[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8633
18. Wahlperiode 01.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8389 –
Neue Vermittlungsinitiativen im Bergkarabach-Konflikt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktion DIE LINKE. hat im Januar 2016 in der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/7409 die angespannte Situation im armenisch-
aserbaidschanischen Konflikt um die Region Bergkarabach im Südkaukasus sowie die
Bedeutung einer intensiveren Konfliktvermittlung unter dem diesjährigen
OSZE-Vorsitz Deutschlands (OSZE: Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa) thematisiert. Diese Notwendigkeit wird durch die jüngsten
Ereignisse auf dramatische Weise verdeutlicht: In der Nacht vom 1. auf den
2. April 2016 begannen entlang der gesamten Waffenstillstandslinie („Line of
Contact“) um Bergkarabach die bislang heftigsten Kämpfe zwischen
armenischen und aserbaidschanischen Streitkräften. Die Gefechte unter Einsatz
schwerer Waffen dauerten vier Tage an. Die Konfliktparteien beschuldigten sich
gegenseitig, für diese schwerste Verletzung des Waffenstillstands seit 1994
verantwortlich gewesen zu sein. Verschiedene Quellen sprechen von weit mehr als
90 Getöteten, darunter auch Zivilistinnen und Zivilisten sowie Dutzenden
Vermissten auf beiden Seiten (vgl.
www.swp-berlin.org/publikationen/
kurzgesagt/waffenstillstand-im-konflikt-um-berg-karabach-bleibt-bruechig.html,
abgerufen am 25. April 2016).
Auf Initiative des russischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE
vereinbarten die Generalstabschefs beider Konfliktparteien am 5. April 2016 auf
einem Dringlichkeitstreffen in Moskau eine sofortige Waffenruhe. Die russische
Regierung hat zudem neue Vermittlungsinitiativen angekündigt, um zu
substanziellen Fortschritten bei der Konfliktlösung zu gelangen, da der gegenwärtige
Status quo nicht mehr länger tragbar sei (vgl.
http://vestnikkavkaza.net/news/Sergey-
Lavrov-Russia-makes-new-proposals-on-Nagorno-Karabakh-settlement.html,
abgerufen am 25. April 2016). Dabei soll es um konkrete Umsetzungsschritte bei
den von beiden Konfliktparteien als Lösungsrahmen akzeptierten sogenannten
Madrider Basisprinzipien gehen, die in einer ersten Stufe die Rückgabe der von
Armenien besetzten Gebiete außerhalb Bergkarabachs unter aserbaidschanische
Kontrolle vorsehen. Für Aserbaidschan sind die humanitären und politischen
Kosten des Konflikts vor allem mit diesen Gebieten verbunden, weil aus ihnen
der Großteil der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, ca. 710 000 Menschen
(aus den besetzten Gebieten Vertriebene sowie aus Schutzgründen von der Line
of Contact Umgesiedelte), stammt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Auch die
Bundesregierung betrachtet die Rückgabe zumindest eines Teils dieser besetzten
Gebiete als zentrale Voraussetzung, damit Aserbaidschan im Gegenzug der
ortsansässigen armenischen Bevölkerung in Bergkarabach verbindliche
Sicherheitsgarantien gewährt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Russland erwägt, in diesem
Kontext offenbar den Iran stärker in den Friedensprozess einzubeziehen, da das Land
aufgrund seiner guten Beziehungen zu beiden Konfliktparteien eine neutrale
Haltung einnimmt und bei möglichen Statusveränderungen als Garantiemacht in Frage
käme (vgl.
www.neues-deutschland.de/artikel/1008205.dreieinigkeit-ueber-berg-
karabach.html, abgerufen am 25. April 2016).
Bislang konnten sich die Konfliktparteien nicht auf eine ständige
Waffenstillstandsbeobachtung durch unabhängige OSZE-Teams einigen. Gegenwärtig
wird die Line of Contact lediglich von sechs OSZE-Beobachtern „überwacht“,
die vom Persönlichen Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für
den Bergkarabach-Konflikt, Botschafter Andrzej Kasprzyk, sporadisch entsandt
werden und ihre Besuche vorher ankündigen müssen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
18/7979).
