Gesundheitsgefahren durch Holzschutzmittel
der Abgeordneten Peter Meiwald, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Biozid-Altlasten in Form von gesundheitsschädlichen Holzschutzmitteln, die lange Zeit im Bau eingesetzt wurden, bereiten seit Jahren Probleme und machen aus Sicht der Fragesteller deutlich, die Bundesregierung muss handeln. So wurden zum Beispiel bei Messungen in der Raumluft in einem Zweifamilienhaus durch die Bremer Umweltinstitut GmbH im April 2015 teilweise sehr hohe Belastungen mit den stark gesundheitsschädlichen Holzschutzmittelbestandteilen Pentachlorphenol (PCP), Polychlorierte Naphthaline (PCN) und Lindan gemessen. Im August 2015 wurden durch das genannte Institut sehr hohe Belastungen durch Dioxin, wie HexaCDD, HeptaCDD und OctaCDD, in Höhe von 2 918 737 000 pg/kg und Furane, wie HexaCDF, HeptaCDF und OctaCDF, in Höhe von 456 212 pg/kg gemessen.
Für die Vergangenheit war das Problem bekannt. Zwar mussten nach DIN 68800 nicht alle Häuser in den Jahren von 1956 bis 1990 gesetzlich verpflichtend mit pentachlorphenol- und lindanhaltigen Holzschutzmitteln behandelt werden, sofern die genannte DIN nicht verpflichtend in die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes übernommen worden war. Mit der Übernahme war die Anwendung von chemischem Holzschutz durch das Baurecht rechtsverbindlich vorgeschrieben. Parallel dazu konnten sich Bauunternehmen bei späteren Schäden der Haftung nur entziehen, wenn sie sich des chemischen Holzschutzes bedienten. Faktisch handelte es sich also um einen Zwang zum chemischen Holzschutz.
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5711 deuten darauf hin, dass es erhebliche Altlasten in Form von giftigen Holzschutzmitteln in zwischen den Jahren 1956 und 1989 gebauten Häusern gibt. Welche neurologischen Auswirkungen die bis zum Jahr 1989 eingesetzten gesundheitsschädlichen Mittel haben, wurde nicht erforscht und die Bundesregierung plant hier nach Informationen der Fragesteller auch keine Projekte. Demnach bliebe die Bundesregierung weiterhin untätig, obwohl sie in ihren Antworten bestätigt hat, dass Menschen den Schadstoffen täglich ausgesetzt sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/5711, dass ihr keine Kenntnisse hinsichtlich Verunreinigung von Holzschutzmitteln durch Dioxine vorliegen?
Wie begründet die Bundesregierung die Aussage in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/5711, dass ihr keine wissenschaftlichen Untersuchungen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen bioziden Holzschutzmitteln als Nervengift und neurologischen Erkrankungen vorliegen, aber in der Antwort darauf verweist, dass biozide Wirkstoffe auf Grundlage von Tierstudien überprüft werden?
Inwieweit ist der Bundesregierung die Publikation „Dioxine und dioxinähnliche PCB in Umwelt und Nahrungsketten“ (www.umweltbundesamt.de/sites/ default/files/medien/378/publikationen/hgp_dioxine_entwurf_25.04.2014_ grau-ocker.pdf) bekannt?
Inwieweit ist der Bundesregierung folgende Homepage www.umweltbundesamt. de/themen/chemikalien/dioxine und die dortige Aussage, dass Chlorphenole hohe Verunreinigungen mit Dioxinen aufweisen, bekannt und welche Rückschlüsse leitet sie daraus ab?
Inwieweit ist der Bundesregierung die Publikation „Dicke Luft im Wohnzimmer – ein guter Grund für einen neuen Umgang mit chemischen Stoffen“ des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2004 bekannt, und welche Schlussfolgerungen hat sie unabhängig von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) gezogen, um die angesprochenen Belastungen und Auswirkungen der SVOC (Semi Volatile Organic Compunds), insbesondere bei denjenigen denen in der Publikation ein besonders hoher Stellwert zugesprochen wird, zu mindern?
Inwieweit ist der Bundesregierung die Publikation „Optionen für rechtliche Regelungen von Innenraumbelastungen – Brauchen wir eine TA Innenraum?“ des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2006 bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den dort vorgestellten Handlungsmöglichkeiten in Hinblick auf ihr eigenes Handeln zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner?
Ist der Bundesregierung die Publikation „UmweltWissen – Pentachlorphenol (PCP)“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und die dortige Aussage, dass Holzschutzmittel die Hauptquelle für PCP sind und dass die höchsten PCP-Werte nach privater Anwendung gefunden werden, da diese häufig mit besonderer Gründlichkeit mehrfach mit sattem Auftrag erfolgte, bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus in Hinblick auf ihr eigenes Handeln zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner?
Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Dioxine als Verunreinigung von Holzschutzmitteln für die Schadstoffbelastung von Innenräumen?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Dioxine als Verunreinigung von Holzschutzmitteln auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei Aufenthalt in entsprechend präparierten Innenräumen?
Sind der Bundesregierung Messungen bekannt, deren Messwert den Grenzwert für Dioxine in Fleisch von 3 Pikogramm (pg) überschreiten, und wenn ja, welche?
Welche Menge an Dioxinen in der Innenraumluft erachtet die Bundesregierung als nicht gesundheitsschädlich (Menge Dioxin pro Kubikmeter Luft)?
Welche Menge an Dioxinen in Staub erachtet die Bundesregierung als nicht gesundheitsschädlich (Menge Dioxin pro Pikogramm Staub)?
Welche Menge an Dioxinen in Holz erachtet die Bundesregierung als nicht gesundheitsschädlich (Menge Dioxin pro Pikogramm Holz)?
Wie schätzt die Bundesregierung bei Verkäufen von mit Dioxinen belasteten Häusern die Haftungsfrage bei Erkrankung der neuen Hausbesitzer aufgrund der Belastung mit Dioxinen ein?
Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung die bundeseigenen Akten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesgesundheitsamtes sowie der Rechtsnachfolger Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Umweltbundesamt mit Bezug zum Xylamon-Prozess aufbewahrt, in welchem Umfang sind diese der Öffentlichkeit zugänglich, und wie lange werden diese aufbewahrt?
Wie soll das Problem von vorhandenen Dioxinbelastungen aus Altbauten gelöst werden, wenn nicht zukünftig vor einer staatlich geförderten Wärmeschutzmaßnahme ein Schadstoffscreening verpflichtend vorgeschrieben wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung ein Forschungsprojekt, die bei verstorbenen Krebs-, Alzheimer-, Parkinson- und Multipler-Sklerose-Erkrankten durch Obduktionen aus dem zuvor beschriebenen Organ- bzw. Gewebeproben auf chlorierte Kohlenwasserstoffe und Dioxine zu untersuchen, insbesondere unter dem Aspekt der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/5711, nach welcher chlorierte Kohlenwasserstoffe und Dioxine im menschlichen Körper fettlöslich sind und sich im Knochen- und Rückenmark und im Gehirn anreichern?