[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 11. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8462
18. Wahlperiode 13.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8161 –
Fischerei in Natura-2000-Gebieten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nord- und Ostsee sollen nach den einschlägigen EU-Naturschutzrichtlinien
zu etwa 32 Prozent der Fläche (in der ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ)
unter Schutz stehen und Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks
Natura 2000 sein. Ziel der Schutzgebiete ist es, einen „günstigen
Erhaltungszustand“ geschützter Lebensraumtypen und Arten zu erreichen und langfristig zu
sichern. Doch bisher existieren diese Gebiete nach Auffassung der Fragesteller
nur auf dem Papier. Weiterhin findet in diesen wertvollen Gebieten, z. B. Kies-
und Sandabbau statt, auch die Fischerei ist nicht eingeschränkt. Die Flächen
wurden bisher weder rechtlich unter Schutz gestellt, noch wurden die benötigten
Managementpläne erstellt. Gegen das Fehlen der Verordnungen klagten
mehrere Umweltverbände und die Europäische Union leitete ein
Vertragsverletzungsverfahren ein.
Zuständig und verantwortlich ist der Bund für die in der AWZ gelegenen
Gebiete. Zwar wurden die acht Fauna-Flora-Habitat- und zwei Vogelschutzgebiete
im Mai 2004 der Europäischen Kommission gemeldet und im Jahr 2007
anerkannt, allerdings hat das bisher keine Konsequenzen für den Schutz der
Meerestiere und die Umwelt gehabt. Die dafür nötigen Rechtsvorschriften wurden
noch nicht erlassen und entsprechende Erhaltungsmaßnahmen in Form von
Managementplänen fehlen. Die Schutzgebietsverordnungen, die den Schutzzweck
definieren und grundsätzliche Regelungen treffen, was erlaubt und was verboten
ist, sind nun nach langer Verzögerung und einem Vertragsverletzungsverfahren
erstellt worden.
Seit der Meldung der Gebiete an die Europäische Union bis heute konnten in
den ausgewiesenen Gebieten uneingeschränkte Aktivitäten, wie z. B. Kies- und
Sandabbau und Fischerei fortgesetzt werden. Auch in den nun erarbeiteten
Schutzgebietsverordnungen gibt es keine Regelung zur Berufsfischerei. Diese
Fischerei-Regelungen müssen auf der europäischen Ebene abgestimmt werden.
Dazu ist es erforderlich, entsprechende Maßnahmenvorschläge zu entwickeln
und den Mitgliedstaaten vorzulegen, die fischereiliche Interessen in den
betreffenden Gebieten haben. Deutschlands Maßnahmenvorschlag wurde bisher nur
für die Nordsee erarbeitet und war kürzlich in der Verbändeanhörung.
1. Welche Fangmengen wurden aus den Natura-2000-Gebieten im Zeitraum
der Jahre 2004 bis 2015 gefischt (bitte nach Haupterwerb-, Nebenerwerb-
und Freizeitfischern je nach Schutzgebiet auflisten)?
Rechtsgrundlage für die Meldung von Fangmengen sind die
Durchführungsverordnungen zur Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union. Die
verpflichtenden Meldungen sind nicht positionsgenau, sondern erfolgen auf Basis
sogenannter statistischer Rechtecke (Kantenlängen 0,5° x 1° geogr. Breite x
Länge, entsprechend ca. 30 x 35 sm). Daher ist eine exakte Zuordnung von
Fangmengen zu den Natura-2000-Gebieten nicht möglich. Regulären Zugang zu
gebietsgenauen Fangmengen anderer Nationen hat die Bundesregierung nicht. Der
Bundesregierung liegen daher keine Angaben über die Gesamtfangmengen in den
Natura-2000-Gebieten, sondern lediglich über die Fangmengen deutscher
Fangschiffe vor.
