Möglicher Weiterentwicklungsbedarf in der Aus- und Fortbildung sowie Berufspraxis von medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten
der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Eva Bulling-Schröter, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) erbringen auf verschiedenen Gebieten der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung wichtige Leistungen:
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten (MTLA) führen selbstständig Untersuchungen im Labor durch, die dann die Voraussetzungen vieler medizinischer Diagnosen bilden.
- MTA für Funktionsdiagnostik (MTAF) wenden funktionsdiagnostische Methoden und Messverfahren an, um Störungen verschiedener Körperbereiche zu erkennen, bspw. in der Lunge, im Herz-Kreislaufsystem oder Nervensystem.
- Beim Einsatz von Strahlen zur Erkennung und Heilung von Krankheiten spielen medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten (MTRA) eine unverzichtbare Rolle; sie verabreichen u. a. Kontrastmittel und sind an der Erstellung von Diagnosen beteiligt.
- Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (VMTA) führen u. a. in Veterinäruntersuchungsämtern Untersuchungen zur Diagnostik von Tierkrankheiten durch, überprüfen im Labor vom Tier stammende Lebensmittel u. v. a. m.
Für die Qualität der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung ist die Qualität der Ausbildung in den einzelnen Berufen von herausragender Bedeutung – der Bereich der MTA macht dabei keine Ausnahme. Ebenfalls Einfluss auf die Versorgungsqualität und auf die Motivation der Beschäftigten nehmen die Möglichkeiten und die Zugänge zu Weiterbildungen sowie die Durchlässigkeit zu angrenzenden Tätigkeits- und Berufsfeldern.
Für den Erhalt der Versorgungsqualität sind eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Ausbildungsinhalte sowie die Anpassung des Modus der Ausbildung an die aktuellen Anforderungen unabdingbar. Dies gilt gerade auch für den Bereich der MTA. Denn hier waren in den letzten 20 Jahren enorme Fortschritte in Wissenschaft und Medizintechnik zu verzeichnen. Das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTAG) stammt allerdings aus dem Jahr 1993.
Zum einen stellt sich die Frage, ob MTA leistungsgerecht vergütet werden, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für qualifizierte nichtärztliche Gesundheitsberufe explizit angemahnt, zum anderen, ob im Bereich der MTA „Berufstätige, die ihren beruflichen Aufstieg durch Bildung in die Hand nehmen wollen“, entsprechend der Aussage des Koalitionsvertrages hinreichend unterstützt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Fachkräftebedarf in den medizinisch-technischen Assistenzberufen (MTA-Berufe) erfasst?
Durch wen und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der künftige Fachkräftebedarf ermittelt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für MTA einen Stellenschlüssel? Von wem wird dieser erstellt und ggf. aktualisiert?
Welche Erkenntnisse zum aktuellen und künftigen Fachkräftebedarf in den MTA-Berufen liegen der Bundesregierung vor (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern angeben)?
Welche Anzahl an MTA-Schülerinnen und -Schülern ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um diesen Bedarf zu decken (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern angeben)?
Wie viele MTA-Schülerinnen und -Schüler gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern und Geschlecht angeben)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zur Frage, wie viele der Personen, die eine MTA-Ausbildung abschließen, anschließend in ihrem Beruf arbeiten (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern und Geschlecht angeben)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zur Frage, wie lange MTA in ihrem Beruf arbeiten (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern und Geschlecht angeben)?
Wie viele Schulen im Bundesgebiet bilden nach Kenntnis der Bundesregierung MTA aus? Wie viele sind in privater Trägerschaft, wie viele in öffentlicher und wie viele ggf. in anderer Trägerschaft?
In welchen Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung an MTA ausbildenden Schulen generell kein Schulgeld erhoben? In welchen Bundesländern wird an MTA ausbildenden Schulen generell Schulgeld erhoben?
In welchen Bundesländern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für die MTA-Ausbildung generelle Lernmittelfreiheit? In welchen Bundesländern besteht für die MTA-Ausbildung keine generelle Lernmittelfreiheit?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Ausbildung der Lehrkräfte im Bereich der MTA-Ausbildung? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des MTAG vom 2. August 1993? Wenn ja, bis wann und mit welcher Zielsetzung? Wenn nein, weshalb nicht?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das MTAG vom 2. August 1993 letztmalig daraufhin überprüft, ob die Ausbildungsinhalte den aktuellen Anforderungen entsprechen, bzw. plant die Bundesregierung eine Überprüfung (bitte begründen)?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das MTAG hinsichtlich der Ausbildungsinhalte letztmalig aktualisiert, bzw. plant die Bundesregierung eine Aktualisierung (wenn ja, welche, bzw. bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin vom 25. April 1994 zu modernisieren? Wenn nein, bitte begründen. Wenn ja, in welcher Weise wird dabei der Erhalt bzw. die Verbesserung der Versorgung berücksichtigt?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Attraktivität der MTA-Ausbildung zu steigern? Wenn ja, wie?
Sieht die Bundesregierung zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten der Ärzte durch MTA, und wie will die Bundesregierung diese regeln?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die bereits tatsächlich stattfindende sowie die rechtlich erlaubte Übernahme ärztlicher Leistungen bzw. Aufgaben durch MTA (Heilkundeübertragung)? Welche Rückschlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wird die Bundesregierung die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit und/oder als Fernausbildung entsprechend dem Modell Homburg/Saar regeln, um insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch die Finanzierbarkeit der Ausbildung zu gewährleisten?
Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Modellversuche zur Akademisierung oder Teilakademisierung der MTA-Ausbildung? Welche davon wurden evaluiert, und mit welchem Ergebnis? Welche Evaluationsergebnisse gab es vor allem hinsichtlich der Qualität der Versorgung?
Plant die Bundesregierung Modellversuche zur Akademisierung oder Teilakademisierung der MTA-Ausbildung und deren Evaluation hinsichtlich der Effekte auf die Qualität der Versorgung? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, bitte begründen.
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der Arbeit der MTA ermittelt und abgebildet?
Bedarf es nach Einschätzung der Bundesregierung zum Erhalt des Patientenschutzes und der Versorgungsqualität bestimmter Tätigkeiten, deren Ausübung Personen mit erfolgreich abgeschlossener MTA-Ausbildung vorbehalten ist?
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, bzw. über welche Kenntnisse verfügt sie zum Handlungsbedarf bei der Fort- und Weiterbildung von MTA hinsichtlich a) des Angebots insgesamt, b) der fachlichen Inhalte des Angebots und c) der Finanzierung durch die Arbeitgeber?
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, bzw. über welche Kenntnisse verfügt sie hinsichtlich der beruflichen Aufstiegschancen von MTA?
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, bzw. über welche Kenntnisse verfügt sie zum Bedarf nach einer besseren bzw. leistungsgerechteren Bezahlung von MTA?