben und die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) künftig ab
1,1 Promille und nicht erst ab 1,6 Promille anordnen zu können?
Infolge verschiedener obergerichtlicher Entscheidungen besteht derzeit eine
uneinheitliche Auslegung des § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
hinsichtlich der Promillegrenze, ab der eine Anordnung einer medizinisch-
psychologischen Untersuchung möglich ist. Die bestehende Problematik wurde auch beim
54. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2016 erörtert. In den Empfehlungen wurde
u. a. gefordert, dass eine MPU bereits bei einer Alkoholisierung ab 1,1 Promille
angeordnet werden sollte. Vor einer Entscheidung zur Höhe, ab der eine
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erfolgen soll, hat die
Bundesregierung die BASt gebeten, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu
diesem Thema unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die
Verkehrssicherheit aufzuarbeiten und eine zusammenfassende Stellungnahme zu erstellen.
20. Beabsichtigt die Bundesregierung eine verbesserte Kennzeichnung von
Medikamenten, die eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gefährden
können?
Wenn nein, wie soll sichergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit durch
die Einnahme entsprechender Medikamente nicht beeinträchtigt wird?
Die Packungsbeilage (Gebrauchsinformation) sowie die Fachinformation
zulassungspflichtiger Fertigarzneimittel müssen Angaben über mögliche
Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und zum Führen von
Kraftfahrzeugen enthalten (§ 11 Absatz 1 Satz 8 bzw. § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
Buchstabe g des Arzneimittelgesetzes). Diese Angaben zur Beeinträchtigung des
Reaktionsvermögens ermöglichen eine detaillierte Information der Patientinnen
und Patienten zum Umgang mit den entsprechenden Arzneimitteln im
Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Insoweit ist die Information von
Patientinnen und Patienten und Angehörigen der Fachkreise bereits jetzt
sichergestellt. Eine Änderung der geltenden Anforderungen zur Kennzeichnung ist
insoweit nicht beabsichtigt.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den Forschungsprojekten
zu ablenkungsbedingten Verkehrsunfällen gewonnen, und welche
Maßnahmen sollen daraus abgeleitet werden?
Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik enthält keine Angaben zu
ablenkungsbedingten Unfällen, da die bundeseinheitliche Verkehrsunfallanzeige, die
bei der Unfallaufnahme durch die Polizei verwendet wird, in ihrem
Unfallursachenkatalog das Merkmal „Ablenkung“ nicht aufweist.
Das BMVI fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und
Senkung der Straßenverkehrs-unfälle unter dem Dach der BMVI-Kampagne
„Runter vom Gas“ und anderen Maßnahmen Aktionen, um die Bevölkerung für
die Gefahren von Ablenkung im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
22. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus dem Pilotprojekt zur
Verhinderung von Falschfahrten auf der Bundesautobahn 9 vor, und welche
Maßnahmen sollen daraus abgeleitet bundesweit zum Einsatz kommen?
Zur Erprobung intelligenter Verkehrssysteme zur Reduzierung von Falschfahrern
wurden auf der A 9 in Bayern telematische Falschfahrerwarnsysteme errichtet.
Nach Abschluss und Auswertung des Piloten wird über einen weitergehenden
Einsatz dieser Systeme entschieden.
23. Ab wann sollen die überarbeiteten Richtlinien für die Markierung von
Straßen (RMS) in Kraft treten, und welche Änderungen tragen nach Auffassung
der Bundesregierung zur Vermeidung von Falschfahrten bei?
Auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung durch die BASt
wurden Empfehlungen zu ergänzenden Markierungen von Anschlussstellen
erarbeitet und den Ländern im Oktober 2014 zur Verfügung gestellt. Diese können
unabhängig von einer Veröffentlichung bereits jetzt angewandt werden. Durch die
ergänzende Markierung soll das Links-Einbiegen von der untergeordneten Straße
auf die Autobahnzufahrt erleichtert und somit ein falsches Auffahren verhindert
werden.
24. Auf welchen Abschnitten sind Verkehrsbeeinflussungsanlagen im
Bundesfernstraßennetz geplant, und auf welchen Abschnitten konnten in den letzten
Jahren Anlagen in Betrieb genommen werden?
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit der
Bundesautobahnen werden unfallträchtige und stauanfällige Streckenabschnitte bundesweit
mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen ausgestattet. In Zusammenarbeit mit den
Ländern wurde der Bedarf an Verkehrsbeeinflussungseinrichtungen im Zuge
von Bundesfernstraßen ermittelt und der „Projektplan
Straßenverkehrstelematik 2015“ mit rund 140 telematischen Maßnahmen aufgestellt. Aufgrund der
positiven Erfahrungen mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen wird derzeit der
Projektplan fortgeschrieben.