Im Rahmen der Forschungsaktivitäten des Thünen-Instituts sind allerdings für die
Jahre 2005 bis 2008 im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes Schätzungen der
Fangmengen in den Natura-2000-Gebieten der Nordsee für die beteiligten
Nationen Dänemark, Niederlande und Deutschland gemacht worden. Diese stellen die
einzigen systematischen auf die Natura-2000-Gebiete bezogenen Abschätzungen
von Fangmengen dar. Sie sind allerdings auf die dort vorherrschenden Zielarten
Scholle, Seezunge und Nordseegarnele beschränkt. Erweitert wurde die
Information durch einen Datensatz für die dänische Sandaalfischerei. Daten zu anderen
pelagischen Fischereien (im Freiwasser), insbesondere auf Sprotte und Hering,
sind in den mehrjährigen Datensätzen nicht enthalten, da die pelagische Fischerei
nicht im Konflikt mit den Schutzgütern steht. Für die Ostsee gibt es solche
Schätzungen nicht.
In Bezug auf die Freizeitfischerei führt das Thünen-Institut seit dem Jahr 2002
Erhebungen der von Anglern entnommenen Mengen einzelner Arten in Nord-
und Ostsee durch. Im Rahmen der Verordnung über die Erhebung von Daten im
Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur
Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik, erfolgt die regelmäßige Erhebung für
einzelne Arten. Diese Daten liegen aufgeteilt nach Fangmethoden und
statistischen Rechtecken vor (2005 bis 2015), d. h. eine exakte Zuordnung von
Fangmengen zu den Natura-2000-Gebieten ist nicht möglich. Der Bundesregierung
liegen daher keine Angaben über die geschätzten Angler-Fänge in den Natura-
2000-Gebieten vor. Aus den Beprobungsdaten des Thünen-Instituts lässt sich
ableiten, dass die Natura-2000-Gebiete nur in der Ostsee und dort nur in geringem
Umfang von Angelkuttern genutzt werden. Daten zur räumlichen und zeitlichen
Verteilung von Privatbooten liegen nicht vor.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen:
Fang in Tonnen (Plattfische [Scholle, Seezunge], Nordseegarnelen [Krabben] und
Industriefischerei auf Sandaal) pro Natura-2000-Gebiet, Jahr und Gerät (und Ziel)
für Fahrzeuge aus DE, DK und NL
Gebiet
Jahr
Gerät, Ziel
Fang
(Tonnen)
Borkum-Riffgrund
2005 1820,55
Baumkurre, Garnelen 2,79
Baumkurre, Plattfische 107,53
Kiemennetze, Plattfische 0,11
Schleppnetze, Plattfische 4,20
Schleppnetze, Sandaal 1705,93
2006 622,63
Baumkurre, Garnelen 9,00
Baumkurre, Plattfische 88,73
Kiemennetze, Plattfische 0,58
Schleppnetze, Plattfische 0,30
Schleppnetze, Sandaal 524,01
2007 75,56
Baumkurre, Garnelen 10,26
Baumkurre, Plattfische 61,66
Kiemennetze, Plattfische 3,47
Schleppnetze, Plattfische 0,17
2008 1220,77
Baumkurre, Garnelen 13,22
Baumkurre, Plattfische 97,25
Kiemennetze, Plattfische 1,30
Schleppnetze, Plattfische 0,37
Schleppnetze, Sandaal 1108,63
Doggerbank
2005 3108,03
Baumkurre, Plattfische 177,58
Kiemennetze, Plattfische 0,09
Schleppnetze, Plattfische 51,07
Schleppnetze, Sandaal 2879,29
2006 12595,23
Baumkurre, Plattfische 82,47
Kiemennetze, Plattfische 0,54
Schleppnetze, Plattfische 67,52
Schleppnetze, Sandaal 12444,73
2007 2253,61
Baumkurre, Plattfische 5,56
Kiemennetze, Plattfische 0,15
Schleppnetze, Plattfische 18,70
Schleppnetze, Sandaal 2229,19
2008 5139,01
Baumkurre, Plattfische 57,53
Kiemennetze, Plattfische 0,30
Schleppnetze, Plattfische 39,42
Schleppnetze, Sandaal 5041,77
Sylter Außenriff
2005 15111,30
Baumkurre, Garnelen 2049,72
Baumkurre, Plattfische 587,57
Kiemennetze, Plattfische 0,66
Schleppnetze, Plattfische 153,18
Schleppnetze, Sandaal 12320,19
2006 6515,98
Baumkurre, Garnelen 1415,92
Baumkurre, Plattfische 668,52
Kiemennetze, Plattfische 0,14
Schleppnetze, Plattfische 160,16
Schleppnetze, Sandaal 4271,23
2007 4822,77
Baumkurre, Garnelen 2921,27
Baumkurre, Plattfische 685,48
Kiemennetze, Plattfische 0,28
Schleppnetze, Plattfische 107,41
Schleppnetze, Sandaal 1108,33
