[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 9. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9372
18. Wahlperiode 10.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9158
Klimaschutz im Luftverkehr – Stand der internationalen Verhandlungen auf
ICAO-Ebene zur Einführung eines globalen marktbasierten Mechanismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 27. September bis zum 7. Oktober 2016 findet die 39. Versammlung der
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in Montreal statt. Die
Emissionen des Luftverkehrs wachsen stetig und auch in Zukunft werden der
Luftverkehr und die dadurch verursachten Treibhausgase rapide zunehmen.
Prognosen zufolge liegen im Jahr 2020 die Emissionen aus dem internationalen
Luftverkehr um 70 Prozent über denen des Jahres 2005. Laut dem Weltklimarat
(Intergovernmental Panel on Climate Change – IPPC) könnten die weltweiten
CO2-Emissionen des Flugverkehrs im Jahr 2050 rund 2 300 Millionen Tonnen
pro Jahr erreichen, wenn der Flugverkehr so weiter wächst wie bisher.
In Montreal wird angestrebt, dass die internationale Staatengemeinschaft einen
„globalen marktbasierten Mechanismus“ (GMBM) zur Begrenzung der CO2-
Emissionen des internationalen Luftverkehrs beschließt, der im Jahr 2020 in
Kraft tritt und ab dem Jahr 2020 ein kohlenstoffneutrales Wachstum des
internationalen Luftverkehrs ermöglichen soll.
Dabei wird unter anderem ein „Offsetting-System“ diskutiert, welches die
weiter steigenden Emissionen des Luftverkehrs kompensieren soll. Es ist bislang
allerdings noch völlig unklar, ob die derzeit verhandelten internationalen
Maßnahmen dazu geeignet sind, den weltweiten Temperaturanstieg deutlich unter
2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen
fortzusetzen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen, wie es die
Beschlüsse von Paris vorsehen.
1. Reicht nach Auffassung der Bundesregierung ein kohlenstofffreies
Wachstum des Luftverkehrs nach dem Jahr 2020 aus, um der Klimavereinbarung
von Paris gerecht zu werden?
2. Setzt sich die Bundesregierung, insbesondere nach der Klimakonferenz von
Paris, dafür ein, dass die Emissionen des internationalen Luftverkehrs auch
absolut sinken müssen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Klimaabkommen von Paris haben sich die Staaten zur Erreichung von
globaler Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts
verpflichtet, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2° C
gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und um Anstrengungen zu
unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen. Um dies zu
erreichen, müssen die Emissionen aller Sektoren einbezogen werden. Dies betrifft
auch den internationalen Luftverkehr, für den die Internationale Zivilluftfahrt-
Organisation (ICAO) als UN-Sonderorganisation zuständig ist.
Die ICAO hat im Rahmen ihrer 38. Versammlung 2013 das Ziel eines
kohlenstoffneutralen Wachstums ab 2020 für den internationalen Luftverkehr
beschlossen.
Zur Erreichung des in Paris vereinbarten Ziels der Treibhausgasneutralität
beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den Post-Paris-Verhandlungen, bei denen
es um die technische Ausgestaltung und konkrete Umsetzung der Beschlüsse des
Abkommens geht.
3. Wie sieht die Projektion der Bundesregierung hinsichtlich der weiteren
Entwicklung des Luftverkehrs sowie der damit verbundenen Emissionen in
Deutschland aus, und wie verhält sich dies zu den Beschlüssen der
Klimakonferenz von Paris?
4. Wie will die Bundesregierung, insbesondere nach der Vereinbarung von Paris,
die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, die Emissionen
des Luftverkehrs auf Inlandsflügen senken?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verkehrsleistung im innerdeutschen Luftverkehr ist auf Grundlage von
Zahlen des Statistischen Bundesamts seit 2005 nur moderat angestiegen, während
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen des innerdeutschen Luftverkehrs auf
Grundlage von Zahlen des Umweltbundesamts leicht gesunken sind. Die
Bundesregierung geht für die kommenden Jahre von einer Fortsetzung dieser Trends aus.
