[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
29. April 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8377
18. Wahlperiode 04.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8019 –
Studienchancen für Flüchtlinge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. hat nachfolgende
Stellungnahme zum Fachgespräch „Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ am
24. Februar 2016 im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 18(18)194 b)
abgegeben:
„Laut Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerkes UNCHR waren bis Ende 2014
rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht, knapp 20 Millionen verließen die
Krisen- und Konfliktregionen und suchten Schutz und Zuflucht außerhalb ihrer
Heimatländer. Ein Großteil der Flüchtlinge sucht dabei Schutz in den
Nachbarländern der Krisenregionen. Im Falle der Syrer, die derzeit die größte Gruppe
von Flüchtlingen bilden, sind etwa 6,7 Millionen innerhalb des Landes auf der
Flucht. Mehr als 4,1 Millionen Syrer sind in die Nachbarländer, vor allem nach
Jordanien, in den Libanon und die Türkei geflohen.
Unter den Industrienationen gehört mittlerweile Deutschland, so die Statistiken,
zu den wichtigsten Aufnahmeländern für geflüchtete Menschen. Wie aktuelle
Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verdeutlichen,
sind im Jahr 2015 über 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen.
Dies stellt eine große Herausforderung, aber auch Chance für Staat und
Gesellschaft dar. Chancen ergeben sich dadurch, dass erfahrungsgemäß zuerst die
besser Informierten, die besser Ausgebildeten, die besser Vernetzten die Risiken
einer Flucht auf sich nehmen. Das lässt erwarten, dass unter den Flüchtlingen
viele ein gutes Bildungsniveau haben. Davon – so haben verschiedene
Hochrechnungen ergeben, wirklich belastbare Untersuchungen liegen bisher nicht
vor – bringen 30 000 bis 50 000 Voraussetzungen mit, die ihnen ermöglichen
ein Hochschulstudium aufzunehmen oder ein Studium fortzusetzen.
Zwar handelt es sich damit um einen kleineren Teil der Flüchtlinge, dem jedoch
eine besondere Rolle zukommt: Erfolgreiche Bildungsbiographien, besonders
in akademischen Berufen, können Modellcharakter für viele haben und die
Bedeutung von gelungener Integration besonders nachhaltig deutlich machen. Dies
gilt in noch viel stärkerem Maße für die Betroffenen selbst: wie Erfahrungen in
Krisenstaaten zeigen, sind gerade bei jungen Menschen berufliche Perspektiven
ein zentraler Faktor, sich zu engagieren und positiv in die Gesellschaft
hineinzuwirken. Hinzu kommt, dass Hochschulen mit ihrem hohen sozialen Ansehen
in unserer wie auch in vielen anderen Gesellschaften eine zentrale
Multiplikatorenwirkung ausüben.
Ein Großteil der deutschen Hochschulen ist bereits im Themenfeld
„Flüchtlinge“ aktiv und hat hier in den vergangenen Monaten außerordentliches
Engagement bewiesen. Sie gehörten zu den ersten Einrichtungen, die mit
unterschiedlichen Initiativen wie Gasthörerprogrammen, Betreuungsmaßnahmen
und Sprachkursen, Flüchtlingen bei ihrer Integration geholfen haben.
Dieses Engagement gilt es zu festigen und zu verstetigen, um mittel- und
langfristig eine erfolgreiche Integration der geflüchteten Menschen im Bereich der
Hochschulen zu erzielen.“
Wir möchten wissen, wie die Bundesregierung zu diesem wichtigen
Integrationsfeld beitragen wird.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Eine frühzeitige Integration in das
Bildungssystem bietet Chancen, nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für die
Aufnahmegesellschaft. Zudem trägt sie zur weiteren Internationalisierung der
Hochschulen bei. Die Bundesregierung will deshalb studierfähigen Flüchtlingen, die
in Deutschland studieren wollen, den Weg an die Hochschulen ebnen.
Bund und Länder tauschen sich regelmäßig im Kontext von Gemeinsamer
Wissenschaftskonferenz (GWK), Kultusministerkonferenz (KMK) oder im Rahmen
von Fachgesprächen (bspw. des Deutschen Akademischen Austauschdienstes)
aus.
1. Was tut die Bundesregierung derzeit, um die unbürokratische Anerkennung
von Hochschulzugangsberechtigungen des Herkunftslands sowie die zügige
Bestandsaufnahme der individuellen Studierfähigkeit von geflüchteten
Studieninteressierten, z. B. wenn ihnen schriftliche Nachweise fehlen, zu
unterstützen?
Wenn nichts, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) bzw. der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK) gibt, welche sind das?
Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für Fragen des
Hochschulzugangs ausschließlich die Länder zuständig. Diese bzw. ihre
Hochschulen entscheiden über das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
und regeln, wie in Situationen, in denen die üblichen Nachweise nicht verfügbar
sind, zu verfahren ist. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung
auf den Beschluss der KMK vom 3. Dezember 2015 zu „Hochschulzugang und
Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die
fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen
Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können“. Nach Kenntnis der Bundesregierung
haben zum Beispiel die Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg den
Hochschulzugang dahingehend flexibilisiert, dass bei ausländischen Studienbewerbern
generell neben den Kriterien der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen
(ZAB) Zugangstests wie der Test für Ausländische Studierende (TestAS)
eingesetzt werden können. Um die Klärung der Studierfähigkeit zu beschleunigen,
übernimmt die Bundesregierung bei Flüchtlingen unter bestimmten
Voraussetzungen die Gebühren für den bewährten individuellen Studierfähigkeitstest
TestAS. Derzeit wird der TestAS aus Mitteln des Bundes ins Arabische übersetzt,
um der größten Gruppe der Flüchtlinge eine Testteilnahme in ihrer Muttersprache
zu ermöglichen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10
verwiesen. Um Enttäuschungen und Studienabbrüche zu vermeiden, befürwortet die
Bundesregierung keine Absenkung von Zulassungsvoraussetzungen.
2. Wie trägt die Bundesregierung zur Ausweitung bzw. Vervielfachung
passgenauer studienvorbereitender oder studienbegleitender Sprachkurse sowie
Sprachtests an oder im Umfeld von Hochschulen bei?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK und dem BAMF gibt, welche sind das?
3. Wie trägt die Bundesregierung zur Ausweitung bzw. Vervielfachung
passgenauer Kurse zum Erwerb der deutschen Hochschulreife und akademischer
Praktika bei?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Flüchtlinge, die über keine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen,
können in Studienkollegs oder vergleichbaren Einrichtungen fachlich und
sprachlich entsprechend qualifiziert werden. Die Kurse beinhalten eine umfassende
Deutschförderung bis Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens, die mit einer von den Hochschulen anerkannten Deutschprüfung
abschließt. Im Rahmen des Integra-Programms des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) finanziert die Bundesregierung hierzu jährlich zusätzlich
bis zu 2400 Plätze. Die Mittel nach den Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“
zur Förderung von Sprachkursen bis zum Sprachniveau C1 wurden 2016 auf
16 Mio. Euro angehoben.
Ergänzend stellt der Bund über den DAAD den Hochschulen Mittel zur
Verfügung, um studieninteressierte Flüchtlinge, die bereits über eine
Hochschulzugangsberechtigung verfügen, in propädeutischen und Deutschkursen auf ihr
Studium vorzubereiten. Zur Ermittlung des sprachlichen Förderbedarfs für
akademische Zwecke finanziert der Bund auch die Gebühren der Einstufungstests onSET-
Deutsch bzw. onSET-English.
4. In welchem Umfang wird die Bundesregierung in einem Nachtragshaushalt
bzw. im Bundeshaushalt für das Jahr 2017 eine Aufstockung des
Garantiefonds Hochschule vornehmen?
Wenn nicht, warum nicht?
Ein Nachtragshaushalt ist derzeit nicht erforderlich. Die Haushaltsverhandlungen
für das Jahr 2017 sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann eine konkrete
Aussage zur Höhe der 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das
Programm erst nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen getroffen werden.
5. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass englisch- oder anderssprachige
Vorlesungen und Seminarangebote ausgebaut werden?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Gemäß der föderalen Kompetenzverteilung sind für die Einrichtung von
Studiengängen und Seminarangeboten – gleich welcher Sprache – ausschließlich die
Länder zuständig. Die Datenbank des DAAD weist zurzeit ca. 1 000 englisch-
und fremdsprachige Studiengänge auf Bachelor- und vor allem Masterniveau aus.
6. Wie trägt die Bundesregierung zum Ausbau von sozialen und
psychologischen Beratungsangeboten bei Hochschulen und Studierendenwerken bei,
auch mit dem Blick auf die besonderen Bedarfe von Geflüchteten?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
7. Wie trägt die Bundesregierung zum Ausbau von Anlaufstellen wie
„Welcome Centern“ und „International Offices“ an den Hochschulen bei, an
denen internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler beraten und willkommen geheißen werden, auch mit dem Blick auf die
besonderen Bedarfe von Geflüchteten?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bund fördert über das DAAD-Programm „Welcome – Flüchtlinge
engagieren sich für Flüchtlinge“ bundesweit studentische Initiativen und
Mentorenprogramme mit dem Ziel, den eindrucksvollen ehrenamtliche Einsatz der deutschen
Studierenden zu unterstützen und zu bündeln, die Qualität studentischen
Engagements zu sichern und gute Beispiele bundesweit zu verbreiten.