2008 3087,30
Baumkurre, Garnelen 1771,93
Baumkurre, Plattfische 510,49
Kiemennetze, Plattfische 0,02
Schleppnetze, Plattfische 96,88
Schleppnetze, Sandaal 707,97
Vogelschutzgebiet
Östliche Deutsche Bucht
2005 12592,08
Baumkurre, Garnelen 2500,40
Baumkurre, Plattfische 31,67
Kiemennetze, Plattfische 0,02
Schleppnetze, Plattfische 16,76
Schleppnetze, Sandaal 10043,23
2006 5643,40
Baumkurre, Garnelen 1958,65
Baumkurre, Plattfische 35,86
Schleppnetze, Plattfische 8,72
Schleppnetze, Sandaal 3640,18
2007 4883,83
Baumkurre, Garnelen 3710,81
Baumkurre, Plattfische 48,05
Kiemennetze, Plattfische 0,28
Schleppnetze, Plattfische 16,37
Schleppnetze, Sandaal 1108,33
2008 3183,22
Baumkurre, Garnelen 2372,80
Baumkurre, Plattfische 56,17
Schleppnetze, Plattfische 23,81
Schleppnetze, Sandaal 730,44
2. Welche bodenberührenden Fanggeräte kamen und kommen wie oft in den
Natura-2000-Gebieten zum Einsatz (bitte nach Fanggerät und Jahr
aufschlüsseln)?
Zur Häufigkeit der Verwendung der verschiedenen mobilen grundberührenden
Fanggeräte liegen der Bundesregierung keine Angaben vor, da es keine
gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung dieser Daten gibt. Den deutschen Behörden
liegen die Positionsmeldungen inländischer und ausländischer Schiffe in der
deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) aus der satellitengestützten
Überwachung durch das Vessel Monitoring System (VMS) vor. Es liegen keine
Informationen über die ausländischen Fahrzeuge in der deutschen AWZ
bezüglich Anlandemengen (Art und Gewicht) oder verwendetem Gerät vor. Das
Thünen-Institut hat für die Ausarbeitung und Bewertung von
Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten der Nordsee den internationalen
Fischereiaufwand als Index für die Häufigkeit der Befischung abgeschätzt. Um den
Aufwand pro Gerät für die ausländischen Fahrzeuge zu schätzen, wurde das im
Fischereiregister der Europäischen Union gemeldete primäre Gerät eines
Fischereifahrzeuges verwendet, um den beobachteten Positionen (VMS) der Schiffe ein
Gerät zuzuordnen und den zeitlichen Aufwand zu schätzen. Da nicht
ausgeschlossen werden kann, dass Fahrzeuge auch ein als sekundär im Flottenregister
eingetragenes oder ein ganz anderes Fanggerät verwendet haben, sind die Daten der
ausländischen Fischereifahrzeuge mit einer Unsicherheit bezüglich der Trennung
der Aktivität verbunden. Für die deutsche Fangflotte wurde das verwendete Gerät
den Logbüchern entnommen. Für die Ausarbeitung von
Fischereimanagementmaßnahmen in der Ostsee laufen derzeit vergleichbare Analysen. Die
Auswertung ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen:
Aufwand in Stunden für die Natura-2000-Gebiete Sylter Außenriff, Östliche
Deutsche Bucht, Borkum-Riffgrund und Doggerbank pro Jahr und Gerät für EU-
Fahrzeuge
Sylter Außenriff Jahr
2012 2013 2014
G
er
ät
Baumkurre (>300 PS) 82 35 102
Baumkurre (<300 PS) 37027 20266 16409
Waden 344 49 48
Dredgen 150 138 0
Kiemen- & Verwickelnetze 418 20 25
Schleppnetze 3062 4573 1586
Reusen 3571 4859 6491
Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht
2012 2013 2014
G
er
ät
Baumkurre (>300 PS) 0 0 0
Baumkurre (<300 PS) 43694 27709 18130
Waden 116 24 48
Dredgen 94 98 0
Kiemen- & Verwickelnetze 400 0 25
Schleppnetze 2673 2524 734
Reusen 0 0 0
Borkum-Riffgrund
2012 2013 2014
G
er
ät
Baumkurre (>300 PS) 0 0 12
Baumkurre (<300 PS) 74 103 24
Waden 86 6 8
Dredgen 0 0 0
Kiemen- & Verwickelnetze 0 21 0
Schleppnetze 0 79 0
Reusen 0 0 0
Doggerbank
2012 2013 2014
G
er
ät
Baumkurre (>300 PS) 1417 1052 530
Baumkurre (<300 PS) 16 70 237
Waden 228 196 211
Dredgen 0 0 0
Kiemen- & Verwickelnetze 423 129 1712
Schleppnetze 424 468 626
Reusen 0 0 0
3. Wie viele Schleppstriche wurden im Jahr 2014 in den Natura-2000-Gebieten
durchgeführt (bitte je nach Schutzgebiet auflisten)?