Um eine weitere Verbesserung des spezifischen Treibstoffverbrauchs in der Luftfahrt
zu unterstützen und weitere Emissionsreduktionen im innerdeutschen Luftverkehr zu
erzielen, fördert die Bundesregierung u. a. die Entwicklung fortschrittlicher
Technologien (z. B. effizienter Luftfahrtantriebe) im Rahmen des
Luftfahrtforschungsprogramms LuFo. Mittel- und langfristig sieht die Bundesregierung die Einführung
nachhaltiger, alternativer Flugkraftstoffe grundsätzlich als eine vielversprechende
Option an, um weitere Emissionsreduktionen zu erreichen.
Inwieweit die Maßnahmen und Emissions-Minderungsbeiträge im
innerdeutschen Luftverkehr im Einklang stehen mit den Beschlüssen der Klimakonferenz
von Paris, muss vor dem Hintergrund des im Paris-Abkommen für die nationalen
Klimaschutzbeiträge vorgesehenen Reviewprozesses und
Ambitionsmechanismus regelmäßig überprüft und bewertet werden.
5. Erachtet die Bundesregierung einen sogenannten Offsetting-Mechanismus,
also die Anrechnung von Klimaschutzanstrengungen, die außerhalb des
Flugverkehrs erreicht werden, als grundsätzlich geeignet an,
Klimaschutzanstrengungen im Luftverkehr anzureizen, und wie beurteilt sie dies
hinsichtlich der Wirksamkeit im Vergleich zu anderen Instrumenten, wie etwa dem
Emissionshandel?
Die Bundesregierung sieht einen Offsetting-Mechanismus als ein geeignetes,
marktbasiertes Instrument an, um die CO2-Emissionen des Luftverkehrs zu
begrenzen. Ein Vorteil des Offsetting-Systems ist hier, dass auf bereits gesammelten
Erfahrungen mit Projektmechanismen und Strukturen des internationalen
Kohlenstoffmarktes aufgebaut werden kann.
Marktbasierte Maßnahmen stellen für die Bundesregierung und die ICAO eines
von mehreren Maßnahmenfeldern dar, die in ihrer Gesamtheit Anreize für
Klimaschutzanstrengungen innerhalb des Luftverkehrs setzen.
6. Welche Probleme sieht die Bundesregierung grundsätzlich mit einem
Offsetting-Mechanismus für den Flugverkehr, und wie will sie sicherstellen,
dass ein Missbrauch ausgeschlossen wird und tatsächlich reale
Emissionsminderungen erreicht werden?
Entscheidend für die Wirksamkeit eines Offsetting-Mechanismus ist die Qualität
der Emissionsgutschriften (Offsets). Im Falle zu geringer Qualitätsanforderungen
an die Gutschriften besteht die Gefahr, dass geringere Emissionsmengen
kompensiert werden als mittels Offsets nachgewiesen. Zudem ist ein solides System
zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (sog. MRV-System) der
zu kompensierenden CO2-Emissionen erforderlich.
Die Bundesregierung setzt sich für robuste MRV-Regelungen und strenge
Qualitätskriterien für die zu erwerbenden Emissionsgutschriften ein, um einen
effektiven Emissionsausgleich sicherzustellen und mögliche Doppelzählungen von
Emissionseinsparungen durch strenge und transparente Bilanzierungsregeln zu
vermeiden. Auch wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass nutzbare
Emissionsgutschriften im Einklang stehen mit den anerkannten
Marktmechanismen nach dem Pariser Abkommen (dort Artikel 6).
7. Hat sich die Bundesregierung, insbesondere nach der erfolgreichen
Klimakonferenz von Paris, bei den USA und China für eine Einbeziehung des
Luftverkehrs nach und von außerhalb Europas in den europäischen
Emissionshandel eingesetzt, und wie oft und wo haben die Bundesregierung und die
Institutionen der Europäischen Union Verhandlungen mit China und den
USA geführt?
8. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der internationale Luftverkehr
von und nach außerhalb der Europäischen Union auch nach dem Jahr 2016
weiter nicht in das europäische Handelssystem einbezogen wird, obwohl die
Richtlinie ursprünglich eine solche Einbeziehung des Luftverkehrs
vorgesehen hatte?