Das Programm wird von über 150 Akademischen Auslandsämtern/International
Offices durchgeführt. Die studentischen Initiativen tragen so auch zum Ausbau
der Beratungs- und Willkommensangebote der International Offices bei. Einige
Projekte umfassen soziale und psychologische Beratungsangebote für Flüchtlinge
an Hochschulen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung beim Deutschen
Studentenwerk (DSW) die Informations- und Beratungsstelle Studium und
Behinderung (IBS), die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz (SIK) sowie die
Servicestelle Familienfreundliches Studium (SFS). Deren Arbeit dient
insbesondere der fachlichen Unterstützung der entsprechenden Strukturen der
Hochschulen und Studentenwerke, die allen Studierenden zur Verfügung stehen,
einschließlich geflüchteten Studierenden.
8. Gibt es Überlegungen, Hochschulen auch dabei zu unterstützen, spezielle
Flüchtlings-Anlaufstellen einzurichten, die eine Kompetenz in der
Bildungsberatung bündeln könnten?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Die Beratung von Studieninteressierten aus dem In- und Ausland ist Aufgabe der
Hochschulen, die gemäß Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
primär aus Landesmitteln finanziert wird. Aus Mitteln des Bundes informiert der
DAAD als Mitgliedsorganisation der Hochschulen auf seinen Webseiten sowohl
Hochschulen als auch studieninteressierte Flüchtlinge. Die allgemeine Hotline
des DAAD-Info-Centers steht Flüchtlingen zur allgemeinen Studienberatung in
deutscher und englischer, künftig auch in arabischer, Sprache zur Verfügung. Das
Interesse an diesen Angeboten ist hoch und nimmt weiter zu. Spezielle
Anlaufstellen für Flüchtlinge an Hochschulen erachtet die Bundesregierung weder für
notwendig noch zielführend.
9. In welchem Maß soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapazität der
Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V.
ausgebaut werden, und wie ist die aktuelle Kapazität?
Uni-assist bearbeitet für seine derzeit 169 Mitgliedshochschulen jährlich
ca. 150 000 Bewerbungen aus 180 Ländern, bewertet ausländische
Schulabschlüsse und prüft Unterlagen formal auf Vollständigkeit. Derzeit werden die
Kapazitäten von uni-assist ausgebaut, um im Zeitraum von 2016 bis 2019 zusätzlich
bis zu 70 000 Bewerbungen von Flüchtlingen bearbeiten zu können.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebühren, die
uni-assist e. V. erhebt, und in welchen Fällen übernimmt der Bund diese
Gebühren?
Die von uni-assist erhobenen Gebühren berechnen sich regulär pro Hochschule
und Semester. Für die Bewerbung an einer ersten Hochschule fallen 75 Euro an,
für jede weitere Hochschule jeweils 15 Euro. Für jedes neue Semester werden
einmalig 75 Euro verlangt. Die Bundesregierung übernimmt bei Flüchtlingen die
Kosten des Verfahrens für Bewerbungen an maximal drei Hochschulen und fünf
Studiengängen. Voraussetzung ist entweder der Nachweis eines abgelegten
TestAS (vgl. Antwort zu Frage 1) oder eines Beratungsscheins einer deutschen
Hochschule.
11. Wie trägt die Bundesregierung zum bedarfsgerechten Ausbau
fachsprachlicher sowie propädeutischer Studienvorbereitung bei?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
12. Wie viel Geld soll nach den Planungen der Bundesregierung zwischen den
Jahren 2016 und 2019 für den Ausbau der Studienkollegs zur Verfügung
stehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Wie viel Geld soll nach den Planungen der Bundesregierung zwischen den
Jahren 2016 und 2019 für ergänzende Maßnahmen der Hochschulen, welche
selbst fachliche und sprachliche studienvorbereitende Maßnahmen für
studierfähige Flüchtlinge durchführen, genutzt werden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach derzeitiger Planung sollen für zusätzliche Plätze an Studienkollegs und
vergleichbaren Einrichtungen sowie für die ergänzenden Maßnahmen an den
Hochschulen im Zeitraum von 2016 bis 2019 pro Jahr bedarfsgerecht bis zu 18 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine genauere Aufteilung in
Einzelmaßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Zahl der Flüchtlinge und
ihre Zusammensetzung nach Herkunftsländern und Bildungsbiografie
erheblichen Schwankungen unterliegen. In den meisten Fällen können erforderliche und
geeignete Maßnahmen erst nach individueller Studienberatung und Prüfung
mitgebrachter Dokumente festgelegt werden.
14. Hat die Bundesregierung Hinweise über den regionalen bzw. örtlichen
Bedarf an Plätzen in Studienkollegs sowie an Angeboten für ergänzende
sprachliche und studienvorbereitende Maßnahmen?