Rechtsgrundlage für die Meldung von Fischereiaktivitäten sind die
Durchführungsverordnungen zur Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union.
Die verpflichtenden Meldungen zu der Anzahl von Fangvorgängen erfolgen nicht
positionsgenau, sondern erfolgen auf Basis sogenannter statistischer Rechtecke.
Daher ist eine Zuordnung von Schleppstrichen zu den Natura-2000-Gebieten
nicht möglich.
Für die Ausweisung von Fischereimanagementmaßnahmen werden die
Abschätzungen des Fischereiaufwandes nach Fanggeräten (siehe Antwort zu Frage 2) als
Grundlage herangezogen.
4. Wie viele Schleppstriche wurden im Durchschnitt in den Jahren 2004 bis
2015 in den Natura-2000-Gebieten durchgeführt?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Wie viele Kilometer Stellnetze wurden in den jeweiligen Natura-2000-
Gebieten im Jahr 2014 aufgestellt?
Daten zur Länge der eingesetzten Stellnetze im Jahre 2014 liegen der
Bundesregierung nicht vor, da sie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erhoben wurden.
Die Fischer waren nach den gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2014 nicht zu einer
entsprechenden Eintragung im Fischereilogbuch verpflichtet. Die Pflicht,
Angaben zum Fanggerät, wie Länge und Höhe des eingesetzten Stellnetzes, in das
Fischereilogbuch einzutragen, wurde erst mit der Durchführungsverordnung (EU)
2015/1962 der Kommission vom 28. Oktober 2015 (ABl. EU L 287), der
Änderung der Durchführungsverordnung zur Kontrollverordnung (EU) Nr. 404/2011
(ABl. EU L 112), zum Ende des Jahres 2015 eingeführt.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher Größe von
Maschenöffnungen und welchen Filamentstärken die Stellnetze ausgerüstet
sind?
Die EU-Verordnungen für die Nord- und Ostsee zu technischen Maßnahmen zur
Erhaltung der Fischereiressourcen enthalten Vorgaben, in welcher Fischerei
welche Maschengrößen zu verwenden sind.
Die eingesetzten Maschengrößen in der Stellnetzfischerei in den sogenannten
statistischen Rechtecken, die im Natura-2000-Gebiet der Ostsee liegen, variieren je
nach Zielfischart. Für die Heringsfischerei liegen diese zwischen 32 und 80
Millimetern, für die Dorsch- und Plattfischfischerei (z. B. Flunder, Scholle, Steinbutt
und Scharbe-Kliesche) beginnt die Maschenweite bei 110 Millimetern und endet
bei 240 Millimetern.
In den statistischen Rechtecken der Natura-2000-Gebiete der Nordsee findet die
Stellnetzfischerei auf Kabeljau mit Maschenöffnungen zwischen 140 und
160 Millimetern statt, die Seezungenfischerei zwischen 94 und 110 Millimetern.
Gesetzliche Grundlagen für die Erfassung der Filamentstärken sind hingegen
nicht vorhanden, sodass der Bundesregierung keine entsprechenden Kenntnisse
vorliegen.
7. Verfügt die Bundesregierung über Zahlen und Daten zur jeweiligen Stand-,
Tages- und Jahreszeit der Stellnetze in den Natura-2000-Gebieten?