9. Wie soll es nach den Vorstellungen der Bundesregierung mit der
Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel grundsätzlich weitergehen,
und für welche Weiterentwicklungen für die Zeit ab dem Jahr 2020 setzt sich
die Bundesregierung ein?
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das primäre Ziel der Europäischen
Union, eine globale Klimaschutzmaßnahme für den internationalen Luftverkehr
zu erreichen. Die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-
Emissionshandelssystem (EU ETS) war ein wichtiges Element, das die ICAO mit dazu bewogen
hat, im Jahr 2013 einen Beschluss für die Erarbeitung einer globalen Lösung zu
fassen.
Nach der ICAO-Versammlung 2016 wird über die weitere Ausgestaltung des EU
ETS im Luftverkehr zu entscheiden sein. Die Europäische Kommission soll dazu
einen umfassenden Bericht vorlegen, der die Optionen zur Ausgestaltung des
ETS-Anwendungsbereichs im Luftverkehr ab 2017 und deren Umweltintegrität
untersucht. Im Rahmen dieses Reviews wird auch die Bundesregierung unter
Berücksichtigung der ICAO-Beschlüsse und der mit dem Paris-Abkommen
eingegangenen Verpflichtungen über die weitere Einbeziehung des Luftverkehrs in das
EU ETS beraten. Vor diesem Hintergrund haben keine weiteren Gespräche mit
China und den USA zur Einbeziehung internationaler Flüge in das EU ETS
stattgefunden.
10. Wie hoch waren nach Einschätzung der Bundesregierung bisher die
fehlenden Einnahmen für die öffentliche Hand durch die sogenannte „Stop-the-
Clock“-Entscheidung, also der Aussetzung der Verpflichtung zur Teilnahme
am europäischen Emissionshandel von Flügen von und nach außerhalb der
Europäischen Union und welche Mindereinahmen wären bis zum Jahr 2020
zu erwarten, wenn Flüge von und nach außerhalb der Europäischen Union
weiter vom Emissionshandel ausgenommen würden?
Der Anwendungsbereich der ETS-Richtlinie wurde mit dem sogenannten
Stopthe-Clock-Beschluss 2012 und anschließend mit der Verordnung (EU) Nr. 421/
2014 bis Ende 2016 auf ein innereuropäisches System beschränkt.
Deutschland wurde für den Zeitraum 2012 bis 2016 von der Europäischen
Kommission eine Auktionsgesamtmenge von rund 5,6 Millionen
Luftverkehrsemissionszertifikaten (EUAA) zugewiesen; es wurden Einnahmen von rund 39
Millionen Euro erzielt. Angaben zu Mindereinnahmen für die öffentliche Hand sind
nicht möglich, da keine Aussagen zur Entwicklung der EUAA-Preise bei Geltung
des ETS-Ursprungsregimes im Luftverkehr getroffen werden können.
Für den Zeitraum 2017 bis 2020 ist eine Abschätzung der deutschen
Auktionsmengen nicht möglich, da über die weitere Ausgestaltung des EU ETS für den
Luftverkehrssektor ab 2017 erst nach der ICAO-Versammlung 2016 entschieden
wird.
11. Welche Abteilungen und Referate sind in welchen Bundesministerien mit
den Verhandlungen in den ICAO-Gremien für einen einheitlichen globalen
Mechanismus zur Bewältigung der Emissionen aus dem internationalen
Luftverkehr betraut?
Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die
Abteilung LF (Luftfahrt), mit den angesprochenen Verhandlungen betraut.
Die Abteilungen IG (Umwelt und Gesundheit, Immissionsschutz,
Anlagensicherheit und Verkehr, Chemikaliensicherheit), KI (Klimaschutzpolitik; Europa und
Internationales) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) sind an den genannten Verhandlungen beteiligt.
Im Auswärtigen Amt sind die Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige
Entwicklung sowie die Europaabteilung beteiligt.