Vor dem Hintergrund des aktuellen OSZE-Vorsitzes Deutschlands hat die
Bundesregierung den Konfliktparteien in einem Sieben-Punkte-Plan konkrete
vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, wie die zeitnahe Einrichtung einer
direkten Krisen-Hotline zwischen den Regierungen in Jerewan und Baku,
vorgeschlagen (vgl.
www.swp-berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/waffenstillstand-
im-konflikt-um-berg-karabach-bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25. April 2016).
Angesichts dessen, stellen sich Fragen, wie die verschiedenen aktuellen
Vermittlungsansätze auf den unterschiedlichen Ebenen abgestimmt bzw.
miteinander verknüpft werden können, und wie die Bundesregierung hierzu im Rahmen
des deutschen OSZE-Vorsitzes beizutragen gedenkt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten zu den Fragen 4, 6, 7 und teilweise 17 werden in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.
Zur Begründung: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann. Die
erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten,
die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen zulassen. Der
Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen
überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe von
Informationen, die auf die Identität von Quellen schließen lassen gegenüber Unbefugten,
würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen
verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die
bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt
nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung
der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher
für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile
zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Die Antworten zu den Fragen 8 und 16 können ebenfalls nicht offen erfolgen.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der
Antworten auf die genannten Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde Informationen zur Kooperation mit ausländischen
Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch
im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall
Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag
gesondert übermittelt.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der bei den
jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 getöteten bzw. verwundeten
Soldaten beider Konfliktparteien (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität
angeben)?
Gemäß den der Bundesregierung bekannten Angaben beider Konfliktparteien
wurden bei den Kampfhandlungen Anfang April 152 Soldaten getötet, darunter
68 aus der Republik Aserbaidschan, und 122 Soldaten aus den armenischen
Streitkräften beziehungsweise aus den „Selbstverteidigungskräften“ der
sogenannten Republik Bergkarabach verletzt. Zur Zahl der verletzten Soldaten liegen
keine Informationen aus Aserbaidschan vor.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der bei den
jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 getöteten bzw. verwundeten
Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien (bitte nach
Konfliktpartei und Nationalität angeben)?
Gemäß den der Bundesregierung bekannten Angaben beider Seiten wurden bei
den Kampfhandlungen Anfang April 2016 sechs aserbaidschanische Zivilisten
getötet und 26 verletzt. In Bergkarabach und den umliegenden Gebieten wurden
vier Zivilisten getötet und 72 verletzt.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche
Verletzungen des humanitären Kriegsvölkerrechts bei den jüngsten Kampfhandlungen
Anfang April 2016 (bitte für die jeweilige Konfliktpartei angeben)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich die Konfliktparteien gegenseitig
vorwerfen, bei den Kampfhandlungen vom 2. bis zum 5. April 2016 das Humanitäre
Völkerrecht verletzt zu haben. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen
Erkenntnisse vor.
4. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zivilistinnen und Zivilisten an der Line of Contact sowie aus den von den
jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 betroffenen Gebieten evakuiert
(bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
5. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die zuvor
im Zusammenhang mit den jüngsten Kampfhandlungen aus den betroffenen
bzw. gefährdeten Orten evakuierten Zivilistinnen und Zivilisten ggf. bereits
wieder dorthin zurückkehren (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität
angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach
Angaben des Büros des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in
Eriwan sind seit der Eskalation der Kampfhandlungen Anfang April etwa 800 bis
1 100 Personen aus Bergkarabach in die Republik Armenien geflohen (aus Talish,
Martakert, in geringerem Umfang aus Stepanakert und Martuni). Auch innerhalb
von Bergkarabach und den umliegenden Gebieten könnten laut UNHCR
unbestätigten Angaben des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes zufolge bis zu
3 000 Personen in von der Kontaktlinie entferntere Gebiete geflohen sein; hierzu
hat UNHCR mangels eigener Präsenz in Bergkarabach jedoch keine eigenen
Erkenntnisse. Der UNHCR hat ebenfalls keine Erkenntnisse darüber, wie viele der
geflüchteten Personen wieder zurückgekehrt sind.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu Evakuierungen von
Zivilisten auf der aserbaidschanischen Seite der Kontaktlinie vor. Nach
Medienberichten sollen teilweise Frauen und Kinder zu weiter von der Kontaktlinie
entfernt lebenden Verwandten gezogen sein, während die Männer in den Siedlungen
geblieben seien. Es gibt auch Medienberichte, wonach die Einwohner der
betroffenen Gebiete teilweise zwischen ihren Arbeitsstätten (tägliche Feld- und
andere Arbeit) und ihrer Zufluchtsstätte bei Verwandten pendeln sollen.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von beiden
Konfliktparteien während der jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016
eingesetzten schweren Waffensysteme (bitte nach Konfliktpartei und
Waffensystem auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob unmittelbar vor den
militärischen Truppenbewegungen beider Konfliktparteien bei den jüngsten
Kampfhandlungen Anfang April 2016 möglicherweise ein intensiver
Scharfschützenbeschuss an der Line of Contact stattfand, und welche
Konfliktpartei ist hierfür ggf. verantwortlich gewesen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
8. Welche Konfliktpartei kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig die militärstrategisch bedeutsamen, topografischen Anhöhen
„Lala İlahi“ (Rayon Füzuli), „Seysulan“ und „Talish“ (Rayon Tartar)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
9. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang
mit dem in letzter Zeit intensiver gewordenen Scharfschützenbeschuss sowie
den jüngsten Kampfhandlungen Anfang April 2016 durch die
Konfliktparteien möglicherweise auch Landminen neu ausgelegt oder anderweitige
militärische Befestigungsmaßnahmen durchgeführt, um etwaige
Geländegewinne bzw. durch Truppenbewegungen bedingte Verschiebungen der Line
of Contact abzusichern (bitte nach Konfliktpartei angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
materiellen Schäden an zivilen Wohnhäusern, Schulen, Kindergärten,
Gesundheitszentren, der Trinkwasserversorgung sowie sonstigen
Infrastruktureinrichtungen in den von den jüngsten Kampfhandlungen betroffenen Gebieten?
Es gibt aserbaidschanische Mitteilungen über zerstörte und teilweise zerstörte
Gebäude. Internationalen Beobachtern wurden mehrere beschädigte Gebäude in der
Ortschaft Terter und bei Agdam gezeigt. In Bergkarabach und den umliegenden
Gebieten sind unter anderem die Ortschaften Talish und Martakert von
Zerstörungen von Wohnhäusern und ziviler Infrastruktur betroffen.
11. In welchem Umfang konnten seit der Vereinbarung der Waffenruhe am
5. April 2016 bei den Kampfhandlungen zuvor getötete Soldaten überführt
sowie gefangen genommene Soldaten ausgetauscht werden, und wie viele
Personen (Soldaten, Zivilistinnen und Zivilisten) gelten derzeit immer noch
als vermisst (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die sterblichen Überreste von
32 Soldaten überführt, davon nach Angaben der Seiten 19 Soldaten der
aserbaidschanischen Streitkräfte und 13 Soldaten der Streitkräfte Armeniens
beziehungsweise der „Selbstverteidigungskräfte“ der sogenannten Republik Bergkarabach.
Kriegsgefangene hat es den der Bundesregierung vorliegenden Angaben beider
Seiten zufolge nicht gegeben; diesen Angaben nach gelten derzeit auch keine
Personen als vermisst.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. in welchem
Umfang die am 5. April 2016 vereinbarte Waffenruhe durch die
Konfliktparteien tatsächlich eingehalten wird, und wie viele Personen (Soldaten,
Zivilistinnen und Zivilisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seitdem bei etwaigen erneuten Verletzungen der Waffenruhe getötet oder
verwundet (bitte nach Konfliktpartei und Nationalität angeben)?