Für die Umsetzung des Projektplans Straßenverkehrstelematik 2015 werden vom
Bund jährlich rund 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Der Bestand an Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf Bundesfernstraßen stellt sich
heute wie folgt dar:
- Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA): ca. 3 100 km (Richtungsfahrbahnen),
- Seitenstreifenfreigaben (TSF): ca. 340 km (Richtungsfahrbahnen),
- Netzbeeinflussungsanlagen (NBA) (Wechselwegweiser): ca. 250 Stück.
25. Welche Erkenntnisse bezüglich Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf
liegen der Bundesregierung für die mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen
ausgerüsteten Streckenabschnitte des Bundesfernstraßennetzes insbesondere im
Vergleich mit dem Zustand vor Errichtung der Anlagen vor?
Streckenbeeinflussungsanlagen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und
Harmonisierung des Verkehrsflusses mit Hilfe von verkehrs- und
witterungsabhängigen Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Gefahrenwarnungen. Durch
den Einsatz von Streckenbeeinflussungsanlagen können bis zu 30 Prozent der
Verkehrsunfälle auf hoch belasteten Autobahnabschnitten reduziert werden.
Anlagen zur temporären Seitenstreifenfreigabe durch telematisch unterstützte
Umnutzung von Seitenstreifen erhöhen die Leistungsfähigkeit und Kapazität auf
Bundesautobahnen von bis zu 25 Prozent bei gleichem Sicherheitsniveau in den
Spitzenstunden.
26. Wie ist der Sachstand bei der geplanten Verordnung zur Regelung der
Winterreifenpflicht (Bundestagsdrucksache 18/2793)?
Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die durchschnittliche
Motorleistung neu zugelassener Motorräder seit dem Jahr 2008 stetig
ansteigt und zuletzt bei 68 PS lag sowie die in Bremen, Schleswig-Holstein,
Niedersachsen und Baden-Württemberg angemeldeten Motorräder die
höchsten durchschnittlichen Motorleistungen aufweisen und diese vier
Bundesländer zugleich unter den fünf mit der höchsten Unfallquote, bezogen auf
die Einwohnerzahl, liegen, während Mecklenburg-Vorpommern und
Thüringen sowohl die leistungsschwächsten Maschinen als auch den geringste
Anzahl von Straßenverkehrsunfällen aufweisen (Quelle: Statistisches
Bundesamt 2014; eigene Berechnungen)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass zwischen der
Motorleistung und dem Risiko von Straßenverkehrsunfällen offenbar ein
Zusammenhang hergestellt werden kann?
Motorräder werden nach harmonisierten Vorschriften (Verordnung (EU)
Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder
dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen) genehmigt. Die Mitgliedstaaten
dürfen weder die Erteilung einer EU-Typgenehmigung oder einer nationalen
Typgenehmigung für einen neuen Fahrzeugtyp verweigern noch die Zulassung, das
Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines neuen Fahrzeugs untersagen, wenn
ein Hersteller dies beantragt, sofern das betreffende Fahrzeug dieser Verordnung
und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und
Durchführungsakten entspricht. Da die Typgenehmigungsvorschriften keine
Leistungsobergrenze enthalten, können die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen,
die Zulassung oder die Inbetriebnahme von leistungsstarken Motorrädern nicht
verbieten.
Das Risiko von leistungsstarken (aber auch leistungsschwächeren) Fahrzeugen
wird maßgeblich durch das individuelle Verhalten der Fahrzeugführer
beeinflusst. Motorradfahrerinnen und -fahrer zu umsichtigen und verkehrssicheren
Verhalten im Straßenverkehr zu bewegen, für Gefahren und Risiken zu
sensibilisieren sowie über moderne Fahrzeugsicherheitssysteme auch für Motorräder zu
informieren ist hauptsächliche Zielrichtung der Aufklärungsarbeit des BMVI. Zu
weiteren Details in diesem Zusammenhang wird in der Antwort zu Frage 29
eingegangen.
28. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung den Fragestellern vorliegende
Informationen zu, wonach es in früheren Zeiten eine freiwillige
Selbstverpflichtung der Motorradhersteller zugunsten einer Begrenzung der
Motorleistung gegeben hat und diese inzwischen nicht mehr gilt oder nicht mehr
eingehalten wird?
Wenn ja, weshalb findet diese nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Beachtung mehr, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erklärte die Motorradindustrie (Hersteller
und Importeure) im Jahr 1978 eine freiwillige Selbstverpflichtung, in
Deutschland keine Motorräder mit einer Motorleistung größer als 74 kW (100 PS)
anzubieten, welche im Jahr 1999 durch die Motorradindustrie wieder aufgehoben
wurde. Die Gründe der Aufhebung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
29. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um speziell die
Anzahl von Motorradunfällen zu reduzieren, und welche Maßnahmen plant sie
in Zukunft?