Um die jahreszeitliche Verteilung der fischereilichen Aktivitäten in der Nordsee
international zu bewerten, wurde in Ermangelung umfassender, mehrjähriger
internationaler Daten für die deutschen Gewässer auf einen Datensatz aus einem
EU-finanzierten Forschungsprojekt zurückgegriffen. Dies ist nötig, da den
deutschen Behörden keine Informationen über die ausländischen Fahrzeuge in der
deutschen AWZ bezüglich Anlandemengen (Art und Gewicht) oder verwendetem
Gerät vorliegen.
Die Daten liegen nur für die Nordsee und nur für die Länder Dänemark,
Niederlande und Deutschland vor; sie umfassen die Jahre 2005 bis 2008 und sind
außerdem auf die Zielarten Scholle und Seezunge beschränkt. Die Fischereiaktivität
mit Kiemen- und Verwickelnetzen pro Monat (Jahreszeit) ist in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich die
Fischereiaktivität bei passiven Geräten (Kiemen- und Verwickelnetzen etc.) auf die Zeit
bezieht, die der Fischer benötigt, das Netz auszusetzen oder zu heben. Dies ist nicht
die Standzeit (Verweildauer im Meer) des Netzes.
Im Natura-2000-Gebiet Borkum-Riffgrund wurde Fischereiaktivität mit Kiemen-
und Verwickelnetzen in den Monaten April bis Juli beobachtet.
Im Natura-2000-Gebiet Doggerbank wurde Fischereiaktivität mit Kiemen- und
Verwickelnetzen in den Monaten April bis Dezember beobachtet.
Im Natura-2000-Gebiet Sylter Außenriff wurde Fischereiaktivität mit Kiemen-
und Verwickelnetzen ganzjährig beobachtet.
Im Natura-2000-Gebiet Östliche Deutsche Bucht wurde Fischereiaktivität mit
Kiemen- und Verwickelnetzen in den Monaten April und Juni beobachtet.
Von den in der Ostsee aktiven 1 166 deutschen Fischereifahrzeugen sind 1 100,
also fast 95 Prozent kürzer als 12 Meter (Stand 2016). Dazu gehören nahezu alle
Fahrzeuge, die mit passiven Geräten (z. B. Stellnetzen, Langleingen) fischen. Für
diese Fahrzeuge liegen - mangels gesetzlicher Verpflichtung - keine VMS-Daten
vor. Da Fahrzeuge in den Logbüchern die genaue Fangposition nicht angeben
müssen, sondern nur die Kennung eines statistischen Rechteckes von 0,5° x 1°
(geogr. Breite x Länge, ca 30 x 35 sm) Kantenlänge, in dem die Fänge getätigt
wurden, liegen keine räumlichen Daten in höherer Auflösung über die
Fangaktivitäten dieser Fahrzeuge vor und eine Zuordnung zu den Natura-2000-Gebieten
ist nicht möglich.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen:
Fischereiaktivität mit Kiemen- und Verwickelnetzen in Stunden pro Natura-
2000-Gebiet, Jahr und Monat für Fahrzeuge aus DE, DK und NL
Gebiet
Jahr
Monat
Fischereiaktivität
(Stunden)
Borkum-Riffgrund
2005 6,0
5 2,4
6 3,6
2006 47,9
5 8,2
6 27,8
7 11,9
2007 89,5
5 25,5
6 64,0
2008 34,3
4 16,6
7 17,7
Doggerbank
2005 18,6
6 5,1
7 2,2
8 0,3
9 2,7
10 7,4
11 1,0
2006 88,8
4 1,7
5 1,0
6 11,8
7 3,6
8 10,7
9 55,0
12 5,0
2007 15,4
7 2,7
9 11,7
10 1,0
2008 64,2
8 34,5
9 29,7
Sylter Außenriff
2005 23,4
1 2,0
4 3,0
5 6,1
6 8,3
10 1,0
11 3,0
2006 5,0
2 0,9
4 2,0
12 2,0
2007 4,4
4 4,4
2008 0,4
5 0,4
Östliche Deutsche Bucht
2005 3,0
6 3,0
2007 4,4
4 4,4
8. Wie viele Kilometer Stellnetze kamen im Schnitt in den Jahren 2004 bis
2015 in den einzelnen Natura-2000-Gebieten zum Einsatz?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
9. Kamen in den Natura-2000-Gebieten alternative Fanggeräte bereits zum
Einsatz?