Die Waffenruhe wurde nach Erkenntnissen, die der Bundesregierung vorliegen,
zunächst nicht eingehalten. Nach dem 5. April 2016 gab es demzufolge auf Seiten
der Streitkräfte Armeniens und der „Selbstverteidigungskräfte“ der sogenannten
Republik Bergkarabach 25 Tote und neun Verletzte und auf Seiten der Streitkräfte
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Aserbaidschans sieben Tote und einen Verletzten. Nach Kenntnis der
Bundesregierung gab es zusätzlich zwei tote und sieben verletzte aserbaidschanische
Zivilisten. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat
beide Seiten im Anschluss an ein Treffen mit dem aserbaidschanischen
Außenminister Elmar Mammadyarow am 11. Mai 2016 aufgerufen, in einem ersten
Schritt die aktuelle Waffenruhe zu stabilisieren, damit schließlich die politischen
Gespräche zur Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung fortgesetzt werden können.
Seit dem Treffen der Staatspräsidenten am 16. Mai 2016 in Wien hat sich die
Lage an der Kontaktlinie den der Bundesregierung vorliegenden Informationen
zufolge beruhigt.
13. Konnte mit der Initiative für eine sofortige Waffenruhe des russischen Ko-
Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE nach Einschätzung der
Bundesregierung verhindert werden, dass sich die jüngsten Kampfhandlungen
Anfang April 2016 zu einem zwischenstaatlichen Krieg ausweiteten, bzw. in
welchem Umfang hatten die Konfliktparteien während ihrer bewaffneten
Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits
damit begonnen, zusätzliche Truppen zu massieren sowie weitere schwere
Waffensysteme an die Line of Contact zu verlegen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die Generalstabschefs Armeniens
und Aserbaidschans unter Vermittlung des russischen Generalstabschefs am
5. April 2016 mündlich auf eine Beachtung der Waffenruhe geeinigt. Nach
Einschätzung der Bundesregierung war diese Vereinbarung maßgeblich für die
Beruhigung der Situation an der Kontaktlinie. Zu der Frage, ob die Seiten während
ihrer bewaffneten Auseinandersetzung damit begonnen hatten, Truppen oder
schwere Waffensysteme an die Kontaktlinie zu verlegen, liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die inhaltlichen
Schwerpunkte der von Russland angekündigten, neuen Vermittlungsinitiative für
Fortschritte bei der politischen Lösung des Bergkarabach-Konflikts, und wie
haben sich die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
zu den aktuellen Vermittlungsvorschlägen Russlands positioniert (bitte
erläutern)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung basieren die russischen
Vermittlungsbemühungen auf Prinzipien, die am 24. Juni 2011 ausgearbeitet wurden bei einem
Treffen der Staatspräsidenten Armeniens, Aserbaidschans und der Russischen
Föderation in Kasan, seinerzeit konnte über die Prinzipien jedoch keine Einigung
erzielt werden. Die gemeinsame Erklärung der drei Staatspräsidenten über die
Ergebnisse ihres Treffens enthält keine näheren Informationen zu den genannten
Prinzipien. Die Regierungen Armeniens und Aserbaidschans begrüßen
grundsätzlich die Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe, einschließlich
Russlands.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass Teile der Beantwortung der Frage 14 nicht in offener Form erfolgen können.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen
enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des
Bundesnachrichtendienstes und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und
Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen
Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes im Bereich der Fernmeldeaufklärung
stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend
wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität
nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer
Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten
betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung
entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-
Grad „VS-Geheim“ eingestuft.
15. Welchen Stellenwert nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
insbesondere ein stärkeres Monitoring der Line of Contact durch die OSZE sowie die
(ggf. schrittweise) De-Okkupation der bislang durch armenische Streitkräfte
kontrollierten sieben Bezirke außerhalb Bergkarabachs und deren mögliche
Rückgabe an Aserbaidschan in den jüngsten russischen
Vermittlungsvorschlägen und Diskussionen innerhalb der Minsk-Gruppe der OSZE ein?