Auf das bundesfinanzierte Integra-Programm des DAAD sind bislang über
150 Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen. Bei steigendem
Bedarf sind Nachbewilligungen möglich. Da neben dem Bund auch Länder und
Hochschulen laufende oder zusätzliche Mittel für Studienkollegs und ergänzende
Maßnahmen zur Verfügung stellen, kann eine räumlich differenzierte Statistik in
der zur Verfügung stehenden Beantwortungszeit nicht erhoben werden.
15. Inwiefern müssen Studienkollegs Fördergelder zurückzahlen, falls Plätze
unbesetzt bleiben bzw. falls Flüchtlinge vorzeitig den Kurs beenden oder
beenden müssen?
16. Inwiefern müssen die Hochschulen Fördergelder zurückzahlen, falls sie
Angebote ergänzender sprachlicher und studienvorbereitender Maßnahmen
nicht besetzen können bzw. Flüchtlinge das Angebot vorzeitig verlassen
oder verlassen müssen?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie bei allen Zuwendungen stellen Mittelzusagen des DAAD an einzelne
Studienkollegs bzw. Hochschulen jeweils Obergrenzen dar, die im Projektverlauf bei
Vorliegen der Voraussetzungen bedarfsgerecht abgerufen werden können. Nicht
abgerufene Mittel kann der DAAD im Rahmen des vom Bund vorgegebenen
Förderzwecks ggf. anderen Hochschulen zur Verfügung stellen. Der DAAD
finanziert im Rahmen des Integra-Programms aus Bundesmitteln für jeden
teilnehmenden Flüchtling eine festgelegte Monatspauschale. Für Kurse, in denen nur
Flüchtlinge eingeschrieben sind, können die Hochschulen Gesamtpauschalen unter
bestimmten Voraussetzungen auch dann abrechnen, wenn einzelne Teilnehmer aus
Gründen ausfallen, die nicht von der Hochschule zu vertreten sind.
17. Was unternimmt die Bundesregierung, um Propädeutika für
studieninteressierte Flüchtlinge anzubieten?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
18. Wie trägt die Bundesregierung zur Einrichtung einer bundesweiten
kostenfreien und mehrsprachigen Hotline bei, die es studieninteressierten
Flüchtlingen ermöglicht, sich über Studienchancen und die bundesdeutsche
Hochschullandschaft zu informieren?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
19. Wie trägt die Bundesregierung zur flächendeckenden Verankerung von
Talentscouting für potenzielle Bildungsaufsteiger und Studieninteressierte
sowie Mentoring an den Hochschulen bei?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK bzw. der KMK gibt, welche sind das?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 sowie Frage 8 verwiesen.
20. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass weibliche Studieninteressierte
unter den Geflüchteten mit geeigneten Maßnahmen gezielt für die
Studienvorbereitung und die Studienaufnahme gewonnen werden?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK bzw. der KMK gibt, welche sind das?
Die Programme des DAAD stehen studieninteressierten Flüchtlingen unabhängig
vom Geschlecht gleichermaßen offen. Ansprache und Bebilderung erfolgen stets
geschlechtersensibel.
21. Wie trägt die Bundesregierung zur Ausweitung der Stipendienangebote für
Flüchtlinge bei – sowohl für Studierende als auch in Form von
Forschungsstipendien an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auch wenn sie
bereits in Deutschland sind?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Das bundesfinanzierte DAAD-Programm „Leadership for Syria“ stellt 200
Stipendien für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aller Fachrichtungen zur
Verfügung, die in Deutschland ein Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium
absolvieren möchten. Es richtet sich an syrische Staatsangehörige sowohl in der
Region als auch in Deutschland. Die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander
von Humboldt-Stiftung (AvH) versetzt deutsche Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in die Lage, ausländische Forschende aufzunehmen, die in ihrer
Heimat von Verfolgung und Krieg bedroht sind. Dadurch können die betroffenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschung für bis zu drei Jahre in
Deutschland fortsetzen.
Um Bleibeperspektiven für Einheimische und Drittstaatsangehörige zu schaffen
und Fluchtursachen zu verringern, fördert die Bundesregierung Stipendien für
Studierende im außereuropäischen Ausland, bspw. mit bis zu 1 700 Stipendien
für syrische Flüchtlinge über die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative
Albert Einstein (DAFI) beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR) oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, u. a. mit
verschiedenen afrikanischen Ländern und mit Jordanien.