Wenn ja, welche?
Alternative, ökosystemgerechte Fanggeräte zur Vermeidung von Beifängen
geschützter Arten, insbesondere mariner Säugetiere und Seevögel, wurden im
Rahmen von Forschungsvorhaben eingesetzt. Ein Großteil dieser Untersuchungen
wurde dabei im küstennahen Bereich der Ostsee in Kooperation mit
kommerziellen Fischern durchgeführt. Im Rahmen eines Forschungsprojekts des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurden Fischfallen als alternatives Fanggerät in den
Natura-2000-Gebieten Adlergrund und Pommersche Bucht in der deutschen
AWZ der Ostsee eingesetzt.
In den statistischen Rechtecken der Natura-2000-Gebiete der Nordsee wurden
neben Schlepp- und Stellnetzen auch Korbreusen (Taschenkrebse und Hummer)
und Dredgen (Muschelfischerei) eingesetzt. Ferner ist erwähnenswert, dass die
Fischerei auf Nordseegarnelen und Plattfische (Seezunge und Scholle) nicht
ausschließlich mit konventionellen Baumkurren betrieben wurde, sondern auch von
Fischereifahrzeugen, die mit Impulsstrom (sog. Elektrofischerei) auf Fischfang
gingen.
In den statistischen Rechtecken der Natura-2000-Gebiete der Ostsee wurden
neben Schlepp- und Stellnetzen auch Korbreusen (Dorsch, Hering und Aal) sowie
weitere Fallen wie Fangbauten und Fischzäune (Hering und Süßwasserfischarten)
eingesetzt. Darüber hinaus kamen Grundlangleinen (Dorsch, Aal und
Süßwasserfischarten), Treiblangleinen (Aal) und in geringem Umfang weitere Fanggeräte
wie Handangeln, Fanggeräte mit Haken und sogenannte nicht bedeckte stationäre
Reusen zum Einsatz.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Schweinswale seit dem
Jahr 2004 in Stellnetzen verendet sind?
Wie viele tote Schweinswale wurden als Beifang direkt gemeldet?
Die Bundesregierung meldet nach den Vorgaben der einschlägigen Verordnung
(EG) Nr. 812/2004 des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung von
Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei jährlich die Beifänge an marinen
Säugern wie Schweinswalen. Seit dem Jahr 2004 wurden im Rahmen der
entsprechenden Beprobungen keine Beobachtungen gem. Artikel 4 und 5 der o. g.
Verordnung zu in Stellnetzen verendeten Schweinswalen gemacht.
Die Europäische Kommission führt in ihrer Mitteilung vom 21. September 2011
über die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 812/2004
u. a. aus, dass ihr Ziel, die Vorbeugung unbeabsichtigter Fänge von Walen in
Fanggeräten, noch nicht vollständig erreicht sei. Als Grund dafür nennt sie u. a.
die nach wie vor unzureichenden Populationsdaten zur Abschätzung der
einzelnen Bestände. Bezüglich der Schweinswale in der Ostsee weist die Europäische
Kommission unter Berufung auf den Internationalen Rat für Meeresforschung
(ICES) darauf hin, dass hier Beifänge offenkundig seien und eine Subpopulation
als gefährdet angesehen werde.
Hinweise auf die Zahl beigefangener Schweinswale lassen sich vor diesem
Hintergrund allenfalls aus den Untersuchungen toter, gestrandeter Schweinswale
ableiten (siehe Antwort zu Frage 11).
11. Wie viele Schweinswale wurden als Totfunde an den Küsten seit dem Jahr
2004 gezählt?