Bei einem Treffen der Ko-Vorsitzländer der Minsker Gruppe auf Ebene der
Außenminister mit den Staatspräsidenten von Armenien und Aserbaidschan am
16. Mai 2016 in Wien haben die Seiten sich unter anderem auf eine Erhöhung der
Anzahl der Beobachter im Büro des Persönlichen Beauftragten des amtierenden
OSZE-Vorsitzenden, Botschafter Andrzej Kasprzyk, verständigt, was ein
häufigeres Monitoring an der Kontaktlinie erlauben würde. Der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat diese Entwicklung in einer
Erklärung vom 16. Mai 2016 begrüßt. Im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes
unterstützt die Bundesregierung das Sekretariat der OSZE in Wien bei der
Umsetzung des Vorschlags. Die Rückgabe der unter armenischer Kontrolle befindlichen
umliegenden Gebiete gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zu den von den
Ko-Vorsitzländern vorgeschlagenen Grundprinzipien für eine politische Lösung.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Bereitschaft
beider Konfliktparteien, die Einhaltung des Waffenstillstands an der Line of
Contact künftig stärker überwachen zu lassen und hierfür ggf. auch die
ständige Anwesenheit von zivilen OSZE-Beobachtungsteams zuzulassen (bitte
erläutern)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 15
verwiesen.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. unter
welchen Voraussetzungen Armenien bzw. das international nicht anerkannte
De-Facto-Regime in Bergkarabach gegenwärtig tatsächlich bereit wäre, die
sieben besetzten aserbaidschanischen Distrikte außerhalb Bergkarabachs
(ggf. unter Abzug eines sicheren Verkehrskorridors zwischen Armenien und
Bergkarabach) gemäß den Madrider Basisprinzipien an Aserbaidschan
zurückzugeben, oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischenzeitlich auch diese Gebiete für unilaterale armenische Staatsbildungs- bzw.
Anschlussbestrebungen beansprucht (bitte erläutern)?
Die seit 2007 entwickelten Madrider Basisprinzipien sind vertraulich und der
Bundesregierung nur aus Verlautbarungen der Ko-Vorsitzenden und aus
Pressemeldungen bekannt. Demnach wäre die Rückkehr der Bergkarabach umgebenden
Gebiete unter aserbaidschanische Kontrolle ein Element einer umfassenden
Verhandlungslösung zur Beilegung des Bergkarabach-Konflikts. Die armenische
Regierung hat wiederholt ihre Bereitschaft bekundet, den Basisprinzipien in ihrer
Gesamtheit zuzustimmen, sofern auch die aserbaidschanische Seite hierzu bereit
sei. Nach Einschätzung der Bundesregierung bestehen die Differenzen zwischen
den Seiten weniger in der Auslegung der einzelnen Prinzipien als vielmehr in
ihrer Priorisierung und in der Festlegung einer zeitlichen Abfolge ihrer
Umsetzung. Im Übrigen wird auf Vorbemerkung sowie die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 20, 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober 2014 verwiesen.*
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die inhaltlichen
Gesprächsthemen und Ergebnisse des am 7. April 2016 in Baku
stattgefundenen, trilateralen Treffens der Außenminister Aserbaidschans (Elmar
Mammadyarov), Russlands (Sergej Lawrow) und des Iran (Mohammad Javad
Zarif), und welche Informationen hat die Bundesregierung insbesondere im
Hinblick auf eine mögliche, zukünftige stärkere Rolle des Iran zu den Fragen
der regionalen Sicherheitskooperation und der politischen Regulierung des
Bergkarabach-Konflikts (vgl.
www.neues-deutschland.de/artikel/1008205.
dreieinigkeit-ueber-berg-karabach.html, abgerufen am 25. April 2016; bitte
erläutern)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren Fragen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit und die Entwicklung regionaler Verkehrsinfrastrukturprojekte wie die
Einrichtung eines Transportkorridors zwischen Aserbaidschan, Iran und Russland
Gegenstand der Gespräche beim trilateralen Treffen der Außenminister
Aserbaidschans, Russlands und der Islamischen Republik Iran am 7. April 2016. Nach
einer Pressemitteilung des iranischen Außenministeriums hat der iranische
Außenminister Mohammad Javad Zarif bei einem Gespräch mit dem
aserbaidschanischen Außenminister Elmar Mammadyarov am 5. April 2016 angeboten, bei
einer friedlichen Beilegung des Bergkarabach-Konflikts Unterstützung zu leisten.