12. Welche Abteilungen und Referate von welchen Bundesministerien haben die
Bundesrepublik Deutschland jeweils in den Verhandlungsgremien der ICAO
für einen einheitlichen globalen Mechanismus zur Bewältigung der
Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr vertreten (bitte nach den einzelnen
Treffen aufschlüsseln)?
Die organisatorische Zugehörigkeit der deutschen Vertreter in den angefragten
Verhandlungsgremien der ICAO ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Bei den technischen Arbeitsgruppen in der Unterarbeitsgruppe GMTF (Global
Market Based Measures Task Force) des ICAO Umweltkomitees wurde das
BMUB durch Experten des Umweltbundesamtes vertreten.
Vertreter Deutschlands
Gremium Treffen Ministerium Abteilung Referat
High Level Meeting (HLM) on
a Global Market Based Measure
Scheme
Montréal,
11.05.-13.05.2016
BMVI LF LF 13
BMUB IG IG I 5
AA 4 405
High Level Group (HLG) on
Global Market Based Measure
Scheme
Montréal,
13.04.-15.04.2016 BMVI LF
1 -
Montréal,
24.02.-25.02. 2016 BMVI LF
1 -
Rat der ICAO (permanentes Gremium, tagt
i.d.R. 3x wöchentlich)
BMVI LF LF 13
Environment Advisory Group
(EAG) des ICAO Rats
(insgesamt 15 Sitzungen
seit März 2014)
BMVI LF LF 132
Committee on Aviation
Environmental Protection (CAEP)
CAEP/10, Montréal,
01.02.-12.02.2016 BMVI LF LF 16
CAEP SG, Montréal,
20.07.-24.07.2015 BMVI LF LF 16
CAEP SG, Denpasar
(Indonesien),
15.09.-19.09.2014
BMVI LF LF 16
CAEP Sondersitzung, Montréal,
23.01.-24.01.2014 BMVI LF LF 16
Anmerkungen:
1 Teilnahme des Ständigen Vertreters des Abteilungsleiters Luftfahrt im BMVI als Berater für Großbritannien;
2 Rotierende Mitgliedschaft europäischer Staaten, Teilnahme Deutschlands als Beobachter mit Rederecht;
13. Ist die deutsche Luftverkehrswirtschaft (insbesondere der Bundesverband
der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V.) Teil der deutschen Delegation
in den Verhandlungsgremien der ICAO?
Eine Vertreterin des Bundesverbands der deutschen Luftverkehrswirtschaft
(BDL) war Beobachterin beim High Level Meeting der ICAO zur globalen
marktbasierten Maßnahme vom 11. Mai bis zum 13. Mai 2016 in Montreal.
14. Gibt es Nichtregierungsorganisationen, die Teil der deutschen Delegation
sind (bitte einzeln nennen), bzw. welche Organisationen hat die
Bundesregierung im Laufe der Verhandlungen wann und wie oft konsultiert?
Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NRO) sind nicht Teil der deutschen
Delegation.
Das BMVI hatte am 18. Januar 2016 im Vorfeld der 10. Sitzung des ICAO-
Umweltkomitees zu einem Gespräch mit NRO- und IndustrievertreterInnen (WWF,
BUND, Lufthansa, Airbus, aireg) sowie BMUB und UBA/DEHSt eingeladen.
Am 6. April 2015 fand ein weiterer Termin auf Einladung des BMVI mit
IndustrievertreterInnen (BDL und Lufthansa) sowie BMUB und UBA/DEHSt statt.
Das BMUB hat die deutschen NROs im Rahmen des verbändeübergreifenden
Arbeitskreises Flugverkehr am 18. April 2016 und 28. Juni 2016 über den Fortgang
der Verhandlungen informiert.
15. Welche bilateralen Gespräche hat die Bundesregierung zur Verabschiedung
eines einheitlichen globalen Mechanismus zur Bewältigung der Emissionen
aus dem internationalen Luftverkehr auf der ICAO-Versammlung im Herbst
2016 geführt?
Mit wem fanden diese jeweils statt, und welche Abteilungen und Referate
welcher Bundesministerien haben daran teilgenommen (bitte nach den
einzelnen Treffen aufschlüsseln)?