Wie viele wiesen eindeutige Hinweise zu fischereilichem Beifang auf?
a) Das Monitoring toter gestrandeter Schweinswale wird in Deutschland im
Auftrag der Küstenbundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Die Anzahl der jährlich registrierten
Schweinswaltotfunde an der deutschen Nordseeküste variierte im Zeitraum
2004 bis 2014 zwischen 96 und 225 Tieren, insgesamt wurden in diesem
Zeitraum 1 877 tote Schweinswale gefunden. An der deutschen Ostseeküste
wurden im Zeitraum 2004 bis 2015 jährlich zwischen 54 und 176 tote
Schweinswale registriert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1 275 Totfunde
dokumentiert.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten ergeben sich die in den
nachfolgenden Tabellen aufgeführten Zahlen:
Anzahl der Schweinswaltotfunde an der deutschen Nordseeküste von
Niedersachsen (NI) und Schleswig-Holstein (SH) in den Jahren 2004 bis 2015. Quelle:
ASCOBANS Annual National Reports
Nordsee
NI SH Gesamt
2004 43 114 157
2005 53 160 213
2006 79 125 204
2007 65 147 212
2008 54 108 162
2009 6 159 165
2010 38 58 96
2011 61 112 173
2012 83 142 225
2013 67 91 158
2014 49 63 112
2015 56 Keine Angabe
Anzahl der Schweinswaltotfunde an der deutschen Ostseeküste von Schleswig-
Holstein (SH) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) in den Jahren 2004 bis 2015.
Quelle: ASCOBANS Annual National Reports
Ostsee
SH MV Gesamt
2004 31 23 54
2005 46 19 65
2006 56 46 102
2007 106 58 164
2008 114 28 142
2009 123 53 176
2010 91 33 124
2011 74 34 108
2012 60 21 81
2013 97 33 130
2014 98 31 129
2015 81 44 125
b) Da die pathologische Bestimmung der Todesursache je nach Verwesungsgrad
der gefundenen Tiere mit einem hohen Unsicherheitsfaktor behaftet ist,
existieren nur Schätzungen des Anteils der Schweinswale, die durch Beifang
gestorben sind. Beispielsweise wurde der Anteil der durch Beifang gestorbenen
Schweinswale, bezogen auf die Kadaver in einem guten bis moderaten
Zustand, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren
2002 bis 2007 von Meeressäugetierexperten auf ca. 50 Prozent bis 60 Prozent
geschätzt.
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Anzahl der durch die
Fischerei getöteten Schweinswale?
Aufgrund des in der Antwort zu Frage 10 dargestellten Sachverhalts ist derzeit
keine Abschätzung der tatsächlichen Anzahl der getöteten Schweinswale möglich.
13. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor über die durch Stellnetze zu Tode
gekommenen Seevögel (bitte sowohl nach Art als auch in der zeitlichen
Folge seit dem Jahr 2004 auflisten)?
Eine genaue Quantifizierung der Seevogelbeifänge in der Stellnetzfischerei in den
deutschen Meeresgebieten ist nicht möglich, da keine Auskunftspflicht der
Fischer besteht und keine kontinuierlichen Beifang- und Totfund-
Monitoringprogramme existieren. Es liegen jedoch Daten aus einzelnen wissenschaftlichen
Untersuchungen zum Beifang von Seevögeln vor. In einem Forschungsprojekt im
Auftrag des BfN (BELLEBAUM 2011) wurden im Zeitraum 2006 bis 2009
insgesamt 526 Seevogelbeifänge in den Küstengewässern Mecklenburg-
Vorpommerns und der angrenzenden deutschen AWZ im Rahmen stichprobenartiger
Untersuchung in der Stellnetzfischerei dokumentiert. Basierend auf den ermittelten
Beifangraten wurde der jährliche Beifang durch Stellnetzfischer aus
Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 17 300 bis 19 800 Seevögel im Zeitraum November
bis Mai hochgerechnet. Den größten Anteil der Beifänge machten Tauchenten
(Tafelente, Reiherente, Bergente und Schellente) sowie Meeresenten (Eiderente,
Eisente, Trauerente und Samtente) aus.
In einer Pilotstudie des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in Kooperation mit
der Fischereigenossenschaft Freest wurden von den insgesamt drei beteiligten
Kuttern in zwei Jahren (2011 bis 2012) insgesamt 134 Seevögel in Stellnetzen
beigefangen. Eisenten machten dabei den größten Teil der beigefangenen
Seevögel aus. Eine entsprechende Hochrechnung wie bei der o. g. Studie von BELLE-
BAUM erfolgte nicht.
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