In transnationalen Bildungsprojekten der deutschen Hochschulen stellt der Bund
über den DAAD 2016/17 rund 160 Stipendien zur akademischen Ausbildung von
Flüchtlingen zur Verfügung, darunter an der Deutsch-Türkischen Universität
(TDU). Die binationalen Hochschulen wie die TDU, die Deutsch-Jordanische
Universität (GJU), die German University Cairo (GUC) und der Campus
El Gouna der Technischen Universität (TU) Berlin erlassen den Stipendiatinnen
und Stipendiaten außerdem einen Teil der Studiengebühren. Im Jahr 2015 haben
Deutschland und Tunesien zudem den Aufbau einer Deutsch-Tunesischen
Hochschule in den kommenden Jahren vereinbart. Ferner fördert der Bund
Weiterbildungsmaßnahmen in Deutschland und der Region für syrische Experten und
Wissenschaftler in der maßgeblich vom Deutschen Archäologischen Institut (DAI)
getragenen Projektinitiative „Die Stunde Null – Eine Zukunft für die Zeit nach
der Krise“. Es hat besonders den Wiederaufbau in den vom IS besetzten Gebieten
zum Inhalt.
Begabte Flüchtlinge können sich auch bei den Begabtenförderungswerken
bewerben; die der Förderung zugrunde liegenden zusätzlichen Nebenbestimmungen zur
Förderung begabter Studierender sowie begabter
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Richtlinien) sind dabei im Bereich der
Studienförderung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angelehnt. Daher
kommt in der Förderung durch die Begabtenförderungswerke auch die zum
1. Januar 2016 in Kraft getretene Ausdehnung der Förderungsberechtigung von
Flüchtlingen nach dem BAföG zum Tragen. Geduldete und Inhaber bestimmter
humanitärer Aufenthaltstitel müssen nun nicht mehr eine Vierjahresfrist
abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die
Unterstützung beantragen und sich somit auch entsprechend früher als bisher für
Stipendien der Begabtenförderungswerke bewerben. Insbesondere für anerkannte
Asylberechtigte beziehungsweise Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention gilt parallel zum BAföG ohnehin keinerlei Voraufenthaltsfrist für eine
Bewerbung.
Begabte Flüchtlinge, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule in Deutschland studieren, können außerdem mit dem
Deutschlandstipendium gefördert werden. Bei der Beurteilung der Fördervoraussetzungen sind
neben den erbrachten Leistungen auch besondere soziale, familiäre oder persönliche
Umstände zu berücksichtigen, z. B. ein Fluchthintergrund. Für studierende
Flüchtlinge existiert somit bereits ein breites Stipendienangebot.
22. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf vor, der das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für
Flüchtlinge so öffnet, dass sie ohne Wartefrist nach drei Monaten Aufenthalt
BAföG-antrags- und -förderberechtigt sind und ihnen so der Rechtsanspruch
auf diese besonders chancengerechte Studienfinanzierung eröffnet wird?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention oder Flüchtlinge, die diesen als sog. subsidiär Schutzberechtigte vom BAMF
gleichgestellt wurden, sind bereits jetzt ohne Wartezeit BAföG-berechtigt. Für
Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Titel ist zum 1. Januar 2016 die
bisherige Wartefrist von vier Jahren auf 15 Monate gesenkt worden. Maßnahmen
der Ausbildungsförderung bedürfen einer differenzierten Betrachtung, die
insbesondere die Bleibeperspektive im Blick hat. Nach einer Einreise stehen zunächst
ohnehin Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund, bevor Maßnahmen der
Ausbildungsförderung sinnvoll ansetzen können. Ein inzwischen möglicher
früher Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnet Flüchtlingen die
Möglichkeit, bereits nach kurzer Zeit eine entsprechende Stelle bei einem Arbeitgeber
anzunehmen und sich hierdurch auch eigene Verdienstmöglichkeiten zu eröffnen.
Diese Interessenlage ist auf die Frage einer finanzwirksamen Unterstützung durch
aktive Leistungen der Ausbildungsförderung nicht ohne weiteres eins zu eins
übertragbar.
23. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf vor, durch den das Deutschlandstipendium umgewidmet wird und die
Mittel entweder speziell für Flüchtlinge genutzt werden können oder das
BAföG im Sinne der Frage 14 geöffnet wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
24. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass die vielfältigen Initiativen von
Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
Hochschulgremien sowie Wissenschaftsorganisationen, die die Integration von
Flüchtlingen in Hochschule und Forschung zum Ziel haben, ideell und auch finanziell
unterstützt werden?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
Diese Maßnahmen werden durch Angebote der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der deutschen Forschungsorganisationen, die sich zu einer
„Wissenschaftsinitiative Integration“ zusammengeschlossen haben, ergänzt. Im
Rahmen dieser Initiative bieten die Organisationen unter anderem Praktika für
Geflüchtete an.
25. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein
Bundesprogramm für die Förderung von Service-Learning-Angeboten an den
Hochschulen vor, um bürgerschaftliches Engagement von Studierenden abseits
des Campus mit dem Lernen an der Hochschule zu verbinden?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Im vom Bund finanzierten Bund-Länder-Programm für bessere
Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) gibt es eine Reihe an
Projekten, die sich mit Aspekten des „Service Learning“ beschäftigen. Die
betreffenden Initiativen der Hochschulen zielen z. B. darauf ab, die
Persönlichkeitsbildung der Studierenden zu unterstützen und sie aufgrund ihres überfachlichen
Engagements und der damit erworbenen Kompetenzen dazu zu befähigen, ihre
gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und wahrzunehmen. Dies
wird in den Projektkonzepten z. B. im Rahmen von ausdifferenzierten
Studienangeboten für den Erwerb von überfachlichen berufsfeldorientierten Kompetenzen
und unter dem Fokus fächerübergreifender, interdisziplinärer Maßnahmen und
Lehrveranstaltungen verortet. Der Ansatz des „Service Learning“ wird auf
unterschiedlichen Ebenen umgesetzt, bspw. auch in verschiedenen Projekten des
„Welcome“-Programms des DAAD. Eine isolierte Maßnahme zur Verankerung
der „Service Learning“-Kultur im deutschen Wissenschaftssystem ist daher nicht
erforderlich.
26. Wann wird die Bundesregierung den Hochschulpakt III evaluieren, und
prüfen, in welcher Höhe der Bund zusätzliche Mittel bereitstellen muss, um
genügend zusätzliche Studienplätze für Flüchtlinge zu schaffen?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Erst im Jahr 2014 hat der Bund gemeinsam mit den Ländern den Hochschulpakt
an die erwartete Studiennachfrage angepasst. Auf Basis der Prognose der
Kultusministerkonferenz (KMK) zu Studienanfängerzahlen finanzieren Bund und
Länder in den kommenden Jahren über 760 000 zusätzliche Studienmöglichkeiten.
Allein die Bundesregierung wird bis 2023 insgesamt 9,9 Mrd. Euro bereitstellen.
Die aktuellen Entwicklungen werden auch die Hochschulen vor neue Aufgaben
stellen, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wie groß diese Aufgaben
tatsächlich sein werden. Der Hochschulpakt in seiner jetzigen Form ist großzügig
dimensioniert und gibt den Ländern entsprechend ihrer Zuständigkeiten
Flexibilität bei der Allokation der Mittel. Natürlich können die zusätzlichen
Studienmöglichkeiten auch für die Aufnahme von Flüchtlingen an den Hochschulen genutzt
werden.
27. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass in zulassungsbeschränkten
Studiengängen geflüchtete Studienbewerberinnen und Studienbewerber nicht
mit anderen Studienbewerberinnen und -bewerbern aus dem Ausland
konkurrieren, wodurch ihre Chancen in vielen Fällen sinken?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Im Rahmen der föderalen Kompetenzverteilung können die Länder eine Quote
für ausländische Studierende aus außereuropäischen Drittstaaten festlegen. In
bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern beträgt diese Ausländerquote in den
meisten Ländern 5 Prozent. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
legen die Vergabeverordnungen der Länder die Ausländerquote auf Werte
zwischen 5 und 10 Prozent fest. Diese Quoten werden häufig nicht ausgeschöpft.
Ferner ist zu bedenken, dass in zulassungsbeschränkten Fächern oft auch deutsche
Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
28. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Entwurf
vor, wie der Ausbau und die Modernisierung der Infrastrukturen des
Wissens, also von Hörsälen und Bibliotheken, digitalen Infrastrukturen und
Studienplatzvergabe, spezieller Sprachförderung und Wohnheimplätzen bis
zum Jahr 2020 wieder auf der Höhe der Zeit sein kann?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für den Ausbau der Infrastruktur an
Hochschulen bei den Ländern. Im Bereich des allgemeinen Hochschulbaus unterstützt
der Bund die Länder nach Artikel 143c GG durch die Leistung jährlicher Mittel
in Höhe von rund 700 Mio. Euro.
29. Inwiefern haben die Bundesagentur für Arbeit und das BAMF bereits eine
systematische Erfassung der Qualifikationen von Geflüchteten etabliert bzw.
bis wann soll das System stehen?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das?
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches
zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken
(Datenaustauschverbesserungsgesetz) vom 2. Februar 2016 wurde die frühzeitige und einheitliche Erfassung
relevanter Informationen von Asylantragsstellern neu geregelt. Neben den
Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort werden Daten gespeichert, die
für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu
gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige
Qualifikationen. Das BAMF stellt allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der
Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Datensystem zur Verfügung.
Dies umfasst auch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter, die auf
Ersuchen die für die Sicherung des Lebensunterhalts und eine erfolgreiche aktive
Arbeitsmarktpolitik erforderlichen Daten erhalten.
30. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf vor, der sicherstellt, dass studieninteressierte Flüchtlinge während ihrer
Teilnahme, z. B. an studienvorbereitenden Intensivsprachkursen, vom
Vorrang von Vermittlung in Arbeit vor der Unterstützung in Weiterbildung und
Qualifizierung ausgenommen werden, wie er im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch angelegt ist?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen?
Einer gesetzlichen Änderung bedarf es aus Sicht der Bundesregierung nicht.
Grundsätzlich verpflichtet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Personen,
die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig sind, alle Möglichkeiten
zur Verringerung oder Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit zu nutzen,
insbesondere jede zumutbare Arbeit aufzunehmen. Im SGB II gilt jedoch auch das Prinzip
des Förderns. Ein fehlender Bildungsabschluss stellt ein schwerwiegendes
Vermittlungshemmnis dar, der das Eintreten von Langzeitarbeitslosigkeit begünstigt.
In solchen Fällen tritt das Ziel einer nachhaltigen Integration an die Stelle einer
unmittelbaren Verringerung bzw. Beseitigung von Hilfebedürftigkeit.
Die Bundesregierung will studierwilligen und studierfähigen Flüchtlingen den
Zugang zu den Hochschulen ermöglichen. Nach den vorliegenden noch
vorläufigen Einschätzungen zum Bildungsstand der Flüchtlinge bringt zwar ein
bedeutender Teil die erforderliche Vorbildung mit, die auch ein erfolgreiches Studium
möglich erscheinen lässt. Dies trifft aber nicht auf alle Flüchtlinge zu. Es muss
deshalb den Integrationsfachkräften im konkreten Einzelfall überlassen bleiben,
anhand des jeweiligen Bildungsstands, der Motivation und Lernbereitschaft
abzuschätzen, ob eine Sprachförderung bis zum Niveau C1, das regelmäßig
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, sinnvoll und erreichbar ist oder ob
eine Arbeitsaufnahme der bessere Weg für eine Integration in den Arbeitsmarkt
ist.
Kommt das Jobcenter zu der Einschätzung, dass eine Deutschförderung bis zum
Niveau C1 erfolgversprechend ist, kann dies in der gemeinsam abzuschließenden
Eingliederungsvereinbarung festgelegt und damit Gegenstand des
Eingliederungsprozesses werden. Damit erfolgt zugleich die Festlegung, dass nicht die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sondern die Sprachförderung das Mittel der
Wahl ist.
31. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf vorlegen, der klarstellt, dass ein Leistungsbezug nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) während der ersten 15 Monate in
Deutschland auch dann möglich ist, wenn ein Hochschulstudium in Deutschland
aufgenommen wurde?
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden bei Vorliegen
der übrigen Leistungsvoraussetzungen auch nach Aufnahme eines
Hochschulstudiums weitergewährt. Eine Regelung, die Leistungen nach den §§ 3 ff. AsylbLG
während eines Hochschulstudiums ausschließt, enthält das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht
daher kein Bedarf für eine klarstellende Regelung.
32. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass studierwillige Flüchtlinge bei der
Teilnahme an studienvorbereitenden Deutschkursen keine faktischen oder
rechtlichen Beschränkungen erfahren, vor allem wenn Wohn- und
Hochschulort nicht identisch sind?
Die Arbeiten der Bundesregierung an einem Gesetzentwurf für ein
Integrationsgesetz, das die Situation studierfähiger Flüchtlinge angemessen berücksichtigt,
dauern an.
33. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass studierwillige Flüchtlinge beim
Aufnehmen einer förderungsfähigen Ausbildung nach dem BAföG nicht in
Gefahr geraten, durch das Weiterlaufen ihres Asylverfahrens ihre
Krankenversicherung zu verlieren?
Anders als von den Fragestellern angenommen, bedarf es keiner gesetzlichen
Änderung, um sicherzustellen, dass für studierwillige Asylbewerberinnen und -
bewerber, die eine Ausbildung nach dem BAföG aufnehmen, eine angemessene
Absicherung im Krankheitsfall besteht. Vielmehr gewährleisten bereits die
geltenden Regelungen eine ausreichende Gesundheitsversorgung für die genannte
Personengruppe, die durch die Aufnahme einer Ausbildung nicht in Frage gestellt
wird.
Soweit ein Studium aufgenommen wird, ist der Krankenversicherungsschutz in
der Regel über den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt.
Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
eingeschrieben sind, unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens
bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht familienversichert sind (§ 5 Absatz 1
Nummer 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V). Diese Versicherungspflicht
besteht auch für Asylbewerber, die während des laufenden Asylverfahrens ein
Hochschulstudium aufnehmen. Soweit eine andere Ausbildung aufgenommen
wird, die keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
auslöst, erfolgt die Gesundheitsversorgung über das AsylbLG, sofern die weiteren
Leistungsvoraussetzungen nach diesem Gesetz (insbesondere Hilfebedürftigkeit)
erfüllt sind. In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts im Bundesgebiet erhalten
die genannten Asylbewerber eine gesundheitliche Basisversorgung nach den
§§ 4 und 6 AsylbLG. Diese Gesundheitsleistungen werden auch nach der
Aufnahme einer förderfähigen Ausbildung weiter gewährt. Ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 31 Bezug genommen.
Nach fünfzehn Monaten Voraufenthalt werden die Leistungen für Asylbewerber
und -bewerberinnen analog zum SGB XII gewährt. Auf die Leistungsberechtigten
findet dann – ebenso wie auf Sozialhilfe Beziehende – auch § 22 SGB XII
entsprechende Anwendung; dieser sieht einen Leistungsausschluss für Personen vor,
die ein Studium oder eine sonstige Ausbildung absolvieren. Die
Ausschlusswirkung dieser Regelung betrifft jedoch – bereits nach dem Wortlaut der Norm – nur
die Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII; von dem
Ausschluss sind also nur diejenigen Leistungen betroffen, die entsprechend dem
SGB XII zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden. Hilfen zur
Gesundheit im Sinne des Fünften Kapitels des SGB XII (i. V. m. § 23 Absatz 1
SGB XII) können somit weiterhin bezogen werden. Die Versorgung mit diesen
Leistungen erfolgt grundsätzlich – wie bei nicht versicherten Empfängern von
Sozialhilfe – durch die Krankenkassen gegen Kostenerstattung (sog. Quasi-
Versicherung, § 264 Absatz 2 und 7 SGB V). Sofern diese „Quasi-Versicherung“
ausscheidet, da infolge des Leistungsausschlusses nach § 22 SGB XII keine
Leistungen für den Lebensunterhalt bezogen werden (§ 264 Absatz 2 Satz 2 SGB V),
können Leistungen der Krankenhilfe nach § 48 Satz 1 SGB XII (i. V. m. § 23
Absatz 1 SGB XII) beansprucht werden, die durch die Träger der Sozialhilfe
erbracht werden.
34. Welchen Beitrag sollen aus Sicht der Bundesregierung die deutsch-
ausländischen Hochschulkooperationen leisten, um für Geflüchtete in den
Krisenregionen oder Anrainerstaaten der Krisenregionen Studienvorbereitung oder
auch ein Studium anzubieten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
35. Mit welchen deutsch-ausländischen Hochschulen oder anderen Hochschulen
in Anrainerstaaten von Krisenregionen bestehen dazu bereits Gespräche, und
welche konkreten Ergebnisse bzw. Zusagen erwartet die Bundesregierung
wann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
36. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Studienbefunden,
wonach internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler eine Diskrepanz zwischen der Willkommenskultur an den
Hochschulen und der außerhalb der Hochschulen sehen – gipfelnd in der
Mahnung der Autorinnen und Autoren: „Die Besorgnis darüber, dass die
Reputation eines Hochschulstandortes unter ausländerfeindlichen Angriffen
massiv leiden könnte, ist also nicht unbegründet“ (siehe Internationale
Nachwuchswissenschaftler in Deutschland: Motivation – Integration –
Förderung, Schriftenreihe Hochschulmarketing 12; für Studierende siehe:
Willkommensregionen für ausländische Studierende, Studie im Auftrag der
Bertelsmann Stiftung)?
Die Studie belegt, dass die deutschen Hochschulen in den letzten Jahren zu
internationalen Orten geworden sind. Ein Großteil der Befragten bezeichnete sowohl
die Arbeitsatmosphäre als auch die berufliche Integration als sehr positiv.
Darüber hinaus erwies sich insbesondere die Betreuung durch die hochschulischen
Serviceeinrichtungen als zentraler Faktor für die Zufriedenheit. Zur Attraktivität
tragen auch international stark nachgefragte Programme aus Mitteln der
Bundesregierung bei wie die Alexander von Humboldt-Professur und die Sofja
Kovalevskaja-Forschungspreise. Jeder dritte internationale Forschende strebt
daher an, länger als fünf Jahre in Deutschland zu bleiben.
Wie wichtig eine ausgeprägte Willkommenskultur ist, belegt die Studie ebenfalls.
Für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler spielt es eine große
Rolle, wie weltoffen sie ihr Umfeld empfinden. Fremdenfreundlichkeit ist für
Deutschland essenziell, gerade auch als Wissenschaftsstandort. Deshalb bleiben
die gesellschaftliche Integration von Menschen, die nach Deutschland kommen,
und die Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zentrale
Anliegen der Bundesregierung.
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ISSN 0722-8333]