Öffentliche Verlautbarungen zur Reaktion der aserbaidschanischen Seite sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
19. Welche aktuelle Position vertritt die Islamische Republik Iran nach Kenntnis
der Bundesregierung im Bergkarabach-Konflikt, und wie sind die
derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen des Iran zu Aserbaidschan
und Armenien einzuschätzen (bitte erläutern)?
Die Islamische Republik Iran hat die Konfliktparteien nach der aktuellen
Eskalation des Bergkarabach-Konflikts mehrmals zur Beilegung der Kampfhandlungen
aufgefordert und sich als Vermittler für eine politische Lösung angeboten. In Iran
ist die aserbaidschanische Minderheit die größte Ethnie neben den Persern.
Gleichzeitig gibt es auch eine armenische Gemeinschaft, die im Parlament mit
zwei für die armenisch-christliche Minderheit reservierten Abgeordneten
repräsentiert ist. Die Positionierung zur Bergkarabach-Frage ist für Iran insofern auch
innenpolitisch relevant.
Iran versorgt Armenien mit Erdgas und bezieht seinerseits Strom aus dem
Nachbarland. Iran ist Armeniens viertgrößter Handelspartner nach der Europäischen
Union, Russland und China. Das Handelsvolumen liegt derzeit bei etwa 300 Mio.
US-Dollar. Mit Aserbaidschan beutet Iran gemeinsam Gasfelder im Kaspischen
Meer aus. Das Handelsvolumen mit Aserbaidschan lag zuletzt bei etwa 50 Mio.
US-Dollar.
20. Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die jüngsten
Kampfhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan Anfang April 2016 mit der
iranischen Regierung über den Bergkarabach-Konflikt ausgetauscht, von
welcher Seite ging ggf. hierfür die Initiative aus, und welche Ergebnisse wurden
dabei erzielt?
Deutschland und Iran teilen die Sorge um Spannungen zwischen Armenien und
Aserbaidschan und rufen beide Seiten zur Zurückhaltung auf. Die
Bundesregierung tauscht sich hierzu auch mit Vertretern der iranischen Regierung aus.
21. Inwieweit wurde die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem aktuellen
OSZE-Vorsitz Deutschlands über die jüngsten Vermittlungsbemühungen
des russischen Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zeitnah konsultiert, und
wie haben die US-amerikanischen und französischen Ko-Vorsitzenden
bislang auf die von Russland vermittelte Waffenruhe und die neue
Verhandlungsinitiative im Bergkarabach-Konflikt reagiert?
Am 20. April 2016 haben die Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe den
deutschen OSZE-Vorsitz in Berlin über den Stand ihrer gemeinsamen
Vermittlungsbemühungen unterrichtet. Die Bundesregierung steht weiter in engem Kontakt
mit den Ko-Vorsitzenden, auch im Vorfeld und im Nachgang des Treffens in
Wien am 16. Mai 2016.
22. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung auf der Ebene der
zwischenstaatlichen Beziehungen zu Armenien und Aserbaidschan bzw. im
Zusammenhang mit dem aktuellen OSZE-Vorsitz Deutschlands unternommen,
um während der jüngsten bewaffneten Auseinandersetzungen Anfang April
2016 deeskalierend auf beide Konfliktparteien einzuwirken und politische
Verhandlungen anzuregen?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine friedliche Lösung des Bergkarabach-
Konfliktes ein. Dazu nutzt sie bestehende bilaterale Gesprächskanäle ebenso wie
ihre Möglichkeiten als amtierender OSZE-Vorsitz 2016.
Am 2. April 2016 hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier – auch als amtierender Vorsitzender der OSZE – die Seiten
aufgefordert, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und den Waffenstillstand
in vollem Umfang zu respektieren. In Telefonaten mit dem armenischen
Außenminister am 2. und 4. April 2016 sowie mit dem aserbaidschanischen
Außenminister am 3. April 2016 hat er die Seiten zu einer unverzüglichen Beendigung der
Kämpfe aufgefordert. Die Situation im Bergkarabach-Konflikt war auch
Gegenstand der Gespräche des armenischen Staatspräsidenten Sersch Sargsyan am
5. April 2016 in Berlin mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie des aserbaidschanischen
Außenministers Elmar Mammadyarov mit Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter
Steinmeier am 11. Mai 2016.