Wie in der Halbzeitbilanz des BMVI beschrieben, setzt die Bundesregierung auf
ein Bündel von Maßnahmen in den Aktionsfeldern „Mensch“, „Infrastruktur“ und
„Fahrzeugtechnik“.
Aktionsfeld „Mensch“: Das BMVI fördert sowohl im Rahmen der gemeinsamen
Kampagne mit DVR „Runter vom Gas“ als auch in Zusammenarbeit mit dem
„Industrieverband Motorrad e.V. Deutschland“ verschiedene Projekte zu
Aufklärung und Sensibilisierung von Motorradfahrern zur Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit. Um zu einer höheren Marktdurchdringung von ABS- und
anderen Fahrzeugsicherheitssystemen beizutragen, hat der „Industrieverband
Motorrad e. V. Deutschland“ mit Fördermitteln des BMVI einen Info- und Lehrfilm zu
verschiedenen Fahrzeugsicherheitssystemen für Motorräder erstellt. Der Film
wird kostenlos auf der Online-Plattform „Motorrad. Aber sicher!“ – die auch von
BMVI gefördert wird – bereitgestellt, so dass er auch in Sequenzen,
beispielsweise im Fahrschulunterricht, gezeigt werden kann. Ziel ist es, die Kenntnisse
über diese Systeme und deren Wirkungsweise zu verbreiten und somit zu einer
höheren Marktdurchdringung beizutragen.
Aktionsfeld „Infrastruktur“: Aufbauend auf verschiedenen Forschungsprojekten
wurden Kriterien für den Einsatz von Schutzeinrichtungen am Fahrbahnrand
erarbeitet und Einsatzempfehlungen für Schutzeinrichtungen mit geringerem
Verletzungsrisiko für Motorradfahrer den Obersten Straßenbaubehörden zur
Verfügung gestellt.
Ein großer Teil der Maßnahmen zur Verbesserung der
Infrastrukturverkehrssicherheit kann nur von den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften
umgesetzt werden, da sie für Landes-, Kreis- und Innerortsstraßen
Straßenbaulastträger sind. Das BMVI wird daher weiterhin im engen Austausch mit den Ländern
auf die nötige Sensibilität und Umsetzung hinwirken. Ein wichtiges Hilfsmittel
ist hierbei das „Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf
Motorradstrecken“ (MVMot 2007). Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre
wird derzeit das MVMot überarbeitet und fortgeschrieben.
Die Bundesfernstraßen werden gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes (GG) von
den Ländern im Auftrag des Bundes geplant, gebaut und betrieben; der Bund gibt
durch Richtlinien die einheitlichen Randbedingungen vor. Die Bundesregierung
fördert gezielt und kontinuierlich die Weiterentwicklung dieser Vorgaben, die
von den Ländern im eigenen Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich
angewendet werden.
Auf Betreiben des Bundes haben die Länder infrastrukturelle Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit von Motorradfahrern an unfallauffälligen
Stellen und auch präventive Maßnahmen an potenziellen Gefahrenstellen
umgesetzt. Hierzu zählt auch die Ausstattung von sogenannten Motorradstrecken an
Bundesstraßen mit Unterfahrschutzsystemen. Zudem wurde die BASt mit der
Durchführung eines Forschungsvorhabens zum Thema Unterfahrschutz
beauftragt.
Aktionsfeld „Fahrzeugtechnik“: In Bezug auf die Fahrzeugtechnik haben
Antiblockiersysteme ein großes Potential, Motorradunfälle zu vermeiden oder
abzumildern.
Die Bundesregierung hat sich auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass Motorräder
verpflichtend mit automatischen Blockierverhinderern (ABV) ausgerüstet
werden müssen. Die Bundesregierung begrüßt, dass durch die Verordnung (EU)
Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder
dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen seit dem 1. Januar 2016 neue
Motorradtypen und ab dem 1. Januar 2017 alle neuen Motorräder mit einem Hubraum
größer als 125 ccm oder einer Leistung größer als 11 kW mit ABV ausgerüstet
sein müssen.
Das BMVI erarbeitet unter anderem im Rahmen eines Forschungsprojektes zur
Identifizierung des Verbesserungspotentials von Motorradschutzhelmen – unter
Berücksichtigung des Motorradunfallgeschehens – Änderungsvorschläge, um die
in der UNECE Vorschrift geforderten Prüfkriterien zu überarbeiten.
Die BASt hat ihr Sicherheitsforschungsprogramm für das Jahr 2016 ganz auf den
Zweiradverkehr ausgerichtet.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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