Bei bilateralen Gesprächen der Bundesregierung oder ihrer Vertreter werden in
der Regel vielfältige Themengebiete angesprochen, ohne diese systematisch zu
erfassen. Eine lückenlose Aufstellung von sämtlichen Gesprächsterminen zu
einer bestimmten Thematik, einschließlich der tatsächlichen Gesprächsinhalte,
kann daher nicht übermittelt werden. Vor diesem Hintergrund haben die
nachfolgenden Terminangaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wurden anhand
vorliegender Erkenntnisse, Unterlagen und Aufzeichnungen erstellt.
Das Thema globale marktbasierte Maßnahme (GMBM) wurde demnach seit
Januar 2015 z. B. bei folgenden bilateralen Gesprächen auf Leitungsebene
diskutiert:
– Gespräch von Herrn Staatssekretär Flasbarth (BMUB) mit MEX-
Umweltstaatssekretär Rodolfo Lacy am 22. Juni 2016 in Mexiko-Stadt,
– Gespräch von Herrn Staatssekretär Odenwald (BMVI) mit IND-
Luftfahrtminister Rajiv Choubey am 2. Juni 2016 in Neu Delhi,
– Gespräch von Herrn Staatssekretär Flasbarth (BMUB) mit Acting Assistant
Secretary General im US State Department Judith Garber am 27. Mai 2016
in Nairobi,
– Gespräch von Herrn Staatssekretär Flasbarth (BMUB) mit COL-Vize-
Umweltminister Pablo Vieira am 27. Mai 2016 in Nairobi,
– Gespräch von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Barthle (BMVI) mit
dem
CAN-Vizeverkehrsminister Michael Keenan am 19. Mai 2016 in Leipzig,
– Gespräch von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Barthle (BMVI) mit
dem CHN-Vizetransportminister Dai Dongchang am 19. Mai 2016 in
Leipzig,
– Gespräch von Herrn BM Dobrindt (BMVI) mit dem ARG-Verkehrsminister
Guillermo Dietrich am 19. Mai 2016 in Leipzig,
– Gespräch von Herrn BM Dobrindt (BMVI) mit dem SVK-Verkehrsminister
Roman Brecely am 19. Mai 2016 in Leipzig,
– Gespräch von Herrn Staatssekretär Odenwald (BMVI) mit GD MOVE
Henrik Hololei am 18. Mai 2016 in Berlin,
– Gespräch von Herrn BM Dobrindt (BMVI) mit dem SVK-
Verkehrsstaatssekretär
Frantisek Palko am 1. Dezember 2015 in Brüssel,
– Gespräch von Herrn BM Dobrindt (BMVI) mit dem USA-Verkehrsminister
Anthony Foxx am 26. Oktober 2015 in Washington D.C.,
– Gespräch von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Barthle (BMVI) mit
GBR-Verkehrsstaatsminister Robert Goodwill am 28. September 2015 in
Berlin,
– Gespräch von Herrn BM Dobrindt (BMVI) mit dem GBR-Transportminister
Patrick McLoughlin am 18. September 2015 in Frankfurt am Main,
– Gespräch von Herrn BM Dobrindt (BMVI) mit dem USA-Verkehrsminister
Anthony Foxx am 16. September 2015 in Frankfurt am Main.
Das Auswärtige Amt hat in diversen bilateralen Gesprächen auch für die
Verabschiedung eines einheitlichen globalen Mechanismus zur Bewältigung der
Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr geworben.
16. Wer waren die Mitglieder der deutschen Delegation beim vergangenen
High-level Meeting in Montreal?
Die deutsche Delegation beim High-level Meeting zur globalen marktbasierten
Maßnahme bestand aus zwei Vertretern des BMVI, einer Vertreterin des BMUB,
eines Vertreters des AA, und als Beobachterin hat eine Vertreterin des
Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft teilgenommen.
17. Ist der Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur beim vergangenen High-level Meeting in Montreal von der abgestimmten
EU-Position bzw. abgestimmten Position der Bundesregierung in seiner
Wortäußerung abgewichen, und wenn ja, wieso?