Als amtierender OSZE-Vorsitz unterstützt die Bundesregierung zudem die
Vermittlungsbemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe. Am 11. Mai
2106 hat der Persönliche Beauftragte des amtierenden Vorsitzenden der OSZE,
Botschafter Kasprzyk, eine Sonderbeobachtermission in Begleitung von
Vertretern des deutschen OSZE-Vorsitzes im Konfliktgebiet durchgeführt. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen der OSZE zudem für die Umsetzung der am
16. Mai 2016 beschlossenen stabilisierenden Maßnahmen ein. Hierzu wird auf
die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
23. Welche konkreten Inhalte enthält der Sieben-Punkte-Plan, den die
Bundesregierung kürzlich beiden Konfliktparteien vorgeschlagen hat, und
inwieweit war das Vorgehen der Bundesregierung mit den drei Ko-Vorsitzenden
der Minsk-Gruppe der OSZE vorab abgestimmt gewesen (vgl.
www.swp-
berlin.org/publikationen/kurz-gesagt/waffenstillstand-im-konflikt-um-berg-
karabach-bleibt-bruechig.html, abgerufen am 25.4.2016; bitte detailliert
ausführen)?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der
Minsker Gruppe um eine Vermittlungslösung im Bergkarabach-Konflikt und
stimmt ihre Aktivitäten eng mit den Ko-Vorsitzenden ab. Dabei setzt sich die
Bundesregierung auch als amtierender OSZE-Vorsitz dafür ein, über Dialog
sowie über stabilisierende Maßnahmen eine Verfestigung des Waffenstillstands und
den Einstieg in eine Verhandlungslösung zu erreichen. Bei dem sogenannten
Sieben-Punkte-Plan handelt es sich um ein internes Arbeitsprogramm, das auf
folgende Elemente abzielt: Dialog mit den Seiten und den Ko-Vorsitzstaaten;
Treffen der Minsker Gruppe im Wiener Format und Sitzung des Ständigen Rats der
OSZE zum Thema Deeskalation; Sonderbeobachtermission des Persönlichen
Beauftragten des amtierenden OSZE-Vorsitzenden, Botschafter Kasprzyk, im
Konfliktgebiet; Etablierung stabilisierender Maßnahmen; nachhaltige Konsolidierung
des Waffenstillstands; Sondierung von Kompromissvorschlägen für (Teil-)
Lösungen mit den Seiten und Wiederaufnahme von Verhandlungen über den
Einstieg in eine Stufenlösung.
24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die jüngsten
Vermittlungsbemühungen Russlands für politische Lösungsfortschritte im Bergkarabach-
Konflikt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor dem
Hintergrund des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands die gemeinsame
Zusammenarbeit mit Russland zu den Fragen der europäischen
Sicherheitspolitik zu intensivieren und die politische Bedeutung der OSZE als regionale
Gliederung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen durch den
Ausbau ihrer zivilen Konfliktlösungsfähigkeiten in den bislang ungelösten
Territorialkonflikten im OSZE-Vertragsraum insgesamt zu stärken (bitte
erläutern)?
Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten der Ko-Vorsitzenden der
Minsker Gruppe und arbeitet dadurch bei den Bemühungen um eine politische Lösung
des im Konflikts um Bergkarabach auch mit der Russischen Föderation
zusammen. Die OSZE spielt als zentrales Forum für die Bemühungen um eine friedliche
Beilegung des Konflikts eine wesentliche Rolle. Im Rahmen des OSZE-
Vorsitzes 2016 verfolgt die Bundesregierung zudem das Ziel, die Fähigkeiten der OSZE
zur zivilen Konfliktbewältigung insgesamt zu stärken. Zu diesem Zweck hat der
deutsche OSZE-Vorsitz einen strukturierten Dialogprozess zur Stärkung der
Fähigkeiten der OSZE im gesamten Konfliktzyklus initiiert.
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ISSN 0722-8333]