Die o. g. Wortäußerungen des BMVI-Vertreters beim High Level Meeting in
Montreal bezogen sich auf zwei technische Fragestellungen zur Ausgestaltung
der GMBM, die im Verhandlungskontext weiter diskutiert werden. Eine
Änderung der Position der Bundesregierung bzw. der EU ist zu keinem Zeitpunkt
erfolgt.
18. Wer wird die Bundesregierung am 12./13. Juli 2016 in Madrid beim Treffen
auf Einladung der spanischen Regierung vertreten?
Die Bundesregierung war bei dem genannten Treffen in Madrid nicht vertreten.
19. Wer wird die Bundesregierung bei der ICAO-Versammlung vom 27.
September bis zum 7. Oktober 2016 vertreten?
Die deutsche Delegation für die ICAO Versammlung 2016 steht noch nicht fest.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Verhandlungsstand für
einen einheitlichen globalen Mechanismus zur Bewältigung der Emissionen
aus dem internationalen Luftverkehr?
Bislang konnte im Rahmen der unterschiedlichen Verhandlungsformate der
ICAO keine Einigung auf einen Resolutionstext zur globalen marktbasierten
Maßnahme (GMBM) erreicht werden.
21. Welche Emissionen im Luftverkehr sollen derzeit nicht vom einheitlichen
globalen Mechanismus zur Bewältigung der Emissionen erfasst werden?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Ausnahmen auf den Klimaschutz?
Die globale, marktbasierte Maßnahme erfasst die CO2-Emissionen des
internationalen Zivilluftverkehrs, die durch das Wachstum nach 2020 verursacht werden.
Nicht umfasst sind somit die Sockelemissionen des internationalen Luftverkehrs
bis zur erreichten Höhe des Jahres 2020, Nicht-CO2-Emissionen und sonstige
Klimawirkungen des Luftverkehrs sowie Emissionen des nationalen Luftverkehrs.
Hinzu kommen die Ausnahmen von CO2-Emissionen, die technisch begründet
sind (z. B. Flugzeuge unter 5,7 t MTOW, Betreiber mit weniger als 10 000 t
CO2/Jahr).
Um das ICAO-Ziel eines kohlenstoffneutralen Wachstums des internationalen
Zivilluftverkehrs zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass möglichst alle CO2-
Emissionen des internationalen Luftverkehrs durch die GMBM abgedeckt
werden.
22. Welches Ergebnis der Verhandlungen wäre aus Sicht der Bundesregierung
für den internationalen Klimaschutz ein Erfolg?
Welches Ergebnis wäre als Misserfolg zu bewerten?
Aus Sicht der Bundesregierung ist das wichtigste Ziel, auf der Versammlung der
ICAO 2016 einen Beschluss für eine wettbewerbsneutrale und umwelteffektive
globale marktbasierte Maßnahme zur Begrenzung der Emissionen des
internationalen Luftverkehrs mit Wirkung ab dem Jahr 2020 zu erreichen.
23. Sollten die Verhandlungen aus Sicht der Bundesregierung für den
internationalen Klimaschutz nicht zum Erfolg führen, wird die Bundesregierung sich
dafür einsetzen, den Flugverkehr wieder vollständig in den EU-
Emissionshandel einzubeziehen?
Die Bundesregierung wird die Situation neu bewerten müssen, wenn die ICAO-
Verhandlungen für den internationalen Klimaschutz nicht zum Erfolg führen
sollten. Auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 9 wird verwiesen.
24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein ggf. zunächst vereinbartes
Stabilisationsziel später in ein internationales Reduktionsziel für die
Emissionen im Luftverkehr umgewandelt bzw. ergänzt werden muss?
Die Bundesregierung setzt sich für einen fairen Beitrag des Luftverkehrssektors
zur Verringerung der anthropogenen Emissionen ein. Sämtliche Maßnahmen, die
hierzu beitragen, müssen regelmäßig überprüft und an die Klimaziele angepasst
werden. Im Rahmen einer derartigen Überprüfung der noch zu beschließenden
marktbasierten Maßnahme wird die Frage, inwieweit deren Ziele zukünftig
angepasst werden, zu klären sein.
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